MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

ÖFFENTLICHE DISKUSSION
Fälle: Anja Aichele, Ayleen Ambs, Vierfachmord von Annecy 2012, Bärbel B. (Bremerhaven) u. Ingrid R. (Bremen), Annika Brill, Tristan Brübach, Christoph Bulwin, Anne D. (Lorch), Suzanne Eaton, Michaela Eisch, Victor Elling, Sonja Engelbrecht, Trude Espas, Regina Fischer, Abby G. & Libby W. (USA-Indiana), Maren Graalfs, Valeriia Gudzenko, Mara-Sophie H. (Kirchdorf), Marion & Tim Hesse, Jutta Hoffmann, Bärbel K. (Lübeck), Milina K. (Luckenwalde), Peggy Knobloch, Cindy Koch, Martina Gabriele Lange, Lola (FR-Paris), Karl M. (Berlin), Khadidja M. (Ingolstadt), Stefan M. (Salzgitter), Jelena Marjanović, Margot Metzger, Karin N. (Borchen), N. N. (Lampertheim), Gabby Petito, Heike Rimbach, Elmar Rösch, Gustav Adolf Ruff, Carina S. (Iserlohn), Hannah S. (Hamm), Lena S. (Wunsiedel), Gabriele Schmidt, Mord in Sehnde-Höver, Yasmin Stieler, Simone Strobel, Elisabeth Theisen, Karsten & Sabine U. (Wennigsen), Nicky Verstappen, Hanna W. (Aschau)
Catch22
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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OVB: Neid auf Haftentschädigung?

Die Brandstifter und Brunnenvergifter vom Oberbayerischen Volksblatt (OVB) fahren fort:

Unterschwellig geschürt werden Zweifel an Sebastians Unschuld. Die StA gehe weiterhin von einem Gewaltverbrechen aus. Und mit einer Entschädigung von 70.950 Euro für Sebastian „wollen sich die Anwälte aber nicht zufrieden geben“. Kein Wort darüber, dass Sebastians Familie auf einem erklecklichen Teil der Verteidigungskosten sitzenbleiben wird. Die schriftliche Urteilsbegründung werde bis Ende Januar vorliegen (§ 275 Abs. 1 Satz 2 StPO, 5 + 2 + 2 Wochen → 27.01.2026).

Auf Rosenheim24 texten die OVB-Medien:

Spoiler – hier klicken!
Nach Freispruch …: So viel Geld erhält Sebastian T. – Wird es noch mehr?

Bild
… Sebastian T. und seine Verteidiger … am letzten Tag des … Prozesses. … © Michael Weiser



… Eine Woche nach dem Freispruch … ist das Urteil auch formal rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft hatte bereits angekündigt, auf Rechtsmittel zu verzichten. Hannas Eltern hatten sich bereits im Oktober aus dem Verfahren zurückgezogen. Und auch die Verteidigung sah keinen Anlass für eine Revision … [richtig: kein Recht auf Revision nach Freispruch!]. Damit war die Frist von einer Woche lediglich Formsache gewesen.

Nun steht die schriftliche Begründung des Urteils aus

Was nun noch aussteht, ist die schriftliche Begründung des Urteils. Dafür steht … eine Frist von insgesamt neun Wochen nach Verkündung des Urteils zur Verfügung. Ende Januar 2026 spätestens sollte die Vorsitzende … das Urteil begründet und unterschrieben haben.



War es Mord oder ein Unfall?

Geklärt worden war in dem Verfahren lediglich, dass keine Verbindung zwischen dem Angeklagten und dem Tod von Hanna … [W.] … nachgewiesen werden kann. Auf die Frage, ob Hanna einem Gewaltverbrechen oder einem Unfall zum Opfer gefallen war, hatte die Kammer keine Antwort gesucht …

Auch die Staatsanwaltschaft hatte auf Freispruch plädiert … Allerdings geht die Staatsanwaltschaft weiter von einem Gewaltverbrechen aus. …

Wie viel Entschädigung erhält Sebastian T.?

