MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

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Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

von Gastikus » Freitag, 16. Oktober 2026, 20:45:08

Ich würde eher eine Unterscheidung zwischen unmittelbar tatbezogenen Indizien und motivrelevanten Indizien treffen und demnach sortieren.
Da kann man sicherlich auch nochmal Unterkategorien benennen, muss aber nicht sein. Am Ende kommt es doch auf die Gesamtschau und Schlüssigkeit der Zusammenhänge und nicht auf Verschachtelungen und Schulnoten von 1 bis 6 an.
15.10.2026 - 22:06 Uhr https://www.bild.de/news/inland/fall-fa ... f92ddddc60
Bildle hat geschrieben:Das ist das wichtigste Indiz im Fall Fabian
laut Isabel Pfannkuche im Gespräch mit Kai Feldhaus

Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

von Sronson » Freitag, 16. Oktober 2026, 20:35:33

Catch22 hat geschrieben: ↑Freitag, 16. Oktober 2026, 17:38:17Entscheidend kommt es an auf unmittelbar tatbezogene Indizien.
[….]
Unmittelbar tatbezogene Indizien können beispielsweise sein:
[…]
► Videoaufzeichnung der Tat,
► Augenzeugen der Tat,
► DNA oder Fingerabdrücke auf der Tatwaffe,
► DNA des Angeklagten am Opfer,
► DNA des Opfers beim Angeklagten,
► Schmauchspuren am Angeklagten (falls Schussverletzung),
► ein glaubhaftes Geständnis,
► Täterwissen (unter bestimmten Umständen).
Unmittelbar tatbezogene Indizien wären nach deiner Auflistung im vorliegenden Fall das Wissen um den Ereignisort, zu dem die Angeklagte nacheinander 3 verschiedene Personen führte, sowie Faserspuren an der Leiche, die ihren Kleidungsstücken entstammen können.

Welcher Indizienwert wird deiner Meinung nach dem Umstand beigemessen, dass Gina H. sich zur Zeit von Fabians Verschwinden in der Nähe seiner Wohnadresse aufhielt, ihr Handy ausgerechnet zur mutmaßlichen Tatzeit als außergewöhnliche Maßnahme ausgeschaltet hatte und anschließend aus Richtung des Ereignisortes kommend durch Klein Upahl gefahren ist?

^^^^^^
Catch22 hat geschrieben: ↑Freitag, 16. Oktober 2026, 19:38:48RA Ohms Vergleich mit dem Eiskeller-Fall ist nicht aus der Luft gegriffen – nur leider sehr unspezifisch formuliert.
Das sehe ich anders und geh sogar so weit, Ohms Vergleich der beiden Fälle als unanständig zu bezeichnen. Fabian wurde zweifelsfrei ermordet. Ein Unfall kam [anders als im Fall Hanna] zu keiner Zeit in Betracht.

Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

von Sronson » Freitag, 16. Oktober 2026, 20:04:50

Waren Ginas Social-Media-Posts eigentlich jemals Thema bei Gericht? Ich kann mich nicht daran erinnern. MMn sind sie aufschlussreich genug, um in die Ausarbeitung eines Motivs u/o in die psychiatrische Einordnung ihres Gesundheitszustandes/ ihrer Persönlichkeit einbezogen zu werden.

Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

von Gastikus » Freitag, 16. Oktober 2026, 20:00:30

Heckengäu hat geschrieben: ↑Dienstag, 09. Juni 2026, 12:21:3409.06.2026 - 12:28 Uhr
Selbstmordversuch, um Mitleid zu erregen?

Der Beamte berichtet nun über die Auswertung des Handys von Matthias R., Fabians Vater: Am 21. August 2025 berichtet er von einem Suizidversuch von Gina H. Er habe Gina im Pferdestall bewusstlos und an den Armen blutend gefunden. „Aber naja, so wie du sagst, sie weiß genau wo sie ansetzen muss“, schreibt er einem Freund. Er wertet den Suizidversuch so, dass Gina H. Mitleid erregen möchte
16.08. und 21.08. sind bestätigt
Der Tag an dem J zu Olaf rüberging war ein Meltdown und kein Suizidversuch. Trotzdem rief Olaf die 112 und J blieb erstmal bei ihm.
Dies soll ausdrücklich nach den Suizidversuchen nach der Trennung stattgefunden habe. Weiter komme ich nicht bei der Thematik ^^

Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

von Sronson » Freitag, 16. Oktober 2026, 19:42:13

Gastikus hat geschrieben: ↑Freitag, 16. Oktober 2026, 19:15:10 Keine Ahnung... wir bräuchten vllt Leute die ganz nah dran sind für eine genauere Suizid/meltdown timeline oder die ihr social media Zeugs per screenshots gesichert haben
Die mir vorliegenden Posts erstrecken sich über einen Zeitraum vom 19. bis zum 26. August 2025.

In dem das Foto begleitenden Text schreibt sie, dass sie 2 Wochen zuvor verlassen wurde. Das Foto muss spätestens 1 Woche nach dem Suizidversuch entstanden sein. Ein genaues Datum lässt sich nicht ableiten.

Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

von Gastikus » Freitag, 16. Oktober 2026, 19:40:34

Sronson hat geschrieben: ↑Freitag, 16. Oktober 2026, 19:34:35 Fairerweise sei an dieser Stelle angemerkt, dass das umstrittene Foto keine blutende, sondern eine fachgerecht genähte Wunde am Unterarm zeigt.
Danke, also hat sie nach dem Krankenhausaufenthalt ein Foto gepostet ^^
Und mit ein wenig gutem Willem kann man ja auch behaupten, dass sie sich selbst verletzt aber nicht hinguckt, obwohl das Blut ihrer geliebten Stute Tiffy überhaupt gar kein Problem war: Filmen, sich filmen lassen (nicht versuchen zu verbrennen) und vergraben
Gastikus hat geschrieben: ↑Freitag, 04. September 2026, 00:19:58 Stute Tiffy
Ihre Narben hat sie laut Berichterstattung auch ungefragt Polizisten vor Ort gezeigt, also nicht blutende Wunden zu zeigen ist wohl ihr Ding.
Nachdem Heike M. erwähnt habe, dass sie „unter Panikattacken” leide, habe auch Gina H. angefangen, über ihre mentale Gesundheit zu sprechen. Sie habe gesagt, dass sie auch an Panikattacken „und einer Borderlineerkrankung litt”, so der Polizist. Außerdem habe H. ihm „Wunden ihres Suizidversuchs gezeigt”.
https://www.rtl.de/news/prozess-im-fall ... 01001.html

Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

von Catch22 » Freitag, 16. Oktober 2026, 19:38:48

Korkplatte hat geschrieben: ↑Freitag, 16. Oktober 2026, 18:42:15 Hier findest du den von Kalle so wunderbar gepflegten Zeitstrahl
viewtopic.php?t=8778
Nicht auf die Chronologie kommt es an, sondern auf die Qualifizierung:
Catch22 hat geschrieben: ↑Freitag, 16. Oktober 2026, 17:38:17 Möchte nicht jemand einmal die wesentlichen Indizien zusammentragen? Am besten in einer Übersicht, die unterscheidet zwischen

► unmittelbar tatbezogenen Indizien,
► weiteren Indizien, die sich peripher um die Tat herumranken,
► Indizien, die Gina H. entlasten,
► Indizien, die Gina H. bislang weder be- noch entlasten.
Über Indizien zu diskutieren, ergibt wenig Sinn, wenn die rechtliche Einordnung nicht gelingt. Hilfestellung dazu anzubieten, war der Sinn meines obigen Beitrags.

Die entscheidende Frage ist: Welche unmittelbar tatbezogene Indizien belasten Gina H.? Gibt es überhaupt welche?

Nur so kann sich ein Gesamtbild ergeben, das sich entweder in Richtung einer Verurteilung oder eines Freispruchs neigt. Erkennbar werden zudem die heiklen Punkte, an denen ein Urteil mit der Revision angegriffen werden könnte. RA Ohms Vergleich mit dem Eiskeller-Fall ist nicht aus der Luft gegriffen – nur leider sehr unspezifisch formuliert.

Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

von Sronson » Freitag, 16. Oktober 2026, 19:34:35

Gastikus hat geschrieben: ↑Freitag, 16. Oktober 2026, 19:15:10 Olaf sagte, dass das mit dem Arme verletzen davor war, was sie ja laut weiterer Berichterstattung auch über social media geteilt haben soll. (von wegen kann kein Blut sehen...
Fairerweise sei an dieser Stelle angemerkt, dass das umstrittene Foto keine blutende, sondern eine fachgerecht genähte Wunde am Unterarm zeigt.

^^^^^^
Catch22 hat geschrieben: ↑Freitag, 16. Oktober 2026, 17:38:17 Indizien und Ohms Eiskeller-Vergleich

Die Beweisaufnahme ist abgeschlossen. Nur noch die Schlussvorträge und das Urteil stehen aus.

Da ich selbst nicht ganz auf dem Laufenden bin und mich auch nicht in die Diskussion einmischen will, möchte ich einen Vorschlag unterbreiten:

Möchte nicht jemand einmal die wesentlichen Indizien zusammentragen?
Schön, mal wieder von dir zu lesen!

Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

von Gastikus » Freitag, 16. Oktober 2026, 19:15:10

Der Suizidversuch mit Tabletten vom 16.08.2025 ist durch Jörg M. belegt. Prozesstag 16 – 01.07.2026
Bild hat geschrieben:01.07.2026 - 15:41 Uhr
Zeuge führte Notizbuch über Gina H.

Der 70-Jährige berichtet, Gina H. habe ihm selbst von ihrer Borderline-Erkrankung erzählt. Nach seiner Erinnerung habe sie kurz nach der Trennung von Matthias R. einen Suizidversuch unternommen.

„Am 16. August 2025 hat sie Tabletten genommen und mich aus dem Krankenhaus angerufen, ob ich sie abholen könnte“, sagt der Zeuge.

