MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

ÖFFENTLICHE DISKUSSION
Fälle: Anja Aichele, Ayleen Ambs, Vierfachmord von Annecy 2012, Bärbel B. (Bremerhaven) u. Ingrid R. (Bremen), Annika Brill, Tristan Brübach, Christoph Bulwin, Anne D. (Lorch), Suzanne Eaton, Michaela Eisch, Victor Elling, Sonja Engelbrecht, Trude Espas, Regina Fischer, Abby G. & Libby W. (USA-Indiana), Maren Graalfs, Valeriia Gudzenko, Mara-Sophie H. (Kirchdorf), Marion & Tim Hesse, Jutta Hoffmann, Bärbel K. (Lübeck), Peggy Knobloch, Cindy Koch, Martina Gabriele Lange, Lola (FR-Paris), Karl M. (Berlin), Khadidja M. (Ingolstadt), Stefan M. (Salzgitter), Jelena Marjanović, Margot Metzger, Karin N. (Borchen), N. N. (Lampertheim), Gabby Petito, Heike Rimbach, Elmar Rösch, Gustav Adolf Ruff, Carina S. (Iserlohn), Hannah S. (Hamm), Lena S. (Wunsiedel), Gabriele Schmidt, Mord in Sehnde-Höver, Yasmin Stieler, Simone Strobel, Elisabeth Theisen, Karsten & Sabine U. (Wennigsen), Nicky Verstappen, Hanna W. (Aschau)
Gast1407

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von Gast1407 »

Catch22 hat geschrieben: Sonntag, 07. Januar 2024, 10:05:54 „Eindeutig interpretierbar“ wird keine der Verletzungen jemals sein. Es kann nur darum gehen, den Horizont des Möglichen mit einem Spektrum von Wahrscheinlichkeiten zu betrachten. Die Gewässer-Variante blieb bei dieser Betrachtung bisher völlig außen vor. Adamec selbst erklärte sich als nicht hinreichend kundig und erfahren auf diesem Gebiet.
Sehe auch völlig ein, dass dies einer zufriedenstellenden Interpretation nicht genüge tut. Es wäre jedoch auch denkbar noch weitere Rechtsmediziner in die Bewertung der Traumata einzubinden.

Lass es mich einmal kurz mittels eines anderen Falles veranschaulichen: Im Fall der jungen Jasmin K. wurde durch die Untersuchung der Rechtsmedizin festgestellt, dass ungefähr eine halbe Stunde vor dem Versterben durch Gewalteinwirkung Wunden verursacht wurden. Unter dem Mikroskop ersichtlich fanden bereits innerhalb dieser kurzen Spanne erkennbar, erste gewebliche Veränderungen statt.

https://www.ardmediathek.de/video/kripo ... jc4MGNjNTM - Ab min. 25:15

Nun sind eine halbe Stunde Unterschied bezüglich solcher Befunde natürlich nicht gleich zu setzen mit wenigen Minuten, um die es sich bei Hanna nur gehandelt haben kann, bei einer angenommenen Gewalteinwirkung vor dem eigentlichen Tode durch Ertrinken.
Vorstellbar ist jedoch, wenn histologische Ergebnisse überhaupt keinerlei Andeutungen auf erste Gewebemechanismen bezüglich einer ansetzenden Wundheilung aufweisen, oder sich auch keine Einblutungen andeuten, lediglich eine postmortale Einflussnahme als äußerst wahrscheinlich anzunehmen ist.
Das wären sozusagen die feinsten Gewebeuntersuchungen, die Stand Wissenschaft Aufschluss über einen solchen Sachverhalt geben könnten. Es ist natürlich vorwegnehmend davon auszugehen, dass jene Untersuchungen mit entsprechendem Aufwand insofern auch stattgefunden haben.
Catch22 hat geschrieben: Sonntag, 07. Januar 2024, 10:05:54 Deshalb kommt nun der Hydromechaniker Malcherek zu Wort. Ich rechne fest damit, dass er multiple Hindernisse mit ihren jeweiligen physikalischen Eigenschaften aufzeigen wird, die grundsätzlich Verletzungen der vorliegenden Art hätten hervorrufen können. Inwieweit diese Kräfte für die konkret in Frage stehenden Verletzungen verantwortlich sein können, werden Mediziner beurteilen müssen, erforderlichenfalls unter Hinzuziehung einer Computersimulation durch den Biomechaniker Schmitt.
Der Hydromechaniker wird auf potentielle Hindernisse und deren passive Krafteinwirkung auf einen treibenden Körper eingehen, hoffentlich auch unter zu berücksichtigender Lage des Leichnams. Dann käme auch noch das Attribut einer möglichen Leichenstarre hinzu, die bei Wasserleichen allerdings durch ständige Fließbewegung zumeist nicht voll ausgeprägt sein soll. Wie weit das Flussbett der Prien zum damaligen Zeitpunkt war spielt auch noch mit hinein. Wo muss der Leichnam dringend hin getrieben worden sein, wo nur hypothetisch? Dahingehed sei jetzt schon der Hut deutlich vor demjenigen gezogen, - vollkommen so gemeint ohne jeglichen Anflug von etwa Ironie - der solcherlei EinFLUSS!nahmen eindeutig und unwidersprüchlich belegen kann. Wichtig jedoch ist, was die Strafkammer anerkennt und für beweiswürdig erachtet. Nur hoffentlich bestätigt der Aufwand einer solchen Untersuchung auch ein eindeutiges Ergebnis.
Catch22 hat geschrieben: Sonntag, 07. Januar 2024, 10:05:54Im Übrigen könnte eine Computersimulation ebenso zeigen, wie plausibel der von der StA behauptete Tatablauf überhaupt sein kann.