… [Nach] Darstellung [der Verteidigung] … fiel Hanna … [W.] einem Unfall … zum Opfer. Regina Rick hat bereits dem OVB gegenüber angekündigt, die Gutachten, die einen Unfall belegen, zu veröffentlichen – sofern die Gutachter einer Veröffentlichung zustimmen. Noch in einem weiteren Punkt sehen die Verteidiger ihre Arbeit nicht abgeschlossen.

Sebastian T. hat für 946 Tage in U-Haft 70.950 Euro zu bekommen, 75 Euro also für jeden Tag. Damit wollen sich die Anwälte aber nicht zufrieden geben. Beantragen kann der junge Aschauer auch noch die Entschädigung für entgangenes Gehalt. Überdies prüfen die Anwälte Entschädigungen über Amtshaftungen und eventuell Schmerzensgeld, wie Yves Georg dem OVB gegenüber am Mittwoch (3. Dezember) bekräftigte.

Rosenheim24.de am 03.12.2025
https://www.rosenheim24.de/rosenheim/ch ... 66854.html
ohne Paywall:
https://www.removepaywall.com/search?ur ... 66854.html

Die Leserkommentare dazu:
https://www.rosenheim24.de/rosenheim/ch ... d-Comments


Weiterer Artikel des OVB (mit dpa):
https://www.rosenheim24.de/bayern/landk ... 66484.html (ohne Paywall)
Die Leserkommentare dazu:
https://www.rosenheim24.de/bayern/landk ... d-Comments


Ob die Bewohner von Aschau grundsätzlich befähigt sind, eine faktenbasierte Diskussion zu führen, wird sich heute abend beim „Streit um die Kampenwandbahn“ zeigen – im BR bei „Jetzt red i“ um 20.15 Uhr:
https://youtu.be/HmTfKSyYxhc
https://www.br.de/br-fernsehen/sendunge ... e-100.html
https://www.ardmediathek.de/tv-programm ... 7072de9be7

Vielleicht könnte es dann ja auch eines Tages bei einem tragischen Unfall klappen …
Gast

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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„Streit um die Kampenwandbahn“ zeigen – im BR bei „Jetzt red i“ um 20.15 Uhr:
Grausam was die Grünen da ins Rennen geschickt haben

A schöns Gwand hams all anghabt
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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Podcast: Regina Rick, Jacqueline Belle, Alexander Stevens

Mit RAin Regina Rick sprechen Jacqueline Belle und RA Alexander Stevens über fragwürdige Beweise und fatale Fehlschlüsse im Eiskeller-Fall:

https://youtu.be/hiFHJ_MoPxA
https://open.spotify.com/episode/6h8nBPGtNSultpGE7Ax7zz

Aus der Videobeschreibung auf YouTube:

Spoiler – hier klicken!
Der Eiskeller-Mord

Eine junge Frau treibt leblos in einem Fluss. Ihre Hose fehlt, sie ist übersät mit schweren Verletzungen an Kopf, Hals und Rücken. Für die Ermittler steht früh fest: Das ist kein Unglück, das ist ein Verbrechen. Der Fall geht als „Eiskeller-Mord“ durch die Medien – und schon bald hat die Polizei einen jungen Mann im Visier: Sebastian T. Er wird wegen Mordes an Hanna W. verurteilt und zu neun Jahren Haft nach Jugendstrafrecht verurteilt. Doch Sebastian beteuert von Anfang an seine Unschuld. Jetzt wurde in einem neuen Gerichtsprozess seine Unschuld festgestellt: Er hat die Tat nicht begangen. Wie konnte es so weit kommen? Wie konnte unser Justizsystem so versagen?

In dieser Folge rekonstruieren wir den Eiskeller-Fall von vorne: vom Fund der Leiche bis zum Freispruch. Gemeinsam mit Regina Rick, der Strafverteidigerin von Sebastian T., schauen wir auf fragwürdige Beweise, fatale Fehlschlüsse – und auf das menschliche Desaster hinter einem Justizirrtum, der einen Unschuldigen zweieinhalb Jahre ins Gefängnis gebracht hat.