Für seine Aussage hat er ein Notizbuch mitgebracht. Darin habe er sich wichtige Ereignisse und Gespräche mit Gina H. über die Jahre notiert.
Also mein jetziger Stand ist, dass der Stall Meltdown bei dem J. zu Olaf rübergegangen ist keiner der Tage war, an denen ein (vorgetäuschter) Suizidversuch stattgefunden hat. Olaf sagte, dass das mit dem Arme verletzen davor war, was sie ja laut weiterer Berichterstattung auch über social media geteilt haben soll. (von wegen kann kein Blut sehen... + Beschreibung des Videos/der Fotos der blutenden Tiffy von weaselW)
Der 21.08. is laut timeline geschätzt.
Keine Ahnung... wir bräuchten vllt Leute die ganz nah dran sind für eine genauere Suizid/meltdown timeline oder die ihr social media Zeugs per screenshots gesichert haben

Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

von Pentax77 » Freitag, 16. Oktober 2026, 18:42:35

Gastikus hat geschrieben: ↑Freitag, 16. Oktober 2026, 18:20:51 Du kannst auch herrausfinden wie genau der Kontakt wieder zu stande kam wenn ich mich richtig erinnere ^^
Das mit Ginas Sohn ist korrekt. Mal die Berichterstattung zur Aussage von Olaf K. durchsuchen Prozesstag 12 – 16.06.2026
Ok danke, wollte mir eh nochmal Olafs Auftritt durchlesen :-)

Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

von Korkplatte » Freitag, 16. Oktober 2026, 18:42:15

Catch22 hat geschrieben: ↑Freitag, 16. Oktober 2026, 17:38:17
Hier findest du den von Kalle so wunderbar gepflegten Zeitstrahl
https://het-forum.de/viewtopic.php?t=8778

Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

von Gastikus » Freitag, 16. Oktober 2026, 18:20:51

Pentax77 hat geschrieben: ↑Freitag, 16. Oktober 2026, 18:04:57 Woher kommt das genaue Datum?
[...]
Einmal war doch J zu Olaf gerannt und hat ihn um Hilfe gebeten weil 'was mit Mama war'.
Bild
Prozesstag 27. Das Datum steht dort im Ticker. Die RTL Chronologie nennt auch den 09.08.2025. DL:
„Ich habe ihm nie verboten, Kontakt mit Matthias zu haben.“
https://www.rtl.de/news/chronologie-zum ... 27454.html
Also zum 09.08.2025 und 15.04.2023 findet man einiges wenn man sämtliche offizielle Ticker und Artikel durchgeht. Wichtige Daten in Bezug auf motivrelevante Indizien. Du kannst auch herrausfinden wie genau der Kontakt wieder zu stande kam wenn ich mich richtig erinnere ^^
Das mit Ginas Sohn ist korrekt. Mal die Berichterstattung zur Aussage von Olaf K. durchsuchen Prozesstag 12 – 16.06.2026
Heckengäu hat geschrieben: ↑Dienstag, 16. Juni 2026, 11:00:34Bild hat geschrieben:
16.06.2026 - 10:52 Uhr
Zeuge zieht Augenbraue hoch bei Testament-Frage

Gina H.’s Nachbar und, nach eigener Aussage, enger Freund, zieht bei der Frage des Richters zum Testament, das sich Gina H. am Tag vor Fabians Verschwinden heruntergeladen hatte, die Augenbraue hoch: „Davon weiß ich nichts. Vom Testament hat sie immer wieder mal gesprochen, davon weiß ich aber nichts. Das mit dem Suizid-Scheiß war ja alles vorher, als sie sich getrennt haben. Da kam J. (Sohn von Gina H.) und meinte, ich soll rüberkommen. Er sagte: ,Mutti sitzt da und weint.’ Da lag sie vor dem Pferdestall, ich habe den Notarzt gerufen und J. zu mir genommen. Da ist sie nur komplett zusammengebrochen. Als sie sich selbst verletzt hatte, das war ein anderes Mal vorher, da hatte sie ihre Arme selbst verletzt.“

Das habe sie wegen der Trennung gemacht. „Sie hat sich Sorgen gemacht, wie es weitergeht mit der Technik und finanziell.“

Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

von Pentax77 » Freitag, 16. Oktober 2026, 18:04:57

Gastikus hat geschrieben: ↑Freitag, 16. Oktober 2026, 16:41:14 timeline
2025-08-09: F hat erstmalig wieder Kontakt zu MR nach über 1,5 Jahren. GH vermutet dahinter Verschwörung gegen sich, spricht DL in Textnachricht auf "falsche Spiele" ggü. ihr an und fragt direkt "Was spielt Fabian für ein Spiel?“
Woher kommt das genaue Datum?

Es ist schon sehr merkwürdig wenn dem so ist. 9.8.25 hat Fabian plötzlich wieder Bock auf seinen Vater, nachdem er ihn seit er gut 6 1/2 ist, also über anderthalb Jahre, eher Richtung 2, nicht gesehen hatte. Mit Gina+J jedoch immer mal wieder. Auch am 12.8.25 als sie baden waren.

Am 13.8. soll dann die Trennung gewesen sein? Gerade mal 4 Tage danach.

Was da wirklich los war weiß irgendwie keiner so richtig. Auch die Sprachnachrichten von Gina an Dorina nach dem Ausflugstag deuten auf nichts hin. Da war alles paletti, schöner Tag, kein Ärger.

