MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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Fälle: Anja Aichele, Ayleen Ambs, Vierfachmord von Annecy 2012, Bärbel B. (Bremerhaven) u. Ingrid R. (Bremen), Annika Brill, Tristan Brübach, Christoph Bulwin, Anne D. (Lorch), Suzanne Eaton, Michaela Eisch, Victor Elling, Sonja Engelbrecht, Trude Espas, Regina Fischer, Abby G. & Libby W. (USA-Indiana), Maren Graalfs, Valeriia Gudzenko, Mara-Sophie H. (Kirchdorf), Marion & Tim Hesse, Jutta Hoffmann, Bärbel K. (Lübeck), Peggy Knobloch, Cindy Koch, Martina Gabriele Lange, Lola (FR-Paris), Karl M. (Berlin), Khadidja M. (Ingolstadt), Stefan M. (Salzgitter), Jelena Marjanović, Margot Metzger, Karin N. (Borchen), N. N. (Lampertheim), Gabby Petito, Heike Rimbach, Elmar Rösch, Gustav Adolf Ruff, Carina S. (Iserlohn), Hannah S. (Hamm), Lena S. (Wunsiedel), Gabriele Schmidt, Mord in Sehnde-Höver, Yasmin Stieler, Simone Strobel, Elisabeth Theisen, Karsten & Sabine U. (Wennigsen), Nicky Verstappen, Hanna W. (Aschau)
Lento
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von Lento »

Catch22 hat geschrieben: Sonntag, 29. Juni 2025, 22:44:20Auch ein Hochschullehrer kann nicht alles aus der Hand fallen lassen, um sich umgehend Tag und Nacht ausschließlich einem einzigen Gutachtenauftrag zu widmen. Dazwischen noch die Weihnachtspause bis Drei Könige. Malchereks Tempo war atemberaubend. Warum hatte er sich auf Aßbichlers Schweinsgalopp eingelassen?
Ich denke, dass Aßbichler ihn stark unter Druck gesetzt hat. Dass ein Hydromechaniker in einem "Mordfall" eine Rolle spielt, wird sehr selten vorkommen, das könnte Neuland für ihn gewesen sein. Das Verfahren dauerte auch schon recht lang und war nie in Sachen Unfall ausreichend untersucht worden. Hätte das Gutachten so lange gedauert, wie es eigentlich erforderlich gewesen wäre (die Prien hätte akribisch untersucht werden müssen), hätte der Angeklagte möglicherweise aus der U-Haft entlassen werden müssen. Vielleicht nutzte Aßbichler das als Druckmittel, "dann liefe ein Mörder frei herum". Eigentlich sollte da ein Gutachter sich nicht unter Druck setzen lassen, aber manchmal werden die dann auch schwach, gerade bei geringer Erfahrung in dem Bereich. So etwas derartiges könnte ich mir jedenfalls vorstellen.
Catch22
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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OVB: Stellers Gutachten

Eine Stellungnahme in den Medien während des laufenden Verfahrens lehnt Gutachter Steller ab. So findet das Oberbayerische Volksblatt (OVB) keinen anderen Weg, als floskelhafte Weisheiten aus einem Podcast von „Stern Crime“ auszugraben und sie dem Leser als „Hot Stuff“ unter die Nase zu reiben. Eine Erklärung für die Methodik und das Ergebnis des Gutachtens bleibt aus. An der Legende unvermeidlicher Irrtümer Aßbichlers strickt das OVB weiter, verharmlost ungeniert den Traunsteiner Justiz-Hammer – und stellt ganz nebenbei eine Falschinformation richtig.

► Der BGH „empfehle“ bei psychisch erkrankten Zeugen ein externes Gutachten.

Anmerkung: Falsch. Er gebietet es.

► U-Haft nicht nur „ausgesetzt“, sondern „aufgehoben“

Nebenbei: Bereits am 20. Juni wurde Sebastian aus der U-Haft entlassen – und nicht erst am (zukünftigen) 20. Juli, wie das OVB weismachen will.


Auf Rosenheim24 texten die OVB-Medien:

Spoiler – hier klicken!
Sieht man jemandem an, ob er lügt? So ging der Aussage-Psychologe … vor

Bild
Max Steller bewertet Aussagen nach ihrem Wahrheitsgehalt. Oft versteckt sich die Wahrheit eher in den Akten als in einer Aussage. © dpa/Michael Weiser



… Hinterher waren sich viele Beobachter … einigermaßen sicher: Diese belastende Aussage hatte Gewicht. Der Zeuge hatte keine Ausflüchte gezeigt, hatte den vernehmenden Beamten stets in die Augen geblickt und keine Fluchtpunkte in einer dunklen Ecke des Zimmers gesucht. Seine Sprache: ruhig, ohne größeres Stocken, erstaunlich gepflegt. Kaum jemand verwendet den Konjunktiv bei indirekter Rede korrekt. … Adrian M. gelang das im Oktober 2023 … recht gut.

… Eigentlich wirkte er ganz überzeugend

Seine Erinnerung hatte Lücken, freilich, mit einem Jahr Abstand kein Wunder. Doch machte er kein Hehl daraus, er gab sie zu – „da kann ich mich ehrlich nicht mehr erinnern“. Auch über seine Motivation äußerte er sich: Klar erhoffe er sich einen Deal, sagte Adrian M. aus. Es war vermutlich auch diese Offenheit, die Richterin … Aßbichler und Staatsanwalt … Fiedler an den Gehalt der Aussage glauben ließen. Und damit an die Schuld von Sebastian T. …

Ein Gutachten lässt die Anklage einstürzen

Nun … scheint klar: Der Mann hat wohl gelogen. Zumindest hält der Aussagepsychologe Prof. Dr. Max Steller das für sehr wahrscheinlich. Und er hatte ein Motiv zum Lügen. Mit seinem Gutachten brachte Steller die Anklage … zum Einsturz.

Wie konnte ein Gutachten, wie konnten 42 Seiten einen Prozess von 35 Prozesstagen pulverisieren? …

Der Gutachter: Eine Größe in der Szene der Forensiker

Prof Dr. Max Steller ist einer der namhaftesten deutschen Experten, wenn es darum geht herauszufinden, ob Zeugen vor Gericht lügen. Er ist emeritierter Professor für forensische Psychologie an der Berliner Charité. Mit seinen Gutachten bringt er Täter hinter Gitter. Oder liefert Argumente für die Unschuld von Angeklagten. Und er hob, so sagen viele Ermittler, Forensiker und Prozessbeobachter, die Aussagepsychologie in Deutschland auf ein neues Niveau.

Steller will sein Gutachten … nicht kommentieren. „Es ist guter Brauch, dass gerichtlich bestellte Sachverständige sich vor Rechtskraft eines Urteils nicht öffentlich äußern“, antwortet er auf OVB-Anfrage. Worauf es ihm ankommt, kann man nachlesen (etwa im „Handbuch der Rechtspsychologie“, dessen Mitherausgeber er ist, oder in seinem Bestseller „Nichts als die Wahrheit“) oder -hören (im Podcast von „Stern Crime“). Sein wichtigster Punkt: Keinem Lügner wächst eine lange Nase. Der Inhalt einer Geschichte ist entscheidend. Nicht die Art, in der sie vorgetragen wurde, oder der Gesichtsausdruck des Erzählers.

