Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion
Verfasst: Mittwoch, 07. Januar 2026, 00:28:37
Habe mich auf „bald“ und weitere tatnahe Nachrichten der TV bezogen.auch einGast hat geschrieben: ↑Dienstag, 06. Januar 2026, 19:31:30 wie beschrieben, habe ich ja mehrere Auffälligkeiten beschrieben. Es beschränkt sich nicht auf das Fehlen des Wortes "bald" und erklärt sich für mich auch nicht durch lediglich durch schnelle, unachtsame Eingabe. Es sind ja (außer dem "das" das eine Vielzahl von Menschen nicht korrekt anwenden können) auch keine Schreib- oder Grammatikfehler enthalten.
Auf die zugrundeliegende Persönlichkeitsstruktur der TV lässt sich auch nicht allein aus ihren eigenen SM Beiträgen schließen, sondern aus einer Vielzahl ihrer berichteten Verhaltensweisen und vor und nach der Tat, angefangen vom Satteldiebstahl.
Ansonsten ist Sprache wichtig und eben die Art wie sich jemand ausdrückt u.a. deren Analyse u.a. ein Mittel der Aussagenanalyse zur Einschätzung der Glaubhaftigkeit der Aussahen einer Person. Verstehe also nicht, warum Du dies hier so bagatellisierst und nichtig redest.
Keine Bagatellisierung oder nichtig reden meinerseits, sondern nur eine kritische Anmerkung nach „dem Wert“. Dem Wert von „bald“ in Bezug auf Glaubhaftigkeit der Textaussage auf einem Smartphone.
Könnte es sein, dass Du Glaubhaftigkeit und Glaubwürdigkeit verwechselst oder zusammenwirfst?
Eine Person kann glaubwürdig sein und ihre Aussagen glaubhaft.
Interessant finde ich, ob ein „bald“ als ein Indiz für Glaubhaftigkeit zu werten ist.
Die Glaubwürdigkeit hingegen ist „Richtersache“ und Glaubwürdigkeit zu bestimmen ein „heißes Eisen“. Ob Mikroexpressionen, Lügendetektor oder anderes.
Meine Kritik und Frage war, ob das „bald“ in dieser Nachricht ein Indiz von Wert sein kann.
Du betrachtest die Glaubwürdigkeit der TV, und da bin ich deiner Meinung, dass die Sprache und Anwendung sicher zu einem Gesamtbild dieser komplizierten Glaubwürdigkeitsanalysen gehört.
Sachlich gesehen, kann für die Glaubhaftigkeit in der Würdigung beispielsweise „der Sattel“ eigentlich nicht verwendet werden, da andere Lebensumstände.
„…. So nahm man z.B. in früheren Zeiten noch an, dass Gastwirte, Kaffeehausbesitzer, Droschkenkutscher gewohnheitsmäßig eine Neigung zur Lüge haben und Prostituierte noch stärker als Berufsverbrecher zum Lügen geneigt sind.
Es gibt auch keinen Erfahrungssatz oder eine bindende Beweisregel, dass ein Zeuge, weil er vorbestraft ist oder in einzelnen Punkten oder in anderem Zusammenhang die Unwahrheit gesagt hat,
grundsätzlich unglaubwürdig ist, auch wenn dies für die Beurteilung der Glaubwürdigkeit regelmäßig nicht unerheblich sein soll. ….
…..
Früheres Verhalten soll vor allem dann Schlussfolgerungen zulassen, wenn die entsprechende Lebenssituation mit der jetzigen vergleichbar ist. So soll der Zeuge – im Strafprozess gem. 68a Abs. 2 S. 2 StPO – nach Vorstrafen auch
nur dann gefragt werden, wenn deren Feststellung zur Beurteilung der Glaubwürdigkeit notwendig ist.
…..
Eingeschränkt oder aufgehoben kann die Aussagekompetenz insbesondere sein bei psychischen Krankheiten oder Störungen ….
…..
Wenn man schließlich bedenkt, dass nach Untersuchungen die Trefferquote beim Erkennen von Lügen allgemein nicht wesentlich über 50 Prozent liegt und ebenfalls nur ca. 50 Prozent aller Zeugenaussagen zuverlässig sein sollen, muss man sich die Frage stellen, ob es überhaupt Sinn macht,
zu versuchen, die Glaubwürdigkeit von Zeugen zu erkunden und es nicht ausreicht, nur auf die Glaubhaftigkeit einer Aussage abzustellen.
Denn zur Feststellung der Glaubwürdigkeit könnte man deshalb eigentlich genauso gut knobeln, aber auch die oben genannte „geheime Beweisregel“, dass einem Zeugen grundsätzlich zu glauben ist, sofern nicht Anhaltspunkte dagegen sprechen, dürfte statistisch gesehen in etwa der Hälfte der Fälle zu einem richtigen Ergebnis führen.
…..“
Die Bedeutung der Glaubwürdigkeit und des persönlichen Eindrucks für die Beweis-
würdigung
Von VRiLG Dr. Günter Prechtel, München
https://zjs-online.com/dat/artikel/2017_4_1134.pdf
Warum „der Sattel“ aufgrund anderer Lebenssituation vielleicht keine Rolle spielen wird: Glaubwürdigkeit- und Glaubhaftigkeit-Beispiel mit Gutachter, „Angesichts der Bedeutung der Aussage der Nebenklägerin für die Erweislichkeit eines schweren Verbrechens hat sich die Strafkammer zu Recht eingehend mit dieser Aussage auseinandergesetzt.“
BGH, Beschl. v.11.1.2005 - 1 StR 498/04
https://openjur.de/u/173506.html