Ich habe eine Frage zum anstehenden Verfahren:
Nachdem die neue Kammer des LG das Verfahren übernommen hat, hat sie zeitnah das Gutachten über AM in Auftrag gegeben. Darüber würde in der Presse berichtet.
Darüber hinaus ist es nicht unüblich, dass von der Kammer auch in Richtung der Ermittlungsbehörden Nachermittlungen gefordert werden. Im vorliegenden Fall wäre ja besonders von Interesse, wie die Handy-Bewegungsprofile des Freundeskreises von ST ausgesehen haben. Richterin Aßbichler wollte das im ersten Verfahren nicht weiterverfolgt sehen. Bezüglich angebliches Täterwissen rund um das angebliche Tischtennisspiel am Chiemsee wären diese Informationen aber sehr wichtig.
Würde man von derartigen Nachermittlungen erst in der Verhandlung hören, oder gibt es hierzu üblicherweise vorher Informationen?
MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022
Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022
… Sie [RAin Rick] will, dass sich das Gericht von ihrer Unfalltheorie überzeugen lässt. …
Rosenheim24 am 15.09.2025
viewtopic.php?p=304278#p304278
Im Badewannen-Fall wollte sich zunächst auch niemand von einem Unfallgeschehen überzeugen lassen. Mit Penetranz hatte man sich in eine krude Mordtheorie verbissen.Gast hat geschrieben: ↑Montag, 15. September 2025, 14:42:35 … Das funktionierte vllt beim Badewannenmord in einem Gbäude aber nicht im öffentlichen Raum wo genug Dritte beteiligt gewesen sein könnten. …
Nebenbei: Den entscheidenden Beweis lieferte ein Gutachten zur Todeszeit – ein Zeitraum, für den der Hausmeister ein Alibi hat. Die Computersimulation beweist lediglich, dass ein Sturz plausibel ist. Einen Beweis für einen Unfall gibt es nicht. Wenig zu tun hat dies damit, ob das Geschehen in einem Gebäude oder an der frischen Luft angesiedelt ist.
Im Fall Hanna gibt es neue Gutachten der Verteidigung (Rechtsmedizin, Hydromechanik, IT), Stellungnahmen der früheren Gutachter dazu und ganz sicher Nachermittlungen wie beispielsweise eine Untersuchung der Gewebeproben aus den Kopfverletzungen auf Farbpartikel (betreffend die grün lackierten Muttern am Schütz der Oberprienmühle), eine Neubeurteilung der acetylierten Glucose im Urin und der auffällig geringen Mengen an Restharn und Mageninhalt. Außerdem sollen Gewebeproben auf eine postmortale Entstehung der Verletzungen hinweisen. Frappierend ist allein schon die augenscheinliche Übereinstimmung der Kopfwunden mit den Muttern am Schütz des Kraftwerks (siehe hier). Zudem soll sich beweisen lassen, dass der Notfallkontakt auf Hannas Handy als Ghostcall im Wasser ohne menschliches Zutun aktiviert worden sein konnte. Und aufgrund einer Neuauswertung der Handy-Daten sei davon auszugehen, dass Hanna gezielt ans Ufer des Bärbachs getreten sei.
Im Gegensatz zu alledem existiert weder von einer Tat noch von einem Täter auch nur die geringste Spur!
Warten wir doch ab, was die Sachverständigen im Sitzungssaal zu Tage fördern werden. Detaillierte Vorabinformationen von Prozessbeteiligten sind wegen § 353d Nr. 3 StGB nicht zu erwarten.
Verenas Aussage zu vermeintlichem Täterwissen bei einem Spaziergang am 03.10.2022 ist längst widerlegt. (Das Gespräch hatte am Folgetag stattgefunden, als das Wissen kein Täterwissen mehr war, sondern Dorfklatsch.)Gast hat geschrieben: ↑Montag, 15. September 2025, 14:42:35 … Falls V und L … bei ihren belastenen Erstaussagen … blieben, hätte das Gericht … keine andere Wahl zum Schuldspruch …
Hinsichtlich der Aussagen von Lea, Verena und Raffi zur Datierung und zum Ort des Tischtennisspiels sind Nachermittlungen geboten aufgrund der Widersprüche. Ob eine Auswertung der Handys der Zeugen so lange nach dem Ereignis noch zum Erfolg führen wird, wird sich zeigen. Allein die eklatanten Widersprüche in den Aussagen (allen voran Übersee versus Bernau-Felden!) dürften einer revisionsfesten Beweiswürdigung zulasten Sebastians im Wege stehen.
Aller Voraussicht nach zerbröselt das Täterwissen beim Tischtennis ebenso wie bereits zuvor das beim Spaziergang mit Verena und die Aussage des JVA-Zeugen. Aus die Maus.
Das ist unterschiedlich. Die Informationspolitik des LG Traunstein wirkt sehr restriktiv. Über die Beauftragung des Glaubwürdigkeitsgutachtens hatte das Gericht durch die Pressesprecherin Handlanger ausgewählte Medien informiert (PNP, siehe hier). Über vom Gericht angeordnete Nachermittlungen hingegen ist bislang nichts bekannt geworden. (Vorabveröffentlichungen durch Prozessbeteiligte verbietet § 353d Nr. 3 StGB.)Gast hat geschrieben: ↑Montag, 15. September 2025, 16:54:58 … Würde man von derartigen Nachermittlungen erst in der Verhandlung hören, oder gibt es hierzu üblicherweise vorher Informationen?
Gleichwohl liegt es im ureigenen Interesse der Kammer, gut vorbereitet in die Hauptverhandlung zu starten, um nicht durch (in Wirklichkeit wenig) überraschende Beweisanträge in ihrer Terminplanung aus der Kurve gefegt zu werden – so wie sich die Aßbichlersche Kammer zur Einholung eines dann überhastet erstellten hydromechanischen Gutachtens zwingen lassen musste, das vernünftigerweise schon vor Anklageerhebung durch die StA hätte eingeholt werden müssen.
Wie bereits hier dargelegt, gehe ich davon aus, dass umfassende Nachermittlungen längst im Gange bzw. sogar schon abgeschlossen sind. Spätestens in der Hauptverhandlung werden wir's erfahren.
Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022
Von RAin Rick vermuteter Unfallort
Ergänzend zu den bereits geposteten Bildern gibt es auf Google Street View eine neue Panorama-Ansicht rund um die südliche Zufahrt zum Seilbahnparkplatz:
https://maps.app.goo.gl/Ybi5QC1aM54LLHX66
https://www.google.com/maps/@47.7635907 ... waKIZ!2e10
Hier die bisher bekannten Bilder:
Ergänzend zu den bereits geposteten Bildern gibt es auf Google Street View eine neue Panorama-Ansicht rund um die südliche Zufahrt zum Seilbahnparkplatz:
https://maps.app.goo.gl/Ybi5QC1aM54LLHX66
https://www.google.com/maps/@47.7635907 ... waKIZ!2e10
Hier die bisher bekannten Bilder: