MORDFALL LIEBS -- Diskussion

ÖFFENTLICHE DISKUSSION
9mm

Re: MORDFALL LIEBS -- Diskussion

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beyourselftonite hat geschrieben: Samstag, 20. August 2022, 15:46:40 Er lässt sie gehen, oder macht sich aus dem Staub und sie muss sich erst einmal sortieren und nachweisen, und nachweisen wollen (!), dass sie vergewaltigt wurde. Notfalls steht da Aussage gegen Aussage.
Ich glaube,Aussage gegen Aussage reicht bei einer schweren Anschuldigung wie Vergewaltigung nicht ganz aus.Laut Statistik sitzen und saßen viele Vergewaltiger hinter Schloss und Riegel.(In der Regel gibt es bei einer Vergewaltigung ja keine Zeugen.) Ich glaube nicht,dass das auf Fehlentscheidungen der Gerichte zurückzuführen ist.Bei einer angezeigten Vergewaltigung finden Untersuchungen statt( medizinische und kriminalistische ).So wie Frauke von ihrer Familie,Freunden und Angehörigen beschrieben wird,wäre sie vor Gericht als 100 % glaubwürdig eingestuft worden!! Der Richter würde vielleicht noch fragen : Herr Angeklagter XY nennen sie mir einen plausiblen Grund dafür,warum Frau F. Liebs,die von ihrer Familie und Angehörigen als 100 % glaubwürdig eingestuft wird, sie falsch beschuldigen sollte ? Außer BLABLA würde vom Täter nichts kommen!
On my Own hat geschrieben: Samstag, 20. August 2022, 21:30:34 Also dass hemand Frauke ein Messer an den Hals hält und fragt, mit wem sie zusammen wohnt...da könnte man auch eonfach mal das Handy durchstöbern , wenn man es dann geladen hat...
Es muss janicht ein Messer o.ä gewesen sein.Schwere verbale Aggressionen würden ,glaube ich,zur Einschüchterung auch ausreichen.
Das Handy war ja leer gewesen.Vielleicht hat der Täter das Handy erst viel später entdeckt gehabt ?
On my Own hat geschrieben: Samstag, 20. August 2022, 21:30:34 Fraukes Mama war ja am letzen Abend auch dabei...sie war diejenige die Alarm schlug! Sie zu beruhigen hätte sicher mehr Sinn gehabt!!
Das konnte doch der Täter nicht wissen,dass Frau Liebs diejenige war,die Alarm schlug. Ich glaube nicht,dass der Täter bei den Anrufen auf Fraukes Wünsche (wenn sie welche gehabt haben sollte )eingegangen wäre.Ich schätze mal,dass für den Täter nur die Übermittlung der Botschaft "ich komme heute nach Hause " das A und O der Telefongespräche war .
Gast

Re: MORDFALL LIEBS -- Diskussion

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Dias hat geschrieben: Sonntag, 21. August 2022, 09:34:26

Diese Frage ist ausgezeichnet!
Allgemein wäre es sehr interessant, für wie lange Fraukes Handy denn überhaupt in Nieheim eingeschaltet war? ;)
Das ist, zumindestens öffentlich, leider nicht bekannt. Es gibt, aber das weisst Du ja bestimmt, nur die Aussage von Frau Liebs in Stern Crime, daß das Handy nur für die Anrufe ein und danach sofort wieder ausgeschaltet wurde.

Aber was würde das nun bedeuten, wenn Du wüsstest, daß das Handy von Frauke für die Nieheim - SMS nur kurz ein- und wieder ausgeschaltet wurde, sagen wir z.B. 15 Minuten eingeloggt war und dann die SMS versendet wurde und dann abgeschaltet wurde? Welchen Schluss würdest Du ziehen, wenn es genau umgekehrt wäre: Handy eingeschaltet, SMS versendet, weitere 15 Minuten eingeloggt? Klar könnte man versuchen daraus was zu konstruieren a la: Der Täter hat 15 Minuten im Adressbuch und anderen SMS im Handy geschaut und dann die SMS versendet. Aber so richtig doll gibt das dann auch nix her für die Situation in der sich Frauke bzw. ihr Handy befunden hat, oder?
beyourselftonite

Re: MORDFALL LIEBS -- Diskussion

Ungelesener Beitrag von beyourselftonite »

9mm hat geschrieben: Sonntag, 21. August 2022, 11:51:30 Ich glaube,Aussage gegen Aussage reicht bei einer schweren Anschuldigung wie Vergewaltigung nicht ganz aus.Laut Statistik sitzen und saßen viele Vergewaltiger hinter Schloss und Riegel.(In der Regel gibt es bei einer Vergewaltigung ja keine Zeugen.) Ich glaube nicht,dass das auf Fehlentscheidungen der Gerichte zurückzuführen ist.Bei einer angezeigten Vergewaltigung finden Untersuchungen statt( medizinische und kriminalistische ).So wie Frauke von ihrer Familie,Freunden und Angehörigen beschrieben wird,wäre sie vor Gericht als 100 % glaubwürdig eingestuft worden!! Der Richter würde vielleicht noch fragen : Herr Angeklagter XY nennen sie mir einen plausiblen Grund dafür,warum Frau F. Liebs,die von ihrer Familie und Angehörigen als 100 % glaubwürdig eingestuft wird, sie falsch beschuldigen sollte ? Außer BLABLA würde vom Täter nichts kommen!


