OFF-TOPIC-BEREICH

ÖFFENTLICHE DISKUSSION
Fälle: Anja Aichele, Ayleen Ambs, Vierfachmord von Annecy 2012, Bärbel B. (Bremerhaven) u. Ingrid R. (Bremen), Annika Brill, Tristan Brübach, Christoph Bulwin, Anne D. (Lorch), Suzanne Eaton, Michaela Eisch, Victor Elling, Sonja Engelbrecht, Trude Espas, Regina Fischer, Abby G. & Libby W. (USA-Indiana), Maren Graalfs, Mara-Sophie H. (Kirchdorf), Marion & Tim Hesse, Jutta Hoffmann, Peggy Knobloch, Cindy Koch, Martina Gabriele Lange, Lola (FR-Paris), Karl M. (Berlin), Khadidja M. (Ingolstadt), Stefan M. (Salzgitter), Jelena Marjanović, Margot Metzger, Karin N. (Borchen), Gabby Petito, Heike Rimbach, Elmar Rösch, Gustav Adolf Ruff, Carina S. (Iserlohn), Hannah S. (Hamm), Lena S. (Wunsiedel), Gabriele Schmidt, Mord in Sehnde-Höver, Yasmin Stieler, Simone Strobel, Elisabeth Theisen, Karsten & Sabine U. (Wennigsen), Nicky Verstappen, Hanna W. (Aschau)
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Re: OFF-TOPIC-BEREICH

Ungelesener Beitrag von U.s.1 883 »

https://www.tagesspiegel.de/gesellschaf ... 58136.html

Der 21-Jährige, der am vergangenen Donnerstag mit einer Armbrust auf die Schulbeschäftigte geschossen haben soll, hat sich demnach nicht zu den Vorwürfen gegen ihn geäußert. "Der Tatverdächtige beruft sich weiterhin auf sein Aussageverweigerungsrecht", so die Polizeisprecherin
Die Illusion der Demokratie lebt von der Vertuschung staatlicher Rechtsbrüche, und leider verliert sich selbst die Standfestigkeit ursprünglich integerer Persönlichkeiten allzu oft in den Sümpfen der Politik.
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Re: OFF-TOPIC-BEREICH

Ungelesener Beitrag von U.s.1 883 »

Einfache verständliche Worte zum Thema Psychiatrie

https://www.zeit.de/wissen/gesundheit/2 ... -patienten
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Re: OFF-TOPIC-BEREICH

Ungelesener Beitrag von U.s.1 883 »


Reformen im Polizeirecht Bolz­plätze als Sicher­heits­ri­siko

Gastbeitrag von Prof. Dr. Markus Ogorek, LL.M. (Berkeley)

17.08.2022
Videoüberwachung auf einem Fußballplatz

Nach der Entwurfsfassung sollen die öffentlich zugänglichen Bereiche von Flughäfen, Sportstätten, Einkaufszentren und Packstationen im Lande stets überwachungsfähig sein. Foto: Oleksandr - stock.adobe.com

Sicherheitsbehörden fordern seit jeher eine Ausweitung ihrer Befugnisse – teils mit guten Gründen. Allzu schnell gerät hierbei jedoch das Verhältnis von Freiheit und Sicherheit aus der Balance, wie Markus Ogorek anhand aktueller Vorhaben aufzeigt.

Traditionell setzen präventive Eingriffsbefugnisse eine konkrete Gefahr voraus. In den vergangenen Jahren wurde diese Schwelle für die Polizeibehörden in Bund und Ländern jedoch zusehends abgesenkt – immer mehr ist auch angesichts der teils weitreichenden Einführung erweiterter Kompetenzen eine Vernachrichtendienstlichung ihrer Arbeit zu erkennen. Inzwischen müssen vielfach nur noch tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen, die die Polizeibehörden zur Annahme bestimmter Tatsachen berechtigen, um auf vielfältige Weise in die Grundrechte von Bürgern eingreifen zu dürfen. Solche Annahmen können z.B. daraus herrühren, dass Betroffene mit bestimmten, ihrerseits verdächtigen Personen verkehren, einschlägige Orte aufsuchen oder ein suspektes (bzw. jedenfalls so interpretierbares) Verhalten an den Tag legen.

Einen Schritt weiter geht nun das Land Hessen, das aktuell seine Sicherheitsgesetze novelliert und dabei auf einen in dieser Form bislang ungekannten Fiktionstatbestand zurückgreifen will.
Einkaufszentren, Sportstätten und Packstationen

Das Hessische Gesetz über die Öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG) erlaubt eine Videoüberwachung im öffentlichen Raum bislang nur dann, wenn wenigstens tatsächliche Anhaltspunkte für ein polizeilich relevantes Verhalten vorliegen. Der Landesgesetzgeber beabsichtigt mit seinem nun vorgelegten Änderungspaket, diese Eingriffsschwelle für sog. besondere Gefahrenpunkte nicht nur (weiter) zu verringern, sondern in wesentlichen Bereichen ganz auf sie zu verzichten.

Nach der Entwurfsfassung sollen die öffentlich zugänglichen Bereiche von (allen) Flughäfen, Personenbahnhöfen, Sportstätten, Einkaufszentren und Packstationen im Lande stets überwachungsfähig sein. Im Einzelnen wäre dann keine Prüfung mehr erforderlich, ob an dem jeweiligen Ort eine Gefahr vorliegt oder tatsächliche Anhaltspunkte die Annahme rechtfertigen, dass dort Straftaten drohen – vielmehr würden diese, in Hessen tausendfach vorhandenen Stellen mittels einer gesetzlichen Fiktion stets als hinreichend gefährlich bzw. gefährdet gelten.

Dass Videoüberwachungen im öffentlichen Raum mit einem nicht unerheblichen Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung einhergehen, liegt auf der Hand. Für die vorbezeichneten Orte trifft dies in besonderer Weise zu, denn darauf, sie aufzusuchen, kann oft nicht ohne Weiteres verzichtet werden. Flughäfen und Bahnhöfe, vor allem aber Einkaufszentren, Sportstätten und Packstationen sind geradezu typische Orte des Zusammentreffens ganz beliebiger und damit auch nicht typisierbarer Gruppen, deren Überwachung eine schier unbegrenzte Streubreite aufweist.
Keine Anhaltspunkte für Überwachung nötig

Auf tatbestandlicher Ebene verzichtet die Neuregelung darauf, die Überwachung an reale und nachprüfbare Anhaltspunkte zu knüpfen. Die Polizei wird vielmehr vollständig von einer Prüfung im Einzelfall entbunden, ob die Sicherheitslage diese im Konkreten erfordert. Das Regel-Ausnahme-Verhältnis von Freiheit und Sicherheit wird damit gleichsam in sein Gegenteil verkehrt.

