Rechtspsychologe Steller über Falschaussagen
„Ich traue Menschen Böses zu“
Foto: Lisa Wassmann / Der Spiegel
Ein Spiegel-Gespräch von Christopher Piltz und Wiebke Ramm
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Spiegel: Herr Steller, Sie begegnen als Gutachter in Gerichtsverfahren Menschen, die sich als Opfer einer Vergewaltigung sehen, manche von ihnen sind Kinder – und Ihre Aufgabe ist es, zu prüfen, ob sie lügen. Das klingt wenig sympathisch.
Steller: Ich würde es umformulieren wollen: Ich prüfe, ob sie die Wahrheit sagen. Ob sie über etwas sprechen, das sie wirklich erlebt haben. Ich bewerte dabei nicht den Charakter eines Menschen, sondern den Inhalt seiner Aussage. Und da finde ich hin und wieder Signale, die mir zeigen: So kann es nicht gewesen sein.
Spiegel: Die „Frankfurter Allgemeine“ nannte Sie vor Jahren den „berühmtesten menschlichen Lügendetektor Deutschlands“.
Steller: Das ist eine schöne Beschreibung, sie erweckt aber einen falschen Eindruck meiner Arbeit. Wenn ich von einem Gericht oder einer Staatsanwaltschaft beauftragt werde, stehen schwerste Vorwürfe im Raum. Meist geht es um Verbrechen, die zu den übelsten zählen, die man sich vorstellen kann: Missbrauch von Kindern, Vergewaltigungen. Aber unser Recht kennt auch für die widerlichsten Anklagen die Unschuldsvermutung. Oft gibt es in solchen Fällen nur zwei Aussagen, die des mutmaßlichen Opfers und die des mutmaßlichen Täters. Andere Beweise fehlen. Um dieses Patt zu überwinden, brauchen Sie Hinweise auf die Wahrheit. Die suche ich.
Spiegel: Sie sind also ein Wahrheitsdetektor.
Steller: Das trifft es eher.
Spiegel: Verhalten sich Lügner anders?
Steller: Sie meinen, ob ich einem Lügner ansehe, dass er lügt?
Spiegel: Schwitzen, Zittern, Erröten, es gibt viele Klischees.
Steller: Und keines davon ist wissenschaftlich bewiesen. Schon bei kurzem Nachdenken weiß eigentlich jeder: Menschlicher Ausdruck ist mehrdeutig. Werde ich rot, weil ich mich schäme, weil ich lüge oder weil mir warm ist? Vielleicht habe ich einfach Angst? Manchen Menschen fällt es generell schwer, Blickkontakt zu halten. Andere sitzen mir souverän gegenüber und lügen trotzdem.
Spiegel: Wie erkennen Sie dann, ob jemand die Wahrheit sagt?
Steller: Eine ausgedachte Geschichte unterscheidet sich von der Schilderung eines echten Erlebnisses. Die Wahrheit folgt ihrer eigenen Logik. Eine erfundene Geschichte wird meist chronologisch erzählt, nicht chaotisch. Wer lügt, dem fällt es schwer, in der Erzählung zu springen. Wer etwas wirklich erlebt hat, erinnert sich, was er in dem Moment gefühlt hat, welche Details ihm aufgefallen sind, und seien sie noch so nebensächlich. Wenn jemand Zweifel an seinen Erinnerungen äußert, vielleicht Lücken einräumt, kann das für eine glaubhafte Aussage sprechen. Auf solche Aspekte achte ich. Wir nennen sie Realkennzeichen. Man könnte auch sagen: Wahrheitssignale.
Steller (l.) im Gespräch mit Redakteur Christopher Piltz und Mitarbeiterin Wiebke Ramm im Berliner Spiegel-Büro: „In der Mehrzahl der Fälle habe ich dazu beigetragen, dass einem Opfer geglaubt wurde“ – Foto: Lisa Wassmann / Der Spiegel
Spiegel: Aber kann ein gewiefter Lügner so etwas nicht trainieren?
