Der mediale Hype um die Chemnitz-Hetzaffäre ist abgeklungen.
Nach über 2 Monaten des Schweigens hat sich nun offenbar ein Medium erbarmt nachzufragen, wie der Stand der Dinge ist. Was aus den Schwerverletzten geworden ist, scheint aber auch dort nicht zu interessieren.
Tötungsfall Daniel H.: Ermittlungen vor dem Abschluss
https://www.freiepresse.de/chemnitz/toe ... el10363480?
Der Stand der Dinge ist in dieser einzigartigen Causa nicht verwunderlich. Wenn man die bestens nachvollziehbaren Ausführungen des Strafverteidigers (Ulrich Dost-Roxin) von dem ehemals tv Yousif A. zugrundelegt, dürfte sich der tv Alaa S. längst nicht mehr in U-Haft befinden. Vllt. Ist er auch längst entlassen und man hat sich geschämt, darüber zu berichten.
Ist dieser Strafverteidiger ein Pflicht- oder Wahlverteidiger? Wenn Wahlverteidiger, wer bezahlt ihn? Gibt es in Sachsen keine fähigen Anwälte, dass ein Rechtsanwalt extra aus Berlin anreisen muss?
Mir ist auch kein Fall bekannt, in dem in einer PK einem Strafverteidiger eine ¾ Stunde die Gelegenheit geboten wurde, über sein Mandat zu referieren.
Zur Erinnerung:
Zum Haftbefehl schildert er
„..3 Zeugenaussagen werden dort benannt in diesem Haftbefehl. Diese Zeugenaussagen haben einen Beweiswert von NULL. Keiner dieser Zeugen kann die Tat im Zusammenhang schildern, keiner der Zeugen erkennt auf den vorgelegten Lichtbildern nur irgendeine der handelnden Personen, der Angreifer wieder, und schon gar nicht meinen Mandanten. Niemand kann die Kleidungsstücke identifizieren, die die vermeintlichen Angreifer getragen haben.
Es gibt einen Aktenvermerk in diesem Haftbefehl, der lediglich die Festnahme meines Mandanten und eines weiteren Beschuldigten schildert. Es ist logisch, dass sich aus einem Festnahmebericht kein Tatverdacht ergeben kann. Und zuletzt findet sich ein Aktenvermerk wieder, wonach zu einer bestimmten Uhrzeit sehr spät und Stunden nach der Festnahme meines Mandanten ZWEI Messer etwa 800/900 m vom Tatort entfernt aufgefunden wurden. An einem dieser Messer finden sich Blutanhaftungen. Zum Zeitpunkt der Beantragung des Haftbefehls wusste man noch nicht einmal, von wem diese Blutanhaftungen stammen. Das heißt, wenn man diese Beweislage sieht und bewertet, hätte dieser Haftantrag von der Staatsanwaltschaft gar nicht gestellt werden dürfen….(..)
Warum dieser Richter dann den Haftbefehl erließ, dafür gibt’s zwei Alternativen, die ich Ihnen in meiner heutigen Presseerklärung genannt habe. Die Entwicklung der Ermittlungen im Nachhinein, nach Erlass des Haftbefehls, sind insofern interessant, dass sie bis zum heutigen Tag ebenfalls keine weiteren belastenden Umstände, Beweismittel etc. befördern konnten, die einen dringenden Tatverdacht belegen würden. Dabei möchte ich ausdrücklich hervorheben, dass die Kriminalpolizei hier vor Ort in Chemnitz eine sehr professionelle Arbeit gemacht hat. Es ist also keineswegs so, dass man sagen könnte oder müsste, hier ist nicht sauber ermittelt worden. Man hat einen großen Aufwand betrieben und da ich regelmäßig in Tötungsdelikten als Verteidiger tätig bin – ich hatte schon ganz andere Akten in der Hand, die lange nicht diese Professionalität von Kriminalisten an den Tag legten, wie die heute. Das möchte ich hier auch ganz differenziert sagen, eine gute Arbeit der Kriminalpolizei, bis jetzt jedenfalls. Die Probleme und die rechtlichen Fehler wurden bei der Staatsanwaltschaft und beim Gericht letztlich hinsichtlich der Begründung des dringenden Tatverdachts gemacht… Zwei Tage nach Erlass des Haftbefehls wurde ein Zeuge vernommen. Dieser Zeuge, das war aber dann bereits durch die Medien, entlastete meinen Mandant hinsichtlich einer Tatbeteiligung. Ich will jetzt keine Inhalte hier preisgeben, was er aussagte. Darauf mein Mandant sich eingelassen hatte, übrigens von Beginn an, sofern bestimmte Medien etwas Anderes darlegten oder auch der Generalstaatsanwalt des Landes Sachsen behauptete, vor gut einer Woche, soweit ich mich richtig erinnere, dass der Beschuldigte schweigen würde, so entspricht das sachlich einfach nicht den Tatsachen. Er hatte sich von Anfang an eingelassen, hatte die Tat aber nicht nur pauschal bestritten, sondern sie auch beschrieben, was da passiert ist. Interessant