MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

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Gastikus
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Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

Ungelesener Beitrag von Gastikus »

Korkplatte hat geschrieben: ↑Freitag, 16. Oktober 2026, 13:17:04 Dann sind wir uns ja einig, dass G zu der Zeit tatsächlich dort war.
Genau. Die Fahrerin wurde eindeutig erkannt
Spoiler
Gästin-A hat geschrieben: ↑Mittwoch, 27. Mai 2026, 10:43:43 Im Stern etwas ausführlicher:
Nun ist der erste Zeuge dran, ein 18-jähriger Landwirt. Er war mit Kollegen am 10. Oktober bei Klein Upahl Steine sammeln. Sie hätten zwischen 12 und 13 Uhr Mittagspause gemacht an einer Stelle, an der sich zwei Feldwege kreuzen. Aus dem einen Feldweg sei auf einmal ein orangefarbener Pick-up herausgefahren. „Ich meinte noch zu meinen Kollegen: Mensch, ist das nicht die Gina aus Reimershagen?“ Und alle meinten: „Ja, das ist sie.“

Der junge Landwirt wohnt nur ein Dorf von Gina H. entfernt, den Pick-up habe er schon häufiger gesehen. Ob er an dem Tag habe erkennen können, wer den Wagen steuerte, fragt der Vorsitzende Richter Holger Schütt.

„Ich habe nur eine Frau drin gesehen. Die hatte offene, lange Haare. Ich hätte jetzt gesagt, helle, blonde Haare.“
Sronson hat geschrieben: ↑Mittwoch, 27. Mai 2026, 10:49:01 Nachdem die Männer das Auto mit Gina H. gesehen hatten – am 10. Oktober gegen 12.35 Uhr – habe sich ein „Männergespräch“ unter den Landwirten entwickelt. So hatte es der junge Mann bei der Polizei ausgesagt. Vor Gericht ist ihm das ein wenig unangenehm – zum Beispiel als der Richter vorliest, dass die Landwirte Gina H. sehr attraktiv fanden. Ein Kollege soll gesagt haben: „Die würde ich auch gerne...“. Gelächter im Gerichtssaal.
Heckengäu hat geschrieben: ↑Mittwoch, 27. Mai 2026, 11:33:3827.05.2026 - 11:28 Uhr
„Männergespräch“ sorgt für Widersprüche

Olaf L. sagt, er könne sich nicht vorstellen, dass sein Kollege durch die Autoscheibe in den Pick-up geschaut und den Fahrer erkannt habe. Das sogenannte „Männergespräch“ nach der Begegnung stützt jedoch die Aussage des 18-Jährigen, er habe Gina H. erkannt.

Laut damaliger Polizeiaussage soll der Landwirt gesagt haben: „Als ich zu Olaf sagte 'Da saß doch die Gina drin', sagte er 'Die kann man doch einmal … und dann weiterschicken.'“

Im Gericht stellt er klar: „An diesen Satz kann ich mich erinnern. Das hat aber er gesagt und nicht ich.“
Sronson hat geschrieben: ↑Donnerstag, 10. September 2026, 15:38:24 Gina H. zeigt Unsicherheiten

Es wird hitziger, die Angeklagte scheint ins Schlingern zu geraten. „Woher soll ich wissen, dass Fabian verschwindet? Ich habe damit verdammt nochmal nichts zu tun!“, ruft Gina H. „Ich habe keinen Grund, diesem armen Kind was anzutun.“

Richter Schütt konfrontiert sie mit der Aussage aus der Einlassung, dass sie den Ort, an dem sie am 10. Oktober mit ihrem Hund spazieren war, angeblich nicht gekannt habe. Deshalb sei sie auf dem Weg zum Treffen mit ihrem Bekannten Christian D. irgendwo langgefahren, in der Hoffnung, irgendwann wieder auf eine Landstraße zu kommen – dabei sei sie möglicherweise am Tümpel vorbeigekommen.

In ihrer heutigen Aussage hatte sie aber gesagt, sie kenne den Weg, auf dem sie spazieren war, es sei der Weg zu einem Tierheilpraktiker. „Zum Bolzsee müssen Sie nur umdrehen, 200 Meter und rechts abbiegen“, sagt Schütt.

Es sei schwer, auf dem schmalen Weg zu wenden, behauptet Gina H.

„Es gab überall Einbuchtungen“, entgegnet Schütt. „Warum fahren Sie einen ungewissen Weg, um irgendwo rauszukommen?“

„Weil ich es damals so gemacht habe. Ich wollte nicht umdrehen“, sagt Gina H.

#Stern
Heckengäu hat geschrieben: ↑Donnerstag, 10. September 2026, 15:49:05 10.09.2026 - 15:18 Uhr
Gina H. widerspricht Landwirten

Der Richter spricht nun die Aussagen mehrerer Landwirte an, die Gina H. am Tattag gegen 12.15 Uhr in der Nähe von Klein Upahl gesehen haben wollen. Die Angeklagte weist das entschieden zurück. „Definitiv kann das nicht sein, dass die mich um 12.15 Uhr gesehen haben wollen. Da war ich noch spazieren. Ich bin frühestens um 12.30 Uhr losgefahren“, sagt sie.

