MORDFALL BIRGIT AMEIS -- Diskussion

ÖFFENTLICHE DISKUSSION
gast

Re: VERMISSTENFALL BIRGIT AMEIS (54 J.), FLUGH. HAHN, APRIL 2015

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CIC hat geschrieben: Freitag, 04. September 2020, 15:19:38 Es ist wirklich sehr mühsam dir meinen Standpunkt begreiflich zu machen, weil du jedes, aber auch absolut jedes einzelne Wort "wörtlich" nimmst und nicht zwischen den Zeilen liest, was man hier aber auch mal tun sollte, weil man ja nicht alles offen schreiben kann...
Nein. Genau das Gegenteil ist der Fall: DU liest nicht was ich schreibe und darüber hinaus hast du keine Ahnung von technischen Gegebenheiten. Daher nochmal nur für dich: Der Flugmodus eines Handys schaltet alle Verbindungen ab (Mobilfunk, Wlan und Blutooth) und während dieser Zeit ist das Handy nicht erreichbar. D.h. ob der Ehemann seine Frau während dieser Zeit nun gar nicht oder gleich 1.000x angerufen hat ist alibitechnisch ohne Belang, denn solche Anrufe kommen nicht an und somit nicht verifizierbar sind. Weder im Telefonspeicher der Ehefrau, noch in der Datenbank des Mobilfunkanbieters. Was gibt es also hier nicht zu verstehen?

Bräuchte dagegen der Ehemann ein Fürsorge-Alibi mit z.B. 50 Anrufen auf das Handy der Ehefrau, so müßte hier zwingend der Flugmodus AUSgeschaltet sein, damit diese Anrufe auch nachweislich ankommen. In der Praxis hieße das, dass im Telefonspeicher der Frau "50 Anrufe in Abwesenheit" vorhanden sein müssen.


Ein Flugmodus macht i.d.R. nur für lebende Personen einen Sinn, denn sie möchten nicht gestört werden während sie was anderes machen. Ein Flugmodus als Zeitgewinn, Zeitvorsprung oder Spurenbeseitigung zu nutzen -ist in der Kriminalgeschichte ein Novum. Mir ist kein anderer Fall bekannt, wo der Täter das Handy des Opfers explizit umgestellt hat.
CIC

Re: VERMISSTENFALL BIRGIT AMEIS (54 J.), FLUGH. HAHN, APRIL 2015

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Es mag sein, dass ich wenig Ahnung von Technik habe, aber letztlich habe ich den Eindruck, du hast keine Ahnung, auf was ich und einige andere wenige Realisten hier im Forum hinauswollen! Flugmodus hin oder her.

Wenn das, was zu dem Thema Flugmodus schreibst, wirklich stimmt, hast du gerade indirekt ein weiteres Problem gelöst: Offensichtlich hat das Anschalten des Flugmodus dem Täter in die Hände gespielt. So wäre also nicht aufgefallen, dass gewisse Personen sich GAR NICHT bemüht haben Frau Ameis anzurufen. Mit angeschaltetem Handy (also ausgeschaltetem Flugmodus) wäre es dann eventuell der Polizei früher aufgefallen, dass gewisse Personen selbst nach ca. einem Tag nach dem Verschwinden immer noch nicht besorgt angerufen hätten, wo die arme Frau denn steckt...
lindenstein
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Re: VERMISSTENFALL BIRGIT AMEIS (54 J.), FLUGH. HAHN, APRIL 2015

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CIC hat geschrieben: Freitag, 04. September 2020, 20:01:48 Offensichtlich hat das Anschalten des Flugmodus dem Täter in die Hände gespielt. So wäre also nicht aufgefallen, dass gewisse Personen sich GAR NICHT bemüht haben Frau Ameis anzurufen. Mit angeschaltetem Handy (also ausgeschaltetem Flugmodus) wäre es dann eventuell der Polizei früher aufgefallen, dass gewisse Personen selbst nach ca. einem Tag nach dem Verschwinden immer noch nicht besorgt angerufen hätten, wo die arme Frau denn steckt...
Sehr gut!

