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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Verfasst: Sonntag, 04. Februar 2024, 17:08:08
von Catch22
Gast100 hat geschrieben: Samstag, 03. Februar 2024, 17:55:16 … Ich war vor etwa einem Jahr am Seilbahnparkplatz. Es gibt dort ganz sicher (beidseitig) keine Parkbank.
Ich vermute, dass Du damit den Grünstreifen entlang des Bärbachs meinst. Danke für die Info!

Geht man von den Mantrailern aus, wäre damit eine Spur vom Hofbichl direkt an den Bärbach auszuschließen. Die Spur dürfte vom Hofbichl zu einer der Bänke jenseits der Verkehrsinsel geführt haben – und erst von dort (wenn überhaupt) in abgeschwächter Form zum Bärbach.

Pole1 hat geschrieben: Sonntag, 04. Februar 2024, 01:10:08 Ich habe … das Gefühl … dass sie in den Bach geflogen ist, während sie den Anruf … gemacht hat, dann aufgelegt hat, um klarzukommen. Dann fliegt ihr das Handy … in den Bach und sie irrt umher …, dabei sieht sie jemand (auf dem Bänkle …), der diese … Situation ausnutzt und die Tat geschieht. …
Meinst Du: Eiskeller → Brückerl → Hofbichl → Parkbank → Bärbach? Eine Begegnung mit einem Täter und eine Gewalttat erst an der Parkbank?

Warum aber ist die Spur von der Sitzbank zum Bärbach dann deutlich abgeschwächt? Dazu hätte ein Täter sein Opfer m. E. getragen oder in einem Fahrzeug transportiert haben müssen.

Hanna verbrachte die Semesterferien in Aschau neben Ferienjob und Famulatur auch mit Freizeit. Vielleicht hielt sie sich auch mal auf dem Seilbahnparkplatz bei den Sitzbänken auf und die Mantrailer waren später (so ungewöhnlich das wäre) von den älteren Spuren irritiert.

Aus dem Mysterium der Geruchsspuren werde ich nicht schlau, erst recht nicht, wenn ich die Spur zum Brückerl einbeziehe. Weder bzgl. eines Gewalttat- noch eines Unfallszenarios. Es würde mich wundern, wenn das Gericht eine der Geruchsspuren seiner Entscheidung zugrundelegen würde (egal in welche Richtung das Gericht entscheiden wird), zumal keine davon durch einen zweiten Hund bestätigt wurde.

Pole1 hat geschrieben: Sonntag, 04. Februar 2024, 01:10:08 … Am ehesten ist die Person … auf der Druchreise …
Überprüft hat die Soko Hunderte Eiskeller-Gäste (zwangsläufig nicht ganz vollzählig) und ca. 300 Personen aus Hannas persönlichem Umfeld. Falls dabei niemand durchs Raster gefallen ist und Sebastian ebenso wie ein Unfall ausscheiden sollten, bliebe freilich nicht mehr viel übrig. Ein Hotelgast, der nächtens aus seinem Nichtraucherzimmer getrieben wurde, um im Nieselregen auf einer Parkbank eine zu rauchen? Hotelgäste sind durch den Hotelier meldepflichtig und es würde mich wundern, wenn diesbzgl. keine Überprüfungen stattgefunden hätten.

Ein Druchreisender im direkten Wortsinne allerdings wäre nicht erfasst worden. Und ein spontaner Halt auf dem Seilbahnparkplatz (etwa zum Austreten) wäre mitten in der Nacht kaum jemandem aufgefallen.

Gleichwohl ist vor allem ohne eine Parkbank am Bärbach ein Weg Hannas vom Brückerl zurück zum Seilbahnparkplatz, der allein der Mantrailer wegen in den Blick gerückt war, nach unserem Kenntnisstand wenig nachvollziehbar und kaum plausibel.

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Verfasst: Sonntag, 04. Februar 2024, 18:55:10
von Gast0815
Catch22 hat geschrieben: Sonntag, 04. Februar 2024, 17:08:08Überprüft hat die Soko Hunderte Eiskeller-Gäste (zwangsläufig nicht ganz vollzählig) und ca. 300 Personen aus Hannas persönlichem Umfeld. Falls dabei niemand durchs Raster gefallen ist und Sebastian ebenso wie ein Unfall ausscheiden sollten, bliebe freilich nicht mehr viel übrig.
Man sollte sich da nichts vormachen. Eine solche Überprüfung hat ihre Grenzen. Nicht alle werden da ein Alibi aufweisen können, das ist bei der Menge der zu überprüfenden Personen gar nicht machbar. Und ein fehlendes Alibi dürfte für einen Anfangsverdacht auch gar nicht ausreichen.

