von Catch22 » Dienstag, 09. Dezember 2025, 21:25:38
OVB: Interview mit OLG-Pressesprecher Lafleur
Ohne auf die Besonderheiten des Falles einzugehen, speist der Pressesprecher des OLG München, Dr. Laurent Lafleur, den Interviewer mit rechtlichen Allgemeinplätzen und Binsenweisheiten ab. Kritisches Nachhaken zählt nicht zu den Kompetenzen des Oberbayerischen Volksblatts (OVB).
Gegeißelt wird ein angeblich von der Verteidigung initiiertes „Trommelfeuer der Medien“, um im „Gerichtssaal der Öffentlichkeit“ Zeugen beeinflusst und den Boden für einen Freispruch bereitet zu haben. (Liegt es nicht in der freien Entscheidung einer freien Presse, ob und was veröffentlicht wird? Oder sollte die Medienhoheit etwa an korrupte Organe der Rechtspflege verhökert worden sein? Zu welcher Spezies zählt der Nebenklagevertreter Holderle, der jahrelang mit Dreck warf und das Volk manipulierte?)
Angesprochen werden zwei Beschlüsse des OLG München zur Fortdauer der U-Haft (nach 6 und nach 9 Monaten). Die Entscheidungen seien nach Aktenlage ergangen. Kein Wort über mutmaßlich unterdrückte Beweismittel bzgl. der Aussagen von Verena R. – als Grundlage des Haftbefehls! Und: Eine Entscheidung nach 6 Monaten war aufgrund von §§
121,
122 StPO zwingend. Was aber hatte es mit der Entscheidung nach 9 Monaten auf sich? Ein unbeleckter, zahnlos devoter Journalist erspart sich und seinem Gegenüber jede unbequeme Nachfrage. Hauptsache, alles erweckt den Anschein, als habe Sebastian zu Recht in U-Haft gesessen.
Pikant: Die strafrechtliche Schuld sei „mit der im Strafrecht erforderlichen hohen Sicherheit nachzuweisen“. Das ist Käse. Richtig ist: Die Kammer muss mit Zweidrittelmehrheit „ohne einen vernünftigen Zweifel“ von der Schuld eines Angeklagten „überzeugt“ sein. Ob ein Angeklagter „mit Sicherheit“ der Täter ist, ist nicht steigerbar: winzige, kleine, mittlere, hohe, maximale Sicherheit? Wenn jemand vom Münchener Olympiaturm stürzt, ist er tot. Mit Sicherheit. Diesen Begriff auf die Schuldfrage in einem Strafprozess anzuwenden, ist populistischer Blödsinn.
Erweckt wird der falsche Eindruck, als sei Sebastians Täterschaft im 1. Prozess (unter dem Vorsitz einer befangenen Richterin!) „mit hoher Sicherheit“ festgestellt worden – und im 2. Prozess eben nicht mehr. Vielleicht ja nur mit winziger, kleiner oder mittlerer Sicherheit? Kein Wort darüber, dass nicht der geringste Anhaltspunkt für eine Täterschaft Sebastians gefunden werden konnte! Stattdessen wird unterschwellig das Grummeln an den Stammtischen geschürt, Sebastian könne ja trotzdem ein Meuchelmörder sein. Widerwärtig und abstoßend!
Warum sprach das OVB überhaupt mit dem Pressesprecher des OLG München? Weshalb nicht mit dem des OLG Bremen, Frankfurt oder Pusemuckel? Oder am besten mit der Pressesprecherin des LG Traunstein? Hat Letztere ihr Pulver bereits verschossen? Ebenso offenbar die Pressestelle der StA Traunstein. Dieses „Interview“ klingt wie ein PR-Geschoss der bayerischen Staatsregierung!
Opium fürs Volk: Der Rechtsstaat hilft sich selbst, einer Fehlerkultur bedarf er nicht, denn summa summarum macht die Justiz dank erfolgreicher Rechtsmittel keine Fehler. Paradiesisch – wenn‘s nicht die Geschichte vom Apfel und der bösen Schlange gäbe. Als Anfang allen Übels.
