TODESFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022
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andi55
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Re: TODESFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022
Vorweg schon mal sorry, dass ich hier noch eine andere Baustelle eröffne, aber es beschäftigt mich .
Wer hat eigentlich der Presse, allen voran den lokalen Medien im Chiemgau, diese Flut an Bildern und Foto's von Hanna zur Verfügung gestellt ?
Dass aufgrund des großen öffentlichen Interesse ein oder zwei Fotos von ihr erscheinen, wäre ja noch im Rahmen, aber dass unzählige private Fotos ohne ihr Einverständnis in den Zeitungen erschienen, finde ich respektlos !! Wenn man im Eiskeller feiern geht, ist einem bewußt , dass es einen Partyfotografen gibt und die Bilder womöglich auf der Facebookseite des Club's erscheinen. Bei privaten Fotos sieht das aber komplett anders aus.
Die Schlagzahl an Veröffentlichungen privater Aufnahmen von Hanna wurde ja kurz vor Beginn des zweiten Prozesses nochmal arg nach oben
geschraubt , um möglichst viele Emotionen zu erzeugen. Einfach nur platt ! Und über den Kopf einer Verstorbenen hinweg , von der niemand weiß, ob sie damit einverstanden gewesen wäre oder nicht ! Nicht jeder will private Aufnahmen von sich in den Zeitungen sehen !
Was mit Bildern alles passieren kann, sieht man ja im Fall Ulmen/Fernandez. ( Der Form halber, es gilt die Unschuldsvermutung usw.)
Fazit: Jeder muss selbst entscheiden, ob und welche Fotos von ihm veröffentlicht werden, eine verstorbene Person kann das leider nicht mehr, daher hat das Umfeld hier eine Verantwortung !
Wer hat eigentlich der Presse, allen voran den lokalen Medien im Chiemgau, diese Flut an Bildern und Foto's von Hanna zur Verfügung gestellt ?
Dass aufgrund des großen öffentlichen Interesse ein oder zwei Fotos von ihr erscheinen, wäre ja noch im Rahmen, aber dass unzählige private Fotos ohne ihr Einverständnis in den Zeitungen erschienen, finde ich respektlos !! Wenn man im Eiskeller feiern geht, ist einem bewußt , dass es einen Partyfotografen gibt und die Bilder womöglich auf der Facebookseite des Club's erscheinen. Bei privaten Fotos sieht das aber komplett anders aus.
Die Schlagzahl an Veröffentlichungen privater Aufnahmen von Hanna wurde ja kurz vor Beginn des zweiten Prozesses nochmal arg nach oben
geschraubt , um möglichst viele Emotionen zu erzeugen. Einfach nur platt ! Und über den Kopf einer Verstorbenen hinweg , von der niemand weiß, ob sie damit einverstanden gewesen wäre oder nicht ! Nicht jeder will private Aufnahmen von sich in den Zeitungen sehen !
Was mit Bildern alles passieren kann, sieht man ja im Fall Ulmen/Fernandez. ( Der Form halber, es gilt die Unschuldsvermutung usw.)
Fazit: Jeder muss selbst entscheiden, ob und welche Fotos von ihm veröffentlicht werden, eine verstorbene Person kann das leider nicht mehr, daher hat das Umfeld hier eine Verantwortung !
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Catch22
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Re: TODESFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022
Danke für die Klarstellung.fassbinder hat geschrieben: ↑Samstag, 30. Mai 2026, 14:23:08 … Peschel soll im Rahmen seiner Stellungnahme über den BA [Befangenheitsantrag] gesagt haben, dass er ohnehin nicht kommen kann, da er nicht verantworten könne, dass gegen seine Kollegin [Mützel] eventuell rechtliche Schritte eingeleitet werden könnten, sollte er zu einem diametralen Ergebnis kommen.
Der stellvertretende Chef der Münchener Rechtsmedizin (Peschel) verschanzte sich hinter der wohl bewusst falsch verstandenen, arbeits- bzw. beamtenrechtlichen Fürsorgepflicht gegenüber seiner Mitarbeiterin Mützel, um diese und damit sein eigenes Institut fachlich nicht bloßstellen zu müssen – nachdem zuvor Direktor Graw durch die privaten Wohnzimmer des Chiemgauer Rotary-Clubs getingelt war, um die erbärmliche Arbeit der Rosenheim Cops, der StA, von Aßbichlers Jugendkammer sowie von Mützel und Adamec als Sternstunde rechtsstaatlicher Aufklärung zu feiern (siehe hier im Spoiler „Die Zeit“ vom 30.07.2025 und hier im 4. Spoiler die PNP vom 29.09.2025). Des Direktors Worte, zitiert von der PNP, man habe „schon den Richtigen erwischt“, erinnern an die Headline einer verlogenen Propaganda-Orgie Holderles im Focus (siehe hier im Spoiler). Auch Holderle steckt bis zur Halskrause im Sumpf dieses unsäglichen Aßbichlerschen Klüngels.
Der einst erstklassige Ruf, den Eisenmenger für die Münchener Rechtsmedizin erarbeitet hatte, scheint nicht nur endgültig dahin, sondern wird von seinen Nachfolgern auch noch mit Füßen getreten.
Wer einen Artikel „lanciert“, bedient sich laut Duden durch Ausnutzen seiner Beziehungen geschickter Manipulation, um Informationen gezielt in die Öffentlichkeit gelangen zu lassen und sich so in eine vorteilhafte Position zu bringen. Ein Journalist lanciert keine Artikel ins eigene Blatt. Allenfalls ist ein Journalist Versuchen Dritter ausgesetzt, die über sich in bestimmter Weise berichtet wissen wollen. Ein plumper Angriff gegen RAin Rick als Einflüsterin einer Journalistin, die‘s angeblich nötig hat. Eine bodenlose Frechheit gegenüber einem Medium wie der „Zeit“!fassbinder hat geschrieben: ↑Samstag, 30. Mai 2026, 14:23:08 Senkert liest den Brief [einer mit Aßbichler befreundeten Richterin am AG Kelheim an „Die Zeit“]:
„Frau Sabine Rückert hat kürzlich einen Artikel lanciert, in dem der Fall Hanna W. aus Aschau angeblich unfassend recherchiert wurde. … Ich selbst, war an circa zehn Verhandlungstagen vor Ort, da ich in der Gegend wohne und gute Beziehungen zu Aschau habe. …“
Und wer sich „an circa zehn Verhandlungstagen vor Ort“ in Traunstein aufgehalten haben will anstatt an seinem Arbeitsplatz in Kelheim, musste dafür in toto zwei Wochen blaugemacht oder Urlaub geopfert haben. Schön, wenn eine Vorsitzende solche Freundinnen hat. Sie wird sie gebraucht haben.
„Mühe und Aufwand“ sind nicht gleichbedeutend mit Sorgfalt und fachlicher Befähigung. In die Fänge dieser Amtsrichterin möchte man nicht geraten.fassbinder hat geschrieben: ↑Samstag, 30. Mai 2026, 14:23:08 … „… Ich habe miterlebt, mit welcher Mühe und Aufwand die Polizei, die Ermittler, die Staatsanwaltschaft, das Gericht und die Anwälte alles gegeben haben, um das Verbrechen aufzuklären. Hunderte von Zeugen und Indizien aufwendig geprüft. Ich erwarte, dass dieser Fall nochmal richtig recherchiert und klargestellt wird.“
Dreier Voraussetzungen bedarf es für die Medien:andi55 hat geschrieben: ↑Samstag, 30. Mai 2026, 19:45:16 … Wer hat eigentlich der Presse, allen voran den lokalen Medien im Chiemgau, diese Flut an Bildern und Fotos von Hanna zur Verfügung gestellt? … Und über den Kopf einer Verstorbenen hinweg, von der niemand weiß, ob sie damit einverstanden gewesen wäre oder nicht! …
► Zugriff auf die Fotos,
► Einwilligung der abgebildeten Person,
► Gewährung eines Nutzungsrechts durch den Fotografen.
Das Recht am eigenen Bild schützt die abgebildete Person. Vor Veröffentlichung ist deren Einwilligung einzuholen. Nach deren Tod geht dieses Recht für zehn Jahre auf die Eltern über (bei einem kinderlosen Single, § 22 KunstUrhG).
Allerdings könnte Hanna mittlerweile als „relative Person der Zeitgeschichte“ gesehen werden, was nach Abwägung zwischen dem Persönlichkeitsrecht und dem öffentlichen Informationsinteresse eine Veröffentlichung auch ohne Einwilligung der Eltern gestatten würde (§ 23 Abs. 1 Nr. 1 KunstUrhG).
Zudem gilt es, die Rechte des Fotografen zu beachten: für gewöhnliche Lichtbilder das Leistungsschutzrecht (§ 72 UrhG) bzw. in Fällen besonderer geistiger Schöpfungshöhe für Lichtbildwerke das Urheberrecht (§ 2 Abs. 1 Nr. 5 UrhG). Der Fotograf muss ein Nutzungsrecht zur Vervielfältigung und Verbreitung einräumen.
Letzlich aber kann ein Presseorgan nur solche Bilder publizieren, derer es auch körperlich habhaft wird. Deshalb ist davon auszugehen, dass Hannas Eltern die Bilder ausgewählt und, verbunden mit der Einwilligung zur Veröffentlichung und unter Nennung des Fotografen, zur Verfügung gestellt haben, möglicherweise gegen Honorar. Dabei steht es ihnen frei, sich von ihrem RA beraten und vertreten zu lassen.
