TODESFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

ÖFFENTLICHE DISKUSSION
Fälle: Arian Arnold, Jenny Böken, Kirsten Heisig, Unbek. Junge (Oelsa/Osterzgebirge), Isabelle Kellenberger, Malina Klaar, Yolanda Klug, Elisa Lam, Paula Maaßen, Christian Morgenstern, Theresa Stahl, Georgeta Tapu
andi55
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Re: TODESFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von andi55 »

Vorweg schon mal sorry, dass ich hier noch eine andere Baustelle eröffne, aber es beschäftigt mich .
Wer hat eigentlich der Presse, allen voran den lokalen Medien im Chiemgau, diese Flut an Bildern und Foto's von Hanna zur Verfügung gestellt ?
Dass aufgrund des großen öffentlichen Interesse ein oder zwei Fotos von ihr erscheinen, wäre ja noch im Rahmen, aber dass unzählige private Fotos ohne ihr Einverständnis in den Zeitungen erschienen, finde ich respektlos !! Wenn man im Eiskeller feiern geht, ist einem bewußt , dass es einen Partyfotografen gibt und die Bilder womöglich auf der Facebookseite des Club's erscheinen. Bei privaten Fotos sieht das aber komplett anders aus.
Die Schlagzahl an Veröffentlichungen privater Aufnahmen von Hanna wurde ja kurz vor Beginn des zweiten Prozesses nochmal arg nach oben
geschraubt , um möglichst viele Emotionen zu erzeugen. Einfach nur platt ! Und über den Kopf einer Verstorbenen hinweg , von der niemand weiß, ob sie damit einverstanden gewesen wäre oder nicht ! Nicht jeder will private Aufnahmen von sich in den Zeitungen sehen !
Was mit Bildern alles passieren kann, sieht man ja im Fall Ulmen/Fernandez. ( Der Form halber, es gilt die Unschuldsvermutung usw.)
Fazit: Jeder muss selbst entscheiden, ob und welche Fotos von ihm veröffentlicht werden, eine verstorbene Person kann das leider nicht mehr, daher hat das Umfeld hier eine Verantwortung !
Catch22
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Re: TODESFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von Catch22 »

fassbinder hat geschrieben: ↑Samstag, 30. Mai 2026, 14:23:08 … Peschel soll im Rahmen seiner Stellungnahme über den BA [Befangenheitsantrag] gesagt haben, dass er ohnehin nicht kommen kann, da er nicht verantworten könne, dass gegen seine Kollegin [Mützel] eventuell rechtliche Schritte eingeleitet werden könnten, sollte er zu einem diametralen Ergebnis kommen.
Danke für die Klarstellung.

Der stellvertretende Chef der Münchener Rechtsmedizin (Peschel) verschanzte sich hinter der wohl bewusst falsch verstandenen, arbeits- bzw. beamtenrechtlichen Fürsorgepflicht gegenüber seiner Mitarbeiterin Mützel, um diese und damit sein eigenes Institut fachlich nicht bloßstellen zu müssen – nachdem zuvor Direktor Graw durch die privaten Wohnzimmer des Chiemgauer Rotary-Clubs getingelt war, um die erbärmliche Arbeit der Rosenheim Cops, der StA, von Aßbichlers Jugendkammer sowie von Mützel und Adamec als Sternstunde rechtsstaatlicher Aufklärung zu feiern (siehe hier im Spoiler „Die Zeit“ vom 30.07.2025 und hier im 4. Spoiler die PNP vom 29.09.2025). Des Direktors Worte, zitiert von der PNP, man habe „schon den Richtigen erwischt“, erinnern an die Headline einer verlogenen Propaganda-Orgie Holderles im Focus (siehe hier im Spoiler). Auch Holderle steckt bis zur Halskrause im Sumpf dieses unsäglichen Aßbichlerschen Klüngels.

Der einst erstklassige Ruf, den Eisenmenger für die Münchener Rechtsmedizin erarbeitet hatte, scheint nicht nur endgültig dahin, sondern wird von seinen Nachfolgern auch noch mit Füßen getreten.

fassbinder hat geschrieben: ↑Samstag, 30. Mai 2026, 14:23:08 Senkert liest den Brief [einer mit Aßbichler befreundeten Richterin am AG Kelheim an „Die Zeit“]:

„Frau Sabine Rückert hat kürzlich einen Artikel lanciert, in dem der Fall Hanna W. aus Aschau angeblich unfassend recherchiert wurde. … Ich selbst, war an circa zehn Verhandlungstagen vor Ort, da ich in der Gegend wohne und gute Beziehungen zu Aschau habe. …“
Wer einen Artikel „lanciert“, bedient sich laut Duden durch Ausnutzen seiner Beziehungen geschickter Manipulation, um Informationen gezielt in die Öffentlichkeit gelangen zu lassen und sich so in eine vorteilhafte Position zu bringen. Ein Journalist lanciert keine Artikel ins eigene Blatt. Allenfalls ist ein Journalist Versuchen Dritter ausgesetzt, die über sich in bestimmter Weise berichtet wissen wollen. Ein plumper Angriff gegen RAin Rick als Einflüsterin einer Journalistin, die‘s angeblich nötig hat. Eine bodenlose Frechheit gegenüber einem Medium wie der „Zeit“!

Und wer sich „an circa zehn Verhandlungstagen vor Ort“ in Traunstein aufgehalten haben will anstatt an seinem Arbeitsplatz in Kelheim, musste dafür in toto zwei Wochen blaugemacht oder Urlaub geopfert haben. Schön, wenn eine Vorsitzende solche Freundinnen hat. Sie wird sie gebraucht haben.

fassbinder hat geschrieben: ↑Samstag, 30. Mai 2026, 14:23:08 … „… Ich habe miterlebt, mit welcher Mühe und Aufwand die Polizei, die Ermittler, die Staatsanwaltschaft, das Gericht und die Anwälte alles gegeben haben, um das Verbrechen aufzuklären. Hunderte von Zeugen und Indizien aufwendig geprüft. Ich erwarte, dass dieser Fall nochmal richtig recherchiert und klargestellt wird.“
„Mühe und Aufwand“ sind nicht gleichbedeutend mit Sorgfalt und fachlicher Befähigung. In die Fänge dieser Amtsrichterin möchte man nicht geraten.


andi55 hat geschrieben: ↑Samstag, 30. Mai 2026, 19:45:16 … Wer hat eigentlich der Presse, allen voran den lokalen Medien im Chiemgau, diese Flut an Bildern und Fotos von Hanna zur Verfügung gestellt? … Und über den Kopf einer Verstorbenen hinweg, von der niemand weiß, ob sie damit einverstanden gewesen wäre oder nicht! …
Dreier Voraussetzungen bedarf es für die Medien:
► Zugriff auf die Fotos,
► Einwilligung der abgebildeten Person,
► Gewährung eines Nutzungsrechts durch den Fotografen.

Das Recht am eigenen Bild schützt die abgebildete Person. Vor Veröffentlichung ist deren Einwilligung einzuholen. Nach deren Tod geht dieses Recht für zehn Jahre auf die Eltern über (bei einem kinderlosen Single, § 22 KunstUrhG).

Allerdings könnte Hanna mittlerweile als „relative Person der Zeitgeschichte“ gesehen werden, was nach Abwägung zwischen dem Persönlichkeitsrecht und dem öffentlichen Informationsinteresse eine Veröffentlichung auch ohne Einwilligung der Eltern gestatten würde (§ 23 Abs. 1 Nr. 1 KunstUrhG).

Zudem gilt es, die Rechte des Fotografen zu beachten: für gewöhnliche Lichtbilder das Leistungsschutzrecht (§ 72 UrhG) bzw. in Fällen besonderer geistiger Schöpfungshöhe für Lichtbildwerke das Urheberrecht (§ 2 Abs. 1 Nr. 5 UrhG). Der Fotograf muss ein Nutzungsrecht zur Vervielfältigung und Verbreitung einräumen.

Letzlich aber kann ein Presseorgan nur solche Bilder publizieren, derer es auch körperlich habhaft wird. Deshalb ist davon auszugehen, dass Hannas Eltern die Bilder ausgewählt und, verbunden mit der Einwilligung zur Veröffentlichung und unter Nennung des Fotografen, zur Verfügung gestellt haben, möglicherweise gegen Honorar. Dabei steht es ihnen frei, sich von ihrem RA beraten und vertreten zu lassen.

Pikant ist die Rolle des Nebenklagevertreters Holderle:

Als der erste Artikel von Sabine Rückert erschienen war (siehe hier), echauffierte sich Holderle im OVB darüber, „Die Zeit“ habe „ein nicht legitimiertes Bild [von Hanna] verwendet“ und erwog rechtliche Schritte gegen die Wochenzeitung, sollte diese ihre Berichterstattung fortsetzen oder nicht „korrigieren“ (siehe hier). Bei dem einzigen, damals in der „Zeit“ veröffentlichten Foto von Hanna handelte es sich um das vom Partyfotografen im Eiskeller geknipste Bild, das vom PP Oberbayern Süd zur Öffentlichkeitsfahndung genutzt worden war (siehe hier). Zur rechtlichen Einordnung hatte ich seinerzeit geschrieben:

Spoiler – hier klicken!
andi55 hat geschrieben: ↑Freitag, 04. Oktober 2024, 15:44:21 … Und über das Foto ist man auch erschüttert? Warum? …
Catch22 hat geschrieben: ↑Freitag, 04. Oktober 2024, 18:27:14 …
Nun ja, über die Veröffentlichung des Eiskeller-Fotos von Hanna ließe sich rechtlich streiten.

Ein nach dem UrhG geschütztes Lichtbildwerk ist das Foto mangels erforderlicher Schöpfungshöhe nicht. Für ein gewöhnliches Lichtbild steht dem Fotografen das sogenannte Leistungsschutzrecht zu. Und das Recht am eigenen Bild schützt Hanna bzw. ihre Rechtsnachfolger.

Hätte „Die Zeit“ nunmehr bei den Erben um die Zustimmung nachgesucht und vom Fotografen ein Nutzungsrecht erworben haben müssen, um das Foto veröffentlichen zu dürfen?

Hinsichtlich des Fotografen: ja. Den aber vertritt Holderle nicht.

Hinsichtlich des Rechts am eigenen Bild: vielleicht.

Bei einer Privatperson ist vor Veröffentlichung stets die Zustimmung einzuholen. Möglicherweise aber ist Hanna als sogenannte „relative Person der Zeitgeschichte“ anzusehen. Dann dürfte sie außerhalb ihrer Privatsphäre (wie in der Öffentlichkeit des Eiskellers) abgelichtet und das Bild ohne Zustimmung publiziert werden.

Eine Besonderheit ist hier, dass das Foto bereits vom Polizeipräsidium Oberbayern Süd in der Pressemitteilung vom 04.10.2024 verbreitet wurde – und zwar lizenzfrei zur Veröffentlichung in den Medien! Ob dieses freie Nutzungsrecht auf die damalige Öffentlichkeitsfahndung beschränkt war oder bis heute fortbesteht, mag fraglich sein.

Sollte ernstlich erwogen werden, „Die Zeit“ auf Schadenersatz zu verklagen (weil in solchen Fällen häufig verlockend hohe Summen ausgeurteilt werden), stehen die Chancen gut, dass sich der Kläger eine blutige Nase holt.

Das weiß auch Holderle. Bloße Drohgebärden aber kosten kein Geld und das gemeine Volk zollt Respekt.

andi55 hat geschrieben: ↑Samstag, 30. Mai 2026, 19:45:16 … Die Schlagzahl an Veröffentlichungen privater Aufnahmen von Hanna wurde ja kurz vor Beginn des zweiten Prozesses nochmal arg nach oben geschraubt, um möglichst viele Emotionen zu erzeugen. Einfach nur platt! … daher hat das Umfeld hier eine Verantwortung!
Als PR-Matador konnte Holderle nur auf Emotionalisierung setzen, nachdem ihm als RA alle Felle davongeschwommen waren. Eine Tote kann sich nicht wehren. Seine Mandanten anscheinend auch nicht.
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Re: TODESFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von fassbinder »

Catch22 hat geschrieben: ↑Sonntag, 31. Mai 2026, 05:27:42

Wer einen Artikel „lanciert“, bedient sich laut Duden durch Ausnutzen seiner Beziehungen geschickter Manipulation, um Informationen gezielt in die Öffentlichkeit gelangen zu lassen und sich so in eine vorteilhafte Position zu bringen. Ein Journalist lanciert keine Artikel ins eigene Blatt. Allenfalls ist ein Journalist Versuchen Dritter ausgesetzt, die über sich in bestimmter Weise berichtet wissen wollen. Ein plumper Angriff gegen RAin Rick als Einflüsterin einer Journalistin, die‘s angeblich nötig hat. Eine bodenlose Frechheit gegenüber einem Medium wie der „Zeit“!

Und wer sich „an circa zehn Verhandlungstagen vor Ort“ in Traunstein aufgehalten haben will anstatt an seinem Arbeitsplatz in Kelheim, musste dafür in toto zwei Wochen blaugemacht oder Urlaub geopfert haben. Schön, wenn eine Vorsitzende solche Freundinnen hat. Sie wird sie gebraucht haben.




„Mühe und Aufwand“ sind nicht gleichbedeutend mit Sorgfalt und fachlicher Befähigung. In die Fänge dieser Amtsrichterin möchte man nicht geraten.
Bei diesem Brief handelte es sich um die Golf-und Kunstfreundin Aßbichlers. Die Amtsrichterin ist eine eigenständige Person und soweit bekannt, nicht mit Aßbichler befreundet und auch nicht beim Prozess anwesend gewesen.




Hier ist der Brief der Amtsrichterin N. und die Antwort von Sabine Rückert an sie:



Senkert liest Brief an Richterin im AG Kelheim N.

„Liebes Team,
wir haben die Zeit abonniert und schätzen die fundierte Berichterstattung grundsätzlich sehr. Hier bin ich von Autorin, Chefredakteur und Herausgeber jedoch maßlos enttäuscht. Ich kenne und schätze Sabine Rückert als erfahrene Gerichtsreporterin und aus dem Podcast „Unter Pfarrerstöchtern“. Mit diesem Artikel hat sie sich keinen Gefallen getan.
Bereits die reißerische Formulierung auf der Titelseite erinnert eher an eine andere Zeitung mit vier Buchstaben. Auch die Überschrift des Artikels selbst mutet tendenziös und polemisch an – weit weg von der Objektivität, Fundiertheit und Integrität, die diese Zeitung grundsätzlich auszeichnen.
Mir stellt sich die Frage, warum sich die Autorin in Zeiten, in denen es unsere Demokratie zu verteidigen gilt, dazu bemüßigt fühlt, die Dritte Gewalt und die ihr vorgelagerten Stellen zu diskreditieren. Die Strafkammer aus Berufs- und Laienrichtern hat lege artis am Ende eines zahlreiche Verhandlungstage dauernden Prozesses die Beweise gewürdigt und ist zu einem Urteil gekommen. Warum erachtet sich die Autorin für fachkompetenter, und warum lässt sie sich dabei von der Verteidigung vor den Karren spannen?“


Rückert verliest ihre Antwort an Frau N.:


„Sehr geehrte Frau N.,
es ist weder meine Aufgabe noch meine Absicht, mir selbst einen Gefallen zu tun. Es liegt mir auch fern, die Justiz pauschal zu diskreditieren. Ich gebe lediglich detailliert einen Fall wieder, der vor einigen Monaten in Traunstein abgeurteilt worden ist.
Ich denke, das dortige Landgericht hat seine Diskreditierung schon selbst erledigt. Ich halte mich auch nicht für kompetenter als das Gericht. Doch man muss kein Richter sein, sondern einfach die Tatsachen sprechen lassen, um zu erkennen, dass weder die Polizei Rosenheim noch die Traunsteiner Staatsanwälte und Richter im Fall T. lege artis gearbeitet haben. Wenn Sie meinen Text gelesen haben, wissen Sie das auch.
Die Verteidigung ist in Revision gegangen, und wir werden demnächst erfahren, ob der 1. Strafsenat der Meinung ist, dass dieses Urteil etwas taugt.
Der Vorwurf, die Presse habe sich vorspannen lassen, trifft mich verlässlich jedes Mal, wenn ich ein Gericht kritisiere. Er kommt vor allem von Richtern, die Widerspruch nicht gewohnt sind. Dass Sie Richterin im Amtsgericht im bayerischen Kelheim sind, sagt mir das Handbuch der Justiz.“
Bntzrnm
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Re: TODESFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von Bntzrnm »

Die gewünschten Transkripte aus dem hörenswerten Podcast.
Catch22 hat geschrieben: ↑Donnerstag, 28. Mai 2026, 21:05:23 :lol: :lol: :lol: :lol: :lol: Bitte, bitte, mehr davon!!

Auch Holderles Mandanten kennen wohl die Akten nicht, sondern nur Holderles Stories. ;-)
Holderle
Sie brauchten einen Mörder (4/6) Min. 43:52
Spoiler
Sabine Rückert: Die Erkenntnisse der Rechtsmedizin München haben ihr nicht ausgereicht und das ist klar, sie zieht dann eben andere Sachverständige hinzu. Zum Beispiel Prof. Püschel, den ehemaligen, langjährigen Leiter der Rechtsmedizin in Hamburg.
Andreas Sentker: Den kennen wir schon aus mehreren Fällen.
SR: Ja, den kennen wir aus mehreren Fällen, den hat sie angesprochen und hat ihm Unterlagen zur Verfügung gestellt, mit der Bitte zu prüfen, ob es sein kann, dass es ein Unfallgeschen gewesen ist.
AS:Deswegen ist sie angezeigt worden?
SR: Deswegen ist sie angezeigt worden, von dem Nebenklägervertreter der Eltern. Die haben gesagt ungeheuerlich, dass hier Akten rausgehen an andere Sachverständige, wobei ehrlich gestanden ist es selbstverständlich. Also jeder normale Verteidiger macht das wenn er ein bisschen Interesse an dem Fall hat, dass er andere Sachverständige anspricht und sich eine zweite ... Ich mein jede Warze, die ich heute habe, lass ich mir von einem zweiten Sachverständigen angucken, ob das auch wirklich kein Krebs ist. Also die zweiter Meinung ist doch was ganz Berühmtes für jeden Patienten, nur in nem Mordfall solls dann keine zweite Meinung geben. Da soll dann der erste, wenn er sich schon mal getäuscht hat dabei bleiben.
AS: Aber wenn man sie dann anklagt deswegen ...gibt es irgendein Verfahren, das sie einhalten muss? Muss sie vorher irgendjemanden fragen.
SR: Nein das muss sie nicht. Es wär ja noch besser, wenn man jetzt die Nebenkläger fragt, ob man jetzt das Material rausgeben darf. Die Nebenkläger, die daran maximales Interesse haben und das auch vor der TV-Kamera bekunden, dass dieser Mensch hier hinter Gitter kommt. Die hätte ich auch nicht gefragt. Ich war ja auch bei Herrn Holderle. Ich habe Herrn Holderle auch kennengelernt. Ich habe ihn besucht. Er hat sich dann später mehrfach in Interviews darüber aufgeregt, dass ich ihn nicht zitiert hätte in meinem Artikel über den Fall.
Andreas Sentker:Du hast ihn nicht gewürdigt.
SR: Ich habe ihn nicht gewürdigt, weil es nichts zu würdigen gab. Das muss ich an dieser Stelle sagen. Er hat mir berichtet, dass man eben die Nebenklage hätte fragen müssen, wenn man sowas rausgibt, was natürlich absurd ist. Und dann hat er mir noch ein paar Sachen aus dem Inneren des Falls erzählt, die nicht zutrafen. Also es waren Sachen, mit denen ich überhaupt nichts anfangen konnte. Was er nicht wusste war, dass ich zu diesem Zeitpunkt die volle Akteneinsicht hatte und bereits die Akten im Kopf hatte und deswegen erkennen konnte, dass er versucht hat, mir irgendwelches Zeug einzureden.
AS: Zu manipulieren
SR: Ich konnte mit diesen ganzen Äußerungen nichts anfangen. Weshalb hätte ich das in die Zeitung schreiben sollen? Meinen Lesern die Zeit rauben?
Catch22 hat geschrieben: ↑Donnerstag, 28. Mai 2026, 21:05:23 Ein Transkript der Epistel von Aßbichlers Freundin wäre der ganz heiße Scheiß!! Erbarmst Du Dich, um unser aller Erheiterung zu dienen? Ganz herzlichen Dank im Voraus!