Die Steller-Methode: Darauf muss man achten

Akten und Protokolle müsse man genau studieren, meint Max Steller im Podcast. Im Vergleich zeigen sich oft die Ungereimheiten, die auf eine Lüge hinweisen. „Wir können Menschen nicht in den Kopf reingucken, wir können Lügen nicht am Ausdruck erkennen“, sagt er. „Wir müssen ganz genau hingucken, was sagt das Gegenüber eigentlich, und das nicht nur zum jetzigen Zeitpunkt, sondern in der Aussageentwicklung?“

Nach Anzeichen von Verlegenheit und Nervosität zu suchen, sei ein Holzweg, meint Steller. Seit Jahrzehnten forsche man über „nonverbale Merkmale“ des Lügens oder der Wahrheit. Gemeint sind Gestik, Mimik und Körpersprache. Dutzende von Analysen seien verglichen worden, das Ergebnis sei klar: „Das gibt keine brauchbaren Befunde.“ Man könne aus Scham erröten, aus Erregung, wenn man die Wahrheit sage, oder auch, wenn man lüge.

Die Rolle des Gutachtens: Steller stellt Weichen

Max Steller hat in diversen großen Prozessen eine Rolle gespielt. Etwa in den Wormser Prozessen, in denen 25 Menschen des Kindesmissbrauchs angeklagt waren. Beruhend auf Aussagen, die den vermeintlich betroffenen Kindern eingeredet worden waren. Steller legte die Grundlage für neue Verfahren, wie solche Aussagen zu prüfen seien. Die Prozesse endeten sämtlich mit Freisprüchen.

Und diesmal? Hat das Landgericht Traunstein die Grundlage für eine erneute Verurteilung gegen Sebastian T. sozusagen selbst auseinandergenommen. Schließlich war es die 1. Jugendkammer unter Heike Will, die das Gutachten bei Steller in Auftrag gegeben hatte. Aus gutem Grund: Bei psychisch erkrankten Zeugen – Adrian M. leidet unter anderem unter einer Borderline-Störung – empfiehlt der BGH sogar ein externes Gutachten.

Der Auftrag hätte nach Ansicht der Verteidiger Regina Rick und Dr. Yves Georg schon in der ersten Auflage des Prozesses … erteilt werden müssen. Seinerzeit war Sebastian T. vor allem aufgrund der Aussage von Adrian M. zu neun Jahren Jugendstrafe verurteilt worden. Tatsächlich aber befand er sich bis zum Freitag, 20. Juli [richtig: Juni], in U-Haft …

Ein Gutachten mit Sprengkraft

… Nun hat Max Steller den entscheidenden Zeugen auseinandergenommen. Und damit scheint der Tatvorwurf der gefährlichen Körperverletzung und des Mordes kaum mehr belegbar zu sein.

Das Gericht entschied nun dementsprechend: Die U-Haft für Sebastian T. wurde nicht nur „ausgesetzt“, sie wurde „aufgehoben“. Wohl ein Fingerzeig auf einen Freispruch im neu aufgelegten Prozess …

Rosenheim24.de am 04.07.2025
https://www.rosenheim24.de/rosenheim/ch ... 08726.html


Einen Überblick zur Methodik aussagepsychologischer Gutachten hatte ich in diesem Beitrag verfasst:
viewtopic.php?p=301567#p301567


Unterdessen zerreißen sich die sich stets perfekt informiert wähnenden Leser des OVB im Kommentarbereich das Maul:
https://www.rosenheim24.de/rosenheim/ch ... d-Comments
andi55
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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@Catch22
Genau das was Herr Steller beschreibt, haben einige von uns schon vor 1,5 Jahren so geäußert hier im Forum !
So wie Adrian M. diesen Gesprächsablauf schildert, völlig befremdlich, unnatürlich hört sich das an. Jemand der vermutlich Dialekt spricht, erzählt das niemals so. Allerdings denke ich mittlerweile nicht mehr, dass Herr M. seine Ausführungen aus der Presse hat, ich spekuliere jetzt einfach mal:
Adrian sitzt mit Sebastian bei Cappo und Spekulatius in der Zelle , sagt: " Schon klar Kumpel, wir hocken hier alle unschuldig ein, aber was werfen die dir denn überhaupt vor?" , Sebastian: " ...in dieser Akte steht so Zeug von wegen, ich hätte ihr ( dem Opfer) ein's über den Kopf gehauen weil ich sie mißbrauchen wollte, aber umbringen wollte ich sie nicht, ja so steht das da." Aber doch nicht, dass Sebastian, wie auswendig gelernt erzählt:
" Ich habe ihr ....weil ich sie missbrauchen, vergewaltigen wollte und dann hab ich sie in's Wasser geworfen, aber umbringen wollte ich sie nicht".
Pure Spekulation meinerseits, aber für mich hört sich das einfach realer an, als das angebliche Geständnis.
Gast

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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Catch22 hat geschrieben: Freitag, 04. Juli 2025, 13:48:52 OVB: Stellers Gutachten

Unterdessen zerreißen sich die stets perfekt informiert sehenden Leser des OVB im Kommentarbereich das Maul:
https://www.rosenheim24.de/rosenheim/ch ... d-Comments
Wie gut das user2512373C mal Klartext mit den OVB-Gebrainwashden spricht! :D
Catch22
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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Focus: Holderle giftet gegen die Verteidigung

Im Gespräch mit Focus online zieht der Nebenklagevertreter Holderle vom Leder und verfolgt sein gewohnt haltloses Narrativ auf dem Rücken seiner Mandanten. Vollmundig kündigt er „neue Erkenntnisse“ an, hält jedoch hinterm Berg, welche das sein sollen.

► Holderle: Stellers Gutachten zu spät übermittelt, keine Gelegenheit zur Stellungnahme

► Holderle: Unfallthese mit „fadenscheinigen Gutachten unterlegt“, Notfallkontakt beweise Fremdeinwirkung

► Holderle: Aßbichlers Urteil „absolut nachvollziehbar“, „Richtiger“ verurteilt

► Holderle: keine Mauschelei

► Holderle: Inhalt des Urteils durch BGH „mit keiner Silbe beanstandet“

► Holderle: reduziert Stellers Gutachten auf Plattitüden, Steller habe Täterwissen außer Acht gelassen – und das Gericht ignoriere andere Geständnisse und weitere Indizien

► Holderle: von Rick „propagierte Unfallthese nicht haltbar“, „Unfallthese an Haaren herbeigezogen, völlig abstrus“

► Holderle: keine Farbspuren in den Wunden, keine Begleitverletzungen, „Gefälligkeitsgutachten“ der Verteidigung, „extrem naive Theorien“

► Holderle: „Eltern glauben fest daran, dass niemand Interesse daran hat, einen Unschuldigen zu verurteilen.“

► Holderle: Verteidigung verunglimpfe Hanna als „Partygirl“ mit „angeblich sehr viel Alkohol im Blut“ (!) und präsentiere den Angeklagten als „angeblich Unschuldigen“

► Holderle: Ausgang des Verfahrens für Hannas Eltern „zweitrangig“, wollen, dass es „einfach vorbei ist“

► Holderle: Ankündigung „neuer Erkenntnisse“ – nebulöse Andeutungen über neue Belastungszeugen

Anmerkung: Falls Holderles verquere Sichtweise auch nur in Bruchteilen zuträfe – weshalb wirkt er nicht schleunigst auf den Erlass eines neuen Haftbefehls hin? Offenbar schaut er auch bei Gericht mit dem Ofenrohr ins Gebirge. Wann kündigt man ihm endlich das Mandat!?