Steller: Natürlich ist das denkbar. In der Forschung wurden Studierenden Kenntnisse über Realkennzeichen vermittelt. Sie übten dann, falsche Geschichten zu erzählen. So sprachen etwa Frauen ohne Geburtserfahrung über das Erleben einer Geburt. Die Aussagen von Trainierten waren besser als die von Untrainierten. Aber einige Wahrheitssignale kamen in den fiktiven Geschichten niemals vor. Ihre Simulation gelang offenbar auch nicht nach Training.
Spiegel: Haben Sie das Gefühl, Sie machen mit Ihrer Arbeit die Welt gerechter?
Steller: Ich glaube, ich habe in nicht wenigen Gerichtsverfahren dazu beigetragen, dass das richtige Urteil gefällt wurde. In der Mehrzahl der Fälle habe ich dazu beigetragen, dass einem Opfer geglaubt wurde. Etwa einer 16-Jährigen, die einen Betreuer des sexuellen Missbrauchs beschuldigte. Es war mein erstes Gutachten, das war 1970. Zusammen mit meinem damaligen Professor konnten wir nachweisen, dass sich das Mädchen das nicht ausgedacht haben konnte. Der Täter wurde verurteilt.
Spiegel: Gab es Zeugen, denen es gelungen ist, Sie zu täuschen?
Steller: Ein Fall wird mir bis heute vorgehalten. Es ging um einen Mord, der in den Achtzigerjahren passiert ist. Ein vierjähriger Junge wurde tot aufgefunden, der Fall blieb unaufgeklärt. 26 Jahre später begutachtete ich eine Frau, die behauptete, den Mord als Mädchen beobachtet zu haben. Sie sagte, ihre Tante sei die Täterin.
Spiegel: Und Sie glaubten ihr?
Steller: Die Frau hatte eine sehr detailreiche und anschauliche Aussage gemacht. In einem vorläufigen Gutachten beschrieb ich zwar auch Bedenken, kam aber letztlich zu dem Schluss, dass sie wahrscheinlich erlebt hatte, was sie erzählte. Ich hatte dabei jedoch ein gravierendes Problem nicht erkannt, vielleicht nicht erkennen können.
Spiegel: Welches?
Steller: Die Frau hatte gesagt, ihre Tante sei damals mit dem Jungen auf einem Fahrrad weggefahren. Sie habe die beiden auf ihrem Kinderrad verfolgt und dabei eine Abkürzung durch ein Einkaufszentrum genommen. Die Frau sprach von Glastüren, die sich automatisch öffneten, und einem Mann, der mit ihr schimpfte. Eine sehr detailreiche Aussage also. An einem Verhandlungstag kam der Vorsitzende Richter mit alten Zeitungen in den Gerichtssaal. Er hatte Ortskenntnisse und arbeitete offenbar sehr gründlich. Er zeigte Berichte über die Grundsteinlegung für das Zentrum; sie waren zwei Jahre nach der Tat erschienen. Das änderte natürlich alles.
Spiegel: Warum hat Ihnen die Frau eine falsche Geschichte erzählt?
Steller: Für sie fühlte sich ihre falsche Erinnerung sehr wahrscheinlich an wie eine echte. Die Frau war in ihrem Leben oft gescheitert, saß mehrfach im Gefängnis, wiederholt in der Psychiatrie. Eine Diagnose lautete: Borderline-Störung. Mit dem vermeintlichen Beobachten des Mordes in ihrer Kindheit schien sie eine Ursache für all die Misere in ihrem Leben gefunden zu haben. Im Prozess ging ich in meinem endgültigen Gutachten von sogenannten Scheinerinnerungen aus und nicht davon, dass die Zeugin bewusst gelogen hatte.
Spiegel: Sie haben bei Ihrer Arbeit nicht nur mutmaßliche Opfer begutachtet, sondern auch Täter. Etwa den Serienmörder Niels Högel.
Steller: Als ich ihn traf, saß er schon in Haft. Zweimal habe ich dort mit ihm gesprochen.
Spiegel: Högel hat als Krankenpfleger mindestens 87 Patienten ermordet. Erst in einer Klinik in Oldenburg, dann in Delmenhorst. Auf was für einen Menschen trafen Sie?