Dann folgen zwei Suizidversuche, Ernsthaftigkeit hin oder her:

2025-08-16: G versucht sich mittels Tabletten zu suizidieren, wird vom Zeugen JM aus dem Krankenhaus abgeholt
2025-08-21: M schreibt einem Freund dass er G bewusslos und blutend im Stall gefunden hätte. Bezweifelt aber Ernsthaftigkeit

Und wieso findet Matthias Gina blutend im Stall? Ich denke die waren getrennt?

Einmal war doch J zu Olaf gerannt und hat ihn um Hilfe gebeten weil 'was mit Mama war'.

Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

von Sway » Freitag, 16. Oktober 2026, 17:42:06

Heckengäu hat geschrieben: ↑Freitag, 16. Oktober 2026, 17:32:08 Aus dem Nachbarthread
Ist denn bekannt wodurch Fabian sich diese Schramme zugezogen hat? Er wird wohl ca. 5 Jahre jung gewesen sein
Oder ist es doch eine Haarsträhne weil gerade der Bereich oberhalb des Ohres etwas unscharf wirkt :?
fsk.png

Eindeutig Haarsträhne. Da ist so ein Weichfilter drauf, ne Narbe hätte man wegretouchiert, wenn man schon ein Bild bearbeitet.

/edit

Wobei die Haarsträhne so deplatziert wirkt,.. fast wie reinretouchiert/korrigiert/gestempelt. Die könnte ne Vervielfältigung der oben drüber sein.

Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

von Catch22 » Freitag, 16. Oktober 2026, 17:38:17

Indizien und Ohms Eiskeller-Vergleich

Die Beweisaufnahme ist abgeschlossen. Nur noch die Schlussvorträge und das Urteil stehen aus.

Da ich selbst nicht ganz auf dem Laufenden bin und mich auch nicht in die Diskussion einmischen will, möchte ich einen Vorschlag unterbreiten:

Möchte nicht jemand einmal die wesentlichen Indizien zusammentragen? Am besten in einer Übersicht, die unterscheidet zwischen

► unmittelbar tatbezogenen Indizien,
► weiteren Indizien, die sich peripher um die Tat herumranken,
► Indizien, die Gina H. entlasten,
► Indizien, die Gina H. bislang weder be- noch entlasten.

Entscheidend kommt es an auf unmittelbar tatbezogene Indizien. Indizien, die die Tat quasi als „Surrounding“ nur mit gewissem Abstand umgeben, sind zwar nicht ohne Bedeutung, hängen aber ohne unmittelbar tatbezogene Indizien mehr oder weniger in der Luft.

Unmittelbar tatbezogene Indizien können beispielsweise sein:

Spoiler – hier klicken!

► Videoaufzeichnung der Tat,
► Augenzeugen der Tat,
► DNA oder Fingerabdrücke auf der Tatwaffe,
► DNA des Angeklagten am Opfer,
► DNA des Opfers beim Angeklagten,
► Schmauchspuren am Angeklagten (falls Schussverletzung),
► ein glaubhaftes Geständnis,
► Täterwissen (unter bestimmten Umständen).

Die Anforderungen des BGH an eine Verurteilung anhand eines Beispiels:

Spoiler – hier klicken!

Was sagt der BGH?

Verurteilung

Aus dem Freispruch des BGH zum Pistazieneis-Fall (siehe Wikipedia) ergeben sich folgende Kernaussagen:

► Theoretische Möglichkeiten gestatten keinen Schluss zum Nachteil des Angeklagten.

► Ein Motiv für die Tatbegehung war nicht feststellbar.

► Unmittelbar tatbezogene Indizien gegen den Angeklagten fehlen.

► Alternative Ursachen für den Tod des Opfers können nicht ausgeschlossen werden.

► Eine objektiv hohe Wahrscheinlichkeit der Tatbegehung durch den Angeklagten fehlt.

► Allein die subjektive richterliche Überzeugung genügt nicht für eine Verurteilung.

Nebenbei: Vor längerer Zeit hatte ich dem Pistazieneis-Urteil des BGH hier den Eiskeller-Fall (mit Stand vor der Aufhebung des ersten Urteils durch den BGH) gegenübergestellt.

[…]

III.

Die Verurteilung der Angeklagten kann nach alledem keinen Bestand haben. […]

[…] Gegen die vorsätzliche Tötung des Kindes durch die Angeklagte spricht, daß auch in der zweiten Hauptverhandlung – von theoretischen Möglichkeiten, die keinen Schluß zum Nachteil der Angeklagten gestatten, abgesehen – kein Motiv für die Tatbegehung festgestellt werden konnte, kein unmittelbar tatbezogenes Indiz gegen die Angeklagte vorhanden ist und nach den Feststellungen des sachverständig beratenen Landgerichts auch kein „geordneter Wahn“ vorlag, der ein Handeln durch die Angeklagte erklären könnte. Die Tatbegehung durch sie ist immer noch „kaum verständlich“, während umgekehrt andere Ursachen für den Tod des Kindes nicht ausgeschlossen werden können. Bei dieser Sachlage fehlt […] eine objektiv hohe Wahrscheinlichkeit der Tatbegehung durch die Angeklagte, die aber nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs Voraussetzung für eine Verurteilung wäre ([…]) und nicht allein durch die, für die Verurteilung freilich zusätzlich erforderliche, subjektive richterliche Überzeugung ersetzt werden kann. Deshalb kann von Rechts wegen eine sichere Überzeugung von der Täterschaft der Angeklagten nicht gewonnen werden.

