MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

von Catch22 » Donnerstag, 18. September 2025, 17:03:30

Von RAin Rick vermuteter Unfallort

Ergänzend zu den bereits geposteten Bildern gibt es auf Google Street View eine neue Panorama-Ansicht rund um die südliche Zufahrt zum Seilbahnparkplatz:

https://maps.app.goo.gl/Ybi5QC1aM54LLHX66
https://www.google.com/maps/@47.7635907 ... waKIZ!2e10

Hier die bisher bekannten Bilder:
Spoiler – hier klicken!
Catch22 hat geschrieben: Dienstag, 15. April 2025, 20:22:01 Von RAin Rick vermuteter Unfallort

Bild
Kampenwandstraße, südliche Zufahrt zum Seilbahnparkplatz („An der Bergbahn“, siehe Google Maps), rechts im Bild hinter dem Gehweg und dem Grünstreifen der Bärbach

Quelle: @Fränkin
viewtopic.php?p=293007#p293007


Bild
Zufahrt zum Seilbahnparkplatz, mittig rechts im Bild der Bärbach

Screenshot aus:
https://www.google.com/maps/@47.7638586 ... FQAw%3D%3D

Quelle: @Gast
viewtopic.php?p=293052#p293052


Im Bereich der Zufahrt zur Seilbahn endete die Geruchsspur Hannas, der der Polizei-Mantrailer Alf ab dem Eiskeller folgte. Diese Spur aber ist nicht gerichtlich verwertbar wegen Missachtung der Standards. Siehe hier:
viewtopic.php?p=292969#p292969

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

von Catch22 » Montag, 15. September 2025, 21:27:05

… Sie [RAin Rick] will, dass sich das Gericht von ihrer Unfalltheorie überzeugen lässt. …

Rosenheim24 am 15.09.2025
viewtopic.php?p=304278#p304278
Gast hat geschrieben: Montag, 15. September 2025, 14:42:35 … Das funktionierte vllt beim Badewannenmord in einem Gbäude aber nicht im öffentlichen Raum wo genug Dritte beteiligt gewesen sein könnten. …
Im Badewannen-Fall wollte sich zunächst auch niemand von einem Unfallgeschehen überzeugen lassen. Mit Penetranz hatte man sich in eine krude Mordtheorie verbissen.

Nebenbei: Den entscheidenden Beweis lieferte ein Gutachten zur Todeszeit – ein Zeitraum, für den der Hausmeister ein Alibi hat. Die Computersimulation beweist lediglich, dass ein Sturz plausibel ist. Einen Beweis für einen Unfall gibt es nicht. Wenig zu tun hat dies damit, ob das Geschehen in einem Gebäude oder an der frischen Luft angesiedelt ist.

Im Fall Hanna gibt es neue Gutachten der Verteidigung (Rechtsmedizin, Hydromechanik, IT), Stellungnahmen der früheren Gutachter dazu und ganz sicher Nachermittlungen wie beispielsweise eine Untersuchung der Gewebeproben aus den Kopfverletzungen auf Farbpartikel (betreffend die grün lackierten Muttern am Schütz der Oberprienmühle), eine Neubeurteilung der acetylierten Glucose im Urin und der auffällig geringen Mengen an Restharn und Mageninhalt. Außerdem sollen Gewebeproben auf eine postmortale Entstehung der Verletzungen hinweisen. Frappierend ist allein schon die augenscheinliche Übereinstimmung der Kopfwunden mit den Muttern am Schütz des Kraftwerks (siehe hier). Zudem soll sich beweisen lassen, dass der Notfallkontakt auf Hannas Handy als Ghostcall im Wasser ohne menschliches Zutun aktiviert worden sein konnte. Und aufgrund einer Neuauswertung der Handy-Daten sei davon auszugehen, dass Hanna gezielt ans Ufer des Bärbachs getreten sei.

Im Gegensatz zu alledem existiert weder von einer Tat noch von einem Täter auch nur die geringste Spur!

Warten wir doch ab, was die Sachverständigen im Sitzungssaal zu Tage fördern werden. Detaillierte Vorabinformationen von Prozessbeteiligten sind wegen § 353d Nr. 3 StGB nicht zu erwarten.

Gast hat geschrieben: Montag, 15. September 2025, 14:42:35 … Falls V und L … bei ihren belastenen Erstaussagen … blieben, hätte das Gericht … keine andere Wahl zum Schuldspruch …
Verenas Aussage zu vermeintlichem Täterwissen bei einem Spaziergang am 03.10.2022 ist längst widerlegt. (Das Gespräch hatte am Folgetag stattgefunden, als das Wissen kein Täterwissen mehr war, sondern Dorfklatsch.)

Hinsichtlich der Aussagen von Lea, Verena und Raffi zur Datierung und zum Ort des Tischtennisspiels sind Nachermittlungen geboten aufgrund der Widersprüche. Ob eine Auswertung der Handys der Zeugen so lange nach dem Ereignis noch zum Erfolg führen wird, wird sich zeigen. Allein die eklatanten Widersprüche in den Aussagen (allen voran Übersee versus Bernau-Felden!) dürften einer revisionsfesten Beweiswürdigung zulasten Sebastians im Wege stehen.

Aller Voraussicht nach zerbröselt das Täterwissen beim Tischtennis ebenso wie bereits zuvor das beim Spaziergang mit Verena und die Aussage des JVA-Zeugen. Aus die Maus.


Gast hat geschrieben: Montag, 15. September 2025, 16:54:58 … Würde man von derartigen Nachermittlungen erst in der Verhandlung hören, oder gibt es hierzu üblicherweise vorher Informationen?
Das ist unterschiedlich. Die Informationspolitik des LG Traunstein wirkt sehr restriktiv. Über die Beauftragung des Glaubwürdigkeitsgutachtens hatte das Gericht durch die Pressesprecherin Handlanger ausgewählte Medien informiert (PNP, siehe hier). Über vom Gericht angeordnete Nachermittlungen hingegen ist bislang nichts bekannt geworden. (Vorabveröffentlichungen durch Prozessbeteiligte verbietet § 353d Nr. 3 StGB.)

Gleichwohl liegt es im ureigenen Interesse der Kammer, gut vorbereitet in die Hauptverhandlung zu starten, um nicht durch (in Wirklichkeit wenig) überraschende Beweisanträge in ihrer Terminplanung aus der Kurve gefegt zu werden – so wie sich die Aßbichlersche Kammer zur Einholung eines dann überhastet erstellten hydromechanischen Gutachtens zwingen lassen musste, das vernünftigerweise schon vor Anklageerhebung durch die StA hätte eingeholt werden müssen.

Wie bereits hier dargelegt, gehe ich davon aus, dass umfassende Nachermittlungen längst im Gange bzw. sogar schon abgeschlossen sind. Spätestens in der Hauptverhandlung werden wir's erfahren.

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

von Gast » Montag, 15. September 2025, 16:54:58

Ich habe eine Frage zum anstehenden Verfahren:

Nachdem die neue Kammer des LG das Verfahren übernommen hat, hat sie zeitnah das Gutachten über AM in Auftrag gegeben. Darüber würde in der Presse berichtet.
Darüber hinaus ist es nicht unüblich, dass von der Kammer auch in Richtung der Ermittlungsbehörden Nachermittlungen gefordert werden. Im vorliegenden Fall wäre ja besonders von Interesse, wie die Handy-Bewegungsprofile des Freundeskreises von ST ausgesehen haben. Richterin Aßbichler wollte das im ersten Verfahren nicht weiterverfolgt sehen. Bezüglich angebliches Täterwissen rund um das angebliche Tischtennisspiel am Chiemsee wären diese Informationen aber sehr wichtig.
Würde man von derartigen Nachermittlungen erst in der Verhandlung hören, oder gibt es hierzu üblicherweise vorher Informationen?

