MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

ÖFFENTLICHE DISKUSSION
Sronson
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Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

Ungelesener Beitrag von Sronson »

mamavon2 hat geschrieben: Freitag, 16. Januar 2026, 23:29:37 Das entlastet g doch extrem, va wenn das auto wieder da is.... Glaube auch sie kommt frei wenn keine extremen Beweise unbekannt sind bisher bekanntes reicht doch nimmer in Ansätzen für Anklage.... Macht die Sturheit der hexenjagd noch verwerflicher
Hast du mitbekommen, dass Ginas Fahrzeug in der Schweriner Straße gesehen worden sein soll?
Gästin-A hat geschrieben: Freitag, 16. Januar 2026, 23:11:17 JS sagte auch, Ginas Pick Up wäre in der Schweriner Straße gesehen worden, es gäbe dort auch 2 Kameras, nicht nur eine.
Gastleser

Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

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Jane.Doe hat geschrieben: Freitag, 16. Januar 2026, 23:03:21 Spannend.

JS sagt im aktuellen Live GH und der 1. Tümpelzeuge haben dem 2. Tümpelzeugen erzählt sie haben Tiere beobachten wollen mit einem Nachtsichtgerät und seien dabei auf die Kinderleiche gestoßen. hätten aber Angst das zu melden weil Nachtsichtgeräte in einem fremden Revier (!) verboten seien, woraufhin der 2. Tümpelzeuge das nicht glauben wollte und sich selbst überzeugen...
Turmfalke23 hat geschrieben: Freitag, 16. Januar 2026, 23:25:06 Ein übliches Nachtsichtgerät ist nicht verboten !
Verboten ist es aus Gründen der Waidgerechtigkeit, zur Jagd einzusetzen mit entsprechenden Vorrichtungen.
Auch ein Jäger hat als Beobachter das Recht, die Natur zu betreten.

Der berechtigter Jagdpächter wird sich allerdings nicht über den nächtlichen Besuch eines Kollegen in seinem Revier freuen.
Die Jagdausübung mit diesen Geräten ist als Ausnahmeregelung vom Bundesjagdgesetz in M-V landesrechtlich unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt.

Es könnte sich um ein Dual-Use-Gerät handeln, welches vielleicht ungeschickt mit der Ziel-Optik zusammen montiert war. Das unterliegt dann dem Waffengesetz und könnte als Indiz für Wilderei oder unbefugte Jagdausübung, wie „der Versuch des Nachstellens von Wild, wie Aufsuchen oder Verfolgen “, in einem „fremden“ Jagdrevier interpretiert werden.

§ 40 Abs. 3 S. 4 WaffG
"Inhaber eines gültigen Jagdscheins im Sinne von § 15 Absatz 2 Satz 1 des Bundesjagdgesetzes dürfen abweichend von § 2 Absatz 3 für jagdliche Zwecke Umgang mit Nachtsichtvorsätzen und Nachtsichtaufsätzen nach Anlage 2 Abschnitt 1 Nummer 1.2.4.2 haben. Jagdrechtliche Verbote oder Beschränkungen der Nutzung von Nachtsichtvorsatzgeräten und Nachtsichtaufsätzen bleiben unberührt. Satz 4 gilt entsprechend für Inhaber einer gültigen Erlaubnis nach § 21 Absatz 1 und 2."

In § 22 Abs. 3 LJagdG von Mecklenburg-Vorpommern heißt es:
„Abweichend von § 19 Absatz 1 Nummer 5 Buchstabe a des Bundesjagdgesetzes ist es erlaubt, bei der Jagd auf Schwarzwild, Raubwild und Nutria Nachtsichtvorsatz- oder Nachtsichtaufsatzgeräte zu verwenden.“

BKA-Merkblatt Nachtsichtvor- und aufsatzgeräte
https://www.bka.de/SharedDocs/Downloads ... onFile&v=3
Sronson
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Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

Ungelesener Beitrag von Sronson »

Gast8888 hat geschrieben: Samstag, 17. Januar 2026, 00:15:54 Ich habe gestern das Live angeschaut und heute. Und finde es teilweise widersprüchlich.
Könntest du die wichtigsten Widersprüche bitte kurz darstellen?
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Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

Ungelesener Beitrag von Gast8888 »

Sronson hat geschrieben: Samstag, 17. Januar 2026, 00:22:25 Könntest du die wichtigsten Widersprüche bitte kurz darstellen?
Ein Beispiel gestern wurde gesagt der Pickup sei noch nicht zurück gegeben, und hingegen schon.

