Ich denke, dass Aßbichler ihn stark unter Druck gesetzt hat. Dass ein Hydromechaniker in einem "Mordfall" eine Rolle spielt, wird sehr selten vorkommen, das könnte Neuland für ihn gewesen sein. Das Verfahren dauerte auch schon recht lang und war nie in Sachen Unfall ausreichend untersucht worden. Hätte das Gutachten so lange gedauert, wie es eigentlich erforderlich gewesen wäre (die Prien hätte akribisch untersucht werden müssen), hätte der Angeklagte möglicherweise aus der U-Haft entlassen werden müssen. Vielleicht nutzte Aßbichler das als Druckmittel, "dann liefe ein Mörder frei herum". Eigentlich sollte da ein Gutachter sich nicht unter Druck setzen lassen, aber manchmal werden die dann auch schwach, gerade bei geringer Erfahrung in dem Bereich. So etwas derartiges könnte ich mir jedenfalls vorstellen.Catch22 hat geschrieben: ↑Sonntag, 29. Juni 2025, 22:44:20Auch ein Hochschullehrer kann nicht alles aus der Hand fallen lassen, um sich umgehend Tag und Nacht ausschließlich einem einzigen Gutachtenauftrag zu widmen. Dazwischen noch die Weihnachtspause bis Drei Könige. Malchereks Tempo war atemberaubend. Warum hatte er sich auf Aßbichlers Schweinsgalopp eingelassen?
MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022
Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022
Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022
OVB: Stellers Gutachten
Eine Stellungnahme in den Medien während des laufenden Verfahrens lehnt Gutachter Steller ab. So findet das Oberbayerische Volksblatt (OVB) keinen anderen Weg, als floskelhafte Weisheiten aus einem Podcast von „Stern Crime“ auszugraben und sie dem Leser als „Hot Stuff“ unter die Nase zu reiben. Eine Erklärung für die Methodik und das Ergebnis des Gutachtens bleibt aus. An der Legende unvermeidlicher Irrtümer Aßbichlers strickt das OVB weiter, verharmlost ungeniert den Traunsteiner Justiz-Hammer – und stellt ganz nebenbei eine Falschinformation richtig.
► Der BGH „empfehle“ bei psychisch erkrankten Zeugen ein externes Gutachten.
Anmerkung: Falsch. Er gebietet es.
► U-Haft nicht nur „ausgesetzt“, sondern „aufgehoben“
Nebenbei: Bereits am 20. Juni wurde Sebastian aus der U-Haft entlassen – und nicht erst am (zukünftigen) 20. Juli, wie das OVB weismachen will.
Auf Rosenheim24 texten die OVB-Medien:
Einen Überblick zur Methodik aussagepsychologischer Gutachten hatte ich in diesem Beitrag verfasst:
viewtopic.php?p=301567#p301567
Unterdessen zerreißen sich die sich stets perfekt informiert wähnenden Leser des OVB im Kommentarbereich das Maul:
https://www.rosenheim24.de/rosenheim/ch ... d-Comments
Eine Stellungnahme in den Medien während des laufenden Verfahrens lehnt Gutachter Steller ab. So findet das Oberbayerische Volksblatt (OVB) keinen anderen Weg, als floskelhafte Weisheiten aus einem Podcast von „Stern Crime“ auszugraben und sie dem Leser als „Hot Stuff“ unter die Nase zu reiben. Eine Erklärung für die Methodik und das Ergebnis des Gutachtens bleibt aus. An der Legende unvermeidlicher Irrtümer Aßbichlers strickt das OVB weiter, verharmlost ungeniert den Traunsteiner Justiz-Hammer – und stellt ganz nebenbei eine Falschinformation richtig.
► Der BGH „empfehle“ bei psychisch erkrankten Zeugen ein externes Gutachten.
Anmerkung: Falsch. Er gebietet es.
► U-Haft nicht nur „ausgesetzt“, sondern „aufgehoben“
Nebenbei: Bereits am 20. Juni wurde Sebastian aus der U-Haft entlassen – und nicht erst am (zukünftigen) 20. Juli, wie das OVB weismachen will.
Auf Rosenheim24 texten die OVB-Medien:
Einen Überblick zur Methodik aussagepsychologischer Gutachten hatte ich in diesem Beitrag verfasst:
viewtopic.php?p=301567#p301567
Unterdessen zerreißen sich die sich stets perfekt informiert wähnenden Leser des OVB im Kommentarbereich das Maul:
https://www.rosenheim24.de/rosenheim/ch ... d-Comments
Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022
@Catch22
Genau das was Herr Steller beschreibt, haben einige von uns schon vor 1,5 Jahren so geäußert hier im Forum !
