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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Verfasst: Montag, 06. Oktober 2025, 17:42:16
von andi55
Bereits am 03.11.2022 erschien auf chiemgau24 ein Artikel darüber, dass keine DNA Spuren gefunden wurden. Und Herr Baumgärtl hat es Sebastian auch zu der Zeit schon mitgeteilt. Das mit der DNA-Spur ist kein Täterwissen. So wie Adrian M. das alles geschildert hat, hört es sich für mich so an, als hätte Sebastian ihm einfach etwas aus dem Akteninhalt zitiert, was ihm vorgeworfen wird. Keiner der in Bayern aufgewachsen ist , redet so gestelzt von wegen ".....ich hatte sexuelles Interesse an ihr , habe ihr eins drüber gehauen , weil ich sie vergewaltigen wollte". Mit so einem seichten, lauwarmen Gesülze braucht der Adrian nicht nochmal daher kommen. Aber vielleicht weiß er ja, wie Sebastian es geschafft hat, keine DNA zu hinterlassen und sowieso überhaupt keine Spuren, bestenfalls noch, wo das Tatwerkzeug , das es womöglich gar nicht gibt, geblieben ist.

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Verfasst: Montag, 06. Oktober 2025, 20:07:10
von Catch22
andi55 hat geschrieben: Montag, 06. Oktober 2025, 17:42:16 … vielleicht weiß … [Adrian M.] ja, …, wo das Tatwerkzeug … geblieben ist.
Besser noch: Was für ein Tatwerkzeug es überhaupt gewesen sein soll, das derart markante Verletzungsmuster hervorbringt. Jeder halbwegs Interessierte hätte beim „Täter“ nachgefragt, wie und womit er es denn angestellt hätte. Mit einem Stein oder mit welchem anderen Gegenstand? Draufknien oder Draufspringen? Und so weiter. Stattdessen: keinerlei Details.

Im Oktober 2023 wäre dies noch Täterwissen gewesen – jedoch nicht mehr heute, nachdem die Bild-Zeitung mit Foto berichtet hatte (siehe hier). In ihrer Not von Adrian M. alleingelassen, mutmaßte Aßbichlers Kammer „einen Stein oder einen kleinen Hammerkopf“ (Urteil, Rdnr. 973). Auf Sechskantmuttern war keine(r) gekommen.

andi55 hat geschrieben: Montag, 06. Oktober 2025, 17:42:16 … So wie Adrian M. das alles geschildert hat, hört es sich für mich so an, als hätte Sebastian ihm einfach etwas aus dem Akteninhalt zitiert …
Diesen Eindruck wird auch Steller aus den Akten gewonnen haben. Dazu bedarf es keiner persönlichen Exploration des Zeugen durch den Gutachter, wie manche fordern.

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Verfasst: Montag, 06. Oktober 2025, 20:29:04
von Gast
fassbinder hat geschrieben: Montag, 06. Oktober 2025, 12:13:36

Eine oberflächliche Bekannte von mir, ist nach einem Partyabend, vor ihrem Elternhaus, mit ihren Freundinnen aus dem Taxi gestiegen und plötzlich in Richtung einer angrenzenden Wiese gelaufen. Man hat sie 1-2 Tage aufwendig gesucht, dann wurde sie von einem Passanten, 200 Meter weiter, ertrunken in einem Rinnsaal entdeckt. Und die war auch nicht total besinnungslos davor.

5. August 2019
Kreuth – Nur 50 Meter. So weit war Sina M. von ihrem Elternhaus im Kreuther Weiler Scharling (Kreis Miesbach) entfernt, als sie am Sonntag in den frühen Morgenstunden aus dem Taxi stieg. Die 17-Jährige war gegen 2 Uhr mit ihren Freundinnen vom Waldfest im benachbarten Rottach-Egern heimgefahren. Doch daheim kam Sina nie an: Sie verschwand, nachdem sie zur Überraschung ihrer Freunde kurz vor dem Ziel aus dem Taxi gestiegen war.

Noch in der Nacht begannen Freunde und Angehörige mit der Suche nach dem Mädchen. Am Morgen alarmierten die Eltern die Polizei, die eine groß angelegte Suchaktion startete. Mit Hilfe eines Hubschraubers, der Rettungshundestaffel und zahlreichen Kräften von Polizei und Feuerwehr durchforsteten sie die Gegend. In der Hoffnung, dass sie unversehrt gefunden werden könnte, veröffentlichte die Polizei einen Fahndungsaufruf samt Foto von Sina, das sie in ihrem blauen Dirndl zeigt.

Doch noch am Sonntagvormittag machten die Helfer die erschütternde Entdeckung: Sinas lebloser Körper wurde in einem Bachbett wenige hundert Meter von ihrem Zuhause entfernt gefunden. Wie sie starb, ist nun Gegenstand der Ermittlungen, die die Kripo Rosenheim übernommen hat. „Derzeit gibt es keine Anhaltspunkte für ein Gewaltverbrechen“, sagte eine Sprecherin gestern gegenüber unserer Zeitung.

Man habe zwar eine Verletzung entdeckt – doch wie sie sich die Wunde zugezogen hat , ist ebenso unklar wie die genaue Todesursache. „Ob es sich um ein Sturzgeschehen handelt oder ob das Mädchen möglicherweise doch vorsätzlich zu Fall gebracht wurde, können wir erst nach Abschluss der Ermittlungen sagen.“ Ob die Leiche obduziert werden soll, müsse die Staatsanwaltschaft entscheiden.
https://www.ovb-heimatzeitungen.de/baye ... funden.ovb
Seit Sonntagmittag ist es traurige Gewissheit. Die 17-jährige Sina aus Kreuth ist tot. Nach dem Waldfest soll die junge Frau in einen Bach in Scharling gefallen und dort ertrunken sein. Das ergab die Obduktion. Ein Gewaltverbrechen schließt die Polizei mittlerweile aus. Weitere Details gebe es derzeit nicht, erklärt ein Sprecher des Polizeipräsidiums Oberbayern Süd auf Nachfrage.
https://tegernseerstimme.de/fall-sina-m ... schlossen/

https://www.traunsteiner-tagblatt.de/st ... 08874.html




Bild
https://www.google.com/search?sca_esv=b ... sid=mosaic

Bild
https://www.gedenkseiten.de/hanna-woerndl/bilder/

Erster Fall kurzer Prozess zweiter Fall langer Prozess

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Verfasst: Montag, 06. Oktober 2025, 21:43:10
von andi55
@Catch22
Jeder halbwegs Interessierte hätte nachgefragt, eben !! Aber der Adrian, mit seinen hohen moralischen Ansprüchen, hat den Sebastian ja dann gleich aus seiner Zelle geschickt ! Erst piesackt er ihn , fragt immer wieder nach, weshalb Sebastian in der JVA ist und als er dann angeblich das Mordgeständnis hat, fragt er nicht weiter nach ! Und auch später nicht mehr. Da kommt doch normalerweise noch irgendeine Reaktion oder Nachfragen. So klingt es für mich auf jeden Fall lebensfremd !

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Verfasst: Montag, 06. Oktober 2025, 22:14:11
von andi55
@Gast
Es gibt ja mehr so rätselhafte Todesfälle, mir fällt Jens Salaw ein. Hier nimmt die Polizei an, dass er mit 1,0 Promille so betrunken war, dass er sich selbst die Hose auszog und dann aufgrund Alkoholisierung erfroren ist. Der junge Mann hat öfter mal gefeiert, war Alkohol gewöhnt und hatte eine ordentliche Statur. Mit 1,0 Promille ist ein Kerl also derart dicht, dass er sich die Kleider vom Leib reißt und danach einen alkoholbedingten Erfrierungstod stirbt und bei Hanna wird ein Sturz mit 2 Promille ausgeschlossen.

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Verfasst: Dienstag, 07. Oktober 2025, 09:37:39
von ben
Gast hat geschrieben: Montag, 06. Oktober 2025, 20:29:04

Erster Fall kurzer Prozess zweiter Fall langer Prozess
Vergleich Äpfel und Birnen?

Sah sie wie ein Opfer einer Gewalttat aus?

Wie viel Möglichkeiten in den Bach zu fallen gab es?

Setzte ihr Handy auch einen Notruf ab?

War sie auch entkleidet?

Dass man besoffen in einen Bach fallen und ertrinken kann, zweifelt ja keiner an. Die Begleitumstände machen es bei Hanna eben unwahrscheinlich.

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Verfasst: Dienstag, 07. Oktober 2025, 10:14:40
von fassbinder
ben hat geschrieben: Dienstag, 07. Oktober 2025, 09:37:39 Vergleich Äpfel und Birnen?
Machst du doch auch?
War sie auch entkleidet?
Mit kaputten Hose und einet Jacke tut sich das Wasser vllt ein bisschen leichter, als mit einem Dirndl.


Sah sie wie ein Opfer einer Gewalttat aus?
Auch Hanna sah wohl kaum eindeutig, wie das Opfer einer Gewalttat aus, sonst hätte man nicht erst rätseln müssen, sondern wäre schon in Kaltenbach sicher davon ausgegangen.

Außerdem sieht ein Körper, der 12 KM im Wasser treibt anders aus und kann mehr Verletzungen haben, als ein Körper, der 0 Meter treibt.
Wie viel Möglichkeiten in den Bach zu fallen gab es?
Es reicht Eine.
Setzte ihr Handy auch einen Notruf ab?
Keine Ahnung.

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Verfasst: Dienstag, 07. Oktober 2025, 10:39:41
von ben
fassbinder hat geschrieben: Dienstag, 07. Oktober 2025, 10:14:40 Machst du doch auch?