Bleib aber gelassen, es werden hier sicher welche geben, die dir das sehr gut, als mangelhaft, verlabern.
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gast

Re: VERMISSTENFALL BIRGIT AMEIS (54 J.), FLUGH. HAHN, APRIL 2015

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CIC hat geschrieben: Freitag, 04. September 2020, 20:01:48 Es mag sein, dass ich wenig Ahnung von Technik habe, aber letztlich habe ich den Eindruck, du hast keine Ahnung, auf was ich und einige andere wenige Realisten hier im Forum hinauswollen! Flugmodus hin oder her.
Ja, das verstehe ich wirklich nicht worauf ihr Realisten hinauswollt... :oops:


CIC hat geschrieben: Freitag, 04. September 2020, 20:01:48 So wäre also nicht aufgefallen, dass gewisse Personen sich GAR NICHT bemüht haben Frau Ameis anzurufen. Mit angeschaltetem Handy (also ausgeschaltetem Flugmodus) wäre es dann eventuell der Polizei früher aufgefallen, dass gewisse Personen selbst nach ca. einem Tag nach dem Verschwinden immer noch nicht besorgt angerufen hätten, wo die arme Frau denn steckt...
Ja und? Ist es denn ein Vebrechen wenn man seine Frau 2 Tage nicht anruft? Die Ehefrau hat ihn doch auch nicht angerufen -und nu? Du bist einfach mit der ganzen Flugmodus-Spur auf dem falschen Damfer. Du merkst nun langsam selbst, dass der Flugmodus dem Ehemann nichts bringt -im Gegenteil. Und da du dir das nicht eingestehen willst, bringst du nun neue Theorien ins Spiel.

Du und die anderen Realisten glaubt doch nicht ernsthaft, dass der Ehemann so ein perfektes Verbrechen durchzieht (inkl bis heute unaffindbare Leiche) und seine größte Sorge dabei sei der Flugmodus. Das ist doch ein Witz! Jeder "normale" Täter hätte das Handy ausgeschaltet, mitgenommen und unterwegs irgendwo im Wasser geworfen -in dieser Reihenfolge.
gast

Re: VERMISSTENFALL BIRGIT AMEIS (54 J.), FLUGH. HAHN, APRIL 2015

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lindenstein hat geschrieben: Freitag, 04. September 2020, 21:09:15 Sehr gut!

Bleib aber gelassen, es werden hier sicher welche geben, die dir das sehr gut, als mangelhaft, verlabern.
Was soll daran sehr gut sein? Und natürlich gibt es hier welche, die das als Quatsch empfinden. Denn wenn der Ehemann der Täter wäre -hätte er das Handy gänzlich verschwinden lassen. Mit dem gleichen Effekt wie ein Flugmodus, aber 100x sicherer. Und wenn er nicht der Täter ist -kann es ihm doch egal sein was sich die Polzei denkt weil er nicht angerufen hat... 8-)
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Re: VERMISSTENFALL BIRGIT AMEIS (54 J.), FLUGH. HAHN, APRIL 2015

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gast hat geschrieben: Freitag, 04. September 2020, 22:12:32 Und wenn er nicht der Täter ist -kann es ihm doch egal sein was sich die Polzei denkt weil er nicht angerufen hat...
Herr Kreuter, von der "Polzei" wird schon wissen welcher Anrufer was gesagt hat/
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Re: VERMISSTENFALL BIRGIT AMEIS (54 J.), FLUGH. HAHN, APRIL 2015