Das Interview mit Focus online:

Spoiler – hier klicken!
Nach Wende im Mordfall Hanna
„Der Richtige verurteilt“: Opferanwalt attackiert Star-Verteidigerin scharf

Bild
… Rechtsanwalt … Holderle, 65, vertritt die Eltern der … getöteten Studentin … – Foto: Göran Schattauer

Walter Holderle … erhebt nun schwere Vorwürfe – und spricht von neuen Erkenntnissen.



Focus online sprach exklusiv mit Anwalt von Hannas Eltern



… Der 65-jährige Jurist vertritt Hannas Eltern, … die bis heute keinen Frieden finden. In dem Gespräch übt Holderle scharfe Kritik am Vorgehen der Verteidigung und erklärt mit Blick auf den kommenden Prozess: „Es wird neue Erkenntnisse geben.“

Bild
Die Medizinstudentin … wurde … getötet. Ihr vermeintlicher Mörder Sebastian T. wurde verurteilt, kam aber jetzt frei – Foto: Göran Schattauer/privat

FOCUS online: Herr Holderle, … wie haben Sie die Nachricht aufgenommen, dass der … verurteilte Sebastian T. freikommt und der Prozess neu aufgerollt wird?

Walter Holderle: Die Nachricht kam überraschend, und ich fand es befremdlich, wie die Dinge gelaufen sind. Ich habe erst von Journalisten erfahren, dass die Freilassung unmittelbar bevorsteht. Das Gutachten, das zu der Entscheidung geführt hat, wurde mir sehr spät übermittelt, sodass ich keine Zeit mehr hatte, eine Stellungnahme abzugeben. Die Richterin hat sich dafür entschuldigt. Aber das war nicht das Schlimmste.

Focus: Sondern?

Holderle: Ich habe die leidvolle Erfahrung machen müssen, dass es in unserer heutigen Medienlandschaft offenbar nur noch um schnelle Klicks geht. Und Klicks bekommt man mit knackigen Schlagzeilen. Schlagzeilen wie „Unschuldiger hinter Gittern“ werden natürlich eher angeklickt als „Familie trauert um ihre Tochter“. Das ist bitter.

Walter Holderle über Medienberichte: „Finde das erschreckend“

Focus: Sie stören sich an den Berichten zur Freilassung des vermeintlichen Mörders?

Holderle: Viele Medien transportieren die angebliche Sensationsgeschichte von dem armen, unschuldigen, zu Unrecht inhaftierten Mann, sie sprechen von „Justizskandal“ und „Justizirrtum“. Dabei verschweigen sie bewusst Fakten, die im Prozess als gesichert festgestellt wurden. Mit einer objektiven Berichterstattung hat das nichts zu tun. Ich finde das erschreckend und hätte mir das so nie vorstellen können.

Focus: Vor ein paar Tagen haben wir auf FOCUS online ein Interview mit der Rechtsanwältin Regina Rick veröffentlicht, die Sebastian T.s Freilassung erwirkt hat. Was haben Sie daran zu beanstanden?

Holderle: In dem Interview sagte die Verteidigerin, sie sei „ganz sicher“, dass Sebastian T. nicht der Mörder von Hanna ist. Dann folgt der Satz „Das war ein Unfall“. Genau das ist der Punkt: Vonseiten der Verteidigung wird immer wieder die Unfallthese vorgebracht und mit fadenscheinigen Gutachten unterlegt, die ihren Namen nicht verdienen. Ganz bewusst wird dabei ein Fakt unterschlagen, warum es nie und nimmer ein Unfall gewesen sein kann.

Focus: Sie meinen, dass Hanna unmittelbar vor ihrem Tod auf ihrem Handy die Nummer ihrer Eltern gewählt hat, die als Notrufkontakt gespeichert war?

Holderle: Ja. Der Anruf von 2.32 Uhr kam zwar nicht zustande. Aber warum sollte Hanna den Notruf gewählt haben, kurz bevor sie ohne fremde Einwirkung in den Bärbach gefallen ist? Der Notruf lässt sich niemals mit irgendeiner Unfallthese in Einklang bringen. Die von der Verteidigung kolportierte Version, Hanna sei zum Austreten an den Bach gegangen und dann gestürzt, ist völlig lebensfremd.

„Aus meiner Sicht ist der Richtige verurteilt worden“

Focus: Aus Ihrer Sicht war es also kein Unfall?

Holderle: Es war definitiv kein Unfall. Und wenn es kein Unfall war, dann kann es nur Mord gewesen sein.

Focus: Wer war der Mörder? Sebastian T.?

Holderle: Wenn ich mir das fast 300-seitige Urteil des Landgerichts Traunstein durchlese, dann steht für mich als Jurist fest: Die Beweggründe der Kammer sind absolut nachvollziehbar und stichhaltig. Aus meiner Sicht ist der Richtige verurteilt worden.

Focus: Er kam frei, weil der Bundesgerichtshof das Urteil aufgehoben … hat. Begründung: Besorgnis der Befangenheit, welche „geeignet ist, ein Misstrauen gegen die Unparteilichkeit der Vorsitzenden Richterin zu rechtfertigen“ …

Holderle: Die Vorsitzende Richterin hatte sich mit dem Staatsanwalt per E-Mail über den Fortgang des Verfahrens ausgetauscht. Das ist nicht unüblich. Über den Inhalt kann man trefflich streiten. Ich selbst sehe jedoch nicht, dass da irgendwie gemauschelt wurde.

Focus: Immerhin hat die Vorsitzende Richterin in ihren Mails die Aussage eines windigen Mithäftlings von Sebastian T. als „ganz wichtig“ eingestuft und die Möglichkeit ins Spiel gebracht, „auf Heimtückemord zu plädieren“. Wirklich neutral klingt das nicht, oder?

Holderle: Die Vorstellung, dass ein Gericht sich mehr als 30 Verhandlungstage lang alles ganz neutral anhört, keinerlei Bewertungen vornimmt und erst am allerletzten Tag eine Entscheidung trifft, ist unrealistisch. Nach jedem Prozesstag gibt es eine Tendenz, Dinge kristallisieren sich heraus, manche verfestigen sich. Und wenn sich dann ein Gericht mit der Staatsanwaltschaft darüber austauscht, ist das aus meiner Sicht nicht verwerflich.

BGH hat Inhalt des Urteils „mit keiner Silbe beanstandet“

Focus: Hat der Bundesgerichtshof das Urteil auch inhaltlich angegriffen?

