MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

ÖFFENTLICHE DISKUSSION
Fälle: Anja Aichele, Ayleen Ambs, Vierfachmord von Annecy 2012, Bärbel B. (Bremerhaven) u. Ingrid R. (Bremen), Annika Brill, Tristan Brübach, Christoph Bulwin, Anne D. (Lorch), Suzanne Eaton, Michaela Eisch, Victor Elling, Sonja Engelbrecht, Trude Espas, Regina Fischer, Abby G. & Libby W. (USA-Indiana), Maren Graalfs, Valeriia Gudzenko, Mara-Sophie H. (Kirchdorf), Marion & Tim Hesse, Jutta Hoffmann, Bärbel K. (Lübeck), Milina K. (Luckenwalde), Peggy Knobloch, Cindy Koch, Martina Gabriele Lange, Lola (FR-Paris), Karl M. (Berlin), Khadidja M. (Ingolstadt), Stefan M. (Salzgitter), Jelena Marjanović, Margot Metzger, Karin N. (Borchen), N. N. (Lampertheim), Gabby Petito, Heike Rimbach, Elmar Rösch, Gustav Adolf Ruff, Carina S. (Iserlohn), Hannah S. (Hamm), Lena S. (Wunsiedel), Gabriele Schmidt, Mord in Sehnde-Höver, Yasmin Stieler, Simone Strobel, Elisabeth Theisen, Karsten & Sabine U. (Wennigsen), Nicky Verstappen, Hanna W. (Aschau)
ihold
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von ihold »

Zunächst zum Urteil:

Ich gehe nur knapp darauf ein, weil es so viele Fragen offen lässt, da muss ich erst über Nacht „meine Gedanken sortieren“.
Ich bin total daneben gelegen bei meiner Einschätzung, hätte ich nie so erwartet, wenn dann hätte ich gleich am Montag Freispruch erwartet,
Zeit genug war ja zum Vorbereiten. Aber als ich gelesen hab, Plädoyers am Dienstag, da war für mich jedenfalls klar, es wird ein Geständnis geben.
Denkste, noch heute ist das Urteil gefallen, Freispruch aus Mangel an Beweisen + Entschädigungszahlungen (die Anklage hatte ja auf: Keine Entschädigungszahlung! plädiert das fand ich jetzt auch falsch! (wenn schon, denn schon!)
Ich wünsche Sebastian , seiner Familie und seinen Freunden und Angehörigen, dass sie all das gut verarbeiten und einen gangbaren Weg finden!!! Dieses Urteil macht es leider (deutlich) schwerer, einen solchen Weg zu finden.
Denn, wie wird vor allem die Bevölkerung rund um Aschau mit so einem Urteil umgehen?
Warum hat man nicht zuerst die Gutachten betrachtet und bewertet?
Zuerst die elementare Frage geklärt: Unfall oder Gewaltverbrechen?
Dann bei Feststellung eines Unfalls ein Urteil: Erwiesene Unschuld + Entschädigung, aber nicht zu knapp!!!
Bei Gewaltverbrechen: Verhandeln bis klar wird: Tat kann ihm nicht nachgewiesen werden oder eben Verurteilung.
Der Prozess hätte zwar anfangs gestockt, bis Vorlage der Gutachten, das wäre aber nicht sooo schlimm gewesen,
Sebastian war ja zumindest nicht mehr in Haft!

Ich versteh das Vorgehen des Gerichts nicht.

Das erste Urteil hat auch Passagen, wo man nur den Kopf schütteln kann.
Aber dass dann beim 2. Urteil noch mehr Fragen offen bleiben?
Das hilft dem freigesprochenen Sebastian nicht, das hilft der Opferfamilie nicht, im Gegenteil,
für diese dürfte es ein ganz ganz schlimmer Tag sein, obwohl sie sich schon früh eben wegen der Befürchtung,
dass diese Verhandlung keine Aufklärung bringen würde, aus dem Verfahren zurückgezogen hatten.
Und sie hatten leider leider recht behalten.
Zu den Angehörigen möchte ich auch morgen erst meine Gedanken äußern, das ist heute zu umfangreich.

Zum Diskussionsstil in dieser Rubrik und die Moderation selbiger:
z3001x hat geschrieben: Dienstag, 25. November 2025, 11:49:12 Wenn die Richterin mit dem Staatsanwalt Essen geht und dem das Urteil, Wochen bevor es gefallen ist, verrät, find ich die Bezeichung mafiös zwar zugespitzt, aber angemessen. Ist eine massive Verachtung des rechtsstaatlichen Fundaments der Gewaltenteilung, was da stattfand. Und kommt in Bayern öfters vor.
Das ist also deine Antwort auf meine „Anregung“, sich zu entschuldigen wegen dem Begriff "Bayernjustizmafia"?
Offenbar scheinst du nicht der Hellste zu sein! Entschuldige bitte diesen Ausdruck,
aber genau so wurden von @Lento auch die Mutter mit ihren beiden Töchtern bezeichnet,
dann scheint es also zumindest nicht verboten zu sein!

Deine „Entschuldigung“ ist nichts anderes als eine Rechtfertigung und eine ganz schäbige noch dazu.

Ich gebe dir mal Hilfestellung, man unterstützt ja schließlich gerne:

Eine Entschuldigung ohne Rechtfertigung bedeutet, einen Fehler zuzugeben, ohne sich zu verteidigen.
Es ist eine souveräne Art, Verantwortung zu übernehmen, indem man den Fehler benennt, die eigenen Handlungen anerkennt und Reue zeigt,
aber keine ausführlichen Erklärungen abgibt, die den Eindruck erwecken könnten, dass man im Recht sei oder eine Ausrede habe.

Dies unterscheidet sich von einer Rechtfertigung, die darauf abzielt, die eigenen Handlungen als richtig oder notwendig darzustellen.

Dies hab ich langsam für dich abgeschrieben, weil du vermutlich langsam liest.
Jetzt würde ich dir raten, es nochmal zu probieren, vielleicht klappt’s ja schon beim zweiten Mal.
Würde mich sehr freuen (meine Kollegen ebenso, das erspart nämlich Arbeit)
Gast-mit-Verstand

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von Gast-mit-Verstand »

ihold hat geschrieben: Dienstag, 25. November 2025, 15:15:54 Ich bin total daneben gelegen bei meiner Einschätzung, hätte ich nie so erwartet, wenn dann hätte ich gleich am Montag Freispruch erwartet,
Am Montag, also gestern, gab es überhaupt keine Verhandlung.
ihold hat geschrieben: Dienstag, 25. November 2025, 15:15:54 Aber als ich gelesen hab, Plädoyers am Dienstag, da war für mich jedenfalls klar, es wird ein Geständnis geben.
Die Überheblichkeit deiner bisherigen Beiträge steht damit nun offenkundig diametral zu deinem Urteilsvermögen in diesem Fall. Jeder, der sich auch nur ein bisschen mit dem Verlauf der bisherigen Verhandlung auseinandergesetzt hat, musste bei deiner Geständnis-Vermutung die Hände über dem Kopf zusammenschlagen.

Da du ja in deiner Hybris irgendwelche Entschuldigungen für vollkommen angemessene Begrifflichkeiten wie "Justizmafia" (ich schließe mich diesem Urteil von z3001x vollumgänglich an - streng genommen ist der gesamte Staatsapparat ja eine Mafia, denn er betreibt nichts anderes Schutzgelderpressung via Steuern, und im Grunde macht sich dabei jeder Polizeibeamte mitschuldig) zur Beschreibung bayerischen Justizklüngels einforderst, darf ich dann jetzt bei dir auch eine Entschuldigung wegen Absondern größtmöglichen Unfugs verlangen?
Gast

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von Gast »

Ich hatte zuletzt auch meine Zweifel...wie TV in so kurzer Zeit das alles bewerkstelligen haette koennen...durch unglueckliche Aussagen geriet er ins Visier..so schnell geraet man in die Muehlen der Justiz...und dessen permanentes Schweigen...beste Taktik....und wieso haette er was zugeben sollen was er gar nicht getan haben konnte.
Ich bin nur beunruhigt wie ein Leben dieses jungen Mannes in
seinem Heimatort verlaufen wird...unterstelle dem Grossteil der Einwohner so muendig zu sein..ihn rehabiliert zu sehen...aber ein paar Vereinzelte ...???.
Was machte wohl in dieser Zeit seine Familie auch durch?
Ich bin froh ueber Entscheidung von Gericht...Mordvorwurf war nicht mehr haltbar.
Genauso tun mir Familie von Hanna leid...die Umstaende ihres Todes werden wohl nie geklaert...und etwaige Umstaende die dazu fuehrten weshalb sie im Fluss landete...eventl.doch durch Mitwirkung von aussen aber eben nicht durch mutmasslichem Taeter.
Hab da noch eine Version im Kopf...kann ich aber nicht aussprechen...aus rechtlichen Gruenden.
Ich wuensche sowohl Opfer des Justizirrtums so wie Hinterbliebenen von Hanna ganz ganz viel Kraft das ganze zu ueberstehen...das Leben beider Familien ist zerstoert worden.
Manche denken..haette der D...(mutm.TV) halt einfach geredet...keiner haette ihm geglaubt...es ist alles so dermassen tragisch...und weiterhin bleibt grosses Fragezeichen
Gast

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von Gast »

Ich denke..auch das ganze Geld..Entschaedigung...es wird eh nicht alles entschaedigen..was einem in einer zu Unrecht erlittenen Haft entging...kann kein Ausgleich oder Wiedergutmachung darstellen.
.Dein Leben wurde zerstoert...
Gast

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von Gast »

Was geschieht jetzt wohl mit diesen Schwestern...und dem Knasti...Falschaussagen..
Hoffe , die bekommen ihr Fett noch ab..ganz ehrlich..auch diese Mutter der Schwestern..wie kommt man dazu solche nicht haltbaren Aussagen zu machen?
Vorallem: sich" fuerchten" vor einer Person..dann aber damit spazieren gehen, Autoreifen wechseln lassen, Party machen..bei sich ueber achten lassen...charakterlos ohne Ende..pfui Teufel
Gast

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von Gast »

Und hoffentlich auch die Akteure..die es zu diesen tragischen Ermittlungspannen kommen haben lassen
Fränkin
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von Fränkin »

Neueste Entwicklungen im „Eiskeller“-Fall – NDR und SWR bringen dreiteilige Dokuserie in die ARD Mediathek
Der gesamte Fall mit dem Arbeitstitel "Tod nach der Disko – Der Eiskeller-Fall" wird wohl im Januar in der ARD-Mediathek zu finden sein.

Hier der Link
Viscomti

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von Viscomti »

https://youtu.be/ampu-e8A6Ls?si=9EV00WU2MgZzDprw

Deine Gedanken kann ich so gut nachvollziehen. Wenn man sich vorstellt, das alles wäre nicht hier bei uns passiert, sondern im touristisch übervollen Venedig – mit unzähligen Blickwinkeln, Meinungen, Beobachtern, internationalen Zuständigkeiten – dann wirkt dieses Urteil noch unverständlicher.

Gerade dort, wo täglich tausende Menschen unterwegs sind, Kameras an jeder Ecke hängen und die Wege klar strukturiert sind, hätte man erwartet, dass die Gutachten zuerst kommen, bevor man ein Urteil fällt. Unfall oder Gewaltverbrechen – diese grundsätzliche Frage hätte *zuerst* geklärt werden müssen, zumal die Ermittlungsbedingungen in einer Stadt wie Venedig ganz andere sind als in einem kleinen Ort.

Dass jetzt ein Freispruch aus Mangel an Beweisen ausgesprochen wurde und gleichzeitig Entschädigungen gezahlt werden, lässt eine riesige Leerstelle zurück. Für Sebastian und seine Angehörigen, aber auch für die Familie des Opfers, die seit Beginn an Zweifel hatte, dass man in diesem Verfahren wirkliche Aufklärung finden würde. Leider scheint sich diese Befürchtung bestätigt zu haben.

Was mich besonders beschäftigt: Wie soll die Bevölkerung – egal ob in Aschau oder in einer Stadt wie Venedig – mit einem Urteil umgehen, das mehr Fragen offenlässt, als es beantwortet? Für alle Betroffenen ist das ein schwerer Tag, und ich hoffe einfach, dass sie irgendwann einen Weg finden, mit dieser Ungewissheit zu leben.
andi55
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von andi55 »

In nahezu der kompletten Prozessberichterstattung heißt es immer wieder, der Hauptbelastungszeuge ( Adrian M.) sei aufgrund seiner psychischen Erkrankung als unglaubwürdig einzustufen. Das vermittelt den Eindruck als wären alle psychisch erkrankten Menschen Lügenbolde ! Ich denke nicht, dass dem so ist !
Nur mal zur Erinnerung, Adrian hat in der Vergangenheit seine eigene Mutter des sexuellen Missbrauchs beschuldigt, angeblich angestachelt vom Vater, später seine Aussage zurückgezogen und zugegeben gelogen zu haben. Jahre später , bei seinem eigenen Prozess, gibt er erneut an, während seiner Kindheit missbraucht worden zu sein. Ja von wem denn nun ? Von seiner Mutter, von jemanden anders oder doch gar nicht ??
Bei seinen eigenen Taten hat er viel Phantasie walten lassen um Kinder zu ködern , um diese für seine sexuellen Phantasien zu missbrauchen, er hat Storys erfunden , er sei krebskrank und könne durch Sex geheilt werden. Und nicht nur das, er hat auch vor Erpressung der Kinder keinen Halt gemacht.
Später in der JVA verpetzt er Mitgefangene, diese würden Drogen und Handys besitzen, bei Durchsuchungen wurde jedoch nichts gefunden !
Über einen JVA Beamten/Bediensteten sagt Adrian, er hätte diesem vom Geständnis Sebastians erzählt, der Beamte erinnert sich aber an keine derartige Unterhaltung in dieser Form. Und zu guter Letzt dieser grobe Unfug über das angebliche Geständnis: "Er ( Sebastian) hat H. überfallen aus sexuellem Interesse weil er sie ( H.) missbrauchen wollte ! Als ob mit diesem Slang, ein in Bayern aufgewachsener , Mundart sprechender Mörder , seinem Knastkumpel im vertraulichen Männergespräch einen Mord gestehen würde ! "Ich hatte sexuelles Interesse und wollte sie missbrauchen!"
Grober Unfug ist das !
andi55
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von andi55 »

Ich wollte damit zum Ausdruck bringen, dass man sich darüber streiten kann ob ein Borderliner generell lügt oder nicht, aber nicht darüber streiten kann man, dass Adrian M. immer und immer wieder in seinem Leben Bullshit erzählt !
ihold
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von ihold »

Viscomti hat geschrieben: Dienstag, 25. November 2025, 23:29:11 https://youtu.be/ampu-e8A6Ls?si=9EV00WU2MgZzDprw

Dass jetzt ein Freispruch aus Mangel an Beweisen ausgesprochen wurde und gleichzeitig Entschädigungen gezahlt werden, lässt eine riesige Leerstelle zurück. Für Sebastian und seine Angehörigen, aber auch für die Familie des Opfers, die seit Beginn an Zweifel hatte, dass man in diesem Verfahren wirkliche Aufklärung finden würde. Leider scheint sich diese Befürchtung bestätigt zu haben.

