MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

von andi55 » Donnerstag, 31. Juli 2025, 00:10:38

Etwas anderes war nicht zu erwarten ! Ich hab's am 20.Juni bereits geschrieben, dass Sebastian im Knast wohl sicherer gewesen wäre als in Aschau.
Und wenn die Familie erwartet, das würde sich nach einem eventuellen Freispruch ändern, dann ist das absolut realitätsfremd. Vermutlich würde sich nach einem Freispruch sogar ein Betrieb finden um eine neue Ausbildung zu starten, aber Sebastian wird niemals von Kollegen im Chiemgau integriert werden.
Selbst wenn sich verspätet noch Zeugen melden würden, die gesehen haben wie Frau W. selbstverschuldet in den Bach geraten ist, in der Region wird immer Sebastian der Mörder bleiben. Die Familie wird nicht drum herum kommen nach einer Lösung zu suchen, Aschau ist es jedenfalls nicht.

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

von Catch22 » Mittwoch, 30. Juli 2025, 20:44:30

„Die Zeit“: Geharnischte Abrechnung

Hart ins Gericht geht Sabine Rückert in der neuesten Ausgabe der „Zeit“ (Nr. 32/2025) mit der Vorsitzenden Aßbichler, deren weitläufiger Seilschaft, dem Nebenklagevertreter Holderle und ganz nebenbei auch mit StA und GBA.

► Aßbichlers Seilschaft torpedierte „Die Zeit“ mit angriffigen Leserbriefen, darunter am Verfahren beteiligter Ersatzschöffe

► Rotary-Club: Persil-Schein für Polizei, StA und LG durch Vorträge im Chiemgau von VorsRi'inLG und Rechtsmedizin-Chef

► Holderle: Lobpreisung von Aßbichlers Kammer, Hetze gegen Angeklagten, Strafanzeige gegen Verteidigerin

► StA und GBA: Tatversion „war zwar nicht zwingend, aber möglich; das genügt“ :lol:

► Aßbichlers unaufgeforderte Stellungnahme gegenüber BGH brachte Fass wohl zum Überlaufen

RFO-Interview mit Aßbichler: StA als „Lichtgestalt“

► JVA-Zeuge Adrian M.: will zuerst JVA-Bedienstetem von „Geständnis“ berichtet haben – der Beamte bestreitet dies, wurde aber vom LG nicht als Zeuge gehört

► Sebastian: beim Rausgehen, Joggen und Einkaufen von Mutter, Cousinen oder Tanten eskortiert zum Schutz vor Nachstellungen

► Fitnessuhr als Alibi für zukünftige Schadensereignisse (Standort, Vitalfunktionen)


Der Artikel der „Zeit“ in voller Länge:

https://archive.ph/20250730161647/https ... traunstein

Eine leicht gekürzte Fassung:

Spoiler – hier klicken!
„Eiskeller-Prozess“
Einer kehrt heim



Bild
… Sebastian … [T.] auf einer Parkbank. Geht er vor die Tür, ist seine Familie immer dabei. © Matthias Ziegler für ZEIT Verbrechen



Sebastian … [T.] war … wegen Mordes an … Hanna … [W.] verurteilt worden. Sie war … in einen reißenden Bach gefallen und … zwölf Kilometer entfernt tot aus dem Wasser gezogen worden. Das Gericht war davon überzeugt, dass sie vom … Angeklagten … überfallen, niedergeschlagen und in den Fluss geworfen worden sei. … Seit dem Urteil steht er … im Mittelpunkt eines heftigen Rechtsstreits, an dem die halbe Republik Anteil nimmt. Denn einen Beweis für die Schuld Sebastian … [T.s] am Tod der Studentin Hanna … [W.] gibt es nicht.

… [T.s] Passivität vermittelt den Eindruck, er sei es von jeher gewohnt, dass andere über ihn entscheiden. Diese fatalistische Lebenshaltung war dem Psychiater schon in der Hauptverhandlung in Traunstein aufgefallen. Seine … Verteidigerin Regina Rick ist davon überzeugt, dass die nach einem Discobesuch stark alkoholisierte Hanna … [W.] in jener Nacht durch einen Unfall ins Wasser stürzte und ertrank. Schon während des Prozesses war sie mit der Vorsitzenden … Aßbichler deshalb heftig aneinandergeraten. Nach der Verurteilung ihres Mandanten holte sich Regina Rick für die Revision beim Bundesgerichtshof Verstärkung aus dem Norden: Gemeinsam mit dem jungen Hamburger Rechtsanwalt Yves Georg griff sie das Urteil des Landgerichts Traunstein mit mehreren Rügen an.

Auch die ZEIT berichtete im September 2024 in einem Dossier mit dem Titel „Sie brauchten einen Mörder“ [siehe hier, Aktualisierung dazu hier] kritisch über den ungewöhnlichen Weg der Jugendkammer zu der Gewissheit, Hanna … [W.] sei das Opfer eines Mordes und Sebastian … [T.] ihr Mörder. Denn: Es gab kein Geständnis, kein nachvollziehbares Motiv, und Genspuren oder einen Tatort hatte man auch nicht gefunden.

Ihre fehlende Distanz wird der Vorsitzenden Richterin am Ende zum Problem

Umso aufschlussreicher ist die Leserpost nach Erscheinen des Artikels in der ZEIT. „Absolut einseitig“ fand eine Leserin den Text. Sie habe selbst miterlebt, mit „welcher Mühe und Aufwand“ die Staatsanwaltschaft und das Gericht „alles gegeben haben, um das Verbrechen aufzuklären“. Wer den Namen jener empörten Absenderin googelt, die nach eigenen Angaben „gute Beziehungen zu Aschau“ unterhält, stößt nicht etwa auf jemanden, der den intensiven Ermittlungsaufwand von Amts oder Berufs wegen „miterlebt“ haben kann. Ein Foto in einer Lokalzeitung zeigt sie zusammen mit der Vorsitzenden … Aßbichler, freundlich lächelnd bei einer gemeinsamen Ausstellung ihrer selbst gemalten Bilder. Auch Listen von gemeinsamen Golfturnieren im Internet legen nahe, dass „gute Beziehungen“ der aufgebrachten Leserbriefschreiberin vor allem zu dieser Vorsitzenden bestehen.

Zu Wort meldete sich auch der Präsident des Rotary-Clubs Chiemsee und forderte die Chefredaktion der ZEIT auf, den Fall … [T.] endlich von „dritter neutraler Seite aufarbeiten zu lassen“. Zur Aufarbeitung dieses Kriminalfalls seien in der Region „Vorträge durch eine Vorsitzende Richterin eines Landgerichts“ und „einen Direktor eines Instituts für Rechtsmedizin“ gehalten worden: „Alle bescheinigten den befassten Ermittlungsbehörden und dem Gericht eine äußerst akribische Vorgehensweise!“ Welche mit dem Verfahren vertraute Vorsitzende und welcher kundige Institutsdirektor das gewesen sein sollen, teilte der rotarische Freund ebenso wenig mit wie den Zeitpunkt der Vorträge.

Sogar ein an der Hauptverhandlung gegen Sebastian … [T.] als Ersatzschöffe beteiligter Briefeschreiber wies die Autorin des Dossiers zurecht und mahnte sie, sie möge künftig „seriös und ausgewogen“ berichten. Abgedruckt hat die ZEIT keinen dieser Briefe, die sich wie bestellt lesen. Die Stimmungsmache gegen den Angeklagten hatte schon zuvor begonnen. Der Nebenklägervertreter Walter Holderle … hatte außerhalb der Hauptverhandlung keine Gelegenheit ausgelassen, die Arbeit des Gerichts zu loben und den Verdacht gegen den Angeklagten zu schüren. … [T.s] Verteidigerin Regina Rick hatte er bei der Staatsanwaltschaft Traunstein angezeigt, unter anderem weil sie die tote Hanna betreffende rechtsmedizinische Unterlagen an einen emeritierten Professor des Universitätsklinikums Hamburg-Eppendorf [Klaus Püschel] geschickt hatte. Rick wollte eine zweite Meinung zum Gutachten der Rechtsmedizin München einholen, was bei einer Mordanklage alles andere als ungewöhnlich ist.

Hatte das Schreiben der Vorsitzenden das Fass zum Überlaufen gebracht?

Anders als vom Gesetz vorgesehen trat auch Wolfgang Fiedler, Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft, der die Ermittlungen gegen … [T.] geführt hatte, der Revision des Angeklagten mit vermeintlichen Argumenten entgegen, nach denen die Rügen seiner Ansicht nach erfolglos sein müssten. Der zur Prüfung der Erfolgsaussichten berufene Generalbundesanwalt hielt die Revision ebenfalls für unbegründet und beantragte, das Rechtsmittel – so wie 95 Prozent aller Revisionen von Angeklagten – als „offensichtlich unbegründet“ zu verwerfen. Denn: Das Urteil … sei rechtsfehlerfrei, und die Tatversion der Traunsteiner Richter „war zwar nicht zwingend, aber möglich; das genügt“.

Den für die Prüfung der Revision zuständigen 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs erreichte aber auch noch eine überraschende weitere Eingabe – die Stellungnahme der Vorsitzenden … Aßbichler. Dass Richter, deren Urteile mit der Revision angegriffen werden, sich beim Bundesgerichtshof mit eigenen Prognosen zu den Aussichten einer Revision äußern, sieht das Gesetz nicht vor. Hier aber kritisierte die Vorsitzende Richterin das Vorbringen der Verteidigung: Die von den Verteidigern erhobenen Verfahrensrügen seien „einseitig und lückenhaft“, und der zugrunde gelegte Sachverhalt sei „insgesamt unzutreffend wiedergegeben“.

