VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

ÖFFENTLICHE DISKUSSION
Ungeklärte Fälle: [NEU] Arian Arnold (6), Bremervörde-Elm, 2024
Martin Bach, Tabita Cirvele, Heidi Dannhäuser, Anna E. (Herrieden), Sergej Enns, Nancy Förster, Denis Franke, Helga Frings, Monika Frischholz, Inga Gehricke, Leonie Gritzka, Jascha Hardenberg, Karl Erivan Haub, Ines Heider, Ina K. (Gorleben), Milina K. (Luckenwalde), Anett Carolin Kaiser, Baris Karabulut, Elke Kerll, Inka Köntges, Katrin Konert, Ralf Kottmann, Leitner/Baumgartner, Monika Liebl, Wolfgang Loh, Danuta Lysien, Jennifer M. (Bühl/Bremen), Alexandra May, Maddie McCann, Lars Mittank, Tanja Mühlinghaus, Mandy Müller, Mine O. (Duisburg), Harald Oelschläger, Alexandra R. (Nürnberg), Birgit Rösing (gen. Storck), Petra Schetters, Dirk Schiller, Émile Soleil, Rosi Strohfus, Anton Thanner, Hartmut Weiske

Geklärte Fälle: Vera B. (Datteln), Liam Colgan, Fritz Hagedorn, Kevin Hantl, Maria Henselmann, Rondk Kaniwar, Birgit Keller, Malina Klaar, Timo Kraus, Mike Mansholt, Marc Otto, Rainer Schaller, Sophie Sherpa, Jeannette Stehr, Annika T. (Seelze-Lohnde), Lars Wunder
Gast

Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

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Hm. Sehr seltsam. Wie bekommt man den am hellichten tag jemanden entführt der ausschlieslich mit pkw unterwegs ist. Sie ist ja quasi nur an der kita und an ihrem wohnhaus ausgestiegen. Oder eben zwischenzeitlich wo wo auf jeden fall menschen unterwegs sind. Noch interessieren würde mich ob sie geschäftlich mit ihtem ex zu tun hatte obwohl ein kontaktverbot herrschte. Sie müssen was zusammen gehabt haben weil ja wie geschrieben wurde das R für ihren nachname stand und das B für ihren exmann
Gast

Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

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Wie kann man diese firma im handelsregister finden?
Bzw wie heisst die firma?
Unter RB management gmbh konnte ich nichts finden
MissMarpel

Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

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Sie müssen was zusammen gehabt haben weil ja wie geschrieben wurde das R für ihren nachname stand und das B für ihren exmann
Ich brauchte mal eins gegen nen stalkenden Ex. Null Kontakt waren Voraussetzungen beidseitig dafür...
Klugscheißer
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Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

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Alex123 hat geschrieben: Montag, 27. Februar 2023, 13:53:56 Falsch. Das bewusste Zurücklassen des Pflegekindes, des Mutterpasses und von Bargeld sowie das Verbringen ihres Mobiltelefons ins Ausland sind KEIN Vortäuschen einer Straftat.
Das Zurücklassen des Pflegekindes könnte Vernachlässigung der elterlichen Pflichten sein.
Wenn sie die Polizei im Glauben an ein Verbrechen munter weiterermitteln lässt, ohne das richtig zu stellen, dann ist das ein Vortäuschen.

In der Natur der meisten Vermisstenanzeigen (bei denen die Gründe Hilflosigkeit und Minderjährigkeit wegfallen) liegt es, dass eine Straftat vorliegen könnte. Ein Vortäuschen einer Straftat ist das nicht.
Eine Straftat vorgetäuscht hätte Alexandra, wenn sie "Ich wurde entführt" auf einen Zettel geschrieben hätte, und das nicht der Wahrheit entspräche.
Natürlich ist eine Vermisstenanzeige kein Vortäuschen einer Straftat.
Gast

Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

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Gast hat geschrieben: Montag, 27. Februar 2023, 14:51:40 Hm. Sehr seltsam. Wie bekommt man den am hellichten tag jemanden entführt der ausschlieslich mit pkw unterwegs ist. Sie ist ja quasi nur an der kita und an ihrem wohnhaus ausgestiegen. Oder eben zwischenzeitlich wo wo auf jeden fall menschen unterwegs sind. Noch interessieren würde mich ob sie geschäftlich mit ihtem ex zu tun hatte obwohl ein kontaktverbot herrschte. Sie müssen was zusammen gehabt haben weil ja wie geschrieben wurde das R für ihren nachname stand und das B für ihren exmann
In dem man sich mit ihr z.B. nach Abstellen des Autos zu Hause in Laufweite in der Nähe an einem eher wenig belebten Ort mit ihr unter einem Vorwand verabredet. Sie geht unbemerkt aus dem Haus, und kommt nicht wieder.
Gast

Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

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Ja da hast du recht. Wahrscheinlich kann ich mir einfach die skrupellosigkeit nicht vorstellen.
Deine theorie ist aber am plausibelsten.
Was aber aussagen würde dass es nicht der exmann selber war, weil ja eben das verbot da war.
Da wird sie sich nicht freiwillig mit ihm treffen.
Ist aber auch merkwürdig weil wie soll ein kontaktverbot gehen wenn doch beide im gleichen haus wohnen. Wenn sie eine zweitwohnung und ein haus in limbach hatte frag ich mich warum sie nicht umgehend weggezogen ist wenn zuvor schon drohungen vom ex ihr gegenüber gefallen sind. Man findet aber leider nicht viele infos über sie.
Mfr

Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

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Gilt es eigentlich als kindeswohlgefährdung wenn der exmann ihr damit droht das kind zu entführen?
Eigentlich dürften sie ihr ds kind dann trotzdem nicht wegnehmen weil da sie ein kontaktverbot erwirkte hat sie ja "verantwortung" dem kind gegenüber bewiesen
margarita
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Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

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Gast hat geschrieben: Montag, 27. Februar 2023, 17:00:22 Ja da hast du recht. Wahrscheinlich kann ich mir einfach die skrupellosigkeit nicht vorstellen.
Deine theorie ist aber am plausibelsten.
Was aber aussagen würde dass es nicht der exmann selber war, weil ja eben das verbot da war.
Da wird sie sich nicht freiwillig mit ihm treffen.
Ist aber auch merkwürdig weil wie soll ein kontaktverbot gehen wenn doch beide im gleichen haus wohnen. Wenn sie eine zweitwohnung und ein haus in limbach hatte frag ich mich warum sie nicht umgehend weggezogen ist wenn zuvor schon drohungen vom ex ihr gegenüber gefallen sind. Man findet aber leider nicht viele infos über sie.
@Gast, du verwechselst da etwas. Es hieß, der Exmann würde im selben Haus wohnen. Der Verdächtige ist nicht der Exmann, sondern ein Exfreund von A. Welcher nun, ist mir auch nicht ganz klar, ob es sich bei diesem jetzt um den Exfreund handelte, mit dem AR das Kind bei sich aufnahm oder ein Exfreund aus grauer Vorzeit. Ich habe mir die Firmendaten nicht so genau angesehen, sodass ich immer durcheinander komme.
Alex123

Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

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Gast hat geschrieben: Montag, 27. Februar 2023, 14:44:42 Klingt für mich alles sehr nach Abhängkeit, wenn man sieht was die vermisste alles besaß. Das konnte sie bestimmt nicht alleine auf die beine stellen.
Die polizeu geht denk ich auch von abhängigkeit aus weil wieso beziehen sie den früheren mann mit win. Mit dem dürfte sie doch längst nichts mehr zu tun haben wenn die scheidung 2007 war.
Kann mir aber irgendwie auch nicht vorstellen dass sie geflüchtet ist.
Wenn sie geflüchtet wäre dann doch schon früher als 8 wochen vor dem geburtstermin. So ein stress kann ja schnell mal eine frühgeburt auslösen, damit hätte sie ja bestimmt gerechnet. Wobei es theoretisch der beste weg wäre aus so einer situation herauszukommen.
Noch einmal: Alexandra war von 2003 bis 2007 mit dem 27 Jahre älteren Klaus R. verheiratet. Der hat nichts mit ihrem Verschwinden zu tun.
Ihr Ex-Freund bis März 2022 war D.B. Der ist für die Polizei der Hauptverdächtige, es gibt aber keine Indizien, die für eine Untersuchungshaft reichen würden.