Steller: Högel war intelligent, freundlich, Typ Schwiegermutterliebling. Er wollte gefallen, verhielt sich fast anbiedernd. Und er war ein talentierter Lügner.
Spiegel: Was hat er Ihnen berichtet?
Steller: Er hatte lange abgestritten, bereits in der Klinik in Oldenburg gemordet zu haben. Erst als die Beweislage erdrückend war, änderte er seine Aussage. Nun behauptete er aber, die Oldenburger Morde total vergessen zu haben. Ich dachte mir, sagte das aber natürlich nicht: Der mordete ununterbrochen über viele Jahre und will die Anfänge nicht mehr erinnern? Wir sprachen ausführlich über diese Thematik. Sechs Wochen später besuchte ich ihn wieder. Da sagte er mir zur Begrüßung, er habe noch einmal nachgedacht. Ganz vergessen habe er die Taten natürlich nie, er habe die Erinnerung nur nicht an sich herangelassen. Mit anderen Worten: Er wusste die ganze Zeit, was er getan hat, belog aber Polizei und Gericht. Nun trug er mir eine neue Erklärung für sein Verschweigen vor. Er hatte sicher meine Zweifel an der ersten Version gespürt, aber eine Lüge wirklich offen einzugestehen, war für ihn wohl nicht möglich.
Spiegel: Högel war 23 Jahre alt, als er mit dem Morden anfing, erst fünf Jahre später wurde er verhaftet.
Steller: Ihm war es wichtig, auf dem Podest zu stehen, er hatte ein unbändiges Geltungsbedürfnis. Ein Narzisst. Högel hatte zahlreichen Patienten Medikamente gespritzt, die zu einem Herzstillstand führten. Er wollte derjenige sein, der sie wiederbelebt. Seine Kollegen sollten ihn anhimmeln. Ob das eine Art Sucht war, kann keiner beantworten. Wer kann solche Menschen erklären?
Spiegel: Glauben Sie an das Böse im Menschen?
Steller: Ich traue Menschen Böses zu. Beispielhaft ausgedrückt: Wenn Sie Herrn Högel in einer fremden Stadt nach dem Weg fragen würden, weist er Sie bewusst in die falsche Richtung. Weil es ihm Freude macht. Davon bin ich überzeugt.
Spiegel: Womit könnten Sie eher leben: Wenn jemand unschuldig in Haft sitzt oder schuldig ist, aber frei herumläuft?
Steller: Einen Unschuldigen einzusperren, widerspricht den Grundsätzen unseres Rechtsstaates. Wenn ich weiß, dass jemand zu Unrecht in einer Zelle sitzt, weil ein Gericht falschliegt, bereitet mir das schlaflose Nächte. Manche Fälle belasteten mich so sehr, dass ich überlegte, an die Presse zu gehen. Ich war mir aber auch bewusst, dass ich danach nie wieder einen Gutachtenauftrag erhalten hätte. Und dann hätte ich keinem Menschen, ob Opfer oder Unschuldiger, mehr helfen können.
Spiegel: Von Ihren Gutachten hängt viel ab. Wie gehen Sie mit dieser Verantwortung um?
Steller: Mich nervt diese Frage. Ich habe sie zu oft von Freunden gehört, Psychotherapeuten oder Erziehern. Es klingt dann so, als würde allein mein Handeln entscheiden, wie ein Leben verläuft. Aber auch und gerade Lehrer, Erzieher, Therapeuten und andere nehmen Einfluss auf Lebensläufe, ihr Wirken ist ähnlich gewichtig wie meines. Diese Berufsgruppen haben also auch große Verantwortung, Folgen von Fehlern werden bei ihnen nur nicht so unmittelbar evident wie in Strafverfahren.
Spiegel: Manche bezeichnen Gutachter als die heimlichen Richter im Strafverfahren. Sind sie das?
Steller: Als Sachverständige sind wir Gehilfen des Gerichts, aber wir fällen keine Urteile. … Richter sind verpflichtet, meine Gutachten auf Stringenz zu prüfen.