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

von Gast » Montag, 15. September 2025, 14:42:35

Sie will, dass sich das Gericht von ihrer Unfalltheorie überzeugen lässt.
Aus Spoiler von obigen Post
Das funktionierte vllt beim Badewannenmord in einem Gbäude aber nicht im öffentlichen Raum wo genug Dritte beteiligt gewesen sein könnten.

Falls V und L in reintunken wollten und theoretisch bei ihren belastenen Erstaussagen, welche man nicht durch Gps und Kameras entkräften könnte, blieben, hätte das Gericht auch keine andere Wahl zum Schuldspruch, ob jetzt die Verletzugen vor oder nach dem Tod zustande kamen.

Alle anderen Indizien findet ja nur der Nebenklägeranwalt so toll.

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

von Catch22 » Montag, 15. September 2025, 13:11:17

OVB zu Besuch in der Kanzlei Rick

Eine versöhnliche Homestory mit RAin Rick und Rottweiler-Dame Momo stellt die Verteidigerin in ein sympathisches Licht.

Rückt damit das Oberbayerische Volksblatt (OVB) von seinem bisherigen Kurs ab? Anscheinend will man die Stammtische im Verbreitungsgebiet auf einen bevorstehenden Freispruch vorbereiten.

Sachlich nichts Neues und dennoch überraschend lesenswert berichten die OVB-Medien auf Rosenheim24:

Spoiler – hier klicken!
„Ich muss nicht gemocht werden“: Regina Rick über ihre Ziele im Eiskeller-Prozess – und was sie antreibt

Bild
Regina Rick und ihre Rottweiler-Hündin Momo. © Michael Weiser

Am 29. September startet der Eiskeller-Prozess von neuem. … Eine wichtige Rolle wird … Verteidigerin Regina Rick spielen. Ein Besuch in ihrer Kanzlei.

… Will man in der Kanzlei an der Neuhauser Straße in München zu Regina Rick, kommt man an Momo nicht vorbei. Die acht Jahre alte Rottweiler-Dame trottet in den Warteraum und nimmt sich gleich mal den Besucher vor, der in wenigen Minuten einen Termin bei der Strafverteidigerin hat. Rottweiler haben eine beeindruckende Größe und noch beeindruckendere Kiefer. Aber – keine Angst: Momo ist im Normalfall eine sehr freundliche Empfangsdame und schon nach wenigen Streicheleinheiten zufriedengestellt.

Angriffslustig wie ein Hütehund

Versteht man Regina Rick besser, wenn man ihre Zuneigung zu Momo betrachtet? Sie selbst zieht Parallelen. „Momo hat einen guten Beschützerinstinkt“, sagt die Anwältin. „Niemand bringt sie aus der Ruhe.“ Und, mit dem Anflug eines Grinsens: „Wir sind beide kurz und stämmig.“ Auch Bewunderer von Regina Rick sehen Ähnlichkeiten. „Beide sind entschlossen, und Regina Rick wohl noch angriffslustiger als ihre Hündin“, sagte Rechtsanwaltskollegin Carolin Arnemann in ihrer Laudatio bei der Verleihung der Auszeichnung „pro reo“ („für den Angeklagten“) im November 2023.

Regina Rick erreicht eine Premiere der Justizgeschichte

Regina Rick arbeitet seit 25 Jahren als Strafverteidigerin. Ihr ist Bemerkenswertes gelungen. Noch nie zuvor in der Geschichte des Freistaats Bayern war ein zweimaliger Schuldspruch wegen Mordes in einer Wiederaufnahme durch einen Freispruch wegen erwiesener Unschuld aufgehoben worden.

Rick schaffte genau das im Fall … [des Hausmeisters Manfred G.]. … Aus der neuen Hauptverhandlung ging … [G.] im Juli 2023 als freier Mann hervor – wegen erwiesener Unschuld. Und das nach über 13 Jahren im Gefängnis.

Auch den „Eiskeller-Prozess“ hat sie auf Neustart gestellt. Nach der Verurteilung von Sebastian T. wegen Mordes … hat sie zusammen mit Dr. Yves Georg aus der Hamburger Kanzlei Schwenn die Revision durchgeboxt. Der Bundesgerichtshof entschied, dass ihr Befangenheitsantrag gegen die zweite Kammer … nicht von der ersten Kammer hätte abgelehnt werden dürfen.

Bild
Sebastian T. kurz nach seiner Haftentlassung, begleitet von seiner Anwältin Regina Rick. © Privat

„Keine Angst vor Konflikten“

Regina Rick wurde mit diesen Fällen deutschlandweit bekannt. Selbstbewusst war sie davor schon. „Ich habe keine Angst vor Konflikten“, sagt sie. In der Tat geht sie Auseinandersetzungen nicht aus dem Weg. Rick wirkt getrieben, angespornt von ihrem Misstrauen gegen Richter und Staatsanwälte des Freistaats. Sie werde „zornig“ wegen des Leids, das die bayerische Justiz oft verursache, sagte sie mal in einem Interview.

Weil sie sich auf einer Mission sieht, überzieht sie Gerichte mit Beweisanträgen, spielt auf der Klaviatur der Medien, nutzt das Aufsehen, das der eben freigelassene Manfred … [G.] im „Eiskeller-Prozess“ mit seinem Erscheinen im Besucherbereich des Großen Saals des Landgerichts Traunstein erregt. Dass die Vorsitzende Richterin Jacqueline Aßbichler sie nach dem Urteil im Fall Hanna wegen ihres aggressiven Vorgehens eine „Gefahr für den Rechtsstaat“ nannte, lässt sie zumindest äußerlich ungerührt. „Ich muss nicht gemocht werden“, sagt sie.

Rick ist verbissen und hartnäckig

Ihr Auftreten vor Gericht provoziert und polarisiert. Ihre eigentlichen Stärken liegen woanders: Fleiß und Ausdauer. „Die lächelnde Hartnäckigkeit in Person“, hat sie ein berühmter Kollege genannt, der Revisionsspezialist Gerhard Strate. „Dr. Georg ist ein Sprach-Ajatollah“, sagt sie selbst, „ich bin der Akten-Ajatollah.“

Sie entdeckte in Nebenakten des Eiskeller-Prozesses einen vertraulich wirkenden E-Mail-Austausch zwischen Richterin und Staatsanwalt. Eine Kommunikation an der Verteidigung vorbei? „Mauschelei“, sagte sie damals – und reichte einen Befangenheitsantrag ein.

Den Befangenheitsantrag wies die erste Jugendkammer zwar ab. Doch der Bundesgerichtshof war mit dieser Ablehnung nicht einverstanden und gab der Revision statt. Der Punkt ist der: Die meisten – manche sagen: die allermeisten – Verteidiger hätten Nebenakten nicht so akribisch unter die Lupe genommen. So jedoch wurde der Fall ans Landgericht Traunstein zurückverwiesen. …

Freispruch mangels Beweisen? Für Rick zu wenig

Es dürfte schwierig werden, Sebastian T. einen Angriff nachzuweisen. Die Verurteilung von Sebastian T. im ersten Prozess hing ja doch vor allem an der Aussage eines umstrittenen Zeugen, des Mithäftlings Adrian M. Der sei jedoch nicht glaubwürdig, stellte ein Gutachten fest … Dass die Erste Jugendkammer daraufhin die U-Haft für den Angeklagten … aufhob, sehen viele Prozessbeobachter als klares Vorzeichen in Sachen Freispruch.

