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Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

Verfasst: Samstag, 17. Oktober 2026, 01:36:57
von Sronson
Spekulatiant hat geschrieben: ↑Samstag, 17. Oktober 2026, 01:00:38 "Hast du vielleicht auch Samstagabend Beobachtungen gemacht, als du in Klein Upahl warst"
[…]
WIESO FRAGT SIE DANN EXPLIZIT nach dem Samstag in KLEIN Upahl, denn der 18. , an dem das Video angeblich hochgeladen wurde, WAR SAMSTAG.
Das ist aus dem Zusammenhang gerissen, denn sie fragte zuvor:
Wer hat letzte Woche Freitag, Samstag, Sonntag, wer hat da Beobachtungen gemacht, wer hat von euch Beobachtungen gemacht, vielleicht auch in Klein Upahl oder in Groß Upahl.
Wie soll sie es denn sonst formulieren, wenn sie nach Beobachtungen fragen möchte, die am Freitag, Samstag und Sonntag der vorherigen Woche gemacht wurden?

Zum damaligen Zeitpunkt waren der mutmaßliche Tat- & Nachtverlauf doch noch gar nicht ermittelt. Man kannte den Leichenfundort und ein vom Pathologen berechnetes, nicht tagesgenaues Sterbedatum. Die Feuerfotos der Reiterin wurden den Ermittlern am 15.10. übergeben und waren zum Zeitpunkt von Raffaelas Post sicherlich noch nicht ausgewertet. Dasselbe gilt für die Aufzeichnungen der Überwachungskameras und die Handydaten der nunmehr Angeklagten. Selbstverständlich machte es Sinn, nach diesen 3 Tagen zu fragen.

Es ist mMn eine falsche Herangehensweise, diesen Aufruf anhand des heutigen Ermittlungsstandes zu bewerten.

Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

Verfasst: Samstag, 17. Oktober 2026, 02:58:42
von Catch22
Sronson hat geschrieben: ↑Freitag, 16. Oktober 2026, 22:29:46 Es geht um eine Faser, die auf dem Rücksitz von Ginas PickUp gefunden wurde. Diese Faser könnte zu einem Pullover Fabians gehören, den er erst nach dem letzten Kontakt zu Gina bekommen hat. Bei dem Pulli handelt sich um ein Massenprodukt.
„Könnte“ und „Massenprodukt“ erscheinen sehr vage und wenig tragfähig.

Besaß der Sohn von Gina H. im fraglichen Zeitraum ebenfalls einen solchen Pullover? Wurde dieser Pullover auch in Größen für Erwachsene verkauft?


Mich dünkt, als könnte RA Ohm recht behalten, als er am 26.03.2026 dem „Spiegel“ gegenüber äußerte, die Anklage begründe „keinen für eine Verurteilung erforderlichen Tatverdacht“. Die Indizienkette sei gewichtig, aber lückenhaft und angreifbar, heißt es weiter (siehe hier, letzte Zitatbox mit einleitendem Vorspanntext).

Sronson hat geschrieben: ↑Freitag, 16. Oktober 2026, 23:14:11 Ich bleibe allerdings bei meiner Meinung, dass die beiden Fälle nicht vergleichbar sind, nur weil es sich um Indizienprozesse handelt. …

—> Aus der Gesamtheit der Indizien ergibt sich mMn ein völlig anderes Bild als im Eiskellerfall.
Zwei Fälle lassen sich niemals 1:1 miteinander vergleichen. Niemand behauptet, RA Ohm hätte dies getan. Auch ich tue das nicht. Auf einer Abstraktionsebene (!) allerdings lassen sich etliche Gemeinsamkeiten erkennen.
Sronson hat geschrieben: ↑Freitag, 16. Oktober 2026, 23:14:11 Ohms Vergleich der beiden Fälle kann man daher nur als reißerisch & unanständig bewerten.
Mitnichten. Zu mahnen, mit dem Fabian-Prozess „nicht einen zweiten Eiskeller-Fall zu bekommen“, ist das gute Recht eines Strafverteidigers – auch wenn es manchem nicht gefällt.

Sronson hat geschrieben: ↑Samstag, 17. Oktober 2026, 00:01:13 Doch grundsätzlich gilt: Nicht jede Person, der die vorgeworfene Tat nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden kann, ist zwangsläufig unschuldig.
Sehnsucht nach dem Mittelalter? Nach Hexenverbrennung? „Grundsätzlich“ und immer bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung. Alles andere wäre Lynchjustiz abseits aller Rechtsstaatlichkeit!

Bei der Vorstellung, selbst zu Unrecht einer Straftat beschuldigt zu werden, versagen leider allzu oft die eigene Vorstellungskraft und Empathiefähigkeit.