Was mich besonders beschäftigt: Wie soll die Bevölkerung – egal ob in Aschau oder in einer Stadt wie Venedig – mit einem Urteil umgehen, das mehr Fragen offenlässt, als es beantwortet? Für alle Betroffenen ist das ein schwerer Tag, und ich hoffe einfach, dass sie irgendwann einen Weg finden, mit dieser Ungewissheit zu leben.
Hallo @Viscomti, schönen Gruß nach Italien aus der leicht mit Schnee angezuckerten Oberpfalz (liegt in Bayern :) )!

Du hast die Situation sehr gut beschrieben! Und die Fragen häufen sich, je mehr man von der Urteilsbegründung mitbekommt.
So berichtete @rabunsel als Prozessbeobachterin vom gestrigen Tag der Urteilsverkündigung
heute z.B Folgendes:

"Zum Schluss geht Vorsitzende Will auf den Pornokonsum ein. ST konsumiere Pornos, zwischenzeitlich auch in einem erheblichen Umfang. Bekannt sei jedoch nur, dass er Seiten aufgerufen habe, aber nicht wie lange verweilt wurde.
Die Inhalte seien außerdem durchwegs strafrechtlich nicht relevant. Nach Ansicht der Kammer stehe die Pornopause vom 01.10 -08.10 in keinem Zusammenhang mit dem Vorfall am 03.10 „


Prozessrelevante Videos guckte er durchaus auch komplett, zumindest eines davon wurde im ersten Prozess öffentlich gezeigt.

Die Argumentation, „die Inhalte seien außerdem durchwegs strafrechtlich nicht relevant“ ist zwar absolut richtig,
aber zugleich auch völlig am Thema vorbei, denn das wurde ihm ja nie vorgeworfen, es ging ausschließlich darum,
ob diese Videos im Zusammenhang mit der ihm vorgeworfenen Tat gesehen werden könnten!
Und Vergewaltigungs-Videos halte ich in diesem speziellen Fall für durchaus prozessrelevant im Gesamtkontext.

Argumentiert so eine Richterin?

Passt das nicht genau zu dem Vorwurf, den Rechtsanwalt Holderle schon sehr früh geäußert hat?

https://www.br.de/nachrichten/bayern/el ... A#comments

Mal als Beispiel:
Ein Fußballer wird (nach einem groben Foul natürlich!) mit gebrochenem Schien-und Wadenbein vom Platz getragen.
Ein Zuschauer schreit empört: Schiri, das war schwere Körperverletzung, rot!
Ein anderer Zuschauer erwidert: Geh hör auf, der blutet doch nicht einmal!
Er hat absolut recht, der Verletzte hat keinerlei offenen Wunden, aber dennoch liegt er schwer verletzt auf der Trage!

Die Feststellung, "die Pornopause stehe in keinem Zusammenhang mit dem Tatvorwurf" macht sie ohne Begründung.

Warum bitteschön sieht man keinen Zusammenhang?
Gibt es etwa gar keine nachvollziehbaren Erklärungen?
Warum lässt man die Öffentlichkeit mit solchen unbeantworteten Fragen zurück?
So kann man die Öffentlichkeit einfach nicht "im Regen stehen lassen", finde ich.

Meine Meinung
Fränkin
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von Fränkin »

ihold hat geschrieben: Mittwoch, 26. November 2025, 13:00:44 Mal als Beispiel:
Ein Fußballer wird mit gebrochenem Schien-und Wadenbein vom Platz getragen.
Ein Zuschauer schreit empört: Schiri, das war schwere Körperverletzung, rot!
Ein anderer Zuschauer erwidert: Geh hör auf, der blutet doch nicht einmal!
Er hat absolut recht, der Verletzte hat keinerlei offenen Wunden, aber dennoch liegt er schwer verletzt auf der Trage!
Dein Beispiel darf ich, Dein Einverständnis vorausgesetzt, aufgreifen:

Ein Fußballer wird mit gebrochenem Schien-und Wadenbein vom Platz getragen.
Ein Zuschauer schreit empört: Schiri, das war schwere Körperverletzung, rot!
Ein anderer Zuschauer erwidert: Geh hör auf, der blutet doch nicht einmal!
Er hat absolut recht, der Verletzte hat keinerlei offenen Wunden, aber dennoch liegt er schwer verletzt auf der Trage, weil er nämlich ohne jegliche Berührung eines Gegenspielers über seine eigenen Füße gestolpert ist!

Frage: Warum sollte also ein Gegenspieler "rot" sehen, wenn der verunfallte Spieler einfach nur gestürzt ist?
Tatsächlich kommt das sogar im Profi-Fußball vor.
Man muss nicht immer einen anderen Schuldigen finden, wenn einer unglücklich stolpert!
ihold hat geschrieben: Mittwoch, 26. November 2025, 13:00:44 Die Feststellung, "die Pornopause stehe in keinem Zusammenhang mit dem Tatvorwurf" macht sie ohne Begründung.
Was soll sie denn begründen?

Bleiben wir bei dem Fußball-Beispiel:
Ein Spieler fällt auf dem Platz über seine eigenen Füße. Er bricht sich dabei bedauerlicherweise Schien- und Wadenbein. Auf der Zuschauertribüne sitzt ein Zuschauer, der bereits ein Spiel vorher, während des Spieles, bei dem es zu dem Unfall kam und drei weitere Spiele lang mal keine Bratwurst und kein Bier konsumiert.

Frage: Ist der Zuschauer, der "auf einmal" sein Verhalten änderte, nun schuld an dem Stolperer des Fußballspielers, bei dem er sich Schien- und Wadenbein brach?
ihold hat geschrieben: Mittwoch, 26. November 2025, 13:00:44 Warum bitteschön sieht man keinen Zusammenhang?
Weil es schlichtweg keinen Zusammenhang mit dem Unglück am 03.10.22 gibt!
ihold hat geschrieben: Mittwoch, 26. November 2025, 13:00:44 Gibt es etwa gar keine nachvollziehbaren Erklärungen?
Warum sollte diese Verhaltensänderung, die tatsächlich bereits vor dem 03.10.22 beschrieben wurde, denn erklärt werden, wenn sie nichts mit dem Unfalltod zu tun hat?
ihold hat geschrieben: Mittwoch, 26. November 2025, 13:00:44 Warum lässt man die Öffentlichkeit mit solchen unbeantworteten Fragen zurück?
So kann man die Öffentlichkeit einfach nicht "im Regen stehen lassen", finde ich.
Wenn sich die "Öffentlichkeit" mal endlich die Mühe machen würde und hier ein paar Seiten (z.B. hier) lesen würde, dann würde die "Öffentlichkeit" nicht solche Fragen stellen!
Catch22
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von Catch22 »

13. Sitzungstag – 25.11.2025 – Teil 1/2

OVB: Live-Ticker

Das Oberbayerische Volksblatt (OVB) berichtet:

(Nachfolgende Zusammenfassung enthält auch Infos aus dem Ticker der PNP, Link siehe weiter unten.)

► Auswertung der Handys der R.s an Prozessbeteiligte
► Beweisantrag [Labudde] der Nebenklage abgelehnt
• weil Täterschaft Sebastians nicht beweisbar
→ unerheblich, ob Tod durch Eigen- oder Fremdverschulden
► StA Merkel: Verzicht auf weitere Beweismittel
► Vorsitzende an Sebastian: Ausbildung oder Job gefunden?
→ RA Dr. Georg: auch dazu keine Äußerung Sebastians
► Vorsitzende: keine Vorstrafen Sebastians
► Beweisaufnahme wird geschlossen

Plädoyers
• Ausschluss der Öffentlichkeit
• wegen nichtöffentlicher Erörterung des Pornokonsums
• RA Dr. Georg: habe mit beiden Varianten kein Problem
• anwesend nur Pressesprecher (LG, StA), Sebastians Eltern
→ LG-Sprecherin werde Öffentlichkeit informieren
• StA: Tat nicht bewiesen, in dubio pro reo
→ Freispruch, keine Haftentschädigung
• Verteidigung: Unschuld erwiesen; Unfall, kein Verbrechen
→ Freispruch + Haftentschädigung

Urteil
• Freispruch
• Entschädigung für U-Haft (vgl. hier)
• Erstattung notwendiger Kosten beider Prozesse + Revision

Urteilsbegründung
• Sebastian trägt keine Verantwortung für Hannas Tod
• Klärung der Todesumstände nicht Aufgabe des Gerichts
• Frage, ob Unfall oder Fremdverschulden, ohne Relevanz
• keine Erkenntnisse, dass Sebastian in Tatortnähe war
Spaziergang
• Spaziergang mit Verena R. erst am 04.10.2022
• Sprachnachricht Verenas vom 05.10.2022: „gestern getroffen“
• Verena am 03.10.2022 abends laut Handydaten zu Hause
→ Angaben von Verena R. zweifelsfrei nicht richtig
→ kein Täterwissen
• Belastungseifer bei Verena + Lea R. im Lauf der Ermittlungen
• Drohung mit Messer durch Sebastian „wenig nachvollziehbar“
Tischtennis
• laut Lea R. Täterwissen im Freundeskreis
• von keinem der Freunde bestätigt
• Lea R. will nach Treffen Mord gegoogelt haben
• Handydaten: 03.–08.10.2022 keine Suche danach im Internet
→ Angaben von Lea R. „definitiv nicht zutreffend“ [laut SZ]
Hausparty
• „Geständnis“ bei Hausparty als Scherz
• „damit er endlich Ruhe hat“
• Sebastian hat am selben Abend die Tat auch geleugnet
• Alkoholkonsum auch wegen Abfuhr von Frau selbigen Tags
• Angela R. hat „definitiv gelogen“ [laut SZ]
Pornokonsum
• schon Tage vor Hannas Tod geendet
• „auch strafrechtlich nicht relevant“
JVA-Zeuge Adrian M.
• „Auf seine Angaben kann man kein Urteil stützen.“
• deutlich abgewichen von seinen früheren Aussagen
• Widersprüche, z. B. zum Gipsarm Sebastians
• keine Details, die er nicht aus Medien habe erfahren können
• Angaben zum Kerngeschehen enthalten nur Stereotype
• Vorteile für eigene Verhandlung erhofft
• Mithäftlinge hingehängt
• Borderline-Störung
• Gutachter: „hohe Manipulations- und Lügenkompetenz“
• Geständnis Sebastians mglw. eingebildet und verinnerlicht
Conclusio
„kein einziger überzeugender Indizienbeweis“
• weder DNA-Beweise noch Tatwerkzeug
Worte an Sebastian
„fatale Fehler“ im Verlauf der Ermittlungen
• nicht Sache dieser Kammer
→ müsse an anderer Stelle Konsequenzen haben
• großes Unrecht durch Rechtssystem
→ Bitte um Entschuldigung als Teil dieses Rechtssystems

► Applaus der Zuschauer

► StA: bislang weder Rechtsmittelverzicht noch Revision
Urteil noch nicht rechtskräftig
• Revisionsfrist StA: bis 02.12.2025 (Dienstag), 24 Uhr
• Verteidigung: keine Revision zulässig bei Freispruch

► RA Dr. Georg: „Die Vorsitzende hat ganz deutlich gesagt, die Kammer hat festgestellt, dass unseren Mandaten keine Schuld, keine Verantwortung trifft.“

► RAin Rick: fordert Konsequenzen
• für VorsRi‘inLG Aßbichler (1. Rechtsgang)
• für Kripo Rosenheim („Beweismittel unterschlagen“)
• durch Justiz- und Innenministerium
• strebt Amtshaftungsverfahren an (§ 839 BGB, Art. 34 GG)

Spoiler – hier klicken!
Richterin zu Sebastian T.: „Wir möchten uns entschuldigen“ – Die Urteilsbegründung zum Freispruch

Bild
Sebastian T. (links), angeklagt wegen Mord an Hanna aus Aschau. Rechts seine Verteidiger Regina Rick und Yves Georg. © xe

Update, 9.45 Uhr – Verteidigung hoch optimistisch

Welches Programm heute ansteht, ist auch kurz vor Prozessbeginn noch nicht klar – nur eins: Die Beweisaufnahme dürfte schon beendet sein, wie die Pressesprecherin des Landgerichts bekanntgab. Würde heißen, das Gericht könnte … direkt zu den Plädoyers übergehen.

Vieles, wenn nicht alles, deutet auf einen Freispruch hin. Dementsprechend gut gelaunt … [zeigt] sich der Angeklagte mit seinen Verteidigern Regina Rick und Yves Georg vor dem Prozessbeginn. Alle strahlen um die Wette, begrüßen sich herzlich und scheinen hoch optimistisch dem weiteren Prozessverlauf entgegenzusehen.

Update, 9.52 Uhr – Schon vor den Plädoyers deutet jetzt alles auf Freispruch hin

Vorsitzende Richterin Heike Will, Beisitzer und Schöffen betreten den Verhandlungssaal. Alles, was sie jetzt verkündet, deutet auf einen Freispruch … hin. Zum einen lehnt das Gericht einen Antrag der Nebenklage … ab. „Zum derzeitigen Stand“ ließe sich der Tatvorwurf [gemeint ist wohl: Tatbeweis] gegen Sebastian T. nicht führen. Für die Entscheidung sei es deshalb unerheblich, ob Hanna … [W.] durch Eigen- oder Fremdverschulden zu Tode kam.

Und noch etwas: Staatsanwalt … Merkel bestätigt, auch die Anklage verzichtet darauf, dass weitere Beweismittel – also Zeugen oder Gutachten – erhoben werden. Richterin Will fragt nach: „Sie verzichten?“, Merkel entgegnet: „So ist es.“ Das Gericht unterbricht für eine kurze Pause.