Pikant ist die Rolle des Nebenklagevertreters Holderle:
Als der erste Artikel von Sabine Rückert erschienen war (siehe hier), echauffierte sich Holderle im OVB darüber, „Die Zeit“ habe „ein nicht legitimiertes Bild [von Hanna] verwendet“ und erwog rechtliche Schritte gegen die Wochenzeitung, sollte diese ihre Berichterstattung fortsetzen oder nicht „korrigieren“ (siehe hier). Bei dem einzigen, damals in der „Zeit“ veröffentlichten Foto von Hanna handelte es sich um das vom Partyfotografen im Eiskeller geknipste Bild, das vom PP Oberbayern Süd zur Öffentlichkeitsfahndung genutzt worden war (siehe hier). Zur rechtlichen Einordnung hatte ich seinerzeit geschrieben:
Als PR-Matador konnte Holderle nur auf Emotionalisierung setzen, nachdem ihm als RA alle Felle davongeschwommen waren. Eine Tote kann sich nicht wehren. Seine Mandanten anscheinend auch nicht.andi55 hat geschrieben: ↑Samstag, 30. Mai 2026, 19:45:16 … Die Schlagzahl an Veröffentlichungen privater Aufnahmen von Hanna wurde ja kurz vor Beginn des zweiten Prozesses nochmal arg nach oben geschraubt, um möglichst viele Emotionen zu erzeugen. Einfach nur platt! … daher hat das Umfeld hier eine Verantwortung!
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fassbinder
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Re: TODESFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022
Bei diesem Brief handelte es sich um die Golf-und Kunstfreundin Aßbichlers. Die Amtsrichterin ist eine eigenständige Person und soweit bekannt, nicht mit Aßbichler befreundet und auch nicht beim Prozess anwesend gewesen.Catch22 hat geschrieben: ↑Sonntag, 31. Mai 2026, 05:27:42
Wer einen Artikel „lanciert“, bedient sich laut Duden durch Ausnutzen seiner Beziehungen geschickter Manipulation, um Informationen gezielt in die Öffentlichkeit gelangen zu lassen und sich so in eine vorteilhafte Position zu bringen. Ein Journalist lanciert keine Artikel ins eigene Blatt. Allenfalls ist ein Journalist Versuchen Dritter ausgesetzt, die über sich in bestimmter Weise berichtet wissen wollen. Ein plumper Angriff gegen RAin Rick als Einflüsterin einer Journalistin, die‘s angeblich nötig hat. Eine bodenlose Frechheit gegenüber einem Medium wie der „Zeit“!
Und wer sich „an circa zehn Verhandlungstagen vor Ort“ in Traunstein aufgehalten haben will anstatt an seinem Arbeitsplatz in Kelheim, musste dafür in toto zwei Wochen blaugemacht oder Urlaub geopfert haben. Schön, wenn eine Vorsitzende solche Freundinnen hat. Sie wird sie gebraucht haben.
„Mühe und Aufwand“ sind nicht gleichbedeutend mit Sorgfalt und fachlicher Befähigung. In die Fänge dieser Amtsrichterin möchte man nicht geraten.
Hier ist der Brief der Amtsrichterin N. und die Antwort von Sabine Rückert an sie:
Senkert liest Brief an Richterin im AG Kelheim N.
„Liebes Team,
wir haben die Zeit abonniert und schätzen die fundierte Berichterstattung grundsätzlich sehr. Hier bin ich von Autorin, Chefredakteur und Herausgeber jedoch maßlos enttäuscht. Ich kenne und schätze Sabine Rückert als erfahrene Gerichtsreporterin und aus dem Podcast „Unter Pfarrerstöchtern“. Mit diesem Artikel hat sie sich keinen Gefallen getan.
Bereits die reißerische Formulierung auf der Titelseite erinnert eher an eine andere Zeitung mit vier Buchstaben. Auch die Überschrift des Artikels selbst mutet tendenziös und polemisch an – weit weg von der Objektivität, Fundiertheit und Integrität, die diese Zeitung grundsätzlich auszeichnen.
Mir stellt sich die Frage, warum sich die Autorin in Zeiten, in denen es unsere Demokratie zu verteidigen gilt, dazu bemüßigt fühlt, die Dritte Gewalt und die ihr vorgelagerten Stellen zu diskreditieren. Die Strafkammer aus Berufs- und Laienrichtern hat lege artis am Ende eines zahlreiche Verhandlungstage dauernden Prozesses die Beweise gewürdigt und ist zu einem Urteil gekommen. Warum erachtet sich die Autorin für fachkompetenter, und warum lässt sie sich dabei von der Verteidigung vor den Karren spannen?“
Rückert verliest ihre Antwort an Frau N.:
„Sehr geehrte Frau N.,
es ist weder meine Aufgabe noch meine Absicht, mir selbst einen Gefallen zu tun. Es liegt mir auch fern, die Justiz pauschal zu diskreditieren. Ich gebe lediglich detailliert einen Fall wieder, der vor einigen Monaten in Traunstein abgeurteilt worden ist.
Ich denke, das dortige Landgericht hat seine Diskreditierung schon selbst erledigt. Ich halte mich auch nicht für kompetenter als das Gericht. Doch man muss kein Richter sein, sondern einfach die Tatsachen sprechen lassen, um zu erkennen, dass weder die Polizei Rosenheim noch die Traunsteiner Staatsanwälte und Richter im Fall T. lege artis gearbeitet haben. Wenn Sie meinen Text gelesen haben, wissen Sie das auch.
Die Verteidigung ist in Revision gegangen, und wir werden demnächst erfahren, ob der 1. Strafsenat der Meinung ist, dass dieses Urteil etwas taugt.
Der Vorwurf, die Presse habe sich vorspannen lassen, trifft mich verlässlich jedes Mal, wenn ich ein Gericht kritisiere. Er kommt vor allem von Richtern, die Widerspruch nicht gewohnt sind. Dass Sie Richterin im Amtsgericht im bayerischen Kelheim sind, sagt mir das Handbuch der Justiz.“
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Bntzrnm
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Re: TODESFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022
Die gewünschten Transkripte aus dem hörenswerten Podcast.
Sie brauchten einen Mörder (4/6) Min. 43:52
Die interessanten Leserbriefe aus dem Chiemgau.
Richterin aus Kelheim
Sie brauchten einen Mörder (5/6); Min.15:52
Malerin und Freundin
Sie brauchten einen Mörder (5/6); Min.20:01
Rotarier
Sie brauchten einen Mörder (5/6); Min.22:15 Rotarier Brief und Auswirkung im zweiten Prozess
Sie brauchten einen Mörder (6/6); Min. 10:01
Schöffe
Sie brauchten einen Mörder (5/6); Min.26:21
Sie brauchten einen Mörder (4/6); Min.7:02
Sie brauchten einen Mörder (4/6); Min. 31:55
Lesenswert ist auch das Schlusswort mit einem Versprechen von Yves Georg
Sie brauchten einen Mörder (6/6); Min. 1:07:24
Holderle
Sie brauchten einen Mörder (4/6) Min. 43:52
Die interessanten Leserbriefe aus dem Chiemgau.
Richterin aus Kelheim
Sie brauchten einen Mörder (5/6); Min.15:52
Malerin und Freundin
Sie brauchten einen Mörder (5/6); Min.20:01
Rotarier
Sie brauchten einen Mörder (5/6); Min.22:15 Rotarier Brief und Auswirkung im zweiten Prozess
Sie brauchten einen Mörder (6/6); Min. 10:01
Schöffe
Sie brauchten einen Mörder (5/6); Min.26:21
Nein, so genau kam es nicht vor.
Sie brauchten einen Mörder (4/6); Min.7:02
Nein, es werden keine Namen genannt.
Sie brauchten einen Mörder (4/6); Min. 31:55
Lesenswert ist auch das Schlusswort mit einem Versprechen von Yves Georg
Sie brauchten einen Mörder (6/6); Min. 1:07:24
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Catch22
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Re: TODESFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022
Herzlichen Dank und ein dickes Lob für die viele Mühe und die spannend zu lesenden Texte! Eine Bereicherung! Lest die Transkripte oben selbst, es lohnt sich. Nachfolgend nur ein paar selektive Eindrücke:
Ein für einen RA zutiefst verachtenswertes Bild gibt Holderle ab – ein sinistrer Manipulator als sogenanntes Organ der Rechtspflege (Kürzung und Fettung durch mich):
Viel besser kommt auch Gerichtsdiener Baumgärtl nicht weg (Kürzung und Fettung durch mich):
Dazu passt Baumgärtls (von ihm selbst bekundetes) Mitteilungsbedürfnis, wenn ein Mandant gesteht:
Nachhilfe in Sachen Berufsethos und Tatkraft sollten die Rosenheimer Pflicht-Advokaten bei ihrer Kollegin aus München nehmen (Kürzung und Fettung durch mich):
Nicht aufgeklärt werden konnte offenbar, wer der vortragsreisende Rotarier und „Direktor eines Instituts der Rechtsmedizin“ war. Naheliegend: Graw oder sein Stellvertreter Peschel von der LMU. Nicht wundern würde mich, wenn es Peschel gewesen wäre, der im Überschwang der Lobhudelei und unter dem Schutz der Anonymität von seinem Rotarier-Freund zum Direktor emporgehoben worden wäre. Peschel – bei Gericht der Wahrheit verpflichtet – hätte dann allen Grund gehabt, sich der Rolle als Gutachter zu entziehen. Leider wurde über den gegen Peschel gerichteten Befangenheitsantrag nicht förmlich entschieden.