Die interessanten Leserbriefe aus dem Chiemgau.

Richterin aus Kelheim
Sie brauchten einen Mörder (5/6); Min.15:52
Spoiler
SR: So. Und ich habe auch geschrieben. Ich habe da mein Dossier „Sie brauchten einen Mörder“ geschrieben. Das ist etwa in derselben Zeit erschienen, als die Revision erschienen ist.
AS: Naja, und das ist ja wie immer, wenn sich jemand öffentlich äußert und öffentlich agiert, so wie wir als Journalistinnen und Journalisten und insbesondere du, wenn du dich schreibend sozusagen an die Einordnung eines solchen Prozesses machst, du bekommst Antworten, Briefe
SR: Ja, ich habe einige Briefe bekommen auf dieses Dossier und vielleicht lesen wir da mal ein bisschen rein.
AS: Ja, unbedingt. So, hier meldet sich eine Dame N.
SR: Ja, sie heißt Frau N.
AS: Frau N. schreibt: „Liebes Team, wir haben die Zeit abonniert und schätzen die
fundierte Berichterstattung grundsätzlich sehr. Hier bin ich von Autorin, Chefredakteur und
Herausgeber, jedoch maßlos enttäuscht. Ich kenne und schätze Sabine Rückert als erfahrene
Gerichtsreporterin und aus dem Podcast „Unter Pfarrerstöchtern“. Mit diesem Artikel hat sie sich
keinen Gefallen getan. Bereits die reißerische Formulierung auf der Titelseite, erinnert eher an eine
andere Zeitung mit vier Buchstaben. Auch die Überschrift des Artikels selbst mutet tendenziös und
polemisch an. Weit weg von der Objektivität, Fundiertheit und Integrität, die diese Zeitung
grundsätzlich auszeichnet. Mir stellt sich die Frage, warum sich die Autorin in Zeiten, in denen es
unsere Demokratie zu verteidigen gilt, dazu bemüßigt fühlt, die dritte Gewalt und die ihr
vorgelagerten Stellen zu diskreditieren. Die Strafkammer aus Berufs- und Laienrichtern hat lege
artes, am Ende eines zahlreicher Verhandlungstagen dauernden Prozesses, die Beweise gewürdigt
und ist zu einem Urteil gekommen. Warum erachtet sich die Autorin für fachkompetenter? Und
warum lässt sich die Autorin dabei von der Verteidigung vor den Karren spannen?“
Tja Sabine, Lob für die Zeit, aber du scheinst irgendwie nicht so richtig da rein zu passen.
SR: Nein, ich habe ihren Unmut erregt. Ich habe ihr auch geantwortet. Ich hab ihr auch geantwortet.
AS: Du hast geantwortet?
SR: Ja. Weil sie natürlich…. es gibt bestimmte Dinge, die immer wiederkehren. Also dass es mit der Bild-Zeitung verglichen wird, wenn irgendwie die Instanzen des Staates kritisiert werden.
Ich habe ihr geantwortet: „Sehr geehrte Frau N., es ist weder meine Aufgabe noch meine Absicht, mir selbst einen Gefallen zu tun. Es liegt mir auch fern, die Justiz pauschal zu diskreditieren. Ich gebe lediglich detailliert einen Fall wieder, der vor einigen Monaten in Traunstein abgeurteilt worden ist. Ich denke, das dortige Landgericht hat seine Diskreditierung schon selber erledigt. Ich halte mich auch nicht für kompetenter als das Gericht, doch man muss kein Richter sein, sondern einfach die Tatsachen sprechen lassen, um zu erkennen, dass weder die Polizei Rosenheim noch die Traunsteiner Staatsanwälte und Richter im Fall T. lege artis gearbeitet haben. Wenn Sie meinen Text gelesen haben, wissen Sie das auch. Die Verteidigung ist in Revision gegangen und wir werden demnächst erfahren, ob der erste Strafsenat der Meinung ist, dass dieses Urteil etwas taugt. Der Vorwurf, die Presse habe sich vorspannen lassen, trifft mich verlässlich jedes Mal, wenn ich ein Gericht kritisiere. Er kommt vor allem von Richtern, die Widerspruch nicht
gewohnt sind. Dass Sie Richterin am Amtsgericht im bayerischen Kelheim sind, sagt mir das
Handbuch der Justiz.“
AS: Frau N. ist Richterin?
SR: Ja, also wenn man mir schreibt, dann sollte man darüber…
AS: Das hat sie aber nicht geschrieben, dass sie Richterin ist.
SR: Das hat sie nicht geschrieben, das hat sie verborgen. Ich habe es dann erst im Handbuch der Justiz entnommen. Aber sie war auch nicht die Einzige, die mir geschrieben hat. Und aus interessierten Kreisen, es kamen noch andere Briefe.

Malerin und Freundin
Sie brauchten einen Mörder (5/6); Min.20:01
Spoiler
AS: Noch eine Dame. „Frau Sabine Rückert hat kürzlich einen Artikel lanciert, in dem der Fall Hannah W. aus Aschau, angeblich umfassend recherchiert wurde.
Frage: Die umfassende Recherche, worauf basierte die? Ich selbst war an ca. 10 Prozesstagen vor Ort, da ich in der Gegend wohne und gute Beziehungen zu Aschau habe. Ich habe miterlebt, mit welcher Mühe und Aufwand die Polizei, die Ermittler, die Staatsanwaltschaft, das Gericht und die Anwälte alles gegeben haben, um das Verbrechen aufzuklären. Hunderte von Zeugen Indizien sorgfältig geprüft. Ich erwarte dass dieser Fall nochmal richtig recherchiert und klargestellt wird. Gern erwarte ich Ihren objektiven Kommentar.“
Na Sabine, dann mal los. Objektiver Kommentar bitte.
SR: Ja, ich habe auch diese Figur, die hier schreibt, gegoogelt. Es war ganz einfach, die zu finden. Es ist eine Malerin, die in dieser Gegend tätig ist und die eine Freundin ist von der vorsitzenden Richterin.
AS: Wie hast du das denn herausgefunden?
SR: Das kann ich dir zeigen. Das siehst du sie, die beiden Damen.
AS: Ah ja, ein Foto.
SR: Ja, hier ist die vorsitzende Richterin. Die sitzt im Sitzen. Dahinter jubelt die Malerin. Sie haben gemeinsam einen Preis bekommen. Sie haben auch gemeinsame Ausstellungen, das kann man alles in der örtlichen und lokalen Presse nachprüfen. Sie sind auch gemeinsam Golf spielen. Es gibt Golfturniere, wo die Teilnehmer aufgelistet werden. Auch da spielen sie zusammen. Also das ist eine, wie es aussieht, ein bestellter Brief, der mich in Misskredit bringen soll und ganz offensichtlich entweder aus Solidarität mit der Vorsitzenden oder auf Bitten der Vorsitzenden abgeschickt worden ist.
AS: Das lässt sich ja immer relativ rasch herausfinden tatsächlich. Die meisten Leserbriefschreiberinnen und Leserbriefschreiber unterschätzen das übrigens. Das geht mir manchmal auch so, wenn ich angegriffen werde, dass ich sehr schnell herausfinde, aus welcher Ecke dieser Angriff kommt.
SR: Ja, ich habe ja auch zurückgeschrieben, sie soll doch bitte sagen, wer sie ist, wenn sie das nächste Mal schreibt. Und nicht so tun, als sei sie eine objektive Prozessbeobachterin.


Rotarier
Sie brauchten einen Mörder (5/6); Min.22:15
Spoiler
AS: Ich habe hier noch einen Brief, der stammt von einem Mann diesmal. „Ich lebe in Aschau, der Gemeinde des Geschehens. Ich bin durch verschiedene soziale Projekte meines Rotary-Clubs in vertrauensvollem Kontakt.“ Mit wem sagt er nicht.
„Als ich die Reportage ihrer Redakteurin las, war ich erschrocken, ob der Substanzlosigkeit, Oberflächlichkeit und Objektivlosigkeit. Sie können sich sicherlich vorstellen, dass es bei uns viele gesellschaftliche Kreise durch die Vorgänge noch immer sehr bewegt sind. Zur Aufarbeitung wurden beispielsweise in Rotary-Clubs der Region Vorträge durch eine vorsitzende Richterin des Landgerichts oder einen Direktor eines Instituts der Rechtsmedizin gehalten. Alle bescheinigten den befassten Ermittlungsbehörden und dem Gericht äußerst akribische Vorgehensweise.“
Eine vorsitzende Richterin und ein Direktor eines Instituts für Rechtsmedizin halten Vorträge
SR: vor Rechtskraft...
AS: über ein Verfahren...
SR: das noch offen ist...
AS: vor Rotariern.
SR: Es gab ja nur eine Revision. Also es gab noch keinen Beschluss. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Ich musste diesem Brief entnehmen. Das es da im Rotary-Club, im Chiemgau, das da schon munter festgestellt worden ist, wie großartig man gewesen ist. Und da wurde dann also vor den gehobenen Herrschaften des Landkreises, wurde da schon mal Stimmung gemacht für die eigene Justiz.
AS: Und auch die Rechtsmedizin München scheint sich ja dann sozusagen…
SR: Es steht nichts von Rechtsmedizin München da. Es steht nur ein…
AS: Also ein Direktor eines Instituts der Rechtsmedizin.
SR: Also es steht nicht da, wer das genau ist. Und das wird auch später noch eine Rolle spielen. Denn ich habe diesen Brief abgedruckt, später.
AS: Ja
SR: Ich habe den Brief abgedruckt in einer weiteren Veröffentlichung und habe gesagt, was ist denn hier los? Hier halten offensichtlich Leute, die am Prozess beteiligt sind, schon mal Vorträge über eine Sache in einem schwebenden Verfahren. Ich habe den Mann natürlich gegoogelt, den Absender. Da erschien mir ein Bild von ihm und da wurde er als Präsident des Rotary-Clubs sowieso, Chiemgau, Aschau, irgendwas in dieser Himmelsrichtung vorgestellt. Und was ich nicht wusste ist, dass die jährlich wechseln. Also ich bin jetzt nicht befasst mit Rotary-Gepflogenheiten. Also er ist ein Ehemaliger. Es wurde mir dann auch gleich in wütenden Briefen mitgeteilt, dass er nicht amtierender, sondern ehemaliger Präsident des Rotary-Clubs sowieso sei. Und das will ich hiermit auch richtigstellen.
AS: Der Präsident muss immer diese Treffen organisieren, glaube ich, und Redner ran schaffen.
SR: Ja, genau. Also dann würde er ja wissen, wer da gesprochen hat. Dieser Brief ist bei mir eingegangen, den habe ich dann später eben veröffentlicht. Und daraufhin brach dann also ein Wutgeschrei los im Rotary-Club Chiemgau oder Chiemsee und böse Briefe kamen und er hat das bestritten, dass er das jemals geschrieben hat. Der Brief, den habe ich nicht veröffentlicht, weil er mir auch irgendwie von interessierter Seite lanciert schien. Aber dann später habe ich ihn in meinem Text abgedruckt. So war das natürlich nicht gedacht von dem Absender, nee? Der Absender wollte, dass die Kritik in der Zeit erscheint. Dass sie in meinem Artikel erscheint und auf ihn zurückfällt, das war nicht seine Absicht.
AS: Beziehungsweise auf Menschen zurückfällt, die als Prozessbeteiligte schon mal die eigene Leistung bewerten.
SR: Genau. Dieser Brief hat dann später noch in einem zweiten Prozess eine Rolle gespielt. Die Verteidigung wollte dann wissen, wer ist denn diese Richterin, die da Vorträge hält? Und wer ist der Rechtsmediziner, der hier Vorträge hält? Die Rechtsmediziner der Rechtsmedizin München sind ja auch zu einem erklecklichen Teil Rotarier. Die sind ja alles rotarische Brüder. Das wurde dann auch ermittelt. Ich habe selber Rotarier in der Familie. Da kann man ganz leicht Einblick nehmen in diese Listen. Und da sieht man ja, wer Rotarier ist und wer nicht. Na gut, das erzähle ich dann aber. Dieser Brief hatte erhebliche Folgen, dann später im zweiten Prozess.
AS: Unerwartete.
SR: Unerwartete und nicht beabsichtigte. Aber da kommen wir dann später drauf.
Rotarier Brief und Auswirkung im zweiten Prozess
Sie brauchten einen Mörder (6/6); Min. 10:01
Spoiler
SR: Dann ging es los und zuerst haben gleich die beiden Verteidiger Beweisanträge gestellt, dazu Rechtsmedizin München diese Vorträge gehalten hat, bei denen die Ermittlungen des gehörte der Beweisantrag, dass manwissen will, basierend auf den Brief an die „Zeit“. Wer aus der Rechtsmedizin München diese Vorträge gehalten hat, bei denen die Ermittlungen des Erstgerichts gelobt und gepriesen worden sein sollen.
AS: Die Vorträge bei den örtlichen Rotariern.
SR: Genau. Bezüglich auf den Rotarierbrief. Da wollten sie erstens, dass geklärt wird, dass eine Stellungnahme eingeholt wird von der Rechtsmedizin München, wie es sich damit verhält und dass man den Briefeschreiber, den Absender aus dem Rotarier-Wesen Chiemgau, dass man den einvernimmt, polizeilich, und ihm entlockt, wer da Vorträge gehalten haben soll.
AS: Ach, jaja. Und das ist geschehen?
SR: Das ist geschehen, jetzt greife ich vor, das ist natürlich nicht am ersten Tag geschehen, aber da wurden die Anträge gestellt. Und es ist geschehen, der Briefeschreiber wurde von einem Polizeibeamten besucht und hat jetzt bestritten, dass es da Vorträge gegeben haben soll. Das ist interessant. Er hat auch offenbar geäußert, dass es jetzt hier für ihn problematisch wird, weil ich seinen Brief veröffentlicht habe. Dabei wollte er ihn ja selbst veröffentlicht haben.
AS: Ja ja, er war ja als Leserbrief geschrieben.
SR: Er war als Leserbrief geschrieben. Wir haben ihn nicht veröffentlicht, weil er uns bestellt vorkam.
AS: Nicht auf der Leserbriefseite veröffentlicht.
SR: Ja, genau. Sondern in meinem Artikel. Und das habe ihm jetzt also Ärger bereitet. Und es habe keine Vorträge gegeben. Und das habe er alles nur gelesen in Artikeln oder was. Also jedenfalls, ich weiß es nicht, was er genau geschrieben hat, aber was er mir gegenüber behauptet hat, hat er alles bestritten jetzt, gegenüber der Polizei.
AS: Er hat es dir gegenüber nicht nur behauptet, sondern gegen dich ins Feld geführt.
SR: Ja, er wollte ja, dass das alle lesen und auch meine Vorgesetzten lesen, falls ich, glaube ich, Vorgesetzte. Na gut, also jedenfalls.
AS: Grüße gehen raus an.
SR: … meine Kollegen lesen. Und jetzt kam der Bumerang zu ihm zurück und jetzt wollt er es nicht gewesen sein.
AS: Es gab keine Rechtsmediziner, keine Richter...
SR: Nein, nein, das war alles, da er den Brief ja nicht mehr hatte. Er hatte ihn offenbar gelöscht. AS: Seinen eigenen, ja.
SR: Aber ich habe ihn dem Gericht zur Verfügung gestellt. Ich hatte den Brief natürlich noch und habe ihn an das Gericht geschickt. Und da kann man drin lesen, was er geschrieben hat. Und er hat genau das geschrieben. Er hat mich, die Öffentlichkeit der Leserschaft der Zeit also offenbar belogen. Oder er hat die Polizei belogen. Also eines davon beiden kann er sich jetzt aussuchen. AS: Oder er hat einen dramatischen Gedächtnisverlust.
SR: Das kann natürlich sein. Das hatten ja hier in diesem zweiten Prozess ne Menge Leute. Da kam also eine Amnesie ... ich weiß nicht was da im Wasser ist, im Chiemgau. Löschwasser!
AS: Bayerische Viren.
SR: Also langer Rede, auch die Rechtsmedizin München hat sich geäußert. Das dauerte allerdings mehrere Wochen, um auf so eine leichte Frage, wie, haben sie einen Vortrag gehalten, eine Antwort zu finden. Also nach drei Wochen oder vier kam dann eine Antwort vom stellvertretenden Institutsleiter, Herrn Peschel. Und der hat die Obduzentin, also die Professorin, die die Obduktion durchgeführt hat, bei Hannah, die war ohnehin nicht mehr zu sprechen. Die ist schon im ersten Prozess nicht mehr erschienen irgendwann und ist jetzt auch nicht mehr abrufbar gewesen, angeblich krank oder verhindert, ich weiß es nicht. Jedenfalls war die raus.
Ob das mit dem Verlauf des Prozesses was zu tun hat, das kann ich nur mutmaßen und ich sage ja. Aber das ist eine reine Mutmaßung. Also ich denke mal, dass die sich ihrer Diagnose nicht mehr sicher waren. Und jetzt war Frau Professor M. nicht mehr zu sprechen. Jetzt sollte jemand anders einspringen, der mit dem Fall eigentlich gar nichts zu tun hatte, der nun im Verdacht stand, über diesen Fall vorher schon mal Vorträge gehalten zu haben. Und dieser Herr Peschel hat jetzt auch an das Gericht geschrieben und hat das offenbar auch bestritten, dass er Vorträge gehalten habe zu dieser Sache. Hat aber auch gesagt, dass er nicht kommen könne, weil er, so wurde das jedenfalls mitgeteilt, weil seine altbekannte Kollegin, mit der er schon seit vielen Jahren zusammenarbeitet, weil die einen Mord diagnostiziert habe. Und wenn er jetzt zur Diagnose gelangen sollte, dass es ein Unfall war, dann könnten ja am Ende irgendwelche rechtlichen Schritte gegen die Erstbegutachterin, also gegen die Obduzentin eingeleitet werden. Und das könne er nicht verantworten und deswegen kommt er auch nicht. Es gab jetzt keinen Rechtsmediziner mehr, der in diesem Fall für irgendwas gerade gestanden hätte.

