TODESFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022
Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022
OVB: Neid auf Haftentschädigung?
Die Brandstifter und Brunnenvergifter vom Oberbayerischen Volksblatt (OVB) fahren fort:
Unterschwellig geschürt werden Zweifel an Sebastians Unschuld. Die StA gehe weiterhin von einem Gewaltverbrechen aus. Und mit einer Entschädigung von 70.950 Euro für Sebastian „wollen sich die Anwälte aber nicht zufrieden geben“. Kein Wort darüber, dass Sebastians Familie auf einem erklecklichen Teil der Verteidigungskosten sitzenbleiben wird. Die schriftliche Urteilsbegründung werde bis Ende Januar vorliegen (§ 275 Abs. 1 Satz 2 StPO, 5 + 2 + 2 Wochen → 27.01.2026).
Auf Rosenheim24 texten die OVB-Medien:
Die Leserkommentare dazu:
https://www.rosenheim24.de/rosenheim/ch ... d-Comments
Weiterer Artikel des OVB (mit dpa):
https://www.rosenheim24.de/bayern/landk ... 66484.html (ohne Paywall)
Die Leserkommentare dazu:
https://www.rosenheim24.de/bayern/landk ... d-Comments
Ob die Bewohner von Aschau grundsätzlich befähigt sind, eine faktenbasierte Diskussion zu führen, wird sich heute abend beim „Streit um die Kampenwandbahn“ zeigen – im BR bei „Jetzt red i“ um 20.15 Uhr:
https://youtu.be/HmTfKSyYxhc
https://www.br.de/br-fernsehen/sendunge ... e-100.html
https://www.ardmediathek.de/tv-programm ... 7072de9be7
Vielleicht könnte es dann ja auch eines Tages bei einem tragischen Unfall klappen …
Die Brandstifter und Brunnenvergifter vom Oberbayerischen Volksblatt (OVB) fahren fort:
Unterschwellig geschürt werden Zweifel an Sebastians Unschuld. Die StA gehe weiterhin von einem Gewaltverbrechen aus. Und mit einer Entschädigung von 70.950 Euro für Sebastian „wollen sich die Anwälte aber nicht zufrieden geben“. Kein Wort darüber, dass Sebastians Familie auf einem erklecklichen Teil der Verteidigungskosten sitzenbleiben wird. Die schriftliche Urteilsbegründung werde bis Ende Januar vorliegen (§ 275 Abs. 1 Satz 2 StPO, 5 + 2 + 2 Wochen → 27.01.2026).
Auf Rosenheim24 texten die OVB-Medien:
Die Leserkommentare dazu:
https://www.rosenheim24.de/rosenheim/ch ... d-Comments
Weiterer Artikel des OVB (mit dpa):
https://www.rosenheim24.de/bayern/landk ... 66484.html (ohne Paywall)
Die Leserkommentare dazu:
https://www.rosenheim24.de/bayern/landk ... d-Comments
Ob die Bewohner von Aschau grundsätzlich befähigt sind, eine faktenbasierte Diskussion zu führen, wird sich heute abend beim „Streit um die Kampenwandbahn“ zeigen – im BR bei „Jetzt red i“ um 20.15 Uhr:
https://youtu.be/HmTfKSyYxhc
https://www.br.de/br-fernsehen/sendunge ... e-100.html
https://www.ardmediathek.de/tv-programm ... 7072de9be7
Vielleicht könnte es dann ja auch eines Tages bei einem tragischen Unfall klappen …
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Gast
Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022
Grausam was die Grünen da ins Rennen geschickt haben„Streit um die Kampenwandbahn“ zeigen – im BR bei „Jetzt red i“ um 20.15 Uhr:
A schöns Gwand hams all anghabt
Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022
Podcast: Regina Rick, Jacqueline Belle, Alexander Stevens
Mit RAin Regina Rick sprechen Jacqueline Belle und RA Alexander Stevens über fragwürdige Beweise und fatale Fehlschlüsse im Eiskeller-Fall:
https://youtu.be/hiFHJ_MoPxA
https://open.spotify.com/episode/6h8nBPGtNSultpGE7Ax7zz
Aus der Videobeschreibung auf YouTube:
Mit RAin Regina Rick sprechen Jacqueline Belle und RA Alexander Stevens über fragwürdige Beweise und fatale Fehlschlüsse im Eiskeller-Fall:
https://youtu.be/hiFHJ_MoPxA
https://open.spotify.com/episode/6h8nBPGtNSultpGE7Ax7zz
Aus der Videobeschreibung auf YouTube:
Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022
OVB: Podcast mit RAin Rick als Zündstoff
Als „Prüfstein für Vertrauen in Ermittlungen und Justiz“ bezeichnet plötzlich das Oberbayerische Volksblatt (OVB) den Fall Hanna – und bezieht sich auf den aktuellen Podcast mit Regina Rick (siehe hier). RAin Rick sieht Parallelen zum Badewannen-Fall und greift die Rosenheim Cops frontal an. Warum sei EKHKin Diana U. nicht längst „zur Verkehrspolizei abgestellt“ worden?
Auf Rosenheim24 berichten die OVB-Medien (das bewusst ausgewählte, unvorteilhafte Foto von Sebastian verrät die weiter andauernde negative Grundhaltung des OVB):
Die Leserkommentare dazu:
https://www.rosenheim24.de/rosenheim/ch ... d-Comments
Als „Prüfstein für Vertrauen in Ermittlungen und Justiz“ bezeichnet plötzlich das Oberbayerische Volksblatt (OVB) den Fall Hanna – und bezieht sich auf den aktuellen Podcast mit Regina Rick (siehe hier). RAin Rick sieht Parallelen zum Badewannen-Fall und greift die Rosenheim Cops frontal an. Warum sei EKHKin Diana U. nicht längst „zur Verkehrspolizei abgestellt“ worden?
Auf Rosenheim24 berichten die OVB-Medien (das bewusst ausgewählte, unvorteilhafte Foto von Sebastian verrät die weiter andauernde negative Grundhaltung des OVB):
Die Leserkommentare dazu:
https://www.rosenheim24.de/rosenheim/ch ... d-Comments
Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022
Im Gegensatz zu einem User (sein Name fällt mir grad nicht ein), der nachfolgenden Bericht als „irritierend“ bezeichnete,
finde ich ihn interessant und sachlich geschrieben, er liefert einen guten Überblick:
https://www.faz.net/aktuell/gesellschaf ... 64088.html
Zwei dicke Fehler sind mir aber aufgefallen:
Einmal wurde der Sachverhalt vertauscht: Vor der Polizei hat ein Zeuge ausgesagt, er habe den Angeklagten (der jetzt ja freigesprochen ist)
nie mit einem Messer gesehen, vor Gericht aber sagte er aus, der Angeklagte habe eigentlich immer ein Messer dabei gehabt.
So ist es richtig und nicht verdreht wie im Artikel!
Zweiter Fehler (ein gravierender und auch schwer verzeihlicher):
Den Pornokonsum konnte man nur falsch verstehen, wenn man dem Bericht folgt.