Welche eindeutige Fragestellung soll dieser vorangehen? Es bleiben viele mögliche Parameter offen: Hat er sie auf offener Straße von hinten überwältigt oder an diesem kleinen Übergang? Hat er sie angesprungen oder gar getreten, um sie zu überwältigen oder ist er sie unmittelbar mit einem Tatwerkzeug im Hinterkopf Bereich angegangen? Wir wissen leider nicht welche Frage dem Gutachter dann gestellt und als sinnvoll erachtet werden wird, hingegen wird eine Auswertung nicht zig Möglichkeiten beinhalten. Oder ergeht sich die Fragestellung womöglich einzig hinsichtlich des angenommenen Sachverhalts, der Angeklagte habe das Opfer von hinten brutal geschubst, ist ihr dann auf die Schulterblätter gesprungen und hat sie dann mehrmals mit einem Stein auf dem Hinterkopf traktiert? Denkbar natürlich, aber eigentlich ein viel zu konkretes Szenario bei annähernd viel mehr anzunehmenden Möglichkeiten hinsichtlich einer Gewalttat.
Catch22 hat geschrieben: Sonntag, 07. Januar 2024, 10:05:54 Wenn aber eine Absuche negativ verlaufen wäre, hätte das die StA nicht an die große Glocke gehängt.
Ohne jeden Zweifel! Wenn aber eine Absuche im Sinne von Luminol gar nicht erst angewandt worden wäre, an diesem speziellen Stück würde sie das auch nicht gerade nach außen kommunizieren. Der Fokus erster Untersuchungen lag auf Tatorteingrenzung und Gegenstände finden. Und entsprechende Zeugen oder Tatverdächtige aufzuspüren.
Catch22 hat geschrieben: Sonntag, 07. Januar 2024, 10:05:54 In seiner Zeugenvernehmung soll Sebastian nur von „was draufgehauen“ gesprochen haben. Erst auf Nachfrage nannte er als beispielhafte Möglichkeit einen Stein. Das Narrativ von einem Stein dagegen haben die Rechtsmediziner einschließlich Adamec viel eher verfestigt – weil sie sich (nach erfolglosen Versuchen mit einem Handy als Schlagwerkzeug) nichts anderes vorstellen können. Warten wir dazu die folgenden Gutachten ab.
Gehen wir erst einmal davon aus, es wurden sämtlich sichtbare Steine mit entsprechender in Frage kommender Größe innerhalb eines angebrachten Zirkels rund um den Tatort untersucht! Der "Hinweis" von Sebastian kam ja noch relativ zeitnah auf um solche Untersuchungen überhaupt mit einzubeziehen. Warum sollte man bei einer heißen Spur entsprechenden Aufwand scheuen? Sollte ein solcher Vorgang allerdings versäumt worden sein, es wäre mehr als irritierend. Bedeutet jedoch nicht, dass solche Anstrengungen nun auch wirklich zwingend vorgenommen wurden.
Catch22 hat geschrieben: Sonntag, 07. Januar 2024, 10:05:54 Abhängig von Windrichtung, Windstärke, Nieselregen u. v. m. ist es leicht möglich, dass ein Schrei gar nicht rundherum gleich gut zu vernehmen war (weshalb z. B. andere potentielle Ohrenzeugen gar nicht erst aus dem Schlaf gerissen wurden oder andere Partygänger nicht sonderlich darauf geachtet haben). Fragwürdig ist die von der Zeugin genannte Zeitspanne von 2.20 bis 2.30 Uhr; sicher auszuschließen sei die Zeit nach 2.40 Uhr. Ist also die zuvor genannte Zeitspanne eher ein Richtwert? Wie zuverlässig diese Angaben sind, können wir nicht einschätzen.
Wenn es sehr stark böig und windig wäre, ja. Ich kenne die Wetterlage von damals diesbezüglich nicht. Aber allein schon eine Zeugin vorzufinden, die erst zögerte sich zu melden, da sie sich nicht mehr ganz sicher war, jenes nur geträumt zu haben, dagegen schnell aber mal eben eine Uhrzeit äußerst genau einzugrenzen weiß, - fraglich. Dem haben sich auch nie weitere Anwohner gegenüber je angeschlossen und ähnliches behauptet. Was manchmal im Nachgang durchaus noch passieren kann, da unter dem dringenden Wunsch der Mithilfe auch eine Form von gewissem Übereifer entstehen kann. Aber, eine einzelne Zeugin will nun einmal diesen Schrei gehört haben, ohne völlig unmittelbar am Bärbach genächtigt zu haben. Da lagen andere Schlafzimmer zum Geschehen noch weitaus näher. Wie immer, ausgeschlossen ist es nicht, aber angemerkt werden sollte und darf, fragwürdig.
Catch22 hat geschrieben: Sonntag, 07. Januar 2024, 10:05:54 Interessant erscheint, dass es ein einziger (wohl nicht erstickender) Schrei gewesen sei. Das passt durchaus gut zu einem Unfall. Denkbares Szenario:
• akute Notlage (Übelkeit, Erbrechen)
• Anrufversuch zu den Eltern
• Abbruch des Anrufs
• Erbrechen
• Gleichgewicht verloren
• Schrei
• Sturz in den Bach
Solcherlei Hypothese vermag völlig schlüssig zu sein. Als weitere Frage ergibt sich erneut wie das Verletzungsbild zustande kam. Was zugegeben auch bezüglich einer Gewalttat nicht zur Genüge geklärt ist.
Gast1407

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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andi55 hat geschrieben: Sonntag, 07. Januar 2024, 14:18:57 @Gast1407
Es gibt ein Interview von Frau RA Rick in welchem sie sagt "....da sind schon viele Leute reingefallen". Sie meinte sicher den Bärbach an der Stelle.
Ob sie das so flapsig dahin gesagt hat oder ob das stimmt wissen wohl nur Anwohner und die Betroffenen selbst. Wäre es vielleicht sinnvoll wenn sich die Prozessbeteiligten mal vor Ort dort zusammenfinden anstatt gemeinschaftlichen Pornoglotzen im Gerichtssaal. Ansonsten sagt die Verteidigerin, da fallen ständig Leute in den Bärbach und der StA und Herr RA Holderle sagen, da kann gar keiner reinfallen, völlig ungefährlich. Vor Ort, real life, ist immer was anderes.
Und letztlich müsste so etwas auch in polizeilichen Akten dokumentiert sein, entsprechend "Unglücksfälle" in dieser Region. Ein Unfall könnte immer auch beim ersten Male sich natürlich auch nicht ausschließen lassen. Frau Rechtsanwältin Rick wird zu vermuten auch eigens Recherchen diesbezüglich angestellt haben. Sollten veritabel Unfallereignisse rund um den Bärbach beispielsweise durch die örtliche Presse insofern bekannt sein, würde sie das sicherlich bereits im Sinne einer Argumentation angewandt haben oder sonstig eben gar noch anführen wollen. Diesbezüglich wird sie sich anzunehmen in ihrer sonst so bekannten Agilität auch bemühen.
lawine
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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Catch22 hat geschrieben: Sonntag, 07. Januar 2024, 10:05:54
Interessant erscheint, dass es ein einziger (wohl nicht erstickender) Schrei gewesen sei. Das passt durchaus gut zu einem Unfall. Denkbares Szenario:
• akute Notlage (Übelkeit, Erbrechen)
• Anrufversuch zu den Eltern
• Abbruch des Anrufs
• Erbrechen
• Gleichgewicht verloren
• Schrei
• Sturz in den Bach

und das Handy fällt ganz von allein in den Bach, ein paar Minuten nach dem GEschehen.....
Erbrochenes wurde aber nicht gefunden. nirgendwo.Auch nicht am Brückengeländer. auch keine Faserspuren an dem Brückengeländer von Hanna

---ich gehe davon aus, dass das Geländer über den Bärbach als möglicher Tatort inspiziert wurde!
HP1
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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Gast1407 hat geschrieben: Sonntag, 07. Januar 2024, 22:00:41 Und letztlich müsste so etwas auch in polizeilichen Akten dokumentiert sein, entsprechend "Unglücksfälle" in dieser Region. Ein Unfall könnte immer auch beim ersten Male sich natürlich auch nicht ausschließen lassen.
Wenn sich diese Äußerung von RA Rick auf tatsächliche Ereignisse bezieht - sofern da nicht so ein Hochwasser und winterliche Temperaturen herrschten, dürfte die jeweilige Person das wohl überlebt haben, keine Dokumentation als potentiell kein Unfallgeschehen.
Gast hat geschrieben: Sonntag, 07. Januar 2024, 20:26:00 So und wie bringt ihr jetzt die 40 oder 45 sek Internetdatensatz ohne Entsperrung unter?????
Weiß ich nicht. Ich hab da nur beantwortet, wie beim iPhone das mit der Gesichtserkennung und dem Entsperren läuft, unter welchen Umständen man Zugriff auf die Notfallkontakte hat. In dem Bereich steht nur die native Telefonfunktion zur Verfügung, keine internetbasierten Apps.
Ich wüsste jetzt nicht, welche Aktivität mit Internetnutzung man beim nicht entsperrten Telefon händisch starten könnte.
Es ist ja so, "aufgebrauchtes Datenvolumen" bedeutet nicht, dass keine Internetverbindung mehr vorhanden wäre, sondern dass dann die Datenübertragung sehr deutlich gedrosselt ist, das aber ohne Limit. Das Handy hat also grundsätzlich Internetzugang, nur dauert der Verbindungsaufbau und Datenübertragung ewig, nur sehr kleine Datensätze wie etwa das Senden und Empfangen von Textnachrichten funktioniert zufriedenstellend. Ein größerer Auftrag wird da allerdings nicht sofort gecancelt, weil ja grundsätzlich Internet verfügbar ist.

