MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

ÖFFENTLICHE DISKUSSION
Fälle: Anja Aichele, Ayleen Ambs, Vierfachmord von Annecy 2012, Bärbel B. (Bremerhaven) u. Ingrid R. (Bremen), Annika Brill, Tristan Brübach, Christoph Bulwin, Anne D. (Lorch), Suzanne Eaton, Michaela Eisch, Victor Elling, Sonja Engelbrecht, Trude Espas, Regina Fischer, Abby G. & Libby W. (USA-Indiana), Maren Graalfs, Mara-Sophie H. (Kirchdorf), Marion & Tim Hesse, Jutta Hoffmann, Peggy Knobloch, Cindy Koch, Martina Gabriele Lange, Lola (FR-Paris), Karl M. (Berlin), Khadidja M. (Ingolstadt), Stefan M. (Salzgitter), Jelena Marjanović, Margot Metzger, Karin N. (Borchen), Gabby Petito, Heike Rimbach, Elmar Rösch, Gustav Adolf Ruff, Carina S. (Iserlohn), Hannah S. (Hamm), Lena S. (Wunsiedel), Gabriele Schmidt, Mord in Sehnde-Höver, Yasmin Stieler, Simone Strobel, Elisabeth Theisen, Karsten & Sabine U. (Wennigsen), Nicky Verstappen, Hanna W. (Aschau)
Ole Pinelle

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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Der Fall ist klar:

Die Polizei tappt weiter im Dunkeln. Als "Ermittlungserfolg" ggü der Öffentlichkeit setzten sie vor Monaten einen Mann fest, den man aufgrund von angeblichen Indizien in diesem Fall am meisten belasten konnte. Bekannt ist aber auch, dass diese Indizien, welche das auch immer sind, für eine Anklage seitens der Staatsanwaltschaft nicht aureichen, nicht einmal das.

Man hofft auf die berühmte Stecknadel im Heuhaufen, findet sie aber nicht.

Dem vorherrschenden Amtsermittlungsgrundsatz zufolge konnte der Staat dem Beschuldigten bislang eine Straftat nicht nachweisen, zweifelhaft bleibt auch, ob überhaupt ein hinreichend dringender Tatverdacht bestand, um ihn zu verhaften oder ob es nur um vorgeblichen Polizeierfolg geht.

Vor diesem Hintergrund, insbesondere aber dem inzwischen langandauernden und ergebnislosen Ermittlungsmarathon ist es verfassungsmäßig und strafrechtlich nicht mehr vertretbar, den Beschuldigten weiter einsitzen zu lassen. Man hat nach annähernd 5 Monaten materiell-rechtlich immer noch nicht genug in der Hand, um ein Strafverfahren gegen den Beschuldigten eröffnen zu können. Und es scheint, dass Hoffnungen auf einen Durchbruch schwinden.

Fragwürdig bleibt, warum der bestellte Pflichtverteidiger vor diesem klaren Hintergrund nicht bereits längst von sich aus Haftprüfungstermine beantragte bzw erzwang, denn der Staat hat für die Inhaftierung zu wenig in der Hand.

Oder ob vorliegend unter Missachtung geltenden Rechts eine Freiheitsberaubung des Inhaftierten zwar erfüllt wird, aber dass um der öffentlichen Ruhe willen zwischen den beteiligten Strafrechtlern gekungelt wurde, was in Bayern ja nicht undenkbar scheint.

Auch ist zu fragen, ob der vom Staat bestellte Pflichtverteidiger eigentlich alles verfahrensrechtlich Mögliche unternommen hat, um die Rechte des Beschuldigten sorgfältig zu verteidigen.

Nach meinem Jus kann da etwas nicht stimmen. Im Raum steht schließlich auch der Verdacht der öffentlich-rechtlichen Freiheitsberaubung gegen den Beschuldigten.

Entweder hat man genug in der Hand, um ein Strafverfahren etöffnen zu können oder nach 5 Monaten immer noch nicht, dann muss man - ob man Unruhe in die Öffentlichkeit bringt oder nicht - den Beschuldigten, ggf auch unter Auflagen, auf freien Fuß setzen.

