MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

ÖFFENTLICHE DISKUSSION
Fälle: Anja Aichele, Ayleen Ambs, Vierfachmord von Annecy 2012, Bärbel B. (Bremerhaven) u. Ingrid R. (Bremen), Annika Brill, Tristan Brübach, Christoph Bulwin, Anne D. (Lorch), Suzanne Eaton, Michaela Eisch, Victor Elling, Sonja Engelbrecht, Trude Espas, Regina Fischer, Abby G. & Libby W. (USA-Indiana), Maren Graalfs, Valeriia Gudzenko, Mara-Sophie H. (Kirchdorf), Marion & Tim Hesse, Jutta Hoffmann, Bärbel K. (Lübeck), Peggy Knobloch, Cindy Koch, Martina Gabriele Lange, Lola (FR-Paris), Karl M. (Berlin), Khadidja M. (Ingolstadt), Stefan M. (Salzgitter), Jelena Marjanović, Margot Metzger, Karin N. (Borchen), N. N. (Lampertheim), Gabby Petito, Heike Rimbach, Elmar Rösch, Gustav Adolf Ruff, Carina S. (Iserlohn), Hannah S. (Hamm), Lena S. (Wunsiedel), Gabriele Schmidt, Mord in Sehnde-Höver, Yasmin Stieler, Simone Strobel, Elisabeth Theisen, Karsten & Sabine U. (Wennigsen), Nicky Verstappen, Hanna W. (Aschau)
andi55
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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Machen wir uns nichts vor, in der Gesamtschau sieht das alles nicht so toll aus für den TV. Und trotzdem sind da immer diese Zweifel, keine Ahnung warum. Mir kommt das so vor als hätte der TV derart resigniert in seinen Bemühungen um soziale Kontakte und um Akzeptanz in der Gesellschaft, als wäre er irgendwann an dem Punkt angekommen , einfach keine Kraft mehr zu haben sich zu bemühen. Kann so sein, muss es aber nicht. Ich weiß sehr wohl, dass es auch die Kategorie gibt, um die kannst du dich noch so sehr bemühen sie zu integrieren und zu unterstützen, die sch....dir trotzdem vor die Füße. Es gibt aber auch die , welche einfach ein bißchen "anders" sind, ein sonniges Gemüt haben und trotzdem nirgends andocken können, obwohl sie sich anpassen und einfach nur gerne dazugehören würden. Wir wissen eben nicht zu welcher Kategorie Sebastian gehört.
ben
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von ben »

andi55 hat geschrieben: Freitag, 08. März 2024, 21:35:21 Machen wir uns nichts vor, in der Gesamtschau sieht das alles nicht so toll aus für den TV. Und trotzdem sind da immer diese Zweifel, keine Ahnung warum. Mir kommt das so vor als hätte der TV derart resigniert in seinen Bemühungen um soziale Kontakte und um Akzeptanz in der Gesellschaft, als wäre er irgendwann an dem Punkt angekommen , einfach keine Kraft mehr zu haben sich zu bemühen. Kann so sein, muss es aber nicht. Ich weiß sehr wohl, dass es auch die Kategorie gibt, um die kannst du dich noch so sehr bemühen sie zu integrieren und zu unterstützen, die sch....dir trotzdem vor die Füße. Es gibt aber auch die , welche einfach ein bißchen "anders" sind, ein sonniges Gemüt haben und trotzdem nirgends andocken können, obwohl sie sich anpassen und einfach nur gerne dazugehören würden. Wir wissen eben nicht zu welcher Kategorie Sebastian gehört.
Im Endeffekt stellt sich die Frage, ob er mit seinem Verlierer-Image zum Täter wurde oder ob er eben durch sein Verlierer-Image (und seine Jogging-Aktivität) zum perfekten Tatverdächtigen wurde. Die Richterin will ihn eben verurteilen und das passiert auch. Ob er es war, weiß niemand.
lawine
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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andi55 hat geschrieben: Freitag, 08. März 2024, 21:13:21 Apropos Benecke. Anbei ein Zitat von Lydia Benecke, Kriminalpsychologin, die viel mit Straftätern arbeitet:

Kriminalpsychologin Lydia Benecke:
Menschen, die sexuelle Tötungsphantasien entwickeln, werden nicht zwangsläufig zu Mördern. Im Allgemeinen differenzieren sie zwischen ihrer Phantasie und der Realität, verfügen über eine funktionierende Gewissensinstanz und Impulskontrolle.
lawine:

Jemand mit funktionierender Impulskontrolle schlägt aus geringem Anlass nicht derart fest gegen eine Wand, dass er sich dabei die Hand bricht.
Armin

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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Guten Abend, ich war bisher nur stiller Mitleser und finde viele Beiträge sowohl sprachlich als auch inhaltlich sehr beeindruckend! Danke an alle die hier so viel Kluges beitragen. Seit ich den Fall verfolge frage ich mich immer wieder folgendes. Ich kann mir einfach beim besten Willen nicht erklären was passiert sein könnte, damit der TV nach wie vor konsequent schweigt wenn er unschuldig wäre!! Er würde ja dann jetzt letzten Endes vermutlich jahrelang im Knast sitzen! Das kann doch irgendwie nicht sein?! Hat jemand von denen hier die womöglich an seine Unschuld glauben, denn dafür irgendeine Erklärung? Danke euch.
andi55
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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@lawine
Aus geringem Anlass?? Wenn es darum geht ob ich 10 Jahre einfahre, ist das nicht gerade ein geringer Anlass.
Und zum Thema Impulskontrolle: Bayerntrainer Thomas Tuchel hat sich letztes Wochenende bei seiner "Kabinenansprache" den Zeh gebrochen weil er irgendwo dagegen trat. Und hast du noch nie gegen ein Ikea Regal getreten als du nach 3 Stunden bemerkt hast, dass du schon völlig falsch angefangen hast? Wie gesagt, in der Gesamtschau spricht schon sehr viel gegen den TV, aber es gibt immer auch diese Zweifel, wo ich mir denke irgendwas passt nicht.
gastxyz..me

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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hab mich fast mein ganzes leben, gefragt wie das mit den juden und "hexen" passieren konnte.

tja, so macht das diese scheisse.
die wär auf dem besen geflogen und dann quälen sie die sadistischst tot.
alles wieder gut.