Wenn Bürger sich gegen diese Überwachung auf dem Weg zur Arbeit, beim Einkaufen, Verreisen oder (Amateur-)Sport zur Wehr setzen wollten, fiele die gerichtliche Kontrolle nur sehr eingeschränkt aus. Die Prüfung der Einzelfallumstände würde für die Verwaltungsgerichte keine Rolle mehr spielen, höchstens im Rahmen der Verhältnismäßigkeit auf Rechtsfolgenseite.

Doch selbst wenn die Polizei in einem Verfahren nicht darlegen könnte, welche konkreten Umstände aus ihrer Sicht die Überwachung einer bestimmten Stelle erforderlich machten, würde dies vermutlich nicht zur Unverhältnismäßigkeit und damit zur Rechtswidrigkeit der Maßnahmen führen. Denn dieses Ergebnis der Justiz würde die von Seiten des Gesetzgebers bewusst gewählte rechtstechnische Konstruktion geradezu konterkarieren.

Überaus nahe liegt jedoch, dass die Justiz zu einem anderen Mittel greifen, nämlich die gesetzliche Grundlage alsbald dem Bundes- oder Landesverfassungsgericht vorlegen würde.
Am Anschlag des rechtstaatlich Zulässigen

Vor diesem Hintergrund nimmt es nicht wunder, dass die geladenen Sachverständigen in der Anhörung des Hessischen Landtags unisono zu der Einschätzung gelangten, die Regelung sei verfassungsrechtlich so nicht haltbar.

Es bleibt zu hoffen, dass die vehemente Kritik nicht auf taube Ohren gestoßen und einer Entgrenzung des Gefahrenabwehrrechts damit Einhalt geboten ist. Ohne Zweifel, an der Videoüberwachung von Bolzplätzen und Packstationen in der hessischen Provinz wird sich die Zukunft des Polizeirechts in Deutschland kaum entscheiden. Doch kündigen sich große Veränderungen bekanntlich oftmals im Kleinen an. Deshalb gilt es, die Reformen des Sicherheitsrechts kritisch zu begleiten und Fehlentwicklungen frühzeitig entgegenzuwirken.

Dies gilt nicht zuletzt deshalb, weil Sicherheitsbehörden von Bund und Ländern traditionell gerade mit jenen Kompetenzen liebäugeln, die ihnen selbst bislang noch nicht zustehen, bei ihren Schwesterbehörden aber jüngst neu eingeführt oder ausgebaut worden sind. Diese Entwicklung zeigt sich in der hessischen Sicherheitsrechtsnovelle im Übrigen an anderer Stelle: Im Reformpaket des Wiesbadener Landtags finden sich – zum Teil wortgleich – erweiterte Befugnisnormen und herabgesetzte Eingriffsschwellen, für die das jüngst für grundgesetzwidrig erklärte Bayerische Verfassungsschutzgesetz offensichtlich die Vorlage bildet, so z.B. bei § 9 Hessisches Verfassungsschutzgesetz-E (HVSG-E), der mit Art. 12 BayVSG quasi wörtlich übereinstimmt.
Verwässerung neuer Spezialbefugnisse

Neben dem Abschied vom klassischen Gefahrenbegriff, gar dem Verzicht auf irgendeinen tatsächlichen Anknüpfungspunkt, offenbart die hessische Reform auch an anderer Stelle eine strukturelle Fehlentwicklung des Sicherheitsrechts: Sei es nach terroristischen Anschlägen, sei es nach medial besonders ausgeleuchteten Gewalttaten – immer wieder werden einschneidende Maßnahmen in den polizeilichen Befugniskatalog aufgenommen, um ganz spezifischen Bedrohungen entgegenzuwirken, dann aber im Laufe der Zeit gesetzgeberisch auf immer mehr Anwendungsfälle erstreckt. Auf diese Weise finden ursprünglich für gravierende Rechtsgutgefährdungen gedachte Ausnahmeinstrumente zusehends Eingang in die tagtägliche Polizeipraxis, ohne dass eine neuerliche und sorgfältige Abwägung zwischen Gefährdungs- und Eingriffsintensität stattgefunden hätte. Der hessische Gesetzgeber ist diesem Ansatz verfallen, wenn er die elektronische Aufenthaltsüberwachung nun deutlich ausweiten will.

Bei der ortungsbasierten Aufsicht in Form der sog. Fußfessel handelt es sich um eine polizeirechtliche Spezialmaßnahme, deren Anwendungsbereich ursprünglich auf die Verhütung terroristischer Straftaten beschränkt war. Aufgrund strafrechtlicher Vorschriften besteht die Überwachungsmöglichkeit für Verurteilte seit einigen Jahren überdies im Fall von schweren Sexualverbrechen. Keiner deutschen Polizeibehörde, ob präventiv oder in Ausführung strafrechtlicher Anordnungen, steht die Fußfessel aber in mehr oder minder alltäglichen Gefährdungssituationen zur Verfügung.
Fußfessel als Automatismus

Mit dieser engen Limitierung will die Regierungskoalition in Wiesbaden brechen. Sie will der Landespolizei künftig ermöglichen, die Befolgung einer Wohnungsverweisung oder eines Betretungs- bzw. Kontaktverbots durch die verbundene Anordnung einer elektronischen Aufenthaltsüberwachung sicherzustellen. Mit anderen Worten: Es soll bei jeder Wohnungsverweisung, jedem Betretungs- oder Kontaktverbot unmittelbar eine Fußfessel angelegt werden können, ohne dass weitere Voraussetzungen (wie etwa eine Negativprognose über das Befolgen der Anordnung) vorliegen müssten.

Die Frage, warum Hessen diese verunglückte Kompetenzausweitung anstrebt, lässt sich nicht beantworten, ohne sie in eine Reihe mit ähnlichen gefahrenabwehr- und strafrechtlichen Maßnahmeverschärfungen in Bund und Ländern der vergangenen Jahre zu stellen. Geradezu exemplarisch ist hierbei der Umgang mit Wohnungseinbrüchen.

Nachdem Berichte über (vermeintlich) gut organisierte, gar international agierende Banden zugenommen hatten und in Umfragen auch eine entsprechende Verunsicherung der Bevölkerung festgestellt worden war, erhob der Bundestag 2017 den Wohnungseinbruchsdiebstahl zum Verbrechen. Damit sollte (schon an sich wenig überzeugend) eine erhöhte Abschreckungswirkung erzielt werden, freilich um den Preis des Wegfalls des flexibel einsetzbaren "minderschweren Falls".

Vor allem – und weitgehend unbemerkt – wurden damit aber verschiedene Instrumente freigeschaltet, die etwa an das Vorliegen der Verbrechenseinstufung gebunden sind und damit ursprünglich nur bei sehr schwerwiegenden Rechtsgutverletzungen zum Einsatz kommen sollten. Möglich ist seither etwa die Durchführung von Telekommunikationsüberwachungen, die rückwirkende Funkzellenabfrage und, im Falle ihrer Wiederanwendung, sogar die Vorratsdatenspeicherung.
Anti-Terror-Instrumente alltagstauglich gemacht

Hier wie dort zeigt sich: Die komplexen Verweisungs- und Voraussetzungsnormen in Bundes- wie Landesgesetzen haben vielfach zur Folge, dass – unbeabsichtigt oder nicht – an anderer Stelle Verschärfungen greifen, die in ihrer Tragweite nicht verstanden werden und in ihrem Effekt kaum absehbar sind.