[…]

Pistazieneis-Fall II, BGH-Urteil vom 19.01.1999 (1 StR 171/98)
https://www.hrr-strafrecht.de/hrr/1/98/1-171-98.php3

Beweiswürdigung

Seine jahrzehntlange Rechtsprechung zur freien richterlichen Beweiswürdigung (§ 261 StPO) fasst der BGH kurz und präzise zusammen: Rechtsfehlerhaft ist die Beweiswürdigung, wenn sie

► widersprüchlich,
► unklar oder
► lückenhaft ist oder
► gegen ein Denkgesetz oder
► gegen einen gesicherten Erfahrungssatz verstößt.

[…]

I. Die Beweiswürdigung ist Sache des Tatgerichts. Die revisionsgerichtliche Prüfung beschränkt sich darauf, ob ihm Rechtsfehler unterlaufen sind. Das ist in sachlich-rechtlicher Hinsicht der Fall, wenn die Beweiswürdigung widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist oder gegen ein Denkgesetz oder einen gesicherten Erfahrungssatz verstößt […]. Lückenhaft ist die Beweiswürdigung, wenn sich das Tatgericht nicht mit allen wesentlichen, den Angeklagten belastenden und entlastenden Indizien auseinandergesetzt hat. Die Urteilsgründe müssen erkennen lassen, dass das Tatgericht die für den Schuldspruch bedeutsamen Beweise erschöpfend gewürdigt, die entscheidungserheblichen Umstände erkannt, in seine Überlegungen einbezogen und in eine umfassende Gesamtwürdigung eingestellt hat; eine Beweiswürdigung, die Feststellungen nicht in Betracht zieht, welche geeignet sind, die Entscheidung zu beeinflussen, oder naheliegende Schlussfolgerungen nicht erörtert, ist rechtsfehlerhaft […]. In Fällen, in denen – wie hier – Aussage gegen Aussage steht und die Entscheidung allein davon abhängt, welchen Angaben das Gericht folgt, müssen die Urteilsgründe erkennen lassen, dass der Tatrichter alle Umstände erkannt und in seine Überlegungen einbezogen hat, die die Entscheidung zu Gunsten oder zu Lasten des Angeklagten beeinflussen können […].

[…]

BGH-Beschluss vom 19.03.2026 (1 StR 37/26), m. w. N.
https://www.hrr-strafrecht.de/1/26/1-37-26.php
Nebenbei: Mit dieser Entscheidung hob der BGH ein weiteres Urteil derjenigen Jugendkammer auf, die im ersten Rechtsgang des Eiskeller-Falls einen Unschuldigen zu neun Jahren Haft verurteilt hatte.


RA Ohm warnte vor einem „zweiten Eiskeller-Fall“. Nachdem daraufhin z. B. auf YouTube die absurdesten Interpretationen und Vergleiche kursieren, möchte ich dazu ein paar Worte verlieren.

Ein direkter prozessualer Vergleich der beiden Fälle ist nur schwer möglich. Vor allem wurde im Fabian-Prozess kein Befangenheitsantrag gestellt. Im Eiskeller-Fall hatte die rechtsfehlerhafte Ablehnung eines solchen Antrags zur Aufhebung des ersten Urteils durch den BGH geführt (absoluter Revisionsgrund, § 338 Nr. 3 StPO, weitere Rügen aus der 1.732 Seiten umfassenden Revisionsschrift musste der BGH gar nicht mehr prüfen).

Die Hintergründe allerdings, die im ersten Eiskeller-Prozess zu einer Verurteilung führten, könnten möglicherweise Parallelen zum Fabian-Prozess aufweisen. Genau diese Hintergründe hatte RA Ohm wohl im Blick.

Eine gestraffte Zusammenfassung der für den Fall Fabian möglicherweise relevanten Schwerpunkte aus dem Eiskeller-Fall und eine Auswahl weiterführender Links, frei aus dem Gedächtnis und ohne Anspruch auf Vollständigkeit:

Spoiler – hier klicken!

Der Eiskeller-Fall

Ort: Aschau im Chiemgau, Landkreis Rosenheim, Oberbayern
Zeit: 03.10.2022, ca. 2.30 Uhr


Turmbau aus Pudding

Keine unmittelbar tatbezogene Indizien:
► kein Tatort,
► kein Tatwerkzeug,
► keine Spuren am vermuteten Tatort,
► keine Spuren des Angeklagten am Opfer,
► keine Spuren des Opfers beim Angeklagten,
► kein Geständnis,
► kein Täterwissen

außer
► zwei Hauptbelastungszeugen vom Hörensagen (siehe unten).

Hinzu kommen:
► die nur theoretische Möglichkeit einer zweiten Jogging-Runde des Angeklagten (unbewiesene Annahme)
→ damit der Angeklagte dem Opfer überhaupt begegnet sein könnte,
► ein willkürlich konstruiertes Motiv,
► ein alternativer Ablauf (hier: Unfall) ist nicht ausschließbar.