So wie Adrian M. diesen Gesprächsablauf schildert, völlig befremdlich, unnatürlich hört sich das an. Jemand der vermutlich Dialekt spricht, erzählt das niemals so. Allerdings denke ich mittlerweile nicht mehr, dass Herr M. seine Ausführungen aus der Presse hat, ich spekuliere jetzt einfach mal:
Adrian sitzt mit Sebastian bei Cappo und Spekulatius in der Zelle , sagt: " Schon klar Kumpel, wir hocken hier alle unschuldig ein, aber was werfen die dir denn überhaupt vor?" , Sebastian: " ...in dieser Akte steht so Zeug von wegen, ich hätte ihr ( dem Opfer) ein's über den Kopf gehauen weil ich sie mißbrauchen wollte, aber umbringen wollte ich sie nicht, ja so steht das da." Aber doch nicht, dass Sebastian, wie auswendig gelernt erzählt:
" Ich habe ihr ....weil ich sie missbrauchen, vergewaltigen wollte und dann hab ich sie in's Wasser geworfen, aber umbringen wollte ich sie nicht".
Pure Spekulation meinerseits, aber für mich hört sich das einfach realer an, als das angebliche Geständnis.
Genau das was Herr Steller beschreibt, haben einige von uns schon vor 1,5 Jahren so geäußert hier im Forum !
So wie Adrian M. diesen Gesprächsablauf schildert, völlig befremdlich, unnatürlich hört sich das an. Jemand der vermutlich Dialekt spricht, erzählt das niemals so. Allerdings denke ich mittlerweile nicht mehr, dass Herr M. seine Ausführungen aus der Presse hat, ich spekuliere jetzt einfach mal:
Adrian sitzt mit Sebastian bei Cappo und Spekulatius in der Zelle , sagt: " Schon klar Kumpel, wir hocken hier alle unschuldig ein, aber was werfen die dir denn überhaupt vor?" , Sebastian: " ...in dieser Akte steht so Zeug von wegen, ich hätte ihr ( dem Opfer) ein's über den Kopf gehauen weil ich sie mißbrauchen wollte, aber umbringen wollte ich sie nicht, ja so steht das da." Aber doch nicht, dass Sebastian, wie auswendig gelernt erzählt:
" Ich habe ihr ....weil ich sie missbrauchen, vergewaltigen wollte und dann hab ich sie in's Wasser geworfen, aber umbringen wollte ich sie nicht".
Pure Spekulation meinerseits, aber für mich hört sich das einfach realer an, als das angebliche Geständnis.
Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022
Wie gut das user2512373C mal Klartext mit den OVB-Gebrainwashden spricht!Catch22 hat geschrieben: ↑Freitag, 04. Juli 2025, 13:48:52 OVB: Stellers Gutachten
Unterdessen zerreißen sich die stets perfekt informiert sehenden Leser des OVB im Kommentarbereich das Maul:
https://www.rosenheim24.de/rosenheim/ch ... d-Comments

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022
Focus: Holderle giftet gegen die Verteidigung
Im Gespräch mit Focus online zieht der Nebenklagevertreter Holderle vom Leder und verfolgt sein gewohnt haltloses Narrativ auf dem Rücken seiner Mandanten. Vollmundig kündigt er „neue Erkenntnisse“ an, hält jedoch hinterm Berg, welche das sein sollen.
► Holderle: Stellers Gutachten zu spät übermittelt, keine Gelegenheit zur Stellungnahme
► Holderle: Unfallthese mit „fadenscheinigen Gutachten unterlegt“, Notfallkontakt beweise Fremdeinwirkung
► Holderle: Aßbichlers Urteil „absolut nachvollziehbar“, „Richtiger“ verurteilt
► Holderle: keine Mauschelei
► Holderle: Inhalt des Urteils durch BGH „mit keiner Silbe beanstandet“
► Holderle: reduziert Stellers Gutachten auf Plattitüden, Steller habe Täterwissen außer Acht gelassen – und das Gericht ignoriere andere Geständnisse und weitere Indizien
► Holderle: von Rick „propagierte Unfallthese nicht haltbar“, „Unfallthese an Haaren herbeigezogen, völlig abstrus“
► Holderle: keine Farbspuren in den Wunden, keine Begleitverletzungen, „Gefälligkeitsgutachten“ der Verteidigung, „extrem naive Theorien“
► Holderle: „Eltern glauben fest daran, dass niemand Interesse daran hat, einen Unschuldigen zu verurteilen.“
► Holderle: Verteidigung verunglimpfe Hanna als „Partygirl“ mit „angeblich sehr viel Alkohol im Blut“ (!) und präsentiere den Angeklagten als „angeblich Unschuldigen“
► Holderle: Ausgang des Verfahrens für Hannas Eltern „zweitrangig“, wollen, dass es „einfach vorbei ist“
► Holderle: Ankündigung „neuer Erkenntnisse“ – nebulöse Andeutungen über neue Belastungszeugen
Anmerkung: Falls Holderles verquere Sichtweise auch nur in Bruchteilen zuträfe – weshalb wirkt er nicht schleunigst auf den Erlass eines neuen Haftbefehls hin? Offenbar schaut er auch bei Gericht mit dem Ofenrohr ins Gebirge. Wann kündigt man ihm endlich das Mandat!?
Das Interview mit Focus online:
Im Gespräch mit Focus online zieht der Nebenklagevertreter Holderle vom Leder und verfolgt sein gewohnt haltloses Narrativ auf dem Rücken seiner Mandanten. Vollmundig kündigt er „neue Erkenntnisse“ an, hält jedoch hinterm Berg, welche das sein sollen.