Für Hessen bedeutet dies: Wird die Fußfessel künftig zum Beispiel im Falle häuslicher Bedrohungslagen statthaft, dürfte alsbald die Frage aufkommen, wieso sie nicht auch bei anderen Formen von Bedrohung, Nötigung oder Gewalt Anwendung finden kann. Ihr Einsatz würde damit endgültig uferlos, das ursprünglich nur im Einsatz bei Terrorverdächtigten für angemessen erachtete Instrument alltagstauglich gemacht.

Die Entgrenzung der Gefahrenabwehr manifestiert sich hier auf andere Weise als im obigen Falle der geplanten Videoüberwachungen, im Ergebnis führt sie gleichermaßen zu weitgehend undiskutierten, unreflektierten und vor allem verfassungsrechtlich unausgewogenen Einbußen an Freiheit. Es kann nicht im Sinne der vielen engagierten und rechtschaffenen Angehörigen von Polizeien und Diensten seien, auf grundrechtlich ungesicherter Grundlage zu agieren und andauernd unter dem Damoklesschwert verfassungsgerichtlich veranlasster Kurskorrekturen zu agieren. Einmal wieder tut es not, daran zu erinnern: Die Freiheit ist in einem demokratischen Rechtsstaat nicht Ausnahme, sondern Regelfall.

Der Autor Prof. Dr. Markus Ogorek, LL.M. (Berkeley), ist Direktor des Instituts für Öffentliches Recht und Verwaltungslehre der Universität zu Köln. Zu dem diskutierten Reformvorhaben hat er als unabhängiger Gutachter für den Hessischen Landtag Stellung genommen.
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Re: OFF-TOPIC-BEREICH

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Squid News
https://go.squidapp.co/n/dBsVTNH?i=TWvK3XSw&r=1&t=n

Hier rollt Thomas N. die Leiche seiner Frau Dawn im Koffer davon
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Re: OFF-TOPIC-BEREICH

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Squid News
https://go.squidapp.co/n/dEQUR2Z?i=5PpRE1f4&r=1&t=n


ZWANGSPROSTITUTION UND GELDWÄSCHE IN YOGA-SCHULE? ANGEBLICHE HORROR-SEKTE AUFGEDECKT
Von Savannah Pleil
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Re: OFF-TOPIC-BEREICH

Ungelesener Beitrag von U.s.1 883 »

https://www.braunschweiger-zeitung.de/n ... ice=mobile


NIEDERSACHSEN
Verseuchtes Trinkwasser: halbes Dorf darf nicht mal Hände waschen
22.08.2022, 12:00
Birte Reboll
Nicht einmal Hände waschen ist erlaubt in einem Dorf südlich von Hannover. Gleidingen ist im Ausnahmezustand.
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Re: OFF-TOPIC-BEREICH

Ungelesener Beitrag von U.s.1 883 »

https://www.fr.de/politik/ndr-sender-rb ... gn=webpush


NDR-Redakteure: Sender verändert Beiträge, Berichterstattung wird verhindert
Erstellt: 25.08.2022, 11:07 Uhr

Von: Moritz Serif
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Re: OFF-TOPIC-BEREICH

Ungelesener Beitrag von U.s.1 883 »

https://www.nzz.ch/wissenschaft/viele-m ... ld.1703408


Die Hälfte aller Morde bleibt unentdeckt: «Niemand verlangt von einem Automechaniker, dass er sieht, was kaputt ist, ohne die Motorhaube zu öffnen – von Rechtsmedizinern wird das so ähnlich erwartet»

Experten schätzen, dass etwa die Hälfte aller Tötungsdelikte unentdeckt bleibt. Wie kann das sein? Und wie könnte man das ändern? Eine Spurensuche bei Rechtsmedizinern, die genauer hinschauen, als vielen lieb sein dürfte.
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Jo1

Re: AKTUELLE FOREN-NEWS

Ungelesener Beitrag von Jo1 »

Ich würde mich gerne registrieren. Leider geht es nicht.

Es kommt immer eine Meldung "Email Adresse ungültig". Mfg
z3001x
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Re: AKTUELLE FOREN-NEWS

Ungelesener Beitrag von z3001x »

Jo1 hat geschrieben: Donnerstag, 20. Oktober 2022, 12:48:42 Ich würde mich gerne registrieren. Leider geht es nicht.

Es kommt immer eine Meldung "Email Adresse ungültig". Mfg
Schauen Sie hier:
Iven hat geschrieben: Mittwoch, 19. Oktober 2022, 13:52:07 Hallo Tessy,

falls es an der eMail-Adresse (die bei der Registrierung vom System nicht akzeptiert wird) liegt:

Gmail.com-, Gmx.com-, Hotmail.com-, Outlook.com-, Web.de-, Yahoo.de- und Yahoo.com-eMail-Adressen sind bei uns zurzeit gesperrt (wegen den vielen russischen Spambots, die derzeit im Netz unterwegs sind). Besorge Dir bitte irgendeine andere eMail-Adresse*, um Dich bei uns zu registrieren.


* Wegwerf-eMail-Adresse ist auch okay bzw. geht auch (https://www.google.com/search?q=Wegwerf-eMail-Adresse).
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Re: OFF-TOPIC-BEREICH

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Eine künstlerischer Beitrag.

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Manson-Family.jpg (132.12 KiB) 1496 mal betrachtet
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Hinrichtung von John Louis Evans.jpg (95.41 KiB) 1496 mal betrachtet
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Re: OFF-TOPIC-BEREICH

Ungelesener Beitrag von U.s.1 883 »

Eine künstlerischer Beitrag.
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Les Gens de Justice- von 1845.jpg (94.74 KiB) 1496 mal betrachtet
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Re: OFF-TOPIC-BEREICH

Ungelesener Beitrag von U.s.1 883 »

Hugo Friedländer
Justizirrtümer


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Hugo Friedländer
Justizirrtümer
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Re: OFF-TOPIC-BEREICH

Ungelesener Beitrag von U.s.1 883 »

Journalistische Anforderungen an die

Verdachtsberichterstattung



Hans LEYENDECKER

Wer war zuerst. das Huhn oder das Ei?-Wir haben den Satz schon oft

gehört. Er gilt als der Inbegriff einer absurden Frage. Vermünftige Menschen

stellen sich diese Frage nicht. Vernünftige Menschen vergeuden nicht die Zeit

mit unsinnigen Denkspielen. Wenn vernünftige Menschen diesen Satz einem

anderen Menschen vorhalten, wollen sie ihm damit beweisen, dass er unsinnig

und unproduktiv denke.