Mich wundert sehr, warum der Verteidiger es bei dieser bekannten und sich offenbar nicht änderenden Sachlage nicht schon längst versucht hat. Im April 2023 MUSS von Amts wegen eine Haftprüfung stattfinden.
z3001x
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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Ole Pinelle hat geschrieben: Montag, 20. Februar 2023, 09:37:54Mich wundert sehr, warum der Verteidiger es bei dieser bekannten und sich offenbar nicht änderenden Sachlage nicht schon längst versucht hat. Im April 2023 MUSS von Amts wegen eine Haftprüfung stattfinden.
Ich wunder mich etwas, weshalb du so sicher zu sein scheinst, dass der dringende Tatverdacht und die Untersuchungshaft unbegründet wären?
Dass Verdachtsmomente nicht publiziert werden, ist weder ungewöhnlich noch ungesetzlich, sondern sogar ratsam und üblich.
Stimmt schon, dass es ein Justizskandal, Rechtsbeugung und kriminell sondergleichen wäre, wenn gegen den tatverdächtig genannten jungen Mann gar nichts vorläge. Aber genau das ist ja von außen einfach nicht beurteilbar ...
oder hab ich irgendetwas verpasst :?:
Lila_Leyla
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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Da wird nichts mehr. :-( Zig andere ähnliche Fälle inzwischen, die in den Medien genau erläutert werden u wo man Antworten hat. Hier hört u hat man schier gar nichts mehr, Polizei voll am Holzweg gestrandet!
Wartezeit noch bis Frühjahr, wo berichtet wird, was jetzt mit dem Tatverdächtigen passiert! Falls ihn irgendeine Indizie ein bisschen mehr belasten sollte, wird das zu wenig sein, um ihn ganz einzulochen! Seine Familie u auch er selbst wissen das u es heisst nur mehr durchhalten, beten u abwarten! Ist ja schliesslich auch das Kind!
Ein typischer Cold Case - auf Eis gelegt!
Gast

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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Naja @ Lila_Leyla … ich wäre mir da nicht so sicher! Der Anwalt des TV hat auch mal behauptet dass man noch sehe ob es zu einem Prozess wegen Mord oder Totschlag geben wird. Wenn da wirklich so wenig gegen ihn in der Hand läge wäre er schon längst raus
Gast

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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z3001x hat geschrieben: Montag, 20. Februar 2023, 09:56:21 Ich wunder mich etwas, weshalb du so sicher zu sein scheinst, dass der dringende Tatverdacht und die Untersuchungshaft unbegründet wären?
Dass Verdachtsmomente nicht publiziert werden, ist weder ungewöhnlich noch ungesetzlich, sondern sogar ratsam und üblich.
Stimmt schon, dass es ein Justizskandal, Rechtsbeugung und kriminell sondergleichen wäre, wenn gegen den tatverdächtig genannten jungen Mann gar nichts vorläge. Aber genau das ist ja von außen einfach nicht beurteilbar ...
oder hab ich irgendetwas verpasst :?:
Verpasst scheinst Du zu haben, dass die Kripo die Person mit den meisten Hinweisen/Indizien vor Monaten einbuchtete, ohne dass diese von der Polizei gefundenen Belastungen einer tatrichterlichen Überprüfung unterzogen wurden, ob es sich auch um juristisch verwertbare Indizien handelt. Der Haftrichter prüft das nicht.

Zudem erklärte der Pflichtverteidiger recht früh nach seiner Bestellung, dass die Belastungen gegen seinen Mandanten nicht ausreichten, darauf eine Anklageschrift zu stützen. Würde es sich geändert haben, wäre ja längst angeklagt worden und ggf nachgesteckt worden mit weiteren Ermittlungsergebnissen. Scheint aber bislang nicht.

Auch die Anklageschrift kann vom Tatgericht, hier wohl dem Landgericht in Strafsachen abgeschmettert werden, indem man das Hauptverfahren nicht eröffnet.