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CIC

Ich freue mich sehr, dass du dich hier einbringst. Und ich muss zugeben, dass es eine Wohltat ist, wenn jemand ähnlich tickt. Gerade im Punkt "Flugmodus" , der ein Casus knacksus ist, schätze ich, dass du das genau so verstehst. 'lindenstein' übrigens auch, denke ich, denn er hob auch diesen guten Punkt von dir zustimmend hervor:
CIC hat geschrieben: Freitag, 04. September 2020, 20:01:48 Offensichtlich hat das Anschalten des Flugmodus dem Täter in die Hände gespielt. So wäre also nicht aufgefallen, dass gewisse Personen sich GAR NICHT bemüht haben Frau Ameis anzurufen. Mit angeschaltetem Handy (also ausgeschaltetem Flugmodus) wäre es dann eventuell der Polizei früher aufgefallen, dass gewisse Personen selbst nach ca. einem Tag nach dem Verschwinden immer noch nicht besorgt angerufen hätten, wo die arme Frau denn steckt...
Nun bezeichnet 'gast' uns als "Realisten". Von mir aus gerne. Dieser 'gast' oder vermutlich 'gästin' kommt etwas überheblich daher. Doch in einem Punkt danke ich ihm/ihr, dass sie/er erklärte, wie sich der Flugmodus vom off-Modus unterscheidet. Das interessierte mich. Danke!
Was 'gast' aber nicht nachvollziehen kann, ist eben, dass der Flugmodus dem Täter optimal zu pass kam und er bewusst diesen Modus wählte.
Das lässt Rückschlüsse zu, welche Vorteile der Täter im Hinblick auf Polizeiermittlungen bei ihm selbst durchdacht haben wird. Und diese Vorteile waren für ihn optimal. Das konnte er sich auf der Rückfahrt zum abgestellten Fahrzeug der Birgit in Ruhe durchdenken, welchen Modus er am besten einstellt. Die Unmöglichkeit der Ortung war bei beiden Modi gegeben. Aber dass eine gewisse Person sich gar nicht bemühte, konnte nur beim Flugmodus gar nicht zum Thema bzw. zu einem Indiz bzw. zu einer Frage der Polizei werden.
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Re: VERMISSTENFALL BIRGIT AMEIS (54 J.), FLUGH. HAHN, APRIL 2015

Ungelesener Beitrag von Widasedumi »

gast hat geschrieben: Freitag, 04. September 2020, 22:12:32 Denn wenn der Ehemann der Täter wäre -hätte er das Handy gänzlich verschwinden lassen. Mit dem gleichen Effekt wie ein Flugmodus, aber 100x sicherer.
Bei diesem Einwand von 'gast' lauten die Fragen:

a) Welchen Vorteil sah der Täter darin, das Handy an Ort und Stelle zu belassen, wo er es doch auch hätte mitnehmen können?
b) Warum verzichtete der Täter mit dem Belassen des Handys an Ort und Stelle auf eine 100-fache Sicherheit?

zu Frage a)
Beim Belassen des Handys an Ort und Stelle ist die rätselhafte Offenheit am größten. Das war schon einmal ein Vorteil für den Täter. Wir können es aus dem Thread ersehen, mit welcher Inbrunst und Beharrlichkeit Frau Ameis die Sehnsucht attestiert wurde, ins Ausland zu entschweben. Dort wird sie von einigen Leuten heute noch vermutet. Diese offene Möglichkeit ist auch für die Kinder noch ein kleiner Hoffnungsfunke. Zumindest können sich die Angehörigen an diesen Funken klammern. Das verhindert, dass man die Mutter unbedingt tot denken muss. Damit kann immer auch ein Grübeln abgewürgt werden, wo und in welchem Zustand sie sich befindet. Diese Ungewissheit verhindert auch, dass die von der Tochter "als der der Mutter bekannte Täter" vermutete Person nie als ein 100%iger Täter vorstellbar ist. Auch hier kann sich die Tochter in die vielbemühte Unschuldsvermutung flüchten. Für die Kinder gibt es für immer - wenn auch nur rein theoretisch - die Hoffnung, dass die Mutter noch leben könnte. Der Täter hat diese rätselhafte Offenheit mit Vorteilsüberzeugung bevorzugt.

zu Frage b)
Der Täter verzichtete auf die Mitnahme des Handys, weil er es so aussehen lassen wollte, dass Birgit das Auto verlassen hat und in ein fremdes Auto gestiegen ist. Wie komme ich darauf. Der Täter hat alles im Auto gelassen, nur den Autoschlüssel hat er mitgenommen. Die Windjacke verblieb im Auto. Birgit ging also nicht spazieren. Es waren Graupelschauer und die Temperaturen um die 0 Grad. Das suggeriert, als wenn sie umgestiegen wäre, wieder zurückkommen wollte, aber aus unbekannten Gründen weggeblieben ist.
Dass der Täter dem Opfer bekannt war, davon geht nicht nur die Tochter aus. Vermutlich gehen die Gedanken der Polizei bezüglich der Motivsuche auch in diese Richtung. Die Offenheit bzw. die Ungewissheit ist viel komfortabler für den Täter als eine Eindeutigkeit. Auch das polizeiliche In-Verdacht-Bringen einer Person, die ein Motiv haben könnte, ist bei einer offenen Verschwindesituation schwieriger und die zulässigen Überprüfungsmaßnahmen sind ebenfalls reduziert. Jeder darf die Unschuldsvermutung beanspruchen und darf sich gegen eine unbeweisbare Verdächtigung verwahren. Im Stern-Bericht steht, dass das Wohnhaus durchsucht wurde, um Anhaltspunkte zu finden. Fehlanzeige, alles normal.
Auf dem Flughafen waren Hunde im Einsatz. Ergebnis steht nicht im Stern-Bericht.
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Widasedumi
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Re: VERMISSTENFALL BIRGIT AMEIS (54 J.), FLUGH. HAHN, APRIL 2015