Es wurde doch hingegen nachgewiesen, dass er für Pornos niemals sein Alltags-Handy genutzt hat, dafür hatte er ein zweites Handy,
das er offenbar auch nur zuhause und nur für diesen Zweck nutzte! Dass dann 97% davon Pornos sind, ist ja nun wirklich nicht verwunderlich!
Einen anderen Bericht hingegen, der nicht wenig gespickt ist mit reißerischen Begriffen, meiner Meinung nach auf unterstem Bildzeitungs-Niveau, den bezeichnet jener User gar als Pflichtlektüre, mit Ausrufezeichen!
Es beginnt schon mit dem reißerischen Titel: „Er saß im Gefängnis, weil andere logen.“
https://archive.ph/20251125144917/https ... uldigungen
Weitere „bemerkenswerte“ Auszüge:
„Sämtliche Belastungszeugen sind Problempersönlichkeiten und Lügner“
„...voreingenommene Polizisten und Justizjuristen anrichten, die auf Teufel komm raus einen Täter präsentieren wollen.“
„ein 20-jährigerr Jogger, der (wie Millionen andere Männer auch) Pech bei Mädchen hatte“
„Dass sich dann tatsächlich alles aufklärte, ist einer Frau zu verdanken, die für ihre Mandanten in den Krieg zieht“
„Nach dem Freispruch muss er zurückkehren in die vergiftete Gemeinde Aschau, in die feindselige Region Chiemgau“
Meine persönliche Einschätzung: Dieser Artikel gehört eher in die Rubrik „ Bild-Zeitung für vermeintlich Intellektuelle“!!!
So weit können Meinungen auseinander gehen!
finde ich ihn interessant und sachlich geschrieben, er liefert einen guten Überblick:
https://www.faz.net/aktuell/gesellschaf ... 64088.html
Zwei dicke Fehler sind mir aber aufgefallen:
Einmal wurde der Sachverhalt vertauscht: Vor der Polizei hat ein Zeuge ausgesagt, er habe den Angeklagten (der jetzt ja freigesprochen ist)
nie mit einem Messer gesehen, vor Gericht aber sagte er aus, der Angeklagte habe eigentlich immer ein Messer dabei gehabt.
So ist es richtig und nicht verdreht wie im Artikel!
Zweiter Fehler (ein gravierender und auch schwer verzeihlicher):
Den Pornokonsum konnte man nur falsch verstehen, wenn man dem Bericht folgt.
Es wurde doch hingegen nachgewiesen, dass er für Pornos niemals sein Alltags-Handy genutzt hat, dafür hatte er ein zweites Handy,
das er offenbar auch nur zuhause und nur für diesen Zweck nutzte! Dass dann 97% davon Pornos sind, ist ja nun wirklich nicht verwunderlich!
Einen anderen Bericht hingegen, der nicht wenig gespickt ist mit reißerischen Begriffen, meiner Meinung nach auf unterstem Bildzeitungs-Niveau, den bezeichnet jener User gar als Pflichtlektüre, mit Ausrufezeichen!
Es beginnt schon mit dem reißerischen Titel: „Er saß im Gefängnis, weil andere logen.“
https://archive.ph/20251125144917/https ... uldigungen
Weitere „bemerkenswerte“ Auszüge:
„Sämtliche Belastungszeugen sind Problempersönlichkeiten und Lügner“
„...voreingenommene Polizisten und Justizjuristen anrichten, die auf Teufel komm raus einen Täter präsentieren wollen.“
„ein 20-jährigerr Jogger, der (wie Millionen andere Männer auch) Pech bei Mädchen hatte“
„Dass sich dann tatsächlich alles aufklärte, ist einer Frau zu verdanken, die für ihre Mandanten in den Krieg zieht“
„Nach dem Freispruch muss er zurückkehren in die vergiftete Gemeinde Aschau, in die feindselige Region Chiemgau“
Meine persönliche Einschätzung: Dieser Artikel gehört eher in die Rubrik „ Bild-Zeitung für vermeintlich Intellektuelle“!!!
So weit können Meinungen auseinander gehen!
Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022
Deiner Amnesie kann abgeholfen werden - der User ist @Catch22:ihold hat geschrieben: ↑Sonntag, 07. Dezember 2025, 12:44:35 Im Gegensatz zu einem User (sein Name fällt mir grad nicht ein), der nachfolgenden Bericht als „irritierend“ bezeichnete,
finde ich ihn interessant und sachlich geschrieben, er liefert einen guten Überblick:
https://www.faz.net/aktuell/gesellschaf ... 64088.html
Catch22 hat geschrieben: ↑Freitag, 28. November 2025, 00:35:43 FAZ
Für Irritation sorgt Karin Truscheit, die für die Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ) das aufgehobene Urteil wiederzubeleben sucht: kein Unfall, Pornokonsum, Angeklagter entwicklungsverzögert und ohne sexuelle Erfahrung mit Frauen. „Erwiesene Unschuld“ habe das Gericht nicht festgestellt, sondern lediglich „aus Mangel an Beweisen“ freigesprochen. Sponsored by Holderle?
Sehen wir uns den Abschnitt in dem FAZ-Artikel einmal an:ihold hat geschrieben: ↑Sonntag, 07. Dezember 2025, 12:44:35 Zwei dicke Fehler sind mir aber aufgefallen:
Einmal wurde der Sachverhalt vertauscht: Vor der Polizei hat ein Zeuge ausgesagt, er habe den Angeklagten (der jetzt ja freigesprochen ist) nie mit einem Messer gesehen, vor Gericht aber sagte er aus, der Angeklagte habe eigentlich immer ein Messer dabei gehabt.
So ist es richtig und nicht verdreht wie im Artikel!
Dazu der Prozessbericht von Rabunsel in Ausschnitten:Ein ehemaliger Freund relativierte zudem vor Gericht frühere Aussagen dazu, dass der Angeklagte T. „immer“ ein Messer dabeigehabt habe. Jetzt sagte er aus, dass er das Messer nie direkt gesehen habe. Nur den Klemmbügel, mit dem das Messer an der Hosentasche von T. befestigt gewesen sei. Früher hatte er zudem ausgesagt, dass die junge Frau aus der Clique erzählt habe, dass T. ihr mal ein Messer an den Hals gehalten habe, mit den Worten: „Ich könnte dich jetzt töten“. Auf Nachfrage sagte er vor Gericht, dass die junge Frau das vielleicht auch „überdramatisiert“ habe.
Wo bitte ist denn da ein "dicker Fehler"?Bericht 13.11.2025 (12. Verhandlungstag), Teil 1
Max K, Exfreund von L
...
Er wird gefragt, ob er von einer Messerbedrohung wisse, und er stammelt „ja irgendwas hab ich gehört“, auf die Bitte das genauer auszuführen, meint er „er hat irgendwas aus Spaß gesagt, und ihr dann das Messer irgendwo hin gehalten“. V habe ihm das nach der Festnahme erzählt.
...
...
