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Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

Verfasst: Montag, 07. September 2026, 12:10:01
von Sronson
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Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

Verfasst: Montag, 07. September 2026, 12:41:59
von Gastleser
Anna17 hat geschrieben: Sonntag, 06. September 2026, 18:44:15Habe nie behauptet zitierfähig zu sein, geschweige denn, dass ich irgendwelche validen „Behauptungen“ aufgestellt hätte. Habe mehrfach erwähnt, dass ich absoluter „Laie“ bin. Meine Aussagen waren stets im Konjunktiv formuliert (zumindest habe ich mich um Formulierungen ausschließlich im Konjunktiv bemüht), und sind lediglich als Fragen in den Raum gestellt worden. Andere Aussagen wurden meinerseits durchaus durch Quellen belegt.
Mit welchen Quellenangaben hast Du etwas belegt?

Beispielsweise @Anna17, das BjagdG und der Blattfang:
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Anna17 hat geschrieben: Donnerstag, 27. August 2026, 11:24:46 Ich komme einfach nicht umhin, mir bei der vorgenommenen “Abschlachtung” die Handschrift eines erfahrenen Jägers vorzustellen.

In der Darstellung des Gerichtsmediziners, sowie des Brandschutzexperten wurden Tiere als Beispiele hinzugezogen. Einmal wegen der Wucht, die erforderlich gewesen sein muss, am Bsp. der Schweinehaut, zu der sicherlich “jeder” imstande gewesen wäre […..]

Befasst man sich dann in Folge mit dem BJagdG kommt man automatisch auf andere Paragraphen, die ausschließlich auf die Tötung von Tieren mittels Messer ohne innere Einblutungen (!) ausgelegt sind.

So z.B. das sog. “Abfangen” bzw. den sog. “Blattfang”. Google-KI:
Beim Abfangen führt der Jäger ein Messer (Abfangmesser oder Saufänger) hinter dem Vorderlauf (dem „Blatt“) des Tieres im 45-Grad-Winkel in den Brustkorb ein. Das Messer durchtrennt die großen Herzgefäße oder das Herz selbst und öffnet die Lunge. Durch das anschließende Erweitern der Wunde strömt Luft in den Brustkorb (Kollaps der Lunge), was zusammen mit dem massiven inneren Blutverlust zu einem schlagartigen Abfall des Blutdrucks und sofortiger Bewusstlosigkeit führt.

Auch hier: Die Messerstiche trafen Herz, Lunge und Leber, d. h. Brust- und oberen Bauchraum (Thorax und Abdomen).
[…..]
Gastleser hat geschrieben: Donnerstag, 27. August 2026, 13:28:09 Das ist so nicht richtig. Eine Kritik an dem Gutachten halte ich mit diesen Mutmaßungen für nicht tragfähig.

Bei den von beschrieben Szenarien der KI verbleibt am liegenden Wild, „Stück“, das Blut bedingt durch die Schwerkraft in einer Körperhöhle, „Brusthöhle“ im Brustkorb, vergleichbar mit der Annahme im Gutachten. Erst nach drehen des Körpers kann das Blut ablaufen.
Das war lt. Gutachten und Spurenlage an Tümpel nicht der Fall, so dass es weitestgehend in der Brusthöhle verblieben ist.

Nach Tierschutzschlachtverordnung, und damit angelehnt an die Regelungen für die Jagd, Nachsuchen und Wildunfälle, ist die Methode „Ausbluten“, auch für die Fleischhygiene, die anerkannte und zu bevorzugende.

Kein signifikanter Blutaustritt ist auch bei Geschosspenetrationen zu beobachten, insbesondere wenn es keinen Ausschuss gab, oder ausschussseitig nur eine kleine kalibergroße Wunde ist. Eine kleine Bewegung reicht aus, dass die Lederhaut, „Fell“, „Decke“, „Schwarte“, durch leichte Verschiebung die Wundlöcher verschließt. Dann ist der permanent verbleibende Wundkanal „abgedichtet“.

Für Blutaustritt, Blutflussgeschwindigkeit, ist Blutdruck, Blut und eine Öffnung notwendig, damit es austreten kann. Dazu ist es erforderlich ein oder mehrere Gefäße zu öffnen und länger offen zu halten, damit sind Blutgefäße, Arterien, Venen, gemeint. Kapillar ist Austrittsdauer und Menge zu gering, um Verbluten zu bewirken.