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@Meidericher

kannst du mich aufklären, wie das ist, wenn die Polizei bei jemandem ein Motiv sieht, es aber keinerlei Indizien gibt? Wenn dieser Jemand ein Angehöriger ist, der angibt, allein zuhause gewesen zu sein und sich keine Gedanken gemacht zu haben, dann muss die Polizei dieses zur Kenntnis nehmen und bis zum Beweis des Gegeneils ihm das auch abnehmen.

Da verbietet sich doch rechtlich eine Tat-Unterstellung und das Ausleuchten der Person hinsichtlich Nebenbeziehung, Vermögensverhältnisse etc.?
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anderergast

Re: VERMISSTENFALL BIRGIT AMEIS (54 J.), FLUGH. HAHN, APRIL 2015

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Zum Thema Flugmodus. Ein kleiner Denkfehler hat sich meines Erachtens eingeschlichen. Mindestens 1 vergeblicher Anrufversuch, wenigstens der letzte, hinterlässt auch beim Anrufer eine digitale Spur. Zu finden in der Rubrik „Gewählte Rufnummern“mit Datum und Uhrzeit, sofern der Anrufer ebenfalls ein Handy benutzt hat. Ob ein solcher Eintrag auch auf einem Festnetztelefon verbleiben würde, weiß ich nicht. Auch nicht, ob ein vergeblicher Anruf vom Festnetz aus, auf einer Rechnung mit Verbindungsnachweis (wegen der Ansage der Nichterreichbarkeitsinfo) ausgewiesen wird.

Uns unbekannt ist, ob Frau Ameis gewohnheitsmäßig vor längeren Reisen den Flugmodus aktiviert hat, um während der Fahrt nicht gestört zu werden. Der Zeitpunkt des Aktivierens beim Start könnte mit der üblichen (dem Täter bekannten) Abreisezeit nach einem Nachtdienst + Ruhezeit harmonieren.
Unbekannt ist auch, wann der Ehepartner erstmals mit dem Bruder Verbindung aufgenommen hat, nachdem Fr. Ameis nicht zuhause eingetroffen ist.
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Re: VERMISSTENFALL BIRGIT AMEIS (54 J.), FLUGH. HAHN, APRIL 2015

Ungelesener Beitrag von Widasedumi »

Gerade las ich den Stern-Bericht noch einmal. Der Bruder berichtet von einer entspannten, gelassenen Frau, ohne Eile, ohne, dass sie einen Termin gehabt hätte. Sie hätten zwanglos geplaudert über Familie, Geschenke und Arbeitsplatz.

Etwas schlauer bin ich geworden hinsichtlich der Durchsuchung ihres Hauses. Das machte die Polizei wegen des Vermisstenstatus, ob Anhaltspunkte zu finden seien. Und am Flughafen hat es einen Hundeeinsatz gegeben. Ich habe meine letzten beiden Posts entsprechend revidiert.

Interessant finde ich die Anmerkung von @anderergast:
anderergast hat geschrieben: Samstag, 05. September 2020, 07:09:26 Uns unbekannt ist, ob Frau Ameis gewohnheitsmäßig vor längeren Reisen den Flugmodus aktiviert hat, um während der Fahrt nicht gestört zu werden. Der Zeitpunkt des Aktivierens beim Start könnte mit der üblichen (dem Täter bekannten) Abreisezeit nach einem Nachtdienst + Ruhezeit harmonieren.
Unbekannt ist auch, wann der Ehepartner erstmals mit dem Bruder Verbindung aufgenommen hat, nachdem Fr. Ameis nicht zuhause eingetroffen ist.
Ob Birgit A. immer den Flugmodus bei der Fahrt einstellte, müsste zu ermitteln gewesen sein. Ich vermute, dass sie das nicht getan hat, denn sie könnte die Anrufe ignoriert haben bis zum nächsten Halt, hätte aber gewusst, dass jemand was von ihr wollte. Und außerdem hatte sie keinen großen Bekanntenkreis, aus dem es nicht häufig zu Anrufen gekommen sein dürfte.