Der besondere Zorn der Vorsitzenden galt jedoch der Behandlung ihrer eigenen Person: … [T.s] Verteidiger Yves Georg und Regina Rick hatten in der Revision beanstandet, dass sich die Vorsitzende Aßbichler mit dem Staatsanwalt Fiedler per E-Mail darüber abgesprochen habe, welches Mordmerkmal man einer Verurteilung zugrunde legen könnte – und das, ohne den Angeklagten und seine Verteidigung daran zu beteiligen oder auch nur darüber zu informieren. Regina Rick hatte die Vorsitzende in der Hauptverhandlung deshalb wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt.

Ausgerechnet die Befangenheitsrüge überzeugte die Bundesrichter, weshalb es auf die anderen Beanstandungen gar nicht mehr ankam. Im April 2025 hob der Bundesgerichtshof das Urteil … auf und verwies die Sache zur neuen Verhandlung an eine andere Kammer des Landgerichts Traunstein zurück. Über die Vorsitzende Aßbichler heißt es im einstimmig gefassten Aufhebungsbeschluss, deren „unaufgefordert abgegebene Stellungnahme“ habe die Bedenken gegen das Traunsteiner Mordurteil noch zusätzlich „vertieft“, lasse sie doch „ebenfalls ein Fehlen der gebotenen richterlichen Distanz“ erkennen. Hatte das Schreiben der Vorsitzenden das Fass zum Überlaufen gebracht?



Im Internet kann man sich ein Video aus dem Jahr 2022 ansehen, in dem Jacqueline Aßbichler eine junge Reporterin des bayerischen Regionalsenders rfo durch ihren Traunsteiner Sitzungssaal führt und ihr die verschiedenen Rollen der Prozessbeteiligten auseinandersetzt. Sie wirkt umgänglich und freundlich, wie sie da erklärt, dass der Platz des Staatsanwalts traditionell vor dem Fenster sei, weil er dann im Gegenlicht als „Lichtgestalt“ erscheine.

Und sie erzählt, dass sie über keines ihrer Urteile jemals später ins Zweifeln geraten sei. Nur bei einem: Da habe sie aus Mangel an Beweisen jemanden laufen lassen müssen, von dem „wir gewusst“ haben, dass er es war.

Die Traunsteiner Kammer unter dem Vorsitz von … Aßbichler hatte sich bei ihrem Schuldspruch … vor allem auf einen psychisch schwer gestörten Gefängnisinsassen namens Adrian … [M.] gestützt, der behauptet hatte, … [T.] habe ihm in der gemeinsamen U-Haft den Mord … gestanden. Entgegen der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs hatte die Kammer damals darauf verzichtet, die Angaben dieses problematischen Belastungszeugen durch einen Aussagepsychologen begutachten zu lassen. Auch das hatten Georg und Rick mit der Revision beanstandet.

Wenn er joggt, wird er von seiner privaten Prätorianergarde begleitet

Die neue Vorsitzende Heike Will wollte die Aussage des Knastzeugen … [M.] daher noch vor der neuen Hauptverhandlung gutachterlich überprüft wissen. Ihre Wahl fiel auf Max Steller, der zu den renommiertesten deutschen Rechtspsychologen zählt. Der Berliner Professor hat sich inzwischen die polizeiliche Videoaufzeichnung der belastenden Aussage des Zeugen … [M.] angesehen und auch die umfangreichen Gerichtsakten über ihn gelesen: Nicht nur seine Opfer hatte dieser wegen zahlreicher Sexualdelikte verurteilte Zeuge bereits belogen und manipuliert, sondern immer wieder auch Behörden und Gerichte.

In einem 42-seitigen Gutachten kam Steller im Juni zu dem Schluss, dass ein Erlebnishintergrund jenes angeblichen Geständnisses, das … [M.] im Untersuchungsgefängnis von … [T.] entgegengenommen haben will, nicht nachgewiesen werden kann. Der Professor hält eine bewusste Falschaussage des Belastungszeugen, der an einer Borderline-Persönlichkeitsstörung leidet, für möglich. … [M.] habe sich nach eigenen Angaben von einer Beschuldigung seines Mithäftlings … [T.] persönliche Vorteile versprochen.

Außerdem behauptete er, zuallererst einem Gefängnisbediensteten von … [T.s] angeblichem Geständnis berichtet zu haben, noch vor dem eigenen Rechtsanwalt, den Ermittlern und dem Gericht. Der Beamte hat diese Behauptung gegenüber der Polizei bestritten: Er wisse nichts von einer Beichte, die … [T.] gegenüber … [M.] abgelegt haben soll. Trifft das zu, hat … [M.], dessen Geständnisbericht ohnehin nicht über Zeitungswissen hinausging, von Anfang an gelogen. Der Sachverständige zeigt sich in seinem Gutachten irritiert darüber, dass dieser für die Glaubwürdigkeit des Belastungszeugen so wesentliche Widerspruch im aufgehobenen Urteil keine Rolle spielt. Der Justizvollzugsbeamte war im Prozess gegen … [T.] nicht einmal als Zeuge geladen worden. Offenbar wollte man … [M.s] belastende Aussage nicht hinterfragen.

Kurz nach dem Eingang des Gutachtens hob das Landgericht Traunstein den Haftbefehl gegen Sebastian … [T.] auf, da nun kein dringender Tatverdacht mehr bestand. Er wurde aus dem Gefängnis entlassen. Und so kommt es, dass er an diesem Tag Ende Juli in Aschau gleichmütig im Stimmengewirr seiner Familie sitzen kann. Seine Erzählungen vom Gefängnis sind stockend und ohne Anklage: Er habe sich „integriert“, sagt er zur ZEIT, und mit jedermann „gut verstanden“. … [T.] wirkt wie eine Art Forrest Gump. All den Stress, den Groll und die Verzweiflung seiner Angehörigen scheint er nicht mitzubekommen oder nicht an sich heranzulassen.

Mittlerweile joggt er auch wieder leidenschaftlich – aber jetzt nicht mehr allein. Seine Mutter, seine Cousinen oder Tanten begleiten ihn stets auf dem Fahrrad oder wechseln sich nach einem Teil der Laufstrecke ab, weil keine das Rennen so lange durchhält wie er. … [T.] darf auch nicht allein auf die Straße und nicht allein zum Einkaufen. Er ist umgeben von seiner ganz privaten Prätorianergarde, die stets besorgt ist, dass jemand diesem schwächsten Mitglied der Familie eine Falle stellen oder etwas Neues anhängen könnte.

Wenn Partys in der Aschauer Disco steigen, muss Sebastian seine Fitnessuhr die ganze Nacht hindurch tragen, weil sie nicht nur seine Vitalfunktionen dokumentiert, sondern auch seinen Standort. Niemand soll später behaupten können, Sebastian sei es gewesen, wenn irgendwo eine Person zu Schaden kommt.

So ist Sebastian … [T.] auf eine Art immer noch im Gefängnis. Und alle … [T.s] hoffen, dass das nach der neuen Hauptverhandlung vorbei sein wird.

Zeit online am 30.07.2025
https://www.zeit.de/2025/32/eiskeller-p ... traunstein

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

von Bntzrnm » Mittwoch, 30. Juli 2025, 20:12:42

Gast hat geschrieben: Montag, 28. Juli 2025, 01:11:53 Sollten die Kopfverletzungen durch die Schrauben sein, heisst das noch lange nicht das der Jogger deswegen unschuldig ist.
Er könnte das Opfer durch einen andere Art und Weise angegriffen haben und einen Unfall beweisen die Schrauben auch nicht.
Im neuen Spiel sind immer noch
Der Jogger
Ein Anderer
Ein Unfall
Derartige Beiträge kann ich in diesem Fall überhaupt nicht nachvollziehen.

Insgesamt gibt es sowieso schon extrem wenige Indizien die überhaupt gegen den Jogger sprechen, für den theorisierten Tathergang gibt es keinen einzigen. Eher gibt es Indizien die gegen einen Beteiligung des Joggers sprechen.
Im Urteil wurde sich damit begnügt, dass man einen Unfall ausschloss und mittels der Extrarunde dem Jogger eine Anwesenheit am blitzsauberen Tatort ermöglichte. Unberücksichtigt ließ man ob es körperlich überhaupt möglich wäre, da half einem das allerwelts Pornomotiv drüber hinweg.

Jede Änderung der penibel konstruierten Theorie bewirkt einen Dominoeffekt, der anderen Indizien umwirft, deshalb hat die Entstehung der Kopfwunden meiner Meinung nach ein Beweiswert gegen die Theorie der StA.

Wenn die Kopfwunden nicht von einem Angriff stammen, lösen sich die meisten Indizien, die das Gericht zum Ausschluss eines Unfalls anführte, in Luft auf. So müsste H. während des Angriffes und als sie ins Wasser kam, bei Bewusstsein gewesen sein und es braucht eine neue Erklärung für den Lungenbefund, für die fehlenden Verletzungen an den Händen, ebenso für den einmaligen Schrei und die fehlende Bekleidung.
Wenn das Fehlen der Bekleidung nicht einem Täter zugeordnet werden kann, gibt es kein Indiz mehr für ein sexuelles Motiv.

Was würde dann deiner Meinung nach bleiben, ein Jogger der völlig grundlos eine Extrarunde läuft um einer jungen Frau auf die Schultern zu hüpfen und mittels Handballenschlag ins Wasser zu befördern. Oder denkst du etwa ein Handballenschlag, der eine Bewusstlosigkeit nach sich zieht, kann ohne Spuren gelingen? Dem ist nicht so.