Mit kaputten Hose und einet Jacke tut sich das Wasser vllt ein bisschen leichter, als mit einem Dirndl.





Auch Hanna sah wohl kaum eindeutig, wie das Opfer einer Gewalttat aus, sonst hätte man nicht erst rätseln müssen, sondern wäre schon in Kaltenbach sicher davon ausgegangen.

Außerdem sieht ein Körper, der 12 KM im Wasser treibt anders aus und kann mehr Verletzungen haben, als ein Körper, der 0 Meter treibt.



Es reicht Eine.



Keine Ahnung.
Mehrere unwahrscheinliche Sachen machen die Sache eben nicht wahrscheinlicher. Aber es ist trotzdem möglich. Sieht man ja auch an der verlorenen Holzuhr an einem möglichen Tatort. Auch Hanna traf 4 Entscheidungen, die man anders treffen kann, und dann wäre sie um 2:32 nicht dort gewesen. Und das alles noch in Kombi mit einem nächtlichen Jogger, der zu 97% Pornoseiten anschaut.

Wenn es kein Opfer gäbe, dann wäre es ein guter Film.

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Verfasst: Dienstag, 07. Oktober 2025, 15:00:07
von Catch22
fassbinder hat geschrieben: Montag, 06. Oktober 2025, 12:13:36 … ertrunken in einem Rinnsaal entdeckt. …
ben hat geschrieben: Dienstag, 07. Oktober 2025, 09:37:39 … War sie auch entkleidet? …
fassbinder hat geschrieben: Dienstag, 07. Oktober 2025, 10:14:40 … Mit [einer] kaputten Hose und einet Jacke tut sich das Wasser vllt ein bisschen leichter, als mit einem Dirndl. …
Wie hätte „in einem Rinnsaal“ eine reißende Strömung die Kleidung abstreifen können? Wer es liebt, Birnen mit Äpfeln zu vergleichen, sollte nicht nur die Gemeinsamkeiten, sondern auch die Unterschiede herausstellen.

ben hat geschrieben: Dienstag, 07. Oktober 2025, 10:39:41 … Wenn es kein Opfer gäbe, dann wäre es ein guter Film.
Eine TV-Doku ist bereits in Arbeit (siehe hier). Ob es zusätzlich zu einer Verfilmung kommen wird, dürfte vom weiteren Verlauf des Verfahrens abhängen.

ben hat geschrieben: Donnerstag, 02. Oktober 2025, 17:49:17 … Die Geschichte kann keiner mehr aufklären. Fertig.
Aus, Äpfi, Amen. Fertig.

Das Machtwort aus eines mannhaften Recken Mund erspart den Rechtsstaat. Ein Urteil aus holzschnittartigen Parolen macht kurzen Prozess. Begleitet von hämischem Gelächter am Stammtisch. Applaus! „Pa­nem et cir­cen­ses“ aber zählt nicht zu den Grundsätzen des Strafrechts.

Ich für meinen Teil blicke mit Spannung auf die weitere Hauptverhandlung. Morgen: Adrian M. Dann: Steller.

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Verfasst: Dienstag, 07. Oktober 2025, 18:43:56
von Catch22
OVB: Neues aus dem Programmheft

Neben einer gekränkten Phrase Holderles und der sonderpädagogisch redundanten Betreuung seiner Leser weiß das Oberbayerische Volksblatt (OVB) auch Neues zu berichten:

Mittwoch, 08.10.2025
• vormittags RiLG Salzinger als Zeuge über damalige Wirkung der Aussage des Adrian M.
• nachmittags [13.30 Uhr] Zeuge Adrian M.

Donnerstag, 08.10.2025
• Zeugen aus JVA und
• Zeugen von Polizei
• über Zustandekommen der Aussage des Adrian M.

Montag, 13.10.2025
• Gutachter Max Steller und
• forensischer Psychiater Michael Soyka
• Beurteilung von Persönlichkeit und Aussage des Adrian M.

► RA Dr. Georg: kündigt harte Fragen an Adrian M. an

► Auskunftsverweigerung möglich (§ 55 StPO)

► RA Dr. Georg: hält Aussage für möglich, weil Adrian M. gerne im Mittelpunkt (Borderline)


Die OVB-Medien berichten auf Rosenheim24:

Spoiler – hier klicken!
Sprach Sebastian T. mit dem Zeugen?
Tage der Entscheidung …? Gespanntes Warten auf den Zeugen aus der U-Haft

Bild
Besonders gefordert: Richterin Heike Will hat den Vorsitz …



Sprach Sebastian T. mit dem Zeugen?

Sind im Eiskeller-Prozess … endlich Entscheidungen zu erwarten? Am Mittwoch, 8. Oktober, soll der Zeuge … Adrian M. [aussagen] …

Ein Zeuge, der wie gerufen kam

M.s Bericht drehte ein Verfahren, das am seidenen Faden hing. … Da kam Adrian M. wie gerufen. Nun schien der Angeklagte erneut schwer belastet. Er habe zugegeben, dass „er sie ins Wasser geworfen hat“, sagte M. Und dass er sie zuvor bewusstlos geschlagen habe, „damit sie sich nicht wehrt“.

Schon darin – dass die 23-Jährige bewusstlos, aber eben lebend ins Wasser gelangt war – erkannten die Ermittler Täterwissen. Ebenso darin, dass sich die Schilderung des JVA-Zeugin mit dem decken sollte, was T. selbst in seiner zweiten Vernehmung als Zeuge aussgesagt hatte. … Es habe sie halt jemand mit einem Stein niedergeschlagen, soll T. geantwortet haben.

Wird Adrian M. wirklich aussagen?

… Wird Adrian M. in Laufen sein[e] Aussage wiederholen?

Absehbar ist, dass Adrian M. einen schweren Stand haben wird. Regina Rick und ihr Kollege Dr. Yves Georg verteidigen ohnehin aggressiv. Für diesen Zeugen hat Yves Georg im Gespräch mit dem OVB harte Fragen angekündigt. Vielleicht mache der Zeuge daher von seinem Recht der Aussageverweigerung Gebrauch. Andererseits, damit spielt Georg auf die Borderlinestörung des Zeugen an, „steht er vielleicht gern im Mittelpunkt“.

Da würde sich auch Experte Peter Dürr, Vorsitzender des Anwaltsvereins Rosenheim, nicht festlegen lassen. „Wenn er sich elegant aus der Affäre ziehen will, beruft er sich darauf“, sagte er dem OVB mit Blick auf Paragraf 55 der Strafprozessordnung. Demnach darf ein Zeuge die Aussage verweigern, wenn er sich mit seiner Aussage selbst Probleme einbrockt – etwa wegen einer falschen Aussage. „Andererseits hätte das natürlich ein Gschmäckle“, sagt Dürr.

Nebenkläger-Anwalt Walter Holderle … hofft angesichts der angespannten Atmosphäre in Laufen auf eine souveräne Vorsitzende Heike Will. Er erwarte sich vom Gericht, dass es wisse, wer die Prozessleitung innehabe. „Wenn das Gericht vorhat, diesen Fall aufzuarbeiten, muss es gewährleisten, dass jeder zu Wort kommt.“

Wie kam es zu der belastenden Aussage?

Bleibt Adrian M. also bei seiner Geschichte? Am frühen Mittwochnachmittag wird man Genaueres wissen. Am Vormittag bereits wird ein Mitglied der Zweiten Jugendkammer aussagen: Ein Beisitzender Richter soll mitteilen, wie die Aussage von Adrian M. wirkte. Zeugen aus der JVA und von der Polizei sollen dann am Donnerstag, 9. Oktober, beantworten, wie es zur Aussage von Adrian M. kam.

Die Beurteilung der Persönlichkeit und der Aussage des JVA-Zeugen wird kommende Woche ein Thema sein: Am Montag, 13. Oktober, werden der Aussagepsychologe Prof. … Steller und der forensische Psychiater Michael Soyka berichten. …

Womit die Verteidigung punktete

Die Verteidigung … hat am zweiten Verhandlungstag … bereits vorgelegt. Die Aussagen der Polizeibeamten, die Sebastian T. beim zweiten Vernehmungstermin als Zeuge befragten, hatten zuvor viele Zuhörer in Laufen ratlos zurückgelassen. Fragen nach dem bevorzugten Frauentyp … oder dem Beziehungsstatus: Will man das als Ermittler üblicherweise von einem Zeugen wissen? Oder hegte die Polizei da bereits einen dringenden Tatverdacht …, den die Beamten gegenüber dem Zeugen verschwiegen? Es bleiben Zweifel. Regina Rick und Yves Georg legten jedenfalls Widerspruch ein. Es bleibt damit offen, ob das Gericht die zu M.s Behauptung passenden Aussagen Sebastian T.s aus dieser Vernehmung überhaupt zulässt.