Wenn das Handy definitiv ab 1:09 (oder auch einem anderen Zeitpunkt) nicht mehr entsperrt wurde und danach eine Internetaktivität stattfand, muss die nach meinem Verständnis vom Gerät automatisch initiiert gewesen sein. Sowas wie App-Updates oder Synchronisation mit der iCloud. Oder wer weiß, welche Apps sporadisch irgendwelche Daten automatisch hochladen/rausschicken. Stellt man üblicherweise (aber nicht zwingend...) ja so ein, dass Updates nur bei gegebenem WLAN geladen werden. Aber die automatische Abfrage, ob Updates anstehen, findet auch dann wohl "zwischendrin", also ohne nutzbares WLAN statt.
Schon allein, dass man da (gesperrt und aufgebrauchtes Datenvolumen) eingehende Messenger-Nachrichten nach wie vor automatisch erhält, zeigt vorhandene Internetaktivität im Hintergrund.
Gast hat geschrieben: Sonntag, 07. Januar 2024, 20:06:14
Aus viewtopic.php?p=238619&hilit=datensatz#p238619


vom 05. 01. 24
https://www.focus.de/panorama/welt/hann ... 68664.html

Schon wieder Widersprüche bei den wichtigsten Fakten überhaupt
Ja, widersprüchlich. Da müsste es doch jedenfalls eine Temperaturkurve mit Zeitstempeln geben, das sollte damit in der Verhandlung eigentlich eindeutig und ohne viel Interpretationsspielraum zu klären sein.
andi55
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von andi55 »

Diese Aussage von Frau RA Rick "....da sind schon viele reingefallen", wäre natürlich gut wenn sie das irgendwie noch untermauern könnte. Dass es diesbezüglich wenig Dokumentation darüber gibt ist klar, wenn ich mich tollpatschig anstelle und im Bach lande und eigenständig wieder rauskrabbel, geh ich ja nicht zur Polizei und sag "schaut her, ich Tollpatsch bin im Bach gefallen , da ich unbedingt ganz nah ran wollte". Da bin ich froh wenns keiner mitbekommen hat. Am ehesten bekommen das noch Anwohner mit. Oder Anfrage bei der Gemeinde ob es diesbezüglich Beschwerden von Touristen gibt, von wegen die Stelle wäre nicht gut genug gesichert. Gibt ja so Leute, die sich über alles mögliche beschweren weil sie sich selbst deppert anstellen.
Gast0815

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von Gast0815 »

Gast1407 hat geschrieben: Sonntag, 07. Januar 2024, 22:00:41 Und letztlich müsste so etwas auch in polizeilichen Akten dokumentiert sein, entsprechend "Unglücksfälle" in dieser Region. Ein Unfall könnte immer auch beim ersten Male sich natürlich auch nicht ausschließen lassen. Frau Rechtsanwältin Rick wird zu vermuten auch eigens Recherchen diesbezüglich angestellt haben. Sollten veritabel Unfallereignisse rund um den Bärbach beispielsweise durch die örtliche Presse insofern bekannt sein, würde sie das sicherlich bereits im Sinne einer Argumentation angewandt haben oder sonstig eben gar noch anführen wollen. Diesbezüglich wird sie sich anzunehmen in ihrer sonst so bekannten Agilität auch bemühen.
Ich denke, da begehst Du einen groben Fehler. Ob Unfall oder Tötungsdelikt kann man nicht statistisch näherkommen. Denn ein Tötungsdelikt ist in Wirklichkeit ebenfalls sehr selten, besonders die, welche nicht eindeutig sind.

Das Treiben im Fluss ist dagegen ein Fakt, ein Tötungsdelikt ist erstmal eine Spekulation, also erst zu beweisen. Adamec hat das Problem, dass er nicht weiß, ob der Schulterbruch durch Knien oder Springen erfolgt ist. Selbst im Fluss sieht er wes als Möglichkeit, aber aus seiner Schätzung wenig wahrscheinlich. Es gibt auch dazu keine verlässliche Statistik, die diese Ursache wahrscheinlich macht. Laut seiner Aussage gibt auch die deutschlandweite (weltweite?) Statistik zu diesem Bruch nichts her, weil er so selten ist. Tätliche Auseinandersetzung sind zwischen Menschen sehr häufig, dass man dann keine ausreichende Aktenlage über den Schulterdachbruch hat, erst recht nicht für einen symmetrischen, ist erstaunlich. Also muss man sagen, dieser Bruch zählt nicht zu den typischen Folgen eines tätlichen Angriffs. Was nun?

Adamec ist gefragt worden, welche Kraft für den Bruch notwendig wäre. Er wusste es nicht, er musste passen. Damit ist der Schulterbruck auf Grund eines tätlichen Angriffs eine reine Theorie, die vielleicht möglich sein mag, aber durch nichts belegt ist.

Leider hat die Prien eben viel Bauten, die Ursache für diese nicht typischen Verletzungen sein können. Da das Treiben ein FAKT ist im Gegensatz zum Tötungsdelikt, der nur eine Vermutung ist. Hätte man von Anfang an einen Hydromechaniker hinzuziehen MÜSSEN, der sich mit den Bewegungen eines menschlichen Körpers genau auseinandersetzt.


Deine Theorie mit dem Vierfüßlerstand über solche Bauwerke ist auch für einen Laien recht leicht zu widerlegen. Ich greife mal die Treppe am E-Werk heraus. Die (mittlere) Wasserhöhe der Prien an dem Abendbetrug 1m. Der Durchschnitt über das Jahr beträgt 0,25m. Für die 0,25m wird das E-Werk ausgelegt sein. Für die Treppe bleiben 0,75m übrig. Nun weitet sich die Prien durch dieses Bauwerk um etwa den Faktor 4. Also haben wir es nur noch am Kopf der Treppe mit einer Wasserhöhe von knapp 20cm zu tun. Schon dann wäre der Vierfüßlerstand unmöglich. Dann wird die Fließgeschwindigkeit an diese Treppe von oben nach unten sicher zunehmen und der Wasserstand sinkt weiter mit immer mehr Luftblasen im Wasser, so das von oben nach unten die Viskosität des Wassers sinkt und damit die Pufferwirkung zusätzlich stark abnimmt.

So, damit ist natürlich Deine Theorie im Vierfüßlerstand über diese Bauwerke grundsätzlich nicht mehr haltbar. Damit sind neben den normalen Treibverletzung vollkommen andere zusätzliche Verletzungen zu erwarten. Und mit etwas Fantasie kann man auch als Laie sich schon vorstellen welche.


Aus diesen simplen Überlegungen, welche ein Laie auch ausführen kann, wäre es von Anfang an notwendig gewesen, ein Biomechaniker mit ins Boot zu holen.

Trotz der Pflicht von StA und Gericht auch nach entlastenden Indizien zu suchen, ist das nicht erfolgt. Erst einen Frau Rick musste aufkreuzen, die das notwendige erst in die Wege geleitet hat. Ein funktionierender Rechtsstaat sieht anders aus.
Gast

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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Und wenn sie vllt stundenlang unter einer Wurzel, mit den Turbulenzen dort, fest hing kann man auch nicht von Treibverletzungen sprechen.