Bild
Pia Dirnberger und Christian Merkel von der Staatsanwaltschaft am Dienstagmorgen … © xe

Update, 10.47 Uhr – Plädoyers jetzt hinter verschlossenen Türen

Die Beweisaufnahme ist jetzt abgeschlossen. Richterin … Will wendet sich noch einmal an den Angeklagten. „Vielleicht will er uns sagen, hat er inzwischen eine Ausbildung oder etwas anderes gefunden?“ Verteidiger … Georg macht aber gleich klar: Sebastian T. wird auch dazu nichts sagen. Will stellt, der Vollständigkeit halber, noch fest, dass der 23-Jährige nicht vorbestraft ist. Jetzt kann das Gericht die Beweisaufnahme offiziell schließen.

Doch eine Frage bleibt: Wird die Öffentlichkeit bei den Plädoyers ausgeschlossen? Die Verteidigung habe mit beiden Varianten kein Problem, macht Yves Georg klar. Weil aber Teile der Verhandlung nicht-öffentlich geführt wurden – zum Beispiel, wo es um den Pornokonsum von Sebastian T. ging – will das Landgericht auch die Plädoyers nicht-öffentlich halten [lassen]. …

Nur für die Pressesprecher … [der] Staatsanwaltschaft und des Landgerichts wird eine Ausnahme gemacht. Und für die Eltern von Sebastian T. Jetzt werden die Plädoyers gehalten. Cornelia Sattelberger, Pressesprecherin des Gerichts, wird gleich im Anschluss darüber die Öffentlichkeit informieren. Dass die Verteidiger Freispruch fordern, steht fest. Und wahrscheinlich kommt auch die Staatsanwaltschaft zu dem Schluss, dass Sebastian T. bei der derzeitigen Beweis- bzw. Indizienlage nicht zu verurteilen ist.

Update, 11.12 Uhr – Urteil noch heute

Die Plädoyers wurden zwar nicht-öffentlich gehalten, aber jetzt von der Pressesprecherin des Gerichts bekanntgegeben: Sowohl Verteidigung als auch Staatsanwaltschaft fordern einen Freispruch. Auch das Urteil fällt noch heute. Es wird gegen 11.45 Uhr erwartet.

Jetzt dürfte klar sein: Sebastian T. … wird freigesprochen. Dass das Traunsteiner Landgericht zu einem anderen Urteil kommt, scheint ausgeschlossen.

Aber in einem unterscheiden sich die Plädoyers: Die Staatsanwaltschaft ist der Meinung, Sebastian T. könne die Tat … nicht nachgewiesen werden. Die Verteidiger Regina Rick und Yves Georg gehen einen Schritt weiter. Sie wollen einen Freispruch wegen erwiesener Unschuld. Dem Angeklagten könne nicht mal nachgewiesen werden, zum Zeitpunkt des Todes an Ort und Stelle, am Bärbach in Aschau, gewesen zu sein.

Update, 11.51 Uhr – Urteil gefallen

Sebastian T. … ist vom Vorwurf des Mordes an Hanna … [W.] freigesprochen. Das Traunsteiner Landgericht hat gegen 11.45 Uhr das Urteil verkündet. Außerdem soll er für seine lange Untersuchungshaft – vom November 2022 bis Juni 2025 – entschädigt werden.

Bild
Sebastian T. (links) wurde vom Vorwurf des Mordes … freigesprochen. In der Urteilsbegründung entschuldigte sich die Vorsitzende … Will (rechts) bei ihm: „Dieses Rechtssystem hat Ihnen großes Unrecht angetan.“ © Fotomontage xe/dpa Sven Hoppe

Update, 13.03 Uhr – Die Urteilsbegründung zum Freispruch

Sebastian T. ist freigesprochen. Das Urteil wird im Verhandlungssaal … ruhig aufgenommen. Wohl alle der Prozessbeteiligten, Pressevertreter und Zuschauer haben mit dem Freispruch gerechnet. Das Urteil ergeht schon nach 13 von geplanten 26 Verhandlungstagen.

„Uns ist bewusst, dass das schnelle Urteil für Spekulationen sorgt“, beginnt die Vorsitzende Richterin … ihre Urteilsbegründung. Die Umstände des Todes von Hanna … [W.] seien dem Gericht nicht egal. „Den Angehörigen gilt unser tiefstes Mitgefühl“, so die Richterin.

Aber die Frage, ob Hanna … [W.] selbstverschuldet oder durch einen anderen zu Tode kam, sei nicht mehr von Relevanz – denn: „Der Angeklagte hat für ihren Tod keine Verantwortung“, ist sich das Landgericht sicher. Deswegen habe man den Prozess beendet. Die genauen Umstände von Hannas Tod habe man darüber hinaus nicht zu klären. „Auch wenn der Tod eines so jungen Menschen immer eine Tragödie ist.“

Ja, Sebastian T. habe angegeben, in der Nacht auf 3. Oktober 2022 in Aschau … beim Joggen gewesen zu sein. „Aber es gibt keine Erkenntnisse, dass er in der Nähe des vermeintlichen Tatorts war“, so Richterin Will.

Und dass der Angeklagte seiner guten Freundin Verena R. am Abend des 3. Oktober 2022 angeblich Täterwissen verriet – und von der Ermordung Hannas erzählte? Das Gericht ist sich sicher: Das Gespräch hat erst einen Tag später stattgefunden, am 4. Oktober, als von dem Leichenfund auch schon in den Medien zu lesen war.

Da ist zum Beispiel eine Sprachnachricht von Verena R. an ihre Schwester vom 5. Oktober 2022: „Sie sagt klar, sie habe sich gestern mit Sebastian T. getroffen“, so die Richterin. Handydaten, Schrittzähler oder Standortdaten von Verena R.s Handy würden außerdem zeigen, dass sie am Abend des 3. Oktobers daheim war – und erst am 4. Oktober in Aschau beim Treffen mit dem … Angeklagten.

Im Laufe der Ermittlungen hätten Verena R. und ihre Schwester Lea einen Belastungseifer gegenüber Sebastian T. entwickelt. Dass Verena R. von ihm angeblich mit einem Messer bedroht wurde, sei „wenig nachvollziehbar“.

Das angebliche Geständnis auf der Hausparty sei eher als Scherz gemeint gewesen, „damit er endlich Ruhe hat“. Überhaupt sei unter den Tisch gefallen, so die Richterin, dass der Angeklagte am selben Abend die Tat auch leugnete. Und der übertriebene Alkoholkonsum könne auch von einem „Korb“ herrühren, den Sebastian T. zuvor am selben Tag von einer Frau erhielt. Kurz geht die Richterin auch auf den Pornokonsum des Angeklagten ein: Er hätte schon Tage vor Hannas Tod geendet – „und er ist auch nicht strafrechtlich relevant“.

Blieben noch die Aussagen des „Knast-Zeugen“: Ihm hätte Sebastian T. in der U-Haft … den Mord gestanden. „Auf seine Angaben kann man kein Urteil stützen“, steht für Richterin … Will fest. Die Zeugenaussage des Mithäftlings sei von seinen früheren Aussagen deutlich abgewichen. Ein Gutachter wies ihm eine „hohe Manipulations- und Lügenkompetenz“ aus. Womöglich habe sich der „Knast-Zeuge“ das Geständnis des Angeklagten auch nur eingebildet und verinnerlicht.

Zum Schluss wird die Richterin noch einmal persönlich und wendet sich an den Angeklagten:

„Herr T., im Laufe der Ermittlungen ist es zu Fehlern gekommen. Dieses Rechtssystem hat Ihnen großes Unrecht zugefügt. Wir möchten uns, als Teil dieses Rechtssystems, bei Ihnen entschuldigen.“

In den Zuschauerreihen brandet Applaus auf. Der Verhandlungstag ist damit beendet. Sebastian T. ist freigesprochen – und empfängt eine Umarmung nach der anderen, zuerst von seiner Verteidigerin Regina Rick, dann von seinen Angehörigen.

Rosenheim24.de am 25.11.2025
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PNP: Live-Ticker

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OVB

In einem weiteren Artikel berichtet das Oberbayerische Volksblatt (OVB):

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„Das Rechtssystem hat Ihnen Unrecht zugefügt“
Ende des Hanna-Prozesses: Freispruch für Sebastian T. – warum eine zentrale Frage offen bleibt

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Großes Medieninteresse: Sebastian T. und seine Verteidiger Regina Rick und Dr. Yves Georg am letzten Tag des Hanna-Prozesses. © Michael Weiser

Der Freispruch war erwartet worden, der Ton des Urteils aber eine Überraschung … Richterin Heike Will hatte … nachdenkliche Worte an … [Sebastian T.] gerichtet und schwere Vorwürfe erhoben.

… Am Dienstag, 25. November, … verließ Sebastian T. … den Saal als freier Mann. Um 11.47 Uhr verkündete Richterin … Will das Urteil. Und entschuldigte sich beim Angeklagten. Ihm sei Unrecht widerfahren.

Kurz zuvor hatten Staatsanwalt und Verteidigung unter Ausschluss der Öffentlichkeit ihre Schlussanträge [richtig: Schlussvorträge] gehalten. Staatsanwalt Christian Merkel hatte auf Freispruch plädiert, weil der Tatnachweis nicht zu führen sei. Regina Rick und Dr. Yves Georg hatten auf erwiesene Unschuld ihres Mandanten plädiert, mehr noch: dass es überhaupt kein Verbrechen gegeben habe. Hanna … [W.] fiel nach ihrer Darstellung am 3. Oktober 2022 einem Unfall zum Opfer.

… Richterin wendet sich an Hannas Eltern

Richterin Will begründete den Freispruch ausführlich. Und bemühte sich um einen versöhnlichen Abschluss. An die Adresse von Hannas abwesenden Eltern gewandt, sagte sie: „Der Tod eines so jungen Menschen ist immer eine furchtbare Tragödie.“ Die Umstände des Todes von Hanna … [W.] „sind uns nicht gleichgültig“ geworden, fügte sie hinzu. Obwohl rein juristisch gesehen das der Fall ist: Wie Hanna … [W.] gestorben ist, spielte in der Beurteilung des Falls keine Rolle mehr. Wichtig war allein, dass der Tatnachweis gegen Sebastian T. nicht gelang.

Sie könne gut nachvollziehen, wenn der Ausgang dieses Prozesses von der Familie als unbefriedigend wahrgenommen werde. Sei es, weil sie Sebastian T. noch immer als verantwortlich ansähen, sei es, weil sie sich eine Klärung erhofft hatten, wie die letzten Minuten im Leben ihrer Tochter ausgesehen haben. „Diese Fragen werden wir nicht mehr zu klären haben“, sagte Heike Will.

Freispruch ausführlich begründet

… Schnell habe sich herauskristallisiert, dass zwei Fragen im Mittelpunkt stehen. Erstens: Unfall oder Fremdverschulden? Und zweitens: Trägt der Angeklagte eine Verantwortung für den Tod von Hanna … [W.]?

Es habe sich abgezeichnet, dass die Beweisaufnahme für Frage eins viel aufwändiger sei als für Frage zwei. Dieser Erkenntnis folgend habe sie den Gang der Hauptverhandlung gestaltet und die Reihenfolge der Beweisaufnahme getaktet. Man habe festgestellt, dass Sebastian T. keine Verantwortung treffe. „Danach war die Frage, ob es ein Unfallgeschehen oder Fremdverschulden gab, letztlich nicht mehr relevant.“

Im Rechtsgespräch Weg geebnet

Das dürfte auch der Inhalt des Rechtsgesprächs vor zwei Wochen gewesen sein. Richterin Will wollte das Verfahren abkürzen, strich nach dem Rechtsgespräch hinter verschlossenen Türen gleich mal die nächsten drei Verhandlungstage. Eine Denkpause für Verteidigung und Staatsanwaltschaft, die beide pro Freispruch plädierten. Und zwar wieder hinter verschlossenen Türen. Weil ein Abschnitt der Hauptverhandlung – es ging darin um den Pornokonsum des Angeklagten – nicht öffentlich geführt worden war, blieb auch zu den Schlussanträgen die Öffentlichkeit ausgeschlossen.

Zeugen im Visier

Um so ausführlicher unterrichtete Heike Will nach der Verkündung des Urteils [richtig: in der mündlichen Begründung des Urteils] die Öffentlichkeit darüber, wie sie die Indizien im „Eiskeller-Fall“ wertete. Vor allem den Aussagen zweier Zeugen widmete Heike Will Zeit: Sebastian T.s Schulfreundin Verena R., deren Aussage über angebliches Täterwissen den Angeklagten überhaupt erst dringend tatverdächtig machte. Und Adrian M., den Zeugen aus der U-Haft, dessen Aussage in der ersten Auflage des „Hanna-Prozesses“ letztlich zur Verurteilung T.s zu neun Jahren führte.

Richterin unterstreicht mangelnde Glaubwürdigkeit

Heike Will führte nochmals auf, was die Aussagen so unglaubhaft machte, von der Widersprüchlichkeit Verena R.s bis hin zur „Lügen- und Manipulationskompetenz“ des JVA-Zeugen. Abgesehen davon, dass M. borderline-gestört sei, schon mal Mithäftlinge hingehängt habe und keinerlei exklusiven Details mitgeteilt habe, die er nicht aus Medien habe erfahren können, sei davon auszugehen, dass M. sich durch seine Mitteilung Vorteile für seine eigene Verhandlung erhofft habe. Am Ende fasste Will zusammen: Es gebe „keinen einzigen überzeugenden Indizienbeweis“.

Entschuldigung an den Angeklagten

Sebastian T. ist also frei, seine Verteidiger Yves Georg und Regina Rick feierten den Freispruch gleich einem Urteil aus erwiesener Unschuld. Weil Heike Will die Verhandlung mit brüchiger Stimme und bemerkenswerten Worten schloss. „Die Beweisaufnahme hat ergeben, dass es im Laufe der Ermittlungen zu etlichen fatalen Fehlern gekommen ist“, sagte sie. Darüber zu befinden, sei nicht Sache ihrer Kammer, das „wird von anderer Stelle zu erfolgen haben“. Was dann folgte, wird nachhallen. „Das Rechtssystem hat Ihnen Unrecht zugefügt“, sagte Richterin Will zu Sebastian T. „Und als Teil dieses Rechtssystems möchte ich mich entschuldigen.“

Was Heike Will in den Augen Regina Ricks ehrt, aber nicht das letzte Wort sein dürfte. Man werde Schritte einleiten, sagten beide Anwälte, auch was die Ermittlungsarbeit der Polizei betreffe.

