Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022
Verfasst: Montag, 06. Oktober 2025, 17:42:16
von andi55
Bereits am 03.11.2022 erschien auf chiemgau24 ein Artikel darüber, dass keine DNA Spuren gefunden wurden. Und Herr Baumgärtl hat es Sebastian auch zu der Zeit schon mitgeteilt. Das mit der DNA-Spur ist kein Täterwissen. So wie Adrian M. das alles geschildert hat, hört es sich für mich so an, als hätte Sebastian ihm einfach etwas aus dem Akteninhalt zitiert, was ihm vorgeworfen wird. Keiner der in Bayern aufgewachsen ist , redet so gestelzt von wegen ".....ich hatte sexuelles Interesse an ihr , habe ihr eins drüber gehauen , weil ich sie vergewaltigen wollte". Mit so einem seichten, lauwarmen Gesülze braucht der Adrian nicht nochmal daher kommen. Aber vielleicht weiß er ja, wie Sebastian es geschafft hat, keine DNA zu hinterlassen und sowieso überhaupt keine Spuren, bestenfalls noch, wo das Tatwerkzeug , das es womöglich gar nicht gibt, geblieben ist.
Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022
Verfasst: Montag, 06. Oktober 2025, 20:07:10
von Catch22
andi55 hat geschrieben: ↑Montag, 06. Oktober 2025, 17:42:16
… vielleicht weiß … [Adrian M.] ja, …, wo das Tatwerkzeug … geblieben ist.
Besser noch: Was für ein Tatwerkzeug es überhaupt gewesen sein soll, das derart markante Verletzungsmuster hervorbringt. Jeder halbwegs Interessierte hätte beim „Täter“ nachgefragt, wie und womit er es denn angestellt hätte. Mit einem Stein oder mit welchem anderen Gegenstand? Draufknien oder Draufspringen? Und so weiter. Stattdessen: keinerlei Details.
Im Oktober 2023 wäre dies noch Täterwissen gewesen – jedoch nicht mehr heute, nachdem die Bild-Zeitung mit Foto berichtet hatte (siehe hier). In ihrer Not von Adrian M. alleingelassen, mutmaßte Aßbichlers Kammer „einen Stein oder einen kleinen Hammerkopf“ (Urteil, Rdnr. 973). Auf Sechskantmuttern war keine(r) gekommen.
andi55 hat geschrieben: ↑Montag, 06. Oktober 2025, 17:42:16
… So wie Adrian M. das alles geschildert hat, hört es sich für mich so an, als hätte Sebastian ihm einfach etwas aus dem Akteninhalt zitiert …
Diesen Eindruck wird auch Steller aus den Akten gewonnen haben. Dazu bedarf es keiner persönlichen Exploration des Zeugen durch den Gutachter, wie manche fordern.
Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022
Verfasst: Montag, 06. Oktober 2025, 20:29:04
von Gast
fassbinder hat geschrieben: ↑Montag, 06. Oktober 2025, 12:13:36
Eine oberflächliche Bekannte von mir, ist nach einem Partyabend, vor ihrem Elternhaus, mit ihren Freundinnen aus dem Taxi gestiegen und plötzlich in Richtung einer angrenzenden Wiese gelaufen. Man hat sie 1-2 Tage aufwendig gesucht, dann wurde sie von einem Passanten, 200 Meter weiter, ertrunken in einem Rinnsaal entdeckt. Und die war auch nicht total besinnungslos davor.
5. August 2019
Kreuth – Nur 50 Meter. So weit war Sina M. von ihrem Elternhaus im Kreuther Weiler Scharling (Kreis Miesbach) entfernt, als sie am Sonntag in den frühen Morgenstunden aus dem Taxi stieg. Die 17-Jährige war gegen 2 Uhr mit ihren Freundinnen vom Waldfest im benachbarten Rottach-Egern heimgefahren. Doch daheim kam Sina nie an: Sie verschwand, nachdem sie zur Überraschung ihrer Freunde kurz vor dem Ziel aus dem Taxi gestiegen war.