Bild
Kalle

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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Gast0815 hat geschrieben: Montag, 08. Januar 2024, 10:10:12 Ich denke, da begehst Du einen groben Fehler. Ob Unfall oder Tötungsdelikt kann man nicht statistisch näherkommen. Denn ein Tötungsdelikt ist in Wirklichkeit ebenfalls sehr selten, besonders die, welche nicht eindeutig sind.

Das Treiben im Fluss ist dagegen ein Fakt, ein Tötungsdelikt ist erstmal eine Spekulation, also erst zu beweisen. Adamec hat das Problem, dass er nicht weiß, ob der Schulterbruch durch Knien oder Springen erfolgt ist. Selbst im Fluss sieht er wes als Möglichkeit, aber aus seiner Schätzung wenig wahrscheinlich. Es gibt auch dazu keine verlässliche Statistik, die diese Ursache wahrscheinlich macht. Laut seiner Aussage gibt auch die deutschlandweite (weltweite?) Statistik zu diesem Bruch nichts her, weil er so selten ist. Tätliche Auseinandersetzung sind zwischen Menschen sehr häufig, dass man dann keine ausreichende Aktenlage über den Schulterdachbruch hat, erst recht nicht für einen symmetrischen, ist erstaunlich. Also muss man sagen, dieser Bruch zählt nicht zu den typischen Folgen eines tätlichen Angriffs. Was nun?

Adamec ist gefragt worden, welche Kraft für den Bruch notwendig wäre. Er wusste es nicht, er musste passen. Damit ist der Schulterbruck auf Grund eines tätlichen Angriffs eine reine Theorie, die vielleicht möglich sein mag, aber durch nichts belegt ist.

Leider hat die Prien eben viel Bauten, die Ursache für diese nicht typischen Verletzungen sein können. Da das Treiben ein FAKT ist im Gegensatz zum Tötungsdelikt, der nur eine Vermutung ist. Hätte man von Anfang an einen Hydromechaniker hinzuziehen MÜSSEN, der sich mit den Bewegungen eines menschlichen Körpers genau auseinandersetzt.


Deine Theorie mit dem Vierfüßlerstand über solche Bauwerke ist auch für einen Laien recht leicht zu widerlegen. Ich greife mal die Treppe am E-Werk heraus. Die (mittlere) Wasserhöhe der Prien an dem Abendbetrug 1m. Der Durchschnitt über das Jahr beträgt 0,25m. Für die 0,25m wird das E-Werk ausgelegt sein. Für die Treppe bleiben 0,75m übrig. Nun weitet sich die Prien durch dieses Bauwerk um etwa den Faktor 4. Also haben wir es nur noch am Kopf der Treppe mit einer Wasserhöhe von knapp 20cm zu tun. Schon dann wäre der Vierfüßlerstand unmöglich. Dann wird die Fließgeschwindigkeit an diese Treppe von oben nach unten sicher zunehmen und der Wasserstand sinkt weiter mit immer mehr Luftblasen im Wasser, so das von oben nach unten die Viskosität des Wassers sinkt und damit die Pufferwirkung zusätzlich stark abnimmt.

So, damit ist natürlich Deine Theorie im Vierfüßlerstand über diese Bauwerke grundsätzlich nicht mehr haltbar. Damit sind neben den normalen Treibverletzung vollkommen andere zusätzliche Verletzungen zu erwarten. Und mit etwas Fantasie kann man auch als Laie sich schon vorstellen welche.


Aus diesen simplen Überlegungen, welche ein Laie auch ausführen kann, wäre es von Anfang an notwendig gewesen, ein Biomechaniker mit ins Boot zu holen.

Trotz der Pflicht von StA und Gericht auch nach entlastenden Indizien zu suchen, ist das nicht erfolgt. Erst einen Frau Rick musste aufkreuzen, die das notwendige erst in die Wege geleitet hat. Ein funktionierender Rechtsstaat sieht anders aus.
Wenn man sich den Flussverlauf sowie die Hochwasservideos ansieht, dann dürfte der Körper m.E. nicht durchgehend in einer definierten Position getrieben sein, sondern ggf. mehrfach um alle Achsen rotiert sein (Wechsel der Kopf-Fuss Richtung, Wechsel der Bauch-Rückenlage). Der Bärbach lässt solche Lagewechsel eher weniger zu, aber bereits bei der Einmündung in die Prien dürfte es ziemlich wild geworden sein. Das ist ne steile Felsrutsche. Dann eben über die ca. 50-100 Wasserwalzen im Flussverlauf um diesen durch Rückwärtsströmung abzubremsen, sowie die 5 größeren Wehre.

Ich finde das Video auf Youtube der Bundeswehr Uni die jetzt auch das Gutachten machen soll, mit dem Playmobil Männchen in der Bremswelle nach einer Stufe recht eindrucksvoll, auch wenn das natürlich kaum die Realität darstellt, sondern eher illustrativ ist.

siehe youtube - Suchbegriff: Gefahr in der Wasserwalze: Gefangen in der Rückströmung - BR24 - ab ca. 0.45 Min.
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von Catch22 »

HP1 hat geschrieben: Montag, 08. Januar 2024, 07:13:21 … Ja, widersprüchlich. Da müsste es doch jedenfalls eine Temperaturkurve mit Zeitstempeln geben, das sollte damit in der Verhandlung eigentlich eindeutig und ohne viel Interpretationsspielraum zu klären sein.
Ein Temperatur-Zeit-Diagramm wurde vor Gericht ganz offensichtlich präsentiert und erörtert – nur wurde nicht darüber berichtet. Siehe hier:

viewtopic.php?p=240984#p240984
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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Gast1407 hat geschrieben: Sonntag, 07. Januar 2024, 21:48:45 … eine einzelne Zeugin will nun einmal diesen Schrei gehört haben, ohne völlig unmittelbar am Bärbach genächtigt zu haben. …
Es handelt sich um das historische Burghotel mit Ferienwohnungen (Kampenwandstraße 94) direkt gegenüber dem Brückerl, also in unmittelbarer Tatortnähe, wie die Passauer Neue Presse am 12.10.2023 berichtete:

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… Wie der Kripobeamte später schilderte, musste eine Bewohnerin im nahen Burghotel um 2.30 Uhr auf die Toilette und hörte dabei einen lauten Schrei: „Einen Schrei in Todesangst. Ein Kreischschrei, wie wenn einem jemand von hinten in die Haare greift und einen nach unten zieht“, gibt Meier die Zeugenaussage wieder. …

Passauer Neue Presse am 12.10.2023
https://www.pnp.de/nachrichten/bayern/m ... l-14554509
viewtopic.php?p=235998#p235998
Burghotel:
https://www.chiemsee-gast.de/unterkuenfte/detail/113
Kampenwandstraße 94:
https://www.google.de/maps/place/Kampen ... 34792,17z/

Im Gegensatz dazu „mutmaßte“ Rosenheim24 am 22.10.2023 eine Wohnanlage auf der anderen Straßenseite, direkt an den Bärbach angrenzend und in unmittelbarer Nähe zu dem Brückerl gelegen:

