MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

ÖFFENTLICHE DISKUSSION
Fälle: Anja Aichele, Ayleen Ambs, Vierfachmord von Annecy 2012, Bärbel B. (Bremerhaven) u. Ingrid R. (Bremen), Annika Brill, Tristan Brübach, Christoph Bulwin, Anne D. (Lorch), Suzanne Eaton, Michaela Eisch, Victor Elling, Sonja Engelbrecht, Trude Espas, Regina Fischer, Abby G. & Libby W. (USA-Indiana), Maren Graalfs, Valeriia Gudzenko, Mara-Sophie H. (Kirchdorf), Marion & Tim Hesse, Jutta Hoffmann, Bärbel K. (Lübeck), Peggy Knobloch, Cindy Koch, Martina Gabriele Lange, Lola (FR-Paris), Karl M. (Berlin), Khadidja M. (Ingolstadt), Stefan M. (Salzgitter), Jelena Marjanović, Margot Metzger, Karin N. (Borchen), N. N. (Lampertheim), Gabby Petito, Heike Rimbach, Elmar Rösch, Gustav Adolf Ruff, Carina S. (Iserlohn), Hannah S. (Hamm), Lena S. (Wunsiedel), Gabriele Schmidt, Mord in Sehnde-Höver, Yasmin Stieler, Simone Strobel, Elisabeth Theisen, Karsten & Sabine U. (Wennigsen), Nicky Verstappen, Hanna W. (Aschau)
BiosOmaladen

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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Mal ehrlich, was derzeit in Deutschland für hanebüchene Urteile gesprochen werden, da möchte man als Bio-Deutscher nicht in die Fänge der Justiz geraten. Freispruch für Mord in Landau wegen Notwehr, hier ein Indizienprozess der jeden hätte treffen können, der zur falschen Zeit am falschen Ort war und "verdächtig" ist. Vielleicht sollte der Fall Frauke Liebs ja mal in Bayern mit den bekannten Indizien von "Der Gast" zur Anklage gebracht werden. Da sollten doch ein paar Jährchen bei rum kommen.
andi55
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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@Alpentraum
Danke. Es ging bei Adamek um die Prien, nicht um den Bärbach. Hab's verstanden!
Kalle
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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andi55 hat geschrieben: Dienstag, 19. März 2024, 14:03:51 Bin gerade etwas irritiert! Im Liveticker der AZ führt die Richterin aus "der Bärbach war 1,40m tief, Hanna 1,86m groß, sie hätte sich mühelos ans Ufer retten können"! Habe ich das falsch in Erinnerung, dass der Sachverständige/Gutachter Adamec sagte, nicht mal Michael Phelps hätte sich ans Ufer retten können in jener Nacht??? Spielt mir gerade meine Erinnerung einen Streich??
Beide reden von unterschiedlichen Gewässern. Bärbach und Prien sind eben zwei verschiedene Situationen. In der Prien angelangt, könnte es schwierig werden, im Bärbach wird man sich retten können. Gemeint war seinerzeit die Prien.
Kalle
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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Alpentraum hat geschrieben: Dienstag, 19. März 2024, 13:57:08 Das ralle ich auch noch nicht ganz. Die Strategie war doch Hanna als angetrunken bis besoffen darzustellen, die dann irgendwie OHNE Fremdeinwirkung in den Bärbach torkelt und sich die Verletzungen im Flussverlauf zugefügt hat.
Eine Besoffene, die sich nicht auf den Beinen halten kann, die sich nicht selbstständig aus dem Fluss befreien kann, aber in besagter Notfallsituation das Handy in die Finger kriegt, es entsperrt, den Kontakt auswählt und den Anruf absetzt. Passt vorne und hinten nicht.
Diese Strategie war in der Tat nicht sehr klug. Wenn man der abstrusen Theorie des Staatsanwalts eine ebenso unwahrscheinliche entgegenhält, neigt sowohl Gericht als auch Öffentlichkeit eher dazu, das Erstere anzunehmen. Weil das doch so viele fleißige Polizisten zusammengetragen haben.

Was am Ende dann völlig ausgeklammert wird, dass eben keiner weiß, was genau passiert ist und aber genau das das entlastende Element ist, der Zweifel hätte sein müssen. Nicht logisch, aber manchmal hat man schon den Eindruck, dass wer sich "zu viel verteidigt" am Ende selbst noch mehr anklagt. Vor allem wenn man dann noch schweigt (was ja angeblich die beste Taktik sei) - dann ist die Unschuldsvermutung das Papier nicht wert auf dem sie steht.
ben
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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Alpentraum hat geschrieben: Dienstag, 19. März 2024, 13:57:48 aber nicht jeder gibt vor Dritten ein Geständnis ab und errät die mögliche Tatwaffe, oder?
Der Knastzeuge schwieg ein Jahr. Und hat nur Zeitungswissen ausgeplaudert.
Catch22
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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35. Sitzungstag – 19.03.2024

Das Urteil:

9 Jahre Haft wegen gefährlicher Körperverletzung in Tatmehrheit mit Mord
• Therapieauflage
• Tragung der Kosten des Verfahrens
• Tragung der Kosten der Nebenklage

• Verteidigung kündigt Revision an


Die OVB-Medien der Ippen-Gruppe berichten u. a. auf Rosenheim24.de:

Spoiler – hier klicken!
Neun Jahre Haft … – Richterin begründet Urteil: Angeklagter hat sich selbst verraten – Verteidigung wird in Revision gehen


Starke Polizeipräsenz und lange Schlangen vor dem Gericht …

Vor dem Gerichtsgebäude hat sich bereits eine lange Schlange … gebildet. Auch das Polizeiaufgebot ist stark: Im Gebäude selbst waren bereits Sprengstoffhunde unterwegs. Der Amokhinweis … scheint auch für heute zu gelten.

Konkrete Informationen dazu gibt es noch keine. Die Halle im Gerichtsgebäude ist bereits gut gefüllt. … Es dürften viele der Zuschauer wieder nach Hause geschickt werden, denn im Saal haben bloß 90 Zuschauer Platz. Einen nicht unerheblichen Anteil davon werden die Reporter ausmachen.

Familie von Hanna eingetroffen

Auch die Familie von Hanna mit Nebenklägervertreter … Holderle ist nun eingetroffen. … Etwa 50 Medienvertreter … werden … sicherlich drei Reihen belegen. … Erst um halb 12 wird aufgeschlossen. Die Pressesprecherin des Landgerichts sagt, es habe keinen erneuten Amokhinweis gegeben. Dieser habe für den ursprünglichen Tag der Urteilsverkündung, den 5. März, gegolten. Die Sicherheitsvorkehrungen seien nur aus Vorsicht geboten.

Neun Jahre Haft

Die Vorsitzende … Aßbichler verkündet das Urteil: Sebastian T. wird wegen gefährlicher Körperverletzung und Mord schuldig gesprochen. Der Angeklagte wird zu einer Einheitsjugendstrafe von neun Jahren verurteilt. Aßbichler weist darauf hin, dass von der Verteidigung ein Generalverdacht gegen jeden geäußert wurde, der nicht ins Bild gepasst habe. Sie lobt die umfangreiche Ermittlungsarbeit der Polizei und betont, wie lange und intensiv das Gericht in die Wahrheitsfindung investiert habe.

Details zur Urteilsverkündung

„Folgendes Ergebnis konnte im Rahmen der Hauptverhandlung festgestellt werden“, beginnt Aßbichler. „Es handelt sich nicht um einen Unfall.“ Hanna habe keine Schwimmbewegungen im reißenden Bach gemacht, die Nummer der Eltern gewählt und die Verletzungen an ihren Schulterdächern seien keine Treibverletzungen.

Zu den Quetsch-Riss-Verletzungen am Kopf … sagt Aßbichler: „Insbesondere bei den Kopfverletzungen handele es sich um eine Gewalteinwirkung und nicht um eine Verletzung durch das Treiben im Wasser.“ Zu den großflächigen Einblutungen auf Hannas Rücken: „Diese können durch eine Hyperaktivität beim Ertrinken entstehen, doch Hanna war nicht hyperaktiv. Sie war bewusstlos.“ Auch die Hände … seien nicht verletzt gewesen, was ebenso auf Bewusstlosigkeit hindeute.

Die Kleidung Hannas sei … nicht von dem Fluss ausgezogen worden. Es habe keine Verletzungen … gegeben, die auf ein Hängenbleiben an einem Ast oder Baumstamm oder ähnliches hingewiesen hätten. Nur dies hätte den Rückschluss zugelassen, dass die Hose und die Jacke durch den Fluss abgestreift wurden.