Gina H. erklärt zudem, einen der Zeugen später noch mit seinem Pick-up auf der Hauptstraße gesehen zu haben. Gerade deshalb sei sie sicher, dass dessen Schilderung nicht stimmen könne. „Deshalb stimmt das auch nicht, dass sie mich irgendwo gesehen haben wollen“, sagt die Angeklagte.
Nicht nur wir hier im Forum sind uns einig sondern auch Landwirte und die Fahrerin Gina H.
Für wirklich alle ist es Fakt, dass Gina H. am 10.10. am Tümpel und an den Landwirten vorbeifuhr, nicht nur ihr Auto.
Exkurs Schlittenstory: Pferdeschlitten sowie Traktor sind auch zu 100% ausgeschlossen, weil Gina H. selbst vor Gericht noch einmal von rodeln sprach
Heckengäu hat geschrieben: ↑Donnerstag, 10. September 2026, 15:56:21 10.09.2026 - 15:45 Uhr
Richter fragt nach Ortskenntnissen bei Klein Upahl

Der Richter spricht einen weiteren Punkt an, der ihm widersprüchlich erscheint. In ihrer Einlassung hatte Gina H. erklärt, sich in der Gegend um Klein Upahl kaum auszukennen. Gleichzeitig hatte sie aber mehrfach berichtet, dort mit den Kindern Schlitten fahren gewesen zu sein.

Auf Nachfrage erläutert die Angeklagte den Unterschied. Den Weg zum späteren Tatort habe sie nicht gekannt. Die Stelle, an der sie nach eigenen Angaben mit den Kindern rodeln war, zeigt sie auf Google Maps. „Da sind die Wege im Winter spiegelglatt“, sagt Gina H. Dort könne man „gut runterrodeln“.
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Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

Ungelesener Beitrag von Bernhard »

Maria hat geschrieben: ↑Donnerstag, 15. Oktober 2026, 19:21:09 Das spricht doch eher dagegen, dass Gina von Anfang an geplant hatte, die beiden mit der Tat zu belasten.
Die werte Dame die ein großzügiges Verhältnis zur Wahrheit bei ihren Aussagen pflegt weiß wohl selbst nicht mehr, was sie geplant hat. Wenn es überhaupt jemals einen Plan gab und nicht eher spontanes Handeln und 'Fahren auf Sicht', was eher mein Eindruck ist. Erst geht sie mit TZ1 zur Fundstelle, später will sie ihn rauszuhalten. Am Ende ist es natürlich Heikes Schuld, dass die Polizei von beiden TZ Kenntnis hat, weil sie sich erdreistet die Wahrheit zu sagen.
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Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

Ungelesener Beitrag von Korkplatte »

Gastikus hat geschrieben: ↑Freitag, 16. Oktober 2026, 14:50:05 Genau. Die Fahrerin wurde eindeutig erkannt
Spoiler



Nicht nur wir hier im Forum sind uns einig sondern auch Landwirte und die Fahrerin Gina H.
Für wirklich alle ist es Fakt, dass Gina H. am 10.10. am Tümpel und an den Landwirten vorbeifuhr, nicht nur ihr Auto.
Exkurs Schlittenstory: Pferdeschlitten sowie Traktor sind auch zu 100% ausgeschlossen, weil Gina H. selbst vor Gericht noch einmal von rodeln sprach
Gastikus, da wir gerade keine aktuellen Prozesstage diskutieren, möchte ich an der Stelle einmal deutlich danken für dein Gehirn. Wie du die Stellen/Ticker usw immer wieder alle findest und zur rechten Zeit einbringst. Ich finde immer nur einen Bruchteil wieder.
Da bist du wirklich vielen von uns voraus.
Was ist mit dir? :roll:
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Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

Ungelesener Beitrag von Gastikus »

Danke ^^
Was ich jetzt auf die Schnelle nicht gefunden habe ist die Stelle an der sie erklärte auf die Displayuhr in ihrem Auto geguckt zu haben, als sie mit dem Spaziergang mit Leo fertig war. Ihr Handy war schließlich bis 12:42 ausgeschaltet und Schütt wollte deshalb wissen, woher sie die Uhrzeit 12:30 weiß.

