MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022
Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022
Aus meiner Sicht: Natürlich war es der TV. Es gehört schon sehr viel Phantasie dazu, hier an einen Unfall oder den/die ominösen(n) Dritte(n) zu glauben. Alle Indizien sprechen bis jetzt gegen ihn… alle!
- Er war zur Tatzeit am Tatort.
- Der Verlauf und die Dauer des vom TV angegebenen nächtlichen Joggens zu dem Zeitpunkt, ist komplett unüblich.
- Er hatte Täterwissen.
- Er meldet sich nicht freiwillig als Zeuge.
- Er legt bei verschiedenen Leuten zu verschiedenen Zeitpunkten ein Geständnis ab.
- Er ist direkt danach 2 Tage krankgeschrieben.
- Er hat auffällige Kratzer an den Unterarmen.
- Er bringt das falsche Jogging-Outfit zur Tatvernehmung.
- Sein Verhalten danach ist komplett anders und seltsam?
- Er schweigt seitdem. Ebenso seine gesamte Familie. Nicht mal irgendwelche Aussagen zur Entlastung seitens seiner Familie.
- Die Verletzungen, die Hanna erlitten hat, sind höchstwahrscheinlich mit massiver Gewalteinwirkung durch einen tätlichen Angriff entstanden und können relativ gut mit einem Angriffsverhalten erklärt werden.
- Die Rekonstruktion der Tatzeiten passen perfekt und ermöglichen die Tat zeitlich passend zur Annahme der Gewalteinwirkung.
- Es gibt Beobachtungen bzgl. eines Schreies passend zu kurzem Todeskampf exakt zum Tatzeitpunkt.
- Er sitzt über ein Jahr in U-Haft ohne sich in irgendeiner Weise mit einer Aussage oder sonst was dagegen zu wehren. Ein Jahr in Haft in der Hoffnung, dass dann in der Verhandlung nichts eindeutig bewiesen werden kann?
Die Wahrscheinlichkeit, dass dass Alles nicht einfach nur seltsam viele Zufälle sind, ist relativ hoch und man kann nur hoffen, dass die Indizienkette sich weiter schließt und man auch ein sauberes Urteil erhält.
Hoffentlich kann das Gericht den mittlerweile offen zu Tage tretenden „Starallüren“ von RAin Rick weiter Einhalt gebieten und das Abrutschen dieser menschlich aufreibenden Verhandlung in eine Rick-Show verhindern. Ihr wirklich herausragender Erfolg zuletzt ist ihr offensichtlich eindeutig zu Kopf gestiegen und jetzt hat sie die nächste Bühne gesucht. Den Typen da heute vor Gericht zu zerren, belegt das ja eindeutig. Diesmal wird sie ordentlich auf die Nase fallen und so ist das Leben… mal gewinnst in Glanz und Gloria, mal scheiterst krachend mit Ansage und machst dich lächerlich.
Bis jetzt haben alle Beteiligten offensichtlich einen super Job gemacht… der Fall ist sicher sehr, sehr schwierig hinsichtlich der verwendbaren Spurenlage. Und deswegen umso mehr… es ergibt sich immer deutlicher ein eindeutiges Bild!
- Er war zur Tatzeit am Tatort.
- Der Verlauf und die Dauer des vom TV angegebenen nächtlichen Joggens zu dem Zeitpunkt, ist komplett unüblich.
- Er hatte Täterwissen.
- Er meldet sich nicht freiwillig als Zeuge.
- Er legt bei verschiedenen Leuten zu verschiedenen Zeitpunkten ein Geständnis ab.
- Er ist direkt danach 2 Tage krankgeschrieben.
- Er hat auffällige Kratzer an den Unterarmen.
- Er bringt das falsche Jogging-Outfit zur Tatvernehmung.
- Sein Verhalten danach ist komplett anders und seltsam?
- Er schweigt seitdem. Ebenso seine gesamte Familie. Nicht mal irgendwelche Aussagen zur Entlastung seitens seiner Familie.
- Die Verletzungen, die Hanna erlitten hat, sind höchstwahrscheinlich mit massiver Gewalteinwirkung durch einen tätlichen Angriff entstanden und können relativ gut mit einem Angriffsverhalten erklärt werden.
- Die Rekonstruktion der Tatzeiten passen perfekt und ermöglichen die Tat zeitlich passend zur Annahme der Gewalteinwirkung.
- Es gibt Beobachtungen bzgl. eines Schreies passend zu kurzem Todeskampf exakt zum Tatzeitpunkt.
- Er sitzt über ein Jahr in U-Haft ohne sich in irgendeiner Weise mit einer Aussage oder sonst was dagegen zu wehren. Ein Jahr in Haft in der Hoffnung, dass dann in der Verhandlung nichts eindeutig bewiesen werden kann?
Die Wahrscheinlichkeit, dass dass Alles nicht einfach nur seltsam viele Zufälle sind, ist relativ hoch und man kann nur hoffen, dass die Indizienkette sich weiter schließt und man auch ein sauberes Urteil erhält.
Hoffentlich kann das Gericht den mittlerweile offen zu Tage tretenden „Starallüren“ von RAin Rick weiter Einhalt gebieten und das Abrutschen dieser menschlich aufreibenden Verhandlung in eine Rick-Show verhindern. Ihr wirklich herausragender Erfolg zuletzt ist ihr offensichtlich eindeutig zu Kopf gestiegen und jetzt hat sie die nächste Bühne gesucht. Den Typen da heute vor Gericht zu zerren, belegt das ja eindeutig. Diesmal wird sie ordentlich auf die Nase fallen und so ist das Leben… mal gewinnst in Glanz und Gloria, mal scheiterst krachend mit Ansage und machst dich lächerlich.
Bis jetzt haben alle Beteiligten offensichtlich einen super Job gemacht… der Fall ist sicher sehr, sehr schwierig hinsichtlich der verwendbaren Spurenlage. Und deswegen umso mehr… es ergibt sich immer deutlicher ein eindeutiges Bild!
Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022
Das ist doch nicht der Punkt. Der Punkt ist, dass sie das gesagt und ihn belastet hat, und dann kam heraus, dass sie an beiden Tagen zusammen unterwegs waren und nicht mehr wusste, an welchem Tag er das gesagt hat. Damit war sie so in der Bredouille, dass sie lieber mal auf Aussageverweigerung machte.Gast hat geschrieben: ↑Donnerstag, 07. Dezember 2023, 18:28:16 Dass er die Gruppe schon am 03.10 nach einer Toten gefragt hat, dass hat die Schwester von Verena schon bei ihrem ersten Auftritt im Gericht gesagt, soweit ich das in Erinnerung habe. Zumindest kommt mir diese Aussage jetzt nicht als neu vor. Also ganz so vogelwild sehe ich das jetzt nicht, zumindest wenn man den Prozess von Anfang an lückenlos verfolgt hat.
Und nun kommt die Schwester mit der gleichen Geschichte, während sie in Wirklichkeit erst am 5.12. von ihrer Schwester davon erfahren haben soll.
Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022
der letzte zeuge philippS (23)
die vom letzten zeugen präsentierte timelime passt hinten und vorne nicht
- philippS + hanna sollen gemeinsam den eiskeller verlassen haben
- philippS zurück in eiskeller um freundin + deren schwester den haustürschlüssel
zu geben
- philippS verlässt eiskeller
- hannaW weg
- philippS ruft sie an, erreicht sie nicht / das sollte sein anruf "gegen 2.27 uhr" sein?
- philippS whatsapp hanna, erreicht sie nicht
- philippS macht sich auf den heimweg
- philippS übergibt sich paar mal unterwegs
- philippS geht zurück zum eiskeller
hat doch angst, seine eltern rauszuklingeln (kein haustürschlüssel 
tatnacht
2:27 ("gegen 2:27") philipp ruft hanna an, gemeinsam nach hause gehen
...sollen zusammen nach draußen gegangen sein
2:28 Hanna Videokamera Eiskeller war sie allein oder zusammen mit philippS ?
2:30 ("gegen 2:30 uhr") rentnerin in einer ferienwohnung hört lauten schrei ("kreisschrei", "todesangst")
2:31 handydaten "ungenau" (weitere quelle) / evtl. temperatursturz des akkus zu dieser zeit
2:32 4 minuten vom eiskeller bis zum bärbach-parkplatz (ring + holzuhr im bac)
2:32 festnetznummer hanna-elternhaus wird gewählt (anruf geht nicht raus/durch)
...ab dem zeitpunkt sind "die gps-daten des handys nicht mehr eindeutig zuzuordnen gewesen" (vermutung: im wasser)
2:38 uhrzeit auf der teuren holzuhr, gefunden nähe ring (uhr-verlierer meldet sich nicht, trotz mega-media-suche?)
fragen:
wurden im gericht die vollständigen eiskeller-kameraufzeichnungen ab 2 uhr bis 3 uhr gezeigt oder sowas?
wer ist hier wann raus und rein, angeblich/definitiv ?
wie war dieser ablauf ? das passt nicht
- 2:28 verlässt hanna den eiskeller (videocam): zusammen mit philippS ?
- der geht zurück in eiskeller und sucht seine freundin
- als er rauskommt sei hanna weg, erreicht ihr tel nicht
"gegen 2.27" sucht sie philippS und ruft sie an
warum kann man nicht genau sagen, wann philippS hanna angerufen hat. warum heisst das "gegen 2.27 Uhr" ?
war die uhrzeit-(einstellung) der kameraufzeichnung eiskeller absolut korrekt ?
https://www.abendzeitung-muenchen.de/ba ... art-943906
https://www.abendzeitung-muenchen.de/ba ... art-942371
https://www.merkur.de/welt/um-mord-an-s ... 73108.html
https://www.bild.de/regional/muenchen/m ... .bild.html
https://www.ovb-online.de/rosenheim/lan ... 60202.html
https://www.abendzeitung-muenchen.de/ba ... art-939467
die vom letzten zeugen präsentierte timelime passt hinten und vorne nicht

- philippS + hanna sollen gemeinsam den eiskeller verlassen haben
- philippS zurück in eiskeller um freundin + deren schwester den haustürschlüssel

- philippS verlässt eiskeller
- hannaW weg
- philippS ruft sie an, erreicht sie nicht / das sollte sein anruf "gegen 2.27 uhr" sein?