Nehmen wir mal an, dass die Aussgen von Verena und Co. nicht erfolgt wären, dann sähe es so aus:

Der Angeklagte wäre passend zur Laufstrecke ca. 2:32 beim Haus gewesen und hätte sich nach dem Zurrechtmachen sich um 2:42 mit dem Strategiespiel begonnen.

Nicht wirklich auffällig. Klar, rein theoretisch könnte man mit etwas weltfremden Annahmen dann immer noch einen Tatbeteiligunmg mit einem sehr kleinen Zeitfenster konstruieren, aber allein diese Möglcihkeit würde wahrscheinlich nichtmal einen Anfangsverdacht begründen können.

Wenn man sich das bewusst macht, ist klar, warum nun die StA/Aßbichler genau dieses Beinnahe-Alibi durch einen Hausdurchsuchung gerne aus der Welt schaffen will.

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Verfasst: Sonntag, 04. Februar 2024, 21:40:39
von Catch22
gastxyz..me hat geschrieben: Sonntag, 04. Februar 2024, 00:22:04 … bei freispruch müsste man weiter nach dem täter suchen. … der jogger MUSS verurteilt werden, damit die sache vom tisch ist. …
Aufgaben von Judikative und Exekutive werden hier anscheinend vermischt. Das sollte in einem Rechtsstaat nicht passieren.

Womöglich einen Unfall ausgeschlossen und den Angeklagten freigesprochen zu haben und deshalb am Ende ohne einen Täter dazustehen, darf nicht das Problem eines Strafgerichts sein. Mit einem solchen Dilemma müssten sich die Strafverfolgungsbehörden (StA und Polizei) auseinandersetzen.

Das Gericht hat ausschließlich über die Schuld des Angeklagten zu entscheiden (Schuldspruch nur bei 4:1 oder 5:0 der Richterstimmen). In Rechtskraft eines Urteils erwächst nur der Urteilstenor, nicht auch der festgestellte Sachverhalt und die Entscheidungsgründe. Der Tenor beschränkt sich im Wesentlichen auf:
1. Der Angeklagte … ist schuldig eines Verbrechens des/der … nach §§ … StGB. Er wird verurteilt zu …
2. Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
oder
1. Der Angeklagte … wird vom Vorwurf eines Verbrechens des/der … nach §§ … StGB freigesprochen.
2. Die Kosten des Verfahrens trägt die Staatskasse.
Im Falle eines rechtskräftigen Freispruchs wäre wieder alles offen: Es bliebe den Strafverfolgungsbehörden unbenommen, ihre Auffassung zu überdenken, ein mögliches Unfallgeschehen erneut zu prüfen, ggf. zu bejahen und das Ermittlungsverfahren einzustellen. Oder sie würden weiter an einem Gewaltdelikt festhalten und in Richtung eines alternativen Täters ermitteln (jedoch nicht mehr gegen den Freigesprochenen). In keiner dieser Varianten möchte ich in der Haut des sachbearbeitenden StA stecken.

Weshalb eine Beziehungstat (im allerweitesten Sinne) ganz offensichtlich ausgeschlossen wurde, wurde nicht nach außen kommuniziert. Dies wäre m. E. in eher allgemein gehaltenem Duktus durchaus möglich gewesen, ohne Persönlichkeitsrechte Dritter zu tangieren.

gastxyz..me hat geschrieben: Sonntag, 04. Februar 2024, 00:22:04 … wenn in diesem fall wer wegen heimtücke verurteilt werden sollte, dann so ziemlich jeder außer dem jogger.
Heimtücke als Mordmerkmal dürfte das Gericht wohl kaum mehr für begründbar halten. Deshalb gab es die rechtlichen Hinweise, es komme auch eine Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung (mit einem gefährlichen Werkzeug und/oder durch lebensgefährdende Behandlung), wegen Mordes zur Verdeckung der Körperverletzung oder wegen Totschlags in Betracht. Dies ist wohl der Korridor, den das Gericht (neben einem Freispruch) derzeit sieht.

Gast0815 hat geschrieben: Sonntag, 04. Februar 2024, 18:55:10 … ist klar, warum nun die StA/Aßbichler genau dieses Beinnahe-Alibi durch eine… Hausdurchsuchung … aus der Welt schaffen will.
In welche Richtung das Gericht neigt, ist immer noch schwer einzuschätzen.

