MORDFALL Carolin GRUBER -- PROZESSBERICHTE

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talida
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MORDFALL Carolin GRUBER -- PROZESSBERICHTE

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Hier bitte nur prozessrelevante Berichte einstellen,
gerne auch von Live-Prozessbeobachtern.


Der Übersicht wegen bitte hier nicht diskutieren

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Re: MORDFALL Carolin GRUBER -- PROZESSBERICHTE

Ungelesener Beitrag von talida »

Pressemitteilung des Landgerichts Freiburg vom 26. Oktober 2017

Eröffnung des Hauptverfahrens im Fall der Tötung einer Joggerin in Endingen am Kaiserstuhl


Die 1. Große Strafkammer - Schwurgericht - des Landgerichts Freiburg hat gestern das Hauptverfahren eröffnet und die Anklage der Staatsanwaltschaft Freiburg vom 22. September 2017 im Fall der Tötung einer Joggerin in Endingen am Kaiserstuhl zur Hauptverhandlung vor dem Schwurgericht zugelassen.

Diese Entscheidung hat unter anderem folgenden Wortlaut:

„Die Anklage der Staatsanwaltschaft Freiburg vom 22.09.2017 wird zur Hauptverhandlung vor dem Landgericht Freiburg mit der Maßgabe zugelassen, dass eine Unterbringung in der Maßregel der Sicherungsverwahrung nach § 66 Abs. 3 Satz 2 StGB nach derzeitigem Stand nicht in Betracht kommen dürfte, da eine Strafe im Sinne dieser Vorschrift nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung nur derjenige verwirkt hat, der wegen der zugrunde liegenden Tat bereits verurteilt wurde oder aber die Tat Verfahrensgegenstand ist (vgl. BGHSt 25, 44-51; BGH NJW 1999, 3723-3725; BGHSt 50, 284-299; BGH NStZ 2007, 212-213). Beides ist vorliegend nicht der Fall.

Es wird aber darauf hingewiesen, dass ein Vorbehalt der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung nach § 66a Abs. 2 StGB in Betracht kommen kann.“.

Das Verfahren ist derzeit auf acht Verhandlungstage terminiert, wobei die Sitzungen jeweils um 08:30 Uhr beginnen. Folgenden Termine sind vorgesehen:

Mittwoch, 22. November 2017,
Donnerstag, 23. November 2017,
Freitag, 01. Dezember 2017,
Montag, 04. Dezember 2017,
Dienstag, 05. Dezember 2017,
Donnerstag, 14. Dezember 2017,
Dienstag, 19. Dezember 2017 und
Freitag, 22. Dezember 2017.


Das vorläufige Beweisprogramm der Kammer sieht die Vernehmung von zehn Zeugen und sechs Sachverständigen vor.

Für den ersten Verhandlungstag ist - neben den gemäß § 243 StPO vorgeschriebenen Verfahrensvorgängen (vgl. den Anhang) - die Vernehmung des die Ermittlungen führenden Kriminalbeamten, der einen Überblick über die gesamten Ermittlungen geben soll, vorgesehen.

Am 2. bis 4. Verhandlungstag sollen zehn Zeugen - darunter vier weitere deutsche Polizeibeamte und ein Kriminalbeamter aus Österreich - und fünf Sachverständige - zwei davon aus Österreich - gehört werden.

Die Vernehmung der österreichischen Zeugen bzw. Sachverständigen ist am vierten Verhandlungstag (Montag, 04. Dezember 2017 ab 13:30 Uhr vorgesehen. An allen Hauptverhandlungstagen wird ein psychiatrischer Sachverständiger teilnehmen, der am Ende der Beweisaufnahme ein Gutachten zur Frage der Schuldfähigkeit und zur Gefährlichkeitsprognose (Vorbehalt der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung) erstatten wird.

Das für Medienvertreter/Journalisten vorgesehene Verfahren wird zeitnah im Rahmen einer weiteren Pressemitteilung auf der Homepage des Landgerichts bekannt gegeben. Dabei soll auch über die weiteren sitzungspolizeilichen Anordnungen der Vorsitzenden informiert werden.

