Sehe auch völlig ein, dass dies einer zufriedenstellenden Interpretation nicht genüge tut. Es wäre jedoch auch denkbar noch weitere Rechtsmediziner in die Bewertung der Traumata einzubinden.Catch22 hat geschrieben: ↑Sonntag, 07. Januar 2024, 10:05:54 „Eindeutig interpretierbar“ wird keine der Verletzungen jemals sein. Es kann nur darum gehen, den Horizont des Möglichen mit einem Spektrum von Wahrscheinlichkeiten zu betrachten. Die Gewässer-Variante blieb bei dieser Betrachtung bisher völlig außen vor. Adamec selbst erklärte sich als nicht hinreichend kundig und erfahren auf diesem Gebiet.
Lass es mich einmal kurz mittels eines anderen Falles veranschaulichen: Im Fall der jungen Jasmin K. wurde durch die Untersuchung der Rechtsmedizin festgestellt, dass ungefähr eine halbe Stunde vor dem Versterben durch Gewalteinwirkung Wunden verursacht wurden. Unter dem Mikroskop ersichtlich fanden bereits innerhalb dieser kurzen Spanne erkennbar, erste gewebliche Veränderungen statt.
https://www.ardmediathek.de/video/kripo ... jc4MGNjNTM - Ab min. 25:15
Nun sind eine halbe Stunde Unterschied bezüglich solcher Befunde natürlich nicht gleich zu setzen mit wenigen Minuten, um die es sich bei Hanna nur gehandelt haben kann, bei einer angenommenen Gewalteinwirkung vor dem eigentlichen Tode durch Ertrinken.
Vorstellbar ist jedoch, wenn histologische Ergebnisse überhaupt keinerlei Andeutungen auf erste Gewebemechanismen bezüglich einer ansetzenden Wundheilung aufweisen, oder sich auch keine Einblutungen andeuten, lediglich eine postmortale Einflussnahme als äußerst wahrscheinlich anzunehmen ist.
Das wären sozusagen die feinsten Gewebeuntersuchungen, die Stand Wissenschaft Aufschluss über einen solchen Sachverhalt geben könnten. Es ist natürlich vorwegnehmend davon auszugehen, dass jene Untersuchungen mit entsprechendem Aufwand insofern auch stattgefunden haben.
Der Hydromechaniker wird auf potentielle Hindernisse und deren passive Krafteinwirkung auf einen treibenden Körper eingehen, hoffentlich auch unter zu berücksichtigender Lage des Leichnams. Dann käme auch noch das Attribut einer möglichen Leichenstarre hinzu, die bei Wasserleichen allerdings durch ständige Fließbewegung zumeist nicht voll ausgeprägt sein soll. Wie weit das Flussbett der Prien zum damaligen Zeitpunkt war spielt auch noch mit hinein. Wo muss der Leichnam dringend hin getrieben worden sein, wo nur hypothetisch? Dahingehed sei jetzt schon der Hut deutlich vor demjenigen gezogen, - vollkommen so gemeint ohne jeglichen Anflug von etwa Ironie - der solcherlei EinFLUSS!nahmen eindeutig und unwidersprüchlich belegen kann. Wichtig jedoch ist, was die Strafkammer anerkennt und für beweiswürdig erachtet. Nur hoffentlich bestätigt der Aufwand einer solchen Untersuchung auch ein eindeutiges Ergebnis.Catch22 hat geschrieben: ↑Sonntag, 07. Januar 2024, 10:05:54 Deshalb kommt nun der Hydromechaniker Malcherek zu Wort. Ich rechne fest damit, dass er multiple Hindernisse mit ihren jeweiligen physikalischen Eigenschaften aufzeigen wird, die grundsätzlich Verletzungen der vorliegenden Art hätten hervorrufen können. Inwieweit diese Kräfte für die konkret in Frage stehenden Verletzungen verantwortlich sein können, werden Mediziner beurteilen müssen, erforderlichenfalls unter Hinzuziehung einer Computersimulation durch den Biomechaniker Schmitt.
Welche eindeutige Fragestellung soll dieser vorangehen? Es bleiben viele mögliche Parameter offen: Hat er sie auf offener Straße von hinten überwältigt oder an diesem kleinen Übergang? Hat er sie angesprungen oder gar getreten, um sie zu überwältigen oder ist er sie unmittelbar mit einem Tatwerkzeug im Hinterkopf Bereich angegangen? Wir wissen leider nicht welche Frage dem Gutachter dann gestellt und als sinnvoll erachtet werden wird, hingegen wird eine Auswertung nicht zig Möglichkeiten beinhalten. Oder ergeht sich die Fragestellung womöglich einzig hinsichtlich des angenommenen Sachverhalts, der Angeklagte habe das Opfer von hinten brutal geschubst, ist ihr dann auf die Schulterblätter gesprungen und hat sie dann mehrmals mit einem Stein auf dem Hinterkopf traktiert? Denkbar natürlich, aber eigentlich ein viel zu konkretes Szenario bei annähernd viel mehr anzunehmenden Möglichkeiten hinsichtlich einer Gewalttat.
