D.II.12. Zeugeneinvernahmen des Sebastian T. 21.10.2022 und 10.11.2022
[298] Die Polizeibeamtin und Zeugin KHK’in … war für die SOKO „Club“, welche aus verschiedenen Ermittlerteams bestand, tätig und im Zuge dieser Tätigkeit u.a. Vernehmungsbeamtin des am 21.10.2022 und am 10.11.2022 als Zeuge einvernommenen Sebastian T. gewesen.
[299] Es sei so gewesen, dass über die Pressestelle des Polizeipräsidiums Oberbayern Süd am 19.10.2022 ein Zeugenaufruf zur Identifizierung der durch drei unabhängige Zeugen benannten Person, die mit Stirnlampe als Jogger im Bereich Aschau im Chiemgau – Hohenaschau am 03.10. 2022 in der Zeit zwischen 02:15 und 02:30 Uhr gesehen worden sei, veröffentlicht worden sei. Auf diesen Zeugenaufruf habe sich am 20.10.2022 um 06:52 Uhr die Mutter von Sebastian T., I. T., bei dem Hinweistelefon gemeldet und angegeben, dass ihr Sohn Sebastian vermutlich der gesuchte Jogger sei. Diese Spur habe dann sie/… zur Abarbeitung vorgelegt bekommen und zunächst bei I. T. zurückgerufen, diese telefonisch belehrt und eigentlich auch vorladen wollen, Aufgrund von Zeitprobleemen sei es dann aber nicht zu einer förmlichen Vernehmung von I. T. gekommen.
[300] Wohl sei aber Sebastian T. für den 21.10.2022 zur Zeugeneinvernahme vorgeladen worden und in der Mittagszeit gegen 13:00 Uhr dann auch auf der Polizeidienststelle erschienen.
[301] Sebastian T. sei als Zeuge belehrt worden. Sebastian T. sei zu diesem Zeitpunkt in keinster Form tatverdächtig gewesen. Vielmehr hätten zu diesem Zeitpunkt andere Spuren bei den Ermittlungen im Vordergrund gestanden, wie etwa die Holzkernuhr und die Frage, wem diese gehöre. Es sei darum gegangen, ob Sebastian T. etwas bemerkt/gesehen habe, was ggf. eine Spur ergeben könnte. Er habe zusammengeht angegeben, dass er in dieser Nacht nicht habe schlafen können und daher um ca. 02:00 Uhr nachts von zu Hause aus zum Joggen aufgebrochen sei. Er trainiere für den Halbmarathon. Dem Sebastian T. sei eine Landkarte, in die er seine Laufstrecke habe eintragen sollen, vorgelegt worden. Diese Karte sei zunächst nicht so klar und deutlich gewesen, man habe polizeilicherseits erst mal eine bessere Karte ausgedruckt. Auf dieser habe Sebastian T. dann seine Laufstrecke eingetragen. Demnach sei er von daheim, …, losgelaufen, über den Kampenwandparkplatz sowie einige kleinere Straßen und letztlich in der Nähe der Kinderheilstätte in Haindorf angekommen. Dort sei die Straße gesperrt gewesen, weshalb er den gleichen Weg zurückgelaufen sei, Richtung EDEKA und von dort in Richtung Kreisverkehr sowie entlang der Hauptstraße (Bahnhofstraße, die dann in Hohenaschau Kampenwandstraße heiße) in Richtung … In der Bahnhofstraße in Aschau sei auch das Lokal „Chalet“. Wieder in Hohenaschau angekommen, sei er nicht über die Schlossbergstraße Richtung Club „Eiskeller“ gelaufen, sondern nach Durchqueren eines Durchbruches in der Mauer beim Parkplatz über den Festhallenparkplatz, an dessen Ende wieder auf die Straße zurück bis zur Wohnanschrift … Die Laufstrecke sei 5-6 km gewesen.
[302] Mit der Zeugin und allen Verfahrsbeteiligten wird die von Sebastian T. im Rahmen der Zeugeninvernahme am 21.10.2022 angegebene und auf einer Karte eingezeichnete Laufstreck in Augenschein genommen.
[303] Insbesondere im Bereich Festhallenparkplatz/Club „Eiskeller“ habe er ein paar Leute gesehen, auch ein Auto mit Standlicht bemerkt, es sei ihm nichts Besonderes aufgefallen.