„Hanna hätte sich nur auf den ersten Metern der Strecke im Bärbach selbst ausziehen können. Dann war sie tot“, so Aßbichler. Die Frage ist: [„]Zieht sich jemand die Hose über die Turnschuhe aus, um die Strecke zum Ufer zu schwimmen? Zieht sich jemand die Jacke aus, um ans Ufer zu schwimmen?“, fragt die Vorsitzende … „Der Bärbach … [ist] so schmal, dass Hanna [sich] angesichts ihrer Körpergröße [hätte] leicht zum Ufer bewegen können.” Hanna sei bewusstlos gewesen und es sei absurd, Schwimmbewegungen und Hyperaktivität … anzunehmen.

Es war kein Unfall

Die Rechtsmediziner hätten alle erdenklichen Hinweise in Bärbach und Prien untersucht … und keine gefunden, die Rückschlüsse auf die Frakturen an den Schulterdächern … erlaubten. Bezüglich der Wehre in der Prien habe auch der Hydrologe darauf hingewiesen, dass ein Anstoßen oder Festhängen ohne große Kraft und somit ohne die fraglichen Frakturen ausgegangen wäre. Der Notruf von Hannas Handy sei aktiv von ihr gewählt worden … und hätte nicht durch Pflanzen oder den Fluss ausgelöst werden können. Die Zweite Jugendkammer schlussfolgerte also, dass es sich nicht um einen Unfall handelte.

Sebastian T. hat sich selbst verraten

Am 3. Oktober 2022 sei Hanna W. erst um 22.05 Uhr über ihren Schmuck identifiziert worden. Niemand außer der Polizei habe zu diesem Zeitpunkt von dem Tod der Medizinstudentin gewusst. Zuerst hätten sich die Ermittlungen vorrangig an der Holzkernuhr ausgerichtet – ein Verdacht gegen Sebastian T. habe lange nicht bestanden. Auch bei seiner ersten Vernehmung noch nicht.

Doch der Angeklagte verriet sich … [anscheinend] selbst: Bei seiner polizeilichen Vernehmung habe er … angegeben, dass er am Montagabend, dem 3. Oktober …, von [Hannas] Tod … erfahren [habe]. „Es muss an diesem Montag gewesen sein, an dem ich für den Marathon gelaufen war“, soll der Angeklagte … gesagt haben. Außerdem schilderte er einen Vorfall, bei dem ein Angriff auf den Kopf der Hanna erfolgte. „Er erwähnte auch einen Stein“, sagt … Aßbichler. Obwohl die Ergebnisse der Rechtsmedizin dem Angeklagten nicht bekannt gewesen seien.

„Wenn man sich vorstellt, was Hanna alles geschehen sein könnte, dann ist die Beschreibung des Angeklagten schon sehr konkret“, schließt die Richterin. Im Übrigen brachte Sebastian T. eine Freizeithose mit zur Polizei und nicht die Laufhose, die auf dem Überwachungsvideo gezeigt worden war. Außerdem erwähnt die Richterin natürlich die Geständnisse des Angeklagten gegenüber drei Personen, bei der Hausparty seiner besten Freundin. Zusätzlich habe Sebastian T. selbst bestätigt, dass er das Geständnis gegenüber seinem Mithäftling abgegeben habe.

Darum ist der Mithäftling glaubwürdig

„Der Mithäftling sagte, es seien keine Spuren festgestellt worden, das wusste der Angeklagte von seinem Anwalt“, so die Richterin. „Das hätte er von niemandem sonst erfahren können.“ Der Zeuge aus der JVA … habe gesagt, dass Sebastian T. Hanna bewusstlos geschlagen habe – und dies sei nie in der Presse gewesen. „Er habe sie bewusstlos geschlagen, damit sie sich nicht wehren könne“, zitiert Aßbichler die Aussage des Zeugen.

„Auch das war nicht in der Presse, entspricht aber den Feststellungen.“ „T. sagt, er habe sie dann ins Wasser geworfen“, zitiert Aßbichler weiter … Der Mithäftling habe auch von dem Tatort erzählt … und er habe so viele weitere Informationen gehabt, die nicht in der Presse erwähnt worden waren. „Unzutreffende Schilderungen in der Presse waren zum Beispiel, dass Hanna stranguliert worden sei … oder der Tatort der Parkplatz an der Kampenwandbahn war – diese Informationen hat der Zeuge nicht erwähnt“, so Aßbichler.

So rekonstruiert das Gericht die Tat

„Wir haben lange gerechnet … und der Angeklagte konnte genau zu dem Zeitpunkt am Tatort sein“, sagt Aßbichler weiter. „Die Frage ist: Wäre eine DNA an Hannas Leichnam zu erwarten gewesen? [„]Nein, denn sie ist stundenlang im Wasser getrieben.“ Doch beim Angeklagten sei es möglich gewesen, DNA zu finden, doch der habe eine falsche Hose gebracht.

Gegenüber der Polizei habe Sebastian T. gesagt, er sei nicht in der Nähe des Clubs … gewesen. „Wir brauchen die beste Freundin … nicht als Zeugin“, schließt Aßbichler und fährt fort mit der Begründung des Urteils. Sebastian T. sei schüchtern, unscheinbar und man traue ihm eine solche Tat nicht zu. „Aber er ist nicht in der Lage[,] Gefahren einzuschätzen, er explodiert, er schaut Gewaltvideos und Schwerpunkt darin war: das Quälen eines Menschens bis zum Tode“[,] so Aßbichler.

Der Konsum der Pornovideos habe sich bis zur Tat gesteigert … und die Vielzahl der Aufrufe ergebe ein Bild. In der fraglichen Nacht sei der Angeklagte ganz zufällig auf Hanna W. getroffen. Die Medizinstudentin hatte sich spontan entschlossen, nicht mit ihrem Nachbarn nach Hause zu gehen. Dann habe der Angeklagte Hanna von hinten angegriffen und sich mit den Knien auf sie gewuchtet.

Hanna habe versucht[,] ihre Eltern anzurufen, Sebastian T. habe es bemerkt und das Handy ins Wasser geworfen. Sebastian T. habe dann begonnen, die junge Frau zu schlagen. „Hanna war bewusstlos, sie konnte sich nicht wehren. Aber aus irgendeinem Grund hat er aufgehört. Er lässt ab von Hanna, wirft sie ins Wasser und läuft nach Hause“, so Aßbichler. Wer das Spiel „Clash of Clans“ … gespielt habe, sei nicht wichtig, da es nicht im Tatzeitraum liege. Der Angeklagte selbst habe nicht gesagt, dass er die App an dem Morgen benutzte.

Richterin erklärt das Strafmaß

„Wie ist der Angeklagte zu bestrafen?“, fragt Aßbichler. Es sei unbestreitbar, dass Jugendstrafrecht angewendet werden müsse. „Viele Leute werden sich fragen: Warum sagt er nichts? Doch hierzu ein Hinweis des Gerichts: Der Angeklagte muss nichts sagen. Er darf lügen – die Verteidigung nicht.“ Sebastian T. sei aber sehr jung und sozial sehr unerfahren. Die Hauptverhandlung sehr belastend, ebenso die Berichterstattung. Außerdem habe es sich um eine spontane und keine geplante Tat gehandelt. Doch die Verletzungen von Hanna W. waren groß und es seien zwei Delikte in einem kurzen zeitlichen Ablauf durchgeführt worden. „Die Belastung der Eltern von Hanna ist unvorstellbar“, so Aßbichler.

Unter Berücksichtigung dieser Fakten sei eine Jugend-Freiheitsstrafe von neun Jahren geboten. Dies habe auch einen erzieherischen Aspekt. Es sei Zeit für die Aufarbeitung des Geschehens erforderlich, denn die Bilder würden den Angeklagten verfolgen. „Es ist bereits angekündigt worden, dass Revision eingelegt wird und die Sache vor den Bundesgerichtshof geht”, so Aßbichler. …

Rosenheim24.de am 19.03.2024
https://www.rosenheim24.de/bayern/landk ... 98542.html
http://hrg.chiemgau24.de/chiemgau/traun ... 2.amp.html

Die Abendzeitung berichtete in einem Live-Ticker (in chronologische Abfolge gebracht):

Spoiler – hier klicken!

10.51 Uhr: Schon eine Stunde vor Urteilsverkündung … ist der Gerichtssaal voll. Es sind keine Plätze mehr frei. Es standen wohl schon um … 7.30 Uhr die ersten Besucher an.

… Amokwarnung gilt weiterhin

10.55 Uhr: Die Amokwarnung … gilt auch heute zur Urteilverkündung. Deshalb gibt es auch ein erhöhtes Polizeiaufgebot. Sprengstoffhunde waren bereits im Einsatz.

11.16 Uhr: Freunde von Hanna sind da, begrüßen Hannas Eltern und ihren Bruder mit Umarmungen.

11.17 Uhr: So einen Andrang gab es am Landgericht Traunstein wohl noch nie, heißt es seitens der Beamten.

11.51 Uhr: Gerade ist der Angeklagte … ins Gericht gekommen. Er sitzt nicht mehr im Rollstuhl …

11.54 Uhr: Die Prozessbeobachter sind sich uneins, ob T. heute eine Regung zeigt. Er ist sehr blass, wirkt angespannt, sagen die einen. Andere finden, er sei so wie an den anderen Prozesstagen.