Rosenheim24.de am 25.11.2025
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https://www.rosenheim24.de/deutschland/ ... 54328.html


Münchener Merkur

Bayern sei „um einen Justizskandal reicher“, schreibt der Münchener Merkur (der wie auch das OVB zu Ippen-Media gehört) und berichtet über schwere Vorwürfe gegen die Justiz und ein „gewaltiges Nachspiel“, das nun bevorstehe:

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Angeklagter im Hanna-Prozess freigesprochen – Richterin kämpft mit den Tränen: „Es tut mir leid“



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Sebastian T. [Mitte] mit seiner Mutter (rechts neben ihm) und seiner Familie nach dem Urteil. © Carina Zimniok

Er wird umarmt, von seiner Mutter, von seinem Vater, seiner Anwältin Regina Rick. Er verlässt den Gerichtssaal, Tanten, Schwester, Cousinen drücken ihn. Er wird am 16. Dezember Geburtstag feiern, dann Weihnachten. Das erste Mal seit drei Jahren daheim, nicht im Knast. „Das wird ein schönes Weihnachten“, sagt seine Mutter Iris. „Endlich.“



Angeklagter weint bei Urteilsbegründung – Bayern um einen Justizskandal reicher

Es ist 11.47 Uhr, als die Vorsitzende Richterin den entscheidenden Satz sagt: „Der Angeklagte ist freizusprechen.“ Für die U-Haft soll er aus der Staatskasse entschädigt werden. Sebastian T. steht am Tisch, stützt sich mit Fingern ab. Er blinzelt kurz. Erst, als Heike Will ausführt, warum ihm die Tat nicht nachzuweisen ist, kommen ihm Tränen. Der Albtraum ist vorbei. Und Bayern hat einen neuen Justizskandal. Denn von den Indizien, die Grundlage für das erste Urteil waren, bleibt nichts übrig. Beweise gab es eh nie, keine DNA, keine Tatwaffe. Klar wird auch: Es wäre ein Leichtes gewesen, den Verdacht gegen T. zu entkräften.



… Iris T. sagt nach dem Prozess: „Ich hoffe, das macht jetzt was mit den Aschauern, wenn sie es schwarz auf weiß haben.“ Schwarz auf weiß, dass ihr Sohn kein Mörder ist.

Schwere Vorwürfe gegen die Justiz

Das Urteil im Eiskeller-Prozess ist gefallen – doch der Fall dürfte ein gewaltiges Nachspiel haben. Als die Verteidiger des freigesprochenen Sebastian T. vor die Kameras treten, sagt Anwältin Regina Rick: „Die Tränen der Richterin waren dem Drama, das hier passiert ist, angemessen.“ Sie und ihr Kollege Yves Georg waren von Anfang an überzeugt, dass Hanna W. durch einen Unfall starb. Und dass Ermittlungsfehler der Kriminalpolizeiinspektion Rosenheim zu dem falschen ersten Urteil geführt haben. Rick wirft den Ermittlern vor, „entlastende Beweismittel unterschlagen zu haben“. Man sollte die Inspektion „endlich mal in Griff bekommen“.

Auch der Richterin aus dem ersten Verfahren machen die Verteidiger schwere Vorwürfe. „Wer solche Urteile im Namen des Volkes spricht, muss zur Verantwortung gezogen werden“, sagt Yves Georg. Die Richterin hatte es beispielsweise explizit abgelehnt, die Glaubwürdigkeit des Belastungszeugen Adrian M. zu überprüfen. Die Anwälte kündigten weitere Prozesse an, beispielsweise ein Amtshaftungsverfahren. Sie forderten außerdem das Justizministerium und das für die Polizei zuständige Innenministerium auf, Konsequenzen zu ziehen. Das Innenministerium äußert sich am Dienstag auf Anfrage unserer Zeitung nicht. Der Bundesgerichtshof hatte das erste Urteil wegen Verfahrensfehlern kassiert.

In den Zuschauerreihen sitzt am Dienstag auch Manfred … [G.]. Er war wegen Mordes an einer Seniorin am Tegernsee 13 Jahre unschuldig in Haft. Rick, die für ihre akribische Arbeitsweise bekannt ist, erreichte einen Freispruch. Gegen … [Manfred G.] ermittelt hatte die Kripo Rosenheim.

Münchener Merkur am 25.11.2025
https://www.merkur.de/bayern/traenen-ha ... 55092.html (ohne Paywall)


PNP

Die Passauer Neue Presse (PNP) berichtet:

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Emotionale Kehrtwende
… Nach dem Freispruch von Sebastian T. bleiben viele offene Fragen

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Deutlich entspannter wirkte Sebastian T. schon zu Prozessbeginn. Am Ende … wurde er freigesprochen. – Foto: Herbert Reichgruber

… die Mordanklage … ist vom Tisch. Und doch bleiben nach der emotionalen Kehrtwende mit einer Verurteilung … im ersten Verfahren und dem jetzigen Freispruch im zweiten Verfahren viele offene Fragen.

Tränen, Lachen, Umarmungen, bedrückte Gesichter, dieser Abschluss des zweiten Mordprozesses … wird allen Beteiligten noch lange in Erinnerung bleiben. Rund 50 Minuten lang hat Vorsitzende … Will begründet, warum nach ihrer Überzeugung am Freispruch kein Weg vorbeiführte, obwohl der junge Mann … noch im März 2024 wegen derselben Vorwürfe … verurteilt worden ist. Doch die erneute „sorgfältige und umfangreiche Beweisaufnahme“ habe nach Überzeugung der 1. Jugendkammer … „keinen einzigen überzeugungskräftigen Indizienbeweis ergeben“. Und: „In der Gesamtschau ist kein Anhaltspunkt ersichtlich geworden, dass der Angeklagte für den Tod der verstorbenen Hanna verantwortlich sein könnte.“

Gleichzeitig kritisiert die Richterin, dass es „im Laufe der Ermittlungen zu etlichen fatalen Fehlern gekommen ist“. Es sei nicht Aufgabe der Kammer, diese zu beurteilen oder Konsequenzen zuzuführen: „Das wird von anderer Stelle aus zu erfolgen haben.“ Mit tränenerstickter Stimme wendet sich Will an den jungen Mann, der ebenfalls mit Tränen in den Augen vor ihr sitzt: „Dieses Rechtssystem hat ihnen großes Unrecht zugefügt. Als Teil dieses Rechtssystems möchten wir uns bei Ihnen entschuldigen.“ Beifall brandet im voll besetzten Zuhörerraum auf. Die Sitzung ist beendet.

Staatsanwaltschaft und Verteidigung plädieren für Freispruch

Noch am Vormittag hatten Verteidiger und Staatsanwaltschaft ebenfalls auf Freispruch plädiert – unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Während die Staatsanwälte Pia Dirnberger und Christian Merkel dies mit dem Grundsatz „In dubio pro reo“, also im Zweifel für den Angeklagten, begründeten, ist für die Verteidiger Regina Rick und Yves Georg die Unschuld ihres Mandanten erwiesen. Ihre Theorie, dass Hanna … [W.] … durch einen Unglücksfall in den Bärbach … gestürzt und ertrunken ist, wird nicht mehr geprüft.

Das bleibt eine der vielen offenen Fragen, denn Richterin Will hatte am Dienstag eingangs dargestellt, dass sich schon bei der Vorbereitung der Wiederaufnahme [richtig: der neuen Hauptverhandlung nach Zurückverweisung durch den BGH] gezeigt habe, dass eine Prüfung der Frage, ob der Angeklagte als Täter eines angenommenen gewaltsamen Todes der Medizinstudentin Hanna in Frage komme, zielführender sei, als die Klärung, ob es ein Unglücksfall war, oder sie „durch die Hand eines Dritten“ getötet worden ist. Letztlich hätten sich für die Kammer alle Belastungszeugen, die noch im ersten Verfahren zumindest großteils zur Verurteilung geführt hatten, nun durchwegs als „nicht glaubwürdig“ gezeigt. Zu den Aussagen des Hauptbelastungszeugen Adrian M. gab sich Will überzeugt: „Eine Verurteilung kann mit seinen Angaben keinesfalls gestützt werden.“ Außerdem gebe es weder DNA-Beweise, noch eine Mordwaffe.

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Nicht geklärt wurde, wie und warum Hanna … [W.] … sterben musste. – Foto: Privat

Schon eingangs hatte die Richterin eingestanden, dass es nachvollziehbar sei, wenn der Freispruch für die Angehörigen von Hanna „unbefriedigend ist“. Sie habe schon zu Beginn des Verfahrens darauf hingewiesen, dass der Tod der jungen Frau „eine furchtbare Tragödie ist“. Den Angehörigen gelte „unser tiefstes Mitgefühl“. Ob dies bei Hannas Eltern und ihrem Bruder so ankommt, bleibt offen, sie wollen sich zum Ausgang des Verfahrens nicht äußern. Sie haben sich schon vor Wochen als Nebenkläger zurückgezogen, weil sie den Sitzungsverlauf nur noch als von der Verteidigung „inszenierte Gerichtsshow“ erlebten und dies nicht mehr ertragen konnten. Ihr Wunsch, dass die Umstände von Hannas Tod aufgeklärt werden, wird sich nicht erfüllen, wie Richterin … Will am Dienstag nochmals erklärt hatte: „Für dieses Verfahren ist die Frage, ob es ein Unfallgeschehen oder Fremdverschulden war, nicht mehr von Relevanz.“

Sebastian T. kann nicht erneut angeklagt werden

Die Staatsanwaltschaft jedenfalls geht weiter davon aus, dass Hanna getötet worden ist. Sebastian T. wird sich dafür nicht mehr verantworten müssen, soweit sich nicht noch im Laufe der kommenden Woche ein Einspruch [richtig: Revision] gegen das Urteil ergibt – was nicht zu erwarten ist. Selbst wenn sich danach noch Hinweise ergeben sollten, dass Sebastian T. doch schuld am Tod der jungen Frau sein könnte, hat das Bundesverfassungsgericht 2023 nach einem rechtskräftigen Urteil erneute Ermittlungen ausgeschlossen: „Sonst müsste er ja für den Rest seines Lebens befürchten, dass jemand kommt und ihn erneut belastet“, so Verteidiger … Georg.

Entschädigung und Vorwürfe an Rosenheimer Ermittler

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Zufrieden mit dem Urteil, aber mit scharfer Kritik an der früheren Vorsitzenden Richterin und der Polizei zeigten sich die Verteidiger Regina Rick und Yves Georg am Dienstagmittag in Laufen. – Foto: Herbert Reichgruber

Zusammen mit seiner Co-Verteidigerin … Rick kündigte er entsprechend der vom Gericht zugesagten Entschädigung für ihren Mandanten an, dass sie sämtliche Schadensersatzansprüche geltend machen würden. Unter anderem auch Schmerzensgeld fordern und ein Amtshaftungsverfahren anstreben. Rick forderte zudem Konsequenzen für die Vorsitzende Richterin im ersten Verfahren sowie die ermittelnden Beamten der Kripo Rosenheim, die „entlastende Beweise unterschlagen haben“. Innen- und Justizministerium sowie der Rosenheimer Polizeipräsident müssten hier tätig werden. Schließlich sei ihr Mandant wegen der „miserablen Ermittlungsarbeit der Rosenheimer Polizei“ so lange im Gefängnis gesessen.

Die Mutter von Sebastian T. hatte am Dienstag zwar Tränen der Erleichterung in den Augen, fragte sich aber auch, ob der Freispruch nun auch in Aschau … als solcher akzeptiert wird, wo weiter Hannas Familie und Freunde, aber eben auch sie selbst leben werden. Sie würde sich so „für den Sebi“ wünschen, dass er jetzt einfach durch Aschau gehen kann, es ihm gut gehe, er von Neuem anfangen könne. …

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Mit tränenerstickter Stimme entschuldigte sich die Vorsitzende Richterin beim Angeklagten. – Foto: Sven Hoppe/dpa

PNP.de am 25.11.2025
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Weitere Artikel, ohne Paywall:
https://www.pnp.de/lokales/landkreis-tr ... n-20009587 (dpa)
https://www.pnp.de/lokales/landkreis-tr ... n-20010451 (dpa)
https://www.pnp.de/lokales/landkreis-tr ... n-20010601 (dpa)
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LG Traunstein

Pressemitteilung des LG Traunstein:

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Pressemitteilung vom 25.11.2025
Strafverfahren gegen Sebastian T. wegen Mordes (Eiskeller-Fall)

Die 1. Jugendkammer des Landgerichts Traunstein hat den Angeklagten mit Urteil vom 25.11.2025 freigesprochen.

Die Kammer konnte sich aufgrund der in der Hauptverhandlung durchgeführten Beweisaufnahme nicht davon überzeugen, dass der Angeklagte verantwortlich ist für den Tod der Hanna W. Eine weitere Beweiserhebung zur Frage, ob ein Unglücksfall oder ein Verbrechen vorliegt, war deshalb entbehrlich.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

gez. Sattelberger
Vorsitzende Richterin am Landgericht
Pressesprecherin

Pressemitteilung des LG Traunstein vom 25.11.2025
https://www.justiz.bayern.de/media/imag ... fahren.pdf
https://www.justiz.bayern.de/gerichte-u ... lungen.php


Welt

Für „Die Welt“ berichtet Christoph Lemmer:

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Bei ihren Worten an Sebastian T. kommen der Richterin die Tränen

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Ursprünglich wurde Sebastian T. wegen Mordes zu neun Jahren Haft verurteilt – jetzt ist er frei. – Quelle: Christoph Lemmer

Zweieinhalb Jahre saß Sebastian T. … in Haft. Nun wird er freigesprochen. … [Die] Richterin entschuldigt sich, spricht von einem „großen Unrecht“, das T. widerfahren sei. Und rekonstruiert gravierende Justizfehler.

Die letzten Worte der Vorsitzenden … Will gehen in unterdrückten Tränen unter. Bei den Ermittlungen gegen … Sebastian T. habe es „etliche fatale Fehler gegeben“. Zwar sei es nicht ihre Aufgabe, diese Fehler zu beurteilen oder Konsequenzen für diejenigen zu verlangen, die sie begingen. „Aber dieses Rechtssystem hat Ihnen großes Unrecht zugefügt“, sagt die Richterin. Und, mit wegbrechender Stimme: „Als Teil dieses Rechtssystems möchte ich mich dafür entschuldigen.“ Die Zuschauer im Saal applaudieren, einige ebenfalls unter Tränen.