[304] Die Zeugin KHK’in … gab weiterhin an, dass Sebastian T. danach befragt worden sei, warum er in der Nacht zwischen 02:00 und 03:00 Uhr laufe und dabei den Durchgang des Festhallenparkplatzes genutzt habe. Sebastian T. habe drei Grunde angegeben, einmal, dass er gehofft habe, einen Spezl zu treffen/zu sehen. Er sei durch den Durchbruch in der Mauer zum Festhallenparkplatz gelaufen, weil die Leute, die üblicherweise vor dem Club „Eiskeller“ rumstehen würden, sonst gedacht hätten, er sei blöd und schließlich sei es so, dass die Schlossbergstraße, wenn der Club „Eiskeller“ geöffnet habe, grundsätzlich gesperrt sei.
[305] Sebastian T. habe auch die von ihm in der Nacht am 03.10.2022 laut seiner Aussage getragene Laufbekleidung zusammengeknüllt mitgebracht gehabt: Eine schwarze Softshelljacke mit der reflektierenden Aufschrift „Bergwachtjugend Aschau-Samerberg“ und eine Stirnlampe. Eine Hose habe er nicht dabei gehabt. Im Verlaufe der Vernehmung vom 21.10.2022 habe er aber von sich aus angegeben, dass er eine lange Jogginghose zum Laufen angehabt habe.
[306] Zur ungewöhnlichen Zeit des Joggens befragt, habe Sebastian T. erwähnt, dass er grundsätzlich nach der Arbeit so gegen 20:00 Uhr laufe. In dieser Nacht aber sei er gejoggt, weil er nicht habe schlafen können.Wenn es stark regne, laufe er grundsätzlich nicht. Zum Zeitpunkt des Joggens am 03.10.2022 habe es aber nicht stark geregnet, nur leicht genieselt. Er habe zu dieser Zeit weder sein Handy noch seine Laufuhr dabeigehabt. Er gehe, wenn er nachts laufe, über die Terrassentüre vom Wohnzimmer raus (werde nicht verschlossen, ziehe er nur hinter sich zu) und komme so auch wieder zurück, dann wecke er keinen auf.
[307] Weiter habe T. angegeben, dass er ab und zu in den „Eiskeller“ gehe, nicht aber in der Nacht zum 03.10.2022 dort gewesen sei. Er kenne die Hanna nicht, auch nicht vom Sehen und auch nicht vom „Eiskeller“.
[308] Die Zeugin betonte nochmals, dass es zum Zeitpunkt der Zeugeneinvernahme von Sebastian T. am 21.10.2022 überhaupt keinen Hinweis gegeben habe, dass dieser Täter sein könnte oder einen unmittelbaren Tatbezug habe.
[309] Auch gab sie an, dass sie ihn in der Hauptverhandlung am 13.10.2023 nicht wiedererkannt habe; er sei ein Jahr zuvor, am 21.10.2022, sehr zierlich und drahtig gewesen, nunmehr aber kräftig, er habe sich optisch/äußerlich sehr verändert.
[310] In diesem Zusammenhang wurden mit der Zeugin und allen Verfahrensbeteiligten die im Zuge der Zeugeneinvernahme am 21.10.2022 von Sebastian T. gefertigten Lichtbilder (Ziff. D.II.17.2.5.) in Augenschein genommen, auf denen die sportliche, schmale, aber drahtige Physiognomie des Angeklagten deutlich erkennbar ist.
[311] Weiterhin führte die Zeugin aus, dass – dies sei auch im Protokoll der Zeugeneinvernahme vom 21.10.2022 vermerkt worden – Sebastian T. bei seinem Eintreffen bei der Polizei sehr blass gewesen sei, vor Beginn der Vernehmung auch einen nervösen Eindruck gemacht habe. Sie habe ihn nach seinem Befinden befragt. Daraufhin habe er geantwortet, dass er bis 12:00 Uhr gearbeitet habe und schon alles passe. Die Zeugeneinvernahme vom 21.10.2022 habe von 13:15 bis 14:20 Uhr gedauert. Sebastian T. habe vor Beantwortung einzelner Fragen immer wieder längere Zeit nachgedacht.
[312] Insgesamt sei Sebastian T. aber nicht deutlich nervöser gewesen, als andere Personen seines Alters, die auf der Polizeidienststelle als Zeugen einvernommen würden.