Ihm wird vorgehalten, dass er bei der Polizei ausgesagt habe, dass er von V gehört habe, dass diese am 03.10.2022 mit dem Messer bedroht worden sei. Während er beim Hausarzt angegeben habe, dass er unter Ruhelosigkeit und Schlafstörungen leide, weil er ein enger Bekannter, der Tatverdächtigen im Eiskellerfall sei, eine Freundin des Zeugen am Abend vor der Verhaftung allein im Wald mit einem Messer bedroht haben soll. Das Messer falle von der Klingenlänge auch unter das Waffengesetz. Der Zeuge klärt nicht auf, welche Version stimmt. Ob er mal ein Messer bei ST gesehen habe? → Der Zeuge meint, dass ST immer ein Messer dabei gehabt habe, er glaubt sich auch zu erinnern selbst ein Messer bei ST gesehen zu haben. Sie hätten sich auch mal über Messer unterhalten.
...
...
Die Kammer hält ihm zwischendrin vor, dass er bei der Polizei angegeben habe, dass er nie ein Messer bei ST gesehen habe. Der Zeuge könne sich zwar nicht an eine konkrete Situation beschreiben, aber er glaubt sich dennoch zu erinnern.
Georg bittet um eine Beschreibung des Messers. Der Zeuge erklärt, er habe einmal aus STs Hosentasche einen Bügel rausragen sehen und beschreibt ihn, bestehend aus Metall mit „so einem Loch, Lücke in der Mitte und so einem kleinen Haken“. ST habe es aber nie herausgenommen. Georg fragt nach, ob der Zeuge derartige Bügel auch von Handytaschen oder anderem Werkzeug kenne, das verneint der Zeuge. Woher er wisse, dass ST immer ein Messer dabei gehabt habe? → Das konnte der Zeuge nicht beantworten.
...
Gefällt Dir der Satz
aus dem FAZ-Artikel nicht?Ein ehemaliger Freund relativierte zudem vor Gericht frühere Aussagen dazu, dass der Angeklagte T. „immer“ ein Messer dabeigehabt habe.
Max hat der Kammer gesagt, dass T. "immer ein Messer dabei" hatte.
Das hat Max "früher" gesagt. Und genau das stimmt auch.
Er hat es offensichtlich "früher im Gericht gesagt".
Beziehst Du Dich da auf diesen Abschnitt aus dem FAZ-Artikel:ihold hat geschrieben: ↑Sonntag, 07. Dezember 2025, 12:44:35 Zweiter Fehler (ein gravierender und auch schwer verzeihlicher):
Den Pornokonsum konnte man nur falsch verstehen, wenn man dem Bericht folgt.
Es wurde doch hingegen nachgewiesen, dass er für Pornos niemals sein Alltags-Handy genutzt hat, dafür hatte er ein zweites Handy, das er offenbar auch nur zuhause und nur für diesen Zweck nutzte! Dass dann 97% davon Pornos sind, ist ja nun wirklich nicht verwunderlich!
Ja, dieser Abschnitt suggeriert tatsächlich, dass T. auf all seinen Handys überwiegend Pornos konsumierte. Aber steht das so explizit in dem Artikel, dass es gleich ein "dicker Fehler" ist?Gegen T., den ein Gutachter im ersten Verfahren als entwicklungsverzögert beschrieben hatte, der noch nie eine „richtige“ Freundin hatte, früher gehänselt wurde und der selbst angegeben hatte, dass er sich durch die Abweisung von Frauen „gekränkt“ fühlte, sprach im ersten Urteil auch die Auswertung seiner Handys. Überwiegend konsumierte er Pornos, und die Ermittler stießen dabei auf Suchwörter, mit denen er in den zurückliegenden Monaten und Jahren im Netz nach Inhalten recherchiert hatte ...
Aber als gut informierter Bürger weiß man, dass T. eben mehrere Handys hatte und der "überwiegende Pornokonsum" nur auf einem Handy stattfand.
Du meinst den Zeit-Artikel aus diesem Posting, oder?
Catch22 hat geschrieben: ↑Freitag, 28. November 2025, 00:36:04
Zeit
Erschütternde Einblicke in einen Kreis falscher Freunde, Anfeindungen in der Haft und ein vergiftetes Dorf im feindseligen Chiemgau gewährt Sabine Rückert in der „Zeit". Eine teuflische Verkettung unheilvoller Machenschaften führte zu einer Justiztragödie. Daran nicht ganz unbeteiligt: Pflichtverteidiger Baumgärtl, der Sebastian in der JVA ein Geständnis entlocken sollte. Pflichtlektüre!
Link zum Artikel
Was ist denn daran reißerisch?
Hat V. die Wahrheit gesagt? Hat M. im Gefängnis die Wahrheit gesagt? Hat die gesamte Familie R. die Wahrheit gesagt?
Was wäre gewesen, wenn all diese Leute eben nicht gelogen hätten?
Wäre T. überhaupt im Gefängnis gelandet?
Im Artikel steht übrigens:
Sämtliche Belastungszeugen stellten sich als das heraus, was sie waren: Problempersönlichkeiten und Lügner, denen die Behörden geglaubt hatten.
Schön, dann kennen wir Deine Einschätzung dazu jetzt auch.ihold hat geschrieben: ↑Sonntag, 07. Dezember 2025, 12:44:35 „...voreingenommene Polizisten und Justizjuristen anrichten, die auf Teufel komm raus einen Täter präsentieren wollen.“
„ein 20-jährigerr Jogger, der (wie Millionen andere Männer auch) Pech bei Mädchen hatte“
„Dass sich dann tatsächlich alles aufklärte, ist einer Frau zu verdanken, die für ihre Mandanten in den Krieg zieht“
„Nach dem Freispruch muss er zurückkehren in die vergiftete Gemeinde Aschau, in die feindselige Region Chiemgau“
Meine persönliche Einschätzung: Dieser Artikel gehört eher in die Rubrik „ Bild-Zeitung für vermeintlich Intellektuelle“!!!
Aber was willst Du uns denn überhaupt sagen?
T. ist freigesprochen!
Im zweiten Prozess konnte bewiesen werden, dass die belastenden Aussagen der Zeugen schlicht falsch waren.
Frau Rechtsanwältin Rick hat mehrere Gutachten erstellen lassen und sie dem Gericht bereits übersandt.
Natürlich kennen wir alle den Inhalt der Gutachten nicht, aber wenn man z.B. in dieses Video ab Minute 19:27 hineinhört, bekommt man einen groben Eindruck davon, was in den Gutachten stehen könnte.
Wären die Verletzungen an Hannas Kopf bereits an Land und z.B. durch einen Stein verursacht worden, so hätten diese Wunden nicht die typische Form einer Sechskantmutter gehabt und man hätte obendrauf in den Wunden Fibronektin nachweisen können.
Dazu verweise ich auf mein Posting vom 09.06.2025:
@iholdFränkin hat geschrieben: ↑Montag, 09. Juni 2025, 16:27:09 In dem Buch Rechtsmedizin von Madea, 4. Auflage gibt es eine Tabelle zu immunhistochemischen Untersuchungsbefunde von Hautwunden.