Schöffe
Sie brauchten einen Mörder (5/6); Min.26:21
Spoiler
AS: Ein vierter Brief noch. Hier schreibt jemand:
„Ich habe der gesamten Hauptverhandlung vor dem Landgericht Traunstein, an jedem einzelnen Sitzungstag beigewohnt.“ Anders als du Sabine.
„Über ein halbes Jahr hinweg und komme nach der Lektüre des Artikels von Frau Rückert zu einem leider eindeutigen Ergebnis. Der gesamte Tenor des Artikels ist einseitig und verschweigt bewusst Tatsachen. Möge die Autorin des Artikels bitte künftig seriös und ausgewogen recherchieren bzw. berichten, so wie ich das von der Zeit gewohnt bin und auch erwarten darf.“ SR: Ja, dieser Mann hat auch nicht geschrieben, wer er ist.
AS: Wer ist er denn?
SR: Es ist einer der Schöffen. Also deswegen war er auch an jedem einzelnen Tag da.
AS: Der musste sowieso da sein.
SR: Er war ein Ersatzschöffe bei so großen Prozessen mit so vielen Beteiligten. Da gibt es ja drei Berufsrichter, zwei Schöffen. Und die müssen immer da sein. Deswegen sitzen hinter denen nicht selten Ersatzrichter und Ersatzschöffen. Falls mal einer krank wird oder sich ein Bein bricht…
AS: … um die Beschlussfähigkeit zu wahren.
SR: ... oder tot umfällt, dann gibt es hinten einen, der einspringt und der auch schon die ganze Zeit da war. So einer ist das. Also er ist letztlich nicht Teil der Lösung, sondern Teil des Problems, nämlich des Gerichts. Ob er dann bei der Schlussberatung dabei war, das weiß ich nicht, ob die Ersatzschöffen da dabei sind. Aber ich glaube nicht. Aber er war in der Tat die ganze Zeit bei der Hauptverhandlung dabei und hat sich dann eben auch, er hat ja auch keine Akteneinsicht. Der Schöffe hat keine Akteneinsicht. Er sitzt blind im falschen Film, so wie der Journalist.
AS: Spannend. Ich muss einen ganz kurzen kleinen Umweg machen als Biologe. Mir kommt einfach diese Parallele, du hast das ja beim letzten Mal schon gesagt, warum gibt es zwei Anwälte? Falls einer ausfällt, hat man oft einen zweiten Anwalt im Hintergrund oder es ist zu viel Arbeit.
SR: Das waren die Pflichtverteidiger.
AS: Genau, bei der Pflichtverteidigung. Warum hat man einen zweiten Pflichtverteidiger? Jetzt hat man auch noch Ersatzschöffen. Also ist so ein Gerichtsverfahren eigentlich aufgebaut wie ein Haifischgebiss. Du weißt, Haifische haben Zähne.
SR: Und ne doppelte Reihe.
AS:,, ... eine mehrfache Reihe, nicht nur eine doppelte. Sondern wenn ein Zahn ausfällt, dann klappt dahinter sozusagen schon der Ersatzzahn. So kommt mir das vor.
SR: Und hier passt der Vergleich ja auch. Nur, dass dieser Hai am Schluss keine Zähne mehr hat. Da kommen wir dann drauf, die werden ihm nach und nach alle gezogen.
Catch22 hat geschrieben: ↑Donnerstag, 28. Mai 2026, 21:05:23 Erwähnt Sabine Rückert auch, wer aus Aßbichlers Kammer Baumgärtl in geheimer Mission entsandte? Aßbichler höchstselbst? Oder Salzinger oder Bartschmid?
Nein, so genau kam es nicht vor.

Sie brauchten einen Mörder (4/6); Min.7:02
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AS : Ich kenne ein paar Interviews und Gesprächsfetzen von Harald Baumgärtel, der seine Rolle als Pflichtverteidiger aber irgendwie wirklich so als Pflicht absolviert.
SR: Du hast es wahrscheinlich im Fernsehen gesehen, oder?
AS: Ich habe es im Fernsehen gesehen. Ich habe aber auch Aussagen gegenüber der Bild-Zeitung gesehen. Da wird er befragt, was er denn so erwartet. Und dann sagt er so, ja mmh mal gucken, wie denn die Anklage lautet. Und er tritt jetzt auch nicht auf und sagt, mein Mandant ist unschuldig. Davon sind wir überzeugt. Sondern er sagt...Naja, der hat jetzt so einen Verhaftungsschock, der redet jetzt erstmal nicht. Also es ist so wahnsinnig, also fast defätistisch. SR: Ja, es ist so wie defensiv. Ich habe es mir auch gedacht, er verteidigt ihn auch nicht vor der Presse. Er verteidigte ihn auch nicht richtig in der Hauptverhandlung. Also zum Beispiel hat er das Verhalten der Polizei gegenüber seinem Mandanten nicht gerügt. Und es ist natürlich ein Problem, wenn ein Verteidiger durch die Polizei empfohlen wird, dann ist das schon letztlich eine Einladung, sich jetzt konziliant zu verhalten. Wir haben dir doch diesen großen Fall hier zugeschustert. Vielleicht das nächste Mal eben dann nicht. Und deswegen sitzt man dann, möglicherweise, ist nur eine Vermutung von mir, sitzt man dann drin und kritisiert das Verhalten der Polizei nicht, obwohl vor den eigenen Augen hier der eigene Mann untergeht. Und obendrein ließ er sich eben auch vom Gericht dann zu seinem Mandanten schicken, mehrfach und immer wieder. Das hat er mir selbst erzählt. Ich habe mit ihm gesprochen. Mit der Aufforderung endlich zu gestehen und alle möglichen Strafvergünstigungen hat er ihm vor Augen geführt, was er alles für Vorteile hat, wenn er jetzt hier ein Geständnis ablegt. Das hat er aber nicht getan. Unser Trautmann hat weiterhin an seiner Unschuld festgehalten.

AS: Aber lass mich das nochmal nachfragen. Das heißt, sein eigener Anwalt hat sich vom Gericht dazu drängen lassen, seinen Mandanten zu einem Geständnis zu drängen?
SR: Wie stark das Drängen war, weiß ich nicht. Aber wenn das Gericht sagt, also sagen Sie mal Ihrem Mandanten, dass er hier einen Strafrabatt bekommt, dann muss er ihm das schon ausrichten. Also er kann jetzt nicht sagen, nö, der Mandant ist unschuldig, dem sage ich das jetzt erst gar nicht. Sondern er muss es dem Mandanten ausrichten. Er hat mir gesagt, er sei da mehrfach hingeschickt worden vom Gericht. Das habe ich ihn mehrfach gebeten zu seinem Mandanten zu gehen und zu sagen, er soll gestehen, dann würde er es auch leichter haben. Und er selber habe auch dem Mandanten gesagt, du pass mal auf, du bist noch sehr jung, man kann dich nicht nach dem Erwachsenenstrafrecht verurteilen, du kannst richtig gewinnen hier mit einem Geständnis. Das muss er ihm auch sagen. Das ist seine Pflicht, ihm die Vorteile eines Geständnisses vor Augen zu führen. Aber was er nicht sagen sollte, ist, gestehe was, was du nicht begangen hast. Und was man auch hätte machen müssen, ist natürlich die Polizei in den Senkel stellen und sich zum Beispiel nicht dazu bereit erklären, die Familie Raubold mit Samthandschuhen anzufassen. Da wurde also die Verena, weil sie nicht die Nerven hatte, im Saal zu sein, die wurde da zugeschaltet. Und die Verteidigung wurde ermahnt, dass sie ja vorsichtig mit dieser Falschbeschuldigerin, muss man sagen, umgehen soll. Also bloß Vorsicht, ein empfindliches Geschöpf und so. Da haben sich die beiden Verteidiger, der Herr Baumgärtel und sein Kollege dazu bereit gefunden, diese Zeugin nicht mit Zangen anzufassen und das aus ihr herauszuholen, was die Wahrheit ist. Ein anderer Ton kam dann erst rein, aber da kommen wir dann später drauf, als Frau Rick eintrat. Also man wollte sich ganz offensichtlich mit der Staatsmacht nicht schlechtstellen.
Catch22 hat geschrieben: ↑Donnerstag, 28. Mai 2026, 21:05:23 Werden Namen genannt?
Nein, es werden keine Namen genannt.

Sie brauchten einen Mörder (4/6); Min. 31:55
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SR: Zwei Dinge geschehen. Einmal dieses Auftauchen des Zeugen Müller. Und das zweite ist, dass jetzt die Mutter Trautmann aufwacht. Die Mutter Trautmann bekommt von einem der beiden Verteidiger einen Hinweis, dass die Sache schlecht steht. Und obwohl man nichts so Griffiges hat, dass die Sache auf eine Verurteilung zuläuft. Jetzt wird sie munter. Also sie ist sich sicher, dass ihr Sohn die Tat nicht begangen hat. Sie traut es ihm nicht zu. Da geht es ihr ganz wie dem Dr. Huppert, dem Psychiater. Und die Familie wacht auf und die Mutter sieht, wie gutgläubig sie gewesen ist. Wie blind sie in die Gefahr hineingelaufen ist, weil sie dachte, es klärt sich alles auf und wenn die Polizei da ist, dann wird alles gut.
AS: Und wenn es erst mal vom Gericht kommt, spätestens dann.
SR: Genau, das ist so ein Samstagabend-Tatort-Blick auf die Polizei. Das sind alles irgendwie anständige Kerle und die sorgen dafür, dass am Schluss alles gut wird. Und dass es dann eben keine anständigen Menschen gibt in diesen Behörden. Und dass es Menschen gibt, die versuchen, um einen Erfolg zu haben, Pi mal Daumen, also dann über alle möglichen Hindernisse hinweg marschieren und auch Lügnern rote Teppiche ausrollen. Das hat Mutter Trautmann nicht für möglich gehalten. Und man muss auch wissen, dass 97 Prozent der Fälle durch die Bevölkerung geklärt wird. Also die Polizei selber klärt nur 3% der Fälle aus eigener Kraft. In 97% der Straftaten gelingt der Polizei die Aufklärung nur durch die Hinweise aus der Bevölkerung.
AS: Durch Zeugen, durch irgendwelche Sachhinweise.
SR: Da gibt es natürlich viel Unfug. Wir haben ja auch schon darüber geredet hier, was das da für... Aber es gibt viele Leute, die wachsam sind und die der Polizei dann den entscheidenden Hinweis geben. Und die Mutter Trautmann merkt eben jetzt, was gespielt wird. Also, nimmt sie ihre beiden Schwestern. Der Vater hält sich immer sehr im Hintergrund. Der ist eher dezent, ein zurückhaltender Mensch. Aber die Mutter und die beiden Tanten ziehen los und suchen eine Verteidigung, die diesen Namen auch verdient. Die merken, dass mit zwei Ja-Sagern an der Seite ihres Sohnes alles verloren ist. Und jetzt melden sie sich bei Regina Rick. Regina Rick ist in München sehr bekannt. Die ist sozusagen der Stachel im Arsch der Strafjustiz in Bayern. So muss man es sagen. Denn sie nervt die Strafjustiz, wo sie kann. Und sie ist eine der unerbittlichsten Kämpferinnen, die ich je gesehen habe. Also sie ist wirklich eine Frau für aussichtslose Fälle. Den Bauern Rupp habe ich ja schon erzählt, der da am Grunde der Donau in seinem Auto saß. Es gibt auch noch einen zweiten Fall. Das ist der Fall Genditzky, der Fall eines Hausmeisters, der 13 Jahre wegen Mordes im Gefängnis saß, bis Frau Rick nachweisen konnte, dass er diesen Mord nicht begangen hat. Und auch hier musste sich die Justiz entschuldigen bei Herrn Genditzki und musste ihn entschädigen.
AS: Es ging um eine alte Dame, die in ihrer Badewanne ertrunk.
SR: So ist es. Man kann sich die beiden Fälle bei ARD Crime Time anschauen. Das ist die Maike Pommer, die Journalistin, die das macht. Und die hat die beiden Geschichten sehr schön recherchiert und nacherzählt. Da kann man sich den Fall Genditzki und den Bauern Rupp kann man sich da angucken.
AS: Also das heißt, die Familie Trautmann auf der Suche, die Frauen Trautmann auf der Suche. Stoßen, wenn man genau hinguckt, fast zwangsläufig auf Regina Rick.
SR: Ja, ich weiß nicht, wie zwangsläufig. Also ich glaube, sie haben es erst noch woanders probiert oder haben andere im Sinn gehabt. Sie haben jedenfalls durch die Veröffentlichungen über Regina Rick, sind sie auf sie aufmerksam geworden und das war eine gute Wahl. Also ich muss ehrlich sagen, Frau Rick...Ich habe niemanden gesehen, der jemals sich in dieser Geschwindigkeit und Sachkunde in Akten eingearbeitet hat.


Lesenswert ist auch das Schlusswort mit einem Versprechen von Yves Georg

Sie brauchten einen Mörder (6/6); Min. 1:07:24
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AS: Wir aber können durchaus manchmal etwas kleines verändern, dazu gibt es ein Zeugnis, einen Brief den wir bekommen haben. Denn wir haben den Fall von Sebastian Trautmann erzählt, da war der zweite Prozess noch nicht im Gange.
SR: Ja das haben wir öffentlich getan, wir haben letztes Jahr eine Arenen-Tour gemacht und wir waren in verschiedenen, großen Veranstaltungsräumen, unter anderem auch in München in der Olympiahalle und haben diesen Fall erzählt. Danach kam ein Brief und ich finde mit diesem Brief sollten wir enden.
AS: Genau.
SR: Den hören wir uns jetzt an.
AS: Der Brief kommt aus Aschau.
Sprecherin: „Liebe Frau Rückert, herzlichen Dank für den gestrigen Abend. Meine Tochter hatte mir die Karte geschenkt und wir waren zusammen da. Fünfte Reihe. Was mir seit gestern Abend keine Ruhe mehr lässt. Mein Mann und ich wohnen ganz nah in Aschau und natürlich haben wir alles verfolgt, was den Hanna-Prozess betrifft. Wir kennen natürlich auch den Nachnamen von Sebastian. Ich war immer der Meinung, dass er es war. Klar, Pornos daheim, komischer Typ, ehemalige Mitschüler haben sich geäußert, alles negativ. Ich weiß auch, dass die Familie im Ort stigmatisiert ist, natürlich. Und sich da eigentlich nicht mehr blicken lassen kann. Mein Mann hat
mich da immer zur Ordnung gerufen, wenn ich mich abfällig geäußert habe. Woher weißt du denn, dass er es war? Vielleicht ist er unschuldig, die haben keine Beweise, du kennst doch die Rosenheimer Polizei. Jedenfalls war ich unbelehrbar. Bis gestern. Nachdem ich vom Stuhl in der Olympiahalle aufgestanden war und mit meiner Tochter den Saal verlassen hatte, war ich mir nicht mehr so sicher. Und ich habe mich sehr geschämt. Für meine Leichtgläubigkeit, für mein Nachquatschen von Vorwürfen, für meine Dummheit. Ich war um 1.15 Uhr daheim, habe meinen Mann geweckt und ihm das berichtet. Er meinte, da bin ich ja froh, dass du was gelernt hast. Ich sehe immer noch dieses Bild von Sebastian vor mir, der es im Knast ja „gut“ fand, obwohl er 15 Kilo zugenommen hat. Sebastian, der nachts mit Stirnlampe auf den Berg aufbricht, um den Sonnenaufgang zu sehen, was hier in der Umgebung viele machen, und der das die letzten drei Jahre nicht tun konnte. Mir kommen die Tränen, wenn ich darüber nachdenke, dass ihm eventuell Unrecht getan wurde. Und ich bin Teil davon. Ganz egal, wie der Prozess ausgeht, das Leben von ihm und seiner Familie wird nie wieder dasselbe sein. Das war jetzt viel Text, aber ich wollte Ihnen danken und Ihnen zeigen, dass Sie Menschen wie mich dazu bringen, sich selbst zu hinterfragen. Nochmals danke. Ich schäme mich.“

AS: Ein Postskritum: Vor unserem letzten Aufnahmetag erreicht uns eine Meldung von DPA-Bayern, darin steht folgendes: „Nach dem Freispruch des Angeklagten im Prozess um den Tod der Studentin Hanna gehen Staatsanwaltschaft und Polizei nach wie vor von einem Verbrechen aus und ermitteln nun gegen Unbekannt. Nach verschiedenen Gutachten sei weiterhin davon auszugehen, dass es sich um ein Gewaltverbrechen und nicht um einen Unfall gehandelt hat, sagt ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Traunstein auf Anfrage der Deutschen Presseagentur. Es wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Mordes zum Nachteil von Hannah W. gegen Unbekannt eingeleitet. Sobald sich neue Ermittlungsansätze ergeben, wird die Staatsanwaltschaft diesen nachgehen. Wie ein Sprecher der Staatsanwaltschaft mitteilte, wurden die Ermittlungen inzwischen im Rahmen der Nachbereitung aufgearbeitet. Dabei sei besprochen worden, dass in Zukunft noch mehr Augenmerk auf die Verbindung technischer Auswertung mit den Aussagen von Zeugen gelegt werden würde, hieß es. Außerdem soll die Zusammenarbeit zwischen den ermittelnden Beamten und der Kriminaltechnik besser verzahnt werden. Konkrete strafrechtliche Konsequenzen gibt es nach Angaben der zuständigen Generalstaatsanwaltschaft München aber nicht. Es gebe derzeit keine Anhaltspunkte für Ermittlungen gegen am Ermittlungsverfahren beteiligten Personen.“
SR: Wir haben alles richtig gemacht. Da merkt man wieder, man ist in Bayern. Und ich möchte nicht wissen, was dieses Verfahren gekostet hat. Den bayerischen Steuerzahler. Diese wahnsinnige polizeiliche Ermittlung, diese zwei Prozesse. Jetzt muss auch noch der Angeklagte entschädigt werden. Also das kostet alles ein unglaubliches Geld, das hier zum Fenster hinausgeschmissen worden ist. Was ich gehört habe, ist, dass Frau Asbichler keine Strafrichterin mehr ist. Ich habe übrigens diese Meldung Yves Georg geschickt und habe gesagt, gibt es da nähere Erkenntnisse? Und Yves-Georg hat nur gesagt, nein, ich habe davon noch nichts gehört, aber eines kann ich sagen, den Nächsten, den die verhaften, den verteidigen wir auch.
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Re: TODESFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von Catch22 »

Bntzrnm hat geschrieben: ↑Sonntag, 31. Mai 2026, 14:06:42 Die gewünschten Transkripte aus dem hörenswerten Podcast.
Herzlichen Dank und ein dickes Lob für die viele Mühe und die spannend zu lesenden Texte! Eine Bereicherung! Lest die Transkripte oben selbst, es lohnt sich. Nachfolgend nur ein paar selektive Eindrücke:


Ein für einen RA zutiefst verachtenswertes Bild gibt Holderle ab – ein sinistrer Manipulator als sogenanntes Organ der Rechtspflege (Kürzung und Fettung durch mich):
Bntzrnm hat geschrieben: ↑Sonntag, 31. Mai 2026, 14:06:42 Holderle
Sie brauchten einen Mörder (4/6) Min. 43:52
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Sabine Rückert: Die Erkenntnisse der Rechtsmedizin München haben ihr [RAin Rick] nicht ausgereicht und das ist klar, sie zieht dann eben andere Sachverständige hinzu. Zum Beispiel Prof. Püschel, den ehemaligen, langjährigen Leiter der Rechtsmedizin in Hamburg.