Bezüglich der Kontaktaufnahme zwischen Ehemann und Schwager weiß ich nichts, aber es ist nicht ausgeschlossen, dass darüber was im Thread steht, denn es wurde einiges von AngRa herausgefunden - vielleicht auch von z3001x - wer wann welche Polizeistelle aufgesucht hatte, und weiteres.
Irrtumsvorbehalt
gast

Re: VERMISSTENFALL BIRGIT AMEIS (54 J.), FLUGH. HAHN, APRIL 2015

Ungelesener Beitrag von gast »

lindenstein hat geschrieben: Freitag, 04. September 2020, 22:35:04 Herr Kreuter, von der "Polzei" wird schon wissen welcher Anrufer was gesagt hat/
Was meinst du damit? So viele Anrufer wird es ja wohl nicht gegeben haben...Und ob der Ehemann angerufen hat oder nicht ist überhaupt kein belastendes Indiz um jemand zu verurteilen -versteht das doch endlich!
Widasedumi hat geschrieben: Samstag, 05. September 2020, 06:31:08 Bei diesem Einwand von 'gast' lauten die Fragen:

a) Welchen Vorteil sah der Täter darin, das Handy an Ort und Stelle zu belassen, wo er es doch auch hätte mitnehmen können?
b) Warum verzichtete der Täter mit dem Belassen des Handys an Ort und Stelle auf eine 100-fache Sicherheit?
a) Ich aber auch die Polizei sieht hier keinen Vorteil. Ein Flugmodus ist wie ein ausgeschaltetes Handy -wo der Besitzer jedoch auf dem Handy noch was machen kann (Musik hören, Spielen usw). Ein komplettes entwenden des Handys wäre hier also logischer und naheliegender.
b) Weil im Zweifel seine Fingerabdrücke/DNA auf dem Handy zurück geblieben wären. Hinzu kommt, dass die Technik durchaus versagen könnte, d.h. der Flugmodus wird zwar angezeit, aber das Handy ist dennnoch "online" und somit erreichbar. Welcher Mörder wählt denn die 90%-Sicherheit wenn er doch die 100%ige haben kann?

Wie man es dreht und wendet -der Flugmodus macht aus Tätersicht überhaupt keinen Sinn. Erst recht nicht, wenn er Stunden später zum Parkplatz zurückkehrt um ihn einzuschalten. Ein freiwilliges abtauchen befeuert der Flugmodus auch nicht -die gleiche Ausgangslage hätte man auch wenn das Handy verschwunden wäre aber auch im Auto stehen gelassen wäre (ohne Flugmodus). Und was die "Offenheit" des Falles angeht -so ist hier genau das Gegenteil der Fall. D.h. zu viele unerklärliche und seltsame Dinge die eher ein ganz anderes Szenario vermuten ließen, als das man von einer bewußten Manipulation ausgehen sollte.
gast

Re: VERMISSTENFALL BIRGIT AMEIS (54 J.), FLUGH. HAHN, APRIL 2015

Ungelesener Beitrag von gast »

anderergast hat geschrieben: Samstag, 05. September 2020, 07:09:26 Zum Thema Flugmodus. Ein kleiner Denkfehler hat sich meines Erachtens eingeschlichen. Mindestens 1 vergeblicher Anrufversuch, wenigstens der letzte, hinterlässt auch beim Anrufer eine digitale Spur. Zu finden in der Rubrik „Gewählte Rufnummern“mit Datum und Uhrzeit, sofern der Anrufer ebenfalls ein Handy benutzt hat.
Nein, da hat sich kein Denkfehler eingeschlichen denn das habe ich in meiner "Flugmodus-Theorie" auch bedacht. Und zwar ist das ganz einfach und ihr könnt das gerne testen -damit ihr euch selbst überzeugt. Ihr macht also folgendes: Wählt von eurem Handy aus eure Festnetznumer/die Rufnummer einer 2.Sim-Karte/ Partner/ Kind usw, drückt auf "Anrufen" und nach 2sek legt ihr SOFORT wieder auf. So und was sehen wir jetzt? Richtig! Der Anruf erscheint in der Anruferliste des Handys obwohl keine Verbindung zustande kam.