Nach einer Überlebenszeit von bis ca. 30 Minuten erwartet man das Vorhandensein dieser Marker:
TGF-β1 ≥min
Aquaporin 3 ≥min
TGF-α, IL-1β TNF-α, IL-6 ≥ 10–20 min
Fibronektin (ab ca. 10–20 min)
Neutrophile Granulozyten (ab ca. 20–30 min)
Weil mein Satz
vermutlich nicht so ganz bei Dir angekommen ist, hier nochmal:
Bitte lies Dich doch mal in den ganzen Fall ein.
Es hilft ungemein!
Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022
Im Podcast sagt Frau Rick ab Min. 27.10 ,welch großer Fehler es war, dass Sebastian's Mutter ihren Sohn als Zeuge bei der Polizei gemeldet hat.
Ich halte das nach wie vor in diesem Fall für das einzig richtige, weil ich absolut überzeugt bin, dass die Polizei ihn sonst von sich aus ermittelt hätte.
Ich persönlich, rein subjektive Betrachtung meinerseits, bin sogar überzeugt, dass die Polizei schon vor dem Anruf der Mutter wusste, wer der gesuchte Jogger ist. Hätte er sich nicht gemeldet, dann hätte man es wunderbar als Indiz für eine Täterschaft auslegen können !
@Catch22
Hattest Du nicht mal den gleichen Verdacht geäußert bezüglich des Zeugenaufrufs ?
Ich halte das nach wie vor in diesem Fall für das einzig richtige, weil ich absolut überzeugt bin, dass die Polizei ihn sonst von sich aus ermittelt hätte.
Ich persönlich, rein subjektive Betrachtung meinerseits, bin sogar überzeugt, dass die Polizei schon vor dem Anruf der Mutter wusste, wer der gesuchte Jogger ist. Hätte er sich nicht gemeldet, dann hätte man es wunderbar als Indiz für eine Täterschaft auslegen können !
@Catch22
Hattest Du nicht mal den gleichen Verdacht geäußert bezüglich des Zeugenaufrufs ?
-
Gast
Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022
Weil ihn die Mutter geschickt hat war er zu unbedarft.
Wenn sie ihn herzitiert hätten, dann hätte er gleich nicht soviel geplaudert und hätte vllt einen Anwalt mit bekommen.
Ausserdem hätte er sagen können: Ich nix wissen und die Hose hätte ich auch nicht mitgeschleppt.
Wenn sie ihn herzitiert hätten, dann hätte er gleich nicht soviel geplaudert und hätte vllt einen Anwalt mit bekommen.
Ausserdem hätte er sagen können: Ich nix wissen und die Hose hätte ich auch nicht mitgeschleppt.
Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022
„Er saß im Gefängnis, weil andere logen.“
So lautete es in besagter „Pflichtlektüre“ (mit Ausrufezeichen!
Allein diese Überschrift ist reißerisch und schlicht und einfach falsch.
Nicht einmal Sebastian selbst bezeichnet Verena als Lügnerin.
Verena hat sich nachweislich im Datum geirrt, es aber unterlassen, diesen Irrtum zu korrigieren.
Warum hat sie sich so verhalten?
Einerseits wurde sie vom Freundeskreis und den Eltern beschwichtigt, andererseits kann ich mir auch folgendes Szenario vorstellen:
Noch am selben Tag der ersten Zeugenaussage Verenas hat man sich ja abends getroffen und angeblich kaum über den Mordfall gesprochen.
Ich finde es weitaus wahrscheinlicher , dass Verena den Sebastian auf ihren Irrtum nochmal angesprochen hat mit z.B. so einer Ansage:
„Du hast mir die Suppe eingebrockt, jetzt löffle sie auch gefälligst wieder aus! Melde du den Irrtum und ich bestätige es dann, aber glaub ja nicht, dass ich es tue!“
So oder so ähnliches ist weitaus wahrscheinlicher passiert als, dass man sich kaum über den Mordfall unterhalten und stattdessen viel getrunken habe.
Sebastian hat sich aber schon tags darauf nach seiner Verhaftung auf sein Schweigerecht berufen und gar nichts mehr gesagt.
Nicht mal in der U-Haft, als ihm deutlich werden musste, dass Verenas Zeugenaussage maßgeblich mit schuld an seiner Festnahme war, hat er sich abfällig über Verena geäußert!
Diesbezüglich hat Sebastian mehr Charakter gezeigt als so mancher Schreiberling!
Meine Meinung.
Re: TODESFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022
Die Wahrscheinlichkeit eines Ermittlungserfolgs sehe auch ich als recht hoch:
Ersten Zeugenaussagen zufolge sei der Jogger 25 bis 35 Jahre alt gewesen. In dieser Altersgruppe wäre die Polizei nicht fündig geworden. Also hätte man das Altersspektrum (analog zu Alexander Horns Täterprofil) nach unten erweitert. Hinzu tritt die Lokalisation: von Niederaschau kommend, über den Eiskeller-Parkplatz Richtung Burgweg gejoggt – danach keinerlei Sichtung mehr. Dies weist auf einen Wohnsitz in der näheren Umgebung hin, zumindest in Hohenaschau. Einwohner wären befragt worden, Laufwettbewerbe der vergangenen Jahre wären überprüft worden (ein Klacks im Vergleich zu dem Ermittlungs-Marathon bzgl. der Eiskeller-Gäste und der Holzkern-Uhr). Spätestens mit dem Hörrohr am Dorftratsch hätte die Polizei wohl einen Hinweis auf Sebastian erhalten.
RAin Rick schätzt dies anscheinend anders ein (im Podcast bei Min. 27:21, hier Link mit Sprungmarke). Ihre Argumente kenne ich nicht. Letztlich aber ist es müßig, über vergossene Milch zu orakeln.
Worauf wir Gift nehmen können! (Vorausgesetzt, er wäre ermittelt worden.)
Als bemerkenswert und vor allem inhaltlich neu fallen mir in dem Podcast besonders folgende Passagen als Highlights auf (Links jeweils mit Sprungmarke):
► Brisant: Wurden die verräterischen E-Mails zwischen Jacqu und Wolfi von einem Heinzelmännchen gezielt in jener Akte „Nachermittlungen II“ platziert?
ab 1:21:04
https://youtu.be/hiFHJ_MoPxA&t=1h21m4s
► In persönlicher Entgleisung eskalierte die unaufgeforderte Rechtfertigung Aßbichlers gegenüber dem BGH: „Der Verteidigerin war die Fürsorgepflicht für ihren Hund wichtiger als diejenige für ihren des Mordes angeklagten Mandanten.“
ab 1:26:52
https://youtu.be/hiFHJ_MoPxA&t=1h26m52s
► Immer wieder kam es zu Durchsuchungen in Sebastians Elternhaus aufgrund fragwürdiger Gerichtsbeschlüsse. Rechtsbeistand der Mutter Iris T.: RA Alexander Stevens.
ab 0:24:23
https://youtu.be/hiFHJ_MoPxA&t=24m23s
► Alle Verfahren gegen RAin Rick aufgrund von Holderles Strafanzeigen (§ 353d StGB u. a.) wurden eingestellt.
ab 1:42:44
https://youtu.be/hiFHJ_MoPxA&t=1h42m44s
► Unsympathisch: Sebastians damaliger Lehrbetrieb weigert sich, ihn weiter auszubilden.
ab 1:46:51
https://youtu.be/hiFHJ_MoPxA&t=1h46m51s
► Beachtenswert ist RAin Ricks Recherche zu den Verletzungen (Foto einer der Kopfwunden siehe hier).
ab 1:28:17
https://youtu.be/hiFHJ_MoPxA&t=1h28m17s
Re: TODESFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022
Hoppla,
man ist „umgezogen“, von der Rubrik „ungeklärte Mordfälle“ in die Rubrik „ungeklärte Todesfälle“, warum?