Kritiklos und wie auf Bestellung verlautbaren die OVB-Medien auf Rosenheim24 das tendenziöse PR-Geblubber eines an beiden Hauptverhandlungen nicht beteiligt gewesenen bayerischen Obergerichts – unter dem Deckmäntelchen falscher Kompetenz:
Die Leserkommentare dazu:
https://www.rosenheim24.de/rosenheim/ch ... d-Comments
andi55 hat geschrieben: ↑Dienstag, 09. Dezember 2025, 19:54:52
Ein neuer Bericht auf chiemgau24 behandelt das Thema, welchen Einfluss Medienberichte auf Zeugenaussagen haben können/könnten. …
Leider nicht, das Gegenteil ist der Fall: erneute Hetze gegen die Verteidigung, diesmal von höherer Stelle. Danke für den Tipp! Mein Beitrag dazu war schon in Arbeit.

[color=#00BFBF][size=115][u][b]OVB: Interview mit OLG-Pressesprecher Lafleur[/b][/u][/size][/color]
Ohne auf die Besonderheiten des Falles einzugehen, speist der Pressesprecher des OLG München, Dr. Laurent Lafleur, den Interviewer mit rechtlichen Allgemeinplätzen und Binsenweisheiten ab. Kritisches Nachhaken zählt nicht zu den Kompetenzen des Oberbayerischen Volksblatts (OVB).
Gegeißelt wird ein angeblich von der Verteidigung initiiertes „Trommelfeuer der Medien“, um im „Gerichtssaal der Öffentlichkeit“ Zeugen beeinflusst und den Boden für einen Freispruch bereitet zu haben. (Liegt es nicht in der freien Entscheidung einer freien Presse, ob und was veröffentlicht wird? Oder sollte die Medienhoheit etwa an korrupte Organe der Rechtspflege verhökert worden sein? Zu welcher Spezies zählt der Nebenklagevertreter Holderle, der jahrelang mit Dreck warf und das Volk manipulierte?)
Angesprochen werden zwei Beschlüsse des OLG München zur Fortdauer der U-Haft (nach 6 und nach 9 Monaten). Die Entscheidungen seien nach Aktenlage ergangen. Kein Wort über mutmaßlich unterdrückte Beweismittel bzgl. der Aussagen von Verena R. – als Grundlage des Haftbefehls! Und: Eine Entscheidung nach 6 Monaten war aufgrund von §§ [url=https://dejure.org/gesetze/StPO/121.html]121[/url], [url=https://dejure.org/gesetze/StPO/122.html]122[/url] StPO zwingend. Was aber hatte es mit der Entscheidung nach 9 Monaten auf sich? Ein unbeleckter, zahnlos devoter Journalist erspart sich und seinem Gegenüber jede unbequeme Nachfrage. Hauptsache, alles erweckt den Anschein, als habe Sebastian zu Recht in U-Haft gesessen.
Pikant: Die strafrechtliche Schuld sei „mit der im Strafrecht erforderlichen hohen Sicherheit nachzuweisen“. Das ist Käse. Richtig ist: Die Kammer muss mit Zweidrittelmehrheit „ohne einen vernünftigen Zweifel“ von der Schuld eines Angeklagten „überzeugt“ sein. Ob ein Angeklagter „mit Sicherheit“ der Täter ist, ist nicht steigerbar: winzige, kleine, mittlere, hohe, maximale Sicherheit? Wenn jemand vom Münchener Olympiaturm stürzt, ist er tot. Mit Sicherheit. Diesen Begriff auf die Schuldfrage in einem Strafprozess anzuwenden, ist populistischer Blödsinn.
Erweckt wird der falsche Eindruck, als sei Sebastians Täterschaft im 1. Prozess (unter dem Vorsitz einer befangenen Richterin!) „mit hoher Sicherheit“ festgestellt worden – und im 2. Prozess eben nicht mehr. Vielleicht ja nur mit winziger, kleiner oder mittlerer Sicherheit? Kein Wort darüber, dass nicht der geringste Anhaltspunkt für eine Täterschaft Sebastians gefunden werden konnte! Stattdessen wird unterschwellig das Grummeln an den Stammtischen geschürt, Sebastian könne ja trotzdem ein Meuchelmörder sein. Widerwärtig und abstoßend!
Warum sprach das OVB überhaupt mit dem Pressesprecher des OLG München? Weshalb nicht mit dem des OLG Bremen, Frankfurt oder Pusemuckel? Oder am besten mit der Pressesprecherin des LG Traunstein? Hat Letztere ihr Pulver bereits verschossen? Ebenso offenbar die Pressestelle der StA Traunstein. Dieses „Interview“ klingt wie ein PR-Geschoss der bayerischen Staatsregierung!
Opium fürs Volk: Der Rechtsstaat hilft sich selbst, einer Fehlerkultur bedarf er nicht, denn summa summarum macht die Justiz dank erfolgreicher Rechtsmittel keine Fehler. Paradiesisch – wenn‘s nicht die Geschichte vom Apfel und der bösen Schlange gäbe. Als Anfang allen Übels.