► Holderle: Stellers Gutachten zu spät übermittelt, keine Gelegenheit zur Stellungnahme
► Holderle: Unfallthese mit „fadenscheinigen Gutachten unterlegt“, Notfallkontakt beweise Fremdeinwirkung
► Holderle: Aßbichlers Urteil „absolut nachvollziehbar“, „Richtiger“ verurteilt
► Holderle: keine Mauschelei
► Holderle: Inhalt des Urteils durch BGH „mit keiner Silbe beanstandet“
► Holderle: reduziert Stellers Gutachten auf Plattitüden, Steller habe Täterwissen außer Acht gelassen – und das Gericht ignoriere andere Geständnisse und weitere Indizien
► Holderle: von Rick „propagierte Unfallthese nicht haltbar“, „Unfallthese an Haaren herbeigezogen, völlig abstrus“
► Holderle: keine Farbspuren in den Wunden, keine Begleitverletzungen, „Gefälligkeitsgutachten“ der Verteidigung, „extrem naive Theorien“
► Holderle: „Eltern glauben fest daran, dass niemand Interesse daran hat, einen Unschuldigen zu verurteilen.“
► Holderle: Verteidigung verunglimpfe Hanna als „Partygirl“ mit „angeblich sehr viel Alkohol im Blut“ (!) und präsentiere den Angeklagten als „angeblich Unschuldigen“
► Holderle: Ausgang des Verfahrens für Hannas Eltern „zweitrangig“, wollen, dass es „einfach vorbei ist“
► Holderle: Ankündigung „neuer Erkenntnisse“ – nebulöse Andeutungen über neue Belastungszeugen
Anmerkung: Falls Holderles verquere Sichtweise auch nur in Bruchteilen zuträfe – weshalb wirkt er nicht schleunigst auf den Erlass eines neuen Haftbefehls hin? Offenbar schaut er auch bei Gericht mit dem Ofenrohr ins Gebirge. Wann kündigt man ihm endlich das Mandat!?
Das Interview mit Focus online:
Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022
@Catch22
Danke für den Überblick der aktuellen Pressemeldungen.
Leider hat sich Holderle kein deut bewegt.
Das Interview ist nichts anderes als dummes Geschwätz.
Das Ganze geht natürlich auf Kosten der Opferfamilie und natürlich auch gegen den Angeklagten.
Natürlich ist es auch für die Opferfamilie unangenehm, dass der Alkoholkonsum des Opfers in die Öffentlichkeit gelangt. So etwas wünscht sich natülich niemand. Aber was alles kommt den vom Angeklagten in die Öffentlichkeit? Das ist eben die Problematik der Öffentlichkeit eines Verfahrens, zum Schluss gibt es nur Verlierer. Nur der Pöbel hatte etwas zum gaffen. Bzgl. des Alkoholkonsums, jeder war mal jung und hat öfter über seinen Durst getrunken, mit dem Alter werden die meisten auch vernünftiger.
Eine ganz traurige Figur.
Danke für den Überblick der aktuellen Pressemeldungen.
Leider hat sich Holderle kein deut bewegt.
Das Interview ist nichts anderes als dummes Geschwätz.
Das Ganze geht natürlich auf Kosten der Opferfamilie und natürlich auch gegen den Angeklagten.
Leider hat die Opferfamilie das nicht erkannt und sich einen anderen Anwalt genommen.Das habe ich ehrlich gesagt auch nicht erwartet, die Betroffenen fehlt in der Regel die notwendige Objektivität - nicht umsonst gibt es die Justiz. Auch wenn sie keinen Unschuldigen bestraft sehen wollen, ich befürchte, dass der Angeklagte für sie als Täter feststeht und sie einen Unfall ausschließen. Entsprechend kommen sie nicht auf die Idee, die Arbeit von Holderle anzuzweifeln und ihm zu kündigen.
Natürlich ist es auch für die Opferfamilie unangenehm, dass der Alkoholkonsum des Opfers in die Öffentlichkeit gelangt. So etwas wünscht sich natülich niemand. Aber was alles kommt den vom Angeklagten in die Öffentlichkeit? Das ist eben die Problematik der Öffentlichkeit eines Verfahrens, zum Schluss gibt es nur Verlierer. Nur der Pöbel hatte etwas zum gaffen. Bzgl. des Alkoholkonsums, jeder war mal jung und hat öfter über seinen Durst getrunken, mit dem Alter werden die meisten auch vernünftiger.
Hofft er erneut auf solche Belastungszeugen wie dem Knastzeugen oder glaubt er in einer Gerichtssoap zu sein, wo dann plötzlich Leute aus dem Publikum als Zeuge auftreten?Holderle: Die Freilassung des Angeklagten hat bei vielen Personen starke Emotionen ausgelöst. Ich könnte mir vorstellen, dass es Menschen gibt, die etwas über den Fall wissen und zur Aufklärung beitragen können, sich aber bislang zurückgehalten haben. Es könnte durchaus sein, dass so jemand in dem neuen Verfahren auftaucht.