Holderle: Nein. Der Beschluss des BGH ist gerade mal neun Seiten lang. Es geht ausschließlich um die Besorgnis der Befangenheit der Vorsitzenden Richterin. Nur deswegen wurde das Urteil aufgehoben. In der Sache selbst, also zu Sachbeweisen, zu Indizien oder Ähnlichem hat sich Karlsruhe nicht geäußert. Der Inhalt des Urteils wurde mit keiner Silbe beanstandet.

Focus: Die Gründe, die 2024 zu einer Verurteilung von Sebastian T. führten, sind für Sie nachvollziehbar?

Holderle: Ja. Man darf nicht vergessen: Das Urteil hat nicht die Vorsitzende Richterin im Alleingang gefällt. Es war ein Gremium aus drei Berufsrichtern und zwei Schöffenrichtern. Meines Erachtens haben sie gründlich gearbeitet und sich ihre Entscheidung nicht leicht gemacht.

Focus: Dennoch: Der Mithäftling … ist als notorischer Lügner bekannt. Dessen belastende Aussage ist also nichts wert?

Holderle: Richtig ist, dass ein von der jetzt zuständigen Kammer beauftragter Gutachter den Mithäftling als unglaubwürdig eingestuft hat, so nach dem Motto: „Wer einmal lügt, dem glaubt man nicht, und wenn er auch die Wahrheit spricht“. Das ist die Quintessenz des Gutachtens.

Focus: Etwas tiefer wird der Experte aber doch gebohrt haben, oder?

Holderle: Mich hat gewundert, dass der Sachverständige sich in der Lage sieht, eine eigene Bewertung abzugeben, ohne selbst ein einziges Wort mit diesem Zeugen gesprochen zu haben. Zudem lässt der Sachverständige in seiner Einschätzung außer Acht, dass der Zeuge auch „Täterwissen“ mitgeteilt hat. Doch selbst wenn der Zeuge als nicht glaubwürdig angesehen wird: Der Angeklagte hat auch anderen Personen gegenüber erklärt, dass er es gewesen ist. Außerdem sprechen sehr viele weitere Indizien gegen den Angeklagten.

Bild
… Regina Rick mit ihrem Mandanten Sebastian T. und Kollegen. – Foto: Göran Schattauer

Focus: Die Verteidigerin des Angeklagten, Regina Rick, gab sich im Interview mit FOCUS online siegesgewiss [Focus-Interview mit RAin Rick siehe hier]. Können Sie das nachvollziehen?

Holderle: Woher diese Selbstsicherheit kommt, kann nur Frau Rick selbst beantworten. Die vorliegenden Fakten jedenfalls sprechen eine andere Sprache. Die von der Verteidigerin propagierte Unfallthese ist nicht haltbar.

Focus: Die Verteidigung von Sebastian T. hat aber Gutachten vorgelegt, die ein Unfallgeschehen erklären sollen. Zählen die Ihrer Meinung nach nicht?

Holderle: Das Wort „Gutachten“ muss ich da in Anführungszeichen setzen. Da wurde zum Beispiel konstruiert, Hannas gravierende Kopfverletzungen könnten beim Aufprall auf eine Holzwand im Wasser entstanden sein, durch an der Wand befindliche Schrauben. Die Schrauben waren grün. Wenn Hanna wirklich dagegen geschlagen wäre, hätte man in den Wunden grüne Partikel gefunden. Aber man hat kein Nanogramm Farbe entdeckt. Zudem hätte es zwingend viele zusätzliche Begleitverletzungen gegeben, was ebenfalls nicht der Fall ist.

„Unfallthese ist an Haaren herbeigezogen, völlig abstrus“

Focus: Also ein untauglicher Versuch der Verteidigung, vom eigentlichen Tatgeschehen abzulenken?

Holderle: Die Unfallthese ist an den Haaren herbeigezogen, völlig abstrus. Und es ist auch kein Gutachten im eigentlichen Sinne, also von unabhängigen, neutralen Sachverständigen, die ergebnisoffen und vollständig prüfen. Es ist eher eine parteinehmende Stellungnahme, ein Gefälligkeitsgutachten, das im Auftrag und im Sinne der Verteidigung erstellt wurde.

Focus: Glauben Sie, dass die Verteidigung im neuen Prozess weitere Gutachten beantragen oder einbringen wird? Und könnte sich das Verfahren dadurch möglicherweise jahrelang ziehen?

Holderle: Das möchte ich nicht ausschließen. Wir haben das im ersten Prozess gesehen. Da ist alles infrage gestellt worden, teilweise mit extrem naiven Theorien. Und das Gericht muss dem grundsätzlich nachgehen. In dem neuen Verfahren halte ich alles für möglich.

Focus: Wie hat Hannas Familie auf die Freilassung des Verurteilten reagiert?

Holderle: Die Familie ist sehr geerdet, sehr bodenständig. Die Eltern haben es immer wieder geschafft, sich distanziert mit der Situation auseinanderzusetzen und ihre Emotionen im Griff zu halten. Das war auch nach der Freilassung des Angeklagten so. Die Eltern glauben fest daran, dass niemand Interesse daran hat, einen Unschuldigen zu verurteilen.

Eltern leiden unverändert extrem unter Verlust ihrer Tochter

Focus: Wie geht es den Eltern heute?

Holderle: Die Eltern leiden unverändert extrem, auch wenn sie versuchen, sehr diszipliniert zu sein und ihre Gefühle nicht nach außen tragen wollen. Sie versuchen, den Verlust ihrer geliebten Hanna, dieses unglaublich wertvollen Menschen, irgendwie zu verkraften.

Focus: Was bereitet ihnen am meisten Kummer?

Holderle: Die Verteidigung stellt ihre getötete Tochter als Partygirl dar, das angeblich mit sehr viel Alkohol im Blut unterwegs war, in den Bach fiel und starb. Auf der anderen Seite gibt es den angeblich Unschuldigen, der zu Unrecht verurteilt wurde. Das macht den Eltern zu schaffen. Denn sie wissen, dass das nicht wahr ist. Für sie ist es sehr tragisch, dass ihre Tochter, die zweifellos Opfer eines Mordes geworden ist, auf diese Weise dargestellt wird.

Focus: Wie sieht die Familie dem Prozess entgegen?

Holderle: Eine rechtskräftige Entscheidung hätte der Familie einen gewissen Frieden gebracht. Die aktuellen Entwicklungen reißen natürlich wieder Wunden auf. Wenn das Ganze im September neu beginnt, wird es sicherlich noch schlimmer. Wie das Verfahren im Endeffekt ausgeht, ist für die Eltern zweitrangig. Die werden einfach froh sein, wenn es vorbei ist.

Rätselhafte Ankündigung: „Es wird neue Erkenntnisse geben“

Focus: Werden Sie selbst neue Erkenntnisse in den Prozess einbringen, also Dinge, die im ersten Verfahren nicht bekannt wurden?

Holderle: Die Freilassung des Angeklagten hat bei vielen Personen starke Emotionen ausgelöst. Ich könnte mir vorstellen, dass es Menschen gibt, die etwas über den Fall wissen und zur Aufklärung beitragen können, sich aber bislang zurückgehalten haben. Es könnte durchaus sein, dass so jemand in dem neuen Verfahren auftaucht.

Focus: Können Sie konkreter werden?

Holderle: Im Moment noch nicht. Nur so viel: Es wird neue Erkenntnisse geben.