Andreas Sentker: Den kennen wir schon aus mehreren Fällen.

SR: Ja, den kennen wir aus mehreren Fällen, den hat sie angesprochen und hat ihm Unterlagen zur Verfügung gestellt, mit der Bitte zu prüfen, ob es sein kann, dass es ein Unfallgeschen gewesen ist.

AS:Deswegen ist sie angezeigt worden?

SR: Deswegen ist sie angezeigt worden, von dem Nebenklägervertreter der Eltern. Die haben gesagt ungeheuerlich, dass hier Akten rausgehen an andere Sachverständige, wobei ehrlich gestanden ist es selbstverständlich. Also jeder normale Verteidiger macht das wenn er ein bisschen Interesse an dem Fall hat …

AS: Aber wenn man sie dann anklagt deswegen … gibt es irgendein Verfahren, das sie einhalten muss? Muss sie vorher irgendjemanden fragen.

SR: Nein das muss sie nicht. Es wär ja noch besser, wenn man jetzt die Nebenkläger fragt, ob man jetzt das Material rausgeben darf. Die Nebenkläger, die daran maximales Interesse haben und das auch vor der TV-Kamera bekunden, dass dieser Mensch hier hinter Gitter kommt. Die hätte ich auch nicht gefragt. Ich war ja auch bei Herrn Holderle. Ich habe Herrn Holderle auch kennengelernt. Ich habe ihn besucht. Er hat sich dann später mehrfach in Interviews darüber aufgeregt, dass ich ihn nicht zitiert hätte in meinem Artikel über den Fall.

AS: Du hast ihn nicht gewürdigt.

SR: Ich habe ihn nicht gewürdigt, weil es nichts zu würdigen gab. Das muss ich an dieser Stelle sagen. Er hat mir berichtet, dass man eben die Nebenklage hätte fragen müssen, wenn man sowas rausgibt, was natürlich absurd ist. Und dann hat er mir noch ein paar Sachen aus dem Inneren des Falls erzählt, die nicht zutrafen. Also es waren Sachen, mit denen ich überhaupt nichts anfangen konnte. Was er nicht wusste, war, dass ich zu diesem Zeitpunkt die volle Akteneinsicht hatte und bereits die Akten im Kopf hatte und deswegen erkennen konnte, dass er versucht hat, mir irgendwelches Zeug einzureden.

AS: Zu manipulieren.

SR: Ich konnte mit diesen ganzen Äußerungen nichts anfangen. Weshalb hätte ich das in die Zeitung schreiben sollen? Meinen Lesern die Zeit rauben?

Viel besser kommt auch Gerichtsdiener Baumgärtl nicht weg (Kürzung und Fettung durch mich):
Bntzrnm hat geschrieben: ↑Sonntag, 31. Mai 2026, 14:06:42 Sie brauchten einen Mörder (4/6); Min. 7:02
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AS: Ich kenne ein paar Interviews und Gesprächsfetzen von Harald Baumgärtel, der seine Rolle als Pflichtverteidiger aber irgendwie wirklich so als Pflicht absolviert.

SR: Du hast es wahrscheinlich im Fernsehen gesehen, oder?

AS: Ich habe es im Fernsehen gesehen. Ich habe aber auch Aussagen gegenüber der Bild-Zeitung gesehen. Da wird er befragt, was er denn so erwartet. Und dann sagt er so, ja mmh mal gucken, wie denn die Anklage lautet. …

SR: Ja, es ist so wie defensiv. Ich habe es mir auch gedacht, er verteidigt ihn auch nicht vor der Presse. Er verteidigte ihn auch nicht richtig in der Hauptverhandlung. Also zum Beispiel hat er das Verhalten der Polizei gegenüber seinem Mandanten nicht gerügt. Und es ist natürlich ein Problem, wenn ein Verteidiger durch die Polizei empfohlen wird, dann ist das schon letztlich eine Einladung, sich jetzt konziliant zu verhalten. … Und obendrein ließ er sich eben auch vom Gericht dann zu seinem Mandanten schicken, mehrfach und immer wieder. Das hat er mir selbst erzählt. Ich habe mit ihm gesprochen. Mit der Aufforderung endlich zu gestehen und alle möglichen Strafvergünstigungen hat er ihm vor Augen geführt, was er alles für Vorteile hat, wenn er jetzt hier ein Geständnis ablegt. Das hat er aber nicht getan. Unser Trautmann hat weiterhin an seiner Unschuld festgehalten.

AS: … Das heißt, sein eigener Anwalt hat sich vom Gericht dazu drängen lassen, seinen Mandanten zu einem Geständnis zu drängen?

SR: Wie stark das Drängen war, weiß ich nicht. Aber wenn das Gericht sagt, also sagen Sie mal Ihrem Mandanten, dass er hier einen Strafrabatt bekommt, dann muss er ihm das schon ausrichten. Also er kann jetzt nicht sagen, nö, der Mandant ist unschuldig, dem sage ich das jetzt erst gar nicht. Sondern er muss es dem Mandanten ausrichten. Er hat mir gesagt, er sei da mehrfach hingeschickt worden vom Gericht. Das habe ich ihn mehrfach gebeten zu seinem Mandanten zu gehen und zu sagen, er soll gestehen, dann würde er es auch leichter haben. Und er selber habe auch dem Mandanten gesagt, du pass mal auf, du bist noch sehr jung, man kann dich nicht nach dem Erwachsenenstrafrecht verurteilen, du kannst richtig gewinnen hier mit einem Geständnis. Das muss er ihm auch sagen. Das ist seine Pflicht, ihm die Vorteile eines Geständnisses vor Augen zu führen. Aber was er nicht sagen sollte, ist, gestehe was, was du nicht begangen hast. Und was man auch hätte machen müssen, ist natürlich die Polizei in den Senkel stellen und sich zum Beispiel nicht dazu bereit erklären, die Familie Raubold mit Samthandschuhen anzufassen. Da wurde also die Verena, weil sie nicht die Nerven hatte, im Saal zu sein, die wurde da zugeschaltet. Und die Verteidigung wurde ermahnt, dass sie ja vorsichtig mit dieser Falschbeschuldigerin, muss man sagen, umgehen soll. Also bloß Vorsicht, ein empfindliches Geschöpf und so. Da haben sich die beiden Verteidiger, der Herr Baumgärtel und sein Kollege dazu bereit gefunden, diese Zeugin nicht mit Zangen anzufassen und das aus ihr herauszuholen, was die Wahrheit ist. Ein anderer Ton kam dann erst rein, aber da kommen wir dann später drauf, als Frau Rick eintrat. Also man wollte sich ganz offensichtlich mit der Staatsmacht nicht schlechtstellen.
Dazu passt Baumgärtls (von ihm selbst bekundetes) Mitteilungsbedürfnis, wenn ein Mandant gesteht:
Catch22 hat geschrieben: ↑Donnerstag, 21. Dezember 2023, 05:45:42 Bemerkenswert: Wenn der Mandant gegenüber seinem Verteidiger eine Tat gestehe, werde man „das auch so in der Hauptverhandlung darlegen“. Bossi-Style ist das nicht. Ein Anwalt darf nicht lügen, aber er darf schweigen.
Nachhilfe in Sachen Berufsethos und Tatkraft sollten die Rosenheimer Pflicht-Advokaten bei ihrer Kollegin aus München nehmen (Kürzung und Fettung durch mich):
Bntzrnm hat geschrieben: ↑Sonntag, 31. Mai 2026, 14:06:42 Sie brauchten einen Mörder (4/6); Min. 31:55
Spoiler

…
SR: … Regina Rick ist in München sehr bekannt. Die ist sozusagen der Stachel im Arsch der Strafjustiz in Bayern. … Und sie ist eine der unerbittlichsten Kämpferinnen, die ich je gesehen habe. …

…

SR: … Ich habe niemanden gesehen, der jemals sich in dieser Geschwindigkeit und Sachkunde in Akten eingearbeitet hat.

Nicht aufgeklärt werden konnte offenbar, wer der vortragsreisende Rotarier und „Direktor eines Instituts der Rechtsmedizin“ war. Naheliegend: Graw oder sein Stellvertreter Peschel von der LMU. Nicht wundern würde mich, wenn es Peschel gewesen wäre, der im Überschwang der Lobhudelei und unter dem Schutz der Anonymität von seinem Rotarier-Freund zum Direktor emporgehoben worden wäre. Peschel – bei Gericht der Wahrheit verpflichtet – hätte dann allen Grund gehabt, sich der Rolle als Gutachter zu entziehen. Leider wurde über den gegen Peschel gerichteten Befangenheitsantrag nicht förmlich entschieden.

(Die Kammer hatte signalisiert, eine Befangenheit Peschels nicht zu erkennen. Die Prozessbeteiligten hatten sich mit dem Gericht darauf verständigt, einen anderen Rechtsmediziner zu beauftragen, der später jedoch abgesagt hatte.)


Tief beeindruckt der Brief einer Aschauerin, die sich 2025 (noch vor dem zweiten Prozess) nach einer Veranstaltung von Sabine Rückert in der Münchener Olympiahalle von Saula zu Paula gewandelt hatte. Meine Hochachtung! Pflichtlektüre für alle Chiemgauer (Fettung durch mich):
Bntzrnm hat geschrieben: ↑Sonntag, 31. Mai 2026, 14:06:42 Sie brauchten einen Mörder (6/6); Min. 1:07:24
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…
Sprecherin: „Liebe Frau Rückert, herzlichen Dank für den gestrigen Abend. Meine Tochter hatte mir die Karte geschenkt und wir waren zusammen da. Fünfte Reihe. Was mir seit gestern Abend keine Ruhe mehr lässt. Mein Mann und ich wohnen ganz nah in Aschau und natürlich haben wir alles verfolgt, was den Hanna-Prozess betrifft. Wir kennen natürlich auch den Nachnamen von Sebastian. Ich war immer der Meinung, dass er es war. Klar, Pornos daheim, komischer Typ, ehemalige Mitschüler haben sich geäußert, alles negativ. Ich weiß auch, dass die Familie im Ort stigmatisiert ist, natürlich. Und sich da eigentlich nicht mehr blicken lassen kann. Mein Mann hat mich da immer zur Ordnung gerufen, wenn ich mich abfällig geäußert habe. Woher weißt du denn, dass er es war? Vielleicht ist er unschuldig, die haben keine Beweise, du kennst doch die Rosenheimer Polizei. Jedenfalls war ich unbelehrbar. Bis gestern. Nachdem ich vom Stuhl in der Olympiahalle aufgestanden war und mit meiner Tochter den Saal verlassen hatte, war ich mir nicht mehr so sicher. Und ich habe mich sehr geschämt. Für meine Leichtgläubigkeit, für mein Nachquatschen von Vorwürfen, für meine Dummheit. Ich war um 1.15 Uhr daheim, habe meinen Mann geweckt und ihm das berichtet. Er meinte, da bin ich ja froh, dass du was gelernt hast. Ich sehe immer noch dieses Bild von Sebastian vor mir, der es im Knast ja „gut“ fand, obwohl er 15 Kilo zugenommen hat. Sebastian, der nachts mit Stirnlampe auf den Berg aufbricht, um den Sonnenaufgang zu sehen, was hier in der Umgebung viele machen, und der das die letzten drei Jahre nicht tun konnte. Mir kommen die Tränen, wenn ich darüber nachdenke, dass ihm eventuell Unrecht getan wurde. Und ich bin Teil davon. Ganz egal, wie der Prozess ausgeht, das Leben von ihm und seiner Familie wird nie wieder dasselbe sein. Das war jetzt viel Text, aber ich wollte Ihnen danken und Ihnen zeigen, dass Sie Menschen wie mich dazu bringen, sich selbst zu hinterfragen. Nochmals danke. Ich schäme mich.“
…

Ein anderer Aschauer könnte bald der nächste sein. Denn jeder in Aschau heißt Sebastian. Nur haben das noch nicht alle Aschauer verstanden (Kürzung durch mich):
Bntzrnm hat geschrieben: ↑Sonntag, 31. Mai 2026, 14:06:42 … Schlusswort mit einem Versprechen von Yves Georg
Sie brauchten einen Mörder (6/6); Min. 1:07:24
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…
SR: … Yves Georg hat nur gesagt …, den Nächsten, den die verhaften, den verteidigen wir auch.
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Re: TODESFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von fassbinder »

Catch22 hat geschrieben: ↑Sonntag, 31. Mai 2026, 19:00:11 Herzlichen Dank und ein dickes Lob für die viele Mühe und


Nicht aufgeklärt werden konnte offenbar, wer der vortragsreisende Rotarier und „Direktor eines Instituts der Rechtsmedizin“ war. Naheliegend: Graw oder sein Stellvertreter Peschel von der LMU. Nicht wundern würde mich, wenn es Peschel gewesen wäre, der im Überschwang der Lobhudelei und unter dem Schutz der Anonymität von seinem Rotarier-Freund zum Direktor emporgehoben worden wäre. Peschel – bei Gericht der Wahrheit verpflichtet – hätte dann allen Grund gehabt, sich der Rolle als Gutachter zu entziehen. Leider wurde über den gegen Peschel gerichteten Befangenheitsantrag nicht förmlich entschieden.

(Die Kammer hatte signalisiert, eine Befangenheit Peschels nicht zu erkennen. Die Prozessbeteiligten hatten sich mit dem Gericht darauf verständigt, einen anderen Rechtsmediziner zu beauftragen, der später jedoch abgesagt hatte.)
Wirklich? Ich habe das in der HV so verstanden, dass sie bezüglich Adamec keine Befangenheit sehen. Damals habe ich es sogar vom Tonfall für mich so interpretiert , dass er der Einzige ist, wo sie an der Befangenheit zweifeln. Kann aber natürlich sein, dass es daran lag, dass es sich durch die Absage erledigt hat und sie es bei den Medizinern auch nicht gesehen hätten. Aber gehört habe ich das so nicht.
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Re: TODESFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von Catch22 »

fassbinder hat geschrieben: ↑Sonntag, 31. Mai 2026, 19:43:21 Wirklich? Ich habe das in der HV so verstanden, dass sie bezüglich Adamec keine Befangenheit sehen. …
Hinsichtlich Adamec stimmt das wohl. Dennoch war nie die Rede davon, dass darüber förmlich entschieden worden wäre. Ich kann nur einen Hinweis des Gerichts erkennen, in welche Richtung die Kammer denkt.

Laut PNP (siehe weiter unten) formulierte die Vorsitzende Will erkennbar im Konjunktiv, also hypothetisch: „Wir würden ihn [Adamec] nicht als befangen ansehen.“

fassbinder hat geschrieben: ↑Sonntag, 31. Mai 2026, 19:43:21 … Damals habe ich es sogar vom Tonfall für mich so interpretiert , dass er der Einzige ist, wo sie an der Befangenheit zweifeln. Kann aber natürlich sein, dass es daran lag, dass es sich durch die Absage erledigt hat und sie es bei den Medizinern auch nicht gesehen hätten. Aber gehört habe ich das so nicht.
Mit viel Phantasie könnte die Kammer hinsichtlich Peschel in dessen Stellungnahme zum Befangenheitsantrag tatsächlich eine wirksame Absage gesehen haben. Berichtet wurde dies jedoch nicht.

Über den 10. Sitzungstag am 24.10.2025 hieß es in den Medien:
Catch22 hat geschrieben: ↑Freitag, 24. Oktober 2025, 16:09:39 …
► Verteidigung hält an Befangenheit der Rechtsmediziner fest
• Vortrag Rotary-Club inkl. Tätereinschätzung (siehe hier)
• Rotary-Club bestreitet Vortrag
• Verständigung aller Prozessbeteiligter:
→ statt Oliver Peschel (stv. Direktor Rechtsmedizin, LMU)
→ Markus Rothschild (Direktor Rechtsmedizin, Uni Köln)
• ungeklärt, ob Rothschild mit Adamec (LMU) kooperiert
→ Gericht: sieht Adamec nicht als befangen
→ Rothschild soll zu Kooperation mit Adamec gehört werden
• aufgrund Einarbeitung längere Prozessdauer?

► noch keine Entscheidung bzgl. Malcherek
…
Näheres dazu in der PNP vom 24.10.2025:
viewtopic.php?p=306285#p306285 (im 3. Spoiler)
https://www.pnp.de/lokales/landkreis-tr ... n-19782953 (Paywall)
https://archive.ph/20251024162525/https ... n-19782953 (ohne Paywall)

Weshalb hätte die Verteidigung an der Befangenheit der Münchener Rechtsmediziner (und damit an ihrem Antrag!) festhalten sollen, wenn die Kammer über den entsprechenden Ablehnungsantrag bereits förmlich entschieden hätte?

(Die Ablehnung eines Befangenheitsantrags kann nicht mit der Beschwerde, sondern nur mit der Revision angegriffen werden, die für die Verteidigung bei Freispruch aber nicht zulässig ist.)

Auch wenn‘s nicht explizit in der Zeitung steht, erschließt sich aus der prozessualen Logik Folgendes: Gerade weil das Gericht noch nicht über den Befangenheitsantrag hinsichtlich der LMU-Rechtsmediziner entschieden hatte, die Verteidigung aber an ihrem Antrag festhielt und eine gerichtliche Entscheidung nicht weiter forciert werden sollte, lenkte die StA ein. So kam es zu einer Verständigung zwischen Verteidigung, StA und Gericht (die Nebenkläger waren zu diesem Zeitpunkt bereits raus), einen Rechtsmediziner aus Köln zu beauftragen.

Hast Du eine andere Erklärung?
Gast12345

Re: TODESFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von Gast12345 »

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Bntzrnm
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Re: TODESFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von Bntzrnm »

Catch22 hat geschrieben: ↑Sonntag, 31. Mai 2026, 19:00:11 Herzlichen Dank und ein dickes Lob für die viele Mühe und die spannend zu lesenden Texte!
Bitte gerne, aber die Technik übernahm den mühevollen Teil :geek:


Mir sind noch die Ausschnitte aus der unaufgeforderten Stellungnahme von Frau Aßbichler eingefallen, die für mich auch sehr spannend und neu waren.