§ 243 StPO lautet:

§ 243 Gang der Hauptverhandlung

(1) 1Die Hauptverhandlung beginnt mit dem Aufruf der Sache.
2Der Vorsitzende stellt fest, ob der Angeklagte und der Verteidiger anwesend und die Beweismittel herbeigeschafft, insbesondere die geladenen Zeugen und Sachverständigen erschienen sind.

(2) 1Die Zeugen verlassen den Sitzungssaal.
2Der Vorsitzende vernimmt den Angeklagten über seine persönlichen Verhältnisse.

(3) 1Darauf verliest der Staatsanwalt den Anklagesatz.
2Dabei legt er in den Fällen des § 207 Abs. 3 die neue Anklageschrift zugrunde.
3In den Fällen des § 207 Abs. 2 Nr. 3 trägt der Staatsanwalt den Anklagesatz mit der dem Eröffnungsbeschluss zugrunde liegenden rechtlichen Würdigung vor; außerdem kann er seine abweichende Rechtsauffassung äußern.
4In den Fällen des § 207 Abs. 2 Nr. 4 berücksichtigt er die Änderungen, die das Gericht bei der Zulassung der Anklage zur Hauptverhandlung beschlossen hat.

(4) 1Der Vorsitzende teilt mit, ob Erörterungen nach den §§ 202a, 212 stattgefunden haben, wenn deren Gegenstand die Möglichkeit einer Verständigung (§ 257c) gewesen ist und wenn ja, deren wesentlichen Inhalt. 2Diese Pflicht gilt auch im weiteren Verlauf der Hauptverhandlung, soweit sich Änderungen gegenüber der Mitteilung zu Beginn der Hauptverhandlung ergeben haben.

(5) 1Sodann wird der Angeklagte darauf hingewiesen, dass es ihm freistehe, sich zu der Anklage zu äußern oder nicht zur Sache auszusagen.
2Ist der Angeklagte zur Äußerung bereit, so wird er nach Maßgabe des § 136 Abs. 2 zur Sache vernommen.
3Vorstrafen des Angeklagten sollen nur insoweit festgestellt werden, als sie für die Entscheidung von Bedeutung sind.
4Wann sie festgestellt werden, bestimmt der Vorsitzende.
http://www.landgericht-freiburg.de/pb/, ... aiserstuhl
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Re: MORDFALL Carolin GRUBER -- PROZESSBERICHTE

Ungelesener Beitrag von talida »

Terminplan:

Beginn jeweils 8.30 Uhr

1. Mittwoch, 22. November 2017 - Prozessauftakt

* Anklageverlesung durch den StA
* Vernehmung des die Ermittlungen führenden Kriminalbeamten, der einen Überblick über die gesamten Ermittlungen geben soll

2. Donnerstag, 23. November 2017
3. Freitag, 01. Dezember 2017 - Rechtsmediziner - SV DNA-Spuren - Chef von CC
4. Montag, 04. Dezember 2017
* Vernehmung von 5 Zeugen
* Vernehmung von 4 deutschen Polizisten
* Vernehmung von 1 österreichischen Kriminalbeamten
* Vernehmung von 5 Sachverständigen (2 davon aus Österreich)

5. Dienstag, 05. Dezember 2017
?

6. Donnerstag, 14. Dezember 2017
* Gutachten des Psychologen (?)

7. Dienstag, 19. Dezember 2017
* Plädoyers (?)

8. Freitag, 22. Dezember 2017
* Urteil (?)
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Re: MORDFALL Carolin GRUBER -- PROZESSBERICHTE

Ungelesener Beitrag von talida »

+++ News-Ticker zu Prozess in Freiburg +++

FOCUS-Online-Reporter Malte Arnsperger im Gericht in Freiburg

Anklage lag FOCUS Online vorab vor

7.45 Uhr: Der Mörder der 27 Jahre alten Joggerin Carolin G. aus Endingen hat seinem Opfer den Schädel eingeschlagen, nachdem er sie vergewaltigt hatte.

Aus der Anklage der Staatsanwaltschaft Freiburg, die FOCUS Online vor Prozessbeginn exklusiv vorlag, geht hervor, dass Carolin G. bereits bewusstlos war, als sich der Täter am 6. November 2016 an ihr verging.