Auch diese Erklärung halte ich für fragwürdig, denn sie hatte keine Termine. Ein Treffen mit CD war noch nicht vereinbart geschweige denn eine Uhrzeit. Ihren Sohn von der Schule in Krakow abzuholen war noch mehr als 2 Stunden entfernt. Und wenn es doch angeblich ein stinknormaler Tag war:
Wieso sollte sich eine Rentnerin nach einem Spaziergang mit Hund die exakte Uhrzeit merken?
Wenn ich Strafverteidiger wäre, würde ich meiner Mandantin genau deswegen einbläuen keine genauen Zeitangaben zu alltäglichen Dingen wie z.B. Gassi gehen, WC Besuchen und Nase putzen zu machen. "Ich war um die Mittagszeit für etwa 1 Stunde mit dem Hund spazieren." Passt.
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Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

Ungelesener Beitrag von Jeanne »

Korkplatte hat geschrieben: ↑Freitag, 16. Oktober 2026, 13:17:04 Dann sind wir uns ja einig, dass G zu der Zeit tatsächlich dort war.
Nichts anderes habe ich behauptet. Ich habe „ nur“ klargestellt, dass keiner der Steinesammler GH als Fahrerin identifiziert hat. Es wurde vom jüngeren Steinesammler eine Frau mit langen blonden Haaren ausgemacht. Und da GH bestätigt hat, dass sie da langfuhr, wird sie wohl die Fahrerin mit dem langen blonden Haar gewesen sein. ;)
Die Gedanken sind frei..
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Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

Ungelesener Beitrag von Gastikus »

Bild hat geschrieben:10.09.2026 - 12:31 Uhr
Richter hält Gina H. Vorwürfe gegen Fabian vor
Nun wird eine Textnachricht von Gina H. vom 9. August 2025 verlesen. An diesem Tag hatte Fabian zum ersten Mal wieder Kontakt zu seinem Vater und Gina H. hatte das mitbekommen. Daraufhin schickte sie eine Nachricht an Dorina L.. „Hallo, also ich weiß nicht, was ich getan hab, dass man solche falschen Spiele spielt. […] Was spielt Fabian für ein Spiel?“ Der Richter fasst zusammen: „Das sind Vorwürfe, die sich nicht gegen seinen Vater richten, das sind Vorwürfe, die sich gegen Fabian richten.“ Er möchte wissen, warum sie diese Nachricht an Fabians Mutter geschickt hatte. „Was weiß ich, was ich damals gesagt hab. Ich hab es damals eben einfach nicht verstanden, warum erst so und dann wieder so“, sagt Gina H.
timeline
2025-08-09: F hat erstmalig wieder Kontakt zu MR nach über 1,5 Jahren. GH vermutet dahinter Verschwörung gegen sich, spricht DL in Textnachricht auf "falsche Spiele" ggü. ihr an und fragt direkt "Was spielt Fabian für ein Spiel?“

Absurdistan...
Spoiler
Der Vater spricht darüber, dass es eine Phase gab, in der er gar keinen Kontakt zu seinem Sohn gehabt habe. Er bestätigt, dass Fabian vorher eine Auseinandersetzung zwischen ihm und Gina H. mitbekommen habe. Danach hätten sich Vater und Sohn anderthalb Jahre nicht gesehen. Erst im August 2025 hätte er wieder Kontakt zu dem Achtjährigen gehabt. Nur ein paar Wochen später ist der Junge tot.
https://www.rtl.de/news/mordprozess-um- ... %2C%20dass
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Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

Ungelesener Beitrag von Heckengäu »

Gastikus hat geschrieben: ↑Freitag, 16. Oktober 2026, 15:55:43 Was ich jetzt auf die Schnelle nicht gefunden habe ist die Stelle an der sie erklärte auf die Displayuhr in ihrem Auto geguckt zu haben, als sie mit dem Spaziergang mit Leo fertig war. Ihr Handy war schließlich bis 12:42 ausgeschaltet und Schütt wollte deshalb wissen, woher sie die Uhrzeit 12:30 weiß.
Habe eine gute 1/2 Stunde ebenfalls mit verschiedenen Suchworten danach gesucht - Ergebnislos.
Kann also in einem Pressetext oder einem Video "gesteckt" haben und das wäre die Suche nach der Stecknadel im Heuhaufen.
Wie auch immer soo wichtig ist dieses Detail nicht dass es eine Rolle im Prozess spielte. Es ist wohl nur eine weitere, schnelle Lüge, im bekannten Stil der Angeklagten, den Gutachter Dr. Keiper äusserst anschaulich geschildert hatte; zudem geht es bereits am 29. Oktober weiter, also gestern in 14 Tagen ;)
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Gastikus
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Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

Ungelesener Beitrag von Gastikus »

Heckengäu hat geschrieben: ↑Freitag, 16. Oktober 2026, 16:57:08 Kann also in einem Pressetext oder einem Video "gesteckt" haben und das wäre die Suche nach der Stecknadel im Heuhaufen.
Anscheinend erinnerst du dich auch, wenigstens etwas ^^ vielleicht im NDR podcast, Prozesstage 22, 27 und 28
Noch was für die timeline gefunden, was mMn auch sehr wichtig ist
RTL hat geschrieben:Am 15. April 2023 berichtete Gina H. der Mutter unter anderem, dass es Probleme zwischen Fabian und seinem Vater gegeben habe: „Fabian hat gesagt, er hat keinen Bock auf ihn. Das hat er ihm ins Gesicht gesagt.”
https://www.rtl.de/news/chronologie-zum ... %20Am%2015
2023-04-15: GH berichtet DL von Problemen mit MR „Fabian hat gesagt, er hat keinen Bock auf ihn. Das hat er ihm ins Gesicht gesagt.”
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Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

