Der Eiskeller-Fall
Ort: Aschau im Chiemgau, Landkreis Rosenheim, Oberbayern
Zeit: 03.10.2022, ca. 2.30 Uhr
Turmbau aus Pudding
Keine unmittelbar tatbezogene Indizien:
► kein Tatort,
► kein Tatwerkzeug,
► keine Spuren am vermuteten Tatort,
► keine Spuren des Angeklagten am Opfer,
► keine Spuren des Opfers beim Angeklagten,
► kein Geständnis,
► kein Täterwissen
außer
► zwei Hauptbelastungszeugen vom Hörensagen (siehe unten).
Hinzu kommen:
► die nur theoretische Möglichkeit einer zweiten Jogging-Runde des Angeklagten (unbewiesene Annahme)
→ damit der Angeklagte dem Opfer überhaupt begegnet sein könnte,
► ein willkürlich konstruiertes Motiv,
► ein alternativer Ablauf (hier: Unfall) ist nicht ausschließbar.
Zwei Hauptbelastungszeugen
Ein dringender Tatverdacht entstand, nachdem eine Schulfreundin den damaligen Angeklagten durch ihre Aussage belastete. Er habe ihr gegenüber vermeintlich Täterwissen geäußert.
Daraufhin erging Haftbefehl.
Die Schulfreundin aber hatte sich im Datum geirrt. Das vermeintliche Täterwissen war gar kein Täterwissen. Sofort nach ihrer ersten Aussage bei der Polizei hatte sie den Irrtum bemerkt, teilte dies den Ermittlungsbehörden aber nicht mit. Auch noch später bei Gericht beharrte sie auf der Richtigkeit ihrer ursprünglichen Angaben.
Im ersten Prozess waren die Aussagen der Schulfreundin wirr, widersprüchlich und wenig glaubhaft (bis sie sich unter Berufung auf §
55 StPO selbst aus der Schusslinie nahm).
Kurz nach Prozessbeginn meldete sich zur „Rettung“ der Anklage überraschend ein Zeuge aus der JVA, dem gegenüber der Angeklagte die Tat gestanden haben soll. Diesem JVA-Zeugen wurde im ersten Prozess geglaubt. Der Beweisantrag der Verteidigerin Regina Rick auf ein aussagepsychologisches Gutachten wurde abgelehnt. Erst im zweiten Prozess sprach ein entsprechendes Gutachten der Aussage dieses Zeugen jede Glaubhaftigkeit ab.
Zur Vorbereitung des zweiten Prozesses hatte die nun neu zuständige Jugendkammer ein solches Gutachten beauftragt. Sofort nach Vorliegen des schriftlichen Gutachtens wurde der Haftbefehl aufgehoben, weil damit kein dringender Tatverdacht mehr gegeben war.
Danach begann der zweite Prozess, der mit einem Freispruch endete.
Fatale Fehler
Falsch gestellt wurden die Weichen bereits ganz zu Anfang der Ermittlungen: eine voreilige Festlegung auf ein Verbrechen, eine lückenhafte und fehlerbehaftete Begutachtung durch die Münchener Rechtsmedizin, eine fehlgeleitete Operative Fallanalyse mit irreführendem Täterprofil sowie die daraus resultierende Lückenhaftigkeit der folgenden Ermittlungen.
Von der Polizei wurde der spätere Angeklagte zweimal als Zeuge vernommen. Spätestens bei der zweiten Vernehmung musste die Polizei, der Art der Fragen nach zu urteilen, wohl einen konkreten Verdacht gegen ihn gehabt haben. Eine Belehrung als Beschuldigter aber war unterblieben.
Der erst spät im laufenden ersten Prozess auf Antrag der Verteidigerin Rick vom Gericht beauftragte hydromechanische Gutachter schließlich arbeitete unter großem Zeitdruck, gelenkt von der befangenen Vorsitzenden und weitgehend nach Aktenlage unter Verzicht auf detaillierte Ortskenntnis. Zum Verlust der Kleidung des Opfers in der reißenden Strömung entwickelte er in Unkenntnis einschlägiger Fachmeinungen abenteuerliche Sichtweisen, die die Theorie eines Verbrechens stützen sollten.
Den Vogel aber schießt die Rosenheimer Polizei ab, die entlastende Beweismittel unterdrückte – so geschehen mit Chat-Nachrichten aus dem sichergestellten Handy der Schulfreundin. Diese Nachrichten sowie die Aussage einer weiteren Zeugin offenbaren den Irrtum der Schulfreundin. Ihren Irrtum hatte die Schulfreundin in ihrem privaten Umfeld verbreitet, nur nicht gegenüber Polizei, StA und Gericht – mit fatalen Folgen. Nach dem Willen der Rosenheimer Polizei sollte dies wohl auch so bleiben. Unfassbar!
Zeugenbeeinflussung und Lügen
Zahlreiche Zeugen aus dem Umfeld des Angeklagten (darunter auch die Schwester und die Mutter der Schulfreundin) zeigten im ersten Prozess erhebliche Belastungstendenzen. Zunächst hatten sich diese Zeugen noch auf die Seite des Angeklagten gestellt, hätten ihn am liebsten aus der U-Haft befreien wollen. Kurze Zeit später – nachdem der Angeklagte vor allem in den lokalen Medien rücksichtslos vorverurteilt wurde – hätten dieselben Zeugen ihn am liebsten in der U-Haft besucht, um ihm den Hals umzudrehen. Weil er ja ein Mörder sei.
