MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

ÖFFENTLICHE DISKUSSION
Fälle: Anja Aichele, Ayleen Ambs, Vierfachmord von Annecy 2012, Bärbel B. (Bremerhaven) u. Ingrid R. (Bremen), Annika Brill, Tristan Brübach, Christoph Bulwin, Anne D. (Lorch), Suzanne Eaton, Michaela Eisch, Victor Elling, Sonja Engelbrecht, Trude Espas, Regina Fischer, Abby G. & Libby W. (USA-Indiana), Maren Graalfs, Mara-Sophie H. (Kirchdorf), Marion & Tim Hesse, Jutta Hoffmann, Peggy Knobloch, Cindy Koch, Martina Gabriele Lange, Lola (FR-Paris), Karl M. (Berlin), Khadidja M. (Ingolstadt), Stefan M. (Salzgitter), Jelena Marjanović, Margot Metzger, Karin N. (Borchen), Gabby Petito, Heike Rimbach, Elmar Rösch, Gustav Adolf Ruff, Carina S. (Iserlohn), Hannah S. (Hamm), Lena S. (Wunsiedel), Gabriele Schmidt, Mord in Sehnde-Höver, Yasmin Stieler, Simone Strobel, Elisabeth Theisen, Karsten & Sabine U. (Wennigsen), Nicky Verstappen, Hanna W. (Aschau)
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Agatha Christie
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von Agatha Christie »

@ben

Lass es bleiben, jeder merkt, das du dir deine Argumente zurechtschneidest, wie es gerade passt, Hauptsache du bekommst genügend Aufmerksamkeit und sei es auch nur shitstorm. Kein Mann ist übrigens gezwungen mit einer dicken Frau eine Beziehung einzugehen. Wenn er es trotzdem tut, hat das Gründe. Entweder mag er im Gegensatz zu dir kurvige Frauen (soll es ja durchaus geben) oder er ist auch nicht gerade ein Adonis ohne Ecken und Kanten, der das Alleinsein satt hat und bekocht und bewaschen werden will usw. So einen undankbaren Job erledigt ihm ein Modeltyp garantiert nicht, wenn er auch monetär nichts zu bieten hat. .
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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Könnt ihr das "dicke Frauen" - Thema wo anders ausdiskutieren? Zu diesem Thread passt es nämlich null, danke.
Ole Pinelle

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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"Der Richter darf und muss sich aber in tatsächlich zweifelhaften Fällen mit einem für das praktische Leben brauchbaren Grad an Gewissheit begnügen, der den Zweifeln Schweigen gebietet, ohne sie völlig auszuschließen", aus dem BGH-Urteil zum Anastasia-Prozess, in dem es aus erbrechtlichen Gründen darum ging, ob eine junge Frau die letzte Tochter des Zaren war.

Inzwischen wurde veröffentlicht, dass es sich bei dem kommenden Mord-Prozess gegen Sebastian T. um einen reinen Indizienprozess handeln werde, weil es zur Tat keine Tatzeugen gebe und weil die Strafjustiz zum Nachweis gegen Sebastian T. allein auf Sachverhaltsbruchstücke angewiesen sei, die rechtlich als Indizien gegen den Angeklagten qualifiziert werden müssen, vorliegend in der Kette des wo wan und wie der Tötung plus Zusatzqualifizierung Heimtücke zur Einordnung als vorgeworfenem Mord.

Wenn die Richter der Jugendkammer des LG Traunstein am Ende der Beweisaufnahme letztlich immer noch rätseln, ob Sebastian es war oder nicht, dann hängt sehr viel von der Kraft der Verteidigung ab zutreffend zu bewerten, ob - siehe oben - vorliegend der "für das praktische Leben brauchbare Grad der Gewissheit" erreicht worden ist.

Das alles vor dem branchenspezifischen Grundsatz: "3 Juristen - 5 Meinungen", was die Gewissheitsfindung noch einmal erschwert.

Warten wir ab, was wirklich passiert. Sollte das LG tatsächlich vor der vorgenannten Situation stehen, kann ich mir - nach den Spezifika dieses Falles und dem immenden staatlichen Ermitllungs- und Kostenaufwand kaum vorstellen, dass das Gericht den Angeklagten laufen lassen wird. Hierbei geht es auch um die Gesichtswahrung der Justiz, die sich im Zweifel zulässig bleibender Wahrheitszweifel entscheiden wird, auch mit dem Risiko der Zurückverweisung durch den BGH in einer Revision.