Kritiklos und wie auf Bestellung verlautbaren die OVB-Medien auf Rosenheim24 das tendenziöse PR-Geblubber eines an beiden Hauptverhandlungen nicht beteiligt gewesenen bayerischen Obergerichts – unter dem Deckmäntelchen falscher Kompetenz:
[spoiler2=Spoiler – hier klicken!]
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OVB-Exklusiv-Interview
[size=115][b]Zwei Hanna-Prozesse, zwei Urteile – und die Frage nach dem Einfluss der Medien vor Gericht[/b][/size]
[img]https://www.rosenheim24.de/assets/images/40/752/40752452-der-prozess-um-den-tod-von-hanna-mit-sebastian-3cfe.jpg[/img]
[size=85]Der Prozess um den Tod von Hanna … erregte großes Medieninteresse. Rechts: Laurent Lafleur, Sprecher des Oberlandesgerichts München. © dpa/Marcus Schlaf[/size]
Der Hanna-Prozess erregt auch nach seinem Ende … die Gemüter. …
… War das Verfahren ein Skandal? Warum saß Sebastian T. so lange in U-Haft? Warum forschte das Gericht nicht nach den Umständen von Hannas Tod? Dazu nimmt Laurent Lafleur jetzt im OVB-Exklusivinterview Stellung. Er ist Richter und Pressesprecher des Oberlandesgerichts München, das die U-Haft von T. zu prüfen hatte. …
[u]Haft oder Freispruch im Hanna-Prozess: Ein Skandal?[/u]
[i]Im Fall Hanna erlebten wir zwei Prozesse, die unterschiedlicher nicht hätten laufen können. Neun Jahre Haft nach dem ersten, Freispruch … nach dem zweiten Verfahren. Das sieht mancher als Skandal an.[/i]
[b]Laurent Lafleur:[/b] Ich kenne die Akten in dem Verfahren nicht, war keinen einzigen Tag in der Hauptverhandlung. Zu Details kann ich nichts sagen. Aber: Dass ein Gericht einen Angeklagten freispricht, ist per se überhaupt kein Skandal. So geht Rechtsstaat.
[i]Dass zwei so unterschiedliche Urteile am Ende stehen – ist das nicht ungewöhnlich?[/i]
[b]Lafleur:[/b] Die Staatsanwaltschaft fragt sich am Ende ihrer Ermittlung, wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist, dass der Beschuldigte verurteilt wird. Für das Gesetz reicht es aus, dass die Wahrscheinlichkeit einer Verurteilung auch nur minimal höher ist als die eines Freispruchs. Doch logischerweise wird nicht jeder Fall, der von der Staatsanwaltschaft angeklagt wird, dann auch wirklich abgeurteilt. Somit ist es einfach rechtsstaatliche Realität, dass es auch Freisprüche gibt. …
[img]https://www.rosenheim24.de/assets/images/40/760/40760203-olg-sprecher-dr-laurent-lafleur-1Xfe.jpg[/img]
[size=85]„Selber Freisprüche beantragt“: OLG-Sprecher Dr. Laurent Lafleur. © Marcus Schlaf[/size]
[i]Der Staatsanwalt plädierte am Ende selbst auf Freispruch.[/i]
[b]Lafleur:[/b] Das passiert wahrscheinlich etwas seltener, aber auch ich habe als Staatsanwalt Freisprüche beantragt. Als Ort der Wahrheitsfindung sieht unsere Rechtsordnung nicht das Ermittlungsverfahren an, sondern die Hauptverhandlung. Im Gerichtssaal soll versucht werden, die Wahrheit so zu rekonstruieren, dass ein Gericht sich am Ende ein Bild davon machen kann, was nun tatsächlich passiert ist. Und in der Hauptverhandlung gibt es immer mal wieder Überraschungen. Selten so wie im Fernsehen … Aber natürlich stellen sich Aussagen in einer Hauptverhandlung gelegentlich anders dar.
[u]Welche Rolle spielte das „Trommelfeuer“ der Medien?[/u]
[i]Manchmal verändern sie sich auch von Verhandlung zu Verhandlung.[/i]
[b]Lafleur:[/b] Erfahrungsgemäß werden Zeugenaussagen im Laufe der Zeit nicht präziser. Was eine Rolle gespielt haben mag: Im Vorfeld dieser zweiten Hauptverhandlung gab es ein mediales Trommelfeuer mit ausführlichen Äußerungen der Verteidigung.