...
Das setzt voraus, dass es genauso geschehen ist, wie du vermutest, nämlich, dass Frauke vergewaltigt wurde, den Täter kannte oder würde wiedererkennen können. Das halte ich angesichts der dürren Faktenlage für nicht zwingend gegeben, sowie in der Gesamtschau für rein spekulativ.

Bringst du bitte noch die Vergewaltigungsstatistik?
9 mm

Re: MORDFALL LIEBS -- Diskussion

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beyourselftonite hat geschrieben: Sonntag, 21. August 2022, 13:17:40 Das setzt voraus, dass es genauso geschehen ist, wie du vermutest, nämlich, dass Frauke vergewaltigt wurde, den Täter kannte oder würde wiedererkennen können. Das halte ich angesichts der dürren Faktenlage für nicht zwingend gegeben, sowie in der Gesamtschau für rein spekulativ.

Bringst du bitte noch die Vergewaltigungsstatistik?
Äh.......sorry,aber ich brauche Nachhilfe von dir.......was meinst du mit: .....halte ich angesichts der dürren F.........rein spekulativ

wie meinst du das.(bitte etwas konkreter )?


Anhand deiner Äußerung scheinst du daran zu zweifeln ?

.Wenn bei einer Vergewaltigung grundsätzlich Aussage gegen Aussage gilt,dann wäre das ja traurigerweise ein Freibrief für potentielle Vergewaltiger.

Wenn dir solche Statistiken wichtig sind,dann musst du dich wohl im Net umschauen.Ich kann dir heute nicht mehr sagen,wo ich diesen Artikel im Net gelesen habe. Normalerweise beschäftige ich mich nicht damit. Nur dein vorheriger Beitrag "u.a. Aussage gegen Aussage bei Vergewaltigung brachte mich auf diesen Net Artikel.
Gast

Re: MORDFALL LIEBS -- Diskussion

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9 mm hat geschrieben: Sonntag, 21. August 2022, 15:54:29 Wenn bei einer Vergewaltigung grundsätzlich Aussage gegen Aussage gilt,dann wäre das ja traurigerweise ein Freibrief für potentielle Vergewaltiger.
Dir ist aber schon klar wann „Aussage gegen Aussage“ oder in dubio pro reo überhaupt in Frage und zur Anwendung kommt, oder ?

Den Vergewaltigern welche dafür in den Knast wanderten, den wurde die Tat logischerweise auch nachgewiesen! Ohne Zeugen oder Beweise gibt es halt auch keine Verurteilung!
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Re: MORDFALL LIEBS -- Diskussion

Ungelesener Beitrag von Klugscheißer »

Gast hat geschrieben: Sonntag, 21. August 2022, 17:31:24 Dir ist aber schon klar wann „Aussage gegen Aussage“ oder in dubio pro reo überhaupt in Frage und zur Anwendung kommt, oder ?

Den Vergewaltigern welche dafür in den Knast wanderten, den wurde die Tat logischerweise auch nachgewiesen! Ohne Zeugen oder Beweise gibt es halt auch keine Verurteilung!
Da lasst uns doch mal ins Gesetz schaun, was die Strafprozessordnung dazu sagt:

§ 261
Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung

Über das Ergebnis der Beweisaufnahme entscheidet das Gericht nach seiner freien, aus dem Inbegriff der Verhandlung geschöpften Überzeugung.

Grundsatz: Der Richter ist bei der Beweiswürdigung frei. Er entscheidet – im Hinblick auf die Schuld oder Unschuld des Angeklagten – allein nach seiner eigenen persönlichen Überzeugung, d.h. insbesondere auch danach, ob er dem Angeklagten oder den Zeugen glaubt oder nicht.
Gast

Re: MORDFALL LIEBS -- Diskussion

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Klugscheißer hat geschrieben: Sonntag, 21. August 2022, 18:39:50 Da lasst uns doch mal ins Gesetz schaun, was die Strafprozessordnung dazu sagt:

§ 261
Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung

Über das Ergebnis der Beweisaufnahme entscheidet das Gericht nach seiner freien, aus dem Inbegriff der Verhandlung geschöpften Überzeugung.

Grundsatz: Der Richter ist bei der Beweiswürdigung frei. Er entscheidet – im Hinblick auf die Schuld oder Unschuld des Angeklagten – allein nach seiner eigenen persönlichen Überzeugung, d.h. insbesondere auch danach, ob er dem Angeklagten oder den Zeugen glaubt oder nicht.
Siehst Du da ein Problem oder eine Falschinformation in meiner Aussage ?

Mir ist gerade ehrlich gesagt nicht ganz klar, an wen ( obwohl Du mich ja zitierst ) das jetzt adressiert ist oder was Du mir mit genau sagen willst ?!? Schließlich gibt es an meiner Aussage doch nichts zu rütteln…, oder ?