Es gab aber eine Zeit, da wurde die Frage, wer zuerst war, das Huhn oder

das Ei, sehr ernst genommen. In einem großartigen Zeugnis der europäischen

Mystik, der Predigt ,Von dem edlen Menschen" des Meisters Eckhardt, der

im 14. Jahrhundert, nur wenige Kilometer von Münstereifel entfernt, in Köln,

lehrte, wird die Frage nicht nur ernst genommen, sondem sogar beantwortet.

Eckhardt schrieb:

Die Natur macht den Mann aus dem Kind und das Huhn aus dem Ei, Gott

aber machte den Mann vor dem Kind und das Huhn vor dem Ei."

Ich will Sie hier nicht mit europäischer Mystik langweilen, sondern ledig-

lich darauf hinweisen, dass es viele Wirklichkeiten geben kann. Meist begegnet

uns das Leben nur verschwommen, verschleiert, verzerrt.

Die Dinge, die wir sehen, schreibt Platon in seinem Werk ,Staat", also die

Bestandteile unserer angeblichen Wirklichkeit, seien nur Schatten der ldeen.

Wer die Dinge, so wie sie vor unseren Augen liegen, abbildet, wer diese

angebliche Wirklichkeit erzählt, der macht folglich Schatten vom Schatten.

Diese Erkenntnis kann für Ihre Berute von Bedeutung sein. Andererseits

ist, wie ich als Außenstehender gelernt habe, das Wissen um die Wahrheit

des Mandanten manchmal nützlich, manchmal schädlich. Außerdem gibt es

zwischen den Berufen des Anwalts und des Journalisten einen krassen Un-

terschied: Anwälte müssen parteiisch sein, selbst wenn Ihre Parteilichkeit den

Betrachter fassungslos machen sollte.



Das darf ich nicht und möchte ich auch nicht. Wenn ich auch

nur ein Zipfel der Wahrheit erwischen möchte, weilß ich, dass ich es mit Schaten v.

Schatten zu tun habe. Meist haben Journalisten einen bloßen Verdacht,

loßen Verdacht. Die Frage ist: Reicht der: was machen Journalisten, wenn der

Vergerdacht entkräftet wird, machen sie überhaupt den Versuch,

sich dem, was wir Wahrheit nennen zu nähern und glauben Joumalisten ermsthaft,

dass ihre Gewissheit, Gewissheit ist?



Auf eine Gewissheit kann man sich auf beiden Seiten der Barriere Berufen,

vermutlich verständigen: Es gibt in unseren unterschiedlichen Zeiten

schwankende Definitionen dessen, was als Verstoß zu gelten hat. Dabei muss

immer wieder an den französischen Religionsphilosophen Blaise Pascal erin-

nert werden, der im 17. Jahrhundert lebte. ,,Drei Breitengrade nähe zum Pol"-

schnieb Pascal: ..stellen die ganze Rechtswissenschaft auf den Kopf, ein Län-

gengrad entscheidet über Wahrheit; nach wenigen Jahren der Gültigkeit ändern

sich grundiegende Gesetze; das Recht hat seine Epochen, der Eintritt des Sa-

turn in den Löwen kennzeichnet die Entstehung dieses oder jenes Verbrechens.

Spaßhafte Gerechtigkeit, die ein Fluss begrenzt! Diesseits der Pyrenäen Wahr-

heit, jenseits Irrtum".

In Ihrem Beruf und in meinem Beruf gibt es also wacklige Kriterien dafür,

was Gerechtigkeit, Wahrheit und was ein Verdacht ist. Das war

sicherlich der Grund, warum der sehr verehrte und geschätzte Günter Tondorf mich

gebeten hat, zu Ihnen über das Thema,, Verdachtsberichterstattung zu reden.

Die jurisüschen Voraussetzungen scheinen zunächst klar:

Die Verdachtsberichterstattung ist ein aus Artikel 5, Absatz 1, abgeleitetes

Privileg der Medien, über einen bloßen Verdacht berichten zu

dürfen, wenn der Sachverhalt von einem besonderen öffentlichen Intormationsinteresse ist.


Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern

und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert

Zu untermchten. So steht es in diesem Artikel.


Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in seinem Caroline-Urteil vom 6. März

2007 darauf hingewiesen, dass die Offentlichkeil auch einen Anspruch habe,

uber das Zeitgeschehen informiert zu werden und damit uber alle Fragen von

allgemeinem gesellschaftlichen Interesse." Die Informationsfreiheit ist also

ein Jedermanns Grundrecht. Der eine interesSiert sicn lur Meister Eckhardt,

der andere für das Triebleben von Oliver Kahn, auf das ich ein bisschen spater

noch näher eingehen werde.


Dieses Märzöffentliche Interesse, das macht der BGH in seiner

nur der Verdachtstall mit seiner Enscheidung klar, besteht allerdings dann, wenn

der offentlichen Rolle des Handelnden in eincm funktionellen Zusammenhang

steht.


Also mal ganz abstrakt: Der Personalvorstand eines Dax-Unternehmens,

der eine eigene Montagsdemonstration hat und im öffentlichen Raum immer-

hin als Verfasser einer ,Bibel" bekannt ist (wer kann das schon von sich sa-

gen?), hastet mit einem Kammerdiener, der von seinem Unternehmen bezahlt

wird, durch Etablissements in Portugal, um eine Liebesdienerin ausfindig zu

machen, die schon mal lieb zu ihm gewesen ist. Darüber darf in jedem Fall

berichtet werden, wenn der Staatanwalt ermittelt.


Was aber, wenn Kammerdiener und Herr nicht mit Aktenzeichen versehen

wurden? Dann, so der BGH, sei zu prüfen, ,ob die Berichterstattung zu einer

Debatte mit einem Sachgehalt beiträgt, der über die Befriedigung bloßer Neu-

gier hinausgeht." Ein Kritiker in der FAZ beispielsweise hat daraus geschlos-

sen, die Karlsruher wollten im Caroline-Fall und auch sonst vorschreiben, was

interessant sei. Als die Fürsten noch die Hoheit über Presse beansprucht hatten,

habe Neugier auch schon als suspektes Motiv gegolten.

Aber es geht um Persönlichkeitsrechte und wie wir uns ihnen stellen. Oft

nicht so unabhängig wie wir vorgeben. ,Das Leben des einen ist gewichtiger

als der Thai-Berg, das Leben des anderen ist leichter als Schwanenflaum" hat

ein chinesischer Dichter mal geschrieben und die Altachtundsechziger zumin-

dest wissen, dass sich eine Generation darüber zerstritten hat. Für mich gilt ein

Berufscredo: Keiner darf gleicher als gleich sein. Weder darf es einen Promi-

nentenbonus noch darf es einen Prominentenmalus geben.


Zurück also zum Mann mit dem Lust-Malus. Wer eine Bibel geschrieben

hat, darf an den zehn Geboten gemessen werden, in denen bekanntlich die

Moral nicht zu kurz kommt. Die Allgemeinheit ist zu Recht an seinem Leben wo sich

Dienstliches und Privates derart mischen interessiert.



