@StaffBro
Mehrere Quellen zur Vernehmung des P am 09.11.2023 hatte ich hier zitiert:
viewtopic.php?p=242423#p242423
Anmerkung:
Dort muss es im ersten Spoiler am Ende des vierten Absatzes richtig heißen:
Nachdem er der Freundin den Schlüssel zu seiner Wohnung gegeben hatte, ging er wieder zum Ausgang, um dort Hanna abzuholen – doch da war sie schon weg.
Dazu die Abendzeitung am 09.11.2023:
https://www.abendzeitung-muenchen.de/ba ... art-939467
Im Umfeld Hannas – und bei Hanna selbst – herrscht offenbar ein Selbstverständnis vor, demzufolge es nicht verletzend sei, in Fällen unerwünschter Annäherungsversuche sich einfach umzudrehen und zu gehen, wie Rosenheim24 über die Zeugenaussage von Magdalena N., einer engen Freundin Hannas, am 07.11.2023 berichtete:
viewtopic.php?p=242428#p242428 (im Spoiler)
Ob jedermann eine solche Abweisung als „nicht verletzend“ versteht, bezweifle ich. Im Übrigen erinnert die Darstellung Hannas immer wieder an den Sprachcodex in Arbeitszeugnissen. Nur positive Ausdrucksweisen sind gestattet.
Drei Beispiele: Wer „stets bemüht“ war, „die ihm übertragenen Aufgaben zu unserer Zufriedenheit zu erfüllen“, ist in Wahrheit ein fauler Hund, der rein gar nichts auf die Reihe kriegt. Wessen „Kollegialität“ überhaupt nur erwähnt wird, ist bei jedem Umtrunk als erster dabei und auch keinem Gspusi abgeneigt. Fehlt bei einem Buchhalter der Hinweis auf „jederzeitige Ehrlichkeit“, muss man sich vor dessen eigennütziger Kreativität in acht nehmen.
Über Verstorbene solle man nichts „Schlechtes“ sagen, heißt es. Der Tote aber war genauso wenig vollkommen, wie es die Lebenden sind. Erlangt der Mensch nicht erst durch all seine Seiten – auch die weniger schönen – seine Authentizität?
Eine Heiligsprechung, wie sie im vorliegenden Fall praktiziert wird, ist ebenso wenig glaubhaft, wie wenn Schmutz über dem „bösen“ Angeklagten ausgeschüttet wird. Beispiel: Im Kindergarten habe er andere Kinder geärgert. Hier scheint ein Belastungseifer durch, ohne dass ein Bezug zum Tatvorwurf erkennbar wird:
StaffBro hat geschrieben: ↑Montag, 25. März 2024, 22:10:44
… Wäre … auch nicht abwegig, wenn eine Mutter Schutt auf jemanden anderen ablädt, wenn der eigene Sohn sich ebenfalls im Spot von Verdächtigungen befindet. …
In genau diesem Fokus stand P im Oktober 2022 und vielleicht auch darüber hinaus. Ich erinnere mich vage, gelesen zu haben, auch bei ihm habe eine Hausdurchsuchung stattgefunden.
Dass Ps Kleidung aus der Clubnacht sichergestellt und auf Spuren untersucht wurde, kann als gesichert angenommen werden. Ebenso dürfte sein Handy ausgewertet worden sein. Wären dabei Spuren gefunden worden, die nicht als berechtigt gelten können, wäre P in Erklärungsnot geraten. Berechtigt wären etwa DNA- oder Faserspuren Hannas, wie sie etwa beim Tanzen und durch Umarmung gesetzt werden können. In bestimmten Bereichen der Kleidung allerdings wären solche Spuren nicht mehr ohne weiteres erklärbar, etwa innen oder an der Unterhose.
Laut Adamec müsse eine größere Menge Blut aus den Kopfwunden ausgetreten sein. Blut indessen wurde an der Kleidung des P offenbar nicht gefunden. Zudem hätten der Freundin des P Blutspuren auffallen können, spätestens zu Hause bei Licht.
Geruchspartikel Hannas an der Kleidung des P dürften vorhanden gewesen sein. Dass deretwegen Mantrailer jedoch dem Weg des P als der Spur Hannas folgen, setzt wohl eine beachtliche Konzentration an Partikeln voraus. Angenommen, dies träfe zu, dann wäre weiter anzunehmen, dass diese Konzentration nicht durch eine blutige Gewalttat entstanden sein konnte, da keine Blutspuren an der Kleidung gefunden wurden. Also eher: ein Knuffen, ein Schubsen mit Sturz in den Bärbach? Dies könnte auch die fehlende Spurenlage beim Brückerl erklären.