- philippS whatsapp hanna, erreicht sie nicht
- philippS macht sich auf den heimweg
- philippS übergibt sich paar mal unterwegs
- philippS geht zurück zum eiskeller


tatnacht
2:27 ("gegen 2:27") philipp ruft hanna an, gemeinsam nach hause gehen
...sollen zusammen nach draußen gegangen sein
2:28 Hanna Videokamera Eiskeller war sie allein oder zusammen mit philippS ?
2:30 ("gegen 2:30 uhr") rentnerin in einer ferienwohnung hört lauten schrei ("kreisschrei", "todesangst")
2:31 handydaten "ungenau" (weitere quelle) / evtl. temperatursturz des akkus zu dieser zeit
2:32 4 minuten vom eiskeller bis zum bärbach-parkplatz (ring + holzuhr im bac)
2:32 festnetznummer hanna-elternhaus wird gewählt (anruf geht nicht raus/durch)
...ab dem zeitpunkt sind "die gps-daten des handys nicht mehr eindeutig zuzuordnen gewesen" (vermutung: im wasser)
2:38 uhrzeit auf der teuren holzuhr, gefunden nähe ring (uhr-verlierer meldet sich nicht, trotz mega-media-suche?)
fragen:

wer ist hier wann raus und rein, angeblich/definitiv ?

- 2:28 verlässt hanna den eiskeller (videocam): zusammen mit philippS ?
- der geht zurück in eiskeller und sucht seine freundin
- als er rauskommt sei hanna weg, erreicht ihr tel nicht




https://www.abendzeitung-muenchen.de/ba ... art-943906
https://www.abendzeitung-muenchen.de/ba ... art-942371
https://www.merkur.de/welt/um-mord-an-s ... 73108.html
https://www.bild.de/regional/muenchen/m ... .bild.html
https://www.ovb-online.de/rosenheim/lan ... 60202.html
https://www.abendzeitung-muenchen.de/ba ... art-939467
Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022
Danke! Das nenne ich mal eine sachliche und aufgeräumte Zusammenfassung des bisherigen Prozessgeschehens. Natürlich gibt es beim ein oder anderen Punkt noch Details zu klären, u.a. beim Täterwissen, da hier die Aussagen der Schwestern und die Geodaten der Handys und die Webcam-Aufnahmen auf dem Parkplatz erstaunlich inkongruent sind. Für mich ist die Aussage des Angeklagten bei der polizeilichen Vernehmung auf die Frage, wie denn das Opfer zu Tode gekommen sein könnte, von wichtiger Bedeutung. Dort sagte er sinngemäß, der Täter werde ihr wohl einen Stein über den Kopf gehauen haben. Erstaunlicherweise passen die Kopfverletzungen sehr stark zu diesem Tathergang. Es wird sich auch durch ein biomechanisches Gutachten nicht wegdiskutieren lassen, dass die Verletzungen die Folge eines tätlichen Angriffs sind.Gast25 hat geschrieben: ↑Donnerstag, 07. Dezember 2023, 20:02:25 Aus meiner Sicht: Natürlich war es der TV. Es gehört schon sehr viel Phantasie dazu, hier an einen Unfall oder den/die ominösen(n) Dritte(n) zu glauben. Alle Indizien sprechen bis jetzt gegen ihn… alle!
- Er war zur Tatzeit am Tatort.
- Der Verlauf und die Dauer des vom TV angegebenen nächtlichen Joggens zu dem Zeitpunkt, ist komplett unüblich.
- Er hatte Täterwissen.
- Er meldet sich nicht freiwillig als Zeuge.
- Er legt bei verschiedenen Leuten zu verschiedenen Zeitpunkten ein Geständnis ab.
- Er ist direkt danach 2 Tage krankgeschrieben.
- Er hat auffällige Kratzer an den Unterarmen.
- Er bringt das falsche Jogging-Outfit zur Tatvernehmung.
- Sein Verhalten danach ist komplett anders und seltsam?
- Er schweigt seitdem. Ebenso seine gesamte Familie. Nicht mal irgendwelche Aussagen zur Entlastung seitens seiner Familie.
- Die Verletzungen, die Hanna erlitten hat, sind höchstwahrscheinlich mit massiver Gewalteinwirkung durch einen tätlichen Angriff entstanden und können relativ gut mit einem Angriffsverhalten erklärt werden.
- Die Rekonstruktion der Tatzeiten passen perfekt und ermöglichen die Tat zeitlich passend zur Annahme der Gewalteinwirkung.
- Es gibt Beobachtungen bzgl. eines Schreies passend zu kurzem Todeskampf exakt zum Tatzeitpunkt.
- Er sitzt über ein Jahr in U-Haft ohne sich in irgendeiner Weise mit einer Aussage oder sonst was dagegen zu wehren. Ein Jahr in Haft in der Hoffnung, dass dann in der Verhandlung nichts eindeutig bewiesen werden kann?
Die Wahrscheinlichkeit, dass dass Alles nicht einfach nur seltsam viele Zufälle sind, ist relativ hoch und man kann nur hoffen, dass die Indizienkette sich weiter schließt und man auch ein sauberes Urteil erhält.
Hoffentlich kann das Gericht den mittlerweile offen zu Tage tretenden „Starallüren“ von RAin Rick weiter Einhalt gebieten und das Abrutschen dieser menschlich aufreibenden Verhandlung in eine Rick-Show verhindern. Ihr wirklich herausragender Erfolg zuletzt ist ihr offensichtlich eindeutig zu Kopf gestiegen und jetzt hat sie die nächste Bühne gesucht. Den Typen da heute vor Gericht zu zerren, belegt das ja eindeutig. Diesmal wird sie ordentlich auf die Nase fallen und so ist das Leben… mal gewinnst in Glanz und Gloria, mal scheiterst krachend mit Ansage und machst dich lächerlich.
Bis jetzt haben alle Beteiligten offensichtlich einen super Job gemacht… der Fall ist sicher sehr, sehr schwierig hinsichtlich der verwendbaren Spurenlage. Und deswegen umso mehr… es ergibt sich immer deutlicher ein eindeutiges Bild!
Wie in solchen Fällen üblich nehmen sich einige Kommentatoren sehr wichtig und glauben, einen Justizskandal gegen einen Unschuldigen herbeischreiben zu müssen. Da werden mit absurden Begründungen die Kompetenzen der Pflichtverteidiger und des Staatsanwalts in Frage gestellt. Fachlich, sachlich und nüchtern betrachtet kann man das alles ganz gelassen als Unsinn bezeichnen. Leider muss ich das so klar sagen.
Das bisher zurückhaltende Auftreten der Pflichtverteidiger hat seinen Grund nicht in mangelnder Kompetenz oder mangelndem Engagement. Davon dürfen wir alle getrost ausgehen. Im Gegensatz zu Frau Rick werden sie die Ermittlungsakten von vorne bis hinten gelesen haben und schnell erkannt haben, dass die Indizienlage für den Angeklagten erdrückend ist. Es kann also taktisch nur darum gehen, die Mordmerkmale des §211 StGB oder die Schuldfähigkeit des Angeklagten in Zweifel zu ziehen, um so Einfluss auf die Strafzumessung zu nehmen. Dies hat Herr Baumgärtl ja schon vor Prozessbeginn angedeutet.
Und nun kommt Frau Rick ins Spiel. Sie kommt mit der Trophäe eines erfolgreich bestrittenen Wiederaufnahmeverfahrens, was in der Praxis in der Tat selten vorkommt. Die Eltern des Angeklagten verpflichten sie und erhoffen sich einiges von ihr. Sie muss also liefern, denn sie bekommt schließlich Geld dafür und das nicht zu knapp. Sie kann sich in der kurzen Zeit noch nicht mit allen Einzelheiten des Falls vertraut gemacht haben, muss aber nun in dem Prozess irgendwas veranstalten. Was macht eine vermeintliche "Staranwältin" in solch einem Fall? Sie beginnt einen medienwirksamen Konfrontations- und Provokationskurs und schaltet auf psychologische Kriegsführung. Dass sie diesen Grenditzki oder wie der heißt heute anschleppt, ist als klare Provokation zu werten. Ebenso ihr heutiges Statement, das in vielen Medien erscheinen wird, welches aber zurückhaltend ausgedrückt sehr lückenhaft ist und einige steile Thesen beinhaltet, mit denen sie meiner Meinung nach baden gehen wird. Ok, sie mag dieses Getue als ihren Job betrachten, aber für die Eltern und Verwandten ist das schlicht und ergreifend entwürdigend. Ich hoffe, dass der sehr seriös auftretende Nebenklägeranwalt Holderle den Eltern von Hanna diesen Zirkus gut erklären kann. Ich glaube auch nicht, dass die anderen Prozessbeteiligten sich durch den Rick-Firlefanz von der Sache ablenken lassen.
Ich bin übrigens sehr gespannt auf das psychologische Gutachten über den Angeklagten gespannt, dass ja auch noch aussteht.
Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022
verhältnis philippS - sebastianT
..es gab 2 kontaktversuche philippS - aber wann genau ?
wer ist philippS
..es gab 2 kontaktversuche philippS - aber wann genau ?
