ÖFFENTLICHE DISKUSSION Fälle: Anja Aichele, Ayleen Ambs, Vierfachmord von Annecy 2012, Bärbel B. (Bremerhaven) u. Ingrid R. (Bremen), Annika Brill, Tristan Brübach, Christoph Bulwin, Anne D. (Lorch), Suzanne Eaton, Michaela Eisch, Victor Elling, Sonja Engelbrecht, Trude Espas, Regina Fischer, Abby G. & Libby W. (USA-Indiana), Maren Graalfs, Valeriia Gudzenko, Mara-Sophie H. (Kirchdorf), Marion & Tim Hesse, Jutta Hoffmann, Bärbel K. (Lübeck), Milina K. (Luckenwalde), Peggy Knobloch, Cindy Koch, Martina Gabriele Lange, Lola (FR-Paris), Karl M. (Berlin), Khadidja M. (Ingolstadt), Stefan M. (Salzgitter), Jelena Marjanović, Margot Metzger, Karin N. (Borchen), N. N. (Lampertheim), Gabby Petito, Heike Rimbach, Elmar Rösch, Gustav Adolf Ruff, Carina S. (Iserlohn), Hannah S. (Hamm), Lena S. (Wunsiedel), Gabriele Schmidt, Mord in Sehnde-Höver, Yasmin Stieler, Simone Strobel, Elisabeth Theisen, Karsten & Sabine U. (Wennigsen), Nicky Verstappen, Hanna W. (Aschau)
ihold hat geschrieben: ↑Freitag, 28. November 2025, 19:24:20
@rabunsel
ihold hat geschrieben: ↑Freitag, 28. November 2025, 19:24:20
Rick_Blaine
Beide User schreiben nicht hier in diesem Forum.
Bitte wende Dich im AIlmystery-Forum an die beiden User - dort ist man sicher bereits in gespannter Vorfreude auf Deine Fragen und auf Deine Kommentare.
Hier werden ganze Prozessberichte eines Users eingestellt und unter anderem als Argumentationsgrundlage benutzt,
obwohl dieser User nicht mal hier registriert ist!
Aber ich soll mir hier keine keine Gedanken darüber machen, sondern soll im anderen Forum darüber sinnieren?
Ich möchte zumindest einen User anlocken, sich zu registrieren, du aber möchtest das nicht, im Gegenteil,
du empfiehlst mir, mich im anderen Forum anzumelden, da würden sie schon auf mich warten?
ihold hat geschrieben: ↑Freitag, 28. November 2025, 20:33:51
Ich möchte zumindest einen User anlocken, sich zu registrieren, du aber möchtest das nicht, im Gegenteil,
du empfiehlst mir, mich im anderen Forum anzumelden, da würden sie schon auf mich warten?
Ob das im Sinne des Betreibers ist?
Drüben warten die schon sehnlichst auf die Waldlerin.
Das wird denen einen Hype geben, sag auch ich als Franke
ihold hat geschrieben: ↑Freitag, 28. November 2025, 19:24:20
@rabunsel geht in fast allen Kommentaren vor wie folgt:
Entlastendes wird umfangreich beschrieben, teils auch mit eigenen Argumenten unterfüttert, bei Belastendem berichtet sie knapper oder gar im Konjunktiv, und wenn doch, dann wird fast im selben Atemzug mit eigenen Argumenten das vermeintlich Belastende relativiert, in manchen Fällen wird Belastendes gar nicht erst berichtet, einfach weggelassen, quasi „überhört“.
Dir ist klar, dass es eine Frechheit ist, was Du hier tust, oder? Du hast von dem Fall absolut keine Ahnung, trägst auch nichts Sinnvolles dazu bei - und kritisierst HIER eine Nutzerin, die in einem anderen Forum stunden- und tagelang Prozesstage zu Beiträgen zusammenfasst, um Leuten wie DIR einen kleinen Überblick zu verschaffen. Und dann soll sie sich gefälligst auch noch wegen Dir hier anmelden?!