Spiegel: Ihnen sitzen bei der Begutachtung oft Menschen gegenüber, die offensichtlich leiden. Wie gelingt es Ihnen, sich den Emotionen zu entziehen?
Steller: Eine Begutachtung ist für mich wie das Lösen eines Rätsels. Das soll bitte nicht zynisch klingen: Ich höre nicht so sehr auf das Schlimme, sondern achte mehr darauf, was zwischen den Zeilen transportiert wird. Aber natürlich geht mir das an die Nieren, wenn mir eine junge Frau weinend gegenübersitzt und fürchterliche Sachen erzählt.
Spiegel: Kommen Ihnen da auch die Tränen?
Steller: Ich bin eigentlich ein Mitweiner. Das passiert mir im Kino oder vor dem Fernseher. Aber nie bei einer Begutachtung. Da bemühe ich mich, den Probanden wohlwollend neutral zu begegnen.
Spiegel: Sie haben 1965 in Kiel begonnen, Psychologie zu studieren. War das damals für einen jungen Mann nicht ungewöhnlich?
Steller: Mein Vater war über diese Entscheidung entsetzt. Er konnte mit Psychologie nichts anfangen, sah keine Berufschancen für mich.
Spiegel: Wie fing das an mit Ihnen und der Aussagepsychologie?
Steller: Ich hatte nach dem Studium eine Stelle an der Universität Kiel gefunden, in einer Abteilung für Erziehungswissenschaften. Schulforschung war aber so gar nicht mein Ding. Dann fragte mich mein früherer Professor, ob ich an sein Institut zurückkehren und nebenbei Gutachten erstellen möchte. Damals gab es in diesem Bereich nur wenige Experten in Deutschland. Er war einer von ihnen. Das war ein großes Glück für mich.
Spiegel: Jahre später gingen Sie nach Berlin und hatten von 1988 bis zu Ihrer Pensionierung 2009 die einzige Professur für Rechtspsychologie in Deutschland inne. Sie haben das Fach geprägt.
Steller: Die Lehre, die Forschung, die Begutachtung – ich habe das immer mit Begeisterung gemacht. Es war eine wunderbare Zeit. Noch heute habe ich das Glück, quasi meinem Hobby als Beruf nachgehen zu können. Dass die Aussagepsychologie den Stellenwert hat, den sie heute hat, lag aber vor allem an einem Verfahren, den Wormser Prozessen.
Spiegel: Damals waren 25 Frauen und Männer aus der Gegend um Worms angeklagt, mindestens 16 Kinder missbraucht zu haben. Weil es so umfangreich war, gab es drei Prozesse, die von 1994 bis 1997 am Landgericht Mainz verhandelt wurden. Sie waren Gutachter in einem der Verfahren. Wie haben Sie die Prozesse damals erlebt?
Steller: Das Ganze fing mit zwei Scheidungskonflikten an. Eltern kämpften um ihre Kinder. Einige Kinder schliefen deshalb schlecht, wachten manchmal schreiend auf. Eine Sozialpädagogin und ein Kinderarzt sahen darin Reaktionen auf Missbrauch. Dabei hatte keines der sehr jungen Kinder von sich aus eine Andeutung in diese Richtung gemacht, entsprechende Fragen sogar wiederholt verneint. Ihre belastenden Aussagen entstanden erst nach wochen- und monatelangem Befragen. In der Anklage war dann von einem sadistischen Porno-Ring die Rede. Während des Ermittlungsverfahrens hatten drei psychologische Gutachter die späten Aussagen der Kinder als glaubhaft eingestuft.
Spiegel: Sie sahen das anders.
Steller: Ein Beispiel: Wir hörten uns in der Verhandlung Aufklärungskassetten an, die die Sozialpädagogin den Kindern vorgespielt hatte. Audiokassetten über den Wettlauf von Spermien, untermalt mit Musik von Beethoven. Und beim Crescendo traf das Spermium auf die Eizelle. Wenn sich eine Fünfjährige dann abrupt der Sozialpädagogin zuwandte, meinte sie, Bescheid zu wissen: Das Kind wurde missbraucht. Geht es noch absurder? Eine Großmutter, die mitangeklagt war, hatte es damals auf den Punkt gebracht: Die Kinder sind dummgebabbelt worden. Die Gehirnwäsche hat bei ihnen zu Scheinerinnerungen geführt.