..kennt ihn aus dem kindergarten ???Jedoch konnte festgestellt werden, dass Hanna noch zweimal zu der Zeit angerufen wurde. Ich bin mir gar nicht mehr sicher, ob das an dem Verhandlungstag überhaupt thematisiert wurde, aber ich gehe davon aus, dass das wohl die Anrufe vom Zeugen Philipp S. gewesen sein werden.
https://www.allesMist/themen/km1687 ... id34405613
fassbinder1925
(von mir gekürzt)

wer ist philippS

Am Ende teilte die Vorsitzende mit, dass die Mutter vom Zeugen Philipp S. als Zeugin geladen wird, da sie mehr Aufschluss zur Persönlichkeit des T. geben kann. Sie kennt ihn wohl aus dem Kindergarten.
Die Richterin richtete ihr Wort wieder an den Angeklagten und meinte, da sie Aussagen über ihn brauchen, da er und seine Eltern nichts sagen, was sein gutes Recht ist, aber sie können kein Urteil über einen Menschen sprechen, den sie nicht kennen.
https://www.allesMist/themen/km1687 ... id34311955
fassbinder1925
(von mir gekürzt)
Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022
Einfach nur peinliche anonyme und feige Vorverurteilungen und Lynchjustiz von "Gast25" und "Jurist".
Inhaltlich ist das alles unhaltbar und hier im Thread längst widerlegt.
Inhaltlich ist das alles unhaltbar und hier im Thread längst widerlegt.
Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022
zwei typen in unmittelbarer nähe zur tatzeit, nachweislich:
1) sebastianT - sehr ungewöhnlich das späte joggen mMn
2) philippS - der letzte zeuge: sehr ungewöhnlich seine schilderung, mit rückkehr zum eiskeller
und die kennen sich eventuell seit kindergarten?
warum sollte man - um jemanden kennenzulernen - eine person aus der kindergartenzeit vorladen?

1) sebastianT - sehr ungewöhnlich das späte joggen mMn
2) philippS - der letzte zeuge: sehr ungewöhnlich seine schilderung, mit rückkehr zum eiskeller
und die kennen sich eventuell seit kindergarten?
warum sollte man - um jemanden kennenzulernen - eine person aus der kindergartenzeit vorladen?

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022
Ach… wirklich?! Im Thread HIER bei den Hobby-Ermittlern längst widerlegt? Du merkst hoffentlich selber, was du da schreibst, oder? Eine ganze Reihe von Kommentatoren hier sind leider nicht in der Lage eine objektive Abwägung der Wahrscheinlichkeit der Indizienlage wertfrei durchzuführen. Denn dann käme man sehr eindeutig zum Schluss, dass die Wahrscheinlichkeit, dass ein Gewaltverbrechen vorliegt und der TV der wirkliche Täter ist, auf jeden Fall höher ist, als ein abstruses Unfallgeschehen oder ein ominöser Dritttäter. Und trotzdem propagiert ihr hier einen Justizskandal und komplettes Versagen aller Prozessbeteiligten. Jetzt mach bitte nochmal eine faire Einschätzung, welche Schlussfolgerungen beim jetzigen Verfahrensstand wirklich peinlich sind.
Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022
Ach… wirklich?! Im Thread HIER bei den Hobby-Ermittlern längst widerlegt? Du merkst hoffentlich selber, was du da schreibst, oder? Eine ganze Reihe von Kommentatoren hier sind leider nicht in der Lage eine objektive Abwägung der Wahrscheinlichkeit der Indizienlage wertfrei durchzuführen. Denn dann käme man sehr eindeutig zum Schluss, dass die Wahrscheinlichkeit, dass ein Gewaltverbrechen vorliegt und der TV der wirkliche Täter ist, auf jeden Fall höher ist, als ein abstruses Unfallgeschehen oder ein ominöser Dritttäter. Und trotzdem propagiert ihr hier einen Justizskandal und komplettes Versagen aller Prozessbeteiligten. Jetzt mach bitte nochmal eine faire Einschätzung, welche Schlussfolgerungen beim jetzigen Verfahrensstand wirklich peinlich sind.
Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022
Es geht nicht um Wahrscheinlichkeiten. Es geht darum, dass man es ihm nachweisen kann. Und da gibt es nichts mehr. Wo ist derzeit noch der dringende Tatverdacht? Zeuginnen, die sich widersprechen. Nichts mehr sagen, da sie sich nicht belasten wollen. Ein Sexualstraftäter, der Zeitungswissen mitteilt. Nach einem Jahr.... Der Kerl sitzt 23h am Tag in Einzelhaft ohne Urteil. Seit über einem Jahr!Gast25 hat geschrieben: ↑Donnerstag, 07. Dezember 2023, 22:07:39 Ach… wirklich?! Im Thread HIER bei den Hobby-Ermittlern längst widerlegt? Du merkst hoffentlich selber, was du da schreibst, oder? Eine ganze Reihe von Kommentatoren hier sind leider nicht in der Lage eine objektive Abwägung der Wahrscheinlichkeit der Indizienlage wertfrei durchzuführen. Denn dann käme man sehr eindeutig zum Schluss, dass die Wahrscheinlichkeit, dass ein Gewaltverbrechen vorliegt und der TV der wirkliche Täter ist, auf jeden Fall höher ist, als ein abstruses Unfallgeschehen oder ein ominöser Dritttäter. Und trotzdem propagiert ihr hier einen Justizskandal und komplettes Versagen aller Prozessbeteiligten. Jetzt mach bitte nochmal eine faire Einschätzung, welche Schlussfolgerungen beim jetzigen Verfahrensstand wirklich peinlich sind.
Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022
philipS hat zur tatzeit kein alibi
und war in unmittelbarer nähe des tatorts
warum wurde der so bei gericht rumhofiert?
wurde schwerst bedauert. dass ihm sowas passiert ist.
und war in unmittelbarer nähe des tatorts
warum wurde der so bei gericht rumhofiert?
wurde schwerst bedauert. dass ihm sowas passiert ist.
Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022
Alles vor Gericht widerlegt und hier und in den Medien dokumentiert.Gast25 hat geschrieben: ↑Donnerstag, 07. Dezember 2023, 22:07:39 Ach… wirklich?! Im Thread HIER bei den Hobby-Ermittlern längst widerlegt?
Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022
Kann es wohl .soweit kommen,dass man sagt..es sei ein Unfall gewesen .und alle beteiligten bekommen pekunaeren Ausgleich
Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022
Ich bin juristischer Laie: Haftprüfung sollte doch jederzeit möglich sein, nach Aussagen hier im Thread nur dann nicht, wenn zu einer vorhergehenden Prüfung noch kein ausreichender zeitlicher Abstand vorliegt
Liege ich damit richtig oder geht Haftprüfung während laufendem Verfahren nicht?
Wenn doch: warum tut die allmächtige RAin Rick diesbezüglich nichts? Hat es vielleicht doch einen Grund, dass auch Baumgärtl und Frank diesbezüglich bislang untätig geblieben sind?
Ein Schelm, wer...
Und ganz ehrlich: ich bleibe dabei, dass sich der Angeklagte keinen Gefallen tut, wenn er weiterhin nur konsequent schweigt. Er wird meiner Einschätzung nach freigesprochen und wenn er zumindest immer wieder mit Nachdruck verlautbaren ließe "nein, ich war es nicht" (woraus man ihm mit Sicherheit keinen Strick drehen kann...) Ist eine vollständige Rehabilitierung möglich, weil er draußen, ggf. sogar wieder in Aschau, immer drauf verweisen kann "ich hab's euch doch immer gesagt", siehe z.B. Genditzki.
Aber so hätte es für mich einfach immer das Geschmäckle á la "ich war's, aber ich kann hier innerlich grinsend sitzen, schweigen und abwarten, weil ihr es mir sowieso nicht nachweisen könnt, ha!"
Juristisch vollkommen irrelevant, aber allein aus sozialer Sicht glaubt ihm so doch der Großteil nicht...
Liege ich damit richtig oder geht Haftprüfung während laufendem Verfahren nicht?
Wenn doch: warum tut die allmächtige RAin Rick diesbezüglich nichts? Hat es vielleicht doch einen Grund, dass auch Baumgärtl und Frank diesbezüglich bislang untätig geblieben sind?
Ein Schelm, wer...
Und ganz ehrlich: ich bleibe dabei, dass sich der Angeklagte keinen Gefallen tut, wenn er weiterhin nur konsequent schweigt. Er wird meiner Einschätzung nach freigesprochen und wenn er zumindest immer wieder mit Nachdruck verlautbaren ließe "nein, ich war es nicht" (woraus man ihm mit Sicherheit keinen Strick drehen kann...) Ist eine vollständige Rehabilitierung möglich, weil er draußen, ggf. sogar wieder in Aschau, immer drauf verweisen kann "ich hab's euch doch immer gesagt", siehe z.B. Genditzki.
Aber so hätte es für mich einfach immer das Geschmäckle á la "ich war's, aber ich kann hier innerlich grinsend sitzen, schweigen und abwarten, weil ihr es mir sowieso nicht nachweisen könnt, ha!"
Juristisch vollkommen irrelevant, aber allein aus sozialer Sicht glaubt ihm so doch der Großteil nicht...
Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022
Das stimmt nicht. § 55 StPO entfaltet keine Rückwirkung. Die vorherigen beiden Aussagen der Verena S. vor Gericht bleiben verwertbar. Zudem könnte der Kriminalbeamte, der seinerzeit die polizeiliche Vernehmung führte, als Zeuge gehört werden.Giulia hat geschrieben: ↑Donnerstag, 07. Dezember 2023, 14:07:43 … Verenas Zeugenaussage darf insgesamt nicht verwertet werden. …
Nur Peinlich? Eher richtungsweisend und hip, denn Hexenverbrennung wird wieder salonfähig.
Ob tatsächlich „widerlegt“ oder „unhaltbar“, wird sich erst vor Gericht noch herausstellen müssen. Sicher aber ist, dass immer noch ganz erbebliche Zweifel daran bestehen, ob der Angeklagte Täterwissen offenbarte und ob er die Tat ernsthaft und glaubwürdig gestanden hat. Lynchjustiz nährt sich davon, solche Zweifel auszublenden und kurzen Prozess zu machen.