12 Uhr: Sebastian T. trägt ein gestreiftes Hemd und eine Trachtenweste. … Auch [RA] Alexander Stevens ist im Gerichtssaal. Er sitzt neben den Angehörigen von Sebastian T.

Urteil …: Sebastian T. muss 9 Jahre in Haft

12.01 Uhr: Das Urteil ist gefallen. Sebastian T. muss für 9 Jahre in Haft. Er ist laut Gericht schuldig der gefährlichen Körperverletzung und des Mordes.

12.03 Uhr: Aßbichler startet mit einem Zitat von Ferdinand von Schirach: „Über Schuld oder Unschuld eines Menschen, wird in einem Rechtsstaat in einem Gericht entschieden“.

12.05 Uhr: Aßbichler sieht eine Entwicklung in den letzten Wochen, … [die] den Rechtsstaat gefährdet. Es wurde versucht, auf die Richter von außen Druck auszuüben. Daneben fand Aßbichler auch [????], dass Manfred Genditzki im Gericht auftauchte. Es ist eine richtige Watschn von Regina Rick. „Medien wurden benutzt und instrumentalisiert.“ Die Polizei habe sehr sauber gearbeitet.

… Sebastian T. nimmt Urteil regungslos auf

12.07 Uhr: Die Eltern von T. wirken nicht geschockt. Hannas Eltern halten sich an den Händen, als das Urteil fällt. Der Angeklagte nimmt das Urteil regungslos auf.

12.09 Uhr: Die Vorhänge im Saal sind wieder zugezogen. Es gilt offenbar nach wie vor die Amokdrohung.

„Es war kein Unfall!“ …

12.10 Uhr: „Es war kein Unfall!“, sagt Aßbichler klipp und klar. Und zerlegt die Thesen der Verteidigung. Sie habe nicht gepieselt und sei dabei in den Bärbach gefallen. „Alle drei Sachverständigen kommen zu dem Ergebnis, dass die Kopfverletzungen nicht mit dem Treiben im Wasser in Einklang zu bringen sei[e]n“, sagt Aßbichler. Regina Rick nimmt alles regungslos hin, auch die Kritik von Aßbichler. Sie tippt eifrig in ihren Laptop.

12.13 Uhr: Hanna habe keinen Schluckreflex mehr gehabt, daher scheine sie bewusstlos gewesen zu sein, als sie ertrunken ist.

12.14 Uhr: Die Kleidung von Hanna sei nicht vom Wasser abgestreift worden, so Aßbichler. Hannas Spitzenoberteil sei völlig unbeschädigt gewesen – trotz des Treibens. Das Gericht geht davon aus, dass Hanna sich die Kleidung nicht selbst ausgezogen hat. Lebensfremd sei es, dass sich jemand, der in den Bärbach stürzt, sich dann erst einmal auszieht.

12.16 Uhr: Aßbichler hat einen Meterstab dabei. Sie will damit zeigen, dass der Bärbach nur 1,15 Meter breit war. „So weit war der Abstand zum Ufer. Die Frage ist: Zieht sich jemand eine Lederjacke aus, um diese Strecke zum Ufer zu schwimmen?“ Das Ufer sei zum Greifen nah.

12.18 Uhr: Der Bärbach war 1,40 Meter tief, Hanna 1,86 Meter hoch. Sie hätte sich herausziehen können. Aber: „Hanna war bewusstlos.“ Sie konnte nicht mehr schwimmen oder sich entkleiden. Sie konnte schon nicht mehr schlucken, aber entkleiden? Aßbichler findet das nicht nachvollziehbar.

… Angeklagter wirkt ruhig

12.21 Uhr: Der Angeklagte wirkt ruhig. Hat er mit dem Urteil gerechnet?

12.23 Uhr: Bei den Schulterdachverletzungen sei „manipuliert“ worden. Die Rechtsmedizinerin habe klar ausgesagt, dass dies nicht auf ein Treiben hindeute.

12.26 Uhr: Manipulativ und als ein[es] Organ[s]der Rechtspflege „unwürdig“ findet Aßbichler eine Situation mit Professor Malcherek … Rick habe damals behauptet, Hanna hätte sich die Verletzungen an den Rechenstäben an einem Wehr zugezogen. Für Aßbichler passen die Abstände nicht – „schlicht gelogen“ habe… die Verteidigung. Regina Rick grinst.

12.27 Uhr: Hanna hatte einen hohen Glukose-Wert, führt Aßbichler aus. Der deute darauf hin, dass Hanna „Stress“ gehabt habe. Es gab einen Notruf, eine Urlauberin habe einen Schrei gehört. „Das war kein Unfall.“

12.28 Uhr: Hanna wurde gefunden, man sah aber kein Gesicht, weil sie so im Wasser lag. Die Kopfverletzungen sind für keinen Helfer erkennbar. Hinweise auf ein Gewaltverbrechen gab es erst um 18 Uhr bei der Leichenschau. All diese Vorgänge sind polizeiintern – keine Info sei nach außen gedrungen, „schon gar nicht zur Familie T.“

… Warum kann[te] Sebastian T. Polizeiinterna?

12.29 Uhr: Aber: Als der Angeklagte als Zeuge … vernommen wurde, erzählte er, dass er am Montag, also am 3. Oktober, davon erfahren habe, dass ein Mädchen umgebracht worden ist. „Es muss an diesem Montag gewesen sein, als ich in der Nacht laufen war“, habe T. ausgesagt.

12.30 Uhr: Aber erst einen Tag später wurde darüber in der Presse … [berichtet]. Dass T. ein Tatgeschehen geschildert habe, findet Aßbichler auffällig. Ein Stein – das habe T. gesagt.

12.31 Uhr: In der Presse sei davon nichts zu lesen gewesen. „Das konnte nur der Täter wissen!“, resümiert Aßbichler. Von „roher Gewalt“ sei in der Presse die Rede gewesen – wie kommt man dann auf einen Stein? Das sei vom Angeklagten „schon sehr konkret“ gewesen, zumal T. gesagt habe, dass die Schläge ja nicht [hätten] töten … müssen – genau das war der Fall. Hanna sei nicht tot, sondern bewusstlos gewesen.

„Ja ich war es, ich habe sie umgebracht“: Richter[in] findet Aussage eindeutig

12.32 Uhr: „Ja ich war es, ich habe sie umgebracht“, sagte T. bei Freunden. Ein Geständnis sieht Aßbichler darin. Dieses Geständnis habe er selbst gegenüber einem Mithäftling bestätigt. Es gebe aber keine Anhaltspunkte, dass es ein Witz gewesen sei. Später habe er sich auch völlig betrunken.

12.34 Uhr: Verwirrt sei Sebastian T. nach dem 3. Oktober gewesen, etwa auf der Arbeit. Er habe offenbar die Tat nicht verdrängen können. Aßbichler spricht T. direkt an: „Die Bilder werden sie einholen.“

12.35 Uhr: Es sei klar, dass die Freundesgruppe am 3. Oktober um 16 Uhr in Übersee beim Tischtennisspielen gewesen sei. Und da habe T. berichtet, dass ein Mädel in Aschau umgebracht worden sei. „Sie erinnern sich, seine eigene Zeugenaussage.“ Genau das hatte T. auch ausgesagt bei der Polizei.

Kritik an Verteidigerin Regina Rick … geht weiter

12.36 Uhr: Die Kritik an Regina Rick ist noch nicht vorbei: Nun berichtet Aßbichler von einem Video, auf dem ein Polizist die Strecke von T. nachlief. Man sah den Zeugen K. – nur habe Rick das nicht mitbekommen. Walter Holderle … muss lachen. Er hatte schon mehrfach kritisiert, dass Rick nicht aufpasse im Verfahren.

12.37 Uhr: Der Zeuge Adrian M. aus der JVA … sei glaubwürdig. In der Presse sei nie thematisiert gewesen, dass T. Probleme mit Frauen gehabt habe. Täterwissen könne M. nur haben durch das Gespräch mit T.

„Dass er sie vergewaltigen wollte“: Richter … von Aussage überzeugt

12.38 Uhr: „Dass er sie vergewaltigen wollte“, hatte der Zeuge ausgesagt. Für Aßbichler ist klar, dass T. Hanna ausgezogen habe, um genau das zu tun. Aber es kam nicht dazu, Hanna trug noch ihren Slip und hatte keine Verletzungen im Genitalbereich – „auch das stand nicht in der Presse“.