Rosenheim24.de am 07.10.2025
https://www.rosenheim24.de/rosenheim/ch ... 73968.html
ohne Paywall:
https://www.removepaywall.com/search?ur ... 73968.html


PNP: Erklärbärvideo

In einem Video brieft ein Erklärbär der Passauer Neuen Presse (PNP) all diejenigen, die über den Eiskeller-Fall bisher noch gar nix gehört haben. Gips denn sowas?

https://www.pnp.de/lokales/stadt-und-la ... s-19655309 (ohne Paywall)

Morgen geht's weiter mit dem Newsblog der PNP:

https://www.pnp.de/lokales/landkreis-tr ... g-19513535 (ohne Paywall)

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Verfasst: Dienstag, 07. Oktober 2025, 22:28:24
von Lento
Catch22 hat geschrieben: Dienstag, 07. Oktober 2025, 18:43:56 • vormittags RiLG Salzinger als Zeuge über Wirkung der Aussage des Adrian M.
Das iritiert mich doch jetzt schon. Für mich widerspricht das dem Unmittelbarkeitsprinzip. Das wäre für mich nur statthaft, wenn der JVA-Zeuge seine Aussage verweigern würde. Da die Befragung dieses Zeugen schon zuvor erfolgt, weiß das Gericht noch nicht, ob er wirklich die Aussage verweigern wird. Außerdem galt der Befangenheitsantrag der gesamten 2. Jungendkammer.

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Verfasst: Dienstag, 07. Oktober 2025, 22:46:41
von Catch22
Lento hat geschrieben: Dienstag, 07. Oktober 2025, 22:28:24 Das iritiert mich …
Der Richter soll nicht darüber aussagen, was seinerzeit Adrian M. ausgesagt hat, sondern welchen persönlichen Eindruck der Richter damals von Adrian M. und seiner Aussage hatte.

Aus dem OVB-Artikel geht dies deutlich hervor.

Besser hätte ich oben schreiben sollen: „… über damalige Wirkung der Aussage des Adrian M.“ (Ich habe dies nun ergänzt.)

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Verfasst: Mittwoch, 08. Oktober 2025, 00:20:36
von Lento
Catch22 hat geschrieben: Dienstag, 07. Oktober 2025, 22:46:41 Der Richter soll nicht darüber aussagen, was seinerzeit Adrian M. ausgesagt hat, sondern welchen persönlichen Eindruck der Richter damals von Adrian M. und seiner Aussage hatte.
Das ist doch kein echter Unterschied. Ein solcher persönlicher Eindruck ist nichts anderes als eine Wertung, die man wöhrend einer Befragung erhält. Wenn man einen Zeugen immer mit Samthandschuhen anfasst, keinerlei Widersprüche hinterfragt, ist so ein "persönlicher Eindruck" doch überhaupt nicht aussagekräftig, er ist höchst subjektiv. Da das Gericht gar nicht mehr nachvollziehen kann, wie wirklich die Situation war, bleibe ich bei meiner Ansicht, die Unmittelbarkeit ist dadurch nicht gegeben und ich halte es für einen groben Unfug. Da er schon VOR dem JVA-Zeugen gehört wird, ist sogar eine Beeinflussung durch de Zeugen nicht ausgeschlossen, zumal er als Kollege eine besondere Stellung einnimmt. Bei Befragung durch Ermittler hat man wenigstens noch ein Protokoll. Hier gibt es jedoch nichts, weil die Justiz sich schon jahrzehntelang dagegen sträubt.

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Verfasst: Mittwoch, 08. Oktober 2025, 09:32:47
von Küchenpsych
GUten Morgen,

habt Ihr einen Link zu einem Live Ticker?

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Verfasst: Mittwoch, 08. Oktober 2025, 12:27:13
von Catch22
Küchenpsych hat geschrieben: Mittwoch, 08. Oktober 2025, 09:32:47 … Link zu einem Live Ticker?
Das Oberbayerische Volksblatt (OVB) auf Rosenheim24:
https://www.rosenheim24.de/rosenheim/ch ... 64367.html
ohne Schranke:
https://www.removepaywall.com/search?ur ... 64367.html

Sowie die Passauer Neue Presse (PNP), wie oben bereits mehrfach verlinkt:
https://www.pnp.de/lokales/landkreis-tr ... g-19513535

Ein Pressespiegel folgt später.

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Verfasst: Mittwoch, 08. Oktober 2025, 13:09:49
von andi55
Im Gegensatz zu Sebastian hat Adrian in seinem eigenen Prozess ja nicht geschwiegen. Dort hat er selbst ausgesagt, seine Taten zu bereuen und dass er in seiner Kindheit selbst missbraucht wurde. Von wem ? Die Mutter kann es ja nicht gewesen sein, die wurde in einem früheren Verfahren freigesprochen, nachdem Adrian seine Anschuldigungen zurück gezogen hat. Dann muss es also jemand anderes gewesen sein. Wer ? Wurde nach der Aussage von Adrian ermittelt, das ist schließlich eine schwere Anschuldigung und derjenige der ihm das angetan hat sollte ausfindig gemacht werden.
Oder winkt man da eh nur ab , weil man nicht alles so ernst nimmt was der Adrian so erzählt ?

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Verfasst: Mittwoch, 08. Oktober 2025, 18:42:35
von StaffBro
Auszüge aus dem PNP.de Live-Ticker:
https://www.pnp.de/lokales/landkreis-tr ... g-19513535

"Bei einem gemeinsamen Kartenspiel kurz vor Silvester 2022 habe sich zunächst M. T. gegenüber offenbart und über den Grund seiner Inhaftierung gesprochen. Weil es „ihn interessiert" habe, hatte M. daraufhin noch einmal bei T. nachgefragt, woraufhin T. zugegeben haben soll, dass er etwas mit Hannas Tod zu tun habe.
M. sei so hartnäckig geblieben, weil er es komisch finde, dass jemand in U-Haft sitze, ohne dass es Beweise gegen ihn gebe."


Ein -wie ich finde- recht interessanter Satz vom Adian M. dem notorischen Lügenbaron und stets auf eigene Vorteile bedachten abartigen und absolut verabscheuungswürdigen mehrfach Pädo.-Sexualstraftäter..

Hoffe es gab dahingehende auch noch mal explizite Nachfragen, wie z.B. woher er (Adnan M.) das denn so genau wusste, dass es keine Beweise gegen Sebastian T. gibt!


PNP.de Live-Ticker:
Besonders interessiert ist die Richterin an dem Umstand, dass Adrian M. erst zehn Monate nach Sebastian T.s vermeintlichem Geständnis eine Aussage dazu macht. Das habe M. auch erst nicht vorgehabt, weil es im Gefängnis ein Gesetz gebe. "Man hängt keine anderen hin, sonst ist man ein 31er und kriegt seine Probleme."

Ja genau, diese "in sich stimmige" wie auch "geniale" Argumentation, erklärt den Sachverhalt selbstverständlich vollumfänglich und macht dadurch die 10 Monate natürlich absolut plausibel!

In anderen Gefängnissen oder explizit in der JVA Bernau gibt es diesen heiligen Knast-Kodex ja schließlich auch einfach gar nicht. Absolut Überzeugend. Bravo!


PNP.de Live-Ticker:
"Doch zehn Monate später, M. war zwischenzeitlich in die JVA Bernau verlegt worden, habe er vom Prozessbeginn gegen T. erfahren. Das Gefühl, mit niemandem über die Info sprechen zu können und, dass T. womöglich freigesprochen werde könnte, habe M. letztendlich dazu bewogen, sich an einen Justizbeamten zu wenden. Er wisse, dass T. ihm die Tat gestanden habe. Mit diesen Worte habe sich M. an den Beamten gewandt."

Oder wurde ihm zu diesem Zeitpunkt -also innerhalb der 10 Monate (!)- erst bewusst, dass die Richterin, die dem Prozess gegen Sebastian T. vorsitzt, ja die selbe Richterin ist, die auch später seinen eigenen Prozess führen wird = Jacqueline Aßbichler?

Und ist es nicht überaus plausibel, dass eben genau dieser Umstand aus Sicht von Adrian M. erst dazu geführt haben könnte, dass er erst 10 Monate später, die Gunst der Stunde erkannte und sich gleichzeitig erhoffte, mit gewissen -und im Eiskeller Prozess (sich abzeichnend!) dringend benötigten Belastungsaussagen, einen Deal für sich herausschlagen zu können?

Das sich Adrian M. tatsächlich Vorteile durch seine Belastungsaussage im Prozess gegen Sebastian T. erhoffte, ist ja mittlerweile ein bewiesener Fakt und steht außer Frage!


PNP.de Live-Ticker:
"Mit seinem Anwalt wollte er daraufhin einen Deal für seinen eigenen Prozess einfädeln, doch nur zwei Stunden später war bereits die Polizei zur Vernehmung da."

Das die Ermittlungsbeamten schon 2 Stunden (!) später bei Adrian M. im Gefängnis auf der Matte standen um ihn zu verhören, also noch bevor er selbst es geschafft haben soll, mit seinem Anwalt einen etwaigen "Aussage-Deal" abzusprechen und vorbereiten zu können. Finde ich an dieser Stelle übrigens nicht minder Interessant!

Sportlich, sportlich die Herren Ermittler, da wurde wohl offensichtlich -nach dem Anruf des Justizbeamten aus der JVA Bernau- alles sofort stehen und liegen gelassen..!

Der geordnete, zielgerichtete, sowie blitzschnell erfolgte Informationsfluss, der durch den Justizbeamten initiiert und stattgefunden haben muss. -um dieses Verhör innerhalb von nur 2 Stunden(!) -nach Adrian M`s Offenbarung schon starten zu können- ist für mich wirklich absolut überragend und sucht wahrscheinlich in dieser Wahnsinns.-Geschwindigkeit, in Justiz.- und (explizit in) Behördenkreisen sicherlich ihresgleichen, oder?

War Richterin Aßbichhler und/oder StA. Fiedler da eigentlich auch direkt zum Verhör zugegen?

