MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

ÖFFENTLICHE DISKUSSION
Fälle: Anja Aichele, Ayleen Ambs, Vierfachmord von Annecy 2012, Bärbel B. (Bremerhaven) u. Ingrid R. (Bremen), Annika Brill, Tristan Brübach, Christoph Bulwin, Anne D. (Lorch), Suzanne Eaton, Michaela Eisch, Victor Elling, Sonja Engelbrecht, Trude Espas, Regina Fischer, Abby G. & Libby W. (USA-Indiana), Maren Graalfs, Mara-Sophie H. (Kirchdorf), Marion & Tim Hesse, Jutta Hoffmann, Peggy Knobloch, Cindy Koch, Martina Gabriele Lange, Lola (FR-Paris), Karl M. (Berlin), Khadidja M. (Ingolstadt), Stefan M. (Salzgitter), Jelena Marjanović, Margot Metzger, Karin N. (Borchen), Gabby Petito, Heike Rimbach, Elmar Rösch, Gustav Adolf Ruff, Carina S. (Iserlohn), Hannah S. (Hamm), Lena S. (Wunsiedel), Gabriele Schmidt, Mord in Sehnde-Höver, Yasmin Stieler, Simone Strobel, Elisabeth Theisen, Karsten & Sabine U. (Wennigsen), Nicky Verstappen, Hanna W. (Aschau)
StafBro

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von StafBro »

Catch22 hat geschrieben: Montag, 22. April 2024, 01:32:52 Bevor waghalsige Theorien ins Kraut schießen, sollten wir uns mit den realen Eckpunkten im Hanna-Prozess befassen:

• 12.10.2023: Beginn der Hauptverhandlung
• 16.10.2023: RA Vogel informiert die StA
• 16.10.2023: Polizei + StA vernehmen Adrian M. in der JVA
• 17.10.2023: StA kündigt den Zeugen Adrian M. an
• 20.10.2023: 1. Vernehmung von Verena R.
• 24.10.2023: Vernehmung von Adrian M.
• 03.11.2023: 2. Vernehmung von Verena R.
• 16.11.2023: Wahlverteidigerin Rick tritt hinzu
• 16.11.2023: Geodaten u. a. widerlegen Spaziergang von Verena R. und Sebastian T. am 03.10.2022
• 05.12.2023: Verena R. verweigert Auskunft (§ 55 StPO)

→ Der Zeuge Adrian M. war bereits bekannt (16.10.2023), noch bevor Verena R. das erste Mal vor Gericht aussagte (20.10.2023).
Ist der oben markierte Punkt verifiziert und ein Fakt ?
Catch22 hat geschrieben: Montag, 22. April 2024, 01:32:52 → Am 16.10.2023 konnte noch niemand wissen, wie widersprüchlich und letztlich unbrauchbar sich die Aussagen von Verena R. entwickeln würden (20.10.2023, 03.11.2023, 05.12.2023).
Da wäre ich mir jetzt allerdings nicht so sicher, schließlich kannten die Ermittler und der Staatsanwalt alle Aussagen von Verena R. - auch schon bevor dem Prozess überhaupt stattgegeben wurde! Verena war doch DIE Hauptbelastungszeugin der Anklage, ohne Verena R. wäre der Prozess doch gar nicht erst eingeläutet worden! Und die Ermittler kannten Verena R. und konnten dadurch sicher auch Risiken, für ihre bevorstehenden Zeiugenaussagen vor Gericht einschätzen.

Was wäre denn übrig geblieben wenn man Verenas Aussagen nicht gehabt hätte, dann hätte es von Anfang an gar kein rumgelaber über "Täterwissen" und somit auch keine Verhaftung von Sebastian T. gegeben. Die Ermittler wären weiter gefordert gewesen nach Beweisen zu suchen. Es war Verenas Aussage am 17.11.22, die seinerzeit den Ermittlungsrichter dazu bewogen hatte, gegen Sebastian T. Haftbefehl zu erlassen. Ja was auch sonst! Mit welcher anderen Begründung und auf welcher Grundlage hätte man da überhaupt argumentieren können, etwa mit Sebastians Jogging Runde in der Nacht ? Die Staatsanwaltschaft hat doch ansonsten (leider) Null Komma Nichts in den Händen, wie der Prozess uns eindeutig und nachhaltig verdeutlicht hat.

Und ganz objektiv betrachtet, hätten die Ermittler ihre Arbeit -gerade auch im Bezug auf die äußerst gewichtigen und belastenden Aussagen von Verena R- mit äußerster Akribie und der gebotener Sorgfalt erledigt, dann hätte auch schon im Rahmen der Ermittlungen -anhand von Handyauswertungen- schon ersichtlich werden müssen, dass von "Täterwissen" überhaupt gar keine Rede sein kann. Verena R. hat sich warum auch immer in dem Tag vertan, an dem sie meinte, dass Sebastian ihr das mit der der toten aus der Prien erzählt hat. Und wäre genau das nicht eigentlich auch die verdammte Pflicht der Ermittler und auch eines Staatsanwalts gewesen, diesen Sachverhalt -noch vor einer Anklage- überhaupt erst einmal genauestens abzuklären und auch gründlich zu verifizieren ? Immerhin ist man ja davon ausgegangen das es sich um Täterwissen handelte, gerade das muss man doch explizit und gegen alle Widrigkeiten beweissicher "eintüten"!

Wie schon mal geschrieben, ich hätte mir die Videoaufnahmen der Zeugenvernehmungen von Verena R. -aus sehr nachvollziehbaren Grünen- genauso gerne, wie auch RA:in Rick, angeschaut. Frau Rick hatte genau dies ja während des Prozess eingefordert, allerdings wurde der Antrag von Aßbichler -wie so viele andere auch- jedoch abgelehnt!