Richter … überzeugt: Sebastian T. hatte … [zuviel] Täterwissen

12.39 Uhr: „Insgesamt wusste der Zeuge M. so viele Informationen, die nur der Täter wissen konnte, weil sie nicht in der Presse waren.“ Aßbichler stoppt kurz, weil Rick mit ihrem Mandanten spricht. Als einen „Zickenkrieg“ hatte ein Besucher die Atmosphäre mal bezeichnet. So weit würde die AZ nicht gehen, aber dass das Verhältnis äußerst gereizt ist, ist spürbar.

12.43 Uhr: DNA-Spuren habe es nicht gegeben, weil Hanna so weit abgetrieben sei und der Angeklagte erst so spät zum Verdächtigen wurde. Zur schwierigen Zeugin Verena R., die ihre Aussage verweigert hatte, sagt Aßbichler: „Wir brauchen sie nicht.“ In der Gesamtbetrachtung spreche vieles gegen den Angeklagten.

12.45 Uhr: Er ist still, leise, er versucht, Probleme zu verdrängen. „Man traut ihm eigentlich solch eine Tat nicht zu.“ Aber: Er präferiert Gewaltvideos, rastet auch mal aus. „Schwerpunkt war das Quälen eines Menschen zum Tode hin“, sagt Aßbichler in Bezug auf den Porno, den man vor Gericht ansah.

12.46 Uhr: T. sei joggen gewesen, nicht um zu trainieren. „Er will den Kopf frei bekommen.“ Ein Opfer habe er nicht gesucht, es sei eine Spontantat gewesen.

12.48 Uhr: „Der Angeklagte greift Hanna von hinten an. Hanna ruft noch einmal den Notruf. Um sie wehrlos zu machen, schlägt er mehrfach mit einem harten Gegenstand auf den Schädel. Hanna kann sich nicht mehr wehren. Aus irgendeinem Grund macht er nicht mehr weiter: Eventuell war er von der Situation überfordert“, sagt Aßbichler. Vielleicht sei es aber auch der Anruf gewesen, das Display war hell. Denn er habe nicht gewusst, dass der Anruf nicht durchging.

12.49 Uhr: Rechtlich sei das eine gefährliche Körperverletzung mit Mord durch Verdeckungsabsicht, eben wegen der versuchten Vergewaltigung und des körperlichen Angriffs. „Er weiß, dass eine bewusstlose Person im Wasser ertrinkt.“

Warum sagt Sebastian T. nichts? Richter mit Frontalangriff gegen Regina Rick

12.55 Uhr: „Viele werden sich fragen: Warum sagt er nichts? Es ist das Recht des Angeklagten, nichts zu sagen“, erklärt Aßbichler. T. dürfe lügen, die Verteidigung nicht – wieder ein Frontalangriff gegen … Rick.

12.56 Uhr: „Er hat kein Selbstwertgefühl“, sagt Aßbichler. Man bekommt fast ein bisschen Mitgefühl mit diesem jungen Mann, der gemobbt wurde und viele Probleme hatte. Aber dann sieht man Hannas Eltern und Hannas Bruder.

12.57 Uhr: Die Folgen der Tat seien „enorm“, die Belastung der Eltern „unvorstellbar“. Daher sei eine Jugendstrafe von neun Jahren angemessen. „Der Angeklagte muss sich mit der Tat auseinandersetzen“, sagt Aßbichler. „Die Bilder in seinem Kopf werden ihn verfolgen“, sagt die Richterin. Der Angeklagte muss die Kosten tragen für das Verfahren und die Nebenklage.

„Wir geben jetzt unsere Verantwortung ab.“ Verteidigung hatte bereits Revision angekündigt

13.02 Uhr: Aßbichler sagt: „Wir geben jetzt unsere Verantwortung ab.“ Denn Rick hatte schon die Revision angekündigt. „Aber bis dahin … haben auch andere Institutionen Verantwortung. Das sind die Medien.“ Wenn diese richtig recherchieren, kommt die Wahrheit ans Licht.

13.03 Uhr: Die Sitzung ist geschlossen. Hannas Eltern umarmen sich. Sie wirken bewegt, aber erleichtert. Viele Polizeibeamte sind im Saal. Hannas Eltern schütteln ihnen die Hände.

13.04 Uhr: Verteidigerin … Rick ist währenddessen umringt von Journalisten und gibt Interviews.

13.05 Uhr: Die Schwester und der Vater von T. weinen, halten sich in den Armen. Hannas Vater schnauft tief durch. Sogar ein Lächeln sieht man nun.

Abendzeitung am 19.03.2024
https://www.abendzeitung-muenchen.de/ba ... art-966990

Auch Focus online berichtete in einem Live-Ticker (in chronologische Abfolge gebracht):

Spoiler – hier klicken!

Urteil im Prozess um getötete Studentin Hanna erwartet

09.32 Uhr: Im Prozess … will das Landgericht … das Urteil sprechen. Die Staatsanwaltschaft hat … neuneinhalb Jahre Jugendstrafe … verlangt, die Verteidigung sieht … keine Beweise für die Schuld … und fordert einen Freispruch. …

Großer Andrang …

11.06 Uhr: Schon Stunden vor der geplanten Urteilsverkündung standen … Dutzende Zuhörer vor dem Gerichtssaal … und warteten auf Einlass.

11.40 Uhr: Viele Polizeiwägen stehen vor dem Gericht, viele Menschen warten … vor dem Saal. So viele, dass Platzkarten verteilt und einige bereits wieder nach Hause geschickt wurden. Auch der Journalistenandrang ist enorm. Sogar zusätzliche Stühle werden hereingetragen.

11.50 Uhr: Der Angeklagte ist da und mit ihm seine Anwälte. Regina Rick hat sich sogar Verstärkung mitgebracht: Der bekannte Münchner Anwalt Alexander Stevens … ist mit im Saal.

11.55 Uhr: Der Saal ist bis über den letzten geplanten Platz hinaus gefüllt.

11.58 Uhr: Der Angeklagte ist schuldig und muss neun Jahre ins Gefängnis! Das verkündet Richterin … Aßbichler.

12.00 Uhr: „Es wurde versucht, die öffentliche Meinung zu beeinflussen, die Richter zu beeinflussen. Ich erinnere an das Posing der Verteidigerin mit Herrn Genditzki. Es wurde diffamiert, beeinflusst und versucht, die Medien zu nutzen, zu manipulieren“, sagt Aßbichler. Schwere Vorwürfe gegen die Verteidigung. Sie sei aber nicht darauf eingegangen, um das Spiel nicht mitzuspielen, sagt die Richterin.

12.03 Uhr: Dann lobt die Richterin die Arbeit der Polizei, der Sachverständigen. „Sie haben Großartiges geleistet.“ Dann zieht sie klare Schlüsse. „Es war kein Unfall, Hanna hat nicht im Wasser den Notruf gewählt, die Kleidung ausgezogen oder sich Verletzungen dort zugezogen.“

12.05 Uhr: Alle drei Sachverständigen kämen zu dem Ergebnis, dass die Verletzungen … nicht im Wasser entstanden sein können. „Das Ergebnis des Sachverständigen der Wahlverteidigung gibt zu denken“, sagt Aßbichler. Er sei zu einem anderen Ergebnis gekommen und habe einen Unfall als Ursache für möglich erachtet. Dabei müsse er Ergebnisse ignoriert haben, sagt die Richterin. „Anders kann dieses Ergebnis nicht erklärt werden.“

12.08 Uhr: „Diese Annahme ist absurd“, sagt die Richterin über die Annahme, dass Hanna bewusstlos noch Schwimmbewegungen absolviert habe. Dabei müssten bewusst Ergebnisse aus der Verhandlung ignoriert worden sein, mutmaßt die Richterin. Auch, dass Hanna im Wasser ihre Hose abgestreift habe, ihr Spitzenoberteil, das leichter auszuziehen gewesen wäre, aber anbehielt, sei nicht anzunehmen. „Hanna war in einem reißenden Bach, nicht in einem See. Auch hätte sie sich nur auf der ersten Strecke ausziehen können. Es ist lebensfremd, anzunehmen, dass sich jemand auszieht, statt sich im 2,30 Meter breiten Bärbach am Ufer festzuhalten.“

12.11 Uhr: Plötzlich holt die Richterin einen Meterstab hervor. Die weiteste Strecke zum Ufer seien 1,15 Meter gewesen. Auch sei Hanna bei einer Tiefe von 1,40 Meter 1,86 Meter groß gewesen. Warum sei es notwendig gewesen[,] sich zu entkleiden, sich die Hose über die Turnschuhe auszuziehen, fragt die Richterin. „Auch diese Umstände wurden von dem Gutachter der Verteidigung einfach ignoriert“, sagt Aßbichler.

12.14 Uhr: Nun geht es um die Brüche der Schulterdächer … Auch diese hätten nicht im Wasser entstehen können, weder in der Mitte, wo man nicht am Boden schleife, noch am Rand, wo zu geringe Kräfte wirkten, referiert die Richterin aus einem Gutachten.