Ein Beispiel für wenig bis keinen Blutaustritt ohne „Fachkenntnisse“ des Täters, Video und Auszüge aus dem Obduktionsbericht sind veröffentlicht worden:
https://de.wikipedia.org/wiki/T%C3%B6tu ... a_Zarutska

Anna17 hat geschrieben: Donnerstag, 27. August 2026, 16:35:30 Ebenfalls interessant, auch hierzu danke. Dennoch: “Blutspuren waren auch auf dem Zugboden nachweisbar”. Ich komme leider trotzdem nicht umhin eine Verbindung zum BJagdG und dem “Abfangen” bzw. dem sog. “Blattfang” herzustellen. Aber lassen wir das einfach mal als eine (möglicherweise?) komplett “krude” Hypothese dahin gestellt.
Anna17 hat geschrieben: Donnerstag, 27. August 2026, 21:36:27[…..]
Dazu habe ich bereits einiges gesagt bzw. geschrieben. Mit Vermutungen halte ich mich besser bedeckt, werde aber die Augen offen halten und mich weiterhin intensiv mit dem BJagdG befassen (interessant!). […..]

Gastleser hat geschrieben: Montag, 31. August 2026, 00:13:00 „Präzise“ ist daran nichts.

Triggerwarnung Pietät
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Zu wissenschaftlichen Zwecken:

2 von mindestens 6 sind Herzstiche (1 Beutel und 1 Kammer @Sronson?) nach Anklageschrift, eine Quote schlechter als 6x Münze werfen.

Das Herz hatte die Faustgröße des Opfers, ein sehr kleines Ziel, kegelförmig, im unteren Bereich über den Herzbeutel mit dem Zwerchfall verwachsen.

„Geschulte Personen“, besonders geschulte Personen, Sach- oder Fachkundige, Personen mit berufsbedingten Kenntnissen, Anatomiekundige, Metzger, Angler, „Planer“, ….. hätten es aufgrund ihrer Kenntnisse sehr wahrscheinlich unterlassen „6 gleichartige Stiche“, unter anderem quer in eine Rippe und durch das Brustbein, verteilt über „Brust- und Oberkörperbereich“, gegen das Opfer auszuführen.

„Erwartungswert“ für diese Personenkreise ist 1 bis 2 Wundkanäle, nicht 6 Stiche.
Anna17 hat geschrieben: Montag, 31. August 2026, 10:56:26 Durchaus präzise. Lt. den uns vorliegenden Aussagen / Tickern gezielt und treffsicher.

[…..]Absolut identischer Vorgang wie beim Abfangen bzw. Blattfang. Gezieltes Treffen von Herz und Lunge, Todesfolge: innere Blutungen (Verbluten in der Brusthöhle / im Brustkorb). Alles vorliegend (nachweislich) gegeben. […..]
Gastleser hat geschrieben: Montag, 31. August 2026, 12:18:31 […..]
@Anna17

Das ist so nicht richtig und wäre auch nicht Tierschutzgerecht.

Sehr vereinfachte und unvollständige Darstellung:
https://waidwissen.com/lexikon/blattfang

Empfehle dir den Kontakt zu einem bestätigten Nachsuchenführer in deinem Landkreis, vielleicht zeigt er dir die geeigneten Werkzeuge und wie so etwas praktisch umgesetzt wird, vielleicht hat er auch Videodokumentationen parat, die er zeigen möchte.
Anna17 hat geschrieben: Mittwoch, 02. September 2026, 09:59:42[…..]
Danke 🙏🏼. Es kann wirklich nicht schaden (rein interessehalber) mal im BJagdG nach den Stichworten “Abfangen” und “Blattfang” zu googeln 🤷🏻‍♀️.


Wenn man doch nur Mal die Tat an sich näher untersuchen würde… Ich komme davon einfach nicht ab, dass es ein JÄGER gewesen sein könnte. […..]
Gastleser hat geschrieben: Mittwoch, 02. September 2026, 10:21:36 […..]
Dazu lade ich dich und weitere Interessierte gerne ein:

Bitte im Bundesjagdgesetz nach den von @Anna17 genannten Stichworten suchen!

„Bundesjagdgesetz, Gesamtausgabe
https://www.gesetze-im-internet.de/bjag ... 00952.html

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Und anschließend bitte @Anna17 Kommunikationsstrategie diskutieren.