Eine ganz traurige Figur.
Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022
Es ist doch völlig egal, ob Adrian M. die Eckdaten seiner Aussage aus der Presse, aus der Gerüchteküche der JVA oder aus den (in anderem Kontext als dem eines Geständnisses) von Sebastian selbst geäußerten, oberflächlichen Angaben zusammengezimmert hatte. Entscheidend bleibt die Feststellung des Gutachters Steller, dass die Aussage des Adrian M. nicht erlebnisbasiert ist und keinerlei tatrelevante Details offenbart, die der Zeuge nicht auch im Kaffeesatz hätte finden können. Hinzu treten u. a. der Eigennutz und die psychiatrischen Diagnosen.
Ergebnis: Zeuge nicht glaubwürdig, Aussage nicht glaubhaft. Das ist entscheidend.
Woher der Zeuge seine Infos tatsächlich bezogen hatte, werden wir wohl nie erfahren. Er wird nicht so dumm sein, erneut auszusagen. Ihm kocht das Wasser im Arsch.
Sehr gerne. Mittlerweile ist das Presseecho wesentlich interessanter als das eigentliche Verfahren.
Die Verteidigung informiert nüchtern über den Sachstand und lässt darüber berichten. Die Nebenklage glaubt, den rettenden Strohhalm in gezielter Desinformation zu finden. Die StA schweigt sich aus. Und einige regionale Schmierfinken stricken daraus ihre eigene kleine Welt, wie sie ihnen gefällt.
Spannend wird werden, ob es jemals zu einer öffentlichen Aufarbeitung des Versagens kommen wird. Vermutlich ist ein neues „Dossier“ der „Zeit“ schon in Arbeit.
Das sehe ich etwas anders: Agil wie ein Aal schlängelt sich Holderle durch die Medienlandschaft, stets auf der Suche nach einer Bühne, um (äußerst beweglich!) gegen sein drohendes Verlierer-Image anzukämpfen. In tiefe Abgründe lassen seine Worte blicken – viel schlimmer als nur dummes Geschwätz.
So hat Holderle das nicht gesagt. Focus online zitiert ihn anders: „Die Eltern glauben fest daran, dass niemand Interesse daran hat, einen Unschuldigen zu verurteilen.“ Dies bedeutet nach meinem Verständnis, dass der Familie weisgemacht wurde, die deutsche Justiz verurteile keinen Unschuldigen. Folglich müsse Sebastian der Täter sein.
Dahinter steckt die diabolische Logik eines Verlierers. Gehirnwäsche, damit die Mandantschaft nicht von der Fahne geht. Erst im finalen Untergang wird die wahre Erkenntnis wie ein Bombenhagel über sie hereinbrechen.
Stop! Die mit 2,06 Promille überaus hohe BAK wurde rechtsmedizinisch festgestellt. Ein objektiver Befund. Wenn Holderle nunmehr von „angeblich sehr viel Alkohol im Blut“ redet, ist das nicht nur beschönigend, sondern schlicht gelogen!
Obendrein schiebt er der Verteidigung unter, sie verunglimpfe das Opfer als „Partygirl“. Derartige Worte kamen meines Wissens bislang weder über Ricks noch über Georgs Lippen. Vielmehr ist es Holderle selbst, der den Begriff des „Partygirls“ in die Welt hinausruft, um ihn anschließend heldenhaft bekämpfen zu können. Gut aufgepasst hat er beim kleinen Einmaleins des Dr. Joseph Goebbels.
Dieses Manöver dient allein dazu, die Unfallthese in ein schändliches, schmutziges Licht zu rücken, denn ein engelsgleiches Geschöpf kann niemals beim Pinkeln besoffen in einen Bach gefallen und ganz banal ertrunken sein. Eine raffiniert geflochtene Rhetorik, die jedoch die Tatsachen nicht wird verbiegen können.
Mehr als eine verzweifelte Hoffnung wird sich nicht hinter der Ankündigung „neuer Erkenntnisse“ verbergen. Andernfalls wäre längst ein neuer Haftbefehl in der Welt. Der aber wird nicht nochmal leichtfertig aufgrund heißer Luft erlassen werden.
Mitleid für einen RA, der seine eigenen Mandanten in die Pfanne haut, nur um selber besser dazustehen, vermag ich nicht aufzubringen. Vielleicht wäre er in einer Gerichtssoap wie der von Salesch oder Hold besser aufgehoben gewesen: gut alimentiert und nicht in Gefahr, ernsthaften Schaden anrichten zu können.
Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022
@Catch22
Der Inhalt des Urteils wurde deshalb mit keiner Silbe beanstandet, da der Inhalt für den BGH gar keine Rolle gespielt hat, da von einem befangenen Gericht ein Urteil gefällt wurde. Habe ich das so richtig verstanden ? Du hast es uns ja mal anschaulich erklärt. Wenn jemand an einer Überdosis Zyankali verstirbt, spielt die Lebensmittelvergiftung auch keine Rolle mehr.