Spiegel: Für Ihre kritische Haltung wurden Sie heftig angefeindet und als „Täterschützer“ beschimpft.
Steller: Solch eine Aggressivität hatte ich noch nie erlebt. Ich weiß, dass man mich sogar beobachten ließ. Unser Institut in Berlin befand sich in einer alten Villa. Viele Tage stand dasselbe Auto vor der Tür. Darin saß jemand, der sich primitiv hinter einer Zeitung zu verstecken versuchte. Die wollten etwas finden, um mich zu diskreditieren und aus dem Prozess zu kicken.
Experte Steller beim Spiegel-Gespräch: „Ich habe nach wie vor Hochachtung vor der Justiz“ – Foto: Lisa Wassmann / Der Spiegel
Spiegel: Am Ende sprach das Landgericht alle Angeklagten frei. Wenige Jahre später fällte der Bundesgerichtshof (BGH) ein wichtiges Urteil: 1999 legte er fest, welche Mindeststandards fortan für Gutachten zur Glaubhaftigkeit gelten sollten. Dabei berief er sich maßgeblich auf Ihre Expertise. Welche Wirkung hatte dieses Urteil?
Steller: Auch heute gibt es noch Therapeuten oder Sozialpädagogen, die denken, anhand des Verhaltens eines Menschen aufdecken zu können, dass jemand missbraucht worden ist. Sie suchen nach Symptomen, die es nicht gibt. Aber viele Beratungsstellen arbeiten seit dem Urteil professioneller, weniger ideologisch.
Spiegel: Erst kürzlich machte ein Fall aus Braunschweig Schlagzeilen: Eine junge Frau beschuldigte ihre Mutter und ihren Stiefvater, sie über Jahre als Sexsklavin missbraucht und verkauft zu haben. Die Eltern wurden zu langen Haftstrafen verurteilt. Bis klar wurde: Nichts davon stimmte. Die Eltern saßen 684 Tage unschuldig im Gefängnis. Wie kann es heute immer noch zu solchen Fehlurteilen kommen?
Steller: Vor „Unfällen“ dieser Art sind wir nie gefeit, fürchte ich. Auch wenn wir uns fachlich noch so gut aufstellen. Ich habe nach wie vor Hochachtung vor der Justiz, habe sehr viele kluge Menschen kennengelernt. Aber deswegen kann man ja nicht verschweigen, dass es dort auch Dösbaddel gibt.
Spiegel: Ist der Braunschweiger Fall nicht extremer?
Steller: Ich war nicht beteiligt, habe aber Berichte über ihn verfolgt. Tatsächlich haben hier anfangs fast alle versagt. Die Polizei nicht, aber ein Gutachter, eine übereifrige Staatsanwaltschaft und das erste Gericht. Aussagepsychologen müssen weiter aufklären über die Tücken von Suggestion und Scheinerinnerungen sowie über die Bedeutung der genauen Prüfung von Aussagen. Je länger so einschneidende Rechtsmomente wie die Wormser Prozesse und das BGH-Urteil zurückliegen, desto größer ist die Gefahr, dass ähnliche Fehler wieder gemacht werden.
Spiegel: In den vergangenen Jahren hat sich der Umgang mit sexueller Gewalt geändert, es gibt die #MeToo-Bewegung. Manche Aktivisten und Aktivistinnen fordern, einer Frau immer zu glauben, wenn sie angibt, vergewaltigt worden zu sein.
Steller: Das verstößt gegen Grundsätze unseres Rechtssystems, und es widerspricht rationalem Denken. Rechtlich und ethisch für mich undenkbar. Eine falsche Anschuldigung kann Leben zerstören. Jeder Vorwurf muss geprüft werden.