In der 2. Verhandlung wurde diese elementare Frage doch gar nicht verhandelt.
Was aber vorhanden ist, sind die Gutachten der 1. Verhandlung.
Und die sprechen deutlich für ein Gewaltdelikt.
Inhalte davon sind nachzulesen in der schriftlichen Urteilsbegründung der 1. Verhandlung:
https://www.gesetze-bayern.de/Content/D ... 99?hl=true
(z. B. RN 1083 bis 1106)
Von der Verteidigung kamen bisher mit lautem Klappern nur Inhalte, die angeblich die Unfall-These belegen sollen.
Veröffentlicht wurden die Gutachten noch nicht, nur fleißig laut getrommelt.
Sollte man mit dem „Umzug“ nicht wenigstens warten, bis diese veröffentlicht sind?
Oder noch besser, erst dann, wenn auch die offiziellen Stellen bekannt geben, dass nicht mehr weiter ermittelt wird,
weil durchaus auch ein Unfall-Geschehen möglich und auch wahrscheinlicher sei?
@ Ermittler-Team, wer macht und ändert die Zuteilung?
Das macht doch letztlich ihr, oder?
man ist „umgezogen“, von der Rubrik „ungeklärte Mordfälle“ in die Rubrik „ungeklärte Todesfälle“, warum?
In der 2. Verhandlung wurde diese elementare Frage doch gar nicht verhandelt.
Was aber vorhanden ist, sind die Gutachten der 1. Verhandlung.
Und die sprechen deutlich für ein Gewaltdelikt.
Inhalte davon sind nachzulesen in der schriftlichen Urteilsbegründung der 1. Verhandlung:
https://www.gesetze-bayern.de/Content/D ... 99?hl=true
(z. B. RN 1083 bis 1106)
Von der Verteidigung kamen bisher mit lautem Klappern nur Inhalte, die angeblich die Unfall-These belegen sollen.
Veröffentlicht wurden die Gutachten noch nicht, nur fleißig laut getrommelt.
Sollte man mit dem „Umzug“ nicht wenigstens warten, bis diese veröffentlicht sind?
Oder noch besser, erst dann, wenn auch die offiziellen Stellen bekannt geben, dass nicht mehr weiter ermittelt wird,
weil durchaus auch ein Unfall-Geschehen möglich und auch wahrscheinlicher sei?
@ Ermittler-Team, wer macht und ändert die Zuteilung?
Das macht doch letztlich ihr, oder?
Re: TODESFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022
Ein neuer Bericht auf chiemgau24 behandelt das Thema, welchen Einfluss Medienberichte auf Zeugenaussagen haben können/könnten.
Leider ein PlusArtikel. Ich hoffe es bleibt nicht nur ein frommer Wunsch, dass sich der Holderlesupport der PNP zumindest künftig etwas
zügelt mit seinen unterschwelligen Botschaften !! Und vor Beginn des zweiten Prozesses noch schnell möglichst viele Fotos der Verstorbenen zu veröffentlichen, um Emotionen zu erzeugen, hat irgendwie auch nicht recht funktioniert und war nun wirklich nicht schwer zu durchschauen !
Wenige Jahre zuvor kam auch auf tragische Weise auf dem Heimweg vom Eiskeller eine junge Frau ums Leben. Hat jemand mal bei deren Eltern nachgefragt wie es ihnen geht oder gar ein Portrait über das Leben der jungen Frau veröffentlicht ? Was waren ihre Wünsche, Träume, wie hat sie gelebt, was sagen ihre Freunde, Kollegen , Familie über sie ?
Leider ein PlusArtikel. Ich hoffe es bleibt nicht nur ein frommer Wunsch, dass sich der Holderlesupport der PNP zumindest künftig etwas
zügelt mit seinen unterschwelligen Botschaften !! Und vor Beginn des zweiten Prozesses noch schnell möglichst viele Fotos der Verstorbenen zu veröffentlichen, um Emotionen zu erzeugen, hat irgendwie auch nicht recht funktioniert und war nun wirklich nicht schwer zu durchschauen !
Wenige Jahre zuvor kam auch auf tragische Weise auf dem Heimweg vom Eiskeller eine junge Frau ums Leben. Hat jemand mal bei deren Eltern nachgefragt wie es ihnen geht oder gar ein Portrait über das Leben der jungen Frau veröffentlicht ? Was waren ihre Wünsche, Träume, wie hat sie gelebt, was sagen ihre Freunde, Kollegen , Familie über sie ?
Re: TODESFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022
OVB: Interview mit OLG-Pressesprecher Lafleur
Ohne auf die Besonderheiten des Falles einzugehen, speist der Pressesprecher des OLG München, Dr. Laurent Lafleur, den Interviewer mit rechtlichen Allgemeinplätzen und Binsenweisheiten ab. Kritisches Nachhaken zählt nicht zu den Kompetenzen des Oberbayerischen Volksblatts (OVB).
Gegeißelt wird ein angeblich von der Verteidigung initiiertes „Trommelfeuer der Medien“, um im „Gerichtssaal der Öffentlichkeit“ Zeugen beeinflusst und den Boden für einen Freispruch bereitet zu haben. (Liegt es nicht in der freien Entscheidung einer freien Presse, ob und was veröffentlicht wird? Oder sollte die Medienhoheit etwa an korrupte Organe der Rechtspflege verhökert worden sein? Zu welcher Spezies zählt der Nebenklagevertreter Holderle, der jahrelang mit Dreck warf und das Volk manipulierte?)
Angesprochen werden zwei Beschlüsse des OLG München zur Fortdauer der U-Haft (nach 6 und nach 9 Monaten). Die Entscheidungen seien nach Aktenlage ergangen. Kein Wort über mutmaßlich unterdrückte Beweismittel bzgl. der Aussagen von Verena R. – als Grundlage des Haftbefehls! Und: Eine Entscheidung nach 6 Monaten war aufgrund von §§ 121, 122 StPO zwingend. Was aber hatte es mit der Entscheidung nach 9 Monaten auf sich? Ein unbeleckter, zahnlos devoter Journalist erspart sich und seinem Gegenüber jede unbequeme Nachfrage. Hauptsache, alles erweckt den Anschein, als habe Sebastian zu Recht in U-Haft gesessen.