Quelle: .
https://www.youtube.com/live/_r2KJF9bC_ ... jfBFeDnR68

Quelle:

https://youtu.be/YX2BWL1K7qA?si=0BfFswLwWBv4I48z
Gast8888
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Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

Ungelesener Beitrag von Gast8888 »

Sronson hat geschrieben: Samstag, 17. Januar 2026, 00:20:18 Hast du mitbekommen, dass Ginas Fahrzeug in der Schweriner Straße gesehen worden sein soll?
Ja das wurde im Stream heute so gesagt. Auf die Frage ob man die TV auch gesehen hat, ist man nicht eingegangen! Der Stream kann man sich immer noch anhören. Bzw. Ich habe die Links dazu eingestellt für den Tiktok Stream in YT und den Stream von heute Abend.

In diesem Stream ist es zu hören wie Herr J.S. erwähnt das der Pickup dort gesehen wurde l:

https://www.youtube.com/live/_r2KJF9bC_ ... Kza8CY_cvd
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Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

Ungelesener Beitrag von Turmfalke23 »

Gast8888 hat geschrieben: Samstag, 17. Januar 2026, 00:24:20 Ein Beispiel gestern wurde gesagt der Pickup sei noch nicht zurück gegeben, und hingegen schon.
Ja, genau diese Frage habe ich mir eben auch gestellt.

Aber ist der auffällige Pickup wirklich schon wieder in der Öffentlichkeit zu sehen ?
Sollte es nicht Hinweise auf tatrelevante Spuren von den Fahrzeugen geben, laut Medien ?
Djuke

Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

Ungelesener Beitrag von Djuke »

Sronson hat geschrieben: Samstag, 17. Januar 2026, 00:20:18 Hast du mitbekommen, dass Ginas Fahrzeug in der Schweriner Straße gesehen worden sein soll?
Hier im Forum müsste berechtigter Weise für eine solch entscheidende Aussage ein nachvollziehbarer Beleg erbracht werden…

Ist diese Info durch die StA an JS geraten?
Sronson
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Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

Ungelesener Beitrag von Sronson »

Djuke hat geschrieben: Samstag, 17. Januar 2026, 00:30:33 Hier im Forum müsste berechtigter Weise für eine solch entscheidende Aussage ein nachvollziehbarer Beleg erbracht werden…
Deshalb das Modalverb zur Kennzeichnung einer indirekten Überlieferung ≠ Fakt!
Gast8888
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Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

Ungelesener Beitrag von Gast8888 »

Djuke hat geschrieben: Samstag, 17. Januar 2026, 00:12:06 Das las sich gestern noch sehr überzeugt und überzeugend zugleich.

Nur wer hat jetzt Recht? Wird O. entpflichtet und Nr. 2 übernimmt (Strategiewechsel, Unzufriedenheit der TV über bisherige Arbeit) oder arbeiten beide wie von JS gesagt gemeinsam als Pflichtverteidiger (Aussage, dass die Großeltern den Wahlverteidiger beauftragt hätten -> ? Kam aber nicht von dir)… oder hat sich JS in der Aussage geirrt und du behältst mit der Ausführung des Wahlverteidiger Recht? Bin verwirrt…
Beide haben Recht :D

Der Regelfall wäre die Entpflichtung von RA. O. § 143 StPO.

Es besteht aber die Möglichkeit das beide zusammenarbeiten, bei komplexen, schwierigen Fällen können auch 2 Pflichtverteidiger auf Antrag beigeordnet werden.

Im Fall der TV wäre es der Pflichtverteidiger und Wahlverteidiger. Der Pflichtverteidiger Ra. O bleibt beigeordnet und der neue Wahlverteidiger kommt dazu. Das Gericht lässt dies sehr oft zu wenn die Entpflichtung vom ersten Anwalt die VERZÖGERUNG des Verfahrens bedeuten würde = Einarbeitung.
Fragjanur

Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

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Jane.Doe hat geschrieben: Samstag, 17. Januar 2026, 00:06:10 @fragjanur