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

von Catch22 » Mittwoch, 30. Juli 2025, 00:00:21

andi55 hat geschrieben: Montag, 28. Juli 2025, 14:45:59 … Wenn ich mich richtig erinnere , hat … [Adrian M.] … seine … Opfer … auch … mit den Bildern erpresst. Erinnere ich mich da … richtig ? …
Ja, das ist richtig.

andi55 hat geschrieben: Montag, 28. Juli 2025, 14:45:59 … Und Herr Holderle spielt das herunter …, als ob … Adrian M. ein absolut zuverlässiger Zeuge ist.
Für Holderle gilt alles, was einer Verurteilung dienen könnte, als heilig und alles Gegenteilige verteufelt er – ohne Rücksicht auf Logik, Recht und Verstand. Aller Vernunft zum Trotz will er deshalb den Goldjungen aus der JVA auf Händen in den Himmel tragen.

Erinnert sei an Holderles selbstgefällige Empörung, als „Die Zeit“ über ein stark alkoholisiertes Opfer, eine rutschende Hose, ein zeitweilen nacktes Gesäß und einen Stringtanga berichtete. In der öffentlichen Hauptverhandlung und im Urteil passten Holderle all diese Umstände prächtig in den Kram, weil damit das Konstrukt eines sexuellen Tatmotivs und das Narrativ eines „leicht beschwipsten“, hilflos ausgelieferten Opfers genährt werden konnte. Als „Die Zeit“ genau dieselben Umstände kritisch beleuchtete, zeigte sich Holderle zutiefst erschüttert. Verlogener geht's nicht mehr.

Quellen: Dossier der „Zeit“ vom 11.09.2024 siehe hier, Aktualisierung dazu hier und Holderles Retourkutsche im OVB vom 02.10.2024 hier.


Noch ein Mysterium:

Zu etwaigen Farbantragungen in den Kopfwunden sagte RAin Rick gegenüber der PNP (siehe hier), die Wunden seien bislang von der Rechtsmedizin der LMU nicht auf Farbpartikel untersucht worden. Dies verwundert sehr, wenn es im Urteil heißt, „als Tatwerkzeug denkbar und möglich sei etwa ein Stein oder ein kleiner Hammerkopf“ (Rdnr. 973). Ist nicht auch ein Hammerkopf oft lackiert und könnte Farbspuren in Wunden hinterlassen?

Weshalb wurde eine Untersuchung auf Farbpartikel nicht sofort im Rahmen der Obduktion von den verantwortlichen Rechtsmedizinern der Münchener LMU (Mützel, Adamec) bzw. von der StA als Herrin des Ermittlungsverfahrens angeordnet?

Frech unterschlägt Holderle, dass eine solche Untersuchung bislang noch gar nicht stattgefunden hatte, suhlt sich jedoch ungeniert in seiner Behauptung, in den Wunden sei „kein Nanogramm Farbe entdeckt“ worden (Focus-Interview vom 03.07.2025 siehe hier). Kein Wunder, wenn überhaupt noch nicht danach gesucht wurde!

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

von andi55 » Montag, 28. Juli 2025, 14:45:59

Stets wenn es um den Knastzeugen Adrian M. geht, kommen immer wieder seine wiederholten Lügen aus der Vergangenheit zur Sprache.
Wenn ich mich richtig erinnere , hat er bei seinen Taten nicht nur durch Lügen seine späteren Opfer geködert, sondern diese danach auch noch
mit den Bildern erpresst. Erinnere ich mich da überhaupt richtig ? Falls ja, ist er nicht nur ein notorischer Lügner, zudem auch noch ein Erpresser.
Und Herr Holderle spielt das herunter nach dem Motto "....wer einmal lügt...", als ob das ja alles nicht so tragisch wäre und Adrian M. ein absolut zuverlässiger Zeuge ist.

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

von Catch22 » Montag, 28. Juli 2025, 02:30:43

Gast hat geschrieben: Montag, 28. Juli 2025, 01:11:53 Sollten die Kopfverletzungen durch die Schrauben sein, heisst das noch lange nicht das der Jogger deswegen unschuldig ist. …
Die gleichzeitige Betrachtung mehr als nur eines einzelnen Arguments kann zeitweilen recht anstrengend sein. ;-) Eine ganze Fülle stichhaltiger Argumente gegen eine Täterschaft Sebastians und für ein Unfallgeschehen bietet der jüngste Artikel der PNP (siehe hier mit vorgekauter Inhaltsangabe).

Gast hat geschrieben: Montag, 28. Juli 2025, 01:11:53 … Im neuen Spiel sind immer noch
Der Jogger
Ein Anderer
Ein Unfall …
► Wo ist auch nur ein einziges, unmittelbar tatbezogenes Indiz, das Sebastian mit der „Tat“ in Verbindung brächte?

► Wo gibt es Anhaltspunkte für einen alternativen Täter?

► Ein Unfallgeschehen muss von der Verteidigung nicht bewiesen werden.

Die StA rollt einen roten Teppich aus und spendiert Schweinsbraten in der Justizkantine für jeden, der einen dringenden Tatverdacht liefert, um einen Haftbefehl gegen jedweden Meuchelmörder im Fall Hanna zu erwirken.

Gast hat geschrieben: Montag, 28. Juli 2025, 01:11:53 … Gestern hatte die Prien … starkes Hochwasser … kann da mal einer den Bärbach filmen und die Strudel am Wehr vor den Schrauben
https://www.hnd.bayern.de/pegel/inn/asc ... =&days=365
Das wäre sicher interessant zu sehen, zumal der Hydrologe Schüttrumpf von der RWTH Aachen vermutlich ähnliches (real, im Labor nachgestellt oder computersimuliert) im Sitzungssaal präsentieren dürfte.

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

von Gast » Montag, 28. Juli 2025, 01:11:53

Lento hat geschrieben: Sonntag, 27. Juli 2025, 23:30:10
Ich hoffe, dass diese Gesichtswahrtaktik auch das Gericht erkennt, denn es ist nichts anderes! Das wird in solchen Fällen nicht ganz unüblich sein. Niemand wird öffentlich zugeben wollen, für ca. 1 1/2 Jahre ungerechtfertigte Haft verantwortlich zu sein. Das hatte nicht mal Frau Ehrl im Badewannen-Fall gekonnt, die natülich durch die langsame Bearbeitung und für die Abweisung des Wiederaufnahmeantrags voll verantwortlich war. SIe hatte alles auf die Ermittler geschoben.
Sollten die Kopfverletzungen durch die Schrauben sein, heisst das noch lange nicht das der Jogger deswegen unschuldig ist.
Er könnte das Opfer durch einen andere Art und Weise angegriffen haben und einen Unfall beweisen die Schrauben auch nicht.
Im neuen Spiel sind immer noch
Der Jogger
Ein Anderer
Ein Unfall

Ein Handballenstoss wird nicht viel Spuren hinterlassen
https://www.youtube.com/watch?v=5wAglw3P3vc
Gestern hatte die Prien wieder ein starkes Hochwasser und es soll ja noch mehr regnen und kann da mal einer den Bärbach filmen und die Strudel am Wehr vor den Schrauben
https://www.hnd.bayern.de/pegel/inn/asc ... =&days=365

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

von Catch22 » Montag, 28. Juli 2025, 00:26:48

Lento hat geschrieben: Sonntag, 27. Juli 2025, 23:30:10 … Das ist ja schon fast eine Bankrotterklärung der früheren Gutachter. …
Nur „fast“? Ich denke, noch bankrotter geht's gar nicht. :lol:

Gleiches gilt auch für Holderle, der die von Rick vorgebrachten Fakten aus den Akten kennt, sie totschweigt und stattdessen hetzerischen und larmoyanten Bullshit unters Volk bläst. Ein Tor, wer glaubt, dadurch sein Gesicht wahren zu können.

Lento hat geschrieben: Sonntag, 27. Juli 2025, 23:30:10 … Ich hoffe, dass diese Gesichtswahrtaktik auch das Gericht erkennt …
Meine Sorge gilt eher der öffentlichen Wahrnehmung: Wird die Presse all dies in der gebotenen Deutlichkeit kommunizieren? So, dass es der Letzte begreifen wird?

Schlussendlich bildet ein schlecht, einseitig oder gar nicht informierter Stammtisch-Pöbel den (durch einen verantwortungslosen Nebenklagevertreter gut gedüngten) Nährboden für Hass und Hetze gegen einen mutmaßlich unschuldig Verdächtigten, dem aller Voraussicht nach nicht nur ein Freispruch ins Haus steht – sondern auch ein Spießrutenlauf und eine verpfuschte Zukunft. Da graust's der Sau!

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

von Lento » Sonntag, 27. Juli 2025, 23:30:10

@Catch22
Danke für Deine Ausführungen und den Hinweis auf den Artikel.
Rick: Also Professor Malcherek … zieht in Zweifel, dass die Strömung an der Oberprienmühle so stark sein kann, dass es zu den Verletzungen an dem Wehrschütz gekommen ist – legt dazu aber keine Berechnungen vor. Und Professor Adamec … schlägt im Prinzip in dieselbe Kerbe, stellt aber nicht in Abrede, dass die Wunden am Kopf von Frau … [W.] generell von diesen Sechskantschraubenmuttern stammen können.
Das ist ja schon fast eine Bankrotterklärung der früheren Gutachter. Da behauptet Malcherek, dass er an der Stärke der Strömung zweifelt, legt jedoch keinerlei Berechnung vor, die dann natürlich ach von anderen Gutachtern nachprüfbar wäre. Armselig. Das läßt sehr tief blicken und kommt schon einem Schuldeingeständnis gleich.

Das gleiche gilt natürlich für Adamec. Seine Stimme ist in Wirklichkeit irrelvant bzgl. den möglichen Kräften im Wasser, da er keinerlei hydromechanischen Kenntisse besitzt. Wichtig ist daher nur, dass er zugibt, dass die Wunden von den Muttern stammen können.