Für das Untertauchen musste auch die Gelegenheit bestehen. Wenn Alexandra untergetaucht wäre, als sie noch gearbeitet hat, hätte z.B. ihr Arbeitgeber direkt vormittags nach ihr gesucht.
Alex123

Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

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Gast hat geschrieben: Montag, 27. Februar 2023, 14:51:40 Hm. Sehr seltsam. Wie bekommt man den am hellichten tag jemanden entführt der ausschlieslich mit pkw unterwegs ist. Sie ist ja quasi nur an der kita und an ihrem wohnhaus ausgestiegen. Oder eben zwischenzeitlich wo wo auf jeden fall menschen unterwegs sind. Noch interessieren würde mich ob sie geschäftlich mit ihtem ex zu tun hatte obwohl ein kontaktverbot herrschte. Sie müssen was zusammen gehabt haben weil ja wie geschrieben wurde das R für ihren nachname stand und das B für ihren exmann
Die GmbH wurde im Januar 2020, als die Beziehung zwischen Alexandra und D. B. noch in Ordnung war, in RB ... umfirmiert, der Geschäftszweck angepasst, U. T. zum Gesellschafter/Eigentümer und Geschäftsführer gemacht.

Was sich in der GmbH nach dem Auseinanderbrechen der Beziehung im März 2022 passierte, lässt sich nicht sagen.
Alex123

Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

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Klugscheißer hat geschrieben: Montag, 27. Februar 2023, 16:02:47 Wenn sie die Polizei im Glauben an ein Verbrechen munter weiterermitteln lässt, ohne das richtig zu stellen, dann ist das ein Vortäuschen.

Natürlich ist eine Vermisstenanzeige kein Vortäuschen einer Straftat.
Die widersprichst dir selbst und gibst mit deinem zweiten Satz die richtige Antwort.

Die Polizei sucht ja nicht auf Bitten von Alexandra hin sondern auf Vermisstenanzeige von Freund Mathe-Lehrer und ihrem Bruder hin.
Alex123

Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

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Gast hat geschrieben: Montag, 27. Februar 2023, 15:09:51 Wie kann man diese firma im handelsregister finden?
Bzw wie heisst die firma?
Unter RB management gmbh konnte ich nichts finden
https://www.handelsregister.de/

Dein Suchbegriff ist der richtige.
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Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

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Alex123 hat geschrieben: Montag, 27. Februar 2023, 18:22:41 Die widersprichst dir selbst und gibst mit deinem zweiten Satz die richtige Antwort.

Die Polizei sucht ja nicht auf Bitten von Alexandra hin sondern auf Vermisstenanzeige von Freund Mathe-Lehrer und ihrem Bruder hin.
Ich widerspreche mir keineswegs. Denn der zweite Satz bezieht sich auf einen anderen Sachverhalt als der erste.

Die Polizei hätte übrigens auch ermittelt, wäre die Vermisstenanzeige von der Kita gekommen.
Alex123

Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

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Klugscheißer hat geschrieben: Montag, 27. Februar 2023, 20:03:01 Ich widerspreche mir keineswegs. Denn der zweite Satz bezieht sich auf einen anderen Sachverhalt als der erste.

Die Polizei hätte übrigens auch ermittelt, wäre die Vermisstenanzeige von der Kita gekommen.
Noch einmal: Der Strattatbestand des Vortäuschens einer Straftat setzt Interaktion mit einer Behörde (Polizei, sonstige Anzeige entgegennehmende Behörde) voraus.
Passives Vortäuschen oder Vertäuschen durch Nichtaufklären gibt es nicht!
MissMarpel

Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

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Noch einmal: Der Strattatbestand des Vortäuschens einer Straftat setzt Interaktion mit einer Behörde (Polizei, sonstige Anzeige entgegennehmende Behörde) voraus.
Passives Vortäuschen oder Vertäuschen durch Nichtaufklären gibt es nicht!
Wenn man als Zeuge fungiert und das sind hier Bruder wie Partner und täuscht und lügt, dann macht man sich 100% strafbar. Darüber wird man immer zu Beginn einer jeden Zeugenanhörung schriftlich wie auch mündlich aufgeklärt. Schlussendlich unterschreibt das jeder Zeuge, wie auch jede Seite seiner Aussage auf A4.
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Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