(Die Kammer hatte signalisiert, eine Befangenheit Peschels nicht zu erkennen. Die Prozessbeteiligten hatten sich mit dem Gericht darauf verständigt, einen anderen Rechtsmediziner zu beauftragen, der später jedoch abgesagt hatte.)
Tief beeindruckt der Brief einer Aschauerin, die sich 2025 (noch vor dem zweiten Prozess) nach einer Veranstaltung von Sabine Rückert in der Münchener Olympiahalle von Saula zu Paula gewandelt hatte. Meine Hochachtung! Pflichtlektüre für alle Chiemgauer (Fettung durch mich):
Ein anderer Aschauer könnte bald der nächste sein. Denn jeder in Aschau heißt Sebastian. Nur haben das noch nicht alle Aschauer verstanden (Kürzung durch mich):
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fassbinder
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Re: TODESFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022
Wirklich? Ich habe das in der HV so verstanden, dass sie bezüglich Adamec keine Befangenheit sehen. Damals habe ich es sogar vom Tonfall für mich so interpretiert , dass er der Einzige ist, wo sie an der Befangenheit zweifeln. Kann aber natürlich sein, dass es daran lag, dass es sich durch die Absage erledigt hat und sie es bei den Medizinern auch nicht gesehen hätten. Aber gehört habe ich das so nicht.Catch22 hat geschrieben: ↑Sonntag, 31. Mai 2026, 19:00:11 Herzlichen Dank und ein dickes Lob für die viele Mühe und
Nicht aufgeklärt werden konnte offenbar, wer der vortragsreisende Rotarier und „Direktor eines Instituts der Rechtsmedizin“ war. Naheliegend: Graw oder sein Stellvertreter Peschel von der LMU. Nicht wundern würde mich, wenn es Peschel gewesen wäre, der im Überschwang der Lobhudelei und unter dem Schutz der Anonymität von seinem Rotarier-Freund zum Direktor emporgehoben worden wäre. Peschel – bei Gericht der Wahrheit verpflichtet – hätte dann allen Grund gehabt, sich der Rolle als Gutachter zu entziehen. Leider wurde über den gegen Peschel gerichteten Befangenheitsantrag nicht förmlich entschieden.
(Die Kammer hatte signalisiert, eine Befangenheit Peschels nicht zu erkennen. Die Prozessbeteiligten hatten sich mit dem Gericht darauf verständigt, einen anderen Rechtsmediziner zu beauftragen, der später jedoch abgesagt hatte.)
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Catch22
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Re: TODESFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022
Hinsichtlich Adamec stimmt das wohl. Dennoch war nie die Rede davon, dass darüber förmlich entschieden worden wäre. Ich kann nur einen Hinweis des Gerichts erkennen, in welche Richtung die Kammer denkt.fassbinder hat geschrieben: ↑Sonntag, 31. Mai 2026, 19:43:21 Wirklich? Ich habe das in der HV so verstanden, dass sie bezüglich Adamec keine Befangenheit sehen. …
Laut PNP (siehe weiter unten) formulierte die Vorsitzende Will erkennbar im Konjunktiv, also hypothetisch: „Wir würden ihn [Adamec] nicht als befangen ansehen.“
Mit viel Phantasie könnte die Kammer hinsichtlich Peschel in dessen Stellungnahme zum Befangenheitsantrag tatsächlich eine wirksame Absage gesehen haben. Berichtet wurde dies jedoch nicht.fassbinder hat geschrieben: ↑Sonntag, 31. Mai 2026, 19:43:21 … Damals habe ich es sogar vom Tonfall für mich so interpretiert , dass er der Einzige ist, wo sie an der Befangenheit zweifeln. Kann aber natürlich sein, dass es daran lag, dass es sich durch die Absage erledigt hat und sie es bei den Medizinern auch nicht gesehen hätten. Aber gehört habe ich das so nicht.
Über den 10. Sitzungstag am 24.10.2025 hieß es in den Medien:
Näheres dazu in der PNP vom 24.10.2025:Catch22 hat geschrieben: ↑Freitag, 24. Oktober 2025, 16:09:39 …
► Verteidigung hält an Befangenheit der Rechtsmediziner fest
• Vortrag Rotary-Club inkl. Tätereinschätzung (siehe hier)
• Rotary-Club bestreitet Vortrag
• Verständigung aller Prozessbeteiligter:
→ statt Oliver Peschel (stv. Direktor Rechtsmedizin, LMU)
→ Markus Rothschild (Direktor Rechtsmedizin, Uni Köln)
• ungeklärt, ob Rothschild mit Adamec (LMU) kooperiert
→ Gericht: sieht Adamec nicht als befangen
→ Rothschild soll zu Kooperation mit Adamec gehört werden
• aufgrund Einarbeitung längere Prozessdauer?
► noch keine Entscheidung bzgl. Malcherek
…
viewtopic.php?p=306285#p306285 (im 3. Spoiler)
https://www.pnp.de/lokales/landkreis-tr ... n-19782953 (Paywall)
https://archive.ph/20251024162525/https ... n-19782953 (ohne Paywall)
Weshalb hätte die Verteidigung an der Befangenheit der Münchener Rechtsmediziner (und damit an ihrem Antrag!) festhalten sollen, wenn die Kammer über den entsprechenden Ablehnungsantrag bereits förmlich entschieden hätte?
(Die Ablehnung eines Befangenheitsantrags kann nicht mit der Beschwerde, sondern nur mit der Revision angegriffen werden, die für die Verteidigung bei Freispruch aber nicht zulässig ist.)
Auch wenn‘s nicht explizit in der Zeitung steht, erschließt sich aus der prozessualen Logik Folgendes: Gerade weil das Gericht noch nicht über den Befangenheitsantrag hinsichtlich der LMU-Rechtsmediziner entschieden hatte, die Verteidigung aber an ihrem Antrag festhielt und eine gerichtliche Entscheidung nicht weiter forciert werden sollte, lenkte die StA ein. So kam es zu einer Verständigung zwischen Verteidigung, StA und Gericht (die Nebenkläger waren zu diesem Zeitpunkt bereits raus), einen Rechtsmediziner aus Köln zu beauftragen.
Hast Du eine andere Erklärung?
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Gast12345
Re: TODESFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022
Zur Info: Der gesamte Podcast ist auch über Amazon Prime (Music) oder Audible abrufbar.
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Bntzrnm
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Re: TODESFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022
Bitte gerne, aber die Technik übernahm den mühevollen Teil
Mir sind noch die Ausschnitte aus der unaufgeforderten Stellungnahme von Frau Aßbichler eingefallen, die für mich auch sehr spannend und neu waren.
Ausschnitte der "unaufgeforderten Stellungnahme" der Vorsitzenden.
Sie brauchten einen Mörder (5/6); Min: 32:28
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Catch22
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Re: TODESFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022
Seit Tagen wird auf Allmystery darüber debattiert, ob der am 18.11.2022 gegen Sebastian durch den Ermittlungsrichter beim AG Rosenheim erlassene Haftbefehl rechtmäßig war oder nicht. Diese Diskussion greift viel zu kurz, als dass ein Schuh daraus würde.
Relevant wird diese Frage im Zusammenhang mit zivilrechtlichen Schadenersatzanspüchen Sebastians. In Betracht kommt eine Haftung von Amtsträgern aufgrund einer rechtswidrigen und schuldhaften Verletzung von Amtspflichten (Amtshaftung, § 839 BGB, Art. 34 GG).
Zunächst zur strafrechtlichen Seite:
Durch die erlittene U-Haft könnte eine Freiheitsberaubung (§ 239 StGB) vorliegen. Wer aber sollte als Täter in Betracht kommen? Etwa der Ermittlungsrichter? Oder die JVA-Beamten?
So einfach ist es nicht. Das Strafrecht kennt den Begriff der mittelbaren Täterschaft (§ 25 Abs. 1 Alt. 2 StGB). Gemeint ist damit, dass sich ein Täter eines Dritten bedient, um die Tat zu begehen. Der Dritte selbst muss dabei gar nicht in böser Absicht gehandelt haben. Er kann als ahnungsloses Werkzeug eingesetzt worden sein.
Als ein solches absichtslos doloses Werkzeug könnte beispielsweise der Ermittlungsrichter fungiert haben. Wer aber könnte als Täter dahinterstecken?
Beantragt worden sein musste der Haftbefehl von einem StA. Dieser wiederum konnte den Antrag nur auf Ermittlungsergebnisse stützen, die ihm von der Polizei zugearbeitet worden waren. Hier liegt der Hund begraben.
Der Haftbefehl (§ 112 ff StPO) gründete auf dem dringenden Tatverdacht (also der vorgeblich hohen Wahrscheinlichkeit der Täterschaft Sebastians), der sich aus der Aussage der Zeugin Verena R. über vermeintliches Täterwissen Sebastians ergeben zu haben schien.
Zur Erinnerung:
Da der dringende Tatverdacht allein auf die Aussage einer einzigen Zeugin (Verena R.) gestützt werden konnte, hätte es zu den Amtspflichten der Beamten gehört, die Aussage Verenas so schnell wie möglich auf Plausibilität zu prüfen. Die zunächst unterlassene Handyauswertung sowie die Aussage von Anna D. hätten als äußerst relevant erkannt und bewertet werden müssen. Die Ermittler hätten dem nachgehen müssen!