Podcast „Der Eiskeller-Mord“ vom 05.12.2025
https://youtu.be/hiFHJ_MoPxA
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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OVB: Podcast mit RAin Rick als Zündstoff

Als „Prüfstein für Vertrauen in Ermittlungen und Justiz“ bezeichnet plötzlich das Oberbayerische Volksblatt (OVB) den Fall Hanna – und bezieht sich auf den aktuellen Podcast mit Regina Rick (siehe hier). RAin Rick sieht Parallelen zum Badewannen-Fall und greift die Rosenheim Cops frontal an. Warum sei EKHKin Diana U. nicht längst „zur Verkehrspolizei abgestellt“ worden?

Auf Rosenheim24 berichten die OVB-Medien (das bewusst ausgewählte, unvorteilhafte Foto von Sebastian verrät die weiter andauernde negative Grundhaltung des OVB):

Spoiler – hier klicken!
Im Fall um verstorbene Hanna bleibt Zündstoff
„Am besten gar nicht mehr anrufen“: Verteidigerin Rick greift Rosenheimer Polizei frontal an

Bild
Sebastian T. wurde freigesprochen. © dpa/Sven Hoppe

Nach dem Freispruch im Hanna-Fall attackiert Verteidigerin Regina Rick im Podcast „True Crime 187“ die Rosenheimer Polizei so scharf wie nie. Sie spricht von fataler Ermittlungslogik – und bleibt überzeugt: Aus einem Unfall sei ein Tötungsdelikt gemacht worden.

… Schon früh geriet Sebastian T. in den Fokus der Ermittler – unter anderem, weil er in jener Nacht in Aschau joggen war. …

Jetzt sorgt eine Podcast-Folge für neuen Zündstoff. In „True Crime 187“ von Dr. Alexander Stevens und Bayern-3-Moderatorin Jacqueline Belle spricht Verteidigerin Regina Rick ausführlich über den Fall – und vor allem über ihre Sicht auf die Ermittlungsarbeit. …



Rick weist auf Parallelen zu Prozess im „Badewannen-Mord“ hin

Rick erklärt im Podcast auch, warum sie den Fall überhaupt angenommen hat. Neben der Bitte der Familie sei ihr früh aufgefallen, dass an den Ermittlungen eine leitende Beamtin beteiligt gewesen sei, die aus ihrer Sicht bereits im Fall Manfred Genditzki eine zentrale Rolle gespielt habe. … Rick deutet an, dass schon damals durch bestimmte Weichenstellungen – etwa im Zusammenspiel mit der Rechtsmedizin – aus einem zunächst angenommenen Unfallgeschehen ein Tötungsdelikt geworden sei. Genau dieses Muster glaubt sie auch im Hanna-Fall wiederzuerkennen. Dabei sagt sie im Podcast sinngemäß auch, sie wundere sich, warum diese Beamtin nicht längst „zur Verkehrspolizei abgestellt“ worden sei.

Äußerst brisant wirkt dabei schon der Titel der Episode: Sie heißt „Der Eiskeller-Mord“. Ausgerechnet in dieser Folge wird jedoch immer wieder betont, dass Hanna nach Überzeugung der Verteidigung nicht Opfer eines Verbrechens, sondern eines Unfalls geworden sei. Der Titel steht damit in einem auffälligen Spannungsverhältnis zu Ricks zentraler Botschaft.

Frontal-Angriff auf Rosenheimer Polizei

Rick … greift die Rosenheimer Polizei frontal an und stellt deren Herangehensweise im Hanna-Fall grundsätzlich infrage. Im Podcast wählt Rick besonders drastische Worte. Sie sagt, man solle die Polizei „am besten gar nicht mehr anrufen“ und erklärt, sie sei „höchst misstrauisch“ gegenüber der Arbeit dieser Inspektion. Auslöser für diese Positionierung: Ausgerechnet Sebastians Mutter hatte ihren Sohn damals selbst bei der Polizei gemeldet, weil die Ermittler nach einem Jogger suchten, der in der Nacht von Hannas Tod möglicherweise etwas gesehen haben könnte.