Pikant: Die strafrechtliche Schuld sei „mit der im Strafrecht erforderlichen hohen Sicherheit nachzuweisen“. Das ist Käse. Richtig ist: Die Kammer muss mit Zweidrittelmehrheit „ohne einen vernünftigen Zweifel“ von der Schuld eines Angeklagten „überzeugt“ sein. Ob ein Angeklagter „mit Sicherheit“ der Täter ist, ist nicht steigerbar: winzige, kleine, mittlere, hohe, maximale Sicherheit? Wenn jemand vom Münchener Olympiaturm stürzt, ist er tot. Mit Sicherheit. Diesen Begriff auf die Schuldfrage in einem Strafprozess anzuwenden, ist populistischer Blödsinn.
Erweckt wird der falsche Eindruck, als sei Sebastians Täterschaft im 1. Prozess (unter dem Vorsitz einer befangenen Richterin!) „mit hoher Sicherheit“ festgestellt worden – und im 2. Prozess eben nicht mehr. Vielleicht ja nur mit winziger, kleiner oder mittlerer Sicherheit? Kein Wort darüber, dass nicht der geringste Anhaltspunkt für eine Täterschaft Sebastians gefunden werden konnte! Stattdessen wird unterschwellig das Grummeln an den Stammtischen geschürt, Sebastian könne ja trotzdem ein Meuchelmörder sein. Widerwärtig und abstoßend!
Warum sprach das OVB überhaupt mit dem Pressesprecher des OLG München? Weshalb nicht mit dem des OLG Bremen, Frankfurt oder Pusemuckel? Oder am besten mit der Pressesprecherin des LG Traunstein? Hat Letztere ihr Pulver bereits verschossen? Ebenso offenbar die Pressestelle der StA Traunstein. Dieses „Interview“ klingt wie ein PR-Geschoss der bayerischen Staatsregierung!
Opium fürs Volk: Der Rechtsstaat hilft sich selbst, einer Fehlerkultur bedarf er nicht, denn summa summarum macht die Justiz dank erfolgreicher Rechtsmittel keine Fehler. Paradiesisch – wenn‘s nicht die Geschichte vom Apfel und der bösen Schlange gäbe. Als Anfang allen Übels.
Kritiklos und wie auf Bestellung verlautbaren die OVB-Medien auf Rosenheim24 das tendenziöse PR-Geblubber eines an beiden Hauptverhandlungen nicht beteiligt gewesenen bayerischen Obergerichts – unter dem Deckmäntelchen falscher Kompetenz:
Die Leserkommentare dazu:
https://www.rosenheim24.de/rosenheim/ch ... d-Comments

Ohne auf die Besonderheiten des Falles einzugehen, speist der Pressesprecher des OLG München, Dr. Laurent Lafleur, den Interviewer mit rechtlichen Allgemeinplätzen und Binsenweisheiten ab. Kritisches Nachhaken zählt nicht zu den Kompetenzen des Oberbayerischen Volksblatts (OVB).
Gegeißelt wird ein angeblich von der Verteidigung initiiertes „Trommelfeuer der Medien“, um im „Gerichtssaal der Öffentlichkeit“ Zeugen beeinflusst und den Boden für einen Freispruch bereitet zu haben. (Liegt es nicht in der freien Entscheidung einer freien Presse, ob und was veröffentlicht wird? Oder sollte die Medienhoheit etwa an korrupte Organe der Rechtspflege verhökert worden sein? Zu welcher Spezies zählt der Nebenklagevertreter Holderle, der jahrelang mit Dreck warf und das Volk manipulierte?)
Angesprochen werden zwei Beschlüsse des OLG München zur Fortdauer der U-Haft (nach 6 und nach 9 Monaten). Die Entscheidungen seien nach Aktenlage ergangen. Kein Wort über mutmaßlich unterdrückte Beweismittel bzgl. der Aussagen von Verena R. – als Grundlage des Haftbefehls! Und: Eine Entscheidung nach 6 Monaten war aufgrund von §§ 121, 122 StPO zwingend. Was aber hatte es mit der Entscheidung nach 9 Monaten auf sich? Ein unbeleckter, zahnlos devoter Journalist erspart sich und seinem Gegenüber jede unbequeme Nachfrage. Hauptsache, alles erweckt den Anschein, als habe Sebastian zu Recht in U-Haft gesessen.
Pikant: Die strafrechtliche Schuld sei „mit der im Strafrecht erforderlichen hohen Sicherheit nachzuweisen“. Das ist Käse. Richtig ist: Die Kammer muss mit Zweidrittelmehrheit „ohne einen vernünftigen Zweifel“ von der Schuld eines Angeklagten „überzeugt“ sein. Ob ein Angeklagter „mit Sicherheit“ der Täter ist, ist nicht steigerbar: winzige, kleine, mittlere, hohe, maximale Sicherheit? Wenn jemand vom Münchener Olympiaturm stürzt, ist er tot. Mit Sicherheit. Diesen Begriff auf die Schuldfrage in einem Strafprozess anzuwenden, ist populistischer Blödsinn.
Erweckt wird der falsche Eindruck, als sei Sebastians Täterschaft im 1. Prozess (unter dem Vorsitz einer befangenen Richterin!) „mit hoher Sicherheit“ festgestellt worden – und im 2. Prozess eben nicht mehr. Vielleicht ja nur mit winziger, kleiner oder mittlerer Sicherheit? Kein Wort darüber, dass nicht der geringste Anhaltspunkt für eine Täterschaft Sebastians gefunden werden konnte! Stattdessen wird unterschwellig das Grummeln an den Stammtischen geschürt, Sebastian könne ja trotzdem ein Meuchelmörder sein. Widerwärtig und abstoßend!
Warum sprach das OVB überhaupt mit dem Pressesprecher des OLG München? Weshalb nicht mit dem des OLG Bremen, Frankfurt oder Pusemuckel? Oder am besten mit der Pressesprecherin des LG Traunstein? Hat Letztere ihr Pulver bereits verschossen? Ebenso offenbar die Pressestelle der StA Traunstein. Dieses „Interview“ klingt wie ein PR-Geschoss der bayerischen Staatsregierung!
Opium fürs Volk: Der Rechtsstaat hilft sich selbst, einer Fehlerkultur bedarf er nicht, denn summa summarum macht die Justiz dank erfolgreicher Rechtsmittel keine Fehler. Paradiesisch – wenn‘s nicht die Geschichte vom Apfel und der bösen Schlange gäbe. Als Anfang allen Übels.
Kritiklos und wie auf Bestellung verlautbaren die OVB-Medien auf Rosenheim24 das tendenziöse PR-Geblubber eines an beiden Hauptverhandlungen nicht beteiligt gewesenen bayerischen Obergerichts – unter dem Deckmäntelchen falscher Kompetenz:
Die Leserkommentare dazu:
https://www.rosenheim24.de/rosenheim/ch ... d-Comments
Leider nicht, das Gegenteil ist der Fall: erneute Hetze gegen die Verteidigung, diesmal von höherer Stelle. Danke für den Tipp! Mein Beitrag dazu war schon in Arbeit.