Und zu dem Vorwurf, dass rabunsel nur Entlastendes berichtet. Ja, Du hast absolut Recht! Und warum ist das so? Weil absolut NICHTS Belastendes mehr gefunden wurde im letzten Prozess. Alle belastenden Indizien sind in sich zusammengebrochen. Aus den Fingern ziehen kann sich es sich halt einfach nicht.
Der Konjunktiv in ihren Berichten ist übrigens indirekte Rede, um anzuzeigen, dass jemand etwas so gesagt hat (und es gerade NICHT ihre Meinung ist. Das ist korrekte Grammatik, können nur die meisten nicht mehr. Und wenn man das nicht versteht, ist es natürlich schwierig.
ihold hat geschrieben: ↑Freitag, 28. November 2025, 19:24:20
Beweis, warum die Berichte von @rabunsel nicht nur von mir als sehr tendenziös oder gar einseitig betrachtet werden können?
Allein Folgendes ist meiner Meinung nach Beweis genug:
So schrieb @rabunsel am 06.03.2024 um 07:12 unter anderem folgendes:
Abgesehen davon, dass sie damals noch gar nicht von Prozesstagen berichtet hat, darf sie also keine eigene Meinung haben? Auch wenn sie das immer vorbildlich trennt? Seltsame Ansicht.
Ich dachte echt, Deinen ersten Blödsinn kann man nicht mehr toppen - aber da habe ich mich geirrt.
Und nein, ich bin nicht rabunsel. Aber ein großer Fan ihrer Beiträge.
Will zitiert nun aus Sprachnachrichten, in denen die beste Freundin sagt, dass sie sich geirrt habe. Sie verweist auf die Handydaten, die belegen, dass die Freunde sich erst einen Tag später getroffen haben, am 4. Oktober, als schon viele in Aschau von dem Tod gehört hatten. Will sagt: „Eine Vielzahl von Umständen“ führe „zweifelsfrei zu der Erkenntnis, dass die Angaben von Verena R. nicht richtig sind“.
https://archive.ph/20251125163311/https ... 72-815.580
Der Benedikt Warmbrunn, Laufen von der SZ hat es auch nicht gecheckt dass am Feiertag 3.10. sich die Freunde in Chiemsee nähe getroffen haben und am Werktag den 4.10. abends Verena alleine nach Hohenaschau gefahren ist zum Mondscheinspaziergang.
Übrigens bin ich der Meinung dass da mehr mit ST gelaufen ist was ja keinen was angeht und was auch zu seiner Pornopause passt.
Oder hat sie das nur gemacht weil ihr Sprittank sonst übergelaufen wäre?
► keinerlei Verantwortung am Tod Hannas nachzuweisen
► kein einziger „überzeugungskräftiger Indizienbeweis“
► etliche fatale Ermittlungsfehler
► Konsequenzen von Justiz- und Innenministerium gefordert
LTO: Presseschau
Sehr gut, kurz und knackig bringt die tägliche Presseschau der Legal Tribune online (LTO) den Fall Hanna auf den Punkt:
PNP: Aufarbeitung?
„Hinterfragen und prüfen, ob Fehler passiert sind“, werde man, „sobald die schriftlichen Urteilsgründe vorliegen“, erklären Polizei und StA, wie die Passauer Neue Presse (PNP) am 26.11.2025 berichtet:
Die StA werde „keine Rechtsmittel einlegen“, berichtet das Oberbayerische Volksblatt (OVB) am 26.11.2025, ohne jedoch eine Quelle zu nennen.
► RA Dr. Georg: „erwiesene Unschuld“
► RA Holderle:
• keine Überraschung
• Kritik an Vorsitzender Will
► StA werde „keine Rechtsmittel einlegen“
► RAin Rick: wolle Gutachten nach Rückspr. veröffentlichen
► RAin Rick: werde Amtshaftungsansprüche geltend machen
• Polizei habe entlastende Beweise „regelrecht unterschlagen“
• Konsequenzen für Aßbichler?