Falls Du @Klugscheißer meinst in meiner Aussage etwas berichtigen zu wollen oder zu müssen, dann bitte ich darum dies dann auch zu tun und es nicht bei einem Auszug aus der StPO zu belassen. Danke

Alle anderen die meinen das eine Person, die von einer Frau ( oder andersherum ) der Vergewaltigung bezichtigt wird, hier in Deutschland ohne Beweise / Zeugen verurteilt werden könnte/würde und somit in den Knast müsste. Denen kann ich nur ans Herz legen, sich doch mal ein wenig näher mit unserem Rechtstaatssystem auseinander zu setzen oder aber sich anderweitig um (Nach.-)Hilfe zu bemühen!
beyourselftonite

Re: MORDFALL LIEBS -- Diskussion

Ungelesener Beitrag von beyourselftonite »

9 mm hat geschrieben: Sonntag, 21. August 2022, 15:54:29 Äh.......sorry,aber ich brauche Nachhilfe von dir.......was meinst du mit: .....halte ich angesichts der dürren F.........rein spekulativ

wie meinst du das.(bitte etwas konkreter )?


Anhand deiner Äußerung scheinst du daran zu zweifeln ?

.Wenn bei einer Vergewaltigung grundsätzlich Aussage gegen Aussage gilt,dann wäre das ja traurigerweise ein Freibrief für potentielle Vergewaltiger.

Wenn dir solche Statistiken wichtig sind,dann musst du dich wohl im Net umschauen.Ich kann dir heute nicht mehr sagen,wo ich diesen Artikel im Net gelesen habe. Normalerweise beschäftige ich mich nicht damit. Nur dein vorheriger Beitrag "u.a. Aussage gegen Aussage bei Vergewaltigung brachte mich auf diesen Net Artikel.
@"9 mm"... oder doch @Fährtenleser... ? ... - Na egal ;)

Wie sag ichs meinem Kinde? Ich versuchs mal so:

Wir gehen hier in unseren Annahmen davon aus, dass Frauke entführt worden ist. Das deckt sich insoweit mit der Faktenlage und den Aussagen von Polizei und Staatsanwaltschaft. Darüber hinaus herrscht Dunkelheit. Es gibt einige Versprengte, die meinen es gäbe andere Motive und überlegen in Richtung gefakter Anrufe, was angesichts der unzureichenden Polizeiarbeit bei Fraukes Fernbleiben interessant aber doch recht abenteuerlich ist. Dann gibt es noch die Fraktionen derjenigen, die glauben, dass Frauke entführt wurde, weil jemand sich rächen wollte, weil Familie Liebs erpresst werden sollte oder weil Frauke einfach aus reiner Mordlust erst entführt und schließlich umgebraucht wurde. Die anderen unwahrscheinlicheren Fälle lasse ich mal beiseite. Alles möglich bis zu einem gewissen Grade, aber doch insgesamt recht unwahrscheinlich.

Die Annahme, dass Frauke deshalb entführt wurde, weil der oder die Täter fürchteten, von Frauke wg eines Mißbrauchsdelikt festgehalten zu werden, ist spekulativ. Es ist eine Vermutung! Es ist gleichfalls eine Vermutung, dass Frauke ihren Täter kannte, genauso wie es eine Vermutung ist, dass sie von unbekannten Tätern mißbraucht wurde. Es ist weiters eine Vermutung, dass die in diesem Setting angenommenen Täter oder der Täter, Frauke festhielten, weil sie fürchteten, sie könne sie oder ihn verraten. Letztlich ist Scham auch ein Thema bei der Anzeige eines Vergewaltigers, denn in aller Regel stammt der Vergewaltiger aus dem Bekannten- oder Verwandtenkreis. In diesem Zusammenhang mutet es surreal an, dass Frauke deshalb telefonieren durfte, weil der oder die Täter das Umfeld beruhigen wollte, was schon einmal das Setting für einen bekannten Vergewaltiger stark einengt. Der von dir angenommene Vergewaltiger fährt für sich genommen doch am besten, wenn er sein Opfer einfach gehen lässt. So dürfte es auch in aller Regel von den im Dunkelfeld angenommenen Vergewaltigungen vorkommen. Daher mein Wunsch, dass du eine Statistik beibringst. Du hast keine, also alles nur Vermutung deinerseits, weil du ein bestimmtes Setting vor Augen hast. Kein Problem, jeder wie er mag.
Zurück zu den Vergewaltigungen:
Die Leute hoffen darauf, dass das Opfer dieses Vergehen eben nicht zur Anzeige bringen. Am unwahrscheinlichsten ist dann die Vermutung ein Bekannter würde Frauke vergewaltigen, sie festhalten und dann ihr so dermaßen zureden, dass sie einen Angehörigen anruft, damit wieder alle beruhigt sind. Dh das ursprüngliche Problem der Vergewaltigung ist für den Täter durch so ein Verhalten, also vergewaltigen, entführen, anrufen nicht gelöst. Mit einem Wort, es wird immer schlimmer.
Dieser Fall, dass eine junge Frau festgehalten wird, anrufen darf und dann doch später tot aufgefunden wurde, ist einmalig in der Bundesrepublik. Es ist ein Muster ohne Gleichen. Anders ausgedrückt, so ein Verhalten wie oben skizziert ist nahezu unwahrscheinlich, wenn auch nicht unmöglich. Nicht mehr, aber auch nicht weniger.
9 mm