Die Aussage von Lea S., der Schwester von Verena S., steckt voller Unklarkeiten, Ungereimtheiten und Widersprüche. Zudem verfügt die Zeugin offenbar nur über eine sehr schlichte Sprachkompetenz, wenn sie „zusammenhanglos“ sagt, aber „unvermittelt“ meint, wie sich auf Nachfrage der Vorsitzenden herausstellte.
Insbesondere das angebliche Täterwissen am 03.10.2023 trifft auf eklatante Widersprüche:
… Am 5. Oktober um 15.04 Uhr wurde … von dem Handy seiner Freundin [Verena S.] eine Sprachnachricht versendet: Darin berichtet sie ihrer Schwester [Lea S.] davon, dass sie „gestern“ von Sebastian T. von dem Gewaltverbrechen in Aschau hörte. …
Rosenheim24.de am 16.11.2023
https://www.rosenheim24.de/bayern/landk ... 75536.html
Wenn's eng wird, versagt die Erinnerung. Und was hat es mit „Corona“ auf sich? Selbst eine zu Covid dramatisierte, starke Erkältung am 03.10. hätte doch einem Tischtennis-Match eher entgegengestanden. Diese Zeugen fabulieren mehr als sie erinnern.… „Wie ging es Ihnen denn am 3. Oktober? Hatten Sie da nicht Corona?“, fragt Rechtsanwalt Markus Frank. Und er legt nach: Es gibt eine Sprachnachricht von ihrer Schwester an die Zeugin vom 5. Oktober. Darin heißt es, der Angeklagte habe ihr von einem getöteten Mädel aus Aschau erzählt. Doch wenn man bereits zwei Tage zuvor darüber gesprochen hätte, wäre das dann überhaupt noch eine Nachricht wert gewesen? Die 18-Jährige kann sich daran nicht erinnern. …
Rosenheim24.de am 07.12.2023
https://www.rosenheim24.de/bayern/landk ... 14559.html
Ihr Handy stellte Lea S. heute freiwillig zwecks forensischer Auswertung zur Verfügung. Erst heute wurde dieses Gerät interessant. Der gesamte Daten-Komplex rund um die Frage des Täterwissens am 03.10.2023 wurde allem Anschein nach von Polizei und StA bislang sträflich vernachlässigt. Deshalb stehen am kommenden Dienstag Chats, Sprachnachrichten und Webcam-Bilder auf dem Programm.
Vielleicht hülfe ein Feldversuch: Man exponiere in Obihausen die Kunde, beim Gamsbichler-Wirt in Aufikofen werde unbegrenzt Freibier gereicht. Man stoppe die Zeit, die der Dorffunk braucht. Danach gibt's Weißwurst-Frühstück für alle. Am königlich-bayrischen Landgerichtshof zu Traunstein. Serviert von Oberkellnerin Aßbichler. Ozapft is …
Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022
"Drüben" sind mittlerweile 2 ausführliche Berichte von fassbinder. Verena sagt oder schreibt sinngemäß in einer Nachricht an ihren Vater, sie hätte jetzt Angst in U-Haft zu kommen , da die Polizei denkt, sie hätte gemeinsam mit dem T. die Hanna umgebracht.
Ja merkt denn niemand, dass die Alte nicht mehr alle Latten am Zaun hat? ERFAHRENE Ermittler haben nicht gecheckt wer da vor ihnen sitzt??
So einen Müll und Rotz gibt diese Verena von sich. Sorry für meine Ausdrucksweise, aber genug der Höflichkeiten. Mir scheint als hätten die Ermittler und StA sich voll und ganz darauf verlassen, dass in dem Fall eh nur ein Pflichtverteidiger aufmarschiert und dem kann man so eine Zeugin schon unterjubeln. Nein, ich gehöre nicht zu denen die Sebastian für unschuldig halten, aber eben auch nicht für schuldig, wir wissen es schlichtweg nicht. Aber wenn man aufgrund einer Zeugenaussage einer derart kognitiv beeinträchtigten Person wie dieser Verena für über ein Jahr in U-Haft wandern kann, dann wird mir Angst und Bange. Dieses ständige dramatisieren und wenn es dann eng wird bricht man in Tränen aus und kommt auch noch durch damit. Ein Drama um die Alte, erst Tränenausbruch vor Gericht, dann Videoaussage, vorgestern brauchte sie einen Sichtschutz im Gerichtssaal. Nichts von alldem was diese Person jemals von sich gegeben hat, dürfte hier verwertet werden.
Ja merkt denn niemand, dass die Alte nicht mehr alle Latten am Zaun hat? ERFAHRENE Ermittler haben nicht gecheckt wer da vor ihnen sitzt??
So einen Müll und Rotz gibt diese Verena von sich. Sorry für meine Ausdrucksweise, aber genug der Höflichkeiten. Mir scheint als hätten die Ermittler und StA sich voll und ganz darauf verlassen, dass in dem Fall eh nur ein Pflichtverteidiger aufmarschiert und dem kann man so eine Zeugin schon unterjubeln. Nein, ich gehöre nicht zu denen die Sebastian für unschuldig halten, aber eben auch nicht für schuldig, wir wissen es schlichtweg nicht. Aber wenn man aufgrund einer Zeugenaussage einer derart kognitiv beeinträchtigten Person wie dieser Verena für über ein Jahr in U-Haft wandern kann, dann wird mir Angst und Bange. Dieses ständige dramatisieren und wenn es dann eng wird bricht man in Tränen aus und kommt auch noch durch damit. Ein Drama um die Alte, erst Tränenausbruch vor Gericht, dann Videoaussage, vorgestern brauchte sie einen Sichtschutz im Gerichtssaal. Nichts von alldem was diese Person jemals von sich gegeben hat, dürfte hier verwertet werden.
Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022
Kann mir jemand folgendes erklären:
Philip S. will mit Hanna vorzeitig nach Hause gehen, gibt den Haustürschlüssel der Freundin...wie kommt er dann selber in sein Haus? Eltern rausklingeln? Hatt er dann ja auch nicht gemacht... Ich würde da eher selber die Schlüssel mitnehmen und mich von der Freundin per Handy rausklingeln lassen, oder Haustürschlüssel an einen vereinbarten Ort ablegen?
Oder wollte er bei Hanna übernachten?
Philip S. will mit Hanna vorzeitig nach Hause gehen, gibt den Haustürschlüssel der Freundin...wie kommt er dann selber in sein Haus? Eltern rausklingeln? Hatt er dann ja auch nicht gemacht... Ich würde da eher selber die Schlüssel mitnehmen und mich von der Freundin per Handy rausklingeln lassen, oder Haustürschlüssel an einen vereinbarten Ort ablegen?
Oder wollte er bei Hanna übernachten?
Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022
Interessant wäre es vielleicht einmal gedanklich auszuloten was Frau Rechtsanwältin Rick für Argumente parat hätte, wenn sie rein hypothetisch einmal angenommen die Rolle der Staatsanwaltschaft inne hätte.
Würde sie dann ignorieren, dass der „Angeklagte“ aufgrund seines eher zurückgebliebenen Zustands gerade durch Konsum von Gewaltpornografie im höchsten Maße suggestibel sein könnte? Oder sehr wahrscheinlich auch ist? Und dahingehend eine Übersprungshandlung in Form einer Gewalttat geprägt von äußerster Frustration nahe liegend wäre? Geprägt von einer Mischung aus bisheriger Ablehnung von Frauen ihm gegenüber und Problematiken, die er mit der eigenen Familie, sei es Mutter, sei es Schwester, die ihm gegenüber vielleicht als zu dominant und kontrollierend einwirkten, unbewusst in Verbindung bringt?
Im Übrigen wollte er selbst an diesem Abend „feiern“ gehen, auch und gerade im Eiskeller, wurde aber von einem Kumpel, Arbeitskollegen, wie auch immer zu bezeichnen, versetzt. Ja und nu? Was dann mit den ganzen angestauten Gelüsten und dem Verlangen, eine endlich mal echte Puppe in spe im Arm zu wissen? Ach lieber Berichtsheft machen, oder funktionierte die vorgehabte Konzentration an diesem Abend nicht mehr? Warum eigentlich diese ganzen autoerotisch vollgespritzten Kondome in seinen Räumlichkeiten, fühlte er sich von seiner Mutter oder Schwester in einer Form irgendwie beherrscht und in seiner Sexualität gekappt?
In einer späteren Aussage distanzierte er sich von einer Jogging Route unmittelbar am Eiskeller vorbei, denn niemand sollte ihn, bloß weil er dort vorbei joggte für einen Idioten halten. Weshalb Idiot, eigentlich? Weil er etwa nicht mit mehreren Drinks intus in der Disko frei lächelnd und tanzend herum schwelgte, um lieber vorgab der überangepasste, niedliche, etwas zurückgeblieben wirkende Sebastian zu bleiben? Sein minderes Selbstbewusstsein schien ihm das nach so und soviel eingeholten Körben schon automatisch regulatorisch zu verbieten, wollte er sich vermeintlich nicht einer Lächerlichkeit vor anderen Preis geben oder für sich genommen keine weitere Frustration mehr erleben. Selbst von der besten Freundin ist er deutlich bezüglich sexueller Ambitionen abgewiesen worden, dabei hatte es sich nur um eine sachte Annäherung gehandelt, in Relation zu den gewaltigen Phantasien oder Gewalt-Phantasien, die er mit sich herumschleppt und bislang heimlich mit Hilfe einer pornografisch unlimitierten Scheinwelt auch probehalber, in Kondome sich ergießend, jedoch unbefriedigend ausleben kann.
So will er zumindest noch einmal spätabends, weit nach Mitternacht noch einmal sehen, was eigentlich so los ist auf den Straßen und spionieren, seine Fantasie neu anstacheln, einen Schritt weiter kommen. Sein inneres Milieu, ein bestimmter Schwellenwert auch endlich einmal etwas fassbares zu versuchen, ist naheliegend schon lange überschritten.