Rick knüpft im Laufe des Podcasts an diese Linie an – mit einer zugespitzten Analyse des Systems. Ein von ihr geäußerter Satz trifft dabei den Kern ihrer Kritik: „Die bayerische Polizei rühmt sich immer für ihre hohen Aufklärungsquoten bei Tötungsdelikten, tatsächlich haben die eine Aufklärungsquote von über hundert Prozent, klären sogar Tötungsdelikte auf, die gar keine sind.“

Hinter dieser Provokation steckt Ricks zentrale These: Hanna sei nicht Opfer eines Gewaltverbrechens geworden, sondern eines Unfalls. Aus ihrer Sicht sei die Ermittlungsrichtung viel zu früh verengt worden.

Falsches Bild eines Tötungsdeliktes?

Rick beschreibt im Podcast außerdem ein Muster, das ihrer Meinung nach nicht nur in diesem Fall zu einem falschen Bild eines Tötungsdelikts geführt habe. Sie spricht von einer Interaktion zwischen Polizei und Gutachtern, die sich gegenseitig verstärken könne. Sinngemäß lautet ihr Vorwurf: Ein Ermittler habe bereits eine Vorstellung – ein Gutachter wolle helfen – und am Ende werde „ein Unfall ein Tötungsdelikt“.

Damit stellt Rick die Deutung der Anklagebehörde weiter offen infrage. Denn die Staatsanwaltschaft Traunstein geht auch nach dem Freispruch laut Sprecher Dr. Rainer Vietze weiterhin von einem Gewaltverbrechen aus – nicht, weil es neue Beweise gebe, sondern weil aus ihrer Sicht die damals vorliegenden Gutachten weiterhin dafür sprechen.

Vom Zeugen zum Verdächtigen

Ein weiterer Punkt, den Rick erneut thematisiert, betrifft die frühen Befragungen von Sebastian T. Besonders das zweite Verhör am 10. November bewertet sie kritisch. Aus ihrer Sicht sei ihr Mandant zu diesem Zeitpunkt nicht mehr als Zeuge, sondern faktisch bereits als Verdächtiger behandelt worden. Als Indiz dafür seien Fragen nach seiner Sexualität und danach, was er denke, was mit Hanna passiert sein könnte. Im Podcast wird dargestellt, dass Sebastian T. in diesem Kontext geantwortet habe, Hanna könne von jemandem angegriffen worden sein, der ihr womöglich einen Stein auf den Kopf geschlagen habe.

Rick ordnet die Entwicklung im Podcast zudem mit Blick auf die damalige Ermittlungslogik ein. Sie schildert, dass eine – wie sie es nennt – „ortsunkundige Polizeibeamtin“ den Verdacht gegen Sebastian auch deshalb stärker verfolgt habe, weil der Weg, in dem er wohnt, auf jene Straße mündet, die Hanna in der Nacht genommen habe. Zu diesem Zeitpunkt habe man laut Rick aber noch gar nicht sicher wissen können, wann genau was passiert sei. Vor diesem Hintergrund erklärt sie auch eine Frage aus der Vernehmung, die sie als bezeichnend für die frühe Fixierung auf ihren Mandanten wertet: ob Sebastian in dieser Nacht nicht doch „noch eine Runde“ gelaufen sei.

Prozess beendet – Fragen bleiben

Später habe sich aus ihrer Sicht jedoch ein anderes Bild ergeben. Rick verweist darauf, dass sich mit dem Auffinden von Hannas Handy der zeitliche Ablauf präziser eingegrenzt habe – und dass die damals angenommene Verdachtsrichtung so nicht mehr plausibel gewesen sei. Für Rick ist das ein weiteres Beispiel dafür, wie sich eine Verdachtslogik früh festgesetzt habe, obwohl wesentliche Eckdaten aus ihrer Sicht noch nicht belastbar geklärt waren.

Dass Rick so offensiv auftritt, ist auch vor dem Hintergrund der öffentlichen Debatte verständlich. Der Freispruch hat den Angeklagten entlastet – aber keine abschließende Wahrheit über die Todesursache geschaffen. Die Kammer musste nicht entscheiden, ob Hanna verunglückte oder Opfer eines Verbrechens wurde, sondern nur, ob eine belastbare Verbindung zwischen dem Tod und Sebastian T. nachweisbar ist.