Re: MORDFALL LIEBS -- Diskussion

Ungelesener Beitrag von 9 mm »

Klugscheißer hat geschrieben: Sonntag, 21. August 2022, 18:39:50 Da lasst uns doch mal ins Gesetz schaun, was die Strafprozessordnung dazu sagt:

§ 261
Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung

Über das Ergebnis der Beweisaufnahme entscheidet das Gericht nach seiner freien, aus dem Inbegriff der Verhandlung geschöpften Überzeugung.

Grundsatz: Der Richter ist bei der Beweiswürdigung frei. Er entscheidet – im Hinblick auf die Schuld oder Unschuld des Angeklagten – allein nach seiner eigenen persönlichen Überzeugung, d.h. insbesondere auch danach, ob er dem Angeklagten oder den Zeugen glaubt oder nicht.
Die Strafprozeßordnung schreibt ne Menge.
Ein Richter kann auch nicht machen was er will. Ein Richter hat sich auch an Regeln und Gesetze zu halten. Tut er das nicht und verurteilt wie er gerade gelaunt ist,dann hat der Verurteilte die Möglichkeit in Berufung / Revision zu gehen.
In den 90iger Jahren gab es mal in HH einen Richter namens Schill.Der verurteilte die armen Angeklagten nach Lust und Laune.Eine alkoholkranke nicht vorbestrafte Frau zum Beispiel,die im Suff mit einer Schere mehrere Autos den Lack zerkratzte,verdonnerte Schill zu 2 Jahren Knast ohne Bewährung.
Das Urteil war auch für den Staatsanwalt zu hoch.Das Landgericht hat Monate später das Urteil kassiert und der Frau eine Alkoholtherapie verordnet.
Gast hat geschrieben: Sonntag, 21. August 2022, 19:41:39 Alle anderen die meinen das eine Person, die von einer Frau ( oder andersherum ) der Vergewaltigung bezichtigt wird, hier in Deutschland ohne Beweise / Zeugen verurteilt werden könnte/würde und somit in den Knast müsste. Denen kann ich nur ans Herz legen, sich doch mal ein wenig näher mit unserem Rechtstaatssystem auseinander zu setzen oder aber sich anderweitig um (Nach.-)Hilfe zu bemühen!
Seit 1997 gibt es in Deutschland den Tatbestand Vergewaltigung in der Ehe. Wie sieht es denn da mit Zeugen und Beweise aus ?

Mag vielleicht sein,dass die deutschen Gerichte beim Vorwurf Vergewaltigung genauer hingucken.Aber wie dem auch sei,der " angezeigte Vergewaltiger" macht ersteinmal ein Rennen mit der Polizei und Justiz mit. Wer kennt den Fall Jörg Kachelmann nicht ? Dann bitte googeln !
Richter sind auch nur Menschen. Ich bin mir sicher,dass es auch Fälle gibt,wo ein Unschuldiger der der Vergewaltigung beschuldigt wurde,verurteilt worden ist
Gast

Re: MORDFALL LIEBS -- Diskussion

Ungelesener Beitrag von Gast »

beyourselftonite hat geschrieben: Sonntag, 21. August 2022, 21:04:06 @"9 mm"... oder doch @Fährtenleser... ? ... - Na egal ;)
Zu mindestens haben „beide“ (neben anderen Auffälligkeiten) offensichtlich auch die selben Schwierigkeiten beim korrekten zitieren :D

Vom Fährtenleser zu 9mm ….. uhhhh, bei dieser Überlegung läuft es mir doch gerade irgendwie kalt den Rücken runter :?

@Mods
vielleicht kann das ja mal jemand von euch im letztem Post von @9 mm in Ordnung bringen und das erste Zitat richtigerweise @Klugscheißer zuordnen. Danke
Dias
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Re: MORDFALL LIEBS -- Diskussion

Ungelesener Beitrag von Dias »

Dias hat geschrieben:Diese Frage ist ausgezeichnet!
Allgemein wäre es sehr interessant, für wie lange Fraukes Handy denn überhaupt in Nieheim eingeschaltet war? ;)
Gast hat geschrieben:Das ist, zumindestens öffentlich, leider nicht bekannt. Es gibt, aber das weisst Du ja bestimmt, nur die Aussage von Frau Liebs in Stern Crime, daß das Handy nur für die Anrufe ein und danach sofort wieder ausgeschaltet wurde.