"hat an die wand geschlagen"
solche hexenjäger krallen sich an alles. die wursten aus allem einen.
funktioniert ja auch.

was armselige assos. halt die fresse.
Fiat iustitia e p m

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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ben hat geschrieben: Freitag, 08. März 2024, 23:01:23 Im Endeffekt stellt sich die Frage, ob er mit seinem Verlierer-Image zum Täter wurde oder ob er eben durch sein Verlierer-Image (und seine Jogging-Aktivität) zum perfekten Tatverdächtigen wurde. Die Richterin will ihn eben verurteilen und das passiert auch. Ob er es war, weiß niemand.
Bravo, auf den Punkt gebracht, so sehe ich es auch! Sie fanden keinen anderen, dann muss er es sein, so einfach ist das, zumindest dort.

Im Grunde sind Sinn von Strafrecht, Jugendstrafrecht, StGB und StPO gar nicht nötig hier, man wollte gar nicht wissen, man argumentierte vom erwünschten Ergebnis her, 9 1/2 Jahre, peng, peng, der nächste Fall bitte.
Fiat iustitia e p m

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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lawine hat geschrieben: Freitag, 08. März 2024, 23:11:59 lawine:

Jemand mit funktionierender Impulskontrolle schlägt aus geringem Anlass nicht derart fest gegen eine Wand, dass er sich dabei die Hand bricht.
Jemand mit nicht funktionierender Impulskontrolle zeigt nur, dass er bei bestimmten Themen überfordert/überreizt ist und nicht "normal" darauf reagiert.

Damit hat der Staat den Täter aber nicht der Tat überführt und im StGB ist auch nichts darüber zufinden, dass man sich die Erfüllung eines Straftatbestandes aussuchen kann, wenn eine Person gegen eine Wand prügelte und sich eine Fraktur zuzog. So einfach und auch hinwrisreich ist das alles nicht,
Catch22
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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Armin hat geschrieben: Freitag, 08. März 2024, 23:16:12 … Ich kann mir … nicht erklären was passiert sein könnte, damit der TV nach wie vor … schweigt wenn er unschuldig wäre!! … Hat jemand von denen hier die womöglich an seine Unschuld glauben, denn dafür irgendeine Erklärung? …
Weder an die Schuld noch an die Unschuld Sebastians „glaube“ ich. Entscheidend in einem Rechtsstaat kann nur sein, welche Beweise und Beweisanzeichen (Indizien) die StA gegen einen Beschuldigten bzw. Angeklagten vorbringen kann. Auch Entlastendes hat die StA dabei zu ermitteln.

Am Ende entscheidet das Gericht anhand der Beweislage nach „freier Beweiswürdigung“. Sogenannte „vernünftige“ Zweifel an der Täterschaft dürfen nicht bestehen, wenn der Angeklagte verurteilt werden sollte. „In dubio pro reo“ stammt noch aus der Römerzeit und erlangte in rechtsstaatlichen Systemen weltweit einen hohen Stellenwert in der Strafrechtspflege.

Zu schweigen ist ein elementares Recht eines jeden Beschuldigten und Angeklagten. Macht er davon Gebrauch, darf ihm dies in keiner Weise zur Last gelegt werden. Der Hintergrund: Niemand soll daran mitwirken müssen, sich selbst zu belasten.

Jeder Strafverteidiger wird seinem Mandanten eindringlich raten, sofort von seinem Schweigerecht Gebrauch zu machen. Nach Akteneinsicht kennt der RA die jeweilig aktuelle Beweislage und kann sich mit dem Mandanten weiter beraten. (Ausnahme: Wenn ein hieb- und stichfester Entlastungsbeweis wie z. B. ein Alibi vorgebracht werden kann, wird darauf natürlich nicht verzichtet.)

Im Fall Hanna traten Zeugen in Erscheinung aus dem direkten Umfeld Sebastians: Verena, Lea, deren Mutter, Max, Raffi. Besonders deutlich zeigte sich bei Verena eine lückenhafte und verzerrte Erinnerung, gepaart mit dem Hang zu Dramatisierung und Übertreibung, großer Nervosität und intellektueller sowie psychischer Überforderung. Dass dies einen geradezu optimalen Nährboden bilden kann für irrige Annahmen und Schlussfolgerungen, hat das bisherige Verfahren hinreichend demonstriert, zumal eine Verifizierung erst in der laufenden Hauptverhandlung auf Betreiben der Verteidigung nachgeholt wurde. Warnung genug!

Sebastians Sprachkompetenz kennen wir nicht. Seine Intelligenz sei unterdurchschnittlich, sagten die Sachverständigen Liwon und Huppert. Stellen wir uns vor, Sebastian hätte sich entschlossen, in der Hauptverhandlung auszusagen. Er wäre dazu vom Gericht, von der StA und von seinen Verteidigern befragt worden – von den beiden erstgenannten nicht immer freundlich und zuvorkommend. Wie lange hätte es wohl gedauert, bis er sich in Widersprüche verstricket hätte? Widersprüche wohnen regelmäßig auch jeder Zeugenaussage inne, egal wie aufrichtig und subjektiv wahrheitstreu der Zeuge aussagt. Widersprüche beim angeklagten Sebastian jedoch wären stante pede gegen ihn eingesetzt worden. Hätte er riskieren sollen, sich um Kopf und Kragen zu reden?

Hätte Sebastian in einem Schlusswort gegenüber Hannas Eltern sein Bedauern ausdrücken sollen? Gerade auch wenn er nicht der Täter sein sollte, könnten Bedauern und Mitgefühl durchaus aufrichtig sein, zumal er Hanna vom Sehen gekannt haben soll. Aber würde ihm das jemand glauben (wollen)? Zumindest der Pöbel von der Straße wüsste jetzt ganz genau: ein klares Schuldeingeständnis! Also auch hier der Rat: schweigen.

Selbst Sebastians Eltern wollten sich auf Nachfrage der Vorsitzenden nicht über ihren Sohn äußern. Gut so. Gefragt wurde vor allem nach dessen Entwicklungsstand. Wären am Ende womöglich die Aussagen der Sachverständigen Liwon und Huppert sowie die Stellungnahme der Jugendgerichtshilfe über den Haufen geworfen und Erwachsenenstrafrecht in Betracht gezogen worden?