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… Verstörend ist die Information einer Dame, die am 3. Oktober um 2:30 Uhr einen Schrei einer Frau gehört haben will. Es habe sich um einen „Kreischschrei“ in Todesangst gehandelt, soll die Zeugin gegenüber der Polizei geäußert haben. Die Dame soll sich in ihrer Ferienwohnung aufgehalten haben, doch wo genau diese sich befindet, wurde bisher nicht bekannt. Tatsächlich befindet sich angrenzend an den Bärbach und direkt am mutmaßlichen Heimweg Hannas gelegen ein Haus mit Ferienwohnungen. Hörte die Dame den Schrei an dieser Stelle, legt es die Vermutung nahe, dass Hanna auf der Kampenwandstraße nach Hause ging und möglicherweise auf Höhe Kampenwandstraße 87 von ihrem mutmaßlichen Mörder überrascht wurde. …

Bild
https://www.rosenheim24.de/assets/image ... se-z70.jpg

Rosenheim24.de am 22.10.2023
https://www.rosenheim24.de/bayern/landk ... 91668.html

Die Balkontür der Ferienwohnung habe offengestanden, der Balkon sei dem Schloss zugewandt und man höre jedes Wort vom vorbeiführenden Burgweg, berichtete Rosenheim24 am 09.11.2023:

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… Eine Rentnerin (72), welche die Nacht vom 2. auf den 3. Oktober 2022 in einem Hotel in Aschau verbrachte, will um 2.30 Uhr früh einen „Kreisch-Schrei“ wahrgenommen haben. Ihr Balkon zeige Richtung Schloss Hohenaschau, und „wenn jemand den Burgweg entlang geht, dann hören wir vom Zimmer aus jedes Wort“, so die Zeugin. Ihre Balkontür sei in jener Nacht offengestanden. Der Schrei erschien ihr sehr nah, und es habe sich angehört, als würde eine junge Frau von hinten plötzlich angegriffen werden. …

[Das große Gebäude mit dem dunklen Dach ist das Burghotel:]
Bild
https://www.rosenheim24.de/assets/image ... n-3o70.jpg

Rosenheim24.de am 09.11.2023
https://www.rosenheim24.de/bayern/landk ... 62547.html

Selbst wenn der Balkon vom Bärbach abgewandt liegt, wird deutlich, dass eine unmittelbare Nähe der Zeugin zum mutmaßlichen Tatort durchaus gegeben ist.

Gast1407 hat geschrieben: Sonntag, 07. Januar 2024, 21:48:45 … eine Zeugin …, die … zögerte sich zu melden, da sie … nicht mehr … sicher war, jenes nur geträumt zu haben, … aber … eine Uhrzeit … genau einzugrenzen weiß, - fraglich. …
Hierzu findet sich eine detailreiche Schilderung von Fassbinder1925 vom 07.11.2023 (17.30 Uhr) auf allesMist:

Spoiler – hier klicken!

Zwischendurch, aber natürlich nicht unwichtig, kam die Zeugin, die einen Schrei gehört hat. Sie erklärte, dass sie auf die Toilette musste und dabei versucht hat, die Augen möglichst geschlossen zu halten, um leichter ihren Schlaf fortsetzen zu können. Bevor sie wieder ins Bett ging, schaute sie auf ihr Handy und war sich sicher, dass es zwischen 2:20 und 2:30 gewesen sein muss. 2:40 konnte sie auf Nachfrage schon sicher ausschließen. Sie habe einen Schrei in der Nähe gehört, der aus dem Nichts gekommen ist, und sich wie ein Schrei in Todesangst angehört hat. Sie hat es auch damit verglichen , wenn man eine Frau von hinten an den Haaren zieht. Es hat sich aber nicht wie ein Schrei um Hilfe oder im Kampf angehört. Am nächsten Morgen, erzählte sie ihrem Gatten, dass sie wohl irgendwas vernommen hat, was ihr nicht geheuer vorkam. Das Ehepaar war aber kurz darauf wieder auf dem Heimweg. Aufgrund der Berichterstattung und weil es sich wie ein „Lauffeuer“ verbreitete, sprach sie nochmal ihren Mann auf ihr Erlebnis an und meinte, sie wüsste da wohl eben was. Der Psychiatrische Sachverständige, fragte die Frau, ob sie Schlafmittel nehme und auch ob ihr Schlafwandeln vertraut sei. Das verneinte sie klar. Bei ihrer Vernehmung, konnte sie aber nicht sicher sagen, ob sie sicher sei es bewusst gehört zu haben oder ob sie es sich auch erschlossen haben kann. Wenn ich es richtig verstanden habe, war sie sich heute sicher es bei Bewusstsein gehört zu haben, aber sich auch durch Gespräche im Café erschlossen hat, dass es sich dabei um die Geschädigte gehandelt haben muss. Auf die Frage der Verteidigung, ob sie schon mal einen Todesschrei vorher gehört hat, antwortete sie mit Nein.

Demgegenüber berichtete Rosenheim24 am 07.11.2023, der Schrei sei nicht zwischen 2.20 und 2.30 Uhr gehört worden (wie Fassbinder1925 schrieb), sondern zwischen 2.20 und 2.35 Uhr:

Spoiler – hier klicken!

Nun wird eine Rentnerin in den Zeugenstand gerufen, die sich in der Nacht … in einer Ferienwohnung aufhielt. Weil sie zur Toilette musste, sei sie im Halbschlaf aufgestanden und habe auf der Hälfte des Weges einen „schrecklichen Schrei“ gehört. Es sei zwischen 2:20 und 2:35 Uhr gewesen. Die Zeugin sagt, sie habe weiterhin die Augen zugehalten, um schnell wieder weiterschlafen zu können.

… Erst in den folgenden Tagen habe die Frau realisiert, dass sie etwas Wichtiges gehört haben könnte. „Es war ein ganz schrecklicher Schrei. Ich kriege jetzt noch eine Gänsehaut, wenn ich daran denke.“

Laut der Zeugin, habe es sich angehört, als sei eine junge Frau unvermittelt von hinten angegriffen worden. „Es war so plötzlich und völlig unkontrolliert.“ Die Rentnerin sagt, vom Balkon ihrer Ferienwohnung schaue man Richtung Schloss Hohenaschau, und wenn jemand den Burgweg passiere, höre man jedes Wort der Unterhaltung. In der Nacht habe die Balkontür offen gestanden. …


Rosenheim24.de am 07.11.2023
https://www.rosenheim24.de/bayern/landk ... 57111.html


andi55 hat geschrieben: Sonntag, 07. Januar 2024, 14:18:57 … Es gibt ein Interview von Frau RA Rick in welchem sie sagt "....da sind schon viele Leute reingefallen". Sie meinte sicher den Bärbach an der Stelle. …
Falls damit das Interview vom 07.12.2023 in der Regionalsendung „17.30“ auf SAT.1 gemeint ist, spricht RAin Rick hier wohl eher von der Prien als vom Bärbach:

https://www.sat1.de/serien/1730-sat1-ba ... ig-7377726

Gast1407 hat geschrieben: Sonntag, 07. Januar 2024, 22:00:41 Und letztlich müsste so etwas auch in polizeilichen Akten dokumentiert sein, entsprechend "Unglücksfälle" in dieser Region. …
Wohl allenfalls, wenn Wasserwacht oder Feuerwehr zur Rettung eingesetzt waren. Wenn sich ein unfreiwilliger Badegast selbst retten konnte, wird das kaum aktenkundig.

andi55 hat geschrieben: Montag, 08. Januar 2024, 09:20:22 … Oder Anfrage bei der Gemeinde ob es diesbezüglich Beschwerden von Touristen gibt, von wegen die Stelle wäre nicht gut genug gesichert. Gibt ja so Leute, die sich über alles mögliche beschweren weil sie sich selbst deppert anstellen.
Ein interessanter Aspekt: Wurden etwa gegen die Gemeinde Aschau schon einmal Schadenersatzansprüche geltend gemacht auf Grundlage einer Verletzung der Verkehrssicherungspflicht am Bärbach? Das niedrige, nicht durchgängige Geländer beim Brückerl zum Beispiel könnte Anlass zu derartigen Überlegungen geben. Um dort in den Bärbach zu fallen, muss man sich wohl auch nicht sonderlich deppert anstellen. Nur wird die Gemeinde nicht erpicht sein, darüber Auskunft zu erteilen.