[i]Das kann man wohl sagen, ja – deutschlandweit.[/i]
[b]Lafleur:[/b] Und mit Fernsehsendungen zu dem Verfahren, in denen sich die Familie des Angeklagten geäußert hat. Natürlich kann das Einfluss auf das Verhalten von Zeugen haben.
[i]Ist das eine Gefahr für den Rechtsstaat? Wenn die Beweisaufnahme praktisch außerhalb des Verfahrens stattfindet?[/i]
[b]Lafleur:[/b] Ein Professor hat derlei tatsächlich schon mal den „Gerichtssaal der Öffentlichkeit“ genannt. In diesem Saal wird manchmal sogar schon vor der Hauptverhandlung einmal durchdiskutiert, ob der Angeklagte schuldig oder nicht schuldig ist. Damit wird das Geschehen aus dem Gerichtssaal in ein Vorfeld verlagert, in dem die Strafverfolgungsbehörden, also Staatsanwaltschaft und Gericht, einen viel geringeren Einflussbereich haben.
[img]https://www.rosenheim24.de/assets/images/40/760/40760252-prozess-neuauflage-zum-mutmasslichen-mord-an-studentin-aschau-1Zfe.jpg[/img]
[size=85]Der Prozess gegen Sebastian T. zog ein großes Interesse der Medien auf sich. © Felix Hörhager/dpa[/size]
[i]Können die Behörden nicht argumentativ dagegenhalten?[/i]
[b]Lafleur:[/b] Als Gericht muss man neutral sein und die Hauptverhandlung abwarten. Und auch eine Staatsanwaltschaft wird im Vorfeld keine mediale Kampagne fahren. Dafür gibt es keine Rechtsgrundlage. Davon abgesehen gehört es sich auch nicht. Die Berichterstattung ist natürlich nicht verboten. Aber ich sehe schon eine gewisse Gefahr darin, wenn Medien mit herangezogen werden, um tatsächlich einen parallelen Gerichtssaal aufzubauen. Im Regelfall werden sich die von Berufs wegen Beteiligten davon wahrscheinlich frei machen können. Aber wir haben in einem Schwurgerichtsverfahren ja nicht nur Berufsrichter, sondern auch zwei Schöffen. Und wir haben reihenweise Zeugen, die dann vorher schon in einer Fernsehdoku erfahren haben, dass der Angeklagte ohnehin freigesprochen wird, weil er unschuldig ist. Das kann Auswirkungen auf das Aussageverhalten haben.
[i]Wie im konkreten Fall?[/i]
[b]Lafleur:[/b] Ob das in diesem Fall so war, kann ich nicht beantworten, aber dass das Risiko besteht, ist, glaube ich, nachvollziehbar. Es sollten sich jedenfalls alle Beteiligten fragen, ob es richtig ist, wenn wir diesen Gerichtssaal so in die Öffentlichkeit verlagern.
[u]Rechtsstaat in schlechtem Zustand?[/u]
[i]Die Verteidigung sagte nach dem Urteil, dass der Rechtsstaat in Teilen in einem schlechten Zustand sei. Ist das nachvollziehbar? Wo sehen Sie in diesen beiden Verhandlungen einen Fallstrick?[/i]
[b]Lafleur:[/b] Ich maße mir nicht an, Aussagen von Strafverteidigern zu interpretieren. Eine Fundamentalkritik am Rechtsstaat kann ich aber nicht nachvollziehen. Der Rechtsstaat ist in guter Verfassung, wenngleich er immer wieder angegriffen wird, von Links, von Rechts, manchmal vielleicht auch von Strafverteidigern. Gerade in diesem Verfahren hat der Rechtsstaat gezeigt, dass er zu einer eigenständigen Kontrolle in der Lage ist.
[i]Mit zwei so gegensätzlichen Urteilen?[/i]
[b]Lafleur:[/b] Der Rechtsstaat sieht für die Vermeidung und Korrektur von Fehlentscheidungen eine Reihe von Sicherungsmechanismen vor. Bei einem schwerwiegenden Tatvorwurf befinde ich mich in Deutschland vor einer großen Strafkammer. Die ist, je nachdem, mit zwei oder drei Berufsrichtern und zwei Schöffen besetzt. Das heißt, da sitzt nicht eine einzelne Person, die über eine lebenslange Freiheitsstrafe entscheiden kann. Sondern da ist eine ganze Gruppe von Richtern mit dem zusätzlichen Korrekturfaktor der Schöffen, die von außerhalb kommen und vielleicht noch mal einen eigenen Blick einbringen. Und wir haben im deutschen Recht einen Instanzenzug. Wenn ich mit einer gerichtlichen Entscheidung nicht einverstanden bin, habe ich die Möglichkeit, dagegen vorzugehen.