Lange Rede kurzer Sinn, dass die Aussagen von Verena R. widersprüchlich und letztlich deshalb auch unbrauchbar waren, dass hätte den Ermittlern und dem Staatsanwalt auch schon während der Ermittlungen und lange vor der Anklageerhebung auffallen müssen, sofern sie Ihre Ermittlungen gründlich und auch mit der nötigen Sorgfaltspflicht angegangen wären!
Catch22 hat geschrieben: Montag, 22. April 2024, 01:32:52 → Als RAin Rick hinzukam (16.11.2023), war die Vernehmung von Adrian M. längst abgeschlossen (24.10.2023).
Ja, RA:in Rick stieg -bedauerlicherweise- erst einen Monat später in den Prozess ein, das ist absolut richtig. Aber wie lange wird es wohl gedauert haben, dass sich die Nachricht -dass RA:Rick den Angeklagten vertreten wird oder sich überlegt ihn zu vertreten- via "Busch.- oder Flurfunk" in Justizkreisen verbreitet hat ?

(Btw. Ist eigentlich bekannt, ob evtl. Frau Rick an die Familie von Sebastian herangetreten ist oder ist das definitiv klar und nachhaltbar, dass die Familie den Kontakt zu Frau Rick gesucht hat ? )

Aber das ist natürlich nicht der springende Punkt..

Ich hatte mich in folgendem Beitrag faktisch falsch und dadurch leider etwas missverständlich ausgedrückt:
StaffBro hat geschrieben: Sonntag, 21. April 2024, 00:52:54 Als sich abzeichnete -nachdem RA:in Rick verpflichtet wurde-, dass es mit der ehemaligen Hauptbelastungszeugin Nr.1 = Verena R. keinen Blumentopf mehr zu gewinnen geben wird, musste halt ein neuer Hauptbelastungszeuge Nr.1 gefunden werden.
Die Passage " -nachdem RA:in Rick verpflichtet wurde-" , passt da selbstverständlich faktisch nicht, allerdings würde ich den Satz selbst -eben ohne diese Passage.-ansonsten trotzdem so stehen lassen. Denn genau das war m.E. halt auch das Dilemma in der die Anklage -selbstverschuldet- steckte. Und das im Grunde eigentlich schon von Beginn an!

Ich hatte es ja schon ein mal in meinem allerersten Beitrag hier erwähnt, dass ich der absoluten Überzeugung bin, dass die Anklageerhebung -mit dem was die Staatsanwaltschaft in den Händen hielt- nie hätte erhoben werden dürfen. Und das ich es absolut nicht nachvollziehen kann, dass man -mit praktisch nichts in den Händen- diesen Schritt überhaupt gewagt hat! Immerhin beinhaltete dieses Vorgehen ein enormes Risiko..
Catch22 hat geschrieben: Montag, 22. April 2024, 01:32:52 → Erst nach Bekanntwerden des Zeugen Adrian M. (16.10.2023) veranlasste die StA weitere Ermittlungen in der JVA.
Und da wäre ich mir jetzt auch nicht unbedingt sicher, dass das so wirklich den Tatsachen entspricht..

Offiziell werden die Ermittlungen sicherlich erst am oder nach dem 16.10.2023 in der JVA geführt worden sein, gar keine Frage! Allerdings ist es andererseits aber auch ein probates und vor allem auch gängiges Mittel der Ermittlungsbehörden, dass man sich an einen Knast-Kumpanen "heranwanzt", der einen wohlmöglich -überwiegend leider in seinem eigenem Interesse- u.U. wichtige Informationen über eine gewisse Zielperson preisgeben könnte.

Also wenn ich ein Teil der Ermittler oder eben der Staatsanwalt wäre, hätte ich nach einem kurzem Blick auf meine Haben Seite, genau solch eine Möglichkeit in Erwägung gezogen und hätte definitiv mal vorsichtig nachgefühlt und meine Fühler ausgestreckt, ob dahingehend etwas nützliches und gewinnbringendes zu holen wäre. Muss ja nicht immer gleich direkt ein Geständnis sein aber man nimmt halt gern was man kriegen (und Verantworten?) kann..

Mal davon abgesehen das ich persönlich, mit dem was die Staatsanwaltschaft in den Händen hielt, definitiv noch keinen Prozessbeginn angestrebt hätte, würde ich allerdings in der damaligen IST Situation des Staatsanwalts, so entschieden haben, dass ich direkt ab Tag 1 jemanden auf Sebastian im Knast angesetzt oder zu mindestens ein sehr wachsames Auge auf Sebastians Situation und Kontakte in der JVA gehabt hätte!
Catch22 hat geschrieben: Montag, 22. April 2024, 01:32:52 Um annehmen zu können, die Aussage des Adrian M. sei z. B. von der StA von langer Hand eingefädelt worden, hätte vorab Folgendes geklärt worden sein müssen:

• Mit welchen Mitgefangenen pflegte Sebastian T. einen vertrauteren Umgang?
• Mit wem davon sprach er über die Tat?
• Welchen Inhalts waren die Gespräche?

Derartige Ermittlungen hätten relativ viel Zeit beansprucht, u. U. auch den Einsatz eines verdeckten Ermittlers. Für derlei Annahmen gibt es nicht den geringsten Anhaltspunkt. Zudem wären zahlreiche weitere Hürden zu nehmen gewesen, die nur schwer zu überwinden sind (z. B. die Dokumentation aller Besuche in der JVA).
Na so viel Zeit dann aber auch nicht, wenn der Kollege Staatsanwalt mal des Verteidigers Nummer wählt, nachdem er über andere Quellen/Kanäle bereits erfahren hat, mit wem seine Zielperson so rumhängt und dann bei seinem Verteidiger die Möglichkeiten und etwaige Bereitschaften auslotet. Der kurze Dienstweg halt..