Zu erinnern ist bei der Diskussion über die BGH-Entscheidung ende

März an eine Phantomdebatte über Pressefreiheit, die im Jahr 2004 mit pep

Heftigkeit ausgetragen wurde. Eine Kammer des Europäischen Gerichtshofes


für Menschenrechte in Straßburg hatte in einem Urteil einer Beschwere

verde der Prinzessin Caroline von Monaco stattgegeben.



Hoheit hatte gegen die Veröffentlichung heimlich aufgenommener

Beschwerde eingelegt und die Richter hatten îhr Recht gegeben. Fotos
tos künftig nur dann veröffentlicht werden diirfen, wenn sie einen Prominenten zu

öffentlichen Anlässen zeigen oder einen Beitrag zur

Debatte mit Algemein interesse" leisteten.


Das Straßburger Unteil führte zu einer großen Koalition deutscher Mo-

dienkonzerne: von Holtzbrinck bis Springer, von Gruner + Jahr bis Burda

Deutschland einig Verlegerland. Die Pressefreiheit sei in Gefahr, teilte der Ver-

band deutscher Zeitschriftenverleger dem damaligen Bundeskanzler Gerhard

Schröder mit. Mehr als sechzig deutsche Chefredakteure appellierten an Schrö-

der: "Herr Bundeskanzler, stoppen Sie die Zensur" und warnten, es sei künftig

damit zu

rechnen dass investigative Geschichten unzulässig seien. Dabei ging

es in Wahrheit den Warnern nur um ihre eigenen Interessen -die Interessen

jener Verlage, die bunte Blätter herausgeben.



Vorsätzlich und fälschlicherweise wurde mit dem Hinweis auf die angeb-

liche Gefährdung der Pressefreiheit Politik gemacht. Vermutlich ist der wahre

Skandal das, was Richard von Weizsäcker mal die Umkehrung der Wichtig-

keiten genannt hat: die Tatsache also, dass das Missverhältnis zwischen den

Dingen, über die geredet wird, und denen, über die geredet werden müsste,

immer grotesker wird.

Für Schreckensszenarien bestand kein Anlass, die Straßburger Entschei-

dung hatte, wie jetzt auch die BGH-Entscheidung, einen engen Anwendungs-

bereich. Prominente wollten davor bewahrt werden, dass von

ihnen bei privaten Verrichtungen Aufnahmen heimlich oder gegen ihren Willen angefertigt

wurden, ohne einen Beitrag Zu einer Debatle von allgemeinem gesellschaftli-

chen Interesse zu leisten.



Übersetz heißt das: Wenn Oli Kahn mit dem Waschbeutel in der Hand

vor dem Haus einer Bekannten gezeig wird, darf das Foto ohne sein Einver-

ständnis nur dann veröffentlicht werdeln, wenn das angebliche Liebesverhältnis

Auswirkungen auf seine Torwartleistung hat.



Weil die behauptete Wächterolle der Medien und die Verdachtsberichter-

stattung Zwillinge und Todfeinde zugleich sein können, will

vor diese Kreis kurz auf das Cicero-Urteil des Bundesverfassungsgerichts
ich eingenen.

Der Fall taugte nicht für eine generelle Debatte über Pressefreiheit in diesem Lande.

Beide Seiten waren maßlos:


Die Wiedergabe eines geheimen Auswertungsberichts des Bundeskriminalamts über den

Terroristen Abus Musad al-Sarkawi einschlicBlich seiner früheren Telefonnummern war auch ein

Stück journalistischer Prahlerei: Aufgepasst, Sensation, ich habe

was Vertrauliches.



Als ginge es um Authentizität wurde die Fundstelle (,Handakte!") genau

gegeben und leicht war für die Behörde nachvollziehbar, dass mehr als zwei

hundert Personen Zugang zu dieser vertraulichen Akte gehabt hatten. Schon

im Interesse des Quellenschutzes wäre besser gewesen, wenn Cicero das

Material nicht in dieser Form präsentiert hätte.

Maßlos war aber auch die Staatsmacht, die bei der Suche nach dem Leck

den Journalisten und die Redaktion heimsuchte. Der Staat mimte den

starken Maxe.


Dass Otto Schily dieses Vorgehen rechtfertigte und recherchierende

Journalisten in toto mit Hehlern verglich, deutet auf Obsessionen eines älteren

Herren hin, die auch bei seinem selbstgerechten Auftritt in Sachen Kurnaz vor

ein paar Wochen auffällig wurden.



Das Bundesverfassungsgericht hat dann mit Blick auf den Informanten-

schutz die allumfassend Maßlosen gestoppt. Dafür ist den Richtern zu danken,

die früher schon die Bedingungen für Verdachtsberichterstattung klar gemacht

hatten.


Was macht Verdachtsberichterstattung aus?

Der recherchierende Journalist sammelt Informationen,

prüft die Glaubwürdigkeit der Quellen und ermittelt ihre Motive,

um zu einem eigenen Urteil zu gelangen. "Aller Anfang ist

schwer" nur nicht beim Steinesammeln", sagt ein Sprichwort aus Ostfriesland.

Was zunächst leicht erscheint, wird nach und nach immer schwerer. Mit der

Recherche ist es ähnlich. Das Sammeln von Hinweisen, Informationen mit all

ihren Widersprüchlichkeiten kann nach einer Weile ganz schön anstrengend

sein. Den eigenen Ergebnissen misstrauen, Fakten bewerten, jede Ouelle

ihre Glaubwürdigkeit überprüfen -das gehort zum Recherchejournalismus:

"Your mother says she loves you -check It out", verlangte der Lokalchef der

Cicago Tribune von seinen Leuten. Er hatte den spruch auf seinem Schreibtisch.

Und am Ende kann es dann doch passieren, dass sich der erste Verdacht

als Fehler, Irtum erweist. Was dann?


Verdachtsberichterstattung kann juristisch auch dann zulässig gewesen

sein, wenn sich später herausstellt, dass der Bericht falsch war. Voraussetzung

ist allerdings, dass der Autor seiner journalistischen Sorgfaltspfiicht nachge kommen ist.

Hat er Mitteilungen einer so genannten privilegierten Quelle bekommen

(das sind beispielsweise Nachrichtenagenturen oder amtliche Aus-

künfte) und hat er diese Mitteilungen überprüft? Wenn er das alles gemacht

hat, ist er in der Regel, juristisch zumindest, aus dem Schneider. Während es

für Verteidiger meist nur eine Vermutung gibt, die Unschuldsvermutung, gibt

es für Journalisten durchaus Täter und Opfer.



Was aber ist, wenn ein Leitender Oberstaatsanwalt in einem Untreue-

Verfahren gegen einen früheren Düsseldorfer Dax-Helden von,Käuflichkeit

spricht. Dann ist die Quelle zwar privilegiert, aber was sie sagt, ist Unfug. Me-

dien die seine Äußerung einfach übernehmen, können, theoretisch zumindest,

Ärger bekommen. In der Praxis passiert das selten.