Damit endet das sogenannte Eiskeller-Verfahren jedenfalls insoweit, als es den Versuch von Polizei und Justiz betrifft, T. für den Tod der Studentin Hanna W. verantwortlich zu machen. …

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Vorsitzende … Will – Quelle: Christoph Lemmer

Nicht nur die Verteidigung, sondern auch der Staatsanwalt hatte in seinem Plädoyer Freispruch beantragt. Während der Plädoyers war die Öffentlichkeit ausgeschlossen …

Wie WELT erfuhr, beantragte die Staatsanwaltschaft allerdings, Sebastian T. die Entschädigung für die Untersuchungshaft zu verweigern. Das bestätigte ein Sprecher auf Anfrage. Gründe dafür waren nicht zu erfahren. Der Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft, Christian Merkel, verwies auf seinen ebenfalls im Saal anwesenden Pressesprecher, der wiederum mitteilte, er könne den Grund dafür nicht nennen, weil er ihn nicht kenne. …

Richterin Will sieht das anders. Sie … spricht T. die Entschädigung zu, ebenso die Erstattung sämtlicher Kosten für die beiden Gerichtsdurchläufe und das Revisionsverfahren vor dem Bundesgerichtshof. …

In ihrer Urteilsbegründung zeichnet Richterin Will noch einmal nach, warum für das Gericht nur ein Freispruch infrage kommt. Zu klären sei gewesen, ob Hanna W. überhaupt von fremder Hand getötet worden sei oder ob es ein „selbst zu verantwortendes Unfallgeschehen“ gegeben habe, und – für den Fall eines Verbrechens –, ob T. der Täter sei.

Freispruch für Angeklagten im „Eiskeller“-Prozess

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Im neu aufgerollten Eiskeller-Prozess … ist der Angeklagte freigesprochen worden. Im März 2024 war der 23-Jährige noch wegen Mordes zu neun Jahren Jugendhaft verurteilt worden. – Quelle: WELT TV

„Nach prozessökonomischen Kriterien“ habe das Gericht mit der „Verantwortlichkeit des Angeklagten begonnen“. Dabei sei herausgekommen, dass er freizusprechen sei. Ob Unfall oder Verbrechen sei für das Verfahren darum nicht mehr relevant, „so unbefriedigend es auch erscheinen mag“.

Den Tod von Hanna W. nennt Richterin Will eine „furchtbare Tragödie“. … „Ich kann auch nachvollziehen, wenn der Ausgang für die Angehörigen unbefriedigend ist – sei es, weil sie T. für den Täter halten, sei es, sich Aufschluss über die letzten Minuten im Leben von Hanna W. zu erwarten.“ Aber diese Frage habe das Gericht nicht mehr zu klären.

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In der Nähe dieser kleinen Brücke fand ein Passant die Leiche von Hanna W. – Quelle: Christoph Lemmer/WELT

„Es handelte sich um einen reinen Indizienprozess“, sagt Richterin Will in ihrer Urteilsbegründung. Indizien seien nur indirekte Beweise, „anders als ein Geständnis oder Augenzeugen“. Ihre Kammer habe alle „Indizien, die auf Täterschaft hinweisen“, noch einmal überprüft.

Sebastian T. sei in der Nacht vom 2. auf den 3. Oktober 2022 zwischen Aschau und Hohenaschau joggen gewesen. Das mag „etwas ungewöhnlich“ gewesen sein. Aber es gebe „keinerlei Erkenntnisse dahin gehend“, dass er sich auch nur in der Nähe des „vermeintlichen Tatorts“ aufgehalten habe oder dort vorbeigelaufen sei.

„Angaben des Zeugen M. enthielten nur Stereotype“

Ausführlich widmet sich die Richterin den zahlreichen „vermeintlichen Geständnissen gegenüber verschiedenen Personen“, die die Polizei in das Verfahren gebracht hatte und mit denen die Staatsanwaltschaft ihre Anklage verfasste.

Dazu gehörten etwa Aussagen von Freunden. Eine Freundin habe bei der Polizei angegeben, T. habe ihr am 3. Oktober schon am Morgen erzählt, bei der Diskothek „Eiskeller“ sei eine junge Frau missbraucht und umgebracht worden. Sie sei in der Prien gefunden worden. „Stellt sich die Frage, woher er wissen sollte, dass sie in der Prien gefunden wurde“, sagt Richterin Will. Das könne nicht einmal Täterwissen sein, denn auch der Täter habe nicht wissen können, wie weit die Strömung die Leiche von Hanna W. gespült habe. Sie sei erst am Nachmittag überhaupt gefunden worden; die ersten Medien hätten am nächsten Tag berichtet.

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Ob Sebastian T. Schadensersatz bekommt, ist unklar – Quelle: Christoph Lemmer

In zahlreichen Handynachrichten habe die Freundin dann gegenüber anderen Freunden und der Familie Irrtümer eingestanden. Sie habe Sebastian T. wohl erst am Tag darauf getroffen. Unklar sei geblieben, was T. ihr wirklich erzählt habe. …

Nicht viel anders sei es mit dem zweiten Zeugen gewesen, dem T. vermeintliches Täterwissen preisgegeben haben soll. Bei dem handelt es sich um einen Mitgefangenen in der Untersuchungshaft, der erst spät im ersten Prozessdurchgang als Zeuge auftrat. Er habe sich von Anfang an in Widersprüche verwickelt, stellt Richterin Will fest.

Der Mitgefangene habe sich zudem erst zehn Monate nach T.s vermeintlichem Selbstbekenntnis bei der Polizei gemeldet. Der Grund sei nicht klar geworden. Der Gefängniszeuge war zu der Zeit selbst Angeklagter wegen eines Sexualdelikts. Seine Richterin Jacqueline Aßbichler war dieselbe, die den ersten Prozessdurchgang gegen T. leitete.

„Zum Kerngeschehen war festzustellen, dass die Angaben des Zeugen M. nur Stereotype enthielten“, sagt Will. „Wir gehen davon aus, dass ein Urteil auf diese Angaben nicht gestützt werden kann.“

Die Verteidiger von Sebastian T., Regina Rick und Yves Georg, kündigen nach der Urteilsverkündung an, Schadensersatz zu fordern und Amtshaftung geltend zu machen.

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Sebastian T.s Anwälte Regina Rick und Yves Georg – Quelle: Christoph Lemmer

Anwältin Rick fordert die bayerischen Minister für Justiz und für Inneres auf, Konsequenzen aus dem Verfahren zu ziehen – auch personelle. Sie kritisiert vor allem die Kriminalpolizei in Rosenheim wegen ihrer Vernehmungspannen.

Welt.de am 25.11.2025
https://www.welt.de/politik/deutschland ... aenen.html
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https://archive.ph/20251125154307/https ... aenen.html


FAZ

Für Irritation sorgt Karin Truscheit, die für die Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ) das aufgehobene Urteil wiederzubeleben sucht: kein Unfall, Pornokonsum, Angeklagter entwicklungsverzögert und ohne sexuelle Erfahrung mit Frauen. „Erwiesene Unschuld“ habe das Gericht nicht festgestellt, sondern lediglich „aus Mangel an Beweisen“ freigesprochen. Sponsored by Holderle?

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Warum Sebastian T. … freigesprochen wurde

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Der Angeklagte (links) … mit seinen Anwälten Regina Rick und Yves Georg … – dpa



… [Das] Landgericht Traunstein [ist] überzeugt, dass Sebastian T. der Mord an … Hanna W. nicht nachzuweisen ist. Am Dienstag hat die Erste Jugendkammer … T. … „aus Mangel an Beweisen“ freigesprochen. Man habe T. nicht nachweisen können, dass er … für den Tod der Studentin … verantwortlich gewesen sei, urteilte das Gericht.

… Laut Anklage soll T. … die junge Frau „aus sexuellen Gründen“ angegriffen, bewusstlos geschlagen und in den Bärbach geworfen haben, wo sie nach etwa vier Minuten ertrank. …

„Der Angeklagte ist freizusprechen“

Doch seine Täterschaft konnte laut Gericht nach bisheriger Beweisaufnahme nicht „ohne Zweifel“ festgestellt werden. „Dieses Rechtssystem hat Ihnen großes Unrecht zugefügt“, sagt Richterin Will an den Angeklagten gewandt. …

Zuvor hatte auch die Staatsanwaltschaft für den Freispruch plädiert: Die Schuld des Sebastian T. lasse sich „nicht zweifelsfrei“ feststellen. Die Verteidigung hob in ihrem Plädoyer indes hervor, dass … „die Unschuld“ ihres Mandanten bewiesen worden sei.

Damit findet ein Fall sein juristisches Ende, der besonders im Fokus der Medien (und der bayerischen Justiz) stand. …

… Nach der Entscheidung des BGH wurde T. im Sommer vorläufig auf freien Fuß gesetzt. Ein dringender Tatverdacht, so die Kammer, sei nicht mehr gegeben. Das Gericht bezog sich dabei auf ein forensisch-psychologisches Gutachten über den Hauptbelastungszeugen, das es selbst in Auftrag gegeben hatte … [Das] Fazit des Gutachters lautete: Die Glaubhaftigkeit der Angaben des Zeugen, der schon oft die Unwahrheit gesagt hatte, ist in Zweifel zu ziehen.

Der Zeuge verwickelte sich in Widersprüche

Der Zeuge M., ein ehemaliger Mitgefangener des Angeklagten, hatte vor Gericht jetzt zwar seine belastenden Aussagen über Sebastian T. wiederholt: Ja, T. habe ihm gegenüber im Dezember 2022 den Angriff auf die Studentin beim Kartenspiel in der Gefängniszelle gestanden. Ja, er habe gesagt, die Frau „aus sexuellem Interesse“ angegriffen zu haben. Und ja, T. habe ihm gegenüber angegeben, sie bewusstlos geschlagen zu haben, „damit sie sich nicht wehrt“. Das hatte die Kammer im ersten Verfahren als Täterwissen gewertet – zu dem Zeitpunkt war in den Medien nicht bekannt, dass man nicht von einer Kampfhandlung ausging, da Hanna W. keine Abwehrverletzungen hatte.

Doch vor Gericht verwickelte der Zeuge sich jetzt in Widersprüche zu seinen Aussagen aus dem ersten Verfahren: So gab er an, dass er sicher sei, dass T. beim Kartenspiel einen Gipsarm gehabt habe. Den Gips erhielt T. jedoch erst im Januar 2023. Im ersten Verfahren hatte M. dagegen nichts von einem Gipsarm berichtet. Auch nahm ihm die Vorsitzende Richterin Will offenbar nicht ab, dass der Angeklagte angeblich von einem „sexuellen Interesse“ gesprochen hatte. „Ist das eine übliche Ausdrucksweise im Gefängnis? Hat er nicht eher gesagt: ‚Ich wollte die ficken‘?“ Der Zeuge wirkte sichtlich verunsichert, blieb jedoch dabei: T. habe von „sexuellem Hintergrund“ gesprochen, Details nicht genannt. Auch konnte er sich erst auf Nachfrage daran erinnern, was er früher ausgesagt hatte: dass T. Hanna W. angeblich flüchtig kannte und dass der Angeklagte angegeben habe, sich oft von Frauen „erniedrigt“ gefühlt zu haben.

Sind Erinnerungslücken, Widersprüche und die Vorstellung des Gerichts, wie die sprachlichen Gepflogenheiten im Gefängnis so sind, ausreichend, um zu belegen, dass M. nicht die Wahrheit gesagt hat? Dass das Gericht dem Zeugen nicht glauben wird, war nach dem Gutachten vom Sommer abzusehen. Vor Gericht hat der Sachverständige sein Gutachten nochmals bekräftigt: Ein Wahrheitsgehalt sei in den Angaben nicht zu sehen. An der Einschätzung der Kammer änderte somit auch die Aussage eines Polizeibeamten nichts mehr, der in diesem Verfahren das Gegenteil des Satzes „Wer einmal lügt, dem glaubt man nicht“ darlegte: M. hatte im Gefängnis einen Mitgefangenen wegen Haschischbesitzes angeschwärzt – der Vorwurf stellte sich als zutreffend heraus.

Andere Zeugen konnten sich nicht mehr erinnern

Auch damalige Freunde des Angeklagten verhedderten sich vor Gericht oft in Widersprüchen und machten Erinnerungslücken geltend. Eine ehemalige Freundin hatte vor der Polizei ausgesagt, dass T. ihr schon am 3. Oktober 2022 von einem „Mord in Aschau“ … erzählt hatte – zu einem Zeitpunkt, als der Fall noch nicht in der Öffentlichkeit bekannt war. Es war nicht zuletzt diese Aussage, die die Polizei im November 2022 als Täterwissen einschätzte und die T. in Untersuchungshaft brachte.

Später hatte die junge Frau dann Sprachnachrichten an Freunde verschickt, dass sie sich im Datum geirrt habe – es sei der 4. Oktober gewesen. Zur Polizei ging sie damit jedoch nicht. Vor Gericht machte die ehemalige Freundin jetzt von ihrem Auskunftsverweigerungsrecht Gebrauch – um sich nicht zu belasten. Doch es war nicht das einzige Mal, dass T. in dieser Clique angeblich irritierende Angaben zu dem Fall gemacht haben soll. So soll er kurz vor seiner Festnahme bei einer Party bei ihr zu Hause gesagt haben: „Ich war’s!“ Und zwar in einer Art und Weise, dass die Mutter der jungen Frau angeblich T. dazu riet, sich besser „einen Anwalt zu nehmen“. Doch hieb- und stichfest nachweisen ließen sich diese Angaben nicht.

Ein ehemaliger Freund relativierte zudem vor Gericht frühere Aussagen dazu, dass der Angeklagte T. „immer“ ein Messer dabeigehabt habe. Jetzt sagte er aus, dass er das Messer nie direkt gesehen habe. Nur den Klemmbügel, mit dem das Messer an der Hosentasche von T. befestigt gewesen sei. Früher hatte er zudem ausgesagt, dass die junge Frau aus der Clique erzählt habe, dass T. ihr mal ein Messer an den Hals gehalten habe, mit den Worten: „Ich könnte dich jetzt töten“. Auf Nachfrage sagte er vor Gericht, dass die junge Frau das vielleicht auch „überdramatisiert“ habe.