Schwer verständlich bleiben die von Mantrailern verfolgten Spuren dennoch. Eine vorsichtige Hypothese:
Hanna stürzt beim Brückerl durch Knuffen oder Schubsen des P mitsamt Handy in den Bärbach. Sie schreit, schlägt mit dem Kopf gegen Steine, wird bewusstlos. Blut im Wasser, keine Spuren an Land. P ist schockiert, versucht Hannas im Bachlauf abtreibendem Körper zu folgen. Wegen Umzäunung der Grundstücke auf der westlichen Bachseite geht das nicht. Er will auf die östliche Seite des Bachs, eilt zurück zur Brücke „Am Hofbichl“, sieht, dass Hanna die Brücke schon passiert hatte und zieht sich auf eine Parkbank auf dem Seilbahnparkplatz zurück, um sich zu sammeln. Kurze Zeit später schaut er nochmal entlang des Bärbachs nach. Er geht zurück auf die Kampenwandstraße, setzt sich am Gästehaus Berge unter einen Schirm, wo ihn seine Freundin gegen 3 Uhr anruft, ihn abholt und nach Hause begleitet, wo beide nach wenigen hundert Metern gegen 4 Uhr (!) ankommen. Folgende Fragen kommen auf:
Frage 1: Wäre bei Ps Zurückgehen zur Brücke „Am Hofbichl“ nicht auch die Funkzelle gewechselt und der Wechsel registriert worden? Nein. Ein solcher Wechsel wird im Mobilfunknetz nicht geloggt, solange keine Aktivitäten (Anrufe, Datentransfer, Location Updates) stattfinden und nicht die Location Area (= Bündel mehrerer Funkmasten) verlassen wird. Somit könnte ein Wechsel der Funkzelle unbemerkt geblieben sein. Die im Handy geloggten GPS-Daten sind in diesem Bereich, wie wir jetzt wissen, sehr ungenau.
Frage 2: Wie wären die von weiteren Mantrailern (z. B. in umzäunten Vorgärten) angezeigten Spuren erklärbar? Die Örtlichkeiten sind mir nicht hinreichend bekannt, um annehmen zu können, P sei auch hier umhergeirrt.
Frage 3: Wie kam es zum Anruf des Notfallkontakts? Fand er womöglich doch aus dem Wasser statt, wie RAin Rick vermutet? (Weil der Wasserkontakt des Handys schon früher erfolgt sein müsste, nicht erst als der Sensor den Temperatursturz – naturgemäß verzögert – registrierte.)
Frage 4: Hatte P einen Filmriss?
StaffBro hat geschrieben: ↑Montag, 25. März 2024, 22:10:44
… Frage mich …, warum hat er überhaupt seiner Freundin den Schlüssel gebracht ? Die verfügte doch ebenfalls über ein Handy und hätte anrufen können, sobald sie … vor der Tür steht …
Eine Denkvariante: Könnte nicht verabredet worden sein, dass P im Hause Hannas übernachten solle? Vielleicht in einem Kabäuschen für schnarchende Schnapsleichen? Dann hätte P seine Eltern nicht wachklingen müssen, um ohne Schlüssel in sein eigenes Bett zu gelangen. Das könnte auch erklären, weshalb P unter einem Schirm wartete, bis seine Freundin anrief (die er selbst telefonisch wegen des Funklochs in den Tiefen des Eiskellers nicht hätte erreichen kömnen).
StaffBro hat geschrieben: ↑Montag, 25. März 2024, 22:10:44
… warum ist Hanna überhaupt alleine losgegangen …? …
Eine Unstimmigkeit? Dasselbe könnte ggegenüber Ps Freundin und Schwester gelten, die vorerst im Eiskeller zurückgeblieben waren. Wir wissen es nicht.
StaffBro hat geschrieben: ↑Montag, 25. März 2024, 22:10:44
… Wie groß dürfte ein … Zeitfenster … sein, um Hanna … noch einzuholen ? …
Eigentlich hätte P beim Verlassen des Eiskellers Hanna noch in der Ferne sehen müssen, bevor sie um 2:28:06 Uhr beim Abbiegen in die Kampenwandstraße aus dem Blickfeld verschwand. P aber musste sich draußen erst noch übergeben. Um 2.27 Uhr will er zweimal versucht haben, Hanna anzurufen und er schickte ihr eine WhatsApp-Nachricht. Hanna einholen zu können, erscheint durchaus realistisch.
