MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022
Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022
OVB: Neid auf Haftentschädigung?
Die Brandstifter und Brunnenvergifter vom Oberbayerischen Volksblatt (OVB) fahren fort:
Unterschwellig geschürt werden Zweifel an Sebastians Unschuld. Die StA gehe weiterhin von einem Gewaltverbrechen aus. Und mit einer Entschädigung von 70.950 Euro für Sebastian „wollen sich die Anwälte aber nicht zufrieden geben“. Kein Wort darüber, dass Sebastians Familie auf einem erklecklichen Teil der Verteidigungskosten sitzenbleiben wird. Die schriftliche Urteilsbegründung werde bis Ende Januar vorliegen (§ 275 Abs. 1 Satz 2 StPO, 5 + 2 + 2 Wochen → 27.01.2026).
Auf Rosenheim24 texten die OVB-Medien:
Die Leserkommentare dazu:
https://www.rosenheim24.de/rosenheim/ch ... d-Comments
Weiterer Artikel des OVB (mit dpa):
https://www.rosenheim24.de/bayern/landk ... 66484.html (ohne Paywall)
Die Leserkommentare dazu:
https://www.rosenheim24.de/bayern/landk ... d-Comments
Ob die Bewohner von Aschau grundsätzlich befähigt sind, eine faktenbasierte Diskussion zu führen, wird sich heute abend beim „Streit um die Kampenwandbahn“ zeigen – im BR bei „Jetzt red i“ um 20.15 Uhr:
https://youtu.be/HmTfKSyYxhc
https://www.br.de/br-fernsehen/sendunge ... e-100.html
https://www.ardmediathek.de/tv-programm ... 7072de9be7
Vielleicht könnte es dann ja auch eines Tages bei einem tragischen Unfall klappen …
Die Brandstifter und Brunnenvergifter vom Oberbayerischen Volksblatt (OVB) fahren fort:
Unterschwellig geschürt werden Zweifel an Sebastians Unschuld. Die StA gehe weiterhin von einem Gewaltverbrechen aus. Und mit einer Entschädigung von 70.950 Euro für Sebastian „wollen sich die Anwälte aber nicht zufrieden geben“. Kein Wort darüber, dass Sebastians Familie auf einem erklecklichen Teil der Verteidigungskosten sitzenbleiben wird. Die schriftliche Urteilsbegründung werde bis Ende Januar vorliegen (§ 275 Abs. 1 Satz 2 StPO, 5 + 2 + 2 Wochen → 27.01.2026).
Auf Rosenheim24 texten die OVB-Medien:
Die Leserkommentare dazu:
https://www.rosenheim24.de/rosenheim/ch ... d-Comments
Weiterer Artikel des OVB (mit dpa):
https://www.rosenheim24.de/bayern/landk ... 66484.html (ohne Paywall)
Die Leserkommentare dazu:
https://www.rosenheim24.de/bayern/landk ... d-Comments
Ob die Bewohner von Aschau grundsätzlich befähigt sind, eine faktenbasierte Diskussion zu führen, wird sich heute abend beim „Streit um die Kampenwandbahn“ zeigen – im BR bei „Jetzt red i“ um 20.15 Uhr:
https://youtu.be/HmTfKSyYxhc
https://www.br.de/br-fernsehen/sendunge ... e-100.html
https://www.ardmediathek.de/tv-programm ... 7072de9be7
Vielleicht könnte es dann ja auch eines Tages bei einem tragischen Unfall klappen …
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Gast
Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022
Grausam was die Grünen da ins Rennen geschickt haben„Streit um die Kampenwandbahn“ zeigen – im BR bei „Jetzt red i“ um 20.15 Uhr:
A schöns Gwand hams all anghabt
Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022
Podcast: Regina Rick, Jacqueline Belle, Alexander Stevens