Die Hausdurchsuchung in der vergangenen Woche richtet sich auch nach meiner Auffassung gezielt gegen das Beinnahe-Alibi durch „Clash of Clans“, auch wenn es dabei vordergründig um ein YouTube-Video gehen soll. Sollte das Handy-Spiel einer Verurteilung im Wege stehen? Es gibt aber auch Anzeichen, die in eine andere Richtung weisen könnten:

Nachdem jüngst ein Beweisantrag zur Glaubwürdigkeit des JVA-Zeugen abgelehnt wurde, lässt mich das vermuten, dass das Gericht sein Urteil wohl weniger auf die Aussage dieses Zeugen stützen will. Denn einerseits ließ die bisherige Beweiserhebung an der Glaubwürdigkeit des Zeugen durchaus Zweifel aufkommen. Die nun abgelehnte Beiziehung weiterer Akten hätte mehr Aufschluss bieten und dessen Glaubwürdigkeit auch stärken können. (Aus dem Hinweis des Gerichts auf die Glaubwürdigkeit eines JVA-Zeugen ganz im Allgemeinen ziehe ich keine Schlüsse auf den konkreten Zeugen in diesem Verfahren.) Andererseits käme es auf diesen Zeugen gar nicht an, falls das Gericht den von ihm angegebenen Inhalt eines Geständnisses von Sebastian ohnehin als nicht ernsthaft und substantiiert sehen sollte (nur Zeitungs-, kein Täterwissen).

Ähnliches vermute ich hinter der Ablehung, die Geo-Daten des Tischtenniszeugen vom 03.10. zu untersuchen. Die Begründung, das Handy gäbe keinen Aufschluss über den Aufenthaltsort des Zeugen, ist schwer nachvollziehbar: Die Geo-Daten könnten mit denen der anderen Tischtennisspieler übereinstimmen, sie könnten auf das Zuhause des Zeugen hinweisen (wenn er das Handy dort vergessen hätte) – oder der Zeuge (oder jemand anderes mit dessen Handy) wäre ganz woanders unterwegs gewesen. Dies könnte hilfreich sein, um Widersprüche in den Aussagen der Tischtennisspieler aufzuklären. Vielleicht aber kommt es aus Sicht des Gerichts darauf gar nicht an, weil es die Aussagen der Tischtenniszeugen zum vermeintlichen Täterwissen Sebastians ohnehin nicht (mehr) für entscheidungserheblich erachtet?

Übrigens hat ein Richter gelernt, auch ein Urteil, das entgegen seinem eigenen Votum gesprochen wird, schriftlich rechtsfehlerfrei begründen zu können …

Diese Überlegungen sind jedoch kaum mehr als Kaffeesatzleserei und ich will sie deshalb nicht weiter vertiefen. Für die Lottozahlen gibt es schließlich auch kein zuverlässiges Orakel.

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Verfasst: Sonntag, 04. Februar 2024, 22:23:15
von Techniker
Gast0815 hat geschrieben: Sonntag, 04. Februar 2024, 18:55:10 Man sollte sich da nichts vormachen. Eine solche Überprüfung hat ihre Grenzen. Nicht alle werden da ein Alibi aufweisen können, das ist bei der Menge der zu überprüfenden Personen gar nicht machbar. Und ein fehlendes Alibi dürfte für einen Anfangsverdacht auch gar nicht ausreichen.

Nehmen wir mal an, dass die Aussgen von Verena und Co. nicht erfolgt wären, dann sähe es so aus:

Der Angeklagte wäre passend zur Laufstrecke ca. 2:32 beim Haus gewesen und hätte sich nach dem Zurrechtmachen sich um 2:42 mit dem Strategiespiel begonnen.

Nicht wirklich auffällig. Klar, rein theoretisch könnte man mit etwas weltfremden Annahmen dann immer noch einen Tatbeteiligunmg mit einem sehr kleinen Zeitfenster konstruieren, aber allein diese Möglcihkeit würde wahrscheinlich nichtmal einen Anfangsverdacht begründen können.

Wenn man sich das bewusst macht, ist klar, warum nun die StA/Aßbichler genau dieses Beinnahe-Alibi durch einen Hausdurchsuchung gerne aus der Welt schaffen will.