Zwei Hauptbelastungszeugen

Ein dringender Tatverdacht entstand, nachdem eine Schulfreundin den damaligen Angeklagten durch ihre Aussage belastete. Er habe ihr gegenüber vermeintlich Täterwissen geäußert.

Daraufhin erging Haftbefehl.

Die Schulfreundin aber hatte sich im Datum geirrt. Das vermeintliche Täterwissen war gar kein Täterwissen. Sofort nach ihrer ersten Aussage bei der Polizei hatte sie den Irrtum bemerkt, teilte dies den Ermittlungsbehörden aber nicht mit. Auch noch später bei Gericht beharrte sie auf der Richtigkeit ihrer ursprünglichen Angaben.

Im ersten Prozess waren die Aussagen der Schulfreundin wirr, widersprüchlich und wenig glaubhaft (bis sie sich unter Berufung auf § 55 StPO selbst aus der Schusslinie nahm).

Kurz nach Prozessbeginn meldete sich zur „Rettung“ der Anklage überraschend ein Zeuge aus der JVA, dem gegenüber der Angeklagte die Tat gestanden haben soll. Diesem JVA-Zeugen wurde im ersten Prozess geglaubt. Der Beweisantrag der Verteidigerin Regina Rick auf ein aussagepsychologisches Gutachten wurde abgelehnt. Erst im zweiten Prozess sprach ein entsprechendes Gutachten der Aussage dieses Zeugen jede Glaubhaftigkeit ab.

Zur Vorbereitung des zweiten Prozesses hatte die nun neu zuständige Jugendkammer ein solches Gutachten beauftragt. Sofort nach Vorliegen des schriftlichen Gutachtens wurde der Haftbefehl aufgehoben, weil damit kein dringender Tatverdacht mehr gegeben war.

Danach begann der zweite Prozess, der mit einem Freispruch endete.


Fatale Fehler

Falsch gestellt wurden die Weichen bereits ganz zu Anfang der Ermittlungen: eine voreilige Festlegung auf ein Verbrechen, eine lückenhafte und fehlerbehaftete Begutachtung durch die Münchener Rechtsmedizin, eine fehlgeleitete Operative Fallanalyse mit irreführendem Täterprofil sowie die daraus resultierende Lückenhaftigkeit der folgenden Ermittlungen.

Von der Polizei wurde der spätere Angeklagte zweimal als Zeuge vernommen. Spätestens bei der zweiten Vernehmung musste die Polizei, der Art der Fragen nach zu urteilen, wohl einen konkreten Verdacht gegen ihn gehabt haben. Eine Belehrung als Beschuldigter aber war unterblieben.

Der erst spät im laufenden ersten Prozess auf Antrag der Verteidigerin Rick vom Gericht beauftragte hydromechanische Gutachter schließlich arbeitete unter großem Zeitdruck, gelenkt von der befangenen Vorsitzenden und weitgehend nach Aktenlage unter Verzicht auf detaillierte Ortskenntnis. Zum Verlust der Kleidung des Opfers in der reißenden Strömung entwickelte er in Unkenntnis einschlägiger Fachmeinungen abenteuerliche Sichtweisen, die die Theorie eines Verbrechens stützen sollten.

Den Vogel aber schießt die Rosenheimer Polizei ab, die entlastende Beweismittel unterdrückte – so geschehen mit Chat-Nachrichten aus dem sichergestellten Handy der Schulfreundin. Diese Nachrichten sowie die Aussage einer weiteren Zeugin offenbaren den Irrtum der Schulfreundin. Ihren Irrtum hatte die Schulfreundin in ihrem privaten Umfeld verbreitet, nur nicht gegenüber Polizei, StA und Gericht – mit fatalen Folgen. Nach dem Willen der Rosenheimer Polizei sollte dies wohl auch so bleiben. Unfassbar!


Zeugenbeeinflussung und Lügen

Zahlreiche Zeugen aus dem Umfeld des Angeklagten (darunter auch die Schwester und die Mutter der Schulfreundin) zeigten im ersten Prozess erhebliche Belastungstendenzen. Zunächst hatten sich diese Zeugen noch auf die Seite des Angeklagten gestellt, hätten ihn am liebsten aus der U-Haft befreien wollen. Kurze Zeit später – nachdem der Angeklagte vor allem in den lokalen Medien rücksichtslos vorverurteilt wurde – hätten dieselben Zeugen ihn am liebsten in der U-Haft besucht, um ihm den Hals umzudrehen. Weil er ja ein Mörder sei.

Federführend in der Vorverurteilung waren das Oberbayerische Volksblatt, die Passauer Neue Presse und eine im Chiemgau ansässige Journalistin der Münchener Abendzeitung. Auch die Bild-Zeitung war zunächst beteiligt. Entsprechend fiel das Echo in Leserkommentaren, auf YouTube, in Social Media und in Kriminalforen aus.

Erst im zweiten Prozess konnte das perfide Geflecht aus Irrtümern, Unwahrheiten und Lügen, bis hin zu Absprachen über Falschaussagen, mit akribischer Präzision entflochten und aufgedeckt werden – bis am Ende kein einziges belastendes Indiz mehr übrig geblieben und der Angeklagte freizusprechen war.