Hätte Sebastian vor Gericht ausgesagt, an seiner Lage hätte sich nichts verbessern können. Die StA hätte unbeirrt an ihrer Position festgehalten – und kraftvoll versucht, diese weiter auszubauen. Jedes noch so kleine Fitzelchen wäre gegen Sebastian gedreht und gewendet worden, um die schwächelnde Indizienkette zu stärken.

Die Plädoyers von StA und Nebenklage haben deutlich gezeigt: Einen unmittelbaren Tatbeweis gibt es nicht. Was es gibt: Beweisanzeichen (Indizien). Diese jedoch lassen auch in der Gesamtschau viel Raum für „vernünftige“ Zweifel an einer Täterschaft Sebastians. Ein typischer Fall für „in dubio pro reo“ – im Zweifel für den Angeklagten.

Wenn der Sepp beim Huber-Wirt erzählt, dass die Lokführer nächste Woche wieder streiken werden, läuft er dann Gefahr, der Anzettelung zum Streik bezichtigt zu werden? In Traunstein vielleicht schon …
gastxyz..me

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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unschuld beweisen
genau das wird hier durchgezogen: der jogger soll seine unschuld beweisen.
und das ist doch das genaue und geradezu perverse GEGENTEIL von "in dubio pro reo".
:!: das gericht muss die SCHULD des angeklagten beweisen :!:

mit der methode kann man den nächsten anwohner vor die tür zerren und von ihm den beweis seiner unschuld verlangen.
hexenjagd par excellence !

keine beweise
wie kommts? tja, weils der falsche täter ist.
der täter HAT SPUREN am opfer hinterlassen
das ist sicher.
mit den eingesetzten technischen möglichkeiten (DNA, faserspuren..) ist der täter nachweisbar.
vom jogger keine spur. :roll:

von wem gabs denn spuren?
von welchen der 26(?) leute in der letzten funkzelle des opfers?
hat man das etwa nicht ermittelt? :roll:
hat man bestimmt.

welche "indizien"?
- hat vergessen, welche straßen er gelaufen ist
- hat vergessen, welche hose er anhatte
- hat vergessen, dass er noch coc gespielt hat
- hat vergessen, wann er die zeitung gelesen hat
- ging mit verena spazieren
- hat an die wand geschlagen
- hat ein chaos-zimmer in dem er pornos schaut
- war mal frech im kindergarten
- hat noch keine freundin
- ist klein, schwächlich und laut den hexenjägern kein frauentyp
- "täterwissen"
- "tatortnähe"

täterwissen stein, niedergeschlagen, auto
im dorf wusste man sicher schnell
- dass sie irgendwo im dorf angegriffen wurde
- dass sie kopfverletzungen hatte
- was hätten wir denn aufgeführt als erklärung für kopfverletzungen? opas taschenuhr?
- dass kein tatort auszumachen ist
- bekannt war auch, dass die polizei gleich an der brücke beim chalet (schulstraße) gesucht hat. dahin war sie aber nicht unterwegs. also hatte der täter auto oder helikopter. wir hätten natürlich auf "heli" getippt und wären rausgewesen aus der kiste. :roll:
(schon sehr interessant, dass offensichtlich jeder dachte, sie sei in die prien geworfen worden. und nicht, dass die leiche den kompletten bärbach durchschwommen haben soll)

unfassbar, sowas als "täterwissen" zu verkaufen. hexenjäger-grundausbildung.

tatortnähe
- das ist ein dorf
- da ist man immer "in tatortnähe"
- und hier wurde tatsächlich bis heute kein tatort gefunden
- also kampenwandstraße (=hauptstraße) oder am hofbichel oder parkplatz können immer herhalten
lächerlich, das wort "tatortnähe" auch nur zu benutzen

extrarunde
- die wurde tatsächlich erst nach dem fund des hanna-handys eingeführt
- passend gemacht
gastxyz..me

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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nachtrag zum täterwissen:

für staatsanwalt fiedler ist das:
...dass er lea r. am 3. Oktober von einer getöteten Frau erzählt haben soll...
...und die rechtsmedizin das aber erst in der nacht festgestellt hat...

ein dorf:
- breaking news: die feuerwehr hat um 14:30 eine leiche aus dem wasser gezogen
- junge frau vom dorf
- im tanga-slip
- rundum kopfwunden
- übersät mit hämatomen
- strangulation (dachte man anfangs noch, ursache war aber tragekette der tasche)
- mord ! logo
- jedem ist das große hübsche model schonmal aufgefallen
- das macht schnellst die runde

das ist doch KEIN TÄTERWISSEN.
schlimm.. einfach nur schlimm..

eine feuerwehr besteht aus jungen typen vom dorf/den dörfern.
die waren als erstes vor ort.
die kennen sich gut untereinander. breaking news
gastxyz..me

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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adrian M: paedo + haupt-belastungszeuge des traunsteiner gerichts
vertrauenswürdiger typ, klarer fall

er sagt die wahrheit. und nichts als die wahrheit.
meinen staatsanwalt + richterin. das gibts ja sogar von "jaqu" schriftlich vorab.
denn er hätte ja keine "vorteile" aus einer lüge, so der staatsanwalt im plädoyer.

das problem:
adrian m hat gelogen, dass er krebs im endstadium hat, damit sich kleine mädchen nackisch machen.

die frage:
lügt der auch, wenn er einen jungen, so anders als er, ausgesprochen ehrlich, der in ein normales familienleben steuert, mal so richtig fertig machen kann?

was erregt eigentlich solche leute und warum :?:
Fiat iustitia e p m

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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Catch22 hat geschrieben: Samstag, 09. März 2024, 02:07:12 Weder an die Schuld noch an die Unschuld Sebastians „glaube“ ich. Entscheidend in einem Rechtsstaat kann nur sein, welche Beweise und Beweisanzeichen (Indizien) die StA gegen einen Beschuldigten bzw. Angeklagten vorbringen kann. Auch Entlastendes hat die StA dabei zu ermitteln.