Mit RAin Regina Rick sprechen Jacqueline Belle und RA Alexander Stevens über fragwürdige Beweise und fatale Fehlschlüsse im Eiskeller-Fall:
https://youtu.be/hiFHJ_MoPxA
https://open.spotify.com/episode/6h8nBPGtNSultpGE7Ax7zz
Aus der Videobeschreibung auf YouTube:
Mit RAin Regina Rick sprechen Jacqueline Belle und RA Alexander Stevens über fragwürdige Beweise und fatale Fehlschlüsse im Eiskeller-Fall:
https://youtu.be/hiFHJ_MoPxA
https://open.spotify.com/episode/6h8nBPGtNSultpGE7Ax7zz
Aus der Videobeschreibung auf YouTube:
Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022
OVB: Podcast mit RAin Rick als Zündstoff
Als „Prüfstein für Vertrauen in Ermittlungen und Justiz“ bezeichnet plötzlich das Oberbayerische Volksblatt (OVB) den Fall Hanna – und bezieht sich auf den aktuellen Podcast mit Regina Rick (siehe hier). RAin Rick sieht Parallelen zum Badewannen-Fall und greift die Rosenheim Cops frontal an. Warum sei EKHKin Diana U. nicht längst „zur Verkehrspolizei abgestellt“ worden?
Auf Rosenheim24 berichten die OVB-Medien (das bewusst ausgewählte, unvorteilhafte Foto von Sebastian verrät die weiter andauernde negative Grundhaltung des OVB):
Die Leserkommentare dazu:
https://www.rosenheim24.de/rosenheim/ch ... d-Comments
Als „Prüfstein für Vertrauen in Ermittlungen und Justiz“ bezeichnet plötzlich das Oberbayerische Volksblatt (OVB) den Fall Hanna – und bezieht sich auf den aktuellen Podcast mit Regina Rick (siehe hier). RAin Rick sieht Parallelen zum Badewannen-Fall und greift die Rosenheim Cops frontal an. Warum sei EKHKin Diana U. nicht längst „zur Verkehrspolizei abgestellt“ worden?
Auf Rosenheim24 berichten die OVB-Medien (das bewusst ausgewählte, unvorteilhafte Foto von Sebastian verrät die weiter andauernde negative Grundhaltung des OVB):
Die Leserkommentare dazu:
https://www.rosenheim24.de/rosenheim/ch ... d-Comments
Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022
Im Gegensatz zu einem User (sein Name fällt mir grad nicht ein), der nachfolgenden Bericht als „irritierend“ bezeichnete,
finde ich ihn interessant und sachlich geschrieben, er liefert einen guten Überblick:
https://www.faz.net/aktuell/gesellschaf ... 64088.html
Zwei dicke Fehler sind mir aber aufgefallen:
Einmal wurde der Sachverhalt vertauscht: Vor der Polizei hat ein Zeuge ausgesagt, er habe den Angeklagten (der jetzt ja freigesprochen ist)
nie mit einem Messer gesehen, vor Gericht aber sagte er aus, der Angeklagte habe eigentlich immer ein Messer dabei gehabt.
So ist es richtig und nicht verdreht wie im Artikel!
Zweiter Fehler (ein gravierender und auch schwer verzeihlicher):
Den Pornokonsum konnte man nur falsch verstehen, wenn man dem Bericht folgt.
Es wurde doch hingegen nachgewiesen, dass er für Pornos niemals sein Alltags-Handy genutzt hat, dafür hatte er ein zweites Handy,
das er offenbar auch nur zuhause und nur für diesen Zweck nutzte! Dass dann 97% davon Pornos sind, ist ja nun wirklich nicht verwunderlich!
Einen anderen Bericht hingegen, der nicht wenig gespickt ist mit reißerischen Begriffen, meiner Meinung nach auf unterstem Bildzeitungs-Niveau, den bezeichnet jener User gar als Pflichtlektüre, mit Ausrufezeichen!