anderergast hat geschrieben: Samstag, 05. September 2020, 07:09:26 Ob ein solcher Eintrag auch auf einem Festnetztelefon verbleiben würde, weiß ich nicht. Auch nicht, ob ein vergeblicher Anruf vom Festnetz aus, auf einer Rechnung mit Verbindungsnachweis (wegen der Ansage der Nichterreichbarkeitsinfo) ausgewiesen wird.
Auch hier ein Nein. Das könnt ihr ebenfalls selbst testen in dem ihr eine beliebige 0800-Nummer (stets kostenlos) vom Festnetztelefon anwählt -ihr werdet sehen dass solche Anrufe nicht auf der Telefonrechnung erscheinen.

anderergast hat geschrieben: Samstag, 05. September 2020, 07:09:26 Uns unbekannt ist, ob Frau Ameis gewohnheitsmäßig vor längeren Reisen den Flugmodus aktiviert hat, um während der Fahrt nicht gestört zu werden. Der Zeitpunkt des Aktivierens beim Start könnte mit der üblichen (dem Täter bekannten) Abreisezeit nach einem Nachtdienst + Ruhezeit harmonieren.

Diese Flugmodus-Ein-/Auschalterei macht für einen Flughafenmitarbeiter nur Sinn, wenn der Flugmodus auf Arbeit/Tower dienstlich vorgeschrieben ist um nicht die Flughafensysteme zu stören o.ä. Ob sie den Flugmodus gewohnheitsmäßig bei Reisen genutz hat, ließe sich ganz einfach an den Verbindungsdaten der letzten Fahrten feststellen -die zu diesem Zeitpunk (ihr Verschwinden minus 2 Monate rückwirkend) beim Anbieter noch gespeichert wären.
anderergast hat geschrieben: Samstag, 05. September 2020, 07:09:26 Unbekannt ist auch, wann der Ehepartner erstmals mit dem Bruder Verbindung aufgenommen hat, nachdem Fr. Ameis nicht zuhause eingetroffen ist.
Naheliegend wäre natürlich, dass wenn die Frau immer gegen 18.00Uhr vom Dienst kam und nun bereits 21.00Uhr geworden ist -dass man da die Frau aufs Handy anruft und fragt wo sie steckt. Wenn keine Antwort (Freizeichen, ausgeschaltetes Handy oder AB) wäre auch naheliegend dass man den Bruder anruft und fragt was Sache ist. So, das wäre das naheliegendste. Wir wissen aber nicht wie die familiären Beziehungen waren, d.h. ob die Eheleute das so handhabten, ob der Ehemann ein gutes Verhältnis zu Bruder hatte, ob der Ehemann was anderes angenommen hat.
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Re: VERMISSTENFALL BIRGIT AMEIS (54 J.), FLUGH. HAHN, APRIL 2015

Ungelesener Beitrag von Widasedumi »

gast

Ich bleibe dabei, dass es für den Täter ein Vorteil war, das Handy an Ort und Stelle zu belassen.
Meine Begründung, dass die 'Offenheit für alle Möglichkeiten' als Täterentlastung empfunden werden konnte in mehrfacher Hinsicht
möchte ich nicht wiederholen, werde diese Hypothese beibehalten, bis du etwas Plausibleres dagegen setzen kannst.

Du schreibst:
gast hat geschrieben: Samstag, 05. September 2020, 08:57:16 Wie man es dreht und wendet -der Flugmodus macht aus Tätersicht überhaupt keinen Sinn.
Das ist in der sprachlichen Verallgemeinerungsform falsch. Wenn du es meinst, dass der Flugmodus für den Täter keinen Sinn macht, dann meinst du es. Aber ich meine es nicht.