Demnach schleifte der Mörder sein Opfer in ein abschüssiges Waldstück zwischen Endingen und Bahlingen, damit er vom Weg aus nicht beobachtet werden kann.

Die Staatsanwaltschaft geht laut Anklage davon aus, dass der Täter sein Opfer nach der Vergewaltigung noch weiter den Hang hinab zog und sie dort mit einem wohl metallischen länglichen Tatwerkzeug mit Schlägen auf den Kopf tötete.
http://www.focus.de/panorama/welt/proze ... 78727.html
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Re: MORDFALL Carolin GRUBER -- PROZESSBERICHTE

Ungelesener Beitrag von talida »

Focus berichtet ... der Angeklagte legt Geständnis ab
9.00 Uhr: Der Angeklagte Catalin C. hat zu Beginn des Prozesses den Mord an der Joggerin Carolin G. zugegeben. Laut einer Verteidigererklärung sagte er: „Ich gestehe, dass ich am Carolin G. getötet habe. Warum ich es getan habe, kann ich mir nicht erklären.“
http://www.focus.de/panorama/welt/proze ... 78727.html
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Re: MORDFALL Carolin GRUBER -- PROZESSBERICHTE

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9 Uhr: Der Prozess am Landgericht Freiburg hat begonnen.

Um kurz 8.40 Uhr wird der Angeklagte Catalin C. An Händen und Füßen gefesselt in den Gerichtssaal gebracht. Er befindet sich in U-Haft in der JVA Offenburg.

Bereits seit 6.30 Uhr warteten rund zwei Dutzend Menschen in der Salzstraße auf Einlass. Mehrere Fernsehteams versuchten meist vergeblich, Wartende nach den Gründen für ihr Kommen zu befragen. Carolin G.s Witwer, ihre Eltern und ihr Bruder sitzen mit ihren Anwälten Peter Oberholzner und Claudio La Malfa auf den Plätzen der Nebenklage; auch im Zuschauerbereich sind rund zwei Dutzend Familie und Freunde des Opfers.

C. Sitzt auf der Anklagebank zwischen seinem Pflichtverteidiger Klaus Malek und einem Übersetzer.

Vorsitzende Richterin der Schwurgerichtskammer ist Eva Kleine-Cossack, sie eröffnet die Verhandlung.
http://www.badische-zeitung.de/endingen ... -catalin-c
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Re: MORDFALL Carolin GRUBER -- PROZESSBERICHTE

Ungelesener Beitrag von talida »

Staatsanwalt Tomas Orschitt trägt die Anklage vor.

Er beschreibt mit wenigen Worten den massiven Angriff auf die 27-Jährige am 6. November vergangenen Jahres nahe ihres Wohnorts in Endingen.

Der Angeklagte habe sein Auto am Panoramablick geparkt und sie angegriffen und so stark gewürgt, dass sie vermutlich bewusstlos war, als er sie in ein abschüssiges Waldstück zog, sie entkleidete und massiv mit den Händen sexuell missbrauchte, das sie schwere körperliche Verletzungen von sich trug.

Er habe ihr vermutlich dort schon mit einem mitgebrachten Gegenstand einen Schlag auf den Kopf versetzt. Schleifte sie bergab und schlug noch einmal auf ihren Kopf. "Carolin G. verstarb an den folgen eines schweren Schädel-Hirntraumas in Kombination mit Blutaspiration"

Diese Tat sei strafbar als Mord in Verbindung mit besonders schwerer Vergewaltigung.
http://www.badische-zeitung.de/endingen ... -catalin-c
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Re: MORDFALL Carolin GRUBER -- PROZESSBERICHTE

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Dann lässt Catalin C. durch seinen Verteidiger ein Geständnis vorlesen:

"Was ich getan habe, tut mir unendlich leid. Ich stehe fassungslos vor dem, was geschehen ist, als wäre es die Tat einer anderen Person, aber ich weiß, dass ich es getan habe."

C. Gibt an, er sei am Tattag spazieren gegangen, depressiv gewesen und habe Obstwasser getrunken. "Der Impuls zu meiner Tat hat nicht auf sexuellen Trieben beruht, sondern auf einer Aggression."