► RA Dr. Georg: Aßbichler zur Verantwortung ziehen?
► Polizeisprecher Stefan Sonntag:
• kein Kommentar zum Urteil
• man werde konkrete Vorwürfe „selbstkritisch prüfen“
► StA-Sprecher Dr. Rainer Vietze:
• StA werde schriftliches Urteil abwarten
• werde dann „ggf. Ermittlungsarbeit nachbereiten“
Die Stimmung auf den Straßen von Aschau nach dem Urteil fängt das OVB am 26.11.2025 ein:
► Interesse hat nachgelassen
► Kritik am Schweigen Sebastians
► Befremden über harte Vernehmungen der Zeugen vor Gericht
► Todesumstände noch immer unklar – Mord oder Unfall?
► Mitleid für Hannas Familie
Mit juristischen Floskeln und leeren Formalismen versucht das LG Traunstein, Aßbichler und ihrer Kammer den Rücken zu stärken. Beck aktuell berichtet am 26.11.2025:
Wie RAin Rick in einem Audioclip des Bayerischen Rundfunks (BR, 26.11.2025) erklärt, beabsichtige die Verteidigung nicht, Strafanzeigen zu erstatten. Transskript:
OVB: RAe Rick und Dr. Georg im Interview
Aßbichlers Kammer hätte Sebastian „auch verurteilt, wenn man ein Video gezeigt hätte, auf dem Frau W. alleine in den Bach gefallen ist“, sagt Regina Rick im Interview mit dem OVB (27.11.2025).
► Gerechtigkeit von Qualität der RAe abhängig
► Sebastians Familie werde am Ende draufzahlen
► Rechtsstaat z. T. in schlechtem Zustand
► „Verteidiger, die nicht ordentlich arbeiten“ …
► miserable Ermittlungen gut genug ausgestatteter Polizei
► Gutachter passen sich Erwartungen von Polizei + StA an
► rechnen nicht mit Aufarbeitung der Ermittlungsarbeit
► Rick: Flut von Mandatsanfragen
Die StA in der Zwickmühle, mit Gutachten will RAin Rick helfen – das OVB berichtet am 27.11.2025:
► StA: Rechtsmittelverzicht schon im Plädoyer
► StA-Sprecher Dr. Vietze:
• StA geht weiter von Gewalttat aus
• aufgrund Gutachten aus 1. Rechtsgang
• keine neuen Erkenntnisse
• keine konkreten Hinweise auf mögliche Ermittlungsansätze
• kein Anfangsverdacht gegen Unbekannt oder best. Person
► RAin Rick: wolle Gutachten nach Rückspr. veröffentlichen
• Verletzungen durch Aufprall auf Schütz
• Sturz über 2,20 m hohe Stufe im Flußbett
► RAin Rick: Aufnahmen weiterer Kamera [außer „Chalet“]
→ Laufgeschwindigkeit Sebastians berechenbar
→ wäre zu spät in Nähe des vermeintlichen Tatorts gelangt
► Aufarbeitung etwaiger Fehler? – unklar
Als Ende eines Justiz-Fiebertraums bezeichnet Alexander Boos Sebastians Freispruch. Leider verheddert sich der Mainzer RA zuweilen in unzureichender Sachverhaltskenntnis, was aber seine Kernaussagen nicht schmälert (27.11.2025): https://youtu.be/EY3eSri4Plo
Zum rechtlichen Hintergrund und den Folgen der Befangenheit Aßbichlers (29.09.2025): https://youtu.be/prsvhGHoGGk
LTO: Podcast
Im LTO-Podcast „Die Rechtslage“ sprechen Markus Sehl und Felix W. Zimmermann über den Eiskeller-Fall und die Frage, ob die Justiz versagt habe (ab Min. 0:43 bis 28:07): https://youtu.be/y-JNsDXXnfI&t=43s (mit Sprungmarke)
Gast123 hat geschrieben: ↑Freitag, 28. November 2025, 22:29:55
Ich dachte echt, Deinen ersten Blödsinn kann man nicht mehr toppen - aber da habe ich mich geirrt.