[313] Weil Sebastian T. im Rahmen seiner 1. Zeugeneinvernahme am 21.10.2022 selbst erwähnt habe, dass er sich zur fraglichen Tatzeit in der Nähe des vermutlichen Tatortes aufgehalten habe, hätten sich polizeilicherseits noch einige Nachfragen gestellt. Das sei ein Grund gewesen, weshalb Sebastian T. am 10.11.2022 nochmal zur Zeugeneinvernahme vorgeladen worden sei, Ein anderer sei gewesen, von ihm am 21.10.2022 überlassene Gegenstände (Fitnessuhr und Handy) zurückzugeben. Am 10.11.2022 sei dann nach Belehrung die 2. Zeugenvernehmung durchgeführt worden (von 15:05 Uhr bis 17:12 Uhr). Auch zu diesem Zeitpunkt sei Sebastian T. in keinster Weise tatverdächtig gewesen.
[314] Am 10.11.2022 habe er eine lange Hose dabei gehabt und angegeben, dass er sich sicher sei, eine solche lange Hose beim Joggen in den frühen Morgenstunden des 03.10.2022 getragen zu haben. Bei Übereichen der Hose habe er zudem erwähnt, dass polizeilicherseits ja ein Jogger mit kurzer Hose gesucht werde.Daraufhin habe sie ihn gefragt, ob er meine, dass ein zweiter Jogger unterwegs gewesen sei, was T. verneint habe.
[315] Er habe nochmals seine Laufstrecke eingezeichnet. Mit der Zeugin und allen Verfahrensbeteiligten wird die von Sebastian T. im Rahmen der 2. Zeugeneneinvernahme am 10.11.2022 angegebene und auf einer Karte eingezeichnete Laufstrecke in Augenschein genommen.
[316] Ebenso werden die Lichtbilder der von Sebastian T. am 10.11.2022 mitgebrachten Hose, nach seinen Angaben habe er eine solche am 03.10.2022 getragen, in Augenschein genommen (Ziff. D.II.17.2.6., Bl. 382 f. d.A.).Es handelt sich nicht um eine Legging, vielmehr um eine weitere Hose, einer Trekkinghose ähnlich.
[317] KHK’in … referierte, dass Sebastian T. nunmehr den Beginn der Laufstrecke etwas anders als am 21.10.2022 beschrieben habe. Er sei von daheim losgelaufen, in die Kampenwandstraße abgebogen und über Aufham in Richtung Kinderklinik Aschau gelaufen. Dort sei die Strecke gesperrt gewesen, sodass er die gleiche Strecke bis Aufham zurück gelaufen, rechts abgebogen und wieder auf die Kampenwandstraße gekommen sei, wo er bis zum Kreisverkehr beim EDEKA und dann auf der Bahnhofstraße Richtung … gelaufen sei. Der Rest der Joggingstrecke sei von T. gleich beschrieben worden. Er habe die Laufstrecke aber nicht mehr mit 5-6 km, sondern mit 6-7 km angegeben. Außerdem habe Sebastian T. auch ausgeführt, dass er für 1 km normalerweise 5 Minuten brauche, d.h., wenn man das hoch rechne, 6 km in 30 Minuten, er sei in der Nacht aber gemütlich gelaufen.
[318] In dieser 2. Zeugeneinvernahme habe Sebastian T. auch den Spezl, den er eventuell im Bereich „Eiskeller“ habe treffen/sehen wollen, als … angegeben. Er sei zudem nach Freunden gefragt worden, habe den Namen … genannt. Zudem habe er angegeben, noch nie eine Beziehung gehabt zu haben.
[319] Auch hinsichtlich der Beantwortung der Frage, wie oft er, Sebastian T., bereits im Club „Eiskeller“ gewesen sei, habe es kleine Widersprüchlichkeiten gegeben: Nachdem er zunächst (21.10.2022) davon gesprochen habe, dass er dort ab und zu hingehe, habe er am 10.11.2022 erst ausgeführt, dass er dort einmal, dann, dass er dort zweimal gewesen sei.
[320] Im Rahmen der Zeugeneinvernahme am 10.11.2022 sei Sebastian T. zudem auch gefragt worden, von wem er über das gewaltsame Ableben der Hanna erfahren habe. Er habe erklärt, dass er das von seiner Mutter erfahren habe, das habe er mehrfach gesagt. Er habe auch gesagt, dass er halt mit seiner Mutter über den Marathon geredet habe und, dass er an dem Tattag gelaufen sei. Dann sei die Rede auf das Unglück gekommen, das da passiert sei.