Noch in der Nacht begannen Freunde und Angehörige mit der Suche nach dem Mädchen. Am Morgen alarmierten die Eltern die Polizei, die eine groß angelegte Suchaktion startete. Mit Hilfe eines Hubschraubers, der Rettungshundestaffel und zahlreichen Kräften von Polizei und Feuerwehr durchforsteten sie die Gegend. In der Hoffnung, dass sie unversehrt gefunden werden könnte, veröffentlichte die Polizei einen Fahndungsaufruf samt Foto von Sina, das sie in ihrem blauen Dirndl zeigt.
Doch noch am Sonntagvormittag machten die Helfer die erschütternde Entdeckung: Sinas lebloser Körper wurde in einem Bachbett wenige hundert Meter von ihrem Zuhause entfernt gefunden. Wie sie starb, ist nun Gegenstand der Ermittlungen, die die Kripo Rosenheim übernommen hat. „Derzeit gibt es keine Anhaltspunkte für ein Gewaltverbrechen“, sagte eine Sprecherin gestern gegenüber unserer Zeitung.
Man habe zwar eine Verletzung entdeckt – doch wie sie sich die Wunde zugezogen hat , ist ebenso unklar wie die genaue Todesursache. „Ob es sich um ein Sturzgeschehen handelt oder ob das Mädchen möglicherweise doch vorsätzlich zu Fall gebracht wurde, können wir erst nach Abschluss der Ermittlungen sagen.“ Ob die Leiche obduziert werden soll, müsse die Staatsanwaltschaft entscheiden.
Seit Sonntagmittag ist es traurige Gewissheit. Die 17-jährige Sina aus Kreuth ist tot. Nach dem Waldfest soll die junge Frau in einen Bach in Scharling gefallen und dort ertrunken sein. Das ergab die Obduktion. Ein Gewaltverbrechen schließt die Polizei mittlerweile aus. Weitere Details gebe es derzeit nicht, erklärt ein Sprecher des Polizeipräsidiums Oberbayern Süd auf Nachfrage.
Erster Fall kurzer Prozess zweiter Fall langer Prozess
Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022
Verfasst: Montag, 06. Oktober 2025, 21:43:10
von andi55
@Catch22
Jeder halbwegs Interessierte hätte nachgefragt, eben !! Aber der Adrian, mit seinen hohen moralischen Ansprüchen, hat den Sebastian ja dann gleich aus seiner Zelle geschickt ! Erst piesackt er ihn , fragt immer wieder nach, weshalb Sebastian in der JVA ist und als er dann angeblich das Mordgeständnis hat, fragt er nicht weiter nach ! Und auch später nicht mehr. Da kommt doch normalerweise noch irgendeine Reaktion oder Nachfragen. So klingt es für mich auf jeden Fall lebensfremd !
Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022
Verfasst: Montag, 06. Oktober 2025, 22:14:11
von andi55
@Gast
Es gibt ja mehr so rätselhafte Todesfälle, mir fällt Jens Salaw ein. Hier nimmt die Polizei an, dass er mit 1,0 Promille so betrunken war, dass er sich selbst die Hose auszog und dann aufgrund Alkoholisierung erfroren ist. Der junge Mann hat öfter mal gefeiert, war Alkohol gewöhnt und hatte eine ordentliche Statur. Mit 1,0 Promille ist ein Kerl also derart dicht, dass er sich die Kleider vom Leib reißt und danach einen alkoholbedingten Erfrierungstod stirbt und bei Hanna wird ein Sturz mit 2 Promille ausgeschlossen.
Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022
Verfasst: Dienstag, 07. Oktober 2025, 09:37:39
von ben
Gast hat geschrieben: ↑Montag, 06. Oktober 2025, 20:29:04
Erster Fall kurzer Prozess zweiter Fall langer Prozess
Vergleich Äpfel und Birnen?
Sah sie wie ein Opfer einer Gewalttat aus?
Wie viel Möglichkeiten in den Bach zu fallen gab es?