Sonstige Bemerkungen:
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Anna17 hat geschrieben: Freitag, 28. August 2026, 20:18:37 Ich schreibe stets im Konjunktiv (bemühe mich zumindest).
Anna17 hat geschrieben: Freitag, 28. August 2026, 12:09:00 Komplett richtig 👏🏼👏🏼👏🏼, liebe Sronson. Dann noch den “Oberschwurbler” Markus Rahmsdorf als Quelle hinzuzuziehen 🤯. Absolutes “No-Go”.
Anna17 hat geschrieben: Montag, 31. August 2026, 20:15:44 Über alternative Motive mache ich mir tatsächlich bis heute noch Gedanken, aber das tun scheinbar hier im Forum nur „Dumme“. Schade eigentlich.


Deine Kommunikationsstrategie erinnert mich daran:
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Desinformation ist für manche Influencerinnen und Influencer sowie Aktivistinnen und Aktivisten ein bedeutsamer Teil ihres Contents geworden. Solche Accounts spielen damit eine zunehmend gewichtige Rolle bei der Verbreitung von Desinformation. […..]

Akteure nutzen diese und weitere Mittel zur „Informationswäsche“. Hierbei soll die Herkunft einer Desinformation verschleiert und zugleich einem Urheber mit vermeintlicher Legitimität und Glaubwürdigkeit zugeschrieben werden. […..]

Statt dass ein Desinformationsakteur seine Behauptung direkt über eigene Accounts veröffentlicht, wird die Desinformation gleichsam über Bande in den Informationsraum gespielt.[…..]

Im Zuge der umgreifenden Digitalisierung und Vernetzung der Gesellschaft und der breiten medialen Erreichbarkeit von einzelnen Personen und Zielgruppen hat sich das Potenzial der Einflussnahme heutzutage im Vergleich zu der Zeit des Wirkens des MfS drastisch erhöht.[…..]

Andererseits versuchen die Urheber ihre Herkunft zu verschleiern und lassen unterschiedliche Akteure im Sinne des Urhebers auftreten. Darüber hinaus spielen die sozialen Medien eine gewichtige Rolle. Dort wird Desinformation schnell und ressourcenarm von vielen Usern weitergeleitet, geliked und kommentiert, sodass eine ursprüngliche Herkunft nicht direkt ersichtlich ist.[…..]

https://www.verfassungsschutz.de/Shared ... ation.html
Beabsichtigt wird eine Verwirrung der Öffentlichkeit über die Faktenlage, Beeinflussung der öffentlichen Meinungsbildung, Verschleierung und Ablenkung von eigenen Aktivitäten, Emotionalisierung von kontroversen Debatten, Verstärkung gesellschaftlicher Spannungen und/oder das Schüren von Misstrauen in staatliche Institutionen und Regierungshandeln, mit dem Ziel der Stärkung der eigenen Position und Durchsetzung eigener Interessen.

https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/schw ... ohung.html
Gegen gezielte Falschinformationen können alle etwas tun

Praktische Tipps zum Erkennen von falschen und irreführenden Informationen
  • Hinterfragen Sie Inhalte kritisch, statt weiterzuleiten.
  • Informieren Sie sich aus zuverlässigen Quellen und gleichen Sie diese mit weiteren Quellen ab.
Manipulierte oder gefälschte Informationen und Bildmaterialien zu erkennen, ist nicht immer leicht. Nutzen Sie Faktenchecks.

https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/schw ... ohung.html
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Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

Verfasst: Montag, 07. September 2026, 13:08:38
von Gastikus
01.07.2026 - 14:38 Uhr
Telefonliste für den Richter?

Habetha spricht außerdem einen Vorfall vom 4. Mai an. Damals habe Matthias R. von der Zeugin eine Telefonliste aller Mitarbeiter verlangt.