Spiegel: Sie sagten einmal, solchen Anschuldigungen müsse mit der gleichen Skepsis begegnet werden wie Vorwürfen, bei denen es um Autodiebstahl geht.
Steller: Mir wurden zweimal kurz nacheinander gute Rennräder gestohlen. Und beide Male hatte ich beim Anzeigen das Gefühl, die Polizisten seien skeptisch, vermuteten Versicherungsbetrug. Ich fand das damals nicht fair. Aber natürlich war es richtig, meine Angaben zu hinterfragen und so etwas mitzudenken. Warum sollte das im Bereich von Sexualdelikten anders sein?
Spiegel: Kann es einen Übereifer beim Aufdecken von Sexualdelikten geben?
Steller: Ja, und das wird auch öffentlich zugegeben. In vermeintlich wissenschaftlichen Publikationen finden Sie das zynische Argument, dass man früher den sexuellen Missbrauch häufig übersehen habe, weswegen man heute eben in Kauf nehmen müsse, dass er auch mal fälschlich angenommen wird. Da sträuben sich mir alle Haare. Man kann altes Unrecht nicht mit neuem ausgleichen.
Spiegel: Können Menschen, die missbraucht worden sind, das vergessen?
Steller: Das hängt vom Alter ab. Ab der Schulzeit bleibt zumindest ein Schimmer von Erinnerung. Die Details sind vielleicht weg, aber der Täter bleibt im Gedächtnis. Massiver, penetrativer Missbrauch im Schulalter wird in der Regel nicht vergessen. Sollten die Kinder aber erst ein oder zwei Jahre alt gewesen sein, gehen wir von einem vollständigen Vergessen aus. Da gibt es auch keine Erinnerung, die sie dann wieder hochholen könnten.
Spiegel: Einer aktuellen Studie zufolge glaubt aber eine erhebliche Anzahl von Psychotherapeuten in Deutschland, es sei ihre Aufgabe, verdrängte Traumata wieder hochzuholen.
Steller: Dahinter steckt die fatale Vorstellung, dass besonders schlimme Erlebnisse verdrängt oder unvollständig abgespeichert werden. Doch das ist einfach falsch. Extrem belastende Momente prägen sich einem Menschen in der Regel besonders gut ein. Die Betroffenen leiden ja gerade darunter, dass sie die Erinnerungen nicht loswerden. Der Versuch, vermeintlich verloren gegangene Erinnerungen wiederzuentdecken, sogenannte Erinnerungsarbeit in Psychotherapien, ist verbunden mit der großen Gefahr, Scheinerinnerungen zu erzeugen. Das belegen zahlreiche Studien.
Spiegel: Es gibt also noch heute Menschen, denen in der Therapie fälschlicherweise eingeredet wird, dass sie als Kind missbraucht wurden?
Steller: Ja, und das ist unerträglich. Die Menschen haben sich schließlich in Therapie begeben, weil es ihnen wirklich nicht gut geht. Dort hören sie dann eine vermeintliche Erklärung für all die Widrigkeiten in ihrem Leben. Und erinnern sich an einen Missbrauch, den es nie gegeben hat. Paradoxerweise kann das zunächst sogar entlastend wirken. Doch aus der Forschung wissen wir, dass es in keinem Fall zu einer Verbesserung der Situation der Betroffenen gekommen ist. Im Gegenteil. Unter Umständen zerbricht das familiäre Umfeld, die Menschen vereinsamen, ihre psychischen Probleme verschlechtern sich.
Spiegel: Sie sind 81 Jahre alt, erstellen immer noch Gutachten. Was treibt Sie an?
Steller: Die wissenschaftliche Neugier auf den Menschen. Und der Wille, im Einzelfall die richtige Lösung herauszufinden. Ich übernehme jedoch nur noch wenige Fälle und führe auch keine Begutachtungsgespräche mehr mit Zeugen. Zuweilen ist die Lösung aber bereits durch gründliches Aktenstudium zu finden. Das fordert mich heraus. Ich glaube, meine Arbeit hält mich gesund.
Spiegel: Herr Steller, wir danken Ihnen für dieses Gespräch.
Spiegel.de am 18.09.2025
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