Aber was würde das nun bedeuten, wenn Du wüsstest, daß das Handy von Frauke für die Nieheim - SMS nur kurz ein- und wieder ausgeschaltet wurde, sagen wir z.B. 15 Minuten eingeloggt war und dann die SMS versendet wurde und dann abgeschaltet wurde? Welchen Schluss würdest Du ziehen, wenn es genau umgekehrt wäre: Handy eingeschaltet, SMS versendet, weitere 15 Minuten eingeloggt? Klar könnte man versuchen daraus was zu konstruieren a la: Der Täter hat 15 Minuten im Adressbuch und anderen SMS im Handy geschaut und dann die SMS versendet. Aber so richtig doll gibt das dann auch nix her für die Situation in der sich Frauke bzw. ihr Handy befunden hat, oder?
Gast hat geschrieben:... leider nicht bekannt.
Und darum wäre es interessant, es zu wissen.


Was bedeutet das "oder" am Ende deines Satzes? Irgendwie verliert deine Selbstsicherheit dahingehend etwas von dem, was du mir hier glaubhaft machen willst.
Ich binde es dir jetzt mal so auf die Nase:
"Ich werde es nicht sagen was das hergeben würde, da ich es gar nicht wichtig erachte, mit dem Gast hier darüber einen Aufklärungsversuch in Erwägung zu ziehen."

Alle Fragen sind richtig, nur dumme Antworten nicht. Wer hier was fragt und warum, kannst du nicht beurteilen ob es was hergibt oder auch nicht.
Gast

Re: MORDFALL LIEBS -- Diskussion

Ungelesener Beitrag von Gast »

Dias hat geschrieben: Montag, 22. August 2022, 02:08:39 Und darum wäre es interessant, es zu wissen.


Was bedeutet das "oder" am Ende deines Satzes? Irgendwie verliert deine Selbstsicherheit dahingehend etwas von dem, was du mir hier glaubhaft machen willst.
Ich binde es dir jetzt mal so auf die Nase:
"Ich werde es nicht sagen was das hergeben würde, da ich es gar nicht wichtig erachte, mit dem Gast hier darüber einen Aufklärungsversuch in Erwägung zu ziehen."

Alle Fragen sind richtig, nur dumme Antworten nicht. Wer hier was fragt und warum, kannst du nicht beurteilen ob es was hergibt oder auch nicht.
…… und warum bringst Du hier dann wiederholt und quasi regelmäßig so dumme geschwurbelte Antworten, versehen mit einem Touch des Allwissenden Superschnüfflers ?

Ich fand die Einlassung und Frage von (dem anderen) Gast eigentlich sehr gut und definitiv einer anderen Antwort würdig! Aber Du scheinst offensichtlich ja ein ganz besonderes „Talent“ dafür zu haben, Beiträge inhaltlich korrekt zu interpretieren und diese sachlich und nachvollziehbar zu beantworten!

Was den Sachverhalt ansich angeht, also die Frage ob das Handy von Frauke auch in Nieheim lediglich für die erste SMS eingeschaltet und danach sofort wieder ausgeschaltet wurde. Oder ob es , vor oder nach, versenden der SMS noch ne zeitlang länger eingeschaltet blieb/war,. Würde mMn. schon einige Überlegungen und Mutmaßungen nach sich ziehen und u.U. weiter festigen.

Denn sollte das Handy von Frauke auch schon in Nieheim, ebenfalls nur für das absenden der SMS kurz eingeschaltet worden sein, dann wäre das schon ein sehr auffälliges Zeichen (neben dem ja eigentlich leerem Akku von Frauke) und würde die Vermutung, dass Frauke sich zu diesem Zeitpunkt schon in prekärer Situation befand, noch weiter befeuern.

Ausgiebige und umfangreiche Tests (auch eigene) mit dem selben Handy Modell von Frauke haben jedenfalls ergeben, dass es nicht möglich ist, mit einem leerem Akku, noch eine SMS zu verfassen und diese abzusenden! Wir wissen ja von Isabelle, dass sich Fraukes Handy, noch im Pub, mit Piepstönen von selbst „abgeschaltet“ (nicht heruntergefahren!) hatte. Was eben nur passiert, wenn die Ladung / Spannung des Akkus zusammen bricht und nicht mehr ausreicht, dass Handy mit Strom zu versorgen. Eine „Regeneration“ des Akkus findet (entgegen vieler User Annahmen) jedoch nicht statt, da der Akku eben nicht wegen Kälte an Spannung verloren hatte! Was im Winter übrigens durchaus mal vorkommen kann und da einem chemischer Prozess, bei sehr niedrigen Temperaturen, geschuldet ist. Aber hier im Fall war es Sommer und wir wissen alle noch, an welch Temperaturen wir uns während des WM Sommermärchens erfreuen durften.
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Re: MORDFALL LIEBS -- Diskussion

Ungelesener Beitrag von Dias »

Gast hat geschrieben:…… und warum bringst Du hier dann wiederholt und quasi regelmäßig so dumme geschwurbelte Antworten, versehen mit einem Touch des Allwissenden Superschnüfflers ?

