von Catch22 » Samstag, 13. September 2025, 16:57:51
PNP: Neue Sitzungsvertreter der StA
In der Passauer Neuen Presse (PNP) stellt ein Pressesprecher der StA Traunstein, OStA Gunther Scharbert, die Sichtweise der StA dar.
► StA: geht weiter von
Mord durch den
Angeklagten aus
Anmerkung: Etwas anderes bleibt der StA im jetzigen Stadium des Verfahrens prozessrechtlich gar nicht übrig.
► StA: „keine Hinweise auf
anderen Täter“
Anmerkung: kein Wort über neue Belastungsbeweise (z. B. Zeugen), die von Nebenklagevertreter Holderle angekündigt worden waren (siehe hier am 03.07.2025 im Focus und hier am 13.07.2025 im OVB).
► StA: „
Unfallgeschehen von Anfang an intensiv geprüft“
Anmerkung: In der „Welt“ wurde am 14.07.2025 (siehe hier) darüber grundlegend anders berichtet.
► StA: geht aufgrund der bisherigen Erkenntnisse von
Tötungsdelikt aus
Anmerkung: Es bleibt der StA gar nichts anderes übrig, siehe oben.
► StA: neue
Gutachten der Verteidigung und
Stellungnahmen der bisherigen Gutachter dazu seien Gegenstand der neuen Verhandlung
Anmerkung: Immerhin deutet dies darauf hin, dass auch aus Sicht der StA die neuen Gutachten der Verteidigung die bisherigen Gutachten aus dem ersten Rechtsgang entscheidend ergänzen dürften – und sich die StA damit auseinandersetzen muss. Eine pauschale Ablehnung der neuen Gutachten wie durch RA Holderle wäre wohl anders formuliert worden.
► StA:
neue Sitzungsvertreter (StA [als Gruppenleiter] Christian Merkel, StAin Pia Dirnberger)
Anmerkung: Von Interesse für den Leser wäre gewesen zu erfahren, ob die StA einem Ersetzungsantrag der Verteidigung (siehe hier) gefolgt war, ob sich interne Zuständigkeiten ohnehin verändert haben oder ob die StA von Amts wegen ganz bewusst Druck aus dem Kessel nehmen will. Es bleibt zu hoffen, dass die Ersetzung von (O)StA Fiedler und StA Jeserer mehr Distanz und Sachlichkeit in das neue Verfahren trägt.
► StA zur
Aufhebung des Haftbefehls: keine eindeutige Antwort
Anmerkung: Auch die PNP bohrt nicht nach, weshalb die StA keine Beschwerde gegen die Aufhebung des Haftbefehls eingelegt hatte. Welche StA blamiert sich schon gerne mit einem aussichtslosen Rechtsbehelf vor einem Obergericht?
► StA: Urteil „ausschließlich wegen
Verfahrensfehlers aufgehoben“, im Übrigen
keine inhaltliche Befassung des BGH mit Beweiserhebung und -würdigung
Anmerkung: Dies entspricht der von RA Holderle verbreiteten Mär, die das aufgehobene, mausetote Urteil wiederauferstehen lassen und gesundbeten soll.
► StA: BGH hätte
Begutachtung des Adrian M. „
empfehlen“ können, was er aber nicht getan habe
Anmerkung: Reichte die jahrzehntelange ständige Rechtsprechung des BGH (siehe hier, im 2. Spoiler) etwa nicht aus!?
► StA:
dringender Tatverdacht vor 1. Rechtsgang durch OLG „geprüft und bejaht“
Anmerkung: Die damalige Entscheidung des OLG München (über die Fortdauer der U-Haft über 6 Monate hinaus, §§ 121, 122 StPO) fußte auf einem völlig anderen Sachverhalt! (Vermeintliches Täterwissen gegenüber Verena R. beim Spaziergang am 03.10.2022, der, wie sich später herausstellte, erst am Tag darauf stattgefunden hatte. Die Aussage des Adrian M. gab es damals noch gar nicht.)
► StA:
Wiederholung der Beweisaufnahme mit
allen Gutachtern, Zeugen und Sachbeweisen, als hätte 1. Rechtsgang nicht stattgefunden – auf dieser Grundlage neue Beweiswürdigung
Anmerkung: Dem ist nicht zu widersprechen.