Es beginnt schon mit dem reißerischen Titel: „Er saß im Gefängnis, weil andere logen.“
https://archive.ph/20251125144917/https ... uldigungen
Weitere „bemerkenswerte“ Auszüge:
„Sämtliche Belastungszeugen sind Problempersönlichkeiten und Lügner“
„...voreingenommene Polizisten und Justizjuristen anrichten, die auf Teufel komm raus einen Täter präsentieren wollen.“
„ein 20-jährigerr Jogger, der (wie Millionen andere Männer auch) Pech bei Mädchen hatte“
„Dass sich dann tatsächlich alles aufklärte, ist einer Frau zu verdanken, die für ihre Mandanten in den Krieg zieht“
„Nach dem Freispruch muss er zurückkehren in die vergiftete Gemeinde Aschau, in die feindselige Region Chiemgau“
Meine persönliche Einschätzung: Dieser Artikel gehört eher in die Rubrik „ Bild-Zeitung für vermeintlich Intellektuelle“!!!
So weit können Meinungen auseinander gehen!
finde ich ihn interessant und sachlich geschrieben, er liefert einen guten Überblick:
https://www.faz.net/aktuell/gesellschaf ... 64088.html
Zwei dicke Fehler sind mir aber aufgefallen:
Einmal wurde der Sachverhalt vertauscht: Vor der Polizei hat ein Zeuge ausgesagt, er habe den Angeklagten (der jetzt ja freigesprochen ist)
nie mit einem Messer gesehen, vor Gericht aber sagte er aus, der Angeklagte habe eigentlich immer ein Messer dabei gehabt.
So ist es richtig und nicht verdreht wie im Artikel!
Zweiter Fehler (ein gravierender und auch schwer verzeihlicher):
Den Pornokonsum konnte man nur falsch verstehen, wenn man dem Bericht folgt.
Es wurde doch hingegen nachgewiesen, dass er für Pornos niemals sein Alltags-Handy genutzt hat, dafür hatte er ein zweites Handy,
das er offenbar auch nur zuhause und nur für diesen Zweck nutzte! Dass dann 97% davon Pornos sind, ist ja nun wirklich nicht verwunderlich!
Einen anderen Bericht hingegen, der nicht wenig gespickt ist mit reißerischen Begriffen, meiner Meinung nach auf unterstem Bildzeitungs-Niveau, den bezeichnet jener User gar als Pflichtlektüre, mit Ausrufezeichen!
Es beginnt schon mit dem reißerischen Titel: „Er saß im Gefängnis, weil andere logen.“
https://archive.ph/20251125144917/https ... uldigungen
Weitere „bemerkenswerte“ Auszüge:
„Sämtliche Belastungszeugen sind Problempersönlichkeiten und Lügner“
„...voreingenommene Polizisten und Justizjuristen anrichten, die auf Teufel komm raus einen Täter präsentieren wollen.“
„ein 20-jährigerr Jogger, der (wie Millionen andere Männer auch) Pech bei Mädchen hatte“
„Dass sich dann tatsächlich alles aufklärte, ist einer Frau zu verdanken, die für ihre Mandanten in den Krieg zieht“
„Nach dem Freispruch muss er zurückkehren in die vergiftete Gemeinde Aschau, in die feindselige Region Chiemgau“
Meine persönliche Einschätzung: Dieser Artikel gehört eher in die Rubrik „ Bild-Zeitung für vermeintlich Intellektuelle“!!!
So weit können Meinungen auseinander gehen!
Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022
Deiner Amnesie kann abgeholfen werden - der User ist @Catch22:ihold hat geschrieben: ↑Sonntag, 07. Dezember 2025, 12:44:35 Im Gegensatz zu einem User (sein Name fällt mir grad nicht ein), der nachfolgenden Bericht als „irritierend“ bezeichnete,
finde ich ihn interessant und sachlich geschrieben, er liefert einen guten Überblick:
https://www.faz.net/aktuell/gesellschaf ... 64088.html
Catch22 hat geschrieben: ↑Freitag, 28. November 2025, 00:35:43 FAZ
Für Irritation sorgt Karin Truscheit, die für die Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ) das aufgehobene Urteil wiederzubeleben sucht: kein Unfall, Pornokonsum, Angeklagter entwicklungsverzögert und ohne sexuelle Erfahrung mit Frauen. „Erwiesene Unschuld“ habe das Gericht nicht festgestellt, sondern lediglich „aus Mangel an Beweisen“ freigesprochen. Sponsored by Holderle?
Sehen wir uns den Abschnitt in dem FAZ-Artikel einmal an:ihold hat geschrieben: ↑Sonntag, 07. Dezember 2025, 12:44:35 Zwei dicke Fehler sind mir aber aufgefallen:
Einmal wurde der Sachverhalt vertauscht: Vor der Polizei hat ein Zeuge ausgesagt, er habe den Angeklagten (der jetzt ja freigesprochen ist) nie mit einem Messer gesehen, vor Gericht aber sagte er aus, der Angeklagte habe eigentlich immer ein Messer dabei gehabt.
So ist es richtig und nicht verdreht wie im Artikel!
Dazu der Prozessbericht von Rabunsel in Ausschnitten:Ein ehemaliger Freund relativierte zudem vor Gericht frühere Aussagen dazu, dass der Angeklagte T. „immer“ ein Messer dabeigehabt habe. Jetzt sagte er aus, dass er das Messer nie direkt gesehen habe. Nur den Klemmbügel, mit dem das Messer an der Hosentasche von T. befestigt gewesen sei. Früher hatte er zudem ausgesagt, dass die junge Frau aus der Clique erzählt habe, dass T. ihr mal ein Messer an den Hals gehalten habe, mit den Worten: „Ich könnte dich jetzt töten“. Auf Nachfrage sagte er vor Gericht, dass die junge Frau das vielleicht auch „überdramatisiert“ habe.
Wo bitte ist denn da ein "dicker Fehler"?Bericht 13.11.2025 (12. Verhandlungstag), Teil 1
Max K, Exfreund von L
...
Er wird gefragt, ob er von einer Messerbedrohung wisse, und er stammelt „ja irgendwas hab ich gehört“, auf die Bitte das genauer auszuführen, meint er „er hat irgendwas aus Spaß gesagt, und ihr dann das Messer irgendwo hin gehalten“. V habe ihm das nach der Festnahme erzählt.
...
...
Ihm wird vorgehalten, dass er bei der Polizei ausgesagt habe, dass er von V gehört habe, dass diese am 03.10.2022 mit dem Messer bedroht worden sei. Während er beim Hausarzt angegeben habe, dass er unter Ruhelosigkeit und Schlafstörungen leide, weil er ein enger Bekannter, der Tatverdächtigen im Eiskellerfall sei, eine Freundin des Zeugen am Abend vor der Verhaftung allein im Wald mit einem Messer bedroht haben soll. Das Messer falle von der Klingenlänge auch unter das Waffengesetz. Der Zeuge klärt nicht auf, welche Version stimmt. Ob er mal ein Messer bei ST gesehen habe? → Der Zeuge meint, dass ST immer ein Messer dabei gehabt habe, er glaubt sich auch zu erinnern selbst ein Messer bei ST gesehen zu haben. Sie hätten sich auch mal über Messer unterhalten.
...
...
Die Kammer hält ihm zwischendrin vor, dass er bei der Polizei angegeben habe, dass er nie ein Messer bei ST gesehen habe. Der Zeuge könne sich zwar nicht an eine konkrete Situation beschreiben, aber er glaubt sich dennoch zu erinnern.