Focus online am 03.07.2025
https://www.focus.de/panorama/nach-wend ... ecebd.html
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von Lento »

@Catch22

Danke für den Überblick der aktuellen Pressemeldungen.

Leider hat sich Holderle kein deut bewegt.

Das Interview ist nichts anderes als dummes Geschwätz.

Das Ganze geht natürlich auf Kosten der Opferfamilie und natürlich auch gegen den Angeklagten.

Catch22 hat geschrieben: Freitag, 04. Juli 2025, 16:41:23 Offenbar schaut er auch bei Gericht mit dem Ofenrohr ins Gebirge. Wann kündigt man ihm endlich das Mandat!?
Leider hat die Opferfamilie das nicht erkannt und sich einen anderen Anwalt genommen.Das habe ich ehrlich gesagt auch nicht erwartet, die Betroffenen fehlt in der Regel die notwendige Objektivität - nicht umsonst gibt es die Justiz. Auch wenn sie keinen Unschuldigen bestraft sehen wollen, ich befürchte, dass der Angeklagte für sie als Täter feststeht und sie einen Unfall ausschließen. Entsprechend kommen sie nicht auf die Idee, die Arbeit von Holderle anzuzweifeln und ihm zu kündigen.

Natürlich ist es auch für die Opferfamilie unangenehm, dass der Alkoholkonsum des Opfers in die Öffentlichkeit gelangt. So etwas wünscht sich natülich niemand. Aber was alles kommt den vom Angeklagten in die Öffentlichkeit? Das ist eben die Problematik der Öffentlichkeit eines Verfahrens, zum Schluss gibt es nur Verlierer. Nur der Pöbel hatte etwas zum gaffen. Bzgl. des Alkoholkonsums, jeder war mal jung und hat öfter über seinen Durst getrunken, mit dem Alter werden die meisten auch vernünftiger.
Holderle: Die Freilassung des Angeklagten hat bei vielen Personen starke Emotionen ausgelöst. Ich könnte mir vorstellen, dass es Menschen gibt, die etwas über den Fall wissen und zur Aufklärung beitragen können, sich aber bislang zurückgehalten haben. Es könnte durchaus sein, dass so jemand in dem neuen Verfahren auftaucht.
Hofft er erneut auf solche Belastungszeugen wie dem Knastzeugen oder glaubt er in einer Gerichtssoap zu sein, wo dann plötzlich Leute aus dem Publikum als Zeuge auftreten?

Eine ganz traurige Figur.
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von Catch22 »

andi55 hat geschrieben: Freitag, 04. Juli 2025, 15:02:40 … Allerdings denke ich mittlerweile nicht mehr, dass Herr M. seine Ausführungen aus der Presse hat, ich spekuliere jetzt einfach mal: Adrian sitzt mit Sebastian bei Cappo und Spekulatius in der Zelle …
Es ist doch völlig egal, ob Adrian M. die Eckdaten seiner Aussage aus der Presse, aus der Gerüchteküche der JVA oder aus den (in anderem Kontext als dem eines Geständnisses) von Sebastian selbst geäußerten, oberflächlichen Angaben zusammengezimmert hatte. Entscheidend bleibt die Feststellung des Gutachters Steller, dass die Aussage des Adrian M. nicht erlebnisbasiert ist und keinerlei tatrelevante Details offenbart, die der Zeuge nicht auch im Kaffeesatz hätte finden können. Hinzu treten u. a. der Eigennutz und die psychiatrischen Diagnosen.

Ergebnis: Zeuge nicht glaubwürdig, Aussage nicht glaubhaft. Das ist entscheidend.

Woher der Zeuge seine Infos tatsächlich bezogen hatte, werden wir wohl nie erfahren. Er wird nicht so dumm sein, erneut auszusagen. Ihm kocht das Wasser im Arsch.


Lento hat geschrieben: Freitag, 04. Juli 2025, 19:16:58 Danke für den Überblick der aktuellen Pressemeldungen.
Sehr gerne. Mittlerweile ist das Presseecho wesentlich interessanter als das eigentliche Verfahren.

Die Verteidigung informiert nüchtern über den Sachstand und lässt darüber berichten. Die Nebenklage glaubt, den rettenden Strohhalm in gezielter Desinformation zu finden. Die StA schweigt sich aus. Und einige regionale Schmierfinken stricken daraus ihre eigene kleine Welt, wie sie ihnen gefällt.

Spannend wird werden, ob es jemals zu einer öffentlichen Aufarbeitung des Versagens kommen wird. Vermutlich ist ein neues „Dossier“ der „Zeit“ schon in Arbeit.

Lento hat geschrieben: Freitag, 04. Juli 2025, 19:16:58 … Leider hat sich Holderle kein deut bewegt. Das Interview ist nichts anderes als dummes Geschwätz. …
Das sehe ich etwas anders: Agil wie ein Aal schlängelt sich Holderle durch die Medienlandschaft, stets auf der Suche nach einer Bühne, um (äußerst beweglich!) gegen sein drohendes Verlierer-Image anzukämpfen. In tiefe Abgründe lassen seine Worte blicken – viel schlimmer als nur dummes Geschwätz.

Lento hat geschrieben: Freitag, 04. Juli 2025, 19:16:58 … Auch wenn … [Hannas Eltern] keinen Unschuldigen bestraft sehen wollen, …
So hat Holderle das nicht gesagt. Focus online zitiert ihn anders: „Die Eltern glauben fest daran, dass niemand Interesse daran hat, einen Unschuldigen zu verurteilen.“ Dies bedeutet nach meinem Verständnis, dass der Familie weisgemacht wurde, die deutsche Justiz verurteile keinen Unschuldigen. Folglich müsse Sebastian der Täter sein.

Dahinter steckt die diabolische Logik eines Verlierers. Gehirnwäsche, damit die Mandantschaft nicht von der Fahne geht. Erst im finalen Untergang wird die wahre Erkenntnis wie ein Bombenhagel über sie hereinbrechen.

Lento hat geschrieben: Freitag, 04. Juli 2025, 19:16:58 … Natürlich ist es auch für die Opferfamilie unangenehm, dass der Alkoholkonsum des Opfers in die Öffentlichkeit gelangt. …
Stop! Die mit 2,06 Promille überaus hohe BAK wurde rechtsmedizinisch festgestellt. Ein objektiver Befund. Wenn Holderle nunmehr von „angeblich sehr viel Alkohol im Blut“ redet, ist das nicht nur beschönigend, sondern schlicht gelogen!

Obendrein schiebt er der Verteidigung unter, sie verunglimpfe das Opfer als „Partygirl“. Derartige Worte kamen meines Wissens bislang weder über Ricks noch über Georgs Lippen. Vielmehr ist es Holderle selbst, der den Begriff des „Partygirls“ in die Welt hinausruft, um ihn anschließend heldenhaft bekämpfen zu können. Gut aufgepasst hat er beim kleinen Einmaleins des Dr. Joseph Goebbels.

Dieses Manöver dient allein dazu, die Unfallthese in ein schändliches, schmutziges Licht zu rücken, denn ein engelsgleiches Geschöpf kann niemals beim Pinkeln besoffen in einen Bach gefallen und ganz banal ertrunken sein. Eine raffiniert geflochtene Rhetorik, die jedoch die Tatsachen nicht wird verbiegen können.