Was die erfahrene Juristin und Richterin Aßbichler jetzt macht ist wirklich unverständlich. Der Knastzeuge, der die Lüge sogar als Tatwerkzeug einsetzt, wir zur Göttin Aletheia verklärt. Junge Menschen haben nicht mit Sicherheit immer und überall ihr Smartphone dabei. Weshalb Geodaten gar nichts beweisen. Apple iPhones sollen jetzt auch noch schwimmen können. Wenn neue Beweise die Ermittlungsergebnisse auf den Kopf stellen, kann man doch nicht einfach die Realität verleugnen. Dass sich ein Unfall nicht beweisen lässt, ist doch für die Täterschaft von Sebastian T. völlig unerheblich. Man muss ihm die Tat beweisen. Aktuell ist durch Zeugen und Kameras nur noch bewiesen, dass Sebastian T. tatsächlich, mit Stirnlampe markiert, auf einer großen Joggingrunde war. Alles was ihn mit dem Tod von Hanna noch in Verbindung bringt ist die Tatsache, dass er ca. 600m vom möglichen Tatort entfernt wohnt. Es ist nicht vollkommen ausgeschlossen, dass er zum Zeitpunkt des Geschehens in der Nähe vorbei gejoggt ist. Da er jedoch kein Gewalttäter ist, ist eine Tatbeteiligung jedoch äußerst unwahrscheinlich. Frau Richterin Aßbichler hat sich offenbar trotz allem fest vorgenommen Sebastian T. schuldig zu sprechen. Das mag dem Druck der lokalen Klatschpresse und des Nebenklageanwalts geschuldet sein. Dem Bayerischen Rechtsstaat, sollte Frau Richterin Aßbichler diesen Schaden jedoch nicht antun. In dubio pro reo gilt auch wenn der Marktplatz schreit: "Hängt ihn!". Erst recht dann, wenn Ermittler und Gericht das Volk mit ihren Aussagen selbst aufgewiegelt haben. Der wahre Täter reibt sich die Hände, wenn der Unschuldige schuldig gesprochen wird.

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Verfasst: Sonntag, 04. Februar 2024, 22:54:56
von gastxyz..me
eigentlich hätte ich gedacht; ein täter ist überführt und kommt DANN vor gericht.

dieser jogger ist in keinster weise für irgendwas überführt.

soll der nun - mit z.b. haussuchung bei den eltern - schließlich vor gericht der tat überführt werden?
im gericht schaut man pornos an, obwohl überhaupt kein sexueller übergriff festgestellt werden konnte.
gutachter sagen, was für ein perverser typ das wohl ist - ist keiner.
alles egal - daraus soll in der öffentlichkeit ein strick gedreht werden.

was soll dieser ganze quatsch da unten in bayern ?

wie pervers das alles ist.
wie menschenverachtend.
und opfer-verachtend.

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Verfasst: Sonntag, 04. Februar 2024, 23:22:24
von gastxyz..me
es gibt keinerlei beweise für eine tat des joggers.
der fall muss neu ermittelt werden.

akten zurück an die polizei, jogger aus der u-haft.

und die verantwortlichen beamten für das menschliche und finanzielle disaster zur verantwortung ziehen.
Pole1 hat geschrieben: Sonntag, 04. Februar 2024, 01:10:08 Ich habe langsam das Gefühl, auch anhand der Wege der Hunde, dass sie in den Bach geflogen ist, während sie den Anruf beim Vater gemacht hat, dann aufgelegt hat, um klarzukommen.

Dann fliegt ihr das Handy, wegen der Kälte, aus der Hand in den Bach und sie irrt umher um nach Hilfe zu schauen, dabei sieht sie jemand (auf dem Bänkle des Kampenwandtparkplatzs), der diese hilflose Situation ausnutzt und die Tat geschieht. (Würde erklären warum die Hunde kurz dahin sind.

Am ehesten ist die Person auch noch gerade auf der Druchreise, nach einem Urlaub oder so und macht nur kurz ne kleine Pause.

Die Person weiß ganz genau, wenn er jetzt was macht, dann kann man es schwierig auf ihn zurück verfolgen.
spot on: es ist dunkel, ein mädchen kommt vorbei, das er vermutlich straffrei erschlagen kann - also tut er es, was denn sonst :roll:

was hältst du eigentlich von der hypothese dass

a) ein anwohner aus dem haus geht, das mädchen erschlägt, und sich dann wieder ins bett legt?

der hatte doch jedes zeitfenster der welt an der hand - ist ja schließlich nicht noch woanders beim joggen gesehen worden, was das gericht nun umständlichst wegerklären muss.

b) dass nachbar p was mit der tat zu tun hat?

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Verfasst: Sonntag, 04. Februar 2024, 23:28:52
von lawine
drüben ist grad richtig was los.

Kurze Zusammenfassung:
Der TV hat nach einem Gespräch mit einem beauftragten Sachverständigen , bei dem die Sprache auf eine Janina kam, mit der Hand so gegen die Zellenwand geschlagen, dass er sich einen Mittelhandbruch zuzog.

Dazu gehts um den vier Wochen nach der Tat erheblich angestiegenen Alkoholkonsum des TV, der mit einem Karnickeltod in Verbindung gebracht wird.

Egal wann das Karnickel gestorben ist, und wie sehr es ihn belastet hat, aber glaubt wirklich jemand ernsthaft, der junge Mann schießt sich wegen nem toten Karnickel mit Pfeffi ab (und vorallem, seinen Freunden gegenüber erwähnt er das nicht als Grund ?? So emotional wie drüben grad von einigen beschrieben wird, lässt er sich aber völlig emotionslos festnehmen?? Kein Ausraster, weil unschuldig? Kein Schlagen gegen Autotüren, Zellenwände??