Doch das allein wird Regina Rick nicht genügen. Über 20 Prozesstage sind angesetzt, „und die werden wir auch brauchen“, meint sie. Ein Freispruch mangels Beweisen? Das würde nicht für Beruhigung in Aschau sorgen, glaubt sie. Und der Schatten des Zweifels würde weiter auf der Familie des Angeklagten lasten. Nichts für Rick. Sie will, dass sich das Gericht von ihrer Unfalltheorie überzeugen lässt.

Sie lässt nicht locker, Stunde um Stunde hat sie die Prien abgesucht, nach Stellen, wo sich Hanna am 3. Oktober 2022 ihre schweren Verletzungen zugezogen haben könnte. Dem Gericht will sie Videos präsentieren, dazu Gutachten. Sie will Sebastian T. mit blütenreiner Weste aus dem Gerichtssaal schreiten sehen. „Wir streben einen Freispruch wegen erwiesener Unschuld an“, sagt sie.

Rick: „Er hat keinen Grund, sich zu verstecken“

Sie ist sich ihrer Sache sicher. Fotos von Sebastian T. werden auf ihre Bitten hin unverpixelt gezeigt. „Er hat keinen Grund, sich zu verstecken“, sagt Regina Rick. „Er hat nichts falsch gemacht – außer mit der Polizei zu reden.“

Rosenheim24.de am 15.09.2025
https://www.rosenheim24.de/rosenheim/ch ... 28463.html
ohne Paywall:
https://web.archive.org/web/20250915091 ... 28463.html
https://www.removepaywall.com/search?ur ... 28463.html

Und prompt purzeln die Stammtischkommentare von den Bäumen:
https://www.rosenheim24.de/rosenheim/ch ... d-Comments

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

von Gast » Montag, 15. September 2025, 13:00:18

Ich glaube nicht dass ein Unfall beweisbar sein wird und dann steht beides im Raum: Unfall oder Verbrechen.

Verbrechen bedeutet Tätersuche und wenn dann einer ausgeschlossen ist muss weiter gesucht werden. Wäre dann halt wieder Arbeit für die Polizei.
Und wenn sich dann auch kein Verbrechen beweisen lässt, dann kann man den Thread in "UNGEKL. TODESFALL" verschieben.

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

von Catch22 » Montag, 15. September 2025, 00:56:43

Gast hat geschrieben: Sonntag, 14. September 2025, 23:57:46 … Ich hatte heute schon über 2 spontane Mordfälle hier geschrieben um zu zeigen dass es hier auch sein könnte …
Zunächst findet eine neue Hauptverhandlung statt mit komplett neuer Beweisaufnahme. Status quo: Die Verteidigung geht von einem Unfall und Sebastians Unschuld aus; die StA bekräftigt, keine Hinweise auf einen anderen Täter zu haben. Warte doch die neue Beweislage ab, bevor höchst spekulative Vergleiche mit anderen, nicht wirklich vergleichbaren Fällen ins Kraut schießen.

Falls die StA erneut Ermittlungen gegen Unbekannt aufnehmen sollte, wird die Öffentlichkeit davon erfahren.

Gast hat geschrieben: Sonntag, 14. September 2025, 23:57:46 Erfahrungswissen aus ähnlichen Fällen hilft dabei Sachverhalte zu verstehen. …
Bei der Zubereitung eines Soufflés helfen Kenntnisse im Kartoffelschälen leider wenig. ;-)

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

von Gast » Sonntag, 14. September 2025, 23:57:46

Erfahrungswissen aus ähnlichen Fällen hilft dabei Sachverhalte zu verstehen.
Ich hatte heute schon über 2 spontane Mordfälle hier geschrieben um zu zeigen dass es hier auch sein könnte und die Täter sitzen jetzt in der Forensik. Beide hatten wohl eine Stunde zuvor nicht daran gedacht einen Mord zu begehen.

Ein Täter vom Kaliber eines Kurt Werner Wichmann würde auch nicht zigmal in die Eiskellerkamera grinsen, wenn er auf Opfer aus dem Eiskeller in sicherer Entfernung wartet.

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

von Catch22 » Sonntag, 14. September 2025, 19:52:10

Gast hat geschrieben: Sonntag, 14. September 2025, 16:13:52 … Im Wiesenfeld ist ja der Tatablauf klarer, aber im Kreise der Verdächtigen irrt(e) man schon lange umher. …
Explizit der Tatablauf ist im Wiesenfeld-Fall alles andere als klar. Genau deshalb hatte das LG Würzburg zahlreiche Tatvarianten herausgearbeitet und einander gegenübergestellt. DNA-Spuren für sich allein können die Täterschaft des dortigen Angeklagten nicht beweisen.

Gast hat geschrieben: Sonntag, 14. September 2025, 16:13:52 … In Aschau ist das Tathergeschehen strittig und als Täter muss der Jogger herhalten. …
Nicht nur das Tatgeschehen in Aschau ist umstritten, sondern in erster Linie die Frage, ob überhaupt eine Straftat vorliegt.

Gast hat geschrieben: Sonntag, 14. September 2025, 16:13:52 Die Prozesse … wegen der Vorfälle in Wiesenfeld und Aschau waren beide wegen … Mordes wegen eines Sexualdeliktes …, die dann … aufgehoben wurden …
Darin erschöpfen sich die Gemeinsamkeiten dieser beiden Fälle in tatsächlicher Hinsicht aber auch schon. (Auf rechtlicher Ebene sind entfernte Parallelen erkennbar hinsichtlich einer lückenhaften und widersprüchlichen Beweiswürdigung. Mit Blick auf das aufgehobene Urteil im Fall Hanna wurden diese Aspekte hier schon ausführlich beleuchtet.)


Gast hat geschrieben: Sonntag, 14. September 2025, 14:43:42 … Am Bärbach aber könnten zum Tatzeitpunkt genug andere Personen zu gange gewesen sein und das wird immer verniedlicht. …
So einfach ist das nicht. Die Außenkamera am Notausgang des Eiskellers scheint die Kampenwandstraße im Bereich der Einmündung der Schlossbergstraße aufgezeichnet zu haben. Ein Täter, der sich dem Tatortbereich von Norden (wo der große Eiskeller-Trubel war) über die Kampenwandstraße genähert hätte, wäre wohl von der Kamera erfasst worden. Übrig bliebe ein Täter, der von Süden, über den Seilbahnparkplatz oder aus einem der anliegenden Häuser bzw. Hotels gekommen wäre oder der dort in einem Fahrzeug auf sein Opfer gewartet hätte. Gleiches gilt für den Fluchtweg, der aufgrund der Kamera nur in südliche Richtung plausibel erscheint.

Diesbezügliche Erkenntnisse aus den polizeilichen Ermittlungen sind nicht öffentlich bekannt.

Gast hat geschrieben: Sonntag, 14. September 2025, 14:43:42 … Wie einfach es ist, den Tod einer jungen Frau herbei zu führen … mit Hilfe eines … vorbei fahrenden Zuges, zeigt das aktuelle Beispiel in Friedland. …
Am Bärbach verkehrt keine Bahn und weder von einer Tat noch von einem Täter gibt es am Bärbach auch nur die geringste Spur.

Gast hat geschrieben: Sonntag, 14. September 2025, 14:43:42 … obwohl der Opa des Opfers am Telefon den Streit mit angehört hat …
Im Fall Hanna gab es kein zustande gekommenes Telefonat, keinen Ohrenzeugen am Telefon – und voraussichtlich wird nicht länger ausgeschlossen werden können, dass es sich bei dem vermeintlichen „Notruf“-Versuch um einen Ghostcall gehandelt hat.