Gast1407 hat geschrieben: Sonntag, 07. Januar 2024, 21:48:45 … Dann käme auch noch das Attribut einer möglichen Leichenstarre hinzu, die bei Wasserleichen allerdings durch ständige Fließbewegung zumeist nicht voll ausgeprägt sein soll. …
Auf Rosenheim24.de hieß es am 23.11.2023, die Leichenbeschauerin vor Ort in Kaltenbach habe von einer voll ausgeprägten Leichenstarre berichtet (siehe im ersten Spoiler):
viewtopic.php?p=240000#p240000

Ob die Verletzungen intra vitam oder post mortem entstanden waren, konnte offenbar nicht geklärt werden, wie der Berichterstattung von Fassbinder1925 auf allesMist zu entnehmen war.

Solange wir nicht selbst den Sitzungen beiwohnen, sind wir darauf angewiesen, was andere (naturgemäß lückenhaft) darüber berichten.

Gast1407 hat geschrieben: Sonntag, 07. Januar 2024, 21:48:45 … Nur hoffentlich bestätigt der Aufwand einer solchen Untersuchung auch ein eindeutiges Ergebnis. …
Auch die hydromechanische Untersuchung wird kein eindeutiges Ergebnis liefern können.

Gast1407 hat geschrieben: Sonntag, 07. Januar 2024, 21:48:45 … Hat er sie auf offener Straße von hinten überwältigt oder an diesem kleinen Übergang? …
Das Narrativ der StA erfordert einen Angriff von hinten, da ohne Mordmerkmal (hier: Heimtücke) kein Mord, sondern „nur“ Totschlag angenommen werden könnte.

Gast1407 hat geschrieben: Sonntag, 07. Januar 2024, 21:48:45 … Wenn … eine Absuche im Sinne von Luminol gar nicht erst angewandt worden wäre, … würde sie das auch nicht gerade nach außen kommunizieren. …
Solche Maßnahmen hätten wohl allenfalls aufmerksamen Anwohnern auffallen können. Berichtet wurde darüber nichts. Vielleicht hätte auch ein Leichenspürhund helfen können, Blutspuren (im Gelände und auf Steinen) zu finden.
Kalle

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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Catch22 hat geschrieben: Montag, 08. Januar 2024, 14:11:07 Ein interessanter Aspekt: Wurden etwa gegen die Gemeinde Aschau schon einmal Schadenersatzansprüche geltend gemacht auf Grundlage einer Verletzung der Verkehrssicherungspflicht am Bärbach? Das niedrige, nicht durchgängige Geländer beim Brückerl zum Beispiel könnte Anlass zu derartigen Überlegungen geben. Um dort in den Bärbach zu fallen, muss man sich wohl auch nicht sonderlich deppert anstellen. Nur wird die Gemeinde nicht erpicht sein, darüber Auskunft zu erteilen.
Wenn man so richtig volltrunken den Fußweg entlangtorkelt fällt man da auch mit 2 Promille eigentlich nicht so eben mal rein. Es gibt zwar am Brückerl Lücken, aber mit welcher Motivation sollte man da durchgehen ? Wenn man sich übergeben muss, wäre das Geländer gerade zu hilfreich dafür.

Ich find schon, dass man sich da etwas deppert anstellen müsste, man müsst schon extra vom Gehweg über ein kurzes Stück Wiese durch das Geländer. Beschwerden glaub ich daher weniger, weil normal-nüchterne da nicht reinfallen und es m.E. kein richtiges Risiko ist. Kinder klar, aber die sind dann noch eher durch die Straße gefährdet.

Was die "Pinkeltheorie" betrifft, würde ich mich (egal ob Mann oder Frau) dort, wenn dann nur ganz hinten bei dem abgeschlossenen Tor zum Erweiterungsparkplatz erleichtern, sprich am Ende des Brückerls von der Strasse abgewandt. Das lädt gerade dazu ein, weil danach gibts nur noch freie Strecken entlang der Strasse. Da könnte man dann theoretisch schon seitwärts reinfallen. Weiter vorne zur Straße hin steht man schnell im Rampenlicht, wenn ein Auto um die Ecke fährt, ich glaub das macht man auch mit viel Alkohol intus eher weniger, da könnte man gleich auf den Gehweg strullern.

Sehr leicht könnte man von der ungesicherten, nur durch Büsche etwas abgegrenzten Uferseite des Bärbaches am Parkplatz reinfallen. Aber diese Bach-Strecke entlang des Kampenwandbahn-Parkplatzes wurde ja wohl ausgeschlossen, warum auch immer.

Ich weiss nicht, weder der schicksalhafte Unfall noch der heimtückische Mord ist überzeugend. (Ohne wirkliche Anhaltspunkte)....tendiere ich momentan irgendwie zu einer Art Fremdeinwirkung-Konflikt mit Affekt-"Übersprungs" handlung, dumme anmache, Notruf, dann schubsen, Rangelei etc.

Das erklärt für mich noch am Besten einerseits die Zeitpunkte und Abfolge der Ereignisse, und andererseits auch ein bisschen so komische Übersprungs-Verhaltensweisen des TV, im Sinne von "Messer an den Hals", "in Rosenheim fremde Frauen ansprechen", "in Übersee Mädels aufreißen" und was halt so berichtet wurde.

Pure Spekulation, aber eben auch nicht besser oder schlechter als die der Anklage.
andi55
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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@Catch22
Ist bezüglich der Art des Pornokonsums des Angeklagten eigentlich noch mit einer Gegenoffensive der Verteidigung zu rechnen?
Vor einigen Tagen wurde "drüben" u.a. über das Pornokonsumverhalten von Frauen diskutiert. Ich möchte das jetzt nicht 1:1 zitieren, nur so viel,
vereinfacht ausgedrückt, wenn man Rückschlüsse ziehen würde bezüglich Frauenphantasien ( und da sind nicht nur die üblichen Klassiker dabei),
dann sähe es für uns Frauen zackenduster aus vor Gericht , dass ein Täter verurteilt wird. Bin gespannt ob Frau Rick das Thema noch ausschlachtet.
Gäbe äußerst interessante Aspekte hierzu, welche den Konsum des Angeklagten relativieren würden.
Kalle

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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Gast hat geschrieben: Samstag, 06. Januar 2024, 14:42:34
Wer fährt mal nachts zum gut beleuchteten Tatort" hin und macht mal ein etwas hübscheres Video wie dieses unten.

Es ist etwas schwierig einzuschätzen. Das "Brückerl" ist unter Laubbäumen. Jetzt im Winter steht man am Brückerl "am Präsentierteller", da eben kein Schutz mehr durch die Bäume. Fakt ist, dass der Straßenverlauf durch die Kurve dazu führt, dass Scheinwerfer - egal von welcher Richtung kommend je nach Kurvenposition kurz auch direkt auf den vermuteten Tatort "draufhalten".