Re: TODESFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022
TROMMELFEUER DER MEDIEN MIT AUSFÜHRLICHEN ÄU?ERUNGEN DER VERTEIDIGUNG !
Und was sind die nahezu 45 Interviews mit dem Nebenklagevertreter Holderle in welchem er kübelweise Dreck über den Angeklagten ausgeschüttet hat
und sich über Frau Rick lustig gemacht hat, sie ins lächerliche gezogen hat, weil sie bei Sichtung eines Videos im Gerichtssaal einmal kurz unaufmerksam war , förmlich gesuhlt hat er sich in seiner Schadenfreude, später dann die Argumente der Verteidigung als Luftblasen bezeichnet und zum Gipfel hat er die Verteidigung noch angezeigt , weil diese Bilder der Verstorbenen an ein wissenschaftliches Institut geschickt hat. Um Stimmung in den Gerichtssaal zu bringen und bei den Zuschauern möglichst großes Entsetzen auszulösen war es aber schon okay die Bilder zu zeigen vor ca.
80 bis 100 Zuschauern ! Aber ein Wissenschaftler darf die Bilder nicht sehen.
Mit den über 40 Interviews, die sowieso nur aus Gewinsel und Empörung bestanden , kann Frau Rick eh nicht mithalten. Diese hat wenigstens Ergebnisse wissenschaftlicher Untersuchungen vorgetragen , während Holderle es tatsächlich geschafft hat, über 40mal immer wieder das Gleiche zu sagen.
Ich hoffe, dass auf jeden tendenziösen Artikel der lokalen Presse eine Antwort eines anderen Blattes kommt ! Wie bestellt, so geliefert !
Und was sind die nahezu 45 Interviews mit dem Nebenklagevertreter Holderle in welchem er kübelweise Dreck über den Angeklagten ausgeschüttet hat
und sich über Frau Rick lustig gemacht hat, sie ins lächerliche gezogen hat, weil sie bei Sichtung eines Videos im Gerichtssaal einmal kurz unaufmerksam war , förmlich gesuhlt hat er sich in seiner Schadenfreude, später dann die Argumente der Verteidigung als Luftblasen bezeichnet und zum Gipfel hat er die Verteidigung noch angezeigt , weil diese Bilder der Verstorbenen an ein wissenschaftliches Institut geschickt hat. Um Stimmung in den Gerichtssaal zu bringen und bei den Zuschauern möglichst großes Entsetzen auszulösen war es aber schon okay die Bilder zu zeigen vor ca.
80 bis 100 Zuschauern ! Aber ein Wissenschaftler darf die Bilder nicht sehen.
Mit den über 40 Interviews, die sowieso nur aus Gewinsel und Empörung bestanden , kann Frau Rick eh nicht mithalten. Diese hat wenigstens Ergebnisse wissenschaftlicher Untersuchungen vorgetragen , während Holderle es tatsächlich geschafft hat, über 40mal immer wieder das Gleiche zu sagen.
Ich hoffe, dass auf jeden tendenziösen Artikel der lokalen Presse eine Antwort eines anderen Blattes kommt ! Wie bestellt, so geliefert !
Re: TODESFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022
Um nochmal auf den Fall der 2019 verstorbenen Viktoria zurückzukommen , welche auf ihrem Heimweg nachts vom Eiskeller verunfallt ist :
Hier war anfangs auch nicht klar, ob es sich um ein Verbrechen handelte oder einen Unfall. Gab es damals auch eine 60-köpfige Ermittlergruppe ?
Gab es damals auch ein Infomobil vor dem Rathaus ? War ja zu Anfang wirklich nicht ganz klar , was genau passiert ist, sonst wäre ein Verdächtiger nicht in U-Haft gelandet ?
Hanna's Eltern haben die Gewissheit, dass alles Erdenkliche unternommen wurde den Tod ihrer Tochter aufzuklären.
Wenn ich an den Fall Jens Salaw denke, bei dem die Polizei annimmt, dass er mit 1,03 Promille derart betrunken war, dass er weit vor seinem Zuhause aus einem Bus ausstieg, mitten in der Pampa , sich dann aufgrund seiner starken Alkoholisierung ( 1,03 Promille) die Hose auszog um sich hinzulegen und zu erfrieren und die Eltern seit Jahren auf Knien bettelnd möchten, dass die Polizei tätig wird, dann kommen mir wirklich die Tränen.
Der Fall ist wirklich höchst merkwürdig und die Interessen der Eltern werden mit Füßen getreten ! Wenn man diesen Fall mit dem Fall Hanna vergleicht und dem Aufwand der hier betrieben wurde, finde ich das etwas befremdlich.
Hier war anfangs auch nicht klar, ob es sich um ein Verbrechen handelte oder einen Unfall. Gab es damals auch eine 60-köpfige Ermittlergruppe ?
Gab es damals auch ein Infomobil vor dem Rathaus ? War ja zu Anfang wirklich nicht ganz klar , was genau passiert ist, sonst wäre ein Verdächtiger nicht in U-Haft gelandet ?
Hanna's Eltern haben die Gewissheit, dass alles Erdenkliche unternommen wurde den Tod ihrer Tochter aufzuklären.
Wenn ich an den Fall Jens Salaw denke, bei dem die Polizei annimmt, dass er mit 1,03 Promille derart betrunken war, dass er weit vor seinem Zuhause aus einem Bus ausstieg, mitten in der Pampa , sich dann aufgrund seiner starken Alkoholisierung ( 1,03 Promille) die Hose auszog um sich hinzulegen und zu erfrieren und die Eltern seit Jahren auf Knien bettelnd möchten, dass die Polizei tätig wird, dann kommen mir wirklich die Tränen.
Der Fall ist wirklich höchst merkwürdig und die Interessen der Eltern werden mit Füßen getreten ! Wenn man diesen Fall mit dem Fall Hanna vergleicht und dem Aufwand der hier betrieben wurde, finde ich das etwas befremdlich.
Re: TODESFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022
Man nimmt also Bezug auf einen Podcast und das soll dann schon reichen, um ein Gewaltdelikt in ein Unfallgeschehen zu „wandeln“,
ohne schriftliche Beweise, nur mündliches Gerede und keinerlei Belege?
Einen Podcast, der trotz reißerischer Titel, wie z.B. „der Champagner-Mord“ (was in diesem Fall schlicht und einfach falsch ist,
denn Mord wird dem Holländer gar nicht zur Last gelegt:
Nachzulesen auf:
https://www.oberpfalzecho.de/beitrag/to ... laender-45
nur so wenige Zuhörer hat (Gesamt-Aufrufe seit Bestehen auf youtube (etwa 3 Monate) sind Stand heute 203.000, bei 74 Videos also im Schnitt etwa 2750 Aufrufe je Folge, Tendenz „stagnierend“!!!)