Der Inhalt des Urteils wurde deshalb mit keiner Silbe beanstandet, da der Inhalt für den BGH gar keine Rolle gespielt hat, da von einem befangenen Gericht ein Urteil gefällt wurde. Habe ich das so richtig verstanden ? Du hast es uns ja mal anschaulich erklärt. Wenn jemand an einer Überdosis Zyankali verstirbt, spielt die Lebensmittelvergiftung auch keine Rolle mehr.
Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022
@Catch22
Bzgl. Hoderle hast Du vollkommen recht. Geschwätz war es nicht, ich hielt seinen Aussgen - wenn man das Urteil und die weiteren Umstände kennt - für vollkommen belanglos. Aber Du hast Recht, auf uninformierte Menschen wirkt es natürlich vollkommen anders. Und es ist jetzt nicht nur ein Lokal-Blatt sondern der Fokus, der sich zum Werkzeug machen lässt.
Holderle manipuliert, die Medien und im 1. Verfahren auch das Gericht. Ich kann mich noch erinnern, als er im Plädoyer sagte, dass der Jogger zugegeben habe am vermeintlichen Tatort gewesen zu sein. Dass dies auf dem Anfang seiner Jogging-Route erfolgte und damit für das angebliche Verbrechen keine Rolle gespielt hat, hat er unterschlagen. Auf AllesMist wurde lange angenommen, dass dieser behauptete Umweg auf dem Rückweg war um so mögliche Sichtungen von Zeugen erklären zu können. Mir war damals klar, dass es der Hinweg gewesen sein muss, sonst wäre das von den Medien viel stärker ausgeschlachtet worden und Holderle hatte es im Plädoyer nicht so ungenau formuliert, dass beide Möglichkeit in Wirklichkeit offen waren.
So etwas sollte ein Gericht erkennen, aber erkennt es das auch, insbesondere dann wenn es voreingenommen ist? Dass in der schriftlichen Urteilsbegründung das richtig gestellt wurde, ist das eine, aber was war in den Köpfen der Richter z.Z. der Entscheidung? Hatte diese Manipulation noch einen Einfluss? Wahrscheinlich ja.
Für mich sind die Richter des BGH viel zu stark abgehoben und sehen nicht mehr die Bedürfnisse des Menschen, sondern nur noch juristische Formalismen. Es mag Rechtsfrieden geben, aber das hat nicht immer etwas mit wirklichem Frieden zwischen den Menschen zu tun. Und das müsste auch der Justiz wichtig sein, besonders dann, wenn diese selbst für diesen Riesenmist verantwortlich ist. Aber man versteckt sich lieber hinter Formalismen, und lässt die Betroffenen im Stich, erbärmlich.
Aber Du hast recht, Holderles Lügen sind nicht harmlos und diene wie das Plädoyer der Manipulation des Lesers.
Wichtig wäre daher, dass das neue Gericht Tacheles reden würde. Ob das neue Gericht jedoch den Mut dazu aufbringen wird, wie das Gericht im Fall des Badewannenunfalls wird man sehen. Ich bin da eher pessimistisch. Es wird sicher nicht mehr die Ermittlerarbeit loben, aber an wirklicher Kritik glaube ich nicht. Ich befürchte, dass es in die Fußstapfen des BGH treten wird.
Bzgl. Hoderle hast Du vollkommen recht. Geschwätz war es nicht, ich hielt seinen Aussgen - wenn man das Urteil und die weiteren Umstände kennt - für vollkommen belanglos. Aber Du hast Recht, auf uninformierte Menschen wirkt es natürlich vollkommen anders. Und es ist jetzt nicht nur ein Lokal-Blatt sondern der Fokus, der sich zum Werkzeug machen lässt.
Holderle manipuliert, die Medien und im 1. Verfahren auch das Gericht. Ich kann mich noch erinnern, als er im Plädoyer sagte, dass der Jogger zugegeben habe am vermeintlichen Tatort gewesen zu sein. Dass dies auf dem Anfang seiner Jogging-Route erfolgte und damit für das angebliche Verbrechen keine Rolle gespielt hat, hat er unterschlagen. Auf AllesMist wurde lange angenommen, dass dieser behauptete Umweg auf dem Rückweg war um so mögliche Sichtungen von Zeugen erklären zu können. Mir war damals klar, dass es der Hinweg gewesen sein muss, sonst wäre das von den Medien viel stärker ausgeschlachtet worden und Holderle hatte es im Plädoyer nicht so ungenau formuliert, dass beide Möglichkeit in Wirklichkeit offen waren.
So etwas sollte ein Gericht erkennen, aber erkennt es das auch, insbesondere dann wenn es voreingenommen ist? Dass in der schriftlichen Urteilsbegründung das richtig gestellt wurde, ist das eine, aber was war in den Köpfen der Richter z.Z. der Entscheidung? Hatte diese Manipulation noch einen Einfluss? Wahrscheinlich ja.