► PNP wird fortlaufend berichten
Anmerkung: hoffentlich mit der gebotenen Neutralität. Persönlich wünsche ich mir eine vor allem sachkundige Berichterstattung wie durch die „Zeit“, die Süddeutsche Zeitung oder die Legal Tribune online. (Auf die unkritisch einseitigen Ergüsse des OVB, der Chiemgauer Dependance der Münchener Abendzeitung und des Focus könnte ich verzichten.)
Der Artikel der PNP in voller Länge:
https://archive.ph/20250912180655/https ... t-19473626
Eine auf das Wesentliche gekürzte Fassung:
[size=115][u][b]PNP: Neue Sitzungsvertreter der StA[/b][/u][/size]
In der Passauer Neuen Presse (PNP) stellt ein Pressesprecher der StA Traunstein, OStA Gunther Scharbert, die Sichtweise der StA dar.
► StA: geht weiter von [b]Mord[/b] durch den [b]Angeklagten[/b] aus
[size=85]Anmerkung: Etwas anderes bleibt der StA im jetzigen Stadium des Verfahrens prozessrechtlich gar nicht übrig.[/size]
► StA: „keine Hinweise auf [b]anderen Täter[/b]“
[size=85]Anmerkung: kein Wort über neue Belastungsbeweise (z. B. Zeugen), die von Nebenklagevertreter Holderle angekündigt worden waren (siehe [url=viewtopic.php?p=302187#p302187]hier[/url] am 03.07.2025 im Focus und [url=viewtopic.php?p=302433#p302433]hier[/url] am 13.07.2025 im OVB).[/size]
► StA: „[b]Unfallgeschehen[/b] von Anfang an intensiv geprüft“
[size=85]Anmerkung: In der „Welt“ wurde am 14.07.2025 (siehe [url=viewtopic.php?p=302519#p302519]hier[/url]) darüber grundlegend anders berichtet.[/size]
► StA: geht aufgrund der bisherigen Erkenntnisse von [b]Tötungsdelikt[/b] aus
[size=85]Anmerkung: Es bleibt der StA gar nichts anderes übrig, siehe oben.[/size]
► StA: neue [b]Gutachten[/b] der Verteidigung und [b]Stellungnahmen[/b] der bisherigen Gutachter dazu seien Gegenstand der neuen Verhandlung
[size=85]Anmerkung: Immerhin deutet dies darauf hin, dass auch aus Sicht der StA die neuen Gutachten der Verteidigung die bisherigen Gutachten aus dem ersten Rechtsgang entscheidend ergänzen dürften – und sich die StA damit auseinandersetzen muss. Eine pauschale Ablehnung der neuen Gutachten wie durch RA Holderle wäre wohl anders formuliert worden.[/size]
► StA: [b]neue Sitzungsvertreter[/b] (StA [als Gruppenleiter] Christian Merkel, StAin Pia Dirnberger)
[size=85]Anmerkung: Von Interesse für den Leser wäre gewesen zu erfahren, ob die StA einem Ersetzungsantrag der Verteidigung (siehe [url=viewtopic.php?p=293527#p293527]hier[/url]) gefolgt war, ob sich interne Zuständigkeiten ohnehin verändert haben oder ob die StA von Amts wegen ganz bewusst Druck aus dem Kessel nehmen will. Es bleibt zu hoffen, dass die Ersetzung von (O)StA Fiedler und StA Jeserer mehr Distanz und Sachlichkeit in das neue Verfahren trägt.[/size]
► StA zur [b]Aufhebung des Haftbefehls:[/b] keine eindeutige Antwort
[size=85]Anmerkung: Auch die PNP bohrt nicht nach, weshalb die StA keine Beschwerde gegen die Aufhebung des Haftbefehls eingelegt hatte. Welche StA blamiert sich schon gerne mit einem aussichtslosen Rechtsbehelf vor einem Obergericht?[/size]
► StA: Urteil „ausschließlich wegen [b]Verfahrensfehlers[/b] aufgehoben“, im Übrigen [b]keine inhaltliche Befassung[/b] des BGH mit Beweiserhebung und -würdigung
[size=85]Anmerkung: Dies entspricht der von RA Holderle verbreiteten Mär, die das aufgehobene, mausetote Urteil wiederauferstehen lassen und gesundbeten soll.[/size]
► StA: BGH hätte [b]Begutachtung[/b] des Adrian M. „[b]empfehlen[/b]“ können, was er aber nicht getan habe