Gastleser hat geschrieben: ↑Freitag, 16. Oktober 2026, 23:26:54 Ergänzend, Korrektur: Die Beweisaufnahme ist nicht abgeschlossen
Danke! Verwirrende und widersprüchliche Berichte. Eine mögliche Erklärung:

Spoiler – hier klicken!

Vermutlich ist nur die von Amts wegen vorgesehene Beweisaufnahme beendet. Nach deren Abschluss kann der Vorsitzende eine Frist setzen, innerhalb der letzte Beweisanträge gestellt werden können (§ 244 Abs. 6 Satz 3 StPO). Weil bereits am kommenden Sitzungstag mit den Plädoyers gerechnet wird, dürfte zu Beginn der Sitzung vielleicht noch der eine oder andere Beweisantrag gestellt und darüber (wahrscheinlich ablehnend) entschieden werden. Dann könnte nach kurzer Zeit die Beweisaufnahme endgültig geschlossen und mit den Plädoyers begonnen werden.

Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

Verfasst: Samstag, 17. Oktober 2026, 03:37:43
von Sronson
Catch22 hat geschrieben: ↑Samstag, 17. Oktober 2026, 02:58:42Sehnsucht nach dem Mittelalter? Nach Hexenverbrennung? „Grundsätzlich“ und immer bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung. Alles andere wäre Lynchjustiz abseits aller Rechtsstaatlichkeit!

Bei der Vorstellung, selbst unschuldig einer Straftat beschuldigt zu werden, versagen leider allzu oft die eigene Vorstellungskraft und Empathiefähigkeit.
Nirgends habe ich gefordert, jmd. ohne ausreichenden Schuldnachweis zu verurteilen & zu bestrafen. Bitte lege mir keine Aussagen in den Mund, die ich nicht getätigt habe! Das ist eine ziemlich unfaire Diskussionsweise.

Du vermischst hier 2 völlig unterschiedliche Fragen:
1) Darf jmd. wegen einer Straftat verurteilt werden, wenn seine Schuld nicht zweifelsfrei bewiesen ist? —> Nein.
2) Ist jmd. zwangsläufig unschuldig, wenn sich seine Schuld nicht zweifelsfrei nachweisen lässt? —> Auch nein.
Die Unschuldsvermutung sagt nämlich nichts darüber aus, was tatsächlich geschehen ist, sondern lediglich darüber, wie eine beschuldigte Person im rechtlichen Sinne zu behandeln ist. Das sollte man klar trennen!

Man könnte übrigens auch sagen: Bei der Vorstellung, einen geliebten Menschen durch einen Mord zu verlieren und erleben zu müssen, dass der Täter nicht zur Rechenschaft gezogen wird, versagen leider allzu oft die eigene Vorstellungskraft & Empathiefähigkeit.
Catch22 hat geschrieben: ↑Samstag, 17. Oktober 2026, 02:58:42 Mich dünkt, als könnte RA Ohm recht behalten, als er am 26.03.2026 dem „Spiegel“ gegenüber äußerte, die Anklage begründe „keinen für eine Verurteilung erforderlichen Tatverdacht“. Die Indizienkette sei gewichtig, aber lückenhaft und angreifbar, heißt es weiter
Zwischen dem 26.03.2026 und heute liegen 31 Verhandlungstage. Hast du diese denn per Liveticker verfolgt?

Würde Ohm die Indizienkette weiterhin für lückenhaft & angreifbar halten und keinen für eine Verurteilung erforderlichen Tatverdacht sehen, hätte er seine Mandantin wohl kaum auf eine Verurteilung vorbereitet.
Catch22 hat geschrieben: ↑Samstag, 17. Oktober 2026, 02:58:42Mitnichten. Zu mahnen, mit dem Fabian-Prozess „nicht einen zweiten Eiskeller-Fall zu bekommen“, ist das gute Recht eines Strafverteidigers – auch wenn es manchem nicht gefällt.
Ein guter Strafverteidiger zeichnet sich mMn nicht dadurch aus, was er gegenüber Zeitungen sagt, sondern dadurch, wie er seine Mandantin vor Gericht verteidigt.

Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

Verfasst: Samstag, 17. Oktober 2026, 04:52:49
von Catch22
@Sronson

Wissen zu wollen, jemand sei schuldig, obwohl sich dessen Schuld nicht ohne vernünftige Zweifel beweisen lässt, ist anmaßend und ehrverletzend.

Täter ist oft genug nicht derjenige, den man dafür hält.

Nicht gegenüber der Presse, sondern bei Gericht fiel RA Ohms Äußerung zum Eiskeller-Fall – also sehr wohl in Wahrnehmung seiner Aufgaben als Strafverteidiger.