Und nein, ich bin nicht rabunsel. Aber ein großer Fan ihrer Beiträge.
Richtig, Du bist nicht rabunsel sondern Xlux. Von Deinen Beiträgen bin ich im Übrigen ein großer Fan.
Interessant finde ich noch, dass der Jogger von einer zweiten Kamera erfasst worden sein soll. Das hat doch bislang auch überhaupt keine Rolle gespielt, oder? Bislang hieß es doch immer nur, dass bis auf die Chalet-Kamera und die Sichtungen durch die Zeugen auf dem Eiskeller-Parkplatz sich nichts von seiner Laufstrecke belegen lasse.
In der BILD (...ja, sorry...) gibt es einen neuen Artikel über den Prozess ! Allerdings PlusArtikel. Widmet sich der Frage, wie jemand ins Leben zurück findet, den 3 Jahre alle für einen Mörder hielten.
andi55 hat geschrieben: ↑Sonntag, 30. November 2025, 16:46:45
In der BILD (...ja, sorry...) gibt es einen neuen Artikel über den Prozess ! Allerdings PlusArtikel. Widmet sich der Frage, wie jemand ins Leben zurück findet, den 3 Jahre alle für einen Mörder hielten.
Neben einer einfühlsamen Schilderung der Situation steht da eben auch
Über Aschau liegt auch ein Schleier des Argwohns. „Ich kenne ihn nicht“, sagt mir Herr W., ein 85-jähriger Rentner, vor der Metzgerei stehend, als ich ihn auf Sebastian T. anspreche. „Aber der Freispruch ist eine Sauerei. Mein Instinkt sagt mir, er war es.“
Auch nach Freispruch viele Zweifler im Ort
Im Internet, bei einem lokalen Nachrichtenportal, kommentiert eine Aschauerin den Freispruch sogar so: „Wenn ich ihn sehe, weiß ich nicht, was ich ihm antue.“ Ein anderer schreibt: „Die Richterin ist vor einer aggressiven Anwältin eingeknickt.“
@papaya
Müssen wir uns Sorgen machen, dass die Aschauer ihren eigenen Rechtsstaat gründen ?
Während des ersten Durchgangs hat sich einige Male der Bürgermeister über die Stimmung im Dorf, zu Wort gemeldet.
Das gleiche wäre auch jetzt angebracht, ein Machtwort zu sprechen , damit da mal Ruhe einkehrt. Rückgrat zeigen !!! Fehlanzeige !
andi55 hat geschrieben: ↑Sonntag, 30. November 2025, 17:39:36
@papaya
Müssen wir uns Sorgen machen, dass die Aschauer ihren eigenen Rechtsstaat gründen ?
Während des ersten Durchgangs hat sich einige Male der Bürgermeister über die Stimmung im Dorf, zu Wort gemeldet.
Das gleiche wäre auch jetzt angebracht, ein Machtwort zu sprechen , damit da mal Ruhe einkehrt. Rückgrat zeigen !!! Fehlanzeige !
Ich glaube schon, dass man sich da Sorgen machen muss. Nicht nur in Aschau und nicht nur in diesem Fall.
Das fängt schon damit an, dass ich in fast jedem von mir verfolgten Fall hier im Forum lesen musste "wenn er unschuldig wäre, würde er schon seine Unschuld beteuern, erzählen wie es wirklich war und nicht schweigen."
Erschütternde Einblicke in ein Leben nach dem Freispruch gewährt der heutige Bild-plus-Artikel:
► Familie T. seit fast 400 Jahren in Aschau ansässig
► Schweigen, Verachtung
► sollen woanders einkaufen
► Mobbing: Tante Andrea kündigte Job nach 20 Jahren
► Rentner vor Metzgerei: Freispruch sei Sauerei
► Kommentare auf lokalem Nachrichtenportal (OVB?):
• Leserin wisse nicht, „was ich ihm antue“
• Richterin sei „vor aggressiver Anwältin eingeknickt“
Sebastian
► Ausbildungsplatz zum Anlagenmechaniker verloren
► wünscht sich Ausbildung, vielleicht als Forstwirt?
