Miniwatson hat geschrieben: ↑Donnerstag, 01. Juni 2023, 15:29:01
Es gibt einen Menschen, auf den in der vorliegenden Situation plausibler Weise immer ein Anfangsverdacht fällt. Das ist der, der mit einer verschwundenen Person zuletzt zusammen war. Wenn diese anfangsverdächtige Person sich dann in Widersprüche verwickelt, nachweislich mehrmals lügt (jeweils in entlastender Absicht) und eine vom zetlichen Zusammenhang auf eine Entsorgung der Verschwundenen verdächtige Fahrt unternommen hat (die er zuvor leugnete), diese aber nicht anderweitig aufklären
will (!) und wenn es noch dazu keine anderweitigen glaubhaften Spuren gibt, dann ist der Anfangsverdächtige der Hauptverdächtige. Und das aus zu großem Teil eigener Anstrengung.
Ich möchte da mal kurz einhaken und mal in den Raum stellen, dass weder J.R. noch F.R. ihren Übernachtungsgast morgens gesehen haben (wollen).
Es ist also nicht gesichert, wer jetzt eigentlich zuletzt mit einer lebenden R.R. zusammen war.
Wenn es stimmt, dass keiner sie morgens gesehen hat, und sie war da wirklich nicht mehr im Haus, ist also die letzte Person, die sie gesehen hat offenbar J.R.
Sie sagt ja jedenfalls, dass sie abends zusammen gegessen und gespielt haben und sie dann ins Bett gegangen sind.
Ebenso kann es natürlich sein, dass beide sie nicht gesehen haben (wollen), aber sie trotzdem im Haus war. Dann wäre F.R. der letzte gewesen, der mit ihr im Haus war.
Ehrlicherweise kann man das also gar nicht sagen, wer nun zuletzt mit ihr im Haus war.
Klar macht es ihn verdächtigt, weil er auch in anderer Sache gelogen hat, aber einen Beweis stellt das nicht dar. Auch nicht, dass das Handy sich morgens eingeloggt hat. Angeblich kannten ja alle aus der Familie die Passwörter...
Was ist denn eigentlich wirklich belegbar? Wann und wo wurde sie von wem anderen als J.R. und F.R. gesehen?
PS stand nicht damals auch irgendwo, dass sich J.R. und F.R. auch morgens nicht über den Weg gelaufen sind?