Setzte ihr Handy auch einen Notruf ab?
War sie auch entkleidet?
Dass man besoffen in einen Bach fallen und ertrinken kann, zweifelt ja keiner an. Die Begleitumstände machen es bei Hanna eben unwahrscheinlich.
Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022
Verfasst: Dienstag, 07. Oktober 2025, 10:14:40
von fassbinder
ben hat geschrieben: ↑Dienstag, 07. Oktober 2025, 09:37:39
Vergleich Äpfel und Birnen?
Machst du doch auch?
War sie auch entkleidet?
Mit kaputten Hose und einet Jacke tut sich das Wasser vllt ein bisschen leichter, als mit einem Dirndl.
Sah sie wie ein Opfer einer Gewalttat aus?
Auch Hanna sah wohl kaum eindeutig, wie das Opfer einer Gewalttat aus, sonst hätte man nicht erst rätseln müssen, sondern wäre schon in Kaltenbach sicher davon ausgegangen.
Außerdem sieht ein Körper, der 12 KM im Wasser treibt anders aus und kann mehr Verletzungen haben, als ein Körper, der 0 Meter treibt.
Wie viel Möglichkeiten in den Bach zu fallen gab es?
Es reicht Eine.
Setzte ihr Handy auch einen Notruf ab?
Keine Ahnung.
Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022
Verfasst: Dienstag, 07. Oktober 2025, 10:39:41
von ben
fassbinder hat geschrieben: ↑Dienstag, 07. Oktober 2025, 10:14:40
Machst du doch auch?
Mit kaputten Hose und einet Jacke tut sich das Wasser vllt ein bisschen leichter, als mit einem Dirndl.
Auch Hanna sah wohl kaum eindeutig, wie das Opfer einer Gewalttat aus, sonst hätte man nicht erst rätseln müssen, sondern wäre schon in Kaltenbach sicher davon ausgegangen.
Außerdem sieht ein Körper, der 12 KM im Wasser treibt anders aus und kann mehr Verletzungen haben, als ein Körper, der 0 Meter treibt.
Es reicht Eine.
Keine Ahnung.
Mehrere unwahrscheinliche Sachen machen die Sache eben nicht wahrscheinlicher. Aber es ist trotzdem möglich. Sieht man ja auch an der verlorenen Holzuhr an einem möglichen Tatort. Auch Hanna traf 4 Entscheidungen, die man anders treffen kann, und dann wäre sie um 2:32 nicht dort gewesen. Und das alles noch in Kombi mit einem nächtlichen Jogger, der zu 97% Pornoseiten anschaut.
Wenn es kein Opfer gäbe, dann wäre es ein guter Film.
Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022
Verfasst: Dienstag, 07. Oktober 2025, 15:00:07
von Catch22
fassbinder hat geschrieben: ↑Montag, 06. Oktober 2025, 12:13:36
… ertrunken in einem Rinnsaal entdeckt. …
ben hat geschrieben: ↑Dienstag, 07. Oktober 2025, 09:37:39
… War sie auch entkleidet? …
fassbinder hat geschrieben: ↑Dienstag, 07. Oktober 2025, 10:14:40
… Mit [einer] kaputten Hose und einet Jacke tut sich das Wasser vllt ein bisschen leichter, als mit einem Dirndl. …
Wie hätte „in einem Rinnsaal“ eine reißende Strömung die Kleidung abstreifen können? Wer es liebt, Birnen mit Äpfeln zu vergleichen, sollte nicht nur die Gemeinsamkeiten, sondern auch die Unterschiede herausstellen.
ben hat geschrieben: ↑Dienstag, 07. Oktober 2025, 10:39:41
… Wenn es kein Opfer gäbe, dann wäre es ein guter Film.
Eine TV-Doku ist bereits in Arbeit (siehe hier). Ob es zusätzlich zu einer Verfilmung kommen wird, dürfte vom weiteren Verlauf des Verfahrens abhängen.
ben hat geschrieben: ↑Donnerstag, 02. Oktober 2025, 17:49:17
… Die Geschichte kann keiner mehr aufklären. Fertig.