Carolin G. Habe ihn angesprochen, er habe ihr die Flasche Obstwasser über den Kopf geschlagen. "Warum kann ich nicht mehr sagen. Ich glaube, dass die Frau gleich tot wahr. Mein Verteidiger und der Sachverständige haben mir gesagt, dass es zu sexuellen Handlungen kam, aber daran kann ich micht nicht erinnern."

Auch wenn ein Mann ihn angesprochen hätte, habe es so passieren können. Er habe im Oktober 2017 erstmals die Tat gegenüber seinem Verteidiger und dem Dolmetscher gegenüber geschildert. Er schließt seine Erklärung ab: "Mehr möchte ich jetzt zu der Sache nicht sagen."
http://www.badische-zeitung.de/endingen ... -catalin-c
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Re: MORDFALL Carolin GRUBER -- PROZESSBERICHTE

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9.17 Uhr: Der geständige Mörder der Joggerin Carolin G. hat laut des psychiatrischen Sachverständigen keinerlei Emotionen bei der Befragung gezeigt.

Nur wenn es um die Familie von Catalin C. ging, habe der Mann Emotionen gezeigt. „Ich habe mit ihm wie durch eine Glasscheibe kommuniziert“, sagte der Gutachter.
http://www.focus.de/panorama/welt/proze ... 78727.html
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Re: MORDFALL Carolin GRUBER -- PROZESSBERICHTE

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Der geständige Mörder der Joggerin Carolin G. hat verneint, dass er ein sexuelles Motiv bei seiner Tat hatte.

Er sei an dem Tag depressiv gewesen und habe die Frau aus dem Affekt mit einer leeren Flasche attackiert. Er glaube, wenn er einen Mann getroffen hätte, hätte er diesen auch getötet.
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Re: MORDFALL Carolin GRUBER -- PROZESSBERICHTE

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Er sei an dem Tag depressiv gewesen und sei ziellos durch die Gegend gelaufen, dabei habe er eine Flasche Obstwasser was ganz ausgetrunken.

„Da traf ich auf die Joggerin. Sie war plötzlich da. Sie hat was zu mir gesagt.

Ich habe sie nicht verstanden.

Mit meiner Flasche habe ich zugeschlagen.

Warum, weiß ich nicht.

Ich glaube, die Frau war gleich tot.“

Er sei sehr aggressiv gewesen, ein sexuelles Interesse habe er nicht gehabt.
Er glaube, wenn er einen Mann getroffen hätte, hätte er diesen auch getötet.
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Re: MORDFALL Carolin GRUBER -- PROZESSBERICHTE

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Sachverständiger Dr. Peter Winkler aus Tübingen sagt als erster Zeuge aus

10 Uhr: Die Beweisaufnahme beginnt.

Erster Zeuge ist Dr. Peter Winkler, psychiatrischer Sachverständiger aus Tübingen.

Er erklärt zunächst sein übliches Vorgehen bei Gutachten und erzählt dann von seinen Gesprächen mit C. zu dessen Lebensgeschichte, Arbeit und Persönlichkeit.

Der Angeklagte habe ihm bei dem ersten Gespräch noch unter dem Eindruck des Angriffs von Mitgefangenen auf ihn im Juni in der JVA Freiburg gestanden.

Dabei habe er eine Nasenbeintrümmerfraktur erlitten, mehrere Zähne seien ihm ausgeschlagen worden. Nach dem Angriff sei er nach Hohen Asperg verlegt worden, von dort in die JVA Schwäbisch Hall.

Dort habe er eher zurückgezogen und mit wenig Kontakt zu Mitgefangenen gelebt, sei aber auch nicht bedroht worden. "Es war ungewöhnlich", reflektiert Winkler das Gespräch.

"Weil er kaum emotionale Regungen gezeigt hat. Es war, als habe er mit mir durch eine Glasscheibe kommuniziert."

Lediglich wenn C. über seine Familie geredet habe, habe er Emotionen gezeigt. Er sorge sich um die Familie, schließlich sei er ihr Haupternährer gewesen.