Andersherum: hat man nicht genug in der Hand, um den Beschuldigten anzuklagen, kann man ihn nicht vorsorglich "30 Jahre" brummen lassen in der Hoffnung, man finde noch was. Auf der anderen Seite steht Freiheitsentziehung durch den Staat.
Der Staat muss also immer genug Belastungsgewicht auf der Pfanne haben, um jemanden festhalten zu dürfen. Und er muss dann auch das Verfahren vorantreiben, so oder so. Rechtssicherheit.

Der Staat muss nachweisen, dass macht er nur über die ordentliche Gerichtsbarkeit bis zum rechtskräftigen Urteil.

Kann er nicht, hat er einen vermuteten Täter laufen zu lassrn. Um das sicherzustellen, hat man dem Beschuldigten einen Rechtsanwalt an die Seite gestellt. Der sollte/muss laufend Akteneinsicht bei der Staatsanwaltschaft nehmen, die er auch bekommt. Tut sich nichts mehr und die Staatsanwaltschaft klagt nicht an, muss der Verteidiger spätestens Haftprüfung beantragen mit dem Ziel, den Mandanten freizubekommen. Um die Justiz unter Entscheidungsdruck zu setzen, macht man das - je nach Entwicklung der Inhalte der Ermittlungsakte - regelmäßig.

Kann sein - mia san mia -, dass es in Bayern anders läuft, Kungelei wäre dort auch nicht überraschend. Aber wer als Verteidiger gut ist, der drückt die Justiz in die Beschleunigung und hoffentlich auch in Fehler.

Jeder Tag, den ein Beschuldigter ohne Rechtsgrund einsitzt, ist rechtsstaatlich nicht akzeptabel. Entweder der Staat hat hinreichend auf der Pfanne, dann muss er anklagen, oder eben nicht, dann muss er freilassen.

Besser verstanden? 🙋🏻‍♂️🙋🏻‍♂️🙋🏻‍♂️🙋🏻‍♂️🙋🏻‍♂️
Vanillasky

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von Vanillasky »

https://www.ovb-online.de/rosenheim/chi ... 7.amp.html

Ich weiß nicht ob dieser Artikel hier schon gepostet wurde. Ich konnte ihn nicht ganz lesen, also falls wer ein Abo hat & den Text hier her kopieren könnte. Ich wäre dankbar
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Phil Durchblick
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von Phil Durchblick »

Vanillasky hat geschrieben: Donnerstag, 23. Februar 2023, 22:55:57 https://www.ovb-online.de/rosenheim/chi ... 7.amp.html

Ich weiß nicht ob dieser Artikel hier schon gepostet wurde. Ich konnte ihn nicht ganz lesen, also falls wer ein Abo hat & den Text hier her kopieren könnte. Ich wäre dankbar
Probier mal den Link: https://www.rosenheim24.de/rosenheim/ch ... 7.amp.html

Beim lesen bis fast nach unten scrollen.
Jeder meiner Beiträge gibt lediglich meinen persönlichen Eindruck wieder, ohne Anspruch auf Faktizität.
Ole Pinelle

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von Ole Pinelle »

Phil Durchblick hat geschrieben: Freitag, 24. Februar 2023, 00:51:20 Probier mal den Link: https://www.rosenheim24.de/rosenheim/ch ... 7.amp.html

Beim lesen bis fast nach unten scrollen.
Aus diesem Artikel ergibt sich wesentlich nur, dass eine Anklage bislang nicht erhoben wurde, dass die Erhebung einer baldigen Anklage nicht intendiert ist (ohne Anklage kein Strafverfahren), dass süffisant erklärt wird, in 2023 könne mit einem erstinstanzlichen Urteil gerechnet werden.