Ah, komm, hör doch auf. Er sagt doch ganz deutlich, dass beide (!) dem zweiten das erzählt haben.
Ob die wirklich ein Nachtsichtgerät hatten oder nicht ist doch völlig unklar, und auch wessen Idee das war.
Ich komme!
Ja sagt er. Und? Das widerspricht sich doch nicht, dass Gina mit dem 1. dort hingefahren ist, um Wildtiere zu beobachten und dann kam die Gummipuppengeschichte auf und dann hätte sie eine "Sichtung" am Tümpel gemacht und gesagt, lass uns da mal hingehen und dabei dann Fabian "gefunde" (Zack, ihr 1. Zeuge). Was und ob Gina ihm dazu erzählt hat, wissen wir hier gar nicht. Denn sie findet ja bereits mit Zeuge 1 das Kind. Dann zum 2. Tümpelzeugen, dem davon erzählt, dass sie verboterweise dort Nachtsichtaufnahmenn machen wollten, fremdes Revier, sie könnten nicht zur Polizei. Woraufhin Gina mit dem 2. Zeugen dahinfuhr, mit seinem Auto und dann die Geschichte gesponnen, dass man sagen könnte, man wäre mit den Hunden dort spazieren. Das hat der 2. Zeuge abgelehnt. Zeuge 1 war auch raus und dann kam die Gassifreundin an die Reihe, die dann die Polizei rufen ließ und Fabian als "offiziell gefunden" galt.

Die Aussagen der Tümpelzeugen wurden abgeglichen. Beide gelten nicht als Verdächtige, nicht als Beschuldigte und werden nur als Zeugen geführt. Dabei erwähnte Jens, dass es die StA. Kommunikationsmerkmale habe, die auf Mordmerkmale bestätigen. Das bedeutet Sprachnachrichten, Textnachrichten und dergleichen, die allesamt abgeglichen wurden. Wie sich also die Geschichte anfänglich mit den Nachtfahrten zum Tümpel zugetragen hat, wird darin zu finden sein und zum Prozessauftakt füllen sich viele offene Fragen mit Inhalt.
Djuke

Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

Ungelesener Beitrag von Djuke »

Sronson hat geschrieben: Samstag, 17. Januar 2026, 00:35:04 Deshalb das Modalverb zur Kennzeichnung einer indirekten Überlieferung ≠ Fakt!
überlesen, da war ich zu schnell, bitte entschuldige 🙏🏼
Gast8888
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Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

Ungelesener Beitrag von Gast8888 »

Djuke hat geschrieben: Samstag, 17. Januar 2026, 00:30:33 Hier im Forum müsste berechtigter Weise für eine solch entscheidende Aussage ein nachvollziehbarer Beleg erbracht werden…

Ist diese Info durch die StA an JS geraten?
Also ich hatte im Stream z.B. nachgefragt weil ich diese Info bisher weder in den Nachrichten gelesen noch gehört hatte. Mit meinen eigenen Worten wiedergegeben: wurde gesagt das alles was man teilt öffentlich bekannt sei. Und alles rechtlich abgesichert sei.

Hier ist es zu hören:

https://www.youtube.com/live/_r2KJF9bC_ ... Kza8CY_cvd


Ich persönlich höre es zum ersten Mal. Das man das Auto da gesehen hat. Bisher war nur die Rede man sucht Zeugen.

KI Antwort folgendes :

In den offiziellen Ermittlungsberichten und großen Medienveröffentlichungen zum Fall Fabian (Stand 17. Januar 2026) wird die Schweriner Straße in Güstrow nicht explizit als Ort einer bestätigten Sichtung des orangefarbenen Pick-ups genannt.


Allgemeiner Zeugenaufruf in Güstrow: Die Polizei suchte im November 2025 intensiv nach Zeugen, die den Ford Ranger der Tatverdächtigen Gina H. am Tag von Fabians Verschwinden im Stadtgebiet von Güstrow gesehen haben. Da die Schweriner Straße eine der Hauptverkehrsadern der Stadt ist, war sie Teil des Suchgebiets für mögliche Dashcam-Aufnahmen oder Passantenbeobachtungen.


In den offiziellen Berichten der Polizei und Staatsanwaltschaft wird bis zum heutigen Stand (Januar 2026) nicht öffentlich bestätigt, dass das Auto dort tatsächlich gesehen wurde.
Der Stand ist stattdessen folgender:
Der Zeugenaufruf: Die Polizei hat die Schweriner Straße (sowie andere Orte wie Zehna und Lohmen) im November 2025 ganz gezielt in ihrem Aufruf benannt. Sie fragten die Bevölkerung, wer den orangefarbenen Ford Ranger dort am 10. Oktober 2025 zwischen 10:30 Uhr und 11:00 Uhr gesehen hat.
Keine Bestätigung der Ergebnisse: Ob sich daraufhin Zeugen gemeldet haben, die das Auto in der Schweriner Straße zweifelsfrei identifiziert haben, halten die Ermittler als Täterwissen zurück. In der Presse wird lediglich allgemein von "fast 1.000 Spuren" gesprochen, die ausgewertet werden.