[i]Wie im Hanna-Prozess. Da ist Revision eingelegt worden.[/i]
[b]Lafleur:[/b] Und der Bundesgerichtshof hat das erste Urteil aufgehoben und hat die Sache zurückverwiesen. Hier hat der Rechtsstaat gezeigt, dass er in der Lage ist, sich dank des Instanzenzuges zu korrigieren.
[u]U-Haft: OLG entschied nach sorgfältiger Prüfung[/u]
[i]Das Oberlandesgericht, für das Sie sprechen, war mittelbar mit dem Verfahren befasst. Es hatte nach einem halben Jahr Untersuchungshaft schließlich zu entscheiden, ob diese Untersuchungshaft rechtens ist. Ergebnis: Sebastian T. blieb in Haft.[/i]
[b]Lafleur:[/b] Das Oberlandesgericht hatte die so genannte Haftfortdauerentscheidung zu treffen, unter den vorgeschriebenen Gesichtspunkten wie Tatverdacht, Haftgrund, Beschleunigungsgebot und Verhältnismäßigkeit. Sowohl nach sechs Monaten als auch nach neun Monaten hat es Beschlüsse gefasst, in denen die Fortdauer der Untersuchungshaft angeordnet wurde. Und zwar nach sorgfältiger Prüfung der Aktenlage.
[i]Entschieden wurde im Hanna-Prozess lediglich über Schuld oder Unschuld des Angeklagten. Der wurde freigesprochen. Leider wurde nicht geklärt, ob Hanna einem Unfall oder einem Mord zum Opfer fiel.[/i]
[b]Lafleur:[/b] Ja. Weil das Gericht die Aufgabe hat festzustellen, ob der Angeklagte die ihm vorgeworfene Straftat begangen hat, ob also eine strafrechtliche Schuld mit der im Strafrecht erforderlichen hohen Sicherheit nachzuweisen ist. Und wenn dies der Fall ist, welche Sanktion für das Verhalten angemessen ist. Es geht also zunächst darum, zu prüfen, ob eine strafrechtliche Schuld mit der hohen im Strafrecht erforderlichen Sicherheit nachzuweisen ist.
[u]Rätsel der Tragödie von Aschau auf immer ungelöst[/u]
[i]Damit bleibt das Rätsel um die Tragödie von Aschau womöglich für immer ungelöst.[/i]
[b]Lafleur:[/b] Es erscheint vielleicht etwas ungewöhnlich, dass die Frage der Todesursache für das Gericht letzten Endes keine Rolle spielte. So sehr die Angehörigen wahrscheinlich auf Gewissheit hofften, was ich vollumfänglich nachvollziehen kann. Aber die Gerichtsverhandlung ist kein Untersuchungsausschuss, der einen Sachverhalt unter allen erdenklichen Gesichtspunkten aufklären muss.
[i]Wenn wir aber der Staatsanwaltschaft folgen, läuft ein Totschläger oder Mörder frei herum.[/i]
[b]Lafleur:[/b] Ich weiß nicht, wie die Staatsanwaltschaft das Verfahren derzeit einschätzt. Aber wenn Anhaltspunkte dafür gegeben sind, dass eine Straftat begangen wurde, dann wird die Staatsanwaltschaft, wenn Ermittlungsansätze vorhanden sind, weiter ermitteln.
[size=85]Rosenheim24.de am 09.12.2025[/size]
[size=85]https://www.rosenheim24.de/rosenheim/chiemgau/aschau-im-chiemgau-ort79357/zwei-hanna-prozesse-zwei-urteile-einfluss-der-medien-vor-gericht-freispruch-sebastian-t-aschau-im-chiemgau-94075854.html[/size]
[size=85]ohne Paywall:[/size]
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Die Leserkommentare dazu:
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Ein neuer Bericht auf chiemgau24 behandelt das Thema, welchen Einfluss Medienberichte auf Zeugenaussagen haben können/könnten. …
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Leider nicht, das Gegenteil ist der Fall: erneute Hetze gegen die Verteidigung, diesmal von höherer Stelle. Danke für den Tipp! Mein Beitrag dazu war schon in Arbeit. ;-)