Tragischer Tod einer jungen Frau bleibt

So bleibt der Fall für die Region emotional hoch belastend – und ein Prüfstein für Vertrauen in Ermittlungen und Justiz. Ricks Aussagen im Podcast wirken wie ein erneuter Angriff: provokant, scharf, bewusst zugespitzt. Für viele Zuschauer und Leser dürfte genau das den Kern der Debatte treffen, die nach dem Freispruch nicht verstummt ist. Bemerkenswert ist am Rande auch, dass Co-Host Alexander Stevens die Mutter des Angeklagten in dieser Zeit betreute – gerade weil das Haus der Familie immer wieder auf mögliche DNA-Spuren von Hanna durchsucht wurde, dabei jedoch nie entsprechende DNA gefunden worden ist.

Gleichzeitig gilt: Die Verantwortung für eine ausgewogene Betrachtung liegt nun bei mehreren Stellen – bei Behörden, die mögliche Fehler sauber aufarbeiten müssen, und bei einer Öffentlichkeit, die zwischen harter Kritik und pauschaler Verurteilung unterscheiden sollte. Denn am Ende steht über allem der tragische Tod einer jungen Frau – und die Tatsache, dass die Antworten, nach denen Aschau sucht, weiterhin nicht endgültig gefunden sind. (mz)

Rosenheim24.de am 05.12.2025
https://www.rosenheim24.de/rosenheim/ch ... 71079.html (ohne Paywall)

Die Leserkommentare dazu:
https://www.rosenheim24.de/rosenheim/ch ... d-Comments
ihold
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von ihold »

Im Gegensatz zu einem User (sein Name fällt mir grad nicht ein), der nachfolgenden Bericht als „irritierend“ bezeichnete,
finde ich ihn interessant und sachlich geschrieben, er liefert einen guten Überblick:

https://www.faz.net/aktuell/gesellschaf ... 64088.html

Zwei dicke Fehler sind mir aber aufgefallen:
Einmal wurde der Sachverhalt vertauscht: Vor der Polizei hat ein Zeuge ausgesagt, er habe den Angeklagten (der jetzt ja freigesprochen ist)
nie mit einem Messer gesehen, vor Gericht aber sagte er aus, der Angeklagte habe eigentlich immer ein Messer dabei gehabt.
So ist es richtig und nicht verdreht wie im Artikel!
Zweiter Fehler (ein gravierender und auch schwer verzeihlicher):
Den Pornokonsum konnte man nur falsch verstehen, wenn man dem Bericht folgt.
Es wurde doch hingegen nachgewiesen, dass er für Pornos niemals sein Alltags-Handy genutzt hat, dafür hatte er ein zweites Handy,
das er offenbar auch nur zuhause und nur für diesen Zweck nutzte! Dass dann 97% davon Pornos sind, ist ja nun wirklich nicht verwunderlich!

Einen anderen Bericht hingegen, der nicht wenig gespickt ist mit reißerischen Begriffen, meiner Meinung nach auf unterstem Bildzeitungs-Niveau, den bezeichnet jener User gar als Pflichtlektüre, mit Ausrufezeichen!

Es beginnt schon mit dem reißerischen Titel: „Er saß im Gefängnis, weil andere logen.“

https://archive.ph/20251125144917/https ... uldigungen

Weitere „bemerkenswerte“ Auszüge:
„Sämtliche Belastungszeugen sind Problempersönlichkeiten und Lügner“
„...voreingenommene Polizisten und Justizjuristen anrichten, die auf Teufel komm raus einen Täter präsentieren wollen.“
„ein 20-jährigerr Jogger, der (wie Millionen andere Männer auch) Pech bei Mädchen hatte“
„Dass sich dann tatsächlich alles aufklärte, ist einer Frau zu verdanken, die für ihre Mandanten in den Krieg zieht“
„Nach dem Freispruch muss er zurückkehren in die vergiftete Gemeinde Aschau, in die feindselige Region Chiemgau“

Meine persönliche Einschätzung: Dieser Artikel gehört eher in die Rubrik „ Bild-Zeitung für vermeintlich Intellektuelle“!!!