Die Pressekammern legen unter Verweis auf Urteile des Bundesgeichts-

hofs und des Bundesverfassungsgerichts mittlerweile sehr viel Wert darauf,

dass den Betroffenen Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben wurde und dass

die von den Betroffenen vorgetragenen Argumente bei der Berichterstattung

berücksichtigt werden.


In einem aktuellen Fall hat sich bei mir ein Pressesprecher daruber

Beschwert, dass er von uns vor einer Veröffentlichung umfangreiche Fragenka

loge erhielt. Das sei einschüchternd, anmaßend, meinte er. Da muss ich meinen

israelischen Freund zitieren: Das Leben ist wirklich kein Ponyhof. Da musste

durch.

Am besten, zumindest an dieser Stelle, darf ich Ihrer Zustimnmung

gewiss sein, mit Hilfe eines Anwalts.


Dass Verdachtsberichterstattung keine Vorverurteilung sein darf und auch offen

die Sachlage dargestellt werden muss, versteht sich. In der Theorie zumindest.

Wann schlägt öffentliche Berichterstattung in Vorverurteilung um?

Mit der Nennung des Namens des Beschuldigten?

Mit der Wiedergabe v. Ermitlungsergebnissen?


Ist es möglich, die Entscheidungsfreiheit des Richters keimfrei zu halten,

ohne Beeinträchtigung durch Pressebengels.



Die Diskussion, wie Unterlagen in die öffentlichkeit gelangen, wird

Anwälten nicht selten unehrlich geführt.

Da wird auf fremde, unheimlniche Mächte verwiesen,

auf angebliche Kungeleien zwischen Medien und Staats-

anwaltschaften.

Dabei wissen die meisten von Ihnen, dass bei der Gericnts

und Kriminalberichterstattung Anwälte häufig die besten Quellen sind.

Es kann richtig und wichtig sein, Prozessunterlagen zum Wohl eines Man-

danten einzusetzen. Es kann aber auch Mandantenverrat sein.

Uber Prozessführung mit Hilfe von Medien ist in den achtziger Jahren ein

Buch erschienen, das lesenswert geblieben ist. Im VW-Verfahren konnten wir

erleben, dass ein Anwalt mit Hilfe einer flankierenden Verteidigung über Me-

dien seinen Mandanten, der als Hauptbeschuldigter galt und leichtesten

von allen Akteuren von der Unternehmensleitung, aber auch von den Ermitt-

lerm belastet werden konnte, aus der Mitte des Verfahrens herausgezogen hat.



Er hat seinem Mandanten geholfen und gleichzeitig ein Stück für Aufklärung

gesorgt.


Die Verteidigungsstrategie in diesem Fall bietet jedenfalls eine Menge

Stoff für juristische Seminare. Es hat aber auch in anderen Fällen Koopera-

tionen gegeben, bei denen beide Seiten die Grenzen überschritten haben.

Andererseits, da sage ich Ihnen nichts Neues, findet das wirkliche Leben

nur selten im Seminarraum statt. Im Journalismus gibt es ein Rennen

um die Nachricht, um irgendeine Nachricht.



Es gibt einen Wettbewerb um Schlagzeilen und atemraubende Enthüllun-

gen. Wir leben heute in einer permanenten Gegenwart, ohne Vergangenheit,

ohne Zukunft. Ständig wird eine neue Sau durchs Dorf getrieben, es sind ganze

Herden von Schweinen unterwegs und es werden immer mehr.

Wenn eine Geschichte wenig Neues zu bieten hat, wird einer Nachrichten-

agentur eine Geschichte über das exklusive Nichts angeboten. Die Standardfor-

mel lautet, dass sich die Geschichte ausweite. Besonders an den Wochenenden

weitet sich dann alles aus, bis es dann wieder platzt.

Regeln bei der Verdachtsberichterstattung?

Ach, Gottchen. Erstrebenswert ist das frühzeitige Besetzen von Themen.

das Anzetteln von Aufregungs-Kommunikation, die dafür sorgt, dass das eigene Blatt,

der eigene Sender von anderen Blättern, von anderen Sendern beson-

ders erwähnt wird. Es gibt Statistiken darüber, welches Medium die

meisten, exklusiven Nachrichten veröffentlicht hat.

Statistiken darüber, wie viele dieser Meldungen recycelt oder falsch waren,

gibt es allerdings nicht.

,,Die Kolportage ersetzt die Reportage und Sensationshascherei und Exklusivitis prägen das

Tagesgeschäft." hat der frühere Bundespräsident Johannes Rau mal gesagt.

Dieses und Jenes, alles Mögliche und Beliebige wird tabufrei

unter die Menschen gebracht. An das Ohr dringt eine Geräuschkulisse aus Wörtern und

Tönen, die ihre Inhaltslosigkeit durch Aufdringlichkeit ersetzen. Laut geht es

zu, unüberhörbar laut.


Tief ist der Brunnen der Vergangenheit. Sollte man ihn nicht unergründ-

lich nennen? So beginnt Thomas Mann den Roman ,Joseph und seine Brü-

der". in dem er der Geschichte der Stammväter nachgeht. Jeder

von uns hat heute seinen eigenen Brunnen. Das Wasser kommt aus der Wand;

die neuesten Nachrichten, die man sich früher am Dorfbrunnen erzählte,

aus den Hörfunk-und Fernsehkanälen oder aus der Zeitung.

Aber die Bildersturzbäche, die täglich über die Bürger hereinbrechen, begraben Informationen.


Wer im Internet surft, weiß alles über alles und alle und er weiß nichts. "Jetzt ist es nicht mehr

die Geheimpolizei" die bei den Bürgern Gehirnwäsche betreibt, sondern die

als Abfolge von Moden dahinwogende Oberfilächlichkeit", hat György Konrad

gesagt, der früher ungarischer Dissident und später Präsident der Akademie

der Künste in Berlin war.


Die Blätter werden immer weniger, die es sich leisten, einen festangestellten

Redakteur über längere Zeit eine Geschichte gründlich recherchieren zu

lassen. Und wie sieht es mit dem Selbstverständnis führender Journalisten aus.

Sind das noch Blattmacher, deren Ethos sich aus dem öffentlichen Auftrag

der Presse speist? Oder sehen sich manche Chetjournalisten nicht viel eher als

Produktmanager einer Medienmarke?


Die journalistische Freiheit werde in der Bundesrepublik weniger durch

obrigkeitsstaatliche Pressionen bedroht als durch die weiche Knechtschaft

einer eitlen Selbstverliebtheit, stellte der Spiegel-Autor Jürgen Leinemann in ei-

nem Vortrag mal fest. Er wies daraur hin, dass es Cine "tonangebende Politi-

kergeneration von Erfolgs-Junkies" gebe, die mit den ,Gleichaltrigen aus den

Führungsetagen der Redaktionen, Sender und Fermsehanstalten eins gemein

habe: Ohne Verankerung in Vergangenheit und Zukunft passten

Chance des Augenblicks an. ,Unser Ego hat Priorität vor Parteien, FOnu

den Parolen von gestern" hat der Modemacher Wolfgang Joop diese Allianz

mal beschrieben.