Das alles soll unterstreichen, wie wichtig es jetzt schon ist, dass Sebastian stark verteidigt wird, wenn man weiß, dass ein Strafverfahren nicht erst in der Hauptverhandlung gewonnen wird.
ben
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von ben »

Ole Pinelle hat geschrieben: Dienstag, 16. Mai 2023, 15:11:30 Inzwischen wurde veröffentlicht, dass es sich bei dem kommenden Mord-Prozess gegen Sebastian T. um einen reinen Indizienprozess handeln werde, weil es zur Tat keine Tatzeugen gebe und weil die Strafjustiz zum Nachweis gegen Sebastian T. allein auf Sachverhaltsbruchstücke angewiesen sei, die rechtlich als Indizien gegen den Angeklagten qualifiziert werden müssen, vorliegend in der Kette des wo wan und wie der Tötung plus Zusatzqualifizierung Heimtücke zur Einordnung als vorgeworfenem Mord.
Baumgärtl hat schon vor ein paar Tagen gesagt, dass es zur Tat (=Mord) keine Zeugen und keine Beweise gibt.

Vielleicht schweigt er ja auch, da er einen Mord zugeben müsste ... Vielleicht würde er ja reden, wenn es Totschlag gewesen wäre.

Interessant war auch, dass Baumgärtl sagte: Er äußert sich den Ermittlern gegenüber nicht ...
Ole Pinelle

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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ben hat geschrieben: Dienstag, 16. Mai 2023, 17:02:07 Baumgärtl hat schon vor ein paar Tagen gesagt, dass es zur Tat (=Mord) keine Zeugen und keine Beweise gibt.

Vielleicht schweigt er ja auch, da er einen Mord zugeben müsste ... Vielleicht würde er ja reden, wenn es Totschlag gewesen wäre.

Interessant war auch, dass Baumgärtl sagte: Er äußert sich den Ermittlern gegenüber nicht ...
Was Du da schreibst, ist alles uninteressant, weil bekannt.

Interessant ist allein, wir Strafrichter abgrenzen zwischen den genannten Voraussetzungen der erreichten Gewissheit im oben beschriebenen Sinne und dem Grundsatz: in dubio pro reo, im Zweifel für den Angeklagten
ZickZack
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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Ist nur in die Glaskugel gekuckt, aber ich könnte mir durchaus vorstellen, dass bei der Verhandlung einigen die Augen aus dem Gesicht fallen könnten, wenn die EB Ihre Erkenntnisse präsentieren...
Ich glaube, dass es durchaus Einiges geben könnte, was hier niemand vermutet und was auch dementsprechend der Anwalt sowie Sebastian wissen und warum er auch nix sagt... Auch in Bayern erhebt man eine Mord(!)anklage nicht mal eben so... Ich hoffe nach wie vor, dem Prozess beiwohnen zu können bzw. entsprechend detailliert berichtet zu bekommen...
anthypnotic

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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ZickZack hat geschrieben: Dienstag, 16. Mai 2023, 20:12:01 Ist nur in die Glaskugel gekuckt, aber ich könnte mir durchaus vorstellen, dass bei der Verhandlung einigen die Augen aus dem Gesicht fallen könnten, wenn die EB Ihre Erkenntnisse präsentieren...
Ich glaube, dass es durchaus Einiges geben könnte, was hier niemand vermutet und was auch dementsprechend der Anwalt sowie Sebastian wissen und warum er auch nix sagt... Auch in Bayern erhebt man eine Mord(!)anklage nicht mal eben so...
Gut, dass mal jemand drauf hinweist. Dieser Vorwurf, der sich wohl auch nicht aus neuren Erkenntnissen speist, ist umso erstaunlicher, wo man mutmaßlich noch nichts zu einem Motiv sagen kann und der TV schweigt. Es blieben dann ja eigentlich nur die insoweit rekonstruierbaren Tatumstände. Und auch wenn du hier sehr kryptisch bleibst, es braucht zumindest keine Glaskugel, um bemerkt zu haben, wie wenig wir erfuhren insbesondere dazu, wie Hanna eigentlich um's Leben kam. Ominös war die Rede nur von schwerer äußerer Gewalteinwirkung, m.E. keine Formulierung bei z.B. Messergebrauch. Ohnehin wurde wohl nie eine Waffe gesucht. Ein regelrechtes Totprügeln könnt ich mir daher vorstellen, oder jedenfalls bis zur Bewusstlosigkeit, eine anschließende Ablegung im Wasser erfüllte nach meiner Einschätzung bereits für sich genommen Heimtücke. Denkbar aber auch ein Ertränken, womöglich in diesem Bachlauf. Bei entspr. Gegenwehr hätte sie dabei zudem gut den Ring verlieren können, was sich an der Stelle (falls sie dort um's Leben kam) aus Sicht des Täters dann auch eher "anbot" als Erwürgen, was ja auch nicht unbedingt einfacher ist. Aber ja, das Tatgeschehen könnte eine besondere Bösartigkeit nahelegen, falls du darauf anspielst und nicht etwa auf mögl. Verbindungen (ggf. länger zurückliegend) zwischen TV und Opfer. Beides ist möglich.