Noch heute argwöhnen neunmalkluge Stammtisch-Verurteiler, der rechtskräftig Freigesprochene sei trotzdem schuldig. Erschreckend, wie lange die vorverurteilende Hetze nachhallt!


Toxische Atmosphäre

Anders als im Fabian-Prozess war das Klima im ersten Eiskeller-Prozess nachhaltig vergiftet – nachdem in der laufenden Hauptverhandlung ab dem 11. Sitzungstag überraschend Regina Rick als Wahlverteidigerin hinzutrat.

Von der Vorsitzenden Richterin und von der Presse wurde RAin Rick öffentlich beleidigt und diffamiert, vom Nebenklagevertreter mit haltlosen Strafanzeigen überzogen und vom Rosenheimer Polizeipräsidenten mit rechtlichen Schritten bedroht. Zeitweilen laut wurde der Sitzungsvertreter der StA, wütend knallte er die Akten auf den Tisch.

Tatsächlich ist RAin Rick entschlossen, zielstrebig und durchsetzungsstark. Genau dies sind die Eigenschaften, die ein Mandant von seinem Verteidiger erwarten darf. Von einer wildgewordenen Furie, die auf einem Besen reitet, reden nur diejenigen, die Ricks Intelligenz, Ausdauer und Fachkompetenz fürchten (müssen).


Videos

Die Pressekonferenz der Verteidiger Rick und Dr. Georg vor dem Gerichtsgebäude nach dem Freispruch am 25.11.2025 (4:46 Min.) zeigt das Oberbayerische Volksblatt:
https://c.platform-media.net/video/cre_ ... d1b2d.m3u8

Quelle: OVB am 27.11.2025
https://www.ippen.media/netzwerk/lokale ... 58352.html

Der Beitrag von Spiegel-TV vom 28.01.2026 (16:05 Min.) fasst den Fall in seinen wesentlichen Zügen kurz zusammen. Auch RAin Rick kommt darin zu Wort:
https://youtu.be/KBdy9gTnIMg

Zur dreiteiligen ARD-Doku von Meike Pommer geht‘s hier (insgesamt ca. 104 Min., verfügbar bis 25.01.2028):
https://www.ardmediathek.de/serie/Y3JpZ ... 5kZS81MTYz
viewtopic.php?p=319525#p319525


Pressespiegel zum zweiten Prozess

Wer sich näher für den zweiten Eiskeller-Prozess interessiert, kann hier die Pressespiegel zu den einzelnen Sitzungstagen nachlesen:

► 1.–10. Sitzungstag:
viewtopic.php?p=306469#p306469

► 11. Sitzungstag:
viewtopic.php?p=308962#p308962

► 12. Sitzungstag:
viewtopic.php?p=309144#p309144

► 13. Sitzungstag, Freispruch:
viewtopic.php?p=311137#p311137
viewtopic.php?p=311138#p311138


Gerichtliche Entscheidungen

► LG Traunstein, Urteil vom 19.03.2024 (aufgehoben):
https://www.gesetze-bayern.de/Content/D ... 24-N-26699

► BGH, Beschluss vom 01.04.2025:
https://www.hrr-strafrecht.de/1/24/1-434-24.php

► LG Traunstein, Urteil vom 25.11.2025 (rechtskräftig):
https://www.gesetze-bayern.de/Content/D ... 25-N-50171


Wikipedia

Nicht ganz astrein präsentiert sich der Wikipedia-Artikel zum Eiskeller-Fall:
https://de.wikipedia.org/wiki/Todesfall ... %C3%B6rndl


Ausblick

Im Wege einer Amtshaftungsklage will RAin Rick für ihren Mandanten zivilrechtliche Ansprüche auf Schadenersatz und Schmerzensgeld gegen den Freistaat Bayern (vertr. d. d. Staatsminister des Inneren, dieser vertr. d. d. Präsidenten des PP Oberbayern Süd) durchsetzen. Im Raum steht die schuldhafte Verletzung der Amtspflichten von Beamten der Rosenheimer Polizei, etwa durch Unterdrückung entlastender Beweismittel. Diese Ansprüche können weit über die nach dem StrEG zu gewährende Haftentschädigung hinausreichen. Näheres ist derzeit noch nicht öffentlich bekannt.

Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

von Heckengäu » Freitag, 16. Oktober 2026, 17:32:08

Aus dem Nachbarthread
Turmfalke23 hat geschrieben: ↑Freitag, 16. Oktober 2026, 16:53:59 Der Fall von Fabian aus Güstrow. Der IQ Test von Gina H. War sie in de Lage die Tat zu begehen ?
Dieser Test ist m. E. erforderlich. Wohlmöglich besteht eine Vorgabe an die Gutachter, in Bezug auf eine Lernbehinderung oder gar Oligophrenie derartige Prüfungen auch durchzuführen.