Federführend in der Vorverurteilung waren das Oberbayerische Volksblatt, die Passauer Neue Presse und eine im Chiemgau ansässige Journalistin der Münchener Abendzeitung. Auch die Bild-Zeitung war zunächst beteiligt. Entsprechend fiel das Echo in Leserkommentaren, auf YouTube, in Social Media und in Kriminalforen aus.
Erst im zweiten Prozess konnte das perfide Geflecht aus Irrtümern, Unwahrheiten und Lügen, bis hin zu Absprachen über Falschaussagen, mit akribischer Präzision entflochten und aufgedeckt werden – bis am Ende kein einziges belastendes Indiz mehr übrig geblieben und der Angeklagte freizusprechen war.
Noch heute argwöhnen neunmalkluge Stammtisch-Verurteiler, der rechtskräftig Freigesprochene sei trotzdem schuldig. Erschreckend, wie lange die vorverurteilende Hetze nachhallt!
Toxische Atmosphäre
Anders als im Fabian-Prozess war das Klima im ersten Eiskeller-Prozess nachhaltig vergiftet – nachdem in der laufenden Hauptverhandlung ab dem 11. Sitzungstag überraschend Regina Rick als Wahlverteidigerin hinzutrat.
Von der Vorsitzenden Richterin und von der Presse wurde RAin Rick öffentlich beleidigt und diffamiert, vom Nebenklagevertreter mit haltlosen Strafanzeigen überzogen und vom Rosenheimer Polizeipräsidenten mit rechtlichen Schritten bedroht. Zeitweilen laut wurde der Sitzungsvertreter der StA, wütend knallte er die Akten auf den Tisch.
Tatsächlich ist RAin Rick entschlossen, zielstrebig und durchsetzungsstark. Genau dies sind die Eigenschaften, die ein Mandant von seinem Verteidiger erwarten darf. Von einer wildgewordenen Furie, die auf einem Besen reitet, reden nur diejenigen, die Ricks Intelligenz, Ausdauer und Fachkompetenz fürchten (müssen).
Videos
Die Pressekonferenz der Verteidiger Rick und Dr. Georg vor dem Gerichtsgebäude nach dem Freispruch am 25.11.2025 (4:46 Min.) zeigt das Oberbayerische Volksblatt:
https://c.platform-media.net/video/cre_ ... d1b2d.m3u8
Quelle: OVB am 27.11.2025
https://www.ippen.media/netzwerk/lokale ... 58352.html
Der Beitrag von Spiegel-TV vom 28.01.2026 (16:05 Min.) fasst den Fall in seinen wesentlichen Zügen kurz zusammen. Auch RAin Rick kommt darin zu Wort:
https://youtu.be/KBdy9gTnIMg
Zur dreiteiligen ARD-Doku von Meike Pommer geht‘s hier (insgesamt ca. 104 Min., verfügbar bis 25.01.2028):
https://www.ardmediathek.de/serie/Y3JpZ ... 5kZS81MTYz
viewtopic.php?p=319525#p319525
Pressespiegel zum zweiten Prozess
Wer sich näher für den zweiten Eiskeller-Prozess interessiert, kann hier die Pressespiegel zu den einzelnen Sitzungstagen nachlesen:
► 1.–10. Sitzungstag:
viewtopic.php?p=306469#p306469
► 11. Sitzungstag:
viewtopic.php?p=308962#p308962
► 12. Sitzungstag:
viewtopic.php?p=309144#p309144
► 13. Sitzungstag, Freispruch:
viewtopic.php?p=311137#p311137
viewtopic.php?p=311138#p311138
Gerichtliche Entscheidungen
► LG Traunstein, Urteil vom 19.03.2024:
https://www.gesetze-bayern.de/Content/D ... 24-N-26699
► BGH, Beschluss vom 01.04.2025:
https://www.hrr-strafrecht.de/1/24/1-434-24.php
► LG Traunstein, Urteil vom 25.11.2025:
https://www.gesetze-bayern.de/Content/D ... 25-N-50171
Wikipedia
Nicht ganz astrein präsentiert sich der Wikipedia-Artikel zum Eiskeller-Fall:
https://de.wikipedia.org/wiki/Todesfall ... %C3%B6rndl
Ausblick
Im Wege einer Amtshaftungsklage will RAin Rick für ihren Mandanten zivilrechtliche Ansprüche auf Schadenersatz und Schmerzensgeld gegen den Freistaat Bayern (vertr. d. d. Staatsminister des Inneren, dieser vertr. d. d. Präsidenten des PP Oberbayern Süd) durchsetzen. Im Raum steht die schuldhafte Verletzung der Amtspflichten von Beamten der Rosenheimer Polizei, etwa durch Unterdrückung entlastender Beweismittel. Diese Ansprüche können weit über die nach dem
StrEG zu gewährende Haftentschädigung hinausreichen. Näheres ist derzeit noch nicht öffentlich bekannt.