Im Fall des getöteten Fabian aus Güstrow ist (Stand 17. Januar 2026) nicht bekannt, dass der beschlagnahmte Pick-up an die Tatverdächtige Gina H. oder ihre Familie zurückgegeben wurde.


Quelle : Google KI
Djuke

Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

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Gast8888 hat geschrieben: Samstag, 17. Januar 2026, 00:36:29 Beide haben Recht :D

Der Regelfall wäre die Entpflichtung von RA. O. § 143 StPO.

Es besteht aber die Möglichkeit das beide zusammenarbeiten, bei komplexen, schwierigen Fällen können auch 2 Pflichtverteidiger auf Antrag beigeordnet werden.

Im Fall der TV wäre es der Pflichtverteidiger und Wahlverteidiger. Der Pflichtverteidiger Ra. O bleibt beigeordnet und der neue Wahlverteidiger kommt dazu. Das Gericht lässt dies sehr oft zu wenn die Entpflichtung vom ersten Anwalt die VERZÖGERUNG des Verfahrens bedeuten würde = Einarbeitung.
Danke für die Aufklärung!

Einzig die Feinheit, dass einmal die Aussage im Forum, des durch die Großeltern beauftragten Wahlverteidigers und der nun im Stream veröffentlichten Aussage des 2. Pflichtverteidigers, der JS sogar schon bekannt sein soll, existiert. Ob es am Ende einen Unterschied machen wird?
Hoffen wir auf eine eindeutige Spurenlagen (wie auch immer die dann aussieht), die aufkeimende Zweifel von Anbeginn ausräumen kann.
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Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

Ungelesener Beitrag von Gast8888 »

Djuke hat geschrieben: Samstag, 17. Januar 2026, 00:45:35 Danke für die Aufklärung!

Einzig die Feinheit, dass einmal die Aussage im Forum, des durch die Großeltern beauftragten Wahlverteidigers und der nun im Stream veröffentlichten Aussage des 2. Pflichtverteidigers, der JS sogar schon bekannt sein soll, existiert. Ob es am Ende einen Unterschied machen wird?
Hoffen wir auf eine eindeutige Spurenlagen (wie auch immer die dann aussieht), die aufkeimende Zweifel von Anbeginn ausräumen kann.
https://youtu.be/YX2BWL1K7qA?si=QDassjYuQsGAqShv

Das ist der Stream von gestern in Tiktok. Mittlerweile auf YT zum Anhören. Hier kannst du hören wie berichtet wird das die Großeltern den neuen RA beauftragt haben. Hatte es tatsächlich heute im Stream aber weiterhin so verstanden das der neue RA ein Wahlverteidiger sein soll. Dem J.S. sei er bekannt, aber der neue RA möchte "noch" nicht öffentlich bekannt werden.
Jane.Doe

Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

Ungelesener Beitrag von Jane.Doe »

JS sagt im Live ganz deutlich dass man nicht ausschließen kann dass gegen Zeuge 1 im Hintergrund ermittelt wird!

So, und jetzt frag ich mich nochmal wieso man hier beinahe aufgefressen wird, wenn man von nem Mittäter ausgeht.

Ab - 1:37:23

Und dann würd ich mal gern wissen wollen wie die Fraktion die das so vehement ausgeschlossen hat das nun sieht und bewertet.
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Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

Ungelesener Beitrag von Gast8888 »

Gast8888 hat geschrieben: Donnerstag, 15. Januar 2026, 21:28:12 In Tiktok gibt es aktuell ein Live mit der Freundin der Mutter + Hecki.

https://vm.tiktok.com/ZGHoBYqGuucjq-SGCKv/


Im Live wird erwähnt das die Großeltern den Verteidiger beauftragt haben. Und es soll wohl auch 2 Staatsanwälte geben. Die Kindsmutter soll wohl vor zwei Wochen davon erfahren haben bzgl. dem zweiten Anwalt. Also ein Pflichtverteidiger und ein Anwalt durch die Großeltern bezahlt. Die Tatverdächtige geht wohl davon aus das Sie auf freien Fuß kommt.