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Alex123 hat geschrieben: Montag, 27. Februar 2023, 20:39:57 Noch einmal: Der Strattatbestand des Vortäuschens einer Straftat setzt Interaktion mit einer Behörde (Polizei, sonstige Anzeige entgegennehmende Behörde) voraus.
Passives Vortäuschen oder Vertäuschen durch Nichtaufklären gibt es nicht!
Ein bewusstes Setzen von Indizien, keine Mitnahme von Papieren, Geld, Bekleidung, Auto, so dass der Eindruck eines nicht freiwilligen Verlassen des Umfeldes erzeugt wird, wenn das keine bewusste Täuschung ist, dann weiß ich auch nicht.
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Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

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MissMarpel hat geschrieben: Montag, 27. Februar 2023, 22:14:35 Wenn man als Zeuge fungiert und das sind hier Bruder wie Partner und täuscht und lügt, dann macht man sich 100% strafbar. Darüber wird man immer zu Beginn einer jeden Zeugenanhörung schriftlich wie auch mündlich aufgeklärt. Schlussendlich unterschreibt das jeder Zeuge, wie auch jede Seite seiner Aussage auf A4.
Falschaussagen vor der Polizei sind selbst für Zeugen (als solche*) nicht strafbar.
Nur welche vor Gericht oder unter Eid.

*Ausnahmen sind
Spoiler
Mögliche Folgen falscher Angaben bei der Polizei

Unwahre Angaben gegenüber der Polizei stellen keine uneidliche Falschaussage dar, auch ein Meineid kann hier nicht begangen werden, was aber nicht bedeutet, dass Sie straflos lügen können. Eine falsche Aussage bei der Polizei kann in verschiedener Hinsicht strafbar sein, beispielsweise wenn Sie andere fälschlicherweise einer Straftat bezichtigen (falsche Verdächtigung gemäß §164 StGB) oder durch Ihre falsche Aussage ein Täter nicht bestraft werden kann (Strafvereitelung gemäß § 258 StGB) oder Sie dem Täter dabei behilflich sind, ihm die Vorteile der Tat zu sichern (Begünstigung gemäß § 257 StGB).

https://www.prigge-recht.de/vorladung-a ... er_Polizei
Alex123

Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

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MissMarpel hat geschrieben: Montag, 27. Februar 2023, 22:14:35 Wenn man als Zeuge fungiert und das sind hier Bruder wie Partner und täuscht und lügt, dann macht man sich 100% strafbar. Darüber wird man immer zu Beginn einer jeden Zeugenanhörung schriftlich wie auch mündlich aufgeklärt. Schlussendlich unterschreibt das jeder Zeuge, wie auch jede Seite seiner Aussage auf A4.
Nun, Freund Mathe-Lehrer und Bruder Cosmin haben Alexandra bei der Polizei als vermisst gemeldet.
Das hast nichts mit Zeuge sein zu tun.
Ob sie Alexandra wider besseres Wissen vermisst gemeldet haben, ob sie also Kenntnis von einer Straftat oder einem Untertauchen hatten, wissen wir nicht. Indizien geschweige denn Beweise gibt es dafür nicht.
Alex123

Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

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Klugscheißer hat geschrieben: Montag, 27. Februar 2023, 22:39:42 Ein bewusstes Setzen von Indizien, keine Mitnahme von Papieren, Geld, Bekleidung, Auto, so dass der Eindruck eines nicht freiwilligen Verlassen des Umfeldes erzeugt wird, wenn das keine bewusste Täuschung ist, dann weiß ich auch nicht.
Das ist völlig legal. Jeder kann seinen Aufenthalt frei bestimmen. Jeder kann mit seinen Sachen machen, was er will, mitnehmen oder zurücklassen.
Vortäuschen einer Straftat gegen nur, wenn man mit der Polizei/anderen Behörde direkt interagiert, denen etwas sagt oder schreibt.
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