Gast hat geschrieben: Sonntag, 14. September 2025, 14:43:42 … Der aktuelle Fall Iryna in den USA zeigt wie spontan ein entsprechender Täter ein Opfer auswählt und wie schnell die Tat geschieht.
Das ist richtig. Im Fall Hanna jedoch drängt sich auf, dass von Anfang an vorschnell von einem Gewaltdelikt ausgegangen und ein Unfallgeschehen leichtfertig ausgeschlossen wurde.


Gast hat geschrieben: Sonntag, 14. September 2025, 15:19:40 Auch in diesem Fall Schreie und Telefonbenutzung …
Im Fall Hanna gab es nur einen einzigen Schrei (der vor allem nicht als Hilfeschrei beschrieben wurde) und eine manuelle Bedienung des Telefons durch Hanna ist höchst umstritten (ein neues Gutachten der Verteidigung wird Gegenstand der neuen Verhandlung sein).

Gast hat geschrieben: Sonntag, 14. September 2025, 15:19:40 … der arme Bürgermeister von Friedland hat nach über 2 Wochen noch an die Mär vom Unfall geglaubt …
Im Fall Hanna ist es wohl umgekehrt: die Mär vom bösen Monster, das der Phantasie entsprungen war und jetzt wieder eingefangen werden wird.


Birnen mit Äpfeln zu vergleichen, wird nicht zur Klärung beitragen können.

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

von Gast » Sonntag, 14. September 2025, 16:13:52

Die Prozesse der beiden Jugendkammern wegen der Vorfälle in Wiesenfeld und Aschau waren beide wegen des Vorwurfs eines Mordes wegen eines Sexualdeliktes an einem Mädchen oder einer jungen Frau in Bayern, die dann von der höchsten Instanz aufgehoben wurden, was ja auch nicht so oft vorkommt.

Im Wiesenfeld ist ja der Tatablauf klarer, aber im Kreise der Verdächtigen irrt(e) man schon lange umher.

In Aschau ist das Tathergeschehen strittig und als Täter muss der Jogger herhalten.
Die juristischen Feinheiten überlasse ich euch.

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

von Catch22 » Sonntag, 14. September 2025, 15:21:01

Lento hat geschrieben: Sonntag, 14. September 2025, 08:07:16 … Hier der Link zum Beschluss:
https://juris.bundesgerichtshof.de/cgi- ... =361&pos=2
Ich persönlich sehe da keine richtigen Parallelen …
Danke! Du hast recht. Die Aufhebung des Urteils im Cold Case „Wiesenfeld“ ist mit dem aufgehobenen Urteil im Fall Hanna nicht vergleichbar. Die beiden Fälle liegen strukturell völlig unterschiedlich. (Allenfalls in den Sinn kam mir beim Lesen des BGH-Beschlusses zum Wiesenfeld-Fall die Sebastian unterstellte „Extrarunde“ zu einem ebenfalls nur unterstellten Tatort. Dies zu vertiefen, lohnt aber kaum.)

Lento hat geschrieben: Sonntag, 14. September 2025, 08:07:16 … dass hier die Ermittlungen nicht weiter geführt haben oder nicht weitergeführt wurden. …
Ungeachtet dessen, dass Du Dich hier auf einen alternativen Täter beziehst (wie von der StA erwähnt), vermute ich, dass die neue Kammer längst Nachermittlungen durch die Polizei angeordnet hatte. Die neue Kammer wird kein Interesse daran haben, Ermittlungen abermals während der laufenden Hauptverhandlung unter rollendem Rad nachholen zu müssen.

Dabei denke ich insbesondere an die Auswertung der Handys aller Teilnehmer des Tischtennisspiels, in dessen Anschluss Sebastian vermeintliches Täterwissen offenbart haben soll. Zeitpunkt und Ort des Spiels blieben bisher im Nebel. Der Knaller im aufgehobenen Urteil ist die angeblich ermittelte Örtlichkeit: „Felden/Übersee“ (Rdnr. 388) bzw. „Übersee (Strandbad Felden)“ (Rdnr. 1271). Felden und Übersee sind zwei völlig verschiedene, signifikant voneinander entfernt liegende Orte! Der Chiemseepark Felden ist ein Ortsteil der Gemeinde Bernau. Als eigenständige Gemeinde liegt Übersee östlich davon. Nachermittlungen hatte ich bereits im Vorfeld der Aufhebung des Haftbefehls vermutet:

Spoiler – hier klicken!
Catch22 hat geschrieben: Sonntag, 15. Juni 2025, 20:42:42
Fazit

Sollte der Zeugenbeweis Adrian M. entfallen, stünde noch das nach dem Tischtennisspiel vermeintlich geäußerte Täterwissen im Raum. Möglicherweise hat die neue Kammer diesbezügliche Nachermittlungen angeordnet, um die Widersprüche in den Aussagen der Teilnehmer aufzuklären und Zweifel an der Datierung und dem Ort des Spiels auszuräumen.

Darüber jedoch schweigt die StA. Und die nicht sachkundige Presse hakt nicht nach.

Lento hat geschrieben: Sonntag, 14. September 2025, 08:07:16 … Ich frage mich, warum sieht sich die StA genötigt, so etwas mitzuteilen. …
Weil es funktioniert:

Wer als Leser aufgrund mangelnder Sachkunde die Details (und damit die Widersprüche!) nicht vor Augen hat, glaubt, was gleichermaßen nicht sachkundige Medien unkritisch und einseitig unters Volk bringen. Pressevertreter wie etwa die vom Traunsteiner Tagblatt erhalten dann beim Presseball der Justiz die Goldene Nadel oder wenigstens ein Extralöffelchen vom preisgünstigen Forellenkaviar.

Deshalb war es mir ein Anliegen, die Erklärung der StA Punkt für Punkt zu kommentieren.

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

von Gast » Sonntag, 14. September 2025, 15:19:40

Der offenbar gewaltsame Tod eines 16-jährigen Mädchens auf dem Bahnhof im niedersächsischen Friedland sorgt weiter für Entsetzen. Insbesondere auch deshalb, weil immer mehr Details des Vorfalls ans Licht kommen. Die 16-Jährige hatte offenbar kurz vor ihrem Tod in ihrer Angst noch ihren Großvater angerufen. Dieser machte sich zwar sofort auf den Weg zu ihr. Doch es war zu spät. „Ihr Opa musste alles mitanhören“, zitiert die „Bild“-Zeitung den Bürgermeister Markus Janitzki (40) aus Geisleden in Thüringen. „Er hörte Schreie, dann nur noch Zugrauschen.“

Nach bisherigem Ermittlungsstand soll ein 31-jähriger Mann die Jugendliche gegen einen durchfahrenden Güterzug gestoßen haben.
https://www.welt.de/vermischtes/article ... er-an.html
Auch in diesem Fall Schreie und Telefonbenutzung und der arme Bürgermeister von Friedland hat nach über 2 Wochen noch an die Mär vom Unfall geglaubt und heult jetzt rum, weil er einen Shitstorm kriegt.
https://www.ardmediathek.de/video/ndr-i ... TY0M2FjYzI

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

von Gast » Sonntag, 14. September 2025, 14:43:42

Gibt es andere Tatverdächtige, die nun angeklagt werden könnten, oder hält die Staatsanwaltschaft Sebastian T. weiterhin für den einzigen Tatverdächtigen? Werden im Zuge der Vorbereitung zu dem neuen Verfahren weitere Ermittlungen unternommen, um entweder weitere Tatverdächtige zu finden oder die Anklage von T. mit mehr Beweisen zu unterlegen? Gibt es inzwischen vielleicht sogar neue Beweise, die die Anklage von T. stützen?