Angenommen, die Polizei (und womöglich auch der StA) sei bereits vor Beantragung des Haftbefehls über Verenas Irrtum informiert gewesen, hätte ein Haftbefehl mangels dringenden Tatverdachts vom StA gar nicht beantragt und vom Ermittlungsrichter nicht erlassen werden dürfen.
→ mittelbare Täter = Polizist(en) + evtl. StA
→ ahnungslose Werkzeuge = Ermittlungsrichter + JVA-Beamte
Wäre der Irrtum der Zeugin den Ermittlungsbehörden erst nach der Inhaftierung Sebastians bekanntgeworden, dann hätten die Beamten gleichermaßen erkannt haben müssen, dass damit die Grundlage des dringenden Tatverdachts nicht länger gegeben ist. Der StA hätte die sofortige Freilassung verfügen und die Aufhebung des Haftbefehls beantragen müssen (§ 120 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 Satz 2 StPO).
→ mittelbare Täter = Polizist(en) + evtl. StA
→ ahnungslose Werkzeuge = JVA-Beamte
Wenn nun, wie aus der Hauptverhandlung berichtet wurde, Polizeibeamte die polizeilich protokollierten Erkenntnisse über den Irrtum der Zeugin Verena in der Schublade verschwinden ließen, anstatt sie pflichtgemäß zu den Akten zu nehmen, dann konnten weder die StA noch das Gericht, die Verteidigung und die Nebenklage davon Kenntnis erlangen. Bei Unterschlagung von Beweismitteln, wie sie hier wohl stattgefunden hat, kommt eine Strafbarkeit wegen Urkundenunterdrückung (§ 274 StGB) und Verfolgung Unschuldiger (§ 344 StGB) in Betracht.
→ Täter = Polizist(en)
Vorgenannte Delikte setzen Vorsatz voraus (§ 15 StGB). Urkundenunterdrückung und die Verfolgung Unschuldiger verlangen tatbestandlich eine bestimmte Absicht (Wissen und Wollen). Diese ist oft nur schwer beweisbar. Bei Freiheitsberaubung genügt jedoch bedingter Vorsatz: das Wissen um die Möglichkeit des Eintritts des Taterfolgs und die billigende Inkaufnahme des Taterfolgs (quasi eine laxe Scheißegal-Haltung).
Nebenbei: Dass die GStA München keinen strafrechtlichen Anfangsverdacht (§ 152 Abs. 2 StPO) gegen jene Beamte erkennen könne (siehe hier), kann nur mit der göttlichen Gabe barmherziger Milde erklärt werden. Sonst könnte der Bürger dem abwegigen Gedanken anheimfallen, hier läge Strafvereitelung im Amt vor (§§ 258, 258a StGB).
Nun zurm zivilrechtlichen Aspekt:
Wenn Sebastian durch Freiheitsberaubung, Urkundenunterdrückung, Verfolgung Unschuldiger oder andere rechtswidrig und schuldhaft begangene Pflichtverstöße staatlich Bediensteter ein Schaden erwachsen sein sollte, ist dieser vom Staat zu ersetzen (§ 839 Abs. 1 Satz 1 BGB, Art. 34 Satz 1 GG). Bei Freiheitsberaubung fällt darunter auch der immaterielle Schaden, also ein angemessenes Schmerzensgeld (§ 253 BGB). Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit darf der Staat seine Beamten in Regress nehmen (Art. 34 Satz 2 GG) – müssen tut er es aber nicht.
→ Anspruchsgegner = Freistaat Bayern
→ vertreten durch den Staatsminister des Inneren
→ dieser vertr. d. d. Präsidenten des PP Oberbayern Süd
Der Freistaat Bayern wird entgegenhalten, Sebastian hätte den Schaden ja selbst abwenden können durch Antrag auf Haftprüfung bzw. Einlegung einer Haftbeschwerde (§ 839 Abs. 3 BGB). Weil aber die dafür erforderlichen Beweismittel wegen von der Polizei zu verantwortender Untätigkeit und Unterschlagung weder Sebastian noch seinen Verteidigern zugänglich waren, wird sich der Freistaat auf diese Weise nicht aus der Pflicht stehlen können.
Andernfalls würde sich die Frage stellen, ob den Pflichtverteidigern vorzuwerfen sein könnte (§ 823 BGB), im Ermittlungsverfahren schuldhaft nicht sorgfältig genug nachgefasst zu haben.
→ Anspruchsgegner = RAe Baumgärtl + evtl. Dr. Frank
Alles in allem präsentiert sich ein verschachtelter und auf den ersten Blick verwirrender Sachverhalt, den es in einem Amtshaftungsprozess aufzuklären und zu beweisen gilt. RAin Rick wird dies gelingen.
In diesem Kontext die Rechtmäßigkeit allein des Haftbefehls zu hinterfragen, richtet einen viel zu schmalen Tunnelblick auf den weitläufigen Augiasstall – mit den Rosenheim Cops im Zentrum. Das Thema ist viel komplexer. Dies wollte ich aufzeigen und zur Diskussion anregen.
Relevant wird diese Frage im Zusammenhang mit zivilrechtlichen Schadenersatzanspüchen Sebastians. In Betracht kommt eine Haftung von Amtsträgern aufgrund einer rechtswidrigen und schuldhaften Verletzung von Amtspflichten (Amtshaftung, § 839 BGB, Art. 34 GG).
Zunächst zur strafrechtlichen Seite:
Durch die erlittene U-Haft könnte eine Freiheitsberaubung (§ 239 StGB) vorliegen. Wer aber sollte als Täter in Betracht kommen? Etwa der Ermittlungsrichter? Oder die JVA-Beamten?
So einfach ist es nicht. Das Strafrecht kennt den Begriff der mittelbaren Täterschaft (§ 25 Abs. 1 Alt. 2 StGB). Gemeint ist damit, dass sich ein Täter eines Dritten bedient, um die Tat zu begehen. Der Dritte selbst muss dabei gar nicht in böser Absicht gehandelt haben. Er kann als ahnungsloses Werkzeug eingesetzt worden sein.
Als ein solches absichtslos doloses Werkzeug könnte beispielsweise der Ermittlungsrichter fungiert haben. Wer aber könnte als Täter dahinterstecken?
Beantragt worden sein musste der Haftbefehl von einem StA. Dieser wiederum konnte den Antrag nur auf Ermittlungsergebnisse stützen, die ihm von der Polizei zugearbeitet worden waren. Hier liegt der Hund begraben.
Der Haftbefehl (§ 112 ff StPO) gründete auf dem dringenden Tatverdacht (also der vorgeblich hohen Wahrscheinlichkeit der Täterschaft Sebastians), der sich aus der Aussage der Zeugin Verena R. über vermeintliches Täterwissen Sebastians ergeben zu haben schien.
Zur Erinnerung:
Da der dringende Tatverdacht allein auf die Aussage einer einzigen Zeugin (Verena R.) gestützt werden konnte, hätte es zu den Amtspflichten der Beamten gehört, die Aussage Verenas so schnell wie möglich auf Plausibilität zu prüfen. Die zunächst unterlassene Handyauswertung sowie die Aussage von Anna D. hätten als äußerst relevant erkannt und bewertet werden müssen. Die Ermittler hätten dem nachgehen müssen!
Angenommen, die Polizei (und womöglich auch der StA) sei bereits vor Beantragung des Haftbefehls über Verenas Irrtum informiert gewesen, hätte ein Haftbefehl mangels dringenden Tatverdachts vom StA gar nicht beantragt und vom Ermittlungsrichter nicht erlassen werden dürfen.
→ mittelbare Täter = Polizist(en) + evtl. StA
→ ahnungslose Werkzeuge = Ermittlungsrichter + JVA-Beamte
Wäre der Irrtum der Zeugin den Ermittlungsbehörden erst nach der Inhaftierung Sebastians bekanntgeworden, dann hätten die Beamten gleichermaßen erkannt haben müssen, dass damit die Grundlage des dringenden Tatverdachts nicht länger gegeben ist. Der StA hätte die sofortige Freilassung verfügen und die Aufhebung des Haftbefehls beantragen müssen (§ 120 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 Satz 2 StPO).
→ mittelbare Täter = Polizist(en) + evtl. StA
→ ahnungslose Werkzeuge = JVA-Beamte
Wenn nun, wie aus der Hauptverhandlung berichtet wurde, Polizeibeamte die polizeilich protokollierten Erkenntnisse über den Irrtum der Zeugin Verena in der Schublade verschwinden ließen, anstatt sie pflichtgemäß zu den Akten zu nehmen, dann konnten weder die StA noch das Gericht, die Verteidigung und die Nebenklage davon Kenntnis erlangen. Bei Unterschlagung von Beweismitteln, wie sie hier wohl stattgefunden hat, kommt eine Strafbarkeit wegen Urkundenunterdrückung (§ 274 StGB) und Verfolgung Unschuldiger (§ 344 StGB) in Betracht.
→ Täter = Polizist(en)
Vorgenannte Delikte setzen Vorsatz voraus (§ 15 StGB). Urkundenunterdrückung und die Verfolgung Unschuldiger verlangen tatbestandlich eine bestimmte Absicht (Wissen und Wollen). Diese ist oft nur schwer beweisbar. Bei Freiheitsberaubung genügt jedoch bedingter Vorsatz: das Wissen um die Möglichkeit des Eintritts des Taterfolgs und die billigende Inkaufnahme des Taterfolgs (quasi eine laxe Scheißegal-Haltung).