Aus, Äpfi, Amen. Fertig.
Das Machtwort aus eines mannhaften Recken Mund erspart den Rechtsstaat. Ein Urteil aus holzschnittartigen Parolen macht kurzen Prozess. Begleitet von hämischem Gelächter am Stammtisch. Applaus! „Panem et circenses“ aber zählt nicht zu den Grundsätzen des Strafrechts.
Ich für meinen Teil blicke mit Spannung auf die weitere Hauptverhandlung. Morgen: Adrian M. Dann: Steller.
Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022
Verfasst: Dienstag, 07. Oktober 2025, 18:43:56
von Catch22
OVB: Neues aus dem Programmheft
Neben einer gekränkten Phrase Holderles und der sonderpädagogisch redundanten Betreuung seiner Leser weiß das Oberbayerische Volksblatt (OVB) auch Neues zu berichten:
► Mittwoch, 08.10.2025
• vormittags RiLG Salzinger als Zeuge über damalige Wirkung der Aussage des Adrian M.
• nachmittags [13.30 Uhr] Zeuge Adrian M.
► Donnerstag, 08.10.2025
• Zeugen aus JVA und
• Zeugen von Polizei
• über Zustandekommen der Aussage des Adrian M.
► Montag, 13.10.2025
• Gutachter Max Steller und
• forensischer Psychiater Michael Soyka
• Beurteilung von Persönlichkeit und Aussage des Adrian M.
► RA Dr. Georg: kündigt harte Fragen an Adrian M. an
► RA Dr. Georg: hält Aussage für möglich, weil Adrian M. gerne im Mittelpunkt (Borderline)
Die OVB-Medien berichten auf Rosenheim24:
PNP: Erklärbärvideo
In einem Video brieft ein Erklärbär der Passauer Neuen Presse (PNP) all diejenigen, die über den Eiskeller-Fall bisher noch gar nix gehört haben. Gips denn sowas?
Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022
Verfasst: Dienstag, 07. Oktober 2025, 22:28:24
von Lento
Catch22 hat geschrieben: ↑Dienstag, 07. Oktober 2025, 18:43:56
• vormittags RiLG Salzinger als Zeuge über Wirkung der Aussage des Adrian M.
Das iritiert mich doch jetzt schon. Für mich widerspricht das dem Unmittelbarkeitsprinzip. Das wäre für mich nur statthaft, wenn der JVA-Zeuge seine Aussage verweigern würde. Da die Befragung dieses Zeugen schon zuvor erfolgt, weiß das Gericht noch nicht, ob er wirklich die Aussage verweigern wird. Außerdem galt der Befangenheitsantrag der gesamten 2. Jungendkammer.
Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022
Verfasst: Dienstag, 07. Oktober 2025, 22:46:41
von Catch22
Lento hat geschrieben: ↑Dienstag, 07. Oktober 2025, 22:28:24
Das iritiert mich …
Der Richter soll nicht darüber aussagen, was seinerzeit Adrian M. ausgesagt hat, sondern welchen persönlichen Eindruck der Richter damals von Adrian M. und seiner Aussage hatte.
Aus dem OVB-Artikel geht dies deutlich hervor.
Besser hätte ich oben schreiben sollen: „… über damalige Wirkung der Aussage des Adrian M.“ (Ich habe dies nun ergänzt.)
Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022
Verfasst: Mittwoch, 08. Oktober 2025, 00:20:36
von Lento
Catch22 hat geschrieben: ↑Dienstag, 07. Oktober 2025, 22:46:41
Der Richter soll nicht darüber aussagen, was seinerzeit Adrian M. ausgesagt hat, sondern welchen persönlichen Eindruck der Richter damals von Adrian M. und seiner Aussage hatte.