Ich hoffe, dass diese Gesichtswahrtaktik auch das Gericht erkennt, denn es ist nichts anderes! Das wird in solchen Fällen nicht ganz unüblich sein. Niemand wird öffentlich zugeben wollen, für ca. 1 1/2 Jahre ungerechtfertigte Haft verantwortlich zu sein. Das hatte nicht mal Frau Ehrl im Badewannen-Fall gekonnt, die natülich durch die langsame Bearbeitung und für die Abweisung des Wiederaufnahmeantrags voll verantwortlich war. SIe hatte alles auf die Ermittler geschoben.

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

von Catch22 » Sonntag, 27. Juli 2025, 21:44:26

PNP: RAin Rick im Interview

Neue Details gibt RAin Rick in der Passauer Neuen Presse (PNP) preis und entzieht so im Handstreich dem Narrativ des Nebenklagevertreters Holderle den Boden. (Holderles jüngste Interviews mit dem OVB vom 13.07.2025 siehe hier, mit dem Focus vom 03.07.2025 hier und mit der PNP vom 28.06.2025 hier.)

RAin Ricks Kernaussagen in Kürze:

Farbantragungen in den Kopfwunden?
► Muttern am Schütz erst nach dem Urteil entdeckt
► Muttern grün, Zeitpunkt des letzten Anstrichs unbekannt
► unbekannt, ob Farbantragungen überhaupt erwartbar
► unbekannt, ob Farbantragungen im Wasser herausgespült
► Wunden bisher von LMU nicht auf Farbpartikel untersucht
► Untersuchung durch Verteidigung nicht möglich, weil Gewebeproben bei der LMU

Unfalltheorie
► Anrufversuch erst nach Wasserkontakt des Handys
► Geodaten passen nicht zum von der Polizei vermuteten Ort
► Laufwege zeigen, Hanna begab sich eigenständig zum Bach
► Muttern passen genau in Kopfwunden
► Treibweg der Leiche zum Schütz plausibel

Aktuelle Stellungnahmen von Malcherek und Adamec
► Malcherek: bezweifelt Verletzungen am Schütz mangels ausreichender Strömung, ohne Berechnungen vorzulegen
► Adamec: wie Malcherek; schließt Ursächlichkeit der Muttern nicht gernerell aus

Stellers Glaubwürdigkeitsgutachten
► Holderle: Glaubwürdigkeit ohne Belang, wenn Täterwissen weitergegeben
► Steller: zirkelschlüssige Einordnung des Täterwissens schon durch das Gericht
► JVA-Zeuge einzige Grundlage der Verurteilung

Keine Täterschaft Sebastians
► nicht am Tatort gewesen
► keine DNA-Spuren, obwohl Spurenübertrag erwartbar
► kein einziges tragfähiges Beweismittel
► Extrarunde Erfindung der Polizei
► Party-„Geständnis“ nur fatalistisch resignative Aussage


Das Interview der PNP mit RAin Rick im Wortlaut:

Spoiler – hier klicken!
Regina Rick kritisiert die Justiz
Verteidigerin im Mordfall Hanna: „Mein Mandant hat nichts mit dieser Sache zu tun“

Bild
Den freigelassenen Sebastian T. hat Verteidigerin Regina Rick am 20. Juni persönlich am Traunsteiner Gefängnis abgeholt. Auch wenn sie der Meinung ist, dass ihr Mandant ungepixelt gezeigt werden kann, pixelt ihn die Mediengruppe Bayern. − Foto: Rick

Regina Rick … erklärt im Interview mit der Mediengruppe Bayern, warum sie davon ausgeht, dass die Studentin ein Unfallopfer ist, sie ihren Mandanten für unschuldig hält und sie Ermittlungsergebnisse der Polizei anzweifelt.

… Sie kritisiert auch, dass in der PNP berichtet worden ist, dass ihr Mandant in einer Aussage über Schläge auf den Kopf der Studentin gemutmaßt habe.

Frau Rick, Sie haben recht, unsere Beschreibung, dass Ihr Mandant in der Vernehmung im Aschauer Eiskeller-Fall gesagt haben soll, es sei Hanna … [W.] auf den Kopf gehauen worden, ist falsch. Tatsächlich wird er zitiert mit der Vermutung, der Täter wird Hanna wohl „etwas draufgehauen haben“. Sie stören sich aber grundsätzlich an der Auffassung, dass er damit Täterwissen geäußert habe, oder?

Rick: Ja, weil das Zitat völlig aus dem Zusammenhang gerissen ist. Es ist im Ersturteil beschrieben, wie es zu dieser Spekulation kam. Es wird zunächst davon geredet, dass der Täter sie in einem Auto mitgenommen haben soll und so weiter. So eine Spekulation ist schon zu einem ganz frühen Zeitpunkt in Aschau aufgetaucht. Da gibt es etwa eine Zeugin, die genau von dieser Spekulation berichtet.

„Das ist es alles andere als Täterwissen“

Deshalb gehen Sie davon aus, dass Ihr Mandant das vor seiner eigentlichen Zeugenaussage so schon gehört und nur wiedergegeben hat?

Rick: Genau. Im Übrigen ist es alles andere als Täterwissen. Denn dass Hanna in einem Auto mitgenommen worden sein soll, das haben die Ermittlungen ja gerade nicht ergeben.

Inzwischen haben Sie für den neuen Prozess … drei neue und von Ihnen beauftragte Gutachten vorgelegt. Sagen diese Ihrer Ansicht nach etwas anderes aus, als Nebenklägervertreter Walter Holderle interpretiert?

Rick: Ja, denn zum einen behauptet Herr Holderle, dass da grüne Farbe in den Wunden von Hanna zu finden sein müsste, was nicht der Fall gewesen sei. Es geht dabei um die grün angestrichenen 24-Millimeter-Sechskantschrauben-Muttern am Wehrschütz der Oberprienmühle, die wir erst nach dem Urteil gefunden haben. Die Wunden sind aber schon gar nicht auf Partikel grüner Farbe untersucht worden. Und es stimmt auch nicht, dass bei einem Anstoß grüne Farbe in den Wunden zu finden sein müsste. Man weiß weder, wann diese Muttern zuletzt gestrichen worden sind, noch, ob es zu Farbantragungen kommen müsste, noch, ob eine etwaige Farbantragung nicht durch das Treiben im Wasser wieder restlos herausgespült worden wäre.

Aber es wird doch wohl recherchiert worden sein, seit wann die Muttern diese Farbe haben, oder?

Rick: Die von mir beauftragten Gutachter und der Unfallanalytiker, den ich gefragt habe, meinen, dass da wahrscheinlich keine Farbe mehr in den Wunden zu finden gewesen wäre. Aber wir können das nicht untersuchen lassen. Wir haben diese Proben nicht. Die sind bei der Rechtsmedizin.

Sie verfolgen die Theorie, dass Hanna einem Unfall zum Opfer gefallen ist. Warum?

Rick: Zum Beispiel, weil einzelne Gutachten ergeben haben, dass der Wasserkontakt ihres Telefons wahrscheinlich vor dem Anrufversuch war. Außerdem glaube ich angesichts der Geodaten, die wir gesehen haben, keineswegs daran, dass Frau … [W.] an der von der Polizei angenommenen Stelle ins Wasser gekommen ist. Die Geodaten passen nicht zu diesem Ort. Und ich glaube, angesichts der Laufwege von Frau … [W.], dass sie sich selber zum Bach begeben hat. Und dann haben wir noch das rechtsmedizinische Gutachten zu den Sechskantschraubenmuttern, die genau in diese Wunden am Kopf von Frau … [W.] passen. Zudem zeigt uns inzwischen ein Gutachten eines renommierten Instituts für Hydromechanik [der RWTH Aachen], dass die Leiche diesen Weg zu diesem Wehrschütz, an dem die 24-Millimeter-Sechskantschrauben sind, durchaus genommen haben kann.

Sie zitieren hier aus noch nicht veröffentlichten Gutachten, die Sie als Verteidigerin in Auftrag gegeben haben. Inzwischen gibt es dazu Stellungnahmen der vom Gericht beauftragten Gutachter. Bestätigen diese die neuen Einschätzungen?

Rick: Also Professor Malcherek … zieht in Zweifel, dass die Strömung an der Oberprienmühle so stark sein kann, dass es zu den Verletzungen an dem Wehrschütz gekommen ist – legt dazu aber keine Berechnungen vor. Und Professor Adamec … schlägt im Prinzip in dieselbe Kerbe, stellt aber nicht in Abrede, dass die Wunden am Kopf von Frau … [W.] generell von diesen Sechskantschraubenmuttern stammen können.

Nun gibt es auch das Glaubwürdigkeitsgutachten von Professor Max Steller zum Hauptbelastungszeugen. Laut … [Nebenklagevertreter] Holderle steht in diesem unter anderem, dass die Glaubwürdigkeit keine Rolle spielt, wenn der Hauptbelastungszeuge Täterwissen weitergegeben hat.

Rick: Das ist der Ausgangspunkt des Gutachtens. Vor allem aber bestätigt der Sachverständige, was wir schon im Rahmen der Revision vorgebracht haben, nämlich dass die Einordnung des Täterwissens durch das Gericht schon logisch zirkelschlüssig ist. Das Gericht stützt seine Feststellungen zum Tatablauf auf einen Zeugen, dem es gerade deshalb Glauben schenkt, weil seine Aussage den Feststellungen entspricht, die ja auf seiner Aussage beruhen. Und unabhängig davon: Es ist doch kein Täterwissen, wenn ich sage, der Täter habe sein Opfer niedergeschlagen, damit es sich beim beabsichtigten Sexualverkehr nicht wehrt. Warum sonst soll er sie denn niederschlagen? Täterwissen ist zum Beispiel, wenn jemand weiß, wo eine Leiche begraben ist und das der Polizei sagt. Wenn niemand sonst weiß, wo die Leiche begraben ist, kann das nur der Täter wissen. Dass das Gericht diese Einschätzung teilt, zeigt sich auch daran, dass es ein Sachverständigengutachten für erforderlich gehalten hat.