► will für Marathon trainieren
► alle Freunde verloren
► nur in Begleitung außer Haus
Hier hat sich im Spoiler leider ein Fehler eingeschlichen, der sich nach Ablauf der Bearbeitungszeit nicht mehr berichtigen lässt. „OVB“ (rot markiert) bitte gedanklich streichen:
Catch22 hat geschrieben: ↑Samstag, 29. November 2025, 00:15:37Nachlese zum Freispruch
… LTO: Presseschau
Sehr gut, kurz und knackig bringt die tägliche Presseschau der Legal Tribune online (LTO) den Fall Hanna auf den Punkt:
…
Ich bitte um Entschuldigung.
andi55 hat geschrieben: ↑Freitag, 28. November 2025, 10:11:09
Vielen Dank für Deine Mühe und die Zusammenfassung! Da steckt immens Arbeit dahinter! …
Der_Clown hat geschrieben: ↑Freitag, 28. November 2025, 12:35:18
Auch von mir vielen Dank für Deine Arbeit - mit Deinem unermüdlichen Recherchieren zu neuen Presseberichten und dem Einbringen Deines großen juristischen Wissens hast Du erheblich dazu beigetragen, dass ich als juristischer Laie nachvollziehen konnte, was gerade im Prozess passiert. Du hast die Diskussion wirklich getragen und ich bin sicher, viele haben gespannt ins Forum geschaut um Deine Einschätzungen zu den jeweiligen Entwicklungen lesen zu können. …
Fränkin hat geschrieben: ↑Freitag, 28. November 2025, 15:01:58
Vielen Dank für Deine Wahnsinns Arbeit! …
papaya hat geschrieben: ↑Freitag, 28. November 2025, 17:57:52
Auch von mir noch einmal ein dickes Dankeschön an @Catch22 für diese beispiellose Qualität an Dokumentation!
Herzlichen Dank für Eure anerkennenden Worte! Ich hab‘s gern gemacht. Auch um dem einen oder anderen Volksglauben zu begegnen, was manchmal nicht ganz einfach ist.
Gast hat geschrieben: ↑Sonntag, 30. November 2025, 14:27:20
War das nicht eine Eiskellerbesucherin die von weitem einen Jogger mit dem Handy filmte und hatte das Video eine genaue Uhrzeitangabe?
Die 21-jährige Zeugin hatte am 10. Sitzungstag ausgesagt (siehe hier). Das Video der Zeugin zeigt keinen Jogger, sondern nur die Finsternis der Nacht. Der angebliche Jogger im Bild geht auf eine Falschinformation des OVB noch aus dem ersten Prozess zurück, die nie richtiggestellt wurde.
Fränkin hat geschrieben: ↑Freitag, 28. November 2025, 15:01:58
… Ich bin sehr gespannt auf die neuen Gutachten und hoffe sehr, dass sie wirklich veröffentlicht werden. …
papaya hat geschrieben: ↑Sonntag, 30. November 2025, 17:27:24
… Man kann nur hoffen, dass Rick noch Gutachten veröffentlicht …
RAin Rick muss zuerst (allein aus urheberrechtlichen Gründen) die jeweilige Einwilligung der Sachverständigen einholen. Sofern diese Erklärungen dann vorliegen, will die Verteidigung die Gutachten veröffentlichen. Den Ort der Veröffentlichung werden die „Hobbyermittler“ bestimmt schnell herausgefunden haben und hier kundtun …
andi55 hat geschrieben: ↑Freitag, 28. November 2025, 10:11:09
… Was denkst Du, wird es für die drei Damen der Familie R. Konsequenzen geben? …
Nachdem sich die Vorsitzende Will insbesondere zur Zeugin Angela R. nicht im Konjunktiv, sondern im Indikativ geäußert hatte („hat gelogen“), gehe ich davon aus, dass zumindest Angela R. ein Verfahren wegen vorsätzlich falscher uneidlicher Aussage (§ 153 StGB) erwartet. (Eine Vereidigung der R.s fand meines Wissens nicht statt, weshalb §§ 154, 161 StGB ausscheiden.)