Ich fand die Einlassung und Frage von (dem anderen) Gast eigentlich sehr gut und definitiv einer anderen Antwort würdig! Aber Du scheinst offensichtlich ja ein ganz besonderes „Talent“ dafür zu haben, Beiträge inhaltlich korrekt zu interpretieren und diese sachlich und nachvollziehbar zu beantworten!

Was den Sachverhalt ansich angeht, also die Frage ob das Handy von Frauke auch in Nieheim lediglich für die erste SMS eingeschaltet und danach sofort wieder ausgeschaltet wurde. Oder ob es , vor oder nach, versenden der SMS noch ne zeitlang länger eingeschaltet blieb/war,. Würde mMn. schon einige Überlegungen und Mutmaßungen nach sich ziehen und u.U. weiter festigen.

Denn sollte das Handy von Frauke auch schon in Nieheim, ebenfalls nur für das absenden der SMS kurz eingeschaltet worden sein, dann wäre das schon ein sehr auffälliges Zeichen (neben dem ja eigentlich leerem Akku von Frauke) und würde die Vermutung, dass Frauke sich zu diesem Zeitpunkt schon in prekärer Situation befand, noch weiter befeuern.

Ausgiebige und umfangreiche Tests (auch eigene) mit dem selben Handy Modell von Frauke haben jedenfalls ergeben, dass es nicht möglich ist, mit einem leerem Akku, noch eine SMS zu verfassen und diese abzusenden! Wir wissen ja von Isabelle, dass sich Fraukes Handy, noch im Pub, mit Piepstönen von selbst „abgeschaltet“ (nicht heruntergefahren!) hatte. Was eben nur passiert, wenn die Ladung / Spannung des Akkus zusammen bricht und nicht mehr ausreicht, dass Handy mit Strom zu versorgen. Eine „Regeneration“ des Akkus findet (entgegen vieler User Annahmen) jedoch nicht statt, da der Akku eben nicht wegen Kälte an Spannung verloren hatte! Was im Winter übrigens durchaus mal vorkommen kann und da einem chemischer Prozess, bei sehr niedrigen Temperaturen, geschuldet ist. Aber hier im Fall war es Sommer und wir wissen alle noch, an welch Temperaturen wir uns während des WM Sommermärchens erfreuen durften.
Wer sagt mir jetzt eigentlich mit welchenm Gast ich es gerade zu tun habe, @Gast?
Bitte nicht beantworten mit: "ist doch egal, es geht hier um Fakten".

Ich möchte wissen wer Gast ist und wer Gast ist. Wenn das nicht möglich sein sollte, dann entstehen künftig von mir solche Sätze wie:
""Ich werde es nicht sagen was das hergeben würde, da ich es gar nicht wichtig erachte, mit dem Gast hier darüber einen Aufklärungsversuch in Erwägung zu ziehen."
Gast hat geschrieben:Was den Sachverhalt ansich angeht, also die Frage ob das Handy von Frauke auch in Nieheim lediglich für die erste SMS eingeschaltet und danach sofort wieder ausgeschaltet wurde. Oder ob es , vor oder nach, versenden der SMS noch ne zeitlang länger eingeschaltet blieb/war,. Würde mMn. schon einige Überlegungen und Mutmaßungen nach sich ziehen und u.U. weiter festigen.

Denn sollte das Handy von Frauke auch schon in Nieheim, ebenfalls nur für das absenden der SMS kurz eingeschaltet worden sein, dann wäre das schon ein sehr auffälliges Zeichen (neben dem ja eigentlich leerem Akku von Frauke) und würde die Vermutung, dass Frauke sich zu diesem Zeitpunkt schon in prekärer Situation befand, noch weiter befeuern.
Das ist für mich eine Aussage, da gehe ich mit. Das beantwortet auch meine Frage:
"Warum es interessant wäre, zu wissen, wie lange das Handy denn in Nieheim eingeschaltet war!"

Der darauf antwortende Gast meinte darauf:
Gast hat geschrieben:Aber was würde das nun bedeuten, wenn Du wüsstest, daß das Handy von Frauke für die Nieheim - SMS nur kurz ein- und wieder ausgeschaltet wurde, sagen wir z.B. 15 Minuten eingeloggt war und dann die SMS versendet wurde und dann abgeschaltet wurde? Welchen Schluss würdest Du ziehen, wenn es genau umgekehrt wäre: Handy eingeschaltet, SMS versendet, weitere 15 Minuten eingeloggt? Klar könnte man versuchen daraus was zu konstruieren a la: Der Täter hat 15 Minuten im Adressbuch und anderen SMS im Handy geschaut und dann die SMS versendet. Aber so richtig doll gibt das dann auch nix her für die Situation in der sich Frauke bzw. ihr Handy befunden hat, oder?
Und das findest du nun:
Ich fand die Einlassung und Frage von (dem anderen) Gast eigentlich sehr gut und definitiv einer anderen Antwort würdig!
?