Nebenbei: Dass die GStA München keinen strafrechtlichen Anfangsverdacht (§ 152 Abs. 2 StPO) gegen jene Beamte erkennen könne (siehe hier), kann nur mit der göttlichen Gabe barmherziger Milde erklärt werden. Sonst könnte der Bürger dem abwegigen Gedanken anheimfallen, hier läge Strafvereitelung im Amt vor (§§ 258, 258a StGB).
Nun zurm zivilrechtlichen Aspekt:
Wenn Sebastian durch Freiheitsberaubung, Urkundenunterdrückung, Verfolgung Unschuldiger oder andere rechtswidrig und schuldhaft begangene Pflichtverstöße staatlich Bediensteter ein Schaden erwachsen sein sollte, ist dieser vom Staat zu ersetzen (§ 839 Abs. 1 Satz 1 BGB, Art. 34 Satz 1 GG). Bei Freiheitsberaubung fällt darunter auch der immaterielle Schaden, also ein angemessenes Schmerzensgeld (§ 253 BGB). Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit darf der Staat seine Beamten in Regress nehmen (Art. 34 Satz 2 GG) – müssen tut er es aber nicht.
→ Anspruchsgegner = Freistaat Bayern
→ vertreten durch den Staatsminister des Inneren
→ dieser vertr. d. d. Präsidenten des PP Oberbayern Süd
Der Freistaat Bayern wird entgegenhalten, Sebastian hätte den Schaden ja selbst abwenden können durch Antrag auf Haftprüfung bzw. Einlegung einer Haftbeschwerde (§ 839 Abs. 3 BGB). Weil aber die dafür erforderlichen Beweismittel wegen von der Polizei zu verantwortender Untätigkeit und Unterschlagung weder Sebastian noch seinen Verteidigern zugänglich waren, wird sich der Freistaat auf diese Weise nicht aus der Pflicht stehlen können.
Andernfalls würde sich die Frage stellen, ob den Pflichtverteidigern vorzuwerfen sein könnte (§ 823 BGB), im Ermittlungsverfahren schuldhaft nicht sorgfältig genug nachgefasst zu haben.
→ Anspruchsgegner = RAe Baumgärtl + evtl. Dr. Frank
Alles in allem präsentiert sich ein verschachtelter und auf den ersten Blick verwirrender Sachverhalt, den es in einem Amtshaftungsprozess aufzuklären und zu beweisen gilt. RAin Rick wird dies gelingen.
In diesem Kontext die Rechtmäßigkeit allein des Haftbefehls zu hinterfragen, richtet einen viel zu schmalen Tunnelblick auf den weitläufigen Augiasstall – mit den Rosenheim Cops im Zentrum. Das Thema ist viel komplexer. Dies wollte ich aufzeigen und zur Diskussion anregen.
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andi55
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Re: TODESFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022
Besorgniserregend lesen sich die Ausführungen von Frau Rückert, bezüglich dem ehemaligen Rotarier Präsidenten aus Aschau (Hohenaschau??)
Will einen Leserbrief veröffentlicht wissen, indem er Behauptungen aufstellt, die nicht der Wahrheit entsprechen, oder doch und er kann sich nur nicht mehr daran erinnern ? Bei den Rotariern werden also in geheimer Mission Gerichtsurteile nachbereitet mit Richtern und Gerichtsmedizinern, die noch geheimer sind als die Mission selbst. Klingt ein bißchen nach Illuminaten . Der Expräsident dieser Rotarier scheint ein Fall für den Prof. Steller zu sein.
Was auch immer hier noch ans Tageslicht kommt, solche Menschen sind es halt die Stimmung im Dorf betreiben.
Kann man gegen ihn vorgehen ? Immerhin wollte er die Leser der Zeit belügen, indem er Falschbehauptungen als Leserbrief veröffentlicht haben wollte.
Will einen Leserbrief veröffentlicht wissen, indem er Behauptungen aufstellt, die nicht der Wahrheit entsprechen, oder doch und er kann sich nur nicht mehr daran erinnern ? Bei den Rotariern werden also in geheimer Mission Gerichtsurteile nachbereitet mit Richtern und Gerichtsmedizinern, die noch geheimer sind als die Mission selbst. Klingt ein bißchen nach Illuminaten . Der Expräsident dieser Rotarier scheint ein Fall für den Prof. Steller zu sein.
Was auch immer hier noch ans Tageslicht kommt, solche Menschen sind es halt die Stimmung im Dorf betreiben.
Kann man gegen ihn vorgehen ? Immerhin wollte er die Leser der Zeit belügen, indem er Falschbehauptungen als Leserbrief veröffentlicht haben wollte.
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Re: TODESFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022
Um wen es sich bei dem ehemaligen Rotarier-Präsidenten aus Aschau handelt, der im September 2024 amtiert hatte, müsste in höheren Kreisen der Aschauer Gesellschaft geläufig sein, vielleicht sogar bekannt im ganzen Dorf. Manch Aschauer dürfte inzwischen wissen, was von diesem honorigen Zeitgenossen zu halten ist. Dies allein ist schon Strafe genug.
Gegenüber der „Zeit“ hatte jener Herr erklärt, „einen“ Rechtsmedizin-Direktor und „eine“ Vorsitzende Richterin zu Vorträgen eingeladen zu haben. Aufgrund eines Beweisantrags der Verteidigung entsandte das Gericht im Oktober 2025 einen Polizeibeamten zum Hausbesuch. Bestritten hat besagter Rotarier bei seiner Einvernahme nun, dass es je solche Vorträge gegeben habe.
Fest steht: Er hat gelogen. Fraglich ist nur, welche der beiden diametralen Behauptungen falsch ist.
Eine strafbare Falschaussage liegt tatbestandlich nicht vor, weil die Polizei (und erst recht „Die Zeit“) kein Gericht oder eine andere „zur eidlichen Vernehmung … zuständige Stelle“ ist (§ 153 StGB). Anderweitige Straftatbestände (wie z. B. üble Nachrede, Verleumdung, falsche Verdächtigung, Nötigung) erscheinen eher fern. Und überschwengliche Lobpreisung aufgrund unwahrer Behauptungen ist per se (wenn nicht weitere Umstände hinzutreten) keine Straftat. Rechtlich war der Rotarier zunächst gut beraten. Etwa von Holderle?
Hätte dieser Ex-Präsident jedoch vor Gericht aussagen müssen, wäre er in der Falle gesessen: auspacken, lügen oder Beugehaft (§§ 153, 154, 161 StGB, § 70 Abs. 2 StPO). Er kann von Glück sagen, dass ihm ein Auftritt im Gerichtssaal erspart blieb.
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andi55
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Re: TODESFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022
@Catch22
Beugehaft hört sich gut an !
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Re: TODESFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022
OVB: 2. Podcast-Folge – „Zwei Prozesse, kein Täter“
Der Kaffeeklatsch des Oberbayerischen Volksblatts (OVB) geht in die nächste Runde. Stark emotionalisierend und tendeziös, ganz nach dem Gusto des OVB, richtet sich der Blick auf den ersten Prozess, die Revision und schließlich den Freispruch und neue Ermittlungen, die es nicht wirklich gibt.
Kein Wort über behördliches Versagen, dafür Verständnis und Milde für Aßbichler. Aufgehoben habe der BGH deren Urteil „nur wegen eines Formfehlers“, inhaltlich sei das Urteil nicht angetastet worden – manipulative Volksverblödung at its best!
Die 2. Folge des OVB-Podcasts (27:46 Min.) findet Ihr hier:
Spotify:
https://open.spotify.com/episode/4FOc6BYCnOB8XMpKcJFlHn
Apple:
https://podcasts.apple.com/us/podcast/d ... 0770844697
Podigee:
https://truecrime-zwischen-inn-und-alpe ... kein-tater
1. Folge „Abschied ohne Antworten“:
viewtopic.php?p=338191#p338191
Vorschau, Videoclips:
viewtopic.php?p=338018#p338018
viewtopic.php?p=338866#p338866
Die OVB-Medien verlautbaren dazu auf Rosenheim24 (mit manipulativem Bild – links im Großformat die „Gute“, rechts davon mickrig klein die „Böse“):
Die Leserkommentare dazu:
https://www.rosenheim24.de/rosenheim/ro ... d-Comments
Video mit Stimmen nach dem ersten Urteil (in obigem Artikel eingebettet, zu Wort kommen RAe Baumgärtl, Dr. Frank, Rick, Dürr und OStA Scharbert):
https://youtu.be/YAczWr6TGBA
Fotostrecke aus der Mottenkiste (im Artikel verlinkt, mit OVB-typisch einfallslosen Bildunterschriften):
Die Leserkommentare dazu:
https://www.rosenheim24.de/bayern/landk ... d-Comments
Eingehämmert wird dem Leser, was er gefälligst zu glauben hat. Deshalb gleich noch ein Traktat, das Detailwissen verspricht, das der Podcast aber nicht liefert:
Die Leserkommentare dazu:
https://www.rosenheim24.de/podcasts/der ... d-Comments
In der nächsten Folge des OVB-Podcasts am 17.06.2026 sollen die gegensätzlichen Sichtweisen von StA und Verteidigung gegenübergestellt werden: Verbrechen versus Unfall. Zu Wort melden werden sich voraussichtlich der Nebenklagevertreter Holderle sowie einer der Verteidiger Rick oder Dr. Georg.