C. habe ihm von seiner Arbeit für die Endinger Spedition D. erzählt, wo er im Oktober 2005 angefangen habe, nachdem seine Stiefschwester ihm den Job vermittelt hätte.

"Es sei eine gute Arbeit gewesen, er habe keine Probleme am Arbeitsplatz gehabt." C.s Familie sei für einige Monate nach Deutschland gekommen, Probleme mit der Stiefschwester und eine schwierige Lebenssituation hätten jedoch dazu geführt, dass die Familie wieder nach Rumänien gezogen sei.

C. habe rund ein Jahr allein in seinem LKW gelebt, habe lediglich Meldeanschriften für seine Post gehabt. Das sei dem Arbeitgeber egal gewesen, so lange er seine Arbeit anständig machte. Erst im Frühjahr 2016 habe C. eine Wohnung bei einer rumänischen Familie in Breisach bezogen.

Den größten Teil seines Einkommens, rund 2600 Euro netto, habe er an seine Familie nach Rumänien gesendet.

Gegenüber Winkler habe C. auch zu seiner Familiengeschichte ausgesagt. Er sei ohne Mutter aufgewachsen, Hauptbezugsperson sei seine Großmutter gewesen. "Alles in allem, keine schöne Kindheit gehabt."

Er sei zwölf Jahre zur Schule gegangen und habe dann sowohl das Abitur als auch parallel eine Ausbildung als KFZ-Mechaniker und Kraftfahrer gemacht.

Sexuelle Probleme habe er keine gehabt. "Normal", sei C.s Antwort auf Fragen nach sexuellen Unzufriedenheiten oder Störungen gewesen.

Insgesamt sei die Exploration in Bezug auf die Sexualität noch mühsamer verlaufen als ohnehin. Überraschenderweise habe er jedoch spontan von dem Vorfall im Jahr 2005 berichtet, als er eine Prostituierte mit einem Messer verletzte.

Er schilderte den Fall als Notwehr bei einem versuchten Raub, schilderte die Strafrechtlichen Ermittlungen und deren Einstellungen.

"Das passte nicht mit den massiven Verletzungen der Frau", sagt Winkler. Sie sei sowohl im Brust- als auch im Bauchraum verletzt worden und habe auch Wunden im Gesicht gehabt.

Alkohol habe C. seit seinem Umzug nach Deutschland viel konsumiert, ein bis zwei Liter am Tag. "Alkohol sei für ihn ein Mittel gegen Einsamkeit gewesen."

Auf die Frage, wie er sich denn selbst charakterisieren würde, sei C. zunächst nichts eingefallen, habe mit einer Gegenfrage reagiert: "Was solle er denn zu sich sagen?" Er schätze sich selbst als ruhigen, zurückhaltenden Menschen ein, Arbeitnehmer hätten ihn als fleißig und zuverlässig bewertet.

Sein Lebensziel sei immer gewesen, dass seine Kinder es einmal besser hätten als er. Seine persönliche Schwäche sei höchstens, dass er zu ruhig sei, und sich zu viel gefallen ließe. Die Frage, was er in seinem Leben am meisten bedauere, habe C. nicht beantworten wollen.
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Re: MORDFALL Carolin GRUBER -- PROZESSBERICHTE

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10.05 Uhr: Die Familie der getöteten Carolin G. hat erleichtert auf das Geständnis von Catalin C. reagiert.

„Es ist erleichternd für die Eltern und den Bruder. Jetzt wissen sie zumindest, was passiert ist“, sagte der Anwalt der Familie zu FOCUS Online in einer Prozesspause.

„Es war eine Zufallsbegegnung. Eine zufällige traurige Begegnung.“

Als die Verwandten vor ein paar Tagen von dem bevorstehenden Geständnis erfahren hatten, sei dies eine „große Überraschung gewesen“.