Ausschnitte der "unaufgeforderten Stellungnahme" der Vorsitzenden.
Sie brauchten einen Mörder (5/6); Min: 32:28
Spoiler
AS:Aber hier steht der wunderbare Satz: „zur Befangenheitsrüge gab die Vorsitzende am 11. August 2024 unaufgefordert vor Übersendung der Verfahrensakten zur Durchführung des Revisionsverfahrens vor dem Senat eine mehrseitige Stellungnahme ab.“
SR: Genau, sie liegt mir hier vor. Da schreibt sie: „Die Revisionsschrift ist in wesentlichen Umständen unvollständig und unzutreffend. Die jeweilige Rüge ist bereits unzulässig.“ Das schreibt sie, die Angegriffene. „Die Neutralität des Gerichts“ also ihres eigenen Gerichts „kann bei vollständiger Wiedergabe des tatsächlichen Ablaufs nicht infrage gestellt werden.“ Sie schreibt: „Die Behauptungen der Verteidigung sind nicht plausibel und unlogisch.“ Sie schreibt: „Die Revisionsschrift zeigt ebenso eine einseitige und lückenhafte Darstellung, weshalb der Sachverhalt insgesamt unzutreffend wiedergegeben ist“und so weiter und so weiter „Verschwiegen wurden weitere wesentliche Umstände und sogar ins Gegenteil verkehrt.“
Also sie schreibt hier vollkommen befangen einen wütenden Brief. Und der klingt auch so ähnlich wie die Briefe, die ich bekommen habe, finde ich.
AS: … mangelnde Objektivität und so weiter und so fort.
SR: Also den Verteidigern wurde das gleiche vorgeworfen wie mir und das hat ihr aber nichts genützt, denn der BGH hat in seiner Aufhebung des Traunsteiner, also ihres Urteils, geschrieben: Ihre unaufgefordert abgegebene Stellungnahme hat die Bedenken der BGH-Richter gegen das Traunsteiner Mordurteil noch vertieft. Noch vertieft. Lasse es doch ein ... Zitat: „ein Fehlen der gebotenen richterlichen Distanz erkennen“. Und offenbar, das ist jetzt meine Meinung, hat das Schreiben der Vorsitzenden Aßbichler beim BGH das Fass zum Überlaufen gebracht. Und hat in den Bundesrichtern offenbar den Verdacht geweckt, mit dieser Vorsitzenden könnte es tatsächlich auf eine Befangenheit hinauslaufen. Es kann sein, dass diese Frau nicht klar sieht.
AS: Aber Sabine, ich möchte mal erinnern, 1732 Seiten Revision. X Dinge, die gerügt werden von den beiden Anwälten, von Regina Rick und Yves Georg. Der Bundesgerichtshof nutzt eigentlich nur ein Ding, nämlich diesen E-Mail-Verkehr und diese Befangenheit sozusagen.
SR: Der Verdacht der Befangenheit.
AS: Er braucht also keine fünf Gründe, ihm reicht ein Grund.
SR: Es ist ja so, dass es allein der Verdacht der Befangenheit ist. Man muss es vom Angeklagten her denken und wenn der Angeklagte den Eindruck haben könnte, er hat es hier mit einer befangenen Vorsitzenden zu tun, dann ist dieses Urteil aufzuheben. Und es ist ja eine Rüge, die das komplette Urteil betrifft. Also die Vorsitzende oder der Vorsitzende ist ja die zentrale Figur in einer Hauptverhandlung. Er bestimmt alles oder sie bestimmt alles. Sie leitet die Hauptverhandlung und sie befragt zuerst die Zeugen, sie hat ,wie nennt man das …. die Führungskompetenz.
AS: Ja, sie führt die Regie in diesem Film.
SR: Es ist die Regie im falschen Film gewesen. Und wenn dann eine Vorsitzende verdächtig ist, befangen zu sein, dann ist das so, es hat Herr Georg dann später in einem Vortrag in einem neuen Prozess dann gehalten, das ist so, wie wenn ein Gift in einer Suppe ist. Wenn ein Gift in einer Suppe ist, dann kann man nicht die Brühe wegschmeißen und kann sagen, wir essen jetzt die Fleischeinlage.
AS: ...oder die Nudeln.
Catch22
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Re: TODESFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von Catch22 »

Seit Tagen wird auf Allmystery darüber debattiert, ob der am 18.11.2022 gegen Sebastian durch den Ermittlungsrichter beim AG Rosenheim erlassene Haftbefehl rechtmäßig war oder nicht. Diese Diskussion greift viel zu kurz, als dass ein Schuh daraus würde.

Relevant wird diese Frage im Zusammenhang mit zivilrechtlichen Schadenersatzanspüchen Sebastians. In Betracht kommt eine Haftung von Amtsträgern aufgrund einer rechtswidrigen und schuldhaften Verletzung von Amtspflichten (Amtshaftung, § 839 BGB, Art. 34 GG).


Zunächst zur strafrechtlichen Seite:

Durch die erlittene U-Haft könnte eine Freiheitsberaubung (§ 239 StGB) vorliegen. Wer aber sollte als Täter in Betracht kommen? Etwa der Ermittlungsrichter? Oder die JVA-Beamten?

So einfach ist es nicht. Das Strafrecht kennt den Begriff der mittelbaren Täterschaft (§ 25 Abs. 1 Alt. 2 StGB). Gemeint ist damit, dass sich ein Täter eines Dritten bedient, um die Tat zu begehen. Der Dritte selbst muss dabei gar nicht in böser Absicht gehandelt haben. Er kann als ahnungsloses Werkzeug eingesetzt worden sein.

Als ein solches absichtslos doloses Werkzeug könnte beispielsweise der Ermittlungsrichter fungiert haben. Wer aber könnte als Täter dahinterstecken?

Beantragt worden sein musste der Haftbefehl von einem StA. Dieser wiederum konnte den Antrag nur auf Ermittlungsergebnisse stützen, die ihm von der Polizei zugearbeitet worden waren. Hier liegt der Hund begraben.

Der Haftbefehl (§ 112 ff StPO) gründete auf dem dringenden Tatverdacht (also der vorgeblich hohen Wahrscheinlichkeit der Täterschaft Sebastians), der sich aus der Aussage der Zeugin Verena R. über vermeintliches Täterwissen Sebastians ergeben zu haben schien.

Zur Erinnerung:

Spoiler – hier klicken!

Es ging um einen Spaziergang, den Verena R. am Abend des 03.10.2022 mit Sebastian unternommen haben wollte, in dessen Verlauf Sebastian gefragt haben soll, ob Verena schon davon gehört habe, dass in Aschau ein Mädel ermordet worden sei. Tatsächlich aber fand dieser Spaziergang erst einen Tag später statt, nachdem durch die Medien längst bekannt war, dass in der Prien eine mutmaßlich Ermordete aus Aschau gefunden worden war.

Um Täterwissen konnte es sich daher nicht gehandelt haben. Verena hatte sich im Datum geirrt und diesen Umstand auch in ihrem Unfeld mehrfach kundgetan.

Verenas Handy lag der Polizei vor. Darauf enthalten: Geodaten und zahlreiche Sprachnachrichten und Chats, die Verenas Irrtum beweisen. Ausgewertet wurde das Handy jedoch zunächst nicht – oder die Ergebnisse wurden unterschlagen. Nach Sebastians Festnahme wurde die Zeugin Anna D. bei der Polizei vorstellig. Sie sagte aus, Verena R. müsse sich im Datum des Spaziergangs geirrt haben. Anna D. konnte dies durch Sprachnachrichten und Chats untermauern. Ihre Aussage gelangte nicht zu den Akten, sie wurde unterschlagen. Erst am 12.11.2025 tauchte die Zeugin Anna D. wieder auf (siehe hier).

Auf Betreiben von RAin Rick im November 2023 wurden die Handys von Verena, Sebastian u. a. hinsichtlich des Datums des Spaziergangs (Geodaten, Sprachnachrichten und Chats) ausgewertet. Verenas ehemals belastende Aussage zerfiel damit zu Staub. Zu diesem Zeitpunkt allerdings stand bereits die Aussage des Belastungszeugen Adrian M. im Raum, die sich erst später im zweiten Rechtsgang als unglaubhaft erweisen sollte.

Da der dringende Tatverdacht allein auf die Aussage einer einzigen Zeugin (Verena R.) gestützt werden konnte, hätte es zu den Amtspflichten der Beamten gehört, die Aussage Verenas so schnell wie möglich auf Plausibilität zu prüfen. Die zunächst unterlassene Handyauswertung sowie die Aussage von Anna D. hätten als äußerst relevant erkannt und bewertet werden müssen. Die Ermittler hätten dem nachgehen müssen!

Angenommen, die Polizei (und womöglich auch der StA) sei bereits vor Beantragung des Haftbefehls über Verenas Irrtum informiert gewesen, hätte ein Haftbefehl mangels dringenden Tatverdachts vom StA gar nicht beantragt und vom Ermittlungsrichter nicht erlassen werden dürfen.

→ mittelbare Täter = Polizist(en) + evtl. StA
→ ahnungslose Werkzeuge = Ermittlungsrichter + JVA-Beamte

Wäre der Irrtum der Zeugin den Ermittlungsbehörden erst nach der Inhaftierung Sebastians bekanntgeworden, dann hätten die Beamten gleichermaßen erkannt haben müssen, dass damit die Grundlage des dringenden Tatverdachts nicht länger gegeben ist. Der StA hätte die sofortige Freilassung verfügen und die Aufhebung des Haftbefehls beantragen müssen (§ 120 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 Satz 2 StPO).

→ mittelbare Täter = Polizist(en) + evtl. StA
→ ahnungslose Werkzeuge = JVA-Beamte

Wenn nun, wie aus der Hauptverhandlung berichtet wurde, Polizeibeamte die polizeilich protokollierten Erkenntnisse über den Irrtum der Zeugin Verena in der Schublade verschwinden ließen, anstatt sie pflichtgemäß zu den Akten zu nehmen, dann konnten weder die StA noch das Gericht, die Verteidigung und die Nebenklage davon Kenntnis erlangen. Bei Unterschlagung von Beweismitteln, wie sie hier wohl stattgefunden hat, kommt eine Strafbarkeit wegen Urkundenunterdrückung (§ 274 StGB) und Verfolgung Unschuldiger (§ 344 StGB) in Betracht.

→ Täter = Polizist(en)

Vorgenannte Delikte setzen Vorsatz voraus (§ 15 StGB). Urkundenunterdrückung und die Verfolgung Unschuldiger verlangen tatbestandlich eine bestimmte Absicht (Wissen und Wollen). Diese ist oft nur schwer beweisbar. Bei Freiheitsberaubung genügt jedoch bedingter Vorsatz: das Wissen um die Möglichkeit des Eintritts des Taterfolgs und die billigende Inkaufnahme des Taterfolgs (quasi eine laxe Scheißegal-Haltung).

Nebenbei: Dass die GStA München keinen strafrechtlichen Anfangsverdacht (§ 152 Abs. 2 StPO) gegen jene Beamte erkennen könne (siehe hier), kann nur mit der göttlichen Gabe barmherziger Milde erklärt werden. Sonst könnte der Bürger dem abwegigen Gedanken anheimfallen, hier läge Strafvereitelung im Amt vor (§§ 258, 258a StGB).


Nun zurm zivilrechtlichen Aspekt:

Wenn Sebastian durch Freiheitsberaubung, Urkundenunterdrückung, Verfolgung Unschuldiger oder andere rechtswidrig und schuldhaft begangene Pflichtverstöße staatlich Bediensteter ein Schaden erwachsen sein sollte, ist dieser vom Staat zu ersetzen (§ 839 Abs. 1 Satz 1 BGB, Art. 34 Satz 1 GG). Bei Freiheitsberaubung fällt darunter auch der immaterielle Schaden, also ein angemessenes Schmerzensgeld (§ 253 BGB). Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit darf der Staat seine Beamten in Regress nehmen (Art. 34 Satz 2 GG) – müssen tut er es aber nicht.

→ Anspruchsgegner = Freistaat Bayern
→ vertreten durch den Staatsminister des Inneren
→ dieser vertr. d. d. Präsidenten des PP Oberbayern Süd

Der Freistaat Bayern wird entgegenhalten, Sebastian hätte den Schaden ja selbst abwenden können durch Antrag auf Haftprüfung bzw. Einlegung einer Haftbeschwerde (§ 839 Abs. 3 BGB). Weil aber die dafür erforderlichen Beweismittel wegen von der Polizei zu verantwortender Untätigkeit und Unterschlagung weder Sebastian noch seinen Verteidigern zugänglich waren, wird sich der Freistaat auf diese Weise nicht aus der Pflicht stehlen können.

Andernfalls würde sich die Frage stellen, ob den Pflichtverteidigern vorzuwerfen sein könnte (§ 823 BGB), im Ermittlungsverfahren schuldhaft nicht sorgfältig genug nachgefasst zu haben.

→ Anspruchsgegner = RAe Baumgärtl + evtl. Dr. Frank


Alles in allem präsentiert sich ein verschachtelter und auf den ersten Blick verwirrender Sachverhalt, den es in einem Amtshaftungsprozess aufzuklären und zu beweisen gilt. RAin Rick wird dies gelingen.

In diesem Kontext die Rechtmäßigkeit allein des Haftbefehls zu hinterfragen, richtet einen viel zu schmalen Tunnelblick auf den weitläufigen Augiasstall – mit den Rosenheim Cops im Zentrum. Das Thema ist viel komplexer. Dies wollte ich aufzeigen und zur Diskussion anregen.
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Re: TODESFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von andi55 »

Besorgniserregend lesen sich die Ausführungen von Frau Rückert, bezüglich dem ehemaligen Rotarier Präsidenten aus Aschau (Hohenaschau??)
Will einen Leserbrief veröffentlicht wissen, indem er Behauptungen aufstellt, die nicht der Wahrheit entsprechen, oder doch und er kann sich nur nicht mehr daran erinnern ? Bei den Rotariern werden also in geheimer Mission Gerichtsurteile nachbereitet mit Richtern und Gerichtsmedizinern, die noch geheimer sind als die Mission selbst. Klingt ein bißchen nach Illuminaten . Der Expräsident dieser Rotarier scheint ein Fall für den Prof. Steller zu sein.
Was auch immer hier noch ans Tageslicht kommt, solche Menschen sind es halt die Stimmung im Dorf betreiben.
Kann man gegen ihn vorgehen ? Immerhin wollte er die Leser der Zeit belügen, indem er Falschbehauptungen als Leserbrief veröffentlicht haben wollte.
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Re: TODESFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von Catch22 »

andi55 hat geschrieben: ↑Dienstag, 02. Juni 2026, 19:07:04 Besorgniserregend lesen sich die Ausführungen von Frau Rückert, bezüglich dem ehemaligen Rotarier Präsidenten aus Aschau (Hohenaschau??) …
Um wen es sich bei dem ehemaligen Rotarier-Präsidenten aus Aschau handelt, der im September 2024 amtiert hatte, müsste in höheren Kreisen der Aschauer Gesellschaft geläufig sein, vielleicht sogar bekannt im ganzen Dorf. Manch Aschauer dürfte inzwischen wissen, was von diesem honorigen Zeitgenossen zu halten ist. Dies allein ist schon Strafe genug.

Spoiler – hier klicken!

Durch Stöbern ließe sich vielleicht mehr über diesen Herrn erfahren:

► Rotary Club Chiemsee
https://chiemsee.rotary.de/

► Rotary Club Traunstein
https://traunstein.rotary.de/

► Rotary Deutschland
https://rotary.de/

► Wikipedia
https://de.wikipedia.org/wiki/Rotary_International

andi55 hat geschrieben: ↑Dienstag, 02. Juni 2026, 19:07:04 … Kann man gegen ihn vorgehen? …
Gegenüber der „Zeit“ hatte jener Herr erklärt, „einen“ Rechtsmedizin-Direktor und „eine“ Vorsitzende Richterin zu Vorträgen eingeladen zu haben. Aufgrund eines Beweisantrags der Verteidigung entsandte das Gericht im Oktober 2025 einen Polizeibeamten zum Hausbesuch. Bestritten hat besagter Rotarier bei seiner Einvernahme nun, dass es je solche Vorträge gegeben habe.

Fest steht: Er hat gelogen. Fraglich ist nur, welche der beiden diametralen Behauptungen falsch ist.

Eine strafbare Falschaussage liegt tatbestandlich nicht vor, weil die Polizei (und erst recht „Die Zeit“) kein Gericht oder eine andere „zur eidlichen Vernehmung … zuständige Stelle“ ist (§ 153 StGB). Anderweitige Straftatbestände (wie z. B. üble Nachrede, Verleumdung, falsche Verdächtigung, Nötigung) erscheinen eher fern. Und überschwengliche Lobpreisung aufgrund unwahrer Behauptungen ist per se (wenn nicht weitere Umstände hinzutreten) keine Straftat. Rechtlich war der Rotarier zunächst gut beraten. Etwa von Holderle?

Hätte dieser Ex-Präsident jedoch vor Gericht aussagen müssen, wäre er in der Falle gesessen: auspacken, lügen oder Beugehaft (§§ 153, 154, 161 StGB, § 70 Abs. 2 StPO). Er kann von Glück sagen, dass ihm ein Auftritt im Gerichtssaal erspart blieb.
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Re: TODESFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von andi55 »

@Catch22
Beugehaft hört sich gut an !
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Re: TODESFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von Catch22 »

OVB: 2. Podcast-Folge – „Zwei Prozesse, kein Täter“

Der Kaffeeklatsch des Oberbayerischen Volksblatts (OVB) geht in die nächste Runde. Stark emotionalisierend und tendeziös, ganz nach dem Gusto des OVB, richtet sich der Blick auf den ersten Prozess, die Revision und schließlich den Freispruch und neue Ermittlungen, die es nicht wirklich gibt.

Kein Wort über behördliches Versagen, dafür Verständnis und Milde für Aßbichler. Aufgehoben habe der BGH deren Urteil „nur wegen eines Formfehlers“, inhaltlich sei das Urteil nicht angetastet worden – manipulative Volksverblödung at its best!

Die 2. Folge des OVB-Podcasts (27:46 Min.) findet Ihr hier:

Spotify:
https://open.spotify.com/episode/4FOc6BYCnOB8XMpKcJFlHn

Apple:
https://podcasts.apple.com/us/podcast/d ... 0770844697

Podigee:
https://truecrime-zwischen-inn-und-alpe ... kein-tater

1. Folge „Abschied ohne Antworten“:
viewtopic.php?p=338191#p338191

Vorschau, Videoclips:
viewtopic.php?p=338018#p338018
viewtopic.php?p=338866#p338866


Die OVB-Medien verlautbaren dazu auf Rosenheim24 (mit manipulativem Bild – links im Großformat die „Gute“, rechts davon mickrig klein die „Böse“):

Spoiler – hier klicken!
Podcast: „True Crime zwischen Inn und Alpen“
Fall „Eiskeller“: Zwei Prozesse, zwei gegensätzliche Urteile – wie konnte das passsieren?

Bild
Ein Fall, zwei Prozesse – zwei Urteile: Richterin Aßbichlerin und Richterin Will (Foto rechts, Mitte) waren gegensätzlicher Meinung. © dpa/Michael Weiser

Zwei Prozesse, 48 Verhandlungstage, 20.000 Seiten Ermittlungsakten – und am Ende zwei Urteile, die unterschiedlicher nicht sein könnten: Die Verhandlungen um den Tod von Hanna … waren ein Justizdrama sondersgleichen. Wie konnte es dazu kommen?