Nach aktuellem Sachstand gibt es keine Hinweise auf einen anderen Täter. Sollten sich neue Ermittlungsansätze ergeben, wird diesen selbstverständlich nachgegangen.
Im Spoiler von
https://www.het-forum.de/viewtopic.php?p=304209#p304209
Man könnte grad meinen Täter und Opfer haben sich in einen geschlossenen und von Kameras aussen überwachten Raum befunden und das Opfer wurde mit gebrochenen Genick neben einer Leiter aufgefunen. Da gibst ja dann nur die Möglichkeit selbstverschudeter Sturz des Opfers oder Tod durch den Täter herbeigeführt. Am Bärbach aber könnten zum Tatzeitpunkt genug andere Personen zu gange gewesen sein und das wird immer verniedlicht.

Wie einfach es ist, den Tod einer jungen Frau herbei zu führen ohne einen gefählichen Hochwasser führenden Bach, aber mit Hilfe eines am Bahnsteig mit 100 Kmh vorbei fahrenden Zuges, zeigt das aktuelle Beispiel in Friedland.
Markus Scharf
12.08.2025, 17:09 Uhr

Friedland. Hinweis: [[[Am 29. August ist in Göttingen ein 31-jähriger Mann festgenommen worden. Er ist nach Angaben der Staatsanwaltschaft dringend tatverdächtig, das Mädchen vor den fahrenden Zug gestoßen und so getötet zu haben.[[[

Im Friedländer Bahnhof ist es am Montagnachmittag zu einem tödlichen Unfall gekommen. Ein 16 Jahre altes Mädchen aus Heiligenstadt wurde ersten Ermittlungen zufolge gegen 16 Uhr auf dem Bahnsteig von einem vorbeifahrenden Güterzug erfasst und tödlich verletzt.

Ein Friedländer entdeckte den auf dem Bahnsteig liegenden Leichnam des Mädchens. Die alarmierte Polizei sperrte das Gelände weiträumig ab. Nach ersten Untersuchungen ist noch völlig unklar, wie es zu dem tödlichen Unfall kommen konnte, erklärte Polizeisprecherin Jasmin Kaatz am Dienstag.

Nach Angaben der Polizei hielten sich zum Zeitpunkt des Unfalls mehrere Personen im Bahnhofsbereich auf, darunter auch ein Mann in einem weißen T-Shirt. Sie alle werden als Zeugen gebeten, die zuständigen Ermittler zu kontaktieren.
https://www.goettinger-tageblatt.de/lok ... BSASY.html
Hier oben die erste politisch korrekte Meldung, weil ein geflüchteter schutzsuchender Flüchtling beteiligt war.
Der Satz in Klammern wurde nach der Wende im Fall ergänzt.
Friedland: DNA-Spuren von Beschuldigtem an toter 16-Jährigen
29.08.2025 | 18:30 Uhr
1 Min | Verfügbar bis 29.08.2027
Laut Staatsanwaltschaft muss der Verdächtige "kräftiger zugegriffen" haben, um diese Spuren am Opfer zu hinterlassen.
https://www.ndr.de/nachrichten/niedersa ... d-122.html
Die haben aber lange für die Wende gebraucht obwohl der Opa des Opfers am Telefon den Streit mit angehört hat
11. August 2025
Gegen 16 Uhr wird die 16-jährige Liana K. am Bahnhof von Friedland von einem Güterzug gestreift und stirbt. Die Polizei, die zuvor wegen einer randalierenden Person zum Bahnhof gerufen wurde, trifft vor Ort auf den Tatverdächtigen. Er führt die Beamten zu der Toten und gibt an, sie dort gefunden zu haben. Ein Atemkontrolltest ergibt, dass er 1,35 Promille hat. Er verhält sich laut Justizministerium zunehmend aggressiv. Weil kein Tatverdacht besteht, kann er gehen. Am Abend verhält sich der alkoholisierte Tatverdächtige im Bereich des Grenzdurchgangslagers Friedland Angaben des Innenministeriums zufolge aggressiv und bedroht Mitarbeiter. Er wird in das Asklepios Fachklinikum in Göttingen gebracht. Dort wird eine vorläufige Unterbringung angeordnet. Gegen den Unterbringungsbeschluss legt er Beschwerde ein.


13. August 2025
Im Zentralen Kriminaldienst der Polizei Göttingen wird die Mordkomission "Grenzfall" eingerichtet.

27. August 2025
Eine Auswertung zeigt: An der Kleidung der toten 16-Jährige befinden sich DNA-Spuren des 31-Jährigen.

29. August 2025
Das Amtsgericht Göttingen erlässt eine einstweilige Unterbringung des Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus. Seitdem befindet sich der Beschuldigte wegen Fluchtgefahr in der Forensik der Asklepios Fachklinik.
https://www.ndr.de/nachrichten/niedersa ... d-144.html
Der aktuelle Fall Iryna in den USA zeigt wie spontan ein entsprechender Täter ein Opfer auswählt und wie schnell die Tat geschieht.

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

von Lento » Sonntag, 14. September 2025, 08:07:16

Catch22 hat geschrieben: Donnerstag, 11. September 2025, 00:32:18Eine Pressemitteilung über die Entscheidung des BGH vom 09.09.2025 (ggf. mit weiterführendem Link zum Beschluss bzw. Urteil!) ist bislang noch nicht erschienen:
https://www.bundesgerichtshof.de/DE/Pre ... _node.html
Der Beschluss ist schon etwas länger her (10. Juli 2025), eine Pressemitteilung gab es offenbar nicht.Vielleicht hatte die Begründung durch die Ferienzeit auch etwas länger gedauert.

Hier der Link zum Beschluss:

https://juris.bundesgerichtshof.de/cgi- ... =361&pos=2

Ich persönlich sehe da keine richtigen Parallelen, schließlich gab es eindeutige DNA-Spuren, welche den direkten (sexuellen) Kontakt des Angeklagten belegen. Ob sich dahinter wirklich ein freiwiller Geschlechtsverkehr verbirgt oder das eine fast schon nur theoretische Möglichkeit ist, wage ich nicht zu beurteilen.

Dieser Fall ist m.E. nicht mit dem vorliegen daher vergleichbar.


Vielen dank @Catch22, dass Du den Artikel bzgl. der Sichtweise der StA so gut aufbereitet hast.

Für micht klingt diese Stellungnahme schon sehr defensiv. Eigentlich sieht man daran, dass sie in Wirklichkeit nichs handfestes in der Hand hat. Wäre es wirklich ein Tötungsdelikt, dann dedeutet "keine Hinweise für einen anderne Täter" nicht automatisch, dass es diesen nicht gibt, sondern schlicht und einfach, dass hier die Ermittlungen nicht weiter geführt haben oder nicht weitergeführt wurden. Bei dem vermeintlichen Tatort und unter den Umständen der vollständig fehlenden Spuren ist das auch nicht verwunderlich.

Dass sie sich zu der Unfalltheorie nicht äußern will, sondern auf das Verfahren verweist, wäre ein Widerspruch, wenn sie weiter ein Unfall bestreiten würde. So spricht jedoch nur von ihren Erkenntnissen und klammert dabei die neuen Gutachten aus, mehr nicht.

Der Rest bzw. genaugenommen die ganzen "Argumente" sind rene Nebelkerzen

Ich frage mich, warum sieht sich de StA genötigt, so etwas mitzuteilen. Das galt auch im Januar diesen Jahres für den GStA. Was treibt diese Menschen zu einem solchen PR-Theater? Hier wäre Schweigen Gold, denn so werden sie einen größeren Gesichtsverlust bei einem Freispruch erleiden. Was die PR-Aktion nun in Aschau bewirkt, kann ich nicht beurteilen. Für mich sind das äußerst rücksichtslose Menschen, die Fehler nicht eingestehen wollen, einfach nur noch ekelhaft.