Ich lese da etwas anderes raus, und zwar nicht anderes als das kein Richter bewusst einen Unschuldigen verurteilen will. Daran hat wahrscheinlich wirklich kein Richter Interesse. Dass die Familie nicht einen Unschuldigen verurteilt sehen will, habe ich aus einer früheren Äußerung von Holderle. Möglicherweise hat Holderle der Familie irgendetwas weißgemacht, aber ich bin mir nicht sicher, ob das überhaupt notwendig war. Opferfamilien sind da selten objektiv, die Problematik sieht man auch in anderen Fällen (z.B. Amanda Knox). Der Fall Ursula Herrmann ist da eine absolute Ausnahme, wo der Bruder ausreichendes Fachwissen besaß, das Tonbandgutachten als groben Unfug zu entlarven.Catch22 hat geschrieben: ↑Freitag, 04. Juli 2025, 22:30:58 So hat Holderle das nicht gesagt. Focus online zitiert ihn anders: „Die Eltern glauben fest daran, dass niemand Interesse daran hat, einen Unschuldigen zu verurteilen.“ Dies bedeutet nach meinem Verständnis, dass der Familie weisgemacht wurde, die deutsche Justiz verurteile keinen Unschuldigen. Folglich müsse Sebastian der Täter sein.
Da ich nicht weiß, wie weit hier Holderle die Familie manipuliert hat oder sie selbst noch an dem Jogger als Täter festhält, kann man das nicht beurteilen. Ich persönlich befürchte, dass sie auch nach einem Freispruch weiter den Jogger als Täter sehen und einen Unfall ausschließen. Sie können immer das erste Gericht als das "wahre" Urteil ansehen. Hier hat der Staat einfach viel zu großen Mist gebaut. Ein Verschulden trifft hier auch den BGH, da der BGH nur bzgl. dem Befangenheitsantrag das Urteil aufgehoben hat. So kann sich immer jemand darauf beziehen, dass es nur der Mail-Verkehr war und nichts anderes. Genau das versucht auch Holderle, in dem er diese Sache verharmlost.
Für mich sind die Richter des BGH viel zu stark abgehoben und sehen nicht mehr die Bedürfnisse des Menschen, sondern nur noch juristische Formalismen. Es mag Rechtsfrieden geben, aber das hat nicht immer etwas mit wirklichem Frieden zwischen den Menschen zu tun. Und das müsste auch der Justiz wichtig sein, besonders dann, wenn diese selbst für diesen Riesenmist verantwortlich ist. Aber man versteckt sich lieber hinter Formalismen, und lässt die Betroffenen im Stich, erbärmlich.
Vollkommen richtig, letzteres wäre zu hoffen.Catch22 hat geschrieben: ↑Freitag, 04. Juli 2025, 22:30:58 Die Verteidigung informiert nüchtern über den Sachstand und lässt darüber berichten. Die Nebenklage glaubt, den rettenden Strohhalm in gezielter Desinformation zu finden. Die StA schweigt sich aus. Und einige regionale Schmierfinken stricken daraus ihre eigene kleine Welt, wie sie ihnen gefällt.
Spannend wird werden, ob es jemals zu einer öffentlichen Aufarbeitung des Versagens kommen wird. Vermutlich ist ein neues „Dossier“ der „Zeit“ schon in Arbeit.
Da hast Du natürlich recht. Ich sah das Ganze aber eher aus Sicht der Opferfamilie. Der Alkoholkonsum des Tages ist im Urteil festgehalten und auch, dass sie mit diesem „umgehen“ konnte. Was letzteres heißt, wird im neuen Verfahren wahrscheinlich erneut zur Sprache kommen. Aus Erfahrung weiß ich, dass immer versucht dami „umzugehen“. Das sieht dann so aus, dass man unter extremer Konzentration versucht, dass die Umgebung vom eigentlichen Zustand nichts mitbekommt (leichte Schwankungen sind dann trotzdem nicht immer zu vermeiden). Wenn man es dann nicht mehr beobachtet wird oder auf der Toilette ist, dann bringt man diese Konzentration auch nicht mehr auf.Catch22 hat geschrieben: ↑Freitag, 04. Juli 2025, 22:30:58 Stop! Die mit 2,06 Promille überaus hohe BAK wurde rechtsmedizinisch festgestellt. Ein objektiver Befund. Wenn Holderle nunmehr von „angeblich sehr viel Alkohol im Blut“ redet, ist das nicht nur beschönigend, sondern schlicht gelogen!
Obendrein schiebt er der Verteidigung unter, sie verunglimpfe das Opfer als „Partygirl“. Derartige Worte kamen meines Wissens bislang weder über Ricks noch über Georgs Lippen. Vielmehr ist es Holderle selbst, der den Begriff des „Partygirls“ in die Welt hinausruft, um ihn anschließend heldenhaft bekämpfen zu können. Gut aufgepasst hat er beim kleinen Einmaleins des Dr. Joseph Goebbels.
Aber Du hast recht, Holderles Lügen sind nicht harmlos und diene wie das Plädoyer der Manipulation des Lesers.
Die Tatsachen können damit nicht verbogen werden, aber wer von den Lesern kennt sie?Catch22 hat geschrieben: ↑Freitag, 04. Juli 2025, 22:30:58 Dieses Manöver dient allein dazu, die Unfallthese in ein schändliches, schmutziges Licht zu rücken, denn ein engelsgleiches Geschöpf kann niemals beim Pinkeln besoffen in einen Bach gefallen und ganz banal ertrunken sein. Eine raffiniert geflochtene Rhetorik, die jedoch die Tatsachen nicht wird verbiegen können.