Aus seinem Browserverlauf schien sich im Übrigen zu ergeben, er hatte vorherig einen enormes Verlangen nach gewaltgeprägten, teils inzestuös geprägten Gewaltvideos. Dann verloren sich Daten, waren entweder nicht vorhanden oder gelöscht. Dann kurz nach der Tat, nahmen sie wieder neu ihren Gang.
Könnte der Angeklagte sogar als Wiederholungstäter in Frage kommen, weil er die erste Tat nach seinem Umtrieb nicht als vollendet erachtet? Erst einmal etwas „probieren“ wollte?
Zum „Spaß“ hält er auch seiner an sich höchst vertrauten, besten Freundin ein Messer an den Hals. Ein lediglich post-juveniles sado-maso Spiel oder wie lässt sich dies im Nachgang nun deuten?
Findet dies also für gewöhnlich statt bei jungen Erwachsenen, alles lediglich eine Form der Selbstfindung, bloß vorübergehende Flausen wie es auch bestimmte Pornos nur sein können? Ach, keiner wird dann zu einem Mörder?
Entweder war es eine Zeitungs-Ente, doch gab es in einem Bericht Andeutungen, bezüglich Blutspuren, deren Herkunft nicht zuzuordnen seien. Jene wurden unabhängig des Tatvorwurfs im Auto des Tatverdächtigen oder Angeklagten vorgefunden. Natürlich kann es sich um ein verletztes Tier handeln welches der Angeklagte irgendwann einmal mit sich transportierte. Warum aber Blutspuren – in welcher Menge eigentlich – innerhalb dieses Autos, welches vom Angeklagten regelmäßig bis hauptsächlich genutzt wurde vorgefunden worden sind, fraglich?
Gab es schon einmal einen Probeakt bezüglich einer möglichen Tötung? Hat er sich irgendwo anders zunächst auch in Form einer Abreaktion ausgelassen, still und heimlich? Transportierte er vielleicht lädierte Tiere, nur um zu sehen, wie eine Gewalteinwirkung auf ein Lebewesen sich auswirkt?
Fast unmittelbar nach der Tat kam dann auch schon die Krankschreibung. Er hatte sich vielleicht bereits in Wiedersprüche Familien intern verstrickt. Auffallend, die Krankschreibung begann erst einen Werktag versetzt später. „Wenn ihr mir nicht glaubt, morgen früh gehe ich nicht zur Arbeit“. Zwar momentan völlig erdacht, könnte dennoch ein ähnliches Verhalten, eine Form der Erpressung vorgelegen haben, um trotzig der eigentlich bohrenden Nachfragen, gerade nach Bekanntgabe der Tat im Ort, ab 04.10.2022 auszuweichen.
Solcherlei Fragen könnten sich darauf bezogen haben, „... sag mal du warst doch nachts unterwegs, dir muss doch was aufgefallen sein. Wieso kamst du so spät nachts noch zum Joggen, … weshalb kamst du irgendwie so kurz angebunden nachts, wie verstört an?
- „Wenn ihr mich weiter unter Druck setzt“, könnte der Beschuldigte aus Trotz und übertriebenem Verteidigungsmechanismus geantwortet haben, dann lass ich mich sehr lange krank schreiben und ihr werdet schon sehen was ihr davon habt. Ich verliere meinen Job, und mir ist es egal, ob man mich verdächtigt, ihr habt es euch selbst zuzuschreiben, wenn ihr jetzt petzt oder mir nicht glaubt. Außerdem, wie sieht dann unsere Familie aus?“
Auf einmal rücken auch Zeugen ab. An sich nicht wirklich, aber die beste Freundin hat kein Interesse mehr an einem Statement, neu vor Gericht. Sie hat sich bereits geäußert, war sich bezüglich des 3. Oktober sicher, als der Angeklagte sie über einen Mord informiert hat, der zuvor noch nicht durch die Gemeinde gehen konnte. Doch, wenn alles einheitlich wäre, dass die beste Freundin ohnehin, vermeintlich auch "nur" zurückgeblieben und vor allem phantasiebegabt nur Schund um sich schmeißt, damit aussagemäßig und realitätsferner als realitätsferner abzudriften droht, weshalb bleibt die etwas ältere Schwester dann beständig? Diese könnte sich gerade dann bequem zurücklehnen, wenn auch die Aussage nicht unbedingt mehr verweigert werden kann, dann könnte sie sich zumindest darauf berufen sich zwar an Ereignisse, nicht aber an das Geschehen innerhalb eines konkreten Zeitspektrums mehr zu erinnern. Das tut sie aber, indem sie erklärt, da und dort an jener Tischtennisplatte bereits am 03.10.2022 haben sich der Angeklagte, ihre Schwester, als beste Freundin des Beschuldigten und noch ein weiterer Bekannter und sie selbst sich aufgehalten und der Beschuldigte ein Gewaltverbrechen in der Ortschaft erwähnt.
Die Zeugin nimmt ein ungefähr dreistündiges Verhör bei Gericht auf sich, nur aus Spaß und Langeweile, - wieso sollte sie sich diesem Stress künstlich aussetzen? Sie hätte sich dem elegant entziehen können, indem sie auf darauf bezogen hätte, sämtliche Vorfälle mit dem Angeklagten seien ihr vom Datum her nicht mehr bekannt oder das Geständnis sowohl in Aussagekraft, als auch vom Datum selbst im Nachhinein nicht mehr klar bestätigen zu können. Das tat sie jedoch eben nicht.
Würde sie Anschuldigungen gegenüber dem Angeklagten lediglich frei erfinden, oder jene diesen unnötig belasten drohen ihr Konsequenzen, worüber sie ihr eigener Anwalt aufgeklärt haben wird, was ein falsches Zeugnis und Lüge unmittelbar vor Gericht alles in ich birgt. Das betrifft ebenso den Wackel-Gesellen der U-Haft, der bereits von Frau Rick höchstpersönlich als „Lügner“ deklassifiziert und als chancenlos gegenüber einer verwertbaren Aussage eingestuft wurde. Doch muss dieser Mensch eigentlich in jeder Hinsicht lügen? Immer und beständig? Gerade in der Erst-Situation einer Untersuchungshaft könnte der Angeklagte noch geständig gewesen sein. Im Besonderen gegenüber einem „Kumpel“, der nichts weniger Verwerfliches als eine Sexualstraftat begangen hat. Es ergibt keinen Sinn, diesen Zeugen völlig in Abrede zu stellen, nachdem der Angeklagte auf ihn innerhalb des ersten Zeitabschnitts der Untersuchungshaft traf, verständlicherweise zunächst öffnen wollte, bevor ihn die nächste Maulschelle überkam.
Die Erstbefragungen zeigen es umso mehr. Der Angeklagte hat das Schweigen weder von sich aus zunächst bei Anbeginn konsequent eingehalten, noch für sich selbst neu erfunden, es wurde ihm schlicht und ergreifend von außen so beigebracht, - und er kuscht auch davor. Es zeigt auch, dass er sehr wahrscheinlich nicht an minderer Intelligenz im ausgeprägten Sinne leidet, sonst hätte er das Schweigen nicht konsequent einhalten können.
Wenn einer völlig verstört ist, dann brabbelt er vielleicht, beschreibt mehrere Tatszenarien gleichzeitig, redet zusammenhangloses Zeug, bis hin zum Schreinen und Unschuld beteuern, - dieser Tatverdächtige weiß jedoch genau, was er tut, indem er eines tut und zwar kontinuierlich zu schweigen. Dazu zählt nicht nur Durchhaltevermögen, sondern vor allem rationale Vernunft und Verstandeskraft. Dahingehend ist eine emotionale Unreife diesem Menschen gegenüber kaum haltbar. Er hat sich auch sonst innerhalb der Gesellschaft in seinen Aktivitäten als einzustufen "normal" bewegt, warum sollte ihm gegenüber eine verminderte Schuldfähigkeit gelten? Zumal er Hanna nach einem Angriff zur Verdeckung der Tat oder aus welchen Gründen auch immer in Tötungsabsicht in einen reißenden Fluss verbracht hat.
Eventuell wäre es bereits zu einem Geständnis gekommen. Damit sei gemeint, nicht etwa ein Geständnis aufgrund falscher Suggestionen von extern Befragern, sondern weil er es wirklich war, - womöglich auch anders innerhalb eines Tatvorgangs, als bisher soweit konstruiert auf’s Äußerste vorweg angenommen. Seltsame Schulterverletzungen können auch posthum entstanden sein. Sie sind da, können bislang jedoch nicht so oder so zeitlich nachgewiesen werden, wann sie plausibel und tatsächlich entstanden sein mögen. Gleichförmige Platzwunden, mehrere unter nahezu immer ähnlicher Gewalteinwirkung oder Bedingungen sprechen jedoch eine andere Sprache, nachdem der Angeklagte, als vormals Zeuge bereits ein Tatwerkzeug erwähnte, mit zugleich einer Tathandlung, sinngemäß „schlagen auf den Hinterkopf“, mehrmals.
Zuweilen, ohne vorab den Beschuldigten als ehemaligen noch Zeugen bei der Befragung mit den Verletzungen am Opfer en Detail vertraut zu machen, sich sehr an dessen Aussage irritiert zu wissen, man müsse dem Opfer mehrmals mit einem Gegenstand wie einem Stein Gewalt zugefügt haben, um die Tat denkbar sich vorstellen zu können.
Spielt es keinerlei Rolle, dass er deutlich bei seinen besten Bekannten oder Freunden, nach dem Tatzeitpunkt permanent Zuflucht und eine Art Geborgenheit bloß durch deren Anwesenheit suchte?