Im Sachverständigengespräch hat ihn die Geschichte mit Janina so getriggert, dass er gegen die Wand schlug mit einer Kraft, die zusammen mit einem Stein (oder was anderem) bei einer Frau ordentlich Verletzung hinterlassen hätte.

ich weiß nicht, wie das Gericht entscheiden wird, aber die, zt völlig gegensätzlichen, Reaktionsmuster sprechen für mich schon eine deutliche Sprache zu seinen Ungunsten.
Dazu kommen GEwalt-und Inzestpornokonsum in unüblichen Ausmaß, ein Kinderzimmer voller gebrauchter Kondome und ein voyeuristisches Foto seiner Schwester (oder Counsine??)

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Verfasst: Sonntag, 04. Februar 2024, 23:34:44
von lawine
Lindenblütentee hat geschrieben: Freitag, 02. Februar 2024, 21:41:53 Das wurde hier doch schon tausendmal durchgekaut. Vom Geländer am Brückerl. Sturzbetrunken das Gleichgewicht verloren. Zu den Sturzszenarien gibt es die bekannten Skizzen.

Was die Gutachter über Treibverletzungen von sich geben, widerspricht jedem gesunden Menschenverstand von jedem, der schon einmal Wildwasser gesehen oder gar darin gestanden hat.
also kopfüber rücklings in den Bärbach bei einem Brückerl...
wie soll sie auf diese Art quer über den Bach zu liegen gekommen sein, um sich die Schulterdächer zu brechen? irgendeine Vorstellung dazu???
kannst ja die zutreffende Zeichnung hier im thread gern verlinken, ich habe nicht alle Beiträge gelesen (eher drüben, weil seiöser als hier diskutiert wird, ua. von Andante (Gruß von hier nach da)

Was alle 3 Gutachter von sich gegeben haben, entspricht genau den Tatsachen: Treibverletzunge entstehen durch Scherkräfte und sehen dementsprechend aus.
ich hab schon nen Typen erlebt, der ne Treibverletzung über eine Fischtreppe erlitten hat. Lass es mich unverblümt sagen: das Bein von dem Typen war von oben bis unten aufgeschlitzt, wir mussten ihm nen Oberschenkel- Druckverband anlegen, sonst wäre er viell. auf dem Weg ins KH verblutet.

Stumpfe, flächige GEwalt gegen den Rücken sieht nun mal ganz anderes aus als ne Treibverletzung oder ein Unfall im fließenden Wasser, bei dem die Haut/die Kleidung mindestens auch Schaden nimmt.

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Verfasst: Montag, 05. Februar 2024, 00:13:59
von lawine
blöd auch, wenn man weiß man war nachts zur betreffenden Tatzeit in Aschau joggen, sich den Zeugenaufruf der Polizei mehrfach auf dem handy anschaut und dann---achso. genau nichts macht.
Die eigene Mutter hat ihren Sohn als Zeugen angegeben.


ausgesprochen blöd, sich als Zeuge nicht zu melden, wenn man den Artikel sogar mehrfach aufgerufen hat.

ob er dabei mit V. spazieren war oder nicht?
Angeklagter las mehrfach Artikel über den Mord an Hanna
13.08 Uhr: Der Artikel beim „Spiegel“ wurde ebenfalls am 04. Oktober um 20.48 Uhr auf dem Handy aufgerufen. Am 19. Oktober wurde dann eine an diesem Tag herausgegebene Pressemitteilung der Polizei aufgerufen. Dort werden Jogger, die möglicherweise etwas beobachtet haben, sowie der Besitzer einer speziellen, gefundenen Uhr gesucht. Diese Mitteilung wurde auf dem Handy mehrfach aufgerufen - auch an anderen Tagen.

13.01 Uhr: Nun geht es darum, wann auf dem Oukitel ein Artikel von „rosenheim24“, der den Todesfall Hanna abbildet, zum ersten Mal aufgerufen wurde. Das war offenbar am 4. Oktober - dem Tag nach dem mutmaßlichen Mord - um 19.56 Uhr der Fall. Seit kurz nach 16 Uhr war der Artikel auf der Homepage abrufbar.
Nach oben
hier im thread, seite 193

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Verfasst: Montag, 05. Februar 2024, 09:06:34
von Gastjk
Vielleicht hatte er in der Tatnacht auch ein solches Messer dabei und hat sie damit bedroht. Wenn er es sonst auch oft dabei hatte.
Aber die Wunden am Kopf könnte man damit nicht erklären..🤔 da müsste er schon was größeres genommen haben.