[size=85]Anmerkung: Reichte die jahrzehntelange ständige Rechtsprechung des BGH (siehe [url=viewtopic.php?p=301567#p301567]hier[/url], im 2. Spoiler) etwa nicht aus!?[/size]
► StA: [b]dringender Tatverdacht[/b] vor 1. Rechtsgang durch OLG „geprüft und bejaht“
[size=85]Anmerkung: Die damalige Entscheidung des OLG München (über die Fortdauer der U-Haft über 6 Monate hinaus, §§ [url=https://dejure.org/gesetze/StPO/121.html]121[/url], [url=https://dejure.org/gesetze/StPO/122.html]122[/url] StPO) fußte auf einem völlig anderen Sachverhalt! (Vermeintliches Täterwissen gegenüber Verena R. beim Spaziergang am 03.10.2022, der, wie sich später herausstellte, erst am Tag darauf stattgefunden hatte. Die Aussage des Adrian M. gab es damals noch gar nicht.)[/size]
► StA: [b]Wiederholung der Beweisaufnahme[/b] mit [u]allen[/u] Gutachtern, Zeugen und Sachbeweisen, als hätte 1. Rechtsgang nicht stattgefunden – auf dieser Grundlage neue Beweiswürdigung
[size=85]Anmerkung: Dem ist nicht zu widersprechen.[/size]
► PNP wird fortlaufend berichten
[size=85]Anmerkung: hoffentlich mit der gebotenen Neutralität. Persönlich wünsche ich mir eine vor allem sachkundige Berichterstattung wie durch die „Zeit“, die Süddeutsche Zeitung oder die Legal Tribune online. (Auf die unkritisch einseitigen Ergüsse des OVB, der Chiemgauer [url=https://www.abendzeitung-muenchen.de/autor/az-heidi-geyer/]Dependance[/url] der Münchener Abendzeitung und des Focus könnte ich verzichten.)[/size]
Der Artikel der PNP in voller Länge:
[size=85]https://archive.ph/20250912180655/https://www.pnp.de/lokales/landkreis-traunstein/staatsanwaltschaft-geht-weiter-davon-aus-dass-sebastian-t-studentin-hanna-woerndl-getoetet-hat-19473626[/size]
Eine auf das Wesentliche gekürzte Fassung:
[spoiler2=Spoiler – hier klicken!]
[quote]
[size=115][b]… Staatsanwaltschaft geht weiter davon aus, dass Sebastian T. die Studentin getötet hat[/b][/size]
[img]https://img.pnp.de/ezplatform/images/_aliases/detail_teaser_item_image_variation/1/8/6/2/403592681-3-ger-DE/d0689723c4d9-29-131003940.jpg[/img]
[size=85]Im Bereich dieser Brücke … soll der Angeklagte Hanna … [W.] bewusstlos geschlagen und in den Hochwasser führenden Bach geworfen haben. – Foto: Elisabeth Kirchner[/size]
In zwei Wochen startet der neue Prozess gegen Sebastian T. … am Landgericht Traunstein. Während die Verteidiger … beweisen wollen, dass ihr Mandant unschuldig ist, geht die Staatsanwaltschaft … weiter davon aus, dass Sebastian T. Hanna … [W.] ermordet hat.
„Nach aktuellem Sachstand gibt es keine Hinweise auf einen anderen Täter“, erklärte Oberstaatsanwalt Gunther Scharbert, Pressesprecher und Leiter der Zweigstelle Rosenheim der Staatsanwaltschaft Traunstein, am Freitag auf Anfrage der Mediengruppe Bayern. Wegen des Tatortes in Aschau … ist die Rosenheimer Zweigstelle der Traunsteiner Staatsanwaltschaft … zuständig.
[u]Keinen Zweifel daran, dass Hanna … [W.] gewaltsam gestorben ist[/u]
Im Gegensatz zur Verteidigung haben die Anklagevertreter auch keinen Zweifel daran, dass Hanna … [W.] gewaltsam gestorben ist: „Die Staatsanwaltschaft hat die Möglichkeit eines Unfallgeschehens von Anfang an intensiv geprüft. Infolge der bisherigen Erkenntnisse, insbesondere aufgrund der unabhängigen Sachverständigen-Gutachten und der weiteren Beweisanzeichen (zum Beispiel der Notrufversuch der Geschädigten), ging die Staatsanwaltschaft von einem Tötungsdelikt aus“, so Oberstaatsanwalt Scharbert.