Fühlte er sich unmittelbar nach der Tat wie eine Art anonymer Rächer für eigenes, Erlittenes und trug deswegen überraschender Weise einen Kaputzenpulli, während der ersten Begegnung mit seiner besten Freundin am 03. Oktober 2022? Oder wollte er gar äußerliche mögliche Spuren einer vorangegangenen tätlichen Auseinandersetzung dadurch optisch verbergen oder beides? Gibt es einen besonderen Grund weshalb das Lauf-Jogging-Outfit so gründlich, eventuell übergründlich durchgewaschen wurde, wonach die Spurenlage ergab, Blutspuren konnten einer DNA nicht mehr zugeordnet werden? Hat da vielleicht jemand aus der Familie mitgewirkt? War die Kleidung überhaupt danach noch passend für Sebastian T., oder hatte man die Kleidung so durchgeschleudert und auf hoher Temperatur gewaschen, dass sie auch dem vormals sehr schlanken Angeklagten eigentlich nicht mehr gepasst haben konnte? Weshalb nahm er ein falsches Jogging Dress zur ersten polizeilichen Befragung mit?
Weshalb wird ein Verdächtiger am Vorabend seiner U-Haft dann noch deutlich geständig vor mehreren Vertrauten, die zunächst einmal gar nicht reagieren wollen und können, weil sie von diesem Geständnis nahezu überrumpelt wurden? Sich auch nicht getrauen weiter nachzufragen, weil sie einmal derart überrascht sind und auch Probleme an einem feucht fröhlichen Abend erst einmal wegschieben wollen, - zudem auch an sich positiv und loyal gegenüber dem Geständigen bislang eingestellt waren.
Sonstig, bezüglich eines Tatverlaufs nicht ins Detail weiter gegangen zu sein, kann auch bedeuten, der Tatverdächtige schämt sich nicht nur dafür etwas gemacht zu haben, etwas sehr schlechtes, sondern auch die heimliche Hoffnung gehabt zu haben, nicht überführt werden zu können. Weiter kann es sein, dass er sich für den Tathergang selbst schämt, das Opfer von hinten einfach niedergeschlagen zu haben. Und dann ging womöglich alles so schnell. Sie befand sich bereits in der Nähe des Bärbachs, wirkte betrunken und fragil, da wusste er mit einem Male auch nicht mehr was über ihn gekommen ist. Angeheizt durch Pornos war er schon öfters, interessant empfand er auch die Möglichkeit einen Menschen, der ihm sonst in jeglicher Hinsicht überlegen ist, dazu vollkommen attraktiv und wie nahezu unnahbar, leiden zu sehen und in einer Situation völlig zu beherrschen. War er denn selbst überhaupt nüchtern, als er die Jogging Tour zu äußerst später Stunde im wohlgemerkt unüblich gemächligsten Tempo oder eventuell sogar eigens durch Substanzen, sei es durch Alkohol oder ähnlich denkbares wie Amphetamine „gepimpt“.
Es würde schon genügen, Hanna zunächst verbal zu belästigen, diese möchte sich eigentlich nur kurz erleichtern, dreht sich um und versucht sich in dem Moment die Hose, die ohnehin zu locker saß, aufgrund des defekten Reißverschlusses, wieder anzuziehen. Diese Hose konnte möglicherweise nur ganz so eben wieder hochgezogen werden. Sie drehte demjenigen, der sie zuvor auf seltsame Weise, irgendwie bedrohlich, wenn auch schmächtig in seiner ganzen körperlichen Präsenz, den Rücken zu oder verschwand etwas tiefer auf diesem kleinen Übergang, zwischen Kampenwandstraße und dem Törchen, dass in Richtung des erweiterten Kampenwandparkplatzes führt um kurz inne zu halten, zu telefonieren oder einen Anruf zu simulieren.
In diesem Moment schlägt der Angeklagte mit einem Stein, den er sich von der Restaurant Einfahrt gegenüber kurzweilig beschaffte von hinten auf sie ein. Aus Frust und um sich nicht mehr als Versager zu fühlen.
Natürlich dahingehend ergibt sich auch und vor allem die berechtigte Frage, weshalb nun dann auch noch das Verbringen in den Bärbach? Entweder lag eine bewusstlose Hanna bereits so nah und zugänglich neben diesem, dass es nur noch der restlichen Adrenalinentladung bedurfte eine weitere Abhandlung im Aggressionstrieb vorzunehmen. Oder es trat bereits die Scham über diese Handlung ein und der Angeklagte wollte das Geschehen schnell aus seinem eigenen Blickfeld bringen oder er hatte zugleich Angst im Nachhinein erkannt zu werden.
Bezüglich Aggressionsverhalten muss nach wie vor als Beleg gelten, der Angeklagte neigt zu Übersprungshandlungen, wenn er sich in die Enge gedrückt oder mit bestimmten Themen konfrontiert fühlt. Ein Faustschlag gegen die Wand mit Fraktur in der Untersuchungshaft bestätigt das.
Einige mögen ihn hier bereits als derart kleingeistig und manipulierbar dargestellt haben, insofern er sämtliche Anschuldigungen irgendwann ohnehin zugeben würde. Ob man einen Tathergang mit Steinschlägen auf den Hinterkopf so in den Mund gelegt bekommt, ist allerdings zweifelhaft, zumal Kalle hier innerhalb dieses Forums auf ein Vorhandensein möglicher Steine nicht innerhalb des unmittelbaren Bärbach Areals hinwies, sondern wenn überhaupt als „geeignet“ in der Nähe des Gebäudes schräg gegenüber von dem hier als sogenannt bezeichneten, sehr wahrscheinlichen Tatort „Brückerl“
Was würde Frau Rechtsanwältin Rick zu ihren eigenen Beanstandungen sagen, wenn sie wie einmal hypothetisch inszeniert die staatsanwaltliche Seite bekleiden würde, was bekräftigt im Übrigen ihre Beanstandung der Angeklagte könne Hanna vom Eiskeller aus nicht verfolgt haben? Aus welchen Handydaten ließe sich das ablesen? Beim Joggen hat der Beschuldigte sein Handy mit sich getragen? Doch wohl eher nicht, darüber wurde zumindest vorherig nichts bekannt, dass es sich so verhalten würde. Wenn ein Handy noch zu Hause liegt und ein Jogger sich, ob nun schnell oder langsam innerhalb dieser Region auf den Weg macht, zum Tatzeitpunkt kein Alibi vorweisen kann, gegen 02:40h auch noch auf der Kampenwandstraße in einem Handyvideo eingefangen wurde und eigentlich selbst keine Lust hatte eine Aussage als gesuchter Jogger zu machen, der aber weiteren Zeugen auffiel – bis die eigene Familie ihn unter leichten Druck setzt. Einerseits in der Besorgnis, wer weiß, was da los ist, gleichzeitig weitere Schritte einleitend, nun mal schnell die Wäsche waschen, von sechzig Grad an aufwärts.
Man möchte diese Unannehmlichkeit als Familie natürlich schnell über die Bühne haben: „Darum, melde dich dort, oder ich habe schon gesagt, dass du morgen dahingehst, als Zeuge, … wird schon nichts sein."
Dann im zweiten Anlauf nach der Erstbefragung, bei der Angeklagter eben als vormals noch unverfänglicher Zeuge Täterwissen im Sinne von Gewalteinwirkung sehr plausibel von sich gab, könnte der nachdrückliche Hinweis seitens dessen Familie in etwa lauten: „So, ab nun hältst du am besten die Klappe. Du hast uns schon genug Schaden angerichtet. Du hast doch wohl nichts gemacht, oder? Zur Not besorgen wir dir einen richtigen Anwalt.“
Das ist eine nicht als lediglich geringfügig abzutuende Hypothese zu betrachten.
Irrwitziger wird es eher in die Richtung: Einige, überaus ambitionierte Strafverteidiger müssen dringend nochmal ihre Altfälle in vivo präsentieren und mit Menschen schlicht und ergreifend Werbung machen, denen gegenüber sie zuletzt möglicherweise selbst nicht überzeugt waren, ob diese wirklich das Prädikat „unschuldig“ verdienen. Innerhalb einer Urteilsfindung in der Justizgängelei ist der Begriff "Unschuld" ohnehin ein äußerst dehnbarer Begriff.
Traurig wie der, - wir wissen es nun langsam - "prominente" Fall nochmals künstlich neu herausgeholt wird, demonstrativ, als gelte es ihn nochmal neu zu bekräftigen, jedoch auf teils so penetrante Art, als zweifel' man im Nachgang noch selbst daran.
Würde sie dann ignorieren, dass der „Angeklagte“ aufgrund seines eher zurückgebliebenen Zustands gerade durch Konsum von Gewaltpornografie im höchsten Maße suggestibel sein könnte? Oder sehr wahrscheinlich auch ist? Und dahingehend eine Übersprungshandlung in Form einer Gewalttat geprägt von äußerster Frustration nahe liegend wäre? Geprägt von einer Mischung aus bisheriger Ablehnung von Frauen ihm gegenüber und Problematiken, die er mit der eigenen Familie, sei es Mutter, sei es Schwester, die ihm gegenüber vielleicht als zu dominant und kontrollierend einwirkten, unbewusst in Verbindung bringt?
Im Übrigen wollte er selbst an diesem Abend „feiern“ gehen, auch und gerade im Eiskeller, wurde aber von einem Kumpel, Arbeitskollegen, wie auch immer zu bezeichnen, versetzt. Ja und nu? Was dann mit den ganzen angestauten Gelüsten und dem Verlangen, eine endlich mal echte Puppe in spe im Arm zu wissen? Ach lieber Berichtsheft machen, oder funktionierte die vorgehabte Konzentration an diesem Abend nicht mehr? Warum eigentlich diese ganzen autoerotisch vollgespritzten Kondome in seinen Räumlichkeiten, fühlte er sich von seiner Mutter oder Schwester in einer Form irgendwie beherrscht und in seiner Sexualität gekappt?