Demgegegenüber ist Voraussetzung für eine strafrechtliche Verurteilung des Beschuldigten, dass der Staat ihm im einzelnen nachweisen können muss, wann und wo und wie er Hanna tötete. Dass aber scheint auch gegenwärtig noch in aller Ferne zu liegen, daher sind ja 20 Kripoleute immer noch damit beschäftigt, " die Nadel im Heuhaufen" des Nachweisdurchbruchs zu finden, um Sebastian faktisch überführen zu können: wann, wo, wie.

Ich hege weiterhin den Argwohn, dass vorliegend Aufklärungsdunkelheit besteht und dass man bislang nicht hinreichend etwas Konkretes über den zentralen Straftatablauf in der Hand hat. Die vom BGH gesetzten Voraussetzungen für ein nicht zu beanstandendes Strafrechtsurteil auf der Basis von Indizien liegen sehr hoch und sind fallspezifisch juristisch sehr angreifbar.

Wie ich aber schon schrieb: wenn man nicht hinreichend findet, muss man ihn auf freien Fuss setzen, weil man ihm nichts nachweisen konnte. Umso länger man mit der letzten Alternative zuwartet, desto größer der Anaehensverlust staatlicher Institutionen.
Gasto

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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Völlig richtig. Umso unverständlicher, warum der rolextragende Selbstdarsteller darüber schwadroniert, der Prozess müsse zeigen, ob es Mord oder Totschlag war, anstatt die vorstehenden Argumente in einem Haftprüfungstermin vorzutragen.
Ole Pinelle

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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Gasto hat geschrieben: Freitag, 24. Februar 2023, 14:01:24 Völlig richtig. Umso unverständlicher, warum der rolextragende Selbstdarsteller darüber schwadroniert, der Prozess müsse zeigen, ob es Mord oder Totschlag war, anstatt die vorstehenden Argumente in einem Haftprüfungstermin vorzutragen.
Über allem schwebt das anzuwendende Jugendgerichtsgesetz JGG, welches insbesondere Ersttätern bis zur Vollendung des 21. Lebensjahrs einen besonderen staatlichen Schutz garantiert, als auch mdj Sebastian.

Das bedeutet, dass der Pflichtverteidiger vorliegend ganz besonders darauf zu achten hat, dass der Beschuldigte hier nicht zum Opfer der beteiligten Behörden gemacht wird, um den Ruf der Polizei zu wahren und eine Empörung der Bevölkerung zu verhindern.

Umso mehr man über diese Zusammenhänge nachdenkt, desto mehr befällt einen der Verdacht, dass dieser Pflichtverteidiger bei weitem nicht alles für seinen Mandanten unternimmt, was geboten ist und seine Pflicht.
GastNord

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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Ich finde der Verteidiger macht bisher alles richtig. Er versucht Totschlag nach Jugendstrafrecht rauszuholen und die Forensik für den Burschen zu vermeiden, die weit über die eigentliche Haftstrafe hinausgehen würde. So wäre der TV mit Glück im Falle einer Verurteilung in 5-6 Jahren draußen. Und die Sachlage scheint wohl eindeutig genug zu sein, dass der Verteidiger bislang keine Argumente für eine Haftprüfung hat.
ben
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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GastNord hat geschrieben: Samstag, 25. Februar 2023, 03:23:19 Und die Sachlage scheint wohl eindeutig genug zu sein, dass der Verteidiger bislang keine Argumente für eine Haftprüfung hat.
Wenn die Sachlage so eindeutig ist: Warum haben DIE Zeugen 8 Wochen gewartet bis sie der Polizei ihre wichtigen Erkenntnisse mitgeteilt haben?

Warum gehst du davon aus, dass der Pflichtverteidiger unbedingt eine Entlassung anstrebt? Ist ein frei laufender Verdächtiger gute PR für ihn? Was passiert, wenn der Verdächtige eine weitere Tat verübt? Bis jetzt macht der Anwalt in erster Linie PR für sich selbst. Vielleicht wird er auch deswegen gerne ausgewählt?

Nebenbei steht auch immer noch das Wort Indizchen im Raum ...

