andi55 hat geschrieben: ↑Samstag, 20. Januar 2024, 11:15:11
Ich habe noch nie behauptet, dass ich den armen Sebastian für unschuldig halte. Im Gegenteil, natürlich ist er hochgradig verdächtig. Ich gebe aber offen zu, dass natürlich eigene Lebenserfahrungen bei Überlegungen eine Rolle spielen. Dass dann unterstellt wird, man hätte ein Faible für Schwerstverbrecher oder würde an die große Verschwörung glauben, ist nicht fair.
Hallo @andi55, bestimmt ist Deine Botschaft auch soweit angekommen, Du möchtest Dich nicht unbedingt für den Angeklagten ereifern, sondern
vieleher Reaktionen von anzunehmenden Personengruppen, - nicht im Sinne von herabwürdigend oder als wertend gemeint -, aufgrund eigener lebensnaher Erfahrungen als denkwürdig darstellen. Personengruppen, über die Du eins zu eins an Erfahrungswerten mitbringst sich in bestimmten Extremsituationen alles andere als zwingend "logisch" zu verhalten.
Diesem Ansatz darf auch vollkommen gerechtfertigt nachgegangen werden. Denkbar und nicht auszuschließen ist immer noch ein Szenario, bei dem der bisherig Tatverdächtige noch nicht einmal Zeuge einer Gewalttat oder einer Unfalles, sondern gar schlicht völlig unbeteiligt sein könnte.
Es ergehen sich von 02:28h, bisher festgestellt als letzte plausible Sichtung von Hanna, bis zu einem abgesetzten Anruf - bewusst nicht als Notruf formuliert! - um 02:32h, somit vier Minuten in denen etwas passiert sein muss. Kategorisch, weder zunächst eingeordnet als Unfall noch als Gewalttat.
Bedenken wir noch einmal die letzte veritable Sichtung, das wäre eine Kamera, Ecke zur Kampenwandstraße hin, wo Hanna abbog, um die Kampenwandstraße hinunterzulaufen. Möglicherweise sogar zu torkeln.
Bezüglich eines Unfalles, würde es an sich gar nicht von Bedeutung sein, wer oder ob oder wie jemand zu diesem Zeitpunkt Hanna eventuell nachfolgten. Jene möglichen Personen dürfte dieselbe Kamera jedoch insbesondere auch eingefangen haben. Sofern diese vom Eiskellerparkplatz aus, die Kampenwandstraße hinunter gingen.
Es sei den bislang offiziell Rechercheteilnehmenden unterstellt, durch sämtliche Ermittlungen wurden sowohl kurz vor Hanna, als auch unmittelbar nach ihr kreuzende Personen bezüglich des Kamerablickwinkels, Ecke Kampenwandstraße erfasst und es wurde dementsprechend möglichen Hinweisen vollumfänglich nachgegangen. Vorstellbar dahingehend wäre, "Ermittler" würden sämtliche, unmittelbar vorherig und danach an der Kamera passierende Menschen ausfindig machen und befragen. Einschließlich auch dem Bekannten und Befreundeten von Hanna, der es noch bis kurz vor der Kurve sich übergebend und taumelnd schaffte, an sich unmittelbar vor dem angenommenen Tatort, der grundlegend auch Schauplatz eines Unfalls darstellen könnte.
Entgegen Deiner verallgemeinerten Annahme, äußerst viele Betrunkene des Eiskellers kämen allein schon hypothetisch als Täter in Frage, verblieben sicherlich hinsichtlich bestehender Videoaufnahmen anzunehmen eine eher überschaubare Menge an Tatverdächtigen.
Dahingehend einmal bei Dir nachgefragt: Stehst Du nicht in der Vermutung, dass solche Personen, die kurz danach oder kurz davor in Frage kommen, insbesondere eben nicht mindestens als Zeugen vernommen worden sind?
Erkennbar aufgrund des wirklich kurzzeitigen Tat- oder Unfallablaufs, - da ist etwas so schnell geschehen. Derart schnell! Es können Menschen voraus gelaufen, wenige hundert Meter oder ebenso in einem ähnlichen bis hin zu kürzerem Abstand gefolgt sein.
Es ist ein kurzer Ablauf, wie angesprochen! Ein Unfall würde beglaubigt sein, wenn die zugefügten Wunden entsprechendes im Ergebnis erbringen würden, sonst bleibt es mindestens bei einem Überfall mit Kopfverletzungen.