So weit können Meinungen auseinander gehen! :D
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von Fränkin »

ihold hat geschrieben: Sonntag, 07. Dezember 2025, 12:44:35 Im Gegensatz zu einem User (sein Name fällt mir grad nicht ein), der nachfolgenden Bericht als „irritierend“ bezeichnete,
finde ich ihn interessant und sachlich geschrieben, er liefert einen guten Überblick:

https://www.faz.net/aktuell/gesellschaf ... 64088.html
Deiner Amnesie kann abgeholfen werden - der User ist @Catch22:
Catch22 hat geschrieben: Freitag, 28. November 2025, 00:35:43 FAZ

Für Irritation sorgt Karin Truscheit, die für die Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ) das aufgehobene Urteil wiederzubeleben sucht: kein Unfall, Pornokonsum, Angeklagter entwicklungsverzögert und ohne sexuelle Erfahrung mit Frauen. „Erwiesene Unschuld“ habe das Gericht nicht festgestellt, sondern lediglich „aus Mangel an Beweisen“ freigesprochen. Sponsored by Holderle?
ihold hat geschrieben: Sonntag, 07. Dezember 2025, 12:44:35 Zwei dicke Fehler sind mir aber aufgefallen:
Einmal wurde der Sachverhalt vertauscht: Vor der Polizei hat ein Zeuge ausgesagt, er habe den Angeklagten (der jetzt ja freigesprochen ist) nie mit einem Messer gesehen, vor Gericht aber sagte er aus, der Angeklagte habe eigentlich immer ein Messer dabei gehabt.
So ist es richtig und nicht verdreht wie im Artikel!
Sehen wir uns den Abschnitt in dem FAZ-Artikel einmal an:
Ein ehemaliger Freund relativierte zudem vor Gericht frühere Aussagen dazu, dass der Angeklagte T. „immer“ ein Messer dabeigehabt habe. Jetzt sagte er aus, dass er das Messer nie direkt gesehen habe. Nur den Klemmbügel, mit dem das Messer an der Hosentasche von T. befestigt gewesen sei. Früher hatte er zudem ausgesagt, dass die junge Frau aus der Clique erzählt habe, dass T. ihr mal ein Messer an den Hals gehalten habe, mit den Worten: „Ich könnte dich jetzt töten“. Auf Nachfrage sagte er vor Gericht, dass die junge Frau das vielleicht auch „überdramatisiert“ habe.
Dazu der Prozessbericht von Rabunsel in Ausschnitten:
Bericht 13.11.2025 (12. Verhandlungstag), Teil 1

Max K, Exfreund von L

...
Er wird gefragt, ob er von einer Messerbedrohung wisse, und er stammelt „ja irgendwas hab ich gehört“, auf die Bitte das genauer auszuführen, meint er „er hat irgendwas aus Spaß gesagt, und ihr dann das Messer irgendwo hin gehalten“. V habe ihm das nach der Festnahme erzählt.
...
...
Ihm wird vorgehalten, dass er bei der Polizei ausgesagt habe, dass er von V gehört habe, dass diese am 03.10.2022 mit dem Messer bedroht worden sei. Während er beim Hausarzt angegeben habe, dass er unter Ruhelosigkeit und Schlafstörungen leide, weil er ein enger Bekannter, der Tatverdächtigen im Eiskellerfall sei, eine Freundin des Zeugen am Abend vor der Verhaftung allein im Wald mit einem Messer bedroht haben soll. Das Messer falle von der Klingenlänge auch unter das Waffengesetz. Der Zeuge klärt nicht auf, welche Version stimmt. Ob er mal ein Messer bei ST gesehen habe? → Der Zeuge meint, dass ST immer ein Messer dabei gehabt habe, er glaubt sich auch zu erinnern selbst ein Messer bei ST gesehen zu haben. Sie hätten sich auch mal über Messer unterhalten.
...
...
Die Kammer hält ihm zwischendrin vor, dass er bei der Polizei angegeben habe, dass er nie ein Messer bei ST gesehen habe. Der Zeuge könne sich zwar nicht an eine konkrete Situation beschreiben, aber er glaubt sich dennoch zu erinnern.
Georg bittet um eine Beschreibung des Messers. Der Zeuge erklärt, er habe einmal aus STs Hosentasche einen Bügel rausragen sehen und beschreibt ihn, bestehend aus Metall mit „so einem Loch, Lücke in der Mitte und so einem kleinen Haken“. ST habe es aber nie herausgenommen. Georg fragt nach, ob der Zeuge derartige Bügel auch von Handytaschen oder anderem Werkzeug kenne, das verneint der Zeuge. Woher er wisse, dass ST immer ein Messer dabei gehabt habe? → Das konnte der Zeuge nicht beantworten.
...
Wo bitte ist denn da ein "dicker Fehler"?