Finde es toll, wie sich einige hier um seine Verteidigung sorgen, euch ist aber auch klar, dass der beste Anwalt nicht anfängt zu zaubern und nichts bringt, wenn der TV nicht auch mitspielt. Mitspielen will, oder mitspielen kann. Ob der ggü. seinem Verteidiger überhaupt so wesentlich anders auftritt, muss man nicht ohne weiteres glauben. Kriminalistisch ist der Fall des hochintelligenten aber soziopathischen Killers bedeutend seltener als destruktives, deviantes oder auch abartiges Verhalten seitens (bes. adoleszenter) Minderbemittelter, das wird natürlich nicht so gern gesagt, in psychol. Fachjournals dafür umso und länger breiter diskutiert, es gibt dankbarere Debatten. Aber auch dass wir und bis heute nicht mal sein genaues Alter erfahren, oder über offizielle Kanäle sowas wie Initialen, also man in seinem Fall die Extraportion Umsicht mobilisiert, das wird auch gut begründet sein.
Gast

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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anthypnotic hat geschrieben: Mittwoch, 17. Mai 2023, 15:05:43 Gut, dass mal jemand drauf hinweist. Dieser Vorwurf, der sich wohl auch nicht aus neuren Erkenntnissen speist, ist umso erstaunlicher, wo man mutmaßlich noch nichts zu einem Motiv sagen kann und der TV schweigt. Es blieben dann ja eigentlich nur die insoweit rekonstruierbaren Tatumstände. Und auch wenn du hier sehr kryptisch bleibst, es braucht zumindest keine Glaskugel, um bemerkt zu haben, wie wenig wir erfuhren insbesondere dazu, wie Hanna eigentlich um's Leben kam. Ominös war die Rede nur von schwerer äußerer Gewalteinwirkung, m.E. keine Formulierung bei z.B. Messergebrauch. Ohnehin wurde wohl nie eine Waffe gesucht. Ein regelrechtes Totprügeln könnt ich mir daher vorstellen, oder jedenfalls bis zur Bewusstlosigkeit, eine anschließende Ablegung im Wasser erfüllte nach meiner Einschätzung bereits für sich genommen Heimtücke. Denkbar aber auch ein Ertränken, womöglich in diesem Bachlauf. Bei entspr. Gegenwehr hätte sie dabei zudem gut den Ring verlieren können, was sich an der Stelle (falls sie dort um's Leben kam) aus Sicht des Täters dann auch eher "anbot" als Erwürgen, was ja auch nicht unbedingt einfacher ist. Aber ja, das Tatgeschehen könnte eine besondere Bösartigkeit nahelegen, falls du darauf anspielst und nicht etwa auf mögl. Verbindungen (ggf. länger zurückliegend) zwischen TV und Opfer. Beides ist möglich.

Finde es toll, wie sich einige hier um seine Verteidigung sorgen, euch ist aber auch klar, dass der beste Anwalt nicht anfängt zu zaubern und nichts bringt, wenn der TV nicht auch mitspielt. Mitspielen will, oder mitspielen kann. Ob der ggü. seinem Verteidiger überhaupt so wesentlich anders auftritt, muss man nicht ohne weiteres glauben. Kriminalistisch ist der Fall des hochintelligenten aber soziopathischen Killers bedeutend seltener als destruktives, deviantes oder auch abartiges Verhalten seitens (bes. adoleszenter) Minderbemittelter, das wird natürlich nicht so gern gesagt, in psychol. Fachjournals dafür umso und länger breiter diskutiert, es gibt dankbarere Debatten. Aber auch dass wir und bis heute nicht mal sein genaues Alter erfahren, oder über offizielle Kanäle sowas wie Initialen, also man in seinem Fall die Extraportion Umsicht mobilisiert, das wird auch gut begründet sein.
Es ist etwas komplizierter mit der Verteidigung, diese hat - insbesondere bei einem erwarteten Indizienprozess wie vorliegend - akribisch genau darauf zu achten, ob es Ermittlungslücken gibt und ob Gericht wie Staatsanwalt nicht Schlüsse ziehen, die den Angeschuldigten belasten, ohne dass es dafür sachliche Gründe gibt.