Am Ende entscheidet das Gericht anhand der Beweislage nach „freier Beweiswürdigung“. Sogenannte „vernünftige“ Zweifel an der Täterschaft dürfen nicht bestehen, wenn der Angeklagte verurteilt werden sollte. „In dubio pro reo“ stammt noch aus der Römerzeit und erlangte in rechtsstaatlichen Systemen weltweit einen hohen Stellenwert in der Strafrechtspflege.

Zu schweigen ist ein elementares Recht eines jeden Beschuldigten und Angeklagten. Macht er davon Gebrauch, darf ihm dies in keiner Weise zur Last gelegt werden. Der Hintergrund: Niemand soll daran mitwirken müssen, sich selbst zu belasten.

Jeder Strafverteidiger wird seinem Mandanten eindringlich raten, sofort von seinem Schweigerecht Gebrauch zu machen. Nach Akteneinsicht kennt der RA die jeweilig aktuelle Beweislage und kann sich mit dem Mandanten weiter beraten. (Ausnahme: Wenn ein hieb- und stichfester Entlastungsbeweis wie z. B. ein Alibi vorgebracht werden kann, wird darauf natürlich nicht verzichtet.)

Im Fall Hanna traten Zeugen in Erscheinung aus dem direkten Umfeld Sebastians: Verena, Lea, deren Mutter, Max, Raffi. Besonders deutlich zeigte sich bei Verena eine lückenhafte und verzerrte Erinnerung, gepaart mit dem Hang zu Dramatisierung und Übertreibung, großer Nervosität und intellektueller sowie psychischer Überforderung. Dass dies einen geradezu optimalen Nährboden bilden kann für irrige Annahmen und Schlussfolgerungen, hat das bisherige Verfahren hinreichend demonstriert, zumal eine Verifizierung erst in der laufenden Hauptverhandlung auf Betreiben der Verteidigung nachgeholt wurde. Warnung genug!

Sebastians Sprachkompetenz kennen wir nicht. Seine Intelligenz sei unterdurchschnittlich, sagten die Sachverständigen Liwon und Huppert. Stellen wir uns vor, Sebastian hätte sich entschlossen, in der Hauptverhandlung auszusagen. Er wäre dazu vom Gericht, von der StA und von seinen Verteidigern befragt worden – von den beiden erstgenannten nicht immer freundlich und zuvorkommend. Wie lange hätte es wohl gedauert, bis er sich in Widersprüche verstricket hätte? Widersprüche wohnen regelmäßig auch jeder Zeugenaussage inne, egal wie aufrichtig und subjektiv wahrheitstreu der Zeuge aussagt. Widersprüche beim angeklagten Sebastian jedoch wären stante pede gegen ihn eingesetzt worden. Hätte er riskieren sollen, sich um Kopf und Kragen zu reden?

Hätte Sebastian in einem Schlusswort gegenüber Hannas Eltern sein Bedauern ausdrücken sollen? Gerade auch wenn er nicht der Täter sein sollte, könnten Bedauern und Mitgefühl durchaus aufrichtig sein, zumal er Hanna vom Sehen gekannt haben soll. Aber würde ihm das jemand glauben (wollen)? Zumindest der Pöbel von der Straße wüsste jetzt ganz genau: ein klares Schuldeingeständnis! Also auch hier der Rat: schweigen.

Selbst Sebastians Eltern wollten sich auf Nachfrage der Vorsitzenden nicht über ihren Sohn äußern. Gut so. Gefragt wurde vor allem nach dessen Entwicklungsstand. Wären am Ende womöglich die Aussagen der Sachverständigen Liwon und Huppert sowie die Stellungnahme der Jugendgerichtshilfe über den Haufen geworfen und Erwachsenenstrafrecht in Betracht gezogen worden?

Hätte Sebastian vor Gericht ausgesagt, an seiner Lage hätte sich nichts verbessern können. Die StA hätte unbeirrt an ihrer Position festgehalten – und kraftvoll versucht, diese weiter auszubauen. Jedes noch so kleine Fitzelchen wäre gegen Sebastian gedreht und gewendet worden, um die schwächelnde Indizienkette zu stärken.

Die Plädoyers von StA und Nebenklage haben deutlich gezeigt: Einen unmittelbaren Tatbeweis gibt es nicht. Was es gibt: Beweisanzeichen (Indizien). Diese jedoch lassen auch in der Gesamtschau viel Raum für „vernünftige“ Zweifel an einer Täterschaft Sebastians. Ein typischer Fall für „in dubio pro reo“ – im Zweifel für den Angeklagten.

Wenn der Sepp beim Huber-Wirt erzählt, dass die Lokführer nächste Woche wieder streiken werden, läuft er dann Gefahr, der Anzettelung zum Streik bezichtigt zu werden? In Traunstein vielleicht schon …
Vielleicht könntest Du bitte mal etwas schreiben zur Abgrenzung zwischen hinreichender/nicht hinreichender Indizienkette sowie zur Abgrenzung von "aus Mangel an Beweisen" und in dubio pro reo. Gibt es da "Trennwände", bis wohin etwas noch nicht besteht und ab wo doch?
Was gibt es für höchstrichterliche Rechtsprechung darüber, was als Indiz gilt und was nicht. Wie hat der Richter mit Indizien umzugehen im Rahmen der Beweiswürdigung, ich fand dazu nur das "Anastasia-Urteil", ziemlich alt, welches dem Richter eine Leitlinie gibt, wie er mit Indizien auf dem Weg zur Entscheidung rechtlich zu arbeiten hat.