Der Kaffeeklatsch des Oberbayerischen Volksblatts (OVB) geht in die nächste Runde. Stark emotionalisierend und tendeziös, ganz nach dem Gusto des OVB, richtet sich der Blick auf den ersten Prozess, die Revision und schließlich den Freispruch und neue Ermittlungen, die es nicht wirklich gibt.
Kein Wort über behördliches Versagen, dafür Verständnis und Milde für Aßbichler. Aufgehoben habe der BGH deren Urteil „nur wegen eines Formfehlers“, inhaltlich sei das Urteil nicht angetastet worden – manipulative Volksverblödung at its best!
Die 2. Folge des OVB-Podcasts (27:46 Min.) findet Ihr hier:
Spotify:
https://open.spotify.com/episode/4FOc6BYCnOB8XMpKcJFlHn
Apple:
https://podcasts.apple.com/us/podcast/d ... 0770844697
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1. Folge „Abschied ohne Antworten“:
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Vorschau, Videoclips:
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viewtopic.php?p=338866#p338866
Die OVB-Medien verlautbaren dazu auf Rosenheim24 (mit manipulativem Bild – links im Großformat die „Gute“, rechts davon mickrig klein die „Böse“):
Die Leserkommentare dazu:
https://www.rosenheim24.de/rosenheim/ro ... d-Comments
Video mit Stimmen nach dem ersten Urteil (in obigem Artikel eingebettet, zu Wort kommen RAe Baumgärtl, Dr. Frank, Rick, Dürr und OStA Scharbert):
https://youtu.be/YAczWr6TGBA
Fotostrecke aus der Mottenkiste (im Artikel verlinkt, mit OVB-typisch einfallslosen Bildunterschriften):
Die Leserkommentare dazu:
https://www.rosenheim24.de/bayern/landk ... d-Comments
Eingehämmert wird dem Leser, was er gefälligst zu glauben hat. Deshalb gleich noch ein Traktat, das Detailwissen verspricht, das der Podcast aber nicht liefert:
Die Leserkommentare dazu:
https://www.rosenheim24.de/podcasts/der ... d-Comments
In der nächsten Folge des OVB-Podcasts am 17.06.2026 sollen die gegensätzlichen Sichtweisen von StA und Verteidigung gegenübergestellt werden: Verbrechen versus Unfall. Zu Wort melden werden sich voraussichtlich der Nebenklagevertreter Holderle sowie einer der Verteidiger Rick oder Dr. Georg.
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Re: TODESFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022
Die manipulative Rhetorik des OVB-Podcasts sehr gut auf den Punkt gebracht hat @XluX auf Allmystery.
In der Nacht hatte ich nicht mehr die Muße, näher auf die haarsträubende Darstellung durch das OVB einzugehen. Deshalb nun hier die Eindrücke von @XluX, die auch mir beim Anhören sofort durch den Kopf geschossen waren:
Hinzufügen möchte ich noch zwei Punkte:
► Der eingespielte O-Ton des Vaters von Hanna erscheint wenig glaubhaft. Anlässlich des Rückzugs der Nebenkläger hatte das OVB einen Videoclip veröffentlicht, in dem der Vater erklärt, dass er – der Expertise des Aussagepsychologen Steller zum Trotz! – dem JVA-Zeugen glaube:
Adrian M. sei im Vernehmungsvideo „sehr glaubwürdig aufgetreten“, er habe „sehr zusammenhängend erklärt“ und „nicht gestockt“. Seit dessen erster Aussage 2023 habe der JVA-Zeuge viel über den Fall gelesen und mit seiner Erinnerung vermischt, was wohl die Diskrepanzen in seinen Aussagen erklären soll. Lässt sich eine solche Realitätsverweigerung noch allein mit der Einflüsterung Holderles erklären?
Siehe hier:
viewtopic.php?p=305322#p305322
Videoclip im Artikel:
https://www.rosenheim24.de/rosenheim/ch ... 79713.html (Paywall)
ohne Paywall („Option 4“ wählen):
https://www.removepaywall.com/search?ur ... 79713.html
► Herabwürdigend betont Michael Weiser mehrfach, wie aggressiv RAin Rick bei Gericht aufgetreten sei. Seltsam, dass andere Frau Rick als ruhig und besonnen wahrnehmen.
Wie sollte denn ein Verteidiger agieren, der einen unschuldig eingeknasteten OVB-Redakteur raushauen müsste?
So handzahm und verdruckst wie Baumgärtl, Frank oder Dürr? Wenn‘s um die eigene Haut geht, dann doch wohl am liebsten wie ein feuerspeiender Kampfdrache, nicht wahr, Herr Weiser? Auf die königlich bayerische Tradition friedvoller Heimatidylle, gerade gegenüber der Obrigkeit und im Gerichtssaal, die Sie selbst nur allzu gerne herbeizuschreiben trachten, würden dann Sie doch als erster pfeifen, oder etwa nicht?
Nachtrag
„Sophies“ jüngste Podcast-Folgen zum Eiskeller-Fall vom 02.12.2025 (siehe hier) und vom 14.10.2025 (siehe hier) wurden aus dem Netz genommen! Eine schändliche Hetze hatte die angebliche Staatsanwältin aus Aschau betrieben und damit das Beamtenrecht und mutmaßlich auch das Strafrecht tangiert (siehe hier). Ob sie nun das OVB berät?
In der Nacht hatte ich nicht mehr die Muße, näher auf die haarsträubende Darstellung durch das OVB einzugehen. Deshalb nun hier die Eindrücke von @XluX, die auch mir beim Anhören sofort durch den Kopf geschossen waren:
Hinzufügen möchte ich noch zwei Punkte:
► Der eingespielte O-Ton des Vaters von Hanna erscheint wenig glaubhaft. Anlässlich des Rückzugs der Nebenkläger hatte das OVB einen Videoclip veröffentlicht, in dem der Vater erklärt, dass er – der Expertise des Aussagepsychologen Steller zum Trotz! – dem JVA-Zeugen glaube:
Adrian M. sei im Vernehmungsvideo „sehr glaubwürdig aufgetreten“, er habe „sehr zusammenhängend erklärt“ und „nicht gestockt“. Seit dessen erster Aussage 2023 habe der JVA-Zeuge viel über den Fall gelesen und mit seiner Erinnerung vermischt, was wohl die Diskrepanzen in seinen Aussagen erklären soll. Lässt sich eine solche Realitätsverweigerung noch allein mit der Einflüsterung Holderles erklären?
Siehe hier:
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Videoclip im Artikel:
https://www.rosenheim24.de/rosenheim/ch ... 79713.html (Paywall)
ohne Paywall („Option 4“ wählen):
https://www.removepaywall.com/search?ur ... 79713.html
► Herabwürdigend betont Michael Weiser mehrfach, wie aggressiv RAin Rick bei Gericht aufgetreten sei. Seltsam, dass andere Frau Rick als ruhig und besonnen wahrnehmen.
Wie sollte denn ein Verteidiger agieren, der einen unschuldig eingeknasteten OVB-Redakteur raushauen müsste?
So handzahm und verdruckst wie Baumgärtl, Frank oder Dürr? Wenn‘s um die eigene Haut geht, dann doch wohl am liebsten wie ein feuerspeiender Kampfdrache, nicht wahr, Herr Weiser? Auf die königlich bayerische Tradition friedvoller Heimatidylle, gerade gegenüber der Obrigkeit und im Gerichtssaal, die Sie selbst nur allzu gerne herbeizuschreiben trachten, würden dann Sie doch als erster pfeifen, oder etwa nicht?
Nachtrag
„Sophies“ jüngste Podcast-Folgen zum Eiskeller-Fall vom 02.12.2025 (siehe hier) und vom 14.10.2025 (siehe hier) wurden aus dem Netz genommen! Eine schändliche Hetze hatte die angebliche Staatsanwältin aus Aschau betrieben und damit das Beamtenrecht und mutmaßlich auch das Strafrecht tangiert (siehe hier). Ob sie nun das OVB berät?
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Re: TODESFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022
Inzwischen fand ich Gelegenheit, auch die kostenpflichtigen Folgen des Podcasts der „Zeit“ (siehe hier) anzuhören.
In Folge 4 wird zitiert aus der Begutachtung durch den Hamburger Rechtsmediziner Klaus Püschel. RAin Rick stellte im ersten Rechtsgang am 08.02.2024 einen Beweisantrag, Püschel als weiteren Sachverständigen hinzuzuziehen. Zugleich präsentierte sie dem Gericht Püschels Ersteinschätzung.
Brüsk abgelehnt wurde von der Aßbichlerschen Kammer der Beweisantrag (welcher der Gründe aus § 244 Abs. 3 Satz 3 Nr. 1–5, Abs. 4 StPO vom Gericht bemüht wurde, blieb unklar). Und vom Nebenklagevertreter Holderle wurde RAin Rick mit einer absurden Strafanzeige überzogen, weil die Verteidigerin das Obduktionsgutachten der Münchener LMU dem Hamburger Rechtsmediziner als Arbeitsgrundlage überlassen hatte (§ 203 StGB; das Recht des Angeklagten auf Verteidigung überwiegt jedoch die schutzwürdigen Interessen der Toten).
Püschels Expertise hätte das Luftschloss vom Meuchelmörder in sich zusammenstürzen lassen. (Die Sechskantschrauben am Schütz der Oberprienmühle waren der Verteidigung zu diesem Zeitpunkt noch nicht bekannt.)