Das ist doch kein echter Unterschied. Ein solcher persönlicher Eindruck ist nichts anderes als eine Wertung, die man wöhrend einer Befragung erhält. Wenn man einen Zeugen immer mit Samthandschuhen anfasst, keinerlei Widersprüche hinterfragt, ist so ein "persönlicher Eindruck" doch überhaupt nicht aussagekräftig, er ist höchst subjektiv. Da das Gericht gar nicht mehr nachvollziehen kann, wie wirklich die Situation war, bleibe ich bei meiner Ansicht, die Unmittelbarkeit ist dadurch nicht gegeben und ich halte es für einen groben Unfug. Da er schon VOR dem JVA-Zeugen gehört wird, ist sogar eine Beeinflussung durch de Zeugen nicht ausgeschlossen, zumal er als Kollege eine besondere Stellung einnimmt. Bei Befragung durch Ermittler hat man wenigstens noch ein Protokoll. Hier gibt es jedoch nichts, weil die Justiz sich schon jahrzehntelang dagegen sträubt.
Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022
Verfasst: Mittwoch, 08. Oktober 2025, 09:32:47
von Küchenpsych
GUten Morgen,
habt Ihr einen Link zu einem Live Ticker?
Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022
Verfasst: Mittwoch, 08. Oktober 2025, 12:27:13
von Catch22
Küchenpsych hat geschrieben: ↑Mittwoch, 08. Oktober 2025, 09:32:47
… Link zu einem Live Ticker?
Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022
Verfasst: Mittwoch, 08. Oktober 2025, 13:09:49
von andi55
Im Gegensatz zu Sebastian hat Adrian in seinem eigenen Prozess ja nicht geschwiegen. Dort hat er selbst ausgesagt, seine Taten zu bereuen und dass er in seiner Kindheit selbst missbraucht wurde. Von wem ? Die Mutter kann es ja nicht gewesen sein, die wurde in einem früheren Verfahren freigesprochen, nachdem Adrian seine Anschuldigungen zurück gezogen hat. Dann muss es also jemand anderes gewesen sein. Wer ? Wurde nach der Aussage von Adrian ermittelt, das ist schließlich eine schwere Anschuldigung und derjenige der ihm das angetan hat sollte ausfindig gemacht werden.
Oder winkt man da eh nur ab , weil man nicht alles so ernst nimmt was der Adrian so erzählt ?
Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022
"Bei einem gemeinsamen Kartenspiel kurz vor Silvester 2022 habe sich zunächst M. T. gegenüber offenbart und über den Grund seiner Inhaftierung gesprochen. Weil es „ihn interessiert" habe, hatte M. daraufhin noch einmal bei T. nachgefragt, woraufhin T. zugegeben haben soll, dass er etwas mit Hannas Tod zu tun habe. M. sei so hartnäckig geblieben, weil er es komisch finde, dass jemand in U-Haft sitze, ohne dass es Beweise gegen ihn gebe."
Ein -wie ich finde- recht interessanter Satz vom Adian M. dem notorischen Lügenbaron und stets auf eigene Vorteile bedachten abartigen und absolut verabscheuungswürdigen mehrfach Pädo.-Sexualstraftäter..
Hoffe es gab dahingehende auch noch mal explizite Nachfragen, wie z.B. woher er (Adnan M.) das denn so genau wusste, dass es keine Beweise gegen Sebastian T. gibt!
PNP.de Live-Ticker: Besonders interessiert ist die Richterin an dem Umstand, dass Adrian M. erst zehn Monate nach Sebastian T.s vermeintlichem Geständnis eine Aussage dazu macht. Das habe M. auch erst nicht vorgehabt, weil es im Gefängnis ein Gesetz gebe. "Man hängt keine anderen hin, sonst ist man ein 31er und kriegt seine Probleme."
Ja genau, diese "in sich stimmige" wie auch "geniale" Argumentation, erklärt den Sachverhalt selbstverständlich vollumfänglich und macht dadurch die 10 Monate natürlich absolut plausibel!
In anderen Gefängnissen oder explizit in der JVA Bernau gibt es diesen heiligen Knast-Kodex ja schließlich auch einfach gar nicht. Absolut Überzeugend. Bravo!