Ungelesener Beitrag von Heckengäu »

Aus dem Nachbarthread
Turmfalke23 hat geschrieben: ↑Freitag, 16. Oktober 2026, 16:53:59 Der Fall von Fabian aus Güstrow. Der IQ Test von Gina H. War sie in de Lage die Tat zu begehen ?
Dieser Test ist m. E. erforderlich. Wohlmöglich besteht eine Vorgabe an die Gutachter, in Bezug auf eine Lernbehinderung oder gar Oligophrenie derartige Prüfungen auch durchzuführen.

Meinung von Frank im Video hier:
https://www.youtube.com/watch?v=4ozBxynELsY
Ist denn bekannt wodurch Fabian sich diese Schramme zugezogen hat? Er wird wohl ca. 5 Jahre jung gewesen sein
Oder ist es doch eine Haarsträhne weil gerade der Bereich oberhalb des Ohres etwas unscharf wirkt :?
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Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

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Indizien und Ohms Eiskeller-Vergleich

Die Beweisaufnahme ist abgeschlossen. Nur noch die Schlussvorträge und das Urteil stehen aus.

Da ich selbst nicht ganz auf dem Laufenden bin und mich auch nicht in die Diskussion einmischen will, möchte ich einen Vorschlag unterbreiten:

Möchte nicht jemand einmal die wesentlichen Indizien zusammentragen? Am besten in einer Übersicht, die unterscheidet zwischen

► unmittelbar tatbezogenen Indizien,
► weiteren Indizien, die sich peripher um die Tat herumranken,
► Indizien, die Gina H. entlasten,
► Indizien, die Gina H. bislang weder be- noch entlasten.

Entscheidend kommt es an auf unmittelbar tatbezogene Indizien. Indizien, die die Tat quasi als „Surrounding“ nur mit gewissem Abstand umgeben, sind zwar nicht ohne Bedeutung, hängen aber ohne unmittelbar tatbezogene Indizien mehr oder weniger in der Luft.

Unmittelbar tatbezogene Indizien können beispielsweise sein:

Spoiler – hier klicken!

► Videoaufzeichnung der Tat,
► Augenzeugen der Tat,
► DNA oder Fingerabdrücke auf der Tatwaffe,
► DNA des Angeklagten am Opfer,
► DNA des Opfers beim Angeklagten,
► Schmauchspuren am Angeklagten (falls Schussverletzung),
► ein glaubhaftes Geständnis,
► Täterwissen (unter bestimmten Umständen).

Die Anforderungen des BGH an eine Verurteilung anhand eines Beispiels:

Spoiler – hier klicken!

Aus dem Freispruch des BGH zum Pistazieneis-Fall (siehe Wikipedia) ergeben sich folgende Kernaussagen:

► Theoretische Möglichkeiten gestatten keinen Schluss zum Nachteil des Angeklagten.

► Ein Motiv für die Tatbegehung war nicht feststellbar.

► Unmittelbar tatbezogene Indizien gegen den Angeklagten fehlen.

► Alternative Ursachen für den Tod des Opfers können nicht ausgeschlossen werden.

► Eine objektiv hohe Wahrscheinlichkeit der Tatbegehung durch den Angeklagten fehlt.

► Allein die subjektive richterliche Überzeugung genügt nicht für eine Verurteilung.

Nebenbei: Vor längerer Zeit hatte ich dem Pistazieneis-Urteil des BGH hier den Eiskeller-Fall (mit Stand vor der Aufhebung des ersten Urteils durch den BGH) gegenübergestellt.
[…]

III.

Die Verurteilung der Angeklagten kann nach alledem keinen Bestand haben. […]

[…] Gegen die vorsätzliche Tötung des Kindes durch die Angeklagte spricht, daß auch in der zweiten Hauptverhandlung – von theoretischen Möglichkeiten, die keinen Schluß zum Nachteil der Angeklagten gestatten, abgesehen – kein Motiv für die Tatbegehung festgestellt werden konnte, kein unmittelbar tatbezogenes Indiz gegen die Angeklagte vorhanden ist und nach den Feststellungen des sachverständig beratenen Landgerichts auch kein „geordneter Wahn“ vorlag, der ein Handeln durch die Angeklagte erklären könnte. Die Tatbegehung durch sie ist immer noch „kaum verständlich“, während umgekehrt andere Ursachen für den Tod des Kindes nicht ausgeschlossen werden können. Bei dieser Sachlage fehlt […] eine objektiv hohe Wahrscheinlichkeit der Tatbegehung durch die Angeklagte, die aber nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs Voraussetzung für eine Verurteilung wäre ([…]) und nicht allein durch die, für die Verurteilung freilich zusätzlich erforderliche, subjektive richterliche Überzeugung ersetzt werden kann. Deshalb kann von Rechts wegen eine sichere Überzeugung von der Täterschaft der Angeklagten nicht gewonnen werden.