Gefällt Dir der Satz
Ein ehemaliger Freund relativierte zudem vor Gericht frühere Aussagen dazu, dass der Angeklagte T. „immer“ ein Messer dabeigehabt habe.
aus dem FAZ-Artikel nicht?

Max hat der Kammer gesagt, dass T. "immer ein Messer dabei" hatte.
Das hat Max "früher" gesagt. Und genau das stimmt auch.
Er hat es offensichtlich "früher im Gericht gesagt".
ihold hat geschrieben: Sonntag, 07. Dezember 2025, 12:44:35 Zweiter Fehler (ein gravierender und auch schwer verzeihlicher):
Den Pornokonsum konnte man nur falsch verstehen, wenn man dem Bericht folgt.
Es wurde doch hingegen nachgewiesen, dass er für Pornos niemals sein Alltags-Handy genutzt hat, dafür hatte er ein zweites Handy, das er offenbar auch nur zuhause und nur für diesen Zweck nutzte! Dass dann 97% davon Pornos sind, ist ja nun wirklich nicht verwunderlich!
Beziehst Du Dich da auf diesen Abschnitt aus dem FAZ-Artikel:
Gegen T., den ein Gutachter im ersten Verfahren als entwicklungsverzögert beschrieben hatte, der noch nie eine „richtige“ Freundin hatte, früher gehänselt wurde und der selbst angegeben hatte, dass er sich durch die Abweisung von Frauen „gekränkt“ fühlte, sprach im ersten Urteil auch die Auswertung seiner Handys. Überwiegend konsumierte er Pornos, und die Ermittler stießen dabei auf Suchwörter, mit denen er in den zurückliegenden Monaten und Jahren im Netz nach Inhalten recherchiert hatte ...
Ja, dieser Abschnitt suggeriert tatsächlich, dass T. auf all seinen Handys überwiegend Pornos konsumierte. Aber steht das so explizit in dem Artikel, dass es gleich ein "dicker Fehler" ist?
Aber als gut informierter Bürger weiß man, dass T. eben mehrere Handys hatte und der "überwiegende Pornokonsum" nur auf einem Handy stattfand.
ihold hat geschrieben: Sonntag, 07. Dezember 2025, 12:44:35 Einen anderen Bericht hingegen, der nicht wenig gespickt ist mit reißerischen Begriffen, meiner Meinung nach auf unterstem Bildzeitungs-Niveau, den bezeichnet jener User gar als Pflichtlektüre, mit Ausrufezeichen!
Du meinst den Zeit-Artikel aus diesem Posting, oder?
Catch22 hat geschrieben: Freitag, 28. November 2025, 00:36:04
Zeit

Erschütternde Einblicke in einen Kreis falscher Freunde, Anfeindungen in der Haft und ein vergiftetes Dorf im feindseligen Chiemgau gewährt Sabine Rückert in der „Zeit". Eine teuflische Verkettung unheilvoller Machenschaften führte zu einer Justiztragödie. Daran nicht ganz unbeteiligt: Pflichtverteidiger Baumgärtl, der Sebastian in der JVA ein Geständnis entlocken sollte. Pflichtlektüre!
Link zum Artikel
ihold hat geschrieben: Sonntag, 07. Dezember 2025, 12:44:35 Es beginnt schon mit dem reißerischen Titel: „Er saß im Gefängnis, weil andere logen.“
Was ist denn daran reißerisch?

Hat V. die Wahrheit gesagt? Hat M. im Gefängnis die Wahrheit gesagt? Hat die gesamte Familie R. die Wahrheit gesagt?