Wichtig wäre daher, dass das neue Gericht Tacheles reden würde. Ob das neue Gericht jedoch den Mut dazu aufbringen wird, wie das Gericht im Fall des Badewannenunfalls wird man sehen. Ich bin da eher pessimistisch. Es wird sicher nicht mehr die Ermittlerarbeit loben, aber an wirklicher Kritik glaube ich nicht. Ich befürchte, dass es in die Fußstapfen des BGH treten wird.
Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022
In der Entscheidung der BGH-Richter kann ich keinen Fehler erkennen. Eine Verpflichtung des BGH zur Prüfung aller weiteren Revisionsrügen besteht nicht, wenn das angefochtene Urteil durch eine einzige Rüge bereits zu Fall gebracht wurde.Lento hat geschrieben: ↑Samstag, 05. Juli 2025, 01:11:38 … Ein Verschulden trifft hier auch den BGH, da der BGH nur bzgl. dem Befangenheitsantrag das Urteil aufgehoben hat. So kann sich immer jemand darauf beziehen, dass es nur der Mail-Verkehr war und nichts anderes. Genau das versucht auch Holderle, indem er diese Sache verharmlost. Für mich sind die Richter des BGH viel zu stark abgehoben und sehen nicht mehr die Bedürfnisse des Menschen, sondern nur noch juristische Formalismen. …
Der Fehler liegt woanders. Nicht nur Gerichte, sondern auch RAe sind sogenannte Organe der Rechtspflege – und als solche der Wahrheit verpflichtet. Ein RA weiß, dass ein aufgehobenes Urteil nicht deshalb „inhaltlich“ fehlerfrei ist, weil „inhaltliche“ Fehler vom BGH nicht explizit „beanstandet“ wurden. Ein RA, der Gegenteiliges behauptet, handelt wider besseres Wissen. Mit anderen Worten: Er lügt. Ein solcher RA verstößt gegen seine berufsrechtlichen Pflichten und er beschädigt nicht nur das Ansehen seines eigenen Berufsstandes, sondern das der gesamten Rechtspflege.
Nicht etwa juristische Formalismen „abgehobener“ BGH-Richter treten die Rechtspflege mit Füßen, sondern pechschwarze Schafe, denen kein Trick zu mies, kein Manöver zu verboten, keine Lüge zu schändlich ist, wenn's nur dem eigenen Vorteil dient.
Genauso ist es. Und im zweiten Verfahren? Er läuft sich schon mal warm …
So hatte auch ich es gemeint, als ich interpretierte, „die deutsche Justiz verurteile keinen Unschuldigen“. Denn von bewußt herbeigeführten Fehlurteilen ging ich in diesem Zusammenhang nicht aus. Mir ging es nur darum, die Macht der Holderleschen Manipulation gegenüber den Hinterbliebenen zu verdeutlichen.
Eine solch krasse Realitätsverweigerung traue ich der Familie nicht zu. Sie werden nicht nur das manipulative Oberbayerische Volksblatt lesen, sondern auch mit namhaften Journalisten und seriösen Medien in Kontakt kommen. Noch dazu hieß es am 13.10.2023 auf Bild.de: „Wir haben wochenlang gehofft und gebetet, dass es ein Unfall ist.“
Die Informationspflicht liegt bei den Medien, die Medienkompetenz in der Verantwortung des Lesers. Der bildungsferne Leser ohne eigene Denkleistung ergibt sich in die Fänge des billigen und einseitigen Verlautbarungsjournalismus und bleibt zwangsläufig auf der Strecke. Das aber ist nichts Neues.
Abseits des Falls Hanna:
Das mag sein. Aber auch der Wegfall des Tonbandgeräte-Unfugs bringt im dortigen Entführungsfall die Indizienkette nicht zum Einsturz. Der Bruder hatte sich anstatt auf Werner M. auf das Internat konzentriert – entweder oder. Vielleicht verbirgt sich die Lösung in einem Sowohl-als-auch?
Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022
Beides ist richtig. Zwar hat der BGH keine Pflicht weitere Gründe der Revision zu nennen, weil er dazu FORMELL nicht verpflichtet ist. Dieses formell ist jedoch ein Problem, es geht an den Bedürfnissen der Menschen vorbei, das meinte ich, als ich den BGH als abgehoben bezeichnet habe. Die Justiz ist auch zur Transparenz verpflichtet und genau die sehe ich von Seiten des BGH nicht ausreichend. Daher überlässt der BGH das Feld genau solchen Menschen wie Holderle und auch der Presse.Catch22 hat geschrieben: ↑Samstag, 05. Juli 2025, 03:50:29 In der Entscheidung der BGH-Richter kann ich keinen Fehler erkennen. Eine Verpflichtung des BGH zur Prüfung aller weiteren Revisionsrügen besteht nicht, wenn das angefochtene Urteil durch eine einzige Rüge bereits zu Fall gebracht wurde.