Ohne jeden Zweifel! Wenn aber eine Absuche im Sinne von Luminol gar nicht erst angewandt worden wäre, an diesem speziellen Stück würde sie das auch nicht gerade nach außen kommunizieren. Der Fokus erster Untersuchungen lag auf Tatorteingrenzung und Gegenstände finden. Und entsprechende Zeugen oder Tatverdächtige aufzuspüren.
Gehen wir erst einmal davon aus, es wurden sämtlich sichtbare Steine mit entsprechender in Frage kommender Größe innerhalb eines angebrachten Zirkels rund um den Tatort untersucht! Der "Hinweis" von Sebastian kam ja noch relativ zeitnah auf um solche Untersuchungen überhaupt mit einzubeziehen. Warum sollte man bei einer heißen Spur entsprechenden Aufwand scheuen? Sollte ein solcher Vorgang allerdings versäumt worden sein, es wäre mehr als irritierend. Bedeutet jedoch nicht, dass solche Anstrengungen nun auch wirklich zwingend vorgenommen wurden.Catch22 hat geschrieben: ↑Sonntag, 07. Januar 2024, 10:05:54 In seiner Zeugenvernehmung soll Sebastian nur von „was draufgehauen“ gesprochen haben. Erst auf Nachfrage nannte er als beispielhafte Möglichkeit einen Stein. Das Narrativ von einem Stein dagegen haben die Rechtsmediziner einschließlich Adamec viel eher verfestigt – weil sie sich (nach erfolglosen Versuchen mit einem Handy als Schlagwerkzeug) nichts anderes vorstellen können. Warten wir dazu die folgenden Gutachten ab.
Wenn es sehr stark böig und windig wäre, ja. Ich kenne die Wetterlage von damals diesbezüglich nicht. Aber allein schon eine Zeugin vorzufinden, die erst zögerte sich zu melden, da sie sich nicht mehr ganz sicher war, jenes nur geträumt zu haben, dagegen schnell aber mal eben eine Uhrzeit äußerst genau einzugrenzen weiß, - fraglich. Dem haben sich auch nie weitere Anwohner gegenüber je angeschlossen und ähnliches behauptet. Was manchmal im Nachgang durchaus noch passieren kann, da unter dem dringenden Wunsch der Mithilfe auch eine Form von gewissem Übereifer entstehen kann. Aber, eine einzelne Zeugin will nun einmal diesen Schrei gehört haben, ohne völlig unmittelbar am Bärbach genächtigt zu haben. Da lagen andere Schlafzimmer zum Geschehen noch weitaus näher. Wie immer, ausgeschlossen ist es nicht, aber angemerkt werden sollte und darf, fragwürdig.Catch22 hat geschrieben: ↑Sonntag, 07. Januar 2024, 10:05:54 Abhängig von Windrichtung, Windstärke, Nieselregen u. v. m. ist es leicht möglich, dass ein Schrei gar nicht rundherum gleich gut zu vernehmen war (weshalb z. B. andere potentielle Ohrenzeugen gar nicht erst aus dem Schlaf gerissen wurden oder andere Partygänger nicht sonderlich darauf geachtet haben). Fragwürdig ist die von der Zeugin genannte Zeitspanne von 2.20 bis 2.30 Uhr; sicher auszuschließen sei die Zeit nach 2.40 Uhr. Ist also die zuvor genannte Zeitspanne eher ein Richtwert? Wie zuverlässig diese Angaben sind, können wir nicht einschätzen.
Solcherlei Hypothese vermag völlig schlüssig zu sein. Als weitere Frage ergibt sich erneut wie das Verletzungsbild zustande kam. Was zugegeben auch bezüglich einer Gewalttat nicht zur Genüge geklärt ist.Catch22 hat geschrieben: ↑Sonntag, 07. Januar 2024, 10:05:54 Interessant erscheint, dass es ein einziger (wohl nicht erstickender) Schrei gewesen sei. Das passt durchaus gut zu einem Unfall. Denkbares Szenario:
• akute Notlage (Übelkeit, Erbrechen)
• Anrufversuch zu den Eltern
• Abbruch des Anrufs
• Erbrechen
• Gleichgewicht verloren
• Schrei
• Sturz in den Bach