… Der 12. Oktober 2023 ist ein warmer, sonniger Herbsttag. Spannung liegt in der Luft. Etwas mehr als ein Jahr nach dem Tod von Hanna … [W.] … soll sich ein junger Mann vor dem Landgericht Traunstein verantworten. Wegen Mordes. …

Richterin Jacqueline Aßbichler, die Vorsitzende der Zweiten Jugendkammer, spricht von einem „aufwendigen Prozess“, der zu erwarten sei, von einem „Puzzle“. Die Teile dazu haben die Ermittler der Polizei geliefert. 2201 Menschen hat die Polizei bis zu diesem Zeitpunkt kontaktiert, 1317 Vernehmungen durchgeführt, 1498 Ermittlungsaufträge ausgegeben. 35 Verhandlungstage später ist das Puzzle in den Augen von Jacqueline Aßbichler und ihren Kollegen der Kammer komplett. Der junge Mann, den die Polizei zunächst als Zeugen vernommen hatte, ist ein Mörder. Am 19. März 2024 ergeht das Urteil: Neun Jahre Jugendstrafe für den jungen Aschauer.

„Eiskeller“-Prozess: Viele Wendungen und ein zentraler Zeuge

Es ist nicht das letzte Wort im „Eiskeller-Fall“. Verteidigerin Regina Rick hat Beweisantrag nach Beweisantrag gestellt. Ein anderer Antrag stellt die Weichen in diesem Drama neu. Tausende Seiten hat die Anwältin durchgeackert. In einer Nebenakte stößt sie auf einen allzu vertrauten Austausch zwischen Richterin Aßbichler und Staatsanwalt Wolfgang Fiedler. Ihr Befangenheitsantrag wird von der Ersten Jugendkammer des Landgerichts abgelehnt. Die Ablehnung aber rügt der BGH in seiner Revisionsentscheidung. Folge: Der Falll muss neu aufgelegt werden.

Im Zentrum des Geschehens steht ein Zeuge, im ersten Prozess wie auch in der Neuauflage, die mangels geeigneter Räume im Amtsgericht in Laufen über die Bühne geht. Neuer Ort, neue Richterin – Heike Will ist es, sie hatte den Befangenheitsantrag abgelehnt. Und nun muss sie kurioserweise den neu anberaumten Prozess ab Herbst 2025 führen. Sie beschäftigt sich mit der Person des Hauptbelastungszeugen. Der hatte sich zu Beginn des ersten Prozesses gemeldet, mit einer sensationellen Mitteilung: Der junge Aschauer habe ihm in der U-Haft gestanden, Hanna aus sexuellem Interesse angegriffen und bewusstlos geschlagen zu haben.

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Vorsitzende Richterin in einem von Anfang an umkämpften Prozess: Heike Will (Mitte). © Michael Weiser

Glaubwürdig oder nicht? Beim Zeugen scheiden sich die Geister

Jacqueline Aßbichler hat dem Zeugen Glauben geschenkt. Heike Will misstraut ihm. Sie setzt einen Aussagepsychologen auf den „Knastzeugen“ an. Ein Mann mit Ruf, dieser Gutachter: Prof. Dr. Max Steller. Und er zerlegt die Aussage des Zeugen, mit einem überraschend schnell ausgefertigten Gutachten. Für Will ist die Sache klar: Kein dringender Tatverdacht mehr, der junge Aschauer wird aus der U‑Haft entlassen – Wochen vor Beginn der Verhandlung. Für den Prozess ist der Kurs nun klar: Freispruch.

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Wie glaubwürdig ist der Knastzeuge (Foto links)? Ihm soll der damalige Angeklagte den Mord an Hanna gestanden haben. © Michael Weiser

Den fällt Heike Will dann auch, nach nur 13 Verhandlungstagen. Will kann keine Verbindung zwischen dem Aschauer und Hannas Tod feststellen. Nach dem Auftritt des JVA-Zeugen war das alles abzusehen gewesen. „Inhaltliche Widersprüche“ stellt Will fest. Dass der Zeuge ausgesagt habe, der Angeklagte habe Hanna bewusstlos geschlagen, damit sie sich nicht wehren könne – das ist ihr zu allgemein, lässt nicht auf echtes, exklusives [Täter-] Wissen schließen.

Steller zerlegt den Zeugen nach seiner Aussage erneut. Weil er an Borderline leidet. Weil er zuvor schon gelogen hat. Und weil er sich bei seiner ersten Aussage einen Bonus seitens Richterin Aßbichler erhofft haben mag; sie hätte seinen Fall verhandeln sollen, Missbrauch von Kindern ohne Körperkontakt. Der Prozess geht an einen anderen Richter, der ihn zu vierJahren und vier Monaten verurteilt.

Warum fällt der JVA-Zeuge durch?

Heike Will scheint sich danach sicher. Zu umständlich habe sich der Zeuge ausgedrückt, findet Will, immer wieder habe er laviert. Entscheidend ist die Sache mit dem Gipsarm. Im zweiten Prozess , der von ihm bezichtigte junge Mann habe bei dem Gespräch einen Arm in Gips gehabt. Bei der ersten Verhandlung wie bei der Vernehmung hatte er noch gesagt, sein Mithäftling habe den Gips erst danach getragen. Eine einfache Gedächtnislücke? Oder Beweis für eine Lüge?

So oder so ist es die Entscheidung. Heike Will kürzt den Prozess ab, entschuldigt sich bei dem Angeklagten für das Unrecht, das ihm widerfahren sei, und spricht ihn frei. Die Umstände von Hannas Tod spielen keine Rolle mehr. Und damit bleibt mit diesem Urteil eines im Dunkeln: Starb Hanna … [W.] bei einem Unfall? Oder fiel sie einem Gewaltverbrechen zum Opfer?

Auch Staatsanwalt plädiert auf Freispruch

Der Staatsanwalt plädiert auf Freispruch. Mangels Beweisen bleibt ihm nichts anderes übrig. Doch ansonsten bleibt er dabei: Hanna fiel einem Mord zum Opfer. Dabei bleiben auch die Experten der Gerichtsmedizin, in einer Antwort auf Gegengutachten der Verteidigung, die einen Unfall annehmen. Läuft ein Mörder frei herum? Warum tun die Behörden dann nichts? Warum suchen nicht schon längst Polizeibeamte in Aschau nach Spuren?

Aus einem einfachen Grund: Für neue Ermittlungen bräuchte es einen Ansatz. Eine neue Beobachtung, einen Beweis. Davon kann aktuell, etwas mehr als ein halbes Jahr nach dem Freispruch, keine Rede sein. Die Umstände von Hannas Tod, die vier Minuten zwischen dem Verlassen des Clubs „Eiskeller“ und ihrem Sturz in den Bärbach, bleiben im Dunkeln.

Rosenheim24.de am 03.06.2026
https://www.rosenheim24.de/rosenheim/ro ... 28924.html
ohne Paywall („Option 4“ wählen):
https://www.removepaywall.com/search?ur ... 28924.html

Die Leserkommentare dazu:
https://www.rosenheim24.de/rosenheim/ro ... d-Comments

Video mit Stimmen nach dem ersten Urteil (in obigem Artikel eingebettet, zu Wort kommen RAe Baumgärtl, Dr. Frank, Rick, Dürr und OStA Scharbert):
https://youtu.be/YAczWr6TGBA

Fotostrecke aus der Mottenkiste (im Artikel verlinkt, mit OVB-typisch einfallslosen Bildunterschriften):

Spoiler – hier klicken!
Fotos
Mord-Prozessauftakt zu Hanna aus Aschau im Chiemgau am Landgericht Traunstein

Auf diesen Prozess wartet die ganze Region: Ein 21-Jähriger steht ab heute vor dem Traunsteiner Landgericht. Er soll in der Nacht auf 3. Oktober 2022 die Aschauerin Hanna ermordet haben …

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1/9: Mord-Prozessauftakt zu Hanna aus Aschau im Chiemgau am Landgericht Traunstein © xe

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2/9: Mord-Prozessauftakt … © xe

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3/9: Mord-Prozessauftakt … © xe

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4/9: Mord-Prozessauftakt … © xe

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5/9: Mord-Prozessauftakt … © xe

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6/9: Mord-Prozessauftakt … © xe

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7/9: Mord-Prozessauftakt … © xe

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8/9: Mord-Prozessauftakt … © xe

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9/9: Mord-Prozessauftakt … © xe

Rosenheim24.de am 12.10.2023
https://www.rosenheim24.de/bayern/landk ... 73225.html
ohne Paywall („Option 4“ wählen):
https://www.removepaywall.com/search?ur ... 73225.html

Die Leserkommentare dazu:
https://www.rosenheim24.de/bayern/landk ... d-Comments

Eingehämmert wird dem Leser, was er gefälligst zu glauben hat. Deshalb gleich noch ein Traktat, das Detailwissen verspricht, das der Podcast aber nicht liefert:

Spoiler – hier klicken!
True Crime-Podcast „Zwischen Inn und Alpen“ – Folge 2
Der Fall „Eiskeller“: Zwei Prozesse, kein Täter

Bild
Den OVB24-Podcast „True Crime zwischen Inn und Alpen“ gibt es alle zwei Wochen … © Re

Es war wohl einer der größten Mordprozesse in der Region Rosenheim: der „Eiskeller-Fall“ … In der neuen Podcast-Folge … geht es um ein Justizdrama mit spektakulären Wendungen – und ein Ergebnis, das viele Fragen offenlässt.

… Eine Erklärung gibt es auch nach 48 [Verhandlungs-] Tagen nicht. … Geblieben ist ein Justizdrama ohne wirkliche Antworten.

Der Fall „Eiskeller“: Zwei Prozesse vor dem Landgericht

In der zweiten Folge … blicken wir auf die juristische Aufarbeitung des „Eiskeller-Falls“. Diese … brachte am Ende zwei grundverschiedene Urteile hervor – ein Urteil wegen Mordes und einen Freispruch.

„Hochemotional“, so begann der erste Prozess im Oktober 2023 vor dem Landgericht. … Michael Weiser, der jeden Tag mit im Gericht dabei war, liefert einen Einblick, welchen Eindruck der Angeklagte gemacht hat und wie die Familie von Hanna … [W.] mit der Belastung des Prozesses umgegangen ist. Vor allem mit den Details über die Todesnacht, die Prozesstag für Prozesstag ans Licht kamen.

„Kein ganz normaler Fall“

Dass es kein „ganz normaler“ Fall ist, wurde auch vor Gericht schnell klar. Immer wieder gab es dramatische Wendungen wie einen unerwarteten Zeugen, der eine wichtige Rolle einnehmen sollte. Wir gehen jede dieser Wendungen durch, erklären euch, welche Rolle sie für den Prozess gespielt haben. Oder blicken darauf, was sich vor Gericht veränderte, als eine aus einem anderen Mordfall deutschlandweit bekannte Rechtsanwältin die Verteidigung des Angeklagten übernahm.

Genauso besprechen wir beide Urteile – das erste, das den Angeklagten zunächst für lange Zeit hinter Gitter schicken sollte, und den Freispruch. Dabei immer im Fokus: Was war im zweiten Prozess ausschlaggebend, dass der Angeklagte zunächst freigelassen und später freigesprochen wurde? Und vor allem: Was hat diese Entscheidung mit den Beteiligten des Verfahrens gemacht?

Unterschiedliche Ansichten bei den Prozessbeteiligten

In der dritten Folge werden wir uns mit zwei dieser Prozessbeteiligten direkt unterhalten – dem Anwalt von Hannas Eltern und einem der Verteidiger des Anklagten im zweiten Prozess. Und insbesondere den unterschiedlichen Ansichten nachgehen, die es über die Umstände von Hannas Tod gibt.

Rosenheim24.de am 03.06.2026
https://www.rosenheim24.de/podcasts/der ... 32750.html (ohne Paywall)

Die Leserkommentare dazu:
https://www.rosenheim24.de/podcasts/der ... d-Comments


In der nächsten Folge des OVB-Podcasts am 17.06.2026 sollen die gegensätzlichen Sichtweisen von StA und Verteidigung gegenübergestellt werden: Verbrechen versus Unfall. Zu Wort melden werden sich voraussichtlich der Nebenklagevertreter Holderle sowie einer der Verteidiger Rick oder Dr. Georg.
Catch22
Beiträge: 1445
Registriert: Sonntag, 10. Juli 2022, 21:33:56
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(ausgezeichnet mit einer Goldenen Krone für 1000 Beiträge)
Sterne:

Re: TODESFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von Catch22 »

Die manipulative Rhetorik des OVB-Podcasts sehr gut auf den Punkt gebracht hat @XluX auf Allmystery.

In der Nacht hatte ich nicht mehr die Muße, näher auf die haarsträubende Darstellung durch das OVB einzugehen. Deshalb nun hier die Eindrücke von @XluX, die auch mir beim Anhören sofort durch den Kopf geschossen waren:

Spoiler – hier klicken!
…
Das Ganze wirkt zwar für den uninformierten Hörer jetzt etwas neutraler, dennoch reiten sie weiterhin auf den vermeintlich belastenden Indizien rum und verteidigen letztendlich auch das erste Urteil weiterhin:

► „Es war schwierig, festzustellen, ob sie [V] sich falsch erinnerte, wann sie sich falsch erinnerte [...]“
→ Nö, sorry, das war total einfach. Die Chats und GPS-Daten waren so dermaßen eindeutig, dass es absolut peinlich und eines seriösen Prozesses unwürdig war, dass sie überhaupt noch als Hauptbelastungszeugin geführt wurde.

► „Die Beiden [Aßbichler und Fiedler] hatten eigentlich nichts anderes gemacht als sich zu verständigen darüber, wie der Tatvorwurf weiterhin aussehen sollte [...]“ (und dass die Richterin dann am darauffolgenden Verhandlungstag auch auf diesen veränderten Tatvorwurf hingewiesen habe).
→ Prekär war nicht der veränderte Tatvorwurf (und es war auch kein einfacher „Austausch“, wie OVB es nennt), sondern die Beiden haben sich letztendlich darüber abgestimmt, was geht und was nicht.

► „Es war nicht nur ‚Hörensagen‘, was gegen den Angeklagten sprach.“
• „Da war der Schrei …“
→ Und das soll jetzt ein Indiz für ST als Täter sein oder wie??
• „… die Pornoseiten“
→ Dazu fällt mir schon lange nichts mehr ein – ein paar Auswertungen der privaten Geräte der OVB-Mitarbeiter wären hier vielleicht am hilfreichsten.

► Man wisse nicht, was Frau Will [in der mündlichen Urteilsbegründung] genau damit meinte, dass dem Angeklagten Unrecht widerfahren sei.
→ Na, wenn die vom OVB das bis heute nicht wissen, weiß ich auch nicht…

Was ich gut fand an dem Podcast: Man hört nochmal die Originalstimme des Vaters und wie er betont, dass sie keinesfalls wollen, dass ein Unschuldiger verurteilt wird. Holderle hat dies ja, glaube ich, nur ein einziges Mal so deutlich in einem Beitrag gesagt (sonst hat er immer nur die Unschuld offen angezweifelt und gewettert).

Was mich irritiert hat: Michael Weiser erzählt, dass AM für ihn als Laie damals im ersten Prozess glaubwürdig war. 5 sec später erzählt er aber, dass er kurze Zeit danach in AMs eigenem Prozess saß – und da habe er die Hände über dem Kopf zusammengeschlagen und gesagt, um Gottes Willen, der Mann ist ein Meister der Manipulation.

Da fragt man sich zum einen, warum diesem Manipulationsmeister trotzdem alle Profis (Polizei, StA, Berufsrichter und eben auch viele Journalisten) aus der Hand gefressen haben.

Und zum anderen fragt man sich, warum gerade er, Michael Weiser, sich trotz dieser niederschmetternden Erkenntnis weiterhin so vor den Karren hat spannen lassen mit seinen aus meiner Sicht recht tendenziösen Beiträgen – und damit auch diese Zweifel, die im Ort bis heute bzgl. STs Unschuld herrschen, weiterhin schürt.

@XluX auf allesMist am 03.06.2026, 9.22 Uhr (Seite 966)
https://www.allmystery.de/themen/km168746-965#id37596609

Hinzufügen möchte ich noch zwei Punkte:

► Der eingespielte O-Ton des Vaters von Hanna erscheint wenig glaubhaft. Anlässlich des Rückzugs der Nebenkläger hatte das OVB einen Videoclip veröffentlicht, in dem der Vater erklärt, dass er – der Expertise des Aussagepsychologen Steller zum Trotz! – dem JVA-Zeugen glaube:

Adrian M. sei im Vernehmungsvideo „sehr glaubwürdig aufgetreten“, er habe „sehr zusammenhängend erklärt“ und „nicht gestockt“. Seit dessen erster Aussage 2023 habe der JVA-Zeuge viel über den Fall gelesen und mit seiner Erinnerung vermischt, was wohl die Diskrepanzen in seinen Aussagen erklären soll. Lässt sich eine solche Realitätsverweigerung noch allein mit der Einflüsterung Holderles erklären?

Siehe hier:
viewtopic.php?p=305322#p305322
Videoclip im Artikel:
https://www.rosenheim24.de/rosenheim/ch ... 79713.html (Paywall)
ohne Paywall („Option 4“ wählen):
https://www.removepaywall.com/search?ur ... 79713.html


► Herabwürdigend betont Michael Weiser mehrfach, wie aggressiv RAin Rick bei Gericht aufgetreten sei. Seltsam, dass andere Frau Rick als ruhig und besonnen wahrnehmen.

Wie sollte denn ein Verteidiger agieren, der einen unschuldig eingeknasteten OVB-Redakteur raushauen müsste?

So handzahm und verdruckst wie Baumgärtl, Frank oder Dürr? Wenn‘s um die eigene Haut geht, dann doch wohl am liebsten wie ein feuerspeiender Kampfdrache, nicht wahr, Herr Weiser? Auf die königlich bayerische Tradition friedvoller Heimatidylle, gerade gegenüber der Obrigkeit und im Gerichtssaal, die Sie selbst nur allzu gerne herbeizuschreiben trachten, würden dann Sie doch als erster pfeifen, oder etwa nicht?


Nachtrag
„Sophies“ jüngste Podcast-Folgen zum Eiskeller-Fall vom 02.12.2025 (siehe hier) und vom 14.10.2025 (siehe hier) wurden aus dem Netz genommen! Eine schändliche Hetze hatte die angebliche Staatsanwältin aus Aschau betrieben und damit das Beamtenrecht und mutmaßlich auch das Strafrecht tangiert (siehe hier). Ob sie nun das OVB berät?
Catch22
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Re: TODESFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von Catch22 »

Inzwischen fand ich Gelegenheit, auch die kostenpflichtigen Folgen des Podcasts der „Zeit“ (siehe hier) anzuhören.