Es ist natürlich Ihre Aufgabe als Verteidigerin, für Ihren Mandanten zu kämpfen. Sie sind von seiner Unschuld überzeugt?

Rick: Es ist so klar, dass es ein Unfall war und noch klarer, dass mein Mandant überhaupt nichts mit dieser Sache zu tun haben kann. Es ist wirklich erstaunlich, dass man so daran festhält.

Können Sie das in zwei Sätzen begründen?

Rick: Er war gar nicht am Tatort. Alle Zeugen haben ihn über den Parkplatz Richtung nach Hause laufen sehen. Niemand hat ihn auch nur in der Nähe dieses angeblichen Tatorts gesehen. Zudem fehlen jegliche DNA-Spuren, und zwar nicht nur solche meines Mandanten an der Leiche, sondern auch solche von Frau … [W.] an jedweder Kleidung oder anderen Gegenständen meines Mandanten; und das obwohl mehr als gründlich danach gesucht wurde. Bei einem solchen Geschehen hätte es einen Spurenübertrag geben müssen.

Trotzdem ist das Gericht in der ersten Instanz zu einer anderen Einschätzung gekommen.

Rick: Aber ohne ein einziges tragfähiges Beweismittel. Das Gericht ist zu der Einschätzung gelangt, dass er eine … [Extra-Runde] gedreht hat. Nachdem er sechs oder sieben Kilometer in der Nacht gejoggt und zu Hause angekommen ist, soll er nochmal eine … [Extra-Runde] gelaufen sein. Das ist einfach nur eine Erfindung – ursprünglich von der Polizei. Die Ermittler haben gemerkt, dass sie ihn nicht mit diesem Tatort in Verbindung bringen können. Dass er Frau … [W.] nicht gesehen haben kann. Wenn er umgedreht und ihr nachgelaufen wäre, dann wäre er von einer der Kameras vom Eiskeller erfasst worden. Meiner Meinung nach haben die Polizisten gemerkt, dass ihre Theorie nicht funktioniert, und deswegen haben sie sich diese Extra-Runde ausgedacht.

Zusammenfassend: Erst ermittelt die Polizei, das Ergebnis überprüft dann die Staatsanwaltschaft, und schließlich kommen die Richter zur selben Überzeugung. Trotzdem sagen Sie, alle irren sich, und Sie kennen die richtige Theorie?

Rick: Wäre das etwa das erste Mal, dass sich die Strafverfolgungsorgane irren? Sie müssen sich mal Folgendes vor Augen halten: Letztlich war der einzige Grund für die Verurteilung die Aussage des Knastzeugen. Das ist ein zweifach persönlichkeitsgestörter, mehrfach verurteilter Sexualstraftäter, der nachweislich schon öfter gelogen hat und über den es ein vernichtendes Glaubhaftigkeitsgutachten gibt, das ihm Lügenneigung und Lügenkompetenz bescheinigt. Wenn dieser Zeuge wegfällt, dann fällt das Einzige weg, was dieses Gericht zur Verurteilung zur Verfügung hatte. Das Einzige. Alles andere, das hat das Gericht selbst ins Urteil reingeschrieben, hat nur ergänzend indizielle Bedeutung. Aber auch das wird im neuen Prozess widerlegt werden. Eingesperrt worden ist mein Mandat, weil seine Freundin sich im Datum geirrt hat, an dem sie spazieren gegangen sind und über diesen Unglücksfall gesprochen haben. Den Irrtum hat sie unmittelbar danach ihrer Mutter per WhatsApp mitgeteilt.

„Das war doch kein ernst gemeintes Geständnis“

Aber es gibt auch die Aussage der Mutter der Freundin, die sagt, Ihr Mandant habe ihr die Tat gestanden.

Rick: Das war doch ganz offensichtlich eine fatalistisch resignative Aussage, weil er verdächtigt worden war. Das war doch kein ernst gemeintes Geständnis. So sah das auch der psychiatrische Sachverständige. Und meinen Sie, wenn die Mutter von diesem Mädchen das ernst genommen hätte, hätte sie ihn noch bei ihr übernachten lassen? Und sein Kumpel, der bei dieser Aussage dabei war, hat auch ausgesagt, dass er das nicht ernst genommen hat. Dieses Geständnis wurde auch im Urteil zu Recht nicht tragend herangezogen. Das Gericht schreibt ausdrücklich, dass alles außer der Aussage des Knastzeugen nur ergänzende indizielle Bedeutung habe. Und jetzt müssen sie sich eins vor Augen halten: Der BGH hat dieses Urteil aufgehoben, nicht nur aus formalen Gründen, wie es sonst gerne heißt, sondern weil Richter unbefangen sein müssen. Das ist ein ganz, ganz wesentlicher Grundsatz. Und die Kammer am Landgericht Traunstein, die jetzt zuständig ist, hat den Haftbefehl nicht etwa außer Vollzug gesetzt, sondern aufgehoben. Das ist ein großer Unterschied.

PNP.de am 26.07.2025
https://www.pnp.de/lokales/landkreis-tr ... n-19147472

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

von Gast » Samstag, 26. Juli 2025, 12:13:08

Absichtliche Schlamperei :-)

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

von Catch22 » Mittwoch, 23. Juli 2025, 16:52:35

Olivia hat geschrieben: Mittwoch, 23. Juli 2025, 07:42:22 … willst du damit sagen, dass man der Verteidigung Akteneinsicht zu aus der Bevölkerung gemeldeten Hinweisen zu potentiell möglichen Tätern verweigert hat? …
Was die Details zu den Ermittlungen hinsichtlich eines alternativen Täters betrifft: ja. (Wenig informative, weil nur summarische Schlussberichte über Ermittlungsergebnisse sind davon möglicherweise ausgenommen.)

Ein Beispiel: Nach der Aktenzeichen-XY-Sendung vom 09.11.2022 erklärte Alfred Hettmer tags darauf in einem Videoclip auf Facebook, es habe einen personenbezogenen Hinweis gegeben, dem die Polizei nachgehen werde.

Spoiler – hier klicken!
Der Mord an der Studentin Hanna W. aus Hohenaschau im Chiemgau hat eine große Zuschauerresonanz hervorgerufen. Die 23-Jährige wurde am 3. Oktober 2022 nach einem Clubbesuch getötet. Am Tatort wird unweit neben einem Ring vom Opfer eine Holzuhr gefunden, die in diesem Fall eine entscheidende Rolle spielen könnte. Bis zum Ende der Wiederholungssendung sind gestern abend an die 100 Hinweise zu diesem Fall aufgelaufen. Viele davon beziehen sich auf diese Uhr. Es gibt aber auch einen Hinweis mit einem Personenbezug, dem die Kripo Rosenheim nachgehen wird.

Alfred Hettmer zum Hinweisaufkommen nach Aktenzeichen XY vom 09.11.2022 (Link nicht mehr aktiv)
https://www.facebook.com/ZDFAktenzeiche ... 089204945/

Was genau es damit auf sich hatte, wurde meines Wissens nie öffentlich, auch nicht in der Hauptverhandlung 2023/24. In der Presse wurde damals lapidar berichtet, Sebastian sei durch einen Hinweis nach der XY-Sendung ins Visier geraten und schließlich festgenommen worden. (Um einen Hinweis von Verena R. kann es sich kaum gehandelt haben, sie wäre sonst nicht erst am 17.11.2022 vernommen worden.)

Meine ganz persönliche Vermutung: Möglicherweise soll verschleiert werden, dass Sebastian für die Ermittler insgeheim schon sehr viel früher als Beschuldigter galt (nicht erst seit der ersten Vernehmung von Verena R. am 17.11.2022) – worüber Sebastian hätte belehrt werden müssen, insbesondere über sein Recht zur Aussageverweigerung. Ohne Belehrung sind die Aussagen eines insgeheim beschuldigten „Zeugen“ vor der Polizei gerichtlich nicht verwertbar. Dies galt es aus Sicht von Polizei und StA unbedingt zu vermeiden. (Zweimal wurde Sebastian von den Rosenheim Cops einvernommen: am 21.10.2022 und am 10.11.2022, einen Tag nach der XY-Sendung, siehe Urteil, Rdnr. 90.)

Olivia hat geschrieben: Mittwoch, 23. Juli 2025, 07:42:22 … dennoch versteh ich nicht, wieso man … [der Verteidigung] diese Informationen vorenthält. …
Die Antwort kennen nur die StA (als Herrin des Ermittlungsverfahrens, Sachbearbeiter: OStA Fiedler) und die Rosenheim Cops (Soko-Leiter und Kripo-Chef: KD Butz).

Olivia hat geschrieben: Mittwoch, 23. Juli 2025, 07:42:22 … Vielleicht weil man damals schon wusste, dass sie Sebastian hätten freilassen müssen, weil eine andere Person vielleicht besser ins Täter-Profil gepasst hätte?
So weit möchte ich nicht gehen. Gleichwohl ist gegenüber den Ermittlungen im Fall Hanna größtes Misstrauen angebracht:

Der dringende Tatverdacht, auf dessen Grundlage am 18.11.2022 Haftbefehl erlassen wurde, fußte im Kern auf der Zeugenaussage von Verena R., derzufolge Sebastian am Abend des 03.10.2022 bei einem Spaziergang gegenüber Verena R. Täterwissen offenbart haben soll. Dass dieser Spaziergang in Wirklichkeit erst am 04.10.2022 stattgefunden hatte (und dann das vermeintliche Täterwissen längst keines mehr war), wurde erst ein Jahr später in der Hauptverhandlung aufgeklärt, nachdem auf Betreiben von RAin Rick die Handys von Verena R. und Sebastian hinsichtlich der Geo-Daten und der WhatsApp-Nachrichten ausgewertet worden waren. Sowohl die Rosenheim Cops als auch die StA hatten im Herbst 2022 auf diese unerlässliche Verifizierung der Aussage der damaligen Hauptbelastungszeugin aus unbekannten Gründen verzichtet – und auch die beiden Pflichtverteidiger Baumgärtl und Dr. Frank hatten keinerlei Gedanken in diese Richtung entwickelt.