Ist eigentlich etwas über die genauen Gründe bekannt, weshalb Adrian M. überhaupt in die JVA Bernau verlegt wurde und wann dieser "Umzug" zeitlich genau vollzogen wurde? Nicht das am Ende genau dieser Umstand schon einen gewissen "Vorab.-Boni" darstellte um letztlich überhaupt, Adrian M`s (verlogenes!) Zünglein zu beflügeln und ihn "zur Mitarbeit" zu bewegen..

Kann mich in diesem Zusammenhang übrigens auch noch dunkel daran erinnern, dass im ersten Prozess Widersprüche darüber zu Tage traten, wie es genau zu der Offenbarung von Adnan M. gegenüber dem Justizbeamten gekommen ist. Die Aussagen von den betreffenden Justizbeamten und die von Adrian M. über diesen Sachverhalt, waren erstaunlicherweise nicht deckungsgleich und somit eindeutig widersprüchlich! Was ebenfalls nicht gerade uninteressant sein könnte, wie ich finde!

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Verfasst: Mittwoch, 08. Oktober 2025, 22:44:10
von Catch22
3. Sitzungstag – 08.10.2025

OVB: Live-Ticker

Das Oberbayerische Volksblatt (OVB) berichtet:

Beweisantrag RA Dr. Georg:
• „Bild“ vom 23.11.2022: laut Polizei Sebastian schon „wochenlang im Visier
→ bei Vernehmungen am 21.10.2022, 10.11.2022 nicht Zeuge, sondern Beschuldigter?
→ Aussage(n) nicht verwertbar?
• StA will „Bild“-Redakteur als Zeugen

Bild.de am 23.11.2022
https://www.bild.de/bild-plus/regional/ ... .bild.html
vollständiger Artikel:
https://archive.ph/20230117105242/https ... .bild.html

Beweisantrag RAin Rick:
angeblicher Tatort unmöglich
• kaum Platz dort
• Publikumsverkehr, weil gegenüber Burghotel
Wasser staue sich dort, Abtreiben nicht möglich
→ Gutachten beantragt

► Hinweise der Verteidigung:
• Extrarunde Sebastians von Polizei erfunden
• Hannas Geo-Daten sehr genau
• Weg nicht am angeblichen Tatort geendet
• sondern hinter Gebüsch südlich der Seilbahnzufahrt
• Kopfverletzungen vom Schütz der Oberprienmühle → Gutachten
• „unendliche Anzahl an Hindernissen“ in 12 km Flusslauf

Beweisantrag Nebenklagevertreter Holderle:
• Kopfverletzungen nicht durch Treiben im Wasser
• Einblutungen Arme und Rücken „durch Treiben im Fluss ausgeschlossen“
→ „neutrales Gutachten“ beantragt

► StA Merkel:
• neue Gutachten nicht erforderlich
• bisherige Gutachten ausreichend

► Entscheidung über Beweisanträge zu späterem Zeitpunkt

► Zeuge RiLG Salzinger [laut PNP-Ticker]
• berichtet über frühere Aussage von Adrian M.
• bestätigt bekannte Angaben
• auf Nachfragen keine Erinnerung an Details

Zeuge Adrian M. [mit Infos aus PNP-Ticker]

• Zeugenbeistand: RA Michael Vogel
• Gutachter zur Glaubwürdigkeit: Max Steller
• Gutachter zur Aussagetüchtigkeit: Michael Soyen

• Vorsitzende: Wie kam es zum Geständnis?
• immer wieder loser Kontakt zu Sebastian
• ab und zu Karten gespielt
• längere Zeit nachgefragt, ob Sebastian mit Hannas Tod zu tun habe
• Sebastian habe lange verneint, auch keine DNA-Spuren
• Offenbarung Adrians über Grund seiner U-Haft gegenüber Sebastian bei Kartenspiel um Weihnachten bzw. kurz vor Silvester 2022
• hartnäckig geblieben, weiter nachgefragt, weil komisch, dass U-Haft ohne Beweise
• nach Hofgang am Morgen
• in Zelle zu zweit Watten gespielt
• auf interessierte Nachfrage Adrians: Bekenntnis Sebastians, er habe mit Hannas Tod zu tun
• Sebastian habe Hanna gesehen, „aus sexuellem Hintergrund“ bewusstlos geschlagen und in den „Fluss“ geworfen
• keine Nachfrage des Zeugen mehr, habe „bissl auf Abstand gehen“ wollen

• Vorsitzende: Warum Aussage erst 10 Monate nach Geständnis?
• Aussage erst nicht vorgehabt, weil Probleme durch „Hinhängen“ anderer befürchtet
• 10 Monate später von JVA Traunstein in JVA Bernau verlegt
• dort im TV vom Prozessbeginn erfahren
• Mitteilungsbedürfnis Adrians und
• wegen möglichen Freispruchs Sebastians
→ an JVA-Beamten gewandt
• wollte über RA Vogel Deal mit StA einfädeln für eigenen Prozess
• Strafmilderung erhofft
• Aussage auch ohne Deal, Sebastian solle „nicht einfach so davonkommen“
• 2 Stunden später Vernehmung durch Polizei und StA
• Sebastian habe Hanna töten wollen

• Vorsitzende: Waren Frauen Thema?
• will in Gesprächen mit Sebastian nichts davon mitbekommen haben
• auf Vorhalt der früheren Aussage:
• Erinnerung kehre zurück
• sehr unter Druck durch mediale Berichterstattung
• kommt immer mehr ins Grübeln, wird unsicherer
• bereue Aussage mittlerweile; Rattenschwanz, nur weil er habe helfen wollen
• habe letzte 48 Stunden nicht geschlafen
• erhalte Morddrohungen in Haft wegen Aussage
• bittet um Pause

• wirkt sehr unsicher, macht lange Pausen
• Abweichungen, Widersprüche gegenüber früherer Aussage
• auf Nachfrage/Vorhalt: „sexuelles Interesse“ Sebastians → bewusstlos schlagen, um zu vergewaltigen
• „damit sie sich nicht wehren kann“ → „weil sie sich wehren wollte“
• Sebastian mit Gips an Hand → keine Erinnerung an Gips [oder umgekehrt, widersprüchliche Berichte]
• habe nach Geständnis mehrfach nachgefragt → heute andere Erinnerung
• habe Sebastian nach Geständnis schockiert aus Zelle geschickt → heute andere Erinnerung

Gutachter fragen zu detaillierten Themen
RA Georg: wenn bislang für vorläufige Einschätzung durch Gutachter ausreichend, dann Verzicht der Verteidigung auf Befragung; Befragung entfällt
Steller: „Meine Zweifel haben sich verstärkt.“
• Vorsitzende: Zeuge werde bei Bedarf erneut geladen

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„Knast-Zeuge“ in Schieflage: Die Zweifel am Haupt-Belastungszeugen werden größer und größer

Bild
Sebastian T. … und seine Verteidiger Regina Rick und Dr. Yves Georg. … © Haindl



Update, 10.10 Uhr – Wohl wichtigster Zeuge im Prozess erwartet



Derweil geht es los mit einem weiteren Beweisantrag der Verteidigung. Yves Georg will, dass ein Bericht der Bild-Zeitung vom 23. November 2022 auf den Tisch kommt. Polizisten der Rosenheimer Kripo hätten der „Bild“ schon damals gesagt, sie hätten Sebastian T. bereits „wochenlang im Visier“. Doch die ersten beiden Male, als Sebastian T. von der Polizei vernommen wurde, am 21. Oktober und am 10. November, hatte er noch den offiziellen Status als Zeuge, nicht als Verdächtiger.

… Verdächtige … haben … andere Rechte als Zeugen. Wenn die Polizei … bereits … im Oktober und November 2022 Sebastian T. verdächtigte, dürften seine Aussagen … nicht … vor Gericht verwertet werden. In den Augen von Verteidiger … Georg würden Fragen wie „Welcher Typ Mädchen gefällt Ihnen denn“ das nur bestätigen. Staatsanwalt … Merkel schlägt vor, auch den Redakteur der Bild-Zeitung als Zeugen zu laden.

Update, 12.23 – „Frau W. hätte da gar nicht wegtreiben können“

Jetzt kommt Verteidigerin Regina Rick mit etlichen Anträgen. Einer davon soll beweisen: Eine Tat könne am angeblichen Tatort in Aschau gar nicht passiert sein. „Er bietet kaum Platz. Gegenüber im Hotel gingen noch Gäste ein und aus.“ Und an genau jener Tatort-Stelle staue sich das Wasser des Bärbachs. „Frau W. hätte da gar nicht wegtreiben können“, so Verteidigerin Rick. Ein Sachverständiger solle das nachweisen. Außerdem habe die Polizei einen Teil der Wegstrecke, die Sebastian T. in jener Nacht beim Laufen war, „erfunden“.

Und es kommen weitere Hinweise der Verteidigung: Die Geodaten von Hannas Handy seien sehr genau. Sie würden zeigen, dass ihr Weg nicht am angeblichen Tatort endete, sondern an einer anderen Stelle: hinter einem Gebüsch südlich des Parkplatzes der Kampenwandbahn. „Warum Hanna W. den Weg genommen hat, wissen wir nicht. Aber sie hatte ja nicht nur einen leichten Schwips“, so Regina Rick. …

Dann zeigt Rick Nahaufnahmen von Hannas Verletzungen …: ihr rasierter Schädel mit etlichen Kopfverletzungen. … „Am Wehrschütz bei der Oberprienmühle hat sich Hanna W. diese Kopfverletzungen zugezogen“, fährt Rick fort. Ein weiteres Gutachten soll das beweisen. Überhaupt gebe es im zwölf Kilometer langen Flusslauf eine „unendliche Anzahl an Hindernissen“.