Also meine Einschätzung wäre, dass wenn man jetzt um diese Jahreszeit mit dem Auto die Straße entlang fährt (egal von welcher Richtung) einem definitiv eine Handlung mit einer Person liegend, und einer anderen Person darauf kniend auffallen würde.

Wie das aber am 3. oder 4.10 der Fall war, ob es entsprechend zugewachsen oder ob es einfach Zufall war dass kein Auto kam, ist schwer zu sagen.
So oder so ist es kein besonders gut geeigneter Tatort für einen sexuellen Übergriff, schon allein wegen der nahen Wohn- und Hotelbebauung.

Es gibt ein Video vom August.

Es gibt ein Autofahrer Video auf Youtube - was echt "spooky" ist: da läuft ein Jogger genau dort wo ggf. ein Zusammentreffen war, der hat auch noch die Statur des TV ? Meine Güte, da gruselts einen. Sieht aus wie wenn mans nachgestellt hat.......
Dateianhänge
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Hanna

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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andi55 hat geschrieben: Montag, 08. Januar 2024, 15:26:49 @Catch22
Ist bezüglich der Art des Pornokonsums des Angeklagten eigentlich noch mit einer Gegenoffensive der Verteidigung zu rechnen?
Vor einigen Tagen wurde "drüben" u.a. über das Pornokonsumverhalten von Frauen diskutiert. Ich möchte das jetzt nicht 1:1 zitieren, nur so viel,
vereinfacht ausgedrückt, wenn man Rückschlüsse ziehen würde bezüglich Frauenphantasien ( und da sind nicht nur die üblichen Klassiker dabei),
dann sähe es für uns Frauen zackenduster aus vor Gericht , dass ein Täter verurteilt wird. Bin gespannt ob Frau Rick das Thema noch ausschlachtet.
Gäbe äußerst interessante Aspekte hierzu, welche den Konsum des Angeklagten relativieren würden.
Eigentlich war doch die Aussage der Psychologen schon sehr relativierend zumindest was man aus der Berichterstattung so raushören konnte. Ich empfand das als eine gewisse "Ohrfeige" an die Anklage dies überhaupt derart zu inszenieren und zuzulassen. (Sehr peinlich, ich bin immer schon vor Fremdschämen im Boden versunken, wenn ich als Jugendlicher im Fernsehen im Beisein meiner Eltern eine Knutsch oder Sex-Szene ertragen musste). Da wär ich jetzt nicht so gerne Zuhörer im Saal gewesen.

Pornofilm im Gerichtssaal, ohne Sinn und Ergebnis, die Richterin schaut erstmal nach Minderjährigen im Saal, die Eltern sollen raus, also das ist schon wirklich grotesk. Ich würde das zumindest im Plädoyer schon deutlich ausschlachten, dass das wohl eher eine "Show" ohne Substanz als auch nur annähernd als Indiz zu werten ist und dies eben auch sachverständig so gesehen wird. Zumal es ja auch keine Anzeichen eines sexuellen Übergriffs gab, was die Presse aber teilweise unter den Tisch kehren mag, als wäre es das "Drehbuch" gewesen.
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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Kalle hat geschrieben: Montag, 08. Januar 2024, 15:17:41 … Es gibt zwar am Brückerl Lücken, aber mit welcher Motivation sollte man da durchgehen ? … man müsst[e] schon extra vom Gehweg über ein kurzes Stück Wiese durch das Geländer. … Was die "Pinkeltheorie" betrifft, würde ich mich … nur ganz hinten bei dem … Tor … erleichtern … Da könnte man dann … seitwärts reinfallen. …
Offenbar muss Hanna aber irgendwie bei diesem Brückerl in den Bärbach geraten sein. Und falls die Annahmen der StA zutreffen sollten, hätte ein schmächtiger Bursche (62 kg) einen leblosen Körper (70 kg) in den Bach verbracht haben müssen – trotz Geländer und ohne sichtbare Spuren zu hinterlassen, die bei der Absuche im Oktober 2022 hätten auffallen können.

Kalle hat geschrieben: Montag, 08. Januar 2024, 15:17:41 … Wenn man sich übergeben muss, wäre das Geländer gerade zu hilfreich dafür. …
Das denke ich auch. Wenn das Geländer nicht über den Körperschwerpunkt hinaufreicht, wäre ein Sturz (mit einem Schrei) durchaus vorstellbar und würde m. E. auch keine sichtbaren Spuren verursachen. Erbrochenes wäre ggf. im Bach weggespült worden.

Kalle hat geschrieben: Montag, 08. Januar 2024, 15:17:41 … tendiere ich momentan irgendwie zu … dumme anmache, Notruf, dann schubsen, Rangelei … Das erklärt … noch am Besten … die Zeitpunkte und Abfolge der Ereignisse …
Die immer verwirrender und widersprüchlicher werdenden Zeitangaben in der Presse werden sich hoffentlich noch aufklären. Die Entwicklung einer klaren Vorstellung ist derzeit kaum möglich. Eine Rangelei mit Sturz in den Bach halte ich auch für gut möglich. Aber wäre es dann nicht eher zu mehr als nur einem einzigen Schrei gekommen?


andi55 hat geschrieben: Montag, 08. Januar 2024, 15:26:49 Ist bezüglich der Art des Pornokonsums des Angeklagten eigentlich noch mit einer Gegenoffensive der Verteidigung zu rechnen? …
Vor allem von den Medien wurde das Pornothema wild aufgebauscht: von der Vergewaltigung einer echten Leiche bis hin zur Vorlage für eine Tat – allesamt unhaltbare Phantasien, um ein klickendes Publikum zu unterhalten. (Dazu noch das von der StA vermutete sexuelle Motiv, ohne dass es dafür den geringsten rechtsmedizinischen Anhaltspunkt gibt.)

Ich denke, dass das Thema durch die psychologischen und psychiatrischen Sachverständigen hinreichend relativiert wurde, auch wenn Dr. Huppert einräumte, kein Pornoexperte zu sein. Zudem konnte die IT-Forensik keine Unterscheidung treffen zwischen händisch angeklickten Seiten und automatischen Pop-ups. Wahrscheinlich wird dieses Thema erst wieder in den Schlussvorträgen eine (eher geringe) Rolle spielen.
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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Laut Prozessbeobachter fassbinder von drüben, fiel nach der Pornovorstellung bei Gericht sogar der Begriff Nekrophilie seitens der Richterin. Da fragt man sich schon wer hier wüste Phantasien hat. Hat der Psychogutachter aber auch gleich entkräftet, dass er da keinen Zusammenhang erkennen kann.
Aber alleine schon, dass dieser Begriff fiel, ist schon befremdlich. Mit aller Gewalt und unbedingt muss etwas abartiges oder krankhaftes, am besten beides beim Angeklagten zu Tage kommen.
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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andi55 hat geschrieben: Montag, 08. Januar 2024, 18:20:21 Laut Prozessbeobachter fassbinder von drüben, fiel nach der Pornovorstellung bei Gericht sogar der Begriff Nekrophilie seitens der Richterin. Da fragt man sich schon wer hier wüste Phantasien hat. Hat der Psychogutachter aber auch gleich entkräftet, dass er da keinen Zusammenhang erkennen kann.
Aber alleine schon, dass dieser Begriff fiel, ist schon befremdlich. Mit aller Gewalt und unbedingt muss etwas abartiges oder krankhaftes, am besten beides beim Angeklagten zu Tage kommen.
Deshalb habe ich vor gut 2 Wochen in einer überaus zynischen, maximal überzeichneten Sottise, das hier geschrieben:

viewtopic.php?p=240186&hilit=mordfall+hanna+w#p240186

Nach Absendung noch eine Stunde weiter bearbeitet, hauptsächlich um viele drastische Eigenschaftsworte und Formulierungen einzufügen.