12.17 Uhr: Nächste Attacke gegen die Verteidigung! Ein Abstand, den Verteidigerin Rick mit 35 Zentimeter angab, maß ein Gutachter kurz darauf als 60 Zentimeter. „Wenn man annimmt, dass die Verteidigerin messen kann, hat sie gelogen“, sagt Aßbichler. „Wer noch an einen Unfall glaubt, dem kann man alles erzählen.“

12.21 Uhr: Hinweise auf ein Gewaltverbrechen an Hanna habe es am 3. Oktober erst gegen 18 Uhr gegeben, ihre Identifizierung sei erst gegen 22 Uhr über ihren Schmuck erfolgt. „Alle diese Informationen waren polizeiintern“, stellt die Richterin fest. Es habe keinen Verdacht gegen den Angeklagten gegeben, der zunächst nur als Zeuge vernommen wurde – auch nach mehreren Vernehmungen sei er nicht verdächtig gewesen. Wann er von dem Tötungsdelikt erfahren habe? Am Montag, habe er gesagt – das war der Tattag. Erst einen Tag später sei erstmals in der Presse berichtet worden. „Es ist ausgeschlossen, dass der Angeklagte am Feiertag davon wusste.“ Auch, dass der Angeklagte statt Unwissen einen möglichen Tathergang schilderte, habe die Verdachtsmomente erhärtet – auch, weil in der Presse noch keine solchen Informationen publiziert worden waren.

12.25 Uhr: „Er nennt in seinen Schilderungen einen Stein als Tatwerkzeug – ein Gegenstand, der exakt dafür geeignet war, die Verletzungen zuzufügen“, sagt die Richterin. Bei der Vielfalt an Möglichkeiten, die die Formulierung in der Presse, Hanna sei durch „rohe Gewalteinwirkung“ zu Tode gekommen, sei das auffällig. Auch … dass Hanna nicht durch den Schlag zu Tode gekommen sein könne, mutmaßte der Angeklagte. Zudem habe der Angeklagte gegenüber drei Freunden ein Geständnis abgelegt. Auch wenn die Verteidigung deren Glaubwürdigkeit bestreitet, gebe es zudem noch die Aussage des Mithäftlings – ihm gegenüber habe er das bestätigt, sagte dieser aus.

12.29 Uhr: Auch Verhaltensauffälligkeiten in der Arbeit und der übermäßige Genuss von Alkohol („der Angeklagte hat sich zugeschüttet“), sprächen für eine versuchte Verdrängung, die aber nicht gelang. Aussagen des Angeklagten beim Tischtennisspiel in Übersee … seien zudem verwunderlich. Eine Zeugin, eine Freundin des Angeklagten, habe sich gewundert. Auch deren Schwester und ihre Mutter hätten eigentlich versucht, den Angeklagten „da rauszuholen“. Da ebenfalls kein Druck durch die Polizei stattfand, seien die Aussagen der Zeuginnen und auch des Angeklagten glaubwürdig – auch wenn sie ihn verrieten.

12.34 Uhr: Nun geht es um die Aussage des Mithäftlings. „Er berichtete über Dinge, die nie in der Presse waren. Darüber konnte ihn nur der Angeklagte informiert haben“, sagt Aßbichler. Als Beispiel nennt sie dessen Aussagen zum Verhältnis des Angeklagten zu Mädchen, zu den Details, dass er Hanna ausgezogen habe und sie bewusstlos geschlagen habe. Auch wusste er, dass es nicht zu einer Vergewaltigung gekommen war und keine Spuren an Hanna gefunden wurden, die auf den Täter hindeuten würden.

„Zeuge hatte zu viele Informationen, die nicht in der Presse waren“

12.37 Uhr: „Der Zeuge hatte zu viele Informationen, die nicht in der Presse waren. Auch schilderte er zu viele Informationen, die in der Presse nicht zutreffend waren, nicht. Also hat er sich nicht dadurch einen Vorteil verschaffen wollen“, sagt Aßbichler. Zum Beispiel wurde in der Presse berichtet, dass Hanna stranguliert worden sei – eine falsche Information, die der Mithäftling nicht übernommen hatte.

12.39 Uhr: Fehlende DNA bei Hanna sei kein Widerspruch zu einer Tat. Hanna sei zwölf Kilometer im Bach getrieben und habe sich „regelrecht saubergespült“. Beim Täter seien Spuren zu erwarten gewesen, „wenn man ihn gleich erwischt hätte – aber nicht Wochen später“.

12.41 Uhr: Nun spricht Aßbichler über die geleakte Korrespondenz aus ihrer Konversation mit dem Staatsanwalt. „Es soll der Verteidigung die Möglichkeit gegeben werden, ihre Strategie zu ändern.“ Um eine kolportierte Vorverurteilung sei es nie gegangen.

12.45 Uhr: Der im Gericht gezeigte Porno wird nun Thema. „Mehr als die Hälfte des Pornos, den wir hier gesehen haben, ging es nur darum, den Menschen zu quälen, nicht um sexuelle Handlungen“, sagt die Richterin. Dass er Hanna am 03. Oktober getroffen habe, allein und nicht mit ihrem Nachbarn, sei Zufall gewesen. Es sei eine Spontantat gewesen. Warum er Hanna erst attackiert habe, sie schwer verletzte und dann mit einem Stein schlug, dann aber von ihr abließ, sei unklar. Aßbichler nennt den versuchten Anruf Hannas als potenziellen Grund – man wisse es aber nicht.

12.47 Uhr: Aus Aßbichlers Sicht sei klar gewesen, dass Jugendstrafrecht anzuwenden sei – sie geht aber nicht näher darauf ein. Warum es neun Jahre seien und nicht die Maximalstrafe von zehn Jahren? „Viele Menschen werden sich fragen, warum er nichts sagt. Aber das ist sein Recht, er darf sogar lügen.“ Positiv sei ihm anzurechnen, dass er bisher nicht vorbelastet sei.

12.50 Uhr: Was die Richterin nun ausführt, muss bitter für den verurteilten Angeklagten sein. „Er hat keine Freunde, keinen Anschluss und es schon außerhalb des Gefängnisses schwer, Kontakte zu knüpfen.“ Allerdings wögen auch die Verletzungen, die er Hanna zugefügt habe, schwer. „Neun Jahre erscheinen angemessen. Zudem wird dem Angeklagten auferlegt, sich therapeutisch mit dem Fall auseinanderzusetzen.“

12.53 Uhr: Der Prozess gehe nun weiter zum Bundesgerichtshof – ein üblicher Vorgang, sagt die Richterin. Dann richtet sie den Blick auf die Medien, denen nun eine besondere Verantwortung zukomme. „Ich bin überzeugt, dass sich die Medien nicht vor den Karren falscher Fakten spannen lassen. Das Gericht kann daher nur an alle appellieren, sich ihrer großen Verantwortung bewusst zu sein.“ Dann belehrt die Richterin noch bezüglich der potenziell einzulegenden Rechtsmittel und schließt die Sitzung nach etwas weniger als einer Stunde.

13.51 Uhr: Der … wegen Mordes … verurteilte Mann will die Entscheidung des Landgerichts … anfechten. Seine Verteidigerin … Rick kündigte unmittelbar nach dem Ende des Prozesses an, Revision einlegen zu wollen. Sie sprach von der „Verurteilung eines Unschuldigen sehenden Auges“ und betonte: „Sowas kann der BGH nicht akzeptieren.“


Focus online am 19.03.2024
https://www.focus.de/panorama/welt/hann ... 68664.html

Live berichtete der BR:
https://youtu.be/Au7AId0kO7g

In einem Video von Rosenheim24 kommen die Verteidiger Harald Baumgärtl, Dr. Markus Frank und Regina Rick, OStA Gunther Scharbert und Prozessbeobachter RA Peter Dürr zu Wort:
https://youtu.be/YAczWr6TGBA

Regional-Fernsehen Oberbayern:
https://www.rfo.de/mediathek/video/proz ... as-urteil/
StaffBro

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von StaffBro »

Ist das Urteil jetzt eine Überraschung ? Nein!

Es kam heute genau so, wie es nach dieser mMn. viel zu verfrühten Anklage, der überaus unsäglichen Beweisführung und absolut befremdlichen Verhandlungsfarce, nun mal auch nicht anders hätte kommen können und eben leider auch genau so zu erwarten war.

Auf zur Revision, mit dann hoffentlich weitaus fähigeren und objektiveren Richter:innen und einem Staatsanwalt, der sich zur Abwechslung dann einfach mal einzig -und vor allem vollkommen objektiv- der Wahrheit verpflichtet fühlt! Und es dabei dann auch mal schafft, der Wahrheit und Rechtssprechung wegen, über den eigenen Tellerrand hinauszuschauen!