Auch Lea R. könnte davon betroffen sein – und in diesem Zusammenhang wiederum Angela R. wegen Verleitung zur Falschaussage (§ 160 StGB).
Verena R. hatte im zweiten Prozess gar nicht ausgesagt (§ 55 StPO). Soweit ihr jedoch eine falsche Aussage im ersten Prozess nachgewiesen werden kann (es gibt kein Wortprotokoll), steht auch sie im Feuer.
Ohne Vereidigung sind nur vorsätzliche Falschaussagen strafbar. Der Täter muss wissen oder zumindest für möglich halten, dass seine Angaben nicht der Wahrheit entsprechen und er muss den Taterfolg (die Falschaussage) zumindest billigend in Kauf nehmen (quasi „scheißegal“). Unvollständige Angaben und vorgetäuschte Erinnerungslücken können ebenso tatbestandlich „falsch“ sein wie Lügen.
Soweit falsche Angaben bei der Polizei gemacht werden, ist dies nicht nach §§ 153 ff StGB strafbar, weil die Polizei keine „zur eidlichen Vernehmung von Zeugen zuständige Stelle“ ist. (Dies jedoch ist kein Freibrief, die Polizei belügen zu dürfen, denn davon unberührt bleibt eine Strafbarkeit z. B. wegen §§ 145d, 164, 187, 257, 258 StGB.)
Eine Berichtigung falscher Angaben ist nicht erfolgt und hätte im Nachhinein keine strafmildernde oder strafbefreiende Wirkung mehr (§ 158 StGB).
Wenn wir schon bei der Strafbarkeit sind:
Auch wenn die Verteidigung auf die Erstattung von Strafanzeigen gegen Ermittler und am Gerichtserfahren Beteiligte verzichten will (siehe hier im 9. Abschnitt „BR: Keine Strafanzeigen“), muss die StA nach dem Legalitätsprinzipvon Amts wegen Ermittlungsverfahren einleiten, wenn „zureichende tatsächliche Anhaltspunkte“ einer Straftat erkennbar sind (§ 152 StPO).
In Betracht kämen beispielsweise Rechtsbeugung (§ 339 StGB), Verfolgung Unschuldiger (§ 344 StGB), Unterschlagung von Beweismitteln (Urkundenunterdrückung, § 274 StGB) und Freiheitsberaubung in mittelbarer Täterschaft (§§ 239, 25 Abs. 1 Alt. 2 StGB).
Bliebe die StA trotz „zureichender tatsächlicher Anhaltspunkte“ untätig, könnten sich die zuständigen Beamten selbst dem Verdacht der Strafvereitelung im Amt (§ 258a StGB) ausgesetzt sehen. Die begrifflichen Grenzen indessen sind dehnbar, ministerieller Segen dank Weisungsgebundenheit greifbar – und wo kein Kläger, da kein Richter. Alles bleibt, wie es ist, im idyllischen Chiemgau.
Königlich bayerische Institutionen sind sakrosankt. Feige eingedroschen wird viel lieber nach altbewährten Regeln des Mobbings auf den Schwächsten, wie der jüngste Bild-Artikel erschreckend beweist. Das klappt prima und verspricht dem Pöbel ein Erfolgserlebnis. Der Aschauer Bürgermeister Simon Frank (als vormaliger Betriebsingenieur beim Polizeipräsidium Oberbayern Süd) schweigt, denn zwischen den Stühlen sitzend wird‘s schwierig mit der Wiederwahl im kommenden März.