[img]https://img.pnp.de/ezplatform/images/_aliases/detail_teaser_item_image_variation/4/1/7/2/403592714-2-ger-DE/1fc59fd87409-29-131002386.jpg[/img]
[size=85]Sebastian T. ist seit der Aufhebung des Haftbefehls … auf freiem Fuß, muss sich nun aber erneut als Angeklagter wegen Mordes einem Verfahren stellen. – Foto: Privat[/size]
An dieser Einschätzung habe sich nichts geändert – offenbar auch nicht durch die von der Verteidigung beauftragten Gutachten, die belegen sollen, dass Hanna … [W.] Opfer eines Unfalles ist. Was genau in diesen Gutachten festgestellt worden ist und was die bisherigen, vom Gericht bestellten Gutachter dazu sagen, wird erst im neuen Verfahren geklärt.
[u]Gericht, Staatsanwälte und Verteidiger ausgetauscht[/u]
In der Verhandlung … wird nicht nur eine neue Besetzung auf der Richterbank sitzen, die Anklage vertreten dann die neuen Staatsanwälte Pia Dirnberger und Christian Merkel, die sich bereits intensiv in den Fall eingearbeitet haben. Auf Verteidigerseite wird nun neben Rechtsanwältin Regina Rick der Hamburger Rechtsanwalt Yves Georg dafür kämpfen, dass Sebastian T. freigesprochen wird.
Zur Anfrage der Mediengruppe Bayern, wie die Staatsanwaltschaft die Aufhebung des Haftbefehls … bewertet, gab es keine eindeutige Antwort. Sprecher Gunther Scharbert erinnerte aber daran, dass im Revisionsbeschluss des Bundesgerichtshofs (BGH) das Urteil … „ausschließlich wegen eines Verfahrensfehlers – also aus formalen Gründen – aufgehoben“ worden sei. Und: „Der BGH hat sich im Übrigen mit der Verurteilung des Angeklagten, zum Beispiel zur Beweiserhebung und -würdigung, inhaltlich nicht befasst.“ Konkret wurden also keine inhaltlichen Urteilsgründe nach dem Indizienprozess kritisiert, was in anderen Fällen durchaus schon geschehen ist.
[img]https://img.pnp.de/ezplatform/images/_aliases/detail_teaser_item_image_variation/7/4/7/2/403592747-2-ger-DE/fd1b59ced75b-29-131002387.jpg[/img]
[size=85]Hanna … [W.] wurde … tot im Fluss Prien gefunden. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass sie bewusstlos geschlagen wurde und ertrunken ist. – Foto: Privat[/size]
Hätte der BGH etwa die Aussagen des Belastungszeugen M. als kritisch angesehen, hätte er im Revisionsbeschluss bereits eine Begutachtung empfehlen können, was später das Landgericht getan hat. Im neuen Prozess wird sich nun zeigen, ob der Hauptbelastungszeuge bei seiner Version bleibt, dass ihm Sebastian T. die Tat gestanden hat, und wie das Gericht diese erneute Aussage einstuft. Oberstaatsanwalt Scharbert erinnert zudem daran, dass den dringenden Tatverdacht gegen den Angeklagten … „vor der ersten Hauptverhandlung auch das Oberlandesgericht München geprüft und bejaht hat“.
[u]Der gesamte Fall wird neu untersucht[/u]
Klar ist, dass im neuen Verfahren der gesamte Fall neu untersucht wird, wie Oberstaatsanwalt Scharbert versichert: „Die Beweisaufnahme mit allen Sachverständigen, Zeugen und weiteren Beweismitteln wird wiederholt, als hätte der erste Prozess nicht stattgefunden. Auf dieser Grundlage erfolgt eine neue Beweiswürdigung.“
Die Mediengruppe Bayern wird auf pnp.de und in den Zeitungen der Gruppe fortlaufend und aktuell über den Prozess berichten.
[size=85]PNP.de am 12.09.2025[/size]
[size=85]https://www.pnp.de/lokales/landkreis-traunstein/staatsanwaltschaft-geht-weiter-davon-aus-dass-sebastian-t-studentin-hanna-woerndl-getoetet-hat-19473626[/size]
[/quote]
[/spoiler2]