Konnten Sie vor der vergangenen Bundestagswahl stets unterscheiden, ob

der wilde Marktliberale, der gerade der Gesellschaft eine Rosskur verordne-

te, Politiker oder Journalist war? War er gewählt, wenn ja, von wem; war er

legitimiert, wenn ja, von wem? Je schriller die Kritik, umso größer die Auf-

merksamkeit lautet die Spielregel. Wir müssen, scheint mir, manchmal das

Schweigen als eine Form des kritischen Urteils wieder entdecken.

Wer ist der typische deutsche Jourmalist, also der typische Verdachtsbe-

richterstatter? 48381 Personen in Deutschland arbeiten hauptberuflich für die

Medien. Im vergangenen Jahr wurden die Ergebnisse einer Repräsentativbe-

fragung unter deutschen Journalisten veröffentlicht und seitdem kennen wir

den typischen Vertreter dieses Berufs. Er ist männlich, 41 Jahre alt, hat einen

Hochschulabschluss, es reicht im Schnitt nicht zu einem Kind, 57 Prozent ha-

ben keinen Nachwuchs, er lebt in einer festen Beziehung, hat Präferenzen für

die Grünen und seine besten Freunde sind Journalisten. Er nimmt also die

Wirklichkeit vor allem über Gespräche mit Vertretern desselben Benfsstan-

des wahr, die ihrerseits wieder Wirklichkeit durch Journalisten erfahren. Die

Fachwelt nennt solches Verhalten selbstreferenziell. Aus all dem wird dann der

berüchtigte Mainstream. Wie ist das übrigens in Ihrem Beruf?

Und akzeptieren Sie als Zuschauer, Leser, Hörer, eigentlich den Zweifel

oder wollen Sie vielleicht nur durch das Geschriebene, vielleicht schon mor-

gens am Frühstückstisch, in Ihrem Verdacht bestätigt werden? "Der schreibt,

was ich immer schon sage: Guter Mann."

Meine Erfahrung nach mehr als drei Jahrzehnten im Beruf ist simpel:

Es ist nicht leicht, Leute zu finden, die etwas Neues zu sagen haben.


Es ist aber noch schwieriger, Leute zu finden, die etwas Neues hören möchten.


Am Schluss komme ich noch einmal aut den Anfang zurück: Wer verdächtigt wen warum wann? Was ist Wahrheit. Es gibt einen klassischen Syllogissmus und der lautet:


Alle Menschen sind sterblich.

Sokrates ist ein Mensch.

Also ist Sokrates sterblich.

Das ist wahr, aber zu allen Zeiten haben Menschen versucht, der Diktatur

dieser logischen Wahrheitsproduktion ein Bein zu stellen,-

Berühmt ist das Beispiel vom Kreter:

Alle Kreter lügen.

Ich bin ein Kreter.

Also lüge ich.

Wenn der lügende Kreter sagt, ich lüge, dann sagt er nach den Gesetzen der

Logik die Wahrheit. Wenn er aber die Wahrheit sagt, dann lügt er nicht. Wenn

er nicht lügt, kann er wiederum kein Kreter sein.

Was also ist Wahrheit, was ist Verdacht?

Ich danke Ihnen für Ihre Geduld.


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Re: OFF-TOPIC-BEREICH

Ungelesener Beitrag von U.s.1 883 »

https://www.news.de/panorama/855660581/ ... schland/4/

Die Öffentlichkeit erfährt nur das aus den Ermittlungen, was den Ermittlungen auch nur zuträglich ist.

Das heißt Auch: Welche Fehler bei Ermittlungen gemacht wurden,sowie welche Unterlassungen getätigt wurden, werden wir nie erfahren.

Obwohl es eindeutig ist, dass diese Behörden gegenüber der Bevölkerung (Steuerzahler) Rechenschaft abzulegen hat.


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Re: OFF-TOPIC-BEREICH

Ungelesener Beitrag von Widasedumi »

U.s.1 883 hat geschrieben: Freitag, 28. Oktober 2022, 00:51:22 https://www.news.de/panorama/855660581/ ... schland/4/

Die Öffentlichkeit erfährt nur das aus den Ermittlungen, was den Ermittlungen auch nur zuträglich ist.

Das heißt Auch: Welche Fehler bei Ermittlungen gemacht wurden,sowie welche Unterlassungen getätigt wurden, werden wir nie erfahren.

Obwohl es eindeutig ist, dass diese Behörden gegenüber der Bevölkerung (Steuerzahler) Rechenschaft abzulegen hat.
@U.s.1 883

Ja, das stimmt. Aber vielleicht beißt sich das gar nicht. Der erste Satz ist klar. Beim zweiten Satz ist das teils, teils der Fall. Manchmal wird eine Situation falsch eingeschätzt. Das ist aber keine Absicht, und trotzdem ein Fehler. Im Fall B. Ameis hätten sofort die Filme aus den Überwachungskameras gesichert werden müssen. Bei Rückfragen können immer Gründe angegeben werden, warum die Situation eben in ihren Dimensionen nicht erkannt worden ist. Zum dritten Satz meine ich, dass es eine Frage der Methode ist. Von alleine wird man mit menschlichen Fehlern nicht hausieren gehen, aber intern gibt es Maßnahmen wie Versetzungen. Oder es gibt staatsanwaltliche Untersuchungen gegen Polizeibeamte, wenn diese z.B. von der Schusswaffe Gebrauch gemacht haben. Ich kenne einen Fall, wo ein Beamter fristlos entlassen wurde, weil er sich unsittlich verhalten hatte. Oder wenn Betrügereien vorkommen, wie mit den Fahrrädern. Diesen Fall hast du, U.s.1 883, mal im Forum mitgeteilt. War das nicht in Sachsen? Dann war in München mal ein Drogenskandal im Präsidium, und es gab den Sachsensumpf. Dann gab es bei dem großen Pädophilie-Skandal in NRW ein seltsames Verschwinden von Asservaten und Beweismitteln aus gesicherten Räumen, zu denen nur Polizeiangehörige Zutritt hatten. Zuweilen müssen sich Beamte selbst strafrechtlich verantworten und mit ihrer Entlassung rechnen. Und der Dienstherr muss sich gegenüber der Öffentlichkeit erklären. Die Zeitungen schreiben darüber, und manchmal kann es sogar zu politischen Konsequenzen kommen.
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Re: OFF-TOPIC-BEREICH

Ungelesener Beitrag von U.s.1 883 »