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Verfasst: Montag, 05. Februar 2024, 11:06:34
von gastxyz..me
lawine hat geschrieben: Montag, 05. Februar 2024, 00:13:59 ausgesprochen blöd, sich als Zeuge nicht zu melden, wenn man den Artikel sogar mehrfach aufgerufen hat.
nein, ausgesprochen logisch, wenn

- er normalerweise nicht in der nähe des tatorts joggt.
(war in der tatnacht ja auch nicht da. sonst hätte er den nachbar p sehen müssen. an ihm vorbeilaufen)

- er nix gesehen oder gehört hat in dieser nacht

- er überhaupt nicht weiß, dass es 02:32 +/- paar minuten gejoggt hat. (so wies aussieht, war er ja auch zu anderer zeit unterwegs)

jeder normalo denkt da: bin kein zeuge.

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Verfasst: Montag, 05. Februar 2024, 12:39:13
von ZickZack
Gastjk hat geschrieben: Samstag, 03. Februar 2024, 00:56:14 Leider finde ich das youtube Video nicht mehr , aber ganz am Anfang des Falls hat jemand darunter kommentiert er hätte schon früher seine Geschwister arg geärgert und Tiere gequält, leider finde ich den Kommentar und das Video dazu nicht.
Wäre ja gut zu wissen wer das geschrieben hat, ein Nachbar ehemaliger Mitschüler 🤔
Vielleicht hat das ja hier jemand auch gesehen?
Ich habe das auch gelesen damals, wurde sogar hier verlinkt, der Kommentar unter dem Video ist aber mittlerweile nicht mehr vorhanden:

viewtopic.php?p=206910#p206910

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Verfasst: Montag, 05. Februar 2024, 12:57:18
von Gast
lawine hat geschrieben: Sonntag, 04. Februar 2024, 23:34:44
kannst ja die zutreffende Zeichnung hier im thread gern verlinken, ich habe nicht alle Beiträge gelesen (eher drüben, weil seiöser als hier diskutiert wird, ua. von Andante (Gruß von hier nach da)
Das ist ja wohl der Kracher des Tages
Ich glaube rausgehört zu haben dass die diskutieren, ob Opa oder Janina vom Bauwagens sein Karnickel umgebracht haben§$%&

Da die frustrierten Hausfrauen und SozPäds nicht richtig Zeitung lesen dürfen, ist das da drüben alles nur schwer erträglich

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Verfasst: Montag, 05. Februar 2024, 12:59:53
von SEPPEL
ZickZack hat geschrieben: Montag, 05. Februar 2024, 12:39:13 Ich habe das auch gelesen damals, wurde sogar hier verlinkt, der Kommentar unter dem Video ist aber mittlerweile nicht mehr vorhanden:

viewtopic.php?p=206910#p206910
Bitte genauer nachsehen, der Kommentar ist noch vorhanden und der User wohnt auch gar im Örtchen.

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Verfasst: Montag, 05. Februar 2024, 13:26:41
von Gast
Gast100 hat geschrieben: ↑Samstag, 03. Februar 2024, 17:55:16
… Ich war vor etwa einem Jahr am Seilbahnparkplatz. Es gibt dort ganz sicher (beidseitig) keine Parkbank.
Catch22 hat geschrieben: Sonntag, 04. Februar 2024, 17:08:08
Ich vermute, dass Du damit den Grünstreifen entlang des Bärbachs meinst. Danke für die Info!
Aha der Groschen ist endlich gefallen.

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Verfasst: Montag, 05. Februar 2024, 13:42:23
von ZickZack
SEPPEL hat geschrieben: Montag, 05. Februar 2024, 12:59:53 Bitte genauer nachsehen, der Kommentar ist noch vorhanden und der User wohnt auch gar im Örtchen.
Bitte keine Unterstellungen, ich sehe vorzüglich: mir wird der Kommentar aktuell nicht mehr angezeigt, weder am PC noch auf dem Smartphone, damals schon noch.

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Verfasst: Montag, 05. Februar 2024, 14:39:13
von Gast
Hanna und ihr Bekannter seien gemeinsam nach draußen gegangen. Dann sei der junge Mann aber noch einmal im Gedränge des Clubs verschwunden, um seiner Freundin und ihrer Schwester den Haustürschlüssel zu geben. Die beiden hätten noch feiern wollen. Gegen 2.27 Uhr habe er Hanna vergeblich versucht anzurufen, erzählt der Zeuge. Auch über Whatsapp habe er sie nie erreicht. Er habe aber gewusst, dass die mobilen Daten der 23-Jährigen aufgebraucht seien. Da der junge Mann die Studentin nicht mehr gesehen habe, sei er alleine aufgebrochen....