Es geht also nicht etwa darum, dass ein Verteidiger zaubern soll: das kann er nicht und das wäre ihm wohl auch zu billig.
Und es geht darum, Sebastian davor zu bewahren, ein Justizopfer zu werden, was gerade bei Indizienprozessen keine Seltenheit ist, was zu JVA über Jahre führen kann, ohne dass in alle Ecken dieses Falles geleuchtet wurde. Ich für den Fall, dass Sebastian ein adoleszenter Minderbemittelter sein sollte, ist dass vor dem Hintergrund des JGG hervorzuheben. Klar ist bislang, dass Sebastian zur Tatzeit 20 Jahre war und daher ist ja auch von der StA die Jugendkammer des LG Traunstein angerufen worden.

Es geht also nicht darum, dass ein Täter um seine staatliche Sanktionierung herumkommen soll, sondern dass die Verteidigung, als Gegenspielerin der Staatsanwaltschaft, alles unternimmt, um die Rechte des dann Angeklagten umfassend zu wahren.

Ich könnte mir vorstellen, dass Sebastian T. womöglich schweigt, weil er an der Tat bzw der Beseitigung der Leiche nicht allein beteiligt war, er aber diese dritte Person deckt, um keine anderen Existenzen zu gefährden.

Man muss bedenken: Im Grunde ist Aschau ein Dorf, in dem jeder jeden kennt und sich alles wie ein Lauffeuer herumspricht, mit allen denkbaren Vorverurteilungen und Ausgrenzungen.
Gast

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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Der Meinung bin ich auch..entweder deckt er jemanden oder er war tatsaechlich Taeter und nemand half ihm..Leiche entsorgen zu versuchen.....denke auch, die Aschauer wissen laengst wie es gewesen ist
Gast

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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Es gibt mit Sicherheit dort Mitwisser...
Gast

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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Gast hat geschrieben: Freitag, 19. Mai 2023, 00:20:07 ....denke auch, die Aschauer wissen laengst wie es gewesen ist
Waren die alle nachts mit Fackeln aussenrum gestanden?
ZickZack
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von ZickZack »

@anthypnotic: da liegt keinerlei Kryptik in meinem Beitrag, ich bin eben nur anderer Meinung als einige hier...
Kann hier jemand mit Sicherheit sagen, dass bei der aufwändigen Rekonstruktion des Club-Abends nichts Verwertbares rausgekommen ist?
Analog bei der Hausdurchsuchung?
Vielleicht hat man nie nach einer Tatwaffe gesucht, weil sie ziemlich schnell gefunden wurde o.Ä.?

Ich gehe einfach nicht davon aus, dass wirklich nur das ermittelt werden konnte, was auch an die Öffentlichkeit gelangt ist.

Vielleicht liege ich auch falsch und es ist so, dass man im Endeffekt nix hat und Sebastian fährt für Mord ein, weil der Prozess in Bayern stattfindet, Anwalt und Gegenseite alles ausklüngeln und das eben einfach so sein muss, obwohl man nix gegen ihn in der Hand hat...

Wir werden sehen 👉
Ole Pinelle

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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ZickZack hat geschrieben: Samstag, 20. Mai 2023, 09:02:58 @anthypnotic: da liegt keinerlei Kryptik in meinem Beitrag, ich bin eben nur anderer Meinung als einige hier...
Kann hier jemand mit Sicherheit sagen, dass bei der aufwändigen Rekonstruktion des Club-Abends nichts Verwertbares rausgekommen ist?
Analog bei der Hausdurchsuchung?
Vielleicht hat man nie nach einer Tatwaffe gesucht, weil sie ziemlich schnell gefunden wurde o.Ä.?

Ich gehe einfach nicht davon aus, dass wirklich nur das ermittelt werden konnte, was auch an die Öffentlichkeit gelangt ist.

Vielleicht liege ich auch falsch und es ist so, dass man im Endeffekt nix hat und Sebastian fährt für Mord ein, weil der Prozess in Bayern stattfindet, Anwalt und Gegenseite alles ausklüngeln und das eben einfach so sein muss, obwohl man nix gegen ihn in der Hand hat...