ist zu diesem sog. Kerngeschehen, wie wir Juristen das nennen, die Aussage des Entlastungszeugen in bestimmten Details, über die ich hier auch nicht sprechen werde, genau mit den Aussagen meines Mandanten bei der Polizei korrespondieren. Es stellt sich natürlich immer die Frage des Beweiswertes solcher Aussagen. Also konkret hier, sind die Aussagen evtl. miteinander abgestimmt worden? Wollte vllt. Der Zeuge, weil er befreundet ist mit meinem Mandanten ihn entlasten? Das Alles können wir auch objektiv ausschlließen, weil mein Mandant unmittelbar nach der Tat (unverständlich >..? Meter) entfernt etwa vom Tatort weg festgenommen worden ist und gar keine Zeit und gar keine Möglichkeit bestand, mit irgendjemanden irgendwelche Absprachen zu treffen. Für mich stellt sich daraus schon die Frage, warum man nicht bereits 2 Tage nach dem Erlass des Haftbefehls , also nach vorliegen dieser entlastenden Aussage seitens des Staatsanwaltes beim Gericht beantragt hätte, den Haftbefehl aufzuheben. Sofern heute in der Presseerklärung der Staatsanwaltschaft gesagt worden sein soll, dass der Haftbefehl auf Antrag der StA aufgehoben wurde, so ist das sachlich falsch. Die StA hat überhaupt keinen Antrag gestellt, wir haben einen Antrag gestellt auf Haftprüfung….mit dem Antrag, den Haftbefehl aufzuheben. Aufgrund unseres Antrages umfangreich begründet über etwa 10 Seiten ist es heute zur mündlichen Haftprüfung gekommen. Bis zum Zeitpunkt dieser Haftprüfung hat die StA noch keine Stellungnahme zu unserem Antrag vorgelegt. Wir haben also beantragt, den Haftbefehl aufzuheben und die StA schloss sich letztlich unserem Antrag an. Das sind die Tatsachen…(..)
Die gesamte PK findet sich hier >> Statement Strafverteidiger von Yousif A.
https://www.youtube.com/watch?v=azzeYOhbUjM
Zum 3. Tatverdächtigen F. R. A., der angeblich auf der Flucht ist:
Öffentlich bekannt ist, dass der TV seinen Wohnsitz in der Türkei hatte, ehe er in Deutschland aufgeschlagen ist. Mit wenigen Klicks in FB erfährt man, dass der vermutliche Vater (K.)als Wohnort Istanbul angibt. Ebenso der TV selbst in einem von mehreren FB-Accounts > F.G., F.K., F.Y..
Wenn dem so sein sollte, könnte man annehmen, dass der TV mittlerweile bei seiner Familie in der Türkei untergetaucht ist.
Nicht nachvollziehbar ist, dass der TV offenbar weder mit einem europäischen, noch mit einem internationalen Haftbefehl (der für eine Auslieferung durch die Türkei erforderlich wäre) gesucht wird. Zumindest wird man mit dem von den Ermittlungsbehörden angegebenen Namen nicht fündig.
https://eumostwanted.eu/de/search/node/ ... AN%20AHMAD
https://www.interpol.int/notice/search/wanted
Gibt es noch andere Quellen?
Eine offizielle Fahndung gibt es vom BKA
https://www.bka.de/DE/IhreSicherheit/Fa ... Ahmad.html
und von der Polizei Sachsen
https://www.polizei.sachsen.de/de/bilde ... Xklein.jpg
F. R. A. steht im dringenden Tatverdacht des gemeinschaftlichen Totschlags
am 26. August 2018 in Chemnitz.
Im Ergebnis der umfangreichen Ermittlungen zum Tötungsdelikt zum Nachteil eines 35-jährigen Deutschen am 26.08.2018 in Chemnitz konnte ein weiterer Tatverdächtiger identifiziert werden. Aufgrund der vorliegenden Erkenntnisse wurde durch das Amtsgericht Chemnitz Haftbefehl gegen den 22-jährigen irakischen Staatsangehörigen F. R. A. erlassen.
Der Gesuchte hat sein gewohntes Umfeld verlassen.
Vorsicht, der Verdächtige könnte bewaffnet sein !
Name:
R. A.
Vorname:
F.
Alter:
22 Jahre
Haarfarbe/ -form:
siehe Abbildung - aktuell die Haare an den Seiten kurz, oben länger
Unverständlich ist auch, weshalb man den TV nicht mit einem aktuelleren Bild sucht.
Lt. Medienberichten hat er seit seinem Aufenthalt in D mehrere Straftaten begangen, so dass es weitere Aufnahmen geben sollte.
Von Erkennungsmerkmalen des A. wie > Tätowierungen an Ober- und Unterarm und PKK-Stern am Hals wird berichtet.
WARUM NICHT ÜBER DAS OFFENSICHTLICHSTE MERKMAL? DER TV IST EXTREM KLEIN !!! Eine schmächtige, unscheinbare halbe Hose!
Ja, diese Helden
Bedeutung K.
Geschlechtsform männlich
Bedeutung: junger,gutaussehender,kräftiger Mann, "der tapferste und stärkste Held unter allen Helden"
Blick in die Glaskugel> Ein Täter kann nicht ermittelt werden. Ziel erreicht.... Klappe zu, Affe tot.