Wie schon in einem früheren Beitrag von mir erwähnt, habe ich auf dieses Urteil auch gehofft. Nicht weil ich den Angeklagten -aufgrund "erdrückender" Indizienlage- etwa für überführt halte, nein! Sondern aus dem einzigen Grund, weil der zurückliegende Prozess leider eine einzige Farce darstellt! Eine Vorsitzende Richterin mit Scheuklappen, die den Angeklagten schon ab (oder vor?) Tag 1 des Gerichtsprozess für schuldig hält und ein Staatsanwalt samt Ermittler-Burschenschaft, welche viel zu einseitig & eindeutig viel zu schlampig ermittelt, sowie die Sachverhalte nur sehr rudimentär zusammengetragen haben. Das schon einem Geschwisterpaar ähnlichem Verhalten von Richterin und Staatsanwalt, dabei mal außen vor... Und der Hallodri und Opferanwalt fuhr mein Empfinden auch etwas zu engstirnig, seinen eigenen Film. ( Die Eltern des Opfers, tun mir da übrigens am meisten leid )

Ein fairer und vor allem aus Richter Sicht, unvoreingenommener Prozess sieht in meinen Auge jedenfalls definitiv anders aus! Das was da in Traunstein veranstaltet wurde war geradezu ein Schauprozess der Unsäglichkeit! Sehr viel unprofessioneller und befangener gehts eigentlich kaum noch...

Hoffe inständig, dass ein neu aufgerollter Prozess -in Hinblick auf das dann zu ergehende Urteil- sehr viel mehr Klarheit über Schuld und Unschuld des Angeklagten vorzuweisen hat!

Ich bin jedenfalls durch den zurückliegenden Prozess und der Urteilsbegründung, keineswegs von der tatsächlichen Schuld des Angeklagten überzeugt worden, eher im Gegenteil. Hatte ich mir den Angeklagten, vor dem Prozess und noch bevor mir alle Fakten und Einzelheiten der Staatsanwaltschaft in den Verhandlungstagen zu Gehör kamen, doch eigentlich noch sehr gut als Täter vorstellen können. Für mein dafürhalten ist es einfach erschreckend wenig, was zu dieser Verurteilung am Ende ausgereicht hat.

Wie kann man als Staatsanwalt mit so wenig in der Hand überhaupt die Anklage erheben, wenn auf der anderen Seite die (eigentlich begründete) Gefahr besteht damit am Ende nicht durchzukommen und es somit wohlmöglich erst einen Täter zu ermöglichen mit seiner Tat ungesühnt davonzukommen ? Doch eigentlich nur, wenn man im Vorfeld schon alles unter Dach&Fach gebracht hat, damit es am Ende eben auch mit der doch zweifellos sehr dürftigen Indizienkette für eine Verurteilung reicht, oder ?

Wenn ich mir die Urteilsbegründung so verinnerliche, dann beängstigt mich tatsächlich schon gewaltig, wie schnell man doch eigentlich aus dem Leben gerissen werden kann und wie wenig wirklich beweiskräftig das am Ende begründet werden muss!

Nur mal so zur Klarstellung, also für verdächtig halte ich den Angeklagten durchaus, jedoch darf wirklich schon ein "verdächtig, hätte, könnte, wenn usw." für eine Verurteilung ausreichen ? Oder sollte man da nicht schon noch ein wenig handfesteres vorzuweisen haben, damit am Ende auch wirklich sichergestellt ist, dass niemand Unschuldiges verurteilt wird ?

Empfinde den Prozess und Verfahrensablauf in vielerlei Hinsicht tatsächlich mehr als bedenklich!
Und das ist leider schon etwas mehr als nur ein Geschmäckle. Seufz

@Alpentraum
Deine Beiträge (heute / mehr kenne ich nicht ) sind ein regelrechter Alptraum!
lawine
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von lawine »

papaya hat geschrieben: Dienstag, 19. März 2024, 13:31:12 Für mich bleibt da viel Geschmäckle.

Wenn man sieht, wie monatelang in den Foren die Argumentation diskutiert wurde, die heute als Urteilsbegründung dient, ist das schon arg einseitig.

Bestes Beispiel:

https://www.focus.de/panorama/welt/hann ... 68664.html

“Er nennt in seinen Schilderungen einen Stein als Tatwerkzeug - ein Gegenstand, der exakt dafür geeignet war, die Verletzungen zuzufügen", sagt die Richterin.

er hätte mühelos ein Messer als Tatwerkzeug nennen können, oder Erdrosseln als Todesart. -genausogut hätte er einen tödlichen Unfall oder Niederschlagen mit Tritten gegen den Kopf nennen können. Gibt noch eine Reihe anderer Möglihckeiten. Auch, dass Hanna vom Täter vergewaltigt und danach umgebracht wurde, hätte er angeben können.

Warum ""eine überbraten und vielleicht mit einem Stein" von ihm genannt wurde,w eiß nur er allein
gastxyz..me

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von gastxyz..me »

lawine hat geschrieben: Dienstag, 19. März 2024, 17:05:40 er hätte mühelos ein Messer als Tatwerkzeug nennen können, oder Erdrosseln als Todesart. -genausogut hätte er einen tödlichen Unfall oder Niederschlagen mit Tritten gegen den Kopf nennen können. Gibt noch eine Reihe anderer Möglihckeiten. Auch, dass Hanna vom Täter vergewaltigt und danach umgebracht wurde, hätte er angeben können.

Warum ""eine überbraten und vielleicht mit einem Stein" von ihm genannt wurde,w eiß nur er allein
"eine überbraten und vielleicht mit einem Stein"

wurde wochen nach der tat bei der polizei vermutet.

zum gleichen zeitpunkt vermutete er auch, dass sie in das täter-auto eingestiegen sein könnte.

daraus wird bei den hexenjägern:
letzteres sollte natürlich nur von ihm ablenken, während ersteres selbstverständlich täterwissen war ... :roll:
papaya
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von papaya »

Gast hat geschrieben: Dienstag, 19. März 2024, 14:22:40 Als er noch Schachspielte hat er seine Strategie bei jedem Zug seinem Gegner mitgeteilt
Das ist mir neu. Wie muss ich mir das vorstellen?
papaya
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von papaya »

[quote=Catch22 post_id=247852 time=1710859972 user_id=8791
Live berichtete der BR:
https://youtu.be/Au7AId0kO7g
[/quote]


Kaum zu glauben. So sagt die Gerichtsreporterin tatsächlich:

Es gibt ja den Grundsatz "in dubio pro reo" - hätte der kleinste Zweifel bestanden, hätte man den Angeklagten freisprechen müssen.

Und: normalerweise würde man doch davon ausgehen, wenn ich mir nichts habe zuschulden kommen lassen, dann sage ich es bei der Polizei und vor Gericht.

Und: Regina Rick ist bekannt in München, weil sie einen inhaftierten Mörder wieder freibekommen hat.
Gast

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von Gast »

Als er noch Schachspielte hat er seine Strategie bei jededm Zug seinem Gegner mitgeteilt
papaya hat geschrieben: Dienstag, 19. März 2024, 17:43:31 Das ist mir neu. Wie muss ich mir das vorstellen?
War en Witz
Ich kann mir nicht vorstellen, wenn er schuldig wäre, dass er unvorsichtig seine "Geständnisse" bei der Clique und dem Knackizeugen macht.

Der Knackizeuge wurde ja extra auf ihn angesetzt, das ist doch gängige Praxis und er hat 41 Seiten rechzeitig zum Prozess geliefert
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von lawine »

papaya hat geschrieben: Dienstag, 19. März 2024, 18:01:31 [quote=Catch22 post_id=247852 time=1710859972 user_id=8791
Live berichtete der BR:
https://youtu.be/Au7AId0kO7g

Kaum zu glauben. So sagt die Gerichtsreporterin tatsächlich:

Es gibt ja den Grundsatz "in dubio pro reo" - hätte der kleinste Zweifel bestanden, hätte man den Angeklagten freisprechen müssen.

Und: normalerweise würde man doch davon ausgehen, wenn ich mir nichts habe zuschulden kommen lassen, dann sage ich es bei der Polizei und vor Gericht.

Und: Regina Rick ist bekannt in München, weil sie einen inhaftierten Mörder wieder freibekommen hat.
[/quote] schrecklich dumm
Diese Dame hätte sich ihre "rechtlichen" Einschätzungen besser sparen sollen.
Wenn man keine Ahnung hat einfach ... nichts sagen.
Gast

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von Gast »

papaya hat geschrieben: Dienstag, 19. März 2024, 14:19:21 Pistolen, Messer, Gift etc. liegen da am Bärbach halt nicht so viele rum. Nicht mal Steine, eigentlich. Was soll man denn da groß raten, wenn man sich schon zum Raten nötigen lässt?
Wenn er gesagt hätte, vielleicht wurde sie mit einem Messer getötet, dann hätte der Staatsanwalt auch Täterwissen unterstellt. Hanna wurde mit dem Schaft des Messers auf den Kopf geschlagen.