Also "von langer Hand geplant", gehe ich bei meinen hypothetischen Überlegungen gar nicht mal aus, sondern eigentlich "nur" von einer evtl. vorgerichtlich erfolgten freundschaftlichen Erörterung/Beratung in Hinblick auf eine mögliche Strafverurteilung, trotz bedauerlicherweise sehr weicher Indizien und dem fehlen jeglicher Beweise. Mit einem dann evtl. abschließend etwas grünlichem Licht signalisierend. Schließlich will man ja beidseitig nur gutes!

Das ein Adrian M. auch schon beim gemütlichem zusammensitzen ein Thema gewesen sein könnte, möchte ich allerdings eher ausschließen, -wenngleich im Grunde sogar diese Möglichkeit bestünde- und kann es mir eigentlich auch nicht so recht vorstellen. Ohne RA:Rick im Prozess, hätte man das "Kind" sehr wahrscheinlich auch ohne Adrian M. unaufgeregt über die Bühne geschaukelt bekommen.
Catch22 hat geschrieben: Montag, 22. April 2024, 01:32:52 Was mir dagegen realistisch erscheint:

Als Adrian M. erfuhr, vor welcher Kammer sein Fall verhandelt werden würde (damals noch die 2. Jugendkammer von Aßbichler), könnte ihm eine listige Idee in den Sinn gekommen sein und er besprach sich mit seinem Verteidiger. Dieser wiederum wandte sich am 16.10.2023 an die StA. Dabei dürfte der RA auch das Ansinnen einer Strafmilderung vorgebracht haben.

Allerdings wurde seitens der StA kein Vorteil versprochen, weil einerseits die StA alleine dazu gar nicht in der Lage ist und andererseits die „wertvolle“ Aussage dann einem Verwertungsverbot unterfallen würde (§ 136a Abs. 1 Satz 3 Alt. 2 StPO). Statt dessen dürfte von der StA eine „wohlwollende Handhabung“ in Aussicht gestellt worden sein.

Dies kann durchaus eine Grundlage für ein beiderseitig profitables Zusammenwirken sein, was sich letztlich bestätigte: Sebastian T. wurde aufgrund der Aussage von Adrian M. verurteilt. Im Adrian-Prozess bestätigte OStA Vietze den Erfolg und StAin Neumeier plädierte auf entsprechende Strafmilderung. Das Gericht gewährte sie. Alles paletti – für des Verteidigers Mandanten.
Deinen erster Absatz macht natürlich absolut Sinn, könnte Inhaltlich aber genauso gut mit der Abänderung hinkommen, wenn die Kontaktaufnahme nicht von Adrian ausgegangen wäre. Die (Hinter.-)List und das Ansinnen auf Strafmilderung wären auch in diesem Fall bei Adrian M. gegeben.

Zum zweitem Absatz:
Vorteile können in vielerlei Hinsichten versprochen und gewährt werden und dazu bedarf es u.U. noch nicht einmal etwas schriftlichem. Gerade dann, wenn man selbst an den "Schaltzentralen der Macht" sitzt und darüber hinaus dann auch noch über einen großen Unterstützer.- und Freundeskreis in den eigenen Reihen verfügt. Jemanden einen gefallen tun, heißt nun mal auch etwas gut zu haben..

Absatz drei:
Das war aber auch so vorhersehbar, oder hattest du wirklich etwas anderes erwartet, ich denke nicht, oder ?
Großzügig mit dem Strafmaß entgegenkommen war eh keine wirkliche Option, dafür stand der Prozess zu sehr unter Beobachtung. Aber Adrian wird sicher mit dem zufrieden sein, was ihm versprochen wurde.

Insgesamt hast du die drei Absätze natürlich gut auf einen Nenner gebracht und auch plausibel hergeleitet. Kann genau so gewesen sein.

Aber nochmal, ich halte es ebenfalls für wenig realistisch, dass da mit Adrian M., was von langer Hand geplant wurde. Nein wohl eher nicht.

Allerdings habe ich schon den Eindruck gewonnen, dass man da ab einem gewissen Zeitpunkt -als man realisierte, dass das mit Verena R alleine nichts wird- im Hintergrund schon selbst aktiv geworden ist, um den Prozess "mit allen Mitteln", wie beabsichtigt zu Ende zu bringen!

Wäre der zurückliegende Prozess ein Fussballspiel gewesen, hätte ich jedenfalls mit voller Überzeugung SCHIEBUNG skandiert!

Aber noch mal was anderes, da Adrian nun in seinem eigenem Prozess ja angegeben hat, dass er von Seinere Mutter sexuell missbraucht und sogar vergewaltigt wurde. Müsste der Mutter da jetzt nicht Ungemach ins Haus stehen ? Ich meine, der Staat hat doch eine Rechtspflicht einer solch schweren Beschuldigung & Straftat nachzugehen und dahingehend tätig zu werden, oder irre ich mich da ? Immerhin sind ja auch noch kleinere Kinder bei der Mutter, da muss doch das Kindeswohl abgesichert, aber auch die Straftat selbst bestraft werden!

Wenn die Mutter das nun abstreitet und den Sohn im Gegenzug wegen falscher Beschuldigung und/oder übler Nachrede anzeigt und es zu einem Prozess kommt, in. dem Adrian seine Anschuldigungen nicht beweisen kann. Was hätte er da strafrechtlich -als dem Gericht nicht unbekannter notorischer Lügner- zu befürchten ? (wäre ja auch noch mal ein interessanter Aspekt in einem etwaigem Wiederaufnahmeverfahren)

Als ich mir gerade deinen Spoiler mit dem Artikel über Adrian M. durchgelesen habe, dachte ich mir nur: Oha, was ist das doch nur für ein exzellentes "Bewerbungsschreiben" einer Person, die von Gerichtswegen als absolut Glaubwürdig eingestuft wird. Ein wirklich abartiges Bürschchen... ich kann gar nicht so viel essen, wie ich grade ko...en könnte..