In höchste Beweisnot geraten wären die StA und das Gericht, wenn sich nicht überraschend am 16.10.2023 der JVA-Zeuge Adrian M. bei der StA gemeldet hätte, der am 24.10.2023 vor Gericht ein vermeintliches Geständnis Sebastians präsentierte. Nun klammerten sich StA und Gericht an den neuen Hauptbelastungszeugen, ohne den eine Verurteilung kaum möglich gewesen wäre.

Ein von RAin Rick beantragtes Glaubwürdigkeitsgutachten musste um jeden Preis verhindert werden, um eine Verurteilung nicht zu gefährden. Dass damit gegen ständige BGH-Rechtsprechung verstoßen wurde, war den Traunsteiner Richtern im ersten Rechtsgang wurstegal. Erst im neuen Rechtsgang (also nach Aufhebung des Urteils durch den BGH) wurde von der neuen Kammer ein entsprechendes Gutachten beauftragt, das der Aussage des JVA-Zeugen jegliche Glaubhaftigkeit abspricht – und in dessen Folge der Haftbefehl aufgehoben wurde, weil ohne diese Aussage kein dringender Tatverdacht mehr vorliegt.


Ein alternativer Täter, der, wie Du sagst, „vielleicht besser ins Täterprofil gepasst hätte“, stand offenbar nie im Fokus. Wahrscheinlichste Ursache: Es gibt gar keinen Täter. Deutlich wird vor allem eines: Ein Unfallgeschehen erschien wohl zu trivial und wurde von den Ermittlern (StA und Rosenheim Cops) nie ernsthaft untersucht. Somit erhebt sich die Frage: Schlamperei oder Absicht?

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

von Olivia » Mittwoch, 23. Juli 2025, 07:42:22

Bin gerade etwas geschockt, willst du damit sagen, dass man der Verteidigung Akteneinsicht zu aus der Bevölkerung gemeldeten Hinweise zu potentiell möglichen Tätern verweigert hat?

Mir ist schon klar, dass es nicht die Aufgabe der Verteidigung ist, den Mörder zu suchen/finden, dennoch versteh ich nicht wieso man ihr diese Informationen vorenthält. Vielleicht weil man damals schon wusste dass sie Sebastian hätten freilassen müssen, weil eine andere Person vielleicht besser ins Täter Profil gepasst hätte?

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

von Lento » Mittwoch, 23. Juli 2025, 00:54:20

Olivia hat geschrieben: Dienstag, 22. Juli 2025, 20:20:31 Ich erinnere mich an die ersten Pressemeldungen, von Anfang an war die Rede von einem Gewaltverbrechen. Die Verletzungen würden passen. Ganze sechs Wochen haben sie gebraucht, um Sebastian als vermeintlichen Mörder zu „überführen“. Blöderweise wird der Hauptbelastungszeuge im Nachgang als unglaubwürdig eingestuft, Sebastian kommt frei. Und was kommt als Nächstes? Unfalltheorie … Fall erledigt … Ist ja schlimmer als in einem schlechten Krimi, das kann man sich nicht ausdenken. Wir werden es sehen.
Wenn man einen Unfall nicht mehr ausschließen kann, dann läuft es so. Das nennt man dann Rechtsstaat. Ich hoffe, dass man einen Unfall auch für wahrscheinlich halten wird. Vieles spricht in Wirklichkeit einfach dafür: Der Ort, der Ohrenzeuge, die Verletzungen, die Obduktionsergebnisse etc..

Was bisher in dem Fall gelaufen ist, hat mit einem Rechtsstaat nichts zu tun, das war ein Tollhaus. Man wollte unbedingt ein Tötungsdelikt sehen und irgendjemanden finden, den man die Tat anhängen kann. Ähnliches hat Diana U. vor etwa 15 Jahren im Fall G. „erfolgreich“ geschafft. Auch hier ist einer der Gutachter Adamec, der auch im Fall G ein fehlerhaftes Gutachten erstellt hatte. Auch in diesem Fall hat sich Diana U. entsprechend dem Fall G. intensiv mit der Rechtsmedizinerin Mützel gesprochen (Im Fall G war es der Rechtsmediziner Keil). Wozu eigentlich? Bei den Aktionen der Ermittler gibt es daher schon viele Parallelen. Schon im Verfahren zeigte es sich, dass die Belastungszeugen sich in vielem geirrt hatten, das Verfahren drohte zu scheitern. Da kam der JVA-Zeuge wie gerufen. Entsprechend hat man seine Glaubwürdigkeit nicht vernünftig überprüft. Die sogenannte "Überprüfung" im Urteil ist derartig naiv erfolgt, das Gericht hat sich vom JVA-Zeugen über den Tisch ziehen lassen. Man sieht daran, es war in großem Maße voreingenommen. Dass nun Prof. Steller zu einem anderen Ergebnis gekommen ist, war in Wirklichkeit leicht vorhersehbar.

Der bisherige Verlauf des Verfahrens bis zum Beschluss des BGH das Urteil aufzuheben hatte nicht im Geringsten mit Rechtsstaatlichkeit zu tun. Mit der Freilassung aus der U-Haft ist nun ein weiterer vernünftiger Schritt gegangen worden.

Mal sehen, wie es weiter geht. ich hoffe, das Ganze wird nun weiterhin vernünftig betrachtet.

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

von Lento » Mittwoch, 23. Juli 2025, 00:21:07

Catch22 hat geschrieben: Dienstag, 22. Juli 2025, 00:42:26Schlussendlich gestattet nur eine natürliche Intelligenz (sofern vorhanden) eine adäquate Beurteilung.
Ja und nein. In diesem Fall wird auch eine nicht adäquate Weitergabe der Obduktionsergebnisse and den Hydromechaniker ein schwerwiegendes Problem dargestellt haben. Ich denke in diesen Dingen wird die KI in Zukunft dem Menschen voraus sein. Die Verknüpfung von Daten ist sie dem Menschen schon lange überlegen.

Das Problem ist eher, dass erstmal von den Örtlichkeiten nicht ausreichend Daten in der KI vorhanden sind. Und dann kommt es doch wieder auf die Beobachtungsgabe des Menschen an. Wenn aber vieles in Datenbank gespeichert wird, Wunden mit 120°-Winkel mit der möglichen Ursache von Muttern verknüpft werden, Schütze im Lauf des Flusses häufig Muttern besitzen, dann könnte ich mir schon vorstellen, dass die KI durchaus hilfreich zur Seite stehen kann.

Die Problematik beim Menschen ist häufig seine Scheuklappensicht. Die könnte vielleicht durch KI aufgebrochen werden.

Aber das ist alles Zukunftsmusik, ob es soweit kommt, wäre die Frage, aber ganz ausgeschlossen ist es nicht.


Die Standard-KI, welche man im Internet befragen kann, hat von diesen Dingen nicht die geringste Ahnung und hat da nur die Presse zur Verfügung und allenfalls das Urteil (wenn überhaupt). Aber das ist eben alles verzerrt. Justizkritische Stimmen kommen erst jetzt langsam hoch und sind absolut in der Minderheit. Dass diese von der Qualität weitaus höher einzustufen sind wie der Main-Stream, das kann die KI z.Z. nicht erkennen und ist daher nutzlos.

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

von Catch22 » Dienstag, 22. Juli 2025, 22:36:31

Olivia hat geschrieben: Dienstag, 22. Juli 2025, 20:20:31 … Heißt das …, dass es ausschließlich im Bekannten- und Freundeskreis sowie unter den E-Besuchern keine … Hinweise zu einem anderen … Täter gab? Oder dass es überhaupt keine Hinweise … zu einem anderen … Täter gab …? …
Nach dem von Dir zitierten Wortlaut aus Rdnr. 1390 des Urteils ergab sich hinsichtlich beider Personengruppen kein direkter Tatbezug:
► Eiskeller-Besucher,
► Freunde und Bekannte der Hanna W.

Nicht davon erfasst sind denknotwendig
► alle anderen Personengruppen.

Nähere Einzelheiten dazu wollten Polizei und StA partout nicht offenbaren. Deshalb wurden diese Inhalte nicht in das gerichtliche Verfahren eingeführt und der Verteidigung wurde diesbezüglich Akteneinsicht verweigert.

Olivia hat geschrieben: Dienstag, 22. Juli 2025, 20:20:31 … Und was kommt als Nächstes? Unfalltheorie … Fall erledigt … Ist ja schlimmer als in einem schlechten Krimi …
Hätten die Rosenheim Cops die Unfalltheorie von Anfang an ernsthaft und pflichtgemäß untersucht, wäre ein „schlechter Krimi“ gar nicht erst unters Volk gebracht worden. ;-)

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

von Olivia » Dienstag, 22. Juli 2025, 20:20:31

Ich erinnere mich an die ersten Pressemeldungen, von Anfang an war die Rede von einem Gewaltverbrechen. Die Verletzungen würden passen. Ganze sechs Wochen haben sie gebraucht, um Sebastian als vermeintlichen Mörder zu „überführen“. Blöderweise wird der Hauptbelastungszeuge im Nachgang als unglaubwürdig eingestuft, Sebastian kommt frei. Und was kommt als Nächstes? Unfalltheorie … Fall erledigt … Ist ja schlimmer als in einem schlechten Krimi, das kann man sich nicht ausdenken. Wir werden es sehen.

