Nein. Genau das Gegenteil ist der Fall: DU liest nicht was ich schreibe und darüber hinaus hast du keine Ahnung von technischen Gegebenheiten. Daher nochmal nur für dich: Der Flugmodus eines Handys schaltet alle Verbindungen ab (Mobilfunk, Wlan und Blutooth) und während dieser Zeit ist das Handy nicht erreichbar. D.h. ob der Ehemann seine Frau während dieser Zeit nun gar nicht oder gleich 1.000x angerufen hat ist alibitechnisch ohne Belang, denn solche Anrufe kommen nicht an und somit nicht verifizierbar sind. Weder im Telefonspeicher der Ehefrau, noch in der Datenbank des Mobilfunkanbieters. Was gibt es also hier nicht zu verstehen?CIC hat geschrieben: ↑Freitag, 04. September 2020, 15:19:38 Es ist wirklich sehr mühsam dir meinen Standpunkt begreiflich zu machen, weil du jedes, aber auch absolut jedes einzelne Wort "wörtlich" nimmst und nicht zwischen den Zeilen liest, was man hier aber auch mal tun sollte, weil man ja nicht alles offen schreiben kann...
Bräuchte dagegen der Ehemann ein Fürsorge-Alibi mit z.B. 50 Anrufen auf das Handy der Ehefrau, so müßte hier zwingend der Flugmodus AUSgeschaltet sein, damit diese Anrufe auch nachweislich ankommen. In der Praxis hieße das, dass im Telefonspeicher der Frau "50 Anrufe in Abwesenheit" vorhanden sein müssen.
Ein Flugmodus macht i.d.R. nur für lebende Personen einen Sinn, denn sie möchten nicht gestört werden während sie was anderes machen. Ein Flugmodus als Zeitgewinn, Zeitvorsprung oder Spurenbeseitigung zu nutzen -ist in der Kriminalgeschichte ein Novum. Mir ist kein anderer Fall bekannt, wo der Täter das Handy des Opfers explizit umgestellt hat.