Hannas Bekannten sei es in der Nacht nicht gut gegangen. Er habe sich auf dem Heimweg mehrfach übergeben und sei schließlich doch zum Eiskeller zurückgekehrt. Dort habe er auf seine Freundin gewartet, um seine Eltern nicht wach klingeln zu müssen.
https://www.infranken.de/bayern/aschau- ... rt-5790131

Wieviel Spuren haben wir jetzt vom Eiskeller in richtung Elternhaus:

Ein Hund ist komplett durchgelaufen, weil der Nachbar doch schlussendlich mal den Heimweg angetreten hat???

Die Polizei hat beim holen der Geruchsprobe mit dem Auto aus dem Auto heraus eine Spur gelegt???? falschrum???

Der Nachbar ist bis zum Hotel Berge gekommen, hat da gekotzt und ist wieder zurück. Hat er auf hin und Rückweg Spuren material vom Opfer verteilt weil er ja am Eiskellerausgang mit ihr zusammen stand. Aber eine förmliche Verabschiedung in den Tod ,wie hier ein Jurist zusammen fabuliert, wirds wohl kaum gegeben haben.

Laut Ermittler ist das Opfer mindestens auf seinem Heimweg bis zum 1. Brückchen oder vllt bis Einfahrt Seilbahnparkplatz gekommen.

Und ein oder 2 Hunde hat das nicht jejuckt und sind trotzdem zum Hofbichl rein!!!!
Weil ein Täter beim Angriff soviel Spurenmaterial aufgenommen hat, oder ihre Kleidung durchgefilzt hat beim Gang über den Seilbahnparkplatz und diese dann in den Bärbach geworfen hat???

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Verfasst: Montag, 05. Februar 2024, 21:36:55
von Techniker
lawine hat geschrieben: Sonntag, 04. Februar 2024, 23:28:52 drüben ist grad richtig was los.

Kurze Zusammenfassung:
Der TV hat nach einem Gespräch mit einem beauftragten Sachverständigen , bei dem die Sprache auf eine Janina kam, mit der Hand so gegen die Zellenwand geschlagen, dass er sich einen Mittelhandbruch zuzog.

Dazu gehts um den vier Wochen nach der Tat erheblich angestiegenen Alkoholkonsum des TV, der mit einem Karnickeltod in Verbindung gebracht wird.

Egal wann das Karnickel gestorben ist, und wie sehr es ihn belastet hat, aber glaubt wirklich jemand ernsthaft, der junge Mann schießt sich wegen nem toten Karnickel mit Pfeffi ab (und vorallem, seinen Freunden gegenüber erwähnt er das nicht als Grund ?? So emotional wie drüben grad von einigen beschrieben wird, lässt er sich aber völlig emotionslos festnehmen?? Kein Ausraster, weil unschuldig? Kein Schlagen gegen Autotüren, Zellenwände??

Im Sachverständigengespräch hat ihn die Geschichte mit Janina so getriggert, dass er gegen die Wand schlug mit einer Kraft, die zusammen mit einem Stein (oder was anderem) bei einer Frau ordentlich Verletzung hinterlassen hätte.

ich weiß nicht, wie das Gericht entscheiden wird, aber die, zt völlig gegensätzlichen, Reaktionsmuster sprechen für mich schon eine deutliche Sprache zu seinen Ungunsten.
Dazu kommen GEwalt-und Inzestpornokonsum in unüblichen Ausmaß, ein Kinderzimmer voller gebrauchter Kondome und ein voyeuristisches Foto seiner Schwester (oder Counsine??)
Alles was Du aufzählst ist nicht einmal ein Indiz für irgendwas.
Die deutschen Männer sind Pornoschau-Weltmeister. Wenn man sich auf den beliebten Pornoseiten umsieht, dann sind da überall Inzest suggerierende Titel. Sowie perverse Pornos aller Art. Es wurde im Prozess eingeräumt, dass man weitgehend gar nicht sagen kann welche Filme Sebastian T. genau angesehen hat. Von 97% Pornokonsum zu sprechen ist auch lächerlich, da es ein extra Handy gab das nur dafür genutzt wurde. Da müsste man schon sagen wie viele Minuten oder Stunden durchschnittlich pro Woche. Doch selbst belegtes Suchtverhalten beim Pornokonsum wäre kein Motiv für ein Verbrechen. Benutzte Kondome haben wohl alle pubertierenden Jungs mal unterm Bett . Unordentliche Zimmer sind doch Standard bei jungen Männern, bevor die erste feste Freundin mit nach Hause gebracht wird. Das sind alles in die Öffentlichkeit gezerrte Lächerlichkeiten. Nichts was die Ermittlungen irgendwie weiter gebracht hätte. Im Gegenteil, alle Gutachter sind sich einig, dass Sebastian T. ein ganz normaler Durchschnittstyp ist.