Im Ermittlungsverfahren hatte Catalin C. die Tat noch nicht eingeräumt. Die Entscheidung zu einem Geständnis hat Catalin C. laut seines Anwaltes erst vor einigen Wochen getroffen.
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Re: MORDFALL Carolin GRUBER -- PROZESSBERICHTE

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Er ließ seinen Anwalt Klaus Malek eine Erklärung verlesen:

„Ich gestehe, dass ich am 6. November die mir bis dahin unbekannte Carolin (...) getötet habe.“
http://www.bild.de/regional/stuttgart/m ... .bild.html
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Re: MORDFALL Carolin GRUBER -- PROZESSBERICHTE

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10.41 Uhr: Catalin C. hat indirekt seine Schuld in einem zweiten Mordfall angedeutet.

Dem Lastwagenfahrer wird der Mord an der 20-jährigen Lucile K. im 400 Kilometer österreichischen Kufstein zur Last gelegt (s. Eintrag um 7.25 Uhr).

Von einem Gutachter darauf angesprochen sagte C., er empfinde beim Gedanken an die Tat ein „Grauen“.

Es sei dasselbe Grauen, das er beim angesichts des Mordes an Carolin G. empfindet.
http://www.focus.de/panorama/welt/proze ... 78727.html
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talida
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Re: MORDFALL Carolin GRUBER -- PROZESSBERICHTE

Ungelesener Beitrag von talida »

11 Uhr: Nach einer kurzen Pause setzt der Sachverständige Dr. Winckler seine Aussage fort.

Bei einem zweiten Gespräch, das nach den Einlassungen C.s gegenüber seinem Verteidigers stattgefunden habe, habe C. ihm die Tat geschildert.

Wincklers Aussage zu Cs. Einlassung entspricht in großen Teilen dem zu Beginn der Verhandlung vorgetragenen Text: C. sei spazieren gewesen, habe Obstwasser aus einer Flasche getrunken, dann sei ihm im Wald das Opfer Carolin G. begegnet. G. haben ihn angesprochen und ihn etwas gefragt;

C. habe ihre Frage nicht verstanden und sie unvermittelt mit der Obstwasserflasche nierdergeschlagen.

An mehr "könne er sich nicht erinnern." Der Sachverständige schildert C.s Aussage als langwierig: "Satz. Pause. Satz. Pause. Das war eine mühsame Angelegenheit."

Winckler schildert seine Bemühungen, C. mit den Fakten des Falls zu konfrontieren, die nicht seiner Aussage entsprechen, habe jedoch wenig Erfolg gehabt. C. habe wieder und wieder angegeben, sich nicht an Details erinnern zu können und nicht zu wissen, was passiert sei.
http://www.badische-zeitung.de/endingen ... -catalin-c
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Re: MORDFALL Carolin GRUBER -- PROZESSBERICHTE

Ungelesener Beitrag von talida »

"Ich habe ihm dann vorgehalten: So, wie sie mir das schildern, mussten sie davon ausgehen, dass ein Mensch durch sie ums Leben gekommen ist. Wie war das für sie?", sagt Winckler.

Die Antwort von C sei gewesen: "Schwer." Eine solche Tat passe nicht zu ihm, er sei nicht so, er sei ein ruhiger und gelassener Mensch. Auf die Frage des Sachverständigen an C., ob es ihm gelungen, die Tat zu verdrängen habe er geantwortet: "Teils, teils." Er habe als Reaktion darauf mehr Alkohol getrunken.

Auch mit den deutliche Hinweisen auf gravierende sexuelle Misshandlungen habe Winckler C. konfrontiert: Ob er dazu etwas sagen könne? C. gab an, er erinnere sich nicht daran, sexuelle Handlungen am Tatopfer vorgenommen zu haben. Auch an den konkreten Tatvorwurf, das vaginale und anale Einführen mehrerer Finger oder gar der ganzen Hand, könne er sich nicht erinnern, auch nicht an die Würgemale.

In einem dritten Gespräch am vergangenen Woche konfrontierte Winkler den Angeklagten abermals konkret mit Vorwürfen aus den Ermittlungsakten konfrontiert: mit einer App auf seinem Handy mit dem Namen "Vaginal Dreidimensional", Sex-Dating-Apps auf dem Handy, Suchen auf seinem Computer nach Orten für anonymen Sex im Raum Freiburg, einem Beipackzettel eines Mittels gegen Erektionsstörungen auf seinem Handy und einer Haaranalyse, die gezeigt habe, dass er Testosteron eingenommen hätte. "Das sage ihm nichts", sei die Standardantwort des Angeklagten gewesen.