Meinung von Frank im Video hier:
https://www.youtube.com/watch?v=4ozBxynELsY
Ist denn bekannt wodurch Fabian sich diese Schramme zugezogen hat? Er wird wohl ca. 5 Jahre jung gewesen sein
Oder ist es doch eine Haarsträhne weil gerade der Bereich oberhalb des Ohres etwas unscharf wirkt :?
fsk.png
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Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

von Gastikus » Freitag, 16. Oktober 2026, 17:14:56

Heckengäu hat geschrieben: ↑Freitag, 16. Oktober 2026, 16:57:08 Kann also in einem Pressetext oder einem Video "gesteckt" haben und das wäre die Suche nach der Stecknadel im Heuhaufen.
Anscheinend erinnerst du dich auch, wenigstens etwas ^^ vielleicht im NDR podcast, Prozesstage 22, 27 und 28
Noch was für die timeline gefunden was mMn auch sehr wichtig ist
RTL hat geschrieben:Am 15. April 2023 berichtete Gina H. der Mutter unter anderem, dass es Probleme zwischen Fabian und seinem Vater gegeben habe: „Fabian hat gesagt, er hat keinen Bock auf ihn. Das hat er ihm ins Gesicht gesagt.”
https://www.rtl.de/news/chronologie-zum ... %20Am%2015
2023-04-15: GH berichtet DL von Problemen mit MR „Fabian hat gesagt, er hat keinen Bock auf ihn. Das hat er ihm ins Gesicht gesagt.”

Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

von Heckengäu » Freitag, 16. Oktober 2026, 16:57:08

Gastikus hat geschrieben: ↑Freitag, 16. Oktober 2026, 15:55:43 Was ich jetzt auf die Schnelle nicht gefunden habe ist die Stelle an der sie erklärte auf die Displayuhr in ihrem Auto geguckt zu haben, als sie mit dem Spaziergang mit Leo fertig war. Ihr Handy war schließlich bis 12:42 ausgeschaltet und Schütt wollte deshalb wissen, woher sie die Uhrzeit 12:30 weiß.
Habe eine gute 1/2 Stunde ebenfalls mit verschiedenen Suchworten danach gesucht - Ergebnislos.
Kann also in einem Pressetext oder einem Video "gesteckt" haben und das wäre die Suche nach der Stecknadel im Heuhaufen.
Wie auch immer soo wichtig ist dieses Detail nicht dass es eine Rolle im Prozess spielte. Es ist wohl nur eine weitere, schnelle Lüge, im bekannten Stil der Angeklagten, den Gutachter Dr. Keiper äusserst anschaulich geschildert hatte; zudem geht es bereits am 29. Oktober weiter, also gestern in 14 Tagen ;)

Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

von Gastikus » Freitag, 16. Oktober 2026, 16:41:14

Bild hat geschrieben:10.09.2026 - 12:31 Uhr
Richter hält Gina H. Vorwürfe gegen Fabian vor
Nun wird eine Textnachricht von Gina H. vom 9. August 2025 verlesen. An diesem Tag hatte Fabian zum ersten Mal wieder Kontakt zu seinem Vater und Gina H. hatte das mitbekommen. Daraufhin schickte sie eine Nachricht an Dorina L.. „Hallo, also ich weiß nicht, was ich getan hab, dass man solche falschen Spiele spielt. […] Was spielt Fabian für ein Spiel?“ Der Richter fasst zusammen: „Das sind Vorwürfe, die sich nicht gegen seinen Vater richten, das sind Vorwürfe, die sich gegen Fabian richten.“ Er möchte wissen, warum sie diese Nachricht an Fabians Mutter geschickt hatte. „Was weiß ich, was ich damals gesagt hab. Ich hab es damals eben einfach nicht verstanden, warum erst so und dann wieder so“, sagt Gina H.
timeline
2025-08-09: F hat erstmalig wieder Kontakt zu MR nach über 1,5 Jahren. GH vermutet dahinter Verschwörung gegen sich, spricht DL in Textnachricht auf "falsche Spiele" ggü. ihr an und fragt direkt "Was spielt Fabian für ein Spiel?“

Absurdistan...
Spoiler
Der Vater spricht darüber, dass es eine Phase gab, in der er gar keinen Kontakt zu seinem Sohn gehabt habe. Er bestätigt, dass Fabian vorher eine Auseinandersetzung zwischen ihm und Gina H. mitbekommen habe. Danach hätten sich Vater und Sohn anderthalb Jahre nicht gesehen. Erst im August 2025 hätte er wieder Kontakt zu dem Achtjährigen gehabt. Nur ein paar Wochen später ist der Junge tot.
https://www.rtl.de/news/mordprozess-um- ... %2C%20dass

Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

von Jeanne » Freitag, 16. Oktober 2026, 16:02:20

Korkplatte hat geschrieben: ↑Freitag, 16. Oktober 2026, 13:17:04 Dann sind wir uns ja einig, dass G zu der Zeit tatsächlich dort war.
Nichts anderes habe ich behauptet. Ich habe „ nur“ klargestellt, dass keiner der Steinesammler GH als Fahrerin identifiziert hat. Es wurde vom jüngeren Steinesammler eine Frau mit langen blonden Haaren ausgemacht. Und da GH bestätigt hat, dass sie da langfuhr, wird sie wohl die Fahrerin mit dem langen blonden Haar gewesen sein. ;)

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