Dank im voraus.
Gast

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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gastxyz..me hat geschrieben: Samstag, 09. März 2024, 07:55:33 nachtrag zum täterwissen:


ein dorf:
- breaking news: die feuerwehr hat um 14:30 eine leiche aus dem wasser gezogen



eine feuerwehr besteht aus jungen typen vom dorf/den dörfern.
die waren als erstes vor ort.
die kennen sich gut untereinander. breaking news

--------------------------------------------------------------------
Hier Futter führ die Timelinie aus http://hrg.chiemgau24.de/chiemgau/traun ... 5.amp.html
„Als Hanna dann versuchte bei ihren Eltern am Festnetz anzurufen, wurde das Telefonat definitiv über die Notruffunktion ausgelöst.“ Der Staatsanwalt schildert, wie zuerst die Temperatur des Smartphones nachweislich abfiel und um 2.36 Uhr und 2.37 Uhr zwei erfolglose Anrufversuche durch den Bekannten Hanna W.s an ihrem Handy eingingen. „Um genau 14.26 Uhr findet ein Spaziergänger den Leichnam im Ortsteil Kaltenbach von Prien. Um 16.02 Uhr wird er dann geborgen!“


16.02 hanna geborgen dann provisorische Leichenschau im Beerdigungsinstitut

„Zwischen 2.19 Uhr und 2.26 Uhr am 3. Oktober 2022 verlässt Hanna die Disco und holt an der Garderobe ihre Jacke ab. Anschließend geht sie die Schlossbergstraße hinab und biegt um 2.28 Uhr und 6 Sekunden nach rechts in die Kampenwandstraße ab, was durch die Aufnahmen einer Videokamera belegt wurde.“ Dann haben wir um 2.31 Uhr und 14 Sekunden konkrete Signale vom Handy aus einer Funkzelle in Aschau“, so Fiedler.

2.28.06 Ecke Schlossberg.-Kampenwandstr.
2.31.14 ???Funkzellenwechsel in Südzelle oder 1. Anrufversuch???
Die Funkzellengrenze ist zwar am Hofbichl aber die Übergabe kann sich hinziehen oder ist es dieser 45 sek -Datensatz
lawine
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von lawine »

gastxyz..me hat geschrieben: Samstag, 09. März 2024, 07:55:33
- breaking news: die feuerwehr hat um 14:30 eine leiche aus dem wasser gezogen
- junge frau vom dorf
- im tanga-slip
- rundum kopfwunden
- übersät mit hämatomen
- strangulation (dachte man anfangs noch, ursache war aber tragekette der tasche)
- mord ! logo
- jedem ist das große hübsche model schonmal aufgefallen
- das macht schnellst die runde

gut, dass du das erwähnst.
Die jungen Feuerwehrler, die sich alle untereinander kennen und von denen der Angeklagte die brandneuen news noch viel schneller erhielt, als die Eltern von Hanna wusste also, dass die Frau stranguliert wurde und Kopfverletzungen aufwies.
Trotzdem nennt er auf Nachfrage, wie er meint, dass Hanna zu Tode kam weder Ertrinken noch Strangulieren -- sondern "der Täter hat ihr kräftig auf den Kopf gehauen, vielleicht mit einem Stein"

also wenn ICH auf dem Dorf von einer Toten paar Dörfer weiter höre, dass sie mit Strangulationszeichen aufgefunden wurde, würde ICh als Todesursache Strangulieren annehmen.
Außer, ich weiß es wegen Tatbeteiligung besser!
gastxyz..me

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von gastxyz..me »

lawine hat geschrieben: Samstag, 09. März 2024, 12:42:44 gut, dass du das erwähnst.
Die jungen Feuerwehrler, die sich alle untereinander kennen und von denen der Angeklagte die brandneuen news noch viel schneller erhielt, als die Eltern von Hanna wusste also, dass die Frau stranguliert wurde und Kopfverletzungen aufwies.
Trotzdem nennt er auf Nachfrage, wie er meint, dass Hanna zu Tode kam weder Ertrinken noch Strangulieren -- sondern "der Täter hat ihr kräftig auf den Kopf gehauen, vielleicht mit einem Stein"

also wenn ICH auf dem Dorf von einer Toten paar Dörfer weiter höre, dass sie mit Strangulationszeichen aufgefunden wurde, würde ICh als Todesursache Strangulieren annehmen.
Außer, ich weiß es wegen Tatbeteiligung besser!
dann mach du das so.

hast du getrunken oder was?
Gast

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von Gast »

Frage: schaut bei der Abendzeitung keiner noch vorher darueber, was geschrieben wird?
Da sind viele Schreibfehler drin...im Artikel ueber Prozesstag am 8.Maerz...ist doch sehr peinlich so was
Gast

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von Gast »

Da träumt die Lawine
Das Gelände war bei der Bergung weiträumig abgesperrt und als die tote an Land war standen bestimmt nicht viele Jungs aussen rum.
Und Kopfwunden kann man wohl erst richtig erkennen, wenn die verwuschelten Haare ab sind und ihr Gesicht war nicht richtig zu erkennen und die Strangulationsmarken wohl auch nicht so toll.
Und wenn man am Fluss jemand erschlagen will, ist ein Stein oder ein Ast hilfreich wenn man sonst nichts dabei hat.

Wer kann mal zusammenfassen was der Jogger von 2. bis 4. 10. gemacht hat.
Nur ein paar Stichpunkte aus meiner Erinnerung
2.10. So
Vllt Treffen mit Verena
Eiskellerbesuch geplatzt? mit Kumpel
Zoff mit den Eltern laut StA

3.10. Feiertag
Fitnessvideo
Joggen
spontaner Mord??
Clash of clans
Schlafen
Tel mit Verena
Abhohlung durch Verena da vllt Auto kaputt???
Mac in Prien
Tischtennis in Übersee mit Raffi und Lea
Zuhause bei Verena
Heimbringen durch Verena
Mutter sagt Polizei da und tote Frau gefunden


4. 10. Dienstag krank geschrieben Rücken
Aschau voll Polizei
Verena kommt abends zum Eiskeller-Parkplatz
Meldungen über tote Frau angeschaut
Mondbilder, Spaziergang, Dirndl angeschaut,
Verena Angst
Verena wieder fort
Gast1407

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von Gast1407 »

gastxyz..me hat geschrieben: Samstag, 09. März 2024, 12:58:48 dann mach du das so.

hast du getrunken oder was?
@gastxyz..me - Deine Beiträge sind einerseits lesenswert, bezüglich Timeline und berechtigter weiterer Denkanstöße, gehen jedoch teils wie hier nur einmal beispielsweise angeführt in satte Provokation über. Nichts generell gegen Menschen innerhalb des deutschen Sprachraums, die Groß- und Kleinschreibung völlig ignorieren, jedoch passt einiges hinsichtlich Deiner Beleidigungen, diesbezüglich in ein vorverurteilendes Schema zu geraten. Auch nichts gegen Impulsivität per se sei damit zum Ausdruck gebracht, dann aber veröffentliche doch besser Deine qualitativ hochwertig, lückenlosen Erkenntnisse entweder innerhalb eines als gängig zu betrachtenden Umgangstons hier oder schlicht woanders. Denn was sich nicht besonders seriös ließt, überließt sich irgendwann auch einfach. Und Du möchtest mit Deiner klaren Meinung pro Sebastian schließlich auch gehört werden, oder nicht?