Er war einfach zum verlieren verdammt. Zur falschen Zeit am falschen Ort.

Mich schockiert bei dem Fall nur, dass man ohne wirklich handfeste Beweise da zum Mörder werden kann.

Ich stelle mir immer wieder vor, Sebastian war vielleicht wirklich schon um 2.30 Uhr Zuhause und vielleicht ein ganz anderer hat Hanna beginnend am Haus der Berge verfolgt und in den Bach geschafft

Als Zeuge bringt T. dann was durcheinander, Freundin bringt auch was durcheinander und schwupps wird man plötzlich Verdächtiger. Dann wird man noch aufgezogen und sagt, dann war ich es halt und plötzlich klicken sie Handschellen. Und just in dem Moment, als aufgeklärt wird, dass die Zeugin was durcheinander gebracht hat, biegt der Knastzeugen nach 9 Monaten um die Ecke mit der Info, er müsse da was erzählen, er habe da ein Mordgeständnis in der Weihnachtszeit gehört...
gastxyz..me

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von gastxyz..me »

warum zieht täter jacke und hose aus ?

quote unten:
- es gab keinen grund hanna zieht jacke und hose selbst aus, sagt die richterin aßbichler in der urteilsbegründung/verkündung

möglich.
aber noch absurder ist es, wenn wir laut aßabichler schließen sollen:
- dass der täter wegen der bevorstehenden vergewaltigung umständlich
- die hose über die schuhe zieht
- auch noch die jacke auszieht
- als er das bewusstlose opfer in unterhose + t-shirt sieht, überlegt er sich
- doch lieber daheim ClashOfClans zu spielen :roll:

es gibt 1,0 plausiblen grund, warum jacke + hose ausgezogen wurden:
- damit das opfer leichter schwimmt, weiter kommt
- deshalb hat der täter das opfer teilentkleidet
- möglicherweise ist er am nächsten tag zurück zur leiche ?
- möglicherweise war schon die leichenstarre teilweise eingetreten
- möglicherweise wurden bei der aktion die schulterdächer gebrochen?

von
Gast hat geschrieben: Dienstag, 19. März 2024, 14:17:05 „Hanna hätte sich nur auf den ersten Metern der Strecke im Bärbach selbst ausziehen können. Dann war sie tot“, so Aßbichler. Die Frage ist: Zieht sich jemand die Hose über die Turnschuhe aus, um die Strecke zum Ufer zu schwimmen? Zieht sich jemand die Jacke aus, um ans Ufer zu schwimmen?“, fragt die Vorsitzende Richterin. „Der Bärbach sei so schmal, dass sich Hanna angesichts ihrer Körpergröße leicht zum Ufer bewegen können.” Hanna sei bewusstlos gewesen und es sei absurd, Schwimmbewegungen und Hyperaktivität anzunehmen.

https://www.ippen.media/netzwerk/lokale ... 98542.html
gastxyz..me

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von gastxyz..me »

mutter schließt verlieren der hose aus

die mutter hat (laut StA in seinem plädoyer)
- die hose selbst geändert und
- schließt aus ein runterrutschen bei defektem RV
- auch ein verlieren während laufen (oder im fluss) wurde ausgeschlossen
- auch bei defektem reißverschluss
- da sie die hose selbst auf maß geändert hätte

reißverschluss
- der war wohl hinten
- nach den ausführungen des StA-plädoyers zu schließen
- also stand der RV offen
- die hose rutschte aber nicht nach unten
- lästig, insbesondere wenn tanga an
Gast

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von Gast »

Gast hat geschrieben: Dienstag, 19. März 2024, 18:58:31 Als Zeuge bringt T. dann was durcheinander, Freundin bringt auch was durcheinander und schwupps wird man plötzlich Verdächtiger. Dann wird man noch aufgezogen und sagt, dann war ich es halt und plötzlich klicken sie Handschellen. Und just in dem Moment, als aufgeklärt wird, dass die Zeugin was durcheinander gebracht hat, biegt der Knastzeugen nach 9 Monaten um die Ecke mit der Info, er müsse da was erzählen, er habe da ein Mordgeständnis in der Weihnachtszeit gehört...
Und dann muss man nur noch aus seiner ellenlangen Liste den passenden Porno im Gerichtssaal vorführen.
gastxyz..me

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von gastxyz..me »

Gast hat geschrieben: Dienstag, 19. März 2024, 18:58:31Er war einfach zum verlieren verdammt. Zur falschen Zeit am falschen Ort.

Mich schockiert bei dem Fall nur, dass man ohne wirklich handfeste Beweise da zum Mörder werden kann.
der jogger muss im knast eine therapie machen.
sagte die fawcett-geföhnte assbichler

- was, wenn er dabei bleibt, niemanden ermordet zu haben ? (hatte ja auch dem gutachter gesagt, er wars nicht)
- dann gibts sicher keine vorzeitige entlassung ?

:arrow: kann das seine haftzeit sogar verlängern - wenn er in der therapie weiterhin den mord abstreitet ?
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von Catch22 »

Nachtrag zum
35. Sitzungstag – 19.03.2024

In einem weiteren Artikel berichten die OVB-Medien der Ippen-Gruppe u. a. auf Rosenheim24.de:

Spoiler – hier klicken!
… So begründet die Richterin das Urteil …

… Schon kurz nach acht Uhr … hatten sich die ersten Zuschauer … angestellt, für einen Prozesstag, der erst um zwölf Uhr … beginnen sollte. Und dann, eine Viertelstunde, nachdem der Gerichtssaal … aufgesperrt worden war, ging es ganz schnell.

Die zehn, 15 Kameraleute und Fotografen … hatte[n] noch gar nicht wieder … Platz nehmen können, da verkündete Richterin … Aßbichler das Urteil: neun Jahre Haft … wegen gefährlicher Körperverletzung in Tatmehrheit mit Mord.

… Die Verteidigung wird, so viel gilt als sicher, Revision einlegen.

So rekonstruierte das Gericht den fatalen Morgen

Erleichterung malte sich auf den Gesichtern von Hannas Eltern. … weil sie nun eine Vorstellung davon haben, wie ihre Tochter ihr Leben verlor.

So wie Richterin Aßbichler und ihre Kammer es sehen, machte sich Sebastian T. am frühen Morgen … auf eine Laufrunde durch Aschau. Eine ungewöhnliche Trainingszeit auch für einen engagierten Hobbysportler, erklärbar dadurch, dass der Angeklagte wohl Druck abbauen wollte.

In der Nähe des … Clubs … sei Sebastian T. gegen halb drei nachts auf Hanna gestoßen, die im „Eiskeller“ mit Freunden gefeiert und sich eben zu Fuß auf den Heimweg gemacht hatte. Er habe Hanna angegriffen, sie habe – wie von einer Zeugin beschrieben – in Todesangst geschrien. Daraufhin habe er sie zu Boden gerissen, sich auf ihren Rücken gekniet oder gar gestellt, so dass Hannas Schulterdächer brachen.

Der Täter geriet wegen des Notrufs wohl in Panik

Und so schilderte … Aßbichler den weiteren Ablauf …: Hanna schaffte noch, an ihrem Handy einen Notruf auszulösen. Der Angreifer bemerkte nun jedoch das leuchtende Display des Geräts und warf es in den Bärbach. Daraufhin schlug der damals 20-Jährige auf den Kopf der jungen Frau, um ihre Gegenwehr zu brechen. Er dürfte dann begonnen haben, sie auszuziehen. Jacke und Hose warf er ins Wasser.

Doch dann habe T. aufgehört. „Er hatte keinerlei Erfahrung, vielleicht hatte er auch Angst, wegen des Notrufs.“ sagte Aßbichler. Schließlich habe der Angeklagte nun fürchten müssen, entdeckt zu werden. Also warf er die besinnungslose Hanna in den Bärbach, um die Spuren der vorangegangenen Gewalttat zu verwischen. „Er wusste, eine Bewusstlose würde ertrinken“, sagte Aßbichler. Von einer Vergewaltigung sei nicht unbedingt auszugehen, schließlich habe sich Hannas Slip an Ort und stelle befunden.

… Gericht geht von spontaner Tat aus

Das Gericht unterscheidet sich nur in einem Punkt vom Tatablauf, den Staatsanwalt … Fiedler in seinem Plädoyer vorgestellt hatte. Hatte Fiedler dem Angeklagten noch unterstellt, er habe Hanna regelrecht aufgelauert, war das Gericht zurückhaltender. „Es war keine geplante Tat, es war eine spontane Tat“, sagte Aßbichler. Möglicherweise … habe der Riss an Hannas Leggin[g]s den Kurzschluss ausgelöst: Der Anblick des String-Tanga[s] könnte demnach Sebastian T. zum Angriff gereizt haben.