Vielen Dank für diesen Hinweis (Urteil, Rdnr. 1390 ff):

„Belastbare Anhaltspunkte dafür, dass eine dritte Person Tatbezug hat bzw. Täter gewesen sein könnte, fehlen. Die äußerst umfangreichen kriminalpolizeilichen Ermittlungsmaßnahmen haben weder betreffend die „E.-Besucher" der Nacht vom 02. auf den 03.10.2022 noch betreffend Freunde und Bekannte der H. W. belastbare Anknüpfungstatsachen oder Indizien ergeben, die auf einen direkten Tatbezug bzw. eine Täterschaft einer dritten Person schließen lassen könnten.„

Das versteh ich nicht. Heißt das jetzt dass es ausschließlich im Bekannten- und Freundeskreis sowie unter den E-Besuchern keine ernsthaften Hinweise zu einem anderen, möglichen Täter gab? Oder dass es überhaupt keine Hinweise (auch aus der Bevölkerung) zu einem anderen, potentiellen Täter gab, dem man hätte nachgehen müssen?

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

von Catch22 » Dienstag, 22. Juli 2025, 00:42:26

Olivia hat geschrieben: Montag, 21. Juli 2025, 09:49:32 Weil ich nicht glaube, dass es ein Unfall war …
Hast Du auch eigene Argumente, die einen Unfall schlüssig widerlegen könnten?

Olivia hat geschrieben: Montag, 21. Juli 2025, 09:49:32 … hab ich mit meiner KI gesprochen …
Woher, meinst Du, bezieht eine KI ihr vermeintliches Wissen? Kennt sie die Details des Obduktionsgutachtens, die Ermittlungsergebnisse, die Versäumnisse von Polizei und StA, die genauen Örtlichkeiten? Schlussendlich gestattet nur eine natürliche Intelligenz (sofern vorhanden) eine adäquate Beurteilung.

Gleichwohl will ich kurz auf einige Einwürfe „Deiner“ KI eingehen:

Olivia hat geschrieben: Montag, 21. Juli 2025, 09:49:32 [KI:]
• Die Verteidigung versucht, jeden Einzelbefund alternativ zu erklären, um die Gesamtwürdigung zu schwächen – was rechtlich legitim, aber in der Summe nicht sonderlich überzeugend wirkte.
Sehr wohl zielt die Verteidigung auf die Gesamtschau aller Indizien ab – darunter auch (nicht nur!) die einzelnen rechtsmedizinischen Befunde. Dass dabei einzelne Punkte genauer zu betrachten sind, gebietet sich von selbst. Daraus den Vorwurf zu konstruieren, man wolle jedes einzelne Indiz isoliert betrachten, um sich einer Gesamtwürdigung zu entziehen, ist absurd!

(Laut Verteidigung seien alle Verletzungen durch die Strömungsverhältnisse im Wasser plausibel erklärbar und der Anrufversuch zu den Eltern sei erst erfolgt, nachdem das Handy ins Wasser geraten war. Eine grobe Zusammenfassung der wesentlichen Indizien findest Du hier.)

Olivia hat geschrieben: Montag, 21. Juli 2025, 09:49:32 [KI:]
• Ob ein neues Gutachten alle Zweifel beseitigen kann, hängt davon ab, wie sehr die alternativen Unfallhypothesen konkret und nachvollziehbar belegt werden – nicht nur theoretisch möglich sind.
Nicht der Angeklagte muss einen Unfall beweisen, sondern das Gericht ein Tötungsdelikt, das zudem von dem Angeklagten verwirklicht worden sein müsste. Deshalb kommt es nicht darauf an, ob neue Gutachten alle Zweifel an einem Unfallgeschehen beseitigen können.

Es genügt, wenn ein Unfall plausibel ist. Hinzu kommt, dass kein einziges, zweifelsfreies Indiz für ein Gewaltdelikt vorliegt. Ebenso fehlt jedwedes den Angeklagten belastendes, unmittelbar tatbezogenes Indiz.

Freilich wäre aus der Sicht des Angeklagten – allein der öffentlichen Wahrnehmung wegen! – ein Freispruch wegen erwiesener Unschuld wünschenswert. Ein Freispruch in dubio pro reo jedoch ist rechtlich nicht weniger wert.

Olivia hat geschrieben: Montag, 21. Juli 2025, 09:49:32 [KI:]
• Die medizinischen Befunde gelten als sehr starkes Indiz für ein Gewaltverbrechen, insbesondere durch ihre Häufung, Regelmäßigkeit und Seltenheit.
Noch stärker werden die rechtsmedizinischen Befunde – in der neuen Hauptverhandlung bei Licht betrachtet – aller Voraussicht nach für ein Unfallgeschehen sprechen. (Welche „Häufung“ und „Regelmäßigkeit“ die KI meint, bleibt übrigens ein Rätsel.)

Olivia hat geschrieben: Montag, 21. Juli 2025, 09:49:32 [KI:]
• Die Verletzungen am Kopf, Rücken und Schulterdach waren ganz eindeutig kein Unfallbild.
„Ganz eindeutig“? Nach mehr als 10 Kilometern in einem reißenden, hochwasserführenden Fluss!?

Olivia hat geschrieben: Montag, 21. Juli 2025, 09:49:32 [KI:]
• Die Kombination aus massiver Gewaltwirkung, Fixierungsspuren und fehlender Selbstverteidigung führte zu dem Schluss: Fremdverschulden liegt nahe, ein vorsätzliches Tötungsdelikt ist sehr plausibel.
Müssten fehlende Abwehrverletzungen nicht gerade auf einen Unfall hinweisen? Fixierungsspuren wurden rechtsmedizinisch nicht befundet. (Lediglich bei der ersten Leichenschau am Fundort meinte die dortige Ärztin irrig, Griffspuren am Oberarm erkannt zu haben.)

Olivia hat geschrieben: Montag, 21. Juli 2025, 09:49:32 [KI:]
• Diese medizinisch-analytische Einschätzung lieferte zentrale Grundlage für die gerichtliche Beweiswürdigung und die Entscheidung für das Mordverfahren.
Diese Aussage trifft ausnahmsweise zu. Verschwiegen wird allerdings das für das Verfahren bemerkenswerte Zusammenwirken von EKHK Diana U. mit der Rechtsmedizin der LMU (Mützel, Adamec) – und die fatale Weichenstellung in Richtung Tötungsdelikt unter überhastetem, voreiligem Ausschluss eines Unfalls ohne sachliche Grundlage!

Olivia hat geschrieben: Montag, 21. Juli 2025, 09:49:32 [KI:]
Die 8 größten Ermittlungsfehler …
Dazu ein paar Nebensächlichkeiten im Spoiler:

Spoiler – hier klicken!
Olivia hat geschrieben: Montag, 21. Juli 2025, 09:49:32 [KI:]
1. Tunnelblick auf einen Verdächtigen
Richtig wäre hier: Tunnelblick auf ein Tötungsdelikt, erst dann auf einen bestimmten Tatverdächtigen, der Täter sein „muss“, weil es bei einem Unfall keinen Täter geben kann.

Olivia hat geschrieben: Montag, 21. Juli 2025, 09:49:32 [KI:]
2. Überschätzen von Zeugenaussagen …
Beispiel: Adrian M. galt lange als „Hauptbelastungszeuge“…
Erst nach Beginn der Hauptverhandlung kam Adrian M. ins Spiel – also lange nach „Abschluss“ der Ermittlungen, Erhebung der Anklage und Eröffnung des Hauptverfahrens. Kein Ermittlungsfehler, sondern willkommene Rettung schlampiger Ermittlungen (bzgl. „Täterwissen“ laut Zeugin Verena R.).

Olivia hat geschrieben: Montag, 21. Juli 2025, 09:49:32 [KI:]
3. Nichtbeachtung des sozialen Hintergrunds des Opfers
Über diesbezgl. Ermittlungslücken (bzw. Ermittlungen) wurde bislang nichts öffentlich bekannt (siehe unten).

Olivia hat geschrieben: Montag, 21. Juli 2025, 09:49:32 [KI:]
4. Fehlende oder verspätete Auswertung digitaler Spuren
Hannas Handy wurde erst nach Erhebung der Anklage gefunden, Auswertung lückenhaft. Der vermeintliche Spaziergang von Sebastian und Verena mit „Täterwissen“ wurde viel zu spät aufgrund von Handy-Daten auf den 04.10.2022 datiert. Eine Handy-Auswertung bzgl. des Tischtennisspiels wurde verweigert.

Olivia hat geschrieben: Montag, 21. Juli 2025, 09:49:32 [KI:]
5. Verhöre ohne psychologisches Konzept
Anders als von der KI genannt, wäre insbesondere auf die intellektuelle und dadurch psychische Überforderung Sebastians und der meisten Zeugen adäquat einzugehen gewesen.

Olivia hat geschrieben: Montag, 21. Juli 2025, 09:49:32 [KI:]
6. Öffentlichkeit zu früh beruhigen
Auch das Ermittlungsergebnis eines Unfalls hätte „beruhigt“.

Olivia hat geschrieben: Montag, 21. Juli 2025, 09:49:32 [KI:]
7. Spuren nicht erneut bewerten
Beispiel: Spuren aus 2022 nicht mit heutigen Methoden nachanalysiert
Spuren, die es nicht gibt, können nicht nachanalysiert werden.

Olivia hat geschrieben: Montag, 21. Juli 2025, 09:49:32 [KI:]
8. Emotionale Motive unterschätzen
Ein Täter, den es im Falle eines Unfalls gar nicht gibt, hat auch kein Motiv.