Hier das Zitat Püschels, das Aßbichler und Holderle auf die Palme brachte – und auch die oft diskutierten „Schwimmbewegungen“ erklären sich im Kontext wie von selbst:
Das Wolkenkuckucksheim der Staatsanwaltschaft und Aßbichlers Kammer offenbart der in Folge 5 zitierte, inzwischen legendäre E-Mail-Verkehr von StA Wolfgang Fiedler mit der Vorsitzenden „Jacqu“ Aßbichler vom 03.01.2024 – erstmals in epischer Breite:
Folge 6 schließlich beleuchtet Details aus der zweiten Hauptverhandlung in Laufen. Los geht‘s mit einer Rechtsmediziner-Tombola voller Nieten und der Charakterisierung der neuen Vorsitzenden Heike Will. Im Kleid zuckersüßer Liebenswürdigkeit stellt sie bohrende Fragen, vor denen es kein Entrinnen gibt. Als erste in ihre Fänge geraten die Rosenheim Cops. Der Mitschrieb aus der Hauptverhandlung stützt Sabine Rückerts Erinnerung.
Die Gutachter Soyka und Steller hatten dem JVA-Zeugen Adrian M., einem „Sabbelkopp und Märchenerzähler“, attestiert, dass in dessen Aussage kein Körnchen Wahrheit steckt. Die Krone setzt dem Ganzen der Staatsanwalt auf:
Vorgelesen werden zwei Presseerklärungen, wie sie gegensätzlicher kaum sein können: Voller Vorwürfe zogen sich die Nebenkläger zurück – mit einer vor Larmoyanz triefenden Presseerklärung Holderles (siehe auch hier, im 2. Spoiler). Die Verteidiger konterten mit einer eigenen Presseerklärung und erinnerten Holderle an dessen Pflichten als Rechtsanwalt und Nebenklagevertreter (siehe auch hier, im 5. Spoiler). Hannas Eltern erwarten, was ein Strafprozess nicht leisten kann, und ihr Rechtsbeistand erklärt es ihnen nicht.
Sabine Rückert schildert, welchen Qualen Sebastian in der U-Haft ausgesetzt war, wie er gepiesackt und gemobbt wurde, dass er laut weiterer Zeugen aus der JVA die Tat stets bestritten hatte. Ebenso erfahren wir, wie sich im Laufe der Zeit Sebastians Freunde gegen ihn wandten, sich zu seinen Feinden erklärten.
Geradewegs ein Komplott abgesprochener Falschaussagen offenbart sich im Dreigestirn von Verena, Lea und deren Mutter Angela R. Mit plump vorgetäuschten Gedächtnislücken will sich die Damen-Combo vor Strafverfolgung schützen – bis Absprachen in Handy-Chats das Lügengebäude zum Einsturz bringen. Lea verlässt den Saal „laut heulend wie ein Schlosshund“.
Zurück in den November 2022. Schon damals wusste die Polizei, dass Verenas Aussage nicht stimmen konnte – ein Umstand der m. E. in dem bevorstehenden Amtshaftungsprozess eine zentrale Rolle spielen dürfte:
Zu technischen Aspekten wie etwa zur Auswertung von Hannas Handy findet Sabine Rückert nur schwer Zugang. Der Hörer erfährt darüber nichts Neues.
Nachdem alle Verdachtsmomente gegen Sebastian ausgeräumt waren, spielten auch Rechtsmedizin und Hydromechanik keine Rolle mehr. „Mit Glanz und Gloria“ wurde Sebastian freigesprochen.
Aber „in dieser Gegend leben
► all die Polizisten, die Mist gebaut haben,
► die Staatsanwälte, die einen Unschuldigen verfolgt haben,
► die Richter, die einen Unschuldigen verurteilt haben,
► die Eltern der Toten,
► die Freunde der Toten,
► der Nebenklagevertreter Holderle,
die alle nach Kräften mitgeholfen haben, Sebastian verdächtig zu machen“ (Folge 6, ca. Min. 1:05:10 bis 1:05:35).
Eine spannende Frage (Folge 6, ca. Min. 35:19 bis 38:57): Krimiformate wie „Tatort“ hätten den Sonntags-Gottesdienst abgelöst. Die Welt sei wieder heil, wenn es einen Schuldigen gebe. Lässt sich damit erklären, dass viele Menschen in der Region vor den Kopf gestoßen sind, wenn der Angeklagte plötzlich unschuldig ist? Gilt seine Schuld deshalb bei vielen nach wie vor und wider besseres Wissen als unverrückbare Tatsache?
Sebastian hat Aschau verlassen und wohnt jetzt woanders, weil er sich diesem Druck nicht mehr aussetzen will. Auch er muss heilen. Das kann er nicht, wenn jeder zweite die Straßenseite wechselt, wenn er ihm begegnet (Folge 6, ca. Min. 1:06:58 bis 1:07:28).
Derweil ermittelt die Staatsanwaltschaft weiter in Richtung eines Gewaltverbrechens – diesmal gegen Unbekannt – und behauptet, Fehler aufgearbeitet zu haben (siehe auch hier und hier). „Wir haben alles richtig gemacht. Da merkt man wieder, man ist in Bayern. Und ich möchte nicht wissen, was dieses Verfahren den bayerischen Steuerzahler gekostet hat …“, resümiert Sabine Rückert (Folge 6, ab ca. Min. 1:12:11).

Probe-Abo (während der ersten 4 Wochen kostenlos, innerhalb dieses Zeitraums jederzeit kündbar):
https://premium.zeit.de/bestellung/1980 ... zede#start
Gratis-Ausgabe von „Zeit Verbrechen“ mit kostenlosem Zugriff auf Podcasts für 8 Wochen (Abo jederzeit monatlich kündbar):
https://abo.zeit.de/zeit_verbrechen/?ic ... Standard.x
Zwei Randnotizen
In Folge 4 wird zitiert aus der Begutachtung durch den Hamburger Rechtsmediziner Klaus Püschel. RAin Rick stellte im ersten Rechtsgang am 08.02.2024 einen Beweisantrag, Püschel als weiteren Sachverständigen hinzuzuziehen. Zugleich präsentierte sie dem Gericht Püschels Ersteinschätzung.
Brüsk abgelehnt wurde von der Aßbichlerschen Kammer der Beweisantrag (welcher der Gründe aus § 244 Abs. 3 Satz 3 Nr. 1–5, Abs. 4 StPO vom Gericht bemüht wurde, blieb unklar). Und vom Nebenklagevertreter Holderle wurde RAin Rick mit einer absurden Strafanzeige überzogen, weil die Verteidigerin das Obduktionsgutachten der Münchener LMU dem Hamburger Rechtsmediziner als Arbeitsgrundlage überlassen hatte (§ 203 StGB; das Recht des Angeklagten auf Verteidigung überwiegt jedoch die schutzwürdigen Interessen der Toten).
Püschels Expertise hätte das Luftschloss vom Meuchelmörder in sich zusammenstürzen lassen. (Die Sechskantschrauben am Schütz der Oberprienmühle waren der Verteidigung zu diesem Zeitpunkt noch nicht bekannt.)
Hier das Zitat Püschels, das Aßbichler und Holderle auf die Palme brachte – und auch die oft diskutierten „Schwimmbewegungen“ erklären sich im Kontext wie von selbst:
Das Wolkenkuckucksheim der Staatsanwaltschaft und Aßbichlers Kammer offenbart der in Folge 5 zitierte, inzwischen legendäre E-Mail-Verkehr von StA Wolfgang Fiedler mit der Vorsitzenden „Jacqu“ Aßbichler vom 03.01.2024 – erstmals in epischer Breite:
Folge 6 schließlich beleuchtet Details aus der zweiten Hauptverhandlung in Laufen. Los geht‘s mit einer Rechtsmediziner-Tombola voller Nieten und der Charakterisierung der neuen Vorsitzenden Heike Will. Im Kleid zuckersüßer Liebenswürdigkeit stellt sie bohrende Fragen, vor denen es kein Entrinnen gibt. Als erste in ihre Fänge geraten die Rosenheim Cops. Der Mitschrieb aus der Hauptverhandlung stützt Sabine Rückerts Erinnerung.
Die Gutachter Soyka und Steller hatten dem JVA-Zeugen Adrian M., einem „Sabbelkopp und Märchenerzähler“, attestiert, dass in dessen Aussage kein Körnchen Wahrheit steckt. Die Krone setzt dem Ganzen der Staatsanwalt auf:
Vorgelesen werden zwei Presseerklärungen, wie sie gegensätzlicher kaum sein können: Voller Vorwürfe zogen sich die Nebenkläger zurück – mit einer vor Larmoyanz triefenden Presseerklärung Holderles (siehe auch hier, im 2. Spoiler). Die Verteidiger konterten mit einer eigenen Presseerklärung und erinnerten Holderle an dessen Pflichten als Rechtsanwalt und Nebenklagevertreter (siehe auch hier, im 5. Spoiler). Hannas Eltern erwarten, was ein Strafprozess nicht leisten kann, und ihr Rechtsbeistand erklärt es ihnen nicht.
Sabine Rückert schildert, welchen Qualen Sebastian in der U-Haft ausgesetzt war, wie er gepiesackt und gemobbt wurde, dass er laut weiterer Zeugen aus der JVA die Tat stets bestritten hatte. Ebenso erfahren wir, wie sich im Laufe der Zeit Sebastians Freunde gegen ihn wandten, sich zu seinen Feinden erklärten.