Jetzt kommt Walter Holderle, der Anwalt von Hannas Familie. Auch er schlägt ein Gutachten vor … Hannas Kopfverletzungen könnten nicht durch das Treiben im Wasser entstanden sein. Auch die starken Einblutungen an Armen und am Rücken „sind durch ein Treiben im Fluss ausgeschlossen“, so Holderle. Er fordert: „Das Gericht soll ein neutrales Gutachten einholen.“ Wieder anders sieht es Staatsanwalt … Merkel: Aus seiner Sicht braucht es gar keine neuen Gutachten. Alle bisher erstellten würden reichen.

Ob bzw. welche neuen Gutachten in Auftrag gegeben werden … wird … die Vorsitzende … erst zu einem späteren Zeitpunkt entscheiden. …

Update, 13.50 Uhr – Der wichtigste Zeuge wird geladen

Jetzt ist die Spannung … greifbar: … [Der] Hauptbelastungszeuge wird erwartet. … Sollte der Mann heute die Aussage verweigern oder … etwas anderes [sagen], dann stehen die Chancen für einen Freispruch von Sebastian T. hoch.

Er wird von der Polizei gebracht und steigt mit Fußfesseln aus. … Begleitet wird er von seinem Anwalt Michael Vogel. …

Update, 14.58 Uhr – Hängt er Sebastian T. wieder hin? Das sagt der „Knast-Zeuge“ diesmal

Der Knast-Zeuge bleibt bei seiner alten Aussage: Etwa an Weihnachten 2022 habe ihm Sebastian T. … den Mord … gestanden. … Nach dem Morgenspaziergang im Hof seien … [sie] beide in die Zelle des Zeugen gegangen. Man war allein, spielte Watten. Bisher habe ihm Sebastian T. immer wieder gesagt, er habe mit dem Mord … nichts zu tun und dass es nicht mal DNA-Spuren gebe. Doch plötzlich habe er erzählt: Er habe Hanna in dieser Nacht gesehen und „aus sexuellem Hintergrund“ bewusstlos geschlagen und sie in den „Fluss“ geworfen.

Immer wieder lässt sich Richterin Will die Geschichte von dem 25-Jährigen erzählen und hakt nach. Wortwörtlich habe Sebastian T. „aus sexuellem Hintergrund“ gesagt. Nachgefragt habe er nicht mehr, auch nicht in den folgenden Tagen. Warum? „Ich wollte bissl auf Abstand zu ihm gehen, nachdem ich das erfahren hab.“ Weitererzählt habe er es auch nicht, „weil im Knast hängt man niemanden hin“. Zehn Monate später wechselte der „Knast-Zeuge“ von der JVA Traunstein nach Bernau. Dann sah er im Fernsehen, wie der Prozess gegen Sebastian T. begann – und plötzlich dachte er um.

„Da ist wieder alles hochgekommen.“ Also habe er seinen Anwalt … Vogel angerufen und ihm vom Geständnis Sebastian T.s erzählt. Ja, er habe sich eine mildere Strafe im eigenen Prozess erhofft. Aber auch … als ihm klar wurde, dass daraus nichts wird, wollte er auspacken: „Ich wollte nicht, dass er einfach so davonkommt.“ Im Laufe der Vernehmung kommt der „Knast-Zeuge“ aber immer mehr ins Grübeln, wird unsicherer – und bittet schließlich um eine kurze Pause. Die wird ihm gewährt. Denn die wirklich bohrenden Fragen, vor allem von den Verteidigern …, werden noch kommen.

Rosenheim24.de am 08.10.2025
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PNP: Live-Ticker

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OVB: Prozessbeobachter ratlos

In einem weiteren Artikel berichtet das OVB:

► Lücken und Widersprüche in Adrian M.s Aussagen
► weitere Zeugen geladen:
• Mithäftlinge
• JVA-Beamter, an den sich Adrian M. zuerst gewandt haben will
► Hannas Vater „ratlos“

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„Knast-Zeuge“ unter Druck: Lücken der Erinnerung oder Lügengespinst mit Löchern? …

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… Adrian M., Rechtsbeistand Michael Vogel … © Michael Weiser

Seine Aussage … hinterlässt Prozessbeobachter ratlos.



Um 13.15 Uhr betrat M. den großen Saal …, begleitet von seinem Rechtsbeistand … Vogel. Er wirkte eingeschüchtert, grüßte kaum hörbar. Doch er sagte aus. … Und seine Stimme zitterte nicht. Ist M. ein abgebrühter Lügner? Oder sagt er die Wahrheit?

Hat Sebastian T. dem M. alles gestanden?

… Sebastian T. habe er beim Hofgang während der U-Haft in der JVA Traunstein kennengelernt … Man traf sich beim „Aufschluss“ dann öfter, spielte zum Beispiel in M.s Zelle Karten. T. scheint zunächst zurückhaltend gewesen zu sein. Er sei in jener Nacht vor Ort gewesen, habe T. gesagt, sei … gejoggt, nicht weit weg vom … „Eiskeller“. Die Aussage einer Freundin habe ihn in die U-Haft gebracht. Viel mehr soll T. zunächst nicht geäußert haben.

Ein Geständnis zieht das andere nach sich

Während eines Kartenspiels will Adrian M. dem Angeklagten T. seinerseits etwas gebeichtet haben. Er sei in U-Haft, weil er auf seine Verhandlung wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern warte. Nach diesem Geständnis soll auch T. gesprächiger geworden sein. Und so soll er den Mord zugegeben haben.

Er habe Hanna angegriffen, soll er gesagt haben. Und zwar, weil „er sexuelles Interesse an der Hanna gehabt“ habe. T. habe … die … Aschauerin bewusstlos geschlagen, damit sie sich nicht wehren könne. Dann habe er sie in den Fluss geworfen. Dass Sebastian T. Hanna von Anfang an umbringen wollte, habe er aber nicht gesagt.

M. will sogar nachgefragt haben. Ob es DNA-Spuren gegeben habe. „Ne[e], keine, nichts“ soll der Angeklagte gesagt haben. Detailliertere Gespräche habe er danach mit Sebastian T. nicht mehr geführt. Ob es einen Grund dafür gab, will Richterin … Will wissen. Vielleicht habe T. den Abstand gesucht, nachdem er erfahren habe, wegen was er, Adrian M., sich bald vor Gericht verantworten müsse.

Der erste Prozess … hatte bereits begonnen, da teilte M. einem Justizbeamten in der JVA mit, dass er etwas zum „Eiskeller-Fall“ zu sagen habe. Da waren bereits zehn Monate … vergangen. Warum wartete er so lange? Sein Wissen habe ihn mehr und mehr belastet, sagte er … [heute] aus.

Ein Zeuge mit auffallend gutem Timing?

Eine Staatsanwaltschaft, die schon nach wenigen Tagen … in Nöten steckte; dann der neue Belastungszeuge …: dass der Auftritt von Adrian M. … [2023] zu gut passte, um wahr zu sein, diesen Eindruck hatten … einige Prozessbeobachter. …

Lücken und Widersprüche in den Aussagen

Die Vorsitzende im neuen Verfahren hakte aber nach. Und deckte Lücken und Widersprüche auf. T. soll ja geschildert haben, dass er Hanna in den Fluss geworfen habe. Ob er auch gesagt habe, warum er das getan habe, will Heike Will wissen. Adrian M. denkt lange nach, kann aber nicht antworten. „Wenn ich ehrlich bin, weiß ich nicht mehr Bescheid.“

Laut früherer Aussage habe T. während des bewussten Kartenspiels keinen Gips getragen, nach der aktuellen Aussage aber schon [im Live-Ticker berichtet das OVB genau umgekehrt!]. Kannte Sebastian T. Hanna, oder kannte er sie nicht? Auch da unterscheiden sich die Versionen. … Mittendrin hatte M. zu kämpfen. Er berichtete von hohem Druck, von Morddrohungen. „Ich bin fertig“, sagte er mit brechender Stimme.

Verteidigung sieht halben Weg fast schon

… Wenn die Aussage des Zeugen erstmal gefallen sei, hätten Verteidiger und Angeklagter den „halben Weg“ zurückgelegt. Dann gehe es künftig … um einen Freispruch aus erwiesener Unschuld.

Es wird weitere Aussagen zum JVA-Zeugen geben, von weiteren Mithäftlingen, von dem Justizbeamten …, an den sich Adrian M. zuerst gewandt hatte. Zur Glaubwürdigkeit des Zeugen und zur Glaubhaftigkeit seiner Aussage werden sich nächste Woche … auch die Gutachter … Soyka und … Steller detailliert äußern.

Zunehmend ratlos wirkte … [der] Vater von Hanna. … Max Steller … kommentierte, dass die neuerliche Aussage seine Zweifel verstärkt habe.

… Wenn die Gutachter ihr Urteil bereits gebildet hätten, könne man den Fragenkatalog kürzen, boten Rick und Georg an. Richterin Will sagte aber, dass man zuvor noch weitere Zeugen hören wolle.