Durchgehend „ergebnisoffen“ war allerdings die Befragung dieses Zeugen nicht. So fuhr die Vorsitzende Richterin den jungen Mann regelrecht an, als er keinen wirklichen Grund nennen konnte, warum der Freundeskreis Sebastian T. weder in der Haft besuchte noch die Freundin dazu drängte, das falsche Datum „3. Oktober“ bei der Polizei richtigzustellen: „Sie haben ihn fallen gelassen, richtig? Wissen Sie, dass er wegen dieses Datums in Haft ging?“ Dabei zeigte die Richterin auf den Angeklagten.

Hanna W.s Eltern zogen sich aus dem Verfahren zurück



… [Die Erste Jugendkammer von Heike Will] zeigte vor allem zu Beginn des Verfahrens Langmut im Hinblick auf das sehr selbstbewusste Gebaren der beiden Verteidiger. Es hatte keine Konsequenzen, wenn die beiden Verteidiger nach Pausen zu spät in den Saal zurückkehrten, es wurde viel gescherzt mit den beiden Anwälten, Blickrichtung und Fokus des Gerichts, so schien es, lagen oft auf der Anklagebank. Diese Wahrnehmung bewog schließlich die Eltern der toten Hanna W. dazu, sich als Nebenkläger aus dem Verfahren zurückzuziehen. Sie hätten nicht den Eindruck, dass es dem Gericht um die Aufklärung des Todes ihrer Tochter gehe, teilten sie am 11. Oktober mit.

Nach drei Jahren ist es mit der Erinnerung schwierig

Wollte das Gericht unter allen Umständen verhindern, dass die Verteidiger sie mit Kritik überziehen, da diese bei jeder Gelegenheit der Kollegin Aßbichler „Unfähigkeit“ vorwarfen? Und stand nicht ohnehin auch die Qualität der bayerischen Justiz auf dem Prüfstand? Denn verhandelt wurde im Gerichtssaal auch unter den kritischen Augen des prominenten Justizopfers Manfred … [G.], der, stets herzlich umarmt von Journalisten, regelmäßig samt Familie den Prozess verfolgte. Für … [Manfred G.] hatte Rick in einem Wiederaufnahmeverfahren erreicht, dass er „aus erwiesener Unschuld“ vom Mordvorwurf freigesprochen wurde. Dies, so das erklärte Ziel der Verteidiger zu Beginn, sollte auch jetzt wieder gelingen – was sie jedoch nicht erreichten. Die „erwiesene Unschuld“ stellte das Gericht nicht fest.

Die Zeit, die seit dem 3. Oktober 2022 vergangen ist, spielte natürlich der Verteidigung in die Hände, denn nach drei Jahren ist es mit der Erinnerung und damit dem Zeugenbeweis erst recht schwierig. Doch so richtigen Biss hatten die Befragungen der Zeugen durch die beiden Staatsanwälte ohnehin nicht.

Damit wird vermutlich erst mal im Dunklen bleiben, warum … Hanna W. … zu Tode kam. Einen Unfall, wie von der Verteidigung vorgebracht, hatte das Gericht im ersten Verfahren ausgeschlossen. Begründet wurde es so: Die Verletzungen der jungen Frau – unter anderem Riss-Quetsch-Wunden am Kopf sowie gebrochene Schulterdächer – hatten laut mehrerer Gutachten nicht von dem „Treibevorgang“ im Wasser herrühren können. Gegen einen Sturz in den Bach aus Versehen sprach zudem, dass kaum Sekret im Magen der jungen Frau festgestellt wurde. Dies war nach Einschätzung des rechtsmedizinischen Gutachtens ein Zeichen dafür, dass sie schon bewusstlos ins Wasser fiel.

Zudem konnte das Treiben im Wasser demnach auch nicht erklären, warum sie zwar noch ihre Unterwäsche, Schuhe und Oberteil trug, nicht aber ihre Hose und Jacke. Und: Sie hätte im reißenden Wasser kaum den gespeicherten Notruf auf ihrem Handy wählen können, der um 2.32 Uhr ausging – dazu musste sie zweimal auf den Sperrbildschirm tippen und dann nochmals auf den gespeicherten Notrufkontakt „home“ drücken.

Offen bleibt, wie Hanna W. starb

Gegen T., den ein Gutachter im ersten Verfahren als entwicklungsverzögert beschrieben hatte, der noch nie eine „richtige“ Freundin hatte, früher gehänselt wurde und der selbst angegeben hatte, dass er sich durch die Abweisung von Frauen „gekränkt“ fühlte, sprach im ersten Urteil auch die Auswertung seiner Handys. Überwiegend konsumierte er Pornos, und die Ermittler stießen dabei auf Suchwörter, mit denen er in den zurückliegenden Monaten und Jahren im Netz nach Inhalten recherchiert hatte: „Vergewaltigung“, „Endführung Porno“ (sic!), „Folter“, „gezwungen zum Sex“. Am 30. September 2022, nur Tage vor Hanna W.s Tod, soll er auch ein minutenlanges Video heruntergeladen haben. Der Titel: „Cute russian blonde strangled and fucked.“

Wenn also Sebastian T. nicht der Mörder der Studentin ist, wer war es dann? Oder war es doch ein tragischer Unfall, so wie es die Verteidigung immer vorgebracht hatte? Da das Gericht – und die Staatsanwaltschaft – jetzt schon zu dem Schluss kamen, dass T. die Täterschaft nicht nachzuweisen ist, spielen diese Fragen keine Rolle mehr. Denn zu entscheiden hatte das Gericht nur über die individuelle Schuld des Angeklagten Sebastian T.

Die Staatsanwaltschaft bejaht zwar auf Anfrage der F.A.Z. ein „berechtigtes und auch nachvollziehbares Interesse der Angehörigen der Getöteten und auch der Öffentlichkeit an einer weiteren Beweisaufnahme“. Doch ein Tatnachweis aus „tatsächlichen Gründen“ sei auch durch eine weitere Beweisaufnahme nicht mehr zu begründen.

Für die Eltern von Hanna W. … muss dieser Freispruch … schwer zu ertragen sein.

FAZ.net am 25.11.2025
https://www.faz.net/aktuell/gesellschaf ... 64088.html (ohne Paywall)


Teil 2/2 siehe hier:
viewtopic.php?p=311138#p311138
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Catch22
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von Catch22 »

13. Sitzungstag – 25.11.2025 – Teil 2/2

SZ

Vollständig zu lesen lohnt der Bericht von Benedikt Warmbrunn in der Süddeutschen Zeitung (SZ):
https://archive.ph/20251125163311/https ... li.3342386

Eine gekürzte Fassung:

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„Dieses Rechtssystem hat Ihnen großes Unrecht zugefügt“

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Sebastian T. … im Oktober mit seinen Verteidigern Regina Rick und Yves Georg. (Foto: IMAGO/Smith)



In den Morgenstunden des 3. Oktober 2022 lief … [Sebastian T.] durch Aschau …, kurz vor halb drei hatten ihn ein paar Menschen über den Festhallenparkplatz laufen sehen, in der Nähe des Clubs „Eiskeller“. Sie sahen, wie er in Richtung seines Elternhauses lief, wenige Hundert Meter entfernt.

Sechs Wochen nach dem Fund der Leiche von Hanna Wörndl wurde Sebastian T. festgenommen – er saß 945 Tage in Haft

Ungefähr zur gleichen Zeit lief … Hanna … [W.] vom „Eiskeller“ zu ihren Eltern, auch für sie ein wenige Hundert Meter langer Heimweg, sie war ihn schon Dutzende Male gegangen. Die Kamera am Notausgang des Clubs filmte um 2.28 Uhr, wie sie nach rechts auf die Kampenwandstraße abbog. … Sie kam … [nicht] zu Hause an. Am nächsten Nachmittag fand ein Spaziergänger ihre Leiche in der Prien, zwölf Kilometer flussabwärts von Aschau entfernt.

Noch in der Nacht fingen die Rechtsmediziner mit der Obduktion an, die Verletzungen an Kopf und Körper interpretierten sie als mögliche Folgen einer Gewalttat. Also suchten die Ermittler einen Mörder. Sechs Wochen später … nahmen sie einen 20 Jahre alten Mann fest: Sebastian T. 945 Tage verbrachte er in Haft.

Diesen Dienstag betreten um 11.45 Uhr die Richterinnen den Gerichtssaal, Sebastian T. erhebt sich, hält sich mit seinem linken Daumen und dem rechten Zeigefinger am Tisch fest. So hört er, wie die Vorsitzende … Will ihr Urteil verkündet: Freispruch. Den hatten zuvor sowohl die Verteidigung als auch die Staatsanwaltschaft gefordert. Erstere wegen erwiesener Unschuld, letztere wegen eines fehlenden Nachweises der Schuld.

Sebastian T. ist jetzt erstmals seit seiner Festnahme vor knapp drei Jahren ein Mann, den ein Gericht von aller Schuld freigesprochen hat.

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Die Vorsitzende … Will. (Foto: Sven Hoppe/Sven Hoppe/dpa)

In ihrer Urteilsbegründung spricht Will zunächst über Hanna … [W.]. Deren Eltern hatten sich vor wenigen Wochen als Nebenkläger aus dem Verfahren zurückgezogen, ihr Anwalt hatte der Kammer vorgeworfen, dass die junge Frau für die Richterinnen „überhaupt keine Rolle mehr“ spielen würde. Dem widerspricht Will. Der Tod von Hanna Wörndl sei eine „furchtbare Tragödie“, sagt sie. „Die Umstände des Todes sind uns nicht egal oder gleichgültig geworden.“ Den Eltern spricht sie ihr „tiefstes Mitgefühl“ aus.

Doch für die Richterinnen hätten sich zwei zentrale Fragen gestellt. Ob Hanna Wörndl ermordet worden ist oder ob sie durch einen „selbst zu verantwortenden Unfalltod“ gestorben sei. Und die Frage, ob Sebastian T. eine Verantwortung für den Tod von Hanna … [W.] trifft. Und weil die zweite Frage leichter zu beantworten sei, hätten sie sich erst einmal dieser gewidmet.

Ob es ein Unfall oder Fremdverschulden war, sei „für die Feststellung der Nicht-Schuld“ nicht mehr relevant

Will sagt: Die Kammer habe festgestellt, dass Sebastian T. „keine Verantwortung trifft“. Daher beende sie nun auch das Verfahren, ohne zu klären, wie die Studentin ums Leben gekommen sei. Will sagt: „Für die Feststellung der Nicht-Schuld ist die Frage nach einem Unfall oder einem Fremdverschulden nicht mehr von Relevanz.“



Im März 2024 war Sebastian T. in einem ersten Verfahren verurteilt worden, von der 2. Jugendkammer … unter der Vorsitzenden … Aßbichler. Den Namen ihrer Kollegin erwähnt Will nicht ein einziges Mal. Sie betont jedoch, dass das Verfahren immer ein Indizienprozess gewesen sei, und die Frage sei eben auch, „wie man ein Indiz wertet“. Dann nimmt sie knapp fünfzig Minuten lang alles auseinander, was zur Festnahme von Sebastian T. durch die Kriminalpolizei Rosenheim geführt hatte. Und auch alles, was Aßbichler genutzt hat, um Sebastian T. zu verurteilen.

Verhaftet worden war Sebastian T., weil seine beste Freundin Verena R. gesagt hatte, er habe ihr am Abend des 3. Oktober von dem Mord erzählt. Das wäre Täterwissen gewesen. Will zitiert nun aus Sprachnachrichten, in denen die beste Freundin sagt, dass sie sich geirrt habe. Sie verweist auf die Handydaten, die belegen, dass die Freunde sich erst einen Tag später getroffen haben, am 4. Oktober, als schon viele in Aschau von dem Tod gehört hatten. Will sagt: „Eine Vielzahl von Umständen“ führe „zweifelsfrei zu der Erkenntnis, dass die Angaben von Verena R. nicht richtig sind“.

Mehrere vermeintliche „Geständnisse“ von Sebastian T. und Zeugenaussagen verwarf die Richterin als unglaubwürdig

Schon die Richterin Aßbichler hatte den Worten von Verena R. nicht mehr vertraut. Sie hatte sich stattdessen auf mehrere vermeintliche „Geständnisse“ des Angeklagten berufen. Zum Beispiel hatte die Schwester von Verena R. [Lea R.] behauptet, Sebastian T. habe bereits am Nachmittag des 3. Oktober von dem Mord erzählt. Mehrere Freunde hätten sich darüber unterhalten. Auch das wäre Täterwissen gewesen. Doch keiner dieser Freunde, sagt Will, habe das bestätigt. Die Schwester hatte auch gesagt, dass sie nach den Treffen den Mord gegoogelt habe. Laut ihren Handydaten, sagt Will, habe sie jedoch zwischen dem 3. und dem 8. Oktober nicht danach im Internet gesucht. Die Angaben der Zeugin seien daher „definitiv nicht zutreffend“.

Gleiches gelte für ein vermeintliches Geständnis von Sebastian T. am Abend vor seiner Festnahme. Davon hatte die Familie R. den Ermittlern erzählt, allerdings erst Wochen und Monate später. Diese Erzählungen seien zudem „absolut abweichend und daher nachvollziehbar unglaubwürdig“, sagt Will. Ganz besonders gelte dies für die Mutter der Schwestern, über die die Richterin sagt, dass sie „definitiv gelogen“ habe und es „mit der Wahrheit nicht ganz so genau“ nehme.

Dann kommt Will noch zu einem Zeugen, der Sebastian T. in der JVA kennengelernt hatte – und der sich kurz nach Beginn des ersten Verfahrens bei der Staatsanwaltschaft gemeldet habe: Adrian M. Ihm habe Sebastian T. die Tat gestanden. Für Aßbichler war dieser Zeuge entscheidend. Nur weil sie ihm glaubte, konnte sie Sebastian T. verurteilen.

Wieder erwähnt Will ihre Kollegin nicht. Und doch wird in ihrer Einschätzung des JVA-Zeugen besonders klar, wie sehr sie sich abgrenzt von Aßbichler.