Einfach nur widerlich und leider Gottes wahrscheinlich jemand, von dem man zukünftig wohl noch von ganz anderen Taten zu hören bekommen wird.

@andi
OK, dass war mir nicht klar, dass das mit den Photos anfertigen, auch hinsichtlich sexuellem Missbrauch einzuordnen bzw. so zu benennen ist. Dann konnte ich natürlich auch nichts weiter finden und kann die Suche nun einstellen. (nehme das jetzt mal als Fakt, da @Catch22 ja auch nicht interveniert hat) Danke
StaffBro

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von StaffBro »

Catch22 hat geschrieben: Sonntag, 21. April 2024, 17:17:53 @StaffBro
Die Hilfskammern wurden gemäß des „5. Beschlusses zur Änderung der richterlichen Geschäftsverteilung des Landgerichts Traunstein vom 05.02.2024“ eingerichtet. Dies ergibt sich aus dem Geschäftsverteilungsplan 2024 (Stand 16.04.2024):

https://www.justiz.bayern.de/media/imag ... ein/gv.pdf
Super! Danke dir :)

Bild

Na dann wäre diese Frage ja schon mal abschließend beantwortet.

Hast du zufällig auch noch eine komplette Datums-Liste mit den einzelnen Prozesstagen des Eiskeller-Prozess zur Hand ?

@all
Sollte jemand die genauen Daten der 5 Prozesse haben, die Richterin Aßbichler ehemals verhandeln sollte, welche aber aufgrund der Verlängerung des Eiskeller Prozess und durch oben ersichtlichen Entscheidung an die Hilfskammern zu anderen Vorsitzenden verschoben wurden, dann wären auch diese Informationen für mich sehr von interessant.

Benötigen würde ich die genauen ehemaligen Daten dieser 5 Prozesse inkl. jeweiliger Prozesstage -also noch mit Richterin Aßbichler als als Vorsitzende geplant- und eben die neuen und wohlmöglich zeitlich abgeänderten Daten dieser Prozesse.
andi55
Beiträge: 473
Registriert: Sonntag, 14. Mai 2023, 23:50:34
Kronen:
Sterne:

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von andi55 »

@StaffBro
Wenn ich mich richtig erinnere bist du nicht von Anfang an dabei hier, oder ? Und wirst auch nicht über 5600 Beiträge gelesen haben. Korrigier mich wenn ich falsch liege. Volle Zustimmung, dass die Videoaufzeichnung der Vernehmung von Verena äußerst interessant wäre. Warum ist das ein Geheimnis ? Ich weiß nicht ob du die Info mitbekommen hast, während des Prozesses hat eine Beamtin ausgesagt, Verena wäre "freudestrahlend" aus der Befragung gegangen. Ich dachte damals noch über Verena, was für eine perfide Person diese Verena. Natürlich musss sie die Wahrheit sagen in einer Befragung, aber freudestrahlend rausgehen in dem Wissen , meinen Kumpel in arge Schwierigkeiten zu bringen. Normalerweise ist man nach so einer Befragung erstmal völlig fertig, oder ? Mittlerweile frage ich mich, ob diese Beobachtung der Beamtin überhaupt so stimmt, vielleicht sollte es nur eine Provokation gegenüber Sebastian sein ,um ihn aus der Reserve zu locken. Thema Impulskontrolle . Ich weiß es nicht. Im Moment zweifel ich gerade alles an, nachdem klar ist, dass der Kronzeuge nach gut dünken seine Versionen ändert.
Gast

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von Gast »

Ich glaub ich spinn..was ihr da alles geschrieben habt inzwischen .mit dem komischen Belastungszeugen M., kann die Familie Hannas nicht verlangen, dass alles neu aufgrollt wird...so taet ich als Betroffenere das nicht akzeptieren..da laeuft jemand ungesuehnt weiterhin frei rum...Hannas Familie will nicht Bestrafung.nota bene..aber ich hab das Gefuehl .es wurde was uebersehen bei Tatermittling und..vielkeicht doch der Falsche einkassiert
Gast

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von Gast »

Ich bin nach wie vor ueberzeugt, dass Hanna aus Club aus verfolgt wurde..von wem auch immer..bin ueberzeugt ..jemand wartete auf sie .sobst waere sie ja mit dem besoffenen P. heimgelatscht..ider ..genau dieser war Dreh und Angelpunkt
Catch22
Beiträge: 747
Registriert: Sonntag, 10. Juli 2022, 21:33:56
Kronen:
Sterne:

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von Catch22 »

Catch22 hat geschrieben: Montag, 22. April 2024, 01:32:52
• 16.10.2023: RA Vogel informiert die StA
StafBro hat geschrieben: Montag, 22. April 2024, 21:00:16 Ist der oben markierte Punkt verifiziert und ein Fakt ? …
Drei Quellen:

Spoiler – hier klicken!

Platzt jetzt die Bombe? Hannas mutmaßlicher Mörder soll Mithäftling die Tat geschildert haben


Wertvolle Informationen von Mithäftling

Staatsanwalt Wolfgang Fiedler ist am Zug und sagt, er habe am Montag (16. Oktober) mit einem Rechtsanwalt telefoniert, dessen Mandant mit Sebastian T. in Traunstein in Untersuchungshaft saß. Dieser Mithäftling sei von zwei Beamten der Kriminalpolizei vernommen worden. Er habe sehr wertvolle Angaben gemacht. In Kürze werde das Vernehmungsprotokoll ausgehändigt. Besonders wichtig für den Prozess seien Angaben des Mithäftlings, die „Zusatzinformationen“ enthalten. Also solche, die eben nie in der Presse kommuniziert worden seien.

Ist also die Bombe geplatzt? … Die Vorsitzende Richterin bietet den Verteidigern eine Pause an, um mit dem mutmaßlichen Mörder Hannas zu sprechen. Er hat nun Gelegenheit, sich offen und ehrlich gegenüber seinen Rechtsanwälten zu äußern.