Dann formulierst du:
gast hat geschrieben: Samstag, 05. September 2020, 08:57:16 Ich aber auch die Polizei sieht hier keinen Vorteil.
Bitte, wo sagt das die Polizei?
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Re: VERMISSTENFALL BIRGIT AMEIS (54 J.), FLUGH. HAHN, APRIL 2015

Ungelesener Beitrag von Meidericher »

@widasedumi

Bei der Erhebung von Verkehrsdaten nach 100 a,b,g StPO werden natürlich auch die Anwählversuche, egal ob vom Handy oder Festnetz vom Netzbetreiber übermittelt.
Das dürfte als Standardmassnahme mit negativem Ergenis gelaufen sein.
CIC

Re: VERMISSTENFALL BIRGIT AMEIS (54 J.), FLUGH. HAHN, APRIL 2015

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on Meidericher » Samstag, 05. September 2020, 12:52:40

@widasedumi

Bei der Erhebung von Verkehrsdaten nach 100 a,b,g StPO werden natürlich auch die Anwählversuche, egal ob vom Handy oder Festnetz vom Netzbetreiber übermittelt.
Das dürfte als Standardmassnahme mit negativem Ergenis gelaufen sein.

Danke für den Hinweis, Meidericher!

Auch ich sehe im eingeschalteten Flugmodus und Belassen des Handys an Ort und Stelle genauso wie widasedumi einen Tätervorteil. Es wäre sicher um einiges einfacher gewesen, das Handy an sich zu nehmen und zu vernichten, aber genau das war vermutlich im Gedankenablauf des Täters ein Risiko im Plan. Allerdings ist dieser für mich hier an dieser Stelle nicht unbedingt nachzuvollziehen..

Man weiß nicht so recht, wie viele und welche Informationen die Polizei (nicht) herausgegeben hat, die Passagen im STERNartikel sind zwar informativ, aber auf der anderen Seite nicht allzu detailliert. Wir wissen wohl nicht genau, um was es im Gespräch mit dem Bruder gegangen ist (45 Minuten redet vermutlich niemand völlig ausgeglichen über ein Babygeschenk, da ging es wahrscheinlich auch um Berufliches, gerade wegen der beruflichen Neuorientierung). Vielleicht doch ein Streitgespräch? Vielleicht ein Gespräch über private Sorgen?

Oder der zeitliche Ablauf der anschließenden Ereignisse inklusive besorgter Anrufe der Familienangehörigen oder eben NICHT erfolgter besorgter Anrufe, als klar wurde, dass Frau Ameis schon Stunden überfällig war? Blieben diese Anrufe seitens der Polizei einfach in der Öffentlichkeit unerwähnt, weil selbstverständlich, oder interessierte sich wirklich niemand für den Verbleib der Frau und diese Anrufe gab es nie?

Irgendwo habe ich etwas von Fährtensuchhunden gelesen: waren dies die einzigen Hunde oder wurde auch mit Leichenspürhunden gesucht? Nur am Auto von Frau Ameis auf dem Gemeindehausparkplatz (wie aus einigen Polizeifotos zu sehen) oder auch an anderen Autos (z.B. von Familienangehörigen, auf dem Flughafenparkplatz...)?

Die Vermisste war Mitarbeiterin in einem einigermaßen sensiblen Bereich eines Flughafens (Wetterdienst mit Sitz im Tower) und wurde angeblich am Ostersonntag vom Ehemann vermisst gemeldet. Trotzdem wurden danach keine Überwachungsaufnahmen in/am Tower/Flughafen sichergestellt? Ich gehe davon aus, dass es diese gab und dass der Ehemann den Bruder bzw. den Arbeitgeber informierte und somit der Fall zumindest einigermaßen zeitnah weitergetragen wurde. Spätestens da hätte doch der Arbeitgeber von sich aus die Bänder zur Sichtung anbieten können oder die Polizei aktiv werden können. Allerdings ist mir nicht bekannt, wann solche Aufnahmen gelöscht werden, wenn es natürlich nur 24 Stunden wären, wäre es vermutlich sowieso zu spät gewesen. Ich meine mich jedoch zu erinnern, dass man erst nach einer Woche die Videoaufnahmen sichten wollte, aber da waren sie schon weg...

Ich will sagen: Nur weil gewisse Details in der Presse unerwähnt blieben, könnten sie ja trotzdem passiert sein, müssen es aber natürlich nicht. Hier wäre ein Einblick in die (Öffentlichkeits-)Arbeit der Polizei und Staatsanwaltschaft hilfreich.
Widasedumi
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Re: VERMISSTENFALL BIRGIT AMEIS (54 J.), FLUGH. HAHN, APRIL 2015

Ungelesener Beitrag von Widasedumi »

Meidericher hat geschrieben: Samstag, 05. September 2020, 12:52:40 Bei der Erhebung von Verkehrsdaten nach 100 a,b,g StPO werden natürlich auch die Anwählversuche, egal ob vom Handy oder Festnetz vom Netzbetreiber übermittelt.
Das dürfte als Standardmassnahme mit negativem Ergenis gelaufen sein.
Sehr freundlich, Meidericher. Verstehen tu ich nix. Brauchst dich aber nicht weiter bemühen, denn es geht auch so.