Lento hat geschrieben: Freitag, 04. Juli 2025, 19:16:58 … Hofft er … auf … Belastungszeugen wie den Knastzeugen …? …
Mehr als eine verzweifelte Hoffnung wird sich nicht hinter der Ankündigung „neuer Erkenntnisse“ verbergen. Andernfalls wäre längst ein neuer Haftbefehl in der Welt. Der aber wird nicht nochmal leichtfertig aufgrund heißer Luft erlassen werden.

Lento hat geschrieben: Freitag, 04. Juli 2025, 19:16:58 … oder glaubt er in einer Gerichtssoap zu sein …? Eine ganz traurige Figur.
Mitleid für einen RA, der seine eigenen Mandanten in die Pfanne haut, nur um selber besser dazustehen, vermag ich nicht aufzubringen. Vielleicht wäre er in einer Gerichtssoap wie der von Salesch oder Hold besser aufgehoben gewesen: gut alimentiert und nicht in Gefahr, ernsthaften Schaden anrichten zu können.
andi55
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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@Catch22
Der Inhalt des Urteils wurde deshalb mit keiner Silbe beanstandet, da der Inhalt für den BGH gar keine Rolle gespielt hat, da von einem befangenen Gericht ein Urteil gefällt wurde. Habe ich das so richtig verstanden ? Du hast es uns ja mal anschaulich erklärt. Wenn jemand an einer Überdosis Zyankali verstirbt, spielt die Lebensmittelvergiftung auch keine Rolle mehr.
Catch22
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von Catch22 »

andi55 hat geschrieben: Freitag, 04. Juli 2025, 22:38:36 … Habe ich das so richtig verstanden ? …
Ja, absolut. Wie es scheint, zählt Holderle jedoch nicht zu denen, die's kapiert haben. Oder er stellt sich doof, weil er glaubt, dann zum Sieger werden zu können. Das ist aber auch nicht schlauer.
Lento
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von Lento »

@Catch22

Bzgl. Hoderle hast Du vollkommen recht. Geschwätz war es nicht, ich hielt seinen Aussgen - wenn man das Urteil und die weiteren Umstände kennt - für vollkommen belanglos. Aber Du hast Recht, auf uninformierte Menschen wirkt es natürlich vollkommen anders. Und es ist jetzt nicht nur ein Lokal-Blatt sondern der Fokus, der sich zum Werkzeug machen lässt.

Holderle manipuliert, die Medien und im 1. Verfahren auch das Gericht. Ich kann mich noch erinnern, als er im Plädoyer sagte, dass der Jogger zugegeben habe am vermeintlichen Tatort gewesen zu sein. Dass dies auf dem Anfang seiner Jogging-Route erfolgte und damit für das angebliche Verbrechen keine Rolle gespielt hat, hat er unterschlagen. Auf AllesMist wurde lange angenommen, dass dieser behauptete Umweg auf dem Rückweg war um so mögliche Sichtungen von Zeugen erklären zu können. Mir war damals klar, dass es der Hinweg gewesen sein muss, sonst wäre das von den Medien viel stärker ausgeschlachtet worden und Holderle hatte es im Plädoyer nicht so ungenau formuliert, dass beide Möglichkeit in Wirklichkeit offen waren.

So etwas sollte ein Gericht erkennen, aber erkennt es das auch, insbesondere dann wenn es voreingenommen ist? Dass in der schriftlichen Urteilsbegründung das richtig gestellt wurde, ist das eine, aber was war in den Köpfen der Richter z.Z. der Entscheidung? Hatte diese Manipulation noch einen Einfluss? Wahrscheinlich ja.
Catch22 hat geschrieben: Freitag, 04. Juli 2025, 22:30:58 So hat Holderle das nicht gesagt. Focus online zitiert ihn anders: „Die Eltern glauben fest daran, dass niemand Interesse daran hat, einen Unschuldigen zu verurteilen.“ Dies bedeutet nach meinem Verständnis, dass der Familie weisgemacht wurde, die deutsche Justiz verurteile keinen Unschuldigen. Folglich müsse Sebastian der Täter sein.
Ich lese da etwas anderes raus, und zwar nicht anderes als das kein Richter bewusst einen Unschuldigen verurteilen will. Daran hat wahrscheinlich wirklich kein Richter Interesse. Dass die Familie nicht einen Unschuldigen verurteilt sehen will, habe ich aus einer früheren Äußerung von Holderle. Möglicherweise hat Holderle der Familie irgendetwas weißgemacht, aber ich bin mir nicht sicher, ob das überhaupt notwendig war. Opferfamilien sind da selten objektiv, die Problematik sieht man auch in anderen Fällen (z.B. Amanda Knox). Der Fall Ursula Herrmann ist da eine absolute Ausnahme, wo der Bruder ausreichendes Fachwissen besaß, das Tonbandgutachten als groben Unfug zu entlarven.
Catch22 hat geschrieben: Freitag, 04. Juli 2025, 22:30:58 Dahinter steckt die diabolische Logik eines Verlierers. Gehirnwäsche, damit die Mandantschaft nicht von der Fahne geht. Erst im finalen Untergang wird die wahre Erkenntnis wie ein Bombenhagel über sie hereinbrechen.
Da ich nicht weiß, wie weit hier Holderle die Familie manipuliert hat oder sie selbst noch an dem Jogger als Täter festhält, kann man das nicht beurteilen. Ich persönlich befürchte, dass sie auch nach einem Freispruch weiter den Jogger als Täter sehen und einen Unfall ausschließen. Sie können immer das erste Gericht als das "wahre" Urteil ansehen. Hier hat der Staat einfach viel zu großen Mist gebaut. Ein Verschulden trifft hier auch den BGH, da der BGH nur bzgl. dem Befangenheitsantrag das Urteil aufgehoben hat. So kann sich immer jemand darauf beziehen, dass es nur der Mail-Verkehr war und nichts anderes. Genau das versucht auch Holderle, in dem er diese Sache verharmlost.
Für mich sind die Richter des BGH viel zu stark abgehoben und sehen nicht mehr die Bedürfnisse des Menschen, sondern nur noch juristische Formalismen. Es mag Rechtsfrieden geben, aber das hat nicht immer etwas mit wirklichem Frieden zwischen den Menschen zu tun. Und das müsste auch der Justiz wichtig sein, besonders dann, wenn diese selbst für diesen Riesenmist verantwortlich ist. Aber man versteckt sich lieber hinter Formalismen, und lässt die Betroffenen im Stich, erbärmlich.
Catch22 hat geschrieben: Freitag, 04. Juli 2025, 22:30:58 Die Verteidigung informiert nüchtern über den Sachstand und lässt darüber berichten. Die Nebenklage glaubt, den rettenden Strohhalm in gezielter Desinformation zu finden. Die StA schweigt sich aus. Und einige regionale Schmierfinken stricken daraus ihre eigene kleine Welt, wie sie ihnen gefällt.