PNP.de Live-Ticker: "Doch zehn Monate später, M. war zwischenzeitlich in die JVA Bernau verlegt worden, habe er vom Prozessbeginn gegen T. erfahren. Das Gefühl, mit niemandem über die Info sprechen zu können und, dass T. womöglich freigesprochen werde könnte, habe M. letztendlich dazu bewogen, sich an einen Justizbeamten zu wenden. Er wisse, dass T. ihm die Tat gestanden habe. Mit diesen Worte habe sich M. an den Beamten gewandt."
Oder wurde ihm zu diesem Zeitpunkt -also innerhalb der 10 Monate (!)- erst bewusst, dass die Richterin, die dem Prozess gegen Sebastian T. vorsitzt, ja die selbe Richterin ist, die auch später seinen eigenen Prozess führen wird = Jacqueline Aßbichler?
Und ist es nicht überaus plausibel, dass eben genau dieser Umstand aus Sicht von Adrian M. erst dazu geführt haben könnte, dass er erst 10 Monate später, die Gunst der Stunde erkannte und sich gleichzeitig erhoffte, mit gewissen -und im Eiskeller Prozess (sich abzeichnend!) dringend benötigten Belastungsaussagen, einen Deal für sich herausschlagen zu können?
Das sich Adrian M. tatsächlich Vorteile durch seine Belastungsaussage im Prozess gegen Sebastian T. erhoffte, ist ja mittlerweile ein bewiesener Fakt und steht außer Frage!
PNP.de Live-Ticker: "Mit seinem Anwalt wollte er daraufhin einen Deal für seinen eigenen Prozess einfädeln, doch nur zwei Stunden später war bereits die Polizei zur Vernehmung da."
Das die Ermittlungsbeamten schon 2 Stunden (!) später bei Adrian M. im Gefängnis auf der Matte standen um ihn zu verhören, also noch bevor er selbst es geschafft haben soll, mit seinem Anwalt einen etwaigen "Aussage-Deal" abzusprechen und vorbereiten zu können. Finde ich an dieser Stelle übrigens nicht minder Interessant!
Sportlich, sportlich die Herren Ermittler, da wurde wohl offensichtlich -nach dem Anruf des Justizbeamten aus der JVA Bernau- alles sofort stehen und liegen gelassen..!
Der geordnete, zielgerichtete, sowie blitzschnell erfolgte Informationsfluss, der durch den Justizbeamten initiiert und stattgefunden haben muss. -um dieses Verhör innerhalb von nur 2 Stunden(!) -nach Adrian M`s Offenbarung schon starten zu können- ist für mich wirklich absolut überragend und sucht wahrscheinlich in dieser Wahnsinns.-Geschwindigkeit, in Justiz.- und (explizit in) Behördenkreisen sicherlich ihresgleichen, oder?
War Richterin Aßbichhler und/oder StA. Fiedler da eigentlich auch direkt zum Verhör zugegen?
Ist eigentlich etwas über die genauen Gründe bekannt, weshalb Adrian M. überhaupt in die JVA Bernau verlegt wurde und wann dieser "Umzug" zeitlich genau vollzogen wurde? Nicht das am Ende genau dieser Umstand schon einen gewissen "Vorab.-Boni" darstellte um letztlich überhaupt, Adrian M`s (verlogenes!) Zünglein zu beflügeln und ihn "zur Mitarbeit" zu bewegen..
Kann mich in diesem Zusammenhang übrigens auch noch dunkel daran erinnern, dass im ersten Prozess Widersprüche darüber zu Tage traten, wie es genau zu der Offenbarung von Adnan M. gegenüber dem Justizbeamten gekommen ist. Die Aussagen von den betreffenden Justizbeamten und die von Adrian M. über diesen Sachverhalt, waren erstaunlicherweise nicht deckungsgleich und somit eindeutig widersprüchlich! Was ebenfalls nicht gerade uninteressant sein könnte, wie ich finde!
Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022
Verfasst: Mittwoch, 08. Oktober 2025, 22:44:10
von Catch22
3. Sitzungstag – 08.10.2025
OVB: Live-Ticker
Das Oberbayerische Volksblatt (OVB) berichtet:
► Beweisantrag RA Dr. Georg:
• „Bild“ vom 23.11.2022: laut Polizei Sebastian schon „wochenlang im Visier“
→ bei Vernehmungen am 21.10.2022, 10.11.2022 nicht Zeuge, sondern Beschuldigter?
→ Aussage(n) nicht verwertbar?
• StA will „Bild“-Redakteur als Zeugen
► Beweisantrag RAin Rick:
• angeblicher Tatort unmöglich
• kaum Platz dort
• Publikumsverkehr, weil gegenüber Burghotel
• Wasser staue sich dort, Abtreiben nicht möglich
→ Gutachten beantragt
► Hinweise der Verteidigung:
• Extrarunde Sebastians von Polizei erfunden
• Hannas Geo-Daten sehr genau
• Weg nicht am angeblichen Tatort geendet
• sondern hinter Gebüsch südlich der Seilbahnzufahrt
• Kopfverletzungen vom Schütz der Oberprienmühle → Gutachten
• „unendliche Anzahl an Hindernissen“ in 12 km Flusslauf
► Beweisantrag Nebenklagevertreter Holderle:
• Kopfverletzungen nicht durch Treiben im Wasser
• Einblutungen Arme und Rücken „durch Treiben im Fluss ausgeschlossen“
→ „neutrales Gutachten“ beantragt
► StA Merkel:
• neue Gutachten nicht erforderlich
• bisherige Gutachten ausreichend
► Entscheidung über Beweisanträge zu späterem Zeitpunkt
► Zeuge RiLG Salzinger [laut PNP-Ticker]
• berichtet über frühere Aussage von Adrian M.
• bestätigt bekannte Angaben
• auf Nachfragen keine Erinnerung an Details
► Zeuge Adrian M. [mit Infos aus PNP-Ticker]
• Zeugenbeistand: RA Michael Vogel
• Gutachter zur Glaubwürdigkeit: Max Steller
• Gutachter zur Aussagetüchtigkeit: Michael Soyen
• Vorsitzende: Wie kam es zum Geständnis?
• immer wieder loser Kontakt zu Sebastian
• ab und zu Karten gespielt
• längere Zeit nachgefragt, ob Sebastian mit Hannas Tod zu tun habe
• Sebastian habe lange verneint, auch keine DNA-Spuren
• Offenbarung Adrians über Grund seiner U-Haft gegenüber Sebastian bei Kartenspiel um Weihnachten bzw. kurz vor Silvester 2022
• hartnäckig geblieben, weiter nachgefragt, weil komisch, dass U-Haft ohne Beweise
• nach Hofgang am Morgen
• in Zelle zu zweit Watten gespielt
• auf interessierte Nachfrage Adrians: Bekenntnis Sebastians, er habe mit Hannas Tod zu tun
• Sebastian habe Hanna gesehen, „aus sexuellem Hintergrund“ bewusstlos geschlagen und in den „Fluss“ geworfen
• keine Nachfrage des Zeugen mehr, habe „bissl auf Abstand gehen“ wollen
• Vorsitzende: Warum Aussage erst 10 Monate nach Geständnis?
• Aussage erst nicht vorgehabt, weil Probleme durch „Hinhängen“ anderer befürchtet
• 10 Monate später von JVA Traunstein in JVA Bernau verlegt
• dort im TV vom Prozessbeginn erfahren
• Mitteilungsbedürfnis Adrians und
• wegen möglichen Freispruchs Sebastians
→ an JVA-Beamten gewandt
• wollte über RA Vogel Deal mit StA einfädeln für eigenen Prozess
• Strafmilderung erhofft
• Aussage auch ohne Deal, Sebastian solle „nicht einfach so davonkommen“
• 2 Stunden später Vernehmung durch Polizei und StA
• Sebastian habe Hanna töten wollen
• Vorsitzende: Waren Frauen Thema?
