Ich habe mir das noch einmal vorgestellt und bin in das Szenario gedanklich hineingegangen mit den Fragestellungen:AngRa hat geschrieben:Also meine Tathergangshypothese sehe ich nicht als täterfreundlich an, denn auch nach dieser These wäre er im Falle des Falles wegen Mordes verurteilt worden und zwar zu lebenslänglich, wenn er als Erwachsener gehandelt hat oder zu einer Jugendstrafe von 10 Jahren, wenn er zur Tatzeit noch Jugendlicher war. Da hätte es keine Milderungsgründe gegeben. Im Gegenteil. Es wären Mordmerkmale erfüllt gewesen, wenn er die Frau getötet hätte, weil er einer Strafanzeige entgehen wollte und darauf wäre es hinausgelaufen. Das Mordmerkmal "töten zur Verdeckung einer Straftat" wäre erfüllt gewesen. Ich habe lediglich versucht eine Erklärung für die zwei zugelassenen Fluchtversuche und das komplette Entkleiden zu finden, was mir ungewöhnlich vorkommt, denn insbesondere die Fluchtversuche zeigen meiner Meinung nach, dass der Täter zunächst gezögert hat die Frau zu töten.
a) Hatte er von Anfang an eine Tötungsabsicht und spielte nur "Katz und Maus"? oder
b) Hatte er keine unbedingte Tötungsabsicht, sondern wollte er nur den Geschlechtsverkehr, und der Tötungsentschluss resultierte aus einer sehr abweisenden Reaktion/Einstellung des Opfers ihm gegenüber?
Für a) spricht, dass er sie zwang, sich ganz auszuziehen. Er wollte eine Flucht ausschließen. Sie sollte in seinem Verfügungsbereich bleiben. Er hat sie mit dem Messer bedroht (ich meine, dass der xy-Film das so zeigte). Ohne Zwang hätte sie sich nie so gänzlich entkleidet.
Der Täter wollte mehr, als nur den Geschlechtsverkehr (GV). Er wollte ein Macht-Ohnmacht-Verhältnis.
Das Opfer hat wahrscheinlich gespürt, dass er mit dem GV noch nicht zufrieden ist. Deshalb hat sie m.E. die Gelegenheit genutzt, als er von ihr abgelassen hatte und seine Kleider zurecht zog.
Er aber dachte nicht, dass sie flieht, weil sie ja nackt war.
Sie jedoch traute der Situation nicht mehr, weiter mit ihm zusammen zu sein.
Ich kann es einfach nicht glauben, dass ein Gespräch in einer Situation: "Macht-Ohnmacht" von ihm ernsthaft erwogen worden ist und er davon ausging, dass die Frau in dieser Situation ungezwungene, freiwillige Versprechungen machen würde.
Er wollte sie quasi als Gefangene. Er gab ihr freiwillig keine Chance zum Entkommen. Er dachte, dass sie wegen ihrer Nacktheit nicht weglaufen wird. Die erzwungene Nacktheit war auch eine Vorkehrung von ihm, sie am Weglaufen zu hindern.
Sie aber nutze eine kleine Distanz von ihm und rannte um ihr Leben.
Ich denke nicht, dass er ihr eine Chance einräumen wollte. M.E. war der Tod eingeplant. Das Messer sehe ich dafür als Indiz. Und eben, dass seine Tat verdeckt werden sollte. Sein Umgang mit der Frau ließ ihn selbst nicht glauben, dass sie ihm verzeiht und die Fahrt normal fortgesetzt werden kann.
Bei einem GV ohne diese entwürdigende Nacktheit und die damit demonstrativ erzwungene Ohnmachtslage könnte ich deiner Hypothese, @AngRa, eher folgen.