In Folge 4 wird zitiert aus der Begutachtung durch den Hamburger Rechtsmediziner Klaus Püschel. RAin Rick stellte im ersten Rechtsgang am 08.02.2024 einen Beweisantrag, Püschel als weiteren Sachverständigen hinzuzuziehen. Zugleich präsentierte sie dem Gericht Püschels Ersteinschätzung.

Brüsk abgelehnt wurde von der Aßbichlerschen Kammer der Beweisantrag (welcher der Gründe aus § 244 Abs. 3 Satz 3 Nr. 1–5, Abs. 4 StPO vom Gericht bemüht wurde, blieb unklar). Und vom Nebenklagevertreter Holderle wurde RAin Rick mit einer absurden Strafanzeige überzogen, weil die Verteidigerin das Obduktionsgutachten der Münchener LMU dem Hamburger Rechtsmediziner als Arbeitsgrundlage überlassen hatte (§ 203 StGB; das Recht des Angeklagten auf Verteidigung überwiegt jedoch die schutzwürdigen Interessen der Toten).

Püschels Expertise hätte das Luftschloss vom Meuchelmörder in sich zusammenstürzen lassen. (Die Sechskantschrauben am Schütz der Oberprienmühle waren der Verteidigung zu diesem Zeitpunkt noch nicht bekannt.)

Hier das Zitat Püschels, das Aßbichler und Holderle auf die Palme brachte – und auch die oft diskutierten „Schwimmbewegungen“ erklären sich im Kontext wie von selbst:

Spoiler – hier klicken!

Püschels Einschätzung:
Zunächst ist klarzustellen, dass diverse, unter Umständen auch sehr ausgedehnte Muskelblutungen am Rücken, im Schulterbereich und am Hals von ertrunkenen Personen auch ohne sonstige stumpfe, äußere Gewalteinwirkung hervorgerufen werden können. Derartige Blutungen entstehen durch agonale Kämpfe während des Ertrinkungsvorgangs sowie durch Überanstrengung, Hyperkontraktion der für Schwimmbewegungen und zum Atmen benötigten Muskulatur. Hinzuweisen ist darauf, dass ein Leichnam in Fließgewässern in der Regel in Bauchlage und mit dem Kopf voran treibt. Wenn der Körper an Hindernisse anstößt, ist also vor allem der vorangehende Kopf und die Schulteregion betroffen, unter Umständen auch die Hüfte, wenn der Körper schräg anstößt. Gerade in diesen Regionen finden sich im hier betrachteten Fall die stärksten Verletzungen der Toten. Die am Körper von Frau Hanna W. beschriebenen Verletzungen entsprechen in ihrem Gesamtmuster einem Verletzungsbild, wie man es bei einem langen Treiben – hier 12 Kilometer – in einem reißenden Fluss mit einem felsigen Untergrund erwartet. Dies gilt speziell für die Körperverletzungen.

Im Hinblick auf das Entkleiden des Körpers ist es gängiges rechtsmedizinisches Lehrbuchwissen, dass speziell die Oberbekleidung beim Treiben des Körpers im Wasser durch Strömung und Hindernisse im Wasser abgestreift werden kann. Dabei können beispielsweise auch Schmuckstücke [von] Effekten abgestreift werden, zum Beispiel Uhr, Kette, Ring, sonstiger Schmuck. Zu betonen ist, dass Personen, die ins Wasser geraten sind, vollgesogene, schwere Kleidung, die beim Schwimmen bzw. Überwasserhalten hinderlich sind, abzustreifen, auszuziehen versuchen. Dies erklärt ohne Weiteres sofort, dass die abzulegenden Kleidungsstücke unterschiedlich ausgezogen werden.

Ihr umfangreiches Verletzungsmuster ist vollständig durch Treiben des Körpers, bäuchlings mit Kopf und Schulterregion voran, im reißenden Fluss mit felsigem Untergrund und Ufer zu erklären, wobei der Körper vielfach mit spitzen Steinen und rauem, hartem Untergrund kollidierte. Das gilt insbesondere für die diversen Kopfplatzwunden (5) sowie für zahlreiche weitere Abschürfungen und Kratzer am Kopf. Dies gilt weiterhin auch für die knöchernen Verletzungen im Bereich der Halswirbelsäule und beider Schulterblätter. Es gibt keine richtungsweisenden Hinweise auf sonstige Gewalteinwirkung, etwa stumpfe Gewalteinwirkung gegen den Kopf oberhalb der sogenannten Hutkrempenlinie mittels eines unbekannten Werkzeugs, wie zum Beispiel einem Hammer, oder auf strangulierte Gewalt am Hals. Auch der Verlust der Oberbekleidung, wie hier festgestellt, ist ohne Weiteres durch Treiben im Wasser entlang von Hindernissen sowie letztendlich aktive Selbstrettungsversuche mit Abstreifen von Kleidung zu erklären.

Podcast der „Zeit“ vom 26.05.2026, Folge 4 („Ein böser Zeuge“), ca. Min. 50:22 bis 53:20
„Die Zeit“: https://www.zeit.de/gesellschaft/2026-0 ... en-podcast
Spotify: https://open.spotify.com/episode/0cPcZfhyBz7TX24aRqt0Ba
Apple: https://podcasts.apple.com/us/podcast/s ... 0769643962


Das Wolkenkuckucksheim der Staatsanwaltschaft und Aßbichlers Kammer offenbart der in Folge 5 zitierte, inzwischen legendäre E-Mail-Verkehr von StA Wolfgang Fiedler mit der Vorsitzenden „Jacqu“ Aßbichler vom 03.01.2024 – erstmals in epischer Breite:

Spoiler – hier klicken!

StA Wolfgang Fiedler an Vorsitzende „Jacqu“ Aßbichler:
Hi Jacqu,

der Kollege Jeserer und ich sind gestern noch länger zusammengesessen und sind zu dem Ergebnis gekommen, dass wir in unserem Plädoyer den gleichen Sachverhalt wie Ihr zugrundelegen.

Der Angeklagte geht mitten in der Nacht zum Laufen, um seinen angestauten Ärger (Berichtsheft, Ärger mit Mutter, Probleme mit Vater) [abzureagieren] und läuft bewusst nahe des Eiskellers vorbei in der Hoffnung, einige leicht bekleidete Frauen zu sehen. Die Pornos, die er sich die Tage zuvor angeschaut hat, zeigen ja auch seine „Drucksituation“. Ecke Burgweg/Kampenwandstraße sieht er die Hanna und geht sie von hinten aus sexuellem Interesse an. Es kommt zu einem Handgemenge, bei dem er ihr unter anderem die Jacke auszieht und sie zu Boden bringt, wobei sie auf dem Bauch liegt. Dort fixiert er sie so brutal, dass die beiden Schulterdächer brechen und es zu dieser massiven Einblutung im Rückenbereich kommt. Der Angeklagte sieht sich nicht mehr aus und schlägt ihr mit einem stumpfen Gegenstand mehrfach gegen den Kopf und merkt anschließend, als Hanna bewusstlos ist, was er angerichtet hat, und muss das Opfer „entsorgen“ (aus Angst oder weil er gestört wird) und wirft sie in den Bärbach, wo sie ertrinkt.

Wenn man bei dem ersten Akt nur einen Körperverletzungsvorsatz annimmt [§§ 223, 224 StGB] (was naheliegend ist, da seine Ziele noch andere waren), dann müsste man unserer Ansicht nach die Verdeckungsabsicht [Mordmerkmal, § 211 Abs. 2, 3. Fallgruppe StGB] bei der anschließenden Tötung annehmen. Der Kollege hat einige Fundstellen dazu herausgearbeitet. Wir haben überlegt, ob wir alternativ – wenn schon beim ersten Akt Tötungsvorsatz angenommen wird – auf Heimtückemord plädieren [Mordmerkmal, § 211 Abs. 2, 2. Fallgruppe StGB]. Das überlegen wir noch.

Podcast der „Zeit“ vom 26.05.2026, Folge 5 („Das Kartenhaus stürzt ein“), ca. Min. 4:00 bis 5:58
„Die Zeit“: https://www.zeit.de/gesellschaft/2026-0 ... en-podcast
Spotify: https://open.spotify.com/episode/4zKiYduYALfMK4jbNu3Wfg
Apple: https://podcasts.apple.com/us/podcast/s ... 0769644301

Vorsitzende „Jacqu“ Aßbichler an StA Wolfgang Fiedler:
Hallo Wolfgang,

ich denke, dass die Aussage des [JVA-Zeugen Adrian] M. zum Tötungsvorsatz ganz wichtig ist. Der Angeklagte sagte, er habe sie bewusstlos geschlagen, damit sie sich nicht wehren kann, und er habe sie nicht töten wollen […] damit gefährliche Körperverletzung [§ 224 StGB] in Tatmehrheit mit Mord [§ 211 StGB] (Verdeckungsabsicht evtl. mit dolus eventualis [Eventualvotsatz, billigende Inkaufnahme des Todes]) […]

BGH-Beschluss vom 01.04.2025
viewtopic.php?p=293346#p293346 (im Spoiler)
Bild am 20.02.2024
viewtopic.php?p=245108#p245108 (im Spoiler)
https://www.bild.de/regional/bayern/reg ... .bild.html


Folge 6 schließlich beleuchtet Details aus der zweiten Hauptverhandlung in Laufen. Los geht‘s mit einer Rechtsmediziner-Tombola voller Nieten und der Charakterisierung der neuen Vorsitzenden Heike Will. Im Kleid zuckersüßer Liebenswürdigkeit stellt sie bohrende Fragen, vor denen es kein Entrinnen gibt. Als erste in ihre Fänge geraten die Rosenheim Cops. Der Mitschrieb aus der Hauptverhandlung stützt Sabine Rückerts Erinnerung.

Die Gutachter Soyka und Steller hatten dem JVA-Zeugen Adrian M., einem „Sabbelkopp und Märchenerzähler“, attestiert, dass in dessen Aussage kein Körnchen Wahrheit steckt. Die Krone setzt dem Ganzen der Staatsanwalt auf:

Spoiler – hier klicken!

Sabine Rückert:
Interessant war vielleicht noch, dass die Staatsanwaltschaft hinterher sagte, wir hätten gar keinen Sachverständigen gebraucht, das hätten wir ja auch selbst feststellen können, dass der [Zeuge Adrian M.] lügt.

Podcast der „Zeit“ vom 26.05.2026, Folge 6 („Das Ende der Lügen“), ca. Min. 34:46 bis 34:55
„Die Zeit“: https://www.zeit.de/gesellschaft/2026-0 ... en-podcast
Spotify: https://open.spotify.com/episode/2JC1xfkMGMlhxMxwEsEra4
Apple: https://podcasts.apple.com/us/podcast/s ... 0769644434

Vorgelesen werden zwei Presseerklärungen, wie sie gegensätzlicher kaum sein können: Voller Vorwürfe zogen sich die Nebenkläger zurück – mit einer vor Larmoyanz triefenden Presseerklärung Holderles (siehe auch hier, im 2. Spoiler). Die Verteidiger konterten mit einer eigenen Presseerklärung und erinnerten Holderle an dessen Pflichten als Rechtsanwalt und Nebenklagevertreter (siehe auch hier, im 5. Spoiler). Hannas Eltern erwarten, was ein Strafprozess nicht leisten kann, und ihr Rechtsbeistand erklärt es ihnen nicht.

Sabine Rückert schildert, welchen Qualen Sebastian in der U-Haft ausgesetzt war, wie er gepiesackt und gemobbt wurde, dass er laut weiterer Zeugen aus der JVA die Tat stets bestritten hatte. Ebenso erfahren wir, wie sich im Laufe der Zeit Sebastians Freunde gegen ihn wandten, sich zu seinen Feinden erklärten.

Geradewegs ein Komplott abgesprochener Falschaussagen offenbart sich im Dreigestirn von Verena, Lea und deren Mutter Angela R. Mit plump vorgetäuschten Gedächtnislücken will sich die Damen-Combo vor Strafverfolgung schützen – bis Absprachen in Handy-Chats das Lügengebäude zum Einsturz bringen. Lea verlässt den Saal „laut heulend wie ein Schlosshund“.

Zurück in den November 2022. Schon damals wusste die Polizei, dass Verenas Aussage nicht stimmen konnte – ein Umstand der m. E. in dem bevorstehenden Amtshaftungsprozess eine zentrale Rolle spielen dürfte:

Spoiler – hier klicken!

Das einzige Indiz, das den Haftbefehl stützte, war faul und die Polizei wusste das:
Sabine Rückert: Das Interessante war, dass ein Zeuge gehört worden ist zu diesem Thema bei der Polizei, der die Handys ausgewertet hat. Und der hat diese ganzen Kurznachrichten der Verena ausgewertet und hat gesagt, die widerruft ja hier ihre Aussage, gegenüber ihren Freunden und ihren Verwandten in diesen SMSen, und hat dann die Leiter der Soko „Club“ darauf aufmerksam gemacht. Er hat gesagt, er habe sie augenblicklich darauf aufmerksam gemacht, dass sich hier Widersprüche in der Aussage der Verena auftun.

Andreas Sentker: Die Soko wusste das?

Sabine Rückert: Sie wusste das! Sie wusste das. Sie wussten, dass Verena Unfug erzählt hat. Und das wurde auch abgespielt im Saal. Man hat das gehört. Diese Sprachnachrichten, diese verzweifelten, durchgeknallten Sprachnachrichten, die wurden im Saal abgespielt und es hat sich nichts an der Einstellung der Polizei geändert.

Andreas Sentker: Wir erinnern uns, das war die Konstruktion des Täterwissens.

Podcast der „Zeit“ vom 26.05.2026, Folge 6 („Das Ende der Lügen“), ca. Min. 49:20 bis 50:15
„Die Zeit“: https://www.zeit.de/gesellschaft/2026-0 ... en-podcast
Spotify: https://open.spotify.com/episode/2JC1xfkMGMlhxMxwEsEra4
Apple: https://podcasts.apple.com/us/podcast/s ... 0769644434

Zu technischen Aspekten wie etwa zur Auswertung von Hannas Handy findet Sabine Rückert nur schwer Zugang. Der Hörer erfährt darüber nichts Neues.

Nachdem alle Verdachtsmomente gegen Sebastian ausgeräumt waren, spielten auch Rechtsmedizin und Hydromechanik keine Rolle mehr. „Mit Glanz und Gloria“ wurde Sebastian freigesprochen.

Aber „in dieser Gegend leben
► all die Polizisten, die Mist gebaut haben,
► die Staatsanwälte, die einen Unschuldigen verfolgt haben,
► die Richter, die einen Unschuldigen verurteilt haben,
► die Eltern der Toten,
► die Freunde der Toten,
► der Nebenklagevertreter Holderle,
die alle nach Kräften mitgeholfen haben, Sebastian verdächtig zu machen“ (Folge 6, ca. Min. 1:05:10 bis 1:05:35).

Eine spannende Frage (Folge 6, ca. Min. 35:19 bis 38:57): Krimiformate wie „Tatort“ hätten den Sonntags-Gottesdienst abgelöst. Die Welt sei wieder heil, wenn es einen Schuldigen gebe. Lässt sich damit erklären, dass viele Menschen in der Region vor den Kopf gestoßen sind, wenn der Angeklagte plötzlich unschuldig ist? Gilt seine Schuld deshalb bei vielen nach wie vor und wider besseres Wissen als unverrückbare Tatsache?

Sebastian hat Aschau verlassen und wohnt jetzt woanders, weil er sich diesem Druck nicht mehr aussetzen will. Auch er muss heilen. Das kann er nicht, wenn jeder zweite die Straßenseite wechselt, wenn er ihm begegnet (Folge 6, ca. Min. 1:06:58 bis 1:07:28).

Derweil ermittelt die Staatsanwaltschaft weiter in Richtung eines Gewaltverbrechens – diesmal gegen Unbekannt – und behauptet, Fehler aufgearbeitet zu haben (siehe auch hier und hier). „Wir haben alles richtig gemacht. Da merkt man wieder, man ist in Bayern. Und ich möchte nicht wissen, was dieses Verfahren den bayerischen Steuerzahler gekostet hat …“, resümiert Sabine Rückert (Folge 6, ab ca. Min. 1:12:11).


fassbinder hat geschrieben: ↑Donnerstag, 28. Mai 2026, 20:00:00 … es lohnt sich ein Probeabo abzuschließen. …
Bntzrnm hat geschrieben: ↑Sonntag, 31. Mai 2026, 14:06:42 … aus dem hörenswerten Podcast. …
Mit Fakten, Zusammenhängen und Hintergründen überzeugt der Podcast der „Zeit“ – ein informativer Überblick von den Anfängen bis zum vorläufigen Ende des Eiskeller-Falls. Weit über die hier im Thread transkribierten Passagen hinaus sorgen Sabine Rückert und Andreas Sentker für Spannung und Kurzweil. Dieser Podcast ist ein Gewinn! Auch für angestammte OVB-Leser, die ihr Dasein mit einem sinnstiftenden Inhalt bereichern wollen. ;-)

Probe-Abo (während der ersten 4 Wochen kostenlos, innerhalb dieses Zeitraums jederzeit kündbar):
https://premium.zeit.de/bestellung/1980 ... zede#start

Gratis-Ausgabe von „Zeit Verbrechen“ mit kostenlosem Zugriff auf Podcasts für 8 Wochen (Abo jederzeit monatlich kündbar):
https://abo.zeit.de/zeit_verbrechen/?ic ... Standard.x


Zwei Randnotizen

Spoiler – hier klicken!

RAin Rick und das LG Traunstein – ein Betätigungsfeld mit Zukunft?

RAin Rick verteidigt (neben den RAen Claus Erhard und Juliane Weber, ebenfalls aus München) einen wegen Mordes angeklagten Koch aus Bad Aibling, der im November 2024 seine Ehefrau getötet und in einem Waldstück abgelegt haben soll. Heute begann die Hauptverhandlung vor dem LG Traunstein. Terminiert sind 12 Verhandlungstage bis zum 28.07.2026 (Az. 5 Ks 402 Js 20556/25).

Ermittler: KPI Rosenheim. StA: Wolfgang Fiedler. Rechtsmediziner: Oliver Peschel, LMU München. Rüge der Verteidigung: Die Rosenheim Cops sollen den nun Angeklagten als Zeugen vernommen haben, obwohl dieser polizeiintern bereits verdächtigt worden sei, also Beschuldigter gewesen sei. Fiedler widerspricht. Droht ein Verwertungsverbot? Wie ist die Beweislage? Vieles erscheint wie ein Dé­jà-vu.