Der Täter hat am Morgen zwischen 8.30 und 9 Uhr, als er das Fahrzeug auf den Gemeindehausparkplatz stellte, vergessen, das Handy auszuschalten. Dieser Fehler ist ihm später siedend heiß eingefallen. Nobody is perfect. Es heißt, dass die Umstellung des Handys am frühen Nachmittag erfolgt ist. Was ist früher Nachmittag? Zwischen 13.00 Uhr und 14.00 Uhr herum vielleicht. Das bringe ich in meiner Theorie sehr gut unter.

Meine Theorie kann falsch sein. Sie ist rein hypothetisch.
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Re: VERMISSTENFALL BIRGIT AMEIS (54 J.), FLUGH. HAHN, APRIL 2015

Ungelesener Beitrag von Meidericher »

Sorry für das Fachchinesisch. Erkläre das morgen nochmal.
gast

Re: VERMISSTENFALL BIRGIT AMEIS (54 J.), FLUGH. HAHN, APRIL 2015

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@CIC

Zum Handy und das Jahr 2015 muss man aber sagen, dass die wenigsten Handys einen Fingerabdruck hatten jedoch alle zu versperren waren. D.h. an den Flugmodus kommt man ohne das Handy zu entsperren -nicht ran! Demzufolge kann es nur BA selbst gemacht haben oder jemand aus der Familie, der das kannte/konnte.

Sollte das Handy von BA ebenfalls eine Displaysperre geahbt haben -kämen nur weniger Mitwisser in Frage. Dann fragt man sich aber -wenn es ein Mitwisser war, dann belastet er sich selbst. Wenn das ein anderer, unbekannter Täter war -dann konnte er das Handy nicht entsperren. Und extra Folter damit BA ihre PIN verrät um auf einen sinnlosen Flugmodus umzustellen -kann ich mir auch nicht vorstellen...
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Re: VERMISSTENFALL BIRGIT AMEIS (54 J.), FLUGH. HAHN, APRIL 2015

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Widasedumi hat geschrieben: Samstag, 05. September 2020, 17:04:21 Der Täter hat am Morgen zwischen 8.30 und 9 Uhr , als er das Fahrzeug auf den Gemeindehausparkplatz stellte, vergessen, das Handy auszuschalten. Dieser Fehler ist ihm später siedend heiß eingefallen.
Da müssen wir nochmal reden..

Es gibt an dem Morgen den 45 Talk mit dem Bruder, da sind wir dann schon vom Zeitfenster Richtung 7 Uhr, dann gibt es die Backshopsichtung
gegen 7.30 Uhr, bedeutet, dass Birgit zwischen 7 und 8 Uhr noch gelebt hat. Der Bruder hatte ergo schon Schicht und war bei der Arbeit, als Birgit noch gelebt hat.

Würde dann bedeuten, dass der Weg nach der Backshopsichtung von Birgit wieder zurück in das Appartement 669 ging?

Sie läuft doch aber/ bin ich jetzt falsch?

Wenn jetzt der Täter um 8.30 Uhr schon den Renault Scenic auf den Parkplatz in Lautzenhausen fährt, würde der mögliche Übergriff dann

gegen 8.15 Uhr im Appartement 669 stattgefunden haben.

Ein berechnender Ablauf, der ohne wenn und aber Detailwissen fallspezifisch voraussetzt.

Dieses Timing kann nur einer gehabt haben, der unmittelbar mit Birgit wie auch immer in Kontakt stand.

Für mich hat immer ein Mann den Wagen so rückwärts eingeparkt.. da gab es auch schon Diskussionen und Anfeindungen.. sei's drum, die Vorderräder sind auch leicht eingeschlagen, was für ein geübtes Parken hindeutet. Ein Ungeübter fährt dann nochmal vor und zurück und somit stehen die Vorderräder dann gerade.
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