Auch Adrian M., sagt Will, habe sich „widerstreitend und auch widersprüchlich“ geäußert. „Definitiv falsch“ sei zum Beispiel, dass Sebastian T. bei dem vermeintlichen Geständnis rund um Weihnachten 2022 einen Gips getragen habe – die Verletzung habe er sich erst Wochen später zugezogen. Und auch sonst habe wenig gepasst. Mal sagte Adrian M., Sebastian T. habe gesagt, er habe Hanna … [W.] gekannt. Mal sagte er, es sei nicht darüber gesprochen worden, ob er sie kenne. „Wir gehen davon aus, dass eine Verurteilung auf diese Angaben keinesfalls gestützt werden kann“, sagt Will. Insgesamt habe es also „keinen Anhaltspunkt“ gegeben, dass Sebastian T. für den Tod von Hanna … [W.] verantwortlich sein könnte.

Nach fünfzig Minuten wendet sich Heike Will ein letztes Mal an Sebastian T. Der Prozess, sagt sie, habe ergeben, „dass es im Laufe der Ermittlungen zu etlichen fatalen Fehlern gekommen ist“. Es sei nun nicht ihre Aufgabe, daraus Konsequenzen zu ziehen. Doch sie sagt noch: „Dieses Rechtssystem hat Ihnen großes Unrecht zugefügt. Als Teil dieses Rechtssystems möchten wir uns bei Ihnen entschuldigen.“



Süddeutsche.de am 25.11.2025
https://www.sueddeutsche.de/panorama/ha ... li.3342386
ohne Paywall:
https://archive.ph/20251125163311/https ... li.3342386


Zeit

Erschütternde Einblicke in einen Kreis falscher Freunde, Anfeindungen in der Haft und ein vergiftetes Dorf im feindseligen Chiemgau gewährt Sabine Rückert in der „Zeit". Eine teuflische Verkettung unheilvoller Machenschaften führte zu einer Justiztragödie. Daran nicht ganz unbeteiligt: Pflichtverteidiger Baumgärtl, der Sebastian in der JVA ein Geständnis entlocken sollte. Pflichtlektüre!

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Er saß im Gefängnis, weil andere logen

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[Sebastian T.] © Matthias Ziegler/Soothing Shades

Die bayerische Justiz wollte einen Mörder präsentieren – und schickte einen Unschuldigen ins Gefängnis. Der Fall zeigt, wie gefährlich Ermittlungsdruck werden kann.

Nach drei Jahren stehen die bayerischen Strafverfolger wieder … vor einem Rätsel: Eine Studentin geht … nach einem Diskobesuch in … Aschau den kurzen Fußweg nach Hause, biegt um eine Ecke und wird nicht mehr gesehen. Zwölf Stunden später birgt man ihren versehrten, stark mitgenommenen Leichnam zwölf Kilometer entfernt aus dem Fluss Prien, der zu dieser Zeit extremes Hochwasser führt. Hanna W. ist ertrunken – aber warum? … Hat jemand sie in den Fluss gestoßen? Fiel sie bei einem Unfall hinein? Niemand weiß es. Und wie es aussieht, wird das auch so bleiben.

Um die letzten Lebensminuten der Hanna W. aufzuklären, ermittelten die Behörden drei Jahre lang. Eine 60-köpfige Soko befragte Hunderte von Diskobesuchern und Passanten, wertete Terabyte von Handydaten aus, watete Flussläufe kilometerlang auf und ab und dokumentierte Landstriche mithilfe von Drohnen. Fand nichts.

Schließlich verhaftete man einen 20-Jährigen, der in der Todesnacht durch Aschau gejoggt war. Nun bemühten sich Staatsanwälte und Richter nach Kräften, ihm eine Schuld … nachzuweisen – und im Frühjahr 2024 verurteilte das Landgericht … den Jogger Sebastian … [T.] wegen Mordes. Das Urteil beruhte auf den abenteuerlichen und unzureichend überprüften Bezichtigungen einiger Zeugen. Irgendeinen Beweis hatte man nicht.

Der Bundesgerichtshof hob das Urteil ein Jahr später auf und verwies die Sache … an eine andere Strafkammer … zurück. … [Das] Stück vom Mord an Hanna wurde noch einmal gespielt, aber nun von einem anderen Orchester: Und es klang nun auch ganz anders. Alle Verdachtsmomente gegen den Angeklagten fielen … in sich zusammen. Sämtliche Belastungszeugen stellten sich als das heraus, was sie waren: Problempersönlichkeiten und Lügner, denen die Behörden geglaubt hatten.

Die neuen Richter konnten nicht die geringste Spur für eine Schuld des Sebastian … [T.] finden. Deshalb reichte ihnen die Hälfte der festgesetzten Verhandlungstage, danach sprachen sie den Angeklagten frei. „Das Rechtssystem hat Ihnen großes Unrecht zugefügt“, sagte die Vorsitzende … Will und entschuldigte sich bei … [Sebastian T.]. Zwei Jahre und sieben Monate hat der junge Mann im Gefängnis gesessen, 946 Tage, die ihm niemand zurückgibt.

… Der Fall … [Sebastian T.] ist ein bedrückendes Beispiel für das Unheil, das voreingenommene Polizisten und Justizjuristen anrichten, die auf Teufel komm raus einen Täter präsentieren wollen.

… Der Fall … [Sebastian T.] ist auch ein Beispiel dafür, dass es hartnäckigen und kämpferischen Strafverteidigern gelingt, ein aussichtslos erscheinendes Verfahren zum Guten zu wenden, dass faire Richter krumme Wege wieder gerade machen können, und dass der Rechtsstaat letztlich funktioniert.

Alles begann mit der Hypothese der Rechtsmedizin München, einige Riss-Quetsch-Wunden in der Kopfschwarte … könnten die Folge von Gewalteinwirkung sein. Auch Brüche in den Schultern und Unterblutungen am Rücken rechnete man nicht dem Wildwasser zu …, sondern einer möglichen Gewalttat. Weil sich über eine Woche aber weder Täter noch Motiv finden ließen, bat man einen Profiler aus dem bayerischen Landeskriminalamt um die Persönlichkeitsanalyse jenes großen Unbekannten, von dem es keinerlei Spuren gab. „Wir griffen nach jedem Strohhalm“, wird eine Kriminalbeamtin später sagen.

… Bald fahndete die Kripo der Fallanalyse des Profilers folgend nach einem „jungen, in der Gewaltanwendung unerfahrenen Täter“ zwischen „18 und 25“ aus der Region mit „sexualisierter Motivlage“, der die Tote vom Sehen her gekannt haben könnte. Ein Profil, das unzählige Personen aufweisen, man musste jetzt bloß einen finden, auf den es irgendwie passt.

Am 20. Oktober 2022 stieß man auf Spur 38: ein … Jogger, der (wie Millionen andere Männer auch) Pech bei Mädchen hatte und gerne Pornos guckte. Sebastian … [T.] hatte sich nach einem Medienaufruf selbst [richtig: durch seine Mutter] bei der Polizei gemeldet. Man lud ihn als angeblichen Augenzeugen jener Nacht auf die Wache, fragte ihn dort aber keineswegs nach Wahrnehmungen, sondern danach, ob er eine Freundin habe, welchen Mädchentyp er bevorzuge und ob er Hanna „vom Sehen“ gekannt habe. Obendrein verleitete man ihn zu Spekulationen, wie er sich den „Mord“ an Hanna W. vorstellte. Dass … [Sebastian T.] nichts zur Aufklärung beitragen konnte, man keinerlei Spuren an seinen Sachen fand und seine Jogging-Strecke den Heimweg der Studentin nicht einmal kreuzte, beeindruckte die Ermittler nicht. Er wurde verhaftet, angeklagt und vor Gericht gestellt.

Zu den Hypothesen der Rechtsmediziner und des Profilers war die Beschuldigung eines Mädchens gekommen, das mit … [Sebastian T.] befreundet gewesen war. Seine ehemalige Klassenkameradin Verena behauptete gegenüber der Polizei, … [Sebastian T.] habe ihr vom Mord … erzählt, zu einem Zeitpunkt, als die Öffentlichkeit noch keine Kenntnis davon hatte. Er hatte also angeblich Täterwissen. Später gab sie ihren Freunden und Eltern gegenüber zu, irrtümlich ein falsches und viel zu frühes Datum genannt zu haben – korrigierte ihre Aussage aber nicht bei der Polizei. Warum nicht? Hatte sie Angst, Probleme zu bekommen? Wurde sie auf Linie gebracht? Die Beamten, als sie von Verenas falschen Angaben erfuhren, bohrten jedenfalls nicht nach. Vor Gericht verweigerte Verena in beiden Prozessen dann die Aussage, weil sie sich nicht selbst einem Strafverfahren aussetzen wollte.

Ihre Schwester Lea berichtete bei der Kripo ebenfalls von angeblichen belastenden Aussagen des Sebastian … [T.]. Und auch hier widerlegten überprüfbare Fakten später – als man sich endlich dafür interessierte – die Aussagen der Frau. Im zweiten Prozess legt die Zeugin Lea dann ein auffällig schlechtes Gedächtnis an den Tag und bricht bei gezielten Nachfragen in lautes Weinen aus. Als die Vorsitzende … Will das Handy der Lea sicherstellt, findet sie darin Anweisungen von Leas Mutter zur Falschaussage.

Wie man zum „Mörder“ wird

Der zweite Prozess illustriert überhaupt eindrucksvoll, wie sich in der ländlichen Region dank der wochenlangen polizeilichen Mördersuche nach und nach eine Art Hysterie ausbreitete, ein anschwellendes Getuschel mit dem Tenor: Der … [T.] war's! Wie der schwelende Verdacht gegen ihn das soziale Umfeld des Verdächtigen zerfraß und alle seine Freundschaften zerstörte. Zeugen beschreiben, wie die anfängliche Solidarität mit dem als lustig und freundlich wahrgenommenen … [Sebastian T.] allmählich umschlug in Argwohn, Angst, Abscheu und Hass: Die Aussagen der Schwestern Verena und Lea etwa entwickeln von Vernehmung zu Vernehmung eine unübersehbare Belastungstendenz, jedes Mal fällt ihnen etwas ein, das den Kameraden noch verdächtiger machen könnte. Andere Kumpel, die erst von Sebastians Unschuld überzeugt waren, versteigen sich plötzlich in Gewaltfantasien gegen ihn: Er werde in die „Drecks-JVA“ gehen und Sebastian „ein Messer“ in „sein Arschloch“ rammen, fantasiert etwa ein gewisser Max per WhatsApp nach … [Sebastian T.s] Verhaftung. Als ihm die Vorsitzende diese beschämende Sprachnachricht im Prozess vorliest, sagt Max, er habe wegen der vielen Verhöre geglaubt, der … [Sebastian T.] sei der Mörder: „Da fängt man an zu überlegen“. Und so hätten sämtliche Freunde beschlossen, sich von ihm abzuwenden. „Sie haben ihn also fallen lassen“, konstatiert die Vorsitzende. Und der Zeuge antwortet: „Das könnte man so sagen.“

Das erste Mordurteil stützte sich aber vor allem auf die Aussage eines jungen Kriminellen, der mit Sebastian … [Sebastian T.] in U-Haft saß und zehn Monate später behauptete, von ihm ein Mordgeständnis entgegengenommen zu haben. Als Adrian M. nun im zweiten Prozess auftritt, ist der bekannte Rechtspsychologe Max Steller als Sachverständiger zugegen. Er soll die Aussage des an einer Borderline-Störung und anderen schweren psychischen Krankheiten leidenden Hauptbelastungszeugen auf ihre Glaubhaftigkeit prüfen. Doch das Wolkenschloss des Zeugen fällt schon unter den Fragen des Gerichts in sich zusammen. M. bleibt zwar bei seiner Darstellung, doch … [Sebastian T.s] angebliches Geständnis besteht letztlich nur aus einem einzigen Satz – er habe Hanna „aus sexuellem Interesse“ bewusstlos geschlagen, „damit sie sich nicht wehren kann“ und sie dann „in den Fluss geworfen“. Diese Kopfgeburt der Staatsanwaltschaft war damals in jeder Zeitung zu lesen und in jedem Fernsehbericht zu hören. Und weil Adrian M. darauf hofft, noch vor Weihnachten vorzeitig aus dem Gefängnis entlassen zu werden, … kann [er] sich jetzt im zweiten Prozess auch nicht erlauben, eine Falschbeschuldigung zuzugeben. Der Sachverständige Steller bescheinigt dem Mann, der … [Sebastian T.] für Jahre ins Gefängnis gebracht hat, eine „hohe Manipulationskompetenz und Lügenbereitschaft“. Auch andere Mithäftlinge hat Adrian M. schon falsch bezichtigt, das berichtet eine stellvertretende Gefängnisleiterin, die den Beschuldigungen jeweils nachgehen musste und nie etwas fand. Und die Mitgefangenen, die die Vorsitzende Will nun aus dem Knast aufmarschieren lässt, bezeichnen M. als „Sprüchemacher“ und „Wichtigtuer“.

So wird man also zum „Mörder“: Durch die Behauptungen von Personen, über deren psychische Erkrankungen, finstere Motive oder hysterische Neigungen die Ermittler großzügig hinwegsehen. Wehe dem, der da alleine steht, vor dem Strafgericht. …

Doch Sebastian … [Sebastian T.] ist nicht allein. An jedem Prozesstag steht eine Truppe der Solidarität aus 5 oder 6 Menschen vor der Tür des Verhandlungssaals: Mutter und Vater … [T.], die Oma, die Tanten und die Cousine. Bürgerliche Leute mit runden, ehrlichen Gesichtern.

Seine Familie war es auch, die Sebastian … [T.] eine Verteidigung verschaffte, die diesen Namen verdient. Im ersten Prozess war er zunächst von einem durch die Polizei vermittelten Pflichtverteidiger vertreten worden, der vor allem keine Probleme machen wollte und sich vom damaligen Gericht immer wieder zum Mandanten schicken ließ, mit der Forderung, endlich zu gestehen. Doch … [Sebastian T.] hat nie gestanden. Im Gegenteil: „Ich war das nicht“, habe er im Gefängnis laut geschrien, wenn ihn die anderen wieder besonders piesackten und quälten. „Er hat richtig geschrien“, sagt ein Mitgefangener im Zeugenstand beeindruckt. Und ein anderer Häftling, zu dem … [Sebastian T.] besonderes Vertrauen gefasst hatte, berichtet, … [Sebastian T.] habe zu ihm gesagt: „Ich kann mit gutem Gewissen in den Prozess gehen.“ Alle Gemeinheit und Niedertracht habe er hingenommen, „in der Gewissheit: Es wird sich alles aufklären“.