Das ganze hat mich dann wohl so beschäftigt, dass ich einen sehr intensiven Real-Traum gegen Morgen hatte, bei dem in Aschau samt und sonders alles auf den Beinen war, die Stadt summte und vibrierte wie ein Bienschwarm von 10 Millionen Bienen, froh und erleichtert, sehr gute Stimmung bei allen Einwohnern, die Strassen und Gassen voll mit bestens gelaunten Bewohnern, weil Sebastian endlich, noch Nachts um 1 Uhr aus der Gefangenschaft freigelassen worden war! 8-)

Ich stand dann 1 Meter neben ihm. Wir schauten uns an, haben aber nicht geredet. Nur Freude. Es war sonnig, bomben Wetter und angenehm warm aber nicht heiss, wir und alle anderen waren in Kurzarmhemden, die Frauen hatten sommerliche Tops an. Als ich aufwachte, noch stark unter dem Eindruck des Traums, ging ich sofort an den PC und ins Internetz und war supermaximal enttäuscht, dass das alles gar nicht real stattgefunden hatte...! :?
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von andi55 »

@Kalle
Ich denke schon auch einerseits so wie du, Affekthandlung, Übersprungshandlungen--Sebastian als Täter.
Und dann wiederum denke ich, da paßt einfach dieses und jenes nicht zusammen. Sein Verhalten, das Verhalten der Familie. Glauben die wirklich wenn er freigesprochen wird, dann ist alles gut? So naiv können die nicht sein. Die Eltern machen auf mich einen engagierten und vor allem einigermaßen gebildeten Eindruck nachdem was wir wissen. Da ist doch irgendwann das Bedürfnis da, reinen Tisch zu machen. Man setzt sich mit der Anwältin zusammen und versucht das Beste für Sebastian rauszuholen. Vermutlich könnte er im Knast sogar seine Ausbildung beenden und hätte danach Hilfestellung wieder im normalen Leben integriert zu werden, Hilfestellung bei der Jobsuche usw. Ich will einen Knastaufenthalt nicht schönreden, aber ein Freispruch und das Wissen , Sebastian mußte nie die Verantwortung für die Tat übernehmen, wie soll das gehen? Andererseits kann ich auch verstehen, wenn die moralischen Ansprüche der Eltern nicht mehr allzu hoch sind, wer jahrelang mit seinem Kind mitgelitten hat bei dessen Mobbingerfahrungen, naja, das macht schon was mit einem. Ich weiß auch nicht wie man RA Frau Rick diesbezüglich einschätzen kann. Geht es wirklich nur ums "gewinnen"? Und ist das dann wirklich das Beste für den Mandanten?
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von ben »

Catch22 hat geschrieben: Montag, 08. Januar 2024, 16:57:18 Offenbar muss Hanna aber irgendwie bei diesem Brückerl in den Bärbach geraten sein. Und falls die Annahmen der StA zutreffen sollten, hätte ein schmächtiger Bursche (62 kg) einen leblosen Körper (70 kg) in den Bach verbracht haben müssen – trotz Geländer und ohne sichtbare Spuren zu hinterlassen, die bei der Absuche im Oktober 2022 hätten auffallen können.
Wie schon ein paar Mal geschrieben: Das Geländer existiert auf der linken Seite nicht. Da sind 1,5 m frei. Dazu sind 70kg für eine 60kg-Läufer nicht viel.

Im Endeffekt ist er mit seinem Verlierer-Leben der perfekte Täter oder der perfekte Tatverdächtige. Entweder ist der Verlierer beim Joggen durchgedreht und er war es oder er war als Verlierer dummerweise nachts joggen und ist der perfekte TV. Man kann es ihm nicht nachweisen, man kann ihn nicht entlasten. Der Handyanruf passt weder zu einem Sturz, noch zum einem heimtückischen Angriff von hinten. Wer Zeit zum Telefonieren hat, der sollte sich eigentlich - v.a. wenn man größer und schwerer ist, auch wehren können. Dann hätte man eigentlich auch Abwehrverletzungen. Ich vermute sie können nochmal drei Monate verhandeln und an der Sachlage wird sich nichts ändern. Inzw. brauch ich ein neues 3-Monats-Abo von Rosenheim24. :D
Catch22
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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andi55 hat geschrieben: Dienstag, 09. Januar 2024, 11:11:37 … Ich weiß auch nicht wie man RA Frau Rick diesbezüglich einschätzen kann. Geht es wirklich nur ums "gewinnen"? Und ist das dann wirklich das Beste für den Mandanten?
Aufgabe eines Strafverteidigers ist die Gewährleistung eines rechtsstaatlichen Verfahrens unter Wahrung der Rechte eines Angeklagten – nicht hingegen ein trickreiches Rauspauken um jeden Preis. Täuscht ein Täter seinen Anwalt und fällt dieser darauf herein, mag das anders sein. Aber ein erfahrener Strafverteidiger lässt sich nicht so leicht ins Bockshorn jagen. Und: Ein RA darf nicht lügen (im Gegensatz zu einem Angeklagten).

Ich denke nicht, dass RAin Rick ihre Grenzen überschreiten wird. Vielmehr holt sie im Eiltempo nach, was bislag schmählich vernachlässigt wurde.

In einem Strafprozess geht es nicht darum, für einen Freispruch zu werben, sondern für einen Schuldspruch. Wenn dies nicht zur zweifelsfreien Zwei-Drittel-Überzeugung des Gerichts gelingt, ist die notwendige Konsequenz ein Freispruch. Das heißt, wenn zwei der fünf Richter (vernünftige) Zweifel an der Schuld haben, muss freigesprochen werden. Eine Unterscheidung zwischen Freispruch aus erwiesener Unschuld und einem aus Mangel an Beweisen gibt es rechtlich nicht. Der Verteidigung kommt dabei auch die Aufgabe zu, vernünftige Zweifel zu nähren.

Das Risiko, dass am Ende ein schuldiger Täter freigesprochen wird, besteht freilich immer. Mit seiner inneren Last muss er dann dennoch weiterleben. Weder ein Verteidiger noch ein Gericht haben einen sozial- oder psychotherapeutischen Auftrag.


ben hat geschrieben: Dienstag, 09. Januar 2024, 11:42:04 … Der Handyanruf passt weder zu einem Sturz, noch zum einem heimtückischen Angriff von hinten. …
Als Vorgeschehen eines Sturzes passt der Anrufversuch m. E. deutlich besser als zu einem heimtückischen Angriff (Heimtücke geht von Arglosigkeit aus!): ein Entschluss, sich abholen lassen zu wollen aufgrund massiver Übelkeit, deren progredienter Verlauf an der frischen Luft womöglich unterschätzt wurde, dann plötzlicher Brechreiz, Abbruch des Anrufs, …


Heckengäu hat geschrieben: Montag, 08. Januar 2024, 19:25:41 … Das ganze hat mich … so beschäftigt, dass ich einen … Real-Traum … hatte, bei dem in Aschau … alles auf den Beinen war …, weil Sebastian … freigelassen worden war! … Es war sonnig, bomben Wetter und angenehm warm aber nicht heiss, … alle … waren in Kurzarmhemden, die Frauen hatten sommerliche Tops an. …
Ob wir wohl die erste sommerliche Wärmewelle schon im Winter erleben werden? Wundern würde es mich nicht.
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