Nuschka hat geschrieben: ↑Mittwoch, 02. April 2025, 02:27:45
Bitte noch den Link zu dieser Quelle einstellen. Also den, wo StA Glage sagt. dass die WA an die IP des Routers im Maurerweg zugestellt wurde.
PS: Wirst Du nirgendwo finden- weil er das nie so geäußert hat.
Ob diese Aussage explizit so getätigt wurde ist mir ebenfalls nicht bekannt.
Allerdings sagte Frau Reusch sinngemäß „..die hängen sich an zwei Haken auf…“ (gemeint war die letzte WhatsApp Nachricht), dies impliziert das diese Nachricht im Haus der Schwester empfangen wurde. Ich stimme jedoch zu, dies ist nur eine DEUTUNG dieser Aussage und ist somit weit von einer Tatsache entfernt.
Sofern diese Nachricht nicht im Haus empfangen wurde, wäre der Tatverdacht gegen F.R. ohnehin noch fraglicher und regelrecht absurd. Die Annahme das die WhatsApp im Haus empfangen wurde ist also naheliegend, auch wenn dies ebenfalls nichts beweist.
Korrigiere: ersetzt „im Haus“ durch „im WLAN“.
Es ist theoretisch denkbar das R.R. das Haus verließ und sich noch im WLAN befand, die Reichweite betrug 50 bis 70m. F.R. könnte also wirklich im Haus nachgesehen haben und R.R. war wirklich nicht mehr dort.