[…]

Pistazieneis-Fall II, BGH-Urteil vom 19.01.1999 (1 StR 171/98)
https://www.hrr-strafrecht.de/hrr/1/98/1-171-98.php3

Seine jahrzehntlange Rechtsprechung zur freien richterlichen Beweiswürdigung (§ 261 StPO) fasst der BGH kurz und präzise zusammen: Rechtsfehlerhaft ist die Beweiswürdigung, wenn sie

► widersprüchlich,
► unklar oder
► lückenhaft ist oder
► gegen ein Denkgesetz oder
► gegen einen gesicherten Erfahrungssatz verstößt.
[…]

I. Die Beweiswürdigung ist Sache des Tatgerichts. Die revisionsgerichtliche Prüfung beschränkt sich darauf, ob ihm Rechtsfehler unterlaufen sind. Das ist in sachlich-rechtlicher Hinsicht der Fall, wenn die Beweiswürdigung widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist oder gegen ein Denkgesetz oder einen gesicherten Erfahrungssatz verstößt […]. Lückenhaft ist die Beweiswürdigung, wenn sich das Tatgericht nicht mit allen wesentlichen, den Angeklagten belastenden und entlastenden Indizien auseinandergesetzt hat. Die Urteilsgründe müssen erkennen lassen, dass das Tatgericht die für den Schuldspruch bedeutsamen Beweise erschöpfend gewürdigt, die entscheidungserheblichen Umstände erkannt, in seine Überlegungen einbezogen und in eine umfassende Gesamtwürdigung eingestellt hat; eine Beweiswürdigung, die Feststellungen nicht in Betracht zieht, welche geeignet sind, die Entscheidung zu beeinflussen, oder naheliegende Schlussfolgerungen nicht erörtert, ist rechtsfehlerhaft […]. In Fällen, in denen – wie hier – Aussage gegen Aussage steht und die Entscheidung allein davon abhängt, welchen Angaben das Gericht folgt, müssen die Urteilsgründe erkennen lassen, dass der Tatrichter alle Umstände erkannt und in seine Überlegungen einbezogen hat, die die Entscheidung zu Gunsten oder zu Lasten des Angeklagten beeinflussen können […].

[…]

BGH-Beschluss vom 19.03.2026 (1 StR 37/26), m. w. N.
https://www.hrr-strafrecht.de/1/26/1-37-26.php
Nebenbei: Mit dieser Entscheidung hob der BGH ein weiteres Urteil derjenigen Jugendkammer auf, die im ersten Rechtsgang des Eiskeller-Falls einen Unschuldigen zu neun Jahren Haft verurteilt hatte.


RA Ohm warnte vor einem „zweiten Eiskeller-Fall“. Nachdem daraufhin z. B. auf YouTube die absurdesten Interpretationen und Vergleiche kursieren, möchte ich dazu ein paar Worte verlieren.

Ein direkter prozessualer Vergleich der beiden Fälle ist nur schwer möglich. Vor allem wurde im Fabian-Prozess kein Befangenheitsantrag gestellt. Im Eiskeller-Fall hatte die rechtsfehlerhafte Ablehnung eines solchen Antrags zur Aufhebung des ersten Urteils durch den BGH geführt (absoluter Revisionsgrund, § 338 Nr. 3 StPO, weitere Rügen aus der 1.732 Seiten umfassenden Revisionsschrift musste der BGH gar nicht mehr prüfen).

Die Hintergründe allerdings, die im ersten Eiskeller-Prozess zu einer Verurteilung führten, könnten möglicherweise Parallelen zum Fabian-Prozess aufweisen. Genau diese Hintergründe hatte RA Ohm wohl im Blick.

Eine gestraffte Zusammenfassung der relevanten Schwerpunkte aus dem Eiskeller-Fall und eine Auswahl weiterführender Links, frei aus dem Gedächtnis und ohne Anspruch auf Vollständigkeit:

Spoiler – hier klicken!

Der Eiskeller-Fall

Ort: Aschau im Chiemgau, Landkreis Rosenheim, Oberbayern
Zeit: 03.10.2022, ca. 2.30 Uhr


Turmbau aus Pudding

Keine unmittelbar tatbezogene Indizien:
► kein Tatort,
► kein Tatwerkzeug,
► keine Spuren am vermuteten Tatort,
► keine Spuren des Angeklagten am Opfer,
► keine Spuren des Opfers beim Angeklagten,
► kein Geständnis,
► kein Täterwissen

außer
► zwei Hauptbelastungszeugen vom Hörensagen (siehe unten).

