@Anka67
Anka67 hat geschrieben:Allerdings scheint es doch so, dass die Polizei das Alibi für wasserdicht hält oder es wurde eventuell bestätigt. Auf jeden Fall konnte die Polizei - warum auch immer - nichts ermitteln.
Weißt du Näheres über die Polizeiarbeit in diesem Fall, speziell zu der Alibifrage?
Das würde mich von der Sache her sehr interessieren, was ermittelt wurde, z.B. Handydaten von allen Angehörigen, Bewegungen auf den Handys oder war ein Handy am Ostersamstag 2015 gar abgeschaltet, bzw. hat sich die Handyeinstellung eines bestimmten Handys an jenem Samstag von allen anderen Tagen signifikant unterschieden?
Standardmäßig ermittelt die Polizei zunächst im Nahbereich der Familie. Alle Angehörige gelten natürlich als Zeugen. Das heißt nach meinem Verständnis, dass die Angaben, wenn sie plausibel klingen, aufgenommen und festgehalten werden. Ohne Verdachtsmomente wird man wohl keine hinterfragenden Untersuchungen durchführen.
Es gibt aber einen beachtlichen Prozentsatz, bei dem in Vermisstenfällen von Ehefrauen der Ehemann mit dem Verschwinden etwas zu tun hat. Das sind kriminalistische Erfahrungen. Nun weiß ich nicht, ob es diese Erfahrungstatsache rechtfertigt, den Ehepartner obligatorisch wie einen Verdächtigen zu behandeln. Rein gefühlsmäßig nach meinem Rechtsempfinden in unserer freiheitlich-demokratischen Ordnung würde ich meinen, dass das nicht erlaubt ist.
Warum mache ich diese Ausführungen, Anka67 ?
Weil du von einem "wasserdichten Alibi" geschrieben hast. Das klingt nach einem starken Entlastungsmoment, daher würde mich schon interessieren, wie tiefgründig die Polizei in der Familie ermittelt hat, damit z.B. der Ehemann allen Zweifeln enthoben ist. Ich glaube, dass wir hierüber gar nichts wissen, oder aber ein cleverer Journalist hat im öffentlichen Interesse um Behördenauskunft gebeten.
Allgemein stelle ich mir folgende Fragen:
Wo liegt der Fall momentan? Liegt er noch bei der Kriminalpolizei? Müssen Vermisstenfälle der Staatsanwaltschaft vorgelegt werden? Wenn ja, innerhalb welcher Fristen? Sind die Ermittlungen eingestellt worden oder noch am Laufen. Wer ist die zuständige Auskunftsstelle bei Vermisstensachen? Ist es die Polizei oder die Staatsanwaltschaft? Gibt die Polizei überhaupt Details ihrer Ermittlungsarbeit an die Öffentlichkeit?
Grundsätzlich sind es Medien, welche sich von Zeit zu Zeit nach mysteriösen Fällen erkundigen. In einer Demokratie hat die Öffentlichkeit einen Auskunftsanspruch gegenüber Ermittlungsbehörden. Daher auch zu Beginn dieses Threads der Bericht im Stern, der das rätselhafte Verschwinden von Frau Birgit Ameis aufgegriffen hat.
Wie ist das eigentlich bei Dedekteien? Haben sie ebenfalls ein Auskunftsrecht oder gar Einsicht in Polizeiakten?