Was wäre gewesen, wenn all diese Leute eben nicht gelogen hätten?
Wäre T. überhaupt im Gefängnis gelandet?
ihold hat geschrieben: Sonntag, 07. Dezember 2025, 12:44:35 Weitere „bemerkenswerte“ Auszüge:
„Sämtliche Belastungszeugen sind Problempersönlichkeiten und Lügner“
Im Artikel steht übrigens:
Sämtliche Belastungszeugen stellten sich als das heraus, was sie waren: Problempersönlichkeiten und Lügner, denen die Behörden geglaubt hatten.
ihold hat geschrieben: Sonntag, 07. Dezember 2025, 12:44:35 „...voreingenommene Polizisten und Justizjuristen anrichten, die auf Teufel komm raus einen Täter präsentieren wollen.“
„ein 20-jährigerr Jogger, der (wie Millionen andere Männer auch) Pech bei Mädchen hatte“
„Dass sich dann tatsächlich alles aufklärte, ist einer Frau zu verdanken, die für ihre Mandanten in den Krieg zieht“
„Nach dem Freispruch muss er zurückkehren in die vergiftete Gemeinde Aschau, in die feindselige Region Chiemgau“

Meine persönliche Einschätzung: Dieser Artikel gehört eher in die Rubrik „ Bild-Zeitung für vermeintlich Intellektuelle“!!!
Schön, dann kennen wir Deine Einschätzung dazu jetzt auch.

Aber was willst Du uns denn überhaupt sagen?

T. ist freigesprochen!
Im zweiten Prozess konnte bewiesen werden, dass die belastenden Aussagen der Zeugen schlicht falsch waren.

Frau Rechtsanwältin Rick hat mehrere Gutachten erstellen lassen und sie dem Gericht bereits übersandt.
Natürlich kennen wir alle den Inhalt der Gutachten nicht, aber wenn man z.B. in dieses Video ab Minute 19:27 hineinhört, bekommt man einen groben Eindruck davon, was in den Gutachten stehen könnte.

Wären die Verletzungen an Hannas Kopf bereits an Land und z.B. durch einen Stein verursacht worden, so hätten diese Wunden nicht die typische Form einer Sechskantmutter gehabt und man hätte obendrauf in den Wunden Fibronektin nachweisen können.

Dazu verweise ich auf mein Posting vom 09.06.2025:
Fränkin hat geschrieben: Montag, 09. Juni 2025, 16:27:09 In dem Buch Rechtsmedizin von Madea, 4. Auflage gibt es eine Tabelle zu immunhistochemischen Untersuchungsbefunde von Hautwunden.
Nach einer Überlebenszeit von bis ca. 30 Minuten erwartet man das Vorhandensein dieser Marker:
TGF-β1 ≥min
Aquaporin 3 ≥min
TGF-α, IL-1β TNF-α, IL-6 ≥ 10–20 min
Fibronektin (ab ca. 10–20 min)
Neutrophile Granulozyten (ab ca. 20–30 min)
@ihold
Weil mein Satz
Fränkin hat geschrieben: Mittwoch, 26. November 2025, 13:50:41 Wenn sich die "Öffentlichkeit" mal endlich die Mühe machen würde und hier ein paar Seiten (z.B. hier) lesen würde, dann würde die "Öffentlichkeit" nicht solche Fragen stellen!
vermutlich nicht so ganz bei Dir angekommen ist, hier nochmal:

Bitte lies Dich doch mal in den ganzen Fall ein.

Es hilft ungemein!
andi55
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von andi55 »

Im Podcast sagt Frau Rick ab Min. 27.10 ,welch großer Fehler es war, dass Sebastian's Mutter ihren Sohn als Zeuge bei der Polizei gemeldet hat.
Ich halte das nach wie vor in diesem Fall für das einzig richtige, weil ich absolut überzeugt bin, dass die Polizei ihn sonst von sich aus ermittelt hätte.
Ich persönlich, rein subjektive Betrachtung meinerseits, bin sogar überzeugt, dass die Polizei schon vor dem Anruf der Mutter wusste, wer der gesuchte Jogger ist. Hätte er sich nicht gemeldet, dann hätte man es wunderbar als Indiz für eine Täterschaft auslegen können !
@Catch22
Hattest Du nicht mal den gleichen Verdacht geäußert bezüglich des Zeugenaufrufs ?
Antworten