„Die Welt“ am 09.06.2026:
https://www.welt.de/politik/deutschland ... haben.html (Paywall)
https://archive.is/20260609150058/https ... haben.html (ohne Paywall)

Passauer Neue Presse (PNP) am 09.06.2026:
https://www.pnp.de/lokales/landkreis-tr ... t-21311216 (Paywall)
https://archive.is/20260609181032/https ... t-21311216 (ohne Paywall)

Oberbayerisches Volksblatt (OVB) am 30.05.2026:
https://www.ippen.media/netzwerk/lokale ... 26735.html (ohne Paywall)

OVB am 10.06.2026:
https://www.ippen.media/netzwerk/lokale ... 43492.html (ohne Paywall)

Bild am 10.06.2026:
https://www.bild.de/regional/bayern/fra ... a08640804c (ohne Paywall)


Peinliche Klatsche für StA Traunstein

StA klagt strafloses Handeln an und arrestiert zu Unrecht Vermögen – Verteidiger Bongers (aus Bonn) klärt auf und bewirkt Einstellung des Verfahrens beim AG Traunstein:

OVB am 06.06.2026:
https://www.ippen.media/netzwerk/lokale ... 38850.html (ohne Paywall)
Heckengäu
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Re: TODESFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von Heckengäu »

Peinliche Klatsche für StA Traunstein

StA klagt strafloses Handeln an und arrestiert zu Unrecht Vermögen – Verteidiger klärt auf und bewirkt Einstellung des Verfahrens beim AG Traunstein:

OVB am 06.06.2026:
https://www.ippen.media/netzwerk/lokale ... 38850.html (ohne Paywall)
Wieso hat der zu Unrecht angklagte Mann auf die Herausgabe der 18 beschlagnahmten Spielgeräte verzichtet?
Das ist für mich vollkommen unverständig. Hier scheint mir etwas nicht zu stimmen
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Re: TODESFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von Catch22 »

Heckengäu hat geschrieben: ↑Dienstag, 09. Juni 2026, 22:47:57 Wieso hat der zu Unrecht angklagte Mann auf die Herausgabe der 18 beschlagnahmten Spielgeräte verzichtet? …
Das OVB berichtet über einen Sachverhalt, den der Reporter, der sogar mit einfachster Recherche fremdelt, wohl selbst nicht ganz durchdrungen hat. Kennen wir das nicht zur Genüge aus dem Eiskeller-Fall? ;-)
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Re: TODESFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von Catch22 »

Wikipedia: Kapitaler Bockmist

Über den „wegen Hochwassers reißerisch“ strömenden Bärbach ließ sich ja noch schmunzeln. Nach immerhin dreieinhalb Monaten wurde dieser Schnitzer berichtigt. Viel schlimmer aber wiegen sachliche Fehler, die zu fulminantem Bullshit kumulieren:

Spoiler – hier klicken!
Todesfall Hanna W.
…
In dem als „Eiskeller-Mordprozess“ bekanntgewordenen Verfahren vor der Jugendkammer des Landgerichts Traunstein wurde Sebastian T. rechtsfehlerhaft zu einer Jugendstrafe von neun Jahren wegen Mordes und gefährlicher Körperverletzung an der Studentin verurteilt. Der Bundesgerichtshof hob das Urteil nach erfolgreicher Revision auf. In einem neuen Verfahren wurde T. freigesprochen. Bis dahin saß er 945 Tage in der Justizvollzugsanstalt Traunstein.
…

Wikipedia: Todesfall Hanna W.
https://de.wikipedia.org/wiki/Todesfall ... %C3%B6rndl
Unfallhergang

… Gegen 2:30 Uhr wollte … [Hanna W.] sich auf den Heimweg zum nahe gelegenen Elternhaus machen. Dabei stürzte sie in den Bach. Ihre Leiche wurde am Nachmittag des 3. Oktober etwa neun Kilometer flussabwärts in der Prien mit schweren Kopfverletzungen und beidseitig gebrochenen Schulterblättern aufgefunden. … Zudem stimmte das Verletzungsbild laut der Verteidigung mit Sechskantschrauben an einem Wehr überein.

Nach einer Öffentlichkeitsfahndung meldete sich einige Wochen später T. als Zeuge bei der Polizei, da er am Tag der Deutschen Einheit in der Nähe der Diskothek joggte. Bei seiner Vernehmung wurden ihm nach Ansicht der Verteidiger merkwürdige Fragen gestellt, unter anderem nach seinem Frauentyp und ob er eine Extrarunde gedreht habe, um … [Hanna W.] anzutreffen. T. wurde wegen seiner Aussagen am 18. November 2022 in Untersuchungshaft genommen.

Wikipedia: Todesfall Hanna W. – Unfallhergang
https://de.wikipedia.org/wiki/Todesfall ... allhergang
Juristische Aufarbeitung

Vor der Jugendkammer des Landgerichts Traunstein begann der Prozess gegen Sebastian T. In der Anklageschrift wurde ihm Mord zur Befriedigung des Geschlechtstriebs vorgeworfen, wofür er … [Hanna W.] mit einem Stein niedergeschlagen habe. T. soll sie dabei von hinten angegriffen haben. …

… Hingegen belasteten die zeugenschaftlichen Aussagen des Mithäftlings Adrian M. in der Untersuchungshaft T. erheblich. Demnach habe T. dem Zeugen im Privaten gestanden, dass er … [Hanna W.] getötet habe. Ein forensisch-psychologisches Gutachten attestierte dem Hauptbelastungszeugen im Revisionsverfahren Unglaubwürdigkeit.

Die Verteidigung von T. ließ drei Gutachten in Auftrag geben. Der Bundesgerichtshof hob die Verurteilung am 23. Juni 2025 wegen eines Verfahrensfehlers auf. Die Vorsitzende Richterin am Landgericht tauschte sich im Januar 2024 während der Beweisaufnahme mit der Staatsanwaltschaft über die Würdigung der Erkenntnisse aus, ohne die Verteidigung des T. mit einzubeziehen. Dies begründe den Eindruck, „dass die Vorsitzende sich nicht mehr unparteilich ihm [dem Angeklagten] gegenüber verhielt“. T. wurde am selben Tag aus der Justizvollzugsanstalt entlassen.

… Das genaue Geschehen jener Nacht konnte nicht aufgeklärt werden, allerdings, dass T. nicht die strafrechtliche Verantwortung für den Tod von … [Hanna W.] trägt. Das Verfahren endete daher mit einem Freispruch.
…

Wikipedia: Todesfall Hanna W. – Juristische Aufarbeitung
https://de.wikipedia.org/wiki/Todesfall ... farbeitung

Richtig ist:

Spoiler – hier klicken!

► Nicht nur eine, sondern zwei Jugendkammern gibt es beim LG Traunstein. Der erste Rechtsgang fand vor der Zweiten Jugendkammer (damalige Voritzende: Jacqueline Aßbichler) statt, der zweite Rechtsgang vor der Ersten Jugendkammer (Vorsitzende: Heike Will).

► Nicht 945, sondern 946 Tage verbrachte Sebastian in U-Haft (vom 18.11.2022 bis 20.06.2025, jeder angefangene Tag zählt, § 7 Abs. 3 StrEG).

► Nicht unspezifisch „gegen 2.30 Uhr“, sondern um genau 2.26 Uhr verließ Hanna W. den Eingangsbereich der Diskothek Eiskeller und trat den Heimweg an.

► Nicht unspezifisch „nahe gelegen“ ist das Elternhaus, sondern exakt 885 Meter von der Diskothek entfernt – immerhin fast ein Kilometer weit weg.

► Nicht 9 Kilometer, sondern 12 Kilometer stromabwärts wurde der Leichnam gefunden (Strecke: 600 m im Bärbach und 11,4 km in der Prien).

► Nicht erwähnt wird, dass der Bärbach in die Prien mündet (für Ortsfremde irritierend).

► Nicht die Schulterblätter, sondern die Schulterdächer waren gebrochen.

► Nicht Sechskantschrauben, sondern Sechskantmuttern sind ursächlich für die Riss-Quetsch-Wunden am Kopf.

► Nicht an einem Wehr finden sich die Sechskantmuttern, sondern an dem Schütz, das den am Wehr zur Oberprienmühle abzweigenden Kraftwerkskanal von der Prien trennt.

► Nicht erst einige Wochen nach einer Öffentlichkeitsfahndung meldete sich Sebastian bei der Polizei (wie die missverständliche Formulierung im Artikel implizieren könnte), sondern bereits am frühen Morgen des Folgetages. (Öffentlicher Fahndungsaufruf am Nachmittag des 19.10.2022, Anruf bei der Polizei am 20.10.2022 gegen 7 Uhr.)

► Nicht „merkwürdig“ waren die Fragen, die Sebastian in den polizeilichen Zeugenvernehmungen gestellt wurden (z. B. nach seinem Frauentyp, sexuellen Erfahrungen und zum vermuteten Tatablauf), sondern gegenüber einem Zeugen gar nicht erlaubt. (Zeugen dürfen nur über ihre Wahrnehmungen befragt werden, nicht aber nach Details aus dem Nähkästchen ihres Lebens oder gar zu Spekulationen über einen Tathergang aufgefordert werden.)

► Nicht aufgrund Sebastians „Aussagen vom 18.11.2022“ erging Haftbefehl, sondern am 18.11.2022 wurde Sebastian festgenommen und der Haftbefehl in Vollzug gesetzt. Grundlage war ein dringender Tatverdacht, der sich Tags zuvor durch die Aussage der Zeugin Verena R. ergeben hatte. (Die Zeugin berichtete über einen Spaziergang mit Sebastian am 03.10.2022, in dessen Verlauf Sebastian Täterwissen offenbart haben soll. Später stellte sich heraus, dass die Aussage dieser Zeugin nicht der Wahrheit entspricht. Die polizeilichen Vernehmungen Sebastians fanden am 21.10.2022 und am 10.11.2022 statt.)

► Nicht Mord (§ 211 Abs. 2 StGB) zur Befriedigung des Geschlechtstriebs war angeklagt, sondern Mord in heimtückischer Begehungsweise (Angriff von hinten aus sexuellen Motiven, deshalb bewusstes Ausnutzen der Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers). Erstgenanntes Mordmerkmal hingegen setzt voraus, dass die Tötung per se der Befriedigung des Geschlechtstriebs dient. Dies jedoch war nicht Gegenstand der Anklage.

► Nicht schon im Revisionsverfahren (das vor dem BGH stattgefunden hatte!), sondern erst nach der Aufhebung des ersten Urteils durch den BGH wurde von der Ersten Jugendkammer des LG Traunstein das aussagepsychologische Gutachten eingeholt.

► Nichts mit dem Revisionsverfahren zu tun haben die drei von der Verteidigung eingeholten Gutachten, wie der Wikipedia-Artikel irrig impliziert. Denn der BGH ist keine Tatsacheninstanz, die Beweise erhebt. Diese Gutachten dienten vorausschauend allein der Vorbereitung des zweiten Rechtsgangs vor dem LG Traunstein (für den Fall, dass der BGH das erste Urteil aufheben und die Sache an das LG zurückverweisen würde, was dann auch tatsächlich geschah).

► Nicht erst am 23.06.2025, sondern bereits mit Beschluss vom 01.04.2025 (den Prozessbeteiligten zugestellt und veröffentlicht am 16.04.2025) hob der BGH das erste Urteil auf.

► Im Übrigen ist die Besorgnis der Befangenheit eines Richters (§ 24 StPO) nicht nur ein eher beiläufiger „Verfahrensfehler“, sondern ein absoluter Revisionsgrund (§ 338 Nr. 3 StPO), der mit einem Schlag das gesamte Urteil zu Fall bringt.

► Nicht am 23.06.2025, sondern bereits am 20.06.2025 stellte die Erste Jugendkammer des LG Traunstein (unmittelbar nach Vorliegen des aussagepsychologischen Gutachtens von Max Steller) fest, dass gegen Sebastian kein dringender Tatverdacht besteht und hob den Haftbefehl auf. Daraufhin wurde Sebastian sofort aus der U-Haft entlassen.

► Nicht nur „strafrechtliche Verantwortung“ trägt Sebastian nicht, sondern es wurde festgestellt, dass keinerlei Beweisanzeichen existiert, das Sebastian mit dem Tod der Hanna W. in Verbindung bringen könnte. Das ist nichts anderes als ein Freispruch aus erwiesener Unschuld, wie es im Volksmund heißt. (Weil dies ohne jeden Zweifel feststeht, war in dem Verfahren, in dem es allein um den Angeklagten geht, die Aufklärung des Unfallhergangs nicht mehr erforderlich. Folgerichtig haben weder StA noch Nebenklage Revision eingelegt. Der Freispruch ist rechtskräftig.)

► Es fehlt die Information, dass die StA weiterhin von einem Gewaltverbrechen ausgeht und ein Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt führt. Konkrete Ermittlungsschritte sollen aber erst ergriffen werden, sobald neue Anhaltspunkte vorliegen. Dies ist beim aktuellen Stand nicht der Fall. (Gemäß dem Grundsatz „ne bis in idem“ ist gegenüber Sebastian nach dem rechtskräftigen Freispruch Strafklageverbrauch eingetreten. Gegen ihn darf nicht mehr ermittelt werden.)

► Es fehlt die Information, dass die Verteidigerin Sebastians im Wege einer Amtshaftungsklage zivilrechtliche Schadenersatzansprüche gegen den Freistaat Bayern durchzusetzen beabsichtigt. Im Raum steht die schuldhafte Verletzung der Amtspflichten von Beamten der Rosenheimer Polizei, etwa durch Unterschlagung entlastender Beweismittel. (Diese Ansprüche können weit über die nach dem StrEG zu gewährende Haftentschädigung von 75 Euro pro Hafttag hinausreichen: z. B. Ersatz von RA- und Gutachterkosten, Verdienstausfall, angemessenes Schmerzensgeld.)

► Weblinks: Nicht am 04.02.2026, sondern bereits am Nachmitrag des 25.01.2026 wurde die Doku von Meike Pommer in der ARD-Mediathek veröffentlicht.

► Weblinks: Erwähnenswert ist auch die sechsteilige Podcast-Serie von Sabine Rückert („Die Zeit") vom 26.05.2026 in der Reihe „Zeit Verbrechen“.

Seit 30.01.2026 fristet dieser halbgare Wikipedia-Artikel sein Dasein. Wie lange mag es noch dauern, bis der darin enthaltene Bockmist erforscht, entdeckt und ausgeräumt wird?
Catch22
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Re: TODESFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von Catch22 »

Erste seismische Erschütterungen

Trifft der „Stachel im Arsch der bayerischen Strafjustiz“, wie RAin Rick von Sabine Rückert („Die Zeit“) genannt wird, erneut die Rosenheim Cops und StA Fiedler? In Habachtstellung bringt sich, allen voran, das Oberbayerische Volksblatt (OVB). Das Lokalorgan für Heimatidylle stichelt, voller Häme und Spott greifen die Leser den Ball auf.

Beginn eines Mordprozesses vor dem LG Traunstein am 09.06.2026:

Spoiler – hier klicken!
Catch22 hat geschrieben: ↑Dienstag, 09. Juni 2026, 22:01:21 RAin Rick und das LG Traunstein – ein Betätigungsfeld mit Zukunft?

RAin Rick verteidigt (neben den RAen Claus Erhard und Juliane Weber, ebenfalls aus München) einen wegen Mordes angeklagten Koch aus Bad Aibling, der im November 2024 seine Ehefrau getötet und in einem Waldstück abgelegt haben soll. Heute begann die Hauptverhandlung vor dem LG Traunstein. Terminiert sind 12 Verhandlungstage bis zum 28.07.2026 (Az. 5 Ks 402 Js 20556/25).

Ermittler: KPI Rosenheim. StA: Wolfgang Fiedler. Rechtsmediziner: Oliver Peschel, LMU München. Rüge der Verteidigung: Die Rosenheim Cops sollen den nun Angeklagten als Zeugen vernommen haben, obwohl dieser polizeiintern bereits verdächtigt worden sei, also Beschuldigter gewesen sei. Fiedler widerspricht. Droht ein Verwertungsverbot? Wie ist die Beweislage? Vieles erscheint wie ein Dé­jà-vu.

„Die Welt“ am 09.06.2026:
https://www.welt.de/politik/deutschland ... haben.html (Paywall)
https://archive.is/20260609150058/https ... haben.html (ohne Paywall)

Passauer Neue Presse (PNP) am 09.06.2026:
https://www.pnp.de/lokales/landkreis-tr ... t-21311216 (Paywall)
https://archive.is/20260609181032/https ... t-21311216 (ohne Paywall)

Oberbayerisches Volksblatt (OVB) am 30.05.2026:
https://www.ippen.media/netzwerk/lokale ... 26735.html (ohne Paywall)

OVB am 10.06.2026:
https://www.ippen.media/netzwerk/lokale ... 43492.html (ohne Paywall)

Bild am 10.06.2026:
https://www.bild.de/regional/bayern/fra ... a08640804c (ohne Paywall)
Regional-Fernsehen Oberbayern (RFO) am 10.06.2026:
https://www.rfo.de/mediathek/video/mord ... -verletzt/

Fortsetzung am 11.06.2026 – voraus ging ein Verteidigerwechsel, entlassen wurde der Rosenheimer RA Andreas Leicher, kommen soll ein zweiter Pflichtverteidiger, schon jetzt wurde eine Verlängerung bis in den Oktober terminiert:

Spoiler – hier klicken!

Hämische Stammtischkommentare über RAin Rick als Echo auf den jüngsten OVB-Artikel spiegeln erneut die feindselig aufgeheizte, vorverurteilende Stimmung im Chiemgau:

Spoiler – hier klicken!
Warum Regina Rick zum Team der Verteidigung stieß

Weil sie Publicity braucht und unbedingt wieder mal in der Zeitung stehen wollte. Wenn auch nur hier… 😅😅

Der_Mellow am 12.06.2026

Wenn die Rick mitmischt, kann man sich sicher sein, dass es wieder in eine Reality-Show ausartet.

WernerM am 12.06.2026

Gibt dann sicherlich Freispruch für den Angeklagten.

CSU_liebt_aserbaidschan_bazi am 12.06.2026
Antwort auf CSU_liebt_aserbaidschan_bazi:
vermutlich (wieder) wegen einem “Verfahrensfehler”………..

user9607090B am 12.06.2026

Ich würde gerne auf die oben gezahlte Frage zurückkommen. Wer bezahlt die Anwälte?

user9485065X am 13.06.2026
Antwort auf user9485065X:
Bei den beiden Pflichtverteidigern zahlt die Staatskasse, bei der Wahlverteidigerin entweder der Mandant oder die Rick arbeitet “pro bono”…. die wird bloss nichts rauslassen….

WernerM am 13.06.2026
Leserkommentare zum Artikel auf Rosenheim24.de am 12.06.2026
https://www.rosenheim24.de/rosenheim/ma ... d-Comments

Bemerkenswert: Vom OVB nach dessen trügerischem Erfolg im ersten Eiskeller-Prozess als „Oberstaatsanwalt“ tituliert (siehe hier im Spoiler, 1. Absatz, und hier im 1. Spoiler, 2. Zwischentitel), rangiert Wolfgang Fiedler nunmehr wieder nur als „Staatsanwalt“. Eine Zeitungsente oder eine disziplinarische Zurückstufung (Art. 10 BayDG) aufgrund des Bankrotts im Eiskeller-Fall?

Fiedler gegen Rick – der Prozess gegen den Koch Abdelrehim M. aus Bad Aibling verspricht spannend zu werden. Wie werden sich die Beweislage und die Atmosphäre bei Gericht entwickeln? Kommen abermals Fehler der Rosenheimer Polizei ans Licht? Was hat es mit dem Spaten und der Decke auf sich? Femizid oder verlassener Ehemann und Familienvater?
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