• will in Gesprächen mit Sebastian nichts davon mitbekommen haben
• auf Vorhalt der früheren Aussage:
• Erinnerung kehre zurück
• sehr unter Druck durch mediale Berichterstattung
• kommt immer mehr ins Grübeln, wird unsicherer
• bereue Aussage mittlerweile; Rattenschwanz, nur weil er habe helfen wollen
• habe letzte 48 Stunden nicht geschlafen
• erhalte Morddrohungen in Haft wegen Aussage
• bittet um Pause
• wirkt sehr unsicher, macht lange Pausen
• Abweichungen, Widersprüche gegenüber früherer Aussage
• auf Nachfrage/Vorhalt: „sexuelles Interesse“ Sebastians → bewusstlos schlagen, um zu vergewaltigen
• „damit sie sich nicht wehren kann“ → „weil sie sich wehren wollte“
• Sebastian mit Gips an Hand → keine Erinnerung an Gips [oder umgekehrt, widersprüchliche Berichte]
• habe nach Geständnis mehrfach nachgefragt → heute andere Erinnerung
• habe Sebastian nach Geständnis schockiert aus Zelle geschickt → heute andere Erinnerung
• Gutachter fragen zu detaillierten Themen
• RA Georg: wenn bislang für vorläufige Einschätzung durch Gutachter ausreichend, dann Verzicht der Verteidigung auf Befragung; Befragung entfällt
• Steller: „Meine Zweifel haben sich verstärkt.“
• Vorsitzende: Zeuge werde bei Bedarf erneut geladen
► Lücken und Widersprüche in Adrian M.s Aussagen
► weitere Zeugen geladen:
• Mithäftlinge
• JVA-Beamter, an den sich Adrian M. zuerst gewandt haben will
► Hannas Vater „ratlos“
► Adrian M. psychologisch betreut, JVA München-Stadelheim
► mit tränenerstickter Stimme: er sei „fertig und extrem angespannt“
► Vernehmungsvideo vom 16.10.2023 (JVA) soll morgen gezeigt werden
SZ: „Bitte bei der Wahrheit bleiben“
Neben der Gegenüberstellung von Details aus Adrian M.s Aussagen zeichnet die Süddeutsche Zeitung (SZ) auch ein eindrückliches Stimmungsbild. Den Link zu dem lesenswerten, vollständigen Artikel findet Ihr am Ende des Spoilers:
Welt: Nicht nach Tatwerkzeug gefragt
Sehr anschaulich schildert „Die Welt“ die Vernehmung des Adrian M.:
► Tatwerkzeug:
• Sebastian habe dazu nichts gesagt
• Adrian M. habe nicht gefragt
► „Gewaltphantasien“
► RiLG Salzinger in beiden Verfahren Beisitzer:
• 1. Eiskeller-Prozess
• Prozess gegen Adrian M. [fraglich, weil unscharf berichtet!]
Spiegel: Aussage fällt in sich zusammen
Weitere Eindrücke und Nuancen weiß „Der Spiegel“ zu berichten, etwa hätten die teils abstrakten Formulierungen Adrian M.s wie eine Polizeimeldung geklungen:
Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022
Verfasst: Donnerstag, 09. Oktober 2025, 00:11:23
von andi55
@Catch22
Vielen Dank wieder einmal für Deine Zusammenfassung !
Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022
Verfasst: Donnerstag, 09. Oktober 2025, 00:42:22
von Gast
• Wasser staue sich dort, Abtreiben nicht möglich
Das kann man nicht gelten lassen, den schliesslich hat der seitliche Zulauf, unter der Kampendwandstr durch aus Richtung Hotel Hohenaschau, des Bärbaches, ein genügend gross dimensioniertes Rohr und einen entsprechende Wassermenge, um einen Körper auch die paar Meter in den Hauptstrom des Bärbaches zu treiben welcher erst mal am unteren Bildrand verläuft.