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

von Catch22 » Samstag, 13. September 2025, 18:44:58

Traunsteiner Tagblatt: „Interview“ mit LOStA

Eine simple Presseerklärung der StA wurde allem Anschein nach von einer Lokaljournalistin mit ein paar „Fragen“ gespickt und – Simsalabim! – vom Traunsteiner Tagblatt und dem Berchtesgadener Anzeiger dem Leser als „Interview“ untergejubelt, noch dazu mit dem „Leiter der StA Traunstein“, um die besondere Kompetenz herauszuheben. Billigster Verlautbarungs-„Journalismus“! Die Passauer Neue Presse hatte sich zumindest die Mühe gemacht, aus derselben nackten Pressemitteilung einen Artikel zu fabrizieren.

„Interviewt“ haben will die Lokalgazette LOStA Dr. Beckstein:

Spoiler – hier klicken!
Staatsanwaltschaft bleibt bei ihrer Anklage wegen Mordes

Bild
Dr. Wolfgang Beckstein, Leiter der Staatsanwaltschaft Traunstein: „Ab 29. September 2025 wird die Beweisaufnahme mit allen Sachverständigen, Zeugen und weiteren Beweismitteln wiederholt.“

… Die Verteidiger wollen einen Unfalltod der jungen Frau beweisen. Die Staatsanwaltschaft Traunstein bleibt bei ihrer Anklage wegen Mordes. Daran ändert auch ein neues Gutachten nichts. Dr. Wolfgang Beckstein, der Leiter der Staatsanwaltschaft Traunstein, gab dem Traunsteiner Tagblatt ein Interview.

Die Erste Jugendkammer am Landgericht Traunstein hat Sebastian T., der des Mordes an der Studentin Hanna am 3. Oktober 2022 in Aschau im so genannten „Eiskeller-Fall“ verdächtig ist, mit Beschluss vom 20. Juni 2025 aus der Haft entlassen. Ein Glaubwürdigkeitsgutachten von Prof. Dr. Max Steller zu dem Hauptbelastungszeugen, eines damaligen Mitgefangenen von T. , spielte dabei eine Rolle. Zweifelt die Staatsanwaltschaft an der Glaubwürdigkeit des Hauptbelastungszeugen? Oder werden dessen Aussagen zu dem angeblichen Geständnis von T. ihm gegenüber in der Zelle um die Weihnachtszeit 2022 weiter als Täterwissen gewertet?

An unserer bisherigen Einschätzung hat sich nichts geändert. Auf die Revision des Angeklagten hat der Bundesgerichtshof (BGH) mit Beschluss vom 1. April 2025 das Urteil des Landgerichts Traunstein vom 19. März 2024 ausschließlich wegen eines Verfahrensfehlers, also aus formalen Gründen, aufgehoben. Der BGH hat sich mit dem Urteil inhaltlich nicht befasst, sich zum Beispiel weder zur Beweiserhebung noch zur Beweiswürdigung geäußert.

Wissen Sie, ob der Zeuge bei seinen bisherigen Angaben bleibt und ob er diese auch im neuen Verfahren bestätigen wird?

Dazu kann ich nichts sagen. Die Hauptverhandlung gegen Sebastian T. beginnt ganz von vorne und vor einer anderen Kammer, also mit anderen Richtern. Ab 29. September 2025 wird die Beweisaufnahme mit allen Sachverständigen, Zeugen und weiteren Beweismitteln wiederholt – als hätte der erste Prozess nicht stattgefunden. Auf dieser Grundlage erfolgt eine neue Beweiswürdigung.

Wer vertritt die Staatsanwaltschaft?

Zwei am ersten Prozess nicht beteiligte Sitzungsvertreter, Staatsanwalt als Gruppenleiter Christian Merkel und Staatsanwältin Pia Dirnberger, werden sich ein umfassendes Bild verschaffen und nach den gewonnenen Beweisergebnissen eigenverantwortlich am Ende ihre Anträge stellen.

Sieht die Staatsanwaltschaft die Anklage und Verurteilung von Sebastian T. aus heutiger Sicht als Fehler? Die Verteidigung will mit drei Gutachten beweisen, dass Hanna W. Opfer eines Unfalles geworden ist. Sieht die Staatsanwaltschaft die Unfalltheorie als möglich an? Oder geht sie weiterhin davon aus, dass die junge Frau bewusstlos geschlagen und in den Bärbach geworfen worden ist, wo sie dann ertrunken ist? Zu den Gutachten, die die Verteidigung jetzt vorgelegt hat, haben auch die bisherigen Gutachter des Gerichts Stellungnahmen abgegeben. Sieht sich die Staatsanwaltschaft anhand der Reaktionen dieser Sachverständigen in der bisherigen Anklage und der Mordtheorie bestätigt?

Die Staatsanwaltschaft Traunstein hat am 28. April 2023 Anklage wegen Mordes gegen T. erhoben. Voraus gingen umfangreiche Ermittlungen, bei denen der konkrete Sachverhalt umfassend geprüft wurde. Abschließend stand für die Staatsanwaltschaft fest, dass gegen den Angeklagten ein dringender Tatverdacht zu bejahen ist. Ein dringender Tatverdacht liegt vor, wenn nach den bisherigen Ermittlungsergebnissen eine „hohe Wahrscheinlichkeit“ besteht, dass eine Person eine Straftat begangen hat. Paragraf 112 Absatz 1 der Strafprozessordnung enthält eine höhere Stufe des Tatverdachts als ein Anfangsverdacht und bildet eine Voraussetzung für die Anordnung von Untersuchungshaft. Den „dringenden Tatverdacht“ hat vor der ersten Hauptverhandlung auch das Oberlandesgericht München geprüft und bejaht. Die Staatsanwaltschaft als Herrin des Ermittlungsverfahrens führt die Ermittlungen neutral und objektiv, geht allen Ermittlungsansätzen, ob be- oder entlastend, gleichermaßen nach. Im vorliegenden Fall wurde die Möglichkeit eines Unfallgeschehens von Anfang an intensiv geprüft. Infolge der bisherigen Erkenntnisse – insbesondere aufgrund der unabhängigen Sachverständigengutachten und der weiteren Beweisanzeichen wie der Notrufversuch von Hanna W. – ging die Staatsanwaltschaft von einem Tötungsdelikt aus.

Gibt es andere Tatverdächtige, die nun angeklagt werden könnten, oder hält die Staatsanwaltschaft Sebastian T. weiterhin für den einzigen Tatverdächtigen? Werden im Zuge der Vorbereitung zu dem neuen Verfahren weitere Ermittlungen unternommen, um entweder weitere Tatverdächtige zu finden oder die Anklage von T. mit mehr Beweisen zu unterlegen? Gibt es inzwischen vielleicht sogar neue Beweise, die die Anklage von T. stützen?

Nach aktuellem Sachstand gibt es keine Hinweise auf einen anderen Täter. Sollten sich neue Ermittlungsansätze ergeben, wird diesen selbstverständlich nachgegangen. Indizienprozesse wie in dem von Ihnen angesprochenen Verfahren sind aufwendig und komplex. Es müssen sämtliche verfügbaren Beweismittel zu allen Umständen, die für das Urteil relevant sein könnten, zunächst ordnungsgemäß erhoben werden.