Wir werden sehen 👉
Ich sehe es ähnlich.

Der Verteidiger rechnete mit Totschlag, die Staatsanwaltschaft erkennt aus den Ermittlungen Mord. Das lässt vermuten, dass die Ermittlungsergebnisse Schlüsse zulassen, über den Totschlag hinaus Merkmale der Heimtücke zu erkennen, das müsste sich auch aus der Begründetheit der Anklageschrift ergeben.

Auf einem ganz anderen Blatt Papier steht, ob das angerufene Landgericht das Hauptverfahren auch auf der Basis von Mord eröffnet, oder nur auf Totschlag oder gar nicht (was wohl nicht geschehen wird). Das Opfer ist mit schweren Kopfverletzungen gefunden worden. Ob die Kopfverletzungen todesursächlich waren, ob sie ertrank und ob es eine andere Todesursache gibt, weiß in der Öffentlichkeit bislang niemand. Aber die gerichtsmedizinische Pathologie wird die eigentliche Todesursache aktenkundig gemacht haben, vermtl auch den Zeitpunkt des Todeseintritts.

Hier ließe sich womöglich ableiten, wie auf ihren Körper eingewirkt wurde und ob sich hieraus Anhaltspunkte für Heimtücke ableiten ließen.

Man weiß aus der Erfahrung aber auch, dass eine Staatsanwaltschaft per se strafrechtlich schärfere Anschuldigungen erhebt, als derselbe Sachverhalt von den weiteren beteiligten Juristen geehen wird.

Warten wir ab. Hauptsache ist, dass es bestenfalls sachliche Berichterstattungen über den Verlauf der Hauptverhandlung gibt, weil dort das, was man für Indizien hält, im einzelnen genannt werden muss (Mündlichkeitsprinzip) und damit auch Chance hat, an interessierte Leute zu kommen.
Gast

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von Gast »

Die Gerichtsverhandlung ist wahrscheinlich nicht öffentlich, da er ein Heranwachsender ist, oder?
Ole Pinelle

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von Ole Pinelle »

Gast hat geschrieben: Mittwoch, 24. Mai 2023, 23:47:30 Die Gerichtsverhandlung ist wahrscheinlich nicht öffentlich, da er ein Heranwachsender ist, oder?
Nach meiner Kenntnis hat die angerufene Jugendkammer des LG Traunstein erst einmal bei dem noch nicht 21jährigen Angeschuldigten von Amts wegen zu prüfen, ob Jugendstrafrecht oder Erwachsenenstrafrecht anwendbar ist: das richtet sich danach, ob der Angeschuldigte seine Reifeentwicklung etc abgeschlossen hatte oder nicht, auch dafür dürften täterspezifische Expertisen vorliegen.

Je nachdem, zu welchem Ergebnis das LG kommt, wird eine unterschiedliche Prozeßordnung angewendet.

Bei Verhandlungen gegen Angeklagte unter 18 wird die Öffentlichkeit immer ausgeschlossen, bei Täter zwischen 18 und 21 generell nicht, bei Vorliegen besonders schutzwürdiger Interessen auf Antrag jedoch schon.

Bei der Anwendung von Erwachsenenstrafrecht ist der Prozeß generell öffentlich.

Sämtliche Entscheidungen des LG insoweit sind juristisch angreifbar, was inhaltlich von Bedeutung sein kann - je nach Belastungsschwere -, weil das Strafhöchstmaß nach Jugendstrafrecht 10 Jahre beträgt, also wenn zB ein Jugendlicher mordet und es Tatzeugen gibt.

Vorliegend hat man bislang nur Ermittlungspuzzles und misst einigen Indizienwert zu. Ob das LG juristisch der Rechtsauffassung der Staatsanwaltschaft folgt, ist völlig offen. Das soll die Beweisaufnahme erhellen nach dem Mündlichkeitsprinzip, alle "jede Menge" Beweisantritte durch Zeugen, Augenschein, Sachverständigen-Gutachten etc.

Hiernach wird das LG zu würdigen haben, ob das alles rechtlich ausreicht, um den dann Angeklagten des Mordes/Totschlag überführen zu können.

