Re: MORDFALL JUTTA HOFFMANN (15 †), LINDENFELS, 1986
Verfasst: Freitag, 22. Dezember 2023, 17:40:09
Klar, nachdem er die ganze Zeit geschwiegen hat zaubert er nun noch einen Mittäter aus dem Ärmel.
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Klar, nachdem er die ganze Zeit geschwiegen hat zaubert er nun noch einen Mittäter aus dem Ärmel.
Die Kammer sei überzeugt davon, dass der heute 62-Jährige Jutta Hoffmann am Nachmittag des 29. Juni 1986 zunächst tiefer in den Wald hinein zerrte, die 15-Jährige mit ihrem eigenen Gürtel strangulierte, sie dann vergewaltigte und schließlich mit einem Messer tötete, sagte der Vorsitzende Richter. „Es besteht nicht der Hauch eines Zweifels daran, dass sich dies so zugetragen hat“, sagte Wagner.
Hinweis um Hinweis habe sich während des Prozesses zusammengefügt. Sicher, jeder Hinweis könne für sich auch anders gewertet werden, aber: „Das Ganze ist mehr als die Summe seiner Einzelteile.“ In der Zusammenschau der Details ergebe sich ein konkreteres Bild.
Und dann rekapitulierte Wagner Indiz um Indiz. Er begann mit den Spuren, die Rechtsmediziner am skelettierten Leichnam der Jugendlichen fanden: das durchgeschnittene Bikini-Unterteil, das eindeutig auf eine Sexualstraftat hindeute, das Blut am Kleid, der Gürtel, der in einer Doppelschlinge um einen Wirbelknochen lag - zu eng geschnürt, um ihn noch um die Taille tragen zu können. Zu weit, um jemanden damit zu töten.
https://www.mannheimer-morgen.de/orte/h ... 60049.htmlHaftstrafe für Peter F. Vollstreckung ungewiss
„Auf Mord steht lebenslang“, sagte Wagner. Doch bis das Urteil rechtskräftig ist, bleibt Peter F. zunächst in dem Psychiatrischen Krankenhaus in Norddeutschland, in dem er bis zu seiner Festnahme lebte. Mit der Rechtskraft des Urteils müssen die Strafvollstreckungsbehörden in Norddeutschland entscheiden, wie es für ihn weitergeht, da es im Jahr 2012 ein Urteil des Landgerichts Kiel gab, das eine Unterbringung in der Klinik vorsah. Grundlage dafür war ein psychiatrisches Gutachten, das stark von den Ausführungen des Sachverständigen im Fall Jutta Hoffmann abwich, der Peter F. für voll schuldfähig hielt. Und so müssen die Behörden im nächsten Schritt entscheiden, ob die Unterbringung aufgehoben wird.
Ich sehe es genauso. Dass der Bruder W. Hoffmann einen anderen Tatverdächtigen im Visier hat, davon kann man ausgehen. Falls Revision eingelegt wird, wird man sehen, ob das Urteil anfechtbar ist.AngRa hat geschrieben: ↑Samstag, 23. Dezember 2023, 15:19:05 Im Video wurde auf die Uneinigkeit der Nebenkläger hingewiesen, was eine Verurteilung des Angeklagten betrifft. Die Eltern und die Schwester als Nebenkläger sind mit dem Urteilsspruch sehr einverstanden. Der Bruder als Nebenkläger bewertet alles anders und hätte wohl einen Freispruch begrüßt. Dahingehend äußerte sich der Nebenkläger-Vertreter. Das ist eine sehr seltene Konstellation, dass innerhalb einer Familie unter den Nebenklägern Uneinigkeit besteht. Es wurde in den Raum gestellt, dass in Lindenfels die Gerüchteküche brodelt. Ich werte das mal dahingehend, dass der Bruder des Opfers einen anderen Tatverdächtigen im Visier hat, den er aber nicht benennen kann, weil er davon ausgeht, dass diesem die Tat nicht nachzuweisen ist. Ich gehe davon aus, dass seitens der Verteidigung gegen das Urteil Revision eingelegt wird. Dann dauert es noch einige Zeit bis über die Revision entschieden ist. Schaun mer mal, ob das Urteil Bestand haben wird und wann es ggffls. rechtskräftig wird. Jedenfalls wird man noch etwas über die Sache hören.
Das war/ist auch meine Interpretation zum Verhalten des Bruders. Interessant wäre ja zu erfahren, was denn da in der Gerüchteküche von Lindenfels alles am brodeln ist. Die Frage ist ja auch immer noch, was mit den zwei von Zeugen gesehenen Männern ist, wie die "ins Bild" passen. Ist eigentlich ausgeschlossen, dass der jetzt Verurteilte einer von beiden war? Aber vielleicht weist die Gerüchteküche auch noch auf andere Personen hin? Nicht aus der Welt zu schaffen, scheint ja immer noch die Theorie, die Leiche sei erst später dort vergraben worden. Was ich persönlich schwer glauben könnte.Phil Durchblick hat geschrieben: ↑Samstag, 23. Dezember 2023, 17:01:30 Ich sehe es genauso. Dass der Bruder W. Hoffmann einen anderen Tatverdächtigen im Visier hat, davon kann man ausgehen. Falls Revision eingelegt wird, wird man sehen, ob das Urteil anfechtbar ist.
Nein, weil es doch laut dir jemand ganz anderes war… und die „innere Sicherheit“ weiß ja angeblich davon. Deshalb nur „TV“….lindenstein hat geschrieben: ↑Mittwoch, 27. Dezember 2023, 22:04:28 Da das Urteil noch nicht rechtskräftig ist, schreibe ich TV.
Vollkommen richtig! Folglich muss man hier (Morddrohungen) nicht noch etwas hineininterpretieren.Gast2311 hat geschrieben: ↑Donnerstag, 28. Dezember 2023, 13:58:22 Wie kann denn der TV Morddrohungen bekommen?
Vielleicht können wir das mal durchdenken..
Weil Vergewaltiger und Kindermörder ganz unten stehen in der Hierarchie in Strafanstalten.
Da er ja jetzt zu beiden Kreisen gehört, wird er dementsprechend von seinen Mithäftlingen behandelt werden. Da gehören auch Morddrohungen dazu, das ist dort eben kein Kindergarten.
https://www.main-spitze.de/lokales/hess ... lt-3172586Die Verteidiger erklärten, dass sie noch prüfen werden, ob sie Revision einlegen.