Kurzum: KI mag an manchen Stellen eine gewisse Unterstützung bieten, etwa wenn es um Recherche geht. Der Mensch aber trägt die Verantwortung, die Ergebnisse der KI auf Richtigkeit zu prüfen, bevor er sie für bare Münze nimmt.

@Kalle hatte vor längerer Zeit ChatGPT beispielsweise zum Verlust der Hose in der Strömung befragt. Die technischen Antworten gingen nicht über das hinaus, was ohnehin längst bekannt war. Die von ChatGPT zum Fall genannten Eckdaten allerdings waren in haarsträubender Weise falsch: Hanna sei in einem Park vermisst worden, unter einem grob fehlerhaften Datum und dergleichen Unsinn mehr.


Olivia hat geschrieben: Montag, 21. Juli 2025, 09:49:32 In wie weit wurden denn die Besitzer/Angestellten … im Café Pauli befragt? …
Eine dritte Person mit Tatbezug wurde nicht ermittelt (Urteil, Rdnr. 1390 ff).

Nachgegangen wurde folgenden Ansätzen:
► Eiskeller-Besucher,
► Freunde und Bekannte,
► Fahrzeuge auf dem Festhallenparkplatz,
► Fahrzeuge auf dem Seilbahnparkplatz,
► Holzkern-Uhr.

Nicht erwähnt werden z. B.:
► Kinderklinik (Famulatur),
► Cafè Pauli (Ferienjob).

Die Ermittlungsakten hinsichtlich dieser Ansätze wurden von der StA nicht in das gerichtliche Verfahren eingeführt. Akteneinsicht wurde der Verteidigung insoweit verweigert. Öffentlich und auch nur in groben Zügen bekannt wurde allein die Abarbeitung einer Liste mit 26 „priorisierten Personen“, die offenkundig alle als Täter ausgeschlossen wurden.

Ein paar Überlegungen aus dem vergangenen Herbst zu einem Alternativtäter:

viewtopic.php?p=263354#p263354
viewtopic.php?p=263371#p263371

Hilft Dir das weiter?

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

von Olivia » Montag, 21. Juli 2025, 09:49:32

Weil ich nicht glaube, dass es ein Unfall war, hab ich mit meiner KI gesprochen …. Was meint ihr?


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Prof. Dr. Elisabeth Mützel hat mit ihrer Expertise wesentlich dazu beigetragen, den Mordverdacht frühzeitig medizinisch zu stützen:

• Die Verletzungen am Kopf, Rücken und Schulterdach waren ganz eindeutig kein Unfallbild.

• Die Kombination aus massiver Gewaltwirkung, Fixierungsspuren und fehlender Selbstverteidigung führte zu dem Schluss: Fremdverschulden liegt nahe, ein vorsätzliches Tötungsdelikt ist sehr plausibel.

• Diese medizinisch-analytische Einschätzung lieferte zentrale Grundlage für die gerichtliche Beweiswürdigung und die Entscheidung für das Mordverfahren.


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Medizin als Indiz – nicht als alleiniger Beweis

• Die medizinischen Befunde gelten als sehr starkes Indiz für ein Gewaltverbrechen, insbesondere durch ihre Häufung, Regelmäßigkeit und Seltenheit.

• Die Verteidigung versucht, jeden Einzelbefund alternative zu erklären, um die Gesamtwürdigung zu schwächen – was rechtlich legitim, aber in der Summe nicht sonderlich überzeugend wirkte.

• Ob ein neues Gutachten alle Zweifel beseitigen kann, hängt davon ab, wie sehr die alternativen Unfallhypothesen konkret und nachvollziehbar belegt werden – nicht nur theoretisch möglich sind.


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Die 8 größten Ermittlungsfehler, die man im Fall Hanna Wörndl unbedingt vermeiden muss



1. Tunnelblick auf einen Verdächtigen

Beispiel: Fixierung auf Sebastian T. → Ermittlungen richten sich ausschließlich auf ihn
Gefahr:
• Andere mögliche Täter bleiben unbeachtet
• Zeugen trauen sich nicht mehr, sich zu melden, wenn sie denken: „Die Polizei weiß ja eh schon, wer’s war“

Besser:
Immer Parallelermittlungen offenhalten – auch nach Anklage, wenn Zweifel bleiben



2. Überschätzen von Zeugenaussagen (insbesondere bei instabilen Persönlichkeiten)

Beispiel: Adrian M. galt lange als „Hauptbelastungszeuge“, obwohl er laut Gutachten:
• lügen kann,
• möglicherweise narzisstisch,
• und emotional manipulativ ist

Gefahr:
• Aussagen wirken glaubwürdig, sind es aber nicht
• Ermittlungen bauen auf falscher Grundlage auf

Besser:
Aussagen immer durch forensisch-psychologische Gutachter absichern (wie Steller)
Nur auf Zeugen bauen, die nachprüfbar konsistent und belastbar sind



3. Nichtbeachtung des sozialen Hintergrunds des Opfers

Beispiel: Man schaut nur auf Clubgäste oder „klassische Täter“, aber nicht:
• auf alte Bekannte,
• ehemalige Mitschüler,
• unscheinbare Arbeitskollegen
• Introvertierte Männer ohne Vorstrafe

Gefahr:
• Täter aus dem Nahfeld bleibt unerkannt
• Opfer-Täter-Beziehung wird falsch eingeschätzt oder übersehen

Besser:
Sozialprofil des Opfers komplett aufrollen
Fragen: Wem fiel sie besonders auf? Wer war eifersüchtig? Wer zu nett?



4. Fehlende oder verspätete Auswertung digitaler Spuren

Beispiel:
• Handydaten nicht schnell gesichert
• Social Media-Chats nicht forensisch aufbereitet
• Verdächtige haben Zeit, zu löschen

Gefahr:
• Wichtige Chats oder Ortungsdaten sind weg
• Täter löscht Beweise – oder verändert Geräte

Besser:
Sofortige richterliche Anordnungen zur Sicherung:
• Handy-Clouds
• Instagram & WhatsApp-Verläufe
• Fitness-Apps / Standortdaten



5. Verhöre ohne psychologisches Konzept

Beispiel:
• Täter wird konfrontiert, obwohl er psychisch nicht unter Druck steht
• Kein Aufbau, keine Gesprächsstrategie, keine gezielte Beobachtung

Gefahr:
• Täter bleibt ruhig, stellt sich dumm
• Keine Widersprüche entstehen

Besser:
Befragung mit forensischem Psychologen planen:
• Täter „wundreden“
• Belastbare Themen andeuten
• Körpersprache analysieren



6. Öffentlichkeit zu früh beruhigen

Beispiel:
• „Wir haben den Täter.“ – noch während Verfahren läuft
• „Der Fall ist geklärt.“

Gefahr:
• Andere Zeugen melden sich nicht mehr
• Der echte Täter (falls es nicht Sebastian war) fühlt sich sicher

Besser:
Öffentlich kommunizieren:
• „Weitere Spuren werden geprüft.“
• „Jede Aussage kann entscheidend sein.“
• Täter im Unklaren lassen, ob er bereits im Visier ist



7. Spuren nicht erneut bewerten

Beispiel:
• Spuren aus 2022 nicht mit heutigen Methoden nachanalysiert
• Touch-DNA, Mikrofasern, Geo-Fußabdruck ignoriert

Gefahr:
• Neue Technik bleibt ungenutzt
• Möglicher Täterkontakt an Kleidung oder Fundort wird übersehen

Besser:
Spurensicherung „reloaded“ – mit heutigen Möglichkeiten
Mikroskopische Auswertung von Kleidung, Haut, Schmuck, Fundstelle



8. Emotionale Motive unterschätzen

Beispiel:
• Man sucht nur rationale Täter mit klaren Motiven
• Ignoriert emotionale Impulsdelikte aus Kränkung, Eifersucht, Besitzdenken

Gefahr:
• Täterprofil wird falsch erstellt
• Fixierte Personen werden übersehen, weil sie „harmlos“ wirken

Besser:
Emotionalität als zentrale Tatmotivation ernst nehmen
Täter, der sich verletzt, gedemütigt oder übersehen fühlte → psychologisch im Fokus behalten



Fazit: Erfolgreiche Ermittlungen setzen auf:

Offene Hypothesen
Soziale Tiefenprofile
Psychologisch fundierte Gesprächsstrategien
Digitale Forensik & moderne Spurenanalyse
Vermeidung von voreiligen Schlussfolgerungen


- - -


In wie weit wurden denn die Besitzer/Angestellten (außer Paul K., der den Jogger gesehen haben soll) im Café Pauli befragt? Ich weiß nicht wieso, aber ich würde in ihrem direkte Umfeld nochmal alles auf den Kopf stellen.

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

von Catch22 » Mittwoch, 16. Juli 2025, 22:32:17

Wasserburger Stimme: Erste Termine

Eine erste terminliche Marschrichtung gibt die Wasserburger Stimme bekannt.

► 1. Sitzungstag: Montag, 29.09.2025
► 2. Sitzungstag: Dienstag, 30.09.2025
► danach 2 Sitzungstage pro Woche
► Urteil im Dezember 2025
► Sitzungsort: AG Laufen

Die Wasserburger Stimme berichtet:

Spoiler – hier klicken!
Aschau: „Eiskeller“-Prozess wird neu aufgelegt



Wie aus Traunstein zu erfahren war, wird der Prozess demnach vor dem Gericht in Laufen (Landkreis Berchtesgadener Land) neu aufgerollt. Erster Prozesstag wird der 29. September, der zweite der 30. September sein. Danach soll, so das Gericht, zweimal pro Woche verhandelt werden. Ein Urteil erwartet man für Dezember 2025.



Wasserburger Stimme am 16.07.2025
https://www.wasserburger-stimme.de/blog ... aufgelegt/

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