Hinzu kommen:
► die nur theoretische Möglichkeit einer zweiten Jogging-Runde des Angeklagten (unbewiesene Annahme)
→ damit der Angeklagte dem Opfer überhaupt begegnet sein könnte,
► ein willkürlich konstruiertes Motiv,
► ein alternativer Ablauf (hier: Unfall) ist nicht ausschließbar.


Zwei Hauptbelastungszeugen

Ein dringender Tatverdacht entstand, nachdem eine Schulfreundin den damaligen Angeklagten durch ihre Aussage belastete. Er habe ihr gegenüber vermeintlich Täterwissen geäußert.

Daraufhin erging Haftbefehl.

Die Schulfreundin aber hatte sich im Datum geirrt. Das vermeintliche Täterwissen war gar kein Täterwissen. Sofort nach ihrer ersten Aussage bei der Polizei hatte sie den Irrtum bemerkt, teilte dies den Ermittlungsbehörden aber nicht mit. Auch noch später bei Gericht beharrte sie auf der Richtigkeit ihrer ursprünglichen Angaben.

Im ersten Prozess waren die Aussagen der Schulfreundin wirr, widersprüchlich und wenig glaubhaft (bis sie sich unter Berufung auf § 55 StPO selbst aus der Schusslinie nahm).

Kurz nach Prozessbeginn meldete sich zur „Rettung“ der Anklage überraschend ein Zeuge aus der JVA, dem gegenüber der Angeklagte die Tat gestanden haben soll. Diesem JVA-Zeugen wurde im ersten Prozess geglaubt. Der Beweisantrag der Verteidigerin Regina Rick auf ein aussagepsychologisches Gutachten wurde abgelehnt. Erst im zweiten Prozess sprach ein entsprechendes Gutachten der Aussage dieses Zeugen jede Glaubhaftigkeit ab.

Zur Vorbereitung des zweiten Prozesses hatte die nun neu zuständige Jugendkammer ein solches Gutachten beauftragt. Sofort nach Vorliegen des schriftlichen Gutachtens wurde der Haftbefehl aufgehoben, weil damit kein dringender Tatverdacht mehr gegeben war.

Danach begann der zweite Prozess, der mit einem Freispruch endete.


Fatale Fehler

Falsch gestellt wurden die Weichen bereits ganz zu Anfang der Ermittlungen: eine voreilige Festlegung auf ein Verbrechen, eine lückenhafte und fehlerbehaftete Begutachtung durch die Münchener Rechtsmedizin, eine fehlgeleitete Operative Fallanalyse mit irreführendem Täterprofil sowie die daraus resultierende Lückenhaftigkeit der folgenden Ermittlungen.

Von der Polizei wurde der spätere Angeklagte zweimal als Zeuge vernommen. Spätestens bei der zweiten Vernehmung musste die Polizei, der Art der Fragen nach zu urteilen, wohl einen konkreten Verdacht gegen ihn gehabt haben. Eine Belehrung als Beschuldigter aber war unterblieben.

Der erst spät im laufenden ersten Prozess auf Antrag der Verteidigerin Rick vom Gericht beauftragte hydromechanische Gutachter schließlich arbeitete unter großem Zeitdruck, gelenkt von der befangenen Vorsitzenden und weitgehend nach Aktenlage unter Verzicht auf detaillierte Ortskenntnis. Zum Verlust der Kleidung des Opfers in der reißenden Strömung entwickelte er in Unkenntnis einschlägiger Fachmeinungen abenteuerliche Sichtweisen, die die Theorie eines Verbrechens stützen sollten.

Den Vogel aber schießt die Rosenheimer Polizei ab, die entlastende Beweismittel unterdrückte – so geschehen mit Chat-Nachrichten aus dem sichergestellten Handy der Schulfreundin. Diese Nachrichten sowie die Aussage einer weiteren Zeugin offenbaren den Irrtum der Schulfreundin. Ihren Irrtum hatte die Schulfreundin in ihrem privaten Umfeld verbreitet, nur nicht gegenüber Polizei, StA und Gericht – mit fatalen Folgen. Nach dem Willen der Rosenheimer Polizei sollte dies wohl auch so bleiben. Unfassbar!


Zeugenbeeinflussung und Lügen

Zahlreiche Zeugen aus dem Umfeld des Angeklagten (darunter auch die Schwester und die Mutter der Schulfreundin) zeigten im ersten Prozess erhebliche Belastungstendenzen. Zunächst hatten sich diese Zeugen noch auf die Seite des Angeklagten gestellt, hätten ihn am liebsten aus der U-Haft befreien wollen. Kurze Zeit später – nachdem der Angeklagte vor allem in den lokalen Medien rücksichtslos vorverurteilt wurde – hätten dieselben Zeugen ihn am liebsten in der U-Haft besucht, um ihm den Hals umzudrehen. Weil er ja ein Mörder sei.

Federführend in der Vorverurteilung waren das Oberbayerische Volksblatt, die Passauer Neue Presse und eine im Chiemgau ansässige Journalistin der Münchener Abendzeitung. Auch die Bild-Zeitung war zunächst beteiligt. Entsprechend fiel das Echo in Leserkommentaren, auf YouTube, in Social Media und in Kriminalforen aus.