Rosenheim24.de am 17.10.2023
https://www.rosenheim24.de/bayern/landk ... 76834.html
Paukenschlag im Mordfall Hanna aus Aschau: Ein neuer Zeuge könnte die Wende bringen

… Staatsanwalt Wolfgang Fiedler gab am Morgen des dritten Prozess-Tags (17. Oktober) … eine überraschende Erklärung ab: Es gebe einen Mithäftling, dem gegenüber Sebastian T. den Mord an Hanna eingeräumt habe.

Die Angaben, die der Mann in einer Vernehmung durch die Kripo gemacht habe, seien „werthaltig“, sagte Fiedler. Die Verteidiger von Sebastian T., Harald Baumgärtl und Dr. Markus Frank, beantragten daraufhin eine Unterbrechung der Verhandlung, auch um sich mit Staatsanwälten und Richterin zu besprechen. Für die Befragung des neuen Zeugen setzte die vorsitzende Richterin Jacqueline Aßbichler anschließend einen Zusatztermin an: Dienstag, 24. Oktober.


Rosenheim24.de am 17.10.2023
https://www.rosenheim24.de/rosenheim/ch ... 83138.html
Ist das der Durchbruch im Mordfall Hanna? – Wie der Staatsanwalt an den neuen Zeugen kam

… Staatsanwalt Wolfgang Fiedler hob zu Beginn des dritten Prozesstages (17. Oktober) … zur sensationellen Mitteilung an, dass ein wichtiger Zeuge aufgetaucht sei. Dieser Zeuge, ein Mitinsasse, soll im Gefängnis aus dem Mund des Angeklagten das Eingeständnis gehört haben, am frühen Morgen des 3. Oktober 2022 in Aschau die junge Frau getötet zu haben. Ein Paukenschlag!

Wie lief der Coup mit dem neuen Zeugen?

Die Eröffnung der Staatsanwaltschaft war, so überraschend sie auch ausfiel, kein Versuch der Überrumpelung. Vielmehr war die Staatsanwaltschaft von der Entwicklung offenbar selbst überrascht worden.

Erst am Tag zuvor, am Montag, 16. Oktober, sei bekannt geworden, dass sich ein Untersuchungshäftling an eine aufschlussreiche Unterhaltung mit Sebastian T. erinnere, heißt es. Der Anwalt des Mannes hatte sich bei der Staatsanwaltschaft gemeldet, mit der Mitteilung, dass sein Mandant etwas mitzuteilen habe. Von einer Unterhaltung, die ein weiteres Stück im Puzzle dieses Falls darstellen könnte.

Die Aussage des Zeugen soll Substanz haben

Unmittelbar nach dem Anruf machten sich dem Vernehmen nach zwei Kripo-Leute und ein Staatsanwalt auf den Weg zum Untersuchungsgefängnis. Sie protokollierten bis zum Abend eine zumindest umfangreiche Aussage: Es soll sich um über 40 Seiten handeln. Staatsanwalt Fiedler sagte im Gerichtssaal, die Aussagen seien „werthaltig“. Darin steckten auch Details, die der Zeuge nur von einem Täter habe erfahren können, nicht aus den Medien.

Worauf sich nun die Verteidigung einrichtet

„Wir wurden zeitnah informiert“, sagt Strafverteidiger Harald Baumgärtl, der den „außerordentlich fairen Umgang“ von Staatsanwaltschaft und Gericht mit der Angelegenheit lobt. Man benötige nun aber Zeit. Was nicht weiter überrascht – der Rechtsbeistand wird für sich bewerten müssen, wie viel Substanz in der Aussage steckt.

Und ein Verteidiger wird auch herausfinden wollen, welche Motive einen Überraschungszeugen leiten. Wer sachdienliche Angaben zu einem so komplizierten Fall wie dem Fall Hanna macht, wird möglicherweise spekulieren – auf Pluspunkte für die eigene Gerichtsverhandlung. Die Zeit, diese Umstände abzuwägen, hat die Verteidigung nun. Die Vorsitzende Richterin Jacqueline Aßbichler setzte die Befragung des neuen Zeugen auf Dienstag, 24. Oktober, fest (ab 8 Uhr).


Rosenheim24.de am 18.10.2023
https://www.rosenheim24.de/rosenheim/ch ... 85573.html


Zu vielen Punkten wirst Du z. B. hier fündig:

https://www.rosenheim24.de/suche/?qr=Ha ... 3%A4ftling
(Ergänze die Suchbegriffe „Hanna“ und „Aschau“ um den jeweiligen Begriff, nach dem Du suchen willst, z. B. „Mithäftling“.)

StafBro hat geschrieben: Montag, 22. April 2024, 21:00:16 … (nehme das jetzt mal als Fakt, da @Catch22 ja auch nicht interveniert hat) …
Als „Interventionsorgan“ verstehe ich mich keineswegs. Wenn ich auf jeden Senf, den so manch einer verzapft, reagieren wollte, müsste der Tag 48 Stunden haben und meine Zeit wertlos sein. ;-) (Der von Dir in Bezug genommene Beitrag von @andi55 übrigens ist richtig.)


RiLG Salzinger, der als Beisitzer der Hilfskammer (Adrian-Prozess) angehört,

Spoiler – hier klicken!
StaffBro hat geschrieben: Montag, 22. April 2024, 22:41:05 Bild
https://i.ibb.co/LPpfr64/Traunstein-18.png

gehört übrigens auch der 2. Jugendkammer (Hanna-Prozess) an.