Widasedumi hat geschrieben: Freitag, 28. Oktober 2022, 01:59:47 @U.s.1 883

Ja, das stimmt. Aber vielleicht beißt sich das gar nicht. Der erste Satz ist klar. Beim zweiten Satz ist das teils, teils der Fall. Manchmal wird eine Situation falsch eingeschätzt. Das ist aber keine Absicht, und trotzdem ein Fehler. Im Fall B. Ameis hätten sofort die Filme aus den Überwachungskameras gesichert werden müssen. Bei Rückfragen können immer Gründe angegeben werden, warum die Situation eben in ihren Dimensionen nicht erkannt worden ist. Zum dritten Satz meine ich, dass es eine Frage der Methode ist. Von alleine wird man mit menschlichen Fehlern nicht hausieren gehen, aber intern gibt es Maßnahmen wie Versetzungen. Oder es gibt staatsanwaltliche Untersuchungen gegen Polizeibeamte, wenn diese z.B. von der Schusswaffe Gebrauch gemacht haben. Ich kenne einen Fall, wo ein Beamter fristlos entlassen wurde, weil er sich unsittlich verhalten hatte. Oder wenn Betrügereien vorkommen, wie mit den Fahrrädern. Diesen Fall hast du, U.s.1 883, mal im Forum mitgeteilt. War das nicht in Sachsen? Dann war in München mal ein Drogenskandal im Präsidium, und es gab den Sachsensumpf. Dann gab es bei dem großen Pädophilie-Skandal in NRW ein seltsames Verschwinden von Asservaten und Beweismitteln aus gesicherten Räumen, zu denen nur Polizeiangehörige Zutritt hatten. Zuweilen müssen sich Beamte selbst strafrechtlich verantworten und mit ihrer Entlassung rechnen. Und der Dienstherr muss sich gegenüber der Öffentlichkeit erklären. Die Zeitungen schreiben darüber, und manchmal kann es sogar zu politischen Konsequenzen kommen.


Die Öffentlichkeit erfährt nur das aus den Ermittlungen, was den Ermittlungen auch nur zuträglich ist.

Ich bleibe bei dem was ich vorher schon geschrieben habe.
---
Pädophilie-Skandal in NRW

Das ist zum Beispiel ein sehr negatives Beispiel für die Aufarbeitung von Fehlern und Unterlassungen und den daraus folgenden Konsequenzen.
Die Illusion der Demokratie lebt von der Vertuschung staatlicher Rechtsbrüche, und leider verliert sich selbst die Standfestigkeit ursprünglich integerer Persönlichkeiten allzu oft in den Sümpfen der Politik.
Gast

Re: OFF-TOPIC-BEREICH

Ungelesener Beitrag von Gast »

Iven hat geschrieben: Freitag, 28. Oktober 2022, 21:08:18 Lieber Gast,

ich bin auch keinesfalls der Meinung des Users bzw. Gastschreibers "ben", trotzdem respektiere ich sie natürlich.
Denn bei uns im Forum Hobby-Ermittler-Team herrscht selbstverständlich (von Anfang an und nach wie vor) die absolute
Meinungsäußerungsfreiheit (solange sie nicht gegen Regeln verstößt) und das ist gerade in der heutigen Zeit ein hohes Gut.

Wenn Dir persönlich diese Meinungsäußerungsfreiheit nichts wert ist, dann ist vielleicht für Dich allesMist das bessere Forum,
wo diese schon lange abgeschafft ist, sofern es sie dort überhaupt je gegeben hat, was ich bezweifle.
Selbstverständlich würde ich diesen Schritt von Dir (zurück zu allesMist) ohne Groll respektieren bzw. fast schon akzeptieren.
Ich war schon bei Allesmist angemeldet und auch schon hier, bevorzuge es aber als Gast zu schreiben und die Zeit zum Buchstaben eingeben hab ich.
Drüben lese ich nur, um keine Links zu versäumen und das Geseiere überfliege ich nur.

Es haben sich sogar schon viele Andere über die Schreibweise des Obengenannten geärgert und ein User hat sich sogar aufgeregt dass die betroffenen Aschauer dies auch mitlesen müssen.
Ich kann mich nicht erinnern dass schon mal so eine Flizpiepe in eine jungen Thread rein gesemmelt hat und bei alten Fällen ist das ja normal mit den Wiederkäuern.
Ich hab nix dagegen wenn der zum Fall sein eigenes Ding aufmacht , da kann er gerne bis an die Grenzen des Sagbaren schreiben und ob sich dann noch ein paar dazu gesellen mögen die er her zitieren kann?

Es gab und gibt ja eh schon einige Threads hier die fast nur immer von dem selben Usern gefüttert werden.

Schön dass man hier als Gast keinen Account mit seinen Krönchen aber auch keine nicht geschriebenen PN s mit Freunden verlieren kann.
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Re: OFF-TOPIC-BEREICH

Ungelesener Beitrag von Iven »

Gast hat geschrieben: Freitag, 28. Oktober 2022, 23:14:23 [...]

Es haben sich sogar schon viele Andere über die Schreibweise des Obengenannten geärgert und ein User hat sich sogar aufgeregt dass die betroffenen Aschauer dies auch mitlesen müssen.

Egal, das ist irrelevant. Und wenn sich noch 1.000 weitere Mitglieder und Gäste über die Schreibweise des Obengenannten ärgern und/oder aufregen, hier in diesem Forum kann jede/r schreiben, was er/sie denkt und fühlt, solange er/sie sich dabei an die Forenregeln hält. Das war hier immer so und wird auch immer so bleiben!
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Re: OFF-TOPIC-BEREICH

Ungelesener Beitrag von Widasedumi »

Gast hat geschrieben: Freitag, 28. Oktober 2022, 23:14:23 Es haben sich sogar schon viele Andere über die Schreibweise des Obengenannten geärgert und ein User hat sich sogar aufgeregt dass die betroffenen Aschauer dies auch mitlesen müssen.
Ich kann mich nicht erinnern dass schon mal so eine Flizpiepe in eine jungen Thread rein gesemmelt hat und bei alten Fällen ist das ja normal mit den Wiederkäuern.
Ich hab nix dagegen wenn der zum Fall sein eigenes Ding aufmacht , da kann er gerne bis an die Grenzen des Sagbaren schreiben und ob sich dann noch ein paar dazu gesellen mögen die er her zitieren kann?
Es geht hier um den User @ben, der bei einigen Schreibern im Aschau-Fall Missfallen auslöste. Ich bin im Aschau-Fall nicht so tief drin, aber bin mit @ben in einem kürzlichen Frauenmord aus Frankreich im Kontakt. Ich muss sagen, dass ich die Auffassungen von @ben nicht so schlimm finde. Ich glaube, dass @ben das Problem der "double bind situation" vor Augen hat, wenn es von einer Frau widersprüchliche Signale gibt, die je nach Persönlichkeit des Mannes zu Missverständnissen führen. Ich habe das etwas näher hier ausgeführt: viewtopic.php?p=204047#p204047
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