Erst wenn die Beweisaufnahme abgeschlossen ist, kann und darf eine Gesamtwürdigung und Gesamtbewertung des Sachverhalts erfolgen. Alle Indizien müssen zueinander in Bezug gesetzt, abgeglichen und gegeneinander abgewogen werden, bevor die Staatsanwaltschaft und im Anschluss das unabhängige Gericht zu einem alle Umstände würdigenden Ergebnis kommen können. Oberstes Ziel eines jeden Strafprozesses ist die umfassende Aufklärung eines Sachverhalts mit allen zur Verfügung stehenden Beweismitteln und dessen korrekte rechtliche Würdigung – auch im Interesse der Angehörigen der verstorbenen Hanna und der Allgemeinheit.

Traunsteiner Tagblatt und Berchtesgadener Anzeiger am 13.09.2025
https://www.traunsteiner-tagblatt.de/re ... 56649.html
https://www.berchtesgadener-anzeiger.de ... 56649.html

Interessant ist der Text allenfalls insofern, als dass er Aufschluss gibt über den Originalwortlaut der schriftlichen Verlautbarung der StA Traunstein, die abermals nach Gutsherrenart nur an handverlesene Pressevertreter ging und nicht öffentlich im Presseportal der StA Traunstein zur Verfügung steht:
https://www.justiz.bayern.de/gerichte-u ... presse.php

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

von Catch22 » Samstag, 13. September 2025, 16:57:51

PNP: Neue Sitzungsvertreter der StA

In der Passauer Neuen Presse (PNP) stellt ein Pressesprecher der StA Traunstein, OStA Gunther Scharbert, die Sichtweise der StA dar.

► StA: geht weiter von Mord durch den Angeklagten aus

Anmerkung: Etwas anderes bleibt der StA im jetzigen Stadium des Verfahrens prozessrechtlich gar nicht übrig.

► StA: „keine Hinweise auf anderen Täter

Anmerkung: kein Wort über neue Belastungsbeweise (z. B. Zeugen), die von Nebenklagevertreter Holderle angekündigt worden waren (siehe hier am 03.07.2025 im Focus und hier am 13.07.2025 im OVB).

► StA: „Unfallgeschehen von Anfang an intensiv geprüft“

Anmerkung: In der „Welt“ wurde am 14.07.2025 (siehe hier) darüber grundlegend anders berichtet.

► StA: geht aufgrund der bisherigen Erkenntnisse von Tötungsdelikt aus

Anmerkung: Es bleibt der StA gar nichts anderes übrig, siehe oben.

► StA: neue Gutachten der Verteidigung und Stellungnahmen der bisherigen Gutachter dazu seien Gegenstand der neuen Verhandlung

Anmerkung: Immerhin deutet dies darauf hin, dass auch aus Sicht der StA die neuen Gutachten der Verteidigung die bisherigen Gutachten aus dem ersten Rechtsgang entscheidend ergänzen dürften – und sich die StA damit auseinandersetzen muss. Eine pauschale Ablehnung der neuen Gutachten wie durch RA Holderle wäre wohl anders formuliert worden.

► StA: neue Sitzungsvertreter (StA [als Gruppenleiter] Christian Merkel, StAin Pia Dirnberger)

Anmerkung: Von Interesse für den Leser wäre gewesen zu erfahren, ob die StA einem Ersetzungsantrag der Verteidigung (siehe hier) gefolgt war, ob sich interne Zuständigkeiten ohnehin verändert haben oder ob die StA von Amts wegen ganz bewusst Druck aus dem Kessel nehmen will. Es bleibt zu hoffen, dass die Ersetzung von (O)StA Fiedler und StA Jeserer mehr Distanz und Sachlichkeit in das neue Verfahren trägt.

► StA zur Aufhebung des Haftbefehls: keine eindeutige Antwort

Anmerkung: Auch die PNP bohrt nicht nach, weshalb die StA keine Beschwerde gegen die Aufhebung des Haftbefehls eingelegt hatte. Welche StA blamiert sich schon gerne mit einem aussichtslosen Rechtsbehelf vor einem Obergericht?

► StA: Urteil „ausschließlich wegen Verfahrensfehlers aufgehoben“, im Übrigen keine inhaltliche Befassung des BGH mit Beweiserhebung und -würdigung

Anmerkung: Dies entspricht der von RA Holderle verbreiteten Mär, die das aufgehobene, mausetote Urteil wiederauferstehen lassen und gesundbeten soll.

► StA: BGH hätte Begutachtung des Adrian M. „empfehlen“ können, was er aber nicht getan habe

Anmerkung: Reichte die jahrzehntelange ständige Rechtsprechung des BGH (siehe hier, im 2. Spoiler) etwa nicht aus!?

► StA: dringender Tatverdacht vor 1. Rechtsgang durch OLG „geprüft und bejaht“

Anmerkung: Die damalige Entscheidung des OLG München (über die Fortdauer der U-Haft über 6 Monate hinaus, §§ 121, 122 StPO) fußte auf einem völlig anderen Sachverhalt! (Vermeintliches Täterwissen gegenüber Verena R. beim Spaziergang am 03.10.2022, der, wie sich später herausstellte, erst am Tag darauf stattgefunden hatte. Die Aussage des Adrian M. gab es damals noch gar nicht.)

► StA: Wiederholung der Beweisaufnahme mit allen Gutachtern, Zeugen und Sachbeweisen, als hätte 1. Rechtsgang nicht stattgefunden – auf dieser Grundlage neue Beweiswürdigung

Anmerkung: Dem ist nicht zu widersprechen.

► PNP wird fortlaufend berichten

Anmerkung: hoffentlich mit der gebotenen Neutralität. Persönlich wünsche ich mir eine vor allem sachkundige Berichterstattung wie durch die „Zeit“, die Süddeutsche Zeitung oder die Legal Tribune online. (Auf die unkritisch einseitigen Ergüsse des OVB, der Chiemgauer Dependance der Münchener Abendzeitung und des Focus könnte ich verzichten.)


Der Artikel der PNP in voller Länge:

https://archive.ph/20250912180655/https ... t-19473626

Eine auf das Wesentliche gekürzte Fassung:

Spoiler – hier klicken!
… Staatsanwaltschaft geht weiter davon aus, dass Sebastian T. die Studentin getötet hat

Bild
Im Bereich dieser Brücke … soll der Angeklagte Hanna … [W.] bewusstlos geschlagen und in den Hochwasser führenden Bach geworfen haben. – Foto: Elisabeth Kirchner

In zwei Wochen startet der neue Prozess gegen Sebastian T. … am Landgericht Traunstein. Während die Verteidiger … beweisen wollen, dass ihr Mandant unschuldig ist, geht die Staatsanwaltschaft … weiter davon aus, dass Sebastian T. Hanna … [W.] ermordet hat.

„Nach aktuellem Sachstand gibt es keine Hinweise auf einen anderen Täter“, erklärte Oberstaatsanwalt Gunther Scharbert, Pressesprecher und Leiter der Zweigstelle Rosenheim der Staatsanwaltschaft Traunstein, am Freitag auf Anfrage der Mediengruppe Bayern. Wegen des Tatortes in Aschau … ist die Rosenheimer Zweigstelle der Traunsteiner Staatsanwaltschaft … zuständig.

Keinen Zweifel daran, dass Hanna … [W.] gewaltsam gestorben ist

Im Gegensatz zur Verteidigung haben die Anklagevertreter auch keinen Zweifel daran, dass Hanna … [W.] gewaltsam gestorben ist: „Die Staatsanwaltschaft hat die Möglichkeit eines Unfallgeschehens von Anfang an intensiv geprüft. Infolge der bisherigen Erkenntnisse, insbesondere aufgrund der unabhängigen Sachverständigen-Gutachten und der weiteren Beweisanzeichen (zum Beispiel der Notrufversuch der Geschädigten), ging die Staatsanwaltschaft von einem Tötungsdelikt aus“, so Oberstaatsanwalt Scharbert.