Dass sich dann tatsächlich alles aufklärte, ist einer Frau zu verdanken, die für ihre Mandanten in den Krieg zieht – ganz besonders für die unschuldigen. Die Münchner Rechtsanwältin Regina Rick ist mit ihrer Sachkunde und ihrer Schonungslosigkeit der bayerischen Strafjustiz schon seit Jahren ein Stachel im Fleisch. … Zu ihr ging die Familie … [T.], als sie mitten im ersten Mordprozess erkannte, dass „unser Sebastian zum Sündenbock gemacht wird“. Damals kam Rick zu spät, eine Verurteilung war nicht mehr aufzuhalten. Doch sie ging in die Revision und holte sich einen Senkrechtstarter aus Hamburg zur Unterstützung, den jungen Strafverteidiger Yves Georg. … [Nun] sitzen sie hier gemeinsam im zweiten … [T.]-Prozess und lassen den Ermittlern nichts mehr durchgehen. „Es ist für die Polizei unangenehm, dass der Fall deutlich früher zu Ende gewesen wäre, wenn man rechtzeitig die richtigen Fragen gestellt hätte“, sagt Yves Georg zu einem Kriminalbeamten, der die Spur 38 verfolgte.

Sebastian … [T.] ist unverschuldet ins Räderwerk der bayerischen Strafjustiz geraten und wäre fast davon zerquetscht worden. Doch es ist noch nicht zu Ende. Nach dem Freispruch muss er zurückkehren in die vergiftete Gemeinde Aschau, in die feindselige Region Chiemgau, für die er jahrelang der „Mädchenmörder“ war. Und in der mit ihm viele Menschen leben, die ihn verfolgten oder mindestens im Wirtshaus, beim Friseur oder Bäcker über ihn gelästert haben: enttäuschte Freunde und Verwandte der Toten, widerlegte Belastungszeugen, blamierte Polizisten, Staatsanwälte und Richter und irregeführte Journalisten aus den lokalen Medien. Es besteht die Gefahr, dass sie alle nun einen weiter schwelenden Verdacht gegen … [Sebastian T.] schon aus Gründen der Selbstrechtfertigung aufrechterhalten.

Unfall oder Mord? Die Staatsanwaltschaft ist immer noch davon überzeugt, dass Hanna W. einem Tötungsdelikt zum Opfer fiel. Es gebe „keinen Hinweis auf einen anderen Täter“ als den Sebastian … [T.], hatte der Pressesprecher [richtig: der Leiter] der Traunsteiner Staatsanwaltschaft Wolfgang Beckstein zum Auftakt des zweiten Prozesses noch verkündet. Bloß gibt es jetzt auch keinen Hinweis mehr auf … [Sebastian T.] selbst. Die Staatsanwaltschaft steht also da, wo sie vor drei Jahren stand. Bleibt die Frage, ob sie nun bis zum jüngsten Tag weiter nach dem Mörder von Aschau suchen wird, den es wahrscheinlich gar nicht gibt.

Zeit online am 25.11.2025
https://www.zeit.de/gesellschaft/2025-1 ... uldigungen
ohne Paywall:
https://archive.ph/20251125144917/https ... uldigungen


Spiegel

Den Ausstieg der Nebenklage betont „Der Spiegel“ (czl/dpa) mit dem Wehklagen Holderles, weitere Berichterstattung wird angekündigt:

Spoiler – hier klicken!
Angeklagter in „Eiskeller“-Prozess um Tod von Studentin Hanna freigesprochen



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Der Musikclub „Eiskeller“ … – Foto: Uwe Lein / dpa

Der Angeklagte … ist … freigesprochen worden. …

Bei der Urteilsverkündung sprach die Vorsitzende … von einem „unerwartet schnellen Prozessende“. Der Angeklagte muss … für die bisherige Haft entschädigt werden.



Verteidigung ging von Unfall aus

Die Verteidigung ging von einem Unfall aus. Die Verletzungen vor allem am Kopf und am Oberkörper zog sich Hanna ihrer Ansicht nach zu, als sie rund zwölf Kilometer im Fluss trieb. …

Mitte Oktober hatten sich die Eltern von Hanna aus dem Prozess um den Tod ihrer Tochter zurückgezogen. „Ich habe dem Landgericht Traunstein soeben schriftsätzlich mitgeteilt, dass sich meine Mandanten mit sofortiger Wirkung dem Verfahren nicht mehr als Nebenkläger anschließen“, heißt es in einer Mitteilung ihres Anwalts Walter Holderle. Begründet wurde die Entscheidung unter anderem mit der Verfahrensführung der zuständigen Kammer des Landgerichts Traunstein. „Die Strafkammer hat die Verhandlungsführung nahezu vollständig der Verteidigung überlassen“, schreibt Holderle. „Die Verteidigung nutzt diesen Umstand nicht nur zu einer unerträglichen Selbstdarstellungsinszenierung, sondern lässt auch keine Gelegenheit aus, Polizei, Staatsanwaltschaft sowie die vormals entscheidende Strafkammer zu diskreditieren.“

In Kürze mehr bei Spiegel.de
czl/dpa

Spiegel.de am 25.11.2025
https://www.spiegel.de/panorama/justiz/ ... 0f223baf4a
ohne Paywall:
https://archive.ph/20251125111740/https ... 0f223baf4a

2 Minuten im Spiegel-Podcast „Die Lage“ (ab Min. 0:19)
https://youtu.be/yMPlNRkS1BA&t=19s (mit Sprungmarke)


Focus

Zusammengeschustert aus Agenturmeldungen, berichtet der „Focus“ nichts Eigenständiges:
https://www.focus.de/panorama/welt/ange ... 1f643.html (ohne Paywall)

Die Leserkommentare dazu:
https://www.focus.de/panorama/welt/ange ... l#comments


Bild

Auch Volkes Stimme, die Bild-Zeitung, berichtet, dass Sebastian „nichts mit Hannas Tod zu tun hatte“:

Spoiler – hier klicken!
Hanna starb vor drei Jahren – Richterin entschuldigt sich beim Angeklagten
Freispruch im Eiskeller-Mordprozess



Die Jugendkammer des Traunsteiner Landgerichts sah es als erwiesen an, dass der Azubi nichts mit dem Tod der Medizinstudentin zu tun hatte.



Die Staatsanwaltschaft hatte … Freispruch beantragt, geht aber nach wie vor von einem Tötungsdelikt aus. Die Verteidigung … plädierte auf Freispruch aus erwiesener Unschuld. Die Anwältin geht von einem Unfall aus.

Richterin zum Urteil

Richterin Heike Will sprach Sebastian T. frei, da ihm die Täterschaft nicht nachzuweisen war. Auf die Unfallhypothese ging das Gericht nicht ein. Ob Hanna durch einen Unfall zu Tode gekommen ist, „das haben wir hier nicht mehr zu klären, auch wenn es für die Familie unbefriedigend sein mag“.

Zum Schluss entschuldigt sich die Richterin bei Sebastian T.: „Das Rechtssystem hat Ihnen großes Unrecht zugefügt. Es gab Fehler bei den polizeilichen Ermittlungen. Wir möchten uns bei Ihnen entschuldigen.“

Bild.de am 25.11.2025
https://www.bild.de/regional/bayern/han ... ed1363ec14 (ohne Paywall)

Video – Sebastians Mutter Iris T.:
https://youtu.be/Vom6hYvGeqM


BR

Der Bayerische Rundfunk (BR) berichtet:
https://www.br.de/nachrichten/bayern/an ... en,Uvc0dms

Video:
https://youtu.be/ssCIzFmqERE

► RAin Regina Rick, ab Min. 0:24
https://youtu.be/ssCIzFmqERE&t=24s (mit Sprungmarke)

► Sebastians Mutter Iris T., ab Min. 0:45
https://youtu.be/ssCIzFmqERE&t=45s (mit Sprungmarke)

► LG-Sprecherin Cornelia Sattelberger, ab Min. 1:05
https://youtu.be/ssCIzFmqERE&t=1m5s (mit Sprungmarke)

Abendschau – Meike Föckersperger live aus Laufen – Sebastians Mutter Iris T. ab Min. 2:14
https://www.ardmediathek.de/video/Y3JpZ ... GFkOWU4MDc
Download MP4: https://cdn-storage.br.de/MUJIuUOVBwQIb ... e807_E.mp4


SAT.1

https://youtu.be/JyAjsW6EPOw

► Sebastians Mutter Iris T., ab Min. 0:20
https://youtu.be/JyAjsW6EPOw&t=20s (mit Sprungmarke)

► RAin Regina Rick, ab Min. 0:58
https://youtu.be/JyAjsW6EPOw&t=58s (mit Sprungmarke)

► LG-Sprecherin Cornelia Sattelberger, ab Min. 1:19
https://youtu.be/JyAjsW6EPOw&t=1m19s (mit Sprungmarke)

► RA Dr. Yves Georg, ab Min. 1:25
https://youtu.be/JyAjsW6EPOw&t=1m25s (mit Sprungmarke)

Aus Laufen berichtet Klaus Kiefer:
https://youtu.be/dakXz7LUFcs


RFO

Im Regional-Fernsehen Oberbayern (RFO) kommen zu Wort:
► RAin Regina Rick (ab Min. 0:15)
► RA Dr. Yves Georg (ab Min. 0:53 und 1:21)
https://www.rfo.de/mediathek/video/hann ... bastian-t/


Radio Charivari Rosenheim

Um den heißen Brei redet der ehemalige Nebenklagevertreter Walter Holderle im Funkhaus Rosenheim:
https://podcast.funkhaus-rosenheim.de/p ... r-prozess/
Download MP3: https://podcast.funkhaus-rosenheim.de/p ... f=download


Rabunsel

Auf Allmystery berichtet @Rabunsel:
https://www.allmystery.de/themen/km168746-909#id36953973


ARD-Doku

Produziert von Spiegel-TV und redaktionell betreut von NDR und SWR, erscheint am 28.01.2026 in der ARD-Mediathek eine 90-minütige Doku in 3 Teilen von Meike Pommer über den Fall Hanna. Arbeitstitel: „Tod nach der Disko – Der Eiskeller-Fall“.
► Fragen zu den Ermittlungen
► exklusive Interviews
► Alptraum zweier Familien
► zweijährige Recherche
Infos: NDR, Stern (dpa), Salzburger Nachrichten (mit dpa)

ARD-Mediathek, Suchbegriff „Eiskeller“:
https://www.ardmediathek.de/suche/Eiskeller


Teil 1/2 siehe hier:
viewtopic.php?p=311137#p311137
(Aufteilung wegen Bregrenzung in der HET-Software auf maximal 60.000 Zeichen pro Beitrag)

Weiter geht‘s hier mit einer Nachlese zum Freispruch:
viewtopic.php?p=311208#p311208
andi55
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von andi55 »

@Catch22
Vielen Dank für Deine Mühe und die Zusammenfassung ! Da steckt immens Arbeit dahinter !
Wäre der Prozess weitergelaufen , wäre womöglich noch viel mehr ans Tageslicht gelangt !
Was denkst Du, wird es für die drei Damen der Familie R. Konsequenzen geben ? Lassen wir die Töchter mal außen vor, aber die Mutter ist eine
erwachsene Frau, da kann man erwarten, dass man vielleicht mal Schnaps-und Bierpulle zur Seite stellt und seine Gedanken sortiert.
Dass man sich im ersten Schock von dem Strudel hat mitreißen lassen, habe ich sogar noch ein wenig Verständnis.
Es war aber danach ausreichend Zeit , für sich alles nochmal zu rekonstruieren und neu zu bewerten.
Und vielleicht ihre hysterische Tochter mal auf Spur zu bringen ! Es ist immer das gleiche mit den Verenas dieser Welt, erst stecken sie ihr Umfeld noch mit in Brand und wenn es dann eng wird für sie , flüchtet man sich in Tränen ! Und Aussageverweigerung !
Der_Clown

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von Der_Clown »

@Catch22

Auch von mir vielen Dank für Deine Arbeit - mit Deinem unermüdlichen Recherchieren zu neuen Presseberichten und dem Einbringen Deines großen juristischen Wissens hast Du erheblich dazu beigetragen, dass ich als juristischer Laie nachvollziehen konnte, was gerade im Prozess passiert. Du hast die Diskussion wirklich getragen und ich bin sicher, viele haben gespannt ins Forum geschaut um Deine Einschätzungen zu den jeweiligen Entwicklungen lesen zu können.

Dank natürlich auch an die zahlreichen Prozessbeobachter - ich stelle es mir sehr schwer vor einen über mehrere Stunden gehenden Prozesstag so ausführlich zu protokollieren wie es einige geschafft haben.
Fränkin
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von Fränkin »

@Catch22

Vielen Dank für Deine Wahnsinns Arbeit!

Ich bin sehr gespannt auf die neuen Gutachten und hoffe sehr, dass sie wirklich veröffentlicht werden.

Auf Welt.de ist heute noch ein Video dazugekommen
Hier spricht Felix W. Zimmermann, Chefredakteur „Legal Tribune Online“.
papaya
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von papaya »

Auch von mir noch einmal ein dickes Dankeschön an @Catch22 für diese beispiellose Qualität an Dokumentation!
Vethurhan

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von Vethurhan »

Vethurhan Vigneswaran sagt: @ihold hat sogar bei der SG Puschendorf/Tuchenbach unter Bastian Rückel gespielt!

Also weißt du… wenn du schon so viel Energie darauf verwendest, Fränkin zu erklären, was sie *eigentlich* hätte schreiben sollen, dann scheint der kleine Kommentar von Fränkin wohl deutlich mehr ausgelöst zu haben, als du zeigen möchtest.

Du schimpfst über angebliche Scheinargumente – während du selbst seitenlang alles so drehst, wie es dir passt. Objektivität sieht anders aus, aber gut.

Und nein, Fränkin „beißt“ niemanden, der sie angeblich „füttert“. Fränkin braucht weder Betreuung noch Vordenker, um eine Meinung zu haben. Überraschend, ich weiß.

Dass dir die Berichte von @rabunsel nicht gefallen, ist dein gutes Recht. Aber dass du daraus sofort eine „Beweisführung“ bastelst, klingt eher nach selektiver Wahrnehmung als nach sachlicher Kritik.

Wenn du also meinst, festlegen zu können, was tendenziös ist und was nicht – mach das. Nur erwarte nicht, dass Fränkin oder andere dafür Beifall klatschen.
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