3 Stellige Anzahl von Zeugen soll es wohl geben.

„Die Darstellung ist eine sinngemäße, nicht wortgetreue Zusammenfassung eines öffentlichen TikTok-Livestreams und dient ausschließlich der inhaltlichen Einordnung, nicht der Tatsachenbehauptung.“
@Djuke du meinst wohl mich damit, desshalb hab ich mich einmal selbst zitiert 👋 den Stream von gestern Abend kannst du in YT wie erwähnt nochmals anhören, dort wurde das Tiktok Video vom Vorabend hochgeladen.

https://youtu.be/YX2BWL1K7qA?si=QDassjYuQsGAqShv
Djuke

Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

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Gast8888 hat geschrieben: Samstag, 17. Januar 2026, 00:52:21 @Djuke du meinst wohl mich damit, desshalb hab ich mich einmal selbst zitiert 👋 den Stream von gestern Abend kannst du in YT wie erwähnt nochmals anhören, dort wurde das Tiktok Video vom Vorabend hochgeladen.

https://youtu.be/YX2BWL1K7qA?si=QDassjYuQsGAqShv
Danke für die Links 👍🏼
Fragjanur

Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

Ungelesener Beitrag von Fragjanur »

Noch ein kleiner Nachtrag. Such dur mögliche Schuldunfähigkeit wurde kurz angerissen. Ob es ds im Vorfeld möglicherweise Vorerkrankungen psych. Natur gibt?

Das Nachtatverhalten und somit volle Steuerungsfähigkeit erklärt, denn sie habe täglich ihr Kind zur Schule gebracht und abgeholt und täglich die Pferde auf die Koppel, versorgt und zurück. Dann fällt Schuldunfähigkeit wohl raus.

Ihr Kind ist nicht bei den Großeltern und auch nicht in der Nähe. Bekommt nichts von all den Dingen mit. Hätte dort nicht mehr zur Schule gehen können.
Man möchte die Sicherheit in jeder Hinsucht gewährleisten. Auch er ist noch ein kleines, schutzbedürftiges Kind!

Man ist sich seiner Verantwortung bewusst
Gast8888
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Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

Ungelesener Beitrag von Gast8888 »

Fragjanur hat geschrieben: Samstag, 17. Januar 2026, 00:59:07 Noch ein kleiner Nachtrag. Such dur mögliche Schuldunfähigkeit wurde kurz angerissen. Ob es ds im Vorfeld möglicherweise Vorerkrankungen psych. Natur gibt?

Das Nachtatverhalten und somit volle Steuerungsfähigkeit erklärt, denn sie habe täglich ihr Kind zur Schule gebracht und abgeholt und täglich die Pferde auf die Koppel, versorgt und zurück. Dann fällt Schuldunfähigkeit wohl raus.

Ihr Kind ist nicht bei den Großeltern und auch nicht in der Nähe. Bekommt nichts von all den Dingen mit. Hätte dort nicht mehr zur Schule gehen können.
Man möchte die Sicherheit in jeder Hinsucht gewährleisten. Auch er ist noch ein kleines, schutzbedürftiges Kind!

Man ist sich seiner Verantwortung bewusst
Finde ich gut das du das erwähnst. Das Leid betrifft leider ein weiteres unschuldiges Kind.

Ich persönlich denke das es sehr sichere Hinweise geben muss was die TV Person betrifft. Ich bezweifle das sich ein Reporter sonst soweit aus dem Fenster lehnen würde, da wäre dessen eigener Ruf ja geschädigt.

Es wird sicherlich vieles geben was erst zur Verhandlung veröffentlicht wird. Und dann wird sich das ein oder andere Puzzleteil zusammenfügen und ein Gesamtbild ergeben. Bis dahin gilt natürlich die Unschuldsvermutung. Aber es scheint alles sehr verdichtet zu sein.
Djuke

Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

Ungelesener Beitrag von Djuke »

Sollte sich der Hinweis mit den beiden Kameras in der Schweriner Str. bestätigen, besteht zumindest theoretisch die Möglichkeit, dass bei dieser Fahrt der Fahrer-/in zweifelsfrei erkennbar sein wird und ggf. sogar, ob FL mit im Auto ist.
Ich fürchte aber, dass sich die Kamerabesitzer an die Datenschutzvorgaben gehalten haben und der Straßenbereich ab Gehweg schwarz ausgeblendet sein wird.

Gegen eine Tatrelevanz des Rangers spricht für mich aktuell auch, dass dieser als potentiell für die Tatbegehung genutztes Fahrzeug vor der Gerichtsverhandlung wieder übergeben wurde. Vor wenigen Tagen wurde noch geschrieben (Nordkurier), dass Spuren am Ranger festgestellt wurden, die aber noch auf Fasergleichheit z.B. von FL Kleidung geprüft werden müssten. Es wäre schon sehr makaber, wenn sich das bestätigen würde und MR das Fzg. nunmehr genutzt hat.
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