StaffBro hat geschrieben: Montag, 22. April 2024, 22:41:05 … Hast du zufällig auch noch eine komplette Datums-Liste mit den einzelnen Prozesstagen des Eiskeller-Prozess zur Hand ? …
Leider nein. Eine solche Liste mit den einzelnen Sitzungstagen, Schlagwörtern zu den jeweiligen Inhalten und den wichtigsten Medienberichten wäre oft sehr hilfreich gewesen. Mittlerweile aber lohnt die viele Arbeit für eine Zusammenstellung nicht mehr. Falls es zu einer neuen Hauptverhandlung kommen sollte, wäre das eine sinnvolle Aufgabe!

Was ich anbieten kann: Ungefähr ab dem 16. Sitzungstag (30.11.2023) hatte ich begonnen, die Berichterstattung zu den Terminen zu zitieren und später auch zu verschlagworten. Die Beiträge findest Du hier unter Suchbegriffen wie z. B. „Sitzungstag“:

search.php?keywords=&terms=all&author=C ... bmit=Suche

Hier direkt verlinkt:
• Suchbegriff „Sitzungstag“
• Suchbegriff „Sitzungstags“
• Suchbegriff „Sitzungstage“
• Suchbegriff „Sitzung“
(Leider erscheinen zu den Suchbegriffen auch weitere Beiträge, was sich nicht vermeiden lässt.)


Am 15. Sitzungstag (29.11.2023) wurde übrigens die in der JVA videografierte erste Zeugenvernehmung des Adrian M. präsentiert:

viewtopic.php?p=238543#p238543
viewtopic.php?p=238567#p238567
Catch22
Beiträge: 747
Registriert: Sonntag, 10. Juli 2022, 21:33:56
Kronen:
Sterne:

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von Catch22 »

BiosOmaladen hat geschrieben: Sonntag, 21. April 2024, 21:00:51 … Bestehen bei diesen Richtern und Staatsanwälten überhaupt keine Skrupel mal falsch liegen zu können und jemanden unschuldig verknacken zu können? …
Die Wendigkeit eines gummigleichen Rückgrats hilft ungemein. Erinnert sei an den Badewannen-Fall:

Dieselbe Kammer des LGs, die Manfrad G. aufgrund erwiesener Unschuld freisprach, hatte zuvor die Wiederaufnahme des Verfahrens noch vehement abgelehnt. Erst auf die Beschwerde der Verteidigung hin zwang das OLG das LG, sich überhaupt mit den neuen Sachverständigenbeweisen näher befassen zu müssen.

Dies hinderte die VorsRiLG Elisabeth E. freilich nicht, in der mündlichen Begründung des Freispuchs (zurecht) Maulschellen auszuteilen gegen Polizei, StA und die Gerichte, die Manfred G. zweimal als Mörder verurteilt hatten. Kritik an der eigenen Praxis jedoch war nicht zu vernehmen.

Eine alte Weisheit bewahrheitet sich: Ein Jurist kann behaupten, was ihm gefällt, er muss es nur schlüssig begründen können.

BiosOmaladen hat geschrieben: Sonntag, 21. April 2024, 21:00:51 … Was für eine Hybris.
Richtig. Eine ähnliche Haltung ist auch auf allesMist zu beobachten, aber nicht nur dort, sei es im Badewannen-Fall oder im Fall Hanna – nur gebricht es allzu oft an der Schlüssigkeit, wenn Scheuklappen und halbseitige Erblindung zur Tugend heranreifen …
StaffBro

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von StaffBro »

andi55 hat geschrieben: Dienstag, 23. April 2024, 00:33:31 @StaffBro
Wenn ich mich richtig erinnere bist du nicht von Anfang an dabei hier, oder ? Und wirst auch nicht über 5600 Beiträge gelesen haben. Korrigier mich wenn ich falsch liege.

Deine Erinnerung trügt nicht.. Habe die Berichterstattung im Fall Hanna W. -und auch den Prozess- zwar sehr aufmerksam mitverfolgt, aber das Forum hier, habe ich erst im laufe der Gerichtsverhandlung entdeckt und infolgedessen dann sporadisch hier auch mitgelesen. Und Nein, die 5600 Beiträge habe ich mir bisher noch nicht angetan ;)

andi55 hat geschrieben: Dienstag, 23. April 2024, 00:33:31 Volle Zustimmung, dass die Videoaufzeichnung der Vernehmung von Verena äußerst interessant wäre. Warum ist das ein Geheimnis ?

Ich bin mir relativ sicher, dass die Auswertung der Videoaufzeichnungen von Verenas dreimaliger polizeilicher Vernehmung, expliziten und nachhaltigen Aufschluss darüber ergeben hätte, wie die Vernehmung von Verena R. im Detail geführt wurde und welche Mittel und Methoden dabei von der Polizei angewandt wurden. Was wichtige Rückschlüsse zugelassen hätte!

Damit wäre eine sehr viel objektivere Einordnung von Verenas Aussagen & Widersprüchen möglich gewesen und hätte sehr wahrscheinlich eben auch die Widersprüche in den Aussagen von Verena logisch nachvollziehbar gemacht.

Womit allerdings auch das Potential bestanden hätte, dass die "Sicht auf die Dinge", von vielen noch einmal nachhaltig überdacht und hinterfragt worden wäre. Und eben genau das war meiner Prozess-Lesart nach, von Richterin Aßbichler und auch StA Fiedler eben nicht gewollt und wurde deshalb abgelehnt! Immerhin war Verena R. DIE Hauptbelastungszeugin, ohne die es den Prozess gar nicht gegeben hätte!

Festzuhalten gilt, dass die Aussagen der Polizeibeamtinnen gegenüber denen von Verena über die einzelnen Vernehmungen, ja offensichtlich diametral auseinander gehen und genau das, wird mMn. eben auch ganz speziellen Gründen unterliegen. Welche aber sicher nicht allein im Naturell von Verena begründet liegen (!) und sehr wahrscheinlich eben auch den Vernehmungsaufnahmen zu entnehmen gewesen wäre..