Wenn Du eine persönliche Bindung und gar einen Schutzmechanismus gegenüber Sebastian empfindest, so ist dies doch wunderbar - bitte stehe dazu.
Aber eben auch dazu, dass Du wie viele andere hier hauptargumentlich lediglich subjektiv unterwegs bist.

Pro und Kontra Argumentationen gegenüber dem Nachtatverhalten des jungen Herrn S sind daher stets der eigenen Lebenserfahrungen, Einschätzungen über Menschen und der eigenen Meinungsbildung überlassen.

Entsprechend sollte auch von Dir gebilligt werden, - jeder User, der sich hier einbringt, darf eine eigene Meinung in sich beherbergen oder gar kundtun. Sowie, Hypothesen anführen, Fragen stellen oder scheinbar längst vergessene Fakten noch einmal genauer benennen.

Deine oft schon überarbeitete Timeline ist wirklich lesenswert und war ganz sicher mit Aufwand verbunden, musste aber auch dann und wann korrigiert werden. Du hältst Dich auch äußerst an noch so etwaigen Presseangaben fest, die auch einmal falsch dokumentiert sein könnten. Welche darunter deutlich falsch liegen, dahingehend scheiden sich sicher bei Außenstehenden die Geister, denn es liegt bislang hinsichtlich der gesamten Verhandlung keine umfassende Mitschrift vor. Zumindest nicht für Außenstehende.

Wenn Du Dich tief mit dem Fall beschäftigt hast, dann nimm doch einfach bezüglich vakanter Ungereimtheiten zum Sachverhalt dringend Kontakt mit einem der drei Strafverteidiger*innen auf (Gendering war hier gerade absichtlich) und proklamiere das entsprechend.

Meiner Einschätzung nach, werden sie Dich eher befürworten als ausbuhen, haben jene zuletzt schon einmal dankend Hinweise aus der Bevölkerung entgegen genommen, die auf "lediglich" Unfälle hinsichtlich ähnlicher oder gar derselben Gewässer aufkamen.

Gerade weil Du Dir so sicher bist, Sebastians Unschuld sei klar und logisch nachvollziehbar.

Ganz gleich, ob entsprechend demgegenüber wenig bis überhaupt keine Indizien für einen reinen Unfalltod sprechen. Aber darauf hat die Verteidigung zuletzt auch nicht mehr zwingend abgestellt.

Wenn Du Dir zumindest argumentativ erlauben kannst zu belegen Sebastian kann zum Tat- oder Unfallzeitpunkt gar nicht am jeweiligen Ort gewesen sein, dann bitte, wenn es Dir damit ernst ist, gebe es an entsprechende Stelle weiter.

Damit würdest Du nicht nur Deine "wertigen" Informationen und Überlegungen in die richtige Richtung befördern, sondern auch andere Teilnehmer dieses Austausch Forums auch ein Stück weit von Deinen denunzierenden Attacken verschonen.
Wenn wirkliche Argumente dahinter stünden, hinter den Deinigen Überlegungen, würdest Du auch nicht zu solch unbilligen Mitteln greifen, Dich konnotativ derart weit entfernt abwertend zum eigentlichen Thema, gegenüber anderen Teilnehmern zu äußern.

Es gibt doch sicherlich noch genügend Menschen hier, die der einfachen Unfall These Glauben schenken oder die auf einen anderen Täter nicht nur hoffen, sondern klar davon überzeugt sind.

Daher wundert mich Dein straffes Anfeinden, gegenüber anders gesinnten Menschen in ihrer Auslegung, die Dich keinesfalls persönlich angegriffen haben.

Eine emotionale Verpflochtenheit mit dem "Fall" kann sehr gut von mir nachempfunden werden, wobei von mir das Verbrechen, was an Hanna geschehen ist, als generell nicht mehr wieder gut zu machen bewertet wird. Hoch subjektive Ansicht, ganz klar, und ich war auch nie vor Ort, um mir selbst einen Eindruck zu machen. Vielleicht bin ich einer entsprechenden Einschätzung daher nicht würdig, - weder über die prozessualen Gegebenheiten, noch über einen Bärbach oder Prien Verlauf bei Hochwasser.

Wie viele Andere sehe ich mir die Indizien lediglich an, lese darüber, in zwei Foren, bemerke jedoch tendenziell auch bei einigen Hobbyspezialisten der Kriminologie, wie diese sich den Fortgang der Ereignisse emotionslos bei einer Tüte Chips am Abend einfach so nebenbei rein tun. So, als würde die "Geschädigte", - nichts als einem lediglich Unwort gleichend - ungefährig wie in einem Videospiel demnächst wieder aufstehen, oder auferstehen.
Verdinglichung sei deswegen angesprochen, weil schon allein der Tod durch Ertrinken, sei es nahe oder eher entfernt eines wirklichen Bewusstseinszudtands von einigen Mitforisten wie konsequent überlesen wird. Und ab dem ersten Schlag auf den Hinterkopf scheinen eben jene auch nicht zu verstehen, wie Hanna Schmerzen erlitten hat, bevor sie wie auch immer bewusstseinsgedämmt dem Ertrinkungstod ausgesetzt wurde.

Das solch nahezu verdinglichte Aktionen an Gedankenspielen auch gerne schematisierend von Frau Rechtsanwältin Rick gerne überbeansprucht werden, um mal ganz schnell das Äquivalent ab zwei Promille, gleich todeswütig eigens im reißenden Bach zu verenden, ohne auf wirkliche Verletzungsformen einzugehen, spricht eine deutliche Sprache:
Denn sollte es einmal einen geliebten Menschen aus dem eigenen Kreise treffen, dann ist auch eigens einmal Heulen und Jammern und Zähneknirschen angesagt.