Spannend wird werden, ob es jemals zu einer öffentlichen Aufarbeitung des Versagens kommen wird. Vermutlich ist ein neues „Dossier“ der „Zeit“ schon in Arbeit.
Vollkommen richtig, letzteres wäre zu hoffen.
Catch22 hat geschrieben: Freitag, 04. Juli 2025, 22:30:58 Stop! Die mit 2,06 Promille überaus hohe BAK wurde rechtsmedizinisch festgestellt. Ein objektiver Befund. Wenn Holderle nunmehr von „angeblich sehr viel Alkohol im Blut“ redet, ist das nicht nur beschönigend, sondern schlicht gelogen!
Obendrein schiebt er der Verteidigung unter, sie verunglimpfe das Opfer als „Partygirl“. Derartige Worte kamen meines Wissens bislang weder über Ricks noch über Georgs Lippen. Vielmehr ist es Holderle selbst, der den Begriff des „Partygirls“ in die Welt hinausruft, um ihn anschließend heldenhaft bekämpfen zu können. Gut aufgepasst hat er beim kleinen Einmaleins des Dr. Joseph Goebbels.
Da hast Du natürlich recht. Ich sah das Ganze aber eher aus Sicht der Opferfamilie. Der Alkoholkonsum des Tages ist im Urteil festgehalten und auch, dass sie mit diesem „umgehen“ konnte. Was letzteres heißt, wird im neuen Verfahren wahrscheinlich erneut zur Sprache kommen. Aus Erfahrung weiß ich, dass immer versucht dami „umzugehen“. Das sieht dann so aus, dass man unter extremer Konzentration versucht, dass die Umgebung vom eigentlichen Zustand nichts mitbekommt (leichte Schwankungen sind dann trotzdem nicht immer zu vermeiden). Wenn man es dann nicht mehr beobachtet wird oder auf der Toilette ist, dann bringt man diese Konzentration auch nicht mehr auf.

Aber Du hast recht, Holderles Lügen sind nicht harmlos und diene wie das Plädoyer der Manipulation des Lesers.
Catch22 hat geschrieben: Freitag, 04. Juli 2025, 22:30:58 Dieses Manöver dient allein dazu, die Unfallthese in ein schändliches, schmutziges Licht zu rücken, denn ein engelsgleiches Geschöpf kann niemals beim Pinkeln besoffen in einen Bach gefallen und ganz banal ertrunken sein. Eine raffiniert geflochtene Rhetorik, die jedoch die Tatsachen nicht wird verbiegen können.
Die Tatsachen können damit nicht verbogen werden, aber wer von den Lesern kennt sie?

Wichtig wäre daher, dass das neue Gericht Tacheles reden würde. Ob das neue Gericht jedoch den Mut dazu aufbringen wird, wie das Gericht im Fall des Badewannenunfalls wird man sehen. Ich bin da eher pessimistisch. Es wird sicher nicht mehr die Ermittlerarbeit loben, aber an wirklicher Kritik glaube ich nicht. Ich befürchte, dass es in die Fußstapfen des BGH treten wird.
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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Lento hat geschrieben: Samstag, 05. Juli 2025, 01:11:38 … Ein Verschulden trifft hier auch den BGH, da der BGH nur bzgl. dem Befangenheitsantrag das Urteil aufgehoben hat. So kann sich immer jemand darauf beziehen, dass es nur der Mail-Verkehr war und nichts anderes. Genau das versucht auch Holderle, indem er diese Sache verharmlost. Für mich sind die Richter des BGH viel zu stark abgehoben und sehen nicht mehr die Bedürfnisse des Menschen, sondern nur noch juristische Formalismen. …
In der Entscheidung der BGH-Richter kann ich keinen Fehler erkennen. Eine Verpflichtung des BGH zur Prüfung aller weiteren Revisionsrügen besteht nicht, wenn das angefochtene Urteil durch eine einzige Rüge bereits zu Fall gebracht wurde.

Der Fehler liegt woanders. Nicht nur Gerichte, sondern auch RAe sind sogenannte Organe der Rechtspflege – und als solche der Wahrheit verpflichtet. Ein RA weiß, dass ein aufgehobenes Urteil nicht deshalb „inhaltlich“ fehlerfrei ist, weil „inhaltliche“ Fehler vom BGH nicht explizit „beanstandet“ wurden. Ein RA, der Gegenteiliges behauptet, handelt wider besseres Wissen. Mit anderen Worten: Er lügt. Ein solcher RA verstößt gegen seine berufsrechtlichen Pflichten und er beschädigt nicht nur das Ansehen seines eigenen Berufsstandes, sondern das der gesamten Rechtspflege.

Nicht etwa juristische Formalismen „abgehobener“ BGH-Richter treten die Rechtspflege mit Füßen, sondern pechschwarze Schafe, denen kein Trick zu mies, kein Manöver zu verboten, keine Lüge zu schändlich ist, wenn's nur dem eigenen Vorteil dient.

Lento hat geschrieben: Samstag, 05. Juli 2025, 01:11:38 … Holderle manipuliert, die Medien und im 1. Verfahren auch das Gericht. …
Genauso ist es. Und im zweiten Verfahren? Er läuft sich schon mal warm …

Lento hat geschrieben: Samstag, 05. Juli 2025, 01:11:38 … Ich lese da etwas anderes raus, und zwar … dass kein Richter bewusst einen Unschuldigen verurteilen will. …
So hatte auch ich es gemeint, als ich interpretierte, „die deutsche Justiz verurteile keinen Unschuldigen“. Denn von bewußt herbeigeführten Fehlurteilen ging ich in diesem Zusammenhang nicht aus. Mir ging es nur darum, die Macht der Holderleschen Manipulation gegenüber den Hinterbliebenen zu verdeutlichen.

Lento hat geschrieben: Samstag, 05. Juli 2025, 01:11:38 … Da ich nicht weiß, wie weit … Holderle die Familie manipuliert hat …, kann man das nicht beurteilen. Ich persönlich befürchte, dass sie auch nach einem Freispruch weiter den Jogger als Täter sehen und einen Unfall ausschließen. …
Eine solch krasse Realitätsverweigerung traue ich der Familie nicht zu. Sie werden nicht nur das manipulative Oberbayerische Volksblatt lesen, sondern auch mit namhaften Journalisten und seriösen Medien in Kontakt kommen. Noch dazu hieß es am 13.10.2023 auf Bild.de: „Wir haben wochenlang gehofft und gebetet, dass es ein Unfall ist.“

Lento hat geschrieben: Samstag, 05. Juli 2025, 01:11:38 … Die Tatsachen können damit nicht verbogen werden, aber wer von den Lesern kennt sie? …
Die Informationspflicht liegt bei den Medien, die Medienkompetenz in der Verantwortung des Lesers. Der bildungsferne Leser ohne eigene Denkleistung ergibt sich in die Fänge des billigen und einseitigen Verlautbarungsjournalismus und bleibt zwangsläufig auf der Strecke. Das aber ist nichts Neues.