Georg bittet um eine Beschreibung des Messers. Der Zeuge erklärt, er habe einmal aus STs Hosentasche einen Bügel rausragen sehen und beschreibt ihn, bestehend aus Metall mit „so einem Loch, Lücke in der Mitte und so einem kleinen Haken“. ST habe es aber nie herausgenommen. Georg fragt nach, ob der Zeuge derartige Bügel auch von Handytaschen oder anderem Werkzeug kenne, das verneint der Zeuge. Woher er wisse, dass ST immer ein Messer dabei gehabt habe? → Das konnte der Zeuge nicht beantworten.
...
Gefällt Dir der Satz
aus dem FAZ-Artikel nicht?Ein ehemaliger Freund relativierte zudem vor Gericht frühere Aussagen dazu, dass der Angeklagte T. „immer“ ein Messer dabeigehabt habe.
Max hat der Kammer gesagt, dass T. "immer ein Messer dabei" hatte.
Das hat Max "früher" gesagt. Und genau das stimmt auch.
Er hat es offensichtlich "früher im Gericht gesagt".
Beziehst Du Dich da auf diesen Abschnitt aus dem FAZ-Artikel:ihold hat geschrieben: ↑Sonntag, 07. Dezember 2025, 12:44:35 Zweiter Fehler (ein gravierender und auch schwer verzeihlicher):
Den Pornokonsum konnte man nur falsch verstehen, wenn man dem Bericht folgt.
Es wurde doch hingegen nachgewiesen, dass er für Pornos niemals sein Alltags-Handy genutzt hat, dafür hatte er ein zweites Handy, das er offenbar auch nur zuhause und nur für diesen Zweck nutzte! Dass dann 97% davon Pornos sind, ist ja nun wirklich nicht verwunderlich!
Ja, dieser Abschnitt suggeriert tatsächlich, dass T. auf all seinen Handys überwiegend Pornos konsumierte. Aber steht das so explizit in dem Artikel, dass es gleich ein "dicker Fehler" ist?Gegen T., den ein Gutachter im ersten Verfahren als entwicklungsverzögert beschrieben hatte, der noch nie eine „richtige“ Freundin hatte, früher gehänselt wurde und der selbst angegeben hatte, dass er sich durch die Abweisung von Frauen „gekränkt“ fühlte, sprach im ersten Urteil auch die Auswertung seiner Handys. Überwiegend konsumierte er Pornos, und die Ermittler stießen dabei auf Suchwörter, mit denen er in den zurückliegenden Monaten und Jahren im Netz nach Inhalten recherchiert hatte ...
Aber als gut informierter Bürger weiß man, dass T. eben mehrere Handys hatte und der "überwiegende Pornokonsum" nur auf einem Handy stattfand.
Du meinst den Zeit-Artikel aus diesem Posting, oder?
Catch22 hat geschrieben: ↑Freitag, 28. November 2025, 00:36:04
Zeit
Erschütternde Einblicke in einen Kreis falscher Freunde, Anfeindungen in der Haft und ein vergiftetes Dorf im feindseligen Chiemgau gewährt Sabine Rückert in der „Zeit". Eine teuflische Verkettung unheilvoller Machenschaften führte zu einer Justiztragödie. Daran nicht ganz unbeteiligt: Pflichtverteidiger Baumgärtl, der Sebastian in der JVA ein Geständnis entlocken sollte. Pflichtlektüre!
Link zum Artikel
Was ist denn daran reißerisch?
Hat V. die Wahrheit gesagt? Hat M. im Gefängnis die Wahrheit gesagt? Hat die gesamte Familie R. die Wahrheit gesagt?
Was wäre gewesen, wenn all diese Leute eben nicht gelogen hätten?
Wäre T. überhaupt im Gefängnis gelandet?
Im Artikel steht übrigens:
Sämtliche Belastungszeugen stellten sich als das heraus, was sie waren: Problempersönlichkeiten und Lügner, denen die Behörden geglaubt hatten.