„Er wollte die für den Richter“, berichtet die Zeugin. Sie habe das jedoch aus Datenschutzgründen abgelehnt. „Der Richter hat sich aber nicht gemeldet.“
Matthias R. ist doch derjenige, der ein Verfahren wegen Falschaussage an der Backe hat, richtig?
Wurde das eigentlich aufgeklärt, wieso Matthias R. im Namen des Richters eine Telefonliste aller Mitarbeiter seines Arbeitgebers verlangt hat, obwohl der Richter offenbar gar kein Interesse hatte bzw. gar nicht Matthias R. beauftragt hat? Wozu diese Lüge? Wollte Matthias R. Telefonstreiche spielen?
Matthias R. war am 30.04. und 05.05. im Zeugenstand. Also hat er einen Tag vor dem 3. Verhandlungstag eine Telefonliste (für sich) verlangt

Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

Verfasst: Montag, 07. September 2026, 14:09:58
von HE_Gffnkkd
Pentax77 hat geschrieben: Montag, 07. September 2026, 09:38:45 [Man] erkennt [...] da schnell, dass sich da zwar mit dem ach so befreiten Denken immer ein kleiner Teil beantworten ließe, aber niemals das gesamte Tatgeschehen, man stößt zwangsläufig in eine Sackgasse. [...]

Wenn man jede tolle neue Erkenntnis mit der ganzen bekannten Kommunikation (und anderen bekannten Hinweisen aus dem Verfahren) abgleicht, löst sich vieles dieser Ideen in Luft auf.
Genau so sehe ich das auch.
So gut wie alle Alternativtheorien oder vermeintliche Zweifel, die hier bisher vorgetragen wurden, beziehen sich nur auf einen ganz kleinen Teilaspekt des Falls und werden regelmäßig isoliert vom Gesamtkontext betrachtet und vorgetragen.
Was den jeweils vorgetragenen Punkt angeht, kann man da zwar isoliert betrachtet sicherlich häufig sagen "fair enough", aber sobald man anfängt die Implikationen, die sich aus der Alternative ergeben würden, ernsthaft zu durchdenken, kommt man meines Erachtens früher oder später an einen Punkt, wo etwas nicht zu dem Stand der Beweisaufnahme passt, man keine plausible Erklärung mehr findet oder man gezwungen ist, völlig unwahrscheinliche Erklärungen hinzuzuziehen.

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Kalle hat geschrieben: Montag, 07. September 2026, 10:22:54 Widerspruchssachverhalte jetzt in blau
Maria hat geschrieben: Montag, 07. September 2026, 10:29:37 Dann hätten sich allerdings vier Menschen unabhängig voneinander im Tag vertan.
SonntagsGast hat geschrieben: Montag, 07. September 2026, 12:07:45 Fünf.
Jens Schw. hat [...]
Hier mal meine Einschätzung zu den Zeugenaussagen, die im scheinbaren Widerspruch zur Anklage stehen:

Die Tatsache, dass das Gericht oder genauer gesagt Herr Schütt als vorsitzender Richter all diese Zeugen gar nicht oder nur aufgrund von Beweisanträgen, die die Verteidigung gestellt hat, als Zeugen geladen hat, spricht bereits Bände.
Gemäß § 244 Absatz 2 StPO wäre Herr Schütt nämlich dazu verpflichtet gewesen, diese Zeugen auch ohne Antrag der Verteidigung zu laden, wenn er bei Durchsicht der Akten auch nur ansatzweisen gedacht hätte, dass diese Beobachtungen Gina ernsthaft entlasten könnten.
Spoiler
Strafprozeßordnung (StPO)
§ 244 Beweisaufnahme; Untersuchungsgrundsatz; Ablehnung von Beweisanträgen
[...]
(2) Das Gericht hat zur Erforschung der Wahrheit die Beweisaufnahme von Amts wegen auf ALLE Tatsachen und Beweismittel zu erstrecken, die für die Entscheidung von Bedeutung sind.

[Hervorhebungen von mir]

Da Herr Schütt meiner Meinung nach als Richter extremst gewissenhaft und fair agiert, lässt sich daraus ableiten, dass
1) er die Beobachtungen, der Zeugen, die bis jetzt noch nicht geladen wurden (Dönermann + 14 jähriges Mädchen) als unglaubhaft einstuft
2) er die Beobachtungen der kindlichen Zeugen, zumindest vor deren Aussage auf Basis der Aktenlage, als unglaubhaft eingestuft hat
(ob er seine Meinung hier nach Aussage der Zeugen geändert haben könnte, kann jeder für sich selbst beurteilen. Ich persönlich wage das aber stark zu bezweifeln und gehe davon aus, dass er sich in seiner Ersteinschätzung bestätigt gesehen haben wird)