Gericht lässt von Unfallthese nichts übrig

Richterin Aßbichler sprach den Ermittlern höchstes Lob aus. Die Ermittlungen hätten sich ab Dezember nicht zuletzt um entlastende Umstände zu Gunsten des … [Angeklagten] gedreht. Doch seien auch die Nachermittlungen nicht günstig für Sebastian T. ausgefallen. Im Gegenteil: „Das Ergebnis hat uns um so mehr davon überzeugt, dass der Angeklagte schuldig ist.“

Die Unfallthese … zerlegte Aßbichler Stück für Stück. Weder habe Hanna ihren Notruf im Wasser treibend absetzen können, noch seien ihre Verletzungen als Folge eines Unfallhergangs zu betrachten. „Sie sind Ergebnis des Angriffs eines Täters.“ Auch dass Hanna Hose und Jacke während des Treibens in Bärbach und Prien verloren haben soll, bezeichnete Aßbichler als undenkbar.

Richterin Aßbichler greift zum Meterstab

Die Richterin faltete einen Meterstab auseinander, um zu verdeutlichen, wie weit für Hanna der Abstand zum Ufer des Bärbachs gewesen wäre. „Zieht sich jemand aus, um eine Strecke von 1,20 Meter zu schwimmen? Zieht sich jemand dafür die Hose aus, die Jacke? Das Ufer ist zum Greifen nah“ … Außerdem habe Hanna kaum Wasser verschluckt, eine Folge ihrer Bewusstlosigkeit. „Hanna war bewusstlos“, konstatierte Aßbichler. „Sie konnte sicher nicht mehr schwimmen, sich nicht mehr entkleiden. Sie war des Schluckens schon nicht mehr fähig.“ Hyperaktive Schwimmbewegungen anzunehmen, sei „absurd“.

Eine Indizienkette, auf Hochglanz poliert

35 Verhandlungstage hatte der Prozess gedauert…, an denen … offenbar genug Zeit blieb, die einzelnen Glieder einer langen Indizienkette auf Festigkeit zu prüfen und aufzupolieren. …

Von der belastenden Aussage der Schulfreundin, Sebastian T. habe schon am Abend des Tattages … ihr gegenüber Täterwissen geäußert – ohne diese Aussage wäre Sebastian T. wohl niemals in Untersuchungshaft gelandet – bis hin zur vorentscheidenden Aussage des JVA-Zeugen: Aßbichler legte dar, warum diese Aussagen glaubwürdig seien. Vor allem die Schilderungen dieses Mithäftlings senkten die Waagschale zu[un]gunsten der Verteidigung. Sebastian T. habe ihm gegenüber nicht nur gestanden, Hanna W. umgebracht zu haben. Er habe sie auch vergewaltigen wollen. Der Zeuge sei glaubwürdig, weil er Details geäußert hatte, die er nicht aus Medien, sondern nur aus dem Mund des späteren Angeklagten habe erfahren können.

Schon als Zeuge hatte sich Sebastian T. verdächtig gemacht

Aßbichler kam … auf die Aussagen Sebastian T.s zurück, die er noch als Zeuge geäußert hatte. Sie seien teilweise widersprüchlich gewesen. Mit seiner höchst irritierenden Version von den Vorgängen rund um Hannas Tod habe er im Grund[e] selber bereits Täterwissen geäußert, fast vier Wochen vor der besagten Schulfreundin. Und da seien auch die Äußerungen, die er im Freundeskreis machte, als er unter dem Druck von Ermittlungen und schlechtem Gewissen zu Hannas Tod sagte: „Na gut, dann war ich‘s halt.“

Auch die prekäre Persönlichkeit des Angeklagten fügt sich nahtlos in das Bild eines Impuls-Täters. Der schüchterne junge Mann habe keine sexuelle[n] Erfahrungen und große Sehnsucht nach Kontakt mit jungen Mädchen, sagte Aßbichler. „Man traut ihm eine solche Tat nicht zu.“

Ein Angeklagter mit Neigung zur Explosion

Doch habe Sebastian T. auch andere Seiten. Er habe Probleme gehabt, sei schon in der Schule gemobbt worden. Er habe niemanden, mit dem er sich austauschen könne. Er könne mit Konflikten nicht umgehen, sagte Aßichler. „Er kann explodieren, er liebt Gewaltvideos.“ Ein besonders schlimmes Video war während der Beweisaufnahme gezeigt worden. „Von 18 Minuten bestand mehr als die Hälfte aus dem Quälen eines Mädchen[s]“, sagte Aßbichler. Dieses Video hatte Sebastian T. wohl zwei Tage vor der Tat angesehen.

Richterin: Sebastian T. muss sich mit Tat auseinandersetzen

Nun liegt eine langjährige Haftstrafe vor Sebastian T. … Die Folgen der Tat seien für Freund[e] und Angehörige enorm…, sagte Aßbichler. Die Eltern seien noch immer im Ausnahmezustand und in therapeutischer Behandlung. „Die Strafe ist tat- und schuldangemessen.“ Auch im Sinne des Angeklagten. Er müsse sich mit der Tat auseinandersetzen, Verdrängen sei nicht möglich. „Es ist“, so sagte Aßbichler, „Zeit zum Nachreifen nötig.“ Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig …


Rosenheim24.de am 19.03.2024
https://www.rosenheim24.de/rosenheim/ro ... 01160.html
http://hrg.chiemgau24.de/bayern/landkre ... 0.amp.html

Weitere Quellen:

Wasserburger Stimme
https://www.wasserburger-stimme.de/blog ... vision-an/

Regional-Fernsehen Oberbayern
https://www.rfo.de/mediathek/video/proz ... as-urteil/
Catch22
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von Catch22 »

gastxyz..me hat geschrieben: Dienstag, 19. März 2024, 12:06:59 .. alle einstimmig oder 1 x gegenstimme?
4:1 oder 5:0 – in geheimer (!) Abstimmung.

gastxyz..me hat geschrieben: Dienstag, 19. März 2024, 20:30:53 der jogger muss im knast eine therapie machen. … was, wenn er dabei bleibt, niemanden ermordet zu haben ? … dann gibts sicher keine vorzeitige entlassung ? …
Richtig. Sehr wahrscheinlich nicht.

gastxyz..me hat geschrieben: Dienstag, 19. März 2024, 20:30:53 … kann das seine haftzeit sogar verlängern - wenn er in der therapie weiterhin den mord abstreitet ?
Das nun auch wieder nicht.

gastxyz..me hat geschrieben: Dienstag, 19. März 2024, 13:52:48 … ist es wirklich "üblich", dass der BGH ein Mordurteil oder sowas zur vorlage bekommt? …
Nein. Nur dann, wenn durch aktives Tun eines Prozessbeteiligten Revision eingelegt wird. Dies geschieht recht häufig. Dabei jedoch von „üblich“ zu reden, ist sprachlich unglücklich, vielleicht auch töricht oder manipulativ. Denn die Revision legt sich nicht selbsttätig, wie von Geisterhand gesteuert, ein – und ist zudem für den Angeklagten kostenpflichtig.

gastxyz..me hat geschrieben: Dienstag, 19. März 2024, 13:52:48 … was für eine unmögliche "Warnung" an die Presse. krass, oder?
Die lokale und regionale Presse kann kaum gemeint gewesen sein. Die Mahnung, die Berichterstattung an der Auffassung des LG Traunstein auszurichten, zielte eher gegen unabhängige, überregionale Medien und die DPA.

Der erste Verstoß gegen den Appell:

Welche Erfolgsaussichten hat die Revision?

Verteidigerin Regina Rick kündigte unmittelbar nach dem Ende des Prozesses an, Revision einlegen zu wollen. Sie sprach von der „Verurteilung eines Unschuldigen sehenden Auges“ und betonte: „Sowas kann der BGH nicht akzeptieren.“

Der Rechtsexperte Konstantin Grubwinkler erklärte im BR24 live, bei der Anrufung des Bundesgerichtshofs gehe es um mögliche Ermittlungs-, Verfahrens- oder Urteilsfehler. Ein solcher könnte darin liegen, dass das Gericht und die Staatsanwaltschaft in ihrem Mailverkehr einen – so die Auffassung der Verteidigung – allzu vertraulichen Ton angeschlagen hätten. Einen Befangenheitsantrag hatte das Gericht jedoch ebenso wie einen Beweisantrag der Verteidigung abgelehnt. Unter Umständen könnte es der BGH zudem als problematisch ansehen, dass das Urteil ohne handfeste Beweise auf Zeugenaussagen sowie einem pathologischen Gutachten beruhe, das einen Unfall ausschließe.

Generell, so Grubwinkler, liege die Wahrscheinlichkeit einer erfolgreichen Revision beim BGH bei unter zehn Prozent – in diesem Fall könnten die Erfolgsaussichten etwas besser sein.


BR am 19.03.2024
https://www.br.de/nachrichten/bayern/ha ... en,U7Rw5hr
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