Rosenheim24.de am 08.10.2025
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PNP: „Extrem angespannt“

Die Passauer Neue Presse (PNP) berichtet:

► Adrian M. psychologisch betreut, JVA München-Stadelheim
► mit tränenerstickter Stimme: er sei „fertig und extrem angespannt“
Vernehmungsvideo vom 16.10.2023 (JVA) soll morgen gezeigt werden

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… Widersprüchliche Angaben lassen Zweifel … aufkommen

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… Adrian M. wurde von Polizisten … nach Laufen gebracht. Seit Sommer 2024 ist er in der JVA Stadelheim untergebracht und wird dort auch psychologisch betreut. – Foto: Herbert Reichgruber

Erwartungsgemäß emotional verläuft die erneute Aussage des … Adrian M. … am Mittwochnachmittag …

Nachdem er sich immer wieder in Widersprüche verstrickt, gesteht er den laufend nachfragenden Richtern: „Mittlerweile bereue ich es, eine Aussage gemacht zu haben. Hätte ich gewusst, dass das alles so einen Rattenschwanz nach sich zieht, nur weil ich helfen wollte.“

Hauptbelastungszeuge Adrian M.

Mit tränenerstickter Stimme gesteht er nach rund zweieinhalbstündiger Verhandlung: „Ich bin fertig und extrem angespannt.“ Er bekomme in der JVA Stadelheim „teilweise Morddrohungen“. Es belaste ihn, wie „schlecht ich in der Presse gemacht werde und habe Angst“. Vergangenes Wochenende habe er 48 Stunden nicht geschlafen.



Belastungszeuge bleibt bei Aussage

Grundsätzlich bestätigt er in wesentlichen Punkten …, was er schon im ersten Prozess gesagt hatte … Seine meist flüssige Schilderung … wird aber an einer Stelle fraglich: Denn Adrian M. berichtet, dass Sebastian T. bei diesem Geständnis einen Gips getragen habe. Damit kann das Gespräch nicht vor Silvester 2022 stattgefunden haben.

Sebastian T. hatte sich erst Anfang 2023 einen Bruch an der Hand zugezogen, als er nach einem Psychologengespräch gegen eine Wand geschlagen hatte. Am Montag in Laufen aber erklärt er zum Vorwurf, warum er bei seiner Aussage 2023 nicht von einem Gipsarm berichtet hatte: „Ich war damals sehr verunsichert und der Meinung, dass er keinen Gips getragen hatte. Jetzt bin ich mir aber sicher, dass er einen Gips am Arm hatte. Sebastian T. verfolgt diese Schilderung mit einem Kopfschütteln.

Besonders interessiert ist die Richterin an dem Umstand, dass Adrian M. erst zehn Monate … [später] eine Aussage dazu macht. Das habe M. auch erst nicht vorgehabt, weil es im Gefängnis ein Gesetz gebe: „Man hängt keine anderen hin, sonst ist man ein 31er und kriegt seine Probleme.“ Mit „31er“ werden wegen eines entsprechenden Paragraphen aus dem Betäubungsmittelbereich Verräter bezeichnet.

Geständnis in Zelle bis Prozessbeginn „verdrängt“

… M. berichtet …, dass er erst im September 2023 … vom Prozessbeginn gegen T. erfahren habe. In der Zwischenzeit habe er das Geständnis von T., das ihn geschockt habe, „verdrängt“. Doch das Gefühl, mit niemanden darüber sprechen zu können und dass T. womöglich freigesprochen werde könnte, habe ihn letztendlich dazu bewogen, sich an einen Justizbeamten zu wenden. Dieser habe ihm zum Kontakt mit seinem Anwalt geraten. Nach einem Telefonat mit dem Rechtsbeistand, in dem dieser ihm wiederum zur Aussage bei der Staatsanwaltschaft geraten habe, seien nur zwei Stunden vergangen. Dann seien Staatsanwalt und Polizei bei ihm im Gefängnis erschienen, um seine Aussage aufzunehmen.

Am Montagnachmittag erinnern ihn die Richter und der Staatsanwalt immer wieder an die protokollierten Aussagen von früher, die teils im Widerspruch zu seinen jetzigen Angaben stehen. Adrian M. korrigiert sich – teilweise nach längeren Denkpausen – immer wieder. Unter anderem versichert er dabei, dass Sebastian T. davon gesprochen habe, dass er … Hanna habe vergewaltigen wollen. Und dass der Angeklagte auch über Gewaltfantasien gesprochen habe.

Von der Verteidigung ist Adrian M. letztlich nicht mehr befragt worden. An diesem Donnerstag werden nun weitere Zeugen aus der JVA befragt, außerdem soll ein Video von der Vernehmung von Adrian M. am 16. Oktober 2023 in der JVA Bernau gezeigt werden. …

PNP.de am 08.10.2025
https://www.pnp.de/lokales/landkreis-tr ... n-19663334
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https://archive.ph/20251008173753/https ... n-19663334


SZ: „Bitte bei der Wahrheit bleiben“

Neben der Gegenüberstellung von Details aus Adrian M.s Aussagen zeichnet die Süddeutsche Zeitung (SZ) auch ein eindrückliches Stimmungsbild. Den Link zu dem lesenswerten, vollständigen Artikel findet Ihr am Ende des Spoilers:

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„Bitte bei der Wahrheit bleiben“



Adrian M. ist der wichtigste Zeuge in diesem Prozess … Glauben ihm die Richterinnen, könnten sie auf Grundlage dieser Aussage Sebastian T. wegen … Mordes … verurteilen. Glauben sie dem Zeugen nicht, dann bleibt fraglich, ob sie überhaupt noch irgendetwas von der Schuld von Sebastian T. überzeugen könnte.

Es geht los mit der Belehrung … Am Ende sagt die Richterin noch einmal: „Bitte bei der Wahrheit bleiben.“

Schon einmal saßen Adrian M. und Sebastian T. gemeinsam in einem Gerichtssaal …, … im Oktober 2023. … Adrian M. hatte sich wenige Tage zuvor über seinen Anwalt bei der Staatsanwaltschaft gemeldet: Er könne da was erzählen.

Adrian M. sprach … 2023 … darüber, dass er Sebastian T. nicht ganz ein Jahr zuvor in der JVA Traunstein kennengelernt habe. Zunächst habe Sebastian T. abgestritten, Hanna … [W.] ermordet zu haben. Aber Adrian M. … habe gespürt, dass Sebastian T. lüge, „von den Körperzügen, von den Gesichtszügen her“. Und dann, rund um Weihnachten 2022, habe Sebastian T. ihm die Tat beim Kartenspiel in der Zelle doch gestanden. Vermutlich … weil er ihm wenige Tage zuvor selbst erzählt habe, warum er in U-Haft sitze: wegen Sexualdelikten.

Ob er sich einen Deal erhoffe? „Wäre auch gut“

Die Version, die Adrian M. von Sebastian T. gehört haben will, geht so: In der Nacht auf jenen 3. Oktober 2022 habe sich dieser mit seiner Mutter gestritten, deswegen sei er nachts joggen gegangen. Dabei sei er auf Hanna … [W.] getroffen, die er „vom Aussehen her“ gekannt habe. Er habe an ihr ein „sexuelles Interesse“ gehabt, daher habe er sie „bewusstlos geschlagen, damit sie sich nicht wehren könne“. Dann habe er sie „in den Fluss geworfen“. Der Zeuge meinte den Bärbach, der in Aschau in die Prien mündet …

Dass er sich erst zehn Monate später mit diesem Geständnis gemeldet habe, sagte Adrian M. damals, liege daran, dass er erst mit seinem eigenen Verfahren beschäftigt gewesen sei. Das Geständnis von Sebastian T. habe er verdrängt. Dass es ihn belaste, habe er erst gemerkt, als er mitbekam, dass das Verfahren gegen Sebastian T. gestartet sei. … außerdem habe er gehört, dass die Richterin in seinem Verfahren, Jacqueline Aßbichler, auch die Vorsitzende … im Prozess gegen seinen früheren JVA-Bekannten sei. Ob er sich da einen Deal erhoffe? Adrian M. sagte: „Wäre auch gut.“

Einen Deal gab es nie, in seinem eigenen Prozess bekam er auch einen anderen Richter. Doch im Verfahren gegen Sebastian T. glaubte die Richterin Aßbichler dem Zeugen. …

Aßbichler hatte sich nicht daran gestört, dass Adrian M. alles … auch aus der Presse wissen konnte. Sie hatte sich nicht daran gestört, dass Sebastian T. in der Version von Adrian M. den Bärbach als „Fluss“ bezeichnet hatte. Sie hatte sich nicht einmal daran gestört, dass Adrian M. gesagt hatte, Sebastian T. habe ihm erzählt, er sei verhaftet worden, weil ihn seine beste Freundin als Mörder verdächtigt und ihn deshalb angezeigt habe. Das zumindest, muss die Richterin gewusst haben, war falsch.

… [Verteidigerin] Rick … hatte früh darauf hingewiesen, dass Adrian M. schon in anderen Verfahren gelogen habe, dass er eine Borderline-Persönlichkeitsstörung hat. Sie beantragte, die Psychologin von Adrian M. zu hören. Aßbichler lehnte das ab. Die Richterin verzichtete auch darauf, die Erzählung von Adrian M. von einem Aussagepsychologen überprüfen zu lassen.



Adrian M. hat Redebedarf

Die … [nun] zuständige Richterin Will ließ … die Erzählungen von Adrian M. von einem Experten überprüfen. Der Berliner Psychologe Max Steller vermisste in dem angeblichen Geständnis Details, stattdessen erkannte er bei Adrian M. eine hohe Lügenbereitschaft, er schrieb in sein Gutachten: Egal, was Adrian M. in einem zweiten Verfahren noch erzählen werde, es werde grundsätzlich nichts an seiner Beurteilung ändern. Er … werde Adrian M. weiter für einen Zeugen halten, der nicht die Wahrheit erzählt. …

Und nun sitzt Adrian M. … wieder in einem Gerichtssaal mit Sebastian T. Er könnte schweigen …

Aber Adrian M. ist gekommen, um zu reden.