Ich erinnere diesbezüglich an die Vernehmungs.-Methodik, die von der Polizei bei Sebastians Zeugenvernehmungen angewandt wurden! Stichwort: Suggestiv-Befragung! Eine Befragungstechnik also, bei der eine Frage mit Absicht so gestellt wird, dass eine bestimmte Antwort eben ganz besonders nahe liegt! Aber es gibt natürlich auch noch zahlreiche weitere Verhörmethoden und Mittel, die es -bei der Bewertung der Ergebnisse- zu beachten und zu bedenken gilt. Und genau denen wollte RA:in Rick im Prozess auf den Grund gehen und wurde von Richterin Aßbichler daran gehindert!

andi55 hat geschrieben: Dienstag, 23. April 2024, 00:33:31 Ich weiß nicht ob du die Info mitbekommen hast, während des Prozesses hat eine Beamtin ausgesagt, Verena wäre "freudestrahlend" aus der Befragung gegangen.

Ja, dass habe ich natürlich auch mitbekommen:

"Polizistin zeigte sich laut Rosenheim24 überrascht und gab an, die Schulfreundin sei in den zwei Tagen der Vernehmung sehr locker gewesen und habe danach sogar „gestrahlt“."

https://www.merkur.de/bayern/hanna-proz ... 29293.html
andi55 hat geschrieben: Dienstag, 23. April 2024, 00:33:31 Ich dachte damals noch über Verena, was für eine perfide Person diese Verena. Natürlich musss sie die Wahrheit sagen in einer Befragung, aber freudestrahlend rausgehen in dem Wissen , meinen Kumpel in arge Schwierigkeiten zu bringen.

Ich war auch sehr irritiert als ich das dass erste mal las und hatte auch versucht mir irgendwie ein Bild über die Persönlichkeit von Verena R. -aus den spärlichen Informationen die mir über sie vorlagen- zu verschaffen. Und hatte deshalb anfangs noch den Eindruck und Vermutung, dass Verena R. u.U. eine "Plaudertasche" und/oder Wichtigtuerin sein könnte.
andi55 hat geschrieben: Dienstag, 23. April 2024, 00:33:31 Normalerweise ist man nach so einer Befragung erstmal völlig fertig, oder ?
Und genau das hat der Prozess -Dank RA:Rick- ja aufgezeigt, dass genau das eben offensichtlich wohl auch der Fall war. So zitierte RA:in Rick bei ihrer Befragung einer der beiden Polizeibeamtinnen -die Verena vernommen hatte- ja folgendes:

"Anschließend war Rechtsanwältin Regina Rick mit der Vernehmung dran und befragte die Beamtin. Im Gerichtssaal spielte sie mehrere Sprachnachrichten der Schulfreundin vor. Darin spricht die junge Frau über ihre erste Vernehmung: „Ich könnte heulen. Ich war jetzt gerade bei der Polizei und muss vielleicht ein paar Wochen in U-Haft, weil die mich und den T. verdächtigten. Jetzt soll ich mir einen Anwalt nehmen.“

"Die Anwältin laß im weiteren Verlauf des Prozesses verschriftliche Sprachnachrichten vor: „Ich bin jetzt 1,5 Stunden bei der Polizei gesessen und habe nicht einmal was damit zu tun“. Und: „Dann hat mich der Mann angeschrien, ich soll jetzt die Wahrheit sagen. Und ich habe geantwortet: Ich habe ja nichts Besseres zu tun, als jemanden umzubringen.“

https://www.merkur.de/bayern/hanna-proz ... 29293.html

Hat sich Verena das alles etwa nur ausgedacht, so wie die Polizeibeamtin es -unausgesprochen- zu suggerieren versucht ? :

"Die Polizeibeamtin antwortete dazu, dass die Schulfreundin bei keiner dieser Vernehmungen – die übrigens auch aufgezeichnet wurden – laut angesprochen worden sei und auch die Schulfreundin selbst nie so forsch geantwortet habe, so Rosenheim24."

Ich wüsste jedenfalls nicht, warum sich Verena R. das alles aus den Fingern gesogen haben sollte und werde -gerade auch wegen der richterlichen Ablehnung die Videoaufzeichnungen im Prozess zuzulassen- auch hier den sich aufdrängenden Verdacht nicht los, dass die Wahrheit auch in diesem Punkt -wieder einmal in diesem Prozess- hinten angestellt wurde!

Die Aussagen die Verena R. da gegenüber ihren Freunden, Bekannten und Familie tätigt, klingen für mich eigentlich sehr glaubwürdig, vor allem aber -speziell in der Gesamtbetrachtung- als sehr naheliegend und sehr viel eher nachvollziehbar!

andi55 hat geschrieben: Dienstag, 23. April 2024, 00:33:31 Mittlerweile frage ich mich, ob diese Beobachtung der Beamtin überhaupt so stimmt, vielleicht sollte es nur eine Provokation gegenüber Sebastian sein ,um ihn aus der Reserve zu locken. Thema Impulskontrolle . Ich weiß es nicht.

Also als einen Versuch Sebastian damit zu provozieren, um ihn damit aus der Reserve zu locken, würde ich persönlich die ausgesagte Schilderung der Polizeibeamtin, jetzt nicht werten. Sondern sehr viel eher, für ein "herunterspielen" der Gesamt.-Vernehmungssituation mit Verena R., auf eben "Normalniveau". So nach dem Motto, wir haben uns bei den Vernehmungen der Verena R. nichts zu Schulden kommen lassen und können es deshalb auch gar nicht nachvollziehen, wie Verena R. auf solche Behauptungen überhaupt kommt..

Vielleicht hat Verena R bei der Verabschiedung ja auch nur "gestrahlt", weil sie in die Freiheit entlassen wurde, nachdem man ihr im Verhör noch eine Tatbeteiligung angedichtet hatte und ihr Rat sich einen Anwalt zu nehmen..

andi55 hat geschrieben: Dienstag, 23. April 2024, 00:33:31 Im Moment zweifel ich gerade alles an, nachdem klar ist, dass der Kronzeuge nach gut dünken seine Versionen ändert.