Erst im zweiten Prozess konnte das perfide Geflecht aus Irrtümern, Unwahrheiten und Lügen, bis hin zu Absprachen über Falschaussagen, mit akribischer Präzision entflochten und aufgedeckt werden – bis am Ende kein einziges belastendes Indiz mehr übrig geblieben und der Angeklagte freizusprechen war.

Noch heute argwöhnen neunmalkluge Stammtisch-Verurteiler, der rechtskräftig Freigesprochene sei trotzdem schuldig. Erschreckend, wie lange die vorverurteilende Hetze nachhallt!


Toxische Atmosphäre

Anders als im Fabian-Prozess war das Klima im ersten Eiskeller-Prozess nachhaltig vergiftet – nachdem in der laufenden Hauptverhandlung ab dem 11. Sitzungstag überraschend Regina Rick als Wahlverteidigerin hinzutrat.

Von der Vorsitzenden Richterin und von der Presse wurde RAin Rick öffentlich beleidigt und diffamiert, vom Nebenklagevertreter mit haltlosen Strafanzeigen überzogen und vom Rosenheimer Polizeipräsidenten mit rechtlichen Schritten bedroht. Zeitweilen laut wurde der Sitzungsvertreter der StA, wütend knallte er die Akten auf den Tisch.

Tatsächlich ist RAin Rick entschlossen, zielstrebig und durchsetzungsstark. Genau dies sind die Eigenschaften, die ein Mandant von seinem Verteidiger erwarten darf. Von einer wildgewordenen Furie, die auf einem Besen reitet, reden nur diejenigen, die Ricks Intelligenz, Ausdauer und Fachkompetenz fürchten (müssen).


Videos

Die Pressekonferenz der Verteidiger Rick und Dr. Georg vor dem Gerichtsgebäude nach dem Freispruch am 25.11.2025 (4:46 Min.) zeigt das Oberbayerische Volksblatt:
https://c.platform-media.net/video/cre_ ... d1b2d.m3u8

Quelle: OVB am 27.11.2025
https://www.ippen.media/netzwerk/lokale ... 58352.html

Der Beitrag von Spiegel-TV vom 28.01.2026 (16:05 Min.) fasst den Fall in seinen wesentlichen Zügen kurz zusammen. Auch RAin Rick kommt darin zu Wort:
https://youtu.be/KBdy9gTnIMg

Zur dreiteiligen ARD-Doku von Meike Pommer geht‘s hier (insgesamt ca. 104 Min., verfügbar bis 25.01.2028):
https://www.ardmediathek.de/serie/Y3JpZ ... 5kZS81MTYz
viewtopic.php?p=319525#p319525


Pressespiegel zum zweiten Prozess

Wer sich näher für den zweiten Eiskeller-Prozess interessiert, kann hier die Pressespiegel zu den einzelnen Sitzungstagen nachlesen:

► 1.–10. Sitzungstag:
viewtopic.php?p=306469#p306469

► 11. Sitzungstag:
viewtopic.php?p=308962#p308962

► 12. Sitzungstag:
viewtopic.php?p=309144#p309144

► 13. Sitzungstag, Freispruch:
viewtopic.php?p=311137#p311137
viewtopic.php?p=311138#p311138


Gerichtliche Entscheidungen

► LG Traunstein, Urteil vom 19.03.2024:
https://www.gesetze-bayern.de/Content/D ... 24-N-26699

► BGH, Beschluss vom 01.04.2025:
https://www.hrr-strafrecht.de/1/24/1-434-24.php

► LG Traunstein, Urteil vom 25.11.2025:
https://www.gesetze-bayern.de/Content/D ... 25-N-50171


Wikipedia

Nicht ganz astrein präsentiert sich der Wikipedia-Artikel zum Eiskeller-Fall:
https://de.wikipedia.org/wiki/Todesfall ... %C3%B6rndl


Ausblick

Im Wege einer Amtshaftungsklage will RAin Rick für ihren Mandanten zivilrechtliche Ansprüche auf Schadenersatz und Schmerzensgeld gegen den Freistaat Bayern (vertr. d. d. Staatsminister des Inneren, dieser vertr. d. d. Präsidenten des PP Oberbayern Süd) durchsetzen. Im Raum steht die schuldhafte Verletzung der Amtspflichten von Beamten der Rosenheimer Polizei, etwa durch Unterdrückung entlastender Beweismittel. Diese Ansprüche können weit über die nach dem StrEG zu gewährende Haftentschädigung hinausreichen. Näheres ist derzeit noch nicht öffentlich bekannt.
Sway
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Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

Ungelesener Beitrag von Sway »

Heckengäu hat geschrieben: ↑Freitag, 16. Oktober 2026, 17:32:08 Aus dem Nachbarthread
Ist denn bekannt wodurch Fabian sich diese Schramme zugezogen hat? Er wird wohl ca. 5 Jahre jung gewesen sein
Oder ist es doch eine Haarsträhne weil gerade der Bereich oberhalb des Ohres etwas unscharf wirkt :?
fsk.png

Eindeutig Haarsträhne. Da ist so ein Weichfilter drauf, ne Narbe hätte man wegretouchiert, wenn man schon ein Bild bearbeitet.