Der Fehler liegt woanders. Nicht nur Gerichte, sondern auch RAe sind sogenannte Organe der Rechtspflege – und als solche der Wahrheit verpflichtet. Ein RA weiß, dass ein aufgehobenes Urteil nicht deshalb „inhaltlich“ fehlerfrei ist, weil „inhaltliche“ Fehler vom BGH nicht explizit „beanstandet“ wurden. Ein RA, der Gegenteiliges behauptet, handelt wider besseres Wissen. Mit anderen Worten: Er lügt. Ein solcher RA verstößt gegen seine berufsrechtlichen Pflichten und er beschädigt nicht nur das Ansehen seines eigenen Berufsstandes, sondern das der gesamten Rechtspflege.
Nicht etwa juristische Formalismen „abgehobener“ BGH-Richter treten die Rechtspflege mit Füßen, sondern pechschwarze Schafe, denen kein Trick zu mies, kein Manöver zu verboten, keine Lüge zu schändlich ist, wenn's nur dem eigenen Vorteil dient.
In dem Fall wären weitere Punkte auszuführen sehr einfach gewesen, das hätte die Richter in ihrer Arbeit nicht groß überfordert.
Es gab auch Aussagen des Belastungszeugen, die nicht stimmen konnten. Die Grube konnte nicht mit dem Spaten ausgehoben worden sein, wie es der Zeuge immer behauptet hatte. Man kann genau aus den Protokollen entnehmen, das die Ermittler etwas anderes von ihm hören wollten (eine Grabgabel). Aber das kam von ihm nicht, er wusste höchstwahrscheinlich nichts. Beide Hauptsäulen dürften in Wirklichkeit extrem bröckelig geradezu nicht vorhanden gewesen sein. Das sowohl als auch verstehe icht nicht ganz, ich denke kaum, dass das Internat als auch der Verurteilte bei der Tat beteiligt war. Ob die Lösung im Internat zu suchen ist, das weiß ich nicht, darum kommt es auch nicht an, es kommt in Wirklichkeit auf die Stichhaltigkeit der Indizien an und die sind es bei genauerer Betrachtung nicht. Aber das ist hier OT.Catch22 hat geschrieben: ↑Samstag, 05. Juli 2025, 03:50:29Das mag sein. Aber auch der Wegfall des Tonbandgeräte-Unfugs bringt im dortigen Entführungsfall die Indizienkette nicht zum Einsturz. Der Bruder hatte sich anstatt auf Werner M. auf das Internat konzentriert – entweder oder. Vielleicht verbirgt sich die Lösung in einem Sowohl-als-auch?
PS: Der Bruder hatte auch einen Aussagepycholgen diese Zeugenaussage nach der Aktenlage bewertet (mehr konnte das Gericht auch nicht, er war verstorben). Sein Ergebnis war ähnlich dem des JVA-Zeugen in diesem Fall hier.
Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022
Fachlich und intellektuell wären die BGH-Richter wohl nicht überfordert gewesen. Hinsichtlich des zeitlichen Aufwandes schon sehr viel eher: In dem hanebüchenen Urteil greift eines ins andere. Eine Absurdität bedingt die nächste. Wo anfangen, wo aufhören?
Wäre es den „Bedürfnissen der Menschen“ entgegengekommen, wenn sich die Richter beispielsweise die zu Unrecht abgelehnte Begutachtung des JVA-Zeugen rausgepickt hätten, um das Urteil aufzuheben? Nein. Ein Holderle würde immer noch behaupten, der übrige, vom BGH nicht explizit beanstandete Teil des Urteils sei fehlerfrei. Dann würde Holderle die Befangenheit leugnen.
Einzig denkbarer Ausweg: die Verpflichtung zur ausnahmslosen Prüfung aller Revisionsrügen. Folge: Überlastung der BGH-Richter ohne Verbesserung des Outputs.
Im Übrigen ist es nicht Aufgabe des BGH, die „Bedürfnisse der Menschen“ zu bedienen, sondern geltendes Recht umzusetzen. Auch ist es nicht Aufgabe eines Neurochirurgen, Hinz und Kunz detailliert über neue Entwicklungen von OP-Techniken zu unterrichten. Dies ist der Job von Fachjournalisten. Ansonsten könnte der Chirurg seine Kernaufgabe nicht mehr erfüllen.
Richtig. Und die Gewährleistung der Transparenz für die demokratische Öffentlichkeit fällt in den Aufgabenbereich der Medien!
Umgekehrt wird ein Schuh daraus: Die fachliche Unfähigkeit Medienschaffender verhindert, dass ein Interviewer einem Holderle in die Parade fährt. Allein der Journalist und dessen (mangelhafte) Qualifikation sind dafür verantwortlich, wenn derart hanebüchener Bullshit publiziert wird. Dies macht sich Holderle zunutze – und nicht etwa unzureichende Transparenz eines Gerichts.
Tonnenschwer der Gesellschaft auf die Füße gefallen ist längst die unsäglich schlappe Qualität unserer Medien. Keinem aber tut auch nur der kleine Zeh weh.