In einer späteren Aussage distanzierte er sich von einer Jogging Route unmittelbar am Eiskeller vorbei, denn niemand sollte ihn, bloß weil er dort vorbei joggte für einen Idioten halten. Weshalb Idiot, eigentlich? Weil er etwa nicht mit mehreren Drinks intus in der Disko frei lächelnd und tanzend herum schwelgte, um lieber vorgab der überangepasste, niedliche, etwas zurückgeblieben wirkende Sebastian zu bleiben? Sein minderes Selbstbewusstsein schien ihm das nach so und soviel eingeholten Körben schon automatisch regulatorisch zu verbieten, wollte er sich vermeintlich nicht einer Lächerlichkeit vor anderen Preis geben oder für sich genommen keine weitere Frustration mehr erleben. Selbst von der besten Freundin ist er deutlich bezüglich sexueller Ambitionen abgewiesen worden, dabei hatte es sich nur um eine sachte Annäherung gehandelt, in Relation zu den gewaltigen Phantasien oder Gewalt-Phantasien, die er mit sich herumschleppt und bislang heimlich mit Hilfe einer pornografisch unlimitierten Scheinwelt auch probehalber, in Kondome sich ergießend, jedoch unbefriedigend ausleben kann.
So will er zumindest noch einmal spätabends, weit nach Mitternacht noch einmal sehen, was eigentlich so los ist auf den Straßen und spionieren, seine Fantasie neu anstacheln, einen Schritt weiter kommen. Sein inneres Milieu, ein bestimmter Schwellenwert auch endlich einmal etwas fassbares zu versuchen, ist naheliegend schon lange überschritten.
Aus seinem Browserverlauf schien sich im Übrigen zu ergeben, er hatte vorherig einen enormes Verlangen nach gewaltgeprägten, teils inzestuös geprägten Gewaltvideos. Dann verloren sich Daten, waren entweder nicht vorhanden oder gelöscht. Dann kurz nach der Tat, nahmen sie wieder neu ihren Gang.
Könnte der Angeklagte sogar als Wiederholungstäter in Frage kommen, weil er die erste Tat nach seinem Umtrieb nicht als vollendet erachtet? Erst einmal etwas „probieren“ wollte?
Zum „Spaß“ hält er auch seiner an sich höchst vertrauten, besten Freundin ein Messer an den Hals. Ein lediglich post-juveniles sado-maso Spiel oder wie lässt sich dies im Nachgang nun deuten?
Findet dies also für gewöhnlich statt bei jungen Erwachsenen, alles lediglich eine Form der Selbstfindung, bloß vorübergehende Flausen wie es auch bestimmte Pornos nur sein können? Ach, keiner wird dann zu einem Mörder?
Entweder war es eine Zeitungs-Ente, doch gab es in einem Bericht Andeutungen, bezüglich Blutspuren, deren Herkunft nicht zuzuordnen seien. Jene wurden unabhängig des Tatvorwurfs im Auto des Tatverdächtigen oder Angeklagten vorgefunden. Natürlich kann es sich um ein verletztes Tier handeln welches der Angeklagte irgendwann einmal mit sich transportierte. Warum aber Blutspuren – in welcher Menge eigentlich – innerhalb dieses Autos, welches vom Angeklagten regelmäßig bis hauptsächlich genutzt wurde vorgefunden worden sind, fraglich?
Gab es schon einmal einen Probeakt bezüglich einer möglichen Tötung? Hat er sich irgendwo anders zunächst auch in Form einer Abreaktion ausgelassen, still und heimlich? Transportierte er vielleicht lädierte Tiere, nur um zu sehen, wie eine Gewalteinwirkung auf ein Lebewesen sich auswirkt?
Fast unmittelbar nach der Tat kam dann auch schon die Krankschreibung. Er hatte sich vielleicht bereits in Wiedersprüche Familien intern verstrickt. Auffallend, die Krankschreibung begann erst einen Werktag versetzt später. „Wenn ihr mir nicht glaubt, morgen früh gehe ich nicht zur Arbeit“. Zwar momentan völlig erdacht, könnte dennoch ein ähnliches Verhalten, eine Form der Erpressung vorgelegen haben, um trotzig der eigentlich bohrenden Nachfragen, gerade nach Bekanntgabe der Tat im Ort, ab 04.10.2022 auszuweichen.
Solcherlei Fragen könnten sich darauf bezogen haben, „... sag mal du warst doch nachts unterwegs, dir muss doch was aufgefallen sein. Wieso kamst du so spät nachts noch zum Joggen, … weshalb kamst du irgendwie so kurz angebunden nachts, wie verstört an?
- „Wenn ihr mich weiter unter Druck setzt“, könnte der Beschuldigte aus Trotz und übertriebenem Verteidigungsmechanismus geantwortet haben, dann lass ich mich sehr lange krank schreiben und ihr werdet schon sehen was ihr davon habt. Ich verliere meinen Job, und mir ist es egal, ob man mich verdächtigt, ihr habt es euch selbst zuzuschreiben, wenn ihr jetzt petzt oder mir nicht glaubt. Außerdem, wie sieht dann unsere Familie aus?“
Auf einmal rücken auch Zeugen ab. An sich nicht wirklich, aber die beste Freundin hat kein Interesse mehr an einem Statement, neu vor Gericht. Sie hat sich bereits geäußert, war sich bezüglich des 3. Oktober sicher, als der Angeklagte sie über einen Mord informiert hat, der zuvor noch nicht durch die Gemeinde gehen konnte. Doch, wenn alles einheitlich wäre, dass die beste Freundin ohnehin, vermeintlich auch "nur" zurückgeblieben und vor allem phantasiebegabt nur Schund um sich schmeißt, damit aussagemäßig und realitätsferner als realitätsferner abzudriften droht, weshalb bleibt die etwas ältere Schwester dann beständig? Diese könnte sich gerade dann bequem zurücklehnen, wenn auch die Aussage nicht unbedingt mehr verweigert werden kann, dann könnte sie sich zumindest darauf berufen sich zwar an Ereignisse, nicht aber an das Geschehen innerhalb eines konkreten Zeitspektrums mehr zu erinnern. Das tut sie aber, indem sie erklärt, da und dort an jener Tischtennisplatte bereits am 03.10.2022 haben sich der Angeklagte, ihre Schwester, als beste Freundin des Beschuldigten und noch ein weiterer Bekannter und sie selbst sich aufgehalten und der Beschuldigte ein Gewaltverbrechen in der Ortschaft erwähnt.
Die Zeugin nimmt ein ungefähr dreistündiges Verhör bei Gericht auf sich, nur aus Spaß und Langeweile, - wieso sollte sie sich diesem Stress künstlich aussetzen? Sie hätte sich dem elegant entziehen können, indem sie auf darauf bezogen hätte, sämtliche Vorfälle mit dem Angeklagten seien ihr vom Datum her nicht mehr bekannt oder das Geständnis sowohl in Aussagekraft, als auch vom Datum selbst im Nachhinein nicht mehr klar bestätigen zu können. Das tat sie jedoch eben nicht.
Würde sie Anschuldigungen gegenüber dem Angeklagten lediglich frei erfinden, oder jene diesen unnötig belasten drohen ihr Konsequenzen, worüber sie ihr eigener Anwalt aufgeklärt haben wird, was ein falsches Zeugnis und Lüge unmittelbar vor Gericht alles in ich birgt. Das betrifft ebenso den Wackel-Gesellen der U-Haft, der bereits von Frau Rick höchstpersönlich als „Lügner“ deklassifiziert und als chancenlos gegenüber einer verwertbaren Aussage eingestuft wurde. Doch muss dieser Mensch eigentlich in jeder Hinsicht lügen? Immer und beständig? Gerade in der Erst-Situation einer Untersuchungshaft könnte der Angeklagte noch geständig gewesen sein. Im Besonderen gegenüber einem „Kumpel“, der nichts weniger Verwerfliches als eine Sexualstraftat begangen hat. Es ergibt keinen Sinn, diesen Zeugen völlig in Abrede zu stellen, nachdem der Angeklagte auf ihn innerhalb des ersten Zeitabschnitts der Untersuchungshaft traf, verständlicherweise zunächst öffnen wollte, bevor ihn die nächste Maulschelle überkam.
Die Erstbefragungen zeigen es umso mehr. Der Angeklagte hat das Schweigen weder von sich aus zunächst bei Anbeginn konsequent eingehalten, noch für sich selbst neu erfunden, es wurde ihm schlicht und ergreifend von außen so beigebracht, - und er kuscht auch davor. Es zeigt auch, dass er sehr wahrscheinlich nicht an minderer Intelligenz im ausgeprägten Sinne leidet, sonst hätte er das Schweigen nicht konsequent einhalten können.
Wenn einer völlig verstört ist, dann brabbelt er vielleicht, beschreibt mehrere Tatszenarien gleichzeitig, redet zusammenhangloses Zeug, bis hin zum Schreinen und Unschuld beteuern, - dieser Tatverdächtige weiß jedoch genau, was er tut, indem er eines tut und zwar kontinuierlich zu schweigen. Dazu zählt nicht nur Durchhaltevermögen, sondern vor allem rationale Vernunft und Verstandeskraft. Dahingehend ist eine emotionale Unreife diesem Menschen gegenüber kaum haltbar. Er hat sich auch sonst innerhalb der Gesellschaft in seinen Aktivitäten als einzustufen "normal" bewegt, warum sollte ihm gegenüber eine verminderte Schuldfähigkeit gelten? Zumal er Hanna nach einem Angriff zur Verdeckung der Tat oder aus welchen Gründen auch immer in Tötungsabsicht in einen reißenden Fluss verbracht hat.