Bis dahin kommt dem Strafverteidiger eine sehr entscheidende Rolle zu, genau darauf zu achten, dass aus Indizien nicht leichtfertige Schlüsse zu Lasten des Angeklagten gezogen werden. Wenn man dort in der Gegend wohnt, dürfte es für Zuschauer sehr interessant sein, wie dieser Prozeß abläuft. Aber sicher werden akkreditierte Journalisten über diesen Verfahrenshergang ziemlich detailliert berichten.Man darf gespannt sein.
Alpentraum
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von Alpentraum »

anthypnotic hat geschrieben: Mittwoch, 17. Mai 2023, 15:05:43 Ominös war die Rede nur von schwerer äußerer Gewalteinwirkung, m.E. keine Formulierung bei z.B. Messergebrauch. Ohnehin wurde wohl nie eine Waffe gesucht. Ein regelrechtes Totprügeln könnt ich mir daher vorstellen, oder jedenfalls bis zur Bewusstlosigkeit, eine anschließende Ablegung im Wasser erfüllte nach meiner Einschätzung bereits für sich genommen Heimtücke. Denkbar aber auch ein Ertränken, womöglich in diesem Bachlauf. Bei entspr. Gegenwehr hätte sie dabei zudem gut den Ring verlieren können, was sich an der Stelle (falls sie dort um's Leben kam) aus Sicht des Täters dann auch eher "anbot" als Erwürgen, was ja auch nicht unbedingt einfacher ist.
Totprügeln mit dem Körperbau? Naja, mit einem Schlag aus dem Nichts z.B. auf den Hinterkopf natürlich nicht ausgeschlossen.
Messer fällt raus, alles was bei einem Jogger übermäßig Aufsehen erregt fällt ebenfalls raus. Ein dicker Ast, ein Stein?
Oder hat er sie wirklich mit bloßen Händen getötet?
Ole Pinelle

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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Alpentraum hat geschrieben: Freitag, 02. Juni 2023, 03:58:16 Totprügeln mit dem Körperbau? Naja, mit einem Schlag aus dem Nichts z.B. auf den Hinterkopf natürlich nicht ausgeschlossen.
Messer fällt raus, alles was bei einem Jogger übermäßig Aufsehen erregt fällt ebenfalls raus. Ein dicker Ast, ein Stein?
Oder hat er sie wirklich mit bloßen Händen getötet?

Die Verlesung der Anklageschrift im noch nicht eröffneten Hauptverfahren wird es an den Tag bringen, welche Todesursache die Pathologie herausfand.
Gast

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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Am Pfingstsonntag (28. Mai) fand nun eine aufmerksame Spaziergängerin im Bachbett der Prien im Gemeindebereich Aschau im Chiemgau ein stark verschmutztes und mit Algen bewachsenes Mobiltelefon. Sie nahm es mit nach Hause und beauftragte ihren Sohn, das Mobiltelefon als Fundsache bei der Polizeiinspektion Prien am Chiemsee abzugeben, was am 30. Mai erfolgte.

Die aufnehmenden Beamten informierten daraufhin sofort die Kripo Rosenheim. Bei der Überprüfung durch die Fachkommissariate der Kripo konnte festgestellt werden, dass es sich eindeutig um das noch vermisste Mobiltelefon des Mordopfers handelt.
https://www.rosenheim24.de/rosenheim/po ... 18136.html
Entweder sie hatte es einstecken und es ging dann im reissenden Fluss verloren oder der Täter hat es erst mitgenommen und dann in die Prien geworfen.
Die Polizei wird wissen wie das Handy vom Netz ging.
Inzwischen gab es mehrere solche Hochwasser wie zur Tatzeit
https://www.hnd.bayern.de/pegel/inn/asc ... 5?days=365
Gast

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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Zusätzlich aus der Polizeimeldung
...
Die Ermittler gehen davon aus, dass die zum Zeitpunkt des Verbrechens vorherrschende Starkregen- und Hochwassersituation in der Prien zunächst dafür gesorgt hatte, dass das Mobiltelefon trotz der intensiven Suchmaßnahmen im Bachbett unter Steinen unauffindbar blieb. Die derzeit wieder erhöhten Wasserpegel in der Prien dürften das Mobiltelefon wieder zum Vorschein gebracht haben.

Die unverzüglich veranlassten Spurensicherungs- und Auswertungsmaßnahmen am sichergestellten Mobiltelefon werden noch einige Wochen in Anspruch nehmen. Das Ergebnis der Untersuchungen wird dann abschließend an die sachleitende Staatsanwaltschaft Traunstein, Zweigstelle Rosenheim, übersandt.
https://www.polizei.bayern.de/aktuelles ... index.html
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