Was die gebrochene Hand angeht: Wenn mir das passieren würde was Sebastian T. gerade passiert, ich würde solange den Kopf gegen die Zellentür knallen bis ich tot umfalle. Aber autoaggression ist jetzt auch nichts, was einem zum Mörder macht. Übrigens war er bei der selbst Verletzung allein in seiner Zelle und hat erst beim nächsten Termin mit dem Gutachter drüber gesprochen.

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Verfasst: Montag, 05. Februar 2024, 21:55:08
von gastxyz..me
Gast hat geschrieben: Montag, 05. Februar 2024, 14:39:13Laut Ermittler ist das Opfer mindestens auf seinem Heimweg bis zum 1. Brückchen oder vllt bis Einfahrt Seilbahnparkplatz gekommen.

Und ein oder 2 Hunde hat das nicht jejuckt und sind trotzdem zum Hofbichl rein!!!!
Weil ein Täter beim Angriff soviel Spurenmaterial aufgenommen hat, oder ihre Kleidung durchgefilzt hat beim Gang über den Seilbahnparkplatz und diese dann in den Bärbach geworfen hat???
schwer zu erklären, wie/warum das opfer diese strecken gelaufen haben soll, in dieser nacht.
eher erklärbar, wenn das tote opfer transportiert wurde ?

hypothese tatablauf: schleichergraben - transport leiche

annahmen:
- ring nähe kampenwandparkplatz gefunden (1ter vermuteter tatort, im bach oder am bach)
- jackengürtel in der nähe des rings gefunden

hunde:
1ter hund bis zu opfer-wohnhaus
2ter hund geradewegs in am hofbichl, kreist an (irgendeiner/zweifelhafte location) "parkbank kampenwandparkplatz", verliert dort die spur
(3ter hund wurde bewusst in die schloss-richtung geführt, läuft zur prien)

hypothese:
- tatort schleichergraben
- wenig wasser
- dort wird das opfer ertränkt
- heftige gegenwehr
- kopf wird wiederholt im relativ seichten bach auf stein(e) geschlagen
- das tote opfer bleibt im bach

täter ist klatschnass:
- kann nicht nach hause gehen, wenn er z.b. klingeln müsste
- kann nicht mehr in den eiskeller
- geht zurück nach aschau-dorf
- sucht auf dem weg nach einer 1/2wegs trockenen hose auf wäscheleine

täter-helfer:
- holt ein auto, fährt zum schleichergraben
- gemeinsam lädt man das opfer ein
- fährt zum kampenwandparkplatz
- wirft das opfer dort, wo bärbach unmittelbar in prien fließt, ins wasser
- ring geht ab, jackengürtel wird verloren
- vielleicht kam es bei der aktion zu den schulterdach-brüchen?

1ter hund: zeigt den fast vollendeten heimweg des opfers an
vielleicht gabs streit unterwegs mit dem täter, das opfer sprintet los, der täter hinterher.. vielleicht diverse "kampf"handlungen unterwegs.

2ter hund: zeigt die fahrt zum kampenwandparkplatz an; verladestelle der leiche in bärbach/prien

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Verfasst: Montag, 05. Februar 2024, 22:13:42
von SEPPEL
ZickZack hat geschrieben: Montag, 05. Februar 2024, 13:42:23 Bitte keine Unterstellungen, ich sehe vorzüglich: mir wird der Kommentar aktuell nicht mehr angezeigt, weder am PC noch auf dem Smartphone, damals schon noch.
Schauens:
--- Anhang entfernt ---
Grund

Der YT-Kommentar wurde bereits als Text hier eingestellt, ein Screenshot ergibt keinen Informationsgewinn. Der Youtube-Kommentar ist ein bisschen drastisch und man kann nicht verifizieren, wie viel davon stimmt, oder ob es komplett erfunden und zusammengetrollt ist.
Es ist richtig, dass der kommentierende YT-User, wenn man in sein "About" und seine verlinkte Webseite geht, in Aschau wohnhaft zu sein scheint. Die Darstellung dass er ein Nachbar war, könnte stimmen. Dennoch kann es maßlos übertrieben und auf Hörensagen beruhen oder einfach komplett erfunden sein; es kann auch wahr sein. Es ist sowie v.a. eine Einschätzung und viel Vermutung.
Daher soll sich diejenigen, die das interessiert, den Kommentar selbst durchlesen.
Wir bitten, von weiteren Versuchen des Screenshots-Reinstellens abzusehen!
Ebenso davon, dass inhaltlich im Detail zu diskutieren, außer auf der Ebene, dass es in Aschau eben Stimmen gibt, die den Angeklagten für schuldig halten und die Tat als mit seiner Persönlichkeit, wie sie ihn erleben und erlebt haben, im Einklang wahrnehmen. Als ein Faktum kann man einen Youtube-Kommentar dem Wesen nach nicht behandeln.