Das war keine Frage sondern ein Einwand den ich nicht sonderlich würdig finde. Einfach nur Text.
Und ich bin mir sicher das du dieser Gast bist, der sich hier jetzt auch vernünftig seines Textes zu verstehen gibt.
Gast hat geschrieben:Ausgiebige und umfangreiche Tests (auch eigene) mit dem selben Handy Modell von Frauke haben jedenfalls ergeben, dass es nicht möglich ist, mit einem leerem Akku, noch eine SMS zu verfassen und diese abzusenden! Wir wissen ja von Isabelle, dass sich Fraukes Handy, noch im Pub, mit Piepstönen von selbst „abgeschaltet“ (nicht heruntergefahren!) hatte. Was eben nur passiert, wenn die Ladung / Spannung des Akkus zusammen bricht und nicht mehr ausreicht, dass Handy mit Strom zu versorgen. Eine „Regeneration“ des Akkus findet (entgegen vieler User Annahmen) jedoch nicht statt, da der Akku eben nicht wegen Kälte an Spannung verloren hatte! Was im Winter übrigens durchaus mal vorkommen kann und da einem chemischer Prozess, bei sehr niedrigen Temperaturen, geschuldet ist. Aber hier im Fall war es Sommer und wir wissen alle noch, an welch Temperaturen wir uns während des WM Sommermärchens erfreuen durften.
Da widerspreche ich überhaupt nicht! Ich bin mir dahingehend sicher, das die 00:49 Uhr SMS erst nach aufladen des Akkus geschrieben worden ist.
Und sie wurde (wenn ich das so sagen darf, meiner Überzeugung nach) in Nieheim versendet und nicht irgendwo in Paderborn oder sonstwo.

Meine "quasi regelmäßig so dumme geschwurbelte Antworten" wie du sie benennst, finde ich keinesfalls weder dumm noch geschwubbelt, sie sind das was sie hergeben sollen, eine Richtung.
Auch wenn sie falsch sein sollte, was ich nicht bestreit, man regt sich mächtig darüber auf.
Wenn man aber Botschaften sucht, die Frauke in die kurzen Telefonate eingegeben haben soll, da wird Seitenlang darüber sich den Kopf zerbrochen, das wundert mich sehr.
Knast Gast

Re: MORDFALL LIEBS -- Diskussion

Ungelesener Beitrag von Knast Gast »

Zuviele Gäste verderben den Abend!
Aber irgerndwie wurden fast alle "ausgeladen"
Dias go on!
9 mm

Re: MORDFALL LIEBS -- Diskussion

Ungelesener Beitrag von 9 mm »

beyourselftonite hat geschrieben: Sonntag, 21. August 2022, 21:04:06 @"9 mm"... oder doch @Fährtenleser... ? ... - Na egal ;)
Ob 9 mm,Fährtenleser, beyourselftonite ,Gast 1 oder Gast 2..usw.....alles Psyeudonymen die uns User im Fraukemordfall absolut nicht weiter helfen werden .Es ist doch viel hilfsreicher für den Fraukefall, sich mit den klugen Ideen und Einfällen ,die einige User haben,auseinanderzusetzen,als bedeutungslose Psyeudonymen zu vergleichen.
Vielleicht wäre das ja der Anreiz dazu,ein neues Forum zu gründen mit der Überschrift " WER IST WER ?" :idea: :D :idea:
beyourselftonite hat geschrieben: Sonntag, 21. August 2022, 21:04:06 Dh das ursprüngliche Problem der Vergewaltigung ist für den Täter durch so ein Verhalten, also vergewaltigen, entführen, anrufen nicht gelöst. Mit einem Wort, es wird immer schlimmer.
Meine Vermutung : Die Anrufe sollten vielleicht nur die Polizei auf Abstand halten. Vielleicht hat der Täter Frauke irgendwo ungünstig versteckt gehabt,so dass der Täter dachte,dass die Polizei bei einer großangelegten Suchaktion auf das Versteck stoßen könnte.Vielleicht hat der Täter einen besonderen Beruf ( gehabt ). Vielleicht wollte der Täter Frauke freilassen und es dann auf Aussage gegen Aussage ankommen lassen. Was passiert zum Beispiel,wenn ein Polizeibeamter der Vergewaltigung beschuldigt wird. Er wird suspensiert solange bis der Fall abgeschlossen / geklärt ist.Die Medien werden darüber berichten. Bei Flucht oder Vedunklungsgefahr wird Untersuchungshaft angeordnet werden.Falls verheirat,muss er dann mit Scheidung rechnen oder nicht.Obwohl er noch gar nicht verurteilt ist,kann sein Leben dadurch schon im A. sein.
Richtig,von Tag zu Tag wurde die Situation für den Täter (und auch Frauke ) immer schwieriger und schlimmer.
beyourselftonite hat geschrieben: Sonntag, 21. August 2022, 21:04:06 Dieser Fall, dass eine junge Frau festgehalten wird, anrufen darf und dann doch später tot aufgefunden wurde, ist einmalig in der Bundesrepublik. Es ist ein Muster ohne Gleichen. Anders ausgedrückt, so ein Verhalten wie oben skizziert ist nahezu unwahrscheinlich, wenn auch nicht unmöglich. Nicht mehr, aber auch nicht weniger.
Ganz deiner Meinung. Meine Vermutung: Der Täter ist polizeilich noch nie in Erscheinung getreten.Er ist nicht vorbestraft. Er ist davor und danach nie wieder kriminell gewesen. Ich will das mal so ausdrücken : Ein Nichtkrimineller ist vielleicht u.a. durch Alkoholeinfluss zum Schwerstverbrecher geworden.
beyourselftonite