Dann, aber auch erst dann... - vorher stoße und provoziert beispielsweise Frau Rechtsanwältin Frau Rick noch mit alternativen Theorien jenseits des guten oder noch normal erträglichen Geschmacks, irgendwo blind stichend hinein und schaffe dadurch keinen neuen Beweis, sondern verletze dadurch unnötig. Weil die Argumente allmählich ausgehen, denn das Befunddasein der Lunge gibt bereits ein Ertrinken allenfalls unter mindestens Bewusstseinseintrübung bekannt und nicht ähnlich :evil: wie bei vollem Bewusstsein, wie es, selbst bei einem Trunkenheitsunfall zu erwarten wäre.

Das werden auch Hannas Eltern, spätestens durch ihren Rechtsanwalt wahrgenommen und übersetzt bekommen haben.

Das sind hingegen glaubwürdige Menschen, die wünschen sich keinen billig verurteilten, Eltern wie auch Bruder und gesamte Familie wollen einfach wissen, was ist wirklich geschehen?

Eine einfache Verurteilung ohne wirklich nachvollziehbare Punkte würde Ihnen keine wirkliche Seelenruhe nach diesen Strapazen verschaffen. Sehr wahrscheinlich nicht.

Gerade die Mutter beschrieb wie sie kaum mehr oder eben überhaupt nicht mehr Ruhe finde und entgegen ihres Berufes und ihrer Leidenschaft nicht mehr nähen konnte.

Genau wie der Vater, aber sie drückt es anders aus, will sie keine Vorverurteilung, - sie möchte zumindest annähernd gewusst haben was passiert ist.

Wollen wir den Nebenklagevertreter als "Trauerredner" zuweilen dastehen lassen, darf zu Rechtsanwältin Rick einmal festgestellt werden: Sie hat auf vielerlei Gutachten Wert gelegt. Sofern sie ihr nicht passten, wollte sie noch mehr Gutachten. Zumindest pro forma, da sie jetzt schon daran denkt in Revision zu gehen, die Beweisaufnahmen angeblich nicht zureichend gewürdigt wurden, falsch interpretiert, wie auch immer. Dann wird sie auch noch verächtlich während des Plädoyers von Nebenklagevertreter Rechtsanwalt Holder, der ihren Mandanten nicht ganz weit hergeholt aufgrund dessen ambitionierte Hobbyleistungen im Schachspiel, bezüglich strategischen Denkens befürwortet und nicht als Form vollendet geistig retardiert bezichtigt.
Frau Rechtsanwältin Rick ist gut in der Lage auszuteilen, hat aber anscheinend keinerlei Ansinnen auch eigene Kritik auf sich wirken zu lassen, zumindest diese angemessen einmal anzuhören.
Ein lediglich Vorführbeispiel in Sachen Gendetzki anzubringen hatte sie auch gleich vorsorglich von sich abgewehrt, jener, ehemalige Mandant von ihr wolle sie doch nur zur anberaumt TV Show begleiten. Auf halbem Wege habe sich dieses Treffen sozusagen einfach ergeben, - ohne jegliche Hintergedanken.

Es ist sehr interessant zu beobachten: Vermag das Gericht gar vorgefasst in seiner Tendenz zu einer möglichen Urteilsfindung gewesen sein, wer profitiert ist vor allem nachhaltig Frau Rechtsanwältin Frau Rick. Wie sie bestellt wurde, ob sie überhaupt wie es von den Eltern des Tatverdächtigen soweit hieß, eigens bestellt wurde, oder ob sie nicht gar wie ihre Dienste angeboten hat, weiß doch keiner.

Quintessenz zum Verfahren wie folgt: Hannas Eltern werden nicht erfahren wie es wirklich war oder ob der Beschuldigte es wirklich war. Auch bei einer Verurteilung werden Restzweifel vorhanden sein, ob der Beschuldigte ganz klar so wie es dargestellt wurde ihre Tochter angegangen ist.

Die Eltern von Sebastian senden ihn gedankenlos zu einer Polizei Anhörung, im guten Glauben er wird schon das Richtige sagen. Statt ihn von vorn herein eigens zu begleiten, damit er sich nicht in etwaige Widersprüche verwickelt, wird der Dinge zugewartet und von Anfang an noch nicht einmal ein Rechtsbeistand in Erwägung gezogen.
Gerade bei der zweiten Befragung, als sogenannter lediglich Zeuge, dem hätte man einmal nicht durch einen Rechtsbeistand vorgreifen können?
Die beiden Pflichtverteidiger gehen zwar ihrer Pflicht nach, sind aber auch nicht so begeistert von ihrem Einsatz oder sagen wir von ihrer Vergütung. Ein Pflichtverteidiger hat nicht das gleiche Honorar wie eine privat später dazubestellte Rechtsanwältin Rick zu erwarten.
Innerhalb der Beweisaufnahme würdigt das Gericht unter der Vorsitzenden Aßbichler vieles, wenn auch nicht alles. Teils wirken die Beweisanträge konterkariert oder in sich beliebig nach je Ausgang, nochmal neu hinein geschoben. Das passt der Vorsitzenden Aßbichler irgendwann nicht mehr, ebenso wie Rechtsanwältin Frau Rick sich jeweils immer neu bestätigt in einem unzumutbaren Komplott gefangen fühlt, wenn bestimmte, teils redundante oder nicht als erheblich zu erachtende Beweisanträge beständig zurückgewiesen werden.

