9 mm hat geschrieben: ↑Mittwoch, 31. Mai 2023, 21:11:55
Frauke hat am Telefon doch gesagt gehabt,dass ihr Leben in Gefahr sei !!!!!!
Karen :" Wir räumen auch die Wohnung" .,Komm doch wieder nach Hause " Frauke antwortet darauf :"Das geht nicht !" "Ich lebe noch !°"
Für mich ist das ein eindeutiger Beweis dafür,dass Frauke genau wusste,dass sie ohne Hilfe von aussen,ermordet wird.
Oder,ist jemand der Auffassung,dass Frauke damit etwas anderes gemeint haben könnte ?
Was werden die 2 Täter wohl gedacht haben,als sie das hörten ?
Ich verstehe diesen Teil des Gesprächsprotokolls so:
Ausgehend von der Möglichkeit (nicht unbedingt Annahme), dass Frauke selbstbestimmt nicht nach Hause kommt, sich nicht nach Hause traut oÄ, ermuntert Karen sie, doch nach Hause zu kommen. "Wir räumen auch die Wohnung" so gemeint, dass man sie dann in Ruhe lassen würde, sie nicht mit Anwesenheit, Fragen, Erklärungsdruck belasten würde. Frauke jedoch, bei diesem Telefonat mental völlig erschöpft (wie auch an anderer Stelle herauszulesen), hat bei der Äußerung "Wir räumen auch die Wohnung" die Assoziation, ihre Wohnung würde nun leergeräumt werden, symbolisch dafür, dass sich das Umfeld nun mit ihrem Verschwinden abgefunden hätte. Dagegen protestiert sie mit dem "Das geht nicht, ich lebe noch".
In meinen Augen also das "Das geht nicht, ich lebe noch!" keine sachlogische Reaktion auf "Komm nach Hause", sondern eine assoziative Reaktion auf das anders als gemeint verstandene "Wir räumen die Wohnung".
Du hast natürlich völlig recht, Frauke zeigt hier eindeutig, dass sie damit rechnet, in ihrer Lage letztlich möglicherweise zu Tode zu kommen.
Dass sie dies in der Situation/zu dem Zeitpunkt allerdings genau (sicher)
wusste, würde ich offen halten.
In meinen Augen sprechen die vorigen Anrufe inhaltlich für ein Mindset bei Frauke, das eine Heimkehr zumindest als realistische Möglichkeit beinhaltet. Ob das zugrundeliegende Narrativ zur Situation vom Täter lediglich hinreichend glaubhaft erzählt wurde oder ob dieser dies tatsächlich zumindest zunächst selbst als reale Zielsetzung/Option ansah, lässt sich an der Stelle nicht beantworten.
Nur soviel, eine Lage, in der diese Option plausibel war und ein Täter, der selbst aufrichtig mit dieser Option rechnete, wäre wohl für Frauke weit glaubwürdiger gewesen sein als unmotivierte "ich lass dich dann frei"-Äußerungen des Täters, die eigentlich gar nicht in die Situation und zum sonstigen Verhalten des Täters ihr gegenüber gepasst hätten.
Ich meine, Frauke äußert auch nach mehreren Tagen und nicht erfolgter Heimkehr noch, heute nach Hause zu kommen. Am Sonntag im Wortlaut (gemäß Gedächtnisprotokoll) mit Äußerungen wie "Erkläre ich dir, wenn ich zu Hause bin" - hinter dieser Formulierung meine ich eine gewisse Zuversicht, zumindest jedenfalls eine als real angesehene Perspektive auf tatsächliche Heimkehr zu erkennen. Das ist mehr als nur ein "Kann ich dir nicht sagen".
Wie gesagt, ob eine Freilassung Fraukes (zunächst) tatsächlich eine Option oder gar angestrebtes Ziel des Täters war, an der Stelle nicht zu beantworten. Ich persönlich tendiere da angesichts Wortlaut und Stattfinden der Anrufe als solchem sowie dem Umstand, dass sie überhaupt mehrere Tage am Leben blieb, zu einem vorsichtigen ja.
Auch Fraukes Gesprächsverhalten am Dienstag, soweit aus Protokoll und ergänzenden Äußerungen von Chris und Karen ersichtlich, deutet für mich zwar auf Angst und Verzweiflung hin, jedoch weniger auf eine tatsächliche Gewissheit des bevorstehenden eigenen Todes. Frauke ist in keiner Weise zuversichtlich bzgl. Heimkehr, was in meinen Augen jedoch in ihrer Kommunikation fehlt ist der Ausdruck von Fatalismus angesichts eines als sicher angenommenen Todes. In dem Fall wäre Frauke damit in dem Gespräch "herausgeplatzt" - nichtmal unbedingt mit Hinweisen zu Täter/Hergang/Motiv, sondern einfach aus dem Bedürfnis heraus, ihre maximale Not in der wohl letzten ihr gegebenen Gelegenheit zu teilen, ungefiltert mitzuteilen.
Allgemein:
Ob "Mord" oder nur "Tötungsdelikt" - angesichts jeglicher Unkenntnis zu Täter/Motiv/Hergang an dieser Stelle ist die Diskussion darum doch ein typischer Fall von "das Fell des Bären aufteilen, bevor man den Bären erlegt hat". @fleming hat da völlig recht, selbst in Kenntnis des Hergangs wäre es letztlich eine juristische Deutung, die dem Gericht obläge.
Die Option einer lebensgefährlich erkrankten Frauke (z.B. Hitzschlag wegen entsprechender Unterbringung) und eines Täters, der es in Verdeckungsabsicht (und vielleicht auch zunächst Fehleinschätzung des lebensbedrohlichen Ausmaßes) unterlässt, sie ins Krankenhaus zu bringen, besteht ja ebenfalls. Gerade das Timing mit montags kein Anruf, dienstags ein Anruf einer offensichtlich ausgesprochen angeschlagenen, vielleicht auch wegen der schweren Symptome verzweifelten Frauke, danach dann nichts mehr, würde zum Verlauf eines schweren Hitzeschadens passen.
Wer will, kann da natürlich diskutieren, ob man das dann "Mord" nennt, wenn der Täter die Schwere der Erkrankung nicht erkennt und sie am nächsten Morgen tot ist. Ist halt auch nur eine Möglichkeit, man weiß es nicht.