Ominös: Wer versuchte, Hanna zwischen 2.36 und 2.37 Uhr anzurufen? P kann es nicht gewesen sein. Wieder eine Zeitungsente von Rosenheim24 mit verdrehten Zeitangaben?
viewtopic.php?p=242423#p242423 (im letzten Spoiler)
StaffBro hat geschrieben: ↑Montag, 25. März 2024, 22:10:44
… Wann war die Aufnahme … vor dem Eiskeller …, die Hanna und "die andere Person" zusammen zeigte …? …
• 2.19 Uhr: Hanna an der Garderobe
• 2.21 Uhr: Hanna und P am Ausgang, P geht wieder rein
• 2.27 Uhr: Hanna geht los
• 2.27 Uhr: P kommt wieder raus, Anrufe, Nachricht von P an Hanna
• 2:28:06 Uhr: Hanna biegt ab
Timeline (@gastxyz..me, aktualisiert am 01.03.2024):
viewtopic.php?p=246330#p246330
Prozessbericht vom 08.03.2024 (@Haropa):
viewtopic.php?p=247334#p247334
Sicher wird P auch beim zweiten Verlassen des Eiskellers von der Kamera erfasst worden sein. Nur wurde darüber nicht berichtet. Hanna und P können sich am Ausgang nur um Sekunden verfehlt haben.
StaffBro hat geschrieben: ↑Montag, 25. März 2024, 22:10:44
… Ist es denn ein Fakt, dass Hannas Hose schon vor dem Eiskeller beschädigt war ? …
Auf dem Foto aus dem Eiskeller, das mit der ersten Pressemitteilung der Polizei veröffentlicht wurde, hat Hanna die linke Hand frei. Der rechte Arm ist nicht sichtbar, er scheint sich neben oder hinter dem Oberkörper zu befinden. Schwer vorstellbar, dass sie dabei ihre Hose festhält.
Im Link bitte „XXX“ durch „all“ ersetzen:
https://www.XXXmystery.de/i/snvh2trrlxf ... _opfer.jpg
StaffBro hat geschrieben: ↑Montag, 25. März 2024, 22:10:44
… Ab wann wurde … im Eiskeller zusammen gefeiert …? …
Ab 23.15 Uhr.
StaffBro hat geschrieben: ↑Montag, 25. März 2024, 22:10:44
… irgendwie muss "die andere Person" … als TV ausgeschlossen worden … sein, nur wie …? …
Kein Alibi zu haben, ist nicht ungewöhnlich. Hinzu gekommen sein dürften m. E. noch:
• keine unberechtigten Spuren an Ps Kleidung,
• keine Verdachtsmomente nach Handy-Auswertung,
• keine Anhaltspunkte für einen Streit,
• Annahme eines Gewaltdelikts, für das es bei P keine Anknüpfungspunkte gibt.
P überhaupt in Betracht zu ziehen, ergibt nur dann Sinn, wenn man von einem Unfall oder einer fahrlässigen Tat ausgeht, etwa durch Knuffen oder Schubsen, wie oben hypothetisch dargestellt.
Läge eine
willentliche Handlung des P vor, kämen am ehesten fahrlässige Körperverletzung oder fahrlässige Tötung in Betracht, evtl. auch Totschlag durch Unterlassen.
Wäre Hanna in den Bach gestürzt, weil P sie beim
unwillentlichen Torkeln aus Versehen, also ohne sog. Handlungsqualität angerempelt hätte, läge ein Unfall vor. In Betracht kämen dann etwa unterlassene Hilfeleistung oder evtl. auch Körperverletzung oder Totschlag durch Unterlassen.
Bei sog. unechten Unterlassungsdelikten allerdings ist eine sog. Garantenstellung erforderlich (hier: durch Verursachung der Gefahrenlage)
und die Rettung muss dem Unterlassungstäter objektiv möglich und zumutbar gewesen sein. An Letzterem dürfte es hier fehlen: reißender Bach, Eigengefährdung, Feuerwehr und Rettungsdienst nicht rechtzeitig vor Ort. Dieselben Argumente sprächen übrigens dagegen, unterlassene Hilfeleistung anzunehmen.
Kurzum wahrscheinlich:
• willentliches Knuffen oder Schubsen → fahrlässige Körperverletzung oder fahrlässige Tötung,
• reflexartiges Torkeln → strafloser Unfall.
Hinter alledem steht jedoch ein großes Fragezeichen. Vielleicht war P schlicht zu besoffen, um Hanna noch einholen zu können und er strandete als Schnapsleiche, die sich kaum mehr aufrecht halten konnte, verzweifelt unter einem Schirm des Gästehauses Berge. Nicht ohne Grund konnte der kurze Heimweg in Begleitung seiner Freundin fast eine Stunde gedauert haben! Schleppte sich P auf allen Vieren vorwärts? Polizei und StA kennen die Überwachungsaufnahmen. Diese dürften vieles verraten.