Bild
Sebastian T. ist seit der Aufhebung des Haftbefehls … auf freiem Fuß, muss sich nun aber erneut als Angeklagter wegen Mordes einem Verfahren stellen. – Foto: Privat

An dieser Einschätzung habe sich nichts geändert – offenbar auch nicht durch die von der Verteidigung beauftragten Gutachten, die belegen sollen, dass Hanna … [W.] Opfer eines Unfalles ist. Was genau in diesen Gutachten festgestellt worden ist und was die bisherigen, vom Gericht bestellten Gutachter dazu sagen, wird erst im neuen Verfahren geklärt.

Gericht, Staatsanwälte und Verteidiger ausgetauscht

In der Verhandlung … wird nicht nur eine neue Besetzung auf der Richterbank sitzen, die Anklage vertreten dann die neuen Staatsanwälte Pia Dirnberger und Christian Merkel, die sich bereits intensiv in den Fall eingearbeitet haben. Auf Verteidigerseite wird nun neben Rechtsanwältin Regina Rick der Hamburger Rechtsanwalt Yves Georg dafür kämpfen, dass Sebastian T. freigesprochen wird.

Zur Anfrage der Mediengruppe Bayern, wie die Staatsanwaltschaft die Aufhebung des Haftbefehls … bewertet, gab es keine eindeutige Antwort. Sprecher Gunther Scharbert erinnerte aber daran, dass im Revisionsbeschluss des Bundesgerichtshofs (BGH) das Urteil … „ausschließlich wegen eines Verfahrensfehlers – also aus formalen Gründen – aufgehoben“ worden sei. Und: „Der BGH hat sich im Übrigen mit der Verurteilung des Angeklagten, zum Beispiel zur Beweiserhebung und -würdigung, inhaltlich nicht befasst.“ Konkret wurden also keine inhaltlichen Urteilsgründe nach dem Indizienprozess kritisiert, was in anderen Fällen durchaus schon geschehen ist.

Bild
Hanna … [W.] wurde … tot im Fluss Prien gefunden. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass sie bewusstlos geschlagen wurde und ertrunken ist. – Foto: Privat

Hätte der BGH etwa die Aussagen des Belastungszeugen M. als kritisch angesehen, hätte er im Revisionsbeschluss bereits eine Begutachtung empfehlen können, was später das Landgericht getan hat. Im neuen Prozess wird sich nun zeigen, ob der Hauptbelastungszeuge bei seiner Version bleibt, dass ihm Sebastian T. die Tat gestanden hat, und wie das Gericht diese erneute Aussage einstuft. Oberstaatsanwalt Scharbert erinnert zudem daran, dass den dringenden Tatverdacht gegen den Angeklagten … „vor der ersten Hauptverhandlung auch das Oberlandesgericht München geprüft und bejaht hat“.

Der gesamte Fall wird neu untersucht

Klar ist, dass im neuen Verfahren der gesamte Fall neu untersucht wird, wie Oberstaatsanwalt Scharbert versichert: „Die Beweisaufnahme mit allen Sachverständigen, Zeugen und weiteren Beweismitteln wird wiederholt, als hätte der erste Prozess nicht stattgefunden. Auf dieser Grundlage erfolgt eine neue Beweiswürdigung.“

Die Mediengruppe Bayern wird auf pnp.de und in den Zeitungen der Gruppe fortlaufend und aktuell über den Prozess berichten.

PNP.de am 12.09.2025
https://www.pnp.de/lokales/landkreis-tr ... t-19473626

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

von Catch22 » Freitag, 12. September 2025, 15:58:43

@fassbinder

Ich denke eher an eine etwas andere Rollenverteilung: an eine Steigerungsform von Akten auf den Tisch knallenden StAen, einen fassungslosen RA auf der Bank der Nebenklage, ein bloßgestelltes Dreamteam aus EKHKin und Kriminaldirektor und womöglich im Publikum sitzende und vor Wut schäumende Richter(innen). Wozu eine Beleidigte-Leberwurst-Justiz in der oberbayerischen Provinz imstande ist, hatten der BGH-Beschluss und besonders eindrücklich der jüngste Artikel der „Zeit“ (siehe hier) gezeigt. Ob in Oberbayern auch Richter, StAe oder Kriminalbeamte in Handschellen gelegt werden, wenn ihnen der Kamm schwillt, wird sich weisen. Bislang wurde (ohne Erfolg) mit haltlosen Strafanzeigen agiert, um missliebige, wehrhafte Eindringlinge zu verscheuchen. Eine Eskalation in Laufen wäre keine große Überraschung für mich.

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

von fassbinder » Freitag, 12. September 2025, 14:57:54

Catch22 hat geschrieben: Freitag, 12. September 2025, 14:41:31 @fassbinder

Danke für diesen erfrischend rustikalen Link auf Allmystery:
https://youtu.be/KBmkGZKB9Ng
https://www.allmystery.de/themen/km168746-746#id36683111

Ein Szenario, wie es sich auch in Traunstein (in etwas anderer Rollenverteilung) hätte abgespielt haben können – oder Vorahnung eines noch bevorstehenden Bauerntheaters in Laufen?
In dem Fall, haben ja die beiden Staatsanwälte die Zeit genutzt, als der Anwalt verhaftet wurde, seine Unterlagen abzufotografieren. Haben sie sogar eingeräumt und auch ein Strafverfahren bekommen, leider kam nie an die Öffentlichkeit was rausgekommen ist.

Und bei der Strafe vom Verteidiger (auch da weiß ich nicht, ob das endgültig war) scheinen sie auch ganz schön hingelangt zu haben. Man sieht nicht viel auf dem Video, aber 10 Monate dafür scheinen mir schon saftig.

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

von Catch22 » Freitag, 12. September 2025, 14:41:31

@fassbinder

Danke für diesen erfrischend rustikalen Link auf Allmystery:
https://youtu.be/KBmkGZKB9Ng
https://www.allmystery.de/themen/km168746-746#id36683111

Ein Szenario, wie es sich auch in Traunstein (in etwas anderer Rollenverteilung) hätte abgespielt haben können – oder Vorahnung eines noch bevorstehenden Bauerntheaters in Laufen?

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

von fassbinder » Donnerstag, 11. September 2025, 10:26:56

Gast hat geschrieben: Mittwoch, 10. September 2025, 23:26:15 Auch hier Prozess 2.0
BGH kippt Mordurteil: "Cold Case Wiesenfeld" wird neu verhandelt
31 Jahre nach dem Tod eines Mädchens auf einem unterfränkischen Reiterhof hatte das Landgericht einen Mann wegen Mordes verurteilt. Der Bundesgerichtshof kassiert nun das Urteil aus dem vergangenen Dezember.


https://www.br.de/nachrichten/bayern/bg ... lt,UwJGFNk
Der damals Freigesprochene ist ja auch nicht zu beneiden.

Erst kommst man unschuldig mehrmals ins Gefängnis und dann stirbst man sehr jung bei einem unverschuldeten Autounfall.
Bis heute ist nicht klar, was damals passiert ist und wer den Teenager getötet hat. Mehrfach festgenommen und wieder freigelassen wurde 1993/94 ein 15-jähriger Junge, der wenige Monate später vom Vorwurf des Totschlags freigesprochen wurde.

Das Gericht stellte fest, dass er es aufgrund von Zeugenaussagen und des zeitlichen Ablaufs nicht gewesen sein konnte. Einige Jahre später kam er unverschuldet bei einem Autounfall ums Leben
https://www.br.de/nachrichten/bayern/co ... ge,SreISOW

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