[321] Sie/KHK’in … habe nachgefragt, wann er mit der Mama darüber geredet habe und T. habe geantwortet, dass das an diesem Montag gewesen sein müsse, als er in der Nacht beim Laufen gewesen sei. Später habe er auch in Rosenhelm24 darüber gelesen. Er habe nicht erzählt, dass er diese Information etwa von der Feuerwehr, der Bergwacht oder der Wasserwacht gehabt habe. Betreffend den Zeitpunkt, wann er von dem Gewaltverbrechen gegen Hanna erfahren habe, habe Sebastian T. also selbst zunächst vom Montag, dem 03.10.2022, gesprochen, dies auch mehrfach (… Ich glaube eher, das es doch der Montag war, dass ich davon erfahren habe …). In der 2. Zeugenvernehmung habe Sebastian T. auch erwähnt, dass er am Montagabend, als er aus Traunstein, da war ich bei der Verena (R.), nach Hause gekommen ist, von der Mama, von diesem Tötungsdelikt erfahren hat. Erst als ihm vorgehalten worden sei, dass das Gewaltverbrechen erst am Montag spätabends bekannt geworden sei, gab er an, dass er sich mit dem Montag nicht mehr sicher sei. Er sei dabei geblieben, Hanna überhaupt nicht gekannt zu haben.
[322] Sebastian T. sei außerdem nach dem Ablauf des Montags, 03.10.2022, befragt worden. Er habe angegeben,am 03.10.2022, nachdem er gegen 10:00 Uhr aufgestanden sei, etwas mit der … ausgemacht und gemacht zu haben, er wisse aber nicht mehr, was und wie dann i.E. der Montag abgelaufen sei.
[323] Schließlich gab die Polizeibeamtin und Zeugin KHK’in … an, dass Sebastian T. im Rahmen der Zeugeneinvernahme vom 10.11.2022, nachdem er angegeben habe, auf Rosenheim24 das mit der Hanna gelesen zu haben, ohne jeglichen Tatverdacht oder Hintergedanken gefragt worden sei, was er denn denke, was passiert sei, da man sich ja zu solchen Vorfällen doch Gedanken mache. T. habe darauf geantwortet, dass er nicht wisse, wie er das jetzt sagen solle. Vielleicht, dass sie irgendjemand mitgenommen habe und sie dann wieder habe aussteigen wollen. Auf Nachfrage, wie er das meine, habe er konkretisierend geantwortet, naja, mit dem Auto mitgenommen und dann habe sie vielleicht wieder aussteigen wollen, er habe sie nicht gelassen und habe sie dann zu etwas zwingen wollen, vielleicht habe er Ihr dann irgendwas draufgehauen oder so. Sie habe nachgefragt, was er ihr denn draufgehauen haben könnte. Sebastian T. habe geantwortet, irgendwas im Auto, was da drin war oder auch schon außerhalb vielleicht irgend einen Stein oder so. Schließlich habe sie ihn auch gefragt, ob er meine, dass das mit dem Stein schlagen schon zum Tod der Hanna führen konnte. Sebastian T. habe geantwortet, nein, aber vielleicht, dass er sie überhaupt mitnehmen konnte. Das kann man ja auch nicht wissen, wie hart der drauf schlägt.
[324] Bei der 2. Zeugeneinvernahme, bei der T. auch immer wieder bei einzelnen Fragen vor deren Beantwortung erst einige Zeit überlegt, gezögert und z.T. sein Gesicht, seinen Kopf mit beiden Händen gestützt habe, sei es ihr so vorgekommen, dass Sebastian T. froh gewesen sei, als er wieder habe gehen dürfen; dies sei für sie aber auch nicht besonders auffällig gewesen.
[325] Zum Abschluss ihrer Einvernahme betonte die Polizeibeamtin und Zeugin KHK’in … nochmals, dass sich weder bei der 1. noch bei der 2. Zeugeneinvernahme von Sebastian T. irgend ein Verdacht auf einen Tatbezug oder ggf. seine Täterschaft ergeben habe, weil Ermittlungen gegen ihn sich noch nicht konkretisiert hätten,weshalb Sebastian T. auch nicht audiovisuell vernommen worden sei.