Im Augenblick können vermutlich alle (außer dem Verdächtigen) ganz gut mit der Situation leben. Und als Verlierer erfüllt er ja auch das gängige Bild.
GastNord

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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Sein Auftrag und seine Arbeit ist das Beste für seinen Mandanten rauszuholen. Ich kann da bislang nichts Gegenteiliges erkennen. Die "Indizchen" sind ja der Öffentlichkeit nicht bekannt.
Ole Pinelle

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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GastNord hat geschrieben: Samstag, 25. Februar 2023, 08:34:44 Sein Auftrag und seine Arbeit ist das Beste für seinen Mandanten rauszuholen. Ich kann da bislang nichts Gegenteiliges erkennen. Die "Indizchen" sind ja der Öffentlichkeit nicht bekannt.
Das ist leider nur substanzlose Phrasendrescherei. Was erkennen Sie denn überhaupt, wenn Sie nichts "Gegenteiliges" erkennen?

In der Sache selbst erklärte Der Pflichtverteidiger öffentlich, dass sich die Beschuldigung auf Indizien stütze, die aber eine Anklage nicht rechtfertigen könnten.

Und nun? Hauptsache irgendjemand brummt, damit wir hier in Sachen: Hanna rundum Rosenheim Ruhe haben oder vielleicht doch StPO und StGB?
Gast

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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Ich haette eine Frage: kann, will oder darf derjenige, der ankuendigte, sich in Aschau umzuhoeren und umzuschauen nicht berichten, oder habe ich Schilderungen ueberlesen?
Gute Nacht allen zusammen!
007

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von 007 »

Gast hat geschrieben: Sonntag, 26. Februar 2023, 01:09:31 Ich haette eine Frage: kann, will oder darf derjenige, der ankuendigte, sich in Aschau umzuhoeren und umzuschauen nicht berichten, oder habe ich Schilderungen ueberlesen?
Gute Nacht allen zusammen!
Ich versuche es noch!
ZickZack
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von ZickZack »

007 hat geschrieben: Sonntag, 26. Februar 2023, 20:40:04Ich versuche es noch!
Was genau wird "versucht"? Sich zu äußern? Oder sich umzuhören?
Gast

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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Nachdem es letzte Woche so ruhig war gehts heute überall rund.
Der Holzuhrbesitzer wars nicht
Im Laufe dieser sehr aufwändigen Ermittlungen konnte nunmehr der Eigentümer und letzte Besitzer der aufgefundenen Armbanduhr identifiziert und vernommen werden. Der 32-jährige Mann aus Baden-Württemberg, der sich ein paar Tage vor der Tat im Rahmen einer Firmenfeier in Aschau im Chiemgau aufhielt, hatte die Uhr im Bereich des Bärbachs verloren. Das Armband war beschädigt worden, als er mit seiner Hand an einem Ast hängen blieb. Trotz intensiver medialer Berichtserstattung hatte der Mann keinerlei Kenntnis von dem späteren Tötungsdelikt und den damit verbundenen Zeugenaufrufen zu Hinweisen über die Herkunft der aufgefundenen Uhr. An den Aussagen des 32-jährigen Zeugen bestehen aufgrund entsprechender Alibiüberprüfungen aus kriminalpolizeilicher und staatsanwaltschaftlicher Sicht keine Zweifel....

Aufgrund des Fortschritts der Ermittlungen kann nunmehr die am 4. Oktober letzten Jahres bei der Kriminalpolizei Rosenheim eingerichtete Soko „Club“ unter Leitung von Kripo-Chef Hans-Peter Butz aufgelöst werden...

Aufgrund der Komplexität des Falles wird die Abgabe des abschließenden Ermittlungsberichts an die Staatsanwaltschaft Traunstein - Zweigstelle Rosenheim - noch einige Wochen in Anspruch nehmen.
https://www.polizei.bayern.de/aktuelles ... index.html
GastNord

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von GastNord »

Hä? Stand nicht sogar in einem Schmierblatt, dass die Uhr dem jetzigen TV zugeordnet werden konnte? :?
Naja, gut, dass die Spur geschlossen werden konnte.
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