Schön, dann kennen wir Deine Einschätzung dazu jetzt auch.ihold hat geschrieben: ↑Sonntag, 07. Dezember 2025, 12:44:35 „...voreingenommene Polizisten und Justizjuristen anrichten, die auf Teufel komm raus einen Täter präsentieren wollen.“
„ein 20-jährigerr Jogger, der (wie Millionen andere Männer auch) Pech bei Mädchen hatte“
„Dass sich dann tatsächlich alles aufklärte, ist einer Frau zu verdanken, die für ihre Mandanten in den Krieg zieht“
„Nach dem Freispruch muss er zurückkehren in die vergiftete Gemeinde Aschau, in die feindselige Region Chiemgau“
Meine persönliche Einschätzung: Dieser Artikel gehört eher in die Rubrik „ Bild-Zeitung für vermeintlich Intellektuelle“!!!
Aber was willst Du uns denn überhaupt sagen?
T. ist freigesprochen!
Im zweiten Prozess konnte bewiesen werden, dass die belastenden Aussagen der Zeugen schlicht falsch waren.
Frau Rechtsanwältin Rick hat mehrere Gutachten erstellen lassen und sie dem Gericht bereits übersandt.
Natürlich kennen wir alle den Inhalt der Gutachten nicht, aber wenn man z.B. in dieses Video ab Minute 19:27 hineinhört, bekommt man einen groben Eindruck davon, was in den Gutachten stehen könnte.
Wären die Verletzungen an Hannas Kopf bereits an Land und z.B. durch einen Stein verursacht worden, so hätten diese Wunden nicht die typische Form einer Sechskantmutter gehabt und man hätte obendrauf in den Wunden Fibronektin nachweisen können.
Dazu verweise ich auf mein Posting vom 09.06.2025:
@iholdFränkin hat geschrieben: ↑Montag, 09. Juni 2025, 16:27:09 In dem Buch Rechtsmedizin von Madea, 4. Auflage gibt es eine Tabelle zu immunhistochemischen Untersuchungsbefunde von Hautwunden.
Nach einer Überlebenszeit von bis ca. 30 Minuten erwartet man das Vorhandensein dieser Marker:
TGF-β1 ≥min
Aquaporin 3 ≥min
TGF-α, IL-1β TNF-α, IL-6 ≥ 10–20 min
Fibronektin (ab ca. 10–20 min)
Neutrophile Granulozyten (ab ca. 20–30 min)
Weil mein Satz
vermutlich nicht so ganz bei Dir angekommen ist, hier nochmal:
Bitte lies Dich doch mal in den ganzen Fall ein.
Es hilft ungemein!
Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022
Im Podcast sagt Frau Rick ab Min. 27.10 ,welch großer Fehler es war, dass Sebastian's Mutter ihren Sohn als Zeuge bei der Polizei gemeldet hat.
Ich halte das nach wie vor in diesem Fall für das einzig richtige, weil ich absolut überzeugt bin, dass die Polizei ihn sonst von sich aus ermittelt hätte.
Ich persönlich, rein subjektive Betrachtung meinerseits, bin sogar überzeugt, dass die Polizei schon vor dem Anruf der Mutter wusste, wer der gesuchte Jogger ist. Hätte er sich nicht gemeldet, dann hätte man es wunderbar als Indiz für eine Täterschaft auslegen können !
@Catch22
Hattest Du nicht mal den gleichen Verdacht geäußert bezüglich des Zeugenaufrufs ?
Ich halte das nach wie vor in diesem Fall für das einzig richtige, weil ich absolut überzeugt bin, dass die Polizei ihn sonst von sich aus ermittelt hätte.
Ich persönlich, rein subjektive Betrachtung meinerseits, bin sogar überzeugt, dass die Polizei schon vor dem Anruf der Mutter wusste, wer der gesuchte Jogger ist. Hätte er sich nicht gemeldet, dann hätte man es wunderbar als Indiz für eine Täterschaft auslegen können !
@Catch22
Hattest Du nicht mal den gleichen Verdacht geäußert bezüglich des Zeugenaufrufs ?
Açieeed! style by