Winckler habe C. auch darauf hingewiesen, dass er zur Frage der Sicherungsverwahrung werde aussagen müssen.

Dabei würde auch der Fall in Kufstein Thema werden: "Wenn man unterstellen würde, sie wären Täter beider Taten, gab es Unterschiede?"

"Nein, die gäbe es nicht", habe C. gesagt.
http://www.badische-zeitung.de/endingen ... -catalin-c
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Re: MORDFALL Carolin GRUBER -- PROZESSBERICHTE

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Mittagspause bis 14 Uhr
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Re: MORDFALL Carolin GRUBER -- PROZESSBERICHTE

Ungelesener Beitrag von talida »

11.56 Uhr: Der Verteidiger des Angeklagten Catalin C. hat in einer Prozesspause bestätigt, dass sein Mandant gegenüber einem Sachverständigen einen zweiten Mord gestanden hat.

Eine entsprechende Äußerung „kann man in der Tat im Sinne eines Geständnisses interpretieren“, sagt Klaus Malek.

Zuvor hatte der psychiatrische Gutachter in dem Prozess um den Mord an Carolin G. ausgesagt.

Demnach habe er Catalin C. auf den Mord an der 20-jährigen Lucile K. im 400 Kilometer österreichischen Kufstein angesprochen (s. Eintrag um 7.25 Uhr). C. sagte, er empfinde beim Gedanken an die Tat ein „Grauen“. Es sei dasselbe Grauen, dass er angesichts des Mordes an Carolin G. empfinde.

Dieses Geständnis könnte dann eine Rolle spielen, wenn es um eine mögliche Sicherungsverwahrung von Catalin C. geht.

Allerdings wird in Freiburg der Fall Lucile K. nicht verhandelt. Es müsste also erst eine Verurteilung von Catalin C. wegen dieser Tat in Österreich geben, bevor sie auch für die Strafe des Rumänen in Deutschland relevant werden könnte.

Der Prozess ist bis nachmittags unterbrochen, dann wird ein Ermittler aussagen.
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Re: MORDFALL Carolin GRUBER -- PROZESSBERICHTE

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Kriminalhauptkommissar Christian Bender schildert den Tattag

Erster Zeuge am Nachmittag ist Kriminalhauptkommissar Christian Bender von der Kriminalpolizei Emmendingen. "Hin und wieder frage ich Zeugen, welche Ermittlungen in einem Fall getätigt wurden - das werde ich in diesem Fall nicht tun", sagt Richterin Eva Kleine-Cosack.

"Die Ermittlungen sind sehr breit geführt worden. Es gab 4000 Spuren. 93 Leitz-Ordner Spuren-Akten wurden geführt - das müssen wir so in das Verfahren nicht einbringen.

Wir konzentrieren uns um die Spuren, die zum Angeklagten geführt haben und die dazu beitragen werden, ob der Angeklagte die Tat begangen hat und wie die Tatumstände zu bewerten sind."

Bender gibt einen ausführlichen Überblick über den Gang der Ermittlungen.

Er beginnt mit der Schilderung des Tattags, dem 6. November 2016, und beschreibt den Tagesablauf:

Carolin G. und ihr Mann gingen mit den Eltern am Morgen zu einem Brunch bei einer Cousine des Ehemannes.

Nach der Rückkehr nach Endingen fuhr G.s Ehemann zu einem Fußballspiel nach March-Holzhausen, Carolin G. wollte laufen gehen und noch ihrer Nebentätigkeit nachgehen.

Um 14.57 schickte Carolin ein Selfie in Laufkleidung an einen Kollegen und ging Joggen, sie wird von Endingerinnen und Endingern gesehen, bis sich zum kurz vor 15.20 ihre Spur verliert - 250 Meter vor dem Wäldchen, in dem ihre Leiche später gefunden wird.

Als Ehemann Boris G. um 17.30 heimkommt, ist Carolin nicht da. Die Familie beginnt eine Suche, meldet sie um 21 Uhr vermisst.
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