/edit

Wobei die Haarsträhne so deplatziert wirkt,.. fast wie reinretouchiert/korrigiert/gestempelt. Die könnte ne Vervielfältigung der oben drüber sein.
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Pentax77
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Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

Ungelesener Beitrag von Pentax77 »

Gastikus hat geschrieben: ↑Freitag, 16. Oktober 2026, 16:41:14 timeline
2025-08-09: F hat erstmalig wieder Kontakt zu MR nach über 1,5 Jahren. GH vermutet dahinter Verschwörung gegen sich, spricht DL in Textnachricht auf "falsche Spiele" ggü. ihr an und fragt direkt "Was spielt Fabian für ein Spiel?“
Woher kommt das genaue Datum?

Es ist schon sehr merkwürdig wenn dem so ist. 9.8.25 hat Fabian plötzlich wieder Bock auf seinen Vater, nachdem er ihn seit er gut 6 1/2 ist, also über anderthalb Jahre, eher Richtung 2, nicht gesehen hatte. Mit Gina+J jedoch immer mal wieder. Auch am 12.8.25 als sie baden waren.

Am 13.8. soll dann die Trennung gewesen sein? Gerade mal 4 Tage danach.

Was da wirklich los war weiß irgendwie keiner so richtig. Auch die Sprachnachrichten von Gina an Dorina nach dem Ausflugstag deuten auf nichts hin. Da war alles paletti, schöner Tag, kein Ärger.

Dann folgen zwei Suizidversuche, Ernsthaftigkeit hin oder her:

2025-08-16: G versucht sich mittels Tabletten zu suizidieren, wird vom Zeugen JM aus dem Krankenhaus abgeholt
2025-08-21: M schreibt einem Freund dass er G bewusslos und blutend im Stall gefunden hätte. Bezweifelt aber Ernsthaftigkeit

Und wieso findet Matthias Gina blutend im Stall? Ich denke die waren getrennt?

Einmal war doch J zu Olaf gerannt und hat ihn um Hilfe gebeten weil 'was mit Mama war'.
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Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

Ungelesener Beitrag von Gastikus »

Pentax77 hat geschrieben: ↑Freitag, 16. Oktober 2026, 18:04:57 Woher kommt das genaue Datum?
[...]
Einmal war doch J zu Olaf gerannt und hat ihn um Hilfe gebeten weil 'was mit Mama war'.
Bild
Prozesstag 27. Das Datum steht dort im Ticker. Die RTL Chronologie nennt auch den 09.08.2025. DL:
„Ich habe ihm nie verboten, Kontakt mit Matthias zu haben.“
https://www.rtl.de/news/chronologie-zum ... 27454.html
Also zum 09.08.2025 und 15.04.2023 findet man einiges wenn man sämtliche offizielle Ticker und Artikel durchgeht. Wichtige Daten in Bezug auf motivrelevante Indizien. Du kannst auch herrausfinden wie genau der Kontakt wieder zu stande kam wenn ich mich richtig erinnere ^^
Das mit Ginas Sohn ist korrekt. Mal die Berichterstattung zur Aussage von Olaf K. durchsuchen Prozesstag 12 – 16.06.2026
Heckengäu hat geschrieben: ↑Dienstag, 16. Juni 2026, 11:00:34Bild hat geschrieben:
16.06.2026 - 10:52 Uhr
Zeuge zieht Augenbraue hoch bei Testament-Frage

Gina H.’s Nachbar und, nach eigener Aussage, enger Freund, zieht bei der Frage des Richters zum Testament, das sich Gina H. am Tag vor Fabians Verschwinden heruntergeladen hatte, die Augenbraue hoch: „Davon weiß ich nichts. Vom Testament hat sie immer wieder mal gesprochen, davon weiß ich aber nichts. Das mit dem Suizid-Scheiß war ja alles vorher, als sie sich getrennt haben. Da kam J. (Sohn von Gina H.) und meinte, ich soll rüberkommen. Er sagte: ,Mutti sitzt da und weint.’ Da lag sie vor dem Pferdestall, ich habe den Notarzt gerufen und J. zu mir genommen. Da ist sie nur komplett zusammengebrochen. Als sie sich selbst verletzt hatte, das war ein anderes Mal vorher, da hatte sie ihre Arme selbst verletzt.“

Das habe sie wegen der Trennung gemacht. „Sie hat sich Sorgen gemacht, wie es weitergeht mit der Technik und finanziell.“
🔒 „Ich werde ihm bestimmt nicht alles auf die Nase binden, weil das wird die Polizei nicht rausgeben solche Infos.“ 🔒
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