Catch22 hat geschrieben: ↑Sonntag, 30. November 2025, 20:46:26
Hier hat sich im Spoiler leider ein Fehler eingeschlichen, der sich nach Ablauf der Bearbeitungszeit nicht mehr berichtigen lässt. „OVB“ (rot markiert) bitte gedanklich streichen:
Ich bitte um Entschuldigung.
Herzlichen Dank für Eure anerkennenden Worte! Ich hab‘s gern gemacht. Auch um dem einen oder anderen Volksglauben zu begegnen, was manchmal nicht ganz einfach ist.
Die 21-jährige Zeugin hatte am 10. Sitzungstag ausgesagt (siehe hier). Das Video der Zeugin zeigt keinen Jogger, sondern nur die Finsternis der Nacht. Der angebliche Jogger im Bild geht auf eine Falschinformation des OVB noch aus dem ersten Prozess zurück, die nie richtiggestellt wurde.
RAin Rick muss zuerst (allein aus urheberrechtlichen Gründen) die jeweilige Einwilligung der Sachverständigen einholen. Sofern diese Erklärungen dann vorliegen, will die Verteidigung die Gutachten veröffentlichen. Den Ort der Veröffentlichung werden die „Hobbyermittler“ bestimmt schnell herausgefunden haben und hier kundtun …
Nachdem sich die Vorsitzende Will insbesondere zur Zeugin Angela R. nicht im Konjunktiv, sondern im Indikativ geäußert hatte („hat gelogen“), gehe ich davon aus, dass zumindest Angela R. ein Verfahren wegen vorsätzlich falscher uneidlicher Aussage (§ 153 StGB) erwartet. (Eine Vereidigung der R.s fand meines Wissens nicht statt, weshalb §§ 154, 161 StGB ausscheiden.)
Auch Lea R. könnte davon betroffen sein – und in diesem Zusammenhang wiederum Angela R. wegen Verleitung zur Falschaussage (§ 160 StGB).
Verena R. hatte im zweiten Prozess gar nicht ausgesagt (§ 55 StPO). Soweit ihr jedoch eine falsche Aussage im ersten Prozess nachgewiesen werden kann (es gibt kein Wortprotokoll), steht auch sie im Feuer.
Ohne Vereidigung sind nur vorsätzliche Falschaussagen strafbar. Der Täter muss wissen oder zumindest für möglich halten, dass seine Angaben nicht der Wahrheit entsprechen und er muss den Taterfolg (die Falschaussage) zumindest billigend in Kauf nehmen (quasi „scheißegal“). Unvollständige Angaben und vorgetäuschte Erinnerungslücken können ebenso tatbestandlich „falsch“ sein wie Lügen.
Soweit falsche Angaben bei der Polizei gemacht werden, ist dies nicht nach §§ 153 ff StGB strafbar, weil die Polizei keine „zur eidlichen Vernehmung von Zeugen zuständige Stelle“ ist. (Dies jedoch ist kein Freibrief, die Polizei belügen zu dürfen, denn davon unberührt bleibt eine Strafbarkeit z. B. wegen §§ 145d, 164, 187, 257, 258 StGB.)
Eine Berichtigung falscher Angaben ist nicht erfolgt und hätte im Nachhinein keine strafmildernde oder strafbefreiende Wirkung mehr (§ 158 StGB).
Wenn wir schon bei der Strafbarkeit sind:
Auch wenn die Verteidigung auf die Erstattung von Strafanzeigen gegen Ermittler und am Gerichtserfahren Beteiligte verzichten will (siehe hier im 9. Abschnitt „BR: Keine Strafanzeigen“), muss die StA nach dem Legalitätsprinzipvon Amts wegen Ermittlungsverfahren einleiten, wenn „zureichende tatsächliche Anhaltspunkte“ einer Straftat erkennbar sind (§ 152 StPO).
In Betracht kämen beispielsweise Rechtsbeugung (§ 339 StGB), Verfolgung Unschuldiger (§ 344 StGB), Unterschlagung von Beweismitteln (Urkundenunterdrückung, § 274 StGB) und Freiheitsberaubung in mittelbarer Täterschaft (§§ 239, 25 Abs. 1 Alt. 2 StGB).