Re: MORDFALL LIEBS -- Diskussion

Ungelesener Beitrag von beyourselftonite »

@ all,

Freunde der Nacht. Hier ist meine Frage, und wer mag, möge sich äußern oder einmal still über diese Frage nachdenken (soweit noch nicht geschehen) und vllt bringt es ihn dann weiter in seinen Überlegungen:

Waren die Anrufe nur Täuschungen oder Zeichen großer Verzweiflung über eine Tat, die vor der Entführung lag?

Wenn man zu der Überzeugung gekommen war, dass die Anrufe nur Täuschungen waren, wie wichtig waren sie für den Täter insgesamt? Was sollte mit den Anrufen erreicht werden (nur für die Fraktion, die für "Täuschung" plädieren) ?


Leute, wir knacken es. Ich weiß es. Ich weiß, dass irgendwann dieser Fall gelöst sein wird. Da bin ich mir sicher. Ob es reicht, um die Täter oder den Täter dingfest zu machen, steht auf einem anderen Blatt, aber dass man irgendwann diesen verdammten Fall enträtselt haben wird, steht für mich außer Frage.
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Re: MORDFALL LIEBS -- Diskussion

Ungelesener Beitrag von ocram84 »

beyourselftonite hat geschrieben: Montag, 22. August 2022, 23:33:20
Leute, wir knacken es. Ich weiß es. Ich weiß, dass irgendwann dieser Fall gelöst sein wird. Da bin ich mir sicher. Ob es reicht, um die Täter oder den Täter dingfest zu machen, steht auf einem anderen Blatt, aber dass man irgendwann diesen verdammten Fall enträtselt haben wird, steht für mich außer Frage.
Ist das nicht ein vollkommener Widerspruch innerhalb eines Abschnitts? 🤔
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Re: MORDFALL LIEBS -- Diskussion

Ungelesener Beitrag von Agatha Christie »

ocram84 hat geschrieben: Dienstag, 23. August 2022, 08:33:23 Ist das nicht ein vollkommener Widerspruch innerhalb eines Abschnitts? 🤔
Nein, ich finde darin keinen Widerspruch. Was @ocram84 schreibt denke ich auch. Man wird den Täter ermitteln und ihm den Mord hoffentlich nachweisen können. Schlimmstenfalls wird es nur nur für eine Verurteilung wegen Totschlags reichen. Totschlag verjährt aber leider schon nach 20 Jahren.
Beharrlichkeit führt auch zum Ziel!
Pauline

Re: MORDFALL LIEBS -- Diskussion

Ungelesener Beitrag von Pauline »

Phantasie hat hier keine Grenzen 🤐
Es gibt bis heute nicht ein Detail was zum Täter führt.
Mitwisser falls es überhaupt welche gibt haben nach 16 Jahren kein Interesse nun doch Details zu geben.
Entweder der Täter stellt sich oder es bleibt für immer ein Thema mit viel Phantasie in diversen Foren!
Das will niemand lesen aber wollen wir uns nichts vor machen es ist die Realität!
mesk28
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Re: MORDFALL LIEBS -- Diskussion

Ungelesener Beitrag von mesk28 »

Das sehe ich nicht ganz so. Meiner Meinung gab es schon ein paar sehr ordentliche und gute Ansätze ( Besonders Ivens Bemühungen in der Sache ).Leider muss ich gestehen das ich zu diesem Fall überhaupt keine eigene Theorie habe. Ich bin nur von einer Sache überzeugt: Der Inhalt der Anrufe ist nur sehr eingeschränkt brauchbar. Niemand hat beim Anruf irgendetwas protokolliert oder aufgezeichnet. Sich Tage später an den Wortlaut einer unter unter äußerster Emotionalität geführtem kurzen telefonischen Unterhaltung erinnern zu können halte ich für aboluten Unfug. Ich gebe keinen Pfifferling auf diese " Gedächtnisprotokolle " Hat sie wirklich " Mama,Mama,Mama " gesagt?? Oder doch nur zweimal oder viermal....oder garnicht?
Lediglich der gröbste Inhalt ist verwertbar. Leider hat Frauke wenig verwertbaren Content von sich gegeben oder konnte es traurigerweise nicht.
Vielleicht sind aber auch einige Details zum Fall unter Verschluss und nur für den Dienstgebrauch von Ermittlern und Staatsanwaltschaft vorgesehen.
Da lässt sich noch weitere 16 Jahren über die Freiwilligkeit des ersten Anrufs spekulieren.
Was mich allerdings weiterhin interessieren würde wären die Meinungen ihrer damaligen Freunde zu diesem Thema. Leider hat sich noch keiner hier geoutet.
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