Wenn dieser angeblich doch so bekannte deutsche Verteidiger weiter so „performed“ wie in seinem neuesten Fall,
dann sehe ich keine rosigen finanziellen Aussichten für diesen Verteidiger.
Anstatt seinen Mandanten in seinem Redefluss vor Gericht deutlich zu bremsen, begründet der Wahlverteidiger Dr. Alexander Stevens die außergewöhnliche Redseligkeit seines Mandanten auch noch damit, "dass dieser eben nichts zu verbergen habe!"
Nachzulesen im Live-Ticker der Verhandlung:
https://www.oberpfalzecho.de/beitrag/li ... cht-weiden
Diesen Artikel würde ich sogar als Pflichtlektüre (vielleicht sogar mit Ausrufezeichen!
)
für jeden Angeklagten bezeichnen, und zwar nach dem Motto: Was ich als Angeklagter auf gar keinen Fall vor Gericht tun sollte!
Nachtrag zum Live-Ticker: Die Verpixelung des Gesichts des Angeklagten in den veröffentlichten Bildern ist für meinen Geschmack deutlich ausbaufähig!!!
War da ein Verpixelungs-Azubi am Werk, ein ganz zurückhaltender und schüchterner noch dazu?
Und zum 2. Bild des Artikels: Da hat es sich der Verteidiger Philip Müller aber richtig gemütlich gemacht am Richterpult! Wie an einem Bar-Tresen!
Ob der Polizist rechts im Vordergrund gar an ihn herangetreten ist und ihn gefragt hat: „Darf ich ihnen etwas zu Trinken anbieten?
Vielleicht ein Gläschen Champagner?"
Die Richterin Vera Höcht, direkt hinter dem Verteidiger, was wird die sich gedacht haben?
Was denkst du, @Fränkin?
ohne schriftliche Beweise, nur mündliches Gerede und keinerlei Belege?
Einen Podcast, der trotz reißerischer Titel, wie z.B. „der Champagner-Mord“ (was in diesem Fall schlicht und einfach falsch ist,
denn Mord wird dem Holländer gar nicht zur Last gelegt:
„Der Vorwurf lautet auf bandenmäßiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln plus fahrlässige Tötung und Körperverletzung in sieben Fällen.“
Nachzulesen auf:
https://www.oberpfalzecho.de/beitrag/to ... laender-45
nur so wenige Zuhörer hat (Gesamt-Aufrufe seit Bestehen auf youtube (etwa 3 Monate) sind Stand heute 203.000, bei 74 Videos also im Schnitt etwa 2750 Aufrufe je Folge, Tendenz „stagnierend“!!!)
Wenn dieser angeblich doch so bekannte deutsche Verteidiger weiter so „performed“ wie in seinem neuesten Fall,
dann sehe ich keine rosigen finanziellen Aussichten für diesen Verteidiger.
Anstatt seinen Mandanten in seinem Redefluss vor Gericht deutlich zu bremsen, begründet der Wahlverteidiger Dr. Alexander Stevens die außergewöhnliche Redseligkeit seines Mandanten auch noch damit, "dass dieser eben nichts zu verbergen habe!"
Nachzulesen im Live-Ticker der Verhandlung:
https://www.oberpfalzecho.de/beitrag/li ... cht-weiden
Diesen Artikel würde ich sogar als Pflichtlektüre (vielleicht sogar mit Ausrufezeichen!
für jeden Angeklagten bezeichnen, und zwar nach dem Motto: Was ich als Angeklagter auf gar keinen Fall vor Gericht tun sollte!
Nachtrag zum Live-Ticker: Die Verpixelung des Gesichts des Angeklagten in den veröffentlichten Bildern ist für meinen Geschmack deutlich ausbaufähig!!!
War da ein Verpixelungs-Azubi am Werk, ein ganz zurückhaltender und schüchterner noch dazu?
Und zum 2. Bild des Artikels: Da hat es sich der Verteidiger Philip Müller aber richtig gemütlich gemacht am Richterpult! Wie an einem Bar-Tresen!
Ob der Polizist rechts im Vordergrund gar an ihn herangetreten ist und ihn gefragt hat: „Darf ich ihnen etwas zu Trinken anbieten?
Vielleicht ein Gläschen Champagner?"
Die Richterin Vera Höcht, direkt hinter dem Verteidiger, was wird die sich gedacht haben?
Was denkst du, @Fränkin?
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Gast-mit-Verstand
Re: TODESFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022
Um mal Dieter Nuhr zu zitieren: Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die…halten.ihold hat geschrieben: ↑Mittwoch, 10. Dezember 2025, 12:24:15 Einen Podcast, der trotz reißerischer Titel, wie z.B. „der Champagner-Mord“ […]
nur so wenige Zuhörer hat (Gesamt-Aufrufe seit Bestehen auf youtube (etwa 3 Monate) sind Stand heute 203.000, bei 74 Videos also im Schnitt etwa 2750 Aufrufe je Folge, Tendenz „stagnierend“!!!)
Der Podcast hat pro Folge allein 100.000+ Aufrufe auf Spotify, manche Folgen bis zu 400.000+. Unter den deutschsprachigen Podcasts wird er dort unter Platz 24 geführt
Re: TODESFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022
@Gast-mit-VerstandGast-mit-Verstand hat geschrieben: ↑Mittwoch, 10. Dezember 2025, 15:45:15 Kein Mensch hört sich Podcasts auf Youtube an.
Habe ich dich etwa gar um selbigen gebracht?
Warum so pampig?
Sprichst du den anderen Gästen Verstand ab, weil du ja so betonst, dass du einen hast?
Aber Verstand alleine reicht ja bekanntlich nicht, man sollte sein Gehirn nicht nur spazieren tragen, sondern auch nutzen,
wann immer und solange dies möglich ist!
So schreibst du: Kein Mensch hört Podcasts auf youtube!
Das ist natürlich vollkommener Unsinn, nachfolgend ein paar Beispiele: Obig erwähnter Podcast wird z.B. pro Folge grob 3000x aufgerufen,
der Podcast „Mord auf ex“ wird im Schnitt (leider) dreimal so oft aufgerufen.
Der True-Crime-Podcast „Im Visier“ wird im Schnitt 50.000 mal aufgerufen, schwankend zwischen 2000 und 200.000 Aufrufen.
Die 125. Folge der Jugend-Krimi-Serie „die drei ???“ wurde als Hörspiel (!) vor 4 Monaten hochgeladen und hat mittlerweile über 497.000 Aufrufe!!!
Also um Nachwuchs bräuchte sich das Forum hier keine Sorgen machen!
Und 24. Platz bei Spotify? Das klingt ja so ungefähr wie: „Bei der Wahl zur Miss Hasenbergl belegte die Teilnehmerin einen beachtlichen 5. Platz!“
Auf youtube werden definitiv weit mehr Podcasts gehört, als man erwarten würde!
Zu meinen anderen Punkten möchtest du deinen Verstand nicht einbringen?
Schade.
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