Eventuell wäre es bereits zu einem Geständnis gekommen. Damit sei gemeint, nicht etwa ein Geständnis aufgrund falscher Suggestionen von extern Befragern, sondern weil er es wirklich war, - womöglich auch anders innerhalb eines Tatvorgangs, als bisher soweit konstruiert auf’s Äußerste vorweg angenommen. Seltsame Schulterverletzungen können auch posthum entstanden sein. Sie sind da, können bislang jedoch nicht so oder so zeitlich nachgewiesen werden, wann sie plausibel und tatsächlich entstanden sein mögen. Gleichförmige Platzwunden, mehrere unter nahezu immer ähnlicher Gewalteinwirkung oder Bedingungen sprechen jedoch eine andere Sprache, nachdem der Angeklagte, als vormals Zeuge bereits ein Tatwerkzeug erwähnte, mit zugleich einer Tathandlung, sinngemäß „schlagen auf den Hinterkopf“, mehrmals.
Zuweilen, ohne vorab den Beschuldigten als ehemaligen noch Zeugen bei der Befragung mit den Verletzungen am Opfer en Detail vertraut zu machen, sich sehr an dessen Aussage irritiert zu wissen, man müsse dem Opfer mehrmals mit einem Gegenstand wie einem Stein Gewalt zugefügt haben, um die Tat denkbar sich vorstellen zu können.
Spielt es keinerlei Rolle, dass er deutlich bei seinen besten Bekannten oder Freunden, nach dem Tatzeitpunkt permanent Zuflucht und eine Art Geborgenheit bloß durch deren Anwesenheit suchte?
Fühlte er sich unmittelbar nach der Tat wie eine Art anonymer Rächer für eigenes, Erlittenes und trug deswegen überraschender Weise einen Kaputzenpulli, während der ersten Begegnung mit seiner besten Freundin am 03. Oktober 2022? Oder wollte er gar äußerliche mögliche Spuren einer vorangegangenen tätlichen Auseinandersetzung dadurch optisch verbergen oder beides? Gibt es einen besonderen Grund weshalb das Lauf-Jogging-Outfit so gründlich, eventuell übergründlich durchgewaschen wurde, wonach die Spurenlage ergab, Blutspuren konnten einer DNA nicht mehr zugeordnet werden? Hat da vielleicht jemand aus der Familie mitgewirkt? War die Kleidung überhaupt danach noch passend für Sebastian T., oder hatte man die Kleidung so durchgeschleudert und auf hoher Temperatur gewaschen, dass sie auch dem vormals sehr schlanken Angeklagten eigentlich nicht mehr gepasst haben konnte? Weshalb nahm er ein falsches Jogging Dress zur ersten polizeilichen Befragung mit?
Weshalb wird ein Verdächtiger am Vorabend seiner U-Haft dann noch deutlich geständig vor mehreren Vertrauten, die zunächst einmal gar nicht reagieren wollen und können, weil sie von diesem Geständnis nahezu überrumpelt wurden? Sich auch nicht getrauen weiter nachzufragen, weil sie einmal derart überrascht sind und auch Probleme an einem feucht fröhlichen Abend erst einmal wegschieben wollen, - zudem auch an sich positiv und loyal gegenüber dem Geständigen bislang eingestellt waren.
Sonstig, bezüglich eines Tatverlaufs nicht ins Detail weiter gegangen zu sein, kann auch bedeuten, der Tatverdächtige schämt sich nicht nur dafür etwas gemacht zu haben, etwas sehr schlechtes, sondern auch die heimliche Hoffnung gehabt zu haben, nicht überführt werden zu können. Weiter kann es sein, dass er sich für den Tathergang selbst schämt, das Opfer von hinten einfach niedergeschlagen zu haben. Und dann ging womöglich alles so schnell. Sie befand sich bereits in der Nähe des Bärbachs, wirkte betrunken und fragil, da wusste er mit einem Male auch nicht mehr was über ihn gekommen ist. Angeheizt durch Pornos war er schon öfters, interessant empfand er auch die Möglichkeit einen Menschen, der ihm sonst in jeglicher Hinsicht überlegen ist, dazu vollkommen attraktiv und wie nahezu unnahbar, leiden zu sehen und in einer Situation völlig zu beherrschen. War er denn selbst überhaupt nüchtern, als er die Jogging Tour zu äußerst später Stunde im wohlgemerkt unüblich gemächligsten Tempo oder eventuell sogar eigens durch Substanzen, sei es durch Alkohol oder ähnlich denkbares wie Amphetamine „gepimpt“.
Es würde schon genügen, Hanna zunächst verbal zu belästigen, diese möchte sich eigentlich nur kurz erleichtern, dreht sich um und versucht sich in dem Moment die Hose, die ohnehin zu locker saß, aufgrund des defekten Reißverschlusses, wieder anzuziehen. Diese Hose konnte möglicherweise nur ganz so eben wieder hochgezogen werden. Sie drehte demjenigen, der sie zuvor auf seltsame Weise, irgendwie bedrohlich, wenn auch schmächtig in seiner ganzen körperlichen Präsenz, den Rücken zu oder verschwand etwas tiefer auf diesem kleinen Übergang, zwischen Kampenwandstraße und dem Törchen, dass in Richtung des erweiterten Kampenwandparkplatzes führt um kurz inne zu halten, zu telefonieren oder einen Anruf zu simulieren.
In diesem Moment schlägt der Angeklagte mit einem Stein, den er sich von der Restaurant Einfahrt gegenüber kurzweilig beschaffte von hinten auf sie ein. Aus Frust und um sich nicht mehr als Versager zu fühlen.
Natürlich dahingehend ergibt sich auch und vor allem die berechtigte Frage, weshalb nun dann auch noch das Verbringen in den Bärbach? Entweder lag eine bewusstlose Hanna bereits so nah und zugänglich neben diesem, dass es nur noch der restlichen Adrenalinentladung bedurfte eine weitere Abhandlung im Aggressionstrieb vorzunehmen. Oder es trat bereits die Scham über diese Handlung ein und der Angeklagte wollte das Geschehen schnell aus seinem eigenen Blickfeld bringen oder er hatte zugleich Angst im Nachhinein erkannt zu werden.
Bezüglich Aggressionsverhalten muss nach wie vor als Beleg gelten, der Angeklagte neigt zu Übersprungshandlungen, wenn er sich in die Enge gedrückt oder mit bestimmten Themen konfrontiert fühlt. Ein Faustschlag gegen die Wand mit Fraktur in der Untersuchungshaft bestätigt das.
Einige mögen ihn hier bereits als derart kleingeistig und manipulierbar dargestellt haben, insofern er sämtliche Anschuldigungen irgendwann ohnehin zugeben würde. Ob man einen Tathergang mit Steinschlägen auf den Hinterkopf so in den Mund gelegt bekommt, ist allerdings zweifelhaft, zumal Kalle hier innerhalb dieses Forums auf ein Vorhandensein möglicher Steine nicht innerhalb des unmittelbaren Bärbach Areals hinwies, sondern wenn überhaupt als „geeignet“ in der Nähe des Gebäudes schräg gegenüber von dem hier als sogenannt bezeichneten, sehr wahrscheinlichen Tatort „Brückerl“
Was würde Frau Rechtsanwältin Rick zu ihren eigenen Beanstandungen sagen, wenn sie wie einmal hypothetisch inszeniert die staatsanwaltliche Seite bekleiden würde, was bekräftigt im Übrigen ihre Beanstandung der Angeklagte könne Hanna vom Eiskeller aus nicht verfolgt haben? Aus welchen Handydaten ließe sich das ablesen? Beim Joggen hat der Beschuldigte sein Handy mit sich getragen? Doch wohl eher nicht, darüber wurde zumindest vorherig nichts bekannt, dass es sich so verhalten würde. Wenn ein Handy noch zu Hause liegt und ein Jogger sich, ob nun schnell oder langsam innerhalb dieser Region auf den Weg macht, zum Tatzeitpunkt kein Alibi vorweisen kann, gegen 02:40h auch noch auf der Kampenwandstraße in einem Handyvideo eingefangen wurde und eigentlich selbst keine Lust hatte eine Aussage als gesuchter Jogger zu machen, der aber weiteren Zeugen auffiel – bis die eigene Familie ihn unter leichten Druck setzt. Einerseits in der Besorgnis, wer weiß, was da los ist, gleichzeitig weitere Schritte einleitend, nun mal schnell die Wäsche waschen, von sechzig Grad an aufwärts.
Man möchte diese Unannehmlichkeit als Familie natürlich schnell über die Bühne haben: „Darum, melde dich dort, oder ich habe schon gesagt, dass du morgen dahingehst, als Zeuge, … wird schon nichts sein."
Dann im zweiten Anlauf nach der Erstbefragung, bei der Angeklagter eben als vormals noch unverfänglicher Zeuge Täterwissen im Sinne von Gewalteinwirkung sehr plausibel von sich gab, könnte der nachdrückliche Hinweis seitens dessen Familie in etwa lauten: „So, ab nun hältst du am besten die Klappe. Du hast uns schon genug Schaden angerichtet. Du hast doch wohl nichts gemacht, oder? Zur Not besorgen wir dir einen richtigen Anwalt.“
Das ist eine nicht als lediglich geringfügig abzutuende Hypothese zu betrachten.
Irrwitziger wird es eher in die Richtung: Einige, überaus ambitionierte Strafverteidiger müssen dringend nochmal ihre Altfälle in vivo präsentieren und mit Menschen schlicht und ergreifend Werbung machen, denen gegenüber sie zuletzt möglicherweise selbst nicht überzeugt waren, ob diese wirklich das Prädikat „unschuldig“ verdienen. Innerhalb einer Urteilsfindung in der Justizgängelei ist der Begriff "Unschuld" ohnehin ein äußerst dehnbarer Begriff.
Traurig wie der, - wir wissen es nun langsam - "prominente" Fall nochmals künstlich neu herausgeholt wird, demonstrativ, als gelte es ihn nochmal neu zu bekräftigen, jedoch auf teils so penetrante Art, als zweifel' man im Nachgang noch selbst daran.