Wieder berichtet er von einem Geständnis, und im Kern bleibt seine Erzählung gleich: Sebastian T. habe ihm gestanden, dass er ein „sexuelles Interesse“ an Hanna … [W.] gehabt habe, er habe sie „bewusstlos geschlagen, damit sie sich nicht wehren kann“. Dann habe er sie „in den Fluss geworfen“, das mit dem Fluss sei die Wortwahl von Sebastian T. gewesen. Und doch unterscheidet sich die Aussage in vielen Punkten von der aus dem Herbst 2023.

Da sind zum einen die neuen Details. Adrian M. zeichnet auf, wie die beiden in der Zelle saßen, wo sein Bett war, wie viele Stühle. Er sagt, dass auf dem Tisch eine Tischdecke gelegen sei, dass er Cappuccino gemacht habe. Dass es drinnen warm gewesen sei, draußen aber kalt, vielleicht lag sogar Schnee. Erzählt Adrian M. diese Details erst jetzt, weil er im ersten Prozess nicht so detailliert befragt wurde? Oder erzählt er sie, um seine Geschichte auszuschmücken, um die Details nachzureichen, die der Aussagepsychologe Steller vermisst hat?

Und dann sind da noch die kleinen, feinen Unterschiede. Anders als im Herbst 2023 erzählt Adrian M. an diesem Mittag zunächst, dass Sebastian T. Hanna … [W.] nicht gekannt habe. Anders als damals erzählt er jetzt, dass er Sebastian T. seine eigenen Sexualstraftaten nicht wenige Tage zuvor gebeichtet hatte, sondern in diesem einen Gespräch, in dem dann auch Sebastian T. alles gestanden habe.

Anders als … 2023 sagt er jetzt nicht, dass er immer wieder nachgefragt habe, was passiert sei – sondern dass die Aufschlusszeit vorbei gewesen sei. Anders als vor zwei Jahren sagt er jetzt nicht, dass er Sebastian T. nach dessen Geständnis aus der Zelle herausgebeten habe, um alleine zu sein – jetzt sagt er, dass dieser einfach gegangen sei, weil sie beide gewusst hätten, dass die Aufschlusszeit vorbei sei.

Kann sich Adrian M. nicht mehr an alle Details erinnern, weil das Gespräch schon fast drei Jahre zurückliegt? Oder kann er sich nicht mehr genau erinnern, weil es dieses Gespräch so nie gegeben hat?

Auch die Richterin Will fragt, ob er sich diese Widersprüche erklären könne. Adrian M. sagt: „Durch die zeitliche Distanz.“ Aber die Zeit, sagt die Richterin, „ändert doch nichts an der Wahrheit“. Der Zeuge beteuert: „Ich sag’ ja die Wahrheit.“ Woraufhin Will entgegnet: „Dann haben Sie aber bei der Polizei nicht die Wahrheit gesagt.“

Darauf weiß Adrian M. nichts zu antworten. Er schweigt.

Süddeutsche.de am 08.10.2025
https://www.sueddeutsche.de/panorama/as ... li.3320626
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https://archive.ph/20251008145621/https ... li.3320626


Welt: Nicht nach Tatwerkzeug gefragt

Sehr anschaulich schildert „Die Welt“ die Vernehmung des Adrian M.:

► Tatwerkzeug:
• Sebastian habe dazu nichts gesagt
• Adrian M. habe nicht gefragt
► „Gewaltphantasien“
► RiLG Salzinger in beiden Verfahren Beisitzer:
• 1. Eiskeller-Prozess
• Prozess gegen Adrian M. [fraglich, weil unscharf berichtet!]

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Nach dem Mordurteil … verwickelt sich der einzige Belastungszeuge in Widersprüche

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Der Angeklagte … mit Anwältin … Rick und Anwalt … Georg (v. l.) – Quelle: Christoph Lemmer

… Der Hauptbelastungszeuge … tritt jetzt erneut vor Gericht auf. Seine Aussagen erstaunen.

„Als er die Hanna gesehen hat, hat er sexuelles Interesse gehabt.“ Das sagte am Mittwoch der wichtigste Zeuge …



Jetzt … muss … Adrian M. erneut aussagen und wiederholt: Sebastian T. habe ihm die Tat gestanden. Er habe … Hanna W. wegen „sexuellen Interesses“ angegriffen, auf den Kopf geschlagen und „in den Fluss geworfen“.



… Nicht nur Richterin Will, sondern auch ihre beiden Beisitzerinnen löchern ihn mit Fragen, die ihm so im ersten Verfahren niemand gestellt hatte und die ihn immer wieder in Schwierigkeiten bringen. …

Richterin Will fragt nach den Details: Wo in der JVA Traunstein habe das Gespräch stattgefunden …? Wann das gewesen sei?

Der Zeuge weicht aus. „Er hat gesagt, dass er joggen war und dass er sie gesehen hatte…“, antwortet M. nach einer Denkpause, lässt den Satz unvollendet, worauf Richterin Will einhakt: „Wo?“

Der Zeuge schaut ratlos und schweigt. Die Richterin hilft ihm und fragt, ob er sich nicht mehr erinnere. „Nein.“

Dann geht es ihr um die Worte, die Sebastian T. beim angeblichen Geständnis gewählt haben soll. „Und er habe sexuelles Interesse gehabt. Hat er das so gesagt?“, möchte Will wissen „Oder wollte er ficken? Hat er diese Formulierung verwendet?“

Adrian M. denkt lange nach. Seine Antwort klingt erneut ausweichend. Er spricht wieder abstrakt von „sexuellem Hintergrund“, „und dann hat er gesagt, dass er sie bewusstlos geschlagen hätte“ …

Wie genau er das bewerkstelligt habe, womit er zugeschlagen haben soll, dazu habe T. nichts gesagt, und er habe auch nicht nachgefragt, sagt der Zeuge. Und über das Motiv …: „Damit sie sich nicht wehrt.“

Dann habe Sebastian T. sie „in den Fluss geschmissen“. Was der Richterin nicht einleuchtet: „Und was wurde aus dem sexuellen Hintergrund?“

„Habe ich nicht weiter nachgefragt.“

Dann erzählt er, wie er den Angeklagten kennengelernt habe – beim Hofgang. Wie weit voneinander sie in der JVA Traunstein untergebracht gewesen seien – Zeuge Adrian M. im Obergeschoss, der Angeklagte im Erdgeschoss. Warum Sebastian T. ihm den Mord an Hanna W. vermeintlich gestanden habe? Weil er ihn gefragt habe. Gelegentlich spricht Adrian M. davon, dass ihn die Vernehmung anstrenge. Er bittet um eine Pause und bekommt sie auch. Bei vielen Fragen weicht er aus oder sagt, er wisse die Antwort nicht mehr.

Bild
Die Vorsitzende … Will am Mittwoch – Quelle: Christoph Lemmer

Als nächster fragt Staatsanwalt … Merkel – und es wird für Adrian M. nicht leichter. Er konfrontiert ihn mit einer Aussage aus seiner Polizeivernehmung. Bei der habe er „schon von einem bestimmten sexuellen Interesse gesprochen. Ich will Ihnen das Wort nicht in den Mund legen.“

Zeuge Adrian M. denkt eine Weile nach. Dann sagt er, sehr leise, kaum verständlich: „Gewaltfantasien“.

„Können Sie das näher ausführen?“, fragt Staatsanwalt Merkel. Zeuge M.: „Da bin ich mir unsicher.“ Der Staatsanwalt: „Aber wenn da jemand sagt: Gewaltfantasien, haben Sie da nicht nachgefragt? Mich würde das brennend interessieren.“ Den Zeugen wohl weniger: „In dem Moment, in dem er mir das erzählt hat, war ich total überfordert.“ Darum habe er ihn auch kurz danach gebeten, seine Zelle zu verlassen. Es wäre sowieso wenig später Einschluss gewesen.

Als dann Richterin Will … nachfragt, präsentiert der Zeuge eine ganz neue Version seiner Aussagen. Sebastian T. habe ihm explizit gesagt, dass er Hanna W. habe vergewaltigen wollen. Die Richterin macht ihn auf einen Widerspruch aufmerksam. Gerade erst habe er noch von abstraktem „sexuellen Interesse“ gesprochen und bestritten, Näheres dazu zu wissen.

Der Zeuge denkt wieder nach. Und dann sagt er, zum ersten Mal überhaupt in dieser Vernehmung, mit fester und klarer Stimme: „Jetzt kann ich mich wieder erinnern, auch an den Wortlaut. Er hat gesagt, dass er Interesse hätte und er sie bewusstlos geschlagen hat, damit er sie vergewaltigen kann.“

Dann bricht es aus ihm heraus. Er beklagt, dass er „angespannt“ sei, „dass das verwirrend ist“ und er „in Haft teilweise Morddrohungen“ bekomme, weil er gegen einen Mitgefangenen ausgesagt habe. Dass „die Presse“ ihn schlechtmache. „Das setzt mich so unter Druck.“ Und: „Mittlerweile bereue ich es, eine Aussage gemacht zu haben, hätte ich gewusst, dass das so einen Rattenschwanz nach sich zieht.“

Die Verteidiger verzichten am Mittwoch darauf, den Zeugen zu befragen. Ob er noch einmal geladen wird, lässt das Gericht offen. Bemerkenswert ist allerdings, dass sich der psychiatrische Gutachter Max Steller zu Wort meldet …

… Er sei schon jetzt bereit, sein Gutachten zu aktualisieren … Sein Eindruck habe sich verfestigt.