Wenn ein mutmaßlicher Täter anschließend aus lauter überschießender Intention, innerhalb der Vertuschung eines Überfalles Hanna in den Bärbach verbracht hat, könnte dies anzunehmen geschehen sein, weil der Überfall selbst oder das Angehen Hanna gegenüber, nahe an diesem Fließgewässer mit reißender Strömung stattfand.
Die Lokalisation, auf dem "Brückerl", war an sich auch nicht für eine "Vergewaltigung" geeignet, - Autos hätten jederzeit herannahen können, genauso wie Fußgänger, das war keine wirklich versteckte Szene.
Möglicherweise handelte es sich doch um eine Abreaktion am sogenannten Opfer selbst, sei es nun gerade vorerst attraktiv gewesen, erschien es dem Täter zu dem Zeitpunkt nicht mehr vorrangig wichtig. Er könnte in diesem Moment einen überaus angestauten Frust abgeladen und gerade die Chance gegenüber einem eher hilflosen Opfer stark beeinträchtigt von Alkohol, genutzt haben. Er hat es vielleicht erst gespürt, wie angreifbar sie aufgrund einer Gangart Unsicherheit oder eines Lallens war, nachdem er eine Abfuhr, sei es herablassender oder weniger herablassender Natur von ihr bekommen hat.
Es sei noch einmal das "Brückerl" deswegen angesprochen, weil dieses noch ein wenig abseits des Weges erscheint und sich Hanna, aufgrund ihres nicht ungefährlichen Alkoholpegels zunächst dort aufgehalten haben könnte, möglich, wie auch bei einem Unfallszenario behauptet aufgrund von ziemlicher Übelkeit. Und es an diesem Ort auch nach einem Niederschlagen einfach gewesen wäre eine bewusstlose Frau, selbst entsprechender Größe, in den Bärbach zu verbringen.
Sollte der junge Mann zu dieser Tat imstande gewesen sein, sich eines gewissen angestauten Frustes zu entledigen, dahingehend hochgradig aggressiv kurzweilig zu agieren, - könnte er sich dann möglich anschließend auch vor sich selbst erschreckt haben? - Ist das für Dich unvorstellbar?
Wenn er dann nach Hause zurückkehrt, zu vermuten ist er gar nicht insoweit tüchtig gemäß seiner eigenen Sinne. Als Übersprungshandlung nimmt er noch App-Spiele vor, bevor vielleicht seine Mutter die Türe aufreißt, ihn zur Rede stellt, zunächst, was er denn so dringend abends oder in der Nacht noch so draußen getrieben hat? Warum er durchfeuchtet und verdeckt noch so spät abends auf der Couch hängt, - er soll jetzt und allmählich gefälligst duschen gehen. Er sähe ja insofern, furchtbar und mitgenommen aus, - das Spiel muss erst einmal unterbrochen werden, - ab, - Klammotten aus und flugs, unter die Dusche. Die Mutter wäscht derweilen die Sport Kluft, zu diesem Zeitpunkt, mindestens das erste Mal. Danach vielleicht noch gründlicher, nachdem diese erahnt, der Sohn könne womöglich nicht nur als bloßer Zeuge, sondern sonstig hinaus, als gewünschter Gedanke und mit einem Male als tatverdächtig infrage kommen. Daraufhin, nachdem Kenntnis darüber bestand, ein gewisser Jogger wurde von bestimmten Zeugen bestätigt, wird die Wäsche noch einmal deutlich gewaschen, übereifrig, auf mindestens über sechzig Grad. Für Sportwäsche gar nicht insofern unüblich, dennoch schickt sie, wie es zumindest einmal aus Pressemeldungen entnommen werden durfte, ihren Sohn zu einer Zeugenaussage zu einem Termin bei den Behörden, an dem er die jeweilig einstweilig getragenen Joggingsachen gar nicht dabei hat. Sondern eher ein Probemuster.
Die Situation sei hier nicht unnötig weiter gesponnen, es mag sich auch nur und ausschließlich um Pressevormitteilungen zweiter Klasse handeln, die Jogging Anziehsachen werden ja noch einen eigenen Untersuchungswert während der Verhandlung bekommen. Von daher kann das voranbeschriebene falsch mitgebrachte Jogging Dress auch einer einfachen Zeitungs-Ente unterliegen.
Gleichfalls engmaschigen Kriterien sollte jedoch auch vermeintlich Zeugenaussagen mit Video über einen eventuell aufgenommenen Jogger unterliegen, - als Fernlicht Aufnahme quasi -, der angeblich um 02:40h gesichtet wurde, nicht klar, aber irgendwie deutlich (?), und damit den gesamten Tatablauf mit einem Male innerhalb zeitlicher Sicht infrage stellend?