Bliebe die StA trotz „zureichender tatsächlicher Anhaltspunkte“ untätig, könnten sich die zuständigen Beamten selbst dem Verdacht der Strafvereitelung im Amt (§ 258a StGB) ausgesetzt sehen. Die begrifflichen Grenzen indessen sind dehnbar, ministerieller Segen dank Weisungsgebundenheit greifbar – und wo kein Kläger, da kein Richter. Alles bleibt, wie es ist, im idyllischen Chiemgau.
Königlich bayerische Institutionen sind sakrosankt. Feige eingedroschen wird viel lieber nach altbewährten Regeln des Mobbings auf den Schwächsten, wie der jüngste Bild-Artikel erschrechend beweist. Das klappt prima und verspricht dem Pöbel ein Erfolgserlebnis. Der Aschauer Bürgermeister Simon Frank (als vormaliger Betriebsingenieur beim Polizeipräsidium Oberbayern Süd) schweigt, denn zwischen den Stühlen sitzend wird‘s schwierig mit der Wiederwahl im kommenden März.
Danke für deine profesionelle Berichterstattung, ich habe als Laie von dir viel gelernt und bin begeistert über dein Wissen, dass du uns sehr gut vermittelst. In deinen letzten Absatz wird mir wieder bestätigt wie dumm und grausam manche Menschen sind.
Die gekürzte Fassung des Bild-plus-Artikels vom gestrigen Tag (siehe hier) habe ich aktualisiert: Fotos verlinkt und Link zur vollständigen Fassung ergänzt.
Fee hat geschrieben: ↑Montag, 01. Dezember 2025, 11:52:53
Danke für deine profesionelle Berichterstattung, ich habe als Laie von dir viel gelernt und bin begeistert über dein Wissen, das du uns sehr gut vermittelst. …
Das freut mich sehr, danke! Zu wünschen wäre, dass auch die Chiemgauer davon gestreift würden …
Fee hat geschrieben: ↑Montag, 01. Dezember 2025, 11:52:53
… In deinem letzten Absatz wird mir wieder bestätigt, wie dumm und grausam manche Menschen sind.
Diese Eigenschaften spiegeln vor allem die eigene Ohnmacht und Angst der Menschen.
andi55 hat geschrieben: ↑Sonntag, 30. November 2025, 17:39:36
… Während des ersten Durchgangs hat sich … der Bürgermeister … zu Wort gemeldet. Das gleiche wäre auch jetzt angebracht …, damit … Ruhe einkehrt. Rückgrat zeigen!!! Fehlanzeige!
So ist es. Die berufliche Verbandelung des Aschauer Bürgermeisters mit den Rosenheim Cops (bis unmittelbar vor seinem Amtsantritt) spricht Bände:
String27 hat geschrieben: ↑Montag, 01. Dezember 2025, 23:24:12
Danke Catch22 für alles, es war eine ganz tolle Berichterstattung!
Danke für Euer Interesse und Eure Aufmerksamkeit beim Lesen!
Der letzte Vorhang ist noch nicht gefallen. Weiter gehen wird es vor einer Zivilkammer des LG Traunstein. Sobald ich die Muße finde, werde ich versuchen, Sebastians Amtshaftungsansprüche gegen den Freistaat Bayern aufzudröseln. Und auch die bevorstehende Veröffentlichung der Gutachten der Verteidigung verspricht höchste Spannung!
In der Abendschau des Bayerischen Rundfunks (BR) blickt RAin Rick zurück auf das Strafverfahren, appelliert an die Aschauer Bürger und kritisiert den Nebenklagevertreter Holderle, der Sebastian „jahrelang medial durch den Dreck gezogen“ habe.
Mit der Veröffentlichung der Gutachten hofft Regina Rick, dass Hannas Eltern „Frieden finden können, wenn sie wissen, was passiert ist“. RAin Rick ab Min. 2:50.