Damit sind die belastenden Momente gegen Sebastian T. schon nach den ersten Tagen … zusammengefallen. …

Um die Frage, wie Adrian M. überhaupt zum Zeugen wurde, geht es … auch. Einer der Richter aus dem ersten Verfahren, der Beisitzer … Salzinger, berichtet darüber im Zeugenstand. Er gibt dabei zu, dass Richterin Aßbichler damals nicht nur die Richterin von Sebastian T. war, sondern auch die von Adrian T. …

Das Verfahren gegen ihren Hauptzeugen im „Eiskeller“-Prozess gab sie allerdings dann auf. Auch Richter Salzinger war an beiden Verfahren beteiligt – im ersten „Eiskeller“-Prozess als einfacher Beisitzer und im Prozess gegen Sebastian T. als Berichterstatter. Das allerdings wollte er in seiner Vernehmung nicht zugeben – dafür habe er keine Aussagegenehmigung. …

Welt.de am 08.10.2025
https://www.welt.de/politik/deutschland ... ueche.html
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https://archive.ph/20251008171132/https ... ueche.html


Spiegel: Aussage fällt in sich zusammen

Weitere Eindrücke und Nuancen weiß „Der Spiegel“ zu berichten, etwa hätten die teils abstrakten Formulierungen Adrian M.s wie eine Polizeimeldung geklungen:

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Und dann fällt die Aussage des Hauptsbelastungszeugen in sich zusammen



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Angeklagter T., Verteidigerin … Rick, Verteidiger … Georg … – Foto: Smith / IMAGO


Normalerweise nimmt das Zuschauerinteresse … nach dem Auftakttag schnell ab. Doch im … Eiskeller-Fall sind die Plätze … immer noch voll belegt. …



Am dritten Tag des vielbeachten Verfahrens steht der Hauptbelastungszeuge auf der Liste. Adrian M. … hatte den Angeklagten … im ersten Prozess schwer belastet …

Junger Mann mit Fußfessel



Adrian M. … trägt im Gerichtssaal zunächst noch seine Fußfessel, erst nach einer halben Stunde wird sie ihm abgenommen.

Neben ihm sitzt sein Rechtsanwalt … Die Vorsitzende … Will belehrt ihn: „Es hat strafrechtliche Folgen, wenn sie uns hier mit der Unwahrheit bedienen.“

M. wiederholt in Grundzügen die Version, die er schon in früheren Vernehmungen geäußert hat …

Bei einem … Kartenspiel „um die Weihnachtszeit“ … 2022 sei es dann zu einem Austausch gekommen: Warum der eine einsitze, warum der andere. „Wegen sexuellem Missbrauch von Kindern“, so habe er … dem T. erzählt. „Ich hatte Vertrauen zu ihm gefasst.“ Und dann habe auch sein Gegenüber sich auf Nachfrage offenbart.

Wie in einer Polizeimeldung

„Er war da joggen, hat sie bewusstlos geschlagen und sie in den Fluß geworfen“, sagt der Zeuge … vor Gericht über T.s angebliches Geständnis. Der Grund: „Er hatte sexuelles Interesse an ihr.“

Ob der Angeklagte das nicht in einer spezifischeren, womöglich drastischen Formulierung gesagt habe, fragt die Vorsitzende … nach. „Aus sexuellem Hintergrund“, das habe T. gesagt, ohne spezifische Formulierung. Womit er die junge Frau bewusstlos geschlagen habe, habe T. nicht mitgeteilt.

Es sind seltsam abstrakte Formulierungen, wie man sie vielleicht aus Polizeimeldungen kennt. Sie klingen nicht nach den Worten zwischen zwei jungen Insassen. „Ich habe nicht nachgefragt“, sagt … M. … Man habe auch nicht über Frauen gesprochen. Bei späteren kürzeren Begegnungen sei das Thema nicht mehr angesprochen worden.

„Ich war bedrückt und überrascht“, so beschreibt der Zeuge seine eigene Reaktion auf das angebliche Geständnis. In der Folgezeit habe er sich auf sein eigenes Strafverfahren konzentriert und Abstand zu T. gesucht. „Aber es hat mich über die ganzen Monate immer wieder beschäftigt.“

„Profit rausschlagen für meine Verhandlung“

Sein vermeintliches Wissen offenbarte der Zeuge erst viel später: als der erste Prozess … schon lief. M. … habe die Berichterstattung im Fernsehen verfolgt.

Er wandte sich dann an seinen Anwalt. Es sei auch die Rede davon gewesen, „ob man damit einen Profit rausschlagen kann für meine Verhandlung“, sagt er. Aber es sei klar geworden, dass „es keinen Deal gibt“. M.s eigenes Verfahren wurde von der Richterin geführt, die auch den ersten Eiskeller-Prozess … leitete.

Die Kammer hakt nach, weist den Zeugen auf Widersprüche hin: Bei früheren Aussagen habe M. nicht angegeben, dass T. einen Gips getragen hatte. Nun sagt er: „Jetzt bin ich mir sicher, dass er einen Gips hatte.“ Man weist ihn darauf hin, dass er in früheren Aussagen angab, T. habe bei Frauen keine Chancen gehabt und sei deshalb frustriert gewesen. Davon erwähnt er dieses Mal nichts. Auch ist er sich nicht sicher, ob T. von einer Vergewaltigung gesprochen habe.

Die Nachfragen lösen erkennbar Stress bei dem Häftling aus, er sagt: „Ich fühle mich sehr unter Druck gesetzt mit dem, was man auch in der Presse liest über mich. Ich bin halt sehr unter Druck.“

Er verweist häufig auf die Gespräche, die er mit Psychologen führte, um die eigenen Taten aufzuarbeiten. Dann erzählt er noch, dass er gern die Sendung „Aktenzeichen XY ... ungelöst“ schaue.

Die Aussage fällt in sich zusammen

Das alles lässt ihn nicht wie einen Zeugen wirken, auf dessen Aussage Verlass ist – sich plötzlich erinnernd an einer Stelle, dann wieder sehr unscharf, voller Widersprüche, leicht zu beeinflussen durch Nachfragen. Die Aussage scheint in sich zusammenzufallen.

Er werde ständig schlecht gemacht in der Presse, klagt M. … „Nur weil ich die Wahrheit sagen wollte, ehrlich war und helfen wollte.“ Er wirkt den Träne nahe, erzählt, dass er kaum noch schlafe und von seinen Mitgefangenen angegangen werde.

Ob M. die Wahrheit sagt, darüber muss das Gericht erst in den kommenden Tagen entscheiden. Der Aussagepsychologe Max Steller soll dazu eine Einschätzung abgeben, ebenso der Psychiater Michael Soyka. … Steller sagt zum Ende des Prozesstages, seine Zweifel hätten sich eher noch verstärkt.

Die Verteidiger hatten zuvor auf eine weitere Befragung verzichtet. Es sei erkennbar, dass M. „schwer psychisch krank“ sei. Draußen vor dem Gerichtsgebäude sagt Verteidiger … Georg in die Mikrofone: „Die Aussage ist hinten und vorne untauglich.“

Spiegel.de am 08.10.2025
https://www.spiegel.de/panorama/justiz/ ... d0bbc2c88f
ohne Paywall:
https://archive.ph/20251008171534/https ... d0bbc2c88f


SAT.1

https://youtu.be/nMLKnnfcB3k

► RA Dr. Georg ab Min. 0:16 – will in 2. Etappe Unfall beweisen:
https://youtu.be/nMLKnnfcB3k&t=16s (mit Sprungmarke)

► RA Dr. Georg ab Min. 1:02 – keine Anhaltspunkte für Extrarunde:
https://youtu.be/nMLKnnfcB3k&t=1m2s (mit Sprungmarke)

► RA Holderle ab Min. 1:24 – Hannas Vater schockiert:
https://youtu.be/nMLKnnfcB3k&t=1m24s (mit Sprungmarke)


BR

Sehr summarisch und detailarm fasst der Bayerische Rundfunk das Geschehen in einem Audiobeitrag zusammen:
https://www.br.de/nachrichten/bayern/to ... ut,Uz2vgvG

Ausführlicher berichtet Julia Ley über ihre Eindrücke vor Ort in der Abendschau:
https://www.ardmediathek.de/video/Y3JpZ ... zgzZGI5OTU
Videodatei downloaden:
https://cdn-storage.br.de/MUJIuUOVBwQIb ... b995_E.mp4


PNP: Video

Statements von RA Dr. Georg und RA Holderle sowie den trockenliegenden Bärbach beim Brückerl aus der Froschperspektive (!) zeigt die PNP in einem Video:
https://www.pnp.de/lokales/landkreis-tr ... o-19663475

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Verfasst: Donnerstag, 09. Oktober 2025, 00:11:23
von andi55
@Catch22
Vielen Dank wieder einmal für Deine Zusammenfassung !

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Verfasst: Donnerstag, 09. Oktober 2025, 00:42:22
von Gast
• Wasser staue sich dort, Abtreiben nicht möglich
Das kann man nicht gelten lassen, den schliesslich hat der seitliche Zulauf, unter der Kampendwandstr durch aus Richtung Hotel Hohenaschau, des Bärbaches, ein genügend gross dimensioniertes Rohr und einen entsprechende Wassermenge, um einen Körper auch die paar Meter in den Hauptstrom des Bärbaches zu treiben welcher erst mal am unteren Bildrand verläuft.

Bild

https://dd2k4fz35wl8a7.archive.ph/Nd94F ... 3ae594.jpg

viewtopic.php?p=296249#p296249