Das kann ich absolut nachvollziehen, erste Zweifel traten bei mir schon kurz nach Prozessbeginn auf und haben sich im Verlaufe des Prozess dann immer weiter verstärkt! Anfangs war ich übrigens -aufgrund der Medialen Vorverurteilung- schon fast von der Schuld von Sebastian überzeugt, erst der Prozess selbst und auch das agieren von Aßbichler und Fiedler, ließen dann immer mehr Zweifel in mir aufkommen und wurden darüber hinaus dann auch auf eklatanter Weise sichtbar!

Und ja, die Krönung des Ganzen "Schauspiels" war dann Adrian M., der als Hauptbelastungszeuge dazu befähigt/bemächtigt wurde das Zündlein an der Waage -in einem Indizien-Mordprozess!!!- zu "spielen"! Ja, ich habe tatsächlich den Eindruck, dass die Skrupel -einen wohlmöglich Unschuldigen zu verurteilen-, in diesem Prozess -wie auch die Wahrheit selbst- des öfteren hinten an gestellt und letztendlich ausgeklammert wurden!

Catch22 hat geschrieben: Dienstag, 23. April 2024, 05:14:42 Drei Quellen:

Spoiler – hier klicken!






Zu vielen Punkten wirst Du z. B. hier fündig:

https://www.rosenheim24.de/suche/?qr=Ha ... 3%A4ftling
(Ergänze die Suchbegriffe „Hanna“ und „Aschau“ um den jeweiligen Begriff, nach dem Du suchen willst, z. B. „Mithäftling“.)
OK, dann ist das zumindest öffentlich so bestätigt worden. Danke

Die Zweifel meinerseits, dass dieser Sachverhalt bzw. Ablauf so auch wirklich der Realität entsprechend wiedergegeben wurde, wird dadurch zwar nicht ausgeräumt -sie bestehen weiterhin- aber meine Frage ist dadurch natürlich erst einmal hinreichend beantwortet.
Catch22 hat geschrieben: Dienstag, 23. April 2024, 05:14:42 Als „Interventionsorgan“ verstehe ich mich keineswegs. Wenn ich auf jeden Senf, den so manch einer verzapft, reagieren wollte, müsste der Tag 48 Stunden haben und meine Zeit wertlos sein. ;-) (Der von Dir in Bezug genommene Beitrag von @andi55 übrigens ist richtig.)
:D
Absolut Nachvollziehbar. ;)
Catch22 hat geschrieben: Dienstag, 23. April 2024, 05:14:42 RiLG Salzinger, der als Beisitzer der Hilfskammer (Adrian-Prozess) angehört,


Spoiler – hier klicken!

gehört übrigens auch der 2. Jugendkammer (Hanna-Prozess) an.
Danke für die Zusatzinfo!
Catch22 hat geschrieben: Dienstag, 23. April 2024, 05:14:42 Leider nein. Eine solche Liste mit den einzelnen Sitzungstagen, Schlagwörtern zu den jeweiligen Inhalten und den wichtigsten Medienberichten wäre oft sehr hilfreich gewesen. Mittlerweile aber lohnt die viele Arbeit für eine Zusammenstellung nicht mehr. Falls es zu einer neuen Hauptverhandlung kommen sollte, wäre das eine sinnvolle Aufgabe!
ja, wäre jetzt auch zu schön gewesen ;)

Mal schauen, evtl. begebe ich mich mal dran und bastel ne Excel-Datei mit allen Relevanten Daten, sobald ich selbige zusammengetragen habe.
Catch22 hat geschrieben: Dienstag, 23. April 2024, 05:14:42 Was ich anbieten kann: Ungefähr ab dem 16. Sitzungstag (30.11.2023) hatte ich begonnen, die Berichterstattung zu den Terminen zu zitieren und später auch zu verschlagworten. Die Beiträge findest Du hier unter Suchbegriffen wie z. B. „Sitzungstag“:

search.php?keywords=&terms=all&author=C ... bmit=Suche

Hier direkt verlinkt:
• Suchbegriff „Sitzungstag“
• Suchbegriff „Sitzungstags“
• Suchbegriff „Sitzungstage“
• Suchbegriff „Sitzung“
(Leider erscheinen zu den Suchbegriffen auch weitere Beiträge, was sich nicht vermeiden lässt.)


Am 15. Sitzungstag (29.11.2023) wurde übrigens die in der JVA videografierte erste Zeugenvernehmung des Adrian M. präsentiert:

viewtopic.php?p=238543#p238543
viewtopic.php?p=238567#p238567
Das ist ja schon mal was, damit kann man zweifellos arbeiten.
Danke für deine Mühe und Unterstützung. :)
Gast

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von Gast »

Hab ich das jetzt richtig aufgefasst..Verhandlung wird fortgesetzt..aber ohne Assbichlerin?? Oder taeusche ich mich..??
Das waere ja sehr gut..um Prozess ohne Befangenheit endlich zu fuehren
Catch22
Beiträge: 747
Registriert: Sonntag, 10. Juli 2022, 21:33:56
Kronen:
Sterne:

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von Catch22 »

Gast hat geschrieben: Samstag, 27. April 2024, 00:28:42 … Verhandlung wird fortgesetzt..aber ohne Assbichlerin?? Oder taeusche ich mich..?? …
Es handelt sich um zwei verschiedene Verfahren: Am 18.04.2024 fand die Hauptverhandlung gegen Adrian M. statt, den JVA-Zeugen im Hanna-Prozess. Den Prozess gegen Adrian M. führte eine andere Kammer, der VorsRiLG Aßbichler nicht angehört.

Dies erschließt sich aus den Beiträgen ab hier:
viewtopic.php?p=250112#p250112
Antworten