Geradewegs ein Komplott abgesprochener Falschaussagen offenbart sich im Dreigestirn von Verena, Lea und deren Mutter Angela R. Mit plump vorgetäuschten Gedächtnislücken will sich die Damen-Combo vor Strafverfolgung schützen – bis Absprachen in Handy-Chats das Lügengebäude zum Einsturz bringen. Lea verlässt den Saal „laut heulend wie ein Schlosshund“.
Zurück in den November 2022. Schon damals wusste die Polizei, dass Verenas Aussage nicht stimmen konnte – ein Umstand der m. E. in dem bevorstehenden Amtshaftungsprozess eine zentrale Rolle spielen dürfte:
Zu technischen Aspekten wie etwa zur Auswertung von Hannas Handy findet Sabine Rückert nur schwer Zugang. Der Hörer erfährt darüber nichts Neues.
Nachdem alle Verdachtsmomente gegen Sebastian ausgeräumt waren, spielten auch Rechtsmedizin und Hydromechanik keine Rolle mehr. „Mit Glanz und Gloria“ wurde Sebastian freigesprochen.
Aber „in dieser Gegend leben
► all die Polizisten, die Mist gebaut haben,
► die Staatsanwälte, die einen Unschuldigen verfolgt haben,
► die Richter, die einen Unschuldigen verurteilt haben,
► die Eltern der Toten,
► die Freunde der Toten,
► der Nebenklagevertreter Holderle,
die alle nach Kräften mitgeholfen haben, Sebastian verdächtig zu machen“ (Folge 6, ca. Min. 1:05:10 bis 1:05:35).
Eine spannende Frage (Folge 6, ca. Min. 35:19 bis 38:57): Krimiformate wie „Tatort“ hätten den Sonntags-Gottesdienst abgelöst. Die Welt sei wieder heil, wenn es einen Schuldigen gebe. Lässt sich damit erklären, dass viele Menschen in der Region vor den Kopf gestoßen sind, wenn der Angeklagte plötzlich unschuldig ist? Gilt seine Schuld deshalb bei vielen nach wie vor und wider besseres Wissen als unverrückbare Tatsache?
Sebastian hat Aschau verlassen und wohnt jetzt woanders, weil er sich diesem Druck nicht mehr aussetzen will. Auch er muss heilen. Das kann er nicht, wenn jeder zweite die Straßenseite wechselt, wenn er ihm begegnet (Folge 6, ca. Min. 1:06:58 bis 1:07:28).
Derweil ermittelt die Staatsanwaltschaft weiter in Richtung eines Gewaltverbrechens – diesmal gegen Unbekannt – und behauptet, Fehler aufgearbeitet zu haben (siehe auch hier und hier). „Wir haben alles richtig gemacht. Da merkt man wieder, man ist in Bayern. Und ich möchte nicht wissen, was dieses Verfahren den bayerischen Steuerzahler gekostet hat …“, resümiert Sabine Rückert (Folge 6, ab ca. Min. 1:12:11).
fassbinder hat geschrieben: ↑Donnerstag, 28. Mai 2026, 20:00:00 … es lohnt sich ein Probeabo abzuschließen. …
Mit Fakten, Zusammenhängen und Hintergründen überzeugt der Podcast der „Zeit“ – ein informativer Überblick von den Anfängen bis zum vorläufigen Ende des Eiskeller-Falls. Weit über die hier im Thread transkribierten Passagen hinaus sorgen Sabine Rückert und Andreas Sentker für Spannung und Kurzweil. Dieser Podcast ist ein Gewinn! Auch für angestammte OVB-Leser, die ihr Dasein mit einem sinnstiftenden Inhalt bereichern wollen.
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Zwei Randnotizen
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Heckengäu
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Re: TODESFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022
Wieso hat der zu Unrecht angklagte Mann auf die Herausgabe der 18 beschlagnahmten Spielgeräte verzichtet?Peinliche Klatsche für StA Traunstein
StA klagt strafloses Handeln an und arrestiert zu Unrecht Vermögen – Verteidiger klärt auf und bewirkt Einstellung des Verfahrens beim AG Traunstein:
OVB am 06.06.2026:
https://www.ippen.media/netzwerk/lokale ... 38850.html (ohne Paywall)
Das ist für mich vollkommen unverständig. Hier scheint mir etwas nicht zu stimmen
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Catch22
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Re: TODESFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022
Das OVB berichtet über einen Sachverhalt, den der Reporter, der sogar mit einfachster Recherche fremdelt, wohl selbst nicht ganz durchdrungen hat. Kennen wir das nicht zur Genüge aus dem Eiskeller-Fall?
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Catch22
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Re: TODESFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022
Wikipedia: Kapitaler Bockmist
Über den „wegen Hochwassers reißerisch“ strömenden Bärbach ließ sich ja noch schmunzeln. Nach immerhin dreieinhalb Monaten wurde dieser Schnitzer berichtigt. Viel schlimmer aber wiegen sachliche Fehler, die zu fulminantem Bullshit kumulieren:
Richtig ist:
Seit 30.01.2026 fristet dieser halbgare Wikipedia-Artikel sein Dasein. Wie lange mag es noch dauern, bis der darin enthaltene Bockmist erforscht, entdeckt und ausgeräumt wird?
Über den „wegen Hochwassers reißerisch“ strömenden Bärbach ließ sich ja noch schmunzeln. Nach immerhin dreieinhalb Monaten wurde dieser Schnitzer berichtigt. Viel schlimmer aber wiegen sachliche Fehler, die zu fulminantem Bullshit kumulieren:
Richtig ist:
Seit 30.01.2026 fristet dieser halbgare Wikipedia-Artikel sein Dasein. Wie lange mag es noch dauern, bis der darin enthaltene Bockmist erforscht, entdeckt und ausgeräumt wird?
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Re: TODESFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022
Erste seismische Erschütterungen
Trifft der „Stachel im Arsch der bayerischen Strafjustiz“, wie RAin Rick von Sabine Rückert („Die Zeit“) genannt wird, erneut die Rosenheim Cops und StA Fiedler? In Habachtstellung bringt sich, allen voran, das Oberbayerische Volksblatt (OVB). Das Lokalorgan für Heimatidylle stichelt, voller Häme und Spott greifen die Leser den Ball auf.
Beginn eines Mordprozesses vor dem LG Traunstein am 09.06.2026:
Fortsetzung am 11.06.2026 – voraus ging ein Verteidigerwechsel, entlassen wurde der Rosenheimer RA Andreas Leicher, kommen soll ein zweiter Pflichtverteidiger, schon jetzt wurde eine Verlängerung bis in den Oktober terminiert:
Hämische Stammtischkommentare über RAin Rick als Echo auf den jüngsten OVB-Artikel spiegeln erneut die feindselig aufgeheizte, vorverurteilende Stimmung im Chiemgau:
Bemerkenswert: Vom OVB nach dessen trügerischem Erfolg im ersten Eiskeller-Prozess als „Oberstaatsanwalt“ tituliert (siehe hier im Spoiler, 1. Absatz, und hier im 1. Spoiler, 2. Zwischentitel), rangiert Wolfgang Fiedler nunmehr wieder nur als „Staatsanwalt“. Eine Zeitungsente oder eine disziplinarische Zurückstufung (Art. 10 BayDG) aufgrund des Bankrotts im Eiskeller-Fall?
Fiedler gegen Rick – der Prozess gegen den Koch Abdelrehim M. aus Bad Aibling verspricht spannend zu werden. Wie werden sich die Beweislage und die Atmosphäre bei Gericht entwickeln? Kommen abermals Fehler der Rosenheimer Polizei ans Licht? Was hat es mit dem Spaten und der Decke auf sich? Femizid oder verlassener Ehemann und Familienvater?
Trifft der „Stachel im Arsch der bayerischen Strafjustiz“, wie RAin Rick von Sabine Rückert („Die Zeit“) genannt wird, erneut die Rosenheim Cops und StA Fiedler? In Habachtstellung bringt sich, allen voran, das Oberbayerische Volksblatt (OVB). Das Lokalorgan für Heimatidylle stichelt, voller Häme und Spott greifen die Leser den Ball auf.
Beginn eines Mordprozesses vor dem LG Traunstein am 09.06.2026:
Fortsetzung am 11.06.2026 – voraus ging ein Verteidigerwechsel, entlassen wurde der Rosenheimer RA Andreas Leicher, kommen soll ein zweiter Pflichtverteidiger, schon jetzt wurde eine Verlängerung bis in den Oktober terminiert:
Hämische Stammtischkommentare über RAin Rick als Echo auf den jüngsten OVB-Artikel spiegeln erneut die feindselig aufgeheizte, vorverurteilende Stimmung im Chiemgau:
Bemerkenswert: Vom OVB nach dessen trügerischem Erfolg im ersten Eiskeller-Prozess als „Oberstaatsanwalt“ tituliert (siehe hier im Spoiler, 1. Absatz, und hier im 1. Spoiler, 2. Zwischentitel), rangiert Wolfgang Fiedler nunmehr wieder nur als „Staatsanwalt“. Eine Zeitungsente oder eine disziplinarische Zurückstufung (Art. 10 BayDG) aufgrund des Bankrotts im Eiskeller-Fall?
Fiedler gegen Rick – der Prozess gegen den Koch Abdelrehim M. aus Bad Aibling verspricht spannend zu werden. Wie werden sich die Beweislage und die Atmosphäre bei Gericht entwickeln? Kommen abermals Fehler der Rosenheimer Polizei ans Licht? Was hat es mit dem Spaten und der Decke auf sich? Femizid oder verlassener Ehemann und Familienvater?
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