Während viele bis alle der Prozessbeteiligten also nur ihrer ihr eigens zustehenden Rolle entsprechen, mehr oder weniger freiwillig, hatte Frau Rechtsanwältin Rick vorab unumwunden die Möglichkeit den Mandanten entweder für sich zu bewilligen oder abzulehnen
Freiwillig bedeutet auch, sich dies entsprechend entlohnen zu lassen.
Daher braucht auch kein Mensch ihr abzunehmen, dass wenn sie ihren Mandanten einmal süß knufft oder bereitwillig in die Ärmchen schließt, dieses aus lauter Nächstenliebe oder gar Empathie geschieht. Genauso wie über ihren Vormandanten Gendetzki geschehen, ist dies eine werbewirksame Eigentracht, was ihr dabei hilft nett, bissig und glaubwürdig zu bleiben.
Die Revision steht ohnehin schon an, das wird sie ihren eigentlichen Mandanten, somit den Eltern von Sebastian längst beigebracht, nein vielmehr dahingehend unterrichtet haben. Müssen nur noch einen kleinen Vorschuss leisten, dann klappt es auch neben der üblichen Gebühr.
Eventuell freue ich mich schon jetzt einmal, wenn diese sonst so taktisch rechtskluge Frau, wohlgemerkt Rechtsanwältin, über den BGH allmählich eine Dämpfung bekommt.
Natürlich nicht willkürlich! Sie soll tolle und ach so Entlastungen für ihren Mandanten durchsetzen und gemäß der Auftragslage der Familie ihres Mandanten auch wollen und durchsetzen. Sofern Beanstandungen und neuerliche Gutachten ausdrücklich aussichtsreich und allgemein nachvollziehbar sind. Aber mit einer lediglich Quantität auffahren zu wollen, beliebig, das wird nicht zwingend beim BGH ziehen. Schon allein, weil die wichtigsten Beweisanträge vorne anstehen und nicht alles nach möglich Gutdünken hinterher geworfen werden kann.
Genau wie in dubeo pro reo gilt, darf eine Beweisführung nicht dazu ausgenutzt werden, irgendwann einmal einen beliebigen Treffer zu erlangen, in der Hoffnung die gesamte Anklage auszuhebeln. Denn bezüglich der Anklage lasten auch mehr als einige Dinge schwer.

Vor allem die Vorsitzende Richterin Frau Aßbichler wird nachhaltig nach einem Befangenheitsantrag dazu klein beigeben einen wie quasi angenommen schon vor Verurteilten ohne nachvollziehbare Indizienlage, sozusagen in ein Gefängnis zu bringen?
Sie könnte bei berechtigten Zweifeln genau diesen frei sprechen. Müsste es an sich auch, vor allem nachdem sie in eine vorweg greifende Kritik geraten ist.

Dann lieber einen Show-Prozess verlieren, bevor man völlig in Verruf gerät - wäre sie wirklich auf eine Aburteilung von Sebastian angewiesen? Aus meiner Sicht, wenn ein Urteil zu Ungunsten von Sebastian fällt, müsste dieses gerade überzeugend sein. Gerade von der Vorsitzenden Frau Aßbichler nochmal immanent bestätigt. Und ob sie sich des vorgeschlagenen Strafmaß der StA annimmt ist noch gar nicht gesagt.
Haropa
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von Haropa »

Armin hat geschrieben: Freitag, 08. März 2024, 23:16:12 Seit ich den Fall verfolge frage ich mich immer wieder folgendes. Ich kann mir einfach beim besten Willen nicht erklären was passiert sein könnte, damit der TV nach wie vor konsequent schweigt wenn er unschuldig wäre!! Er würde ja dann jetzt letzten Endes vermutlich jahrelang im Knast sitzen! Das kann doch irgendwie nicht sein?! Hat jemand von denen hier die womöglich an seine Unschuld glauben, denn dafür irgendeine Erklärung? Danke euch.
Darüber denk ich auch ständig nach.
Gestern hat die Richterin dem Angeklagten gesagt, dass er das letzte Wort hat und ihn gefragt, ob er noch was sagen möchte. (Kam mir mütterlich und sogar etwas besorgt vor, sie hat jedenfalls sehr sanft gesprochen, anders als sonst)
Während die Richterin das gesagt hat hat Frau Rick ihm kurz was zugeflüstert, dann war kurz Stille und dann hat Fr. Rick ihm nochmal was zugeflüstert, diesmal aber länger. Daraufhin hat ST ebenfalls ganz sanft und leise zur Richterin gesagt, dass er nichts sagen möchte.

Ganz ehrlich… wenn ich da sitzen würde und der STA was von 9 Jahren und 6 Monaten Haft erzählt, dann würde ich trotzdem was sagen. Aber jeder Mensch ist anders und vielleicht ist es ST inzwischen egal, ob er verurteilt wird, weil er denkt er hätte eh keine Chance mehr. Oder Fr. Rick hat ihm gesagt, dass die Chancen bei einer Revision sehr hoch sind und es jetzt eh egal ist. Sie meinte auch bei den Plädoyers, dass es eig eh keinen Sinn hat jetzt lange zu plädieren vor diesem Gericht. Vielleicht hat sie’s ihm aber auch gar nicht ausgeredet, vielleicht hat sie ihm gesagt er soll was sagen und er wollte aber nicht.

Oder ST ist schuldig und schweigt, weil er’s nicht bringen kann, die Wahrheit zu sagen. Die Eltern könnten nie wieder ein normales Leben führen in Aschau UND er müsste ihnen sagen, dass er sie angelogen hat UND dass er ein Mörder ist. Es wurde gestern erwähnt, dass der Vater ST in der Zeit um die Verhaftung rum gefragt hat, ob er irgendwas damit zu tun hat und ST hat nein gesagt.. Und auf Knast hat er bestimmt auch keine Lust.

In der Pause hat der Vater mit jemandem geredet und meinte, „dass Holderle ja gesagt hat, dass die Eltern von H sich wundern, warum wir nix sagen… aber Fr. Rick hat uns gesagt, dass wir auf keinen Fall was sagen sollen…“.
(Ich persönliche finde Fr. Rick weder selbstdarstellerisch, noch hinterlistig, noch verrückt o.ä., falls das so rüberkommt. Ich finde sie sehr sympathisch, mütterlich, sie versucht ST öfters mal aufzuheitern, respektvoll usw. Und ich denke sie wird da schon ihre Gründe haben, warum sie den Eltern oder ST dies oder das rät.)

ST hat gestern übrigens öfters mal den Kopf geschüttelt.. zb als der Staatsanwalt meinte, dass er sich sehr sicher ist, dass der Mithäftling M. die Wahrheit sagt oder als es um Verena und ihre Aussagen ging. Aber sonst kann ich wenig aus seiner Mimik rauslesen. Als Holderle dran war, hat ST ihm ganz genau zugehört und ihn angeschaut, die ganze Zeit über. Da wirkte ST auf mich fast schon betroffen darüber, was die Eltern da alles mitmachen. Da hat er keine Miene verzogen, aber seine Augen wirkten mitfühlend.
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