Abseits des Falls Hanna:
Lento hat geschrieben: Samstag, 05. Juli 2025, 01:11:38 … Opferfamilien sind … selten objektiv … Der Fall Ursula Herrmann ist da eine absolute Ausnahme, wo der Bruder ausreichendes Fachwissen besaß, das Tonbandgutachten als groben Unfug zu entlarven. …
Das mag sein. Aber auch der Wegfall des Tonbandgeräte-Unfugs bringt im dortigen Entführungsfall die Indizienkette nicht zum Einsturz. Der Bruder hatte sich anstatt auf Werner M. auf das Internat konzentriert – entweder oder. Vielleicht verbirgt sich die Lösung in einem Sowohl-als-auch?
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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Catch22 hat geschrieben: Samstag, 05. Juli 2025, 03:50:29 In der Entscheidung der BGH-Richter kann ich keinen Fehler erkennen. Eine Verpflichtung des BGH zur Prüfung aller weiteren Revisionsrügen besteht nicht, wenn das angefochtene Urteil durch eine einzige Rüge bereits zu Fall gebracht wurde.

Der Fehler liegt woanders. Nicht nur Gerichte, sondern auch RAe sind sogenannte Organe der Rechtspflege – und als solche der Wahrheit verpflichtet. Ein RA weiß, dass ein aufgehobenes Urteil nicht deshalb „inhaltlich“ fehlerfrei ist, weil „inhaltliche“ Fehler vom BGH nicht explizit „beanstandet“ wurden. Ein RA, der Gegenteiliges behauptet, handelt wider besseres Wissen. Mit anderen Worten: Er lügt. Ein solcher RA verstößt gegen seine berufsrechtlichen Pflichten und er beschädigt nicht nur das Ansehen seines eigenen Berufsstandes, sondern das der gesamten Rechtspflege.

Nicht etwa juristische Formalismen „abgehobener“ BGH-Richter treten die Rechtspflege mit Füßen, sondern pechschwarze Schafe, denen kein Trick zu mies, kein Manöver zu verboten, keine Lüge zu schändlich ist, wenn's nur dem eigenen Vorteil dient.
Beides ist richtig. Zwar hat der BGH keine Pflicht weitere Gründe der Revision zu nennen, weil er dazu FORMELL nicht verpflichtet ist. Dieses formell ist jedoch ein Problem, es geht an den Bedürfnissen der Menschen vorbei, das meinte ich, als ich den BGH als abgehoben bezeichnet habe. Die Justiz ist auch zur Transparenz verpflichtet und genau die sehe ich von Seiten des BGH nicht ausreichend. Daher überlässt der BGH das Feld genau solchen Menschen wie Holderle und auch der Presse.

In dem Fall wären weitere Punkte auszuführen sehr einfach gewesen, das hätte die Richter in ihrer Arbeit nicht groß überfordert.
Catch22 hat geschrieben: Samstag, 05. Juli 2025, 03:50:29Das mag sein. Aber auch der Wegfall des Tonbandgeräte-Unfugs bringt im dortigen Entführungsfall die Indizienkette nicht zum Einsturz. Der Bruder hatte sich anstatt auf Werner M. auf das Internat konzentriert – entweder oder. Vielleicht verbirgt sich die Lösung in einem Sowohl-als-auch?
Es gab auch Aussagen des Belastungszeugen, die nicht stimmen konnten. Die Grube konnte nicht mit dem Spaten ausgehoben worden sein, wie es der Zeuge immer behauptet hatte. Man kann genau aus den Protokollen entnehmen, das die Ermittler etwas anderes von ihm hören wollten (eine Grabgabel). Aber das kam von ihm nicht, er wusste höchstwahrscheinlich nichts. Beide Hauptsäulen dürften in Wirklichkeit extrem bröckelig geradezu nicht vorhanden gewesen sein. Das sowohl als auch verstehe icht nicht ganz, ich denke kaum, dass das Internat als auch der Verurteilte bei der Tat beteiligt war. Ob die Lösung im Internat zu suchen ist, das weiß ich nicht, darum kommt es auch nicht an, es kommt in Wirklichkeit auf die Stichhaltigkeit der Indizien an und die sind es bei genauerer Betrachtung nicht. Aber das ist hier OT.

PS: Der Bruder hatte auch einen Aussagepycholgen diese Zeugenaussage nach der Aktenlage bewertet (mehr konnte das Gericht auch nicht, er war verstorben). Sein Ergebnis war ähnlich dem des JVA-Zeugen in diesem Fall hier.
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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Lento hat geschrieben: Samstag, 05. Juli 2025, 10:58:17 … In dem Fall wären weitere Punkte auszuführen sehr einfach gewesen, das hätte die Richter [des BGH] in ihrer Arbeit nicht groß überfordert. …
Fachlich und intellektuell wären die BGH-Richter wohl nicht überfordert gewesen. Hinsichtlich des zeitlichen Aufwandes schon sehr viel eher: In dem hanebüchenen Urteil greift eines ins andere. Eine Absurdität bedingt die nächste. Wo anfangen, wo aufhören?

Lento hat geschrieben: Samstag, 05. Juli 2025, 10:58:17 … Zwar hat der BGH keine Pflicht weitere Gründe der Revision zu nennen, weil er dazu FORMELL nicht verpflichtet ist. Dieses formell ist jedoch ein Problem, es geht an den Bedürfnissen der Menschen vorbei …
Wäre es den „Bedürfnissen der Menschen“ entgegengekommen, wenn sich die Richter beispielsweise die zu Unrecht abgelehnte Begutachtung des JVA-Zeugen rausgepickt hätten, um das Urteil aufzuheben? Nein. Ein Holderle würde immer noch behaupten, der übrige, vom BGH nicht explizit beanstandete Teil des Urteils sei fehlerfrei. Dann würde Holderle die Befangenheit leugnen.

Einzig denkbarer Ausweg: die Verpflichtung zur ausnahmslosen Prüfung aller Revisionsrügen. Folge: Überlastung der BGH-Richter ohne Verbesserung des Outputs.

Im Übrigen ist es nicht Aufgabe des BGH, die „Bedürfnisse der Menschen“ zu bedienen, sondern geltendes Recht umzusetzen. Auch ist es nicht Aufgabe eines Neurochirurgen, Hinz und Kunz detailliert über neue Entwicklungen von OP-Techniken zu unterrichten. Dies ist der Job von Fachjournalisten. Ansonsten könnte der Chirurg seine Kernaufgabe nicht mehr erfüllen.

Lento hat geschrieben: Samstag, 05. Juli 2025, 10:58:17 … Die Justiz ist auch zur Transparenz verpflichtet …
Richtig. Und die Gewährleistung der Transparenz für die demokratische Öffentlichkeit fällt in den Aufgabenbereich der Medien!

Lento hat geschrieben: Samstag, 05. Juli 2025, 10:58:17 … Daher überlässt der BGH das Feld genau solchen Menschen wie Holderle und auch der Presse. …
Umgekehrt wird ein Schuh daraus: Die fachliche Unfähigkeit Medienschaffender verhindert, dass ein Interviewer einem Holderle in die Parade fährt. Allein der Journalist und dessen (mangelhafte) Qualifikation sind dafür verantwortlich, wenn derart hanebüchener Bullshit publiziert wird. Dies macht sich Holderle zunutze – und nicht etwa unzureichende Transparenz eines Gerichts.

Tonnenschwer der Gesellschaft auf die Füße gefallen ist längst die unsäglich schlappe Qualität unserer Medien. Keinem aber tut auch nur der kleine Zeh weh.
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